Reichling's Blog

Der „Oberrabbiner“ meldet sich wieder zu Wort

Posted in Exilregierung Deutsches Reich, Iwan Götz, Reichsregierungen by reichling on 14/12/2010

Es ist doch interessant, was man alles auf der Website der Exilregierung findet. Unter „Für Sie gelesen“ stellte man die neuesten Veröffentlichungen des Berufslügners und Betrügers „Dr. Esra“ Iwan Götz, „Oberrabbiner“, vor, schreibt er doch für die Exilregierung offenbar sehr interessante Sachen. Die Veröffentlichung stammt vom 27.11.2010.

Das vierseitige Schreiben ist auf der Website im GIF-Format eingestellt, also als Bilddatei. Ich will es hier ebenso halten.
Zunächst schauen wir uns einmal die Seite 1 an.
Seite 1
Wir erfahren also von ihm persönlich, dass er zur Zeit seinen Wohnsitz in der JVA Charlottenburg innehat. Der falsche Doktortitel ist aus seinem Namen verschwunden, war er doch mit ein Grund für seine Verurteilung. Aber Oberrabbiner will er immer noch sein. Das deutsche Judentum kennt keine Oberrabbiner. Und dieser Titel ist nicht geschützt, so dass sich jeder so bezeichnen kann.

Gleich im ersten Absatz zieht er über die Juden her, denen er doch angehören will. Man kann seinen Text als Leugnung der Verbrechen des Naziregimes ansehen. Aber da sind wohl Juristen gefordert.

Aber jetzt mal zur Seite 2
Seite 2
Hier erfahren wir ganz neue Tatsachen im Fall Uwe Barschel und Björn Engholm. Und wir erfahren, dass Iwan Götz nicht unter Betreuung gestellt zu werden braucht, sondern, dass er für den Mist, den er schreibt, auch strafrechtlich voll verantwortlich ist.

Weiter zur Seite 3
Seite 3
Jetzt will er also vom Bundesinnenminister persönlich wissen, warum unsere Staatsangehörigkeit mit „DEUTSCH“ und nicht mit „Deutschland“ oder gar „Bundesrepublik Deutschland“ angegeben wird. Einen Staat DEUTSCH gäbe es nicht. Da muss ich ihm recht geben, aber eine Staatsangehörigkeit ist nicht der Staat selbst, sondern eine Eigenschaft.
Wie es in russischen Ausweisen heißt, weiß ich nicht, aber einen französischen Ausweis hat Iwan Götz noch nie gesehen. Da heißt es nämlich „Staatsangehörigkeit französisch“ (natürlich in französisch) und die Namen sind auch alle in Großbuchstaben geschrieben.
Französischer Ausweis

Und nun zur Seite 4
Seite 4
Hier will er die fehlende Souveränität Deutschlands herausstellen.

Um sich den Anschein der Seriösität zu geben, zitiert er gerne aus Gesetzen und Verträgen. Allerdings lässt er gelegentlich mal wichtige Passagen aus.

Beginnen wir einmal mit § 3 des Gesetzes zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG). Ich zitiere die vollständige Vorschrift und setze den von Götz veröffentlichen Auszug in Kursivschrift.

Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 S#atz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden. Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind.
Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.

Es geht also gar nicht um Rechte und Pflichten (bei Götz Verpflichtungen) der Besatzungsbehörden, sondern um solche Rechte und Pflichten, die aufgrund von Besatzungsrecht entstanden sind, und die vor allem Deutsche (Behörden, aber auch Bürger) betreffen.

Es gibt auch Rechte und Verpflichtungen, die aufgrund deutsche Gesetze entstanden sind, und die auch noch dann fortgelten, wenn die betreffende deutsche Vorschrift geändert oder aufgehoben worden ist.

Und aufgehobene Rechtsvorschriften sind nur dann für die Zukunft anwendbar, wenn die betreffenden Tatbestände und Rechtsverhältnisse während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind.

