Reichling's Blog

Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich

Posted in Allgemeines by reichling on 25/04/2011

Ergänzung:
Zum gleichen Thema habe ich später einen weiteren Beitrag verfasst, nachdem ich an die Originalveröffentlichung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 1963 geraten bin.  Dabei hat mir das jetzt nicht mehr bestehende Forum volksbetrug.net sehr geholfen, allerdings unwissentlich. Ich sollte mich bei damaligen Forenbetreibern aber doch mal bedanken.

https://reichling.wordpress.com/2012/12/29/wie-ist-das-jetzt-mit-geltungsbereich-eines-gesetzes/dvbl04/

Ein besonderer Dank geht auch an den Betreiber des Youtube-Kanals RuStAG Netzwerk, der in seinem neuesten Video vom 11.11.2016 meinen Blog vorgestellt und zu einer merklichen Erhöhung der Zugriffszahlen beigetragen hat.

Doch jetzt zum ursprünglichen Beitrag.

Im Internet begegnet man oft Behauptungen wie dieser:

Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.
Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.


Ich habe diesen Text von der Seite kirchenlehre.com übernommen. Aber er ist auch auf vielen anderen Seiten zu finden, die die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland behaupten.
Meist findet man den letzten Satz jedoch nicht.
Was hat das Lesen können von Karten mit dem Geltungsbereich eines Gesetzes zu tun?

Als Fundstelle wird regelmäßig angegeben:

BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147

Es handelt sich also um eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1964. Ein Link hierauf ist nicht zu finden. Also setzte ich einmal Google darauf an. Und ich traf auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 06.12.1990. Dort fand ich folgenden Absatz:

Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis. Der wesentliche Inhalt einer derartigen Verordnung oder Satzung besteht daher nicht nur in Regelungen über Art und Umfang von Handlungsbeschränkungen innerhalb des Schutzgebiets, sondern auch und gerade darin, wo derartige Beschränkungen in räumlicher Hinsicht enden oder – je nach Standpunkt – beginnen. Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Das OVG Lüneburg nimmt also ausdrücklich Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1964. Interessant ist der erste Satz:

Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis.

Es geht also gar nicht um ein Gesetz, sondern um eine bestimmte Art von Satzung oder Verordnung, in diesem Fall um eine Baumschutzsatzung. Und da ergibt auch die Angabe eines Geltungsbereiches einen Sinn. Man will ja schließlich wissen, ob man einen Baum in seinem Vorgarten so einfach fällen kann, oder ob man dazu eine Genehmigung braucht.

Das OVG führt weiter aus

Nach den vom BVerwG in diesem Urteil zu einer Verordnung nachkonstitutionellen Rechts aufgestellten Grundsätzen, die auch im vorliegenden Fall anzuwenden sind, ist eine Kombination von textlicher Beschreibung und kartographischer Darstellung in einer hinterlegten Karte zwar nicht unzulässig, um die Grenzen des Schutzgebiets im einzelnen zu kennzeichnen. Dieser Kombinationsmöglichkeit trägt auch § 60 Abs. 6 Landschaftspflegegesetz Schleswig-Holstein (LPflegG SH) Rechnung, der dem jeweiligen Verordnungs- oder Satzungsgebers entsprechende Verfahrensweisen an die Hand gibt. Entscheidet sich der zuständige Verordnungs- oder Satzungsgeber für eine Kombination von Text und Karte, so erfüllt er das Erfordernis der textlichen „Grobumschreibung“ aber nur dann, wenn aus dem Text selbst die Gebietsgrenzen „in etwa“ hervorgehen, diese also auch ohne Zuhilfenahme von Karten aus sich selbst heraus verständlich sind. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen (BVerwG a.a.O.). Das unverzichtbare Gebot der textlichen „Grobumschreibung“ ist im vorliegenden Fall verletzt.

Also ist es eindeutig. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nicht über die Gültigkeit von Gesetzen, für die es gar nicht zuständig ist, sondern über eine Naturschutzverordnung oder ähnliches. Und bei derartigen Verordnungen oder Satzungen muss eben der Geltungsbereich in der Verordnung oder Satzung genau beschrieben sein.

Selbstverständlich hat auch jedes Gesetz einen Geltungsbereich. Diesere Geltungsbereich ist aber nicht im Gesetz angegeben, sondern ergibt sich aus dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers.

Hilfsweise wird von der Gegenseite behauptet, eine Verordnung oder Satzung sei auch ein Gesetz. Ist es auch, im materiellen Sinne, nicht im formellen. Aber durch ein Gesetz werden in der Regel nicht bestimmte Gebiete unter allgemeinen Schutz oder einzelne natürliche Gegenstände unter besonderen Schutz gestellt. Nur in diesen Fällen ist der Geltungsbereich anzugeben.

Wenn wir also wieder einmal lesen sollten, dass ein Gesetz einen Geltungsbereich braucht, und dann auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen wird, wissen wir endlich, dass es sich um eine gefälschte Wiedergabe des Urteils handelt.

Wäre dies nicht der Fall, dann wäre seit 1871 fast kein Gesetz zustande gekommen. Denn ein Geltungsbereich ist nirgends zu finden.

====================================================================================================================

Das fragliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt mir inzwischen vor. Die auf Reichsseiten gerne gezeigte Passage steht so dort gar nicht drin. Das heißt mit anderen Worten, man verweist gerne auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, ohne es überhaupt zu kennen. Was von unseren Freunden veröffentlicht wird, ist lediglich ein verfälschter Teil der Entscheidung des OVG Lüneburg.

Das Urteil selbst ist für diesen Blog etwas lang, aber ich hoffe, nicht zu lang. Ich gebe es trotzdem ungekürzt wieder, damit sich jeder selbst einen Reim darauf machen kann, ob es auch für jedes x-beliebige Gesetz angewendet werden kann. Die Reichsfreunde werden sich auf jeden Fall warm anziehen müssen, denn mit dem berühmten „Ein Gesetz, in dem der Geltungsbereich nicht explizit angegeben wird, ist nichtig“. Denn es dürfte jetzt jedem Normaldenkenden mit einigermaßen vorhandendem Verstand klar sein, dass diese Aussage Blödsinn ist. Aber unsere Reichsdeutsche sind ja keine normaldenkenden Menschen.

Ungültigkeit einer Landschaftsschutzverordnung

Leitsatz
1. Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Orientierungssatz
1. Entgegen: OVG Münster, 1962-05-17, VII A 776/61, OVGE MüLü 17, 283; so auch: BayObLG München, 1960-10-20, 4 St 113/60, DÖV 1960, 956.

Tatbestand

1
Die Beigeladene beabsichtigt, auf einem Grundstück der Klägerin ein Wohnhaus zu bauen. Das Grundstück liegt in einem Gebiet, das der Regierungspräsident als Höhere Naturschutzbehörde durch die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen und Landschaftsbestandteilen in den Stadtkreisen Remscheid, Solingen, Wuppertal und im Landkreis Düsseldorf-Mettmann vom 18. Dezember 1953 (Reg.Amtsbl. Düsseldorf S. 342) – LSchVO – dem Schutze des Reichsnaturschutzgesetzes unterstellt hat.

2
Die Klägerin beantragte bei der Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung für das Vorhaben der Beigeladenen. Darauf lehnte die Kreisverwaltung als Untere Naturschutzbehörde durch eine an die Klägerin gerichtete Verfügung die Erteilung einer Ausnahme von dem Bauverbot der Landschaftsschutzverordnung ab. Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Klägerin wies der Beklagte zurück. Das Verwaltungsgericht hob beide Verfügungen auf und verurteilte den Beklagten, der Klägerin die Genehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses nach der Landschaftsschutzverordnung erteilen zu lassen. Das Berufungsgericht wies unter Aufhebung dieses Urteils die Klage ab. Es hielt die Klage für unbegründet, weil die Naturschutzbehörde vor einigen Jahren dem früheren Grundstückseigentümer eine Ausnahme von dem Bauverbot der Landschaftsschutzverordnung unter der Auflage erteilt habe, daß das Grundstück später nicht weiter bebaut werden dürfe. Diese unanfechtbar gewordene Auflage müsse die Klägerin einhalten. Ihr Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Bebauung ihres Grundstückes verstoße deshalb gegen diese Verfügung.

3
Mit ihrer vom Senat zugelassenen Revision beantragt die Klägerin die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils. Der Beklagte tritt der Revision entgegen. Die Beigeladene schließt sich dem Antrag der Klägerin an.

Entscheidungsgründe

4
Die Revision ist im wesentlichen begründet.

5
Die Klägerin hat bei der Kreisverwaltung einen Bauantrag eingereicht, über den die Bauaufsichtsbehörde bisher nicht entschieden hat. Statt dessen hat die Kreisverwaltung als Untere Naturschutzbehörde den – nicht ausdrücklich gestellten – Antrag der Klägerin auf Ausnahmegenehmigung nach der einschlägigen Landschaftsschutzverordnung abgelehnt. Die Kreisverwaltung hat sich dabei ersichtlich von der Ansicht leiten lassen, die Baugenehmigung setze die Ausnahmegenehmigung voraus. Sie hat es deshalb für entbehrlich gehalten, den Bauantrag der Klägerin besonders abzulehnen, oder hat zunächst die Unanfechtbarkeit der Verfügung der Naturschutzbehörde abwarten wollen. Ihrem Verhalten und den Ausführungen des Beklagten ist zu entnehmen, daß sie sich durch die Landschaftsschutzverordnung an der Erteilung der Baugenehmigung so lange gehindert sieht, als von dieser Vorschrift keine Ausnahme erteilt worden ist. Die Klägerin erstrebt deshalb im vorliegenden Rechtsstreit folgerichtig die Verurteilung der Naturschutzbehörde zur Erteilung der Ausnahme.

6
Da das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, daß die Beigeladene ihre Bauabsicht nicht ohne Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung verwirklichen könne, hat es geprüft, ob die umstrittene Ausnahmegenehmigung rechtmäßig versagt wurde. Indem es diese Frage bejaht und die Klage auf Verpflichtung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung als unbegründet abgewiesen hat, ist es den Verwaltungsbehörden im Ergebnis darin beigetreten, daß das Grundstück der Klägerin nicht bebaut werden dürfe, weil der Bebauung § 2 LSchVO entgegenstehe, von dessen Verbot die Naturschutzbehörde mit Recht keine Ausnahme erteilt habe. Der Ausnahmegenehmigung bedarf die Klägerin jedoch nur dann, wenn die Landschaftsschutzverordnung den geplanten Bau verbietet. Ein derartiges Verbot setzt voraus, daß die Landschaftsschutzverordnung gültig ist. Ist die Landschaftsschutzverordnung ungültig, so darf die Bauaufsichtsbehörde die Erteilung der Baugenehmigung nicht am Fehlen einer Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde scheitern lassen.

7
Die Landschaftsschutzverordnung und ihre Ermächtigungsgrundlagen, das Reichsnaturschutzgesetz vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 821) in der Fassung vom 20. Januar 1938 (RGBl. I S. 36) – RNatSchG – und die Verordnung zur Durchführung des Reichsnaturschutzgesetzes vom 31. Oktober 1935 (RGBl. I S. 1275) in der Fassung vom 16. September 1938 (RGBl. I S. 1184) – RNatSchG DVO -, sind kein Bundesrecht (BVerfGE 8, 186 = BGBl. 1959 I S. 23). Da das Landschaftsschutzrecht als Teil des Naturschutzrechtes dem nichtrevisiblen Recht angehört, ist der Senat an die Anwendung und Auslegung dieser Vorschriften durch das Berufungsgericht gebunden (§§ 137 Abs. 1, 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO). Er hat jedoch zu prüfen, ob die vom Berufungsgericht angewandten Rechtsvorschriften gegen Bundesrecht verstoßen. In Betracht zu ziehen ist hier das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommende Rechtsstaatsprinzip, nach dem die öffentliche Gewalt in den Rechtskreis des einzelnen nur auf Grund von Rechtsnormen eingreifen darf, und Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, nach dem Inhalt und Schranken des Eigentums durch Gesetz bestimmt werden. Die Auffassung, es gehöre zum Wesen einer Rechtsnorm, daß sie in gehöriger Weise der Öffentlichkeit durch Verkündung ihres Wortlautes bekanntgemacht worden ist, ist seit langem anerkannt. Im Rechtsstaat bestehen, wie der Senat im Urteil vom 29. August 1961 (DVBl. 1962 S. 137 = NJW 1962 S. 506) ausgeführt hat, für die Verlautbarung von Rechtsnormen Grundregeln der Rechtsetzung. Zu ihnen zählt das Erfordernis einer gehörigen, insbesondere einer für die Betroffenen zugänglichen und erkennbaren Verkündung. Wird in dem angegriffenen Urteil der Verlautbarung über einen Gegenstand des Landesrechts die Rechtsnormqualität ohne Beachtung dieses Erfordernisses zugesprochen, so ist Bundesrecht – gegebenenfalls neben einschlägigem Landesrecht – verletzt.

8
Die Landschaftsschutzverordnung vom 18. Dezember 1953 bestimmt, soweit sie hier interessiert, folgendes:

§ 1

9
Die in den zu dieser Verordnung gehörenden und bei den Unteren Naturschutzbehörden in Remscheid, Solingen, Wuppertal und Mettmann aufliegenden Landschaftsschutzkarten mit grüner Umrahmung eingetragenen und in grüner Farbe flächenhaft angelegten Landschaftsteile und die Landschaftsbestandteile, deren Lage durch blaue Kreise gekennzeichnet ist, werden in dem Umfange, der sich aus der Eintragung in die Landschaftsschutzkarte ergibt, mit dem Tage der Bekanntgabe dieser Verordnung dem Schutze des Reichsnaturschutzgesetzes unterstellt.

§ 2

10
1. Es ist verboten, innerhalb der in der Landschaftsschutzkarte durch farbige Eintragung kenntlich gemachten Landschaftsteile Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, das Landschaftsbild oder die Natur zu beeinträchtigen.
11
2. Unter das Verbot fallen insbesondere
12
a) die Anlage von Bauwerken aller Art, auch von solchen, die einer baupolizeilichen Genehmigung nicht bedürfen.

§ 7

13
Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird nach den §§ 21 und 22 des Reichsnaturschutzgesetzes und dem § 16 der Durchführungsverordnung bestraft.

14
Im Gegensatz zum räumlichen Geltungsbereich der weit überwiegenden Mehrzahl anderer Rechtsvorschriften deckt der Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung sich nicht mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Behörde. Vielmehr ist es für Landschaftsschutzverordnungen kennzeichnend, daß sie nur für bestimmte Gebietsteile mit einer besonders schutzbedürftigen Landschaft gelten, ihr Geltungsbereich also nach der Ausdehnung des Schutzobjektes bestimmt wird. Für den Inhalt der Landschaftsschutzverordnung ist deshalb nicht nur die Regelung wesentlich, welche Veränderungen sie verbietet; ebenso wichtig ist auch ihre Regelung, wo diese Veränderungen verboten sind. Ohne die Bestimmung der Fläche, auf der dieses Verbot gilt, hat somit die Landschaftsschutzverordnung keinen vollständigen Inhalt (zur Frage der Bezeichnung des örtlichen Geltungsbereichs in einer Polizeiverordnung: OLG Schleswig, NJW 1952 S. 317; Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl., S. 405). Ebenso wie die Landschaftsschutzverordnung die verbotenen Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet so deutlich bezeichnen muß, daß die hiermit verbundene Beschränkung von Freiheit und Eigentum einwandfrei erkennbar ist und jedermann auf Grund der Vorschrift in ihrem Geltungsbereich sein Verhalten nach ihr einrichten kann, ohne sich strafbar zu machen (Bay. VerfGH, E. vom 8. Juni 1951, VGHE n.F. Bd. 4 II S.90 (103)), muß sie auch den räumlichen Geltungsbereich dieses Verbots genau umschreiben. Eine Landschaftsschutzverordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im unklaren darüber, was Rechtens sein soll. Nach alledem ist die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereiches der Landschaftsschutzverordnung unerläßlich.

15
Nach anerkanntem Recht kann der Tatbestand einer Verordnung durch Verweisung auf eine andere Norm, die ihrerseits ordnungsgemäß verkündet sein muß, geregelt werden. Entsprechendes gilt für die Bezeichnung des Gebietes, in dem die Landschaftsschutzverordnung Veränderungen verbietet. Im vorliegenden Fall ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Verbotes der Landschaftsschutzverordnung nicht aus der im Amtsblatt verkündeten Verordnung selbst, sondern er soll Karten, die bei Behörden aufliegen, entnommen werden können. Lediglich die Überschrift der Verordnung läßt erkennen, daß die Norm nicht für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Normgebers, den Regierungsbezirk Düsseldorf, gilt, sondern für nicht näher beschriebene Landschaftsteile und Landschaftsbestandteile in vier Kreisen dieses Regierungsbezirkes.

16
Für diese Art der Rechtsetzung waren § 13 Abs. 2 RNatSchG DVO und die hierzu entworfene Musterverordnung maßgebend. Gemäß §§ 5, 19 RNatSchG können Landschaftsteile unter den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes gestellt werden. Nach § 13 Abs. 2 RNatSchG DVO brauchen die unter Schutz gestellten Landschaftsteile in den Anordnungen nicht einzeln aufgeführt zu werden, sondern es genügt der Hinweis auf eine bei der zuständigen Naturschutzbehörde angelegte Landschaftsschutzkarte, in welcher die einzelnen Bestandteile eingetragen oder sonst bezeichnet sind. Die Maßnahmen zum Schutze von Landschaftsteilen sind durch Verordnung bekanntzugeben (§ 13 Abs. 3 RNatSchG DVO). Der Reichsforstmeister als Oberste Naturschutzbehörde hatte durch einen Runderlaß vom 2. Mai 1941 die Naturschutzbehörden angewiesen, die Verordnungen nach dem Muster Anlage D zu erlassen (abgedruckt bei Loos, Die rechtlichen Grundlagen des Naturschutzes, 1950, S. 65 (73)). Mit dieser Musterverordnung stimmt § 1 LSchVO überein. Das Berufungsgericht hält Inhalt und Publikation derartiger Landschaftsschutzverordnungen in ständiger Rechtsprechung für rechtlich einwandfrei (OVG Münster, Urteil vom 17. Mai 1962, OVGE 17, 283; Urteil vom 11. September 1962, BRS 13, 147; ferner OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Januar 1959, AS 7, 196 (199); VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 8. September 1961, ESVGH 11 I, 128 (129 f.)). Dagegen hat das Bay. ObLG (Urteil vom 20. Oktober 1960, DÖV 1960 S. 956 = BayVBl. 1961 S. 29) eine derartige Landschaftsschutzverordnung als ungültig erachtet (ebenso OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 1963, RdL 1963 S. 279).

17
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts genügt die unvollständige Verkündung des maßgeblichen Inhalts und die Bezeichnung des räumlichen Geltungsbereiches einer Landschaftsschutzverordnung durch Bezugnahme auf die Eintragung in die Landschaftsschutzkarte („Ersatzverkündung“) nicht den Erfordernissen, denen eine Norm aus rechtsstaatlichen Gründen entsprechen muß. Denn die Vorschrift soll nicht nur von der normsetzenden oder einer anderen Behörde – etwa im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens – angewandt werden, sondern das Verhalten einer unbestimmten Zahl von Personen regeln, ohne das seitens der Behörden die einzelnen Verbote der Vorschrift gegenüber den Normunterworfenen konkretisiert zu werden brauchen. Der Bürger muß deshalb aus der verkündeten Norm ersehen können, wie er sich zu verhalten hat und was unter Strafandrohung verboten ist.

18
Die Verkündung einer Rechtsvorschrift dient außer ihrem Zweck, die Normunterworfenen von der für sie geltenden Rechtslage zu unterrichten, vor allem der Rechtssicherheit, worauf Imboden (Der nichtige Staatsakt, 1944 S. 133 f.) mit Recht hinweist. Die Veröffentlichung der Vorschrift in dem für ihre Verkündung bestimmten Amtsblatt gewährleistet, daß der veröffentlichte Inhalt solange gilt, als der Text der Vorschrift nicht formgerecht geändert wird. Verweist dagegen eine Verordnung hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches ihres Verbotes auf die Eintragungen in eine beim Normgeber oder bei einer anderen Behörde verwahrte Karte, so sind Änderungen der Karte der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen. Bedenken bestehen auch gegen die Annahme des Normgebers, eine Landkarte und die Einträge in die Karte seien für jedermann verständlich oder jedenfalls nicht weniger verständlich als die Festsetzung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes durch Text oder die Aufzählung der im Landschaftsschutzgebiet liegenden Grundstücke. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Normgeber, der sich nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, davon ausgehen darf, jedermann könne „Karten lesen“. Seine Unterstellung, jedermann, den die Verordnung angehe, könne Karten lesen, und die Einsichtnahme in die Landschaftsschutzkarte vermittele zumindest die gleiche Kenntnis wie der gedruckte Text, ist ungerechtfertigt, wenn, wie noch darzulegen ist, der räumliche Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung ohne besondere Schwierigkeiten in dem verkündeten Text der Verordnung festgesetzt werden kann. Schon das Preußische OVG (Urteil vom 17. April 1902, Preuß. VBl. Bd. 23 S. 745 (746)) hat bei einem ähnlichen Sachverhalt rechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit einer Verordnung geäußert, die wegen des Bereiches der offenen Bauweise auf die Eintragungen in den bei der Baupolizeibehörde hinterlegten Stadtplan verwiesen hat. Das Oberverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt, es könne aus dem allein öffentlich bekanntgemachten Wortlaut der Verordnung nicht mit Sicherheit erkannt werden, welche Grundstücke ihr unterliegen; dies gehe erst aus dem Plan hervor. Der Gegenstand der Verordnung sei mithin nicht in der für Ortspolizeiverordnungen vorgeschriebenen Form öffentlich bekanntgemacht worden. Auch Kayser (Die baupolizeilichen Vorschriften des Deutschen Reiches und Preußens, 1938/1943, Erl. zu § 7 EinheitsbauO für Städte) hielt es nicht für angängig, in der Bauordnung lediglich auf die Einsicht in einen bei einer Dienststelle offenliegenden Plan zu verweisen. Nach seiner Auffassung, die er näher begründete, müssen die Grenzen der Bauzonen „eben in der Bauordnung selbst oder in einer Anlage … dazu, die in gleicher Weise wie die Bauordnung bekanntgemacht wird, enthalten sein“. Nach Forsthoff (DVBl.1957 S. 113 (115)) ist die öffentlich bekanntgemachte Planauslegung – gemeint ist die Bekanntmachung, daß ein Bebauungsplan auf dem Rathaus eingesehen werden könne – keine gehörige Verkündung, weil bei Normsetzungen „ausnahmslos“ auf die gehörige Verkündung nicht verzichtet werden könne.

19
Etwas anderes gilt allerdings für Regelungen, die durch Worte nicht hinreichend deutlich wären und bei denen das Gebot der Rechtssicherheit die Verwendung von gesetzestechnischen Hilfsmitteln, insbesondere zeichnerischer und farblicher Darstellungen auf Plänen und Landkarten, nahelegt. In diesem Falle ist es rechtsstaatlich unbedenklich, daß die verkündete Rechtsvorschrift auf die Einträge in eine amtlich verwahrte Karte verweist und dadurch auch den nichtveröffentlichten Teil ihrer Regelung zu ihrem Bestandteil macht. Denn die Aufnahme von Regelungen in den verkündeten Text der Verordnung, obwohl sie mit Worten nicht verständlich ausgedrückt werden können, würde gerade deshalb, weil der Inhalt der Norm unverständlich wäre, gegen den Rechtsstaatsgedanken verstoßen. Im Gegensatz zu den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) rechtfertigt die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches einer Landschaftsschutzverordnung es nicht, daß die Grenzen des geschützten Gebietes – also der wesentliche Inhalt der Verordnung – sich nicht aus der verkündeten Rechtsvorschrift oder den mit ihr veröffentlichten Eintragungen in eine Karte, sondern nur aus einer behördlich verwahrten Karte ergibt. Denn das geschützte Landschaftsgebiet besteht aus einem oder mehreren Grundstücken. Der Normgeber ist somit in der Lage, den Geltungsbereich seiner Verordnung dadurch genau zu bestimmen, daß er die Nummern der betreffenden Flurstücke (Parzellen, Plannummern, Lagerbuchnummern) angibt, für die das Veränderungsverbot der Landschaftsschutzverordnung gilt. Je nach den örtlichen Verhältnissen und der Lage des Landschaftsschutzgebietes können seine Grenzen auch auf andere Weise festgesetzt werden, indem z.B. als Grenze ein Weg, eine Bahnlinie, ein Bergrücken, ein Waldrand bestimmt oder die Gemarkung oder die Flur (Gewann) bezeichnet wird, die das Landschaftsschutzgebiet bildet (vgl. die Entschließung des Bay. Staatsministeriums des Innern vom 8. Dezember 1960 (MABl. S. 1018), die Praxis im Lande Berlin seit Juni 1961 (z.B. die Landschaftsschutzverordnung vom 26. Juni 1961, GVBl. S. 873) und die §§ 3 Abs. 3, 7 der bad.-württ. Verordnung zur Durchführung des Reichsnaturschutzgesetzes und des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung des Reichsnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 17. Oktober 1962 (Ges.Bl. S. 203)).

20
Der Auffassung, die verkündete Landschaftsschutzverordnung habe selbst den räumlichen Geltungsbereich ihrer Vorschriften festzusetzen, kann nicht entgegengehalten werden, diese Forderung sei unpraktikabel. Diesem Einwand stehen schon die für Natur schutzgebiete entworfene Musterverordnung (Anlage 3 zum Runderlaß des Reichsforstmeisters vom 6. November 1935 (abgedruckt bei Loos, a.a.O. S. 77 und bei Weber-Schoenichen, Das Reichsnaturschutzgesetz, S. 129 (134))) und die ständige Praxis der Naturschutzbehörden entgegen. Denn der Umfang eines Naturschutzgebietes wird in der betreffenden Verordnung selbst genau festgesetzt (vgl. z.B. die Verordnungen des Regierungspräsidiums Südbaden über das „Naturschutzgebiet Bodenseeufer“ vom 19. Januar 1961 (Ges.Bl. S. 40), 24. März 1961 (Ges.Bl. S. 144), 16. Mai 1961 (Ges.Bl. S. 199), 13. Juli 1961 (Ges.Bl. S. 309), 2. August 1961 (Ges.Bl. S. 311), 11. August 1961 (Ges.Bl. S. 333) und 11. August 1961 (Ges.Bl. S. 335), die wegen des Umfanges des Schutzgebietes jeweils auf die mit der Verordnung abgedruckten Grundstücksverzeichnisse mit vielen 100 Grundstücksnummern verweisen). Was den Verwaltungsbehörden bei – teilweise sehr ausgedehnten – Naturschutzgebieten möglich ist, läßt sich auch bei der Schaffung von Landschaftsschutzgebieten durchführen. Da das Veränderungsverbot einer Landschaftsschutzverordnung sich im Einzelfall für die Betroffenen genauso schwerwiegend auswirken kann wie das Veränderungsverbot, das für ein Naturschutzgebiet gilt, ist es auch aus sachlichen Gründen nicht gerechtfertigt, an den Inhalt einer Landschaftsschutzverordnung geringere Anforderungen zu stellen als an den Inhalt einer Verordnung für ein Naturschutzgebiet.

21
Die Landschaftsschutzverordnung vom 18. Dezember 1953 ist demnach ungültig, weil sie nicht ordnungsgemäß bestimmt, für welches Gebiet ihr Veränderungsverbot gilt. Dieser Mangel ist so wesentlich, daß er die gesamte Verordnung unwirksam macht. Die Landschaftsschutzverordnung hat deshalb die in § 9 genannte Landschaftsschutzverordnung des Landkreises Düsseldorf-Mettmann vom 24. April 1952 (Reg.Amtsbl. 1952 Nr. 23) nicht aufgehoben. Da diese Landschaftsschutzverordnung wegen ihres Geltungsbereiches ebenfalls auf die Eintragung in die Landschaftsschutzkarte verweist, ist auch sie wegen dieses Mangels ungültig.

22
Wenn die Landschaftsschutzverordnung ungültig ist, durfte die untere Naturschutzbehörde nicht durch Ablehnung der – ihres Erachtens für das Bauvorhaben erforderlichen – Ausnahmegenehmigung die positive Bescheidung des Bauantrages der Klägerin blockieren; das Bauvorhaben der Klägerin konnte dann auch nicht aus den Gründen, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, verhindert werden. Die Klägerin hat zwar keinen Anspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung, weil vom Veränderungsverbot einer ungültigen Landschaftsschutzverordnung keine Ausnahme erteilt werden kann und zu werden braucht. Trotzdem ist die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung fehlerhaft, weil sie zum Ausdruck bringt, das Bauvorhaben der Klägerin bedürfe der Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde, erfülle jedoch nicht die sachlichen Voraussetzungen für ihre Erteilung. Das Verwaltungsgericht hat deshalb im Ergebnis mit Recht die angefochtenen Verfügungen aufgehoben, durfte allerdings nicht der Verpflichtungsklage stattgeben. Das Berufungsurteil war deshalb nicht in vollem Umfange aufzuheben.

23
Die Kosten des Verfahrens waren nach § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO dem Beklagten aufzuerlegen. Durch die gerichtliche Entscheidung, nach der die Klägerin einer Ausnahmegenehmigung überhaupt nicht bedarf, wird die Klägerin nicht schlechter gestellt als durch das Urteil der ersten Instanz, durch das der Beklagte zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung verurteilt wurde.

Tagged with: ,

267 Antworten

Subscribe to comments with RSS.

  1. noldor1 said, on 25/04/2011 at 20:27

    Auch als juristischer Laie war mir ab den Worten „…allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen“ klar, dass dieses Urteil nichts über den Geltungsbereich von Gesetzen aussagt.

    Aber die Reichsdeppen deuten ja jeden Satz um damit er in ihr spinnertes Konzept passt.

    • novatime said, on 18/12/2014 at 16:43

      das OVG Lüneburg hat nicht wie behauptet wird mit der Nichtigkeit der Satzung wegen des fehlenden Geltungsbereiches geurteilt. Sondern auf Grund der allgemeinen Rechtssicherheit.

      Rechtssicherheit ergibt sich immer aus der Normauffassung, wo ein Gesetz oder eine Verordnung bzw Satzung in seiner Ranghierachie gilt bzw geregelt wird.

      Demnach darf di erste Frage lauten, gelten die Brasilianischen Gesetze zukünftig in China und muss sich China dementsprechend daran halten?

      Muss demnach ein Gesetz einen Geltungsbereich beinhalten aus der Norm der Rechtssicherheit? Würde mit dem Geltungsbereich da nicht auch die Institution sich aufzeigen lassen welches dieses Gesetz erlasssen hat? Hat das Was mit Rechtsfrieden zu tun.

      Stellen wir uns doch mal folgende Aussage vor. J C Junker, sagte mal sinngemäß: “ wir beschließen eine Sache und wenn es keine Widerstand zu der Sache gibt, werde wir die Sache durchziehen bis es kein zurück mehr gibt“ Ist eine Solche Aussage Rechtssicher und entspricht sie dem Rechtsfrieden?

      könnte man demnach auch sagen zukünftig vier Spitzbuben treffen sich in einem dunklem Keller, beschließen eine Sache schreiben Gesetz drauf und ziehen die Sache durch bis es kein zurück mehr gibt.

      Entsteht da Rechtssicherheit oder ist dies Ausdruck von Willkür?

      Nein ein Gesetz braucht explizit einen Geltungsbereich. Meiner Meinung nach müsste sogar in diesem Gesetz geregelt sein wer dieses Verabschiedete und auf welcher Legitimationsbasis dieses Regelung erlassen wurde.

      Ein Staat hat mit der Annahme der Verfassung eine Legitimation erhalten und damit wird es zum Gesetzgebenden Gewalt.

      Eine Verwaltung wie die BRD muss den Legitimer erkennen lassen wer für die Regelung bei dem Gesetz drauf steht. Wenn die USA Frankreich Großbritannien die Legitimer der BRD in Form des Ausdruckes der Genehmigung des GG sind würden sie damit jedes Gesetz der BRD als Kolonialgesetz sich ausweisen und damit gegen die HLKO welches das Deutsche Reich 1910 ratifiziert hat verstoßen.

      Haben die drei Westmächte damit die HLKO aufgehoben völkerrechtlich ist die Freiheitliche Demokratische Frage?

      Demnach ist das OVG Lüneburg mit seiner Rechtsentscheidung nur dem Rechtsgrundsatz der Rechtssicherheit gefolgt und entsprechend die Satzung für nichtig erklärt. denn auch in der Satzung muss geregelt sein wo sich das Territorium des zu schützenden Gebietes handelt.

      Demnach muss der Geltungsbereich immer enthalten sein.

      • JDavis said, on 18/12/2014 at 22:20

        Nein ein Gesetz braucht explizit einen Geltungsbereich. Meiner Meinung nach müsste sogar in diesem Gesetz geregelt sein wer dieses Verabschiedete und auf welcher Legitimationsbasis dieses Regelung erlassen wurde.

        Das mag ein persönlicher Wunsch sein, rechtlich ist es definitiv anders. Und ich wäre auch sehr froh, wenn das das größte Problem wäre, das man bei der Anwendung von Gesetzen so hat.

        Demnach ist das OVG Lüneburg mit seiner Rechtsentscheidung nur dem Rechtsgrundsatz der Rechtssicherheit gefolgt und entsprechend die Satzung für nichtig erklärt. denn auch in der Satzung muss geregelt sein wo sich das Territorium des zu schützenden Gebietes handelt.

        Richtig, aber eben nur, weil hier tatsächlich keine Rechtssicherheit darüber herrschte, welches Gebiet die Satzung nun schützen wollte. Bei 99 % aller Satzungen und Verordnungen und 100 % aller Gesetze ist das dagegen völlig klar und muß nicht explizit ausgeführt werden.

    • Frank Radon said, on 28/10/2017 at 08:23

      Das oben stehende wurde sehr gut erklärt. Und ich finde es natürlich auch nicht richtig wenn ein Urteil auseinander gerissen oder nicht komplett gepostet wird. Es mag sein, dass dieses Urteil nichts über den Geltungsbereich von Gesetzen aussagt. Es sagt aber etwas ganz anderes aus. „Selbstverständlich hat auch jedes Gesetz einen Geltungsbereich. Diesere Geltungsbereich ist aber nicht im Gesetz angegeben, sondern ergibt sich aus dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers.“ Hat denn der Gesetzgeber ein Hoheitsgebiet, Besitzt er denn Hoheitsrechte? Da die BRD ein eingesetztes Provisorium der Alliierten ist um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, diese als Verwaltungskonstrukt installiert wurde und kein Staat ist, kann sie niemals über ein Hoheitsgebiet verfügen und Hoheitsrechte besitzen. Da das Deutsche Reich immer noch existiert und rechtsfähig ist kann es laut international anerkannter Staatslehre von Jellinek niemals ein Staat sein. Denn genau nach dieser ist es niemals möglich, dass sich 2 Staaten ein Territorium teilen. Was man immer so schön von euch ignoranten Leugnern liest bringt einen manchmal zum schmunzeln. Ihr könnt doch alle machen was ihr wollt. Ihr könnt euch auf den Kopf stellen, ihr könnt ignorieren, ihr könnt denunzieren diffamieren und beleidigen wie und so lange ihr wollt. Aber eins könnt ihr nicht. Ihr könnt euch nicht über gültige Verträge stellen. Und anstatt euch mit den vorher genannten Dingen zu beschäftigen und eure kostbare Zeit zu verschwenden solltet ihr sie mal besser einsetzen um euch zu informieren. Wir Deutschen besitzen unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit durch die Vererbung der Blutlinie auf EWIG in einem der 25+1 Bundesstaaten im Deutschen Reich. Nur dort sind wir frei beseelte MENSCHEN mit Rechten. Und das ganze auf EWIG. Das Deutsche Reich ist unser Vaterland, es ist unsere Heimat. Und wenn ihr Ignoranten das mal ein klein wenig nachlesen würdet, könntet ihr das sogar ganz von allein feststellen. Die Bundesregierung hat Personen installiert die mit allen Mitteln versuchen zu diffamieren, wie zum Beispiel Sonnenstaatland. Und das macht sie richtig gut. Aber die Deutschen wachen langsam auf und erkennen die große Lüge. Das kann ich euch nur empfehlen endlich mal aufzuwachen. Und mit mir darüber zu diskutieren ist absolut sinnlos denn es gibt genügend öffentliche Nachweise. Beleidigen könnt ihr mich auch gerne denn da kann ich darüber hinweg sehen da ihr mir nur zeigen würdet, dass ihr nicht mein Niveau besitzt. Da die sogenannten „Aufklärer“ nicht die Möglichkeit besitzen wie die BRD über Medien aufzuklären, müssen sie es über Webseiten, soziale Netzwerke und YouTube tun. Dabei habe ich von einem Freund ein Video gefunden das sich eigentlich jeder ansehen sollte um endlich mal aufzuwachen. Wer es dann immer noch nicht verstanden hat dem ist leider nicht zu helfen. https://www.youtube.com/watch?v=pQQKTz0u7io&feature=youtu.be

      • reichling said, on 07/12/2017 at 17:37

        In Deutschland gibt es seit 1918 keine Bundesstaaten mehr. Nach der Weimarer Verfassung waren es Reichsländer. Die Reichsländer wurden 1934 abgeschafft. Nach dem Krieg haben die Alliierten wieder Länder gebildet. Was den Krieg überdauert hat, war der Staat Deutschland. Da sich die Westalliierten und die Sowjetunion nicht einigen konnten, war die Einsetzung einer Gesamtdeutschen Regierung nicht möglich gewesen. Durch das Grundgesetz, das vom Parlamentarischen Rat nach zum Teil sehr kontroversen Diskussionen erarbeitet und beschlossen und von den Parlamenten der nach 1945 neu entstandenen Länder in den westlichen Zonen gebilligt wurde, ist kein neuer Staat entstanden, auch kein Provisorium, sondern auf einem Teil Deutschlands wurde der Staat neu organisiert. Vom 3.10.1990 an erstreckt sich diese Neuorganisation auf ganz Deutschland. Von diesem Tag an ist Deutschland ein ganz normaler Staat, wie die anderen Staaten auch und hat selbstverständlich auch ein Hoheitsgebiet, auf dem die verfassungsmäßigen Organe des Staates hoheitliche Befugnisse haben. Dazu gehört auch die Gesetzgebung.

        Vom Bundestag beschlossene Gesetze gelten nun mal in ganz Deutschland, ohne dass dies im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden muss.

        Das von Ihnen verlinkte Video ist ziemlich verworren. Warum werden die Germanen so oft mit den Deutschen gleichgesetzt. Am deutschen Volk sind genau so auch Kelten und Slawen beteiligt.

      • Frank Radon said, on 07/12/2017 at 20:11

        reichling, Seit der Gründung der Weimarer Republik am 9. November 1918 ist nichts mehr legal.
        Es ist nicht legal:
        • Die Weimarer Republik ist durch eine illegale Selbstermächtigung entstanden.
        • Die Verfassung vom Freistaat Preußen von 1920
        • Das sogenannte Dritte Reich
        • Alle Reichsdokumente von Erhard Lorenz
        • Die BRD
        • Die deutsche Staatsangehörigkeit
        • Alle Wahlen in der BRD
        • Die Verfassungsgebende Versammlung mit ihrem ausgerufenem Bundesstaat Deutschland und ihrer beschlossenen Verfassung im Kriegszustand. Die Weimarer Republik war kein Staat, die DDR und BRD nicht und das Dritte Reichunter Hitler auch nicht. Und fangt jetzt nicht an mit mir darüber zu diskutieren. Das RuStAG 1913 wurde mit dem StAG welches die Verordnung von Hitler vom 5.2.1934 gleichgestellt. Es wurde niemals aufgehoben. Das RuStAG 1913 besitzt immer noch volle Gültigkeit. Das Deutsche Reich mit seinen 26 Bundesstaaten ist unsere Heimat! Das ist unser Vaterland!
        Durch Vererbung der Blutlinie besitzen wir unsere Staatsangehörigkeit in einem der 26 Bundesstaaten auf ewig. Und jeder weiß das nur ihr Systemtreuen nicht obwohl man alles nachlesen kann. Aber gebt euch keine Mühe zu diffamieren oder zu denunzieren eure Zeit ist bald vorbei denn es erwachen immer mehr die lesen können und sich informieren wollen. Seit der Gründung der Weimarer Republik am 9. November 1918 ist NICHTS mehr legal.

  2. JDavis said, on 25/04/2011 at 20:33

    Den Ausführungen ist nichts mehr hinzuzufügen, außer einem kleinen Bonmot: Das „Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“, das angeblich den Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes und anderer Normen aufgehoben hat, gibt – wie eben fast alle Gesetze – seinen Geltungsbereich selbst nicht an. Dann wäre das Gesetz also nach Lesart von Reichsdeppen und Strafzettelprellern ungültig, womit es die anderen Gesetze gar nicht aufheben könnte und diese damit weitergelten würden.

    • brd2go said, on 04/06/2012 at 10:24

      Artikel 146 Grundgesetz (GG) fordert ausdrücklich
      keine neue Verfassung. Nur auf der Basis der bisherigen Verfassung kann eine neue Verfassung zu erarbeitet und per Volksabstimmung zu legitimiert werden.
      Vorher muß allerdings die Wiedervereinigung erfolgen und der deutsche Rechtstaat *Deutsches Reich* wieder handlungsfähig sein.

      Das Deutsche Reich existiert fort, ist rechtsfähig aber mangels Organisation nicht handlungsfähig (OVG Karlsruhe BVG von 1973 Urteil 31.07.1973, BVerfGE 35, S. 1 ƒ, BVerfG 2266 [277], BVerfG 3288 [319 f.], BVerfG 585 [126], BVerfG 6309 [336, 363]).

      Stattdessen wurde aber wieder eine Kriegslist nach HLKO Artikel 24 geschaltet:

      Das Grundgesetz wird propagandistisch als eine Verfassung getarnt.
      Es gibt dazu keinerlei Volksabstimmung:

      Stattdessen existiert die EU – Täuschung und deren Gleichschaltungs- Entrechtungsvertrag von Lissabon/ EU Verfassung!

      Kriegslist, Täuschung, Gleichschaltung zur Schaffung der Europäischen Union (EU):

  3. Holger F said, on 25/04/2011 at 21:17

    Ihr geht viel zu intensiv auf diese reichsdeutsche Scheiße ein. Oberste Regel: Reichsdeutsche lacht man aus, man diskutiert aber nicht mit ihnen. Verschwörungstheoretiker kann man nicht überzeugen, sie sind sachlichen Argumenten nicht zugänglich.

    • JDavis said, on 25/04/2011 at 21:30

      Die Reichsdeutschen selber kann man nicht überzeugen, das ist aber auch nicht notwendig. Ich halte es aber schon für wichtig, daß Unbedarfte, die zufällig auf diese Theorien stoßen, dann auch die Chance haben, die andere Seite irgendwo zu lesen. Egal, wie verrückt die Reichs-Ideologie klingen mag, sie darf nicht unwidersprochen wirken.

    • reichling said, on 25/04/2011 at 21:32

      Natürlich kann man über deren Unsinn lachen. Und viele ihrer Seiten betrachte ich auch mehr als Unterhaltungsliteratur.

      Aber ich habe im Laufe der Zeit herausgefunden, dass rechtlich etwas unbedarfte Leute auf die Behauptungen dieser Reichsknaller hereingefallen sind. Finanzielle und menschliche Pleiten waren die Folgen. Ich weiß nicht, wie viele Familien dadurch zerstört worden sind. Und im November 2004 ist eine Aktivistin des Reichs mit ihrem Auto tödlich verunglückt. Ihre achtjährige Tochter kam dabei ebenfalls ums Leben. Der Unfall ist unter sehr merkwürdigen Umständen passiert, und es könnte sich auch um einen Suizid gehandelt haben.

      Ich weiß auch, dass schon mehrere Menschen beim Lesen meiner Seiten, nicht nur dieses Blogs, im letzten Moment erkannt haben, dass sie sich fast auf ein Hirngespinst eingelassen hätten.

      • HebinhoTdF said, on 26/04/2011 at 01:55

        Genau das meine ich auch!

        Gerade in den Zeiten, wenn es bei vielen Leuten in Deutschland wirtschaftlich leicht bis mittelschwer kriselt, muss man durch richtige und klare Information immer wieder davor warnen, dass diese Reichsnachweiner alle Register ziehen, um Anhängerschaft zu gewinnen, die sie dann auf gut Deutsch gesagt, vorn und hinten besch….!

        Die tun sich unheimlich wichtig, geben vor, dass mehr als 99% der Bundesbürger nicht wissen, was wirklich los ist (in derem eigenen Sinne), legen Gesetzestexte durch Weglassungen oder Andersdeutungen in ihrem Sinne aus, weil sie sich relativ sicher sind, dass der Otto Normalbürger juristisch sowieso keinen Durchblick hat, und wenn man dann dieses „Netzwerk“ der Reichsdeutschen und wie sie sich sonst noch nennen einmal genauer unter die Lupe nimmt, wird man immer wieder feststellen, dass die eigentlichen Drahtzieher hinter den Kulissen eingefleischte Bräunlinge sind.

        So kann man beispielsweise in dem Buch „Geheimsache BRD“ von Sven B. Büchter lesen, wie der „Reichsminister des Innern“ Frank Uwe Kaleta sogar während seiner Haftzeit noch versucht, Einfluss auf den Autor zu nehmen („….Seien Sie nicht ärgerlich, ich muß Ihnen daß im Rahmen meiner Dienstverpflichtung zukommen lassen und biete Ihnen die Möglichkeit mir zur Bereinigung einen Fragekatalog zukommen zu lassen, welchen ich schnellstmöglich nach bestem Wissen im Rahmen meiner Dienstverpflichtung beantworten werde….“)

        Der ganze „(Amts-)Brief“ ab Seite 194 ist allein für sich schon lesenswert und sein Satz „…und ich bin froh in der Schule nicht aufgepaßt zu haben…“ ist dann auch der Beweis dafür, warum es weder a) mit der Grammatik/Rechtschreibung klappt, noch b) der „Reichsminister des Inneren“ Gesetzestexte versteht!

      • reichling said, on 26/04/2011 at 11:00

        Reichsinnenminister Kaleta schreibt

        Berliner hatten immer nur einen behelfsmäßigen Personalausweis wie Sie wissen und die Bahnbeamten als Deutsche Reichsbahnbeamte immer Staatsbeamte.

        Seit 1990 haben Berliner einen ganz normalen Personalweis. Darauf geht Kaleta nicht ein.
        Und was die Bahnbeamten der Deutschen Reichsbahn in Berlin angeht, so vergisst er einiges. Die Reichsbahn war eine Einrichtung der DDR gewesen und durch das Potsdamer Abkommen mit dem Eisenbahnverkehr von und nach sowie in Berlin beauftragt. Die Reichsbahn verwendete für ihre Mitarbeiter zwar Funktionsbezeichnungen, sie kannte aber keine Beamten.
        Die Westerberliner Reichsbahnen waren daher entweder Angestellte oder Arbeiter, und keinesfalls Beamte.
        Aber wie sollte Kaleta dies auch wissen, wenn es selbst dem ehemaligen Reichsbahner Wolfgang Ebel nicht bekannt ist.

  4. Klaus said, on 30/11/2011 at 21:51

    Und was lernt man jetzt aus dieser ganzen Diskussion hier?
    Wo gilt den jetzt das Besatzungsrecht?
    Auf der ganzen Welt?

    Der Schäuble antwortet ja nicht auf solche Fragen.
    Der labert ständig nur so ein Zeugs wie zum Beispiel:

    „… Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 gewesen. …“

    Aber wie wir Gutmenschen hier ja alle wissen, ist das ja auch nur einer von diesen „Reichsdeutschen Deppen“ Nur wir Gutmenschen hier sind die richtigen Deutschen mit richtig was im Oberstübchen und sind überhaupt in der Lage Gesetze lesen.
    Die anderen sind alle Verschwörungstheoretiker und sowieso rechtsradikal.

    Der Typ ist ja auch nur „Dr. jur.“

    …und nicht wie der Reichling ein richtiger „Prof.“
    Wahrscheinlich ist der auch gar nicht zurechnungsfähig.
    (Übrigens eine typische Krankheit aller „Reichsdeppendeutschen“)

    Ein Glück heißt “ zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän “ juristisch nicht dasselbe wie “ nicht souverän “ oder gar “ noch ein bisschen besetzt “ bzw. analog zu “ voll schwanger “ bzw. “ ein bisschen schwanger “ eigentlich:

    BESETZT…

    Ich bin jedenfalls froh, das ich ein „Reichling“ bin und kein „Schäuble“!

    • Malteser said, on 01/12/2011 at 00:25

      “ …Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen….“

      …hat er gesagt!

      So was ähnliches hat auch der Ulrich Maurer von den Linken einmal vom Stapel gelassen:

      „… Deutschland ist kein souveränes Land. Befindet sich immer noch eigentlich im Nachkriegszustand…“

      Da kann man mal sehen wo diese Reichsdeppenverschwörungstheoretiker überall Unterschlupf finden.
      Außerdem ist der ja von Berufswegen gar nicht in der Lage solche Statements abzugeben.
      Der ist nur Rechtsanwalt. – So jemand weiss doch gar nicht wovon er redet.

  5. Soltan said, on 11/01/2012 at 19:40

    wo bitte ist das hoheitsgebiet festgelegt??

    • reichling said, on 11/01/2012 at 22:51

      Vielleicht haben Sie schon was von einem abschließenden Vertrag über die Regelung in Bezug auf Deutschland gehört. Er ist vom 12.September 1990. Darin heißt es in Art. 1 Abs. 1

      (1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.

      Das Hohheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht also aus dem Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland, der früheren Deutschen Demokratischen Republik und Berlin.

      Detailfragen sind in diversen Grenzverträgen mit den Nachbarstaaten geregelt. Auch spielt der Wiener Kongress von 1815 eine nicht unwichtige Rolle Rolle bei der Grenzziehung.

      • Widukind said, on 30/01/2012 at 23:16

        Oh Mann, Reichling, jetzt hast’e so’n tollen Artikel geschrieben, wo nichts gegen einzuwenden ist und was ist jetzt? Hier schreibst Du was von einem Hoheitsgebiet eines Verwaltungskonstruktes, welches spätestens seit dem 28. September keine Existenzberechtigung mehr vorweisen kann, da der entsprechende Artikel 23, der diesen Geltungsbereich nicht nur nicht erweitert wurde, sondern sogar ganz gestrichen wurde. Dein Absatz ist doch nur Augenwischerei. Sieh‘ Dir doch den Artikel 144 an. Na – wo sind’se denn jetzt geblieben, die in Artikel 23 aufgeführten Länder?
        Und wenn ich mir dann den Artikel 139 GG ansehe, ist da wohl noch jemand anders, der hier sein Hoheitsgebiet sieht. Zu dem Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages, der wieder in Kraft gesetzt wurde, hätte ich in diesem Zusammenhang auch gerne eine Erklärung.

        „Alle Rechte und Verpflichtungen die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

        Reichling, Du schreibst für die Besatzungsbehörden? Oder für wen?

      • Widukind said, on 30/01/2012 at 23:17

        28. September 1990 ist gemeint.

      • JDavis said, on 31/01/2012 at 00:43

        Na – wo sind’se denn jetzt geblieben, die in Artikel 23 aufgeführten Länder?

        Da der Geltungsbereich des Grundgesetzes nun nicht mehr beschränkt ist, sondern sich auf ganz Deutschland bezieht, braucht es keine Einschränkung dieses Geltungsbereichs mehr. Im übrigen hat Art. 23 noch nie die Länder der Bundesrepublik korrekt wiedergegeben. Zum Beispiel war „Groß-Berlin“ nicht Teil der Bundesrepublik; der Westen zumindest de jure nicht, der Osten aber auch de facto nicht. Bis 1990 kannte Artikel 23 GG das Saarland nicht, dafür aber gleich drei Länder im Südwesten. So wichtig kann der geschriebene Geltungsbereich also nicht gewesen sein. Wer’s heute genau wissen will, findet die Länder übrigens in der Präambel – mittlerweile ist die Auflistung sogar korrekt.

        Zu dem Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages, der wieder in Kraft gesetzt wurde, hätte ich in diesem Zusammenhang auch gerne eine Erklärung.

        Dadurch wurden frühere Maßnahmen im Rahmen der Besatzung dem Bundesrecht gleichgestellt. Damit kann die Staatsgewalt der Bundesrepublik diese nach Belieben ändern oder aufheben – ein Merkmal der Souveränität.

      • Widukind said, on 31/01/2012 at 12:13

        Schon mal was vom „versteinerten Besatzungsrecht“ gehört? Das war die Überschrift in der FAZ vom 10.05.2005 zum besonderen Status von Berlin. Und das soll die Hauptstadt eines souveränen Deutschlands sein?
        Dieses lese ich auf bundestag.de: „Das Inkrafttreten des Ländereinführungsgesetzes war ursprünglich für den 14. Oktober 1990 vorgesehen. Mit dem Einigungsvertrag wurde dieser Termin jedoch auf den Tag der Wiedervereinung, den 3. Oktober 1990, vorgezogen.“
        Also, bevor diese neuen Länder gegründet waren, sind sie schon im Einigungsvertrag vom 28.09.1990 der Bundesrepublik Deutschland beigetreten. Vielleicht haben die da ja was mit ’ner Zeitmaschine gedreht?

        Was ist denn jetzt mit dem Atikel 144 GG? Warum kann er nicht gestrichen werden? Mit dem Artikel 23 war das doch auch kein Problem? Hätte man beide in einem Zug gestrichen – zumindest den Absatz 2 des 144, könnte man heute auch nicht mehr hierüber stolpern. Und dann noch das größte Ding, was sich die „Experten“ da geleistet haben, nachdem der 23 für ein Jahr verschwand, war er plötzlich wieder da – Original als 23 und nicht als 23a – und das mit einem ganz anderen Inhalt.

        Aber JDavis ist genauso ein „Experte“. Ein Artikel, der extra wieder eingeführt wird und der zum Inhalt hat, daß die Maßnahmen der Besatzungsbehörden weiterhin in Kraft bleiben und auch „künftige“ innerstaatliche Maßnahmen hiervon betroffen sind, wird nun umfunktioniert als ein Merkmal der Souveränität.

        Tut mir leid, Ihr könnt schreiben was ihr wollt, aber auf so einen Schwachsinn werde ich nicht mehr antworten.

        Rechtsanwalt Peter Putzhammer, Isen, schreibt heute, daß diese Marionettenregierung nicht einmal als De-facto-Regierung anzusehen ist, sondern als ein Organ der Besatzungsmacht. Aber Reichling und JDavis werden wohl durchhalten bis zum bitteren Ende.

      • JDavis said, on 31/01/2012 at 13:30

        Schon mal was vom „versteinerten Besatzungsrecht“ gehört?

        Falls damit dieser Artikel gemeint ist, dann könnte der deutsche Gesetzgeber diese Rechtslage jederzeit aufheben.

        bevor diese neuen Länder gegründet waren, sind sie schon im Einigungsvertrag vom 28.09.1990 der Bundesrepublik Deutschland beigetreten

        Art. 1 Abs. 1 EinigVtr: „Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 – Ländereinführungsgesetz – (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.“

        Was ist daran nun „Zeitmaschine“?

        Was ist denn jetzt mit dem Atikel 144 GG? Warum kann er nicht gestrichen werden?

        Kann er. Wurde er eben bisher nicht. Mangels Anwendungsbereich macht das aber auch keinerlei Unterschied. Die Anwendung des Grundgesetzes unterliegt ja keinen Beschränkungen mehr.

        nachdem der 23 für ein Jahr verschwand, war er plötzlich wieder da – Original als 23 und nicht als 23a – und das mit einem ganz anderen Inhalt.

        Ja, und? Das ist nichts ungewöhnliches. In einer beliebigen historisch-synoptischen Ausgabe eines Gesetzbuchs wird man zahlreiche andere Beispiele finden.

        daß die Maßnahmen der Besatzungsbehörden weiterhin in Kraft bleiben und auch „künftige“ innerstaatliche Maßnahmen hiervon betroffen sind

        Manchmal hilft es einfach, wenn man die Dinge liest. Die erwähnten Rechte und Verpflichtungen werden doch ausdrücklich den „gleichartigen nach innerstaatlichem deutschem Recht begründeten oder festgestellten Rechten und Verpflichtungen“ gleichgestellt. Und alles, was nach innerstaatlichem deutschen Recht passiert, können die innerstaatlichen deutschen Verfassungsorgane jederzeit aufheben oder abändern. Was die Besatzungsorgane bisher entschieden haben, bleibt also in Kraft, es unterliegt aber der freien Entscheidung der deutschen Behörden.

        auch „künftige“ innerstaatliche Maßnahmen hiervon betroffen sind

        Wie gesagt: Einfach lesen. Die früheren Besatzungsmaßnahmen unterliegen den künftigen deutschen Maßnahmen. Nicht umgekehrt.

        Rechtsanwalt Peter Putzhammer, Isen, schreibt heute, daß diese Marionettenregierung nicht einmal als De-facto-Regierung anzusehen ist, sondern als ein Organ der Besatzungsmacht.

        Und Rechtsanwalt Ramm schreibt ähnliches. Praktisch alle anderen Anwälte, Richter und sonstigen Juristen aber nicht. Komisch, oder?

        Bekommt man bei einer derartigen Signatur eines Rechtsanwalts eigentlich keinerlei Zweifel an seiner Kompetenz?:

        Peter Putzhammer

        Rechtsanwalt

        vorbehaltlich Abschluß der Statusprüfung

        Vorsorglich derzeit a.D.

        Vereidigt auf die letzte gültige Verfassung des Deutschen Reichs

      • fonzy said, on 22/10/2013 at 22:29

        Aha. Warum steht dann auf dem Perso (und überall sonst) immer noch „Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Deutschland“? Schon komisch. Überall ist Deutschland eingetragen (UNO, NATO etc.), aber auf allen „Dokumenten“ die wir bekommen steht „Bundesrepublik“ drauf. Da scheint doch irgendjemand was zu verwalten, was er gar nicht zu verwalten hat …

      • brd2go said, on 23/10/2013 at 07:00

        @reichling
        Du schreibst:

        „Das Hohheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht also aus dem Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland, der früheren Deutschen Demokratischen Republik und Berlin.“

        Diese Schlussfolgerung ist gem. dem oben zitierten Art. 1 Abs. 1 nicht richtig!

        Richtig wäre:

        „Das Hohheitsgebiet des –vereinten Deutschlands– besteht also aus dem Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland, der früheren Deutschen Demokratischen Republik und Berlin.“

        Somit würden wir nicht im Hohheitsgebiet der „BRD“ leben, sondern

        Hohheitsgebiet des des –vereinten Deutschlands– !!

      • reichling said, on 23/10/2013 at 10:00

        Es ist vielleicht ein bisschen komplizierter. Im 2+4-Vertrag wurde nicht von der künftigen Bundesrepbulik gesprochen, sondern nur vom vereinten Deutschland. Und dieses vereinte Deutschland sollte aus der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin bestehen.

        Der Einigungsvertrag war eine rein deutsche Angelegenheit. Danach ist die DDR nach Art. 23 GG alte Fassung dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten. Und durch den Einigungsvertrag wurde das Grundgesetz, mit Änderungen, als künftig als Verfassung ausgewiesen.

        Dass sich das vereinte Deutschland auch Bundesrepublik Deutschland nennen würde, war eine innerdeutsche Angelegenheit, in die sich die Vertragspartner des 2+4-Vertrages nicht einmischen wollten und konnten. Und dass die künftige Verfassung des vereinten Deutschlands das, angepasste, Grundgesetz für die BRD von 1949 sein werde, war ebenfalls eine innere Deutsche Angelegenheit, die das Ausland, auch die Alliierten, nichts anging.

        Die Forderung des 2+4-Vertages, dass die künftige Verfassung des Vereinten Deutschlands keine Bestimmungen enthalten werde, nach denen weitere deutsche Gebiete beitreten können, wurde mit den durch die Einheit bedingten Änderungen des Grundgesetzes im Einigungsvertrag, vor allem der Streichung des Art. 23, erfüllt.

        Unser Grundgesetz als Verfassung und die Deutschen Gesetze gelten innerhalb Deutschlands, das im 2+4-Vertrag endgültig völkerrechtlich verbindlich definiert worden ist.

        Und gib doch mal zu: „Bundesrepublik Deutschland“ klingt doch als Staatsname wesentlich besser als „vereintes Deutschland“.

  6. brd2go said, on 20/01/2012 at 15:49

    Zu den Normen, deren Gültigkeits- oder Anwendungsbereich nicht zu erkennen ist, bestätigte das Bundesverfassngsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung 1 C 74/61 vom 28.11.1963, Zitat:

    „…. denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechts-unterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“

    • reichling said, on 20/01/2012 at 17:32

      hallo, brd2go,

      mehr als eine Fälschung haben Sie nicht zu bieten?
      Der von Ihnen zitierte Satz stammt Wort für Wort aus dem von mir in meinem Beitrag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und bezieht sich nicht auf ein Gesetz, sondern auf eine Landschaftsschutzverordnung, also auf eine aufgrund eines Gesetzes erlassene Verordnung, deren Geltungsbereich sich nicht mit dem Zuständigkeitsbereich des Verordnungsgebers deckt. Dies ist bei einer Landschaftsschutzverordnung regelmäßig der Fall.

      Ist das die Vorgehensweise in Ihren Kreisen, Gerichtsurteile zu verfälschen und das Gericht einfach auszutauschen? Seriöses arbeiten sieht anders aus. Stellen Sie sich für wenigstens drei Stunden in die Ecke und schämen Sie sich.

      PS: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dieser Tragweite hat Gesetzeskraft und wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ich habe die Bundesgesetzblätter der Jahre 1963 und 1964 genauestens durchgesehen. Das erwähnte Urteil ist darin NICHT zu finden. Es handelt sich also um eine Fälschung und das Zitat ist ein aus dem Zusammenhang gerissener und dadurch verfälschter Text aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

      • Joe said, on 07/07/2013 at 00:10

        Das ist jetzt aber auch eine Nebelkerze zu behaupten:

        „Der von Ihnen zitierte Satz stammt Wort für Wort aus dem von mir in meinem Beitrag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und bezieht sich nicht auf ein Gesetz, sondern auf eine Landschaftsschutzverordnung.“

        Auch das ist einfach NICHT WAHR! Das steht nicht im besagten BVerwG-Urteil! Da steht:

        „Denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“

        UND anschließend:

        „Nach alledem ist die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereiches der Landschaftsschutzverordnung unerläßlich.“

        ………….

        Da steht nicht: „Denn DIE Norm Landschaftsschutzverordnung, die …“!!!

        Obiger Rechtssatz meint allgemein Normen! ALLE Normen sind gemeint, Freund!

        Und dann kommt die Konkretisierung betreffend den vorliegenden Fall: „Nach alledem ist die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereiches der Landschaftsschutzverordnung unerläßlich.“

        Und hast Du denn im betreffenden Absatz nicht das hier auch gelesen:

        „(zur Frage der Bezeichnung des örtlichen Geltungsbereichs in einer Polizeiverordnung: OLG Schleswig, NJW 1952 S. 317 [OLG Schleswig 31.10.1951 – Ss 293/51]; Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl., S. 405)“??

        Was hat denn jetzt „eine Polizeiverordnung“ und deren örtlicher Geltungsbereich und zudem „Allgemeines Polizeirecht“ mit jener „Landschaftssache“ zu tun, Mann??!

        Na, nix!

        ZWEI VERSCHIEDENE NORMEN!!! Für BEIDE UND ALLE ANDEREN NORMEN IM GANZEN BUNDESGEBIET (was auch immer das sein soll) gilt:

        „Denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“

        ……………..

        Was hast’e denn jetzt darauf zu erwidern? 🙂

      • JDavis said, on 07/07/2013 at 10:19

        Obiger Rechtssatz meint allgemein Normen! ALLE Normen sind gemeint, Freund!

        Nur gibt es bei den meisten Normen eben keinen Zweifel daran, daß ihr „eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt“. Ein Bundesgesetz gilt im Bund, ein Landesgesetz im Land. Das muß man nicht extra reinschreiben. Einen Geltungsbereich braucht es eben nur da, wo eine Rechtsnorm sicher nicht im gesamten Einflußbereich des Normgebers gelten soll.

        Im übrigen wendet das Bundesverwaltungsgericht jeden Tag Gesetze und Verordnungen an, von denen fast keine ihren Geltungsbereich explizit regelt.

