Reichling's Blog

Bundestagswahl 2021, Alternative für Deutschland?

Posted in Allgemein by reichling on 24/07/2021

Es ist ja nicht mehr so lange hin bis zur nächsten Bundestagswahl. Und wir Wähler haben dann wieder die Qual der Wahl.

Eine Partei, die schon im Bundestag vertreten ist, stellt sich als Alternative für Deutschland vor. Ist sie das wirklich?

Ich habe mir ihr Wahlprogramm herunter geladen. Einige Positionen darin halte ich für bedenklich.

In meinem Blog will ich nicht jeden einzelnen Punkt systematisch beleuchten, aber zu einigen Punkten habe ich doch Gedanken zu äußern, die nicht unbedingt mit denen besagten Partei übereinstimmen.

Ab Seite 76 geht es um die innere Sicherheit. Und ganz vorne steht eine Abhandlung über


—–Zitat—–
Linke Gewalt entschieden bekämpfen

Der Linksextremismus überschreitet zunehmend die Schwelle zum Linksterrorismus. Wir fordern daher
verstärkte Anstrengungen im Kampf gegen den Linksextremismus.

Die Gewährung staatlicher Fördergelder muss wieder an eine Verpflichtungserklärung gekoppelt werden, keine
extremistischen Strukturen zu unterstützen. Deshalb fordern wir die Wiedereinführung einer verbindlichen
Extremismusklausel. Darüber hinaus fordern wir das Verbot der linksextremistischen Plattform „Indymedia“.
Gewalttätige und -unterstützende linksextremistische und autonome Gruppen, die der sogenannten Antifa
zuzuordnen sind, sind als terroristische Vereinigung einzustufen. Die von der Bundesregierung
beabsichtigte Privilegierung von „Antifa-Recherchen“ muss verhindert oder ggf. umgehend abgeschafft werden.
—–Zitatende—–

Wir wollen uns einmal anschauen, wie viele linksextremen Straftaten in den Jahren 2010 bis 2020 in Deutschland vorgefallen sind. Die Zahlen habe ich von Statista.de.




Das ist doch allerhand. Und was tut unser Staat dagegen? NICHTS. Wenn man dem Wahlprogramm glauben darf.

Dass 2017 der Indymedia-Ableger Links unten verboten wurde, ist einigen wohl entgangen. Und rufen Sie mal die Website indymedia.org auf. Sie macht alles andere als einen aktiven Eindruck. So groß kann die von Indymedia ausgehende Gefahr wohl für unsere Sicherheit nicht sein.

Im Wahlprogramm heißt es noch

„Die von der Bundesregierung beabsichtigte Privilegierung von „Antifa-Recherchen“ muss verhindert oder ggf. umgehend abgeschafft werden.“

Antifa ist die Abkürzung von Antifaschistisch. Was hat die Alternative für Deutschland gegen Antifaschisten? Die Antifaschisten sind kein homogener Block innerhalb der linken Szene. Es sind vor allem Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus aussprechen und die auch aktiv dagegen vorgehen. Und da gibt es durchaus auch welche, die in rechtsextremen Gruppierungen als Maulwurf aktiv sind und die Behörden mit wertvollen Informationen bedienen.

Ich habe das Wahlprogramm auch durchforscht nach Aussagen zur rechtsextremen Gewalt. Und ich habe lange und gründlich gesucht. Und was habe ich gefunden? NICHTS. Für die Alternativen scheint es keine rechte Gewalt zu geben. Jedenfalls ist sie kein Thema für sie.

Mal sehen, was die Statistik dazu meint.



Und, wie sieht es aus? Die Zahl der Straftaten ist doch kaum der Rede wert. Bei den Straftaten insgesamt sind es im rechtsextremen Bereich mit 209.284 zu 55.339 ein paar mehr, und was die Gewalttaten angeht, da sind die doch 11.208 Tagen auf rechter Seite gegenüber den 12.707 auf linker Seite nur verschwindend gering.

Ein großer Teil der rechtsextremen Straftaten dürfte wohl mit dem Straftatbestand „Volksverhetzung“ zu tun haben. Dafür sind unsere Linksextremisten nicht sehr anfällig. Da wird wohl keiner die Straftaten des Naziregimes bestreiten oder beschönigen.

Aber warum spielt die rechtsextreme Gewalt für die Alternativen keinerlei Rolle? Kann es sein, dass sie aus den Reihen der rechten Straftäter einen Teil ihrer Wähler rekrutiert?





Volksbetrugpunktnet eingeschlafen

Posted in Allgemein by reichling on 07/10/2020

Wer erinnert sich noch an das Forum volksbetrug.net? Vor einigen Jahren schon ist es aus dem Internet verschwunden. Es war in der Schweiz gehostet, wo deutsche Gesetze ja nicht gelten, und man sich sicher vor den deutschen Behörden fühlte.

Dass das Forum nicht mehr existiert, ist zum Teil auch mir zuzuschreiben.
So konnte ich mit diesem Beitrag vom 29. Dezember 2012 die Aussage auf Volksbetrug.net, aber auch auf vielen anderen Reichsseiten, dass ein Gesetz immer seinen Geltungsbereich enthalten müsse, der Lüge strafen.

Noch härter traf ich die Forenleitung wohl mit diesem Beitrag vom 26. März 2013, in dem ich einen der Forenmacher, Ironleafs, der Lüge überführen konnte. Es ging um die Definition „Grundgesetz“, wo Ironleafs aus einem juristischen Wörterbuch zitierte, der in dem Buch gar nicht zu finden ist.

Wie ich von gut unterrichteter Seite erfahren habe, gab es danach sehr harte Auseinandersetzungen in der Forenleitung. Wenig später war von Ironleafs nichts mehr zu lesen.