Wir sehen also, dass Götz die Bestimmung des BRBG mit seinen willkürlichen Kürzungen völlig sinnentstellend und somit verfälscht wiedergegeben hat. Aber eine derartige Verfälschung ist ein von Reichsdeutschen oft genutztes Mittel zur Verunsicherung der Menschen.

Und nun schauen wir uns mal an, was Goetz aus dem Überleitungsvertrag von 1955 gemacht hat.
Es geht um Art. 2 Abs. 1. Hier hat er wenigstens noch den Volltext in Kleinschrift geben seiner Kurzfassung veröffentlicht.

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschen Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Es geht also auch hier nicht um Rechte und Verpflichtungen der Besatzungsbehörden, sondern um Rechte und Verpflichtungen, die aufgrund von Vorschriften der Besatzungsbehörden entstanden sind.

Der letzte Satz des Abs. 1 besagt nichts anderes, als dass die Alliierten Vorschriften zu deutschen Vorschriften geworden sind, und dass die deutsche Seite über sie verfügen, sie also ändern oder aufheben kann. Es ist die Übetragung der Souveränität von den Alliierten an die Bundesrepublik Deutschland, die in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommt. Und Götz will das Gegenteil daraus machen.

Götz sitzt jetzt seit fast 600 Tagen ein. Gelernt hat er noch immer nichts. Er verbreitet, vom Knast aus, den gleichen Unsinn, die gleichen Lügen, wie vorher. Und er bestreitet nach wie vor die Verbrechen der Nazis. Ob er wohl Haftverlängerung anstrebt? Es sieht sehr danach aus.

Und die Exilregierung Deutsches Reich gibt ihm den Raum, seine Lügen zu verbreiten.
Kein Wunder, ist doch Reichskanzler Norbert Schittke die Personifizierung der Lüge.

„Dr.“ Iwan „Esra“ Götz zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Posted in Iwan Götz, Reichsregierungen by reichling on 03/10/2010

Man erinnere sich. Jener „Dr.“ Iwan „Esra“ Götz war jener „Oberrabbiner“, der am 18. Dezember 2008 auf einer Konferenz in Sandefjord (Norwegen) Geerd Ryke Hamers Lügen über das Judentum in allen Punkten bestätigt hat.

Jetzt ist über ihn zu lesen:


Ein falscher Doktortitel und hunderte Hetzbriefe an jüdische Prominente, Politiker und Behörden führten dazu, daß der selbsternannte “Oberrabbiner” Iwan “Wanja” Götz am Freitag vom Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt wurde.

Alles weitere kann hier nachgelesen werden.

Ich bin mal gespannt, wann der Richter am Landgericht Berlin, der das Urteil gesprochen hat, in der Prangerliste von Tina Wendt erscheint.  Für Tina soll dieses Urteil eine Warnung sein. Auch wer sich als Reichsdeutscher fühlt, unterliegt voll und ganz der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Reichsbürger gibt es nun mal nicht, und schon keine mit Immunität gegenüber der Justiz der Bundesrepublik.

Reichsbürger, werte Tina Wendt, gab es nur während zehn Jahren, nämlich von 1935 bis 1945.

Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz verurteilt wegen Titelmissbrauchs

Posted in Iwan Götz, Wolkenschieber by reichling on 27/08/2009

Am 26. August 2009 schrieb der in rechtsextremistischen Kreisen nicht Unbekannte Axel Thiesmeier, bis Mai 2008 Mitarbeiter des Collegium Humanum:

Gerichtsverhandlung ohne gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG
gegen Dr. Esra Iwan Götz
am 26.08.2009 im Saal 126 des AG Bad Iburg.

Dem Angeklagten Dr. Esra Iwan Götz war ein Pflichtverteidiger zur
Seite gestellt, der nach eigenen Angaben kaum Zeit hatte mit Herrn
Dr. Esra Iwan Götz über den eigentlichen Strafvorwurf zu sprechen.

Der Pflichtverteidiger nahm stillschweigend zur Kenntnis das dem
Angeklagten z. B. auch das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) durch den
nicht gesetzlichen Richter verweigert wurde, als Dr. Esra Iwan Götz
den Vorsitzenden die Frage stellte, auf Grund welcher Rechtsgrundlage
die Gerichtsverhandlung gegen seine Person durchgeführt werde.

