Reichling's Blog

Personalausweise nur für Staatenlose?

Posted in Allgemein by reichling on 12/04/2014

Unsere Reichsfreunde sind auf eine erschreckende Erkenntnis gestoßen. Die Tatsache, dass wir Personalausweise haben, beweist nach ihrer Ansicht, dass wir staatenlos sind.

Auf dieser Seite ist das Abkommen zu finden, allerdings nur bis zu Artikel 28. Was danach kommt, ist so unwichtig, dass man es nicht aufgenommen hat.

Die beiden letzten, übernommenen Artikel lauten

Artikel 27 Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Artikel 28 Reiseausweise
Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen;

Der Seitenbetreiber kommt zu folgenden Feststellungen

Eine (rhetorische) Frage: was ist ein Reiseausweis ? – ein Reisepaß ist es nicht, sonst stände dies hier.
> ein Personalausweis fällt unter das Staatenlosenübereinkommen
Es steht somit außer Frage: jeder, dem ein Personalausweis ausgestellt wird bzw. wurde, fällt unter das Staatenlosenübereinkommen von 1951 bzw. 1954 !Wie Martin ausführte, werden auch in anderen EU Ländern Personalausweise ausgestellt ! – nicht zu verwechseln mit Personenausweisen, in denen eine andere „Art“ Person eine Urkunde ausgestellt wurde.

Endlich der ultimative Beweis, dass wir Staatenlose sind, sonst hätten wir ja keine Personalausweise.

Auch Tobias Sonntag ist auf diesen Umstand gestoßen.

Hier freut man sich sehr über die Aufklärung in dieser Frage.

Natürlich muss auch mein spezieller Freund Eisenblech in die selbe Kerbe hauen.

Man findet sicher ähnliche Aussagen noch auf etlichen anderen rechten Seiten im Internet.

Und besonders wichtig erscheint der Art. 27 des Übereinkommens von 1954.

Dieses Abkommen ist auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums zu finden. Die Veröffentlichung wird dort nicht nach Art. 28 abgebrochen.

Dort heißt es in Art.27

Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Deutschland ist ja nicht das einzige deutschsprachige Land auf der Welt.

Also schauen wir mal nach, wie man in der Schweiz diesen Artikel wiedergibt.

Art. 27 Identitätsausweise (Schweiz)

Die vertragschliessenden Staaten stellen jedem Staatenlosen, der sich auf ihrem Gebiet aufhält und der kein gültiges Reisepapier besitzt, einen Identitätsausweis aus.

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19540178/index.html

Oh, in der Schweiz bekommen Staatenlose ja gar keinen Personalausweis, sondern einen Identitätsausweis. Auch ansonsten hat man in der Schweiz nicht einfach die Übersetzung des Abkommens von Deutschland übernommen, sondern selbst übersetzt. So sieht man in diesem kurzen Text noch weitere Abweichungen.

Ein weiteres deutschsprachiges Land ist Österreich.

Art. 27 Identitätsausweise

Die vertragschließenden Staaten werden jedem Staatenlosen in ihrem Gebiete, der kein gültiges Reisedokument besitzt, Identitätsausweise ausstellen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005924
Die Österreichische Übersetzung stimmt weitgehend mit der schweizerischen Übersetzung überein. Man hat sich aber für „Identitätsausweise“ entschieden, also die Pluralform (Plural heißt Mehrzahl, für die reichsdeutschen Leser meines Blogs).

Jetzt ist Deutsch keine Amtssprache bei der UNO. Ich war aber dennoch interessiert, wie dieser Text im von der UN beschlossenen Original heißt: Und ich wurde fündig. Ich habe mich für die französische Fassung entschieden.

Article 27 Pièces d’identité

Les États contractants délivreont des pièces d’identité à tout apatride se trouvant sur leur territoire et qui ne possède pas un tritre de voyage valable.

http://www.unhcr.fr/4b151d05e.html

Das franzöische Wort „pièce“ hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung „Nachweis“. Das s am Ende des Wortes zeigt an, dass es in der Mehrzahl steht. „pièces d’identité“ ist also zutreffend mit „Identitätsnachweise“ zu übersetzen. Ob dies jetzt in den einzelnen Ländern mit „Personalausweis“ oder „Identitätsausweis“ oder wie auch immer wieder gegeben wird, ist jedem Land überlassen. Hier kommt es nicht auf den Namen des Dokuments an, sondern ausschließlich auf seine Funktion, seine Identität nachzuweisen.

Wenn jetzt jemand behauptet, der Personalausweis würde beweisen, dass sein Inhaber staatenlos ist, hat überhaupt nichts verstanden.

Ich habe mir dieses Übereinkommen noch ein bisschen weiter durchgelesen. Ab Artikel 33 beginnt ein Kapitel VI, überschrieben mit „Schlussvorschriften“ Was da drin steht, sind noch reine Nebensächlichkeiten, völlig unterinteressant, es lohnt sich nicht, dort zu lesen. Ich habe trotzdem gelesen. Und dabei bin ich an Art. 38 hängengeblieben.

Artikel 38
Vorbehalte

(1) Bei der Unterzeichnung, der Ratifikation oder dem Beitritt kann jeder Staat zu Artikeln des Übereinkommens, mit Ausnahme der Artikel 3, 4, 16 Absatz 1 und 33 bis 42, Vorbehalte einlegen.
(2) Hat ein Vertragsstaat gemäß Absatz 1 einen Vorbehalt eingelegt, so kann er ihn jederzeit durch eine diesbezügliche an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zu richtende Mitteilung zurücknehmen.

Hat die Bundesrepublik Deutschland irgendwelche Vorbehalte eingelegt?

Wenn man die Seite des Bundesinnenministeriums ganz herunterscrollt, stößt man auf folgenden abschließenden Text

*Einige Staaten haben Vorbehalt zu bestimmten Artikeln des Übereinkommens erklärt. Hinweise hierauf befinden sich in der jeweils angegebenen Fundstelle im BGBl. II. Der Wortlaut der Vorbehalte und Erklärungen zu diesen Übereinkommen, mit Ausnahme derer Deutschlands, wird dagegen nicht im BGBl. veröffentlicht. Er ist aber in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org einsehbar.

Auf der UN-Seite bin ich nicht auf die Schnelle fündig geworden.

Aber zum Glück sind unsere österreichischen Nachbarn nicht so pingelig gewesen und haben alle eingelegten Vorbhalte aller Staaten gleich zu Beginn ihrer Website veröffentlicht. Und da heißt es unter

Deutschland:

1. Art. 23 wird ohne Einschränkungen nur auf staatenlose Personen angewandt, die zugleich Flüchtlinge im Sinne der Konvention vom 28. Juli 1951 über den Status von Flüchtlingen und des Protokolls vom 31. Jänner 1967 über den Status von Flüchtlingen sind, darüber hinaus aber nur im Ausmaß der staatlichen Vorschriften.

2. Art. 27 wird nicht angewandt.

Hier sieht man wieder eine uralte Krankheit unserer lieben reichsdeutschen Freunden. Sie lesen einen Gesetzes- oder Vertragstext nur soweit durch, bis sie etwas gefunden haben, was ihre Ansicht vielleicht annähernd bestätigen könnte. Was danach kommt, interessiert sie nicht mehr. Und so stützen sie sich in diesem Fall auf eine Rechtsvorschrift, die in Deutschland überhaupt nicht gilt. Und da einer dem anderen ungeprüft abschreibt, verbreitet sich der allergrößte Schwachsinn in Windeseile im Internet.

Aber sie fühlen sich beleidigt, wenn man sie Reichsdepp nennt.

Nachtrag:

Wie ich nach der Abfassung und Veröffentlichung meines Beitrages herausgefunden habe, hat sich auch schon Eisenfraß in seinem Blog mit diesem Thema befasst.

http://eisenfrass.wordpress.com/2014/01/15/lugen-zum-thema-staatsangehorigkeit/

Auch er ist darauf gestoßen, dass Artikel 27 in Deutschland gar nicht anwendbar ist. Mir ging es aber auch darum herauszustellen, dass die Reichsdeutschen sich an für sie unverständliche Wörter klammern, wie z. B. Personalausweis, und daran ihre abstrusen Behauptungen aufhängen.