Endgültig den Todesstoß versetzt haben dem Forum die Betreiber selbst.
Wie ich schon erwähnt habe, was das Forum auf einem schweizerischen Server gehostet, und da gelten ja deutsche Gesetze nichts.

So wurde auch nichts von der Forenleitung unternommen, als ein bekennender Neonazi das Forum mit „deutscher Plakatkunst“ vollspamte, in denen der Nationalsozialismus verherrlicht wurde.

Der Holocaust wurde auf den Bildern zwar nicht bestritten, im Gegenteil, er wurde noch begrüßt. Eine eindeutige Straftat nach § 130 StGB. Aber der gilt ja in der Schweiz nicht.

Aber auch die Schweiz hat ein Strafgesetzbuch. Und da gibt es einen Art. 261bis. Hier ein Auszug daraus

…….
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
……
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Und so wunderte es nicht, dass das Forum plötzlich vom Netz genommen wurde.

Aber man hatte ja immer noch den Weblog volksbetrugpunktnet.wordpress.com.

Hier konnte man seine Sicht der Dinge, seine Ansichten, noch verbreiten.
Und das hat man auch fleißig getan. Bis zum 23. Juni 2019. Danach las man kein neues Wort mehr.

Bis zum 24. August 2020. Ich bin erst vor wenigen Tagen darauf gestoßen.

Ein Feld89 schrieb

Info zum Blog

Ich werde mein Bereich bereinigen und danach den Blog verlassen .

Warum das ?

Wie ich vor einiger Zeit schon geschrieben habe ,haben sich die Betreiber des Blogs seit  langer Zeit nicht mehr blicken lassen ,seit wann nicht mehr sieht man schön am Archiv Juni 2019.

Seit dem habe ich den Blog am Leben erhalten mit meinen beschränkten Möglichkeiten als Autor ,wer selbst ein Blog mit z.B WordPress betreibt weiß was das heißt.

Allein was die Sicherheit betrifft wie Updates ,Rechtliches u.s.w  sind mir die Hände gebunden  ,eine Zeit lang  kann man so arbeiten,aber nicht auf Dauer ,daher habe ich  mich beschlossen die Reißleine zu ziehen .

Seit Juni 2019 habe  versucht Kontakt mit dem Betreiber aufzunehmen ohne Erfolg .

Auch Nachfragen hier und da  brachten nichts im Gegenteil Distanzieren ist die Devise .

Das ist der Stand ,

Gruß feld89

Der Weblog ist zwar noch lesbar, aber eigentlich ist er nicht mehr als eine Blogleiche. Neues werden wir wohl nicht mehr auf ihm erfahre.






Verfassungsgebende Versammlung

Posted in Allgemein by reichling on 10/09/2020

Ich habe mich längere Zeit hier zurückgehalten und mich meinem Haupttätigkeitsfeld, der Astronomie, gewidmet.

Außerdem setzen sich zur Zeit noch andere, zum Teil angeregt durch meinen Blog, mit dem Reichsdeutschen auseinander.

So darf ich auf die Seiten von Sonnenstaatsland hinweisen.

Aber zur Zeit ist eine Gruppe, die sich „Verfassungsgebende Versammlung“ nennt, aktiv. Deren Argumente habe ich zum großen Teil bereits widerlegt. Aber sie verbreiten jetzt wieder den schon lange abgelegten Mist.

Auf der Website der Verfassungsgebenden Versammlung (künftig VV genannt) gibt es eine Seite mit dem Titel

Der vollständige Rechtssatz mit Erklärungen

…klarer und eindeutiger kann eine Rechtslage nicht sein…

„Durch die Ausrufung der Verfassunggebenden Versammlung sind alle bestehenden und vorherigen Rechtssysteme sowie Staatsgebilde erloschen. Über der „konstituierenden Gewalt“ (pouvoir constituant) des Volkes steht kein anderes Recht. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich diesem höheren Recht selbst unterstellt, wie sie in den Artikeln 25 und 146 Grundgesetz sowie der UN-Charta (UN-Zivilpakt / UN-Sozialpakt) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker – Artikel 1 – (1-3) und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 und 21 a und c, Leitsatz 27 und 29, ius cogens, unabänderlich und verbindlich erklärt.“

Diese Ausrufung der VV muss sehr leise erfolgt sein, denn kaum ein Deutscher hat von ihr jemals etwas gehört.

Es stimmt schon, dass über der konstituierenden Gewalt des Volkes (pouvoir constituant) kein anderes Recht steht.

Aber diese pouvoir constituant hat das deutsche Volk schon längst ausgeübt, nämlich 1949, mit der Zustimmung des vom Parlamentarischen Rates verfassten Grundgesetzes durch die Landtage der beteiligten Bundesländer.

Der Parlamentarische Rat selbst bestand aus Mitgliedern der Landtage, die vorher in demokratischen Wahlen gewählt worden sind.

Das Volk kann seinen Willen auch über gewählte Vertreter kund tun und muss nicht jedes Mal für jede Kleinigkeit an die Urne gebeten werden.

Schauen wir doch mal

Präambel
Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.


Das ist die Präambel der Reichsverfassung von 1919, auch Weimarer Verfassung genannt.

Danach hat sich das deutsche Volk die Verfassung gegeben. Und wie?
Das Volk hat diese Aufgabe delegiert an eine Verfassungsgebende Versammlung, die in diesem Fall Nationalversammlung genannt wurde.

Die Mitglieder dieser Nationalversammlung wurden vom Volk gewählt. Eine Volksabstimmung über die Verfassung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.

Und dennoch gilt die Weimarer Verfassung als erste demokratische Verfassung auf deutschem Boden.
Die Wahl zur Nationalversammlung fand im gesamten Deutschen Reich statt. Dazu wurden von den Gemeinden Wählerlisten mit den Namen der wahlberechtigten Personen aufgestellt.