      • Joe said, on 07/07/2013 at 18:55

        „Nur gibt es bei den meisten Normen eben keinen Zweifel daran, daß ihr “eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt”. Ein Bundesgesetz gilt im Bund, ein Landesgesetz im Land. Das muß man nicht extra reinschreiben. Einen Geltungsbereich braucht es eben nur da, wo eine Rechtsnorm sicher nicht im gesamten Einflußbereich des Normgebers gelten soll.

        Im übrigen wendet das Bundesverwaltungsgericht jeden Tag Gesetze und Verordnungen an, von denen fast keine ihren Geltungsbereich explizit regelt.“

        ………..

        Entschuldige bitte, aber das ist reines Gesülze! Absolut keine Argumentation, die vor einem intelligenten Menschen so auch einen intelligenten Richter, bei dem die hier thematisierte Frage zu klären wäre, Bestand hätte. Du hast Dir da eben mal was aus den Fingern gesaugt, mehr nicht.

        Für Leutz wie Dich kann einfach nicht sein, was nicht sein darf. Und da wird schon mal jedes „Kunstwerk“ geformt, insbesondere auch zur Täuschung anderer.

        Auch Du kannst das hier offensichtlich nicht widerlegen, allenfalls eben mit obigem – entschuldige nochmals – nichtssagendem bzw. nichts beweisendem Bullshit:

        ………

        Räumlicher Geltungsbereich von Gesetzen, „Ordnungen“, Verordnungen und Satzungen o. ä.

        Allgemeine Rechtsgrundsätze:

        „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Ordnung oder Satzung etc., allgemein ausgedrückt: einer Rechtsnorm – kurz: Norm – ohne weiteres festzustellen. Eine Norm, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit und Bestimmtheit (Bestimmtheitstrias, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG; Wesentlichkeitstheorie) ungültig!“

        „Die Rechtssicherheit ist ein wesentlicher Bestanteil des deutschen Rechtstaatsprinzip und in der Verfassung in Art. 20 GG niedergeschrieben. Sie ist, nach der deutschen Auffassung, die Klarheit, Bestimmtheit und die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen sowie die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit.“ (http://www.juraforum.de/lexikon/rechtssicherheit)

        „Nach der vom BVerfG geprägten Wesentlichkeitstheorie müssen alle wesentlichen Entscheidungen, die die Grundrechtsausübung betreffen in einem formellen Gesetz geregelt sein. Je belastender eine gesetzliche Regelung ist und je stärker ihre grundrechtlichen Auswirkungen sind, desto strengere Anforderrungen gelten für den Grad ihrer inhaltlichen Bestimmtheit.“ (http://www.staff.uni-marburg.de/~gornig/archivos/Gesetzgebungsverfahren_III.pdf; auch: http://www.lexexakt.de/glossar/wesentlichkeitstheorie.php?disk=0)

        „Eine Norm hat nur dann Gültigkeit, wenn dieser ein räumlicher Geltungsbereich zugewiesen ist.“

        „Normen sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“

        ……….

        „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Norm ohne weiteres feststellen zu können. Eine Norm, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (vergl. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen und verstehen.“

        Ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches verstößt eine Norm jedoch gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit und Bestimmtheit und ist dadurch ungültig und nichtig. Die darauf anwendbaren Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung“, „Ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtsregel „Nulla poena sine lege“ wurden durch die BVerwGE 17, 192 (DVBl. 1964, 147) bestätigt und sind damit offenkundig, bedürfen also analog zu § 291 ZPO keines weiteren Beweises.

        Zu den Normen, deren Gültigkeits- oder Anwendungsbereich nicht zu erkennen ist, sagte das BVerwG in seiner Entscheidung 1 C 74/61 vom 28.11.1963, Zitat: „…. denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll“. Das Lüneburger OVerwG bezog sich ergänzend auf diese Entscheidung des BVerwG, indem es seine Entscheidung 3 K 21/89 vom 06.12.1990 so begründete, Zitat: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung … [einer Norm im allgemeinen] ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung [als ein Beispiel für eine Rechtsnorm], die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig“ und verwies auf die BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147. Und weiter: „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen und auch verstehen (BVerwG a.a.O.).“

        Es muß also in der betreffenden Norm selber stehen (oder in einer dem eindeutig übergeordneten und ihr zuzuordnenden weiteren Rechtsnorm), muß dort genau definiert sein, wo sie denn gelten soll. Ermangelt es einem Gesetz, einer Verordnung o.ä. an der Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches, so ist die Norm nach der Judikatur des BVerfG und des BVerwG (sowie bspw. des OVerwG Lüneburg) ungültig, sie ist nichtig! Eine Rechtsnorm ohne Angabe ihres räumlichen Geltungsbereiches kann also nirgendwo gelten und somit auch nicht gültig, rechtswirksam und anwendbar sein. An der Wirksamkeit dieser Rechtsnorm ändert sich auch nichts durch gegenteilige bloße, unbewiesene Behauptungen von Behördenbediensteten jeglicher Art und auch nicht die von Richtern, da es diesen an der dazu erforderlichen legislativen Kompetenz ermangelt. Meinungen und Behauptungen spielen bei Rechtsnormen, die von „Gesetzgebern“ festgelegt werden, in einem Rechtsstaat keine Rolle, andernfalls bräuchte man wohl keine und die auf bloßer Meinung und Behauptung basierende Willkür wäre immer und überall allgegenwärtig. Sprich: Kein Rechtsstaat mehr!

        Gemäß Grundgesetz (GG) ist es unzulässig, eine einheitliche Rechtsprechung und Gesetzesauslegung – wie hier angeführt – zu ignorieren (BVerfGE 74, 234 f.; BVerfG NJW 2001, 1565; NJW-RR 2002, 6). Das verstößt gegen das Willkürverbot und drängt den Schluß auf sachfremde Motive auf (BVerfG NJW 1976, 1391; 1998, 2810).

        Daraus ergibt sich als Konsequenz auf die einschlägige, einheitliche Rechtsprechung: Nach Rechtsnormen ohne Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches darf NICHT verfahren werden! Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gelten nach dem BVerwGG und Urteile des Bundesverfassungsgerichts nach dem BVerfGG für alle nachstehenden Verwaltungseinheiten und Organe – übrigens auch für Krankenkassen – als rechtsverbindlich mit Gesetzeskraft. Damit besteht für die Nichtanwendbarkeit von Gesetzen (Normen) ohne Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches Offenkundigkeit! (BVerfGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).

        Nach der Entscheidung des BVerwG 1 C 74/61 vom 28.11.1963 (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) ist ein Gesetz resp. eine Rechtsnorm ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches ungültig und nicht anwendbar. Es verstößt gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit gemäß Art. 20 GG und Bestimmtheit gemäß Art. 80 I 2 GG und insgesamt der vom BVerfG geprägten Wesentlichkeitstheorie.

  7. brd2go said, on 21/01/2012 at 09:16

    @reichling

    Ich gebe Dir da Recht! – Eine BVerfG- Entscheidung trägt ein Az. „BvR“ und nicht „C“.

    Unstreitig dürfte aber sein, dass die wesentlichen Gesetzte einen § für den „Geltungsbereich“ ausweisen.
    Unstreitig dürfte auch sein, dass nach den jüngsten Gesetzesänderungen hinter diesen §§ regelmäßig „weggefallen“ steht. Der Geltungsbereich wurde somit ersatzlos aufgehoben.

    Und nun vertrittst Du hier die Meinung, dass „weggefallen“ bedeuten würde, dass das Gesetz doch eien Geltungsbericht hat. – ALLE ACHTUNG! Das ist aber leider hinten den §§ „Geltungsbereich“ nicht zu finden oder wo ist die Rechtsquelle Deiner Behauptung.

    Und wo sind die Grenzen des „Gebiets der Bundesrepublik Deutschland“ festgelegt. – Bei der so genannte „Bundesrepublik Deutschland“ handelt es sich nicht um einen rechtwirksamer Rechtstaat. Die „Bundesrepublik Deutschland“ war niemals Nachfolger des Deutschen Reiches.

    Bei der „Bundesrepublik Deutschland“ handelt es sich lediglich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) konkret um die

    „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“

    (vgl. z. B. Jahresabschluss 2009 unter http://www.bundesanzeiger.de).

    .

    • reichling said, on 22/01/2012 at 12:42

      @brd2go,

      Ich habe mir mal schon vor einiger Zeit die Mühe gemacht, Reichsgesetzblätter ab 1871 bis zum Ende der Weimarer Republik durchzublättern. Ich fand kein Gesetz, in dem etwas über dessen Geltungsbereich ausgesagt war, weder zur Kaiserzeit noch während der Weimarer Republik. Auch in Gesetzen ausländischer Staaten konnte ich keinen Geltungsbereich entdecken.

      Es ist nämlich unter Juristen und unter allen normal denkenden Menschen eine Selbstverständlichkeit, dass ein Gesetz im gesamen Hohheitsbereich des Gesetzgebers gilt. Lediglich, wenn die Geltung auf bestimmte Gebiete beschränkt ist, müsste der Geltungsbereich im Gesetz oder in einer auf Grund des Gesetzes erlassenen Verordnung erwähnt werden.

      Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gesetz über den Küstenschutz in Niedersachsen wohl kaum im Harz angewandt werden kann. Ansonsten aber gelten Gesetze im gesamten Land.

      Bei den Bereinigungsgesetzen sind alte, überholte Rechtsvorschriften weggefallen, die keinerlei Bedeutung mehr haben. Kennst du zufällilgerweise ein Gesetz, in dem der Geltungsbereich gestrichen worden ist? Wie ich schon sagte, hat der Geltungsbereich im Gesetz im Normalfall nichts zu suchen.

      Die Bundesrepubik Deutschland ist ein Staat, und zwar handelt es sich um den selben Staat, der 1871 in Versaille ausgerufen worden ist. Bereits in der Verfassung von 1871 wurde dieser Staat meist Deutschland genannt. Deutschland und Deutsches Reich waren gleichberechtigte Begriffe für das selbe Völkerrechtssubjekt.

      Von einem Reich kann ab 1945 keine Rede mehr sein. Oder ist Deutschland nach wie vor ein ganz besonderer Staat? Übrigens, die Bezeichnung „Reich“ war schon 1871 falsch gewesen, denn sie sollte an die Zeit des Heiligen Römischen Reiches anknüpfen. Aber das „Reich“ von 1871 war ein Nationalstaat, kein Reich im eigentlichen Sinne.

      Die Bundesrepublik Deutschland kann auch nie Nachfolger des Deutschen Reiches im staatsrechtlichen Sinne sein. Sie ist derselbe Staat, wie früher das Deutsche Reich. Und man kann sich wohl schlecht selbst nachfolgen.

      Die Umbennenung Deutschlands in „Bundesrepublik Deutschland“ war nur konsequent und trug den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung.

      Die Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem Staat, sondern eine Einrichtung des Staates. Oder sind die Deutsche Bahn und die Deutsche Post für dich auch identisch mit dem Staat? Du scheinst da einiges zu verwechseln.

      Wo sind die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland festgelegt? Schau mal in den Vertrag über die endgültige Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.9.1990. Dort kannst du nachlesen, dass das Vereinte Deutschland aus der früheren Bundesrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik und aus Berlin besteht, und dass die Außengrenzen der Bundesrepublik und der DDR die Außengrenze des Vereinten Deutschlands ist.

      Völkerrechtlich haben sich 1990 zwei vorher voneinander unabhängige souveräne Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR, gemeinsam mit Berlin, zu einem Staat vereinigt, der in dem schongenannten Vertrag Vereintes Deutschland bezeichnet wird. Staats- und verfassungsrechtlich ist die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten. Und gefühlsmäßig haben sich am 3.10.1990 die beiden, 41 Jahre voneinander getrennten Teile Deutschlands wiedervereinigt.

      Im Detail sind die Grenzen der Bundesrepublik in zum Teil uralten Grenzverträgen festgelegt, darunter gehören auch Grenzverträge zwischen der DDR und Polen sowie Grenzverträge zwischen dem Herzogtum Baden und der Schweiz, die schon vor Jahrhunderten geschlossen worden sind. Und im Westen folgt der Grenzverlauf weitestgehend den Beschlüssen des Wiener Kongresses von 1815.

      Mit unserem Staat Bundesrepublik Deutschland ist alles in Ordnung. Unordnung herrscht allenfalls in deinem Kopf.

      • JDavis said, on 22/01/2012 at 13:30

        Im Detail sind die Grenzen der Bundesrepublik in zum Teil uralten Grenzverträgen festgelegt

        Wie irrelevant dagegen einseitige Festschreibungen eines Geltungsbereichs sind, sieht man wunderbar am so hochgelobten Artikel 23 GG (alte Fassung). Da behauptete das Grundgesetz, in „Groß-Berlin“, also auch im Ostteil der Stadt zu gelten. Daß dem nicht so war, dürfte jedem bekannt sein.

      • JPAirbrush said, on 22/10/2014 at 23:11

        Nur ist die BRD selbst, in sämtlichen ausländischen Verzeichnissen als Firma mit Handelsregisternummer und sogar mehreren Firmensitzen, auch in der USA, registriert. Also nicht nur die Finanzagentur, sondern alles..Gerichte und „Ämter“! (apropo Agentur..wieso sind eigentlich viele Amtsbezeichnungen geändert worden..wie zb. Arbeitsamt–> ist ja nur noch eine Agentur jetzt..da gibts noch haufenweise ähnliche Änderungen) In der UN und auch durch die Aussage vom Gabriel unabhängig davon bestätigt, ist die BRD als Nichtregierungsorganisation registriert. Was mich auch verwundert ist, dass im GG steht, dass die BRD die Besatzungskosten zu tragen hat..upps..wer besetzt uns denn, wenn wir angeblich souverän sind? Das noch immer eine Besetzung da ist sieht man doch alleine an den vielen Kassernen der Amis hier im Lande, die sogar, zb. in Böblingen gewaltig erweitert werden..oder wie erklärt ihr euch das? Ich glaube mich erinnern zu können, dass es die SHAFF Gesetze sind wo drinnen seht, wie die Landesgrenzen Deutschlands im Falle eines Friedensvertrages auszusehen haben. Nämlich so wie diese zum 31.12.1937 bestanden. Hat das jetzt keine Gültigkeit mehr oder ist der 2+4 Vertrag eventuell gar kein Friedensvertrag? Wieso hat man eigentlich dem Volk nicht eindeutig gesagt, dass es ein Friedensvertrag ist, wenns einer sein sollte..wäre doch total einfach dieses Thema abzuhaken? Zu einem souveränen Staat gehört doch eigentlich eine Verfassung, welche vom Volke beführwortet/anerkannt/gewählt wird. Also mich hat keiner gefragt, ob ich mit dem Grundgesetzt als Verfassung einverstanden bin..oder habe ich da was verpasst? Die Grundgesetze sollten doch nur als Übergangslösung gelten, bis eine vom Volk gewählte Verfassung diese wieder ablöst. Nebenbei wundern mich auch so kleine Details, dass Polizisten eine private Diensthaftpflicht abschließen müssen? Wieso müssen die den privat für ihr tun haften..hmmm… Aber diese und noch viele Fragen mehr, führen mich zu einer einzigen Kernfrage. Ist es nicht total eigenartig, dass es so schwierig ist über sowas eigentlich total einfaches wie Souveränität und ist die BRD ein richtiger Staat oder doch nur ein Verwaltungskonstrukt der alliierten Westmächte nicht auf einfachste Art und Weise die richtige Antwort zu erhalten? Wenn etwas so kompliziert ist, es soooo viele Fakten gibt die einen zweifeln lassen, dann ist da gewaltig etwas am Laufen..das hat nichts mehr mit einen gewöhnlichen Rechtsstaat zu tun. Ich glaube nicht, dass es der Wille des Volkes ist, sich mit einer so komplizierten Angelegenheit beschäftigen zu müssen. Und ich glaub auch, keiner von Euch hat wirklich den Durchblick, auch ich nicht! Was die Ziele der Mächtigen sind, das wissen wohl nur die Mächtigen selbst und man kann maximal Vermutungen äußern. Das Einzige was dabei wohlmöglich klar ist..es geht wie immer nur ums Geld. Die einfachen Menschen, wozu wir hier alle zählen, werden sowieso unabhänig unserses Glaubens in eine Richtung gepresst, welche die Interessen der Mächtigen vertreten und zwar nur deren. Das Volk wird doch überhaupt zu nix mehr gefragt, wenn es um extrem wichtige Entscheidungen in der Politik geht, die zb. gigantische Steuergelder verschlingen. Die Masse der Menschen in der BRD regen sich über die Milliardengelder auf, welche für Rettungsschirme und Bankenrettung in der EU verpulvert werden. Das ist unser Geld, das müssen wir als Steuern abgeben und nicht nur wir, sondern auch unsere Kinder und bei diesen Summen wohlmöglich auch noch die Kindeskinder usw.. Sollten wir da nicht ein Mitspracherecht bekommen und zwar unabhängig davon, welche Partei an die Spitze gewählt wird? Ok, die Tatsache das Kapitalsimus die Eigenschaft mit sich bringt, dass das Geldsystem in regelmäßigen Abständen zusammen brechen muss und wird, löst ja eventuell dieses Problem wieder. Gut für die, die dann wahre Werte besitzen und auch in der Lage sind sich unabhänig zu versorgen. Wie kann es sein, dass bei 50% Wahlbeteiligung die Wahlen überhaupt noch Gültigkeit haben. Mal angenommen alle Bürger bis auf einen würden aus Protest nicht mehr wählen gehen. Dann würde eine gewählte Partei mit 100% gewinnen und dann sagen..das Volk hat entschieden und will das wir regieren. Ihr könnt euch ruhig weiter mit Argumenten gegenseitig übertrumpfen..letzlich spielt es keine Rolle. Macht das Beste aus Eurem Leben und wenn ihr was ändern wollt, fangt bei Euch an und lasst jeden selbst entscheiden woran er glaubt und welches Leben er demzufolge führen möchte. Wieviele Gewinner gibts bei einer Diskussion? Na keinen..jeder hat Recht…aus seiner Sicht!

      • reichling said, on 23/10/2014 at 08:24

        Ein langer Kommentar. Auf einmal werde ich ihn nicht beantworten können. Aber fangen wir mal an.

        Nur ist die BRD selbst, in sämtlichen ausländischen Verzeichnissen als Firma mit Handelsregisternummer und sogar mehreren Firmensitzen, auch in der USA, registriert. Also nicht nur die Finanzagentur, sondern alles..Gerichte und “Ämter”! (apropo Agentur..wieso sind eigentlich viele Amtsbezeichnungen geändert worden..wie zb. Arbeitsamt–> ist ja nur noch eine Agentur jetzt..da gibts noch haufenweise ähnliche Änderungen) In der UN und auch durch die Aussage vom Gabriel unabhängig davon bestätigt, ist die BRD als Nichtregierungsorganisation registriert.

        Sigmund Gabriel hat diese Aussage nicht auf die Bundesrepublik Deutschland bezogen, sondern nur auf die Bundesregierung, und zwar in einer Wahlkampfrede. Er wollte damit aussagen, dass die Bundesregierung nicht das macht, für was sie gewählt worden ist, nämlich regieren.

        Die Aussage, dass die BRD und sogar ihre Behörden und Gerichte, in sämtlichen ausländischen Firmenlisten registriert ist, stimmt so nicht. Es gibt eigentlich nur eine Liste, in der sich die Bundesregierung und die deutschen Behörden finden, es ist die UPIK-Liste von D&B, einer privaten Wirtschaftsauskunftei in den USA, die weltweit operiert. In dieser Liste sind Geschäftspartner erfasst. Und auch Regierungen und Behörden sind auch als Geschäftspartner tätig. Sie brauchen Büromaterial, Toilettenpapier. Potentielle Anbieter können dann aus dieser Liste die Adressen ersehen, an die sie ein Angebot schicken können. Mehr bedeutet diese Liste nicht.

        In dieser Liste sind übrigens fast alle Staaten aufgeführt, auch Österreich, die Schweiz, Frankreich, Großbritannien Russland und sogar die USA. Wenn man weiter schaut, findet man nicht nur deutsche Gerichte, sondern auch das FBI, den CIA, sogar die UNO ist dort gelistet. Und in den Niederlanden ist sogar der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag als Firma aufgeführt.

        Wenn man sich die Einträge über die Bundesrepublik Deutschland anschaut, findet man „SIC Nr. 9121“. Was bedeutet das jetzt?

        Die SIC-Nummern dienen dazu, den jeweiligen Eintrag einer bestimmten Branche zuzuordnen. Hier eine Auflistung der Branchen

        + 01..09 Land- und Forstwirtschaft

        + 10..14 Bergbau und Energiegewinnung
        + 15..17 Baugewerbe
        + 20..29 Hersteller von Konsumgütern
        + 30..39 Hersteller von Investitionsgütern
        + 40..49 Transport und Logistik
        + 50..51 Großhandel
        + 52..59 Einzelhandel
        + 60..67 Banken, Finanzinstitute und Versicherungen
        + 70..79 Dienstleistung
        + 80 – 99 Ämter, Behörden und Verbände

        Dass die Bezeichnung „Amt“ bei einigen unserer Behörden verschwunden ist, finde ich nicht so tragisch. Wie sich die Behörde nennt, ist doch zweitrangig, Hauptsache ist, dass sie da ist und dass sie ihre Aufgaben erfüllt. Und ob man jetzt zum Arbeitsamt geht oder zum Job-Center, ist doch egal.

        Bei SIC-Nummern, die mit 91 beginnen handelt es sich um Behörden, und zwar hier um Regierungen bzw. Parlament.

        Wer die UPIK-Liste als Beweis dafür ansieht, dass die BRD kein Staat ist, hat den Sinn der Liste nicht verstanden.

      • JDavis said, on 23/10/2014 at 08:06

        Nur ist die BRD selbst, in sämtlichen ausländischen Verzeichnissen als Firma mit Handelsregisternummer und sogar mehreren Firmensitzen, auch in der USA, registriert. Also nicht nur die Finanzagentur, sondern alles..Gerichte und “Ämter”!

        Zeig mir auch nur ein einziges solches Beispiel. Und nein, eine DUNS-Nummer ist kein Handelsregistereintrag.

  8. brd2go said, on 22/01/2012 at 13:27

    Deinen „Vorstellungen“ fehlen leider jegliche Beweise bzw. Rechtsquellen.

    Es war das Bundesverfassungsgericht welches am 31.07.1973 bestätigte, dass das Deutsche Reich fortbesteht. – Diese Entscheidung ist bis heute nicht aufgehoben worden. – Ober weise mir das Geenteil nach.
    Sie wurde vielmehr durch eine neue Entscheidung die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, (Völkerrecht und deutschen Staatsrecht) nicht identisch mit dem Deutschen Reich. Das Deutschen Reich besteht bis heute fort. Oder zweifelst Du die einschlägigen BVerfG-Entscheidungen an?

    Auch das Grundgesetz geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist. Dass ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (vgl. BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)) und besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit. Es ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277)).

    Bitte versuch sachlich zu bleiben Solange Du deine Darstellung nicht belegt hast, solange stellt diese lediglich Deine persönliche Meinung dar und die muss nicht zwangsweise die Wahrheit sein.

    • JDavis said, on 22/01/2012 at 13:48

      Es war das Bundesverfassungsgericht welches am 31.07.1973 bestätigte, dass das Deutsche Reich fortbesteht. (…) Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, (Völkerrecht und deutschen Staatsrecht) nicht identisch mit dem Deutschen Reich.

      Unglaublich, wie man sich innerhalb weniger Sätze so widersprechen kann. In dem Urteil steht doch völlig unmißverständlich:

      Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.

      Oder zweifelst Du die einschlägigen BVerfG-Entscheidungen an?

      Wir zweifeln sie nicht an, wir haben sie allerdings gelesen.

      Diese Entscheidung ist bis heute nicht aufgehoben worden.

      Natürlich nicht. Durch politische Ereignisse gibt es heute aber kein handlungsunfähiges Deutsches Reich, das dem Alliierten Vorbehalt unterliegt, mehr, sondern nur noch einen handlungsfähigen, mit dem früheren Deutschen Reich vollidentischen und mit dem früheren Deutschen Reich ausschließlich identischen deutschen Staat, der nun „Bundesrepublik Deutschland“ heißt. Siehe z.B. BVerfG, 2 BvR 955/00 vom 26.10.2004:

      Der völkerrechtliche Kriegszustand herrschte zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion, die die Bundesrepublik Deutschland und die Russische Föderation jeweils fortsetzen (vgl. Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, 2000, S. 85 ff.).

      Und wer noch weitere Nachweise haben will, dem sei das immer wieder zitierwürdige AG Duisburg, Beschluß vom 26.01.06, 46 K 361/04 ans Herz gelegt.

  9. brd2go said, on 22/01/2012 at 13:36

    @reichling

    Weil Du schon soviel gelesen hast, hier etwas zum anhören:

    • JDavis said, on 23/01/2012 at 00:12

      Ist dir eigentlich beim ersten Video (Gabriel-Rede) aufgefallen, daß das gesamte Publikum mit einem breiten Grinsen dasitzt? Könnte da vielleicht eine gewisse Ironie in seinen Worten liegen? Oder warum klatschen die? Weil die alle wissen, daß eigentlich das Deutsche Reich noch existiert und sie alle Hoch-, Landes- und Was-weiß-ich-noch-Verräter sind? Wenn ihr ernsthaft die Schaufensterreden eines Oppositionspolitikers als Beleg heranzieht, dann müßt ihr schon echt verzweifelt sein.

      Bzgl. BRD-GmbH würde mich mal interessieren, durch welchen Rechtsakt zwei Staaten denn in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden können. Und es wäre auch interessant (ja, ich geb’s zu, die Frage ist ein Running Gag), wer denn Gesellschafter dieser GmbH ist.

      Im letzten Video wird doch ganz klar gesagt, was diese GmbH macht: Deutschlands Schulden managen, effizient Geld beschaffen. Eine Finanzagentur eben. Vielleicht sollte man bei solchen Videos auch mal die wichtigen Sequenzen mit dramatischer Geste wiederholen und nicht nur die, die einem in den Kram passen.

  10. brd2go said, on 22/01/2012 at 14:05

    @reichling

    Merke Dir:
    Nichts wird zur Wahrheit, nur weil man die Unwahrweilt immer zu wiederholt

    • reichling said, on 22/01/2012 at 14:43

      Ein schöner Spruch. Den solltest du auch beherzigen.

      In deinem ersten Beitrag hast du einen um wesentliche Teile verkürzten Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts dem Bundesverfassungsgericht untergeschoben. Durch die Verkürzung wurde die Aussage des Gerichts ins Gegenteil verkehrt. Mit Wahrheit hat dies nichts zu tun.

      Dann verweist du auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973, wonach das Gericht ausgesagt habe, die Bundesrepublik Deutschland sei mit dem Deutschen Reich nicht identisch. Genau das Gegenteil ist aber der Fall.

      Auch sonst liegst du ziemlich daneben. Und du berufst dich meist auf schon sehr oft wiederholten Unwahrheiten, die dadurch nicht zur Wahrheit werden.

  11. MiJrgens6302 said, on 11/02/2012 at 14:15

    In Ergänzung zu „nulla poena sine lege“ (GG Art. 103; StGB §1) verweise ich auf das „Urteil“ des „Bundesverwaltungsgerichtes“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147):

    Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.
    Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.20.07.2006 Strafprozeßordnung, Eingangsformel, § 1 und § 5; Original HTML unter:

    http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/BJNR003460877.html

    Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis StPOEG, Geltung ab 01.01.1964 Vollzitat: „Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866)“ (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 67 G v. 19.4.2006 I 866 +++) (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1977 +++)Eingangsformel: Wir … verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:§ 1 (weggefallen)§ 5 (weggefallen).

    Bis dahin war folgendes zu lesen:StPOEG § 1: Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.StPOEG § 5: (1) Die prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden durch die Strafprozeßordnung nicht berührt.

    • reichling said, on 11/02/2012 at 14:38

      Sehr veehrter Herr Jürgens,

      ich muss Sie leider darauf aufmerksam machen, dass Sie Ahnung haben und auf eine Verfälschung hereingefallen sind. Ich habe bereits in einem anderen Blogbeitrag diese Sache behandelt.

      Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Gültigkeit von Gesetzen zu urteilen, denn dies ist Sache des Bundesverfassungsgerichts, zum anderen ging es in dem fraglichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um eine Landschaftsschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen, nicht um ein Gesetz.

      Das OVG Lüneburg hat ein ähnliches Urteil gefällt,und zwar über eine Baumschutzsatzung.

      In diesem Urteil heißt es:

      Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis.

      Derartige Satzungen oder Verordnungen sind nun mal auf bestimmte Gebiete beschränkt und gelten nicht im gesamen Zuständigkeitsbereich des Verordnungs- bzw. Satzungsgebers.

      Der Leitsatz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts lautet
      Leitsatz

      1. Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

      Weiter heißt es in diesem Urteil

      Im Gegensatz zum räumlichen Geltungsbereich der weit überwiegenden Mehrzahl anderer Rechtsvorschriften deckt der Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung sich nicht mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Behörde. Vielmehr ist es für Landschaftsschutzverordnungen kennzeichnend, daß sie nur für bestimmte Gebietsteile mit einer besonders schutzbedürftigen Landschaft gelten, ihr Geltungsbereich also nach der Ausdehnung des Schutzobjektes bestimmt wird. Für den Inhalt der Landschaftsschutzverordnung ist deshalb nicht nur die Regelung wesentlich, welche Veränderungen sie verbietet; ebenso wichtig ist auch ihre Regelung, wo diese Veränderungen verboten sind. Ohne die Bestimmung der Fläche, auf der dieses Verbot gilt, hat somit die Landschaftsschutzverordnung keinen vollständigen Inhalt.

      Mein lieber Herr Jürgens, Sie sollten sich ernsthaft überlegen, ob Sie künftig weiterhin aus Gerichtsurteilen zitieren, die Ihnen nicht oder nur in einer verfälschten Fassung vorliegen. Da Sie Ihr Rechtsverständnis mit dem ersten Teil Ihres Beitrages ausreichend dokumentiert haben, will ich auf den zweiten Teil gar nicht erst eingehen, da er genau so fundiert ist.

      Nur soviel. Man darf davon ausgehen, dass ein Einführungsgesetz über 130 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeführt ist und dieses Einführungsgesetzes nicht mehr bedarf. Die Strafprozessordnung gilt ohne Wenn und Aber im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zweifel daran werden nur von solchen Personen geäußert, die auch glauben, das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass ein Gesetz ohne Angabe des Geltungsbereiches ungültig sei. Und diese Entscheidung ist nachweislich nicht getroffen worden.

      Ausführlicher bin ich hier darauf eingegangen.

      • brd2go said, on 11/02/2012 at 18:11

        Sehr veehrter reichling,

        jetzt solltest Du uns nur noch erklären, was nach Deiner Auffassung die „Bundesrepublik Deutschland“ darstellt.

        Und dann stell bitte wenigstens das Aktenzeichen der Bundesverfassungsgericht – Entscheidung hier rein, wonach Deine Annahme, dass ein Gesetz keinen Geltungsbereich benötigt, bestätigt wird.

  12. JDavis said, on 11/02/2012 at 19:09

    Und dann stell bitte wenigstens das Aktenzeichen der Bundesverfassungsgericht – Entscheidung hier rein, wonach Deine Annahme, dass ein Gesetz keinen Geltungsbereich benötigt, bestätigt wird.

    Ihr kapiert es einfach nicht. Es gibt so eine Entscheidung nicht, weil noch niemals jemand auf die Idee gekommen ist, ein Gesetz bräuchte einen Geltungsbereich. Nimm einen beliebigen Gesetzeskommentar und du wirst zu jeder noch so realitätsfernen Meinung zumindest einen kurzen Verweis darauf finden, daß es diese Meinung gibt, sie aber keine Rolle spielt. Aber bei eurer „Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich“-Idee gibt es nicht einmal das – so absurd ist sie. Jedem, der sich damit auskennt, würde das zu denken geben.

    Mal ein Versuch, der euch sicher nicht zufriedenstellen wird: In einer Entscheidung des BVerfG vom Januar ging es um das Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz) des Landes Hessen. Dieses Gesetz schreibt seinen Geltungsbereich nirgends fest. Die streitgegenständliche Verfassungsbeschwerde (die sich natürlich um völlig andere Dinge drehte) wurde zurückgewiesen, die Frage des Geltungsbereichs wurde nirgends thematisiert. Es ist schon klar, daß das natürlich als Beweis nicht anerkannt wird. Aber wiederum: Jedem, der sich damit auskennt, würde das zu denken geben.

    • Tobias Wiemer said, on 09/05/2018 at 07:29

      Hab mal ne frage 🙂 wenn ein gesetz kein geltungsbereich braucht ,warum werden dann aus den ganzen gesetzen die geltungsbereiche gestrichen ? Gesetze die früher einen geltungsbereich hatten ,haben jetzt keinen mehr . Warum ist das so ?

  13. brd2go said, on 11/02/2012 at 20:18

    Also Deine „Ein Gesetz braucht keinen Geltungsbereich“-Idee, ist doch völliger Schwachsinn. – Demnach gelten alle Gesetze überall.

    Und hier nochmals meine Frage: Was stellt Deiner Auffassung nach die “Bundesrepublik Deutschland” dar?

    Deine “Bundesrepublik Deutschland” ist kein Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (United Nations Security Council, UNSC)!!
    Siehe: http://www.un.org/sc/members.asp

    • JDavis said, on 11/02/2012 at 21:03

      Also Deine “Ein Gesetz braucht keinen Geltungsbereich”-Idee, ist doch völliger Schwachsinn

      Das mag deine Meinung sein, aber praktisch alle Gerichte, Gesetzgeber und Juristen dieser Erde sind anderer Meinung.

      Demnach gelten alle Gesetze überall.

      Nein, aber jede Rechtsnorm gilt überall im Einflußgebiet des Normgebers.

      Was stellt Deiner Auffassung nach die “Bundesrepublik Deutschland” dar?

      Einen seit 1866 existierenden Staat in Mitteleuropa.

      Deine “Bundesrepublik Deutschland” ist kein Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (United Nations Security Council, UNSC)!!
      Siehe: http://www.un.org/sc/members.asp

      Da ganz deutlich, daß „Germany“ Mitglied des Sicherheitsrats ist. Was sollte denn bitte mit „Germany“ anderes gemeint sein als die „Bundesrepublik Deutschland“? Schließlich ist auch die Internetseite der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik verlinkt.

      Und unter http://www.un.org/en/members/index.shtml#g steht auch: „*The Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic were admitted to membership in the United Nations on 18 September 1973. Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State.“

      Eine frühere Freischaltung deines Beitrages war leider nicht möglich. WordPress hatte sich mir gestern abend einem direkten Zugriff verweigert. Jetzt ging es wieder.

  14. JDavis said, on 11/02/2012 at 22:27

    Ich hab bereits geantwortet, der Text muß aber noch freigeschaltet werden, da mehr als ein Link.

    Eine Frage drängt sich mir aber noch auf. Beim Honigmann schreibst du:

    Die „Bundesrepublik Deutschland“ stellt lediglich eine „Treuhandverwaltung“ dar und somit eine Nichtregierungsorganisation. Diese Tatsache wird auch mit dem Gerichtsurteil des Internationalen Gerichtshofes mit Datum vom 03.02.2012 (General List No. 143) noch einmal deutlich gemacht. – Die „BRD“ ist kein nationaler Staat! Das Urteil des International Court of Justice (ICJ) stellt einen eindeutigen Beweis dafür dar, dass die BRD tatsächlich kein souveräner Staat ist, sondern das Deutsche Reich weiterhin existent ist, dass das Deutsche Reich sich den Menschenrechten verpflichtet hat und das das Deutsche Reich nicht das ist, was hier in der BRD manipulativ an die Deutschen weiter gegeben wird. Das Deutsche Reich besteht fort, ist jedoch mangels Organisation und nationalem Bewußtsein nicht handlungsfähig. Im Gegensatz dazu ist die die BRD nicht Souverän. Alles weitere zur Handlungs(un)fähigkeit der BRD entnehmen Sie bitte dem ICJ- Urteil mit Datum vom 03.02.2012 (General List No. 143) welches ich Ihnen hiermit als Anlage in Kopie in Englisch überreiche.

    Wo sollen diese Aussagen, die einen absoluten Paradigmenwechsel des Völkerrechts darstellen würden, denn in dem Urteil stehen?

  15. brd2go said, on 12/02/2012 at 07:07

    Das Urteil findest Du hier:

    Klicke, um auf 16883.pdf zuzugreifen

    Nur für die Personen, die es bislang anders gesehen haben wollen, würde dieses Urteil ein Paradigmenwechsel bedeuten..

    • JDavis said, on 12/02/2012 at 09:14

      Das Urteil findest Du hier

      Danke, aber das war nicht die Frage. Ich habe das Urteil, unmittelbar, nachdem es erschienen ist, schon mehrfach gelesen und nach jeder Nuance, die die Reichsgläubigen für sich nutzen könnten, abgesucht. Da war aber überhaupt nichts zu finden.

      Also, hilf mir weiter: Wo steht da irgendetwas von „Treuhandverwaltung“, „Nichtregierungsorganisation“, „kein nationaler Staat“, „Reich weiter existent“ oder „Handlungsunfähigkeit“?

      • reichling said, on 12/02/2012 at 12:35

        Das wird er dir wohl nicht sagen können. Das wird eben von Reichsseite so behauptet, und da muss es ja auch stimmen. Selbst lesen und verstehen ist in seinen Kreisen eben nicht üblich. Und nachdenken erst Recht nicht.

    • reichling said, on 12/02/2012 at 09:20

      das Urteil liegt in englischer Sprache vor. Ich gehe davon aus, dass du Deutscher bist und englisch für dich eine Fremdsprache ist.Und angesichts deiner völligen Unkenntnis des deutschen Rechts habe ich ernsthafte Zweifel, dass du in der Lage bist, den Text des Urteils überhaupt auch nur annähernd zu verstehen.

      Der Internationale Gerichtshof hat in diesem Urteil festgestellt, dass die Bundeserepublik Deutschland von griechischen und italienischen Gerichten eben nicht verurteilt werden kann. Was daran ein Paradigmenwechsel sein soll, ist wohl nur dir einsichtigt.

      Die Bundesrepublik Deutschland ist sehr wohl UN-Mitglied und derzeit auch nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat. In der von dir verlinkten Liste ist Germany = Deutschland aufgeführt.

      Ach so, Bundesrepublik Deutschland und Deutschland sind zwar paar Stiefel? Nun gut, die französische Republik ist dann auch kein UN-Mitglied, denn in der offiziellen Liste ist nur Frankreich aufgeführt.
      So lange noch zwei deutsche Staaten Vollmitglieder der UN waren, waren in der UN-Mitgliedsliste die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik aufgeführt. Dies wurde nach der Wiedervereinigung geändert, da es jetzt nur noch einen deutschen Staat gibt.

  16. brd2go said, on 12/02/2012 at 13:37

    Gib mir noch ein wenig Zeit, dann werde ich das Urteils insgesammt in Deutscher Sprache veröffentlichen.
    Dann kann keiner behauten, es würden nur „passende“ Textpassagen zitiert.

    Lass Dich auf dieser BRDseite und deren Berichterstattung nicht irritieren. Selbst lesen und verstehen ist in Marionettenkreisen nicht möglich.
    Es wäre ja für diese BRDseite mehr als tragisch, wenn sich der Glaube an einer BRD-Ordnung in Luft auflösen müsse.

    • JDavis said, on 12/02/2012 at 15:41

      Gib mir noch ein wenig Zeit

      Wozu? Du hast doch auch nur wenige Tage gebraucht, um herauszufinden, daß da genau das drinsteht, was du eh schon immer wußtest.

      dann werde ich das Urteils insgesammt in Deutscher Sprache veröffentlichen

      Nicht nötig. Englisch paßt wunderbar. In dem PDF sind die Absätze ja auch so schön durchnumeriert, also sag mir doch einfach, welche ich offensichtlich nochmal lesen muß.

      Lass Dich auf dieser BRDseite und deren Berichterstattung nicht irritieren.

      Wie gesagt, ich beziehe mich nur auf das Urteil.

    • kortikum said, on 12/02/2012 at 15:58

      deutschland soll also noch das deutsche reich sein und wegen handlungsunfähigkeit durch eine nicht souveräne ngo (vulgo brd) verwaltet werden? wie kann sich ein solches konstrukt dann erfolgreich vor dem internationalen gerichtshof verteidigen? bei handlungsunfähigkeit gäbe es keine verteidigung und vermutlich ein urteil in abwesenheit, während es bei mangelnder souveränität eines urteils überhaupt nicht bedarf: da wird einfach per erlass entschieden.

      Die „Bundesrepublik Deutschland“ stellt lediglich eine „Treuhandverwaltung“ dar und somit eine Nichtregierungsorganisation. Diese Tatsache wird auch mit dem Gerichtsurteil des Internationalen Gerichtshofes mit Datum vom 03.02.2012 (General List No. 143) noch einmal deutlich gemacht.

      für’s erste würde ich mich sogar mit den „passenden“ textstellen zufrieden geben und die müssen auch nicht übersetzt sein. die angabe des/der entsprechenden paragraphen aus dem genannten urteil als beleg für die behaupteten „tatsachen“ reichen da voll aus.
      also, dann mal butter bei die fische.

  17. […] Geltungsbereich genau angegeben werden muss. Von einem Gesetz war darin gar nicht die Rede gewesen. Hier bin ich mal ausführlich auf dieses Thema […]

  18. Carie said, on 24/05/2012 at 14:25

    Ich wäre dafür, dass alle diejenigen, die die Existenz der BRD ablehnen, die Staatsbürgerschaft an sich und damit auch alle staatsbürgerlichen Rechte aberkannt bekommen.

    Klingt drastisch, ist aber die logische Konsequenz daraus.

    Also…wer behauptet, die BRD existiert nicht, der bekommt auch kein Arbeitslosengeld, kein Hartz IV, keinen Reisepass, keinen Personalausweis, keinen Führerschein,….

    Dafür braucht er dann auch keine Abgaben, Gebühren, Steuern,… zu zahlen (tut er ja eh nicht).

    Ich glaube dadurch wird so mancher BRD – Verweigerer wieder zur Besinnung gebracht.

    Denn als Staatsbürger hat man nicht nur Rechte sondern auch Pflichten!!!

    • reichling said, on 24/05/2012 at 17:20

      Aber, aber, Carie, wir können doch diese Leute nicht verhungern lassen. Ein Staat wie die Deutschland muss auch in der Lage sein, einen kleinen Teil von Spinnern durchzufüttern. Allerdings, Reichsführerscheine können allenfalls zum Fahren auf Reichsstraßen benutzt werden. Solche gibt es allerdings nicht mehr.

      Meine Arbeit hier dient vor allem dem Zweck mitzuhelfen, dass der Kreis der Spinner nicht noch größer wird.

    • Graf said, on 17/06/2015 at 09:43

      das würde ich sofort. dann hätte ich endlich mei ruhe, brauch niemanden rechenschaft ablegen– und was ganz wichtig ist, ich kann mein geld behalten, ausgeben für etwas was ich wirklich brauch und dritte (meist arbeitgeber) bräuchten auch keine sinnfereien an sinnfreie organisationen abgeben. schöner– kanns doch gar nicht sein.
      los carie— machs publik, fordere es– in der hoffnung die tuns

  19. bernheimer said, on 02/06/2012 at 19:36

    Dann sage ich auch mal ‚Danke‘, reichling! Ich wurde mit diesen abstrusen Gedanken für gut 2 Jahren konfrontiert, vergaß es aber wieder. Vor ein paar Wochen geriet ich wiederum an dieses Gedankentum und recherchierte… es ist unglaublich, was sich für eine Parallel-Welt im Internet auftut, sobald man Links um Links folgt, und somit tiefer ins Netz eintaucht. Geglaubt habe ich die Idee von der nicht-existenten BR Deutschland zwar nicht, aber etwas fasziniert war ich dann wohl doch… fasziniert zumindest von dem Gedanken, ob an diesem juristischen Kleinklein etwas dran sei.. Daher danke für deinen Blog! Er zeigt deutlich, wie alles zusammenhängt, und erstellt alles wieder ins rechte Licht.
    Ich frage mich jetzt nur, weshalb es den Anhängern der Reichsidee nicht gelingt, ihre Vermutungen breiter in die Mitte der Gesellschaft zu tragen? Was ich bisher sah: Die Verbreitung bleibt wohl immer bei diesen halbesotherischen Internet-TV und -Radio-Sendern – wie bewusst.TV hängen, die immer das gleiche Publikum bedienen. Und der Grund dafür: Die Ideen sind einfach nicht hieb- und stichfest.
    grüße, boldt.

  20. brd2go said, on 03/06/2012 at 07:33

    Weiterhin gültig:

    Artikel 139 GG
    Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

    Artikel 144 GG
    (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
    (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

    • reichling said, on 03/06/2012 at 11:03

      Zu Artikel 139.

      Das Grundgesetz enthält keine Bestimmungen über die Geltung von Besatzungsrecht. Die in Art. 139 angesprochenen Rechtsvorschriften zur Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus waren Rechtsvorschriften, die vor in Kraft treten des Grundgesetzes von den Ländern erlassen worden sind. Es geht dabei ausschließlich um deutsches Recht. Im Parlamentarischen Rat wurde dieser Artikel zunächst sehr kontrovers diskutiert. Einer solchen Diskussion hätte es bei einer alliierten Anordnung nicht bedurft.

      Artikel 144 GG hat noch historische Bedeutung.

      Abs. 1 war bereits 1949 abgearbeitet, als das letzte Länderparlament dem Grundgesetz zugestimmt hatte.

      Und Abs. 2 ist seit dem 3. Oktober 1990 eh ohne Bedeutung, da es seit diesem Zeitpunkt keine Länder oder Teile eines Landes mehr gibt, in denen das Grundgesetz Beschränkungen unterliegt. Berlin, das einzige Land, in dem das Grundgesetz Beschränkungen unterlegen war, ist seit dem 3.10.1990 ein vollwertiges Bundesland.

      • brd2go said, on 03/06/2012 at 11:52

        Ist ja toll was Du alles zu wissen glaubst!

      • JDavis said, on 03/06/2012 at 12:14

        Es geht nicht um Glauben, sondern um Tatsachen. Insofern wäre es nicht verkehrt, sich auch einmal mit der Fachliteratur zu beschäftigen, in der man genau das findet. Mit „Alles, was ich mangels juristischer Bildung nicht verstehe, ist Hinweis auf eine riesige Verschwörung“ kann man sich allenfalls selbst etwas vorlügen.

      • brd2go said, on 03/06/2012 at 15:19

        Das mach ich doch gerne. Bitte nenne mir Quellen dieser sog. „Fachliteratur“ welche mit Zustimmung der Siegermächte verfasst worden ist.

  21. Konstruktor said, on 11/06/2012 at 02:18

    Ich bin neidisch auf die Russen.
    In der Russischen Verfassung steht drin, wo die russischen Gesetze gelten:
    Quelle: http://www.constitution.ru/de/part1.htm

    Artikel 4
    1. Die Souveränität der Rußländischen Föderation erstreckt sich auf ihr gesamtes Territorium.
    2. Die Verfassung der Rußländischen Föderation und die Bundesgesetze haben auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation Vorrang.
    3. Die Rußländische Föderation gewährleistet die Integrität und die Unverletzlichkeit ihres Territoriums.

    Für Russen gibt es keinen Grund zur Diskussion.
    Hat jemand vergleichbares im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gefunden?

    • reichling said, on 11/06/2012 at 08:37

      Artikel 4 Abs. 2 sagt eigentlich nicht aus, wo die russischen Gesetze gelten, sondern dass die Verfassung und die Bundesgesetze auf dem gesamten Territorium Rußlands Vorrang haben.
      Wir haben im Grundgesetz einen Artikel mit der selben Bedeutung. Er ist nur kürzer gefaßt. Es ist Artikel 31:

      Bundesrecht bricht Landesrecht.

      Das Grundgesetz steht also der russischen Verfassung in dieser Hinsicht in nichts nach. Und dass sich die Souveränität eines Staates auf das gesamte Territorium dieses Staates erstreckt, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die man nicht in der Verfassung hätte aufnehmen müssen. Es ist wohl deshalb geschehen, weil es in verschiedenen Teilen Russlands Unabhängigkeitsbestrebungen gibt. Ich erinnere nur an Tschetschenien. Abs. 3 des Art. 4 erlaubt der Förderation Gewaltmaßnahmen gegen die Unabhängigkeitsbestrebungen, bis hin zu kriegsähnlichem Vorgehen.

      Möchtest du also gerne unsere Verfassung mit der Russlands tauschen?

      In Deutschland ist also alles klar geregelt. Und wo die Gesetze des Bundes gelten, ergibt sich aus dem Hohheitsgebiet der Bundesrepublik. Dieses findest du im 2+4-Vertrag, Artikel 1, Absatz 1. Daran gibt es nichts zu deuteln.

      • JDavis said, on 11/06/2012 at 09:35

        Da sieht man mal wieder, was diese ganzen Geltungsbereich-Diskussionen doch bringen: Die Russen (oder Rußländer?) laufen sicher den ganzen Tag mit einem breiten Grinsen durch die Gegend, weil sie diese eine Bestimmung in ihrer Verfassung haben. Wen interessiert es schon, daß man in einem autokratischen Staat lebt, der den Übergang von der totalitären Diktatur zur freiheitlichen Demokratie immer noch nicht geschafft hat und immer mal wieder einen Schritt zurück geht? Die überall um sich greifende Korruption, eine wirtschaftliche Situation, die nicht einmal ansatzweise mit der der meisten ehemaligen Ostblockländer vergleichbar ist? Nein, alles egal, Hauptsache, in der Verfassung steht ein Satz, der eigentlich selbstverständlich ist. Schließlich muß man als Russe ja auch ganz exakt wissen, wo man demnächst nicht mehr demonstrieren darf und welchem Föderationsgebiet man lieber keine politischen Ambitionen entwickeln sollte, wenn einem Leben und Freiheit lieb sind.

      • Graf said, on 17/06/2015 at 09:46

        und eu recht bricht bundes(national)recht—- gibts von dir eig auch aussagen????!!!

  22. Konstruktor said, on 11/06/2012 at 11:03

    @JDavis
    Ganz im Gegenteil.
    Eigentlich ist vieles selbstverständlich (für dich).
    Was aber passiert, wenn für dich etwas selbstverständlich ist und für mich nicht?
    Ist es nicht von Vorteil, wenn viele viele Menschen
    (ein Volk zum Beispiel, oder mehrere Volker nach Völkerrecht) auf / festschreiben / notieren,
    welche Rechte und Pflichten sie sich gegenseitig einräumen?

    Dann kann man im Zweifelsfall nachlesen,
    was die Menschen gemeinsam in gegenseitigem Einverständnis vereinbart haben.
    Bei ausreichender Präzision ist auch keine Interpretation möglich.
    Sollte mein Gegenüber vergessen, dass es gerade eines der mir von allen anderen zugestandenen Rechte verletzt, so kann man denjenigen höflich darauf hinweisen, dass etwas nicht stimmt.

    Und ein gedruckter Text wie eine Verfassung entzieht sich weitgehend der Manipulation,
    allein schon durch die Anzahl der Exemplare (verteilt beispielsweise in jeder Schule).
    Auch kann man ihn darauf hinweisen, dass einige der Rechte,
    die er für sich in Anspruch nimmt ebenfalls in einer Verfassung stehen.
    Und somit auch ich seine Rechte achte.
    Wenn er den Begriff gegenseitiges Einverständnis kennt und versteht,
    wird sich das Problem lösen.

    Generell schreibt man nur den kleinsten gemeinsamen Nenner in einer Verfassung auf.
    Daran sollte sich keiner stören, denn auch ihm wird garantiert nicht gestört zu werden.

    • reichling said, on 11/06/2012 at 11:40

      Ich bin zwar nicht direkt angesprochen. Aber es ist nun mal so, dass 99,99 Prozent der Bevölkerung in Deutschland weiß und begreift, dass Gesetze des Bundes in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gelten. Auch im Kaiserreich und in der Weimarer Republik war in den Gesetzen kein Geltungsbereich festgelegt.

      Wenn dir dies nicht selbstverständlich ist, dann hast du eben ziemlich verworrene Vorstellungen vom Recht. Unsere Verfassung, das Grundgesetz, kannst du in gedruckter Form beziehen, du kannst auch die aktuellste Fassung im Internet nachlesen und auch ausdrucken. Dann bist du immer auf dem Laufenden.

      Ist es wirklich von Vorteil für die Menschen, dass alles, auch Banalitäten, bis aufs kleinste schriftlich fixiert werden? Wenn das so ist, werde ich meine Stadtwerke mal darauf aufmerksam machen, dass sie gefälligst darauf hinweisen soll, dass Wasser nass ist.

  23. Konstruktor said, on 11/06/2012 at 11:04

    @Reichling
    Dein Einwand:
    Artikel 4 der Rußländischen Verfassung regelt den Vorrang von Gesetzen
    ist korrekt.
    Der Geltungsbereich findet sich hier:
    Quelle: http://constitution.ru/de/part3.htm
    Kapitel 3. Föderativer Aufbau

    Artikel 65
    1. Die Rußländische Föderation bilden folgende Subjekte der Rußländischen Föderation:
    Republik Adygien (Adygien), Republik Altai, Republik Baschkortostan [… viele andere …],
    Autonomer Bezirk der Jamal-Nenzen.

    In der Rußländischen Verfassung ist der Geltungsbereich im Artikel 65 klar definiert.

    • reichling said, on 11/06/2012 at 11:30

      Der russische Staatsaufbau ist ein bisschen komplizierter als der Deutsche. Die Bundesrepublik Deutschland besteht nur aus Ländern.

      Russland hingegen kennt Republiken, Regionen, Gebiete, Städte föderalen Ranges, ein jüdisches autonomes Gebiet sowie autonome Bezirke.
      In Artikel 65 ist aufgezählt, was Republik, was Region, was Gebiet, was eine Stadt förderalen Ranges, und was autonome Bezirke sind.

      Es ist ein bisschen an den Haaren herbeigezogen, aus Art. 65 den Geltungsbereich der russischen Verfassung oder russischer Gesetze herauszulesen. Es ist vielmehr eine Beschreibung, wie Russland aufgebaut ist.

      Am Geltungsbereich der deutschen Gesetze besteht jedenfalls kein Zweifel. Bundesdeutsche Gesetze gelten in ganz Deutschland. Das ist so banal, dass es unter Juristen noch nicht einmal diskutiert wird.

  24. Konstruktor said, on 11/06/2012 at 12:18

    Quelle:
    Artikel 67
    1. Das Territorium der Rußländischen Föderation umfaßt die Territorien ihrer Subjekte, die Inneren Gewässer, das Küstenmeer und den darüberliegenden Luftraum.

    Quelle:
    Artikel 65
    1. Die Rußländische Föderation bilden folgende Subjekte der Rußländischen Föderation … (siehe oben).

    Wer muss das Territorium definieren?
    Muss die Verfassung das Territorium definieren?

    Quelle:
    Artikel 4
    1. Die Souveränität der Rußländischen Föderation erstreckt sich auf ihr gesamtes Territorium.
    2. Die Verfassung der Rußländischen Föderation und die Bundesgesetze haben auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation Vorrang.

    Bundesgesetze haben Vorrang – Vorrang vor was ?
    Völkerrecht? Den Gesetzen geltend in den Territorien der Subjekte?
    Ergibt sich durch den Vorrang der Verfassung in Zusammenhang mit dem Territorium ein Geltungsbereich von Gesetzen?

    • reichling said, on 12/06/2012 at 09:04

      Artikel 67
      1. Das Territorium der Rußländischen Föderation umfaßt die Territorien ihrer Subjekte, die Inneren Gewässer, das Küstenmeer und den darüberliegenden Luftraum.

      Artikel 4
      1. Die Souveränität der Rußländischen Föderation erstreckt sich auf ihr gesamtes Territorium.
      2. Die Verfassung der Rußländischen Föderation und die Bundesgesetze haben auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation Vorrang.

      Das Territorium der Rußländischen Föderation umfasst die Territorien ihrer Subjekte (Republiken, Regionen, Gebiete usw.), die Inneren Gewässer, das Küstenmeer und den darüberliegenden Luftraum.

      Die Souveränität der Rußländischen Föderation erstreckt sich auf ihr gesamtes Territorium. Und die Verfassung der Rußländischen Föderation und die Bundesgesetze haben auf dem gesamten Territorium der Rußländischen Föderation Vorrang.

      Dieser Vorrang besteht gegenüber Gesetzen der Republiken, Regionen und Gebieten und entspricht der Feststellung im Grundgesetz „Bundesrecht bricht Landesrecht“.

      Aber was sagen uns diese Artikel der russischen Verfassung noch?

      Die Verfassung und russische Gesetze gelten außerhalb Russlands nicht. Und sie gelten auch nicht in Deutschland.

      In Deutschland gilt, wie in den meisten anderen Staaten auch, dass ein Gesetz im gesamten Hohheitsgebiet des Gesetzgebers gilt. Daran hat kein Jurist Zweifel. Nichtjuristen, denen Zweifel aufkommen, haben sich in juristischen Fragen eben nicht genügend informiert.

      Wenn Russland die genannten Bestimmungen in seiner Verfassung hat, dann sind die in erster Linie nach innen gerichtet. Es ist in ihnen ausgedrückt, dass sich alle Republiken, Regionen, Gebiete, gefälligst an das zu halten haben, was die Zentralregierung vorgibt. Es ist vor allem eine Beschränkung der Rechte der untergeordneten Subjekte. Sie haben sich gefälligst an das zu halten, was von Moskau vorgegeben wird, und sich allzu vieler Eigeninitiative zu enthalten.

    • reichling said, on 12/06/2012 at 10:28

      Wer muss das Territorium definieren?
      Muss die Verfassung das Territorium definieren?

      Das Territorium eines Staates definiert sich durch die Grenzen zu seinen Nachbarstaaten. Und diese Grenzen beruhen nicht selten auf Jahrhunderte alten Verträgen. Gelgentlich entspricht der Grenzverlauf auch über hundert Jahre alten Waffenstillstandslinien, so zum Teil zwischen Russland und China. In diesen Fällen wird der Grenzverlauf nicht von jedem der Nachbarstaaten aktzeptiert. Und da kann es gelegentlich zu Streitigkeiten kommen.

      Wenn einer dieser Staaten sein Territorium in seiner Verfassung definiert, ist dies auch eine Warnung an den Nachbarstaat, nur nicht auf die Idee zu kommen, irgendwelche Gebietsansprüche zu erheben.

      Das Territorium der Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich eindeutig definiert, Grenzunstimmigkeiten gibt es meines Wissens nur mit der Schweiz, und zwar, was den Grenzverlauf im Bodensee angeht. Dies hat allerdings bisher noch nicht zu Grenzstreitigkeiten geführt. Da die Bewohner des betroffenen Gebietes sich hauptsächlich auf einige Fischarten beschränken, sind solche auch in Zukunft nicht zu erwarten.

      • Graf said, on 17/06/2015 at 09:53

        aha– klar definiert– bitte wo, so transparent wie oben schon mal von ihnen erwähnt?^^
        dann ok

  25. Lars said, on 11/08/2012 at 16:02

    Wenn die Festlegung eines Gültigkeitsbereiches für eine Verordnung zum Fällen von Bäumen sinnvoll ist, sollte es dann nicht erst recht sinnvoll sein bei so etwas wichtigem wie einem Grundgesetz?

    • reichling said, on 12/08/2012 at 13:05

      Warum eigentlich? Das Grundgesetz gilt nun mal, das ist einhellige Juristenmeinung, wie jedes andere Bundesgesetz in ganz Deutschland. Das muss im Gesetz, auch im Grundgesetz, nicht extra erwähnt werden. Wo das Grundgesetz gilt, kann man in jedem neueren Atlas feststellen, in Berlin, Rostock, Köln, Saarbrücken, München, Frankfurt, Stuttgart zum Beispiel gilt es, in Wien, Straßburg, Den Haag, Rom, Zürich, gilt es nicht.

      Wie ist bei Grenzänderungen zu verfahren? Manchmal werden mit einem Nachbarland ein paar Quadratmeter Gelände ausgetauscht. Wie sollte das im Grundgesetz berücksichtigt werden? Dann gilt es nämlich auf einer kleinen Fläche nicht mehr, wo es vorher gegolten hat, und auf einer anderen Fläche wiederum tritt es in Kraft, ganz ohne Beitritt.

      • Joe said, on 07/07/2013 at 00:27

        „Warum eigentlich? Das Grundgesetz gilt nun mal, das ist einhellige Juristenmeinung, wie jedes andere Bundesgesetz in ganz Deutschland. Das muss im Gesetz, auch im Grundgesetz, nicht extra erwähnt werden.“

        So ein Blödsinn!!!

        Morgen schon haben sich Meinungen angepaßt und wurden geändert!!!

        MEINUNGEN!!! LOL!!!

        Wir scheißen auf Meinungen und „weitverbreitete Meinungen“. Die Meinung, daß der Nationalsozialismus eine feine Sache war (oder auch nicht), war auch dereinst „einhellig“ (zumindest wenn man all den damaligen Medien und ausgestreckten Armen und Millionen kriegsbereiter Deutscher ab dem Jahre 1939 Glauben schenken mag) verbreitet, Mann!!! Und quasi über Nacht fiel das dann weg, als der Rauch der ausgeräucherten STädte sich verzogen hatte.

        Sag mal, für wie blöd hältst Du eigentlich die Menschen, hm??!

        …………

        „Wo das Grundgesetz gilt, kann man in jedem neueren Atlas feststellen, in Berlin, Rostock, Köln, Saarbrücken, München, Frankfurt, Stuttgart zum Beispiel gilt es, in Wien, Straßburg, Den Haag, Rom, Zürich, gilt es nicht.

        Wie ist bei Grenzänderungen zu verfahren? Manchmal werden mit einem Nachbarland ein paar Quadratmeter Gelände ausgetauscht. Wie sollte das im Grundgesetz berücksichtigt werden? Dann gilt es nämlich auf einer kleinen Fläche nicht mehr, wo es vorher gegolten hat, und auf einer anderen Fläche wiederum tritt es in Kraft, ganz ohne Beitritt.“

        NUR BULLSHIT!!!

        Klare Gesetze – NORMEN – sind KEIN Bullshit, jedenfalls nicht was das dort Geschriebene anbetrifft! Da ist was klar geregelt (und wenn nicht, dann wird das Gesetz wohl baldigst kassiert sein).

        GESETZE – NORMEN im allgemeinen – sind WERTVOLL und haben RELEVANZ, aber doch nicht der „neue Atlas“!!!

        So ein Unsinn, Mann, den Du Dir da ausgekocht hast!!!

      • reichling said, on 07/07/2013 at 10:01

        Du hast wohl Probleme mit der Logik. Das Grundgesetz gilt in ganz Deutschland, und wenn du nicht weißt, ob du dich in Deutschland aufhälst oder nicht, dann musst du halt auf einer Karte nachschauen, in der die Grenzen genau angegeben sind. Vorkommen kann dies eigentlich nur auf mehrfach die Staatsgrenzen passierenden Wanderwegen.
        Dass ist einem Gesetz dessen Geltungsbereich in jedem Fall dessen Geltungsbereich angegeben sein muss, ist lediglich eine Schnapsidee, ausgedacht auf neo-reichsdeutscher Seite von einigen Pseudojuristen, die in Wirklich von Recht und Gesetz keinerlei Ahnung haben. Vielleicht haben einige Gläser Bier mit dazu beigetragen.

      • Joe said, on 07/07/2013 at 19:09

        Du hast nicht kapiert, worauf es ankommt. Ich sage Dir’s:

        a) Meinungen sind morgen schon SCHALL UND RAUCH, im übrigen auch juristische.

        b) Aufgeschriebene RechtsNORMEN wie Gesetze, Verordnungen, „Ordnungen“, Satzungen etc. sind aber NICHT morgen schon Schall und Rauch, sondern haben prinzipiell – theoretisch – bis in alle Ewigkeit Bestand und „gültige Gesetzeskraft“, es sei denn sie werden durch NEUE Rechtsnormen des selben „Gesetzgebers“ oder auch eines höherrangigen für ungültig erklärt oder geändert, dann ebenfalls in Schriftform. Was geschrieben steht, ist wahr!

        c) Juristische Meinungen in Form von Rechtsauslegung, Rechtslehre, Rechtsprechung kann nur Rechtsnormen zu Fall bringen, wenn diese gegen andere geltende Rechtsnormen, insbesondere höherrangige verstoßen. Ansonsten kann keinerlei, auch vorherschende Juristenmeinung mal eben ganze Gesetz oder andere Normen aushebeln. NUr ein Gesetz oder Verordnungsgeber, also die Legislative kann und darf das!!!

        d) Ums Grundgesetz ging’s in der Diskussion gar nicht!!! Ich jedenfalls bin mit keinem Wort aufs Grundgesetz eingestiegen, Mann!

        e) Lerne Du selber logisch denken! …. Nichts für ungut, Meister: Du bist nicht mein Feind.