75 Antworten

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  1. reichs-reste said, on 12/04/2014 at 11:34

    2. Art. 27 wird nicht angewandt.

    Hier sieht man wieder eine uralte Krankheit unserer lieben reichsdeutschen Freunden. Sie lesen einen Gesetzes- oder Vertragstext nur soweit durch, bis sie etwas gefunden haben, was ihre Ansicht vielleicht annähernd bestätigen könnte. Was danach kommt, interessiert sie nicht mehr. Und so stützen sie sich in diesem Fall auf eine Rechtsvorschrift, die in Deutschland überhaupt nicht gilt. Und da einer dem anderen ungeprüft abschreibt, verbreitet sich der allergrößte Schwachsinn in Windeseile im Internet.

    Aber sie fühlen sich beleidigt, wenn man sie Reichsdepp nennt.

    Und dann wollt ihr allen ernstes noch behaupten diese sogenannten Reichsdeutschen hätten keine Ahnung davon wie man Gesetze auslegt und anwenden kann? Entschuldige aber das gezielte weg lassen von ganz wichtigen Gesetzesdetalis beweist das Gegenteil. Und das ist politisch Manipulation ganz gezielt gesteuert von Leuten die in der Rechtswissenschaft und Politik angesiedelt sind, und die ganz genau wissen wie Lahmarschig der Deutsche Staat dank seiner eigenen Unvernunft auf derartige Angriffe reagiert.

    • reichling said, on 12/04/2014 at 12:45

      Ich glaube jetzt nicht, dass hinter diesen Aussagen Juristen stehen. Die würden es etwas geschickter anpacken und nicht in der Art und Weise, dass jeder Jurastudent im ersten Semester sie widerlegen könnte.

      Die reichsdeutschen Chefideologen, wie Eisenblatt,VNV Nation, Tobias Sommer, Holger Fröhner, wissen sicher genau, was in den Gesetzen und Verträgen drin steht. Und sie gehen genau so vor, wie du es beschrieben hast.
      Sie gehen nämlich davon aus, dass Ihr „Clientel“ so verblödet ist, dass es nicht in der Lage ist, diese Behauptungen nachzuprüfen. Das sind die eigentlichen Reichsdeppen. Sie glauben den größten Mist, den man ihnen vorsetzt, nur, weil die Bundesrepublik damit schlecht gemacht wird.
      Mit meinem Blog will ich den rechten Agitatoren Sand ins Getriebe schütten. Es hat schon mehrere gegebe, die meinen Blog gelesen und meine Angaben überprüft haben. Und danach haben die Reichsdeutschen ziemlich alt ausgesehen. Aber wenn sie einen verlieren, es kommen immer wieder Dumme nach.

      • reichs-reste said, on 12/04/2014 at 13:04

        Nun ja es ist nicht wichtig was ein Jura Student im ersten Semester wiederlegen könnte sondern es ist viel wichtiger wie schnell sich derartige Informationen verbreiten und Anhänger finden. Die von dir genannten sind übrigen nur die Dummen die man dank ihrer ideologischen Dummheit für diese Zwecke missbrauchen kann. Wie uns die Geschichte gelehrt hat waren fast alle Deutschen so dumm auf die Frage „Wollt ihr den totalen Krieg“ mit Ja zu antworten, eben so haben sie sich für den Arbeitsdienst missbrauchen lassen und sogar den Antifaschistischen Schutzwall haben sie gegen ihre eigenen Landsleute errichtet. Warum sollte dieses Rezept heute nicht mehr anwendbar sein? Und ja die BRD wird personifiziert, auch das ist politisch gewollt und politisch vor allem sehr weit Links angesiedelt und zwar aus Tradition heraus. Personifizieren sollte man aber das was auch juristisch als Person insbesondere als Rechtspersönlichkeit an zu sehen ist. An dieser Stelle frage ich mich manchmal warum ihr nicht mal etwas von diesem dummen Heppe lernen wollt. Was du insgesamt schreibst ist wichtig und richtig aber da stellst du eben leider die Ausnahme. Die anderen machen sogenannte Satire und treten damit selbst jedes anwendbare Grundrecht in die Tonne. Alleine aus Rechthaberei heraus entsteht niemals eine gesunde Demokratie und wer nicht mehr fähig ist Kritik zu üben der wird einem Staat Vorschub gewähren welcher sich in die falsche Richtung entwickelt, und genau das tut die Bundesrepublik gerade. Man sollte sich also nicht weiter genötigt sehen unbedingt hinter diesem System zu stehen denn alles was geschrieben steht wird völlig pervertiert angewendet. Es ist doch schon sonderbar dass sich die Gesetzgebung aus 1877 durch alle 4 Staatsformen retten konnte nicht wahr?

      • reichling said, on 12/04/2014 at 19:19

        Was heißt „Gesetzebung aus 1877“? Reichsgesetze sind ab 1871 entstanden, genau genommen sogar ab 1867. Denn Gesetze des Norddeutschen Bundes wurden praktisch unverändert vom Deutschen Reich als Reichsgesetze übernommen.

      • reichs-reste said, on 12/04/2014 at 19:32

        StGB und ZPO und der Rest dürfte für den Otto Normalpopel völlig uninteressant sein.

      • morgan stanley said, on 07/04/2018 at 17:36

        Hallo kleiner reichling
        magst zwar gut nachgeschaut haben auf der unoseite bin da auch des öfteren.Deine kommentar hier haben so ein wenig den charakter von ssl nun ja.Also in der uno staatenliste hat es zu keinem zeitpunkt einen souveränen rechtsstaat br d gegeben auch keinen staat deutschland soviel mal dazu.1990 wurde der eintrag brd auf antrag von h d genscher nache den 4 plus 2 gesprächen geändert in deutschland mal eben so Ich kann mich nicht daran erinnern das ich einer verfassung zustimmen sollte die ein staat deutschland nunmal braucht.Das heist aber im kontext ein ausweis mit der aufschrift BRD mit der staatsangehörigkeit Deutsch gibt es nicht.Entweder ich bin Deutscher oder aber preuße oder bayer aber deutsch rede ich nur.Die bezeichnung deutsch wurde durch die nazis am 5.02.1934 eingeführt also nazi gestez Staatsangehörigkeitsgesetz und durch die shaef gesetze verboten seit 1945 fern durch artikel 139 GG.Juristische Personen werden idR in Großbuchstaben geschrieben natürliche nur mit kleinbuchstaben wobei der anfangsbuchstabe eines jeden einzelnamen gross geschrieben wird.
        Somit its der Personalausweis in mherfacher hinsicht eine personenstandsfälschung und möchte sage ein naziausweis aber bestimmt keiner der die deutsche staatsangehörigkeit bestätigt.Korrekt wäre die offizielle bestätigung von 1913 nach Rustag und nichts anderes. Und noch eins zum abschluss ich bein keine Reichsbürger sonder nach ahnentafel waschechter Preuße und dazu stehe ich.

      • reichling said, on 18/04/2018 at 15:16

        Hallo große Stanly,
        dann will ich doch mal Stellung nehmen zu deinem Kommentar.

        Zunächst mal, in der UNO-Mitgliederliste hat es vom 18. September 1973 bis zum 2. Oktober 1990 einen souveränen rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland gegeben. Es gab in dieser Zeit auch einen Staat Deutsche Demokratische Republik, der als genau so souverän erachtet worden ist. Ob es ein Rechtsstaat war, lass ich mal dahingestellt.

        Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 ist die DDR der Bundesrepublik Deutschland beigetreten. Der damalige Bundesaußenminister Genscher hat dies der UNO mitgeteilt und auch darauf hingewiesen, dass jetzt beide Staaten einen einzigen, souveränen Staat bilden, der bei der UNO als „Deutschland“ geführt werden soll.

        Da es von diesem Tag an nur ein Deutschland auf der Welt gibt, war es nicht mehr nötig, zwei verschiedene Bezeichnungen dafür bei der UNO zu erwähnen.

        Deutschland und Bundesrepublik Deutschland sind zwei zulässige Bezeichnungen für den deutschen Staat. In der Verfassung des Kaiserreiches von 1871 wurde das Deutsche Reich auch sehr oft Deutschland genannt. Und es gab keine Zweifel daran, dass es sich um den selben Staat handelt.

        Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Verfassung. Sie heißt eben Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, aber dies ist zweifelsfrei unsere derzeitige Verfassung. Du hast nicht zugestimmt?