Wer aber hat die VV, die wohl im November 2014 gebildet wurde, etabliert? Wir wissen es nicht. Es ist im Geheimen geschehen. Wer sind die Mitglieder dieser VV, wann und von wem wurden sie gewählt? Wir wissen es nicht.

Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt alle Voraussetzungen, die ein Staat erfüllen muss, um Staat zu sein.

Sie hat ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und auch eine Staatsgewalt. Die Verfassungsgebende Versammlung hat nichts dergleichen.

Das erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1951 bezog sich auf die Bildung des Landes Baden-Württemberg aus den früheren Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Auf die Arbeit der VV hat dieses Urteil keinen Einfluss.

Interessant ist auch diese Stelle:

Die tatsächliche Existenz und somit die Rechtswirksamkeit dieser Verfassunggebenden Versammlung für Deutschland, ist durch den Schriftverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht ab 03. Juli 2018 offiziell bestätigt.

Wie wird dieser Schriftverkehr wohl aussehen? Es werden ja keine Belege dafür vorgelegt. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass man seine Tätigkeit dem Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 3. Juli 2018 angekündigt hat. Das Schreiben ging dann per Einschreiben/Rückschein an das Bundesverfassungsgericht, der Rückschein liegt vor, eine Antwort des BVerfG steht noch aus, also wurde die Existenz und Rechtswirksamkeit der VV vom BVerfG bestätigt. Son einfach ist das.

KRR-Reichskanzler Ebel ist mit dieser Masche ja auch einige Jahrzehnte durchgekommen.

Weiter heißt es auf der Seite der VV
Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14.02.1989 (18 A 858/87), NVwZ 1989, 790 (ZaöRV 51 [1991], 191) (s.310[89/1])

„Ein neuer Staat erwirbt seine Völkerrechtspersönlichkeit unabhängig von seiner Anerkennung oder Nichtanerkennung durch die bloße Tatsache seines Entstehens. Die in der Anerkennung liegende Feststellung, daß der Staat entstanden sei, ist nur deklaratorischer Natur“.

Jetzt ist nur noch das Volk zu finden. Aber das ist aufgrund der juristischen Ereignisse seit 1918 gar nicht so einfach.

Das deutsche Volk ist eigentlich sehr einfach zu finden, es sind alle mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Das Urteil des OVB Münster vom 14.2.1989 konnte ich leider noch nicht auffinden. Vielleicht gelingt es mir ja noch.
Aber es hat mit Deutschland nichts zu tun. Deutschland ist ja kein neuer Staat, sondern ist bereits seit 1871 Persönlichkeit des Völkerrechts. Ich fand allerdings Hinweise darauf, dass dieses Urteil in Urteilen anderer Verwaltungsgerichte zitiert wird. Und in diesen Urteilen geht es um Abschiebungen.

Politisches Asyl in Deutschland wurde ja nur dann gewährt, wenn der Asylsuchende in seinem Heimatstaat aus politischen Gründen verfolgt wird. Und es wurden nur staatliche Verfolgungen anerkannt. Wie ist also zu verfahren, wenn die Verfolgung in einem Territorium erfolgt, das kein anerkannter Staat ist sondern zum Beispiel von einer Rebellengruppe beherrscht wird?
Es ist leicht vorstellbar, dass diese Rebellengebiete, sofern die Rebellengruppe die tatsächliche Herrschaft darin ausübt, als Staat im Sinne der Asylgesetzgebung zu betrachten sind.
Aber vielleicht komm ich mal an das Originalurteil.

Weiter im Text

1) Artikel 146 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 – „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Damit ist zweifelsfrei klar, das Grundgesetz war noch niemals und ist auch heute keine völkerrechtlich relevante Verfassung, sondern ein vorgegebenes Verwaltungspapier.

Da steht zwar was vom Grundgesetz vom 23. Mai 1949, zitiert wird aber die Version am 3.10.1990. Aber Schwamm drüber.

Dieser Artikel legt fest, wann das Grundgesetz seine Gültigkeit als Verfassung verliert. Nämlich dann, wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde.

So lange dies nicht der Fall ist, bleibt das Grundgesetz unsere Verfassung. Das ist es schon seit 1949.

Aber was stellt sich der Verfasser unter einer völkerrechtlich relevanten Verfassung vor? Eine Verfassung ist kein Element eines Staates. Sie ist eine innere Angelegenheit des Staates und hat mit dem Völkerrecht nichts zu tun.

Allerdings kann eine Verfassung gegen Völkerrecht verstoßen. Wenn sie zum Beispiel festlegt:

Artikel 4 ­ Geltungsbereich der Verfassung
§ 1. Der Bundesstaat Deutschland besteht aus den Gebieten und Landflächen der 26 Bundesstaaten mit dem Gebietsstand vom 31. Juli 1914. Diese sind im Einzelnen: Reichsland Elsaß­Lothringen, ……

Frankreich wäre darüber sicherlich nicht amüsiert. Und die Elsässer und Lothringer auch nicht. Die fühlen sich nämlich als Franzosen.

Ich habe nur aus dem Text der VV zitiert.

Weiter

2) Artikel 133 des Grundgesetzes – „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Der BRD-Bund ist also kein Staat, sondern eindeutig die Treuhand-Verwaltung für ein privatrechtlich organisiertes, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet. Daher auch so viele Privatisierungen ehemaliger staatlicher Einrichtungen.

Ja, so steht es im Grundgesetz. Aber, die Auslegung trifft vorne und hinten nicht zu. Das Vereinigte Wirtschaftsgebiet war eine Organisation der Länder der amerikanischen und Britischen Zone, die wirtschaftliche Aufgaben für die beteiligten Länder wie ein Gesamtstaat übernimmt. Erst Anfang 1949 traten die Länder der französischen Besatzungszone diesem Vereinten Wirtschaftsgebiet bei.