        ………

        „Dass ist einem Gesetz dessen Geltungsbereich in jedem Fall dessen Geltungsbereich angegeben sein muss, ist lediglich eine Schnapsidee, ausgedacht auf neo-reichsdeutscher Seite von einigen Pseudojuristen, die in Wirklich von Recht und Gesetz keinerlei Ahnung haben. Vielleicht haben einige Gläser Bier mit dazu beigetragen.“

        Nur dummes Gerede!

        Hier, darum geht’s:

        …………

        Räumlicher Geltungsbereich von Gesetzen, „Ordnungen“, Verordnungen und Satzungen o. ä.

        Allgemeine Rechtsgrundsätze:

        „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Ordnung oder Satzung etc., allgemein ausgedrückt: einer Rechtsnorm – kurz: Norm – ohne weiteres festzustellen. Eine Norm, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit und Bestimmtheit (Bestimmtheitstrias, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG; Wesentlichkeitstheorie) ungültig!“

        „Die Rechtssicherheit ist ein wesentlicher Bestanteil des deutschen Rechtstaatsprinzip und in der Verfassung in Art. 20 GG niedergeschrieben. Sie ist, nach der deutschen Auffassung, die Klarheit, Bestimmtheit und die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen sowie die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit.“ (http://www.juraforum.de/lexikon/rechtssicherheit)

        „Nach der vom BVerfG geprägten Wesentlichkeitstheorie müssen alle wesentlichen Entscheidungen, die die Grundrechtsausübung betreffen in einem formellen Gesetz geregelt sein. Je belastender eine gesetzliche Regelung ist und je stärker ihre grundrechtlichen Auswirkungen sind, desto strengere Anforderrungen gelten für den Grad ihrer inhaltlichen Bestimmtheit.“ (http://www.staff.uni-marburg.de/~gornig/archivos/Gesetzgebungsverfahren_III.pdf; auch: http://www.lexexakt.de/glossar/wesentlichkeitstheorie.php?disk=0)

        „Eine Norm hat nur dann Gültigkeit, wenn dieser ein räumlicher Geltungsbereich zugewiesen ist.“

        „Normen sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“

        ……….

        „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Norm ohne weiteres feststellen zu können. Eine Norm, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (vergl. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen und verstehen.“

        Ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches verstößt eine Norm jedoch gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit und Bestimmtheit und ist dadurch ungültig und nichtig. Die darauf anwendbaren Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung“, „Ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtsregel „Nulla poena sine lege“ wurden durch die BVerwGE 17, 192 (DVBl. 1964, 147) bestätigt und sind damit offenkundig, bedürfen also analog zu § 291 ZPO keines weiteren Beweises.

        Zu den Normen, deren Gültigkeits- oder Anwendungsbereich nicht zu erkennen ist, sagte das BVerwG in seiner Entscheidung 1 C 74/61 vom 28.11.1963, Zitat: „…. denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll“. Das Lüneburger OVerwG bezog sich ergänzend auf diese Entscheidung des BVerwG, indem es seine Entscheidung 3 K 21/89 vom 06.12.1990 so begründete, Zitat: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung … [einer Norm im allgemeinen] ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung [als ein Beispiel für eine Rechtsnorm], die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig“ und verwies auf die BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147. Und weiter: „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen und auch verstehen (BVerwG a.a.O.).“

        Es muß also in der betreffenden Norm selber stehen (oder in einer dem eindeutig übergeordneten und ihr zuzuordnenden weiteren Rechtsnorm), muß dort genau definiert sein, wo sie denn gelten soll. Ermangelt es einem Gesetz, einer Verordnung o.ä. an der Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches, so ist die Norm nach der Judikatur des BVerfG und des BVerwG (sowie bspw. des OVerwG Lüneburg) ungültig, sie ist nichtig! Eine Rechtsnorm ohne Angabe ihres räumlichen Geltungsbereiches kann also nirgendwo gelten und somit auch nicht gültig, rechtswirksam und anwendbar sein. An der Wirksamkeit dieser Rechtsnorm ändert sich auch nichts durch gegenteilige bloße, unbewiesene Behauptungen von Behördenbediensteten jeglicher Art und auch nicht die von Richtern, da es diesen an der dazu erforderlichen legislativen Kompetenz ermangelt. Meinungen und Behauptungen spielen bei Rechtsnormen, die von „Gesetzgebern“ festgelegt werden, in einem Rechtsstaat keine Rolle, andernfalls bräuchte man wohl keine und die auf bloßer Meinung und Behauptung basierende Willkür wäre immer und überall allgegenwärtig. Sprich: Kein Rechtsstaat mehr!

        Gemäß Grundgesetz (GG) ist es unzulässig, eine einheitliche Rechtsprechung und Gesetzesauslegung – wie hier angeführt – zu ignorieren (BVerfGE 74, 234 f.; BVerfG NJW 2001, 1565; NJW-RR 2002, 6). Das verstößt gegen das Willkürverbot und drängt den Schluß auf sachfremde Motive auf (BVerfG NJW 1976, 1391; 1998, 2810).

        Daraus ergibt sich als Konsequenz auf die einschlägige, einheitliche Rechtsprechung: Nach Rechtsnormen ohne Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches darf NICHT verfahren werden! Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gelten nach dem BVerwGG und Urteile des Bundesverfassungsgerichts nach dem BVerfGG für alle nachstehenden Verwaltungseinheiten und Organe – übrigens auch für Krankenkassen – als rechtsverbindlich mit Gesetzeskraft. Damit besteht für die Nichtanwendbarkeit von Gesetzen (Normen) ohne Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches Offenkundigkeit! (BVerfGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).

        Nach der Entscheidung des BVerwG 1 C 74/61 vom 28.11.1963 (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) ist ein Gesetz resp. eine Rechtsnorm ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches ungültig und nicht anwendbar. Es verstößt gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit gemäß Art. 20 GG und Bestimmtheit gemäß Art. 80 I 2 GG und insgesamt der vom BVerfG geprägten Wesentlichkeitstheorie.

      • reichling said, on 20/07/2013 at 14:12

        „Nach der Entscheidung des BVerwG 1 C 74/61 vom 28.11.1963 (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) ist ein Gesetz resp. eine Rechtsnorm ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches ungültig und nicht anwendbar. Es verstößt gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit gemäß Art. 20 GG und Bestimmtheit gemäß Art. 80 I 2 GG und insgesamt der vom BVerfG geprägten Wesentlichkeitstheorie.“

        Willst du uns unbedingt beweisen, dass du in der Lage bist, Gerichtsurteile bis zur Unkenntnis zu verfälschen?

        Wichtige Passagen des Urteils unterschlägst du komplett. Denn sie würden deine Beweisführung ad absurdum führen.

        Der Geltungsbereich muss in einer Rechtsnorm nur dann angegeben werden, wenn er sich nicht auf den gesamten Hohheitsbereich des Gesetzgebers bzw. Zuständigkeitsbereich des Vordnungs- bzw. Satzungsgebers erstreckt, sondern nur auf Teilbereiche. Dies trifft in der Regel auf Verordnungen und Satzungen im Naturschutzbereich zu.

        Das OVG Lüneburg hat Anfang der 90er Jahre ein Urteil zu einer Baumschutzsatzung gefällt und bezieht sich in diesem Urteil auf das Urteil des BVerwG von 1963. Es sagt darin klipp und klar:

        „Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis.“

        Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil von 1963 u. a. festgestellt

        1. Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

        Und weiter heißt es in diesem Urteil:

        14 Im Gegensatz zum räumlichen Geltungsbereich der weit überwiegenden Mehrzahl anderer Rechtsvorschriften deckt der Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung sich nicht mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Behörde. Vielmehr ist es für Landschaftsschutzverordnungen kennzeichnend, daß sie nur für bestimmte Gebietsteile mit einer besonders schutzbedürftigen Landschaft gelten, ihr Geltungsbereich also nach der Ausdehnung des Schutzobjektes bestimmt wird. Für den Inhalt der Landschaftsschutzverordnung ist deshalb nicht nur die Regelung wesentlich, welche Veränderungen sie verbietet; ebenso wichtig ist auch ihre Regelung, wo diese Veränderungen verboten sind. Ohne die Bestimmung der Fläche, auf der dieses Verbot gilt, hat somit die Landschaftsschutzverordnung keinen vollständigen Inhalt.

        Im Klartext: In der weit überwiegenden Mehrzahl der Rechtsvorschriften ist die Angabe eines Geltungsbereiches nicht erforderlich.

        Wer etwas anderes aus diesem Urteil entnimmt, ist entweder nicht in der Lage, juristische Texte zu lesen, oder er ist ein notorischer Lügner. Auf keinen Fall ist er in der Lage, sich an dieser Diskussion ernsthaft zu beteiligen.,

      • Joe said, on 07/07/2013 at 19:22

        Übrigens: Mag ja sein, daß die „Neo-Reichsdeutschen“ (LOL) mit deren Auffassung Unrecht haben und solche wie Du Recht, nur DAS muß auch dann mal vor einem Gericht, was das wirklich entscheiden kann, entschieden werden, meinst Du nicht?! Denn es ist nicht entschieden! Da gibt es KEINE Rechtssicherheit in dieser Frage.

        Wenn zwei Meinungen auch juristischer Natur aufeinanderprallen, dann wird es vor Gericht ausgefochten, Mann!!! Dazu ist insbesondere die Judikative da. Schon mal darüber was gehört, gelesen, nachgedacht??!

        Also, dann lassen wir es doch mal auf den Rechtsstreit ankommen, ja?! Dann werden wir sehen, wie sich die Waagen der Justitia neigen, wem sie sich zuneigen und dessen Rechtsauffassung in der Frage: Braucht jede Rechtsnorm erkennbar ihren klar definierten örtlichen Geltungsbereich oder nicht??!

        Die Frage ist bis heute nicht eindeutig(st) geklärt, wenigstens das (da waren wir gnädig und nehmen das einfach mal zu Gunsten der „Nicht-Neo-Reichsdeutschen“ (LOL) an.

        Ok?

      • JDavis said, on 07/07/2013 at 19:54

        Wenn zwei Meinungen auch juristischer Natur aufeinanderprallen

        Es prallt aber nichts. Es gibt niemanden in der gesamten Fachwelt, der eure Auffassung teilt.

        Die Frage ist bis heute nicht eindeutig(st) geklärt

        Seit fast 150 Jahren gibt es deutsche Gerichte und keines von ihnen hat jemals ein Gesetz wegen fehlenden Geltungsbereichs als nicht anwendbar oder gar als nichtig beurteilt. Mir scheint, daß die Frage allereindeutigst geklärt ist.

      • JDavis said, on 07/07/2013 at 23:00

        Die darauf anwendbaren Rechtsgrundsätze (…) sind damit offenkundig, bedürfen also analog zu § 291 ZPO keines weiteren Beweises.

        Allein daran sieht man, daß du von der Materie keine Ahnung hast. Rechtliche Gesichtspunkte bedürfen NIEMALS eines Beweises, sie müssen nicht einmal vorgebracht werden. Iura novit curia. § 291 ZPO bezieht sich lediglich auf Tatsachen.

        Und du kannst auch mit nochsoviel Copy and Paste ein Urteil nicht in sein Gegenteil verkehren. Aus einer Ausnahme („Normen, die aus ihrer Natur heraus nur einen sehr beschränkten Geltungsbereich haben, müssen diesen unmissverständlich definieren“) läßt sich keine allgemeingültige Regel fabulieren.

        Erklär mir doch einmal eines: Wenn das BVerwG eine derartig weitreichende Entscheidung getroffen hat, nach der alle Rechtsnormen ihren Geltungsbereich nennen müssen, warum hat es dann noch vor wenigen Wochen die Wehrbeschwerdeordnung angewandt (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?az=1+WDS-VR+1.13&datum=12.04.2013), obwohl diese doch kein Wort über ihren Geltungsbereich verliert?

      • Joe said, on 08/07/2013 at 02:13

        „Erklär mir doch einmal eines: Wenn das BVerwG eine derartig weitreichende Entscheidung getroffen hat, nach der alle Rechtsnormen ihren Geltungsbereich nennen müssen, warum hat es dann noch vor wenigen Wochen die Wehrbeschwerdeordnung angewandt (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?az=1+WDS-VR+1.13&datum=12.04.2013), obwohl diese doch kein Wort über ihren Geltungsbereich verliert?“

        Eigentlich kann man das einem Dummkopf nicht erklären, ich mach’s trotzdem mal versuchsweise:

        Wir haben keinen vollständig funktionierenden Rechtsstaat, daher vermischt sich Rechtsstaatlichkeit mit Willkür, auch und insbesondere anzutreffen bei Gerichten hinauf bis zum höchsten.

        Wir haben es mit Subjekten zu tun, die alle keine Heiligen sind, entsprechend sieht auch schon mal insbesondere die „heiklere Rechtsprechung“ aus, die zu heiklen Themen. Was nicht paßt, wird passend gemacht bzw. ignoriert. Das ist der Leitsatz und das ist auch Dein Leitsatz und anderer „Normalos“, nicht wahr?!

        …………………..

        Hier haben wir ein weiteres solcher heiklen Themen:

        ralfkeser.files.wordpress.com/2012/08/ungc3bcltige-gesetze.doc

        ……………………

        Wirklich schrecklich mit diesen ignoranten Holzköpfen!

      • Joe said, on 08/07/2013 at 02:25

        „Wenn zwei Meinungen auch juristischer Natur aufeinanderprallen

        Es prallt aber nichts. Es gibt niemanden in der gesamten Fachwelt, der eure Auffassung teilt.

        Die Frage ist bis heute nicht eindeutig(st) geklärt

        Seit fast 150 Jahren gibt es deutsche Gerichte und keines von ihnen hat jemals ein Gesetz wegen fehlenden Geltungsbereichs als nicht anwendbar oder gar als nichtig beurteilt. Mir scheint, daß die Frage allereindeutigst geklärt ist“

        ……………….

        Du bist ein Feind der Rechtsstaatlichkeit, JDavis. Wenn es nach Dir ginge, würde mit dreckigen Lüge und boshafter Willkür jedem das Recht auf eine FAIRE und sachlich-fachlich korrekte Überprüfung eines zumindest behaupteten Sachverhaltes durch ein Gericht verbaut sein. Da unterscheidest Du Dich nicht von so manchem „ehrenwerten Richter“ in diesem (wieder) dreckig gewordenen Lande.

        Wir verachten Menschen wie Dich und Du kannst Dir absolut sicher sein: DU GEHÖRST ZU DEN FEINDEN, ZU UNSEREN FEINDEN!!! Entsprechend wirst auch Du den eisigen Wind im Gesicht und auf der nackten Brust spüren. Ob Du willst oder nicht, nun: scheinbar willst Du, denn Du legst es darauf an, selbst auch durch solche hohlen Meinungsäußerungen wie der Deinigen, die wir hier zu sehen bekommen und bekamen.

        Menschen, die anderen rechte absprechen, haben selbst Rechte verwirkt, Mann!

      • reichling said, on 08/07/2013 at 10:36

        Joe, wen meinst du mit „wir“?

        Vielleicht die Handvoll Leute, die, wie du nicht in der Lage sind, ein Gerichtsurteil zu lesen und zu verstehen, und die sich bei ihrer Interpretation des Rechts über eine rund 2000 Jahre währende Entwicklung hinwegsetzen?

        Hier spricht dir keiner Rechte ab, anderen auch nicht, aber wir sprechen dir ab, dass du in dieser Sache mit dem Geltungsbereich von Gesetzen recht hast. Denn da liegst du so schief, wie man nur schief legen kann. In juristischen Dingen bist du, so leid es mir tut, ein Analphabeth. Aber immerhin bist du unbestechlich. Du weigerst dich sogar, Vernunft anzunehmen.

      • JDavis said, on 08/07/2013 at 06:01

        Wir haben keinen vollständig funktionierenden Rechtsstaat, daher vermischt sich Rechtsstaatlichkeit mit Willkür, auch und insbesondere anzutreffen bei Gerichten hinauf bis zum höchsten.

        Verstehe. Also wenn das BVerwG etwas entscheidet, was dir in den Kram paßt, dann ist es der beste Kronzeuge dafür, daß eure Rechtsansicht die richtige ist. Und ansonsten ist ein Urteil ganz einfach Willkür. Mit diesen Standards kann man natürlich alles beweisen.

        Hier haben wir ein weiteres solcher heiklen Themen:

        ralfkeser.files.wordpress.com/2012/08/ungc3bcltige-gesetze.doc

        Das Thema Zitiergebot ist nicht heikel, sondern geradezu ein Klassiker der Grundrechtslehre. In diesem Dokument wird nur leider übersehen, daß es nicht reicht, wenn „grundrechteforum.de“ ein Gesetz für ungültig hält. Die Verwerfungskompetenz liegt beim Bundesverfassungsgericht und das hat sich diesen sehr formalistischen Ansatz zum Zitiergebot nicht zu eigen gemacht.

        DU GEHÖRST ZU DEN FEINDEN, ZU UNSEREN FEINDEN!

        Warum widerlegst du nicht einfach das, was ich gesagt habe?

        Was ich übrigens bis heute nicht verstanden hab – aber wahrscheinlich bin ich einfach zu dumm dafür: Wenn jedes Gesetz einen Geltungsbereich braucht, warum schreibt man ihn denn nicht einfach rein? Wer hindert den Bundestag daran, ein „Allgemeines Einführungsgesetz“ zu verabschieden, in dem steht, daß jedes Gesetz im ganzen Bundesgebiet gilt? Das wäre doch ohne weiteres zu bewerkstelligen. Und vielleicht erklärst du mir an der Stelle noch, wem damit geholfen wäre.

      • Joe said, on 08/07/2013 at 15:03

        „Joe, wen meinst du mit “wir”?

        Vielleicht die Handvoll Leute, die, wie du nicht in der Lage sind, ein Gerichtsurteil zu lesen und zu verstehen, und die sich bei ihrer Interpretation des Rechts über eine rund 2000 Jahre währende Entwicklung hinwegsetzen?

        Hier spricht dir keiner Rechte ab, anderen auch nicht, aber wir sprechen dir ab, dass du in dieser Sache mit dem Geltungsbereich von Gesetzen recht hast. Denn da liegst du so schief, wie man nur schief legen kann. In juristischen Dingen bist du, so leid es mir tut, ein Analphabeth. Aber immerhin bist du unbestechlich. Du weigerst dich sogar, Vernunft anzunehmen.“

        ………….

        Blablabla! … Bullshit, in anderen Worten. …. LOL!

        Aber Du kannst mich sich auch noch stärker persönlich angreifen. Los doch! …. LOL!

        ………….

        Für andere: Kann und möchte das folgende jemand korrigieren, sachlich attackieren, mit echten Argumenten „anzweifeln“ oder vielleicht auch ergänzen??

        ………………………….

        Hiermit erkläre ich, daß ich selbstverständlich gedenke, mich gegen die leider vollkommen ungerechtfertigte „Klage“ des Klägers zu verteidigen, aber freilich nicht vor einem gleich aus mehreren Gründen offenkundig unzuständigen Gericht(en). Diese Unzuständigkeit ergibt sich z. T. bereits aus Ihrer „Verfügung“ selbst und wird dort unter Punkt 6 („Hinweise“) angesprochen, betreffend das Amtsgericht …. Die Unzuständigkeit BEIDER Amtsgerichte – … wie … – dürfte sich aber auch aus weiteren zwingenden Gründen ergeben, die im folgenden etwas ausführlicher zu erläutern sind, weil es auch wirklich ausgesprochen wichtig ist (ergibt sich aus dem Nachstehenden):

        1a.

        Räumlicher Geltungsbereich von Gesetzen, „Ordnungen“, Verordnungen und Satzungen o. ä. (alles „Gesetze in materieller Hinsicht“) – Allgemeine Rechtsgrundsätze:

        „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Ordnung oder Satzung etc., allgemein ausgedrückt: einer Rechtsnorm – kurz: Norm – ohne weiteres festzustellen. Eine Norm, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit und Bestimmtheit ungültig (Bestimmtheitstrias, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG; Wesentlichkeitstheorie …)!“

        „Die Rechtssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtstaatsprinzips und in der ‚Verfassung‘ in Art. 20 GG verankert. Sie ist, nach der deutschen Auffassung, die Klarheit, Bestimmtheit und die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen sowie die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit.“ (http://www.juraforum.de/lexikon/rechtssicherheit)

        „Nach der vom BVerfG geprägten Wesentlichkeitstheorie müssen alle wesentlichen Entscheidungen, die die Grundrechtsausübung betreffen in einem formellen Gesetz geregelt sein. Je belastender eine gesetzliche Regelung ist und je stärker ihre grundrechtlichen Auswirkungen sind, desto strengere Anforderrungen gelten für den Grad ihrer inhaltlichen Bestimmtheit.“ (http://www.staff.uni-marburg.de/~gornig/archivos/Gesetzgebungsverfahren_III.pdf; auch: http://www.lexexakt.de/glossar/wesentlichkeitstheorie.php?disk=0)

        „Eine Norm hat nur dann Gültigkeit, wenn dieser ein räumlicher Geltungsbereich zugewiesen ist.“

        „Normen sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“

        „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Norm ohne weiteres feststellen zu können. Eine Norm, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig“ (s. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt lesen und verstehen.“

        Ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches verstößt eine Norm jedoch gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit und Bestimmtheit und ist dadurch ungültig und nichtig. Die darauf anwendbaren Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung“, „Ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte Rechtsregel „Nulla poena sine lege“ wurden durch die BVerwGE 17, 192 (DVBl. 1964, 147) bestätigt und sie sind damit offenkundig (bedürfen also analog zu § 291 ZPO auch keines weiteren Beweises).

        Zu den Normen, deren Gültigkeits- oder Anwendungsbereich nicht zu erkennen ist, sagt das BVerwG in seiner Entscheidung 1 C 74/61 vom 28.11.1963 (Zitat): „… denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll“. Das Lüneburger OVerwG bezog sich ergänzend auf diese Entscheidung des BVerwG, indem es seine Entscheidung 3 K 21/89 vom 06.12.1990 so begründete (Zitat): „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung … [einer Norm im allgemeinen] ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung [als ein Beispiel für eine Rechtsnorm], die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig“ und verwies auf die BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147. Und weiter: „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen und auch verstehen (BVerwG a.a.O.).“

        Es muß also in der betreffenden Norm selber stehen – oder alternativ in einer dem eindeutig übergeordneten und ihr zuzuordnenden weiteren Rechtsnorm wie bspw. ein „EINFÜHRUNGSGESETZ“, das erstere Norm eben einführt oder seine zukünftige Einführung gestattet – und dort genau definiert sein, WO sie denn nun gelten soll. Ermangelt es einem Gesetz, einer Verordnung o.ä. an der Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches, so ist die Norm nach der Judikatur des BVerfG und des BVerwG (sowie bspw. des OVerwG Lüneburg) ungültig, sie ist nichtig! Eine Rechtsnorm ohne Angabe ihres räumlichen Geltungsbereiches kann also nirgendwo gelten und somit auch nicht gültig, rechtswirksam und anwendbar sein.

        An der Wirksamkeit oder eben auch Unwirksamkeit ändert sich auch nichts durch gegenteilige, bloße, unbewiesene Behauptung von Behördenbediensteten jeglicher Art, Politikern jeglicher „Farbe“ oder auch durch die von Richtern, da es all diesen Menschen an der dazu erforderlichen legislativen Kompetenz ermangelt, es sei denn, sie sind (zugleich?) in den „Deutschen Bundestag“ als diese „legislative Kraft“ gewählt. Meinungen und Behauptungen spielen bei Rechtsnormen, die von „Gesetzgebern“ festgelegt werden, in einem RECHTSSTAAT keinerlei tragende Rolle, andernfalls bräuchte man wohl keine dieser (aufgeschriebenen und veröffentlichten) Rechtsnormen und die auf bloßer Meinung und Behauptung basierende WILLKÜR wäre immer und überall allgegenwärtig. Sprich: Kein Rechtsstaat mehr! (Da wollen so manche bösartigen „Zweibeiner“ im Menschengeschlecht ja wieder hin und werden dabei von nicht wenigen – Entschuldigung! – Trotteln unterstützt, wie es scheint entweder ihrerseits durch aktives Tun oder aber auch durch UNTERLASSUNG und „[unterwürfiges] Wegschauen“.)

        Gemäß Grundgesetz (GG) ist es unzulässig, eine einheitliche Rechtsprechung und Gesetzesauslegung – wie hier angeführt – zu ignorieren (BVerfGE 74, 234 f.; BVerfG NJW 2001, 1565; NJW-RR 2002, 6). Das verstößt gegen das – apropos – Willkürverbot und drängt den Schluß auf sachfremde Motive auf (BVerfG NJW 1976, 1391; 1998, 2810).

        Daraus ergibt sich als Konsequenz auf die einschlägige, einheitliche Rechtsprechung: Nach Rechtsnormen ohne Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches darf NICHT verfahren werden!

        Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gelten nach dem BVerwGG und Urteile des Bundesverfassungsgerichts nach dem BVerfGG für alle nachstehenden Verwaltungseinheiten und Organe als rechtsverbindlich mit Gesetzeskraft (in Ermangelung einer durch einen gültigen „Gesetzgeber“ erlassenen Rechtsnorm, die ihrerseits Gültigkeit besitzen und sich rechtskonform verhalten müßte). Damit besteht für die Nichtanwendbarkeit von Gesetzen (Normen) ohne Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches Offenkundigkeit.

        „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“ (BVerfGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).

        Und noch einmal: Nach der Entscheidung des BVerwG 1 C 74/61 vom 28.11.1963 (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) ist ein Gesetz resp. eine Rechtsnorm ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches ungültig und nicht anwendbar. Es verstößt gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit gemäß Art. 20 GG und Bestimmtheit gemäß Art. 80 I 2 GG und insgesamt gegen die vom BVerfG geprägten Wesentlichkeitstheorie.

        Man kann das jetzt auch noch weiter „auswalzen“, aber ich denke, das wird nicht nötig sein. Aber vielleicht das noch: Es würde (sehr wahrscheinlich) vollauf genügen, wenn zumindest in der „Überschrift der Norm“ stünde (es folgen einige Beispiele zur Verdeutlichung): „Bundesdeutsches Gesetz über ….“ oder „Gefahrengesetz NRW“ (wobei NRW freilich für das Bundesland Nordrhein-Westfalen steht, was somit insbesondere ein räumlich definiertes Territorium absteckt) oder „Familiengesetz der Bundesrepublik Deutschland“ etc. Damit weiß der der Norm unterworfene Betreffende – praktisch JEDERMANN im jeweiligen Gebiet – verläßlich (also ohne daß ihm diesbezügliche Zweifel kommen können, wenn er „noch alle Tassen im Schrank hat“), WO sie ihre räumliche Gültigkeit besitzt und wo demnach nicht mehr („jenseits der Grenze“).

        Obiges ist mit LOGISCHEN Argumenten NICHT zu schlagen, allenfalls VIELLEICHT mit „juristischen“ (*LOL*). (Unlogische und oft genug auch kriminelle Menschen werden das freilich „in Zweifel ziehen“ und ein Gegenteil behaupten und zu beweisen versuchen. Wahrlich nichts neues auf Planet Erde.)

        1b.

        Mit dem Artikel 49 des 1. Bundesbereinigungsgesetzes (1. BMJBBG) mit Geltung ab dem 25. 04. 2006 wurde u. a. der § 1 des Einführungsgesetzes der Zivilprozessordnung (EGZPO) aufgehoben und damit der Geltungsbereich betreffend die einzuführende ZPO entfernt. § 1 EGZPO besagte aber: „Die Zivilprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des [Deutschen] Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.“

        Es ist nun vollkommen gleich, ob das „Deutsche Reich“ auch nach 1945 fortbestand oder auch nicht, ob die „BRD“ der identische oder auch betreffend die räumliche Ausdehnung „teilidentische Staat“ im Hinblick auf ein (VIELLEICHT doch untergegangenes?) „Deutsches Reich“ ist (oder war?) oder auch nicht oder ob die BRD der „Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches“ ist (war) oder auch nicht – wie auch immer: Bis fast Mitte 2006 war klar, WO die ZPO zu gelten hat („ist [nach wie vor] in Kraft“), weil sie nämlich dort irgendwann in der Vergangenheit mal eingeführt worden ist („tritt in Kraft“), durch § 1 EGZPO: „im ganzen Umfang des [Deutschen] Reichs“, demnach auch im ganzen Umfang resp. auf dem gesamten Territorium des möglichen Rechtsnachfolgers (wie „groß und breit und stark“ auch immer dieser sei) oder aber im ganzen Umfang resp. auf dem gesamten Territorium des damaligen und auch heutigen „BRD-Staates“, auch wenn dieser nicht mehr ganz den Umfang des „Reiches“ hat und hatte, also (Zitat:) „in bezug auf seine räumliche Ausdehnung … teilidentisch“ mit dem Deutschen Reich ist, wie das das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973 so feststellte und bis heute daran festgehalten wird.

        Die ZPO selbst enthält aber nun keinen räumlichen Geltungsbereich und ist somit im Sinne der Rechtssicherheit (übrigens sogar rückwirkend, aber eben) zumindest ab dem 25. 04. 2006 ungültig, weil niemand mehr wirklich verläßlich wissen kann, wo sie denn NUN noch gilt und wo nicht bzw. nicht mehr. Da der gesamte räumliche Geltungsbereich ersatzlos gestrichen ist („ganzes Deutsches Reich“ bzw. „ganze BRD“ als „Rechtsnachfolger“ ODER auch „teilidentischer Staat“), wäre sie freilich und logischerweise im ganzen Gebiet des „[deutschen] Reichs“ („Umfang des Reiches“) resp. „ganzen BRD“ als „Rechtsnachfolger“ ODER auch „teilidentischer Staat“ nicht mehr gültig. Zu BEHAUPTEN, sie wäre im gesamten „Gebiet des Reiches“ resp. „ganzen BRD“ als „Rechtsnachfolger“ ODER auch „teilidentischer Staat“ nach wie vor gültig, kann überhaupt nicht angehen, denn dann bestünde ja gerade eben NICHT auch nur die geringste Notwendigkeit der Eliminierung des § 1 EGZPO. Mehr noch: Er dürfte – schon alleine aus Gründen der Rechtssicherheit – gar nicht aufgehoben werden! Das ist einfach nur vollkommen logisch und da braucht man noch nicht einmal juristisches Verstehen an den Tag zu legen.

        Warum sollte der räumliche Geltungsbereich plötzlich aus dem Gesetz gestrichen werden, wenn doch aber die räumliche Geltung, hier im „ganzen Umfang des [deutschen] Reichs“ resp. „ganzen BRD“ als „Rechtsnachfolger“ ODER auch „teilidentischer Staat“ nach wie vor bestehen bleiben solle?! Macht keinerlei Sinn, dies tun zu wollen und auch zu tun, wie doch offensichtlich geschehen! Nur vollkommen unsinnige Juristen würden hier nun anfangen „zu argumentieren“, nicht wahr?!

        Man kann ja auch nicht mit Sinn und Verstand dahergehen und bspw. den Artikel 1 des Grundgesetzes aufheben (wenn das freilich genauso einfach ginge wie mit dem § 1 EGZPO) und dann weiterhin behaupten wollen, die Würde des Menschen sei gemäß oder auch „im Sinne des [vormals unveränderten]“ Grundgesetzes nach wie vor unantastbar und sie zu schützen wäre weiterhin Staatsaufgabe … und das müsse aber nun nicht weiterhin auch im Grundgesetz stehen, weil … blablabla und bladiblah! Was nicht geschrieben steht, ist nämlich nicht wahr! Ist es nicht geschrieben, ist es der Willkür des Einzelnen (oder auch einer Gruppe von Individuen) unterworfen, die darüber entscheidet, ob es (auch weiterhin) wahr und geltend sei, allerdings dann eben „ungeschrieben“, oder aber eben auch nicht. Mit Rechtssicherheit hat das alles aber dann absolut nichts mehr zu tun. Auch das versteht jeder noch so blutige Laie und Anfänger auf juristischem Gebiet.

        Es ist offensichtlich nun der reinen Willkür eines jeden überlassen (einschließlich der Gruppe der Juristen ohne oder auch mit Richterbefugnissen), wo die ZPO ihre Gültigkeit nun weiterhin besäße und wo nicht. Die ausgebufften und freilich ethisch-moralisch weitgehend Degenerierten unter den Juristen bzw. unter den „Menschen mit großer juristischer Bildung“ werden all das SELBSTVERSTÄNDLICH bis zum Anschlag voll ausnutzen und ausreizen und sie werden damit NATÜRLICH auch davonkommen, wenn und weil sie sagen (werden): „Da hat die ZPO eben nicht gegolten“ oder auch – freilich ganz wie man es braucht – „Da hat die ZPO freilich gegolten“. Denn wo die ZPO nun genau noch gelten soll, weiß keiner mehr zu sagen, denn es steht nirgendwo mehr IN EINER RECHTSNORM geschrieben, die auch weiterhin Gültigkeit besäße!

        Is‘ nich‘!

        Jedermann muß aber, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes, allgemein: einer Rechtsnorm ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber zumindest Zweifel aufkommen läßt [!!!], ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Alle daraus abgeleiteten, rechtlichen Entscheidungen, wie Kontopfändungen, Zwangsvollstreckungen etc., sind nichtig und illegal, soweit sie im Zusammenhang mit der hier einzig behandelten ZPO stehen.

        Alle Akteure wie Gerichte (Richter), Gerichtsvollzieher, Banken etc. und die Polizei (im Zuge einer „Amtshilfe“), machen sich somit einer insbesondere nach internationalem Recht strafbaren Handlung SCHULDIG, WENN sie hier weiterhin ILLEGALES, NICHT (MEHR) KODIFIZIERTES BZW: NICHT MEHR GÜLTIGES, NICHTIGES RECHT anzuwenden versuchen, insbesondere freilich zum Schaden von zumeist unschuldigen Menschen und oftmals zum Wohle Einzelner, die das ganz sicher nicht verdienen. Die Möglichkeit dazu ist jedenfalls durch die Streichung des § 1 EGZPO wirklich ENORM vergrößert worden um nicht zu sagen: GEWALTIG.

        Menschenrechte aus den auch in Deutschland geltenden internationalen Menschenrechtskatalogen sind übrigens internationales Recht, Grundrechte einer Verfassung, meinetwegen auch in Form eines Grundgesetzes, sind nationales Recht höchsten Ranges. Und wenn das alles nicht reicht und nicht mehr reichen soll (weil das paar – Entschuldigung! – Kriminelle und/oder Verrückte so wollen und herbeiführen), dann haben wir zumindest noch den Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz und wenn auch das nicht mehr ist und nicht mehr sein soll und sein darf (weil auf die eine oder andere Weise „aufgehoben“), dann haben wir auch immer noch das UNGESCHRIEBENE GESETZ DES WIDERSTANDES! Aber so’was von, sehr verehrte Damen und Herren mit oder auch ohne Richterbefugnissen!

        Ganz ehrlich: Wir haben die Schnauze gestrichen voll von den „juristischen Wichsern in Berlin“! …. Endspiel!

        Das noch: Wenn man das „[Deutsche] Reich“ als örtlichen Geltungsbereich in einer bis kürzlich diesbezüglich ja noch geltenden Norm nicht mehr haben will, warum auch immer, dann ist das mit mir persönlich an sich vollkommen in Ordnung. Ich bin kein „Reichsbefürworter“ und habe mit diesen und ähnlichen Leuten so gut wie nichts am Hut (teile allerdings so manche Auffassung zwangsläufig, weil Wahrheit und Ethik nun mal immer sehr „teilungsfreudig“ sind, nicht wahr?!). Aber dann muß man den örtlichen Geltungsbereich eben anders formulieren statt ihn ganz zu streichen!!! Dann muß man in den § 1 EGZPO ändernd reinschreiben (Beispielformulierung):

        „Die Zivilprozeßordnung ist weiterhin im ganzen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. …“

        Oder man schreibt in die ZPO selbst (an den Anfang, aber als ein neuer § oder in einen bestehenden):

        „Die Regelungen dieser Zivilprozeßordnung besitzen im ganzen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit.“

        Irgendso etwas in der Art. DAS wäre rechtskonform und würde Rechtssicherheit schaffen oder erhalten statt sie abzuschaffen, wie dies offenkundig geschehen ist!

        1c.

        Hiermit wird den sich selbst doch – warum auch immer – als zuständig erachtenden „ordentlichen Gerichten“ DRINGEND empfohlen (und diesbezüglich „hilfsweise“ sogar entsprechender Antrag gestellt), den obigen Sachverhalt dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung und Entscheidung vorzulegen und bis dahin die Sache ruhen zu lassen. Rechtsgrundlage solch „verfassungskonformen Handelns“: Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz. Da heißt es: „Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt [!!!], für verfassungswidrig [z. B. wegen Verstoßes gegen die juristischen Grundsätze von Rechtssicherheit und Bestimmtheit etc.], so ist das Verfahren auszusetzen und … wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes [der „BRD“] handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.“

        Wenn Sie es nicht machen können (LOL) UND nicht machen wollen und werden, werden WIR BÜRGER es tun! Aber dann wissen wir auch, wo SIE PERSÖNLICH stehen! Denn die Verfassungswidrigkeit der fortgesetzten Anwendung der zumindest weiterhin „auf dem Papier bestehenden“ ZPO (ohne örtlichen Geltungsbereich) springt einem förmlich ins Auge! Wenn dies Ihnen nicht ins Auge springt, sollten Sie sich entweder einen anderen Beruf suchen oder aber WIR WISSEN DANN, WO SIE PERSÖNLICH STEHEN UND WAS IHRE ABSICHTEN SIND ODER SEIN MÜSSEN!

        Angst kann es nicht sein, denn wir Bürger haben schließlich auch keine. Wovor sollte man sich denn auch ängstigen, gelle?? Daß die Wahrheit ans Licht kommt??! Nun, nur KRIMINELLE fürchten sowohl Wahrheit wie auch das Licht! GRUNDLEGENDSTER MERKSATZ, AUCH GERADE AUF JURISTISCHEM TERRAIN!

        „Die Rechtssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtstaatsprinzips und in der ‚Verfassung‘ in Art. 20 GG verankert. Sie ist, nach der deutschen Auffassung, die Klarheit, Bestimmtheit und die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen sowie die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit.“ (http://www.juraforum.de/lexikon/rechtssicherheit)

        Nun, also lassen Sie uns das dann auch ein für allemal klären, bitteschön! Vom höchsten deutschen Gericht (ggf. danach auch vom oder vor dem Europäischen Gerichtshof mit oder vielleicht auch ohne das „für Menschenrechte“). Und bitte in angemessener Zeit. Dazu wäre eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz dringend nötig und angezeigt, nicht wahr?!

      • JDavis said, on 08/07/2013 at 22:08

        Die Rechtssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtstaatsprinzips

        Absolut richtig. Aber dann verwende deine Energie mal auf die wirklichen rechtsstaatlichen Mißstände. Wir haben in den letzten Jahrzehnten einen enormen Niedergang in der Gesetzgebungskunst zu verzeichnen. Woran das genau liegt, darüber kann man spekulieren, aber in den vergangenen Jahren kamen auf jeden Fall legislativer Aktionismus und eine Fülle von Anlaßgesetzgebung hinzu.

        Da werden Gesetze mit geradezu beliebiger Leichtigkeit erlassen, aber es wird kein besonderer Wert mehr auf Abstraktion und Begriffsgenauigkeit (zwei Aspekte, die die mitteleuropäische Juristerei jahrhundertelang auszeichneten) gelegt. Das sollen halt die Gerichte mal auslegen, dann aber bitte so, wie sich die Politik das vorstellt. Es gibt bürokratische Monstergesetze, die auf völlig unübersichtliche Anlagen verweisen oder die über die praktische Floskel „in Verbindung mit“ alle Tatbestände des Gesetzes vermischen und den Rechtsanwender wie den Rechtsadressaten häufig im Unklaren darüber lassen, was denn nun eigentlich gemeint ist.

        Das sind die Dinge, an denen der Rechtsstaat krankt. Nicht daran, daß ein Bundesgesetz nicht sagt, daß es ein Gesetz für den Bund ist.

    • brd2go said, on 08/07/2013 at 14:40

      JDavis sagte, am 08/07/2013 zu 06:01:

      >>……. in dem steht, daß jedes Gesetz im ganzen Bundesgebiet gilt?<<

      <>

      Bitte erkläre uns doch mal den genauen Grenzverlauf dieses „ganzen Bundesgebiets“ Deiner Meinung nach.

      • JDavis said, on 08/07/2013 at 21:32

        Bitte erkläre uns doch mal den genauen Grenzverlauf dieses “ganzen Bundesgebiets” Deiner Meinung nach.

        Dafür gibt es z.B. das Zeichen 393 gemäß StVO, das einem das Betreten des deutschen Bundesgebiets anzeigt. Und es gibt auch noch Schilder wie das hier: http://www.pitopia.de/pictures/standard/s/stefan_dassler/12/stefan_dassler_924512.jpg

        In Feld, Wald und Wiese ist es zugegebermaßen dank Grüner Grenzen nicht mehr ganz so einfach, den Beginn eines neuen Staates festzustellen. Im Strafrecht sorgen die §§ 5 bis 7 StGB dafür, daß die meisten Fälle, bei denen nicht hundertprozentig sicher ist, ob sie diesseits oder jenseits der Grenze geschehen sind, trotzdem nach deutschem Recht behandelt werden können. Und ich wüßte jetzt keinen Fall aus keinem Rechtsgebiet, in dem das wirklich entscheidend gewesen wäre. Es mag sicher das eine oder andere Urteil geben, in dem es drauf angekommen ist, aber in aller Regel wissen die meisten Menschen ziemlich genau, in welchem Staat sie sich gerade befinden.

  26. Deutscher Michel said, on 22/08/2012 at 23:14

    Deutschland hat den 2. Weltkrieg verloren und wurde dann in BRD und DDR aufgeteilt. Ein Teil wurde der Sowjetunion und ein Teil Polen zugeordnet. Warum wurde dann nicht der Art 23 GG mit den Ländern der DDR erweitert so das die anderen Teile Deutschlands auch wiedervereinigt werden können bzw warum dürfen die ehemals Sowjetunion und Polen diese Teile Deutschland weiter unter ihrer Gesetze stellen?
    Wieso ist das Deutsche Reich bzw BRD (sind ja identisch) Feind der Vereinten Nationen und auch selbst Mitglied? Warum wurde erst 17 Jahre nach der Wiedervereinigung das Besatzungsrecht aufgehoben?
    Ich hoffe das die Fragen nicht zu blöd sind aber sie interessieren mich brennend. Ich danke schon mal für die Antwort.

    • brd2go said, on 23/08/2012 at 15:50

      Hallo „Deutscher Michel“,

      eine Frage feht da noch:
      Warum gibt es bis heute keinen Friedensvertrag?

      – Hätte dann evtl. Polen und der Rechtsnachfolger der ehemalige Sowjetunion die besetzten Teile Deutschlands zuvor an Deutschland (nicht BRD) zurück geben müssen?

      • JDavis said, on 23/08/2012 at 17:53

        Warum gibt es bis heute keinen Friedensvertrag?

        Weil alle Fragen, die ein Friedensvertrag regeln könnte, längst auf andere Weise geklärt wurden.

        Hätte dann evtl. Polen und der Rechtsnachfolger der ehemalige Sowjetunion die besetzten Teile Deutschlands zuvor an Deutschland (nicht BRD) zurück geben müssen?

        Nein.

      • brd2go said, on 23/08/2012 at 18:53

        @JDavis
        Das waren ja sehr aufschlussreiche Antworten, besonders die mit Friedensvertrag der auf andere Weise geklärt wurde ………….. Dann haben wir jetzt also Frieden mit den Siegermächten – (!!)Deiner Meinung nach.

        Und wann wurde die „andere Regelung“ von den Siegermächten ratifiziert??

      • JDavis said, on 23/08/2012 at 19:04

        Dann haben wir jetzt also Frieden mit den Siegermächten – (!!)Deiner Meinung nach.

        Selbstverständlich. Und diese Meinung teile ich mit praktisch allen Menschen weit und breit.

        Und wann wurde die “andere Regelung” von den Siegermächten ratifiziert??

        Zum Beispiel 1949 (Besatzungsstatut), Mitte der 50er-Jahre (Überleitungsvertrag) und schließlich 1990/91 (Zwei-plus-Vier-Vertrag). Und dann gibt es noch zahllose weitere Übereinkünfte, die fraglos voraussetzen, daß Frieden herrscht: WEU, NATO, Montanunion, EG etc.

      • brd2go said, on 23/08/2012 at 21:16

        @JDavis
        nach alle dem was Du hier so zum Besten gibst, würde uns – dem deutschen Volk – dann nur noch eine Verfassung gem. Art. 146 GG fehlen …………. oder hast Du die auch schon gefunden?

    • JDavis said, on 23/08/2012 at 17:52

      Warum wurde dann nicht der Art 23 GG mit den Ländern der DDR erweitert so das die anderen Teile Deutschlands auch wiedervereinigt werden können bzw warum dürfen die ehemals Sowjetunion und Polen diese Teile Deutschland weiter unter ihrer Gesetze stellen?

      Weil man genau das nicht wollte. Mit dem Beitritt der ehemaligen DDR sollte die Wiedervereinigung Deutschlands abgeschlossen sein.

      Wieso ist das Deutsche Reich bzw BRD (sind ja identisch) Feind der Vereinten Nationen und auch selbst Mitglied?

      Deutschland ist nicht Feind der Vereinten Nationen. Die Feindstaatenklausel sieht lediglich vereinfachte Eingriffsmöglichkeiten gegen die Staaten vor, die schon einmal einen Krieg vom Zaun gebrochen haben. Sie ist heute aber gegenstandslos und nicht mehr anwendbar.

      Warum wurde erst 17 Jahre nach der Wiedervereinigung das Besatzungsrecht aufgehoben?

      Besatzungsrecht wurde ab 1956 nach und nach aufgehoben oder eben in Bundesrecht überführt.

      • Graf von Hindenburg said, on 15/04/2013 at 07:53

        Deutschland ist nicht Feind der Vereinten Nationen. Die Feindstaatenklausel sieht lediglich vereinfachte Eingriffsmöglichkeiten gegen die Staaten vor, die schon einmal einen Krieg vom Zaun gebrochen haben. Sie ist heute aber gegenstandslos und nicht mehr anwendbar.

        Nicht mehr anwendbar *schmunzel* … sieht man ja an den vielen Kriegen auf dieser Welt….

        Besatzungsrecht wurde ab 1956 nach und nach aufgehoben oder eben in Bundesrecht überführt.

        Manchmal frage ich mich ob ihr das was ihr nachplappert auch verstanden habt! ….
        Besatzungsrecht wurde also in Bundesrecht überführt… Aha interessant. Also in meiner Welt ist mir das ziemlich egal ob das nun Bundesrecht oder Besatzungsrecht heißt, das hat mir ein Besatzer auf’s Auge gedrückt! Macht’s klick!?

        § 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
        Es werden aufgehoben:
        das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
        das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),
        das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3) und
        das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).

        Wenn man die Gesetze zur Aufhebung eines Gesetzes aufhebt, gilt das aufgehobene Recht wieder, ganz gleich ob da nun jemand hinpinselt „Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. “ oder nicht.

        Oder auch hier:-> Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort.

        Wacht auf!

        Der 2+4 Vertrag ist KEIN Friedensvertrag es heißt 2+4 und nicht Frieden! …

        Die Alliierten haben Deutschland zum Mittäter gemacht, z.B. jüngst in Afghanistan – nungut über 10 Jahre Besatzungs-Krieg sind nicht mehr jüngst aber naja…

      • reichling said, on 15/04/2013 at 14:54

        Zunächst mal. Ich habe mir erlaubt, Ihren Kommentar zu moderieren. Sie hatten Probleme mit der Quotenregelung. Das ist ein Webblog, kein Forum. Da läuft es etwas anders. Den Befehl „quote“ kennt der Blog nicht. Er hält sich exakt an HTML. Also,wenn man etwas einrücken will, vor dem Text spitze Klammer auf blockquote spitze Klammer zu. Und abgeschlossen wird der einzurückende Text genau so, lediglich zwischen spitze Klammer auf und blockquote kommt noch ein backslash \. Dann sollte es eigentlich klappen.

        Aber jetzt zu Ihrem Kommentar. Die UNO-Vollversammlung hat 1995 in einer Resolution die Feindstaatenklausel der UN für hinfällig erklärt. Beide deutsche Staaten sind 1973 Vollmitglied der UN geworden, vom 3.10.1990 an ist die Mitgliedschaft der DDR weggefallen. Deutschland war bereits mehrmals nicht ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat, Deutsche haben hohe Positionen in der UN erlangt. Also typisch Feindstaat.

        Die Feindstaatenklausel hat noch historische Bedeutung, aber keine rechtliche mehr.

        Ihre Behauptung, wenn ein Gesetz zur Aufhebung eines Gesetzes aufgehoben wird, gelte das aufgehobene Recht wieder, zeigt deutlich Ihre Unkenntnis in rechtlichen Angelegenheiten. Ein einmal aufgehobenes Gesetz bleibt aufgehoben. Will man es wieder haben, muss es neu beschlossen werden.

        Sie erwähnen auch den Überleitungsvertrag. In diesem Überleitungsvertrag wurde das Besatzungsrecht in deutsche Hände übergeben. Besatzungsrecht galt von da an als deutsches Recht. Deutsche Stellen konnten darüber entscheiden, ob die Bestimmungen beibehalten, geändert oder aufgehoben werden sollen, ohne dass die Alliierten dazu ein Mitspracherecht hatten. Aber wenn auf Grund einer rechtlichen Vorschrift, egal ob Besatzungsrecht oder deutsches Recht, Rechtsfolgen entstanden sind, dann gelten diese Folgen auch dann noch fort, wenn die zugrunde liegende Bestimmung geändert oder aufgehoben worden ist.

        Schauen wir uns mal ein Beispiel an. Nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, ursprüngliche Fassung, erwarb die ausländische Frau eines Deutschen mit der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach 1950 wurde diese Bestimmung geändert. Der ausländische Ehegatte eines Deutschen, egal ob er oder sie, erwarb durch die Heirat nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit, konnte aber auf Antrag zu erleichterten Bedingungen eingebürgert werden.

        Frauen, die vorher durch die Heirat die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hatten, behielten sie auch nach der Gesetzesänderung.

        Und was den 2+4-Vertrag angeht, so heißt er „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“. Was könnte in einem Friedensvertrag noch darüber hinaus geregelt werden? Und immerhin haben wir Frieden.

        Auf Afghanistan will ich hier nicht eingehen. Mir geht es in meinem Blog um die Verhältnisse in Deutschland, und vor allem um die reichsdeutsche Bewegung.

      • JDavis said, on 15/04/2013 at 23:04

        Wenn man die Gesetze zur Aufhebung eines Gesetzes aufhebt, gilt das aufgehobene Recht wieder

        Nein. Und sogar, wenn dem so wäre: § 1 Abs. 1 desselben Gesetzes sagt doch ganz klar, daß das Besatzungsrecht aufgehoben ist.

        Besatzungsrecht wurde also in Bundesrecht überführt… Aha interessant. Also in meiner Welt ist mir das ziemlich egal ob das nun Bundesrecht oder Besatzungsrecht heißt

        Das ist wohl der Kern des Problems, daß es dir um deine Welt geht. Aber hier draußen, in der richtigen Welt, sind die Dinge halt etwas anders. Und wenn der Bundesgesetzgeber von den damaligen Besatzungsbehörden erlassenes Recht zum Bundesgesetz erklärt, dann ist das eben so. Er könnte auch das Besatzungsrecht aufheben und zeitgleich mit identischem Wortlaut neu erlassen.

        Der 2+4 Vertrag ist KEIN Friedensvertrag

        Darum heißt es ja auch, daß der Zwei-plus-Vier-Vertrag anstatt eines Friedensvertrags geschlossen wurde.

      • brd2go said, on 16/04/2013 at 06:32

        @j
        Das sog. Verwerfungsmonopol kann sich nur auf untergeordente Gesetze beziehen. – Das GG ist eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich.

  27. brd2go said, on 23/08/2012 at 21:20

    Mensch, JDavis,
    nach alle dem würde uns – dem deutschen Volke – dann nur noch eine Verfassung gem. Art. 146 GG fehlen oder hast Du die auch schon irgendwo gefunden?

    • JDavis said, on 24/08/2012 at 12:08

      Die Verfassung gemäß Art. 146 GG fehlt euch Deutschen offensichtlich nicht. Sonst wäre sie politisch schon längst verabschiedet worden. Aber offensichtlich seid ihr mit der derzeitigen Verfassung namens „Grundgesetz“ so zufrieden, daß ihr gar keine neue wollt.

      • brd2go said, on 24/08/2012 at 12:39

        Steht das „J“ vor „Davis“ etwa für -Jude-? – Nicht das Du glaubst das ich etwas da gegen hätte!! – Es würde hier nur einiges erklären und wäre sicherlich der Grund für Dein scheinbares Wohlbefinden hier in Deutschland..

      • reichling said, on 24/08/2012 at 12:42

        Was könnte in einer Verfassung besser geregelt werden, als es im Grundgesetz geregelt ist? Bisher las ich nur von Forderungen für eine Verfassung nach Art. 146 GG, aber noch niemand hat sich getraut zu schreiben, was er von dieser Verfassung erwartet.

  28. Markus said, on 05/09/2012 at 10:54

    Warum nicht das Volk in einem Referendum entscheiden lassen ob es das GG als Verfassung anerkennt?
    Warum nicht das Volk fragen ob es besser wäre jede Verfassungsänderung über ein Volks-Referendum entscheiden zu lassen?
    Warum das Volk nicht in Internet Foren befragen wie es bestimmte GG Gesetzestexte formulieren und abfassen würde und dann per Referendum entscheiden lassen?

    Achso…. wir bzw ich bin nichts. Ich habe mich mit meiner Stimmabgabe an eine Partei oder und eine Liste von Personen voll aufgegeben. Egal ob diese Partei Halunken hat. Sie vertritt mich und darf entscheiden ob ich morgen noch Geld im Sack habe oder mein Haus mir gehört.
    Und das Sicherungsintrument für einen Irrtum bei der Wahl nämlich das GG oder die Verfassung kann von genau denen verändert werden die sich als Halunken rausgestellt haben?
    Witzig, oder?
    Und Richter sind von der Regierung angestellt, bezahlt und von ihnen ausgesucht und gewählt?
    Interessant. Wie können die dann unpbeeinflusst eine Abweichung von Volksvertretern dem Volk gegenüber rechtlich beurteilen und bestimmen?

    Ich bin ja keine Person mit Rechten. Die habe ich abgetreten in einem Ausmass das meine ganze Existenz von den Entscheiden der Volksvertreter abhängt. Da gibt es auch keine Möglichkeit der Einrede. Kein Mitwirken. Kein Referendum.
    Das ist BRD.

    Ach ja… habe vergessen zu erwähnen.: Es könnte uns doch viel schlechter gehen. Uns gehts noch gut.
    Und das rechtfertigt alles. Prima. Bin glücklich. Das ist Demokratie

    Mir egal wie die Volksvertretung genannt wird. Sie sollte das Volk wirklich vertreten und mit extrem besserem Einbinden des Volkes kämen ganz andere Entscheide für das Volk durch.

    Gruss

  29. Horst said, on 06/09/2012 at 22:30

    Hallo reichling,
    Respekt vor ihrer akribische Recherche über dieses immer wieder aufgegriffene Thema des Geltungsbereiches von Gesetzn
    Eine kleine Anmerkung meinerseits: Das Bundesveraltungsgericht hat in diesem berühmt-berüchtigten Urteil nicht über den Geltungsbereich eines Gesetzes bzw. Satzung geurteilt, sondern darüber, daß diese Satzung ihr Veränderungsverbot so unklar bestimmt, daß sie dadurch ungültig wird. Es wird auf gut deutsch deshalb ungültig, weil der Geltungsbereichs des Verbotes nicht erkennbar ist, also die unklare persönliche örtliche Handlungseinschränkung ist entscheidend und nicht wegen eines fehlenden gesetzlichen Geltungsbereich als solches.

    Daraus ergibt sich, daß dieses Urteil für die Argumentation über den Geltungsbereich von Gesetzen der sog. Reichsanhänger oder BRD-Leugner völlig neben der Sache ist.

    Mit den besten Grüßen

    • reichling said, on 07/09/2012 at 07:43

      Ich denke, dass aus dem Urteil schon hervorgeht, warum die Verordnung nicht gelten konnte. Und für Otto Normalverbraucher war in der Verordnung eben der Geltungsbereich nicht genau definiert worden. Aber über dieses Urteil würde ich mir nicht so viel Gedanken machen. Es liegt den Reichsdeppen nämlich gar nicht vor, bzw. lag nicht vor. Dank meines Blogs kennen sie den Urteilstext jetzt auch. Wenn sie es erwähnen, zitieren sie stets aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das auf dieses Urteil Bezug nimmt. Und sie unterschlagen mit schöner Regelmäßigkeit wichtige Teile dieses Urteils. Inzwischen hat sich aber wohl herumgesprochen, dass weder das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch das des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg etwas zur Stützung ihrer Argumentation taugt. Man ist jetzt bei Volksbetrug.net auf die neue Erkenntnis gekommen, dass es eine so große Selbstverständlichkeit ist, dass in einem Gesetz (Verordnungen und Satzungen sind nach deren Auffassung auch Gesetze, was sie materiell ja auch sind, aber keineswegs in formellem Sinne) stets der Geltungsbereich anzugeben ist, dass man darüber kein Wort mehr verlieren muss und deshalb weder in der Literatur noch in Gerichtsurteilen etwas darüber zu finden ist.

      Merkwürdigerweise ist nur, dass weder im Kaiserreich, noch in der Weimarer Republik, noch während des Dritten Reiches in Gesetzen ein Geltungsbereich aufgeführt war, von ganz wenigen Ausnahmefällen einmal abgesehen. Eine solche Selbstverständlichkeit scheint es also nicht zu sein.

      Einer der Oberdeppen bei volksbetrug.net hat in seiner Signatur stehen:

      Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft

      (BverfGE 3, 288 (319f): 6, 309 (338,363))

      Aber wenn sich jemand schon Eisenblech nennt, ist es zu erwarten, dass er nur Blech redet.

  30. Markus said, on 10/09/2012 at 16:17

    Hallo Herr Reichling.
    Es gibt überall extreme Leute. Vermutlich gibt es auch unter den von Ihnen so bezeichneten „Reichsdeppen“ Anhänger der NAZIS und genauso kann es darunter Leute geben die sich einfach nur mit der BRD nicht einverstanden erklären und jetzt einen Weg suchen wie sie dagegen angehen können.
    Wie ich vorher schon geschrieben habe bin ich mit einigem nicht einverstanden das dem BRD Volk als Demokratie verkauft wird und keine ist.
    Ich habe das Gefühl unsere regierenden Politiker haben sich schon oft gegen das eigene Volk entschieden.
    Was würde denn passieren wenn der Wille des Volkes umgesetzt wird?
    Glauben sie der ESM oder überhaupt die EU währen noch ein Thema.
    Hätten wir heute EURO oder DM?

    Besten Gruss
    Markus

  31. kaphorn said, on 19/09/2012 at 08:42

    ich befasse mich ebenfalls seid geraumer zeit mit diesem thema. ich kann dazu nur folgendes sagen:
    mir liegt ein schreiben vom präsidenten des lg Detmold vor. in diesem schreiben gibt herr clemen zu, das die richter einen konsens darüber gebildet haben, das urteile nicht mehr unterschrieben werden, und das die rechtsprechung dieses höchstrichterlich in einem bgh urteil bestätigt hat. nun man kann ja behaupten was man will, dieses schreiben ist als kapitulation der rechtsprechung anzusehen und juristisch als hochverrat im sinne des §81 stgb zu beurteilen, denn hier wird das bgb, zpo, gg und und und schlicht weg ignoriert und somit die verfassungsgemäße ordnung auf den scheiterhaufen der lügen verfrachtet. warum das so ist, nun diese frage wurde und wird ja heiss diskutiert. wenn jemand bedarf an diesem schreiben hat, kann mir gerne eine email schicken, wenn es zur politischen klärung in diesem land dient. ich will ja auch nur die wahrheit wissen, ob nun bundesdeutsch oder reichsdeutsch…..

    • reichling said, on 19/09/2012 at 09:06

      Es wäre sehr nett, wenn Sie das Schreiben des Präsidenten des LG Detmold einmal veröffentlichen könnten. Sie können mir gerne auch eine Kopie zusenden.
      Tatsache ist, dass der Bundesgerichtshof wenigstens einmal ein Urteil gekanzelt hat, weil die Unterschrift eines Richters darauf gefehlt hatte.

      Sie müssen aber eines bedenken. Das Urteil wird vom Gericht gefällt, die Niederschrift darüber vom Richter bzw. den beteiligten Richtern unterschrieben, und dann wird diese Niederschrift, ebenfalls Urteil genannt, zu den Gerichtsakten genommen.

      Die Prozeßparteien erhalten eine Ausfertigung des Urteils, keine „Kopie“, die von einem dazu bestimmten Mitarbeiter des Gerichts beglaubigt ist. Er beglaubigt mit seiner Unterschrift auch, dass das Urteil vom Richter bzw. den Richtern unterschrieben worden ist. Diese Ausfertigung vertritt das Urteil nach außen, sie reicht aus, um die im Urteil festgestellten Rechtsansprüche gegenüber der unterlegenen Partei durchzusetzen.

      Dies war in der DDR genau so und ist durch die deutsche Rechtstradition begründet. Auch in der Kaiserzeit blieb das vom Richter unterschriebene Urteil bei den Gerichtsakten, nach außen ergingen nur Ausfertigen.

      Wer also ein vom Richter unterschriebenes Urteil sehen will, muss sich schon zu Gericht bemühen und einen Blick in die Gerichtsakten werfen.

      Anders ist es auch nicht denkbar. Es kann vorkommen, dass man zum Nachweis eines Rechtsanspruches ein jahrzehnte altes Urteil benötigt. Wie soll man dann an ein vom Richter unterschriebenes Urteil kommen? Das Original wird nicht aus den Gerichtsakten herausgegeben, und der Richter, der es gefällt hat, weilt vielleicht nicht mehr unter den Lebenden. Eine Urteilsausfertigung kann aber noch nach 100 Jahren ausgestellt werden.

      Vielleicht sollten wir uns mal Gedanken darüber machen, was das Wort Urteil bedeutet.

      Es hat wohl verschiedene Bedeutungen.

      Zum einen ist es der Richterspruch, also die Entscheidung des Gerichts. Dann wird auch die Niederschrift über die Gerichtsverhandlung, in der natürlich auch die Entscheidung erwähnt ist, Urteil genannt. Wenn dem Prozessbeteiligten die Ausfertigung dieser Niederschrift zugestellt worden ist, dann wurde ihm die Entscheidung des Gerichts, also das Urteil, ausgehändigt.

      Die Urteilsausfertigung hat die gleiche Beweiskraft wie das bei den Gerichtsakten verbleibende Orginal.

      Kann es sein, dass Sie das Schreiben des Landgerichtspräsidenten des LG Detmold falsch verstanden haben? Denn wenn an Ihrer Interprätation etwas dran wäre, dann würden die Rechtsanwälte der unterlegenen Parteien, die Strafverteidiger von verurteilten Straftätern, gegen die Urteile Sturm laufen.

      • Graf von Hindenburg said, on 15/04/2013 at 07:33

        Nach Einsicht von 2 „Original-Strafbefehlen“ bei der Staatsanwaltschaft stellte ich fest: nur ein Paraph als Unterschrift!

        Auf die in diesem Fall notwendige notarielle Beglaubigung der Richterunterschrift warte ich noch heute!