        Haben deine Vorfahren der Reichsverfassung von 1871 zugestimmt? Ich denke eher nein. Und wie war dies mit der Reichsverfassung von 1919, der Weimarer Verfassung? Haben sie dieser Verfassung zugestimmt? Die Antwort lautet: NEIN.

        Dann hat also Deutschland seit 1871 nie eine Verfassung gehabt?

        Schon mal was von repräsentativer Demokratie gehört?

        Unsere Verfassung braucht deine Zustimmung nicht.

        Unser Ausweis mit der Überschrift „Bundesrepublik Deutschland“ und der Staatsangehörigkeitsangabe „deutsch“ ist durchaus korrekt und wird auch in aller Welt so anerkannt. „Deutsch“ ist nicht der Name unserer Staatsangehörigkeit, sondern ihre Eigenschaft. Und dafür kann durchaus ein Adjektiv verwendet werden. Das machen übrigens die meisten Staaten dieser Erde so. 1934 wurden die staatlichen Hohheitsrechte der Länder abgeschafft, dadurch haben sie auch ihre Staatsangehörigkeit verloren, und in ganz Deutschland hat es nur noch eine Staatsangehörigkeit gegeben.

        Von den Alliierten wurde dies 1945 nicht beanstandet. Für sie war es normal, dass die Bürger eines Staats eine Staatsangehörigkeit haben und keine 20 verschiedenen. Dein Ausweis mit der Staatsbezeichnung Bundesrepublik Deutschland und der Staatsangehörigkeitsangabe DEUTSCH ist also völlig korrekt und wird von keinem Land dieser Erde beanstandet. Der Personalausweis ist in keiner Weise eine Personenstandsfälschung. Auch wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bestätigt, dies kann nur ein Staatsangehörigkeitsausweis, so ist er doch eine starke Vermutung, dass der Inhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Wenn jemand nachweist, dass er seit wenigstens 12 Jahren einen deutschen Personalausweis oder Reisepaß besitzt, erhält er auf Antrag auch einen Staatsangehörigkeitsausweis, wenn er einen benötigt.

        Mit Kontrollratsgesetz Nummer 1 haben die Alliierten etliche Nazigesetze aufgehoben. Die Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes war nicht dabei gewesen. Also geht die Vereinheitlichung der deutschen Staatsangehörigkeit in Ordnung. In den SHAEF-Gesetzen über über die Staatsangehörigkeit auch kein Wort verloren worden.

        Wie ich schon sagte, deutsch ist ein Adjektiv, und das hat es schon lange vor 1934 gegeben. Und es ist nicht der Name unserer Staatsangehörigkeit. In Frankreich wird die Staatsangehörigkeit seit über 200 Jahren mit française angegeben, und kein Mensch stört sich daran. Warum soll es bei unserer Staatsangehörigkeit anders sein?
        Was hat Art. 139 GG hier verloren?

        „Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
        Damit sind Bestimmungen der einzelnen Bundesländer gemeint, nicht Alliierte Vorschriften. Die Alliierten hätten einen solchen Artikel nicht benötigt.

        Juristische Personen werden in der Regel in Großbuchstaben geschrieben? Wo hast du denn diesen Blödsinn aufgeschnappt? Mir scheint, dass du keine Ahnung hast, was natürliche und was juristische Personen sind.
        Nur soviel: kein einzelner Mensch ist eine juristische Person. Und die Groß- oder Kleinschreibung der Namen hat mit irgendwelchen Eigenschaften nichts zu tun. Im Römischen Reich wurden auch die Namen der Kaiser, Konsuln und Senatoren groß geschrieben. Denn man kannte keine Kleinbuchstaben.

        Preußen existiert als Staat seit 1947 nicht mehr. Es wurde aufgelöst. Genau genommen ist der preußische Staat bereits 1934 gestorben, und zwar durch die Nazis.

  2. brd2go said, on 12/04/2014 at 18:08

    Ja wer hat denn von euch einen „Reiseausweis“?

    • JDavis said, on 12/04/2014 at 18:16

      Also ich nicht. Ich bin ja nicht staatenlos.

    • reichling said, on 12/04/2014 at 19:05

      Brauchen wir so etwas. Ich bin Deutscher, und daher nicht staatenlos. Für die Staaten, die ich aufsuche, reicht ein Bundespersonalausweis. Und wenn ich mal in die USA reisen möchte, müsste ich mit halt nen Reisepass besorgen, so einen mit bordeaux-rotem Einband.

      • brd2go said, on 12/04/2014 at 19:28

        Reiseausweis nicht Reisepass!

        Und wo steht das du deutscher bis.

      • reichling said, on 12/04/2014 at 19:33

        Die wenigsten hier dürften einen Reiseausweis besitzen, sondern einen Personalausweis oder Reisepass. Und dort steht ganz deutich und unübersehbar drin: Staatsangehörigkeit deutsch.
        Dies ist die korrekte Art und Weise der Angabe unserer Staatsanangehörigkeit. Deutsch ist in diesem Fall ein Adjektiv. Die meisten Staaten auf dieser Erde verfahren genau so. Also, was soll daran falsch sein?

        Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist automatisch Deutscher.

      • seppl said, on 12/04/2014 at 21:32

        @brd2go, 19:28 und @ reichling, 19:33:
        Vielleicht meinte brd2go ja, dass die Angabe im Reisepass oder Personalausweis kein Beweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, sondern nur eine Vermutung. Der Beweis wäre der Staatsangehörigkeitsausweis.

        Eigentlich wollte ich direkt auf brd2go und reichling antworten, aber es fehlt ein Antwortbutton unter deren Beiträgen.

      • reichling said, on 12/04/2014 at 22:51

        Beim ersten Posting muss der Beitrag erst freigeschaltet werden, und ich hab noch ein Leben ausserhalb des Internets.
        Es soll Staaten geben, in denen der Besitz des Personalausweises oder Reisepasses auch ein Beweis für den Besitz der Staatsangehörigkeit ist. Aber in diesen Staaten müssen ie Ausweis- und Passbesitzer vor der Antragstellung einen Staatsangehörigkeitsnachweis beibringen,und der kostet wiederum Gebühren.In Österreich zum Beispiel hat so gut wie jeder einen Staatsbürgerschaftsnachweis zu Hause. In Deutschland kennen den Staatsangehörigkeitsausweis die wenigsten. Sie brauchen keinen.

        Bis Ende des letzten Jahrhunderts war es auch möglich, dass jemand einen bundesdeutschen Pass oder Personalausweis besaß, obwohl er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatte, aber Deutscher nach Art.116 Abs. 1 GG war.

      • JDavis said, on 12/04/2014 at 23:49

        Und auch die Nachweisfunktion dieser Dokumente ist eine zeitlich sehr beschränkte und sehr relative. In jedem Land, in dem es die Möglichkeit des automatischen Verlusts der Staatsangehörigkeit gibt (z.B. §§ 25 und 27 StAG), könnte es schon am Tag nach der Ausstellung des Nachweises passieren, daß die Person woanders eingebürgert wird und damit die bescheinigte Staatsangehörigkeit erlischt. Oder es liegen irgendwelche Tatsachen vor, die der Behörde nicht bekannt waren, die aber die Staatsangehörigkeit zu Fall bringen. Darum spricht z.B. § 30 Abs. 2 StAG nur von einer „hinreichenden Wahrscheinlichkeit“, die notwendig ist, damit man den Staatsangehörigkeitsausweis bekommt. Wer ernsthaft einen Mangel darin erblickt, daß ein Plastikkärtchen keinen unumstößlichen Beweis für die Staatsbürgerschaft ihres Besitzers erbringt, hat wohl ein sehr großes Vertrauen in die Unfehlbarkeit des bürokratischen Apparats.

  3. Eisenfresser said, on 12/04/2014 at 19:07

    Da ich ahne, worauf die Frage abzielt, hier nochmal ein kleiner Passus des Artikel 27 (der in Deutschland eh nicht gilt): „[…]jedem Staatenlosen […], der kein gültiges Reisedokument besitzt,[…]“
    Es geht also 1. nur um Staatenlose und 2. geht es um Reisedokumente (z.B. den EU_Reisepass)

    • Dietrich said, on 14/04/2014 at 20:57

      …. oder den blauen Ausweis! Nicht nur EU Dokumente im Besonderen, denn das ist der Grüne auch!