Der eigentliche Tatvorwurf lautete:
Verwendung von falschen Titeln.

Das Gericht sah es für erwiesen an, dass Dr. Esra Iwan Götz seinen
Doktortitel in der Bundesrepublik zu Unrecht tragen würde und verhängte
nach nur ca. 20 min. Verhandlung eine 8 monatige Gefängnisstrafe im
Namen des Volkes.

Um welches Volk es sich dabei handeln sollte war mir als Prozessbeobachter
nach Urteilsverkündung nicht klar. Alle Prozessbeobachter waren Bürger des
Deutschen Reichs und das war das einzig wahre was an diesem Vormittag im
AG Bad Iburg festzustellen war.

Außerdem hielten sich an diesem Vormittag mehrere Personen im Saal 126 auf
denen später dann noch ein Verfahren wegen „Verwendung falscher Titel“ vor
einem staatlichen Gericht hier in Deutschland blühen wird, wenn wieder gesetzliche
Richter Urteile im Namen des deutschen Volkes bescheiden
werden.

Auch der Pflichtverteidiger hat den vorsätzlichen Entzug des gesetzlichen Richter
(§ 16 GVG) stillschweigend geduldet.

Meine Aufgabe als Prozessbeobachter ist es nun die Verletzung der Grundrechte
des Dr. Esra Iwan Götz auf Grundlage von z. B. §§ 25, 27, 138 StGB zur Anzeige
zu bringen.

DAS IST BÜRGERPFLICHT!!!

Zeugen für die heute begangenen Straftaten im Saal 126 am AG Bad Iburg
sind mir namentlich bekannt.

Das Collegium Humanum wurde im Mai 2008 durch den Bundesinnenministerum verboten. Das Verbot wurde kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Es war ein Sammelbecken von Neonazis und Holocaustleugnern.

Wenn man das Reichsgeschwurbel aus diesem Beitrag abzieht, bleibt nur eines übrig: Götz hat keinen Doktortitel, zu dessen Führung er in Deutschland berechtigt ist. Der Rest ist einzig Spinnerei eines Reichsbürgers, fast hätte ich geschrieben, eines Reichsdeppen.

Götz hat eigentlich noch Glück, dass der Titel „Oberrabbiner“ in Deutschland nicht geschützt ist und sich jeder so nennen darf. Sonst wäre sicher noch eine weitere Verurteilung fällig.

Götz wurde auch schon in der Vergangenheit wegen Holocaustleugnung verurteilt. In dieser Frage unterscheidet er sich nichts von Axel Thiesmeier. Ich hab mich da etwas missverständlich ausgedrückt, wie mir diskret zu verstehen gegeben worden ist. Ich wollte damit nicht sagen, dass auch Thiesmeier wegen Holocaustleugnung verurteilt worden ist, sondern dass er, ebenso wie Götz, der „Oberrabbiner vom Kostümverleih“, den Holocaust bestreitet.

Thiesmeier hofft sicherlich auf die Wiedereinführung der Nazigesetze.

Jetzt hat sich der falsche Oberrabbiner auch bis Sandefjord herumgesprochen

Posted in Iwan Götz by reichling on 02/02/2009

So ganz scheint die Sache mit dem Hochstapler Iwan Götz doch nicht an Dr. Hamer vorbeigegangen zu sein. Mit Datum vom 19. Januar ist auf Pilhars Seiten dieser Text zu finden:

(Quelle: http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2009/20090119_Hamer_Gutdenkmenschen.htm)

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER

19. Januar 2009

Die deutschen Gutdenk- / Feigdenk-Menschen

Ich könnte heulen über unsere Gutdenk- / Feigdenk-Gesellschaft in Deutschland, die aus lauter Angst den Inhalt der Konferenzniederschrift kaum erwähnt hat.

Man fragt nur: Götz, wo? Götz, wie? Götz, Rabbi? Götz, Götz, Götz …?

Über den Inhalt darf man nicht sprechen – aus lauter Angst vor der Gedanken-Polizei und der Gedanken-Inquisition!