        Korrupte BRD-Justiz – Eine ehemalige Kriminaloberkomissarin berichtet:

      • leime said, on 24/12/2013 at 18:29

        Man kann das auch beantragen.Dann wirt eine Kopie vom original(mit Unterschrift,wenn sie vorhanden ist) zugesandt

  32. 007 said, on 08/10/2012 at 00:08

    Lob an alle Diskussionsteilnehmer,wird sachlich geführt auch wenn hier oder da ne Stichelei stattfindet.
    Hat mich ermutigt auch einen Kommentar abzugeben.Bin in der Eigenschaft als demokratisch (erzogener,gebildeter)Normalbürger(nichtjurist) naturlich gegen Faschismus,und
    zu dem Schluß gekommen die sache mal Wissenschaftlich zu betrachten.Also nüchern/sachlich/logisch mit
    Hypothese und Gegenhypothese.Vorweg möchte ich noch anmerken das ich durchaus die ein oder
    andere Sache durchgelesen habe die sich nach Recherche als Fehlinterpretation herausgestellt hat.
    Das läßt aber nicht den unwiderlegbaren Schluß zu das eine oder andere seine Berechtigung hat.Ich
    vermute hier auch vielfältige andere gründe die nicht weniger brisant aber dazu komme ich später.
    Natürlich sind bei diesem Thema auch Nazis beigesprungen,was mich nicht im geringsten wundert da
    sich hier Entfaltungsmoglichkeiten eröffnen.Das heißt aber nicht das das Thema für jemanden tabu sein
    muß, der nach aufklärung sucht.Jemanden in die Rechte Ecke zu stellen und zu verteufeln ist einfach und
    höchst gefährlich.Ist das nicht die gleiche vogehensweise die das NS Regime benutzt hat ?Wer unbequem
    war wurde als Verbreiter kommunistischen oder jüdischen Gedankengutes abgeurteilt.Und das Erstaunliche:
    Kaum jemand hat diese Vorgehenswieise aus blinden Obrigkeitsglauben kritisch hinterfragt einschließlich
    Richter und Staatsanwälte.Ich behaupte hier nicht das unser Staatsgebilde nicht grundsätzliche rechtsstaatlicheGrundsätze hat.Das verpflichtet gerade aber uns als deutsche moralisch besonders kritisch zu sein und nicht alles aus Obrigkeitsglauben hinzunehmen.Schließlich ist es doch durchaus verständlich das der Bürger nicht nur angesichts der jüngsten Ereignisse rund um die Rettungschirmen Zweifel beschleichen.
    Die Ursache hierfür liegt scheinbar in der Rechtsprechung selber:Volksmund:Rechtsverdreher.oder
    vor Gericht wie auch auf Hoher See ist man dem Schiksal ausgeliefert!Recht haben heißt nicht Recht
    bekommen!u.s.w.
    Anders gesagt dem Bürger muß es doch so vorkommen als sei Recht eine obrichkeitsgesteuerte
    bzw.wirtschaftsinteressengesteuerte Krake deren Urteil man Ohnmächtig gegenübersteht.
    Selbst ein Jurist weiß daß man durchaus zu verschiedenen Ergebnissen kommen kann.
    Das Verblüffende:Nur bei diesen Thema ist alles klar.Alles hat seine Richtigkeit ohne den
    geringsten zweifel.Auch wenn man über 7 ecken argumentieren muß´,wobei die 7 ecken von
    der gegenseite vermeinlich in zeifel zu ziehen sind.
    Als Beispiel versuche ich in einer sache logik einzubringen und eine These aufzustellen:
    GG § 146:Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt.
    Zunächst muß man wissen das dieses Grungesetz ein von den Siegermächten genehmigtes Verwaltungs
    Legitimationsprovisorium ist das dazu bestimmt ist die Staatsgeschäfte in besetzten westlichen Gebieten
    zu Regeln und auch keinen Anspruch erhebt eine Verfassung zu sein schon deshalb weil es nicht
    von einem soveränen deutschen Volke verabschiedet wurde.
    These:Das GG ist keine gültige Verfassung für das „Vereinigte Deutschland“
    GegenThese:Durch die Verfassungähnlichen Züge und aus „gewohnheitsrecht“ist es zur Verfassung
    geworden.
    Wobei Ich bei Gewohnheitsrecht ein problem habe.wann ist es denn zum Gewohnheitsrecht geworden
    hab zwar das Grundgesetz in der Grundschule bekommen aber wer hats denn wirklich gelesen,und
    selbst wenn wer hatte als Kind die Kritikfahigkeit und möglichkeit Nachforschungen anzustellen.und
    ganz ehrlich mir sind die wirklichen Sachverhalte erst vorletzte Woche durchs internet zugetragen worden.
    Gewohnheitsrecht steht aber nicht über geschriebenes Recht,aber gleichberechtigt wobei wir widerum beim geschriebenen § 146 wären.
    GegenGegen These:Wenn das nun das GG 1:1 zur Verfassung geworden ist es ja ebenfalls ungültig
    denn nach §146 verliert das GG seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt.Daraus
    könnte man nun logisch schließen wenn wir uns ans GG halten hier mitttelbar verpflichtend der auftrag
    einer neuen Verfassung erteilt wird .“……… eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
    freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
    Und schon wieder bin ich am Ende:die nächste GegenThese scheint mir zu dumm, die wäre gewesen
    Aaach die haben einfach nur vergessen den 146ger zu streichen.Aber warum wurde das nicht getan
    Wir haben bis heute 57 GG Änderungen.Sollte hier ein Hintertürchen aufgehalten werden?
    Vieleicht fürchtet die Riege der Politiker Machtverlust inkl. Gehalt und Pension bei neuer Verfassung?
    Aber Stop!!
    Keine Spekulationen!!Lieber die Fragen:
    1.Hat man in diesen Land und wir alle sind die Bürger/Volk nicht das Recht auf eine mehr
    eindeutige unmissverständliche Rechtsprechung /Gesetze.inkl.Verfassung.Zumindestens die
    Verfassung sollte einigermaßen leicht verständlich sein.es ergeben sich aber Widersprüche
    oder zumindestens Auslegungskonflikte wie im obigen Beispiel angeführt.
    Was wäre denn so schlimm an neuen modernen Gesetzen mit beispielsweise strikten Antikorrupptions und
    Steuerverschwendungsstraftatbeständen und vielen,vielen anderen Dingen.Hauptsache neonazis stehen
    auf den gehaltslisten des verfassungsschutzes und es wird unmöglich gemacht deren Morde aufzuklären
    Was in diesem Land los ist weiß doch wohl jeder der die täglichen Nachrichten realisiert.
    Mit neuer Verfassung hätten wir doch eine große Chance.Als Nebeneffekt würde es Politiker glaubwürdiger machen und alle Kritiker und eure sog.Verschwörungstheoretiker verstummen lassen.Und wer weiß vieleicht haben unsere ach so gescholtenen Verschwörungstheoretiker unter dem vielen Unsinn ja doch was ausgegraben was man als Mittel verwenden kann um positive realdemokratische Veränderungen herbeizuführen wie z.b.eine moderne Verfassung und müssen denen nachher noch dankbar sein.Also ich wünschte mir ein Denken nicht nach dem motto es kann nicht sein was nicht sein darf.Wenn der andere nen
    betonkopf hat hab ich eben auch einen;was mich nicht besser macht, sondern im gegenteil im wissen dessen und aller sonstigen Mißstände sogar noch schlimmer!!!?Zumindest scheint eines unzweifelhaft festzustehen:
    Als Deutscher hat man aus Gewohnheitsrecht das Recht sich verschaukelt zu fühlen und das ist gleichzeitig
    noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und das sogar noch Völkerrechtlich was über dem GG steht.!
    Was natürlich juristisch gesehen keine Relevanz auf andere Bereiche hat.Humor kann nicht schaden?

    euer 007

    • JDavis said, on 08/10/2012 at 15:26

      These:Das GG ist keine gültige Verfassung für das “Vereinigte Deutschland”
      GegenThese:Durch die Verfassungähnlichen Züge und aus “gewohnheitsrecht”ist es zur Verfassung
      geworden.

      Beides interessante Thesen. Korrekt und in der Rechtswissenschaft unumstritten ist hingegen, daß das Grundgesetz eine Verfassung ist – nicht nur ähnlich und ganz ohne Gewohnheitsrecht.

      Aaach die haben einfach nur vergessen den 146ger zu streichen.Aber warum wurde das nicht getan

      Man muß diesen Artikel nicht streichen, weil er noch immer gelten soll: Eine neue Verfassung kann das Grundgesetz ersetzen.

      Mit neuer Verfassung hätten wir doch eine große Chance.Als Nebeneffekt würde es Politiker glaubwürdiger machen und alle Kritiker und eure sog.Verschwörungstheoretiker verstummen lassen.

      Wer aus der Staatsangehörigkeitsbezeichnung „deutsch“ auf den Personalausweis eine völkerrechtliche Theorie zusammenbasteln kann, den kann man durch gar nichts verstummen lassen.

      • Graf von Hindenburg said, on 15/04/2013 at 07:29

        Noch interessanter ist die TATSACHE welche Länder noch auf der Welt ein „Grundgesetz“ haben!

        Genau 2 Stück:

        Afghanistan und der Irak, nachdem die Amerikaner zu Besuch waren, nein halt, die sind ja noch da! …

        Achja!?

      • reichling said, on 15/04/2013 at 13:24

        Ach ja?

        Und was ist mit den Niederlanden, mit Dänemark, mit Schweden, mit Norwegen, mit Finnland, mit Lettland, mit Ungarn? Diese Länder haben auch Grundgesetze.

        Es wird oft gefragt, warum es heißt „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Warum eigentlich nicht? Die Niederländische Verfassung heißt offiziell
        „Grondwet voor het Koninkrijk der Nederlanden“, oder übersetzt „Grundgesetz für das Königreich der Niederlanden.

        Die Dänen nennen ihre Verfassung Grondlov = Grundgesetz. Die Norwegische Verfassung heißt „Grunnloven“, also auch Grundgesetz. Und die deutsche Verfassung heißt eben „Grundgesetz“.
        Wie die Iraker und die Afghanen ihre Verfassung nennen ist eigentlich egal. Aber eine Verfassung ist erkennbar an ihrem Inhalt, nicht an hrer Überschrift.

        Ihre Auffassung, dass genau zwei Staaten, außer Deutschland, ein Grundgesetz haben, ist schon mal verkehrt. Es sind sind mehr. Und sie sind gar nicht so weit entfernt von uns.

  33. Ginsel said, on 20/11/2012 at 13:33

    BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963

    Räumlicher Geltungsbereich von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen.

    Allgemeine Rechtsgrundsätze:

    „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes, einer Verordnung, ohne weiteres festzustellen. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit gemäß Art. 20 GG und Bestimmtheit gemäß Art. 80 I 2 GG, ungültig!“

    „Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein räumlicher Geltungsbereich zugewiesen ist.“
    „Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“
    „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel auf-kommen läßt ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine der-artige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen und verstehen.“

    Ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches verstößt ein Gesetz jedoch gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit und Bestimmtheit und ist dadurch ungültig und nichtig! Die darauf anwend-baren Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung“, „Ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtsregel „Nulla poena sine lege“, wurden bestätigt durch die BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 und damit offenkundig, bedürfen also analog zu § 291 ZPO keines weiteren Beweises!

    Zu den Normen, deren Gültigkeits- oder Anwendungsbereich nicht zu erkennen ist, sagte das BVerfG in seiner Entscheidung 1 C 74/61 vom 28.11.1963, Zitat: „…. denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechts-unterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“ Das Lüneburger OVerwG bezog sich ergänzend auf diese Entscheidung des BVerfG, indem es seine Entscheidung 3 K 21/89 vom 06.12.1990 so begründete, Zitat: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung (eines Gesetzes) ohne weiteres festzustellen. Eine Verord-nung die hierüber Zweifel aufkommen läßt ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig“ und verwies auf die BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147. „Hierbei hat der Norm-geber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit über-wiegendem juristischen Inhalt lesen und auch verstehen (BVerwG a.a.O.).“

    Es muß also im betreffenden Gesetz selber stehen, muß dort genau definiert sein, wo es denn gelten soll! Ermangelt es einem Gesetz, einer Verordnung o.ä., der Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches, ist es nach der Judikatur des BVerfG und des BVerwG, sowie des OVerwG Lüneburg, ungültig, ist es nichtig! Ein Gesetz ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches kann also nirgendwo gelten und somit auch nicht gültig, rechtswirksam oder anwendbar sein! An der Wirksamkeit dieser Rechtsnorm ändert sich auch nichts durch gegenteilige bloße, unbewiesene Behauptungen von Behördenbediensteten jeglicher Art, auch nicht von Richtern, da es diesen an der dazu erforderlichen legislativen Kompetenz ermangelt!

    Gemäß dem GG ist es unzulässig, eine einheitliche Rechtsprechung und Gesetzesauslegung – wie hier angeführt – zu ignorieren (BVerfGE 74, 234 f.; BVerfG NJW 2001, 1565; NJW-RR 2002, 6)! Das verstößt gegen das Will-kürverbot und drängt den Schluß auf sachfremde Motive auf (BVerfG NJW 1976, 1391; 1998, 2810).

    Daraus ergibt sich als Konsequenz auf die einschlägige, einheitliche Rechtsprechung, nach Gesetzen ohne Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches, darf nicht verfahren werden! Urteile des Bundesverwaltungs-gerichts gelten nach dem BVerwGG und Urteile des Bundesverfassungsgerichts nach dem BVerfGG für alle nachstehenden Verwaltungseinheiten und Organe – auch für Krankenkassen – als rechtsverbindlich mit Gesetzeskraft! Damit besteht für die Nichtanwendbarkeit von Gesetzen ohne Angabe eines räumlichen Gel-tungsbereiches Offenkundigkeit! (BVerfGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).

    Nach den Entscheidungen des BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963 und des BVerwG 17, 192 = DVBl. 1964, 147 ist ein Gesetz ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches daher nicht gültig und nicht anwendbar! Es verstößt gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit gemäß Art. 20 GG und Bestimmtheit gemäß Art. 80 I 2 GG.

    Eine Information, farblich unterlegt, von D. Weide, Hmb, daww@gmx.de, 13.12.2009

    Geltungsbereich, räumlicher, (Gesetze, Verordnungen o.ä.)

    BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147
     
    „Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.“
    „Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber über-dies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personen-kreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“
     
    Dies wird übrigens auch bestätigt durch das „Verwaltungsgericht“ Hannover, Beschluß vom 11. Juli 2001, Az. 10 A 2120/01:
    „… Die aufgrund § 55 Abs. 1 Nr. 4 NGefAG erlassene Verordnung ist jedoch nichtig. Denn sie verstößt gegen die Formvorschrift des § 58 Nr. 5 NGefAG. Danach muß eine Verordnung den räumlichen Geltungsbereich angeben, da der jeweilige Verordnungsgeber Verordnungen auch nur für Teile seines Zuständigkeitsbereichs erlassen kann. Die Angabe des räumlichen Geltungsbereichs ist zwingend erforderlich, kann nicht aus dem Inhalt der Verordnung ergänzt werden und muß auch dann vorgenommen werden, wenn die Verordnung für den ganzen Bezirk der erlassenen Behörde gelten soll. Dies gilt auch für Verordnungen eines Ministeriums, die für das ganze Bundesland gelten sollen (vgl Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl. S. 506). Die Gefahrtier-Verordnung enthält jedoch weder in ihrer Präambel noch in einer ihrer Vorschriften eine Angabe zu ihre räumlichen Geltungsbereich. Der Verstoß gegen § 58 Nr. 5 NGefAG führt zur Nichtigkeit der gesamten Verordnung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. V. 13.06.1952 – III OVG A 407/51-, OVGE 5, 508; Saipa NgefAG, § 58
    Rdnr. 1 m.w.N.; Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O.).“
     
    Eine Verordnung ist Verwaltungshandeln, sie kann aber nur aufgrund eines Gesetzes ergehen. Dieses Gesetz wiederum muß „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ bestimmen, unter der die Verwaltung zum Erlaß der Verordnung ermächtigt sein soll, cf. Art. 80 Abs.1 GG. S. ferner OVG Lüneburg, Beschluß vom 06.12.90, Az. 3 K 21/89: 
    „Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natür-lich Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenze ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis. Der wesentliche Inhalt einer derartigen Verordnung oder Satzung besteht daher nicht nur in Regelungen über Art und Umfang von
    Handlungsbeschränkungen innerhalb des Schutzgebiets, sondern auch und gerade darin wo derartige Beschrän-kungen in räumlicher Hinsicht enden oder – je nach Standpunkt – beginnen. Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Ein Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).“

    Eine Information von D. Weide, Hmb, daww@gmx.de, 23.07.2007

    Geltungsbereich ZVG + ZPO

    Hier und heute soll die Immobilie des Schuldners Max Mustermann zwangsversteigert werden.
    Als Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist das ZVG und die ZPO herangezogen worden.

    Daher beantrage ich einen absolut zweifelsfreien Nachweis zu führen, wo, in welchem Staat diese Gesetze gelten? Wo bitte ist in diesen Gesetzen deren genauer Geltungsbereich, deren territoriales Erstreckungsgebiet definiert? Eine bloße Erklärung, hier im Lande oder hier in der BRD ist nicht ausreichend! Es muß im Gesetz selber stehen, muß dort genau definiert sei, wo es gilt. Ermangelt es dem Gesetz einer Angabe seines genauen Geltungsbereiches, ist es ungültig, ist es nichtig!

    Ohne Angabe eines Geltungsbereiches und einer Inkrafttretungserklärung verstößt ein Gesetz gegen das Gebot der Rechtssicherheit und ist dadurch ungültig und nichtig! Die darauf anwend-baren Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung“ oder „Ohne Geltungsbereich kein Recht“, wurden bestätigt durch die BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147. Daraus ergibt sich als Konsequenz auf die ständige Rechtsprechung, nach Gesetzen ohne Angabe eines Geltungs-bereiches und einer Inkrafttretungserklärung, darf nicht verfahren werden!

    Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE a.a.O.). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen (BVerwG a.a.O.).

    Läßt sich ein zweifelsfreier Nachweis über den Geltungsbereich des ZVG und der ZPO aus diesen Gesetzen selbst nicht erbringen, handelt es sich hier um ein illegales Zwangsenteigungsver-fahren, bar jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Das Verfahren ist dann vom Beginn an sofort einzu-stellen und bereits Veranlaßtes aufzuheben. Etwaige Kosten sind nicht dem Schuldner anzulasten.

    Weide
    – Bevollmächtigter –

    Es wird festgestellt, es besteht keine gültige Rechtsgrundlage für die Durchführung der von dem OGV Leib beabsichtigten Maßnahmen, er ist nicht legitimiert! Bereits veranlaßte Maßnahmen sind daher unverzüglich insgesamt aufzuheben und rückgängig zu machen! Dieser zu beachtende Tat-bestand ist geschaffen worden allein von der Legislative, die hierfür auch die alleinige Verant-wortung trägt. Da die BRD ja stets von sich behauptet ein Rechtsstaat zu sein, muß hier auch nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verfahren und bereits veranlaßte, ZPO-bezogene Maßnahmen aufgehoben und beabsichtigte Maßnahmen eingestellt werden.

    Aufgrund des Vorstehenden wird daher beantragt, die gegen den Schuldner beabsichtigten Maßnahmen sofort und insgesamt einzustellen! Geschieht dieses nicht, wäre dieses eine straf-rechtlich zu verfolgende Rechtsbeugung (§ 339 StGB).

    Eine Information von D. Weide, Hmb, daww@gmx.de, 15.08.2008
    (Eigener Text aus einer Eingabe an eine Behörde.)
    Räumlicher Geltungsbereich

    Mit Ihrer Anordnung beriefen Sie sich auf das SOG. Unter Bezug auf die Judikatur des BVerfG und des BVerwG fordere ich Sie auf mir werthaltig und zweifelsfrei den räumlichen Geltungs-bereich des SOG nachzuweisen. Wo ist bitte in diesem Gesetz dessen genauer räumlicher Geltungs-bereich, dessen territoriales Erstreckungsgebiet definiert? Eine bloße Erklärung von Ihnen, z.B. hier im Lande oder hier in der BRD, ist nicht ausreichend, ist kein Beweis! Es muß im Gesetz selber stehen, muß dort genau definiert sein, wo es denn gilt! Ermangelt es einem Gesetz einer Angabe seines genauen räumlichen Geltungsbereiches, ist ungültig, ist es nichtig!

    Leitsätze aus der Rechtsprechung:
    „Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein räumlicher Geltungsbereich zuge-wiesen wird.“ „Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.“

    Ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches verstößt ein Gesetz jedoch gegen den grund-gesetzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit und ist dadurch ungültig und nichtig! Die darauf anwendbaren Rechtsgrundsätze „Ohne Bestimmung keine Handlung“, „Ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtsregel „Nulla poena sine lege“, wurden bestätigt durch die BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 und damit offenkundig, bedürfen also analog zu § 291 ZPO keines weiteren Beweises!

    Zu den Normen, deren Gültigkeits- oder Anwendungsbereich nicht zu erkennen ist, sagte das BVerfG in seiner Entscheidung 1 C 74/61 vom 28.11.1963, Zitat: „…. denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im Unklaren darüber, was Rechtens sein soll.“ Das Lüneburger OVerwG bezog sich ergänzend auf diese Entscheidung des BVerfG, indem es seine Entscheidung 3 K 21/89 vom 06.12.1990 so begründete, Zitat: „Jeder-mann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können in der Lage sein, den räum-lichen Geltungsbereich einer Satzung (eines Gesetzes) ohne weiteres festzustellen. Eine Ver-ordnung die hierüber Zweifel aufkommen läßt ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig“ und verwies auf die BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147. „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen und auch verstehen (BVerwG a.a.O.).“

    Es muß also im betreffenden Gesetz selber stehen, muß dort genau definiert sein, wo es denn gelten soll! Ermangelt es einem Gesetz der Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches, ist es nach der Judikatur des BVerfG und des BVerwG, sowie des OVerwG Lüneburg, ungültig, ist es nichtig! Ein Gesetz ohne Angabe seines räumlichen Geltungsbereiches kann also nirgendwo gelten und somit auch nicht gültig, rechtswirksam oder anwendbar sein! An der Wirksamkeit dieser Rechtsnorm ändert sich auch nichts durch gegenteilige bloße, unbewiesene Behauptungen von Behördenbediensteten jeglicher Art, auch nicht von Richtern, da es diesen an der dazu erforderlichen legislativen Kompetenz ermangelt!

    Gemäß dem GG ist es unzulässig, eine einheitliche Rechtsprechung und Gesetzesauslegung – wie hier angeführt – zu ignorieren (BVerfGE 74, 234 f.; BVerfG NJW 2001, 1565; NJW-RR 2002, 6)! Das verstößt gegen das Willkürverbot und drängt den Schluß auf sachfremde Motive auf (BVerfG NJW 1976, 1391; 1998, 2810).

    Daraus ergibt sich als Konsequenz auf die einschlägige, einheitliche Rechtsprechung, nach Gesetzen ohne Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches, darf nicht verfahren werden! Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gelten nach dem BVerwGG und Urteile des Bundes-verfassungsgerichts nach dem BVerfGG für alle nachstehenden Verwaltungseinheiten und Organe – also auch für das Bezirksamt Wandsbek – als rechtsverbindlich mit Gesetzeskraft! Damit besteht für die Nichtanwendbarkeit von Gesetzen ohne Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches Offenkundigkeit (analog zu § 291 ZPO)!

    Die in Ihrer Miteilung enthaltene Rechtsmittelbelehrung ist nicht vollständig! Ihr ermangelt es der Angabe der Rechtsgrundlage, wonach „innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe …. Widerspruch eingelegt werden kann“. Diese Nichtangabe der rechtserforderlichen Rechtsgrundlage erzeugt grundgesetzwidrige Rechtsunsicherheit. Dieser Verfahrensmangel wird gerügt und hiergegen Einspruch, Widerspruch und Rechtsbeschwerde eingelegt!

    Zur Abrundung des Ganzen wird noch auf den § 125 des BGB (Nichtigkeit wegen Formmangels) verwiesen, der da lautet: „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.“!

    Aufgrund des Vorstehenden wird die gegenständliche Mitteilung daher gemäß § 143 BGB für angefochten erklärt und auf die Wirkung nach § 142 BGB, sowie dem sich daraus ergebenden Suspensiveffekt verwiesen.

    Solange über die eingelegten Rechtsmittel nicht abschließend in durch Gesetz vorgeschriebener Form entschieden worden ist, tritt durch den Suspensiveffekt der Anfechtung, die dortige Mit-teilung nicht in Kraft. Das heißt: Der Suspensiveffekt bewirkt, daß die dortige Anordnung nicht wirksam wird, bevor nicht über das Rechtsmittel abschließend entschieden ist. Eine Anordnung erwächst bei wirksamer Einlegung eines Rechtsmittels daher nicht in Rechtskraft!

    Gesetze sind nicht nur von den Bewohnern des Bundesgebietes (Art. 25 GG) zu beachten, sondern ohne Ausnahme auch von den Behörden-Bediensteten insgesamt (Art. 20 III GG)!

    Mit freundlichem Gruß

    Weide

    • reichling said, on 20/11/2012 at 20:12

      Ich habe Ihren Beitrag freigeschaltet, nicht weil ich damit einverstanden bin, sondern um zu zeigen, dass es auch Menschen gibt, so wie Sie, die faktenresistent sind, absolut lernunfähig und die ihr juristisches und politisches Weltbild auf Lügen und Falschdarstellungen aufbauen.

      In meinem Beitrag, den Sie hier kommentieren, habe ich bereits nachgewiesen, dass Ihre Behauptungen blanker Unsinn, Schwachsinn und Blödsinn sind.

      Schon am Anfang zeigen Sie, dass sie wirklich keine Ahnung haben.

      BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963

      Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit diesem Aktenzeichen gibt es schlicht und einfach nicht.

      In den von Ihnen angesprochen Verwaltungsgerichtsurteilen ist übrigens nie von einem Gesetz die Rede, sondern von einer Verordnung oder Satzung, aus dem Naturschutzbereich (Landschaftsschutzverordnung bzw. Baumschutzsatzung). Und es ging regelmäßig darum, dass der Geltungsbereich der Verordnung bzw. Satzung nur in einem Teil des Zuständigkeitsbereiches des Verordnungs- bzw. Satzungsgebers galt. Ausschließlich in diesen Fällen muss in der Verordnung oder Satzung der Geltungsbereich angegeben werden. In allen anderen Fällen ist dies nicht erforderlich.

      Sie zitieren aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1963. Die von Ihnen zitierten Stellen stehen in diesem Urteil jedoch überhaupt nicht drin, so dass ich annehmen muss, dass sie gar nicht wissen, um was es in diesem Urteil überhaupt geht.

      Damit Sie sich schlau machen können, hier der Link auf das Urteil im Volltext.

      Wenn Sie dieses Urteil gelesen und den Text auch verstanden haben, werden Sie diesen Schwachsinn kaum wiederholen, es sei denn, Sie wollen sich endgültig blamieren.

      Sie verweisen auch auf ein Urteil des OVG Hannover. In diesem Urteil geht es um eine Verordnung nach dem Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz. Und dieses Gesetz hat einen

      § 58 Formvorschriften

      Eine Verordnung muss

      eine ihren Inhalt kennzeichnende Überschrift tragen,
      in der Überschrift als Verordnung bezeichnet sein,
      die Behörde bezeichnen, die sie erlassen hat,
      die Rechtsgrundlage angeben,
      den räumlichen Geltungsbereich angeben,
      unterzeichnet sein und das Datum der Ausfertigung enthalten.

      Es ist also eine zwingende Formvorschrift nach diesem Gesetz, dass in einer Verordnung aufgrund dieses Gesetzes der räumliche Geltungsbereich angegeben sein muss. Meines Wissens war dies in einer vom Land für ganz Niedersachsen erlassenen Verordnung nicht der Fall gewesen. Hier verstieß die Verordnung gegen eine Formvorschrift des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes und war deshalb nichtig.

      Kein Gericht in der Bundesrepublik Deutschland hat je gefordert, dass in einem Gesetz dessen Geltungsbereich angegeben sein muss. Das ergibt sich schon allein aus dem Gesetzgeber. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz ist in ganz Deutschland gültig, ein vom bayrischen Landtag beschlossenes Gesetz gilt nur in Bayern, nicht aber im Rest der Republik. Jeder, der noch über ein bisschen Verstand verfügt, weiss dies.

      Aber von jemandem, der durch ellenlange Zitate gefälschter und verfälschter Gerichtsurteile nicht vorhandenes juristisches Wissen kaschieren will, ist das Vorhandensein von Verstand wohl zuviel verlangt.

      Wieviel Zeit haben Sie gebraucht, um Ihre Lügen zu verfassen?

      • brd2go said, on 16/12/2013 at 16:19

        BVerfG ist falsch
        BVerwG ist richtig.

  34. SFMaverick said, on 21/12/2012 at 03:27

    Ich bekomme langsam den Verdacht, dass diese ständigen, teils unvollständigen und teils schlichtweg gefälschten, Gerichtsurteile absichtlich hier immer wieder eingestellt werden, um sich eine immer weiter steigende Charackterschwäche der modernen Gesellschaft zu Nutze zu machen: Die offensichtliche Unfähigkeit Texte in ihrer Vollständigkeit zu lesen. Das ist, wie ich finde, ein nettes Paradoxon. Ein unvollständiges Gerichtsurteil wird veröffentlicht, damit ein Leser dieses Blogs, welcher unvollständig liest sich auf Grund dieses unvollständigen Gerichtsurteils eine unvollständige Meinung bildet. Der Grundsatz der Fairness und das Recht auf Meinungsfreiheit gebietet es diese Absurditäten der angeblichen Rechtssprechung immer wieder zu veröffentlichen, was aber eigentlich kontraproduktiv für die Aufklärung der ungebildeten Masse ist.

    Ich persönlich empfinde die Meinungsfreiheit als eines der höchsten Güter, das die moderne Gesellschaft hervorgebracht hat. Gleichzeitig gibt es aber Fälle, wie diese eigentlich unnötige Diskussion um dieses Thema, wo man sich manchmal wünschen würde, dass die Meinungsfreiheit nicht bestünde. Es würde oft genug Dinge zum Besseren wenden…aber auch viel öfter zum Schlechteren. In diesem Sinne darf ich von einem unvollständigen Leser nun gerne zitiert werden, dass ich Kontra-Meinungsfreiheit bin.

    Um zum Thema zurück zu kommen, kann ich dem Autor dieses Blogs nur für seine Mühen danken und es gar nicht genug hoch bewerten, dass er sich immer wieder mit den gleichen, unbegründeten Falschaussagen auseinandersetzt. Chapeau für diese Geduld.

    Interessant finde ich im Zusammenhang der Diskussion hier auch, dass, gesetzt den Fall dieser Schwachsinn entspräche tatsächlich der Realität, sich diese Fanatiker auf ziemlich dünnes Eis begeben würden. Schließlich ist es eine Rechtsordnung, die ihrer Meinung nach nicht besteht, welche vernunftbegabte Menschen davon abhält solche Parolenreißer einfach auf einen Scheiterhaufen zu stecken!

    Nicht zuletzt sollte man meinen, dass die breite Masse deutscher Juristen sowie eigentlich fast alle ausländischen Juristen es bemängelt hätten, wäre tatsächlich durch die Herausnahme des alten Art. 23 ein solches rechtliches Vakuum entstanden, wie immer wieder rechtspopulistisch behauptet wird. Denn man mag es kaum glauben, aber Deutschland ist keine politisch isolierte Insel, auf die nur Deutsche ein Auge haben. Das ist zwar kein juristisches Argument, aber ein für Laien vielleicht leichter verständliches medienwirksames Argument.

    • reichling said, on 21/12/2012 at 10:01

      Um zum Thema zurück zu kommen, kann ich dem Autor dieses Blogs nur für seine Mühen danken und es gar nicht genug hoch bewerten, dass er sich immer wieder mit den gleichen, unbegründeten Falschaussagen auseinandersetzt. Chapeau für diese Geduld.

      Danke für dieses Lob. Es tut gut, so kurz vor Weihnachten. Es ist mir klar, dass die „Gegenseite“ sich von meinen Blogbeiträgen nicht beirren lässt, und sie weiter auf ihrem Irrweg verharren. Aber ich habe mitbekommen, dass nicht nur ein Zweifelnder aufgrund meines Blogs wieder zurückgefunden hat auf den Boden der Realität. Diese Erkenntnis sowie Kommentare wie der Ihre machen mir Mut, weiterzumachen.

    • Graf von Hindenburg said, on 15/04/2013 at 06:51

      Also wenn dich einzig und allein eine Rechtsordnung davon abhält das du andere auf dem Scheiterhaufen verbrennst dann solltest du dich mal fragen was du unter Vernunft verstehst! Danach finde raus was es wirklich heißt.

      Und da du so viel Ahnung hast und wir BRD-Opfer ja anscheinend so fanatisch sind das wir die Realität nicht mehr erkennen, erkläre du mir doch bitte warum mir seit 7 Monaten keiner mehr vom Finanzamt auf meine Briefe antwortet seitdem ich auf den Verstoß der Abgabenordnung gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes hingewiesen habe!?

      Viel Spaß weiterhin in eurer kleinen Schein-Welt 😉

      • JDavis said, on 15/04/2013 at 23:07

        erkläre du mir doch bitte warum mir seit 7 Monaten keiner mehr vom Finanzamt auf meine Briefe antwortet

        Keine Ahnung. Das ist mir völlig unerklärlich.

  35. Besucher said, on 25/12/2012 at 23:19

    Hallo an alle.

    Es gibt in der Verfassung vom 16.04.1871 einen Geltungsbereich und zwar hier, Link: http://www.documentarchiv.de/ksr/verfksr.html

    Zitat:Verfassung des Deutschen Reichs

    Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main gelegenen Theile des Großherzogtums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.

    I. Bundesgebiet

    Artikel 1

    Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.[1]

    MFG

    Besucher

    PS: Die Weimarer Verfassung hat keinen Geltungsbereich, meiner Meinung nach.

    • reichling said, on 27/12/2012 at 10:46

      Ich denke schon, dass die Weimarer Verfassung einen Geltungsbereich hatte. Sie galt auf dem Gebiet des Deutsches Reiches, bzw. dessen, was der erste Weltkrieg noch davon übrig gelassen hat. In Elsass-Lothringen galt sie mal nicht.

      Es ist nun mal so, dass sich ein Staat eine Verfassung gibt. Und dann steht das Staatsgebiet auch bereits fest. Die Verfassung gilt, auch wenn es in ihr nicht erwähnt wird, ausschließlich in diesem Staatsgebiet.

      • Besucher said, on 27/12/2012 at 15:25

        Danke für deine Antwort.

        Warum zählt das dann trotz dem ? Sorry verschrieben.

        MFG

        Freddo

      • Graf von Hindenburg said, on 15/04/2013 at 07:13

        „Ich denke schon, dass die Weimarer Verfassung einen Geltungsbereich hatte. Sie galt auf dem Gebiet des Deutsches Reiches.“

        Ja eben! Und in der Verfassung des DR wurde der Geltungsbereich KLAR DEFINIERT im Artikel 1! Genauso verhält es sich mit den Einführungsgesetzen zu GVG etc.

        http://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/eingangsformel.html
        Wir verordnen also immer noch im Namen des Deutschen Reich’s ? Aha!?

        Noch eine Frage: Wenn das Einführungsgesetz des Ordnungswidrigkeitengesetzes aufgehoben wurde weil? Na weil das Gesetz eingeführt wurde und das Einführungsgesetz nicht mehr benötigt wird, wie man so schön erklärt? … Komisch! … Wieso hat man die anderen Einführungsgesetze wie obiges für die ZPO oder das für die GVG nicht auch schon längst aufgehoben!? … Also Leute wirklich, solch ein Schwachfug!

        Man kann Mist auch blumig riechen lassen mit ganz viel DEOSPRAY!

        BGBEG

        Ausfertigungsdatum: 18.08.1896

        Vollzitat:

        „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. März 2013 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist“

        Das Gesetz ist über 100 Jahre alt, das einzuführende Gesetz also auch, aber immer noch bedarf man dem Einführungsgesetz – na sowas? Es braucht ja ganz schön lang bis das BGB eingeführt wird wa? Da ging es ja mit dem OwiG schneller, das wurde 1968 eingeführt – also nicht mal halb so lang haben die dafür gebraucht.

        Na dann sucht mal schön weiter Argumente PRO BRD Merkel Mafia heraus – entweder habt ihr noch zu viel Geld auf dem Konto oder seit selbst bei der Bankermafia beschäftigt 🙂

        Art. 1 GG

        (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

        -> Wie die BRD das in Thema Wasser und Menschenrecht sieht haben wir ja kürzlich erst vernehmen dürfen.

        (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

        -> Des Friedens? Aha sieht das in der BRD so aus: Waffen verkaufen an alles was mit Geldscheinen winkt?
        -> Friedensvertrag WK2? Gibts nicht! 2+4 Vertrag ist KEIN Friedensvertrag – sonst würde man ihn auch so nennen. Das sollte euch ja ach so logisch denkenden ja logisch einleuchten, richtig?

        Und zum Satz: „Man will ja schließlich wissen, ob man einen Baum in seinem Vorgarten so einfach fällen kann, oder ob man dazu eine Genehmigung braucht.“ ….

        Achja ist dem so? … Ich muss also andere um Erlaubnis fragen was ich in MEINEM Vorgarten zu tun und zu lassen habe!? … Sehr interessante Feststellung! … Wohnst du auch noch bei Mutti zu Hause? Kleiner Scherz, aber auch nicht! 😉

      • JDavis said, on 15/04/2013 at 23:17

        http://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/eingangsformel.html
        Wir verordnen also immer noch im Namen des Deutschen Reich’s ?

        Nein, „wir“ verordnen gar nichts. Aber die Eingangsformel ist immer noch die gleiche wie zu Kaisers Zeiten, weil das Gesetze immer noch das gleiche ist und weil der Staat immer noch der gleiche ist. Es ist so typisch, daß ihr euch triumphartig an solchen Dingen festbeißt, die tatsächlich eure Position widerlegen.

        Das Gesetz ist über 100 Jahre alt, das einzuführende Gesetz also auch, aber immer noch bedarf man dem Einführungsgesetz – na sowas? Es braucht ja ganz schön lang bis das BGB eingeführt wird wa?

        In dem Fall ja. Aber als juristisches Genie ist dir ja sicher die Problematik rund um die frühere BGB-InfoV und die Gründe, warum man deren Inhalte ins Einführungsgesetz überführt hat, bekannt. Oder gibt’s dazu etwa kein Youtube-Video von Volksbetrug?

        Ich muss also andere um Erlaubnis fragen was ich in MEINEM Vorgarten zu tun und zu lassen habe!?

        Tja, willkommen im Leben.

  36. Dr. Martin Schmutzler said, on 17/03/2013 at 18:32

    michifloh
    Hi
    ich kann mich dem Vor-Blogger (Besucher) nur anschließen und reichling für seine Geduld bei seinen Ausführungen und Klarstellungen von – wie ich finde, bewussten – Falschzitaten der „Reichsdeppen“ danken. So blöd, daran trotz der Richtigstellungen festzuhalten (wie es z.B. Ginsel tut), kann man gar nicht sein! Leider ist die Materie eben nicht ganz einfach, und man braucht schon Zeit, Ahnung und Verständnis, um solchem Gedankengut entgegenzutreten.
    Und ich kann reichling aber beruhigen: es gibt MEHR als nur einen, den er auf die Hirnrissigkeit solchen Gedankenguts aufmerksam gemacht hat.
    Vielen Dank dafür!

    • Graf von Hindenburg said, on 15/04/2013 at 06:54

      Ich kann es nur immer wiederholen: Dann erkläre warum mir seit 7 Monaten keiner mehr vom Finanzamt auf meine Briefe antwortet seitdem ich auf den Verstoß der Abgabenordnung gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes hingewiesen habe – sie also als ungültig bezeichnet habe!?

      • klaus drehmenn said, on 15/04/2013 at 08:01

        Mein Hinweis gegenüber dem FG, dass die AO nicht zur Anwendung kommt und daher alle sich darauf berufenen Verwaltungsakte rechtsgrundlos und somit nichtig seinen, wurde vom FG wie folgt abgewiesen:

        “ ………… Denn die Verletzung des Zitiergebots durch eine einzelne Vorschrift eines Gesetzes begründet nur die Nichtigkeit dieser Vorschrift des Gesetzes (BFH- Beschlüsse v. 19.01.2012 VI B 98/01. 16.12.2009 V B 23/08, 22.07.2010 V S 8/10). Die Nichtigkeit des gesamten Gesetzes kommt nur in Betracht, wenn der ungültige Gesetzesteil mit dem Gesetz im Übrigen derart verfolchten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden (vgl. allgem. Urteil des BVerfG 10.03.2003 2 BvL 9/98, 2 BvL 10/98, 2 BvL 11/98, BvL 12/98).
        Hieran fehlt es.“

      • klaus drehmenn said, on 15/04/2013 at 08:05

        PS: Bei mir hat es etwa auch 7 Monate gedauert, bis dann der FA- Vollstrecker vor der Tür stand. Nachdem ich ihn wegen fehlender Rechtsgrundlage wieder zurück zu seinem Arbeitsgeber geschickt hatte, hat es dann nochmals etwa 6 Monate gedauert, bis meine Konten gepfändet waren.
        Also mach Dir keine Sorgen – die ziehen ihr Ding schon durch …………..

      • JDavis said, on 15/04/2013 at 23:19

        Weil die vom Finanzamt besseres zu tun haben als sich mit Verrückten rumzuschlagen, die keine Ahnung von Recht und Gesetz haben, nichts selbst recherchieren können und jeden Unsinn glauben, den sie irgendwo im Internet gefunden haben?

      • brd2go said, on 16/04/2013 at 06:46

        @j
        .. nah auf Grund welcher Recherche verbreitetst Du hier solch einen Blödsinn?

        Tatsache ist jedoch, dass die Weimarer Reichsverfassung eine Steuerpflicht kennt und aus dem GG eine Steuerpflicht nicht abzuleiten ist.

      • JDavis said, on 16/04/2013 at 11:37

        Z.B. BVerfGE 55, 274 oder http://lexetius.com/2011,3839 (jeweils mit weiteren Nachweisen).

        Tatsache ist jedoch, dass die Weimarer Reichsverfassung eine Steuerpflicht kennt

        Das Grundgesetz kennt eine Steuerpflicht ebenfalls und hält diese für so selbstverständlich, daß es das nicht einmal ausdrücklich schreibt, sondern die Erhebung von Steuern voraussetzt und nur noch Zuständigkeit und Verteilung regelt. Wo schreibt denn die WRV ausdrücklich, daß der Bürger Steuern zahlen muß?

  37. GvH said, on 15/04/2013 at 06:37

    http://www.onlinezeitung24.de/article/1899

    Jeder einzelne Bürger der Bundesrepublik ist aufgerufen, sich jedes einzelne Gesetz der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Ländergesetze sehr genau anzuschauen, um selbst festzustellen, welches dieser Gesetze längst den vernichtenden Stempel „Gesetz ungültig“ trägt, es trotzdem aber scheinlegal regelmäßig Anwendung findet.
    Entdeckt wurden inzwischen beispielsweise:

    1. das Umsatzsteuergesetz seit dem 01.01.2002 ( es fehlen Art. 2.2 GG u. 13 GG )
    2. die Abgabenordnung 1977 seit dem 01.01.1977 ( es fehlt Art. 14 GG )
    3. das nds. SOG ( es fehlt Art. 14 GG )
    4. das nds. VwVG ( es fehlt Art. 14 GG )
    5. das hess. SOG ( es fehlt Art. 14 GG )
    6. das PolG NRW ( es fehlt Art. 14 GG )
    7. das VwVG NRW ( es fehlt Art. 14 GG )
    8. die Justizbeitreibungsordnung von 1937 ( es fehlen Art. 2.2 GG, 13 GG u. 14 GG )

    Der Verfassungsgesetzgeber hat übrigens bei der Beratung des Grundgesetzes keinerlei Zweifel darüber aufkommen lassen, dass jede Grundrechtseinschränkung durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes automatisch die Zitierpflicht des jeweiligen Grundrechtes auslöst. Einzige Ausnahme bilden die wenigen einfachgesetzlich nicht einschränkbaren Grundrechte wie beispielsweise die Religionsfreiheit gemäß Artikel 4.1 GG oder die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5.3.1 GG. Diese auch als absolute Freiheitsrechte titulierten Grundrechte sind nur dann einschränkbar, wenn sie mit den Grundrechten Dritter kollidieren sollten. Dann ist auf der Ebene der Verfassung eine Lösung im Rahmen der sog. praktischen Konkordanz zu suchen und zu finden mit dem Ziel, dass allen Grundrechteträgern die Ausübung ihres individuellen Grundrechtes maximal ermöglicht wird.

    • JDavis said, on 15/04/2013 at 23:32

      Jeder einzelne Bürger der Bundesrepublik ist aufgerufen, sich jedes einzelne Gesetz der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Ländergesetze sehr genau anzuschauen, um selbst festzustellen, welches dieser Gesetze längst den vernichtenden Stempel “Gesetz ungültig” trägt

      Das Verwerfungsmonopol für Gesetze liegt ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht. Und das hat schon mehrfach klargestellt, daß das Bestehen der Steuerpflicht durch das Grundgesetz vorausgesetzt wird und somit kein Eingriff in das Eigentum vorliegt.

      • brd2go said, on 16/04/2013 at 06:36

        @j
        Das sog. Verwerfungsmonopol kann sich nur auf untergeordnete Gesetze beziehen. – Das GG ist eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich.

      • JDavis said, on 16/04/2013 at 11:42

        Das sog. Verwerfungsmonopol kann sich nur auf untergeordnete Gesetze beziehen.

        Was sollen „untergeordnete Gesetze“ sein? Alle Gesetze sind gleichgeordnet. Und das Verwerfungsmonopol bezieht sich auf sämtliche „echten“ Gesetze (Gesetze im formellen Sinn, Parlamentsgesetze). Auf Gesetze im untechnischen Sinn (Verordnungen, Satzungen, Erlasse) bezieht es sich gerade nicht.

        Das GG ist eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich.

        Dann wäre das Grundgesetz die erste Rechtsnorm in der Geschichte der Menschheit, die nicht ausgelegt werden muß/kann.

  38. Dirk Wolfgang Glomp said, on 16/12/2013 at 14:51

    Es wird auch hier so in den Raum gestellt, so als wenn es nur für Verordnungen und Satzungen (und vermutlich auch noch für grüne Ampelmänchen) sehr hohe rechtliche Anforderungen geben müsste, die es aber für Gesetze und eine Landesverfassung gar nicht zu geben braucht. Der Anspruch einer Rechstsicherheit nur für Verordnungen scheint in diesem Licht betrachtet ein enormes Aussmass angenommen zu haben, wobei hingegen bei Gesetzen es nicht so wichtig zu sein scheint, ob hierbei eine Rechtsicherheit überhaupt besteht und vorhanden ist, oder auch nicht.

    Doch welche Argumente gibt es denn dafür, dass die rechtlichen Anforderungen für Gesetze und auch für eine Landesverfassung noch unter den rechtlichen Anforderungen von Verordnungen und Satzungen stehen sollte?

    Dirk

    • reichling said, on 16/12/2013 at 15:52

      Sie haben hier etwas gründlich falsch verstanden.

      Es ist rechtsstaatlicher Grundsatz, dass ein Gesetz, auch eine Verfassung, eine Veordnung und eine Satzung, grundsätzlich im gesamten Hohheitsgebiet bzw. Zuständigkeitsgebiet des Gesetzgebers bzw. des Verodnungsgebers/Satzungsgebers gilt. Es muss deshalb kein Geltungsbereich im Gesetz oder der Verordnung/Satzung angeführt werden.

      Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz gilt in ganz Deutschland, die Verordnung einer Landesregierung, eines Landkreises, bzw. die Satzung einer Gemeinde gilt im gesamten Gebiet des Landes, des Landkreises oder der Gemeinde. Das ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz.

      Nur, wenn von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht werden soll, muss der eingeschränkte Geltungsbereich im Gesetz oder Veordnung bzw. Verfassung enthalten sein.

      Dies gilt vor allem bei Verordnungen und Satzungen nach dem Naturschutzgesetz. Hier ist jeder darauf angewiesen, zu wissen, in welchem Bereich Beschränkungen, die durch die Verordnung/Satzung auferlegt werden, gelten und wo sie nicht gelten. Der Geltungsbereich deckt sich in diesem Fall nicht mit dem Zuständigkeitsbereich. Gesetze, die nicht im gesamten Hohheitsgebiet des Gesetzgebers gelten, sind zum Beispiel Gesetze über den Befriedeten Bezirk um Parlamentsgebäude (Bannmeilengesetz). Sie machen allerdings nur einen winzigen Bruchteil der Gesetze aus.

      Das Grundgesetz wurde 1990 im Namen des Deutschen Volkes erlassen, es galt aber nicht in ganz Deutschland. Deshalb musste in Art. 23 a. F. eine Beschränkung des Geltungsbereiches eingeführt werden. Diese Beschränkung ist am 3.10.1990 weggefallen. Von da an ist das Grundgesetz die Verfassung für ganz Deutschland.

      Eine Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Geltungsbereiches von Gesetzen besteht wohl nur bei Deutschen, die sich dem Reich verpflichtet fühlen. In keinem anderen Staat dieser Erde hört man ähnliche Diskussionen. Immerhin, das Straßenverkehrsgesetz der Schweiz hat einen Geltungsbereich. Es gilt auf allen öffentlichen Straßen.

      Es ist also nicht so, dass die gesetzlichen Anforderungen für Gesetze oder die Verfassungunter denen von Verordnungen und Satzungen stehen.

      • brd2go said, on 16/12/2013 at 15:55

        Welches Hoheitsgebiet?

  39. Dirk Wolfgang Glomp said, on 16/12/2013 at 15:36

    Zum Thema Grundrechte: Unsere im GG verbrieften Grundrechte sind doch jederzeit und beliebig einschränkbar, weil es immer nur eine rein willkürlichen Auslegungssache ist inwiefern durch Anwendung unserer Rechte unsere Grundordnung und Sitten durch die jeweilige Moral- und Wertvorstellung der Regierung als gefährdet oder verletzt definiert werden. Unsere Grundrechte sind deswegen nur systemimanent vorhanden und geben damit keinen wirklichen Schutz gegen den Mißbrauch unserer Volksgewalt und gegen Regierungskriminalität.

    Vergleichsweise so wie der in der BRD angewendete Rechtspositivismus im Gegensatz zu unseren Menschenrechten keinen Transzendenzbezug, oder aussergesetzliche Rechtserkenntnisquellen aufweisen kann, stellt der Rechtspositivismus eine Abtrennung von Recht und Moral durch usurpierte Ermächtigung in der politischen Ebene dar. Der Rechtspositivismus vertritt die Vorstellung, daß die Geltung von Normen allein durch staatliche Gesetze begründet wird. In seiner Ablehnung aller überpositiven Normen steht der Rechtspositivismus im Gegensatz zum Natur- und Völkerrecht. Der Inhalt des Rechts ist dem Rechtspositivismus zufolge unerheblich, entscheidend ist jedoch das Zustandekommen durch die staatliche Macht, also durch verfassungswidrigen Mißbrauch der Staatsgewalt in Eigenermächtigung.

    Dirk

  40. JDavis said, on 16/12/2013 at 15:56

    als wenn es nur für Verordnungen und Satzungen (und vermutlich auch noch für grüne Ampelmänchen) sehr hohe rechtliche Anforderungen geben müsste

    Nein, in dieser Pauschalität ist das nicht richtig. Nur ist es so, daß es verschiedene untergesetzliche Rechtsnormen gibt, die eben denklogisch nicht im gesamten Einflußbereich des Normgebers gelten können. Die Beispiele wurden hier schon angeführt, ein Flächennutzungsplan, eine Baumschutzverordnung etc. In diesen Fällen muß der Geltungsbereich sehr genau und für jedermann nachvollziehbar bestimmt werden. Aus diesen Spezialfällen kann man aber nicht schließen, daß dies für jede Verordnung oder gar für jede Rechtsnorm gilt. Und darum kommt z.B. die Sächsische Archivbenutzungsverordnung auch ohne einen Paragraphen aus, der regelt, daß sie in Sachsen gilt.

  41. Dirk Wolfgang Glomp said, on 16/12/2013 at 18:34

    Na dann war meine Mühe, so zu tun als als ob ich es falsch verstanden hätte, ja auch wirklich erfolgreich und der Zweck, diese Dinge näher zu beleuchten, erzielte damit auch seine von mir beabsichtigte Wirkung.

    Wenn folglich die rechtlichen Anforderungen für Gesetze und auch für eine Landesverfassung nicht unter den rechtlichen Anforderungen für Verordnungen stehen, dann sollte auch das Hohheitsgebiet bzw. Zuständigkeitsgebiet des Gesetzgebers und damit auch der Geltungsbereich der Gesetze des Gesetzgebers rechtswirksam definiert worden sein. Weil In der Regel gelten Gesetze und Rechsverordnungen für das ganze Gebiet der Körperschaft, deren Gesetzgeber oder Verordnungsgeber sie erlassen haben.

    Das gesetzgebende Organ sind aber ursprünglich nur die Länderparlamente. Weil der Parlamentarische Rat vermochte es nicht den Text des GG in ein Gesetz zu wandeln. Er arbeitete den Text des GG lediglich aus und dieser wurde von den West-Alliierten Besatzungsmächten auch mehrfach geändert und einige Bestandteile aus dem Text auch heraus genommen. Dann wurde der Text von den Militärgouverneuren der West-Alliierten Besatzungsmächte in ihrem Genehmigungsschreiben vom 12. Mai. 1949 zur Legitimierung durch die Länderparlamente frei gegeben. Siehe dazu auch das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949.

    Der Versuch, den Geltungsbereich über die BRD herzuleiten ist nicht erfolgreich. Denn die BRD ist erstens nicht der Gesetzgeber und zweitens stellt die BRD keine Gebietskörperschaft dar. Das GG nennt die BRD zwar einen Bundesstaat (Art.10.1GG). Doch der hierfür nötige Artikel, welcher diesen Bundesstaat durch Nennung seiner Gliedstaaten konstituiert, fehlt!

    Der 133erGG vermeidet es, die BRD als Wirtschaftsgebiet zu erklären. Dies würde die BRD territorial konstituieren. Statt dessen konstituiert er die BRD nur als Verwaltung des Wirtschaftsgebietes. Die BRD bleibt gebietslos.

    Ob ein Vertrag bzw. deren Bestandteile schon erfüllt wurden, dass kann auch nicht immer eindeutig und zweifelsfrei bestimmt werden. So konnte der Saarvertrag nur alleine nicht den rechtlichen Anforderungen gerecht werden, um das Saarland rechtswirksam einzugliedern. Der mit Frankreich ausgehandelte „Saarvertrag vom 27.Okt.1956“ reichte für das Inkraftreten des Beitrittes noch nicht aus. Seine Bestimmung in Art.2, dass das Saarland dem Geltungsbereich des GG beitritt, erfüllt sich erst mit dem entsprechenden „Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes“. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden musste also erst ein Gesetz für die Eingliederung des Saarlandes (23. Dezember 1956) erschaffen werden.

    So bestehen nun auch erhebliche Zweifel darüber, ob die neuen Bundesländer der ehemaligen DDR sich alleine nur mit einem Einigungs-Vertrag schon in die BRD eingliedern konnten und diese Eingliederung bereits schon erfolgte, oder immer noch, wegen einem dazu fehlenden Eingliederungsgesetz, sich gar nicht rechtswirksam eingliedern konnten und die Bestandteile des Einigungs-Vertrages sich noch gar nicht erfüllt haben.

    Wo genaus soll denn nun eigentlich das GG gelten und wo bitte ist der Geltungsbereich des GG und der Hoheitsbereich und Zuständigkeitsbereich des Gestzgebers der BRD zweifelsfrei zu entnehmen?

    Die BRD ist ein Staat ohne (eine rechtsstaatliche) Legitimation:
    http://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein-Staat-ohne-Legitimation.html
    Zitat:“Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben.“

    Wir haben hier also heute einen Bundesstaat und auch Bundesländer die ihre eigene existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben.

    Doch wo findet man denn nun dieses Hohheitsgebiet bzw. Zuständigkeitsgebiet des Gesetzgebers rechtswirksam definiert, wenn sogar die Bundesländer schon bereits ihre eigene existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben?

    Dirk

    • JDavis said, on 16/12/2013 at 20:16

      wo bitte ist der Geltungsbereich des GG und der Hoheitsbereich und Zuständigkeitsbereich des Gestzgebers der BRD zweifelsfrei zu entnehmen?

      Das Grundgesetz gilt da, wo es eben gilt. Praktisch jeder Mensch auf der Welt weiß das. Es gibt ein paar Leute, die man liebevoll „Reichsdeppen“ nennt, die so tun, als wüßten sie es nicht. Aber selbstverständlich wissen auch sie es.

      Wer die Länder nachlesen will, kann einfach in die Präambel des Grundgesetzes schauen.

    • Patrick Lassan said, on 07/01/2014 at 14:37

      „Der 133erGG vermeidet es, die BRD als Wirtschaftsgebiet zu erklären. Dies würde die BRD territorial konstituieren. Statt dessen konstituiert er die BRD nur als Verwaltung des Wirtschaftsgebietes. Die BRD bleibt gebietslos.“

      Schon erstaunlich, wie dieser Artikel immer wieder interpretiert wird. Das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, das in Artikel 133 GG erwähnt wird, war der Zusammenschluss der britischen und amerikanischen Besatzungszone, auch Bizone genannt. Nach ihrer Gründung wurde die Bundesrepublik Rechtsnachfolger. Was Rechtsnachfolge bedeutet, sollte man eigentlich wissen.

  42. Dirk Wolfgang Glomp said, on 16/12/2013 at 19:48

    Rechts-Baustelle unter der Lupe betrachtet:

    Die BRD ist ein Staat ohne (eine rechtsstaatliche) Legitimation:
    http://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein-Staat-ohne-Legitimation.html
    Zitat:Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Entdemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen.“

    Mit anderen Worten in der BRD haben wir nun 127 Rechtsordnungen und von einer im GG beschriebenen „Rechtssicherheit“ kann schon mal gar nicht mehr im entferntesten die Rede sein.

    Willkommen in der EU-Diktatur.

    Dirk

    • JDavis said, on 16/12/2013 at 20:09

      Bitte den Artikel mal aufmerksam lesen: Nicht die Bundesrepublik ist für Prof. Schachtschneider ein „Staat ohne Legitimation“, sondern die EU.

  43. Dirk Wolfgang Glomp said, on 16/12/2013 at 23:07

    @JDavis: Ich weiss ja nicht ob du auch schon einmal auf eine Landkarte geschaut hast, aber die BRD befindet sich auf unserer Landkarte nicht wirklich ausserhalb von der EU. Auch nicht mal ein bischen ausserhalb davon.

    Die Rechstaatlichkeit und damit auch unsere demokratischen Verhältnisse in der BRD haben sich damit grundlegend verändert und auch verabschiedet. Ganz Europa und alle europäischen Staaten, einschliesslich der BRD sind davon betroffen.

    Es ist eine Lüge davon zu sprechen es gäbe hier in der BRD weiterhin eine Rechtstaatlichkeit und es ist wohl wirklich eine Charaktersache wie man mit diesen Fakten umgeht, ob man sich täuschen läßt und auch selber diese Fakten leugnet und Lügen darüber verbreitet und dieses Unrechts-System in der BRD unterstützt, oder ob man vor den Gefahren warnt und diese BRD-Lügen darüber aufdeckt und sich Wahrhaftig mit der gesamten Thematik beschäftigt, anstelle nur mit imagären Reichsdeppen und wenig konstruktiven Inhalten herum zu trollen.

    Deine eigene Aufmerksamkeit darfst du nun zur Freude auch einmal auf eine Landkarte richten.
    Augen auf BRD gerichtet und nicht auf Neuschwabenland schielen. Na hast es gefunden?

    Dirk

  44. Dirk Wolfgang Glomp said, on 17/12/2013 at 00:49

    Zur Präambel des Grundgesetzes:

    Nachzulesen in „Creifeld´s Rechtswörterbuch“ (17. Auflage, Verlag C. H. Beck München 2002) wird die Rechtsfähigkeit einer Präambel folgendermaßen definiert:
    „Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen.“ Demnach hat die Auflistung der Länder in der Präambel keine Rechtserheblichkeit.“

    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/15040/praeambel-v6.html
    Zitat:“Die Präambel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sie dient aber der Auslegung einer Verfassung, eines Gesetzes oder Vertrages.“

    ….

    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_144.html
    Zitat:
    „Art 144
    (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
    (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“

    ….

    Im Artikel 23 GG (neu)steht allerdings nichts von irgendwelchen Ländern, die als Geltungsbereich anzusehen wären ( siehe unten, Artikel 23 GG alte Fassung). Hier wird nur von der „Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit“ gesprochen.

    Im GG Artikl 144 steht nicht „in der Prämbel zum GG aufgeführten Länder“, sondern „die im Artikel 23 aufgeführten Länder“. Aber dort im 23 GG (neu) sind keine Bundesländer im Geltungsbereich der BRD aufgeführt.

    ..

    Wie hätten wir es denn gerne, ein bischen rechstaatlich, oder etwas weniger, nur ein bischen schwanger oder nur halb tot?

    Man bekommt hier ja wirklich schon den Eindruck es sei nicht so wichtig was in unseren Gesetzen genau drin steht, wenn hier solche gesetzlich vorprogrammierten Irrwege wie hier in der BRD beschrittren werden, frei nach dem Motto erfinden wir einfache neue rechtliche belanglose Inhalte und rechtfertigen damit dieses gesamte Chaos in der wir uns rechtlich befinden.

    Dirk

    • reichling said, on 17/12/2013 at 10:14

      Die Präambel ist also rechtlich von keiner Bedeutung, weder in Verfassungen noch in Verträgen.

      “ Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das DeutBVerfGE 36, 1 (15)BVerfGE 36, 1 (16)sche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.“

      Das wussten die höchsten deutschen Richter in Karlsruhe wohl nicht, als sie 1973 über die Verfassungsmäßigkeit des Grundlagenvertrages abzustimmen hatten, sonst hätten sie diesen Satz wohl kaum geschrieben.

      Art. 144 GG Abs. 1 ist bereits seit 1949 gegenstandslos geworden. Das Grundgesetz wurde von den Landtagen in zwei Drittel der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll, angenommen. Damit hat sich dieser Artikel erledigt.

      Abs. 2 bezog sich ausschließlich auf Berlin, genauer gesagt, auf die Westsektoren. Seit dem 3.10.1990 ist ganz Berliner uneingeschränkt Teil des vereinten Deutschlands, es gibt keine Teile von Deutschland mehr, in denen das Grundgesetz nur mit Einschränkungen gilt. Art. 144 hat ausschließlich noch historische Bedeutung. Er gehört zur Geschichte der Bundesrepublik dazu, nur deshalb wurde er im Grundgesetz belassen, auch wenn er seit dem 3. Oktober 1990 keinerlei Wirkung mehr entfalten kann.

      Wenn auch die Präambel nicht unmittelbar geltendes Recht schafft, so gibt sie doch wichtige Staatsziele vor. Das waren 1949 die Wiedervereinigung Deutschlands und die Mitarbeit Deutschlands als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa. Die Wiedervereinigung ist erfolgt, und am vereinten Europa arbeiten wird noch. Aber wir sind schon ein ganz schönes Stückchen weiter, als man es sich 1949 hätte vorstellen können.

      Ein rechtliches Chaos wird eigentlich nur von rechtlichen Chaoten als solches gesehen. Es gibt aber keines.

  45. Dirk Wolfgang Glomp said, on 17/12/2013 at 02:00

    Gedanken über die Sinnhaftigkeit vom GG Artikel 20 Absatz 4:
    Das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes verbürgt jedem Deutschen das Recht gegen jeden Widerstand zu leisten, der die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung außer Kraft setzt.

    Aber solange die freiheitliche demokratische Grundordnung immer noch weiter besteht, gibt es keine Rechtsgrundlage, auf der das Widerstandsrecht angewendet werden kann. Ist jedoch die freiheitliche demokratische Grundordnung schon außer Kraft gesetzt worden, dann gibt es ein Recht (im Sinne des Gesetzes) auf Widerstand gar nicht mehr.

    Und wofür soll so ein Gesetz dann überhaupt nützlich sein, wenn keine Möglichkeit besteht dieses Gesetz jemals zur Anwendung zu bringen?

    Nebenbei: Die von den vereinten Nationen geforderten gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung und Eindämmumg von Korruption wird von der BRD weiterhin nicht eingehalten und völlig ignoriert. Hier steht die BRD(eigentlich nur deutschland, weil die brd wurde doch schon bei den vereinten Nationen abgemeldet) immer mehr isoliert auf einer nicht sehr umfangreichen Liste zusammen mit Nordkorea. Das Ansehen der BRD, um das sich ja immer viele Sorgen gemacht wird, nimmt dadurch ebenfalls einen immer grösseren Schaden der nicht nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist, so unverantwortlich wird von Seiten den BRD-Verwaltung im Bundestag mit dem hohen Ansehen einer Nation von Menschen umgegangen, die durch die Wirren des letzten Krieges schon wahrlich genug erlitten haben, um so einer Schande, welche sich hierbei abzeichnet, ausgesetzt zu werden.