  4. seppl said, on 16/10/2014 at 09:39

    Auch beim bmi findet man (jetzt?), dass Artikel 27 nicht angewandt wird,
    http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html

  5. Kmw1 said, on 16/02/2015 at 03:54

    Kannst dir ja mal die Artikel 116 abs. 1 und 2 des GG durchlesen und dann das dazugehörige urteil des bgh, dort steht nämlich das dieser artikel damals geschehenes unheil wieder gut gemacht werden indem die damals vertriebenen nicht als „deutsch“ sondern als “ deutscher“ wieder eingebürgert werden sollen und das ist lt. Bgh nicht möglich. Und wenn du mir nicht glaubst dann denk mal nach: die staatsangehörigkeit ist die zugehörigkeit zu einem staat.
    Der schweizer ist zugehörig zur schweiz, der franzose zu frankreich und der deutsche zu deutsch! Findest du den fehler? Es gibt keine nationalität deutsch weil es kein land gibt das deutsch heißt! Richtig wäre brd, sachsen, berlin, hamburg oder eine andere länderzugehörigkeit aber so wie es ist ist es murks ….
    Achso und die reichsdeppen mit ihren falschen fahnen und ihrem halbwissen mag ich auch nicht, da gibts ne lustige reportage vom zdf 😉

    • reichling said, on 16/02/2015 at 11:46

      Ich kann nicht ganz folgen. Es ist richtig, es gibt keine Nationalität deutsch, aber es gibt eine deutsche Nationalität, bzw. eine deutsche Staatsangehörigkeit, sowie es auch eine franzöische Staatsangehörigkeit gibt. Die Angaben auf dem französischen Ausweis „Nationalité Française heißt nichts anderes wie „Französische Staatsangehörigkeit“. Man verwendet also das Adjektiv, wie wir das auch in den deutschen Ausweisen benutzen.

      Unser Staat heißt übrigens nicht BRD, sondern Deutschland, oft wird die Staatsform, nämlich die einer Bundesrepublik, davor gestellt. Und Deutschland kennt nun mal nur die Deutsche Staatsangehörigkeit.

      Es gibt ein Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 Es ist eine Konvention des Europarates. Darin ist die Staatsangehörigkeit definiert als
      „das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin“.

      Dieses rechtliche Band besteht nun mal für einen Deutschen zu Deutschland, und darauf kommt es im Ausland an. Es gibt im Ausland keine Vertretungen von Sachsen, Berlin, Hamburg oder eines anderes Bundeslandes. Dies kann also kein Kriterium für die Staatsangehörigkeit sein.

      Was Art.116 GG angeht, so sagt Abs. 1 eindeutig

      „(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

      Der Begriff „Deutscher“ nach dem Grundgesetz geht also über die reine Staatsangehörigkeit hinaus. Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit oder dessen Ehegatte oder Abkömmling, die in Deutschland Aufnahme gefunden hat, galt mit seiner Anerkennung als deutcher Volkszugehöriger als Deutscher und genoß alle die vom Grundgesetz einem Deutschen eingeräumten politischen Rechte, hatte aber auch deren Pflichten, ohne dass er die deutsche Staatsangehörigkeit besass. Er hatte selbstverständlich auch einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

      Nach dem erwähnten Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit gibt es im Verhältnis zu einem Staat nur Staatsangehörige oder Ausländer, aber keine Zwischenform, wie in unserem Grundgesetz vorgesehen.

      Um dem Abkommen gerecht zu werden, ohne das Grundgesetz ändern zu müssen, wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz so geändert, dass zum einen alle als deutsche Volkszugehörige anerkannten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wurde, und zum andern neu hinzukommene Aussiedler (Vertriebene oder Flüchtlinge wird es kaum noch geben) mit der Feststellung ihrer deutschen Volkszugehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen mit.

      Art. 116 Abs. 2 sagt aus

      (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

      Zur Zeit der NS-Herrschaft haben viele Deutsche, nicht nur Juden, Deutschland verlassen, um einer Verfolgung durch das NS-Regime zu entgehen. Ihnen wurde damals die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt. Viele von ihnen haben die Staatsangehörigkeit ihres Aufnahmelandes angenommen.

      Wer von ihnen nach Kriegsende wieder nach Deutschland zurückgekommen ist, galt als nicht ausgebürgert, soweit er nicht widersprochen hatte. Allen anderen und ihren Nachfahren sind auf ihren Antrag hin wieder einzubürgern, auch wenn sie nicht nach Deutschland zurückkommen. Von dieser Möglichkeit machen vor allem Israelis Gebrauch, deren Eltern sich rechtzeitig aus Deutschland absetzen konnten. Diese Möglichkeit ist ein bisschen Wiedergutmachung für das in der NS-Zeit erlittene Ungemach.

      Ich sehe in der Angabe „Staatsangehörigkeit deutsch“ kein Problem. Die Zugehörigkeit des Betreffenden zum deutschen Staat wird damit korrekt beschrieben, und Deutschland folgt der selben Praxis wie die meisten anderen Staaten dieser Erde.

    • JDavis said, on 16/02/2015 at 13:55

      Richtig wäre brd, sachsen, berlin, hamburg oder eine andere länderzugehörigkeit aber so wie es ist ist es murks ….

      Und sogar wenn dem so wäre: Dann wäre der Personalausweis halt einfach „Murks“. Er wäre inhaltlich ungenau bzw. die verwendete Ausdrucksweise unüblich. Das hätte aber keinerlei Bedeutung für den deutschen Staat, die von ihm vergebene Staatsangehörigkeit, die Gültigkeit des Ausweises oder die deutschen Bürger. Wer sich an der Formulierung stört, kann ja eine andere Fassung für die nächste Layout-Änderung anregen. Für die allermeisten Bürger in diesem Land dürfte das aber unter die Kategorie „Wen interessiert’s?“ fallen.

  6. KMW1 said, on 18/02/2015 at 01:06

    Abend zusammen,

    anscheinend habe ich mich ein wenig zu kurz gefasst deswegen werde ich es jetzt nochmal etwas ausführlicher erklären und mich bemühen soviele nachweisbare Quellen wie möglich einzubauen, um das ganze nachvollziehbar zu gestalten 🙂

    Punkt 1 Reichling hast du nen Denkfehler was aber nicht schlimm ist (das internet ist ja voll davon), du beziehst dich auf internationales Recht für ein nationales Problem. Des Weiteren ist das Recht auf das du dich beziehst jünger als die Gesetze die angewendet werden.

    Punkt 2 Jetzt komme ich nochmal zu der unterscheidung „deutsch“ und „deutscher“, aber das lassen wir uns am besten mal vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklären ( http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/staatsangehoerigkeitsbehoerde/artikel.165567.php ) –> wie du siehst begründet „deutsch“ nur die vermutung das du deutscher bist und du musst es erst durch abstammung nachweisen, dann steht auf deinem perso „deutscher“ und du bist anerkannter deutscher, aber was ändert sich dadurch?

    Punkt 3 schauen wir mal in die public ordre (personenstatut) auch egbgb genannt^^ –> alle Personen die „deutsch“ sind werden nach §5 (2) EGBGB behandelt ( siehe hier http://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html ), jeder der „deutscher“ ist wird nach §5 (1) EGBGB behandelt was heißt deutsches recht geht vor internationales recht nicht umsonst steht auf falsche personenstandsangaben bis zu 2 Jahre haft (siehe hier http://dejure.org/gesetze/StGB/169.html ) –> ich sag es nochmal deutlich bist du „deutscher“ ist dein GERICHTSSTAND IMMER IN DEUTSCHLAND egal ob du es mit einem internationalen konzern, oder mit einer behörde zu tun hast die nach BDSG deine daten ausspäht (als beispiel)
    Punkt 3 warum sind wir trotz meiner ausführungen in Punkt 2 staatenlos? schauen wir uns dazu mal das Rustag (welches heute noch angewandt wird) an ( siehe da http://justitia-deutschland.org/R/RuStAG-1913.htm ) es gibt die mittelbare staatsangehörigkeit in den bundesstaaten (Bayern, Preußen usw) und die unmittelbare die zum Schutze der Nordafrikanischen Kolonien gedacht war –> in der NS entmachtete Hitler die Bundesstaaten und übertrug die macht auf sich (weiß jeder) und das Rustag wurde zum Stag (wikipedia eintrag wurde leider gelöscht …) –> jedenfalls bekam jetzt jeder die unmittelbare Reichszugehörigkeit, da ja aus den deutschen VÖLKERN ein volk, ein reich, ein f**** werden sollte, also aus den Bayern und Preußen wurden „deutsch“ siehe hier http://freiheitistselbstbestimmtesleben.de/images/brd/reisepass1934.jpg