Wie das auch anders gehen könnte und eigentlich müßte, kann man in Spanien und den lateinamerikanischen Ländern sehen. Hier werden nicht nur knallharte unbequeme Fragen gestellt, sondern auch knallharte Konsequenzen daraus gezogen, daß keine der Fragen beantwortet werden kann.

Wer erinnert sich nicht an die Verifikation von Tyrnau (Trnava).

Da wurde nicht etwa die Supersensation diskutiert, daß nun erstmalig ein naturwissenschaftliches System der Medizin von einer Universität durch Reproduzierbarkeitsprüfung bestätigt wurde – also nach den Regeln der Naturwissenschaft nunmehr als richtig zu gelten hatte – sondern man diskutierte nur über den Dekan der Med. Fakultät Krcmery.

Dieser Mensch – soll angeblich 3 Tage nach der Verifikation irgendwelchen Journalisten erzählt haben, er könne sich gar nicht daran erinnern, so etwas unterschrieben zu haben. Deshalb diskutierten alle Journalisten nur über „Blödsinn“, aber über den Inhalt diskutierte keiner.

Genauso ist es jetzt mit der Konferenzniederschrift – die gleiche Handschrift.

Was soll sich denn ändern, wenn nur über Götz diskutiert wird, anstatt darüber, wie man schnellstens das Verbrechen an unseren Patienten beenden kann.

Habt doch Erbarmen mit unseren armen Patienten, von denen jeden Tag 1500 in unserem Lande unter Chemo und Morphium sterben müssen!

Dr. med. Ryke Geerd Hamer

Dr. Hamer behauptet also, dass wir uns alle auf den Oberrabbiner Götz gestürzt haben, aber der Inhalt der Niederschrift keine Rolle spielte.

Ist das wirklich so?

Was ist denn der Inhalt der Niederschrift?

Ich darf sie, kurz gefasst, wieder in Erinnerung rufen.

1. Seit 27 Jahren ist die Germanische Neue Medizin® entdeckt und bekannt. Und etwa seit dieser Zeit sind aufgrund eines Artikels von Weltoberrabbiner Menachem Mendel Schneerson im Talmud alle Rabbiner dieser Welt verpflichtet, dafür zu sorgen, daß alle Patienten jüdischen Glaubens mit dieser früher bezeichnet „Neuen Medizin“ jetzt genannt „Germanischen Neuen Medizin®“ therapiert werden.

Was im ersten Absatz zu lesen ist, ist keine Tatsache, sondern eine Behauptung. Es wurde nachgewiesen, dass es im Judentum keinen Weltoberrabbiner gibt und dass Menachem Mendel Schneerson im Talmud die Rabbiner in aller Welt zu nichts verpflichten konnte, da der Talmud seit rund 1500 Jahren abgeschlossen ist.

Und dann steht in der Konferenzniederschrift noch drin, dass Oberrabbiner Götz diesen ganzen Mist bestätigt hat. Mein lieber Dr. Hamer. Aus dieser Niederschrift geht nur hervor, dass Sie und der Oberrabbiner vom Judentum nicht die geringste Ahnung haben.

Das Konferenzprotokoll lebt doch nur von der Bestätigung durch Götz, der gar nicht in der Lage ist, irgendwas in dieser Hinsicht zu bestätigen.

Aber es kommt noch toller. Auf Pilhars Seite ist noch folgendes zu finden.

Erika und Ing. Helmut Pilhar

Wiesengasse 339

A-2724 Maiersdorf

Tel: 0043-[0]2638/81236, Fax: -20

Email: helmut@pilhar.com

Homepage: http://www.pilhar.com

An

Bundespräsident

Dr. Heinz Fischer

Hofburg, Leopoldinischer Trakt

1014 Wien

22. Jänner 2009

Betrifft: Konferenzniederschrift vom 17.12.2008 (Sandefjord/Norwegen)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Wir, die Eltern und unsere Tochter Olivia, wollen Sie hiermit persönlich über die am 17.12.2008 erfolgte Konferenzniederschrift von Sandefjord (Norwegen) in Kenntnis setzen.