Mit der Bildung der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Vereinigte Wirtschaftsgebiet weggefallen. Es hatte aber während der Zeit seines Bestehens staatliche Aufgaben übernommen und sind dadurch Rechte und Pflichten entstanden.

Diese Rechte und Pflichten sind nach der Gründung der Bundesrepublik an den Bund, also an den Gesamtstaat, gefallen, und nicht an die Länder. Immer, wenn im Grundgesetz das Wort „Bund“ zu finden ist, wird damit stets der Gesamtstaat in Abgrenzung zu den Ländern gemeint.

3) Artikel 25 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 – „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen (der BRD) vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Das höhere Völkerrecht steht zweifelsfrei über jedem Staats- und Bundesrecht. Dieses internationale Recht steht über Verwaltungsrecht – bestätigt die BRD selbst durch diesen Artikel.

Auch das ist ne Selbstverständlichkeit. Aber was sind die allgemeinen Regeln des Völkerrrechts? Regeln, die ganz bestimmte Sachverhalte betreffen, sind nun mal keine allgemeinen Regeln.

4) Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 und 21 c – „Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG). Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“

und Leitsatz 27. Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen.

und Leitsatz 29. Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Wege entzogen wird.

Wie ich schon erwähnt habe, betrifft dieses Urteil die Bildung des Bundeslandes Baden-Wüttemberg und sonst nichts.

5) Rechtssatz zur Entstehung eines Rechtssubjekts, also eines Staates – „Das völkerrechtliche Subjekt (ein Staat, hier in Deutschland wären das die Bundesstaaten) bestand und besteht durch seine legitimen, natürlichen Rechtspersonen (Staatsangehörige der Bundesstaaten, also unsere Groß-oder Urgroßeltern) und derer in der Rechtsfolge, (also wir als Nachkommen) welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt (den Staaten oder dem Staat) ziehen“

Der Text sieht auf den ersten Blick etwas verworren aus. Auf den zweiten Blick man, er sieht nicht nur so aus, er ist etwas verworren.

Das völkerrechtliche Subjekt ist seit 1871, seit der Gründung des Deutschen Reiches, Deutschland und nicht die Bundesstaaten. Sie sind nur noch Gliedstaaten des Staates Deutsches Reich, der in der Reichsverfassung von 1871 meist Deutschland genannt wurde.

Dieses völkerrechtliche Subjekt besteht ununterbrochen seit 1871, es muss also, was Deutschland angeht, nichts mehr entstehen, es ist schon längst da.

1871, bei Gründung des Deutsches Reiches, waren die legitimen, natürlichen Rechtspersonen die damals regierenden Fürsten. Das gewöhnliche Staatsvolk waren die Untertanen.

Seit 1918 sieht das etwas anders aus. Deutschland wurde Republik, und in einer Republik ist der Staat eine öffentliche Sache, oder wie der Lateiner sagt, eine Res publica.

Wir sind Bürger dieser Republik und über Wahlen an der politischen Willensbildung beteiligt.


6) Der amerikanische Außenminister erklärte am 18. Mai 1959 anlässlich der Genfer Außenminister-Konferenz: „Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht – und zwar weder getrennt, noch gemeinsam – eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermächtigt wäre, für das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen. Die Regierung der Vereinigten Staaten ist nicht der Auffassung, und sie wird es auch nicht zulassen, daß Deutschland als Völkerrechtssubjekt für immer in neue separate Staaten aufgeteilt ist.“

Bei dieser Konferenz der Außenminister der vier Siegermächte in Genf ging es um Fragen der deutschen Wiedervereinigung.

Der amerikanische Außenminister wiederholte  mit seiner Erklärung nur das, was schon seit 1945 Ansicht der USA, aber auch Großbritanniens und Frankreichs war: Das Völkerrechtssubjekt Deutschland wird nicht in neue seperate Staaten aufgeteilt. Weder die Regierung der BRD noch die der DDR, auch nicht beide gemeinsam, sind danach ermächtigt, für ganz Deutschland zu handeln.

Im Deutschlandvertrag 1955 wurde von den Westmächten der Bundesrepublik der Status eines in inneren und äußeren Angelegenheiten souveränen Staates zuerkannt. Die Bundesrepublik war nicht mehr besetzt, das Besatzungsrecht wurde in deutsches Recht überführt, es oblag von da an den Organen der BRD, dieses Besatzungsrecht beizuhehalten, zu ändern oder aufzuheben.

Vorbehalte sicherten sich die Westalliierten nur in Fragen Berlins und Fragen der Wiedervereinigung. Diese Vorbehaltsrechte sind mit der Wiedervereinigung am 3.10.1990 erloschen.

7) Das Völkerrechtssubjekt Deutschland „als Ganzes“ befindet sich nachweislich im Rechtsstand der Verfassunggebenden Versammlung vom 01. November 2014 für sämtliche Gebiete in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen der Außenministerkonferenz in Moskau von 1943, dem Londoner Protokoll von 1944, wie der Potsdamer Konferenz von 1945 und im Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 und somit de jure in dem damit übereinstimmenden Gebietsstand vom 18. Juli 1990 bzw. de facto im Gebietsstand vom 29. September 1990.

Die Verfassungsgebende Versammlung vom 1.11.2014 ist kein Organ irgendeines Staates, das in der Lage ist, Recht zu setzen, geschweige denn eine Verfassung zu erlassen. Diese Aussage zeugt für Größenwahn.