    Punkt 4 Jetzt komme ich dazu warum wir staatenlos sind! 1. wer keine andere Staatsangehörigkeit hat wird „deutsch“ (auf vermutung er könnte ja) und wer durch abstammung nachweißt das er deutscher ist wird „deutscher“ allerdings nach 116 Abs. 1 Grundgesetz was heißt ihm wird nicht bescheinigt das er deutscher ist sondern das er ein vertriebener oder Flüchtling ist –> geil oder?
    Des Weiteren hat man jetzt auch nur die unmittelbare Staatsangehörigkeit verliehen bekommen, obwohl man seine Abstammung nach Rustag nachgewiesen hat und somit mittelbarer deutscher ist und das ja an sich kein problem wäre, da die Bundesländer ja an sich souveräne Staaten sind die sich der BRD bereits in der Präambel ihrer Landesverfassung unterworfen haben, davon abgesehen gibt es regionale unterschiede zB in Hessen ist die Todesstrafe noch erlaubt und Brandenburg verschreibt sich dem Schutz der Sorben und Wenden und will an Preußischen traditionen festhalten
    Sooo das wars jetzt erstmal die Folgen will ich jetzt nicht näher erläutern, ich hoffe ich konnte aber nen bissl klarheit in die sache bringen wenn nicht auch nicht schlimm ich werde den blog noch nen weilchen beobachten 🙂
    Und eins noch wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten 😉

    • JDavis said, on 18/02/2015 at 23:56

      wie du siehst begründet “deutsch” nur die vermutung das du deutscher bist

      Das ist ein fundamentales Mißverständnis. Nicht der Eintrag „deutsch“ begründet die Vermutung, sondern das Ausweisdokument. Eine Vermutung ist im Rechtsverkehr schon sehr viel wert und reicht in diesem Fall praktisch immer aus. Im übrigen verdichtet sich die Vermutung zu einer Tatsache, wenn man mindestens zwölf Jahre lang Ausweise der Bundesrepublik erhalten hat, § 3 Abs. 2 StAG.

      du musst es erst durch abstammung nachweisen, dann steht auf deinem perso “deutscher” und du bist anerkannter deutscher

      Da bitte ich vielmals um den Beleg eines solchen Ausweises.

      alle Personen die “deutsch” sind werden nach §5 (2) EGBGB behandelt

      Nein, denn eine Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist nicht staatenlos. Und komischerweise verschwendet auch kein Kommentar zu § 5 EGBGB auch nur ein Wort an diese Frage.

      ich sag es nochmal deutlich bist du “deutscher” ist dein GERICHTSSTAND IMMER IN DEUTSCHLAND

      Gerichtsstand und Personalstatut haben nichts miteinander zu tun. Das Personalstatut ist Teil des internationalen Privatrechts und entscheidet – grob gesagt – darüber, nach dem Recht welchen Staates jemand heiraten, Kinder bekommen und sein Eigentum vererben kann.

      schauen wir uns dazu mal das Rustag (welches heute noch angewandt wird) an

      Das Gesetz heißt mittlerweile StAG.

      in der NS entmachtete Hitler die Bundesstaaten und übertrug die macht auf sich (weiß jeder) und das Rustag wurde zum Stag

      Nein, die Umbenennung geschah erst zum Jahr 2000. Im übrigen hatten die Bundesstaaten schon längst keine Macht mehr in puncto Staatsangehörigkeit, die mittelbare Verleihung der Reichs-Staatsbürgerschaft über die Bundesstaaten war aufgrund der diesbezüglichen Reichgesetzgebung schon längst ein Anachronismus.

      nach 116 Abs. 1 Grundgesetz was heißt ihm wird nicht bescheinigt das er deutscher ist sondern das er ein vertriebener oder Flüchtling ist

      Das hat mit Art. 116 GG nichts zu tun. Das ist doch ein völlig anderer Tatbestand.

      ich hoffe ich konnte aber nen bissl klarheit in die sache bringen

      Nein, nicht einmal ansatzweise. Die Frage ist nämlich ziemlich klar – aber ganz anders, als hier dargestellt.

      • reichling said, on 19/02/2015 at 20:13

        du musst es erst durch abstammung nachweisen, dann steht auf deinem perso “deutscher” und du bist anerkannter deutscher

        Ich nehme an, KMW1 hat da noch eine schwache Erinnerung an ältere Personalausweise in der Form eines kleines Heftchens mit mehreren Seiten.

        Da kam das Wort „Staatsangehörigkeit“ überhaupt nicht vor. Es war nur auf jedem Ausweis eingedruckt „Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher“.

        Damit war „Deutscher“ im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG gemeint, also deutsche Staatsangehörige und sogenannte Statusdeutsche, also Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler aus Osteuropa, deren deutsche Volkszugehörigkeit festgestellt worden war, die aber (noch) nicht eingebürgert waren. Mit der Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit galten sie als Deutsche und hatten (fast) alle Rechte eines Deutschen, einschließlich des aktiven und passiven Wahlrechts.

        Diesen Personenkreis gibt es heute nicht mehr, das die Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit jetzt mit der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden ist. Ich gehe davon aus, dass dies eine Folge der europäischen Konvention über die Staatsangehörigkeit war, nach der es nur Staatsangehörige und Ausländer gibt, aber keine Zwischenform. Die frühere deutsche Praxis konnte danach nicht länger aufrecht erhalten werden.

      • KMW1 said, on 22/06/2015 at 19:31

        Hol dir doch einfach mal nen Auszug aus dem Einwohner Stammregister und dann siehst du ja, ob du de facto oder de jure deutscher bist oder nicht 😉

  7. F. Matthes said, on 16/05/2015 at 07:46

    Hallo, als Sammler Deutscher Personalausweise abe ich nun endlich einen „Deutschen Personalausweis für Staatenlose“ von 1949 bekommen. Also, den Ausweis gab es!

  8. quark999 said, on 19/06/2015 at 21:44

    Ich verweise auf folgende Quelle:

    C.H. Beck- Reihe (4.Auflage; ISBN: 3406515428) heißt es auf Seite 203/204

    „Das GG hat keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) fest, wie sich aus den Vorschriften der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt.
    Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt (Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951),
    S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f).

    Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen.“

    Wie es gibt ne Staatsangehörigkeit von 1913, aber keine Bundesangehörigkeit auf die BRD bezogen, bin ich dann nen Reichsangehöriger. Hääää?

    Und vor einigen Jahren stand im Innenministerium Bayerns ganz klar, das es eine Unterscheidung gibt zwischen Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und Deutscher Staatsangehöriger gibt. Warum das entfernt wurde, erschließt sich mir nicht ganz. Aber sicher lag es nach euerer Definition an den Reichsdeppen. Aber wenn ihr meint das diese einer Lüge aufgesessen sind und sie Reichsdeppen beschimpft, dann müsst ihr euch BRD GmbH Deppen beschimpfen lassen, oder?

    Gibt ja diesen gelben Schein, damit weißt man dann endgültig die Staatsangehörigkeit nach, da steht auch wieder Deutsch.

    Und im GG steht ausdrücklich drin, Deutscher im Sinne dieses ist blabla vorbehaltlich anderer gesetzlicher …

    Fällt was auf, das GG regelt unter Vorbehalt anderer gesetzlicher Bestimmungen und da kommt der Verweis auf RuStag/StAg ins Spiel.

    Und um mal ganz klar was festzustellen, die Nationalität leitet sich von der Geburt ab(lateinisch natio), diese ist unveränderlich und von mir aus gerne Deutsch, Türkisch, Russisch, Französisch usw. Aber Staatsangehörigkeit sagt welchem Staat ich angehöre und das muss dann der Name des Staates sein und kein Adjektiv. Das ergibt Sinn und grammatikalisch ist es sowieso korrekt, ungenauer Sprachgebrauch brachte diesen Mist mit Deutscher Staatsangehörigkeit–>“Deutsch“ seit 1934.