Damit die Kernproblematik erkannt wird, legen wir dieser Konferenzniederschrift noch das Schreiben von Dr. Hamer vom 19.01.2009 bei. Uns geht es darum, diesen Massenmord an uns Nichtjuden mit Chemo und Morphium augenblicklich zu stoppen und uns die Germanische Neue Medizin sofort zugänglich zu machen.

Wir ersuchen Sie höflichst um eine Stellungnahme zur Konferenzniederschrift, was Sie nun zu tun gedenken.

Hochachtungsvoll

Erika Pilhar

Ing. Helmut Pilhar

Olivia Pilhar

Anlage:

Konferenzniederschrift vom 17.12.2008

Schreiben von Dr. Hamer vom 19.01.2009

Mini-Präsentation

______________________________________________________________________

Anmerkung:

Schreiben gleichen Inhalts ergingen per Einschreiben an

Landeshauptmann von NÖ Erwin Pröll

Bezirkshauptmann von Wr. Neustadt

Bürgermeister der Gemeinde Maiersdorf

(Quelle: http://www.pilhar.com/Olivia/Korrespo/2009/20090122_Pilhar_an_BPFischer.htm)

Schämt sich Pilhar denn gar nicht, hochrangige österreichische Politiker mit diesen Lügen zu belästigen?

Was ist denn das Protokoll von Sandefjord anderes als das Schüren von Voruteilen gegen Juden, als eine Ansammlung von falschen Behauptungen und Unterstellungen.

Was hat denn der norwegische Rechtsanwalt bestätigt? Hat er bestätigt, dass ein Weltoberrabbiner Menachem Mendel Schneerson im Talmud angeordnet habe, dass mit der Germanischen Neuen Medizin ausschließlich Juden behandelt werden dürften, während sie allen anderen verschlossen bleiben muss und dass damit ein weltweiter Genozid an Nichtjuden geplant sein? Nein, das hat er nicht.

Er hat lediglich bestätigt, dass ein paar Leute, unter Ihnen Dr. Hamer, zusammengekommen sind, Dr. Hamer diesen Unsinn behauptet, und der nichtjüdische Oberrabbiner Götz dies auch noch bestätigt hat. Dass davon auch nur ein Wort wahr ist, hat der Rechtsanwalt nicht bestätigt.

Klar und wahr ist nur, einen Massenmord der Juden an der nicht jüdischen Bevölkerung dieser Welt gibt es nicht und hat es nie gegeben. Auch wenn sich Dr.Hamer und die Familie Pilhar noch so sehr darüber aufregen.

Erklärung der Union progessiver Juden in Deutschland zu Götz

Posted in Iwan Götz by reichling on 10/01/2009

Ich bekam heute von der Union progressiver Juden in Deutschland eine Erklärung zu „Oberrabbiner“ Iwan Götz übersandt, die auch im Namen der European Region der World Union for Progressive Judaism abgegeben wurde.
Es wurde mir ausdrücklich erlaubt, sie in meinem Blog zu veröffentlichen.

Erklärung der European Region der World Union for Progressive Judaism
und der Union progressiver Juden in Deutschland

Im Internet tritt ein „Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz“ mit antisemitischer und antizionistischer Propaganda auf. Dabei behauptet er, zur Word Union for Progressive Judaism zu gehören und Mitglied der Synagogengemeinde zu Halle zu sein. Hierzu stellen die Europäische Region der World Union for progressive Judaism (WUPJ) und ihre deutsche Unterorganisation, die Union der progressiver Juden in Deutschland (UPJ), fest:

1. Dr. Esra Iwan Götz gehört der World Union for progressive Judaism nicht an. Er ist nicht berechtigt, das Logo der Europäischen Region der WUPJ in seinem Briefkopf zu führen. Die rechtlichen Schritte, ihm dies wirksam zu untersagen, werden eingeleitet.