Zur Außenministerkonferenz am 1.11.1943 in Moskau. Hier wurde auch darüber beraten, wie nach dem Krieg mit Deutschland weiter verfahren werden soll. Es konnte keine Einigung erzielt werden, weil sich sogar die USA selbst nicht einig waren. Präsident und Militär hatten eine andere Auffassung als das Außenministerium.

Im Londoner Protokoll 1944 wurden erste Pläne über die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen besprochen. Es folgten noch weitere Besprechungen, zuletzt im Juli 1945,  wo man Frankreich ebenfalls noch eine Besatzungszone und einen Sektor in Berlin zugestanden hat.

Und nun zum Gebietsstand vom 31.12.1937 und der Potsdamer Konferenz.

Es gibt kein einziges Abkommen der Alliierten, keine Absprache, dass Deutschland in den Grenzen von 1937 weiter existieren werde.

Schauen wir doch mal ins Potsdamer Abkommen. Ich will nur wenige Teile zeigen.

VI.
Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet

 Die Konferenz prüfte einen Vorschlag der Sowjetregierung, daß vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der territorialen Fragen bei er Friedensregelung derjenige Abschnitt der Westgrenze der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der an die Ostsee grenzt, von einem Punkt an der östlichen Küste der Danziger Bucht in östlicher Richtung nördlich von Braunsberg-Goldap und von da zu dem Schnittpunkt der Grenzen Litauens, der Polnischen Republik und Ostpreußens verlaufen soll.

Die Konferenz hat grundsätzlich dem Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich der endgültigen Übergabe der Stadt Königsberg und des anliegenden Gebietes an die Sowjetunion gemäß der obigen Beschreibung zugestimmt, wobei der genaue Grenzverlauf einer sachverständigen Prüfung vorbehalten bleibt.

Der Präsident der USA und der britische Premierminister haben erklärt, daß sie den Vorschlag der Konferenz bei der bevorstehenden Friedensregelung unterstützen werden.

Im Klartext heißt das, dass de nördliche Teil von Ostpreußen damit an die Sowjetunion, jetzt Russland, angeschlossen wurde. Und es war nicht beabsichtigt, dass in einer Friedensregelung daran etwas geändert werden sollte.

IX.
Polen

Die Konferenz hat die Fragen, die sich auf die Polnische Provisorische Regierung der Nationalen Einheit und auf die Westgrenze Polens beziehen, der Betrachtung unterzogen.

Hinsichtlich der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit definierten sie ihre Haltung in der folgenden Feststellung:
a) ….
b) Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen erzielt:
In Übereinstimmung mit dem bei der Krim-Konferenz erzielten Abkommen haben die Häupter der drei Regierungen die Meinung der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit hinsichtlich des Territoriums im Norden und Westen geprüft, das Polen erhalten soll. Der Präsident des Nationalrates Polens und die Mitglieder der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit sind auf der Konferenz empfangen worden und haben ihre Auffassungen in vollem Umfange dargelegt. Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.

Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.

Auch damit war klar, die Gebiete östlich von Oder und Neiße waren für Polen bestimmt. Dass sie nur vorübergehend unter polnische Verwaltung gestellt werden sollten, steht im Potsdamer Abkommen nicht drin.

Bei den 2+4-Verhandlungen hat die Bundesregierung nicht auf diese Gebiete verzichtet. Deutschland hatte sie seit 1945 nicht mehr.

Allgemeine Rechtsgrundsätze zum räumlichen Geltungsbereich:

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes, einer Verordnung, ohne weiteres festzustellen. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit gemäß Art. 20 GG und Bestimmtheit gemäß Art. 80 I 2 GG, ungültig!“

„Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein räumlicher Geltungsbereich zugewiesen ist.“ „Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“ „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel auf-kommen läßt ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen und verstehen.“

Ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches verstößt ein Gesetz jedoch gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit und Bestimmtheit und ist dadurch ungültig und nichtig! Die darauf anwendbaren Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung“, „Ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtsregel „Nulla poena sine lege“, wurden bestätigt durch die BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 und damit offenkundig, bedürfen also analog zu § 291 ZPO keines weiteren Beweises!

Zu den Normen, deren Gültigkeits- oder Anwendungsbereich nicht zu erkennen ist, sagte das BVerfG in seiner Entscheidung 1 C 74/61 vom 28.11.1963, Zitat: „…. denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“ Das Lüneburger OVerwG bezog sich ergänzend auf diese Entscheidung des BVerfG, indem es seine Entscheidung 3 K 21/89 vom 06.12.1990 so begründete, Zitat: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung (eines Gesetzes) ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung die hierüber Zweifel aufkommen läßt ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig“ und verwies auf die BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147. „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit über-wiegendem juristischen Inhalt lesen und auch verstehen (BVerwG a.a.O.).“

Es muß also im betreffenden Gesetz selber stehen, muß dort genau definiert sein, wo es denn gelten soll! Ermangelt es einem Gesetz, einer Verordnung o.ä., der Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches, ist es nach der Judikatur des BVerfG und des BVerwG, sowie des OVerwG Lüneburg, ungültig, ist es nichtig! Ein Gesetz ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches kann also nirgendwo gelten und somit auch nicht gültig, rechtswirksam oder anwendbar sein! An der Wirksamkeit dieser Rechtsnorm ändert sich auch nichts durch gegenteilige bloße, unbewiesene Behauptungen von Behördenbediensteten jeglicher Art, auch nicht von Richtern, da es diesen an der dazu erforderlichen legislativen Kompetenz ermangelt!

Nach den Entscheidungen des BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963 und des BVerwG 17, 192 = DVBl. 1964, 147 ist ein Gesetz ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches daher nicht gültig und nicht anwendbar!

Das Sammelsurium konzentriert sich im letzten Absatz. Er wurde von mir fett markiert. Dieser Absatz beweist, dass von der VV niemand in der Lage ist, selbst zu recherchieren. Sie schnappen irgendwelchen Blödsinn auf und geben den ungeprüft weiter.