    Wenn ich jemanden Frage, welcher Partei/Verein er angehört sagt er doch auch SPD/CDU/FDP und nicht /Roter/Grüner. Ich fragte nicht nach Farben sondern nach der Partei und die heißt nicht rot bzw. roter.

    Wenn keiner mehr der Sprache mächtig ist, sollten wir noch mehr Flüchtlinge aufnehmen und die Landesprache bald ändern.

    • JDavis said, on 20/06/2015 at 21:14

      Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen.”

      Wie es gibt ne Staatsangehörigkeit von 1913, aber keine Bundesangehörigkeit auf die BRD bezogen, bin ich dann nen Reichsangehöriger.

      Nein, ganz einfach ein deutscher Staatsbürger. Nach dem Krieg hat man sich dafür entschieden, dass es eben keine von der (gesamt-) deutschen Staatsbürgerschaft verschiedene (westdeutsche) Bundesangehörigkeit geben sollte. Man wollte jeden Eindruck, die deutsche Teilung werde hingenommen oder gar verfestigt, vermeiden. Diese Problematik gibt es heute nicht mehr, die deutsche Staatsangehörigkeit ist die der Bundesrepublik Deutschland, ein Deutscher ist ein Bundesbürger.

      Und vor einigen Jahren stand im Innenministerium Bayerns ganz klar, das es eine Unterscheidung gibt zwischen Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und Deutscher Staatsangehöriger gibt.

      Ja, es gab den „Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG“, der nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besaß, aber trotzdem Deutscher war. Diese merkwürdige Konstruktion ist heute praktisch nicht mehr relevant, da diese Personen fast alle eingebürgert wurden.

      Fällt was auf, das GG regelt unter Vorbehalt anderer gesetzlicher Bestimmungen und da kommt der Verweis auf RuStag/StAg ins Spiel.

      Natürlich, weder das Grundgesetz noch irgendeine andere Verfassung regelt auch nur eine Materie abschließend, man braucht fast immer eine nähere Bestimmung durch einfache Gesetze.

      Aber Staatsangehörigkeit sagt welchem Staat ich angehöre und das muss dann der Name des Staates sein und kein Adjektiv. Das ergibt Sinn und grammatikalisch ist es sowieso korrekt, ungenauer Sprachgebrauch brachte diesen Mist mit Deutscher Staatsangehörigkeit

      Das sehe ich nicht so, es ist absolut üblich, bspw. von der deutschen, russischen, ägyptischen usw. Staatsangehörigkeit zu sprechen. Aber sogar, wenn sprachlich holprig wäre, hätte das weder für den Ausweis noch für die Staatsangehörigkeit irgendwelche Folgen.

      • quark999 said, on 21/06/2015 at 10:04

        Nein, ganz einfach ein deutscher Staatsbürger. Nach dem Krieg hat man sich dafür entschieden, dass es eben keine von der (gesamt-) deutschen Staatsbürgerschaft verschiedene (westdeutsche) Bundesangehörigkeit geben sollte. Man wollte jeden Eindruck, die deutsche Teilung werde hingenommen oder gar verfestigt, vermeiden. Diese Problematik gibt es heute nicht mehr, die deutsche Staatsangehörigkeit ist die der Bundesrepublik Deutschland, ein Deutscher ist ein Bundesbürger.

        Das heißt die BRD als ursprünglich erschaffenes Provisorium hat sich angemaßt, im rechtlichen Sinne die Rechtsnachfolge des Deutschen Reichs anzutreten, mit welcher rechtlichen Begründung auch immer sei mal egal. Und über seine bisherigen Grenzen hinaus eine einheitliche Staatsangehörigkeit zu verwenden, aus einer Zeit als es die BRD noch nicht gab. Denn damit gilt folglich die Staatsangehörigkeit ja sowohl für die Einwohner der BRD und DDR, obwohl letzteres der BRD exterritorial gegenüberstand.

        Analogie: auf dem Boden der BRD kann jetzt also auch das polnische, rumänische Staatsangehörigkeitsgesetz gelten obwohl sie genauso exterritorial zu der BRD stehen und keine hoheitlichen Befugnise haben?

        Zur damaligen Zeit der Gründung der beiden Provisorien hatte die Siegermächte wenn ich mich nicht irre die Hoheitsgewalt(Besatzungsstatut), heißt DDR und polnische Verwaltungsgebiete eingeschlossen von der Sowjetunion kontrolliert. Die Westzonen von den Briten, Amerikanern und Franzosen. Berlin der Sonderfall.

        Mit welcher Legitimation dürfen die Westmächte und ihre damaligen Vertreter(damit meine ich die eingesetzten deutschen Politiker)wo sie doch mit der Sowjetunion alles vertraglich geklärt haben das Sie ihre Befugnisse nur in ihrem Teil gelten auf einmal ihre Befugnisse überschreiten?

        Übrigens, das polnische und das rumänische Staatsangehörigkeitsgesetz gilt auch auf deutschem Boden, für polnische und rumänische Staatsangehörige.
        Wenn ein deutsches Ehepaar im Ausland ein Kind bekommt, gilt für sie ja auch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht.

      • reichling said, on 22/06/2015 at 10:18

        Verehrter Quark999, wenn Sie schon HTML-Code einfügen wollen, dann bitte richtig. Tags setzt man in spitze Klammern, nicht in eckige, und quote ist kein HTML-Tag, das heißt blockquote. Ich habs geändert.

        Aber jetzt mal zu Ihrem Kommentar.

        Die BRD hat sich eben nicht angemaßt, die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches anzutreten. Sie hat sich von Anfang an als den selben Staat, das selbe Völkerrechtsubjekt, wie das Deutsche Reich gefühlt. Übrigens sprach man nach 1945 nur selten vom „Deutschen Reich“. Unser Staat wurde bereits in der Reichsverfassung von 1871 auch Deutschland genannt. Und die Bezeichnungen „Deutsches Reich“ und „Deutschland“ standen in der Verfassung gleichrangig nebeneinander.

        Das Reich war die Organisation des Staates Deutschland. Und diese Organisation ist 1945 zusammengebrochen, nicht aber der Staat an sich.

        Carlo Schmid sagte in seiner Rede im September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat:

        Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muß aber neu o r g a n i s i e r t werden.

        Das Grundgesetz war die Neuorganisation des nach wie vor bestehenden Staates Deutschland. Auf Grund der Uneinigkeit der Siegermächte konnte diese Neuorganisation nur auf einem Teil des Staatsgebietes durchgeführt werden.
        Auch die DDR, unter sowjetischer Herrschaft, betrachtete sich 1949 ebenfalls als einzig legitimen deutschen Staat und legte in ihrer Verfassung sogar fest, dass es nur eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt.
        Später ist sie von dieser Auffassung abgerückt, nicht aber die Bundesrepublik Deutschland.

        Ihre letzte Frage verstehe ich nicht. Inwiefern haben die Westmächte ihre Befugnisse mit der Bildung der Bundesrepublik Deutschland überschritten? 1949 erstreckte sich die Bundesrepublik nur auf die westlichen Besatzungszonen. Dies änderte sich erst durch den Beitritt der DDR am 3.10.1990.

  9. quark999 said, on 22/06/2015 at 17:15

    Carlo Schmid sagt jedoch in seiner Grundsatzrede auch: das man keinen neuen Staat zu errichten hat sondern einen Teil Deutschlands neu zu organisieren. Für mich sind das zwei paar Schuhe Staat gründen und organisieren. Es kann doch auf einem Territorium nur einen Staat geben und nicht zwei konkurrierende oder irre mich da?

    Vor allem der Tatsache geschuldet das zur damaligen Zeit 1945 die Drei-Elemente Lehre von Jelinek zur Definition eines Staates herangezogen wird. Das gabs 1871 noch nicht, daher nicht Vergleiche bringen und die Behauptung aufstellen dann gäbe es gar keine Staaten. Recht richtet sich immer zu dem Zeitpunkt der Tat, auch wenn man das bei den Nürnberger Prozesses gekonnt ignorierte(keine Strafe ohne Gesetz).

    Back To Topic

    1. Staatsgebiet von mir aus im GG definiert Artikel 23 a.F. mit den Ländern
    2. Staatsvolk von mir aus auch wenn es keinen Bundesbürger gibt dafür aber das RuStag/StaG in Verbindung mit GG,
    3. Aber Verfassung fehlt?