2. Dr. Esra Iwan Götz gehört keiner rabbinischen Institution der WUPJ an oder ist von einer solchen als „Oberrabbiner“ anerkannt worden. Der WUPJ und der Union progressiver Juden ist auch keine andere jüdische Institution oder Autorität bekannt, die Dr. Esra Iwan Götz den Rabbinertitel verliehen oder ihn als Oberrabbiner in ein Amt eingesetzt hat. Da die Titel „Rabbiner“ oder „Oberrabbiner“ in Deutschland nicht gesetzlich geschützt sind, gibt es keine rechtliche Handhabe, Herrn Götz die irreführende Verwendung dieser Titel zu untersagen.

3. Die Synagogengemeinde zu Halle, die Mitglied der Union progressiver Juden in Deutschland ist und damit zur Europäischen Region der World Union for Progressive Judaism gehört, hat zu der von Herrn Götz erhobenen Behauptung, er sei Mitglied der Synagogengemeinde, sowie zu dem veröffentlichten, auf Dr. Iwan Götz lautenden Mitgliedsausweis der Gemeinde erklärt: „Herr Dr. Götz war einige Male Gast in unseren Gottesdiensten, die auch gemeindefremden Personen, die sich anmelden, offen stehen. Herr Dr. Götz ist nicht Mitglied der Synagogengemeinde Halle und ist dies auch niemals gewesen. Der Ausweis ist irreführend. Er wurde offensichtlich auf einem Blankoformular am 14.4.2004 ausgestellt.“

4. Die Europäische Region der WUPJ und die Union progressiver Juden in Deutschland distanzieren sich von der antisemitischen und antizionistischen Propaganda von Herrn Götz. Sie erwarten von deutschen Behörden, diese Veröffentlichungen auf die Straftatbestände der Volksverhetzung bzw. der Holocaustleugnung zu prüfen und entsprechende Maßnahmen gegen ihre Verbreitung zu unternehmen.

Ich denke, dass hiermit Götz endgültig als Schwindler und Hochstapler entlarvt ist.

Dr. Iwan Götz, Verleumder des Holocaust

Posted in Iwan Götz by reichling on 09/01/2009

Dass ich auf der Website der Exilregierung etwas über Iwan Götz lesen konnte, hatte ich nicht gedacht, gehörte Götz doch bis Sommer 2008 zu einer anderen Schauspielertruppe auf der Schaubühne Deutsches Reich.

Ihre Website, friedensvertrag.info, wird zur Zeit runderneuert und kann nicht eingesehen werden. Aber man sah sich doch verpflichtet, die Reichsbürger mit wichtigen Informationen zu versorgen. Und dies wären:

Neuigkeiten:
08.01.2008 Geplanter Sitzungsverlauf der Neujahrssitzung mit Bürgerinformation am 18.01.2009
08.01.2008 Protokoll der Jahresabschlußsitzung vom 28.12.2008

31.12.2008 Neujahrsansprache 2009
28.12.2008 Die kommende Präsidiums-Sitzung mit Bürgerinformation findet am 18. Januar 2009 statt. Jetzt anmelden!

Die Exilregierung schwelgt halt noch in der Vergangenheit. Vielleicht ist daraus das Datum 8.1.2008 in den ersten beiden Zeilen zu erklären.
Natürlich hat mich das Protokoll der Jahresabschlusssitzung vom 28.12.2008 interessiert. (ß im Original deshalb, weil die Exilregierung die Rechtschreibereform nicht anerkannt und noch die alte deutsche Rechtschreibung von 1902 praktiziert. Außerdem gibt es ja ein NS-Wiederbetätigungsverbot durch die Alliierten, und wenn man das ß durch das Doppel-s ersetzt, verstößt man gegen dieses Verbot und verletzt somit das Völkerrecht, jedenfalls nach Auffassung der Exilregierung.)

Im Protokoll fand ich doch tatsächlich folgende Passage:

Dr. Iwan Götz wird am 26.01.09 eine Verhandlung in Berlin wegen Verleumdung des Holocaust vor Gericht haben. Es wird sicherlich eine spannende Angelegenheit.

Schade, dass ich so weit von Berlin entfernt lebe. An dieser Verhandlung wäre ich sehr interessiert. Aber ich kann schon mal nachschauen, nach welchem Paragraphen des Strafgesetzbuches Verleumdung des Holocaust strafbar ist. Könnte mir vielleicht jemand nen Tipp geben?