    Dirk

    • reichling said, on 17/12/2013 at 10:25

      Art. 20 Abs. 4 sagt:

      „(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

      Jeder Deutsche hat also das Recht auf Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die durch das Grundgesetz vorgegebene verfassungsmässige Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
      Tobias Sommer, Ironleafs/Eisenblatt und Co. haben aber keineswegs die Absicht, die durch das Grundgesetz vorgegebene verfassungsmässige Ordnung zu verteidigen, ganz im Gegenteil, sie wollen sie beseitigen. Sie plädieren zum Teil für die Weimarer Verfassung oder gar für die Reichsverfassung von 1871 als geltender deutschen Verfassung, wobei sie allerdings nicht wissen, wie diese Ordnungen wirklich ausgesehen haben. In Wahrheit wollen sie nur die Vernichtung des Grundgesetzes und die Errichtung einer dem NS-Regime vergleichbaren Diktatur.

      Alle Deutsche hätten das Recht, nach Art. 20 Abs. 4, Widerstand gegen diese Leute auszuüben, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Es ist nun aber mal so, dass Sommer, Singendonk & Co von der überwiegenden Zahl der Deutschen als elende Spinner angesehen werden, und sie weit von einer Massenbewegung entfernt sind, und nie eine werden. Ihre Gefahr für den Bestand unserer verfassungsmäßigen Ordnung ist zur Zeit vernachlässigbar gering.

      Und damit das so bleibt, dazu dient auch mein Blog.

  46. Dirk Wolfgang Glomp said, on 17/12/2013 at 12:41

    Zitat: „Das Grundgesetz wurde von den Landtagen in zwei Drittel der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll, angenommen.“

    Und wie wurde unser Landtag damals besetzt, die Mütter unsere Grundgesetzes waren nur 4 (in Wort vier) Frauen. Die Millionen anderer Frauen bekamen erst ab 1977 nach und nach die Möglichkeit ihren politischen Willen überhaupt mit einzubringen. Vorher konnten nur Männer mit entscheiden.

    Aber auch hierbei wird so getan als hätten die Landtage damals eine Wahl gehabt sich für bestimmte Inhalte des Grundgesetzes zu entscheiden, aber diese Wahl hatte die Vertreter unserer Volkes nicht. Das Grundgestz wurde uns aufgezwungen und über den Inhalt konnten wir als Volk nicht frei entscheiden, unser Textentwurf wurde von den Besatzungsmächten mehrfach geändert.

    Auch waren wir ein unfreiwillig geteiltes Volk, welches mit Waffengewalt militärisch geteilt wurde. Mit so einer Fremdbestimmung kann man nicht wirklich von demokratischen Verhältnissen mehr reden.

    Und wenn die Präambel rechtlich von keiner Bedeutung ist und nirgendwo anders die Bundesländer mehr aufgeführt sind, dann haben diese Bundesländer ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt und ebenso der Bund ohne Bundesländer zumal das GG heute auch noch von den europäischesche Union in Kraft gesetzen Bestimmungen überlagert wird und damit jede noch übrig gebliebene demokratische Grundlage restlos beseitigt wurde. Die im GG verbrieften Grundrechte unserer ehemaligen Verhältnisse sind unwirksam und bedeutungslos geworden. Die BRD ist kein Sozialstaat mehr und unsere verfassungsmäßige Grundordnung verlor ihre existenzielle Rechtstaatlichkeit.

    Dirk

    • reichling said, on 17/12/2013 at 14:50

      Erwarten Sie jetzt bitte nicht, dass ich im einzelnen nachprüfe, welche Fraktionen in welcher Stärke in den einzelnen Landtagen vorhanden waren. Tatsache ist jedoch, dass die Landtage bereits frei gewählt waren. Dass so wenige Frauen dabei waren, ist wohl auch dem damaligen Zeitgeist zu verdanken, wo es üblich war, dass die Frau den Haushalt versah und ihrem Mann genau sagte, wie er sich politisch verhalten soll.

      Von Anfang an waren auch Frauen in den Parlamenten vertreten, wenn auch nur als eine unterrepräsentierte Minderheit. Dies beginnt sich allmählich zu ändern.

      Die demokratischen Verhältnisse waren damals auf die Westzonen beschränkt. In dem unter sowjetischen Einfluss stehenden Teil unseres Landes galt dies nicht. Dass Deutschland geteilt war, ist dem Größenwahn einer Person zu verdanken, die Reichskanzler und ein Jahr danach auch Reichspräsident in einer Person war.

      Was heißt „Das Grundgesetz wurde uns aufgezwungen“?

      Seit Mai 1945 gab es keine für ganz Deutschland handlungsfähigen Organe. Die Regierungsgewalt wurde deshalb von den Alliierten übernommen. Sehr bald schon stellte sich heraus, dass es zwischen der Sowjetunion und den Westmächten unvereinbare Gegensätze gab, was das weitere Vorgehen in Deutschland anging. Der Kalte Krieg zeichnete sich allmählich immer deutlicher ab.

      Die Westmächte wollten aber drei Jahre nach dem Krieg wieder mehr Verantwortung in deutsche Hände liegen und beauftragten die Ministerpräsidenten mit der Einberufung eines Gremiums, dass für die Länder der westlichen Besatzungszonen eine Verfassung ausarbeiten sollte.

      Selbstverständlich stellte man harte Bedingungen an diese Verfassung. Sie musste demokratisch sein, sie musste förderal sein, die Menschenrechte mussten geschützt werden und die Einheit Deutschlands durfte durch sie nicht verhindert werden.

      Ich weiß, das waren harte, fast unzumutbare Forderungen. Wo kämen wir hin, wenn die Verfassung demokratisch sein muss oder gar die Menschenrechte zu schützen hat?

      Nun ja, das Gremium, das die Verfassung ausarbeitete, nannte sich Parlamentarischer Rat. Die Mitglieder wurden von den Länderparlamenten entsprechend ihrer Fraktionsstärke benannt. Die Ministerpräsidenten bestanden darauf, die Verfassung „Grundgesetz“ zu nennen, weil sie die Bezeichnung „Verfassung“ nur der Verfassung eines geeinten Deutschlands und nicht nur eines Teilstaates zubilligen wollten. Anstelle der von den Alliierten gewünschten Volksabstimmung setzte man durch, dass die Zustimmung der Landtage von zwei Drittel der daran beteiligten Länder genügte.

      Die Beratungen im Parlamentarischen Rat dauerten etliche Monate. Im Mai 1949 wurde die Endfassung des Grundgesetzes beschlossen. Die Beratungen im Parl. Rat waren sehr intensiv. Oft hat es Streitigkeiten gegeben, und man musste sich irgendwie zusammen raufen.

      Aber man war sich darüber einig, dass weder die Verfassung der USA noch die Frankreichs ein Vorbild für das Grundgesetz sein könne. Heraus kam ein Grundgesetz, dass wesentliche Elemente der Weimarer Verfassung übernahm, aber nicht deren Fehler, die zum Scheitern der ersten Demokratie auf deutschem Boden geführt hatten.

      Es gab auch schon 1949 Parteien, die mit dem Grundgesetz nicht einverstanden waren, die es ablehnten. Aber in allen Wahlen seither hat das Volk stets die Parteien mit überwältigender Mehrheit gewählt, die sich offen zum Grundgesetz bekannten und auch jetzt noch bekennen.

      Auch wenn das Volk das Grundgesetz nicht in einer Volksabstimmung angenommen hatte, so hat es stets bei Wahlen bewiesen, dss es hinter dem Grundgesetz steht.

      Die Präambel des Grundgesetzes ist keineswegs ohne rechtliche Bedeutung. Aber da die bis 1990 geltende Beschränkung des Geltungsbereiches unserer Verfassung weggefallen ist, gilt das Grundgesetz in allen Ländern.

      Der alte Art. 23 enthielt ja auch nur eine Nennung der 1949 zur Bundesrepublik gehörenden Länder, was durch das Wörtchen „zunächst“ deutschland gemacht worden. Schon Anfang der fünfziger Jahre wurde als drei Ländern im Südwesten das Land Baden-Württemberg gebildet, und 1957 wurde das Saarland aufgenommen. Im Art. 23 waren sie nicht erwähnt. Sie messen also dem alten Artikel 23 eine Bedeutung zu, die er nicht hatte. Er war Teild es Wiedervereinigungsgebotes, und dieses Gebot ist ja erfüllt.

  47. Dirk Wolfgang Glomp said, on 17/12/2013 at 13:16

    Zitat: „Seit dem 3.10.1990 ist ganz Berliner uneingeschränkt Teil des vereinten Deutschlands, es gibt keine Teile von Deutschland mehr, in denen das Grundgesetz nur mit Einschränkungen gilt.“

    Auch das kann seit den Bundesbereinigung-Gesetzen grundlegend bezweifelt werden. Siche doppelte Aufhebeung der Aufhebung der von den SCHAEF-Gesetzen auferlegten Beschränkungen in Bezug auf West-Berlin.

    Und ob die die Vereinigung der neuen Bundesländer nur alleine mit einem Einigungsvertrag sich schon rechtswirksam vollzogen hat, das ist ebenfalls nicht zweifelsfrei bestimmbar und kann angezeifelt werden, ohne ein Gesetzt zum Beitritt.

    Aber das spielt nun auch keine grosse Rolle mehr, weil die BRD ja auch kein Rechtsstaat mehr ist und das GG überlagert wird und damit jede demokratischen Verhältnisse schon beseitigt wurden und wir uns nun in einer Diktatur befinden, wo der Wille unseres Volkes einfach ignoriert wird und wir nicht selber über unser Leben bestimmen können. Wir wurden rechtlos. Auch weil diese Problem ignoriert und schön geredet werden.

    Dirk

    • reichling said, on 17/12/2013 at 14:22

      Wäre Deutschland kein Rechtsstaat, dann brauchte ich meinen Blog nicht zu betreiben. All die Leute, über die ich in meinem Blog schreibe, sässen dann irgendwo im Knast. Dass dem nicht so ist, ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass der Rechtsstaat noch funktioniert.

      Man merkt deutlich, dass Ihnen die Gesetzesmaterie ziemlich fremd ist. Gesetze können durch andere Gesetze aufgehoben werden, und dies ist mit dem Besatzungsrecht geschehen. Wenn aber dann, Jahre danach, dieses Aufhebungsgesetz aufgehoben wird, heißt das nicht, dass die aufgehobenen Gesetze wieder in Kraft treten. Was einmal aufgehoben ist, bleibt aufgehoben. Man hat diese Aufhebungsgesetze aufgehoben, weil man sie nicht mehr gebracht hat. Das gilt auch für Berlin.

      Der Beitritt der DDR ist auch rechtmäßig vollzogen worden. Der Einigungsvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der vom Bundestag und der Volkskammer der DDR und dem deutschen Bundestag angenommen worden ist. Was hätte man noch in ein Gesetz reinschreiben sollen, das nicht schon im Einigungsvertrag drin steht?

      Mir scheint, dass Sie hier Probleme konstruieren, die in Wirklich nicht bestehen, und sich dann darüber aufregen.

    • Patrick Lassan said, on 07/01/2014 at 14:44

      „Siche doppelte Aufhebeung der Aufhebung der von den S[C]HAEF-Gesetzen auferlegten Beschränkungen in Bezug auf West-Berlin.

      Woraus dann gefolgert wird, die SHAEF-Gesetze würden doch wieder gelten? Informieren Sie sich bitte mal richtig. Wenn ein Gesetz aufgehoben wurde, bleibt es aufgehoben. Lediglich die Rechtsfolgen aus dem Gesetz bleiben bestehen.

      • AndyQ said, on 20/03/2014 at 09:42

        Hallo,

        ich möchte nun auch eine kleine Frage loswerden ohne ganz in die Diskussion einzusteigen. Ich bin im Internet auf die unterschiedlichen Meinung zur Gesetzeslage aufmerksam geworden.

        In der Abgabenordnung §138 wird direkt Bezug auf den Geltungsbereich des Gesetzes genommen. Dieser ist leider im Gesetz nicht formuliert. Es wird lediglich der Anwendungsbereich angegeben. Anwendungsbereich ist meiner Meinung nach aber nicht gleich Geltungsbereich.

        Ich verstehe auch nicht warum nicht einfach der Geltungsbereich in den Gesetzen angegeben wird, von mir aus auch einfach in übergeordneten Gesetzen, wie dem Grundgesetz.
        Kann man dort nicht einfach reinschreiben, die Bundesrepublik Deutschland besteht aus folgenden Bundesländern …. und hat die Grenzen von 2014 oder 1990. Dann hätte diese Unklarheit ein Ende.

        Ein weiterer Punkt in der Diskussion sind die Besatzungsgesetze SHAEF (ich hoffe es richtig geschrieben zu haben), ich habe mal versucht herauszufinden, wann diese Gesetze abgeschafft wurden. Leider habe ich dazu keinen Nachweis gefunden. In der Pariser Konferenz (glaube ich) sollten diese Gesetze abgeschafft worden sein. Leider steht in den Protokollen nichts davon.
        Kann mir jemand von den Herren liebenswürdiger Weise die entsprechenden Daten und Unterlagen bezeichnen, damit man dies nachvollziehen kann.

        Vielen Dank

        Andy

      • Moritz said, on 21/03/2014 at 15:29

        Ich schließe mich meinem Vorredner an: Eine Rechtsnorm muss seinen Geltungsbereich grundsätzlich nicht angeben.

        Sie schreiben „Dann hätte diese Unklarheit ein Ende.“ – welche Unklarheit meinen Sie denn damit? Es besteht überhaupt gar keine Unklarheit. Die Behauptung, ohne Angabe eines Geltungsbereichs bestünde Rechtsunsicherheit ist völlig aus der Luft gegriffen. Rechtsunsicherheit würde bedeuten, dass Ihnen als Bürger nicht klar ist, ob eine bestimmte Rechtsnorm für Sie gilt – ist dies denn bei der AO der Fall? Sind Sie sich tatsächlich nicht sicher, ob dieses Gesetz für Sie, der seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, Anwendung findet?

        Es wurde schon oft gesagt, aber ich möchte es noch mit einem kleinen Beispiel unterlegen:
        Rechtsnormen gelten immer im Hoheitsgebiet des Normgebers. Oder einfacher gesagt, die Norm gilt dort, wo der Normgeber Befugnisse zum handeln hat.

        Die Stadt München erlässt eine Satzung, die für alle Bewohner der Stadt München gilt. Sie gilt nicht in Berlin, denn das normgebende Organ (der Gemeinderat der Stadt München) darf und kann sich nicht in die Befugnisse eines fremden Gemeinderates (Berlin) einmischen. Die Satzung bedarf keiner Angabe eines Geltungsbereichs, da sie selbstverständlich nur in München gilt.

        Das Land Bayern erlässt ein Gesetz, das für alle Bewohner Bayerns gilt. Es gilt nicht in Sachsen, da sich der bayerische Landtag nicht in die Befugnisse des sächsischen Landtages einmischen kann. Das Gesetz bedarf keiner Angabe eines Geltungsbereichs, da es selbstverständlich nur in Bayern gilt.

        Die Bundesrepublik Deutschland erlässt ein Gesetz, das für alle Bewohner der Bundesrepublik gilt. Es gilt nicht in Frankreich. Und wieder: Es bedarf keines Geltungsbereiches, da es selbstverständlich nur in Deutschland gilt.

        Das ist übrigens keine öffentlich-rechtliche Besonderheit:
        Ein Kleingartenverein erlässt eine Satzung, die für alle Mitglieder des Vereins gilt. Sie gilt nicht für den Schützenverein. Daher muss der Verein dies auch gar nicht klarstellen, weil es selbstverständlich ist.

        Viele Grüße,
        Moritz

      • brd2go said, on 21/03/2014 at 16:33

        Demnach siehst du die „Bundesrepublik“ als Staat an. Okay!
        Aber wo ist das Volk und wo verläuft die Staatsgrenze deiner „Bundesrepublik“?

      • reichling said, on 21/03/2014 at 17:48

        Das wohl auf eine rethorische Frage, auf die der Fragesteller keine Antwort erwartet.
        Das Volks der Bundesrepublik Deutschland ist die Gesamtheit aller Deutschen.
        Wenn man von außerhalb die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland passiert, wird man durch folgendes Schild darauf hingewiesen:

        Grenze BRD

        Wenn man es genauer haben möchte, findet man auch Grenzsteine.
        Grenzstein Deutschland / Dänemark

        Die Außengrenze der Bundesrepublik Deutschland wird auf diesem Grenzstein zwischen Deutschland und Dänemark durch die oben durch den Stein verlaufende Nut markiert.
        Für den Hausgebrauch reicht es aber schon, wenn man sich einen neueŕen Atlas zur Hilfe nimmt, dort sind die Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls sehr deutlich eingetragen.

        Übrigens, „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutschland“ bezeichnen den selben Staat.

      • AndyQ said, on 22/03/2014 at 16:25

        Hallo,

        so klar wie du es siehst ist diese Sache leider nicht. Wenn in einem Gesetz ein Querverweis bzw. eine Klausel festgehalten wird, sollte diese geklärt werden. Ich bin der Meinung, wenn in der AO §138 (1) der Geltungsbereich des Gesetzes erwähnt wird, dann sollte man diesen innerhalb des Gesetzes oder eines übergeordneten Gesetzes auch erklärt bekommen.

        Die Antwort das dies logisch sei und natürlich nur den Nationalstaat betrifft, ist leider unbegründet. Da der gesetzliche Hintergrund oder entsprechende Verweise auf Gerichtsurteile fehlen.

        Deine Aussagen mögen vielleicht logisch klingen, werden jedoch nur durch die Akzeptanz von Vertragsparteien gültig. Ich bin jedoch der Meinung, das ein Gesetz in sich schlüssig sein sollte, da sonst die Auslegung weiter auf die schon jetzt überlasteten Gerichte verlagert wird. Und von diesen Gesetzen gibt es leider schon viel zu viele.
        Mir geht es hier nicht um irgend welche Reichsdeutschen, ich möchte nur eine begründete und fundierte Antwort bekommen und keine Auslegungsform.

        Ich versuche es einmal anders zu erklären, stell dir vor du baust einen Schrank zusammen aus verschiedenen Teilen. Die Teile bekommst du jedoch nicht zusammen mit den großen Teilen sondern musst sie einzeln besorgen. Dann ist es doch auch logisch, das bei den einzelnen Teilen die Bezeichnung des Schrankes vorhanden sein muss und nicht für einen anderen Schrank. Es muss klar sein welche Teile zusammen gehören und was die Summe der Teile ergibt, da man den Schrank doch sonst nie zusammenbauen kann.

        Da die Frage des Geltungsbereiches hier aber von verschieden Parteien unterschiedlich ausgelegt wird, sollte darüber abgestimmt werden. Die Frage der Form der Abstimmung müsste jedoch vorher auch geklärt werden.

        Dabei geht es jedoch nicht in erster Linie um Nationalismus und Reichsdeutschtum, sondern einfach nur um Geld oder Lebenszeit, welche man an den Staat (ich schreibe dies absichtlich, da sich die Bediensteten im öffentlichen Dienst leider nie Gedanken darüber machen woher eigentlich ihr Geld kommt) abgeben muss. Da leider aber die Gesetzeslage so stark verworren ist, lässt es sich nicht nachvollziehen was mit dem Geld passiert bzw. wie die Gelder verwendet werden. Als Gedankenspiel kann man sich ja auch mal überlegen, wer den größten Nutzen von zu viel Unklarheit hat.

        Somit bin ich der Meinung, dass es doch niemanden weh tut, wenn einfach der Geltungsbereich und die Landesgrenzen im Grundgesetz festgehalten werden, auch wenn dies Abänderungen bei Grenzverschiebungen bedingen mag.

        Schönes Wochenende

        Andy

      • Moritz said, on 22/03/2014 at 18:23

        Hallo AndyQ,
        zu Ihrem Beitrag:

        „Die Antwort das dies logisch sei und natürlich nur den Nationalstaat betrifft, ist leider unbegründet. Da der gesetzliche Hintergrund oder entsprechende Verweise auf Gerichtsurteile fehlen.“

        Es gibt für Ihre Frage keine Gerichtsurteile, weil dies noch nie von einem Gericht geklärt werden musste. Es ergibt sich schlicht und ergreifend aus dem Grundsatz, dass ein Normgeber für sein Hoheitsgebiet Normen erlassen kann, so dass diese Normen zwangsläufig in diesem Gebiet gelten. Daher ist meine Antwort auch nicht unbegründet, da allein dies die Begründung darstellt. Zur Begründung bedarf es also weder eines Gesetzes, das dies postuliert (da denklogisch) noch eines Gerichtsurteils (da nicht klärungsbedürftig).

        „Deine Aussagen mögen vielleicht logisch klingen, werden jedoch nur durch die Akzeptanz von Vertragsparteien gültig.“

        Brechen wir das Beispiel noch weiter runter: Wenn Sie die Regel aufstellen, dass in Ihrem Haus das Wohnzimmer nicht mit Schuhen betreten wird, dann gilt diese Regel in Ihrem Haus; Sie sind der Normgeber. Im Haus Ihres Nachbarn gilt die Regel nicht. Das müssen Sie Ihren Besuchern, die sich an diese Regel halten zu haben, aber nicht extra erklären, denn denen ist klar, dass Ihre Regel dort gilt, wo Sie Regel überhaupt aufstellen können. Das hat also nichts mit Akzeptanz oder Vertragsparteien (Welche Vertragsparteien? Ihre Besucher gehen auch keinen Vertrag ein, wenn sie Sie zu Hause besuchen) zu tun.

        „Ich bin jedoch der Meinung, das ein Gesetz in sich schlüssig sein sollte, da sonst die Auslegung weiter auf die schon jetzt überlasteten Gerichte verlagert wird. Und von diesen Gesetzen gibt es leider schon viel zu viele.“

        Mal ganz allgemein: In unserem Rechtskreis ist es undenkbar, dass ein geschriebenes Gesetz keiner Auslegung bedarf. Würde man dies fordern, so müsste der Gesetzgeber jedes Wort im Gesetz definieren und ggf. die Definition ebenfalls etc.
        Gesetze sind – im kontinentaleuropäischen Recht – abstrakt-generelle Regelungen, die auf jeden Fall Anwendung finden sollen. Man kann aber nicht jeden nur so erdenklichen Fall im Gesetz regeln; das Gesetz würde ausarten und dadurch völlig unbrauchbar. Stellen Sie sich vor, im BGB gäbe es Regelungen für jede erdenkliche Art von Kaufvertrag (Kauf von Brötchen, Kauf von Kleidung, Kauf von Elektronik, Kauf von Häusern etc.) Das Gesetz würde einfach unübersichtlich und für den Rechtsanwender nicht mehr nutzbar.

        Nun zu diesem Fall: Der Begriff „Geltungsbereich“ in der AO muss nicht ausgelegt werden. Auslegung ist nur dann erforderlich, wenn ein Begriff nicht eindeutig ist. Der Geltungsbereich der AO ist aber eindeutig, nämlich „innerhalb der Bundesrepublik Deutschland“. Da niemand den Geltungsbereich auch auf Frankreich o.ä. erstreckt bedarf es keiner Auslegung; der Begriff ist eindeutig.

        Ihr Schrankbeispiel passt hier nunmal nicht. Die Bundesrepublik erlässt Gesetze allein in ihrem Hoheitsgebiet. Um in Ihrem Beispiel zu bleiben stellt sie nur einen Schrank her. Wenn Sie also Teile von einem Hersteller beziehen, der nur einen Schrank baut/bauen kann, dann ist ganz klar, wozu die Teile gehören.

        „Da die Frage des Geltungsbereiches hier aber von verschieden Parteien unterschiedlich ausgelegt wird, sollte darüber abgestimmt werden. Die Frage der Form der Abstimmung müsste jedoch vorher auch geklärt werden.“

        Wie gesagt, diese Frage wird nicht unterschiedlich ausgelegt – zumindest nicht Rechtskundigen.

        „[…] sondern einfach nur um Geld oder Lebenszeit […]“

        Mit anderen Worten, Sie ärgern sich über die Zeit, die Sie in Ihre Einkommensteuererklärung stecken und das Geld, dass Sie an den Staat abführen müssen. Das trifft sicherlich auf viele Bürger zu. Aus diesem Grund aber die Geltung der AO anzuzweifeln ist doch sehr weit hergeholt.

        „Somit bin ich der Meinung, dass es doch niemanden weh tut, wenn einfach der Geltungsbereich und die Landesgrenzen im Grundgesetz festgehalten werden, auch wenn dies Abänderungen bei Grenzverschiebungen bedingen mag.“

        Doch, es tut dem Gesetzgeber weh. Wie Sie weiter oben schreiben sind die Gerichte völlig überlastet. Der Gesetzgeber ist dies auch. Jedes Gesetz um eine unnötige Regelung zu ergänzen belastet den Gesetzgeber nur noch mehr. Natürlich tut es niemandem weh, das ins Gesetz zu schreiben. Genauso wenig würde es dem Gesetzgeber weh tun, ins BGB aufzunehmen, dass die Vorschriften über natürliche Personen nur für Menschen, nicht aber für Gorillas gelten. Das ist absolut korrekt und schadet nicht – ist aber völlig überflüssig.

        Ich hoffe, ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass es einer Angabe des Geltungsbereichs nicht braucht. Dass Sie dies begrüßen würden ist eine ganz andere Sache. Jedenfalls ist die AO nicht deswegen unwirksam, weil der Begriff nicht definiert ist.

        Viele Grüße,
        Moritz

      • AndyQ said, on 22/03/2014 at 20:30

        Hallo,

        „Es gibt für Ihre Frage keine Gerichtsurteile, weil dies noch nie von einem Gericht geklärt werden musste. Es ergibt sich schlicht und ergreifend aus dem Grundsatz, dass ein Normgeber für sein Hoheitsgebiet Normen erlassen kann, so dass diese Normen zwangsläufig in diesem Gebiet gelten. Daher ist meine Antwort auch nicht unbegründet, da allein dies die Begründung darstellt. Zur Begründung bedarf es also weder eines Gesetzes, das dies postuliert (da denklogisch) noch eines Gerichtsurteils (da nicht klärungsbedürftig).“

        Wo bitte ist dies nachzusehen? Gibt es für die Aussage Quellenangaben?
        Ist es nicht so, das Gesetze einfach nachvollziehbar sein sollten?

        „Brechen wir das Beispiel noch weiter runter: Wenn Sie die Regel aufstellen, dass in Ihrem Haus das Wohnzimmer nicht mit Schuhen betreten wird, dann gilt diese Regel in Ihrem Haus; Sie sind der Normgeber. Im Haus Ihres Nachbarn gilt die Regel nicht. Das müssen Sie Ihren Besuchern, die sich an diese Regel halten zu haben, aber nicht extra erklären, denn denen ist klar, dass Ihre Regel dort gilt, wo Sie Regel überhaupt aufstellen können. Das hat also nichts mit Akzeptanz oder Vertragsparteien (Welche Vertragsparteien? Ihre Besucher gehen auch keinen Vertrag ein, wenn sie Sie zu Hause besuchen) zu tun.“

        Das Beispiel passt für unser derzeitiges Europa leider nicht mehr so ganz. Da müsste man die Situation mit einer Wohngemeinschaft vergleichen. Müsste man dann nicht den Besuchern erklären, das sie im Nachbarzimmer die Schuhe anlassen sollten, da sie sich sonst die Socken dreckig machen?

        „Mal ganz allgemein: In unserem Rechtskreis ist es undenkbar, dass ein geschriebenes Gesetz keiner Auslegung bedarf. Würde man dies fordern, so müsste der Gesetzgeber jedes Wort im Gesetz definieren und ggf. die Definition ebenfalls etc.
        Gesetze sind – im kontinentaleuropäischen Recht – abstrakt-generelle Regelungen, die auf jeden Fall Anwendung finden sollen. Man kann aber nicht jeden nur so erdenklichen Fall im Gesetz regeln; das Gesetz würde ausarten und dadurch völlig unbrauchbar. Stellen Sie sich vor, im BGB gäbe es Regelungen für jede erdenkliche Art von Kaufvertrag (Kauf von Brötchen, Kauf von Kleidung, Kauf von Elektronik, Kauf von Häusern etc.) Das Gesetz würde einfach unübersichtlich und für den Rechtsanwender nicht mehr nutzbar.“

        Wenn jedes Gesetz einer Auslegung bedarf, ist es natürlich nicht mehr einfach nachvollziehbar. Es bedient sozusagen nur noch die Fachwelt. Dies sollte aber beim Grundgesetz oder auch bei der AO nicht unbedingt zutreffen, da dort nahezu Jeder betroffen ist.
        Die Sonderregelungen für gesonderte Kaufverträge, usw. gibt es teilweise schon, da die Garantievereinbarungen bzw. Haftungsregelungen unterschiedlich sind.

        „Nun zu diesem Fall: Der Begriff “Geltungsbereich” in der AO muss nicht ausgelegt werden. Auslegung ist nur dann erforderlich, wenn ein Begriff nicht eindeutig ist. Der Geltungsbereich der AO ist aber eindeutig, nämlich “innerhalb der Bundesrepublik Deutschland”. Da niemand den Geltungsbereich auch auf Frankreich o.ä. erstreckt bedarf es keiner Auslegung; der Begriff ist eindeutig.“

        Dies ist leider nicht ganz richtig, da im Elsas Steuern zu zahlen sind, welche noch auf die Kaiserzeit zurückzuführen sind (https://www.juwiss.de/23-2014/). Wobei ich dazu sagen muss, das ich diesen Artikel nicht gegengeprüft habe.
        Eben „innerhalb der Bundesrepublik Deutschland“ steht nunmal leider nicht im Gesetz. Auch ein Verweis auf die Logik ist leider nicht ganz zulässig, wenn man versucht diesen Punkt nachzuvollziehen. Klar klingt es logisch das die Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland gelten, aber nirgendwo steht das die Gesetze nicht auch darüber hinaus gelten bzw. anzuwenden sind. Warum hat man denn dann früher die Reichweite der Gesetze begrenzt? Die Situation war doch damals die gleiche, oder?

        „Ihr Schrankbeispiel passt hier nunmal nicht. Die Bundesrepublik erlässt Gesetze allein in ihrem Hoheitsgebiet. Um in Ihrem Beispiel zu bleiben stellt sie nur einen Schrank her. Wenn Sie also Teile von einem Hersteller beziehen, der nur einen Schrank baut/bauen kann, dann ist ganz klar, wozu die Teile gehören.“

        Sie haben das Schrankbeispiel wahrscheinlich nicht so verstanden, wie es gemeint war. Stellen Sie sich vor jedes Einzelteil des Schrankes stellt ein kleines Gesetz dar. Die Bundesrepublik ist ein Hersteller, es gibt aber auch noch die EU, UNO usw.. Die Einzelteile sind teilweise gleich oder sehen fast gleich aus, da sie aus Kostengründen genormt oder kopiert werden. Wie kann man dann nachvollziehen welche Teile zu dem Schrank gehören und welche nicht. Die Bezeichnung muss eineindeutig sein. Sonst ist es ja unmöglich einen Zusammenbau hinzubekommen.

        „Wie gesagt, diese Frage wird nicht unterschiedlich ausgelegt – zumindest nicht Rechtskundigen.“

        Womit wir wieder bei einer kleineren Gruppe wären. Sollte es beim Grundgesetz nicht eher so sein, das dies jeder eineindeutig versteht?

        „Mit anderen Worten, Sie ärgern sich über die Zeit, die Sie in Ihre Einkommensteuererklärung stecken und das Geld, dass Sie an den Staat abführen müssen. Das trifft sicherlich auf viele Bürger zu. Aus diesem Grund aber die Geltung der AO anzuzweifeln ist doch sehr weit hergeholt.“

        Bitte nicht mutmaßen, worüber ich mich ärgere, das hat hier nix verloren. Ich habe nur die Sache hinterfragt und bin beim Geltungsbereich hängen geblieben. Da dies unter „Rechtskundigen“ keinen Zweifel verursacht, wird somit auch nur die Gruppe der „Rechtskundigen“ angesprochen, oder?
        Ich wollte nur den Querverweis erfahren, um diesen Geltungsbereich eingrenzen zu können. Bei einem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland sollte dies nach Ihrer logischen Argumentation klar sein. Da der Geltungsbereich aber nicht eingegrenzt wird, gilt das Gesetz dann nicht automatisch überall?
        Wenn dies Alles so logisch ist, warum wird dann auf den Geltungsbereich in der AO verwiesen? Man könnte doch den Absatz weg lassen, da der Geltungsbereich klar ist.
        Bitte nicht falsch verstehen, anzweifeln und hinterfragen sind 2 verschiedene Sachen.

        Soll ich vielleicht noch ein paar weitere Gesetze aufzählen, welche Unstimmigkeiten aufweisen?

        „Doch, es tut dem Gesetzgeber weh. Wie Sie weiter oben schreiben sind die Gerichte völlig überlastet. Der Gesetzgeber ist dies auch. Jedes Gesetz um eine unnötige Regelung zu ergänzen belastet den Gesetzgeber nur noch mehr. Natürlich tut es niemandem weh, das ins Gesetz zu schreiben. Genauso wenig würde es dem Gesetzgeber weh tun, ins BGB aufzunehmen, dass die Vorschriften über natürliche Personen nur für Menschen, nicht aber für Gorillas gelten. Das ist absolut korrekt und schadet nicht – ist aber völlig überflüssig.“

        Vielleicht sollte sich der Gesetzgeber mal etwas mehr Zeit nehmen für die Erstellung der Gesetze und nicht nur Vergaben an fremde Kanzleien vornehmen. Wenn die Gesetze mehr Eindeutigkeit aufweisen (alte Teile vom BGB, HGB, usw.) dann gibt´s auch weniger Unstimmigkeiten.
        Das Beispiel mit den Gorillas find ich gut, ich wußte nicht das Gorillas als Personen bezeichnet werden und nicht als Tiere.
        Sie haben mir soeben bestätigt, das es korrekt ist und niemanden schaden würde, wenn man den Geltungsbereich festlegen würde. Es würde lediglich zusätzliche Arbeit verursachen. Die Überflüssigkeit wird von „Rechtskundigen“ gesehen. Ich hoffe ich habe die Aussage somit richtig wiedergegeben.
        Ich bin der Meinung, dass das Grundgesetz auch für Rechtsunkundige zu verstehen sein sollte. Warum sollte man dann nicht einen Geltungsbereich definieren? Sonst kommt vielleicht ein zukünftiger Finanzminister noch auf die Idee von unseren Nachbarn Steuern zu verlangen ;-).

        „Ich hoffe, ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass es einer Angabe des Geltungsbereichs nicht braucht. Dass Sie dies begrüßen würden ist eine ganz andere Sache. Jedenfalls ist die AO nicht deswegen unwirksam, weil der Begriff nicht definiert ist.“

        Die Argumentation ist logisch korrekt, jedoch wurden meine Fragen nur unzureichend beantwortet. Wo liegt für einen Ausländer im Ausland die Sicherheit, das er nicht durch die AO belastet wird? Weil der Geltungsbereich für „Rechtskundige“ (Entschuldigung, ist nicht böse gemeint) logisch ist. Ich finde dies bietet leider etwas zu wenig Rechtssicherheit. Sollte man dort nicht Klärung schaffen, damit es für Jedermann und Ottonormalverbraucher eineindeutig ist?

        Ich stelle die Frage noch einmal. Wem nutzt Unklarheit und Unsicherheit?

        Schönes Wochenende und vielen Dank für die Mühe und ausführliche Antwort

        Andy

      • reichling said, on 22/03/2014 at 21:49

        Ja, wem nützt Unklarheit und Unsicherheit? Andy, ich muss Ihnen leider sagen, dass in dieser Frage außer Ihnen und einigen Reichsideologen niemand unsicher ist.

        Die Reichsverfechter (im Deutschen Reich war in den Gesetzen in der Regel auch kein Geltungsbereich angegeben, weil jedem klar war, dass Reichsgesetze im gesamten Reich und Gesetze eines Bundesstaates eben nur in diesem Bundesstaat gelten) zeichnen sich bei diesem Thema vor allem durch juristische Unkenntnis und völlig Ignoranz aus, sowie durch die Bereitschaft, Gerichtsurteile zu fälschen. So wird oft auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1963 hingewiesen. Als Fundstelle wird regelmäßig das Deutsche Verwaltungsblatt von 1964 angegeben. Im rechtsextremen Dreckschleuderforum volksbetrug.net, in dem man besonders eifrig sich an dieses Urteil klammerte, hat nun mal Ende 2012 ein Schweizer Forenmitglied sich die Mühe gemacht, eine wissenschaftliche Bibliothek in Zürich aufzusuchen und nach diesem Deutschen Verwaltungsblatt Ausschau zu halten. Er ist sogar fündig geworden und hat die Veröffentlichung kopiert und im Forum hochgeladen. Ich konnte sie dort sichern.

        Seitdem ist jedem Reichsdepp klar geworden, dass er sich mit seiner Argumentation auf ein gefälschtes Urteil gestützt hat.

        Ich habe darüber einen Blogbeitrag verfasst https://reichling.wordpress.com/2012/12/29/wie-ist-das-jetzt-mit-geltungsbereich-eines-gesetzes/
        und auch die kopierten Seiten aus dem DVBl von 1964 hochgeladen.

        Der Veröffentlichung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 1963 im Deutschen Verwaltungsblatt ist eine von einem damals rennomierten Rechtsanwalt verfasste Anmerkung angefügt. Darin heißt es u. a.

        „Ein Hauptgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Rechtsetzung ist es, daß sich aus dem Inhalt der Norm selbst ergeben muß, für welches Gebiet sie gelten soll. In der Regel gelten Gesetze und RechtsVOn für das ganze Gebiet der Körperschaft, deren Gesetzgeber oder Verordnungsgeber sie erlassen haben. Wird von dieser Regel eine Ausnahme gemacht, so muß das Gebiet, für das eine Sondervorschrift gesetzt wird, im Gesetz bezeichnet werden. Beispielsweise sei auf § 2 NWG über die Befriedung des Hauses des Landtages vom 23.12.1949 verwiesen (GVBl. 1950, 13). In dieser Bestimmung ist der Bannkreis um das Gebäude des Landtages durch genaue Bezeichnung der ihm begrenzenden Straßen festgelegt. Ähnliche Gebietsbeschreibungen finden sich in § 5 NWG über die Gründung des Großen Erftverbandes vom 3.6.1958 (GVBl. 253) und in der dazu ergangenen VO über die Feststellung der Gebietsgrenzen des Großen Erftverbandes vom 1.7.1958 (GVBl. 299). Hier ist im Gesetzestext selbst ganz klar und eindeutig beschrieben, welcher Teil des Landes Nordrhein-Westfalen zum Großen Erftverband gehören soll. Besonders überzeugend sind die entsprechenden Beispiele, die das BVerwG aus dem eigenen Bereich des Naturschutzrechtes bringt.“
        Selbstverständlich hat jedes Gesetz einen Geltungsbereich. Dieser Geltungsbereich deckt sich aber im Regelfall mit dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz gilt in ganz Deutschland, ein Gesetz, das der Landtag des Freistaates Sachsen z. B. beschlossen hat, gilt nur in Sachsen. Wenn man den Geltungsbereich eines Gesetzes wissen will, muss man nur wissen, wer es beschlossen hat.
        Ein Geltungsbereich ist nur dann in Gesetzen oder Verordnungen und Satzungen anzugeben, wenn das Gesetz, Verordnung oder Satzung nur in einem Teil des Hohheitsbereiches des Gesetz-/Verordnungsgebers gelten soll. Dies ist bei Naturschutzverordnungen und -satzungen regelmäßig der Fall.

        Die AO wurde vom Bundestag beschlossen. Es ist also ein Bundesgesetz, das in ganz Deutschland gilt. Wenn in § 138 auf den Geltungsbereich der AO hinweist, ist damit die Bundesrepublik Deutschland gemeint. Auch in anderen Gesetzen wird oft der „Geltungsbereich des Gesetzes“ erwähnt, ohne dass dieser im Gesetz explizit angegeben ist, weil das Gesetz aus rechtsstaatlichen Gründen eben im gesamten Hohheitsgebiet des Gesetzgebers gilt.

        Für einen Juristen ist dies so selbstverständlich wie für Sie, dass Wasser nass ist. Das wird vielleicht mal kurz im ersten Semester während des Studiums erwähnt, aber dieser Grundsatz ist so einleuchtend, so logisch zwingend, dass sich bis jetzt noch kein Gericht damit befassen musste. Ein Geltungsbereich ist eben nur dann genau anzugeben, wenn ein Gesetz nicht im gesamten Hohheitsbereich gültig ist, was bei der Festlegung von Bannmeilen regelmässig der Fall ist. Es gibt daran keinerlei Zweifel. Und zwar weltweit nicht. In keinem Staat der Welt enthält ein im ganzen Land geltendes Gesetz die Angabe eines Geltungsbereiches, weil eben klar ist, wo es gilt.
        Für jeden Juristen weltweit ist dies übrigens ganz eindeutig. Und für jeden anderen, klar denkienden Menschen übrigens auch.

        Auf eine Frage will ich noch eingehen:

        „Wenn dies Alles so logisch ist, warum wird dann auf den Geltungsbereich in der AO verwiesen? Man könnte doch den Absatz weg lassen, da der Geltungsbereich klar ist.“

        Schauen wir uns doch mal diesen § 138 Abs. 2 an. Nummer 1 und 2 reichen völlig:

        (2) Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben dem nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck mitzuteilen:

        1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
        2. die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung;

        Hier geht es also um Tätigkeiten im Ausland von Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes leben, sowie von Unternehmen mit Sitz in diesem Geltungsbereich. Das heißt, hier werden von im Inland lebenden Personen oder anssässigen Betrieben Auskünfte über Aktivitäten im Ausland verlangt, also außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes. Es würde also nichts bringen, den Absatz 2 zu streichen, weil das mit dem Geltungsbereich klar ist. Wenn bei einem Gesetz das Ausland mitspielt, wird das Inland stets als „Geltungsbereich des Gesetzes“ angegeben.

        Ich kann mir mit bestem Willen nicht vorstellen, dass § 138 Abs. 2 AO zu Verständnisprobleme hinsichtlich des Geltungsbereiches der AO führen kann. Aber, bei einem, der durch Ebels und Schittkes Schule gegangen ist, ist wohl alles möglich.

      • AndyQ said, on 23/03/2014 at 14:14

        Hallo,

        erst einmal vielen Dank für die Ausführliche Antwort.

        „Selbstverständlich hat jedes Gesetz einen Geltungsbereich. Dieser Geltungsbereich deckt sich aber im Regelfall mit dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers. “

        Ich habe mir mal erlaubt einen Teil aus dem Kommentar herauszunehmen. Wenn sich der Geltungsbereich im „Regelfall?“ auf das Hoheitsgebiet des Gesetzgebers bezieht, wo findet man dann die Festlegung des Hoheitsgebietes? Sollte dies nicht genau definiert sein, so das auch jedem klar ist? Und warum dann nicht auch gleich im Grundgesetz?

        “ “Ein Hauptgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Rechtsetzung ist es, daß sich aus dem Inhalt der Norm selbst ergeben muß, für welches Gebiet sie gelten soll. In der Regel gelten Gesetze und RechtsVOn für das ganze Gebiet der Körperschaft, deren Gesetzgeber oder Verordnungsgeber sie erlassen haben. Wird von dieser Regel eine Ausnahme gemacht, so muß das Gebiet, für das eine Sondervorschrift gesetzt wird, im Gesetz bezeichnet werden. “

        Dies ist auch nachvollziehbar und logisch verständlich, wenn das „Hoheitsgebiet“ genau definiert ist. Die Frage, warum man dies nicht ins GG reinschreibt, kann man doch nicht einfach damit wegräumen, das dies ja logisch ist und für jeden verständlich. Dann können wir ja auch gleich das Grundgesetz weglassen, weil es ja logisch und für jeden verständlich ist, das man sich an die dort geschriebenen Regeln zu halten hat.
        Verstehen Sie die Problematik Ihrer Argumentation?

        Jemanden für´s Hinterfragen in eine Ecke zu stellen mit „Frühwald – Schittke – Ebel – Sürmeli – Fitzek“ ist irgendwie sehr unsauber (ich hab die Namen erst suchen müssen). Ich hatte angenommen, das Sie ordentlicher argumentieren können und die Argumente des Gegenüber mit entsprechenden Verweisen und gesetzlichen Hintergründen widerlegen oder begründen.

        „Die AO wurde vom Bundestag beschlossen. Es ist also ein Bundesgesetz, das in ganz Deutschland gilt. Wenn in § 138 auf den Geltungsbereich der AO hinweist, ist damit die Bundesrepublik Deutschland gemeint. Auch in anderen Gesetzen wird oft der “Geltungsbereich des Gesetzes” erwähnt, ohne dass dieser im Gesetz explizit angegeben ist, weil das Gesetz aus rechtsstaatlichen Gründen eben im gesamten Hohheitsgebiet des Gesetzgebers gilt.

        Für einen Juristen ist dies so selbstverständlich wie für Sie, dass Wasser nass ist. Das wird vielleicht mal kurz im ersten Semester während des Studiums erwähnt, aber dieser Grundsatz ist so einleuchtend, so logisch zwingend, dass sich bis jetzt noch kein Gericht damit befassen musste. Ein Geltungsbereich ist eben nur dann genau anzugeben, wenn ein Gesetz nicht im gesamten Hohheitsbereich gültig ist, was bei der Festlegung von Bannmeilen regelmässig der Fall ist. Es gibt daran keinerlei Zweifel. Und zwar weltweit nicht. In keinem Staat der Welt enthält ein im ganzen Land geltendes Gesetz die Angabe eines Geltungsbereiches, weil eben klar ist, wo es gilt.
        Für jeden Juristen weltweit ist dies übrigens ganz eindeutig. Und für jeden anderen, klar denkienden Menschen übrigens auch.“

        Die Argumentation ist durchaus nur richtig, wenn Sie zeigen, in welchem Gesetz der Hoheitsbereich definiert ist.

        Können Sie mir vielleicht sagen, in welchem Gesetz ich die Definition des Hoheitsbereichs finde?
        Ist dieses Gesetz dann mit dem Grundgesetz gleichgestellt?

        „Auf eine Frage will ich noch eingehen:

        “Wenn dies Alles so logisch ist, warum wird dann auf den Geltungsbereich in der AO verwiesen? Man könnte doch den Absatz weg lassen, da der Geltungsbereich klar ist.”

        Schauen wir uns doch mal diesen § 138 Abs. 2 an. Nummer 1 und 2 reichen völlig:

        (2) Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben dem nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck mitzuteilen:

        1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
        2. die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung;

        Hier geht es also um Tätigkeiten im Ausland von Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes leben, sowie von Unternehmen mit Sitz in diesem Geltungsbereich. Das heißt, hier werden von im Inland lebenden Personen oder anssässigen Betrieben Auskünfte über Aktivitäten im Ausland verlangt, also außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes. Es würde also nichts bringen, den Absatz 2 zu streichen, weil das mit dem Geltungsbereich klar ist. Wenn bei einem Gesetz das Ausland mitspielt, wird das Inland stets als “Geltungsbereich des Gesetzes” angegeben.“

        Ganz so einfach ist die Sachlage leider nicht. Wie Sie sicherlich wissen gibt es innerhalb der EU die Möglichkeit seinen Wohnsitz frei zu wählen. Dabei wurde jedoch nicht die Regelung mit Haupt- und Nebenwohnsitz übernommen, man kann also mehrere Wohnsitze innerhalb Europas haben. Ist der Geltungsbereich der AO dann EU weit gültig?
        Es geht jedoch nicht um Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich es geht um die Geschäftsleitung mit Sitz im Geltungsbereich. Die Daten möchte das Finanzamt sicherlich erfahren, ist es jedoch für Auslandsbeteiligungen überhaupt zuständig? Wie Sie sehen, ist hier doch auf natürliche Personen abgezielt worden und auch Sie haben den Paragrafen anders interpretiert. Auf den ersten Blick klingt Alles logisch und sofort nachvollziehbar. Wenn Sie jedoch diesen Paragrafen hinterfragen, dann sieht es schon wieder anders aus. Dies hat nichts mit Reichsdeutschen usw. zu tun. Hierbei geht es doch eher um Rechtssicherheit und Rechtsverständnis, oder?

        Schönen Sonntag noch und vielen Dank für´s Heraussuchen der Unterlagen und die umfassende Antwort.

        Andy

      • Moritz said, on 27/03/2014 at 13:26

        Hallo AndyQ,

        „Wo bitte ist dies nachzusehen? Gibt es für die Aussage Quellenangaben?
        Ist es nicht so, das Gesetze einfach nachvollziehbar sein sollten?“

        Ich glaube wir drehen uns im Kreis – ich habe in dem Beitrag doch gerade gesagt, dass es eben nicht nachzulesen ist. Man braucht für die Feststellung, dass jeder Normgeber nur Normen innerhalb seines Hoheitsgebietes erlässt, keine erläuternde Literatur.

        Wenn Du es aber unbedingt doch nachlesen willst, dann besuche die nächstgelegene juristische Bibliothek und schaue dir folgende Bücher an:

        zum OWiG: Lothar Senge, Karlsruher Kommentar zum OWiG (3. Auflage 2006), § 37 Rn. 17
        Zitat: „Der Geltungsbereich des OWiG ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Umfasst wird das Landgebiet innerhalb der Grenzen, die Seehäfen und das Küstenmeer, ein Meeresstreifen, der in drei Seemeilen Breite den Eigengewässern vorgelagert ist.“

        zum StGB mit ausführlicher Begründung: Ambos in: Münchener Kommentar zum StGB (2. Auflage 2011), § 3 Rn. 8
        Zitat: „Der Begriff des „Inlands” umfasst das gesamte Staatsgebiet, also das Land- und Meeresgebiet sowie den darüber liegenden Luftraum, nicht aber Schiffe oder Luftfahrzeuge des Flaggenstaates (§ 4 Rn 5 ff.). Das Staatsgebiet ist aus völkerrechtlicher Sicht „die durch Grenzen gekennzeichnete Zusammenfassung von geographischen Räumen unter eine gemeinsame Rechtsordnung.” Es erstreckt sich also auf das gesamte Gebiet innerhalb der völkerrechtlich anerkannten Staatsgrenzen, auf dem ein Staat Hoheits- und damit auch Strafgewalt ausübt.“

        oder zum SGB IV: Marschner in Kreikebohm, SGB IV (1. Auflage 2008), § 3 Rn. 4
        Zitat: „Die in § 3 (Nrn 1 und 2) enthaltene Wendung „Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs” ist gleichbedeutend mit „Inland”, also mit dem Territorium der Bundesrepublik Deutland. Dass die (etwas umständliche) Formulierung vom „Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs” verwendet wird, hat ausschließlich historische Gründe: Nach dem Verständnis der alten Bundesrepublik (vor Herstellung der deutschen Einheit) gehörte die DDR zwar nicht zum Geltungsbereich der bundesdeutschen Rechtsordnung, durfte aber auch nicht im offiziellen Sprachgebrauch als „Inland” bezeichnet werden.“

        In diesen Kommentaren werden Normen der jeweiligen Gesetze näher erläutert. Sie kommen zu den jeweiligen Gesetzen zum selben Ergebnis: Geltungsbereich ist jeweils das Hoheitsgebiet der BRD. Diese Ansicht ist auch völlig unstrittig, was andernfalls mit einer Fußnote in den Kommentaren kenntlich gemacht werden würde („andere Ansicht: […]“) – welche sich hier aber nie findet.

        „Das Beispiel passt für unser derzeitiges Europa leider nicht mehr so ganz. Da müsste man die Situation mit einer Wohngemeinschaft vergleichen. Müsste man dann nicht den Besuchern erklären, das sie im Nachbarzimmer die Schuhe anlassen sollten, da sie sich sonst die Socken dreckig machen?“

        Das Beispiel passt weiterhin, die EU ändert daran nichts. Wenn die EU unmittelbar geltendes Recht erlässt (Verordnungen), dann gelten sie innerhalb der Grenzen der Europäischen Union (wobei es Sondervorschriften für Überseegebiete gibt). Die EU kann aber kein Recht erlassen, dass auch in der Schweiz gilt – denn ihr Hoheitsgebiet erstreckt sich nicht auf die Schweiz, ganz einfach.
        Den zweiten Satz verstehe ich eher als verkappte Europa-Kritik.

        „Wenn jedes Gesetz einer Auslegung bedarf, ist es natürlich nicht mehr einfach nachvollziehbar. Es bedient sozusagen nur noch die Fachwelt. Dies sollte aber beim Grundgesetz oder auch bei der AO nicht unbedingt zutreffen, da dort nahezu Jeder betroffen ist.
        Die Sonderregelungen für gesonderte Kaufverträge, usw. gibt es teilweise schon, da die Garantievereinbarungen bzw. Haftungsregelungen unterschiedlich sind.“

        Es ist auch jeder vom BGB betroffen und trotzdem ist des Gesetz kompliziert und nicht einfach nachvollziehbar. Das liegt eben in der Natur der Sache – wenn man abstrakte Regelungen für eine Gemeinschaft trifft, dann sind die eben kompliziert. Und es hat seine Gründe, warum das Jurastudium einige Zeit lang dauert. Natürlich wäre es schön, wenn jeder Gesetze verstehen kann – das ist aber nunmal erst nach jahrelangem Training möglich.
        Und nur als Hinweis: Es gibt keine Sonderregelungen für bestimmte Kaufverträge. Die Haftungsregelungen sind für alle Kaufverträge einheitlich (vgl. § 437 BGB). Und Regelungen über Garantievereinbarungen findet man (bis auf den relativ nichtssagenden § 443 BGB und die Formvorschrift des § 477 BGB) auch nicht, da Garantien freiwillige Verträge und daher gesetzlich nicht geregelt sind.

        „Klar klingt es logisch das die Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland gelten, aber nirgendwo steht das die Gesetze nicht auch darüber hinaus gelten bzw. anzuwenden sind. Warum hat man denn dann früher die Reichweite der Gesetze begrenzt? Die Situation war doch damals die gleiche, oder?“

        Warum wehren Sie sich eigentlich so gegen logische Schlüsse? Gesetze gelten nicht außerhalb der BRD, weil sie dort nicht gelten können! Das würde in die Souveränität fremder Staaten eingreifen. Ob und warum im Elsass Steuern zu zahlen sind weiß ich nicht – wenn dem so ist, dann liegt das an bilateralen Abkommen mit Frankreich.

        „Womit wir wieder bei einer kleineren Gruppe wären. Sollte es beim Grundgesetz nicht eher so sein, das dies jeder eineindeutig versteht?“

        Das wäre schön, aber es geht nicht. Lesen Sie doch einfach mal Art. 14 I 1 GG (Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.). Klar, das versteht jeder – mein Eigentum wird durch das Grundgesetz geschützt. Aber was ist denn „Eigentum“? Die meisten werden darunter ihre materiellen Güter verstehen. Manche auch immaterielle Güter wie Urheberrechte und Patente. Wieder andere sehen auch ihren gewerblichen Betrieb als „Eigentum“. Das Wort ist nicht eindeutig und bedarf der Auslegung. Andernfalls müsste der Gesetzgeber alles zigfach erklären, womit – wie bereits gesagt – ein Gesetz nur noch komplizierter wird.

        „Da der Geltungsbereich aber nicht eingegrenzt wird, gilt das Gesetz dann nicht automatisch überall?“

        Nein, denn die BRD kann sich nicht anmaßen, Gesetze für fremde Staaten zu schaffen. Das verletzt deren staatliche Souveränität.

        „Wenn dies Alles so logisch ist, warum wird dann auf den Geltungsbereich in der AO verwiesen? Man könnte doch den Absatz weg lassen, da der Geltungsbereich klar ist.“

        Nein, wenn man dies weglässt ergibt § 138 II AO keinen Sinn mehr. Die Norm regelt, dass Personen, die ihren Wohnsitz/etc. im Geltungsbereich der AO (d.h. im Inland) haben, die Gründung/Erwerb/etc. eines Betriebs im Ausland dem Finanzamt anzuzeigen haben (denn: wer seinen Wohnsitz innerhalb der BRD hat wird hier mit seinem gesamten – auch ausländischem – Vermögen besteuert; daher will das Finanzamt das wissen). Der Gesetzgeber hätte statt Geltungsbereich auch „Wohnsitz im Inland“ schreiben können, das ist gleichbedeutend. Warum er das nicht getan hat bzw. nicht ändert weiß ich nicht – da es aber keinerlei Auswirkungen hat wäre eine solche Änderung nicht zwingend nötig.

        „Vielleicht sollte sich der Gesetzgeber mal etwas mehr Zeit nehmen für die Erstellung der Gesetze und nicht nur Vergaben an fremde Kanzleien vornehmen. Wenn die Gesetze mehr Eindeutigkeit aufweisen (alte Teile vom BGB, HGB, usw.) dann gibt´s auch weniger Unstimmigkeiten.“

        Die Vorstellung, ältere Passagen der Gesetze seien leichter verständlich geht leider ziemlich an der Realität vorbei. Lesen Sie nur einmal § 166 I BGB – eine umständlich formulierte Vorschrift, die heutzutage deutlich klarer gefasst wäre. Oder § 1138 BGB, der ebenfalls eindeutiger gefasst werden könnte. Beides Vorschriften stammen von 1900.

        „Sie haben mir soeben bestätigt, das es korrekt ist und niemanden schaden würde, wenn man den Geltungsbereich festlegen würde. Es würde lediglich zusätzliche Arbeit verursachen. Die Überflüssigkeit wird von “Rechtskundigen” gesehen. “

        Die Überflüssigkeit wird nicht nur von Rechtskundigen gesehen. Fragen Sie doch mal auf der Straße jemanden, wo wohl deutsche Gesetze gelten – da wird wohl jeder davon ausgehen, dass sie in Deutschland gelten.
        Ihr Wunsch, in JEDEM Gesetz einen Paragraphen aufzunehmen ist schlicht und ergreifend unnötig. Dann würde es in jedem Gesetz einen „§ 1: Dieses Gesetz gilt innerhalb der BRD“ geben. Genauso unnötig wäre es festzulegen, dass das Gesetz den ganzen Tag über gilt. Das ist einfach eine Selbstverständlichkeit.

        „Wo liegt für einen Ausländer im Ausland die Sicherheit, das er nicht durch die AO belastet wird? Weil der Geltungsbereich für “Rechtskundige” (Entschuldigung, ist nicht böse gemeint) logisch ist. Ich finde dies bietet leider etwas zu wenig Rechtssicherheit. Sollte man dort nicht Klärung schaffen, damit es für Jedermann und Ottonormalverbraucher eineindeutig ist?“

        Erstens: Durch die AO wird niemand belastet, die AO ist Verfahrensrecht. Zweitens: Allein der Blick in die jeweiligen Steuergesetze hilft. Wenn ein Ausländer Angst hat, durch deutsches Steuerrecht belastet zu werden, dann liest er in § 1 EStG nach, dass nach Einkommensteuerrecht nur diejenigen natürlichen Personen steuerpflichtig sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Das trifft auf den Ausländer im Ausland nicht zu, also braucht er sich nicht zu sorgen.

        Folglich gibt es gar keine Unsicherheit oder Unklarheit.

        Viele Grüße,
        Moritz

      • AndyQ said, on 27/03/2014 at 23:27

        Hallo,

        als Erstes einmal vielen Dank für die Ausführliche Antwort. Ich versuche mal die Einzelnen Punkte aufzunehmen und eine unterschiedliche Sichtweise aufzuzeigen.

        „Ich glaube wir drehen uns im Kreis – ich habe in dem Beitrag doch gerade gesagt, dass es eben nicht nachzulesen ist. Man braucht für die Feststellung, dass jeder Normgeber nur Normen innerhalb seines Hoheitsgebietes erlässt, keine erläuternde Literatur.“

        Ich sehe das auch so, aber wo liegt das „Hoheitsgebiet“ des Gesetzgebers? Welche Staatsgrenzen sind gültig?
        Bitte nicht falsch verstehen, aber wenn man Bezug auf geografische Ausdehnungen (Hoheitsgebiet) nimmt, dann sollten diese doch definiert sein, oder?

        „Wenn Du es aber unbedingt doch nachlesen willst, dann besuche die nächstgelegene juristische Bibliothek und schaue dir folgende Bücher an:

        zum OWiG: Lothar Senge, Karlsruher Kommentar zum OWiG (3. Auflage 2006), § 37 Rn. 17
        Zitat: “Der Geltungsbereich des OWiG ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Umfasst wird das Landgebiet innerhalb der Grenzen, die Seehäfen und das Küstenmeer, ein Meeresstreifen, der in drei Seemeilen Breite den Eigengewässern vorgelagert ist.”

        zum StGB mit ausführlicher Begründung: Ambos in: Münchener Kommentar zum StGB (2. Auflage 2011), § 3 Rn. 8
        Zitat: “Der Begriff des „Inlands” umfasst das gesamte Staatsgebiet, also das Land- und Meeresgebiet sowie den darüber liegenden Luftraum, nicht aber Schiffe oder Luftfahrzeuge des Flaggenstaates (§ 4 Rn 5 ff.). Das Staatsgebiet ist aus völkerrechtlicher Sicht „die durch Grenzen gekennzeichnete Zusammenfassung von geographischen Räumen unter eine gemeinsame Rechtsordnung.” Es erstreckt sich also auf das gesamte Gebiet innerhalb der völkerrechtlich anerkannten Staatsgrenzen, auf dem ein Staat Hoheits- und damit auch Strafgewalt ausübt.”

        oder zum SGB IV: Marschner in Kreikebohm, SGB IV (1. Auflage 2008), § 3 Rn. 4
        Zitat: “Die in § 3 (Nrn 1 und 2) enthaltene Wendung „Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs” ist gleichbedeutend mit „Inland”, also mit dem Territorium der Bundesrepublik Deutland. Dass die (etwas umständliche) Formulierung vom „Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs” verwendet wird, hat ausschließlich historische Gründe: Nach dem Verständnis der alten Bundesrepublik (vor Herstellung der deutschen Einheit) gehörte die DDR zwar nicht zum Geltungsbereich der bundesdeutschen Rechtsordnung, durfte aber auch nicht im offiziellen Sprachgebrauch als „Inland” bezeichnet werden.”

        In diesen Kommentaren werden Normen der jeweiligen Gesetze näher erläutert. Sie kommen zu den jeweiligen Gesetzen zum selben Ergebnis: Geltungsbereich ist jeweils das Hoheitsgebiet der BRD. Diese Ansicht ist auch völlig unstrittig, was andernfalls mit einer Fußnote in den Kommentaren kenntlich gemacht werden würde (“andere Ansicht: […]“) – welche sich hier aber nie findet.“

        Im Prinzip hätte ich nicht Alles als Zitat verwenden müssen, aber ich wollte gern aufzeigen, das dies Alles wieder nur Kommentare sind. Es sind keine Gesetze, richtig? Kommentare spiegeln doch die Meinung, Auslegungsweise von einem oder mehreren Autoren wieder, oder?
        Trotzdem vielen Dank für´s heraussuchen.
        Grundsätzlich ist meiner Ansicht nach, jedoch folgender Punkt richtig:

        „das gesamte Gebiet innerhalb der völkerrechtlich anerkannten Staatsgrenzen“

        Kann mir jemand sagen, wo man dies definiert findet? Und bitte keine Antworten, das es jedem klar ist und deshalb keiner Festlegung bedarf. Das ist keine Begründung, da fehlen die Quellen und Definitionen.
        Wo ist das deutsche Hoheitsgebiet definiert?

        „Das Beispiel passt weiterhin, die EU ändert daran nichts. Wenn die EU unmittelbar geltendes Recht erlässt (Verordnungen), dann gelten sie innerhalb der Grenzen der Europäischen Union (wobei es Sondervorschriften für Überseegebiete gibt). Die EU kann aber kein Recht erlassen, dass auch in der Schweiz gilt – denn ihr Hoheitsgebiet erstreckt sich nicht auf die Schweiz, ganz einfach.
        Den zweiten Satz verstehe ich eher als verkappte Europa-Kritik.“

        Was für Deutschland gilt, gilt natürlich auch für die EU. Wo ist das Hoheitsgebiet definiert? Richtig wäre da doch eher, das die EU nur Gesetze erlassen kann, wenn diese durch die Bürger akzeptiert werden, oder? Wenn bei der Auffassung, dass ein Staat keine Definition des Hoheitsgebiets benötigen würde, würden die Gesetze der EU auch in der Schweiz gelten, bei Akzeptanz der Schweizer Bürgen. Dies würde doch aber die Souveränität der Staaten verletzen, oder?

        Die Wertung des zweiten Satzes meiner Metapher für die EU ist unnötig und wertend. Es wird mir unterstellt, ein Kritiker bzw. Gegner der EU zu sein. Ich habe hierzu aber keine Meinung oder Kritik wiedergegeben, da das Schuhbeispiel sich auf die vorhergehende Diskussion bezog.