    Zum damaligen Zeitpunkt gab es die Frankfurter Dokumente und darauffolgendes GG welches unter alliierter Aufsicht stand, zudem stand über dem GG das Besatzungsstatut. Damit fehlt eines der 3 Merkmale. Warum keine Nationalversammlung wie 1919, dann sag ich ja alles prima und in Butter und ein juristisch(de jure) Staat.

    Treuhänderschaft Deutschlands war es zur Gründung, wie wird es aus einem Treuhänder auf einmal ein Staat und wann passierte das und vor allem mit welcher juristischen Begründung?

    Minute 39 Grundsatzrede:
    Nur eine deutsche Nationalversammlung kann eine Verfassung aufsetzen.(Hatten wir denn 1990 eine?)

    Minute 46 Gundsatzrede:
    Die deutsche Verfassung ist das Besatzungsstatut, in dem das Grundgesetz wirkt.(bis 1955 gültig, laut Gisy aber immer noch versteckt aktiv)

    Minute 50 Grundsatzrede:
    Eine deutsche Verfassung darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes entstehen (dies ist aber faktisch geschehen, als man das Grundgesetz zur Verfassung erklärte und Artikel 23 a.F gestrichen wurde).

    Ihr könnt mir ja gern unterstellen ich wäre auf den Kopf gefallen, aber ein damaliger Jurist hat sicherlich mit seiner Grundsatzrede ins Schwarze getroffen und die rechtliche Lage präzise erfasst. Jetzt heißt es natürlich 1955 Ende Besatzungsstatut, und damit wird aus der Treuhänderschaft ein Staat. Und wenn nicht zu diesem Zeitpunkt so spätestens 1990 mit 4+2, der einen Friedensvertrag darstellen soll.

    • KMW1 said, on 22/06/2015 at 19:27

      Naja das ist prinzipiell schon richtig, aaber werf doch einfach mal einen Blick in die Länderverfassungen.
      In den 50-er Jahren wurden die , von den Allierten besetzten Gebiete, neu aufgeteilt und reorganisiert, anschließend durften die Menschen dort wählen und sich zu ihrer bundesstaatlichen Verfassung bekennen. Was heißt es wurden de jure souveräne Staaten gegründet die in ihrer Verfassung ihre Macht bereits in der Präambel an die BRD abgaben und nach dem Mauerfall passierte das gleiche in den neuen Bundes (-staaten) -ländern und warum? weil niemand so richtig versand was das bedeutet hat. Sollte mir jemand nicht glauben so möge er doch bitte auf die homepage eines Bundeslandes seiner Wahl gehen und selbst recherchieren, bei google Verfassung hessen zb reicht an sich schon, datum des Inkrafttetens steht mit bei 😉

      • quark999 said, on 22/06/2015 at 21:38

        Landesverfassung Hessen bspw. stammt von 1946, vor Inkrafttreten des Grundgesetzes. Damit wieder unter Vorbehalt der Alliierten und nichts mit frei. Das verkaufst du mir als Verfassung. Nur mal ne weithergeholte Analogie um dein Rechtsverständnis zu verstehen: „Das heißt bspw. ich drohe dir Schläge und noch mehr Gewalt an damit du einen Vertrag unterschreibst“. Das machst du dann letztendlich, somit hast du deine Willenserklärung freiwillig abgegeben da mir ja niemand beweisen kann das ich dich gezwungen habe. So versteht ihr also Recht(de jure), aber über jeden Kleinkriminellen wird sich aufgeregt wegen Erpressung/Nötigung.

        Einziger Unterschied, es ist allgemein bekannt(offenkundig) das Deutschland besetzt worden ist und die Alliierten das Sagen hatten, mindestens bis 1955 im großen Umfang und das nichts ohne Alliierte Zustimmung realisiert werden konnte. Erst ab 1955(Überleitungsvertrag) gab es eine Lockerung.

        Präambel ist ein Vorwort(Einleitung), diese hat letztendlich keine rechtlich wirkende Bindung und kann in etwa so betrachtet werden wie ein Vorwort in einem Buch. Sie drückt eine Absicht aus, mehr aber nicht. Einfach mal nachschauen was die Vorsilbe Prä im Deutschen bedeutet.

        Bundesstaaten gab es nur im Kaiserreich, nach dem 1.WK wurden die Staaten zu Ländern und sind es bis heute.

        Ist das jetzt dein Ernst mit der Verfassung(frei ohne Einfluss eines Dritten) oder möchtest du mich hier verar….?

        Wieder Politiker(Treuhänder) von den Alliierten berufen was auszuarbeiten, unter Aufsicht. Da passt was nicht zusammen. Wenn ein 5-Jähriger bei seiner Mutter um Erlaubnis fragen muss ob er was darf, kann man auch nicht sage er alleine hat volle Souveränität. Genauso wars aber 1945-1955 zur Gründung BRD/DDR.

        Da könnt ihr zehnmal behaupten souverän, Schäuble sagte es doch selbst in nem Video(seit dem Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän), auch wieder ein Jurist.

      • JDavis said, on 23/06/2015 at 11:41

        Landesverfassung Hessen bspw. stammt von 1946, vor Inkrafttreten des Grundgesetzes. Damit wieder unter Vorbehalt der Alliierten und nichts mit frei. Das verkaufst du mir als Verfassung.

        Ob frei oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob eine Verfassung eine Verfassung ist. Davon abgesehen braucht ein Staat keine geschriebene Verfassung, um ein Staat zu sein. Und schlussendlich gab es sogar noch eine Volksabstimmung über die hessische Verfassung, bei der am 1. Dezember 1946 mehr als drei Viertel der Wähler mit Ja stimmten.

        Und wen es stört, dass es hier eine Alliierte Oberaufsicht gab, müsste mal darlegen, wie ein Land nach einem verlorenen Krieg samt Zusammenbruch aller staatlichen Strukturen anders die Rückkehr zur Demokratie schaffen soll als mit Hilfe der Siegermächte. Dass man innerhalb von eineinhalb Jahren die weitestgehende Wiedererrichtung eines demokratischen Staatsapparats zugelassen hat, ist schon bemerkenswert.

        Präambel ist ein Vorwort(Einleitung), diese hat letztendlich keine rechtlich wirkende Bindung und kann in etwa so betrachtet werden wie ein Vorwort in einem Buch. Sie drückt eine Absicht aus, mehr aber nicht.

        Interessante Theorie, das Bundesverfassungsgericht sieht’s aber anders. Und z.B. der US Supreme Court auch, siehe die Nachweise unter https://en.wikipedia.org/wiki/Preamble_to_the_United_States_Constitution#Meaning_and_application.

        Da könnt ihr zehnmal behaupten souverän, Schäuble sagte es doch selbst in nem Video(seit dem Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän), auch wieder ein Jurist.

        Ja, und was er damit gemeint hat, dürfte auch jeder Nicht-Jurist verstehen. Sofern er das verstehen will.

  10. quark999 said, on 23/06/2015 at 17:45

    1.Ein Staat braucht keine geschriebene Verfassung, einverstanden man sieht es ja am besten an dem Beispiel England. Aber man kann nicht allen ernstes behaupten das von einem fremden etwas aufgezwungenes als eine Verfassung angenommen wird, auch das ist glasklar definiert und verweißt Carlo Schmid in seiner Rede. Carlo Schmid bringt den Vergleich der Landesfürsten nach den Napoleonischen Kriegen die sich auch Verfassung nannten, es aber im rechtlichen Sinne nicht waren.

    2. Es geht mir darum das man etwas nur so bezeichnet wenn es das auch ist. Ich sag ja auch nicht zu einer Garage Haus und erwarte dann vom gegenüber das er eine Garage als Haus betrachtet. Wenn ich das machen würde käme ich in die Anstalt, aber gerade das versucht ihr ein Grundgesetz Verfassung nennen und diesem damit einen rechtlichen Status setzen den es nicht hat.

    3. Das Volk oder die Vertreter des Volkes in einer Nationalversammlung, wobei die Verfassung die höchste Norm in einem Staate ist ohne einen Dritten fremden Willen. De jure war das bei Inkrafttreten des GG nicht der Fall, egal wie es ein Advokat auch ausdrücken mag. Die Faktenlage 1949 belegt dies. 1949 keine Verfassung, ein Grundgesetz für die BRD.

    Damit ursprünglich keine Verfassung, das Besatzungsstatut war sozusagen die Verfassung, in dessen Rahmen sich das GG bewegte.