Ich wollte mir dieses Urteil anschauen
Bundesverfassungsgericht 3 K 21/89 Urteil vom 6.12.1990

Ich konnte in der Datenbank überhaupt kein einziges Urteil des BVerfG vom 6.12.1990, allerdings eines mit diesem Aktenzeichen. Es ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Aber was soll’s. Bundesverfassungsgericht, Oberverwaltungsgericht. Gericht ist Gericht, und dann kommt es so genau nicht drauf an.

Es bleiben noch zwei Urteile übrig, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und das des OVG Lüneburg.

Das BVerwG urteilte über eine LandschaftsschutzVERORDNUNG in Nordrhein-Westfalen und das OVG Lüneburg über eine BaumschutzSATZUNG in einer Stadt in Schleswig-Holstein. Damals war das OVG Lüneburg auch für Schleswig-Holstein zuständig.

Jetzt hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für unsere Reichsfreunde und Verfassungsgeber einen winzigen Nachteil. Es ist relativ leicht in juristischen Bibliotheken auffindbar. Und man kann es dann auch nachlesen.

In einem rechtsextremen Forum (Volksbetrug.net) wurde im Dezember 2012 bereits ein Screenshot der Veröffentlichung im Deutschen Verwaltungsblatt gepostet. Ich habe ihn von dort übernommen.

Um nicht alles neu zu schreiben, hier ein Link auf meine damalige Veröffentlichung.

https://reichling.wordpress.com/2012/12/29/wie-ist-das-jetzt-mit-geltungsbereich-eines-gesetzes/#more-1598

Seit meines damaligen Beitrages hat man immer weniger die These vernehmen können, dass ein Gesetz einen Geltungsbereich braucht. Die Verantwortlichen der Verfassungsgebenden Versammlung fallen prompt wieder auf diese alte Lüge herein.














Mario Rönsch in Budapest verhaftet

Posted in Sonstiges by reichling on 28/03/2018

Mario Rönsch soll über einen Online-Shop Deutsche zur Abwehr von Flüchtlingen bewaffnet haben. Nun wurde er in Budapest festgenommen.
Berlin. Der deutsche Rechtsextreme und mutmaßliche Betreiber des Online-Waffenshops „Migrantenschreck“, Mario Rönsch, ist in der ungarischen Hauptstadt Budapest gefasst worden. Das bestätigte die Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwochmorgen über Twitter. Die Polizei durchsuchte dort Räume. Weitere Informationen gab es zunächst nicht, die Ermittler wollten sich später äußern.

Bereits Anfang Dezember 2016 hatte die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Betreiber der Internetseite bestätigt. Ihm wurden verbotener Waffenhandel, Volksverhetzung, Bedrohung und Nötigung vorgeworfen. Bei Durchsuchungen bei mutmaßlichen Kunden der Webseite in mehreren Bundesländern soll die Polizei rund 40 Waffen gefunden haben.

Quelle und mehr

Der Erfurter Mario Rönsch hatte vor mehreren Jahren die Facebookgruppe Anonymous Kollektiv gekapert. Er schlich sich in die Gruppe ein, die zur weltweiten Anonymous-Bewegung gehört und erwarb zunächst das Vertrauen der Administrator. Schließlich wurde er zu einem Co-Administrator ernannt mit allen Rechten eines Administrators. Er entzog darauf den anderen Co-Administratoren die Administratorenrechte und krempelte die Gruppe um. Statt wie bisher sich mit der Regierungspolitik kritisch auseinander zu setzen, verkam die Gruppe zu einer reinen Hetzgruppe gegen Ausländer, vor allem ausländische Flüchtlinge und Asylbewerber.

Die weltweite Anonymous-Bewegung hat sich von Mario Rönsch deutlich distanziert.

Schließlich wurde es selbst Facebook zuviel. Mario Rönsch stellte dann eine Seite, anonymousnews.ru auf einem russischen Server ins Netz und setzte seine Hetzarbeit von dort aus fort. Dazu kam noch ein Handel mit Gaspistolen.

Die Beiträge auf seiner Seite quollen meist über vor faustdicken Lügen, wie zum Beispiel im Januar 2017, wonach der Vater von Martin Schulz KZ-Aufseher in einem österreichischen KZ gewesen sein sollte.

Auch ansonsten nahm er es mit der Wahrheit nicht so genau.

Es bleibt zu hoffen, dass er an Deutschland ausgeliefert wird und sich vor Gericht für seine Schandtaten zu verantworten hat.

 

Facebook und seine Gemeinschaftsstandards

Posted in Allgemeines by reichling on 29/05/2017

Ich wollte heute etwas bei Facebook posten. Leider bekam ich folgende Meldung:

Du hast kürzlich etwas gepostet, das die Facebook-Richtlinien verletzt, daher wurde die Benutzung dieser Funktion für dich vorübergehend gesperrt. Für mehr Informationen besuche den Facebook-Hilfebereich.

Um künftig nicht wieder gesperrt zu werden, vergewissere dich, die Facebook-Gemeinschaftsstandards gelesen und verstanden zu haben.
Die Blockierung ist noch 1 Tag und 12 Stunden aktiv.
Sollten wir deiner Meinung nach einen Fehler gemacht haben, dann teile uns das mit.

Diese Sperre wurde mir schon am 22. Mai mitgeteilt und für drei Tage ausgesprochen. Dass sie verlängert worden ist, wurde mir nicht mitgeteilt, jedenfalls habe ich keine Mitteilung gesehen.

Interessant ist der Satz „Um künftig nicht wieder gesperrt zu werden, vergewissere dich, die Facebook-Gemeinschaftsstandards gelesen und verstanden zu haben.“

Ich habe diese Gemeinschaftsstandards im Internet aufgesucht und gelesen. Ob ich sie verstanden haben, kann ich leider nicht mit Bestimmtheit sagen.