        „Es ist auch jeder vom BGB betroffen und trotzdem ist des Gesetz kompliziert und nicht einfach nachvollziehbar. Das liegt eben in der Natur der Sache – wenn man abstrakte Regelungen für eine Gemeinschaft trifft, dann sind die eben kompliziert. Und es hat seine Gründe, warum das Jurastudium einige Zeit lang dauert. Natürlich wäre es schön, wenn jeder Gesetze verstehen kann – das ist aber nunmal erst nach jahrelangem Training möglich.
        Und nur als Hinweis: Es gibt keine Sonderregelungen für bestimmte Kaufverträge. Die Haftungsregelungen sind für alle Kaufverträge einheitlich (vgl. § 437 BGB). Und Regelungen über Garantievereinbarungen findet man (bis auf den relativ nichtssagenden § 443 BGB und die Formvorschrift des § 477 BGB) auch nicht, da Garantien freiwillige Verträge und daher gesetzlich nicht geregelt sind.“

        Das BGB steht hier nicht zur Diskussion. Und meiner Meinung nach ist das BGB noch eines von den leicht verständlichen Gesetzen, ähnlich wie das HGB. Wenn man schlecht verständliche Gesetze anschauen will, sollte man sich mal mit der Steuergesetzgebung beschäftigen.

        „Warum wehren Sie sich eigentlich so gegen logische Schlüsse? Gesetze gelten nicht außerhalb der BRD, weil sie dort nicht gelten können! Das würde in die Souveränität fremder Staaten eingreifen. Ob und warum im Elsass Steuern zu zahlen sind weiß ich nicht – wenn dem so ist, dann liegt das an bilateralen Abkommen mit Frankreich.“

        Es geht doch nicht um Logik, oder? Durch Gesetze kann auch Zwang ausgeübt werden, Recht gesprochen werden oder Pflichten festgelegt werden, richtig. Dabei geht´s nicht immer zwingend um logische Schlüsse.
        Wenn das Hoheitsgebiet nicht definiert ist, dann greifen doch die Gesetze zwangsläufig in die Souveränität von fremden Staaten ein, oder etwa nicht? Ich könnte Ihnen doch auch unterstellen, das sie an den Grenzen von 1937 oder 1871 festhalten. Ist bestimmt nicht der Fall, aber unsere Nachbarn könnten dies so auffassen.

        Ich versuche es noch einmal mit dem WG Beispiel für Europa. In der WG gibt es verschiedene Zimmer. Diese sind gesamt räumlich definiert durch den Mietvertrag zum Vermieter. Wenn man dann keine Definition für die einzelnen Zimmer bei der Miete trifft, gibt es Streit zwischen den Mitbewohnern.

        Wenn man jetzt die Historie Europas oder Deutschlands noch betrachtet, versteht man warum es so viel Krieg innerhalb Europas gegeben hat. Bei einer Klaren Definition des Hoheitsgebietes oder Geltungsbereiches eines Staates kann zumindest die Diskussionen eingrenzen und Konflikte vor diesem Hintergrund vermeiden.

        „Das wäre schön, aber es geht nicht. Lesen Sie doch einfach mal Art. 14 I 1 GG (Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.). Klar, das versteht jeder – mein Eigentum wird durch das Grundgesetz geschützt. Aber was ist denn “Eigentum”? Die meisten werden darunter ihre materiellen Güter verstehen. Manche auch immaterielle Güter wie Urheberrechte und Patente. Wieder andere sehen auch ihren gewerblichen Betrieb als “Eigentum”. Das Wort ist nicht eindeutig und bedarf der Auslegung. Andernfalls müsste der Gesetzgeber alles zigfach erklären, womit – wie bereits gesagt – ein Gesetz nur noch komplizierter wird.“

        Hier möchte ich widersprechen, Eigentum ist doch eindeutig und nicht unverständlich, Sie haben doch die meisten Punkte bereits erklärt. Es wird ja das Eigentum und nicht der Wert einer Sache gewährleistet. Die Definition von Besitz ist wesentlich schwieriger.

        „Nein, denn die BRD kann sich nicht anmaßen, Gesetze für fremde Staaten zu schaffen. Das verletzt deren staatliche Souveränität.“

        Eben! Wenn der Geltungsbereich nicht definiert ist, dann könnte das Gesetz überall gelten. Die verletzt die Souveränität der Nachbarn.

        „Nein, wenn man dies weglässt ergibt § 138 II AO keinen Sinn mehr. Die Norm regelt, dass Personen, die ihren Wohnsitz/etc. im Geltungsbereich der AO (d.h. im Inland) haben, die Gründung/Erwerb/etc. eines Betriebs im Ausland dem Finanzamt anzuzeigen haben (denn: wer seinen Wohnsitz innerhalb der BRD hat wird hier mit seinem gesamten – auch ausländischem – Vermögen besteuert; daher will das Finanzamt das wissen). Der Gesetzgeber hätte statt Geltungsbereich auch “Wohnsitz im Inland” schreiben können, das ist gleichbedeutend. Warum er das nicht getan hat bzw. nicht ändert weiß ich nicht – da es aber keinerlei Auswirkungen hat wäre eine solche Änderung nicht zwingend nötig.“

        Ist leider etwas komplizierter, aber ich möchte hier nicht weiter darauf eingehen.
        Die Frage ist jedoch, wenn der Besitz im Ausland versteuert wird, dann entstehen dem Ausland doch Steuerverluste, oder? Der Wert wird ja schließlich im Ausland geschöpft. Durch die Unklarheit im Geltungsbereich ist dies möglich. Das Finanzamt verletzt doch eigentlich die steuerliche Souveränität des Auslands oder belastet mit einer Doppelbesteuerung den Eigentümer. Verstehen Sie jetzt warum die Definition des Geltungsbereich notwendig ist?

        „Die Überflüssigkeit wird nicht nur von Rechtskundigen gesehen. Fragen Sie doch mal auf der Straße jemanden, wo wohl deutsche Gesetze gelten – da wird wohl jeder davon ausgehen, dass sie in Deutschland gelten.
        Ihr Wunsch, in JEDEM Gesetz einen Paragraphen aufzunehmen ist schlicht und ergreifend unnötig. Dann würde es in jedem Gesetz einen “§ 1: Dieses Gesetz gilt innerhalb der BRD” geben. Genauso unnötig wäre es festzulegen, dass das Gesetz den ganzen Tag über gilt. Das ist einfach eine Selbstverständlichkeit.“

        Tut mir leid, das ist leider nur die Wiedergabe der eigenen Meinung. Wenn Sie jemanden auf der Straße fragen, wo denn die Grenzen des Hoheitsgebiets definiert sind, dann wird niemand antworten können, weil es ja nicht festgelegt ist. Somit kann man ja seinen eigenen Garten als ausserhalb des Hoheitsgebiets definieren, oder nicht? Das Hoheitsgebiet hat ja keine Grenzen.
        Es geht um die Definition und Festlegung einer geografischen oder geometrischen Grenze.

        „Erstens: Durch die AO wird niemand belastet, die AO ist Verfahrensrecht. Zweitens: Allein der Blick in die jeweiligen Steuergesetze hilft. Wenn ein Ausländer Angst hat, durch deutsches Steuerrecht belastet zu werden, dann liest er in § 1 EStG nach, dass nach Einkommensteuerrecht nur diejenigen natürlichen Personen steuerpflichtig sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Das trifft auf den Ausländer im Ausland nicht zu, also braucht er sich nicht zu sorgen.“

        Diesen Punkt habe ich schon weiter oben beschrieben. Durch die Unsicherheit werden Doppelbesteuerung und zusätzlicher zeitlicher und finanzieller Aufwand für Eigentümer geschaffen bei gleichzeitigem Einschnitt in die steuerliche Souveränität des Auslands.
        Dummer Weise ist ja das Innland nicht definiert. Wenn Sie Ihren Garten als Ausland definieren, dann brauchen Sie keine Steuern zu zahlen, oder?

        „Erstens: Durch die AO wird niemand belastet, die AO ist Verfahrensrecht. “

        Erklären Sie dies mal den Steuerzahlern, das niemand belastet wird.

        „Folglich gibt es gar keine Unsicherheit oder Unklarheit.“

        Leider sind die Unsicherheiten nicht aus der Welt. Wo gelten denn nun unsere Gesetze? Wenn das Hoheitsgebiet bzw. der Geltungsbereich nicht klar definiert sind.

        Danke nochmals für die ausführliche Antwort, jedoch mit der Bitte in Zukunft sachlicher zu bleiben und nicht persönlich zu werten.

        Andy

      • JDavis said, on 20/03/2014 at 19:09

        Ich verstehe auch nicht warum nicht einfach der Geltungsbereich in den Gesetzen angegeben wird

        Weil dafür einfach kein Bedürfnis besteht. Es gibt nicht den geringsten Zweifel daran, wo die Gesetze, die der Bundestag so verabschiedet, gelten. Was passiert, wenn man den Geltungsbereich erklären will, sah man doch an Artikel 23 GG (alte Fassung). Dieser Artikel war von 1949 an zu keinem Zeitpunkt korrekt und im Laufe der Zeit entfernte er sich immer weiter vom tatsächlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Würde man den Geltungsbereich der Gesetze auch noch in jedes einzelne schreiben, brächte das einen riesigen Aufwand, wenn sich Berlin und Brandenburg irgendwann doch vereinigen, Bayern aus dem Bund austritt oder Mallorca das 17. Bundesland wird.

        von mir aus auch einfach in übergeordneten Gesetzen, wie dem Grundgesetz.

        In dem Fall muß man einfach nur in die Präambel schauen. Das hilft einem aber auch nicht wirklich weiter, oder? Auch da müßte man im Zweifel noch wissen, wo Sachsen aufhört und Polen anfängt.

        Ein weiterer Punkt in der Diskussion sind die Besatzungsgesetze SHAEF (ich hoffe es richtig geschrieben zu haben), ich habe mal versucht herauszufinden, wann diese Gesetze abgeschafft wurden.

        Weiß ich so spontan auch nicht. Einiges dürfte formell zwischen 1956 und 1960 durch die vier Aufhebungsgesetze im Anschluss an die Pariser Verträge aufgehoben worden sein. Im Zweifel aber durch § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Besatzungsrechts.

      • AndyQ said, on 22/03/2014 at 16:44

        Hallo,

        kann mir wirklich niemand den Beschluss oder Protokolleintrag zu Aufhebung der SHAEF Gesetze zeigen. Sind die Aufhebungsgesetze denn überhaupt gültig, wenn die SHAEF Gesetze vorher nicht International aufgehoben wurden?

        Ich habe in meinem vorherigen Beitrag schon einmal die Frage gestellt, wem nutzt so viel Unklarheit?

        Kann mir vielleicht doch noch jemand genau erklären, warum genau der Geltungsbereich und die Staatsgrenzen nicht genau angegeben werden müssen? Bitte aber diesmal ohne Polemik und mit entsprechenden Quellen, das man die Aussage auch komplett nachvollziehen kann. Ich habe leider bisher keinen Grund für das Weglassen von einem Geltungsbereich gefunden. Die Präambel zählt nicht, darauf wurde im Zuge der Diskussion bereits hingewiesen.

        Schönes Wochenende

        Andy

      • JDavis said, on 22/03/2014 at 17:17

        Sind die Aufhebungsgesetze denn überhaupt gültig, wenn die SHAEF Gesetze vorher nicht International aufgehoben wurden?

        Die Besatzungsmächte haben bereits in den Pariser Verträgen auf ihre Rechte weitestgehend verzichtet, spätestens mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag sogar vollständig.

        Ich habe in meinem vorherigen Beitrag schon einmal die Frage gestellt, wem nutzt so viel Unklarheit?

        Es gibt da eigentlich keine Unklarheit…

        Kann mir vielleicht doch noch jemand genau erklären, warum genau der Geltungsbereich und die Staatsgrenzen nicht genau angegeben werden müssen?

        Wie genau sollte so eine Angabe denn aussehen, damit sie irgendjemandem Rechtsklarheit bringt? GPS-Koordinaten?

        Die Präambel zählt nicht, darauf wurde im Zuge der Diskussion bereits hingewiesen.

        Darauf wurde nicht hingewiesen, das wurde einfach behauptet, weil es der eigenen Positionen nützt. Selbstverständlich ist die Präambel genauso ein Teil des Grundgesetz wie die durchnumerierten Artikel, siehe KPD-Urteil.

      • AndyQ said, on 22/03/2014 at 19:22

        Hallo,

        das ist genau die Antwort, welche ich nicht haben wollte. Wo bitte steht in den Pariser Verträgen die Aufhebung? Bitte den Nachweis erbringen und nicht pauschale Antworten geben. Beim Verweis auf die 2+4 Verträge bitte auch den entsprechenden Nachweis erbringen. Alles Andere ist reine Polemik.

        Schönes Wochenende

        Andy

      • JDavis said, on 22/03/2014 at 21:08

        das ist genau die Antwort, welche ich nicht haben wollte.

        Ich glaube, daß genau das Problem ist: Du hast ganz bestimmte Vorstellungen, welche Antwort du genau willst. Und alles, was dem nicht entspricht, wird einfach ignoriert.

        Wo bitte steht in den Pariser Verträgen die Aufhebung?

        http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0018_par&object=translation&st=&l=de, Änderungen zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, Artikel 1

        Beim Verweis auf die 2+4 Verträge bitte auch den entsprechenden Nachweis erbringen.

        Artikel 7.

        Alles Andere ist reine Polemik.

        Du weißt nicht so genau, was Polemik ist…

      • AndyQ said, on 23/03/2014 at 12:36

        Hallo,

        danke erst einmal für die Übermittlung der Pariser Verträge. Dort wurde das Besatzungsstatut aufgehoben. Ich werde etwas brauchen um das Besatzungstatut mit den Militärgesetzen (SHAEF) zu vergleichen und den Zusammenhang bzw. die Übereinstimmung zu erfassen.
        In den Verträgen ist ja von der Aufhebung des Besatzungstatuts die Rede und nicht direkt von den SHAEF Gesetzen. Dies ist auch der Punkt, welchen ich hinterfragt habe. Es klingt zwar auf den ersten Blick logisch, das dies gleich zu betrachten ist, jedoch sollte man es vorher lesen und nachvollziehen.

        „Ich glaube, daß genau das Problem ist: Du hast ganz bestimmte Vorstellungen, welche Antwort du genau willst. Und alles, was dem nicht entspricht, wird einfach ignoriert.“

        Du hast mir erstmals Verweise zur Belegung deiner Antwort geliefert. Dafür bin ich auch sehr dankbar. Alles Andere ist doch die Wiedergabe der eigenen Meinung oder sehe ich dies falsch?

        „Du weißt nicht so genau, was Polemik ist…“

        siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Polemik

        Vielen Dank

        Andy

      • JDavis said, on 23/03/2014 at 14:48

        Wenn sich der Geltungsbereich im “Regelfall?” auf das Hoheitsgebiet des Gesetzgebers bezieht, wo findet man dann die Festlegung des Hoheitsgebietes?

        An sich nirgends, weil der Inhaber der Hoheitsgewalt (Staat) das Ausmaß seines Hoheitsgebiets ja gerade nicht festlegen kann. Art. 23 GG aF behauptete zum Beispiel, daß das Grundgesetz in Groß-Berlin (also auch im Osten der Stadt) gelten würde. Das war zweifellos falsch. Das Hoheitsgebiet ist rein faktisch definiert. Und du wirst doch nicht ernsthaft behaupten wollen, daß du nicht weißt, wo die deutschen Verfassungsorgane Staatsgewalt ausüben können und wo nicht.

        Sollte dies nicht genau definiert sein, so das auch jedem klar ist?

        Es ist jedem klar, absolut jedem. Sogar denen, die so tun, als wüßten sie es nicht.

        Die Frage, warum man dies nicht ins GG reinschreibt

        Es steht im Grundgesetz sogar drin, siehe Präambel. Da sind die 16 Länder aufgezählt.

        Dann können wir ja auch gleich das Grundgesetz weglassen, weil es ja logisch und für jeden verständlich ist, das man sich an die dort geschriebenen Regeln zu halten hat.

        Als normaler Bürger hat man sich an kaum eine im Grundgesetz festgeschriebene Regel zu halten. Aber das nur am Rande.

        Ich hatte angenommen, das Sie ordentlicher argumentieren können und die Argumente des Gegenüber mit entsprechenden Verweisen und gesetzlichen Hintergründen widerlegen oder begründen.

        Wie gesagt, es ist etwas schwierig, eine in der Fachwelt nicht einmal ansatzweise bekannte Diskussion mit Argumenten aus der Fachwelt zu füttern.

        Dabei wurde jedoch nicht die Regelung mit Haupt- und Nebenwohnsitz übernommen, man kann also mehrere Wohnsitze innerhalb Europas haben. Ist der Geltungsbereich der AO dann EU weit gültig?

        Das hat mit der Frage des Geltungsbereichs überhaupt nichts zu tun. Aber wie man an der Formulierung schon sehen kann, ist „Ausland“ der Gegenbegriff zu „Geltungsbereich dieses Gesetzes“. Letzteren Begriff kann man mittlerweile auch einfach durch „Inland“ ersetzen. Es gab aber mal Zeiten, in denen das anders war. Und darum hat sich diese etwas sperrige Formulierung eingebürgert.

        Hierbei geht es doch eher um Rechtssicherheit und Rechtsverständnis, oder?

        Nein, geht es nicht. Und es wäre schön – auch das ist hier schon einmal angeklungen – wenn die deutschen Gesetze lediglich daran kranken würden, daß sie ihren Geltungsbereich nicht angeben, und das alles wäre, was den Laien an ihrem Verstehen hindert.

      • AndyQ said, on 28/03/2014 at 00:11

        Hallo,

        anbei meine Antwort zu den zitierten Aussagen.

        „An sich nirgends, weil der Inhaber der Hoheitsgewalt (Staat) das Ausmaß seines Hoheitsgebiets ja gerade nicht festlegen kann. Art. 23 GG aF behauptete zum Beispiel, daß das Grundgesetz in Groß-Berlin (also auch im Osten der Stadt) gelten würde. Das war zweifellos falsch. Das Hoheitsgebiet ist rein faktisch definiert. Und du wirst doch nicht ernsthaft behaupten wollen, daß du nicht weißt, wo die deutschen Verfassungsorgane Staatsgewalt ausüben können und wo nicht.“

        Also „Groß-Berlin“ kann man ja auch anders verstehen. Rein geografisch ist West-Berlin größer als Ost-Berlin. Dies trifft übrigens auch auf die Bevölkerungszahlen zu. Somit war die Aussage nicht zweifellos falsch.

        Wenn man ein Hoheitsgebiet rein faktisch definiert, verletzt man die Souveränität der Nachbarn, richtig. Da dies bedingt, das man die Grenzen des Hoheitsgebiets je nach Meinungslage verändern.

        Die deutschen Verfassungsorgane können keine Staatsgewalt im Garten von Herrn Moritz ausüben, da dieser ja durch faktische Definition ausserhalb vom Hoheitsgebiet liegt. (Entschuldigung für den kleinen persönlichen Scherz, Herr Moritz). Wird die Problematik jetzt klarer?

        „Sollte dies nicht genau definiert sein, so das auch jedem klar ist?

        Es ist jedem klar, absolut jedem. Sogar denen, die so tun, als wüßten sie es nicht.“

        Entschuldige bitte, aber was ist denn das für eine Antwort? Es ist doch wichtig das das Hoheitsgebiet definiert ist.
        Bei deinen Aussagen, könnte ich dir unterstellen, das du an den Grenzen von 1871, 1933 oder 1942 festhältst und damit die Souveränität von Polen, Weißrussland, usw. anzweifelst . Die waren ja auch jedem klar.
        Es geht nicht um Logik sondern um eine klare Definition eines Geltungsbereichs oder eines Hoheitsgebiets. Nach deiner Meinung ist dies nicht notwendig, da es dir ja vollkommen klar ist wo der Hoheitsbereich aufhört. Dann kannst du ja jedem sagen, wo dies definiert ist.

        „Es steht im Grundgesetz sogar drin, siehe Präambel. Da sind die 16 Länder aufgezählt.“

        Dann zeige mir doch bitte, die Definition und Grenzen der Hoheitsgebiete der Länder.

        „Als normaler Bürger hat man sich an kaum eine im Grundgesetz festgeschriebene Regel zu halten. Aber das nur am Rande.“

        Also bitte, du schreibst also deinen Nachbarn die Religion und sexuelle Neigungen vor, machst die Post von den Nachbarn auf und belauschst sie am Telefon. Du hältst dich also nicht an die im Grundgesetz festgeschriebenen Regeln.

        „Wie gesagt, es ist etwas schwierig, eine in der Fachwelt nicht einmal ansatzweise bekannte Diskussion mit Argumenten aus der Fachwelt zu füttern.“

        Es geht doch hier nicht um die Fachwelt, sondern um die Allgemeinheit. Ist dies immer noch nicht klar geworden?

        „Das hat mit der Frage des Geltungsbereichs überhaupt nichts zu tun. Aber wie man an der Formulierung schon sehen kann, ist “Ausland” der Gegenbegriff zu “Geltungsbereich dieses Gesetzes”. Letzteren Begriff kann man mittlerweile auch einfach durch “Inland” ersetzen. Es gab aber mal Zeiten, in denen das anders war. Und darum hat sich diese etwas sperrige Formulierung eingebürgert.“

        Als ob dies mit der Frage des Geltungsbereichs nichts zu tun hätte. Dies ist eine klare Verletzung der ausländischen Steuersouveränität. Man muss halt mal die Betrachtungsposition wechseln und sich die Argumente des Diskussionsteilnehmers genau anschauen. Inland und Ausland ist auch durch nicht klar definierte Hoheitsgebiete angegeben.

        „Nein, geht es nicht. Und es wäre schön – auch das ist hier schon einmal angeklungen – wenn die deutschen Gesetze lediglich daran kranken würden, daß sie ihren Geltungsbereich nicht angeben, und das alles wäre, was den Laien an ihrem Verstehen hindert.“

        Leider ist deine Aussage nicht richtig. Da der Geltungsbereich lediglich faktisch angegeben und nicht klar definiert ist. Kann Jeder einen Bereich als ausserhalb des Geltungsbereich definieren. Die faktische Akzeptanz des Geltungsbereichs entsteht nur durch beiderseitiges Einvernehmen. Problem verstanden?
        Es ist so ähnlich wie beim Einkaufen, der Kaufvertrag kommt durch das Bezahlen und gemeinsame Akzeptanz zustande.
        Wenn jedoch das Hoheitsgebietes des Staates nur faktisch definiert ist und von den Nachbarstaaten auch nur faktisch definiert ist, entstehen Spannungen und Probleme, welche nur durch klare Festlegungen aus der Welt geschaffen werden können. Aus diesem Grund sollte das Hoheitsgebiet/Geltungsbereich festgeschrieben werden.

        Vielen Dank für die Antwort.

        Andy

      • brd2go said, on 23/03/2014 at 16:56

        Kein Staat ohne Volk – ohne Volk kein Staat.

        Wer von euch hat im Pass/Perso als Staatsangehörigkeit „BRD oder Deutscher“ stehen.

        Da steht doch bestimmt bei jedem „deutsch/DEUTSCH“ din.

        „Deutsch“ ist unsere Sprache, nicht mehr und nicht weniger.

        *****************************************************************

        § 1 RuStAG

        „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“

        *******************************************************************

        § 1 StAG

        „Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

        *********************************************************************

        Wer ist den nun „Deutscher“? Wer besitzt denn die „deutsche Staatsangehörigkeit“?

      • JDavis said, on 23/03/2014 at 17:21

        Wer ist den nun “Deutscher”? Wer besitzt denn die “deutsche Staatsangehörigkeit”?

        Derjenige, der die deutsche Staatsangehörigkeit durch einen der Erwerbstatbestände in § 3 Abs. 1 (äußerst selten: Abs. 2) StAG erworben hat.

      • JDavis said, on 28/03/2014 at 08:31

        Also “Groß-Berlin” kann man ja auch anders verstehen. Rein geografisch ist West-Berlin größer als Ost-Berlin. Dies trifft übrigens auch auf die Bevölkerungszahlen zu. Somit war die Aussage nicht zweifellos falsch.

        Ach, auf einmal zählt dann doch wieder, was man wie verstehen kann. Übrigens war auch West-Berlin bis zur Wiedervereinigung nicht Teil der Bundesrepublik.

        Wenn man ein Hoheitsgebiet rein faktisch definiert, verletzt man die Souveränität der Nachbarn, richtig.

        Nein, da die Nachbarn ihr Hoheitsgebiet ebenso faktisch definieren und dieser normalerweise haarscharf an der gegenseitig anerkannten Grenze endet.

        Dann zeige mir doch bitte, die Definition und Grenzen der Hoheitsgebiete der Länder.
        Da wird man mehrere hundert Staatsverträge lesen müssen.

        Beispiel: http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=14.11.90&sort=000-000, der wiederum Bezug nimmt auf http://www.verfassungen.de/de/ddr/deutschpolnischesabkommen50.htm.

        Also bitte, du schreibst also deinen Nachbarn die Religion und sexuelle Neigungen vor, machst die Post von den Nachbarn auf und belauschst sie am Telefon. Du hältst dich also nicht an die im Grundgesetz festgeschriebenen Regeln.

        Das hat aber nichts mit den Grundrechten zu tun. Die gelten nur zwischen Staat und Bürger. Zwischen Bürgern untereinander gilt in der Hinsicht das Strafrecht.

        Inland und Ausland ist auch durch nicht klar definierte Hoheitsgebiete angegeben.

        Ich nenne dir jetzt mal eine Reihe von Orten und du überlegst dir, ob sie jeweils Inland oder Ausland sind, in Ordnung? Berlin, Moskau, Oslo, Absurdistan, der Chiemsee, Buenos Aires, Hamburg, die Kalahari, Salzburg, Köln. Glaubst du, irgendein Gericht (und auf die kommt es schlußendlich an) würde deinen Steuerbescheid kippen, weil dir nicht klar sein konnte, was davon Inland ist?

        Da der Geltungsbereich lediglich faktisch angegeben und nicht klar definiert ist. Kann Jeder einen Bereich als ausserhalb des Geltungsbereich definieren.

        Wenn das so ist, kann ich ja auch frei definieren, was die Begriffe „Umsätze“, „Leistungen“, „Entgelt“ und „Unternehmer“ in § 1 Abs. 1 UStG bedeuten und muß folglich nie wieder Mehrwertsteuer bezahlen.

      • AndyQ said, on 28/03/2014 at 20:30

        Hallo,

        ganz ruhig bleiben und dabei den Anstand beibehalten, ja. Ich schreibe dir mal die Antworten auf deine Punkte.

        „Ach, auf einmal zählt dann doch wieder, was man wie verstehen kann. Übrigens war auch West-Berlin bis zur Wiedervereinigung nicht Teil der Bundesrepublik.“

        Ich wollte dir damit verdeutlichen, wie man etwas Auslegen kann, wenn die Grenzen nicht genau definiert sind. Dein vorheriges Argument war:

        „An sich nirgends, weil der Inhaber der Hoheitsgewalt (Staat) das Ausmaß seines Hoheitsgebiets ja gerade nicht festlegen kann. Art. 23 GG aF behauptete zum Beispiel, daß das Grundgesetz in Groß-Berlin (also auch im Osten der Stadt) gelten würde. Das war zweifellos falsch. Das Hoheitsgebiet ist rein faktisch definiert. Und du wirst doch nicht ernsthaft behaupten wollen, daß du nicht weißt, wo die deutschen Verfassungsorgane Staatsgewalt ausüben können und wo nicht.“

        Der Art. 23 GG aF beschrieb doch den Geltungsbereich des Gesetzes, richtig? Für „Groß-Berlin“ sollte somit auch das GG gelten. War doch wesentlich klarer als Heute, oder?
        Wenn du so gut weißt wo die deutschen Verfassungsorgane Staatsgewalt ausüben können, dann kannst du mir doch zeigen, wo das Hoheitsgebiet bzw. der Geltungsbereich definiert ist. Aber dein Argument ist ja immer, dass wir dies nicht brauchen, da es ja jeder weiss. Das ist aber leider ungenügend, wenn die Verfassungsgewalt Menschenrechte einschränken kann, oder? Dann sollte doch klar definiert sein, wo die Verfassungsgewalt ausgeübt werden kann und wo nicht.

        „Nein, da die Nachbarn ihr Hoheitsgebiet ebenso faktisch definieren und dieser normalerweise haarscharf an der gegenseitig anerkannten Grenze endet.“

        Da die gegenseitig anerkannten Grenzen dir ja somit bekannt sind und auch festgelegt sind, warum sagst du uns dann nicht einfach, wo man diese Definition findet. Sonst ist nämlich nichts haarscharf sondern eher schwammig und ungenau. Du glaubst, dass das Hoheitsgebiet an der Grenze endet, kannst es aber nicht beweisen. Und wenn, steht dann das Gesetz oder die Urkunde oder Norm bzw. der Vertrag, in welcher die Grenzen des Hoheitsgebietes definiert sind über dem Grundgesetz?

        „Das hat aber nichts mit den Grundrechten zu tun. Die gelten nur zwischen Staat und Bürger. Zwischen Bürgern untereinander gilt in der Hinsicht das Strafrecht.“

        Wenn du dies so siehst dann empfehle ich dir, hier sofort mit der Diskussion und den Beiträgen aufzuhören. Da du ja noch nicht mal die Artikel des GG gelesen hast. Hier als kleine Lesehilfe:

        http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314

        Da steht ja nichts über Grundrechte bzw. Menschenrechte, oder? Aber ja für dich sind ja die Frauen nicht gleichberechtigt und deine Meinung und Gesinnung steht über den Anderen.
        Bitte noch mal in Ruhe Art 1 bis Art 19 durchlesen!

        „Ich nenne dir jetzt mal eine Reihe von Orten und du überlegst dir, ob sie jeweils Inland oder Ausland sind, in Ordnung? Berlin, Moskau, Oslo, Absurdistan, der Chiemsee, Buenos Aires, Hamburg, die Kalahari, Salzburg, Köln. Glaubst du, irgendein Gericht (und auf die kommt es schlußendlich an) würde deinen Steuerbescheid kippen, weil dir nicht klar sein konnte, was davon Inland ist?“

        Wie ich sehe hast du es genau so klar definiert und festgelegt, wie schon vorher die Auslegung der Grundrechte. Prima, nur leider Thema verfehlt. Sechs, Setzen!
        Eine Erklärung und Erläuterung der Zusammenhänge spare ich mir, da du es ja ohnehin nicht verstehst und dich lieber im Kreis drehst.

        „Wenn das so ist, kann ich ja auch frei definieren, was die Begriffe “Umsätze”, “Leistungen”, “Entgelt” und “Unternehmer” in § 1 Abs. 1 UStG bedeuten und muß folglich nie wieder Mehrwertsteuer bezahlen.“

        Darum geht´s hier doch nicht, oder? Aber nur mal so als kleiner Tipp, schau mal ins HGB oder das GmbHG oder im BGB, da findest du bestimmt die weiteren Definitionen der gesuchten Begriffe. Aber diesmal auch durchlesen, ja, nicht so wie beim GG.

        So und jetzt noch einmal eine kleine Entschuldigung, falls ich dich doch beleidigt haben sollte. Du hast leider nicht mit klaren Verweisen bzw. Gesetzen auf meine Aussagen geantwortet sondern mit „Glauben bzw. faktischen Definitionen“ leider keinen wirklichen Definitionen. Dabei versuche ich dir lediglich klar zu machen, das unsere Rechtsordnung eine Lücke aufweist. Deine Reaktion darauf ist lediglich die Wiedergabe deines Glaubens ohne Fakten.
        Der Punkt ist doch, wenn die Mehrheit den Garten von Herrn Moritz als ausserhalb des Hoheitsgebietes betrachtet, dann ist er ausserhalb des Hoheitsgebietes. Wo liegt dann das Problem dies festzuschreiben?
        Braucht man nicht, wissen ja Alle (dein Argument). Was ist mit den Leuten die es nicht wissen? (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
        Ist das deine Auffassung von einem Rechtsstaat? Wieviel kann man da noch auf das Recht geben? Ich hab schon verstanden, das du gefestigt in deiner Überzeugung bist, das waren unsere Vorfahren auch als sie dem Mann mit dem Schnauzer hinterher gelaufen sind.

        Nicht sofort verurteilen sondern hinterfragen und verstehen

        Schönes Wochenende

        Andy

      • reichling said, on 01/04/2014 at 14:27

        @Andy, die Grenzen des Hohheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sind sehr genau definiert, und zwar in Grenzverträgen mit den Nachbarstaaten. Es gibt da sehr viele Regelungen, und es ist eine Zumutung zu verlangen, dass man sie hier alle anführt.

        Einen Vertrag kannst du hier einsehen:

        http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/18540003/index.html

        Er ist von 1854. Die Grenzen zu Frankreich wurden weitgehend im Wiener Kongress festgelegt. Und ansonsten gelten noch zum Teil Jahrhunderte alte Verträge, in denen zwei Fürsten ihre Gebietsgrenzen neu definiert haben.

        Die Stadt, in der ich lebe, war bis Ende des 18. Jahrhunderts Residenzstadt eines Grafen. Und dieser Graf, besser gesagt, seine Frau, die Gräfin, weil er frühzeitig verstarb, tauschte einige ihrer Dörfer mit dem französischen König.

        Auch durch diesen Tausch wurden Grenzen neu festgelegt.

        Erwarte also bitte nicht, dass wir dir hier alle paar hundert Grenzverträge vorlegen.

        Art. 23 GG alte Fassung war übrigens nicht der Geltungsbereich des Grundgesetzes, sondern eine Beschränkung des Geltungsbereichs auf die dort genannten Länder. Das Wörtchen“zunächst“ im ersten Satz drückt dies aus.

        Und Art. 23 ermöglichte den Beitritt anderer deutscher Gebiete zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Davon hat z. B. 1957 das Saarland Gebrauch gemacht. Es wurde nachträglich nicht in Art. 23 hinzugefügt. Art. 23 sagte also nur aus, wo das Grundgesetz 1949 gegolten hat.

        Mit der Herstellung der deutschen Einheit wurde Deutschland komplett. Es gibt keine deutschen Gebiete, die beitreten könnten. Also war Art. 23 nicht mehr notwendig und wurde aufgehoben.

      • AndyQ said, on 21/04/2014 at 19:29

        Hallo,

        ich habe leider nicht ganz so viel Zeit um immer wieder schnell zu antworten. Dennoch möchte ich dich auf einige Sachen in deinem Kommentar hinweisen.

        „@Andy, die Grenzen des Hohheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sind sehr genau definiert, und zwar in Grenzverträgen mit den Nachbarstaaten. Es gibt da sehr viele Regelungen, und es ist eine Zumutung zu verlangen, dass man sie hier alle anführt.

        Einen Vertrag kannst du hier einsehen:

        http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/18540003/index.html

        Er ist von 1854. Die Grenzen zu Frankreich wurden weitgehend im Wiener Kongress festgelegt. Und ansonsten gelten noch zum Teil Jahrhunderte alte Verträge, in denen zwei Fürsten ihre Gebietsgrenzen neu definiert haben.“

        Die staatliche Macht war seinerzeit nicht die Bundesrepublik Deutschland, oder? Somit hältst du an den Hoheitsgebiet von 1854 fest?
        Deiner Aussage nach würde das Hoheitsgebiet von Deutschland sich auf die geographische Fläche von 1854 bzw. 1871 beziehen.

        Deine Aussage mag logisch soweit richtig sein nur leider fehlt die Legitimation durch das Volk (derzeitigen Staat). Wenn man einen Staat und seine Gewalten als rechtliche Vertretung eines Volkes bzw. mehrerer Völker versteht, sollten dann nicht die Grenzverträge neu ausgehandelt werden? Da die Bundesrepublik Deutschland ja nicht die genaue bzw. identische Rechtsnachfolgerin vom Deutschen Reich ist, wie können dann die Grenzverträge weiterhin gültig sein? Müssen da unsere Nachbarn keine Angst vor uns haben? Die Grenze ist ja nur durch gemeinsame Duldung und Unwissenheit gültig, oder?

        „Die Stadt, in der ich lebe, war bis Ende des 18. Jahrhunderts Residenzstadt eines Grafen. Und dieser Graf, besser gesagt, seine Frau, die Gräfin, weil er frühzeitig verstarb, tauschte einige ihrer Dörfer mit dem französischen König.

        Auch durch diesen Tausch wurden Grenzen neu festgelegt.

        Erwarte also bitte nicht, dass wir dir hier alle paar hundert Grenzverträge vorlegen.“

        Vielen Dank noch mal für das Heraussuchen, ich habe jedoch noch nicht Alles nachgelesen. Aber Grenzverträge der Bundesrepublik Deutschland sind das auch nicht. Die staatliche Souveränität ist nicht identisch mit der Bundesrepublik Deutschland, verstehst du?

        „Art. 23 GG alte Fassung war übrigens nicht der Geltungsbereich des Grundgesetzes, sondern eine Beschränkung des Geltungsbereichs auf die dort genannten Länder. Das Wörtchen”zunächst” im ersten Satz drückt dies aus.“

        Macht doch auch Sinn, wenn ich mir überlege, das kein durch die Bundesrepublik Deutschland legitimiertes Hoheitsgebiet existiert. Die Grenzverträge waren ja für andere frühere Länder bzw. Staaten gültig. Da macht es ja gegenüber der Nachbarn Sinn ein Gebiet zu definieren, in welchem der neue Staat gelten soll, damit die Souveränität der Nachbarn nicht gefährdet wird, insbesondere vor dem geschichtlichen Hintergrund.

        Ich hoffe die Problematik wird klar und ist verständlich. Wie können Verträge eines nicht mehr vorhanden Staates weiter gelten ohne eine Legitimation durch den neuen Staat oder besser gesagt durch die Bevölkerung. Müssten diese Verträge nicht neu aufgesetzt werden bzw. durch eine Erweiterung in der Gültigkeit bestätigt werden?

        Nochmals vielen Dank für die Antwort

        Frohe Ostern

        Andy

      • reichling said, on 22/04/2014 at 08:46

        Danke für die Ostergrüße. Ich hoffe, du hast auch ein schönes Osterfest verbracht.

        Der Grenzvertrag 1854 wurde zwischen der Schweiz und dem Großherzogtum Baden, er betraf den Grenzverlauf bei Konstanz, wurde zu einer Zeit abgeschlossen, als es noch kein Deutschland gegeben hatte. Dieses Deutschland entstand erst 1867 als Norddeutscher Bund. 1871 sind diesem Bund die süddeutschen Staaten beigetreten, darunter auch das Großherzogtum Baden. Es war von da an ein Bundesstaat, der sich von da an Deutsches Reich genannt hatte, aber auch in der Reichsverfassung von 1871 meist Deutschland genannt worden ist.

        Die Grenze des Großherzogtums Baden zur Schweiz ist mit der Bildung des Deutschen Reiches zur deutsch-schweizerischen Grenze geworden.

        Dieses Deutschland von 1871 besteht heute noch. An seiner Existenz haben weder das Ende der Monarchie 1918, noch die Hitlerdiktator, noch der verlorene zweite Weltkrieg etwas geändert. Das, was sich heute Bundesrepublik Deutschland nennt, ist kein neuer Staat, sondern die staatliche Neuorganisation Deutschlands nach dem Zusammenbruch des Reiches am 8. Mai 1945.

        Aus der staatlichen Kontinuität Deutschlands von 1867 bis heute folgt, dass auch die Gesetze von 1867 bis heute weiter gelten, sofern sie nicht aufgehoben sind, was für die meisten wohl der Fall sein dürfte. Aber viele Gesetze, die in der Kaiserzeit erlassen wurden gelten auch heute noch fort, auch wenn sie mehrmals geändert und den neuen Verhältnissen angepasst worden sind, so das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, die Zivil- und Strafprozessordnung, um nur einige zu nennen. Das Ausland hatte auch die staatliche Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich anerkannt. Völkerrechtliche Verträge, die das Deutsche Reich abgeschlossen hat, galten auch weiterhin für die Bundesrepublik Deutschland, darunter auch die Haager Landkriegsordnung von 1907, aber nicht nur.

        Wenn sich die Regierungsform eines Staates ändert, ändert dies nichts an den unter einer anderen Regierungsform abgeschlossenen Verträge, so auch nicht an den zum Teil jahrhunderte alten Grenzverträgen.

        Die Grenze zu Polen wurde übrigens am 14. November 1990 durch den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze“ völkerrechtlich verbindlich anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit diesem Vertrag keine deutschen Gebiete an Polen abgetreten, sondern die zwischen Deutschland und Polen seit 1945 (Potsdamer Abkommen) faktisch bestehende Grenze bestätigt. Dies war übrigens eine Bedingung für die Zustimmung Polens zum 2+4-Vertrag.

        Bei Grenzänderungen zwischen Staaten wird ganz selten das Volk befragt. Und wenn, geht es dabei um kleine Gebiete, bei denen nur relativ wenige Menschen betroffen sind.

        Größere Veränderungen der Grenze sind in der Regel Resultate von Kriegen, und dabei wurde ja nie das Volk befragt.

        Ich bin überzeugt, würde man die Bewohner der Gemeinde Büsingen, Kreis Konstanz, abstimmen lassen über eine Angliederung an die Schweiz, die Mehrheit würde sich dafür entscheiden. Aber die Schweiz will das Dörfchen nicht. Und so fahren die Büsinger halt noch weiter mit dem KFZ-Kennzeichen BÜS herum. Für den Schweizer Zoll gelten sie dann als Inländer.

  48. Dirk Wolfgang Glomp said, on 18/12/2013 at 16:31

    Zitat:“Erwarten Sie jetzt bitte nicht, dass ich im einzelnen nachprüfe, welche Fraktionen in welcher Stärke in den einzelnen Landtagen vorhanden waren.“

    Das habe ich auch nicht erwartet.

    Zitat:“Tatsache ist jedoch, dass die Landtage bereits frei gewählt waren.“

    Unser Volk war in keiner Weise frei über sich und seine verfassungsmäßige Ordnung und sein Land selber zu bestimmen. Unser Land wurde unfreiwillig geteilt und militärisch gewaltsam besetzt. Das ist keine Freiheit, wenn die Landtage daran nichts ändern können. Es ist nur die Freiheit eines Sklaven der lediglich es selber entscheiden darf, ob es seine eigenen schweren Ketten, mit denen er in Unfreiheit gehalten wird, zur Freude seiner Peiniger auf hochglanz poliert und zur Belustigung zur Schau stellen darf, oder einfach nur verosten läßt.

    Ganz ohne die Souveränität als Volk über sich und sein Land selber bestimmen zu können, gibt es keine Freiheit und auch keine wirklichen demokratischen Verhältnisse. Was hier in der BRD betreiben wird ist nur ein Etikettenschwindel womit

    die Begriffe Freiheit und freiheitliche Grundordnung missbräuchlich verwendet und verwässert werden und womit wir über deren Bedeutung getäuscht werden sollen.

    Zitat:“Dass so wenige Frauen dabei waren, ist wohl auch dem damaligen Zeitgeist zu verdanken, wo es üblich war, dass die Frau den Haushalt versah und ihrem Mann genau sagte, wie er sich politisch verhalten soll.“

    Das haben wir nicht irgendeinem flüchtigen „Geist“ zu verdanken, sondern nur überaus brutalen und gewaltätigen Männern an der Macht, die sich völlig assozial und inhuman verhalten haben, um an die Macht zu gelangen und um diese Macht zu

    behalten. Und dafür wird schon eine enorme Menge an krimineller Energie benötigt damit von den brutalsten und gewaltätigsten Männern sich der Schlimmste und Übelste von all denen sich an die Macht setzen kann. Das ist hier keine

    Schönheitswettbewerb. Sondern das Regierungs-Geschäft von Mördern die gewissenlos genug sind, um sich gewaltsam an die Macht zu setzen.

    Und um deren Macht zu stabilisieren werden verschieden Völker absichtlich gegeneinander aufgehetzt und in Kriege miteinander verwickelt. Die Folge davon ist das die Völker charakterlich und geistig verohen und abstumpfen, damit sie noch

    leichter zu steuern und zu manipulieren sind. Und das fängt schon bei der Schulpflicht, der staatlich organisierten Kindesmisshandlung an, wo schon kleine Kinder der institutionenellen Schulgewalt und Lehrergewalt ausgesetzt werden, um

    auf das Leben als willenlose Lohnsklave, mit Gewalt getrimmt zu werden. Die BRD setzt dabei den Faschismus von Adofl Hitler aus dem dritten Reich weiter fort.

    Wenn das wirklich unser aller Zeitgeist gewesen wäre, dann hat 99% der Menschheit das wohl noch gar nicht mitbekommen. Weil in den Kriegen an der Front haben die meisten Menschen sich geweigert auf andere Menschen gezielt zu schiessen

    und es gab immer nur wenige geistige erkrankete Pychopathen, welche die meisten Greuelttaten in den Kriegen begangen. Wenn allerdings ein Soldat Hilfe benötigte, dann wurde unter grosser Lebensgefahr geholfen, so das von einer Feigheit bei einfachen Soldaten in der Schlacht nicht wirklich die Rede sein kann.

    Dirk

  49. Dirk Wolfgang Glomp said, on 18/12/2013 at 16:32

    Zitat: „Die demokratischen Verhältnisse waren damals auf die Westzonen beschränkt. In dem unter sowjetischen Einfluss stehenden Teil unseres Landes galt dies nicht.“

    Die BRD war in den wesentlichen Punkten nicht mehr und nicht weniger demokratisch wie die DDR. Weil bei einer Demokratie geht es weniger darum welche Bananensorte man nicht kaufen kann, sondern eher um die Möglichkeit als ungeteiltes Volk selber über sich und sein gesamtes Land vollständig bestimmen zu können.

    Die BRD stand dabei genauso unter einer vergleichbaren Militär-Diktatur, so wie auch die DDR. Die Verhältnisse in einer Diktatur als demokratische zu bezeichnen, das ist nur eine Kriegslist um unser Volk weiterhin völlig völkerrechtswidrig, militärisch besetzt zu halten. Siehe Bundesbereinigungs-Gesetze wo die Aufhebung des Besatzungsrechts selber wieder aufgehoben wurde und damit das Besatzungsrecht weiterhin und ungeachtet anderer Bestimmungen bestehen bleibt und fortgesetzt wird.

    Eine Demokratie ohne vollständige Souveränität ist nur eine kastrierte Demokratie die den Namen nicht wirklich verdient hat. Wenn die DDR ein Unrechtstaat war, dann war und ist die BRD genauso auch ein Unrechtstaat als ein genauso besetztes Land, auch wenn die ehemaligen Bewohner der DDR mit der Mauer rundherum und der Reisebeschränkung unter dem Unrecht noch mehr zu leiden hatten.

    Weil kein militärisch besetztes Land souverän ist und jede Art von Selbstbestimmung über sich als Volk und über sein Land zu bestimmen dadurch unmöglich wird und die demokratischen Entscheidungen des Volkes genau diesen Zustand nicht ändern können und damit diese demokratische Entscheidung keine Bedeutung hinsichtlich der demokratischer Verhältnisse in diesem besetzten Land zukommt.

    Die Vertreter dieser beider Unrechtstaaten(eigentlich sind es ja eher die Vetreter der Besatzungsmächte) von BRD und DDR haben also beschlossen einen weiteren BRD-Unrechtstaat zu bilden, der auch weiterhin völkerrechtswidrig militärisch

    besetzt bleibt und womit unser Volk seine eigene Volkssouveränität nicht wiedererlangen kann. Weil sich die BRD-Regierung beharrlich weigert einen international anerkannten Friedensvertrag mit den beteiligten Völkern auszuhandeln und zu schliessen.

    So bleibt unser Volk auch weiterhin mit einem Feindstatus bei den vereinten Nationen als ewiges Tätervolk behaftet, so dass unser Volk auch weiter die Kriegschulden in sittenhaft genommen bezahlen wird, obwohl die eigentlichen

    Nutzniesser der Nazi-Kriegsbeute, z.B. die von der BRD übernommenen Nazi-Rüstungskonzerne, diese Kriegsbeute behalten durften, während dessen man unserem verarmten Volk die Begleichung dieser Schuld alleine aufbürdete und unser Volk

    selber nur einen zweifelhaften Nutzen davon hatte, das die Kriegsbeute bei den Nazi-Konzernen verbleiben durfte, anstelle unverzüglich zur Begleichung der Nazi-Schuld verwendet zu werden.

    So müssen wir als Nachkriegsgenerationen, ohne jemals selber an den Greueltaten beteiligt gewesen zu sein,
    für die Verbrechen von anderen Menschen bezahlen, die viele Jahre vor unser eigenen Geburt Greueltaten begangen haben, die wir als Nachkriegsgenerationen nicht selber zu verantworten haben. Stattdessen wurde auch noch mit der Kriegsbeute

    der Nazis und den Nazi-Rüstungskonzernen in der BRD die ganze Welt mit Kriegs-Waffen übersäht, wobei genau mit diesen Waffen weltweit die meisten Menschen bei Konflikten getötet werden und unser „Wirtschaftswunder“ mit dem Handel und dem blutigen Einsatz dieser Waffen korreliert.

    Dirk

  50. Dirk Wolfgang Glomp said, on 18/12/2013 at 18:58

    Zitat: „Auch wenn das Volk das Grundgesetz nicht in einer Volksabstimmung angenommen hatte, so hat es stets bei Wahlen bewiesen, dass es hinter dem Grundgesetz steht.“

    Auch hierbei kann man schnell einem Irrtum erliegen, es gäbe eine Wahl und die Möglichkeit das Grundgesetz abzuwählen, oder es gäbe die Wahl eines inhaltlich anderen Grundgesetzes zu wählen. Doch unser Volk hatte doch zu keiner Zeit die Wahl das Grundgesetz abzulehnen, es gab und gibt nur die Möglichkeit der Zustimmung zum Grundgesetz, eine Abwahl, oder die Wahl eines inhaltlich anderen Grundgesetzes ist doch gar nicht möglich.

    Wenn das ein Beweis für die Zustimmung zum GG sein soll, dann haben wohl auch alle ehemaligen Bürger der DDR freiwillig zur dortigen Diktatur zugestimmt, weil die hatten ja auch keine andere Wahl. Für mich klinkt das eher so, als wenn man heimtückisch von hinten niedergeknüpplt wird und dann am Boden liegend gesagt bekommt, es wäre die eigenen Schuld gewesen, wenn man sich nicht wehren konnte.

    Wer hat denn nun genau zugestimmt ein Grundgesetz gewaltsam aufgezwungen zu bekommen. Bitte mal melden.

    Nur leider wissen die meisten Menschen nichts davon, weil sie immer nur von der BRD darüber belogen werden und so getan wird, so als wenn unser Volk über das GG bzw. dessen Inhalt demokratisch selber entscheiden konnte. Nur gab es zu keiner Zeit diese Wahl und diese angebliche Zustimmung ist immer nur mit einer Täuschung und Irreführung im Rechtsverkehr ermöglicht ermöglicht worden, weil die Menschen es gar nicht wissen und im Unklaren darüber gehalten werden welche erbärmliche Rechts-Situation hier mit aller missbrauchter Volks-Gewalt durchgesetzt und unserem Volk, immer noch militärisch besetzt unter Fremdherschafft stehend, aufgezwungen wird.

    Art:“Die Präambel des Grundgesetzes ist keineswegs ohne rechtliche Bedeutung. Aber da die bis 1990 geltende Beschränkung des Geltungsbereiches unserer Verfassung weggefallen ist, gilt das Grundgesetz in allen Ländern.“

    Alle Bundesländer und auch der Bund haben ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüsst und damit ist das
    Grundgesetz nirgendwo anders mehr gültig als nur noch an Bord von BRD-Schiffen und BRD-Flugzeugen.
    Weil die BRD als Nichtregierungorganisation(NGO) nun gar kein Hoheitsgebiet mehr aufweisen kann und damit auch kein verfassungsgemäßes Recht dazu hat zu regieren. Es gibt ja nicht mal ein gültiges Wahlgesetz und so konnte auch immer noch gar keine Regierung legal an die Macht gelangen und ohne jede Staatlichkeit des Bundes und der Bundesländer auch nicht. Der Bund und die Bundesländer werden jetzt nur noch privatwirtschaftlich verwaltet(BRD-Finanz-Agentur-GmbH) ohne einen staatlichen Auftrag. Die ehemligen Ämter der BRD sind ebenfalls zu reinen Wirtschafts-Unternehmen(mit Eintrag im Handelsregister) mutiert.
    Polizei ist nun kein hoheitlich geschützter Begriff mehr, sondern eine geschützte Wortmarke einer bayrischen Justiz-Firma.

    Dirk

    • JDavis said, on 18/12/2013 at 20:35

      Alle Bundesländer und auch der Bund haben ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüsst und damit ist das Grundgesetz nirgendwo anders mehr gültig als nur noch an Bord von BRD-Schiffen und BRD-Flugzeugen.

      Wow. Schachtschneider-Kritik, Artikel-23-Theorie und OWiG-Aufhebung in einem Satz zusammengemischt. Das klingt nach Reichsdepp siebten Grades.

      • Dirk Wolfgang Glomp said, on 20/12/2013 at 12:10

        Wo gernau sind denn jetzt diese benannten „Reichsdeppen“ anzutreffen, etwa beim Bundesverfassungsgericht?

        Hierbei stellt sich doch eher die Frage, ob der „Kampf gegen Rechts“ zu einem „Kampf gegen das Recht“ zu vorkommen droht. Weil auch das Bundesverfassungsgericht hegt schon länger diesen Verdacht.
        Es tut das nicht aus Sympathie für neonazistische Ziele. Sondern weil es den Eindruck gewinnt, aus moralischen und politischen Erwägungen würden Rechtsgrundsätze je nach Gusto beachtet oder ignoriert.

        Siehe dazu auch folgenden Artikel „Im Zweifel gilt der Rechtsstaat auch für Rechte“ über die Anfeindungen gegen die Zschäpe-Verteidigerin Anja Sturm im NSU-Prozess. Anwälte verteidigen die Rechtsordnung, nicht Motive und Weltanschauung ihrer Mandanten. Und dafür hätte sie eigentlich das Bundesverdienstkreuz verdient.

        http://www.welt.de/debatte/kommentare/article118493573/Im-Zweifel-gilt-der-Rechtsstaat-auch-fuer-Rechte.html

        Aber es ist ja um so vieles leichter, einfach nur mit der Nazi-Keule zu schwingen und inhaltsleer herumzunölen, als sich mit den offensichtlichen Gegebenheiten einmal etwas näher auseinanderzusetzen.

        Dirk

      • JDavis said, on 20/12/2013 at 13:47

        Was hat das jetzt damit zu tun?

        Es ist irgendwie ziemlich schwer, mit Ihnen zu diskutieren, wenn sie permanent nur irgendwelche inkohärenten Versatzstücke zusammenkopieren.

      • brd2go said, on 28/03/2014 at 07:28

        Kann mir bitte einer erklären ich ich an die Gründungsurkunden der einzelnen sog. „Bundesländer“ komme?
        Die werden doch sicherlich im WWW zu finden sein, wenn es sie dann gibt.

      • reichling said, on 28/03/2014 at 08:26

        Grüdungsurkunden sind keine Voraussetzung für die Existenz eines Staates. Die alten Bundesländer sind nach dem Krieg durch Anordnung der Alliierten entstanden. Dadurch waren die Grenzen abhängig von der Abgrenzung der Besatzungszonen zueinander. Bald danach wurden Landtagswahlen abgehalten, die Abgeordneten wurden in demokratischen, freien Wahlen gewählt.

        Im Südwesten haben sich Anfang der füngziger Jahre drei Länder, die innerhalb der französischen und amerikanischen Besatzungszone lagen, zu einem Land, Baden-Württemberg, zusammengeschlossen.

        In der früheren Sowjetisch besetzten Zone, der DDR, war es so ähnlich. Auch die Sowjetunion bildete Länder. Später, Anfang der 50er Jahre, wurden von der DDR diese Länder wieder aufgehoben, die DDR wurde ein Einheitsstaat.

        Die jetezigen Länder in der früheren DDR sind am 3.10.1990, also am Tage der Wiedervereinigung entstanden. Rechtsgrundlage hierfür war der Einigungsvertrag. Da heißt es in Art. 1

        “ (1)Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 – Ländereinführungsgesetz – (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.
        (2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.

        Geh einfach davon aus, wenn ein Bundesland ein vom Volk gewähltes Parlament, eine vom Parlament gewählte Regierung, Gerichte und Behörden hat, und in diesem Gebiet auch Menschen wohnen, dann existiert dieses Land auch, selbst ohne Gründungsurkunde.

        Preußen wurde durch Kontrollratsgesetz formell aufgelöst. Faktisch hat es, wie die anderen Reichsländer auch, bereits 1934 seine Existenz verloren.

  51. Dirk Wolfgang Glomp said, on 18/12/2013 at 19:03

    Zitat:“ Der alte Art. 23 enthielt ja auch nur eine Nennung der 1949 zur Bundesrepublik gehörenden Länder, was durch das Wörtchen “zunächst” deutschland gemacht worden.“

    Ich interpretiere den letzten Teil des Satzes mal als:…deutlich gemacht wurde.

    Zitat:“Schon Anfang der fünfziger Jahre wurde als drei Ländern im Südwesten das Land Baden-Württemberg gebildet, und 1957 wurde das Saarland aufgenommen. Im Art. 23 waren sie nicht erwähnt.“

    Die Aufnahme des Saarlandes konnte alleine nur mit dem „Saarvertrag“ noch nicht erfolgen. Weil ein Vertrag alleine zum Beitritt nicht den rechtlichen Anforderung genügt und deswegen ein Eingliederungsgesetz notwendig ist, um den Vertrag zu erfülllen und um ein neues Bundesland rechtswirksam betreiten zu lassen.

    Zitat:“Sie messen also dem alten Artikel 23 eine Bedeutung zu, die er nicht hatte.“

    Hierin zeigt sich nur, dass aus dem GG selbst, dessen Geltungsbereich nicht zweifelsfrei nachzuweisen war. (Stand nach dem Beitritt des Saarlandes 1956). Wies das GG zu beginn für seine Gründungsländer noch einen eindeutigen Geltungsbereich durch den Art.23GG a.F. aus, so war dies nach dem Beitritt des Saarlandes 1956 schon nicht mehr möglich. Der vom GG ausgewiesene Geltungsbereich umfasste nicht mehr die gesamte BRD. Sein Geltungsbereich wurde durch ein niederrangigeres Gesetz erweitert, was den Begriff der Rechtsstaatlichkeit und dessen Erfordernisse schon arg strapaziert.

    Zitat:“ Er war Teil des Wiedervereinigungsgebotes, und dieses Gebot ist ja erfüllt.“

    Irrtum. Erst die Nennung eines vergleichbaren Eingliederungs-Gesetzes würde den Beitritt der neuen Bundesländer der ehem. DDR zum Geltungsbereich des GG nachweisen können.

    Allerdings ist es heute auch nicht mehr von Bedeutung, weil alle Bundesländer und der Bund ihre existenzielle Staatlichkeit bereit schon eingebüsst haben, wir nicht mehr legal regiert werden und das GG seine Gültigkeit verlor.

    Denn seit wann dürfen NGOs Gesetze machen, sonst kann ich auch einmal meine eigenen Gesetzvorlagen veröffentlichen und genauso behaupten, dass meine Gesetze nun rechtsgültig geworden sind. Doch in beiden Fällen fehlt eine demokratische und rechsstaatliche Legitimation dafür. Die BRD ist ein Staat ohne Legitimation.

    Dirk

  52. Dirk Wolfgang Glomp said, on 18/12/2013 at 19:08

    Zitat:“Wäre Deutschland kein Rechtsstaat, dann brauchte ich meinen Blog nicht zu betreiben. All die Leute, über die ich in meinem Blog schreibe, sässen dann irgendwo im Knast. Dass dem nicht so ist, ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass der Rechtsstaat noch funktioniert.“

    Wie diese Anzeichen trügen können sieht man ja hier, wir haben keinen Rechstaat in der BRD und trotzdem sind diese „erwähnten“ Leute nicht im Gefängniss.

    Man kann ja auch den Verdacht haben, das dieser Blog nur deswegen betrieben, weil wir keinen Rechtstaat mehr haben und damit dieser Umstand verleugnet werden kann, um andere Menschen darüber weiterhin zu täuschen.

    Zitat:“Man merkt deutlich, dass Ihnen die Gesetzesmaterie ziemlich fremd ist.“

    Meine Rechtskenntnisse stehen hier aber gar nicht zur Debatte.

    Zitat:“Gesetze können durch andere Gesetze aufgehoben werden, und dies ist mit dem Besatzungsrecht geschehen. Wenn aber dann, Jahre danach, dieses Aufhebungsgesetz aufgehoben wird, heißt das nicht, dass die aufgehobenen Gesetze wieder in Kraft treten. Was einmal aufgehoben ist, bleibt aufgehoben. Man hat diese Aufhebungsgesetze aufgehoben, weil man sie nicht mehr gebracht hat. Das gilt auch für Berlin.“

    Man kann ja viel behaubpten wenn der Tag lang ist. Ich glaube nicht an diese BRD-Lügen.

    Zitat:“Der Beitritt der DDR ist auch rechtmäßig vollzogen worden.“

    Ich zweifel die Rechstwirksamkeit des Beitrittes an.

    Zitat:“Der Einigungsvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der vom Bundestag und der Volkskammer der DDR und dem deutschen Bundestag angenommen worden ist.“

    Leider gibt es keine Nachweis darüber, ob der Vertrag schon erfüllt wurde und ob der Beitritt schon rechskräftig erfolgte.

    Dirk

  53. Dirk Wolfgang Glomp said, on 18/12/2013 at 19:08

    Zitat:“Was hätte man noch in ein Gesetz reinschreiben sollen, das nicht schon im Einigungsvertrag drin steht?“

    Gute Frage, die ich im Moment an dieser Stelle auch nocht nicht beantworten kann. Auch wurde der Zeitpunkt dafür schon verpasst und nicht genutzt. Jetzt ist es dafür schon zu spät, weil die BRD sich als Staat schon auflöst und wohl nur völlig neu, mit der Bildung von kleinen sich selbstverwaltenden Gemeinden als jweiliges Souverän, wieder als Rechts-Staat gegründet werden müsste, im Falle das die Menschen hier stark genug dafür sind, sich gegen diese EU-Diktaur ausfzulehnen und Wiederstand zu leisten.

    Zitat:“Mir scheint, dass Sie hier Probleme konstruieren, die in Wirklich nicht bestehen, und sich dann darüber aufregen.“

    Dieses Problem, dass ein Vertrag alleine den rechtlichen Anforderungen zum Beitritt von Bundesländern noch nicht den rechtlichen Anforderungen gerecht werden kann, das haben die beteiligten Vertragsparteien vom Saarvertrag von 1956 auch schon selber alleine festgstellt. Und wenn hier jemand daran etwas konstruirt hat, dann waren es die Politiker der BRD selber, die es verbockt haben. So können es entweder nur die politischen Akteure der damaligen Zeit gewesen sein, oder Bundeskanzler Kohn und seine Hosenanzug-Mannschaft hat handwerklichen Pfusch abgeliefert, um unser Volk wissentlich und vorsätzlich zu betrügen und uns sprichwörtlich damit ins offene Messer laufen zu lassen.

    Immer mehr Menschen in der BRD haben schon grosse Zweifel über unsere rechtliche Situation und glauben auch nicht mehr an die Gültigkeit dieser BRD. Diese Menschen haben schon Angst vor unserer Zukunft unter solchen lebensverachtenden und menschenfeindlichen Verhältnissen leben zu müssen, die von der nicht demokratisch gewählten EU uns Menschen gewaltsam aufgezwungen wird.

    Dirk

  54. Dirk Wolfgang Glomp said, on 20/12/2013 at 10:50

    Zum Thema Rechsstaatlichkeit:
    Das ganze SGB ist ein einziger Grundrechtsverstoß. Bereits beim ersten Besuch im „Kundencenter“ wird dem zynisch „Kunden“ genannten Opfer durch Ansagen und Merkheft klargemacht, daß Art. 2 und Art. 12 GG keine Geltung mehr haben.

    In einem demokratischen Rechtsstaat dagegen sind auch die Inhaber öffentlicher Ämter an Recht und Gesetz gebunden. Die Bindung der staatlichen Autorität an das Recht sichert den Freiheitsraum des Bürgers,
    in den nur aufgrund gesetzlicher Ermächtigung eingegriffen werden darf.

    Die rechtsstaatliche Verfassung eines Gemeinwesens beruht zunächst vor allem auf der institutionellen Unabhängigkeit der Rechtsprechung. In ihrem Verhältnis zu den anderen Gewalten muss die strikteste Gewaltenteilung herrschen. Exekutive wie Legislative muss es versagt sein, in die Tätigkeit der Richter einzugreifen oder sie gar unter Druck zu setzen. Die sachliche Unabhängigkeit garantiert dem Richter, dass er in seinem Wirken keinerlei Weisungen unterworfen ist. Er hat einzig Gesetz und Recht zu dienen, diese hat er auszulegen, ohne dass ihm der Staatsanwalt oder die Regierung oder ein höheres Gericht seine Entscheidungen vorschreiben darf.