Wer sich das komplette Protokoll durchlesen will, bitte sehr.

Ergänzung vom 11.01.2009

Mit dem Gerichtstermin von Götz ist das so eine Sache.

An anderer Stelle des Internets, auf einer mir als sehr zuverlässig informierten Seite bekannt, fand ich folgende Meldung:

Götz hat am 26.01.2009 einen Termin beim Amtsgericht Anklam. Es steht eine Strafverhandlung auf dem Programm. Gegen ihn, den „liberalen Juden“,. Wegen Volksverhetzung.

Und dann war noch zu lesen:

wegen Volksverhetzung

ist Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Anklam –
Strafrichter – angesetzt auf:

Montag, den 26.01.2009 um 13:00 Uhr, Sitzungsraum 122
Amtsgericht Anklam, Baustraße 9, 17389 Anklam

Sollte er an einem Tag zwei Termine vor zwei verschiedenen Amtsgerichten haben? Hier geht es um Volksverhetzung, und bei der von Reichskanzler Schittke angekündigten Verhandlung in Berlin um Verleumdung des Holocaust.

Berlin oder Anklam, das ist hier die Frage. Beide Städte liegen ja nahe beieinander. Es sind etwas über 200 km Distanz, laut GoogleMap. Wenn ich da an die Entfernungen in Sibiren denke.

Vielleicht hat Reichskanzler Schitte auch etwas falsch verstanden. Das wäre schließlich nicht das erste Mal gewesen.

Wer sich die Verhandlung live anschauen will, dem empfehle ich, am 26. Januar nach Anklam zu fahren.

Hebräisch kann Götz wohl auch nicht

Posted in Iwan Götz by reichling on 08/01/2009

Im Blog von Dirk Schröder habe ich auch einen Beitrag zu der Konferenz in Sandefjord und auch über die Person von Iwan Götz gefunden. Er schreibt darin unter anderem:

(2) Zum Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz: Bleiben Sie auf der eingangs empfohlenen Google-Seite zu „Iwan Götz Synagogengemeinde …“ und scrollen Sie weiter bis zum Beitrag mit dem Titel „XIII INAUGURALADRESSE“. Das ist das letzte E-mail-Rundschreiben von Iwan Götz vom 23.11.2008, das diesmal 136 A4-Seiten umfasst (bei Götz durchaus im Rahmen des Üblichen). Es liegt in Papierform vor mir. Auf Seite 2 unten rechts finden Sie den Ausweis der Synagogengemeinde zu Halle e.V., der die Mitgliedschaft von Dr. Esra Iwan Götz belegt. Das geübte Auge erkennt zunächst, dass oberhalb des Stempels die Mitglied-Nummer fehlt. Dem Hebraisten fällt zudem auf, dass sich im hebräischen Schriftzug in der zweiten Zeile von oben fünf falsche Buchstaben befinden. Denn die hebräische Sequenz „kehilláth béth há-knesseth Halle“ müsste in hebräischen Konsonanten (von mir hier in lateinische Zeichen transkribiert) wie folgt lauten: QHJLTh BJTh HKNSTh HLH. Doch auf dem Ausweis steht an zweiter Stelle Ch statt H, an neunter Stelle dasselbe noch einmal, an zehnter Stelle B statt K und an 14. und letzter Stelle jeweils wieder Ch statt H. Eine äusserst schlecht fabrizierte Fälschung also, die Götz, des Hebräischen unkundig, vom Stempel auf dem Ausweis falsch abgeschrieben hat. Wie er zu dem offensichtlich echten Stempel gelangt ist, ist fraglich, doch auf Seite 4 unten sehen Sie den „Oberrabbiner“ Götz abgebildet mit den beiden Hauptverantwortlichen der Synagogengemeinde Halle e.V. Vermutlich hat er anlässlich seines Besuchs in Halle den Stempel von einem Schreibtisch entwendet. P.S.: Dass die Sache mit dem gefälschten Ausweis der Synagogengemeinde möglicherweise noch eine Stufe höher angesiedelt sein könnte, ergibt sich auf Seite 92 seiner Inauguraladresse. Dort heisst es „die Deutschen, die Russen, die Hinäsen (ich weiss, wie man Hinäsen richtig schreibt, aber …)“. Es geht hier also um das Auswechseln von H gegen Ch („Hinäsen“ = „Chinesen“), was Götz im gefälschten Ausweis gleich vier Mal andersherum praktizierte. Vielleicht ist er zwar kein Oberrabbi, dafür aber gleich ein Oberchasside, also ein Tsaddik, der alle in die Tasche steckt?