Ich habe jedoch starke Zweifel, dass die Mitarbeiter von Facebook sie vestanden haben.

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AfD, Alternative für Deutschland?

Posted in Allgemein by reichling on 13/03/2017

Auf einer  Facebookseite von Frauke Petry, Afd Vorsitzende, einer Fanseite, die wohl nicht von Frau Petry betrieben wird,  bin ich heute (10. März 2017) auf einen Betrag gestoßen, der zwar schon ein halbes Jahr alt ist, aber von seiner Aktualität nichts eingebüßt hat.

Hier wird ein Video von siebeneinhalb Minuten Dauer, in dem sich eine gewisse Ursula Haverbeck vor allem an Russlanddeutsche richtet und eine Wahlempfehlung für die AfD ausspricht.

Der Seitenbetreiber hat das Video auf seiner Seite eingebunden und schreibt dazu

WAHLAUFRUF FÜR DIE ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND
Ursula Haverbeck ist eine stolze Patriotin (87)
Aufruf an alle Deutschen und speziell an die Russlanddeutschen
TEILEN vor allem in Berlin und an NPD-Wähler – auf die Dame hören sie

Schauen wir uns das Video näher an.

Damit man ihre Aussagen auch nachlesen kann, habe ich ihre Rede abgetippt und hier wiedergegeben:

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Martin Schulz und die Hyänen

Posted in Allgemeines by reichling on 28/01/2017

Es ist erst wenige Tage her, wo Martin Schulz von Sigmar Gabriel ins Rennen als Kanzlerkandidat für die SPD geschickt worden ist. Er soll auch den Parteivorsitz übernehmen.

Wie groß seine Chancen sind, die SPD bis zur Bundestagwahl im September 2017 aus ihrem Umfragetief herauszuführen, und ob er die Kanzlerschaft von Angela Merkel wirklich beenden kann, will ich hier nicht untersuchen. Nach allem, was man von ihm weiß, ist aber anzunehmen, dass er für eine Stärkung der EU eintreten wird, und dass er sich für eine humane Lösung der Flüchtlingsfrage einsetzen wird.

Dies schmeckt unseren Rechten und Rechtsextremisten, und auch den Reichsdeutschen gar nicht. Sie haben ihn auf ihren Seiten schon gleich als die schlechteste aller Alternativen bezeichnet.

Nun gut, das ist ihre Meinung, und wir haben ja Meinungsfreiheit. Wollen wir das, was sie meinen, nicht allzuernst nehmen.

Aber jetzt sind im Internet faustdicke Lügen aufgetaucht, die über ihn und seine Herkunft verbreitet werden. (more…)

Reichskanzler Norbert Schittke gewährt Carsten van Ryssen ein Interview

Posted in Allgemein by reichling on 03/12/2016

Am 2. Dezember durfte ich abends ein Highlight der deutschen Fernsehberichterstattung erleben.

Carsten van Ryssen ist es gelungen, den Reichskanzler der Exilregierung, Norbert Schittke, zu einem Interview zu bewegen.

Das Interview wurde in der Sendung „Heute Show“ am 2. Dezember 2016 ausgestrahlt. Hier der Ausschnitt mit Norbert Schittke.

Ich wünsche viel Spaß beim Anschauen.

Es ist nicht das erste Mal, wo das ZDF Reichskanzler Schitte und seiner Exilregierung Sendezeit widmete.

Das erste Mal war 2005 gewesen, und zwar im April in einer Mona Lisa-Sendung. Im damals noch bestehenden Reichsforum der Exilregierung wurde bereits vorher groß darüber berichtet. Man machte dem ZDF zur Bedingung für die Aufnahmen, dass parallel zu den Aufnahmen auch ein Kameramann der Exilregierung das Interview filmen dürfe.

Und das Ergebnis konnte man schon vor der Austrahlung der ZDF-Sendung bewundern.

Da fragte der Redakteur des ZDF den Reichskanzler, was es mit der bewaffneten Eingreiftruppe von 35.000 Mann auf sich habe. Schittke war sehr überrascht. Seine Gegenfrage: „Woher wissen Sie das?“

Im damals noch aktiven Reichsforum der Exilregierung herrschte große Aufregung über dieses Szene. Wie kommt da einer vom ZDF dazu, so etwas zu behaupten? Eine bewaffnete Einsatzgruppe von 35.000 Mann? Jedenfalls hatte im Forum noch keiner etwas davon gehört.

Und jetzt kam der Tag der Sendung. Ich glaube, es war am 17. April 2005 gewesen. Die gezeigten Bilder sahen ein bisschen anders aus, der Kameramann des ZDF hatte halt eine andere Perspektive, als der regierungseigene Kamermann.

Und irgendwann kam die Stelle, wo Schittke nach der 35.000 Mann starken bewaffneten Eingreiftruppe gefragt wurde.

Im Hintergrund wurde ein Schreiben der Exilregierung, unterschrieben von Schittke, eingeblendet. Das Schreiben war an den damaligen Bundeskanzler Schröder gerichtet. Schröder wurde darin aufgefordert, die Regierungsgewalt an Schittke zu übergeben, andernfalls würde er eine bewaffnete Eingreiftruppe von 35.000 Mann gegen die Bundesregierung eingesetzt werden.

Das wurde auch von den Mitgliedern des Reichsforums gelesen, zum Teil stramme Reichsdeutsche und „Personenausweisinhaber“.

Jetzt ging die Diskussion erst richtig los. „Wie kann der Reichskanzler so was schreiben? Wir haben doch keine 35.000 Mann unter Waffen.“ Oder: „Auch ein Reichskanzler sollte über ein Mindesmaß an Glaubwürdigkeit verfügen.“

Der Reichskanzler war wohl unten durch.