    In der BRD sind die Richter aber nahezu weisungsgebunden und handeln mit einem vorauseilender Gehorsam gegenüber dem Justiz-Ministerium, bzw. deren politischen Ideologie. Von einer richterlichen Unabhängigkeit kann hierbei nicht wirklich die rede sein.

    Erst diese richterliche Unabhängigkeit führt zu einer Unabhängigkeit der Rechtsprechung, denn ein Gerichtsurteil hilft wenig, wenn sich die Staats-Organe selber nicht an ein Urteil halten wie. zb: BRD-Finanzbehörden die sich nicht an diese Rechtsprechung halten müssen und völlig willkürlich hohe Forderungen stellen können und entgegen eine anderslautenden Rechtssprechung.

    Die durch unabhängige Richter ausgeübte Herrschaft des Rechtes sollte eigentlich gegenüber den absolutistischen Machtansprüchen der Regierung gewährleistet bleiben. Nur dort kann Rechtssicherheit existieren, wo die Bürger genau wissen, was der Staat tun darf und was ihnen selbst zu tun oder zu lassen vorgeschrieben ist. Es gilt das Gebot der Klarheit der Gesetze. „Gummiparagraphen“ wie z.B. die überbordernde Abgaben Ordnung der BRD sind in einem Rechtsstaat unstatthaft, denn sie untergraben die Rechtssicherheit. Eine dem Rechtsstaat verpflichtete Gesetzgebung wird sich deshalb immer um äußerste Präzision und Klarheit bemühen. Doch bei der überbordernde Abgaben Ordnung der BRD ist diese Eindeutigkeit erheblich gefährdet und nicht gewährleistet.

    Die Messbarkeit und Vorausberechenbarkeit alles staatlichen Handelns als elementare Voraussetzung des Rechtsstaats fordert die Bindung von Regierung und Verwaltung an das Gesetz. Jeder Verwaltungsakt muss auf ein Gesetz zurückführbar sein, das seinerseits demokratisch legitimiert sein muss. Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung besagt, dass die Verwaltung nur in dem Rahmen tätig werden darf, den ihr die parlamentarische Mehrheit eröffnet hat.

    Im Falle einer Kollision haben die Gesetze und nicht die individuelle Dynamik der Verwaltung den Vorrang.
    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung erfordert den ständigen Nachweis, dass die Verwaltung sich auch an die Gesetze hält. Die Einhaltung von Fristen, die Beteiligung aller Betroffenen oder die Berücksichtigung anderer formaler Regeln(z.B. eine staatliche Zustellung von Bescheiden an den Empfänger persöhnlich ausgehändigt) steht im Vordergrund der gerichtlichen Verfahren. Diese staatliche Zustellung existiert aber in der BRD nicht mehr. So kann man schon glücklich sein, wenn man von einem Gerichtsverfahren in dem man selber persöhnlich involviert ist fristgerecht etwas erfährt und nicht erst nach Ablauf alle Einspruchsfristen nur noch das Urteil zugestellt bekommt.

    Wer in einem Rechtsstaat mehr sieht als nur ein formales Verfahren, ihn auch als Staat der Gerechtigkeit und Freiheit auffasst, der wird auch den verfassungsändernden Gesetzgeber an die Grundwerte jeder freiheitlichen Verfassungsordnung binden müssen.

    Dirk

  55. Dirk Wolfgang Glomp said, on 20/12/2013 at 11:03

    Von Beatrix von Storch über Menschenrechte, Demokratie, Gewaltenteilung
    http://www.derrechtsstaat.de/
    Zitat:“ Ein funktionierender Rechtsstaat ist die Grundlage für ein freies, friedliches und gerechtes Mit- einander.
    Wo der Rechtsstaat schwach ist greifen Willkür, Un- terdrückung, Raub und Gewalt um sich. Das können wir leider in vielen Regionen der Welt beob- achten. Aber auch in den de- mokratischen Staaten gibt es immer wieder Bedrohungen für den Rechtsstaat wie die schleichende Aushebelung von Bürger-, Freiheits- und Eigentumsrechten. Deshalb hat sich die Allianz für den Rechtsstaat e. V. zum Ziel gesetzt für den Rechtsstaat einzustehen und wo rechtsstaatliche Prinzipien aufgegeben wurden, die Wiederherstellung des Rechtsstaates zu erwirken.

    Die Schwerpunkte unserer Webseite sind: Die Lage der Menschen- und Bürgerrechte in Deutschland und Europa; die Wiederherstellung der Gewaltenteilung; der Schutz der Privatsphäre der Bürger vor dem Zugriff des Staates; die Stärkung des Rechtstaates zum Schutz von Leib und Eigentum der Bürger vor Gewalt und Kriminalität, Schutz von Minderheiten, die Verteidigung der Meinungs- und Bekenntnisfreiheit und die Souveränität der deutschen Verfassung gegenüber transnationalen Bürokratien wie der Europäischen Union.

    Einen besonderen Schwerpunkt legt Der Rechtsstaat.de auf den „Verfassungsbruch 1990“ (Die Zeit) durch die Regierung Kohl-Schäuble, auch genannt „Das Deutsche Watergate“ (FAZ). Durch diesen bewiesenen Betrug (Spiegel 6/2004) wurde eine große Gruppe von Bürgern faktisch von Parlament, Gericht und Öffentlichkeit aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen.

    Dies betrifft das ehemalige Bürgertum(Stichwort: bürgerlicher Tod anmerk. von mir) und den Mittelstand der neuen Bundesländer, ca. 2,2 Millionen Menschen, die zwischen 1945-49 in der SBZ politisch verfolgt wurden und 1990 zu Gunsten der Staatskasse beraubt und entrechtet wurden. Zu diesem Zweck wurde die Gewaltenteilung in Deutschland aufgehoben und die Öffentlichkeit belogen.“

    Dirk

  56. Dirk Wolfgang Glomp said, on 20/12/2013 at 12:35

    Wie die Geheimdienste den Rechtsstaat aushöhlen (von Jo Bager)
    http://www.heise.de/ct/artikel/Wie-die-Geheimdienste-den-Rechtsstaat-aushoehlen-1939888.html

    Zitat:“Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September haben die USA eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die den Geheimdiensten eine ungeheure Machtfülle gegeben haben – eine Machtfülle, die man sonst nur aus Diktaturen kennt. So können die Geheimdienste (Internet-)Unternehmen zwingen, ihnen Zugriff auf Kundendaten zu gewähren. Gleichzeitig sind die betroffenen Unternehmen gezwungen, über den Zugriff Stillschweigen zu bewahren. Wer sich nicht derart einbinden lassen will, hat keine andere Wahl, als sein Unternehmen zu schließen – wie es kürzlich die Betreiber der E-Mail-Dienste Lavabit getan hat.“

    Zitat:“Der rege Datenaustausch zwischen den verschiedenen Geheimdiensten dient aber offensichtlich auch dazu, lokale Gesetze zu umgehen: Daten, die man im eigenen Land aufgrund der noch vorhandenen Datenschutzgesetze nicht erheben darf, erhält man im Austausch vom befreundeten Dienst eines anderen Landes. Ganz generell scheinen sich die Geheimdienste nicht besonders strikt an Gesetze zu halten. So verstößt die NSA jedes Jahr tausendfach gegen die ohnehin schon laxen Regeln zur Einhaltung des Datenschutzes oder gerichtliche Anordnungen.

    Die nachrichtentechnisch gewonnen Informationen können zu Antiterroraktionen führen, etwa Exekutionsangriffe mit Drohnen, die jeglicher rechtsstaatlichen Legitimation entbehren und auch Unbeteiligte und Unschuldige treffen können. In mindestens einem Fall sollen auch BND-Informationen bei solch einem Angriff eine Rolle gespielt haben, mindestens fünf Bundesbürger sollen unter den Opfern der Drohnenattacken sein.“

    Zitat:“Einflussnahme auf die Presse gibt es in Deutschland nicht, um die Kontrolle der Geheimdienste ist es aber auch hierzulande eher schlecht gestellt. Dafür ist in Deutschland ein Parlamentarisches Kontrollgremium zuständig. Zehn Parlamentarier, darunter ein Polizist, zwei Politikwissenschaftler, fünf Juristen und ein Theologe, sollen neben ihren anderen Aufgaben einen technisch hochgerüsteten Apparat mit Tausenden Mitarbeitern kontrollieren. Als einziges Mitglied des Ausschusses hat der CDU-Politiker Manfred Grund als Diplomelektroingenieur einen technischen Hintergrund.

    Aber in technische Details steigt der Ausschuss offenbar ohnehin nicht ein. Man muss sich die Sitzungen wohl eher so vorstellen, dass Geheimdienstkoordinator Pofalla den Mitgliedern etwas vorträgt, was die Geheimdienste ihm aufgeschrieben haben. Die Opposition kann Nachfragen stellen, mehr aber auch nicht. Geheimdienstler sollen die Sitzungen des Ausschusses daher auch schon mal als „Märchenstunde“ bezeichnen. Der Ausschuss könnte grundsätzlich auch externe Experten laden, Mitglieder dürfen auch vor Ort, also bei den Geheimdiensten recherchieren. Beides passiert derzeit aber nicht. Kurzum: Jede Pommesbude wird in Deutschland sorgfältiger kontrolliert als die Geheimdienste.

    Alles in allem scheinen die westlichen Geheimdienste zu einem supranationalen und antidemokratischen Monster zu mutieren, für das rechtsstaatliche Schranken immer weniger gelten. Vor diesem Hintergrund ist es der Skandal im Skandal, dass sich in Deutschland, dem Land, in dem mit der Gestapo und die Stasi bereits zwei übermächtige Geheimdienste ihr Unwesen getrieben haben, nicht viel mehr Widerstand rührt. Was macht eigentlich der ehemalige Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde, der jetzt das Amt des Bundespräsidenten bekleidet?“

    Dirk

    • Patrick Lassan said, on 07/01/2014 at 14:48

      Lieber Herr Glomp, warum machen Sie nicht einfach einen eigenen Blog? Das, was Sie hier schreiben, hat mit dem Thema der Blogbeitrags nur noch sehr entfernt zu tun.

  57. […] 1964, 147). Gibt man die Fundstelle in Google ein, dann führt einen der dritte Treffer zu einem hervorragenden Blogbeitrag, in dem diese Lüge ausführlich widerlegt wird. Auch in “Vorwärts in die […]

  58. Der Aussteiger | BeitragsWiki.de said, on 17/01/2014 at 09:18

    […] Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich intensive Auseinandersetzung zum Thema (externer Link) […]

  59. Dirk Wolfgang Glomp said, on 18/01/2014 at 00:06

    Moin.
    In diesem Blog wurden unter Anderem auch die Rechtstaatlichkeit in der BRD thematisiert und wie ich meine eine Rechtstaatlichkeit verbindet sich mit der Frage welche Rechtsgrundlage eine Rechtsnorm aufweist und welche Anforderungen an eine Rechtsnorm besteht.

    Nur zu schauen ob und welche geringe Menge an „Reichsdeppen“ es gibt, die selber an den Verhältnissen und unserer Verfassungswirklichkeit in der BRD bisher nichts Wesentliches verändern, oder mitgestalten konnten, hat welche Bedeutung?

    Anders bei unseren Rechtsorganen in der BRD, die ihrerseits mit der Materie vertraut und die nahezu tagtäglich mit den Verhältnissen konfrontiert sind. So haben viele Richter und Staatsanwälte unsere Rechtverhältnisse wie folgt aufgezeigt.

    https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/deutscher-bundestag-wird-mit-herstellung-der-unabhngigkeit-der.html
    Zitat:“Die deutschen Justizstrukturen sind in vordemokratischer Zeit entstanden, sie sind in Umklammerung durch die Exekutive erstarrt. Es ist erstaunlich, dass es heutzutage immer noch als selbstverständlich hingenommen wird, dass eine ganze Staatsgewalt – die Judikative – von einer anderen – der Exekutive – verwaltet wird, mit allen Folgen, die das für faktische Einflussnahmemöglichkeiten auf Richter hat. Beispielhaft gilt dieses für die Ausstattung des einzelnen Arbeitsplatzes, die Steuerung von Versetzungen oder für die Beurteilungs- und Beförderungsmacht im Einzelfall
    …..
    Das ist in Europa ein fast schon einmaliges Beispiel der Rückständigkeit (nur geteilt von Österreich und Tschechien).

    https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/thema-fuer-die-koalitionsvereinbarung-evaluation-der-justizstru.html
    Zitat:“Die deutschen Verbände von Richtern und Staatsanwälten sind sich darin einig (!), dass die Judikative als eigenständige Staatsgewalt neu aufgestellt werden muss. Das sehen also nicht nur wir so, sondern auch Ver.di und der Richterbund, wenn auch Differenzen in unseren Lösungsvorschlägen bestehen.“

    Auch bei der Polizei gibt es Mitteillungen über unser Verhältnisse:
    http://www.kritische-polizisten.de/

    Verhältnisse beleuchtet von hamburger Polizizisten:

    Klicke, um auf 2014-01-05-PM-Rote-Flora.pdf zuzugreifen

    Zitat: „Das erschreckendste an diesen Tatsachen ist aber, dass heute, über 27,5
    Kalenderjahre nach dem „Hamburger Kessel“ und einer rechtsstaatlich abträglichen
    wie abenteuerlichen Entwicklung im sog. Polizeirecht (in der polizeilichen Praxis
    sowieso) nur noch Minderheiten an den Fehlentwicklungen Anstoß nehmen und die
    veröffentlichte Meinung das polizeiliche Vorgehen weitestgehend unterstützt,
    mindestens glatt bügelt. Selbst das aktuelle krasse Versagen.“

    Dirk

  60. Moritz said, on 05/03/2014 at 15:38

    Hallo an alle!

    Ich wurde vor ca. einem Jahr auf volksbetrug.net aufmerksam, da ich mich im Rahmen einer Seminararbeit mit dem Thema der laienhaften Exegese des Rechts beschäftigt habe. Damals hat es mich überrascht, mit welcher Inbrunst einige Teilnehmer mit einer geballten Ladung völlig sinnentstellter Zitate ihre Sicht der Dinge verteidigen. Inzwischen amüsiert es mich nur noch 😉

    Ich finde es nur schockierend, wie schamlos dadurch weniger versierte Leser „überzeugt“ werden sollen – was sicherlich nicht allzu selten dazu führt, dass diese im Vertrauen auf die angeblich „rechtskonformen“ Schreiben mit der Justiz aneinander geraten. Daher möchte ich diesen Blog gerne unterstützen!

    Der Tatsache, dass ein Parlamentsgesetz, eine Verordnung oder eine Satzung grundsätzlich keiner Angabe ihres Geltungsbereichs bedürfen, ist nichts hinzuzufügen.
    Ich frage mich nur: Selbst wenn es so wäre, wären dann die Anhänger dieser „Theorie“ zufrieden, wenn in allen Bundesgesetzen steht „Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland.“? An der Nutzlosigkeit einer solchen Regelung in jedem Gesetz sollte man doch schon erkennen, dass dies keine Voraussetzung der formellen Rechtmäßigkeit eines Gesetzes sein kann!

    Viele Grüße,
    Moritz

    • Oscha said, on 06/04/2014 at 21:49

      Und wieso steht bei D&B UPIK:
      Eingetragener Firmenname: BRD
      D-U-N-S Nummer: 341611478
      Hauptverantwortlicher: Joachim Gauck
      Such bei D&B nach der D-U-N-S Nummer. Hab hier schon gelesen, es wäre eine Agentur der BRD…na klar. Arbeitsämter, Polizei..etc. CDU, SPD, etc..alles drin. Im übrigen die Menschen Reichsdeppen zu nennen: Ich hab meinen Staatsangehörigenausweis beantragt. Der Personal-Ausweis tut dies nämlich nicht bezeugen, das ich deutscher Staatsangehöriger bin. Und wieso die Staatsangehörigkeit deutsch? Kollege is Portogiese, da steht bei Staatsangehörigkeit Portugal. Ich weis nur, das Staatsangehörigkeit deutsch die ehemalige Kolonial Staatsangehörigkeit ist, weil die Neger sprachen-deutsch- und das diese 1934 von Hitler für alle Leute hier eingeführt wurde. Vorher stand da meist Preuße, Bayern, etc. Also rennen alle hier mit ner Nazi Kolonial staatsangehörigkeit rum. Übrigens haben sich die „Reichsdeppen“ fast alle unter den Schutz der Hohen Hand in Moskau begeben. Weil die Unrechtssicherheit in der BRD katastrophal ist! Türen werden eingetreten, Leute auf der Straße von der Polizei umgeschlagen und einfach mitgenommen! Haftbefehle, Durchsuchungsbeschlüsse sollten doch vom Richter angeordnet u. Unterschrieben sein. Ist aber nicht so! Dafür wurde z.B. seinerzeit die Unverletzbarkeit der Wohnung geopfert! Und was ist mit meinen Menschenrechten? Hat die BRD unterschrieben. Meinungsfreiheit? Beweisantrag zum Holocaust? Knast! Das ist doch ein Witz. Leute zu Verknacken zu wollen, weil sie ihre Meinung sagen und normal steht dem Deliquienten zu, das der Staat ihn Aufklärt, was er falsch gemeint hat/tat…es heist nur: Offensichtlich?!? Was los? Beweisantrag? Wirste für Verurteilt! Wo Leben wir hier? Was Interessiert mich der Jude, oder was damals los war? war ich dabei? Wieso darf ich nicht sagen, das nach meiner Meinung das alles…Was ist mit Versammlungsrecht? Der Mensch darf sich jederzeit versammeln, hier muste die Anmelden und hast 1000 Cops daneben stehen. NSA ? Bundestrojaner? könnte hier 3 jahre schreiben. Ich war nie vor Gericht. 2006 das erste mal, ich wurde wegen einer Schlägerrei angezeigt. Gerichtskostenbeihilfe..abgelehnt. Ich rief den Richter auf der Ablehnung an, wieso. Er sagte zu mir: Sie brauchen keinen Anwalt-ihr Urteil steht schon fest!
      4 Wochen vor Ger.Termin. BRD..Firma, Verwaltung, was auch immer, aber kein Freiheitlicher, Souverräner Rechtsstaat!

      • JDavis said, on 07/04/2014 at 07:56

        Und wieso steht bei D&B UPIK:
        Eingetragener Firmenname: BRD
        D-U-N-S Nummer: 341611478
        Hauptverantwortlicher: Joachim Gauck

        Weil das eine Auskunftei für „Unternehmensbereiche, öffentliche Einrichtungen, Gewerbetreibende und andere Selbstständige“ ist. Die Bundesrepublik als öffentliche Stelle wird also eingetragen und der verfassungsmäßige Vertreter der Bundesrepublik der Bundespräsident ist (Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG).

        Ich weis nur, das Staatsangehörigkeit deutsch die ehemalige Kolonial Staatsangehörigkeit ist, weil die Neger sprachen-deutsch- und das diese 1934 von Hitler für alle Leute hier eingeführt wurde.

        Genau, der Hitler hat uns also zu Negern gemacht. Ein wesentliches Detail, das in vielen Geschichtsbüchern sträflicherweise fehlt.

      • reichling said, on 07/04/2014 at 09:46

        In dieser berühmten UPIK-Liste sind die Regierungen und Behörden fast aller Staaten dieser Erde aufgeführt. Denn Ministerien, Gerichte, Kommunalbehörden, kommen auch als Kunden, als Geschäftspartner, infrage. Sie finden in dieser Liste auch das Weiße Haus, die CIA, den FBI, die UNO und den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Das sind wohl alles Firmen?

        Schon mal überlegt, dass auch Ministerien, Finanzämter und Gerichte Toilettenpapier brauchen? U. a. deshalb sind ihre Adressen in der UPIK-Liste angeführt. Dann kann nämlich ein potentieller Anbieter diesen Stellen seine Dienste anbieten.

        Und jetzt zur Staatsangehörigkeit. Sie kennen also einen Portugiesen. Fragen Sie ihn mal, wie sein Staat auf portugiesisch heißt.

        portugiesischer pass

        Ich weiß nicht, wie ihr Freund antwortet. Aber sicher heißt der Staat nicht Portuguesa. Das heißt nämlich Portugiesisch. Der Staat selbst heißt offiziell „Portugiesische Repbulik“, aber so nennt ihn kein Portugiese.
        Eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche haben wir nun mal nicht. Wenn auch bis 1934 auf den deutschen Pässen die unterschiedlichsten Staatsangehörigkeiten angegeben waren, Preußen, Bayern, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie (oh, die gab es nur bis 1918), so bedeutet das letztlich nichts anderes als die deutsche Staatsangehörigkeit. Denn seit 1871 konnten die einzelnen deutschen Staaten nicht mehr über ihre Staatsangehörigkeit entscheiden. Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit richtete sich nach einem Reichsgesetz, dass für alle deutschen Staaten verbindlich war.
        Die Beibehaltung der vielen Staatsangehörigkeiten war eine Art Trostpflaster für den Verlust ihrer Souveränität.

        Nach heutigen interntionalen Recht dürfte in den deutschen Pässen auch außer der Staatsangehörigkeit deutsch nichts weiteres stehen. Bayern, Baden, Sachsen usw. wäe eine Volkszugehörigkeit, und die hat mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun und darf auch nicht angegeben werden.

        Was bringt den Reichsdeppen der Schutz der Hohen Hand in Moskau? NICHTS. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat. Russische Behörden haben bei uns nichts zu sagen. Und sie sagen auch nichts. Sie fragen sich allenfalls, wenn wieder eine Bitte um Schutz bei ihnen eingeht: „Was sind denn das für Vollidioten?“

        Die Rechtssicherheit ist in der Bundesrepublik gegeben. Wenn aber jemand offen unseren Staat als seinen Staat ablehnt, sich weigert, Steuern und Strafzettel wegen Falschparkens zu bezahlen, darf er sich nicht wundern, wenn er Kontakt mit deutschen Behörden bekommmt, den er eigentlich gar nicht wollte.

        Durchsuchungsbeschlüsse sind vom Richter unterschrieben. Aber was Sie sehen, ist die Ausfertigung des Beschlusses. Das Original verlässt das Gericht nicht.

        Versammlungsrecht: Jeder Deutsche darf sich frei und ohne Waffen versammeln. Bei Versammlungen im Freien ist eine Anmeldung 48 Stunden vorher vorgesehen, denn dies ist meist mit einem Eingriff in den Straßenverkehr verbunden, die Behörden brauchen diese Vorlaufszeit,um Regelungen für den Verkehr treffen zu können.

        Der Holocaust ist das historisch best untersuchte Ereignis der jüngeren Geschichte. Er hat definitiv stattgefunden, zahlreiche Beweise liegen vor. Strafbar machen Sie sich nicht, wenn Sie Ihre Meinung sagen, sondern wenn sie die Verbrechen unter der Naziherrschaft in einer Art und Weise bestreiten, verharmlosen oder billigen, dass der öffentliche Friede gestört ist.

        Wir können die Geschichte nicht mehr zurückdrehen und anders ablaufen lassen. Aber wir können aus der Geschichte lernen. Mir scheint, sie habenaus der deutschen Geschichte nicht allzu viel gelernt.

  61. Große Norbert said, on 20/04/2014 at 21:23

    ….als Strafrechtler in Pension , kann ich mit einem müden Lächeln nur konstatieren : die sog. Verschwörer, Reichsdeppen etc… wie von euch tituliert – haben , bis auf weniges RECHT !!!!!

    • reichling said, on 21/04/2014 at 08:55

      Darf man fragen, wo Sie Strafrecht studiert haben? An der Youtube-Universität oder gleich bei Reichskanzler Ebel?
      Die sogenannten Verschwöerer, Reichsdeppen etc. oder wie sie auch immer zu titulieren pflegen, haben eben nicht recht. In meinem Beitrag, zu dem Sie ihren Kommentar verfasst habe, konnte ich nachweisen, dass sie mit verfälschten Gerichtsurteien argumentieren. Auch auf anderen Gebieten bevorzugen sie ihre eigenen Fälschungen.
      Man kann nicht schiefer liegen, als einer dieser Reichsdeppen.

      Und noch was, Herr Große. Wer im Netz Werbung macht mit

      „10 Persönlichkeits-Analysen:
      Astrologische Persönlichkeits-Analyse mit Zodiak
      Kabbalistische Namensanalyse — Chinesisches Horoskop
      Indianisches Horoskop — Karma-Horoskop — Indisches Horoskop
      Astrologische Berufsanalyse — Atlantisches Horoskop
      Gesundheits-Horoskop — Flirt- und Erotikhoroskop “

      ist für mich nicht unbedingt ein kompetenter Jurist, weder in Strafrecht, noch in Staats- und Verfassungsrecht.

      Er zeigt aber, dass er durchaus bereit ist, mit Schwachsinn von leichtgläubigen Menschen Geld abzuschöpfen.

      • brd2go said, on 21/04/2014 at 13:10

        Ein Gesetz ist immer und überall gültig.

        So hätten es die Zion- und EU- Marionetten wohl gerne.

      • reichling said, on 21/04/2014 at 13:18

        Einen kleine Tipp an dich. Wenn du schon keine Ahnung hast, dann halte doch einfach mal die Klappe.

        Niemand hat behauptet, dass ein Gesetz immer und überall gültig ist. Ein Gesetz ist im gesamten Hohheitsgebiet des Gesetzgebers gültig. Und dieser Geltungsbereich wird nichtim Gesetz angegeben, weil es eine Selbstverständlichkeit ist. Dies war allen Juristen, und allen, die sich damit befassten, zu jeder Zeit klar, im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, und dieser Grundsatz gilt weltweit.

        Es ist nicht meine Schuld, dass die Reichsdeppen das nicht begreifen und ihre falsche Rechtsauffassung mit einem gefälschten Gerichtsurteil begründen.

  62. brd2go said, on 21/04/2014 at 14:10

    1. Ich habe meine klappe garnicht aufgemacht oder hast du etwas gehört?

    2. Was für ein „gefälschtes Gerichtsurteil“ meinst du?
    -wer hat das gefälscht ohne bestraft zu werden?

    • reichling said, on 21/04/2014 at 15:19

      Du hast geschrieben,so dass jeder, der meinen Blog öffnet, deinen Text nachlesen kann. Das ist noch schlimmer, als seine Klappe aufzumachen und Blödsinn zu reden.
      Du hast hier einen Kommentar geschrieben zu meinem Beitrag „Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich“. Da bin ich eingehend auf die von Reichsdeutschen verfälschten Gerichtsurteile eingegangen. Durch die Fälschungen wird die Aussage der Urteile (BVerwG von 1963 und OVG Lüneburg von 1989) ins Gegenteil verkehrt.

      Wer bei den Reichsdeppen für die Fälschungen und Lügen letztlich verantwortlich ist, weiß ich nicht. Es sind nicht die einzigen Lügen, die aus dieser Richtung kommen.

      Vor über einem Jahr habe ich mich mit diesem Thema wieder befasst.

      https://reichling.wordpress.com/2012/12/29/wie-ist-das-jetzt-mit-geltungsbereich-eines-gesetzes/

      Ein User des Forums Volksbetrug.net, ein Schweizer, war so nett, sich bei einer wissenschaftlichen Bibliothek in Zürich die Veröffentlichung des Urteils des BVerwG von 1963 zu besorgen, hat es eingescannt und gepostet. So konnte JEDER Volksbetrüger nachlesen, dass die bisherige Aussage der Forenadministration über die Angabe des Geltungsbereiches in einem Gesetz nicht aufrecht erhalten werden kann, weil im Urteil etwas ganz anderes drin steht.

      Im Urteil des BVerwG ging es um eine Landschaftsschutzgebietsverordnung in NRW und im Urteil des OVG Lüneburg um eine Baumschutzsatzung in Schleswig-Holstein. Das OVG Lüneburg war damals noch für Schleswig-Holstein mit zuständig.

      Die entscheide Stelle im Urteil des OVG Lüneburg

      Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis. Der wesentliche Inhalt einer derartigen Verordnung oder Satzung besteht daher nicht nur in Regelungen über Art und Umfang von Handlungsbeschränkungen innerhalb des Schutzgebiets, sondern auch und gerade darin, wo derartige Beschränkungen in räumlicher Hinsicht enden oder – je nach Standpunkt – beginnen. Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

      Der von mir fett wiedergegebene Teil des Textes wird von den Reichsdeutschen regelmäßig unterschlagen, denn er beweist, dass ihre Argumentation falsch ist.

      Und jetzt zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1963

      Ungültigkeit einer Landschaftsschutzverordnung

      Leitsatz
      1. Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

      Und hier eine wichtige Passage dieses Urteils:

      Im Gegensatz zum räumlichen Geltungsbereich der weit überwiegenden Mehrzahl anderer Rechtsvorschriften deckt der Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung sich nicht mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Behörde. Vielmehr ist es für Landschaftsschutzverordnungen kennzeichnend, daß sie nur für bestimmte Gebietsteile mit einer besonders schutzbedürftigen Landschaft gelten, ihr Geltungsbereich also nach der Ausdehnung des Schutzobjektes bestimmt wird. Für den Inhalt der Landschaftsschutzverordnung ist deshalb nicht nur die Regelung wesentlich, welche Veränderungen sie verbietet; ebenso wichtig ist auch ihre Regelung, wo diese Veränderungen verboten sind. Ohne die Bestimmung der Fläche, auf der dieses Verbot gilt, hat somit die Landschaftsschutzverordnung keinen vollständigen Inhalt.

      Das Bundesverwaltungsgericht hat also festgestellt, dass die überwiegende Mehrzahl der Verordnungen und Satzungen im gesamten Zuständigkeitsbereich des Verordnungs- bzw. Satzungsgebers gelten. Die Angabe eines Geltungsbereiches in der Verordnung/Satzung ist nur dann erforderlich, wenn der Geltungsbereich gegenüber dem Zuständigsbereich eingeschränkt ist. Und dies ist regelmäßig bei Verordnungen und Satzungen nach dem Naturschutzgesetz der Fall. Nur da ist erforderlich, den Geltungsbereich genau zu bezeichnen.

      Das gilt auch für Gesetze. Ein Gesetz ist, ohne dass es erwähnt wird, im gesamten Hoheitsgebiet des Gesetzgebers gültig. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz gilt in ganz Deutschland, ein vom Landtag in Bayern beschlossenes Gesetz nur in Bayern, aber nicht in Hessen. Dies muss im Gesetz nicht erwähnt werden, das ist eine Selbstverständlichkeit, die jedem einleuchtet.

      Wenn ein Gesetz jedoch nicht im gesamten Hoheitsgebiet gelten soll, muss der Geltungsbereich auch im Gesetz angegeben werden.

      Hier ein Beispiel: http://www.gesetze-im-internet.de/befbezg_2008/BJNR236610008.html

      Der Geltungsbereich ist in einer Anlage zum Gesetz wiedergegeben, auf die im Gesetz hingewiesen wird. Die Anlage ist somit Bestandteil des Gesetzes. Sie ist zusammen mit dem Gesetz veröffentlicht.

      Noch Fragen?

  63. JDavis said, on 25/04/2014 at 17:57

    Mal eine allgemeine Frage an alle Geltungsbereich-problembewußten Mitleser…

    In einem hier zitierten Grenzvertrag zwischen Baden und der Schweiz aus dem 19. Jahrhundert (http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/18540003/index.html) wird die Grenze im Wesentlichen mit folgenden Worten definiert:

    Zwischen dem Staatsgebiet des Grossherzogtums Baden und demjenigen des schweizerischen Kantons Thurgau wird von der badischen Grenze unterhalb Konstanz bis zur thurgauischen Grenze bei dem ehemaligen Kloster Paradies überall die Mitte des Rheins, beziehungsweise die Mitte des Untersees, als Landesgrenze angenommen.

    Namentlich gilt die hier bezeichnete Grenze auch längs des ehemaligen Stadtbezirks Diessenhofen sowie zwischen dem Dorfe Büsingen und den gegenüberliegenden sogenannten Scharrenwiesen.

    Haltet ihr das für eine Beschreibung, die ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit bietet? Und wenn man die gesamte Bundesgrenze so definieren würde, wäre das dann ein Geltungsbereich, der keine Wünsche mehr offenließe?

    • reichling said, on 26/04/2014 at 09:41

      Der Vertrag hat aber einen Schönheitsfehler. Hat darüber das badische Volk abgestimmt? Ich meine auch, die Leute aus Karlsruhe. Und, wenn ich Andy richtig verstanden habe, hätte 1949 und dann wieder 1990 diese Grenzziehung durch eine Volksabstimmung in Deutschland bestätigt werden müssen.

      Wo liegt eigentlich Dissenhofen? Ich hab bisher nie davon gehört. Und die Scharrenwiesen bei Büsingen sind mir auch vollkommen fremd. Aber ich denke, die Menschen in Sachsen, Brandenburg, Thüringen usw. wissen sofort, um was es geht.

    • The Magic M said, on 20/04/2015 at 12:10

      Das wird spätestens dann lustig, wenn Thurgau seine Grenzen ändert. 😉
      Vielleicht stellen sich die Reichsspinner ja auch sowas wie „eine von der Regierung unterschriebene Karte im Maßstab von maximal 1:10.000“ vor, die Bestandteil des Grundgesetzes werden müßte?

  64. Bundes-Personal said, on 15/05/2014 at 22:43

    Entschuldigung,
    „Du weigerst dich sogar, Vernunft anzunehmen.“ von euch Postern, hat scheinbar keiner Vernunft…

    Wo habt ihr bloss eurer Niveau versteckt ?

    Ihr meint Gesetze lesen zu koennen ? Aber habt ihr auch das hinreichende Verstaendniss diese Gesetze verstehen zu koennen ?

    Der Gesetzgeber hat nicht ohnegrund gewisse aenderungen im Gesetz vorgenommen/vornehmen lassen, ihr muesst nurmal die Zusammenhaenge betrachten, und diese dann hoffentlich auch verstehen….

    Geltungsbreich ?

    Hatte ein Gesetz ein Geltungsbereich, hat es in einem vom urspruenglichem Gesetzgeber bestimmten Bereich gegolten, hat es dies heute nicht mehr, wurde es womoeglich falsch abgeaendert, oder ist mit Grund „weggefallen“.

    Die meisten Gruende, koennt ihr in den heutzutage gemachten Vertraegen nachvollziehen, vorrausgesetzt, ihr findet alle (auch die nicht oeffentlichen) und versteht diese.

    Ihr habt irgendwann fuer ein BPA unterschrieben ?

    Klarer Fall, ihr habt einen Antrag/Vertrag ueber die Herrschaft andere ueber euch gemacht. (oder habt ihr diesen Antrag/Vertrag mit all seinen einzelnen Blaettern jemals komplett gelesen ?)
    Darin ist doch klar geregelt, dass ihr in diesem Geschaeft(s-vertrag) die hiesige AGB annehmt, und euch dieser Unterwerft.
    So wie es alle anderen bei einem zBsp. Handy-Vertrag ebenfalls machen.

    Ihr betrachted nur einzelne Dinge/Fehler/Ungereimtheiten, lasst aber das Ganze/Grosse ausser Acht.

    zBsp §5 OWiG, ein eindeutig festgelegter Geltungsbereich, der JEDEM Kraftfahrer sagt, was er machen muss, um in diesen Geltungsbreich zu gelangen.
    Ein Gesetz (OWiG) ein „““Raeumlicher Geltungsbreich“““ §5 und eine Klausel die sagt was passiert wenn ebend §5 NICHT zutrifft, zu lesen im §4.

    Ein Gesetz fungiert wie ein Luftballon, er umschliesst gewisse Sachen und laesst anderes Aussen.

    Nur, ob man sich an die Eigenen AGB halten muss, muss keine AGB enthalten.

    Woerter und Begriffe, sind nur Sprachelemente, um etwas zu Beschreiben, genauso gut koennen diese Abgewandelt und veraendert werden.

    Und das ist der Punkt, es gibt Begriffe die Handelsrechtlich geschuetzt sind, und Begriffe, die NICHT geschuetzt sind/geschuetzt waren, zBsp Gericht, Amt, usw… (schonmal darueber nachgedacht warum viele Aemter in Agenturen umgewandelt wurden? oder warum ein Gericht ein Geschaeftsverteilungsplan hat (haben sollte)? bwz ueberhaupt ein Geschaeftszimmer hat ? vielleicht um Geschaefte zu machen??)

    Und hier beginnt die Taeuschung:
    GG != Verfassung (§146 GG regelt bereits dass das GG erlischt sobald eine Verfassung gebildet wird)
    Gericht != Staatsgericht -> §16. GVG (weggefallen) (warum ? weil es mit Annahme von AGB nicht notwendig ist!)

    Mensch != Person
    Personal != Person
    Menschenrecht != GG
    BundesPersonalAusweis != PersonenAusweis (warum? weil wir die AGB akzeptiert haben und alles „dulden“)
    PAuswG != PassG (und Trotzdem regeln beide fast (aber ebend nur fast!) das gleiche)
    Buerger != Bewohner (Siehe §25. GG, im gesamten Gesetz ist nie die Rede von Mensch (denn dieser darf Menschenrechte wahrnehmen) und nie die Rede von Buerger…)

    Im weiteren kann man zBsp fuer fast alles eine Stiftung gruenden, nur nicht mit dem Thema Menschenrecht/Mensch

    Ihr muesst endlich die Begrifflichkeiten kennen, einige sind gleichzusetzen und andere Wiederum sind nur aehnlich klingend…
    zBsp.: unmittelbare Reichsangehörigkeit != mittelbare Reichsangehörigkeit
    Lest euch die Begriffsbestimmungen durch, und hoert auf euch ueber solch einen Bloedsinn die Finger wund zu schreiben.

    Ihr habt die AGB angenommen (moeglicherweise weil ein „““Gesetz“““ euch dazu gefuehrt hat) und muesst damit Leben, bis ihr den AGB wiedersprecht (falls ihr nachweisen koennt, dass es von vornherein nicht fuer euch Guelltigkeit annehmen konnte)

    Und weil es noch immer so ist wie es jetzt ist, hat man das Besatzungsrecht, welches zwischenzeitlich aufgehoben war, wieder in Kraft gesetzt (aufhebung der Aufhebung).

    Ihr moegt ja alle Recht haben und auch teilweise Unrecht, aber das aendert nichts daran, dass wir einer AGB (nach Handelsgesetz) unterliegen, welche fuer uns bindent ist. Denn auch diese Taeuschung ist in der HLKO vollkommen klar geregelt und rechtens.

    Denn:
    Recht != Rechtlich

    Aber vergessen wir nicht, alle Macht geht vom Volke aus, nur wenn das Volk nicht will, machen es halt andere…

    Solange es einen Markt fuer etwas gibt, wird dieser Bedient.
    (Prostitution, waere nicht noetig, aber es gibt eine Nachfrage, also wird diese Nachfrage bedient)

    Ihr koennt euch noch so sehr ueber irgendwelche Sachen aufregen, aber solange ihr bewirtschafted werden wollt, werdet ihr es auch. (113 GG : Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.)

    Lest euch endlich mal von Oben herab bis in die unteren Gesetzes Hierarchien alles durch und ihr werdet es nicht leugnen koennen, dass wir keine Verfassung haben, keinen Friendensvertrag und wir noch immer den Besatzern untergeben sind. Aber solange wir nur irgendwo Schreiben und uns unterordnen, wird sich nichts aendern. (ihr wisst nicht warum sich etwaas aendern sollte? schaut euch gewisse Urteile an, und ihr werdet wieder feststellen, „““vor dem Gesetz ist jeder gleich“““ stimmt nicht mit dem „All are equal before the law“ ueberein.)

    Lebt ihr eurer Leben nach NS-Gesetzen? zBsp.: jeder der das Einkommensteuergesetz (EStG Ausfertigungsdatum: 16.10.1934) achted, lebt nach NS-Gesetzen, obwohl dies ja so nicht sein sollte. Solange man nicht wiederspricht, ist es Akzeptanz durch duldung. Ihr Duldet also weiterhin die Anwendung von N_A-Z.I – Gesetzen ?

    Der Begriff Gesetz ist nichts anderes als oben bereits aehnlich erwaehnt eine Norm/Bedingung… fuer ein Geschaeftsverhaeltniss…..

    Begriffsbestimmung und Begriffsverstaendniss sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

    Und solange ihr alles Duldet, obwohl §20 GG regelt, wer die Gesetze macht und durchfuehrt, aendert sich nichts. (und auch daran haellt sich niemand, siehe GV, der gleich mehrere Gewalten auf einmal auszuueben vermag)

    Nun, eurer Flamewar zu diesen „““Auslegungen“““/Gesetzen/Normen/Bedingungen des Geschaefts…

    • reichling said, on 16/05/2014 at 09:25

      Entschuldigung,
      “Du weigerst dich sogar, Vernunft anzunehmen.” von euch Postern, hat scheinbar keiner Vernunft…

      Ich entschuldige. Und was die Vernunft angeht, so kann ich mir durchaus vorstellen, dass, wer über keine verunft verfügt, die Vernunft anderer nicht sehen kann.

      Wo habt ihr bloss eurer Niveau versteckt ?

      Schauen Sie mal genauer hin. Aber dazu sollten Sie auch wissen, wie Niveau aussieht.

      Ihr meint Gesetze lesen zu koennen ? Aber habt ihr auch das hinreichende Verstaendniss diese Gesetze verstehen zu koennen ?
      Es schreiben in meinem Blog auch Juristen Kommentare. Und die haben mir noch keine kapitale Fehler vorgehalten. So schlecht kann ich also mit meinem Verständnis der Gesetze nicht liegen.
      Der Gesetzgeber hat nicht ohnegrund gewisse aenderungen im Gesetz vorgenommen/vornehmen lassen, ihr muesst nurmal die Zusammenhaenge betrachten, und diese dann hoffentlich auch verstehen….

      Gesetze werden nie ohne Grund geändert. Der Gesetzgeber lässt diese Änderungen übrigens nicht vornehmen, sondern nimmt sie selbst vor.

      Gründe sind meist, dass sich Bedingungen, unter denen das Gesetz einst entstanden ist, geändert haben, und die alten gesetzlichen Regeln nicht mehr greifen.
      Geltungsbreich ?

      Hatte ein Gesetz ein Geltungsbereich, hat es in einem vom urspruenglichem Gesetzgeber bestimmten Bereich gegolten, hat es dies heute nicht mehr, wurde es womoeglich falsch abgeaendert, oder ist mit Grund “weggefallen”.

      Jedes Gesetz hat einen Geltungsbereich. Der ergibt sich aber nicht aus irgendeinem Paragraphen, sondern aus dem Hohheitsgebiet des Staates, dessn Gesetzgeber das Gesetz erlassen hat. Vom Bundestag erlassene Gesetze gelten in ganz Deutschland, nicht aber in Österreich, in der Schweiz oder in Frankreich. Das war auch schon in der Kaiserzeit so.

      Die meisten Gruende, koennt ihr in den heutzutage gemachten Vertraegen nachvollziehen, vorrausgesetzt, ihr findet alle (auch die nicht oeffentlichen) und versteht diese.

      Gewiss,es gibt Gesetze, die aufgrund völkerrechtlicher Verträge oder aufgrund von Regeln der EU erlassen werden. Wir leben nun mal nicht allein auf der Welt. Aber sehr viele Gesetze sind aus rein deutschen Bedürfnissen entstanden.

      Ihr habt irgendwann fuer ein BPA unterschrieben ?
      Klarer Fall, ihr habt einen Antrag/Vertrag ueber die Herrschaft andere ueber euch gemacht. (oder habt ihr diesen Antrag/Vertrag mit all seinen einzelnen Blaettern jemals komplett gelesen ?)
      Darin ist doch klar geregelt, dass ihr in diesem Geschaeft(s-vertrag) die hiesige AGB annehmt, und euch dieser Unterwerft.

      Natürlich habe ich für meinen BPA unterschrieben. Ich wollte ja einen. Er ist ein Ausweis, mit dem ich meine Identität nachweisen kann, außerdem kann ich mit ihm in fast alle europäischen Staaten einreisen. Mit einem Vertrag über die Herrschaft anderer über mich hat das nichts zu tun.

      So wie es alle anderen bei einem zBsp. Handy-Vertrag ebenfalls machen.

      Ein Handy-Vertrag z. B. ist eine freiwillige Angelegenheit. Keiner schreibt mir vor, ein Handy zu haben. Wenn ich aber unter allen Umständen telefonisch erreichbar sein will,komm ich nicht drum herum, und muss mit dem Anbieter, für den ich mich entschieden haben, einen Vertrag abschließen.
      Ihr betrachted nur einzelne Dinge/Fehler/Ungereimtheiten, lasst aber das Ganze/Grosse ausser Acht.

      zBsp §5 OWiG, ein eindeutig festgelegter Geltungsbereich, der JEDEM Kraftfahrer sagt, was er machen muss, um in diesen Geltungsbreich zu gelangen.
      Ein Gesetz (OWiG) ein “””Raeumlicher Geltungsbreich””” §5 und eine Klausel die sagt was passiert wenn ebend §5 NICHT zutrifft, zu lesen im §4.

      Schauen wir uns doch mal § 5 an

      „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

      Zunächst einmal gilt der Grundsatz, dass ein Gesetz im Hohheitsgebiet des Staates gilt, dessen Gesetzgeber das Gesetz erlassen hat. Das ist mit dem räumlichen Geltungsbereich gemeint. Also gilt das OWiG uneingeschränkt in ganz Deutschland. Und dann gilt es auch für Ordnungswidrigkeiten, die auf deutschen Schiffen oder in deutschen Flugzeugen geschehen sind, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Aufenthaltsort des Schiffes oder Flugzeuges zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit. Nach dem Völkerrecht gehören zivile Schiffe und Flugzeuge zum Hohheitsgebiet des des Staates, in dem sie sich gerade aufhalten. Auf hoher See sind sie Teil des Hohheitsgebietes des Staates, in dem sie registriert sind. Also, wer in einem Flugzeug der Lufthansa eine Ordnungswidrigkeit nach deutschem Recht begeht, der kann dafür belangt werden, auch wenn das Flugzeug gerade auf dem Flughafen in Paris oder New York gestanden hatte.
      Ein Gesetz fungiert wie ein Luftballon, er umschliesst gewisse Sachen und laesst anderes Aussen.

      Nur, ob man sich an die Eigenen AGB halten muss, muss keine AGB enthalten.
      Woerter und Begriffe, sind nur Sprachelemente, um etwas zu Beschreiben, genauso gut koennen diese Abgewandelt und veraendert werden.

      Der Inhalt eines Lufballons ist ein gutes Beispiel für den Gehalt Ihrer Argumentation. Am besten würde ein Heißluftballon passen.

      Und das ist der Punkt, es gibt Begriffe die Handelsrechtlich geschuetzt sind, und Begriffe, die NICHT geschuetzt sind/geschuetzt waren, zBsp Gericht, Amt, usw… (schonmal darueber nachgedacht warum viele Aemter in Agenturen umgewandelt wurden? oder warum ein Gericht ein Geschaeftsverteilungsplan hat (haben sollte)? bwz ueberhaupt ein Geschaeftszimmer hat ? vielleicht um Geschaefte zu machen??)

      Das Verhältnis des Bürgers zum Staat richtet sich nun mal nicht nach Handeslrecht. Es ist eine ganz andere Rechtsebene.

      Wie der Staat seine Einrichtungen nennt, ist seine Sache. Ob Arbeitsamt oder Arbeitsagentur, ist egal. Es kommt auf die dieser Einrichtung übertragenen Befugnisse an. Und die sind weitestgehend mit dem der früheren Arbeitsämter identisch. An den Jobcentern sind heute noch die Landkreise und kreisfreienStädte beteiligt. Das war früher nicht der Fall.

      Und hier beginnt die Taeuschung:
      GG != Verfassung (§146 GG regelt bereits dass das GG erlischt sobald eine Verfassung gebildet wird)

      Artikel 146 sagt aber auch aus, dass das Grundgesetz solange gültig ist, bis eine (neue) demokratisch legitimierte Verfassung angenommen wird. Daraus folgt nicht, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Es erhebt nur keinen Ewigkeitsanspruch. DieWeimarer Verfassung konnte demgegenüber leicht ausgehebelt werden. Spätestens mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30.01.1934 war die Weimarer Reichsverfassung Verfassung gewesen. Aber schon mit dem Ermächtigungsgesetz war sie eigentlich nur noch Verfassungsmakulatur. Sie regelte nicht mehr die Gewaltenteilung im Staat.

      Gericht != Staatsgericht -> §16. GVG (weggefallen) (warum ? weil es mit Annahme von AGB nicht notwendig ist!)

      Schon mal Art. 92 GG gelesen?

      „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.“

      Das Bundesverfassungsgesricht, die Bundesgerichte und die Gerichte der Ländern sind nun mal ausschließlich staatliche Gerichte. Und es gilt nun mal der Grundsatz in unserem Recht, dass man den selben Sachverhalt nicht in zwei unterschiedlichen Gesetzen zweimal festlegen soll. Das Grundgesetz ist dem GVG übergeordnet. Und der Wegfall des § 15 GVG hebt Art. 92 GG nicht auf.

      Unsere Gerichte sind ausschließlich staatliche Gerichte. Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit Schiedsgerichten, wie dem Altenburger Skatgericht.

      Mensch != Person
      Personal != Person
      Menschenrecht != GG
      BundesPersonalAusweis != PersonenAusweis (warum? weil wir die AGB akzeptiert haben und alles “dulden”)
      PAuswG != PassG (und Trotzdem regeln beide fast (aber ebend nur fast!) das gleiche)

      Der Bundespersonalausweis ist als Inlandsausweis eingeführt worden. Aber schon seit den 50er Jahren ermöglichte er die Einreise in viele europäische Länder. Der Reisepaß ist ein Auslandsausweis, der zur Einreise in alle Staaten der Erde ermächtigt, gegebenenfalls muss vorher ein Visum beantragt werden, aber das ist Angelegenheit des Staates, in den ich einreisen will. Beide Ausweise decken also sehr unterschiedliche Bedürfnisse ab.

      Der Mensch ist automatisch auch eine Person, und zwar eine natürliche Person. Sonst nichts. Aus dem Wort „Person“ leiten sich weitere Wörter ab. Zum Beispiel Personal, darunter versteht man die in einem Betrieb beschäftigten Menschen, oder Personalien, das sind die Angaben, mit denen ein Mensch identifiziert werden kann, die nur auf einen einzigen Menschen zutreffen. Von daher kommt auch das Wort Personalausweis. Dieser Ausweis hat nichts mit dem Personal einer Firma zu tun. Für dieses Personal gab es im Deutschen Reich die Personenausweise.

      Buerger != Bewohner (Siehe §25. GG, im gesamten Gesetz ist nie die Rede von Mensch (denn dieser darf Menschenrechte wahrnehmen) und nie die Rede von Buerger…)
      Unter Bürger versteht man die Bewohner eines Staates, die in diesem Staat politische Rechte ausüben können und besondere Verpflichtungen gegenüber dem Staat haben. Es sind also deutsche Staatsangehörige, auf Gemeinde- und Kreisebene auch noch hier wohnende Angehörige von Staaten der EU. Auf Landes- und Bundesebene gelten die Ausländer nicht als Bürger, aber es sind Bewohner, es sind Menschen. Und die Gesetze, auch das Völkerrecht, gelten für alle hier lebenden Menschen, auch Ausländer.

      Ich finde es auch entsätzlich, dass im Grundgesetz das Wort „Mensch“ an keiner Stelle erwähnt wird.

      Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
      (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
      (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

      oder

      Art. 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

      Im weiteren kann man zBsp fuer fast alles eine Stiftung gruenden, nur nicht mit dem Thema Menschenrecht/Mensch
      Schon mal probiert?

      Ihr muesst endlich die Begrifflichkeiten kennen, einige sind gleichzusetzen und andere Wiederum sind nur aehnlich klingend…
      zBsp.: unmittelbare Reichsangehörigkeit != mittelbare Reichsangehörigkeit
      Lest euch die Begriffsbestimmungen durch, und hoert auf euch ueber solch einen Bloedsinn die Finger wund zu schreiben.

      Unmittelbare Reichsangehörigkeit und mittelbare Reichsangehörigkeit spielt heute keine Rolle mehr. Es gibt kein Reich mehr, also auch keine Reichsangehörigkeit. Unter mittelbarer Reichsangehörigkeit verstand man Deutsche,die die Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten hatten, unmittelbare Reichsangehörige hatten diese Staatsangehörigkeit nicht. Aber in beiden Fällen galt ausschließlich Reichsrecht. Die Bundesstaaten, später die Reichsländer, hatten keine Befugnisse über ihre eigene Staatsangehörigkeit. Sie war praktisch ein Muster ohne Wert. Jeder Preuße oder Sachse z. B., der sich in Bayern niedergelassen hatte, galt weiterhin als Preuße oder Sachse, hatte aber exakt die selben Rechte wie ein Bayer. Wozu also noch die Länderstaatsangehörigkeiten?

      Ihr habt die AGB angenommen (moeglicherweise weil ein “””Gesetz””” euch dazu gefuehrt hat) und muesst damit Leben, bis ihr den AGB wiedersprecht (falls ihr nachweisen koennt, dass es von vornherein nicht fuer euch Guelltigkeit annehmen konnte)

      Ich wiederhole. Im Verhältnis Staat – Bürger spielen AGBs keine Rolle. Die Gesetze gelten für alle, ob er sie akzeptiert oder nicht. Wenn jemand gegen diese Gesetze verstößt, darf er sich nicht wundern, dafür belangt zu werden.

      Und weil es noch immer so ist wie es jetzt ist, hat man das Besatzungsrecht, welches zwischenzeitlich aufgehoben war, wieder in Kraft gesetzt (aufhebung der Aufhebung).

      Ein einmal aufgehobenes Gesetz tritt nicht wieder in Kraft, wenn man die Aufhebung irgendwann mal wieder aufhebt. Es muss im förmlichen Gesetzgebungsverfahren wieder neu erlassen werden. Das gilt auch für das Besatzungsrecht.

      Ihr moegt ja alle Recht haben und auch teilweise Unrecht, aber das aendert nichts daran, dass wir einer AGB (nach Handelsgesetz) unterliegen, welche fuer uns bindent ist. Denn auch diese Taeuschung ist in der HLKO vollkommen klar geregelt und rechtens.

      Die HLKO gilt für die Zeit des Krieges, nicht fast 70 Jahre danach. Ich weise nochmals darauf hin: Handesrecht spielt im Verhältnis Staat – Bürger bzw. Einwohner keine Rolle. Der Staat ist nicht aufgrund eines Vertrages tätig, sondern aufgrund staatlicher Hoheitsbefugnis.

      Denn:
      Recht != Rechtlich

      Jetzt wäre es schön, wenn Sie wüssten, was Recht eigentlich ist.

      Aber vergessen wir nicht, alle Macht geht vom Volke aus, nur wenn das Volk nicht will, machen es halt andere…

      Das Volk nimmt seine Macht durch Wahlen und Abstimmungen wahr. Alles andere wäre Anarchie.

      Solange es einen Markt fuer etwas gibt, wird dieser Bedient.
      (Prostitution, waere nicht noetig, aber es gibt eine Nachfrage, also wird diese Nachfrage bedient)

      Es gibt wohl auch ein Bedarf an verworrenen Rechtsauslegungen, der von Ihnen und Ihren Freunden hervorragend bedient wird.

      Ihr koennt euch noch so sehr ueber irgendwelche Sachen aufregen, aber solange ihr bewirtschafted werden wollt, werdet ihr es auch. (113 GG : Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.)

      Kleine Korrektur. Es ist Art. 133. Die Amerikaner und die Briten haben für ihre Besatzungszonen ein Vereinigten Wirtschaftsgebiet eingerichtet, eine deutsche Behörde. Sie hatte Aufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet. Art. 133 besagt nur, dass diese Aufgaben auf den Bund übergehen und nicht an die Länder. Das Wort „Bund“ wird im Grundgesetz als Abgrenzung zu den Befugnissen der Länder gebraucht.

      Lest euch endlich mal von Oben herab bis in die unteren Gesetzes Hierarchien alles durch und ihr werdet es nicht leugnen koennen, dass wir keine Verfassung haben, keinen Friendensvertrag und wir noch immer den Besatzern untergeben sind. Aber solange wir nur irgendwo Schreiben und uns unterordnen, wird sich nichts aendern. (ihr wisst nicht warum sich etwaas aendern sollte? schaut euch gewisse Urteile an, und ihr werdet wieder feststellen, “””vor dem Gesetz ist jeder gleich””” stimmt nicht mit dem “All are equal before the law” ueberein.)

      Und das sagt ausgerechnet jemand, der noch nicht einmal die Artikel 1 bis 3 des Grundgesetzes gelesen hat. Wir haben keinen Friedensvertrag, wir haben Frieden, und das ist viel wichtiger. Es gibt nichts mehr, dass in einem Friedensvertrag geregelt werden müsste.

      Lebt ihr eurer Leben nach NS-Gesetzen? zBsp.: jeder der das Einkommensteuergesetz (EStG Ausfertigungsdatum: 16.10.1934) achted, lebt nach NS-Gesetzen, obwohl dies ja so nicht sein sollte. Solange man nicht wiederspricht, ist es Akzeptanz durch duldung. Ihr Duldet also weiterhin die Anwendung von N_A-Z.I – Gesetzen ?

      Dann darf der Staat also keine Einkommenssteuer erheben? Die Einkommenssteuer war im Kaiserreich eine Steuer der einzelnen Bundesstaaten. In der Weimarer Repubik wurde aus der Einkommenssteuer eine Reichssteuer. Das Einkommenssteuergesetz vom 16.10.1934 entspricht weitgehend dem Einkommenssteuergesetz der Weimarer Republik. Der alliierte Kontrollrat hat nach dem Krieg die Nazigesetze aufgehoben. Beim Einkommenssteuergesetz jedoch hat er die Steuersätze erhöht. Er konnte also nichts nazihaftes darin erkennen.In fast allen Staaten dieser Erde ist die Einkommenssteuer eine der wichtigsten Staatseinnahmen.

      Der Begriff Gesetz ist nichts anderes als oben bereits aehnlich erwaehnt eine Norm/Bedingung… fuer ein Geschaeftsverhaeltniss…..

      Lassen wir mal den Brockhaus, 1911, zu Wort kommen

      “ Gesetz, allgemeine Vorschrift, welche der Staat zur Regelung des Rechts erläßt. Den Gegensatz bilden Gewohnheitsrecht (s.d.) und Verordnung (s.d.) Das Gesetzgebungsrecht (gesetzgebende, legislative Gewalt), d.i. die Befugnis, G. zu erlassen, steht in der absoluten Monarchie dem Staatsoberhaupt allein zu, in der konstitutionellen Monarchie dem Staatsoberhaupt in Verbindung mit der Volksvertretung, in der Republik der Volksvertretung allein oder in Verbindung mit dem Staatsoberhaupt.“

      Von Geschäftsverhältnis ist darin nichts zu lesen. Ein Gesetz enthält Bestimmungen, die für alle Menschen gelten, ob sie dem Gesetz zugestimmt haben oder nicht.

      Begriffsbestimmung und Begriffsverstaendniss sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

      Vielleicht lernen Sie ja irgendwann noch, die beiden Paar Schuhe auseinanderzuhalten.

      Und solange ihr alles Duldet, obwohl §20 GG regelt, wer die Gesetze macht und durchfuehrt, aendert sich nichts. (und auch daran haellt sich niemand, siehe GV, der gleich mehrere Gewalten auf einmal auszuueben vermag)

      Oh ja,

      Art. 20
      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


      Besonders der zweite Satz in Abs. 2 wird von manchen Leuten gerne überlesen.

      Nun, eurer Flamewar zu diesen “””Auslegungen”””/Gesetzen/Normen/Bedingungen des Geschaefts…

      Aus Ihrer Auslegung spricht ein auffallend verworrenes Verhältnis zu unserem Recht. Sie haben ein sehr gutes Beispiel geliefert, was herauskommt, wenn man an solche Fragen ohne jegliches juristisches Wissen herangeht.

  65. Dirk Wolfgang Glomp said, on 24/06/2014 at 09:05

    Und womit werden Gesetze denn gültig? Doch wohl nur, wenn Menschen an die Gültigkeit dieser Gesetze glauben. Und genau hierbei können wir feststellen, dass immer mehr Menschen in der BRD den Glauben an die Gültigkeit der BRD-Gesetze verlieren und schon verloren haben und sich immer mehr Menschen weigern die BRD-Gesetze von diesem kriminellen Politiker-Dreck zu befolgen. Und deren Gesetze werden auch nicht dadurch gültiger, wenn Menschen mit Zwangsmassnahmen dazu gezwungen werden deren Gesetze zu befolgen, weil es sind nicht unsere Gesetze.

    Und diese nun auffallend verworrenes Rechts-Verhältnisse haben die kriminellen BRD-Politiker verbockt und sie sind wohl die mittelbare Folge davon, dass unsere vorherige verfassungsmäßige Ordnung und unsere vorherige Rechtsstaatlichkeit in der BRD von kriminellen Politikern beseitigt und zerstört wurde und damit auch der Glaube an die Gültigkeit der BRD-Gesetze.

    Zu verworrene Verhältnissen wurden es doch erst durch die schon ausufernd vielen Rechtsbrüche und die Regierungskriminalität der BRD-Regierung, deren Politiker beinahe pausenlos Straftaten begehen ohne rechtliche Folgen für dieses kriminelle Politiker-Pack.

    Es ist die Folge davon, den Willen unseres Volkes zu missachten und unsere Volksgewalt zu missbrauchen. Es ist die Folge davon über unsere Köpfe hinweg zu bestimmen und ungefragt und gegen den Willen unseres Volkes den Euro einzuführen. Es ist die Folge davon gegen den Willen unseres Volkes unser Volk in illegale Angriffskriege zu treiben. Es ist die Folge von Zenzur und einseitiger Berichterstattung und BRD-Medienterror. Es ist die Folge von Banken- und Börsen-Betrug und die Folge eines Betrugs-Wirschaftssystems. Es ist die Folge der BRD-Volksverhetzung durch das Politiker-Pack. Es ist die Folge von Korruption und der strikten Weigerung der BRD-Regierung wirksame Massnahmen dagegen zu etablieren. Es ist die Folge davon, dass immer mehr Menschen den BRD-Organen misstrauen für unsere Volk da zu sein. Es ist die Folge davon, dass wir immer noch keine Gewaltenteilung unserer Volksgewalt vorfinden und unser Volk darüber von Anfang an nur belogen und betrogen wurde. Es ist die Folge davon, dass kriminelle Nazi-Richter und Stasi-Dreck im Amt verbleiben durften. Es ist die Folge davon, dass die Nazi-Kriegsbeute bei den deutschen Kriegsverbrechern in der NAZI-BRD-Rüstungsindustrie verbleiben durfte und unsere Volk anstelle dessen nun diese Schuld begleichen soll. Es ist die Folge einer masslossen und unverantwortlichen Schulden-Politik. Es ist die Folge von staatlich organiserter Kindesmisshandlung in staatlichen Organen. Es ist die Folge davon ein ganzes Volk unter Generalverdacht zu stellen mutmassliche Terroristen zu sein, um das Volk völlig illegal auszuspionieren. Es ist die Folge der BRD-Gehirnwäsche völlig blöde gequatscht zu werden. Es ist die Folge davon, wenn auf Argumente nur mit verworrenen Rechts-Verhältnisse geantwortet wird und System-Kritiker in einer politische Ecke gedrängt und auf einer persöhnlichen Schiene defamiert und gemoppt werden, anstelle auf das Sachthema mit Gegenargumente zu antworten. Es ist die Folge davon es vorzugaukeln in der BRD gäbe es immer noch rechtstaatliche Verhältnisse, wenn Bund und Bundesländer der BRD bereits ihre existenzielle Staatlichkeit schon eingebüsst haben und die Gesetze der BRD von dem EU-Diktat der europäischen Union bereits überlagert und entwertet werden und dieser Auflösungs-Vorgang der BRD-Gesetze weiterhin geleugnet, oder verheimlicht wird. Es ist die Folge von zu dummen Lügen über die BRD-Rechtsverhältnisse von Seiten der Politik und den gleichgeschalteten Medien mit ihrer Völksverblödung auf allen Sendern rund um die Uhr 365 Tage im Jahr, auch vom öffentlich unrechtlichen Staats-Dreck.

    Diese Auflistung läßt sich noch seitenweise weiterführen und fortsetzen und kann die damit zusammenhängenden Verhältnisse bisher nur ansatzweise und unvollständig aufzeigen.