Aus irgend einem Grund klappt die Verlinkung nicht. Dirk Schröder hatte vor seinem Beitrag wohl ein bisschen Angst bekommen und ihn von seinem Blog genommen. Bei GoogleCash ist er jedoch noch auffindbar. Einfach die Suchbegriffe „Weltoberrabbiner“, „Götz“, und „Dirk Schröder“ eingeben.

Also scheint der Ausweis noch etliche Fehler zu enthalten, die nur dem Fachmann auffallen können. Es hat den Anschein, als dass der Ausweisvordruck zur Gänze am heimischen Computer entstanden ist.

Dirk Schröder meint weiter, dass Dr. Hamer selbst Jude sei. Er beruft sich dabei auf folgende Passage, die auf einer Website Dr. Hamers zu finden war:

22.02.2002
Geheimes Gespräch, 25.06.1986
Das Logenmitglied, selbst Jude, ist nicht mehr bereit, die furchtbaren Verbrechen, die durch den vorsätzlichen Boykott der Entdeckung der Zusammenhänge der Krebserkrankung (EISERNE REGEL DES KREBS) geschehen sind, länger mitzutragen und will deshalb nicht nur seine Logenzugehörigkeit, sondern auch seine jüdische Identität aufgeben, um nicht länger mitschuldig zu werden an dem grausigsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte.

Quelle

Es handelt sich um eine Seite von Helmut Pilhar.

Ich will dies nicht unbedingt bestätigen. Es geht aus dem Text nicht hervor, dass mit dem Logenmitglied, der selbst Jude ist, Dr. Hamer gemeint ist. Die Zeile „Geheimes Gespräch, 25.06.1986“ ist als Link aufgeführt, der Link, wo eventuell der volle Text abgerufen werden kann, führt allerdings ins Lehre. Die Datei existiert nicht mehr an der im Link angeführten Stelle.

Es ist eigentlich egal, ob Hamer Jude ist bzw. war oder nicht. Der hat nach eigenen Angaben auch Theologie studiert. Und als studierter Theologe, egal welcher Konfession, hätte ihm das mit dem
Weltoberrabbiner, der in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts im Talmud einen Artikel geschrieben hat. Und auf den Oberrabbiner Götz hätte er auch nicht hereinfallen dürfen.

Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz

Posted in Iwan Götz by reichling on 31/12/2008

 
In einem anderen Blog, überschrieben mit „Wahrheit.org“ und dem Untertitel „Nichts glauben – selbst prüfen!“ fand ich einen Beitrag mit dem Titel

Jahrzehntelange Vertuschung von Massenmord? Oberrabbiner bestätigt gezielten geplanten weltweiten Genozid!

Die Überschrift war etwas größer, als ich sie hier darstellen kann.

Und dann heißt es weiter:

Am 17.12.2008 fand in Sandefjord in Norwegen eine Konferenz über die Unterdrückung der Germanischen Neuen Medizin statt.

Das sensationelle Ergebnis wurde schriftlich fixiert und durch einen Rechtsanwalt bestätigt.

Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz bestätigte dabei die jahrzehntealten Vorwürfe von Dr. med. Ryke Geerd Hamer, weswegen dieser aufgrund von angeblicher Volksverhetzung seit Jahren gejagt wird.

Möglicherweise hat diese Jagt nun ein baldiges Ende, denn Unglaubliches offenbart das gemeinsam erarbeitete Dokument der Konferenz.
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