Ich konnte später herausfinden, dass sich Schittke auf Verfassungsschutzberichte stützte, wonach rund 3.500 Mann der Bundeswehr rechtsextremistische Tendenzen haben. Schitte nahm diese Zahl einfach mal zehn, und so kam er auf 35.000 Mann. Ich bin überzeugt, dass allein von 3.500 Rechtsextremisten bei der Bundeswehr 3.495 keine Ahnung hatten, dass es eine Exilregierung Deutsches Reich gibt.

Schon sehr bald nach Bildung der Exilregierung (8. Mai 2004) bin ich davon ausgegangen, dass Schittke nicht die treibende Kraft dieser Organisation sein kann. Dafür waren seine Aussagen zu verworren, und eines musste von seinem „Leiter des Presseamtes“, Uwe B., relativiert oder gar gelöscht werden, so dass sich der Eindruck aufdrängte, dass der Pressesprecher die Richtlinien der Politik vorgibt, und dass Schittke nur ein Strohmann war.

Aber Uwe B. wurde Ende 2005 auf Sparflamme gesetzt und 2006 endgültig ausgeschaltet.

Das letzte Interview, dass Schittke dem ZDF, hier der Heute Show, gab, zeigt deutlich, dass seine intellektuellen Fähigkeiten noch weiter abgenommen haben. Auch eine Reichsregierung, ob KRR oder Exil, setzt gewisse organisatorische Fähigkeiten bei der führenden Person voraus. Und solche Fähigkeiten sehe ich bei Schittke nicht.

Wer steht also hinter ihm, wessen Strohmann ist er jetzt? Soll er mit seinem Geschwafel von den wahren Absichten der Exilregierung ablenken?

Ich gebe ehrlich zu, ich weiß es nicht.

 

Harmlos, weil beknackt

Posted in Allgemeines by reichling on 19/10/2016

war lange Zeit die Meinung unserer Behörden, auch der Verfassungsschutzämter, über die „Reichsbürger“.

Inzwischen hat diese Gruppe von Leuten, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat bestreiten, wohl den Mantel der Harmlosigkeit abgelegt.

Beknackt dürfte aber noch zutreffen.

Immer Häufiger neigen sie zur Gewalt.

Brandneu dürfte dieses Ereignis sein:

http://www.nordbayern.de/region/roth/waffen-razzia-reichsburger-schiesst-bei-roth-auf-polizisten-1.5561397

Nachtrag 20. Oktober 2016:

Wie heute morgen die Nachrichten vermelden, ist einer der beiden schwerverletzten Polizeibeamen in der Nacht seinen Schussverletzungen erlegen.

Gegen den Reichsbürger aus dem fränkischen Georgensgmünd wird jetzt auch wegen Mordes ermittelt. Und dafür kennt unser Strafgesetzbuch nur eine Strafe: Lebenslange Haft. Vielleicht stellt das Gericht auch noch die besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall ist eine Freilassung auf Bewährung nicht vor 25 Jahren möglich.

Ich hoffe, dass unsere Behörden von jetzt an eneregischer gegen die reichsdeutsche Bewegung vorgehen. Die von ihnen betriebenen Websites gehören aus dem Internet verbannt. Bis jetzt wurde ja vieles als freie Meinungsäußerung angesehen, die nach dem Grundgesetzt geschützt ist, auch wenn diese Meinung nur aus Blödsinn besteht. Aber es sieht so aus, dass diese „freie Meinungsäußerung“ erst den Boden bereitet für die Bereitschaft zu Gewalt gegen staatliche Organe.

 

 

Reichsbürger wirft Beil auf Polizisten

Posted in Sonstiges by reichling on 13/10/2016

In der Online-Ausgabe der Altmarkzeitung vom 12. Oktober 2016 war zu lesen:

Salzwedel: Wohnungsdurchsuchung an der Arendseer Straße wegen Drogendelikten
Reichsbürger wirft Beil auf Polizisten: SEK-Einsatz im Plattenbau

ds Salzwedel. Während einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung wurden Polizisten heute Morgen gegen 6 Uhr in Salzwedel von einem Beschuldigten mit einem Beil beworfen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Das Amtsgericht Stendal hatte die Durchsuchung der Wohnung in einem Plattenbau an der Arendseer Straße im Rahmen eines Strafverfahrens angeordnet. ….

Weiter geht es hier.

Salzwedel ist eine etwas über 24000 Einwohner zählende Stadt in Sachsen-Anhalt und Kreisstadt des Altmarkkreises Salzwedel. Der Ort liegt nordwestlich von Magdeburg und grenzt an Niedersachsen.

Der Vorfall hat sich im Stadtteil Pretzier ereignet, einem Ort von weniger als 1300 Einwohnern.

Hier ist zum zweiten Mal Seit August ein „Reichsbürger“ in Sachsen-Anhalt durch Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei aufgefallen. Man erinnere sich an den „Selbstverwalter“ Adrian Ursache, dessen „Staat“ Ur im August von der Polizei gestürmt wurde. Dabei musste die Polizei zur Selbtverteidigung Schusswaffen einsetzen.

Im Salzwedeler Fall kommt noch der Verdacht auf Drogenhandel gegen den Reichsbürger hinzu.

Von der Beurteilung „Harmlos, weil beknackt“ haben sich unsere Behörden inzwischen verabschiedenen müssen. So ganz harmlos sind die verblendeten Reichsbürger schon lange nicht mehr. Frank Schmidt, Betreiber der KRR-FAQ, hat schon Anfang dieses Jahrhunderts vor der latenten Gewaltbereitschaft vieler Reichsdeppen gewarnt.