    Dirk

    • reichling said, on 24/06/2014 at 09:26

      Seltsamerweise haben die allermeisten Deutschen keine Probleme mit der Gültigkeit von Gesetzen. Und dass man sich an die Straßenverkehrsordnung, zwar kein förmliches Gesetz, aber immerhin für jeden gültig, halten soll, sieht auch jeder ein, wenn es auch nicht unbedingt jeder macht.

      Wo ein Gesetz gilt, ist auch jedem klar, nämlich im gesamten Hoheitsgebietdes Gesetzgebers. Und da waren wohl einige froh, dass das Rindfleisch­etikettierungs­überwachungs­aufgabenübertragungsgesetz nur in Mecklenburg-Vorpommern, nicht aber in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachen und anderen Bundesländern.

      Es gibt Gesetze, über deren Sinn man gewiss streiten mag. Sie berühren aber den „Normalbürger“ in den seltensten Fällen.

      Gedanken darüber, ob unsere Gesetze noch gelten oder nicht, macht man sich ausschließlich in Reichskreisen, in denen auch andere Wahnvorstellungen gepflegt werden.

      In diesen Kreisen wird auch die Schuldfrage Deutschlands, des deutschen Volkes, am zweiten Weltkrieg ständig gepflegt. Der allergrößte Teil der Bevölkerung macht sich darüber keine Gedanken, sondern nimmt es einfach hin, dass es den Deutschen, verglichen mit den meisten anderen Völkern, immer noch wirtschaftlich sehr gut geht.

      Aber die Reichsdeutschen leben ja in einer anderen Welt, fernab von jeder Realität.

  66. […] Sie sollten das Urteil und die Anmerkungen dazu mal lesen. Ich empfehle ihnen diesen Artikel: https://reichling.wordpress.com/2011/04/25/ein-gesetz-braucht-einen-geltungsbereich/   Bei der Gelegenheit können Sie auch mal Art. 146 GG lesen und mir dann erklären, wo dort […]

  67. wissberierig said, on 03/11/2014 at 16:33

    @reichling: zunächst einmal möchte ich Dir großen Respekt zollen für die Mühe und Arbeit die Du Dir machst. Es ist eine heiden Arbeit und kostet viel Kraft sich mit den Inhalten und Aussagen auseinander zu setzen. Fazit – deshalb rate ich Dir an einer Stelle sich einfach auch gar nicht mehr auf die Wortklaubereien und Nebelkerzen einzulassen – Du aber auch andere Kollegen haben hinreichend und ganz klar die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert auf denen die Rechtstaatlichkeit unseres Landes fußt und die gefährlichen Ecken hinter denen diese Spinner hocken können markiert. Ich bin heute erst auf das Thema gekommen, als ich einen zunächst erst mal mit zweifelhaften Fragen gespickten „Artikel“ eines KRR-Freaks gelesen hatte und kurz geneigt war fast drauf rein zu fallen. Doch dann haben ne Menge Hintergrundinfos geholfen.

    Am Ende waren es aber nicht nur die Hintergrundinfos, sondern vor allem die Haltung mit denen Vertreter dieser Auffassung dich hier mit nicht mehr argumentativen Mitteln angreifen. Da entlarvt sich eine Ideologie, in dem Moment wo die Argumentation aufhört einfach jemanden in emotionale Scheingefechte verwickeln, beleidigen, etc. Also damit auch vielen Dank an die Spinner, welche es tatsächlich mit großem Eifer geschaft haben mir zu demonstrieren, das Denken ausserhalb des Zeitraumes von 12 bis Mittag mehr erfordert als nur selektiv Infos aufzunehmen.

    Einige dieser Schreiberlinge haben eine Menge Zeit (hoffentlich nicht durch Hartz IV, denn das dürften Sie nach eigener Argumentation ja nicht beziehen), aber diese nutzen Sie nicht zum nachdenken. Was schade ist. Denn eine Argumentation der Spinner geht in folgende Richtung: So lange nicht jeder Vollhorst begriffen hat, wie der Gültigkeitsbereich eines Gesetzes aussieht, ist dieses nicht gültig. Ok, setzen wir mal da an. Das Gesetzt der Schwerkraft ist nicht jedem Feingeist verständlich, ebenso sein Gültigkeitsbereich. Können daher die ganz Dummen fliegen?

    @reichling, nochmals danke Dir.

    • reichling said, on 03/11/2014 at 18:32

      Danke, wissbegierig, für diesen Kommentar. Den letzten Absatz werde ich mir merken müssen. Das mit der Gültigkeit des Gesetzes hast du sehr gut beschrieben. Aber ich fürchte, ich muss deine Hoffnungen, was Hartz IV angeht, enttäuschen.

      Vor vier Jahren fand ich in einem Forum (Terra Gemania) eine interessante Diskussion. Es war ein Forum ausschließlich für Reichsbürger. Ein gewisser Paul, Mitstreiter von Norbert Schittke, Reichskanzler der Exilregierung, sprach dort seinen Chef (oder ehmaligen Chef, so genau weiß man das bei denen nicht) persönlich in einem Kommentar an. Darin schrieb er unter anderem:

      „Hallo Norbert,
      bevor du auf den Gedanken kommst, meine Person als Spion oder ähnliches
      darzustellen (siehe Ralf Himmel), möchte ich daß du weißt, daß ich diese eMail an
      ettliche Amtsträger diese Nachricht in Kopie zukommen lassen habe. Auch denke ich,
      ist eine Schlägertruppe auf mich anzusetzen, unter Vorspielung falscher Tatsachen,
      nicht ratsam. Meine Beziehungen sind da dann doch etwas besser und wenn ich jetzt
      nicht diese eMail mit den dazugehörigen Folgen verfassen müsste.

      Das wäre auch nur der Anfang, denn diese haben auch überall in Deutschland
      Kontakte, welche der Exilregierung nun fehlen werden.

      Ich mache mir nun schon seit einiger Zeit Gedanken, genauer gesagt, seit mich
      dieser Herr Frau anschrieb. Er wies mich auf deine Spendensammlerei hin oder
      besser, daß nach seiner Aussage 90% davon in deine eigene Tasche fließen. Um mal
      ganz offen zu sein, du bekommst Rente + Hartz IV als Grundsicherung. Wovon bitte
      bezahlst Du deinen Mercedes? Wovon den Sprit, den diese Kiste schluckt? Dir geht es
      finanziell einfach zu gut für jemanden der von Grundsicherung lebt. Daher kann ich
      die Meinung von Frau Herr nachvollziehen. Als ich Herr Dame von diesen Gedanken
      erzählte, hat er dich angerufen und nachgefragt was mit den Spenden passiert.
      Alles was ich weiß, ist daß du wieder mal ausgetickt bist und dich versucht
      hast daraus zuwinden wie ein Wiesel. Ganz ehrlich, jeder Spender hat ein Recht
      darauf, zu erfahren, was mit seinen Spendengeldern passiert.“

      Also, selbst der Reichskanzler Schittke schämt sich nicht, Hartz IV vom nicht existierenden Staat zu kassieren. Denn, wie soll er sonst seinen Mercedes finanzieren?

      Ob er es jetzt noch bezieht, weiß ich nicht. Aber sehr viele Reichsdeutsche sind auch derzeit auf diese Leistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

  68. huluwu said, on 29/11/2014 at 16:08

    Lieber Herr Reichling,

    vielen Dank für die gute und vor allem unermüdliche Arbeit. Sie haben vollkommen Recht: die Verbohrten sind verloren, aber die leicht Verwirrten können aufgeklärt werden. Denn die Folgen dieser Argumentationen im echten Leben können Existenzen bedrohen. Vor allem, weil bestimmt Konsequenzen (Führerschein weg, Pfändung) nicht ohne bleibenden Schaden rückgängig gemacht werden können, so dass nur noch ein Märtyrer Dasein bleibt.

    Als Jurist und Bundestroll lerne ich viel, da Staatsrecht nicht mein Arbeitsbereich ist und das Studium dann doch schon verblasst ist.

    Auffallend sind die Argumentationsmuster. Nennen wir sie das Monthy Python Syndrom.
    These aufgestellt. These wird widerlegt. „Und nun zu etwas völlig anderem.“ Also Geltungsbereich. Aha. Aber die Grenzen.

    Grenzen. Aha. Aber die EU.

    Ein solches Argumentationssystem ist vor Widerlegung geschützt, weil ihm nicht die Grundregeln einer in sich schlüssigen Argumentation zugrunde liegen. Wozu eben gehört, dass man bis zum Abschluss der Argumentation das Thema nicht austauscht.

    Ein Vorschlag hätte ich: wäre es nicht sinnvoll, Argumente, die von verschiedenen Personen in mehr oder minder identischer Form vorgebracht werden, nur durch den Verweis auf die bereits geschriebene Antwort zu kommentieren. Denn es fällt auch auf, dass die Kommentatoren mitunter die gleiche Frage/These erneut schreiben, ohne neue Gesichtspunkte hinzuzufügen und damit zu erkennen geben, dass sie die bisherigen Erwiderungen nicht gelesen haben. Insoweit könnte eine gewisse Redundanz in den Texten vermieden werden und eine Straffung erreicht werden. Es würde, vielleicht, auch die Motivation sinken, durch massenhaftes Copy und Paste eine Verschiebung der Darlegungslast herbeizuschreiben. Denn wer der Meinung ist, dass ein Thema noch nicht abschließend geklärt ist, muss sich mit den bereits getauschten Argumenten auseinandersetzen und muss Kritik formulieren und kann nicht einfach noch mal von vorn anfangen. Solchen Posts könnte ein einfacher Verweis entgegen gehalten werden.

    Was mich am meisten beeindruckt, ist Ihr pädagogisches Geschick. Sie sind nicht belehrend, beleidigend ect. Ich könnte diesen leichten Steilvorlagen nicht widerstehen.

    @wissberierig Der Vergleich mit der Schwerkraft ist genial. Den borge ich mir aus.

    Übrigens: das GmbH Gesetz hat keinen geregelten Geltungsbereich. Damit ist es unwirksam. Damit kann keine GmbH in Deutschland gegründet werden. Damit ist die BRD Finanzagentur Dings GmbH nie wirksam gegründet worden. Damit gilt das was vorher war (ne – doppelt aufgehoben und so), also gibt es die BRD. Was zu beweisen war.

  69. Alexander - Krieger des Lichts said, on 23/02/2015 at 20:51

    Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“. http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich

    Ei wo isser denn?

    • reichling said, on 04/03/2015 at 09:05

      Nun ja, am 3. Oktober 1990 ist die im alten Artikel 23 festgelegte Beschränkung weggefallen. Das Grundgesetz gilt von diesem Tag an in ganz Deutschland, so wie die Verfassungen anderer Staaten auch nur für den jeweiligen Staat gelten, aber dort voll und ganz.

      Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war aus dem 1973. Seit dieser Zeit hat sich in Deutschland einiges grundlegend geändert. Die alte Präambel, Art. 23 und Art. 146 GG waren auf die Wiedervereinigung hin ausgerichtet. Und die ist ja am 3.10.1990 erfolgt.

  70. Graf said, on 17/06/2015 at 10:30

    lol, und hallo^^
    ich halt weder von den verschwörungstheoretikern was, noch von gutmenschen, reichsdeutschen und etc…
    von jedem die hälfte weg, und von der übrigen hälfte, kann ma auch nur die hälfte für bare münze nehmen.
    jednfalls saugt sich weder die eine seite noch die andre seite ALLES aus den fingern. drann muss was sein (einzige thema was mehr diskutiert wird ist menschliche leidenschaft).
    Leider muss ich hier wirklich sehen das der weerte herr reichling und sein schildträger jdavis hier dermasen eine augenwischerei betreiben, damit könnt ihr euch glatt in berlin bewerben^^. die sagen genauso gut ddas unwesentliche und unwarheiten.
    Geltungsbereich— schon allein nach der staatenlehre muss dieser im staat (egal wie dieser ist) vorliegen und KLAR definiert werden. die ehemalige BRD und die ehemalige DDR mit Berlin ist keine klare definition, aber ganz sicher nit. so wie vor 1990 aufgeführt gibt es das nicht mehr– gegenteilige behauptung dann bitte quelle.
    ebenso muss dieser nach der staatenlehre für jeden KLAR ersichtlich sein. ich meine sogar gelesen zu haben, geografisch im gg bzw verfassung verankert zu sein. ehemalige brd und ddr– lol– augewischerei und nichtssagendes gewäsch wie im bundeslaientheater.
    wer sich euere posts liest, muss schon allein der logik, der gegenpartei (joe usw) folgen, weil diese glaubhafter untermauert sind. jedenfalls nit soviel augenwischerei betreiben.

    die beste finde ich claire— und ich bin da auch voll ihrer meinung.
    jaa, kennt mir die „staatsbürgerschaft“ ab. entbindet mich von allen rechten und pflichten. schöner und besser kanns doch nicht sein. ein gottesgeschenk finde ich. ohne– brauch ich kein hartz, kei rente, kei k-versicherung (wo ich ohnehin jeden sch.. selber zahlen muss). kann ich ohne besser leisten^^. nix gegen, den vorschlag.
    leider ist es ja nicht so einfach und daher muss man sich mit so volksidioten rumärgern, meist mit so „behörden“.
    jede gesellschaft braucht regeln und gesetze, die unmissverständlich, für die gesellschft geltend und präzise geformt sein müssen. sonst artet es in anarchie und willkür aus— SO WIE WIR ES JA HIER; IN EUROPA UND DER HACHSOGLOBALEN WELT SCHO HABEN.
    in dem land stimmt scho lang nix mehr, egal ob brd oder reich sein name. sicher ist auch, souveränität hat es in brd(„finanz gmbh“) noch nie geben, sowas sieht anders aus.
    aber egal— jedem tier sein pläsierchen, jedem seine fason. nur a so an ausgwachsen sinnfreien schafsch.. wie von de beiden herren reichling und davis, a kuh die veilchen brockt hat mehr ahnung.
    das musste ich loswerden– bin gern im anschluss ein stümper, nazi, reichsverschwörer und was euch zwei sonst so einfällt, wege meiner auch naiv– lieber das, als wie schaf zur schlachtbank. reicht scho wenn schlachthaus bin.

    mein dank an joe– hattes was gepostet was ich suchte– hier fündig– super^^

    • JDavis said, on 18/06/2015 at 13:17

      Geltungsbereich— schon allein nach der staatenlehre muss dieser im staat (egal wie dieser ist) vorliegen und KLAR definiert werden.

      Sagt wer? Im Übrigen: Wie kann man mittels innerstaatlichem Recht ein Staatsgebiet definieren, wenn
      1. erst diese Definition einen Staat entstehen lässt und
      2. diese Definition notwendigerweise auch zu Lasten der Nachbarstaaten wirkt?

      souveränität hat es in brd(“finanz gmbh”) noch nie geben, sowas sieht anders aus.

      Natürlich nicht. Eine vom Staat gegründete Gesellschaft wie die Schuldenverwaltung des Bundes ist natürlich nicht souverän.

      • Graf said, on 18/06/2015 at 21:59

        du bist ein nap und merkst es nicht– den mist den bekommst in der schul gelernt, scheinbar keine besucht– oder walldorf wese. und wenn 100x was schreibst, es muss so sein– das konstrukt „BRD“ ob nu finanz, schuldenverwaltung oder wasweisichvondirerfunden— es ist weder rechtsstaat, souverän oder sonst was. a abzehbild hat mehr rechte wie die regierung. und was a packl toastbrot hat– werd ich IHNEN, denke und glaube ich, nicht erklären müssen

        –ende de threads–

      • JDavis said, on 18/06/2015 at 23:07

        den mist den bekommst in der schul gelernt, scheinbar keine besucht

        Nein, eine Schule in der man völkerrechtliche Laientheorien, die sich selbst in den Schwanz beißen, lehrt, habe ich zugegebenermaßen nicht besucht. Aber dann sollte es dementsprechend leicht fallen, das hier zu erläutern.

        a abzehbild hat mehr rechte wie die regierung.

        Das erklärt dann wohl, warum sich die Bundesregierung immer mehr in unser aller Leben einerseits und in die Weltpolitik andererseits einmischt. Schade, dass niemand merkt, dass das nur Abziehbilder sind. Die müssen wohl auch alle nochmal in die Schule gehen.

        –ende de threads–

        Oh, Überraschung.

  71. luzius said, on 20/08/2015 at 06:47

    (BVerfGE 3,288 (319f):6, 309 (338,363))

    Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Güligkeit und Rechtskraft

    Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG)
    § 31
    (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

    • JDavis said, on 20/08/2015 at 15:43

      (BVerfGE 3,288 (319f):6, 309 (338,363))

      Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Güligkeit und Rechtskraft

      Wo genau soll das denn in den beiden Entscheidungen stehen?
      http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003288.html
      http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006309.html

      • reichling said, on 20/08/2015 at 18:15

        JDavis, darauf wird dir luzius die Antwort schuldig bleiben müssen.

        Nachdem, auch dank meines Blogs, das Märchen von dem Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr weiter erzählt werden konnte, hat irgend jemand diese beiden Urteile des Bundesverfasssungsgerichts ausgegraben. Man geht eben in diesen Kreisen, dass das eigener Clientel zu blöde ist, selbst zu recherchieren und die faustdicksten Lügen für bare Münze hält.
        luzius hat keine Ahnung, was in diesen beiden Urteilen wirklich steht.

  72. Nico said, on 30/09/2015 at 00:32

    Hallo,

    Ich habe jetzt seit einigen Stunden versucht mal zu Verstehen was hier eigentlich geschrieben wird, ich bin nicht-jurist und Geschichte hatte ich in der 10. Klasse das letzte mal. Ich möchte einfach Klarheit über dieses Thema…

    Mir haben sich jetzt einige Fragen aufgetan:

    – im GG wurde der Geltungsbereich gestrichen (§23) wurde dann durch den Europa Artikel ersetzt
    Wo steht denn nun geschrieben worüber sich das Hoheitsgebiet erstreckt ( im 2+4 Vertrag? Mich verwirrt es da im BVerfGE 3,288 (319f):6, 309 (338,363) steht das Gesetze sonst ungültig sind wenn sie nicht eindeutig sind. Ich hoffe sie verstehen was ich damit sagen will, Wie kann man den so etwas wichtiges rausnehmen, wenn dadurch solche unstimmigkeiten enstehen)

    -Im Grundgesetzt steht ein Artikel das sich das deutsche Volk nach der Einigung eine Verfassung wählt und das GG nur zum Übergang bis dahin gilt. (Damit schließt sich für mich das wir keine Verfassung haben, so lange wir keine Abstimmung darüber machen)

    -Dann hätte ich noch die Frage wie es sich vereinbaren lässt das man ein Gebiet wie Preußen einfach fremdverwalten lässt. DIeses ist doch aber für die komplette Wiedervereinigung nötig um nach den HLKO zu verfahren (liege ich da richtig?)

    Ich bin sehr daran interessiert, habe aber selber nicht die geistige Kompetenz ein Gesetzestext zu lesen und zu interpretieren wie es in diesem Vorgang von Nöten wäre… Das muss ich ehrlich zugeben…

    Mit freundlichstem Gruß & Enschuldigung für die Rechtschreibung 🙂

    Nico

    • JDavis said, on 30/09/2015 at 10:00

      im GG wurde der Geltungsbereich gestrichen (§23)

      In Art. 23 GG stand niemals der Geltungsbereich. Die dortige Liste der Bundesländer war zu keinem Zeitpunkt korrekt.

      Wo steht denn nun geschrieben worüber sich das Hoheitsgebiet erstreckt

      Nirgends. Eine Verfassung kann ihren Geltungsbereich nicht definieren, zumindest nicht über das Gebiet hinaus, in dem sie sowieso gilt. Bestes Beispiel war Art. 23 GG, der behauptete, das GG würde auch in Ost-Berlin gelten. Wenn man unbedingt eine Liste der deutschen Bundesländer will, kann man in die Präambel schauen.

      das Gesetze sonst ungültig sind wenn sie nicht eindeutig sind.

      Das Erfordernis eines geschriebenen Geltungsbereichs gehört nicht zu den Anforderungen an die Eindeutigkeit eines Gesetzes. Seit Kaisers Zeiten wenden deutsche Gerichte problemlos Gesetze an, die ihren Geltungsbereich nicht ausdrücklich nennen.

      Im Grundgesetzt steht ein Artikel das sich das deutsche Volk nach der Einigung eine Verfassung wählt und das GG nur zum Übergang bis dahin gilt.

      Art. 146 GG sagt aus, dass das Grundgesetz durch eine andere Verfassung abgelöst werden kann. Das ist etwas Selbstverständliches und gilt für jede Verfassung.

      Damit schließt sich für mich das wir keine Verfassung haben, so lange wir keine Abstimmung darüber machen

      Das ist so nicht richtig. Bisher gab es über keine einzige deutsche Verfassung eine Volksabstimmung.

      Dann hätte ich noch die Frage wie es sich vereinbaren lässt das man ein Gebiet wie Preußen einfach fremdverwalten lässt. DIeses ist doch aber für die komplette Wiedervereinigung nötig um nach den HLKO zu verfahren (liege ich da richtig?)

      Nein. Preußen ist nicht fremdverwaltet, sondern auf dem Gebiet des früheren Preußens wurde andere staatliche Gebilde errichtet.

  73. Mark said, on 31/03/2016 at 01:31

    Nein, im Artikel 146 GG steht nicht, das man das GG durch eine andere Verfassung ablösen kann. Sondern es steht dort, wie die Verfassung in Kraft tritt. Das Grundgesetzt diente nur zur Verwaltung eines Staatsfragmentes. In der Grundrede von Carlo Schmid von 1948 wird klar gesagt, man ist nicht verantwortlich, eine Verfassung, ein Staat etc…zu gründen. Das Grundgesetz kann keine Verfassung sein, wenn dort drin steht, wie die Verfassung in Kraft tritt. Es ist auch keine andere Verfassung, hört auf zu phantasieren. Es kotzt michn langsam an, wie man die Wahrheit mit echt unsinnigen Argumenten verschleiern will. Das Grundgesetz ist eine verfassungsähnliche Rechtsnorm, es ist eine Übergangsverfassung, welche von den Allierten übertragen wurde. Diese ist nie vom Volke in freier Entscheidung beschlossen wurden.

    -GVG §15 Alle Gerichte sind Staatsgerichte ist aufgehoben wurden und weitere § auch (Grundgesetz Artikel 101 Ausnahmegerichte sind aber unzulässig).

    Bundesverfassungsgericht 31.07.1973 (2BvF 1/73) Orientierungssatz bitte genau lesen und verstehen! Klare Aussage was die BRD ist! Sie ist eine NGO und Artikel 120, 133GG zeigen auch, wir sind ein besetztes Land und werden verwaltet als NGO.

    Zitat vom Bundesverfassungsgericht: Orientierungssatz:
    Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder
    mit Kapitualation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist, es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerding als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist NICHT Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.

    Alle Angaben ohne gewähr! Selber Original lesen!

    Art. 146 GG klare Aussage wie die Verfassung in Kraft tritt, nämlich wenn das Grundgesetz beendet wird!

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    • reichling said, on 03/04/2016 at 10:18

      Nein, im Artikel 146 GG steht nicht, das man das GG durch eine andere Verfassung ablösen kann. Sondern es steht dort, wie die Verfassung in Kraft tritt. Das Grundgesetzt diente nur zur Verwaltung eines Staatsfragmentes. In der Grundrede von Carlo Schmid von 1948 wird klar gesagt, man ist nicht verantwortlich, eine Verfassung, ein Staat etc…zu gründen. Das Grundgesetz kann keine Verfassung sein, wenn dort drin steht, wie die Verfassung in Kraft tritt. Es ist auch keine andere Verfassung, hört auf zu phantasieren. Es kotzt mich langsam an, wie man die Wahrheit mit echt unsinnigen Argumenten verschleiern will. Das Grundgesetz ist eine verfassungsähnliche Rechtsnorm, es ist eine Übergangsverfassung, welche von den Allierten übertragen wurde. Diese ist nie vom Volke in freier Entscheidung beschlossen wurden.

      Schauen wir doch mal, was drin steht in Art. 148

      Art. 146. Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

      Da steht nicht drin, wie eine Verfassung zustande kommt, sondern unter welchen Bedingungen das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Es ist darin nicht gesagt, dass eine neue Verfassung in einer Volksabstimmung angenommen werden muss. So heißt es zum Beispiel in der Weimarer Verfassung:

      „Präambel
      Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuen und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben. “

      Also, das deutsche Volk hatte sich diese Verfassung gegeben. Aber wann? Wann hatte eine Volksabstimmung über die Verfassung stattgefunden? Deutschland ist eine parlamentarische, repräsentative Demokratie. Das heißt, dass das Volk seine Macht über gewählte Vertreter ausübt. Und diese gewählten Vertreter können auch eine Verfassung beschließen oder ändern. Die Weimarer Reichsverfassung wurde nie dem deutschen Volk zur Entscheidung vorgelegt.

      In der deutschen Sprache ist Grundgesetz ein Synomym für Verfassung. Schauen Sie sich doch mal Lexikas aus der Kaiserzeit, auch aus dem 19. Jahrhundert, an. Dort haben Grundgesetz und Verfassung die selbe Bedeutung. Eine Verfassung ist nun mal ein Gesetz, das übe allen anderen Gesetzen steht, das den Staat „verfasst“, also organisiert. In der Verfassung werden Staatsform, die staatlichenOrgane und ihre Rechte sowie die Abgrenzung dieser Rechte untereinander festgelegt. In der Verfassung können auch die Bürgerrechte geregelt sein. In der Reichsverfassung von 1871 fand sich nichts darüber.

      Außerdem kann eine Verfassung nur unter erschwerten Bedingungen geändert werden.

      Das Grundgesetz erfüllt alle Voraussetzungen, die an eine Verfassung gestellt werden. Dass es Grundgesetz und nicht Verfassung genannt wurde, verdanken wir nicht der Grundsatzrede von Carlo Schmid, sondern der Entscheidung der Ministerpräsidenten der damaligen Länder. Sie wollten den Namen „Verfassung“ nur einer gesamtdeutschen Verfassung vorbehalten, nicht aber der Verfassung eines Teilstaates. Denn es war von Anfang klar, dass das Grundgesetz nicht in ganz Deutschland gelten wird.

      Carlo Schmid hat in seiner Grundsatzrede vom September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat diese Position der Länderministerpräsidenten erläutert und bekräftigt.

      Aber er hat das Grundgesetz als Verfassung angesehen. Wie sonst hätte er sonst zum Wahlrecht sagen sollen:

      Die Frage ist nun, ob nicht durch uns allgemeine Bestimmungen für ein solches Wahlgesetz in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Ich für meinen Teil würde darin einen Nachteil sehen. Man soll Wahlgesetze nicht allzu sehr unter Verfassungsschutz stellen.
      Man sollte Wahlgesetze beweglich lassen, damit sich bestimmte Erfahrungen auswirken können und damit sich auch ein Stilwandel im politischen Leben konkret auswirken kann.“

      Er sagte also, man solle das Wahlrecht nicht zu sehr unter Verfassungsschutz stellen, weshalb nicht Grundgesetzschutz?

      Das Grundgesetz sieht sich selbst als Verfassung. Man siehe nur Art. 5 Abs. 3

      „(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

      Treue zur Verfassung. Warum steht da nicht Treue zum Grundgesetz? Und weshalb spricht das Grundgesetz mehrmals von der verfassungsmäßigen Ordnung, wenn es die Ordnung des Grundgesetzes meint?

      -GVG §15 Alle Gerichte sind Staatsgerichte ist aufgehoben wurden und weitere § auch (Grundgesetz Artikel 101 Ausnahmegerichte sind aber unzulässig).

      Stimmt. § 15 GVG ist aufgehoben worden. Es ist halt bei uns so üblich, dass unnötige gesetzliche Vorschriften aufgehoben werden. Das Grundgesetz ist das höherrangige Recht. Es geht des GVG vor.

      Und im Grundgesetz heißt es

      „Art 92
      Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.“
      Das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder sind ausnahmslos staatliche Gerichte. Staatsgerichte sagt man heute nicht mehr so gerne. Aber soll ein Sachverhalt, die im Grundgesetz abschließend geregelt ist, in einem nachrangigen Gesetz nochmals aufgeführt werden?

      Bundesverfassungsgericht 31.07.1973 (2BvF 1/73) Orientierungssatz bitte genau lesen und verstehen! Klare Aussage was die BRD ist! Sie ist eine NGO und Artikel 120, 133GG zeigen auch, wir sind ein besetztes Land und werden verwaltet als NGO.
      Zitat vom Bundesverfassungsgericht: Orientierungssatz:
      Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit Kapitualation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist, es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerding als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist NICHT Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
      Alle Angaben ohne gewähr! Selber Original lesen!

      Das Original hab ich schon zigmal gelesen. So schlecht ist der von Ihnen wiedergegebene Auszug noch nicht mal. Sie haben allerdings nich verstanden, was da steht. Aber Sie begehen den selben Trick, der von reichsdeutschen Spinnern öfters versucht wird.
      Sie haben den letzten Satz etwas verkürzt wiedergegeben. Den wichtigsten Teil haben Sie böswillig unterschlagen, weil er Ihrer Argumentation zuwider läuft. Sowas nennt man gewöhnlich Lüge.

      Der letzte Satz lautet vollständig:
      „Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. „

      Das Bundesverwaltungsgericht hat also festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland keine NGO ist, sondern ein Staat, und mit dem Staat Deutsches Reich identisch.Allerdings wurde für die territoriale Ausdehnung 1973 nur eine Teilidentität angenommen, da eben nicht ganz Deutschland Teil der Bundesrepublik Deutschland ist. Aber dieser andere Teil war für die BRD auch kein Ausland, und die dort lebenden Deutschen waren keine Ausländer.

      Am 3. Oktober 1990 hat sich die Verfassungslage in Deutschland entscheidend geändert. Im Vertrag über die endgültige Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) wurde völkerrechtlich festgeschrieben, dass Deutschland aus der BRD, der DDR und Berlin bestehen wird, und dass es darüber hinaus keine deutschen Gebiete mehr gibt.

      Somit ist die BRD als Staat mit dem Staat Deutsches Reich vom 3.10.1990 an voll identisch. Das Deutsche Reich hat damit aufgehört zu bestehen.

      Es gibt kein einziges Urteil des BVerfG, in dem eine Wiedervereinigung nur mit Einbeziehung der früher deutschen Ostgebiete östlich von Oder und Neiße stattfinden darf.

      Art. 146 GG klare Aussage wie die Verfassung in Kraft tritt, nämlich wenn das Grundgesetz beendet wird!
      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

      Klare Aussage: Das Grundgesetz tritt außer Kraft, sobald eine demokratisch legitimierte Verfassung in Kraft tritt, und solange dies nicht der Fall ist, bleibt das Grundgesetz unsere Verfassung. Und es ist die beste Verfassung, die Deutschland je hatte.

      Es kotzt mich langsam an, wenn ich sehe, dass reichsdeutsche Volldeppen versuchen, mit Lügen, mit Zitaten aus Urteilen, bei denen wichtige Passagen weggelassen werden, und völliger Unverständnis gelesener Texte, ihre kranke Reichspropaganda unter die Leute zu bringen.

      Immerhin, in juristischen Dngen, vor allem was Staats- und Verfassungsrecht angeht, verfügen Sie über ein sehr umfangreiches Unwissen.

    • brd2go said, on 03/04/2016 at 11:04

      Respekt!
      Klare Worte über eine offenkundige Situation. Wer es jetzt nicht verstanden hat , will oder kann es nicht begreifen.

  74. M.Krüger said, on 10/05/2016 at 10:58

    Okay dann erkläre mir, warum im OWiG Geltungsbereich steht und dort keine Eintragung mehr ist ?
    Es ist doch logisch, dass zu einem gesetz ein Geltungsbereich gehört.Beim OWiG zum Beispiel ist es schon deshalb logisch, weil ich wissen muss ob es Strassen gibt, wo ich auch ohne Führerschein fahren darf oder zum Beispiel schneller fahren darf und so weiter ! Was daran ist also falsch, dass ein Gesetz einen Bestimmungsbereich benötigt ?
    Mich wundert daher auch, dass Rechtsanwälte wie Gesetzesunwissende auf die Frage ob dem so ist, das unser OWiG eigentlich ungültig ist antworten : Davon weiss ich nix und ich denk die haben das schon richtig gemacht und mich über sowas erkundigen ist zeitverschwendung !? Ich hab einen guten RA aber seine Antwort gestern hat mich stutzig gemacht und als ich so 3-4x gestutzt hab dachte ich mir, in Deutschland stimmt doch was nicht !!!

    • reichling said, on 14/05/2016 at 15:47

      Das Ordnungswidrigkeitengesetz gilt nun mal, wie jedes Bundesgesetz, in ganz Deutschland, auch wenn dies nicht angegeben ist. In § 5 ist zwar ein Geltungsbereich definiert, aber das ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf deutsche Schiffe und deutsche Flugzeuge, auch wenn sie in ausländischen Häfen oder auf ausländischen Flughäfen sind.

      Wenn Sie mit Ihrem Auto durch die Schweiz fahren, begehen Sie keine Ordnungswidrigkeit, wenn sie statt mit den erlaubten 50 km/h mit 52 km/h durch eine Ortschaft brettern, denn in der Schweiz gilt für sie als Autofahrer das Ordnungswidrigkeitengesetz nicht. Hier gelten Schweizer Gesetze, und danach kann die Polizei von Ihnen für die Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 150 Schweizer Franken verlangen.

      Wenn Sie innerhalb Deutchlands unterwegs sind, dann wissen Sie, dass Sie sich an die Straßenverkehrsordnung und das Straßenverkehrsgesetz halten müssen. Fahren ohne Führerschein dürfen Sie zum Beispiel mit dem Autoscooter oder dem Fahrrad, und wie schnell Sie fahren dürfen, sollten Sie in der Fahrschule gelernt haben. Innerorts 50, außerorts auf Landstraßen und Bundesstraßen 100. Es kann auch sein, dass an einer Straße gut sichtbar ein rundes weißes Schild mit rotem Rand aufgestellt ist. In der weißen Fläche steht eine Zahl. Diese Zahl entspricht der Höchstgeschwindigkeit, die sie auf dieser Straße fahren dürfen. Auch auf Autobahnen können solche Schilder stehen.

      Hier verrät jemand einen Trick, wie man sich vor „geblitzt werden“ zuverlässig schützen kann.

      Es gibt in Deutschland auch Gesetze, in denen ein Geltungsbereich angegeben ist. Das heißt dann, dass das Gesetz nur in dem angegebenen Bereich gilt, sonst aber nicht, zum Beispiel

      http://www.gesetze-im-internet.de/befbezg_2008/index.html

      Gehen Sie einfach mal davon aus, deutsche Gesetze gelten in ganz Deutschland. Gesetze eines Bundeslandes gelten im betreffenden Bundesland. Dies muss im Gesetz nicht eigens erwähnt werden. Nur, wenn der Geltungsbereich eingeschränkt werden soll, muss der Geltungsbereich angegeben werden.

      Im Ordnungswidrigkeitengesetz ist § 5 eine Ausnahme dieser Regel. Es erweitert den Geltungsbereich auf deutsche Schiffe und deutsche Flugzeuge, auch wenn sie sich im Ausland aufhalten.

  75. M.Krüger said, on 10/05/2016 at 11:35

    Ich frage mich noch eines und zwar mit aller DEUTLICHKEIT ! : Unserer “Regierung“ und den “Gesetzeshütern“ der BRD kann diese Unsicherheit die sich mittlerweile mehr und mehr breit macht über die Rechtswirksamkeit der Gesetze nicht entgangen sein. Also warum wird nicht endlich von höchster Stelle (sagen wir zum Beispiel Frau Merkel) den Bürgern der BRD klar und unmissverständlich erklärt, warum diese Gesetze wirklich noch Gültigkeit haben ? Warum weiss also mein RA bis heute keine klare Antwort auf meine Frage zum Gültigkeitsbereich OWiG ??? Das allein stinkt doch schon bis zum Himmel oder ? Wollen die nicht oder können die nicht ? Kommen die mittlerweile mit ihrem eigenen Gesetzessalat nicht mehr klar ?

    Und eines ist auch noch klar und logisch : Wenn man jemanden aufgrund eines Gesetzes zu einer Geldbuße oder sonstwas verurteil, muss dem Verurteilten verständlich klar gemacht werden, warum das so gerecht ist !
    Nicht in Juristensprach sondern mit Worten übersetzt die er versteht…und eigentlich ist auch logisch, dass Gesetze von Anfang an bevor sie Gültigkeit erlangen, auch jedem klar sein müssen !!! das bedeutet eben auch solchen Menschen die kein Beamten oder Juristendeutsch verstehen.

    Und logisch und klar ist auch : Jedem muss klar sein wo genau ein Gesetz oder eine Verordnung gilt und wo nicht. Also gilt das OWiG auf privaten Strassen oder nicht ? Gilt es auf Bundes und Staatsstrassen oder wo gilt es nicht ? daran ist nichts, aber auch gar nichts unlogisch. Gerade in Deutschland, wo man bekanntermassen so wortgenau ist. Versicherungen arbeiten gerne seit Jahrzehnten mit eben genau dieser Wortgenauigkeit und bums..hat man überlesen was im Kleingedruckten steht und schon zahlen die nicht und es ist rechtgültig und nicht zu widerlegen.

    Also ist es endlich an der Zeit, dass wir ALLE darauf drängen, dass die Volksvertreter ihre Arbeit erledigen und in Deutschland wieder für absolut klar verständliches und Volksnahes Recht sorgen und sich nicht weiter verstecken und so tun als ob !!!

    • reichling said, on 14/05/2016 at 18:27

      Ich frage mich noch eines und zwar mit aller DEUTLICHKEIT ! : Unserer “Regierung“ und den “Gesetzeshütern“ der BRD kann diese Unsicherheit die sich mittlerweile mehr und mehr breit macht über die Rechtswirksamkeit der Gesetze nicht entgangen sein. Also warum wird nicht endlich von höchster Stelle (sagen wir zum Beispiel Frau Merkel) den Bürgern der BRD klar und unmissverständlich erklärt, warum diese Gesetze wirklich noch Gültigkeit haben ? Warum weiss also mein RA bis heute keine klare Antwort auf meine Frage zum Gültigkeitsbereich OWiG ??? Das allein stinkt doch schon bis zum Himmel oder ? Wollen die nicht oder können die nicht ? Kommen die mittlerweile mit ihrem eigenen Gesetzessalat nicht mehr klar ?

      Wieso ist es den Bürgern aller anderen Ländern klar, dass ein von ihrem Parlament beschlossenes Gesetz im gesamten Staat gilt, es sei denn, das Gesetz beschränkt die Gültigkeit auf bestimmte Gebiete? Diese Probleme scheint es nur in Deutschland zu geben, und diese Unsicherheit wird vor allem von solchen geäußert, die sich sehr sicher darüber sind, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist und daher auch nicht das Recht hat, Gesetze zu erlassen und ihre Gerichte illegal sind und daher auch keine Urteile fällen können?

      Und eines ist auch noch klar und logisch : Wenn man jemanden aufgrund eines Gesetzes zu einer Geldbuße oder sonstwas verurteil, muss dem Verurteilten verständlich klar gemacht werden, warum das so gerecht ist !
      Nicht in Juristensprach sondern mit Worten übersetzt die er versteht…und eigentlich ist auch logisch, dass Gesetze von Anfang an bevor sie Gültigkeit erlangen, auch jedem klar sein müssen !!! das bedeutet eben auch solchen Menschen die kein Beamten oder Juristendeutsch verstehen.

      Ich denke doch, wenn jemand einen Bußgeldbescheid bekommt, wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden ist, dann braucht man ihm wohl kaum verständlich zu machen, dass dies gerecht ist. Er ist wohl vor allem wütend darüber, dass er nicht aufgepasst hat. Und auch ohne Juristendeutsch zu verstehen, wird man dem Bußgeldbescheid schon entnehmen können, was man verbockt hat und warum man ein Bußgeld in einer bestimmten Höhe bezahlen soll.
      Juristensprache klingt für viele wie Chinesisch, absolut unverständlich. Das ist sie aber in der Regel nicht. Bußgeldrelevante Sachverhalte lassen sich in der Juristensprache eben exakter ausdrücken, als im Alltagsdeutsch. Aber ich gebe zu, die Behörden und die Gerichte könnten durchaus etwas an der Sprache feilen. Bis jetzt habe ich noch nicht mitbekommen, dass jemand einen Bußgeldbescheid nicht verstanden hat.

      Ich weiß, es gibt Gerichtsurteile, bei denen sich auch ein Jurist wundert, wie der Richter zu seiner Entscheidung gekommen ist. Aber man kann ja in Berufung gehen zur nächsten Instanz. Hier sollte man sich von seinem Anwalt beraten lassen. Er kann auch oft bei Bußgeldbescheiden helfen. So gibt es hin und wieder ernste Zweifel an der Korrektheit von Geschwindigkeitsmessungen.

      Und logisch und klar ist auch : Jedem muss klar sein wo genau ein Gesetz oder eine Verordnung gilt und wo nicht. Also gilt das OWiG auf privaten Strassen oder nicht ? Gilt es auf Bundes und Staatsstrassen oder wo gilt es nicht ? daran ist nichts, aber auch gar nichts unlogisch. Gerade in Deutschland, wo man bekanntermassen so wortgenau ist. Versicherungen arbeiten gerne seit Jahrzehnten mit eben genau dieser Wortgenauigkeit und bums..hat man überlesen was im Kleingedruckten steht und schon zahlen die nicht und es ist rechtgültig und nicht zu widerlegen.

      Ja, jedem sollte klar sein, wo ein Gesetz oder eine Verordnung gilt. Dass dies oft nicht jedem klar ist, liegt vor allem daran, dass von staatsfeindlichen Elementen in dieser Frage sehr viel Unsicherheit, sehr viele Falschdarstellungen und Lügen verbreitet werden. Wenn in einem Gesetz oder einer Verordnung kein Geltungsbereich angegeben ist, gilt das Gesetz bzw. die Verordnung im gesamten Hoheitsbereich des Gesetzgebers bzw. Zuständigkeitsbereich des Verordnungsgebers. Ist doch ne ganz einfache Sache. Ich befasse mich hier mit öffentlichem Recht, nicht mit Versicherungsrecht. Aber es soll schon Gerichtsurteile gegeben haben, in denen das Kleingedruckte im Vertrag eben wegen seiner Kleinheit beanstandet worden ist. Wir haben verschiedene Versicherungsunternehmen in Deutschland, die im Wettbewerb zueinander stehen. Sicher könnte man als Verbraucher für Verbesserungen sorgen, wenn man seine Versicherung nicht gerade nach der kleinstmöglichen druckbaren Schrift bei den Versicherungsbedingungen aussuchen würde.

      Privatstraßen haben wir in Deutschland nur wenige. Wenn sie für den öffentlichen Verkehr genutz werden, gelten auch hier die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

      Also ist es endlich an der Zeit, dass wir ALLE darauf drängen, dass die Volksvertreter ihre Arbeit erledigen und in Deutschland wieder für absolut klar verständliches und Volksnahes Recht sorgen und sich nicht weiter verstecken und so tun als ob !!!

      In den allermeisten Fällen ist das Recht durchaus verständlich. Wer zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, weiß, weshalb er Verwarnungs- oder Bußgeld zu zahlen hat. Wer auf einem Behindertenparkplatz parkt, obwohl er im Vollbesitz seiner körperlichen Kräften ist, wundert sich auch nicht, wenn er zur Kasse gebeten wird. In 95 Prozent aller Fälle dürfte die Gesetzeslage klar und verständlich sein, auch für den Betroffenen.

      • dein nigga said, on 14/05/2016 at 18:52

        Wieso ist es den Bürgern aller anderen Ländern klar, dass ein von ihrem Parlament beschlossenes Gesetz im gesamten Staat gilt, es sei denn, das Gesetz beschränkt die Gültigkeit auf bestimmte Gebiete? Diese Probleme scheint es nur in Deutschland zu geben, und diese Unsicherheit wird vor allem von solchen geäußert, die sich sehr sicher darüber sind, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist und daher auch nicht das Recht hat, Gesetze zu erlassen und ihre Gerichte illegal sind und daher auch keine Urteile fällen können?

        das mal wieder klar!!!

        Ich denke doch, wenn jemand einen Bußgeldbescheid bekommt, wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden ist, dann braucht man ihm wohl kaum verständlich zu machen, dass dies gerecht ist. Er ist wohl vor allem wütend darüber, dass er nicht aufgepasst hat.

        nit weil nicht auf gepasst hab, sondern wie solche schmoks überhaupt sich erdreisten mich zu berauben.

        Ja, jedem sollte klar sein, wo ein Gesetz oder eine Verordnung gilt. Dass dies oft nicht jedem klar ist, liegt vor allem daran, dass von staatsfeindlichen Elementen in dieser Frage sehr viel Unsicherheit, sehr viele Falschdarstellungen und Lügen verbreitet werden.

        und das ist ein satz warum ich überhaupt nen komment schreib. nehmen wir die begrifflichkeit „staatsfeindliche elemente“. der schmierfink, sollte sich mal an der eignen nase fassen und evt zugeben selber zu diesen antifa elementen zu gehören.
        das recht ist weder klar, noch verständlich in unserem land, das ist mal ganz klarer und unwiderlegbarer fact. es muss ja auch unverständlich wirken, da sonst ja jeder auf komische gedanken kommen könnte. zumal, lässt sich unsere rechtsprechung so in ein legales licht rücken.
        und nu mal zu dir spinner. wieviel bekommst denn, für den unausgegorenen schafscheis???
        das würd mich schon mal interessieren.

        vor allem weil nach der erdogangeschichte, müsste eigentlich auch dir buhn klar sein das in unsrem rechtsystem was nicht stimmt!!!
        aber scheinbar wirst ja gut genug bezahlt um so einen unsinn zu verzapfen!!!

        bin ja gespannt ob mutig genug bist das nicht zu löschen, was ich aber nit glaub. mir reicht scho wenn de liest das ein ….. bist

      • reichling said, on 25/05/2016 at 18:23

        Ich hab mir ein bisschen Zeit gelassen mit dem Freischalten. Ich bin halt nicht jeden Tag acht Stunden oder länger am Computer.

        Warum sollte ich deinen Beitrag nicht freigeben? Er ist immerhin sehr gut geeignet als abschreckendes Beispiel.

        Wenn du auf einer Straße so schnell fahren willst, wie es dir passt, dann kauf dir gefälligst ein Grundstück, das groß genug ist und bau dir dort eine Straße, die nur du benutzen darfst.

        Solange du auf Kommunalen, Landes- (in Bayern Staats-) oder Bundesstraßen fährst oder fahren willst, bist du an die Bedingungen gebunden, an die jeder, der eine öffentliche Straße benutzen will, gebunden ist, also auch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Und wenn du nicht daran hälst, musst du, wie jeder andere, damit rechnen, dass du zur Kasse gebeten wirst.

        Eine Bekannte von mir ist in der Schweiz in der 50er-Zone geblitzt worden. 52 km/h wurden ihr nachgewiesen. Kostenpunkt: 150 Franken. Da ist es bei uns noch direkt billig.

        Die Bundesrepublik Deutschland ist nun mal ein Staat. Sie wird von allen Staaten dieser Erde als Staat anerkannt. Mit den meisten hat sie diplomatische Beziehungen. Und wenn einige Idioten hierzulande dies anders sehen, dann liegen sie eben total daneben.

        Die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland wird hierzulande auschließlich von staatsfeindlichen Elementen bestritten. Oder sollte ich besser sagen, von irgendwelchen psychisch gestörten, die sich noch im Deutschen Reich zu leben wähnen. Zum Glück hängen die meisten Deutschen nicht irgendwelchen Wahnvorstellungen an.

        Und was erdreistet du dich, den Namen Graf von Staufenberg zu missbrauchen?

  76. Matthias said, on 11/07/2016 at 11:58

    Moin da es hier kompetente Leute zu geben scheint, kann mir vielleicht jemand folgendes beantworten:

    Im Pflichtversicherungsgesetz wird im §1 gesagt …“ Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“

    Nun im §1 des Straßenverkehrsgesetzes ist aber keine Rede mehr davon, was öffentliche Wege und Plätze eigentlich sind. (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/BJNR004370909.html#BJNR004370909BJNG000101308) und gilt dann also auf Öffentlichen Straßen damit keine Versicherungspflicht mehr (theoretische) oder wie ist das zu verstehen.

    Bezieht sich der Verweis womöglich auf eine ältere Fassung in der die noch definiert war. Ich finde es sehr bedenklich, daß vom Gesetzgeber so schlampig gearbeitet wird und in jedem Fall die Kritik die in diesem Zusammenhang immer lauter wird berechtigt.

    • reichling said, on 14/07/2016 at 12:29

      § 1 des Pflichtverfsicherungsgesetzes korrespondiert hier mit § 1 des Straßenverkehrsgesetzes, das festlegt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen (Fahrerlaubnis). Was jetzt eine öffentliche Straße ist, das ist im Bundesfernstraßengesetz und in den Straßengesetzen der Länder definiert. Und danach sind öffentliche Straßen und Wege solche Straßen und Wege, die dem Verkehr gewidmet sind. Diese Widmung ist ein förmlicher Verwaltungsakt.

      Also Verkehrsteilnehmer hat man davon auszugehen, dass alle Straßen, Wege und Plätze, die für ihn erreichbar sind, dem Verkehr gewidmet sind, es sich also um öffentliche Straßen handelt. Alles andere wären nämlich Privatstraßen, Gartenwege und ähnliches.

      Selbst wenn eine Widmung einmal vergessen werden sollte, heißt das nicht, das man dort für sein Auto keine Zulassung und keine Haftpflichtversicherung benötigt. Der Verkehrsteilnehmer muss nämlich für jeden Schaden, den er einem anderen verursacht, gerade stehen. Und da können rasch mal Schäden in Millionenhöhe entstehen.

      Ohne Haftpflichtversicherung kann man bestenfalls in seinem Garten herumfahren. Für die dabei entstehenden Schäden muss man eh selbst aufkommen.

      • mr.smith said, on 16/04/2017 at 23:12

        Hi, Da hab ich doch mal eine Frage,
        Gibt es in Deutschland nun noch Beamte oder nicht?
        Denn 1953 hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil erlassen,
        Siehe Aktenzeichen 1 BvR 147/52 .
        Da steht: >>>2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.<<>>6. Die nach dem 8. Mai 1945 neu begründeten Dienstverhältnisse standen unter dem besonderen
        Vorbehalt des Eingriffes der Militärregierung zum Zwecke der politischen Überprüfung.
        Amtsentfernungen zu diesem Zwecke hatten in der amerikanischen Besatzungszone nicht eine
        Suspension, sondern eine endgültige Entlassung zur Folge.<<<

        Was ist denn nun richtig? Ich meine da steht es ja eindeutig!

        Gibt es andere Urteile danach oder sonst was was dieses urteil nichtig macht oder die beamten wieder rechtmäßig werden lässt?

        danke 🙂

      • reichling said, on 17/04/2017 at 14:56

        Ja, das steht es, eindeutig. Das BVerfG hatte über die Beamtenverhälntisse von zwei Beamten geurteilt. Zum einen war es ein Offizier der Wehrmacht, zum anderen ein Beamter aus einer Behörde in Schlesien. Die Wehrmacht gab es nicht mehr, die Behörde in Schlesien auch nicht mehr.

        Beide Beamte waren auf den Führer vereidigt. Und natürlich sind dadurch die Beamtenverhältnisse der beiden erloschen. Das ist bei allen anderen auch passiert.

        Kurz nach dem Krieg hatten die Alliierten in ihren Besatzungszonen Länder gebildet, die staatliche Befugnisse hatten. Sie hatten auch eine Regierung und einen vom Volk gewählten Landtag. Unmittelbar nach Kriegsende hatte man in der Verwaltung wichtigere Aufgaben, als die Beamtenverhältnisse der Beschäftigten zu überprüfen. Viele dieser Beamte waren auch noch in Kriegsgefangenschaft.

        Und bei den übrigen setzte sehr bald die politische Überprüfung der Militärregierung ein, genannt Entnazifizierung. Danach wurden die früheren Beamte, die man übernehmen konnte, auf die Verfassung des jeweiligen Landes vereidigt.

        Dienstrechtlich tat man dann so, als ob die Beamtenzeit des Betreffenden kontinuierlich von seiner ersten Ernennung bis zum Dienstverhältnis nach dem Krieg gedauert hat. Es hat also in der Dienstzeit keine Unterbrechung gegeben.

        Die Entnazifizierung hat allerdings auch dazu geführt, dass viele Beamte nicht mehr übernommen worden sind.

        In den Fällen, über die das Bundesverfassungsgericht geurteilt hatte, war nach dem Krieg jedoch der Dienstherr weggefallen. Es gab keine Wehrmacht mehr, also auch keine Wehrmachtsoffiziere, und die Behörden in Schlesien waren auch alle verschwunden.

        Von den Personen, die am 8. Mai 1945 Beamte waren, noch unter dem Eid auf den Führer, ist inzwischen niemand mehr im Dienst. Die noch wenigen lebenden Pensioniäre wurden alle nach 1945 auf die jeweilige Landesverfassung vereidigt.

        Heute lautet der Beamteneid

        „„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

        Ich habe aus dem bayrischen Beamtengesetz zitiert. In anderen Ländern ist Freistaat Bayern durch den Namen des jeweiligen Landes zu ersetzen, und bei Bundesbeamten entfällt die Passage „und der Verfassung des Freistaates / Landes xyz“.

        Noch was. Richter sind keine Beamten. Aber die Dienstverhältnisse der Richter sind dem der Beamten sehr ähnlich. Auch was die Vereidigung angeht. Sie unterscheiden sich von Beamten nur dadurch, dass sie, im Gegensatz zu Beamten nicht weisungsgebunden sind.

        Wäre das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so zu verstehen gewesen, wie Sie es wohl verstanden haben, hätten die Richter gar nicht urteilen dürfen. Aber wenn man davon ausgeht, dass auch nach 1945 Beamte vereidigt, oder erneut vereidigt worden sind, darf man auch davon ausgehen, dass diese Richter rechtmäßig im Amt waren.

        Die von Ihnen zitierte Stelle „6. Die nach dem 8. Mai 1945 neu begründeten Dienstverhältnisse standen unter dem besonderen
        Vorbehalt des Eingriffes der Militärregierung zum Zwecke der politischen Überprüfung.“ entsprach dem Rechtsstand nach Kriegsende.

      • brd2go said, on 17/04/2017 at 19:08

        „Richter nicht weisungsgebunden“ – ist denn schon wieder 1. April?

  77. Frank Radon said, on 28/10/2017 at 08:24

    Werter Reichling,
    Das oben stehende wurde sehr gut erklärt. Und ich finde es natürlich auch nicht richtig wenn ein Urteil auseinander gerissen oder nicht komplett gepostet wird. Es mag sein, dass dieses Urteil nichts über den Geltungsbereich von Gesetzen aussagt. Es sagt aber etwas ganz anderes aus. „Selbstverständlich hat auch jedes Gesetz einen Geltungsbereich. Diesere Geltungsbereich ist aber nicht im Gesetz angegeben, sondern ergibt sich aus dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers.“ Hat denn der Gesetzgeber ein Hoheitsgebiet, Besitzt er denn Hoheitsrechte? Da die BRD ein eingesetztes Provisorium der Alliierten ist um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, diese als Verwaltungskonstrukt installiert wurde und kein Staat ist, kann sie niemals über ein Hoheitsgebiet verfügen und Hoheitsrechte besitzen. Da das Deutsche Reich immer noch existiert und rechtsfähig ist kann es laut international anerkannter Staatslehre von Jellinek niemals ein Staat sein. Denn genau nach dieser ist es niemals möglich, dass sich 2 Staaten ein Territorium teilen. Was man immer so schön von euch ignoranten Leugnern liest bringt einen manchmal zum schmunzeln. Ihr könnt doch alle machen was ihr wollt. Ihr könnt euch auf den Kopf stellen, ihr könnt ignorieren, ihr könnt denunzieren diffamieren und beleidigen wie und so lange ihr wollt. Aber eins könnt ihr nicht. Ihr könnt euch nicht über gültige Verträge stellen. Und anstatt euch mit den vorher genannten Dingen zu beschäftigen und eure kostbare Zeit zu verschwenden solltet ihr sie mal besser einsetzen um euch zu informieren. Wir Deutschen besitzen unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit durch die Vererbung der Blutlinie auf EWIG in einem der 25+1 Bundesstaaten im Deutschen Reich. Nur dort sind wir frei beseelte MENSCHEN mit Rechten. Und das ganze auf EWIG. Das Deutsche Reich ist unser Vaterland, es ist unsere Heimat. Und wenn ihr Ignoranten das mal ein klein wenig nachlesen würdet, könntet ihr das sogar ganz von allein feststellen. Die Bundesregierung hat Personen installiert die mit allen Mitteln versuchen zu diffamieren, wie zum Beispiel Sonnenstaatland. Und das macht sie richtig gut. Aber die Deutschen wachen langsam auf und erkennen die große Lüge. Das kann ich euch nur empfehlen endlich mal aufzuwachen. Und mit mir darüber zu diskutieren ist absolut sinnlos denn es gibt genügend öffentliche Nachweise. Beleidigen könnt ihr mich auch gerne denn da kann ich darüber hinweg sehen da ihr mir nur zeigen würdet, dass ihr nicht mein Niveau besitzt. Da die sogenannten „Aufklärer“ nicht die Möglichkeit besitzen wie die BRD über Medien aufzuklären, müssen sie es über Webseiten, soziale Netzwerke und YouTube tun. Dabei habe ich von einem Freund ein Video gefunden das sich eigentlich jeder ansehen sollte um endlich mal aufzuwachen. Wer es dann immer noch nicht verstanden hat dem ist leider nicht zu helfen. https://www.youtube.com/watch?v=pQQKTz0u7io&feature=youtu.be

  78. Benito said, on 20/01/2018 at 16:53

    Ja und wie nennt sich der Staat konkret in dem wir leben und woraus ich demnach meine Staatsangehörigkeit ableiten kann?

    • Ralf Sallas said, on 18/06/2018 at 00:54

      Carlo Schmid Rede anhören die BRiD ist und bleibt kein Staat.

      • Ralf Sallas said, on 18/06/2018 at 01:42

        Staatsangehörigkeitsausweis Deutschland und nicht BRID

      • reichling said, on 20/06/2018 at 17:37

        Da hat wohl jemand die Rede von Carlo Schmid nicht ganz gehört. Niedergeschrieben sind es fast 15 Seiten.

        Zunächst einmal, eine BRiD gibt es nicht. Das i ist ein Buchstabe zuviel. Carlo Schmid wies in seiner Rede darauf hin, dass der Parlamentarische Rat mit dem Grundgesetz keinen neuen Staat zu schaffen, sondern einen bestehenden Staat neu zu organisieren hat. Der Staat besteht schon länger, und zwar seit 1871.

        Da die Bezeichnung Deutsches Reich nach 1945 ziemlich unpassend war (genau genommen war Deutschland auch 1871 kein Reich, sondern ein Nationalstaat), entschied man sich, den Staat entsprechend seiner Staatsform Bundesrepublik Deutschland zu nennen, und nicht mehr Deutsches Reich.

    • reichling said, on 20/06/2018 at 17:33

      Der Staat nennt sich konkret Deutschland und wurde 1871 gegründet. Und von diesem Deutschland leiten Sie Ihre Staatsangehörigkeit ab.

      In der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“, abgekürzt BRD, findet noch die Staatsform Erwähnung.

      Die Deutschen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Zur Bezeichnung der Staatsangehörigkeit wird in den meisten Staaten dieser Erde ein Adjektiv und nicht der Staatsname verwendet.

  79. Susan Jelden-Münzner said, on 19/01/2022 at 18:07

    Hallihallo
    ich bin ebenfalls auf der Suche nach Klärung zum Thema Geltungsbereich ja/nein.
    Was mich nach Studie Ihres Artikels noch immer im Unklaren lässt:
    1. Geltungsbereich=Hoheitsgebiet.
    Carlo Schmidt sprach vom (kurzgefasst) Staatsfragment ohne Verfassung. Ist das Hoheitsgebiet?
    2. Wenn es stimmt, was behauptet wird, dass die Alliierten die Grenzen von 1937 festgelegt haben, wären wir noch immer nur Staatsfragment.
    3. Der gelöschte Art 23 des GG
    4. Das angeblich ungültige Wahlgesetz
    Ich finde es bei allem eigenartig, dass man zwar überall findet, dass die Zweifler im Unrecht sind, aber nirgends eine fundierte Zusammenfassung der Richtigstellung.

    • reichling said, on 22/05/2022 at 15:53

      Bei der Diskussion über den Geltungsbereich von Gesetzen werden oft zwei Gerichtsurteile zitiert, und das auch noch völlig falsch. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ging es um eine Landschaftsschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen. Und eine Landschaftsschutzordnung gilt nun mal nicht im gesamten Geltungsbereich der Behörde, die diese Verordnung erlassen hat. Deshalb muss der Geltungsbereich in der Verordnung genau angegeben sein, damit jeder weiß und wissen kann, ob sein Grundstück von dieser Verordnung betroffen ist.
      Im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das zur Zeit der Urteilsverkündung auch für Schleswig-Holstein zuständig war, ging es um eine Baumschutzsatzung in einer Stadt. Auch hier ist wichtig, dass jeder weiß, ob er für das Fällen eines Baums in seinem Garten eine Genehmigung braucht oder nicht.

      Und jetzt zu den einzelnen Punkten.

      1. Gesetze gelten im gesamten Hoheitsgebiet des Gesetzgebers. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Geltungsbereich genau angegeben werden. Das ist zum Beispiel bei Gesetzen der Fall, in der ein „befriedeter Bezirk“ um Verfassungsorgane festgelegt wird (Bannmeilengesetze). Darin muss der Geltungsbereich genau angegeben werden. Die Bundesrepublik Deutschland umfasste 1949 eben nicht ganz Deutschland. Deshalb nannte sie Carlo Schmid „Staatsfragment“. Aber in diesem Staatsfragment galt eine Verfassung, eben das Grundgesetz.

      2. Ja, das Wörtchen „wenn“ ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Denn, es stimmt nicht, was behauptet wird. Es wird dabei viel auf dem SHAEF Gesetz Nr. 52 hingewiesen, in dem Deutschland in den Grenzen von 1937 erwähnt wurde. Aber niemand liest, um was es da eigentlich geht.
      SHAEF 52 war ein Gesetz zur Beschlagnahme und Kontrolle von Vermögen des Staates und bestimmten Personen. Ein Artikel darin befasst sich mit Definitionen für die Zwecke dieses Gesetzes oder so ähnlich. Ich bin jetzt zu faul, genau nachzuschauen.
      Und da wurde Deutschland für die Zwecke des Gesetzes definiert als das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.
      Das heißt im Klartext: Dieses Gesetz galt nicht in Österreich, es galt nicht im Sudetenland und nicht in den ab Kriegsbeginn von Deutschland annektierten Gebiete. Da stand aber nicht drin, dass diese Grenzen unwiderruflich die Grenzen Deutschlands für alle Zeit sind.
      Im Potsdamer Abkommen wurde schon festgelegt, dass die Gebiete östlich von Oder und Neiße und der südliche Teil Ostpreußens an Polen, und das Gebiet um Königsberg an die Sowjetunion, jetzt Russland, gehen. Deutschland konnte im 2+4-Vertrag diese Gebiete auch nicht mehr abtreten, das war schon 1945 erledigt worden, ganz ohne deutsches Zutun, wenn man von den Handlungen der Nazis mal absieht.
      3. Der gelöschte Artikel 23 war ab der Wiedervereinigung nicht mehr notwendig. Er beschränkte den Geltungsbereich des Grundgesetzes zunächst auf die darin genannten Länder und ließ den Beitritt weiterer deutschen Gebiete zu. Das Saarland ist zum Beispiel 1957 dem Geltungsbereich beigetreten, aber finden Sie es in diesem Artikel? Es war auch Groß-Berlin erwähnt. Aber dort galt das Grundgesetz ja gar nicht. In Ostberlin lachte man darüber, im Westen der Stadt hielt man sich an die Bestimmungen des Grundgesetzes, ohne dass es dort in Kraft gesetzt wurde, soweit die Alliierten es zuließen.
      4. Das angeblich ungültige Wahlgesetz ist nur angeblich ungültig. Es wurde vom Bundesverfassungsgericht nie aufgehoben. Es wurden nur einige wenige Punkte für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und dem Bundestag wurde aufgegeben, das Wahlrecht innerhalb einer gewissen Zeit entsprechend zu ändern.

      Ich habe schon oft nachgesucht, wie die Zweifler zu ihren Zweifeln kommen. Das konnte ich bis jetzt noch nicht finden. Offensichtlich liegt es daran, dass die Zweifler sich nicht oder bei falschen Stellen informieren.


Hinterlasse eine Antwort zu JDavis Antwort abbrechen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..