    Frage:
    Und aus einmal wird aus einem Grundgesetz ganz plötzlich eine Verfassung(1990), wie aus einem Hund auf einmal ein Schwein wurde. Erklärt mir bitte letztere Metamorphose, wie das geht und dann sollte ja auch erstere möglich sein?

    4. Das sich das selbsternannte Bundesverfassungsgericht welches sich aufs GG bezieht das gewissermasen rechtlich so auslegen muss ist nur logisch, entzieht sich das Gericht ja sonst der eigenen Grundlagen wenn die Frage aufgeworfen wird von welcher Verfassung sprechen wir wenn nicht vom GG.

    Ja der Link zu wiki stimmt mir zu, lediglich eine „Introduction“, wie heißt das deutsche Wort dafür. Da scheint jemand wohl Schwierigkeiten mit Englisch zu haben.

    • JDavis said, on 23/06/2015 at 19:16

      Aber man kann nicht allen ernstes behaupten das von einem fremden etwas aufgezwungenes als eine Verfassung angenommen wird, auch das ist glasklar definiert und verweißt Carlo Schmid in seiner Rede.

      Das Grundgesetz war nicht aufgezwungen, es wurde von den Abgeordneten im Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und beschlossen. Und spätestens seit 1990 hätten die Abgeordneten von Bundestag und Bundesrat jedes Recht der Welt, diese Verfassung so zu ändern, wie sie wollen.

      aber gerade das versucht ihr ein Grundgesetz Verfassung nennen und diesem damit einen rechtlichen Status setzen den es nicht hat.

      Selbstverständlich ist das Grundgesetz eine Verfassung. Es erfüllt die Definition einer Verfassung in jeder Hinsicht.

      Die Faktenlage 1949 belegt dies. 1949 keine Verfassung, ein Grundgesetz für die BRD.

      Doch. Eine Verfassung namens Grundgesetz. Daran gibt es nicht den geringsten Zweifel.

      Ja der Link zu wiki stimmt mir zu, lediglich eine “Introduction”, wie heißt das deutsche Wort dafür. Da scheint jemand wohl Schwierigkeiten mit Englisch zu haben.

      Also jetzt wird’s langsam grotesk. Da stehen doch zahlreiche Beispiele für Gerichtsurteile, in denen die Präambel eine Rolle gespielt hat.

      • brd2go said, on 23/06/2015 at 19:21

        ….. ja genau das ist der Beweis dafür, dass dieses Pack tut was es will und auf gesetzliche Vorgaben keine Rücksicht nimmt.
        Welche Nummer hat denn der „Artikel“ Präambel?

      • JDavis said, on 23/06/2015 at 19:37

        Dieser Artikel hat keine Nummer. Er kommt einfach vor Artikel 1.

      • brd2go said, on 23/06/2015 at 19:45

        Ach so und dann hat so etwas gesetzeskraft und ist nicht nur ein einfaches Vorwort.
        Wie borniert muss man sein?!

  11. JDavis said, on 23/06/2015 at 19:47

    Ja, die Gesetzeskraft eines Artikels hängt nicht davon ab, dass er eine bestimmte Nummer hat. Und wenn dem so wäre, warum sollte der Gesetzgeber diesen Inhalt dann in die Präambel schreiben und nicht einfach in einen „normalen“ Artikel?

    • quark999 said, on 25/06/2015 at 21:07

      Die Alliierten die ja überhaupt erstmal im Nachkriegsdeutschland festlegten welche Parteien und damit Politiker erlaubt sind. Sehr sehr demokratisch und frei ist das ohne Einfluss eines Dritten. Hört doch endlich mit eurer Schuldbildung aus Geschichte auf, die man euch bewußt eingepleut hat.

      Mal als Vergleich die Präambel von 1919

      Präambel

      Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.

      Das ist ne blanke Feststellung die da steht, denn das Inkrafttreten dieser von 1919 stammenden Verfassung ist in nem extra Artikel definiert. Nur eine Einleitung und Vorwort.

      sag ich es ist Gesetz das der Himmel grün ist. Wer was anderes behauptet wird bestraft mir Freiheitsstrafe von einem Jahr. So das ist jetzt völlig legitim, denn ich habe mich jetzt selbstermächtig und bin hier Staatsoberhaupt. Gibt ja auch keine Hierarchie im Recht und wenn passt man die immer den Gegebenheiten an.

      1. Alliierten mit SHAEF ab 1945
      2. Besatzungsstatut, steht/stand bis 1955 über dem GG, womöglich heute noch laut Gisy
      3. Damit folgt aus 1. und 2. das das GG nicht die höchtste Rechtsnorm war
      4. Aus 3. ergibt sich schon allein das es keine Verfassung sein kann, zudem Abhängigkeit des Dritten(Siegermächte). Selbst Willy Brandt sagte es das es empfohlen, aufgedrückt wurde. Sehr freie Entscheidung. Das GG und die Vorschläge wurden den Alliierten vorgelegt und passte was nicht, wirde es abgeändert. Ja, nichts mit frei vom Parlamentaischen Rat. Hört auf diesen Mist zu behaupten. Bevor ihr so eine Doskussion anstoßt solltet ihr die Fakten kennen und nicht verklären.
      5. Und jetzt kommt nicht mit „Der Zweck heiligt die Mittel“ oder „was hätte man denn sonst tun sollen?“. Solches Verständnis habt ihr für die Befehlsempfänger in den KZs sicher nicht, also messt bitte nicht mit zwei paar Schuhen und verachtet beides gleichermaßen.
      6. Rechtsbrüche der Alliierten, ich sag nur Auflösung von Ländern was nach HKLO nicht konform ist.
      7. Artikel 146 ging auf Vorschlag von Carlo Schmid ein, Verfassung nicht durch Abänderung des GG. Was ist 1990 passiert. Also fällt diese Argumentation wieder hinten runter. Ich definiere Käse zu Butter, ja aber es ändert sich nichts an dem Fakt das Butter Butter bleibt und Käse Käse auch wenn ich die Begrifflichkeiten verändert habe.

      Versteht ihrs, Verfassung ist das Teil GG nicht, genausowenig wie der Mond ein Planet ist auch wenn ich meine Definitionen von Planet und Trabant tausche. Begriffe vertauscht, aber sonst nichts.

      Aber eure Theorie ist ja aus Unrecht erwächst Recht oder mathematisch ausgedrückt, weil 7+4 13 ist ist 13+5=18, also Endergbnis 18. Ich sag nur Folgefehler, aus der 1. falschen Rechnung, daher muss eure Argumentation auf solch groben Unfug fußen.

      Dafür euch trotz unterschiedlicher Begriffe(Artikel und Präambel) ein und dasselbe für euch ist, vermute ich auch das Mensch und Tier für euch bilogisch/juristisch ein und dasselbe sind. Und ist es das, natürlich nicht, aber schlaft weiter in der Betreuungsrepublik Deutschland(BRD)

      • JDavis said, on 25/06/2015 at 21:49

        Versteht ihrs, Verfassung ist das Teil GG nicht

        Carlo Schmid hat aber etwas anderes behauptet.

      • brd2go said, on 26/06/2015 at 06:47

        Respekt! – das eindeutig genug sein.

      • JDavis said, on 26/06/2015 at 13:30

        Ja, das ist halt das Dilemma. Wenn ihr euch gegenseitig überzeugen wollt, dann reicht das natürlich – zumal die Messlatte dafür nicht sehr hoch ist. Aber in der Welt da draußen interessiert sich niemand für diese Theorien. Kein Gericht hat jemals sein Urteil auf irgendetwas davon gestützt und auch sonst keiner, der in irgendeiner Form etwas zu entscheiden hätte. Ihr könnt euch also diese Glaubenssätze an die Wand hängen, aber sie sind und bleiben irrelevant.

  12. KMW1 said, on 26/06/2015 at 21:10

    Ich wollte mit dem Verweis auf die Länderverfassungen eigentlich nur aufzeigen, das die Bundesstaaten (denn das sind sie bis mir jemand das gegenteil beweist 😉 ) neu organisiert wurden und schon damals die Menschen getäuscht wurden, weil sie es entweder nicht besser wussten oder mit dem Aufbau ihrer Heimat beschäftigt waren. Zur Präambel muss ich sagen wenn es um Wirtschaft geht hast du Recht aber im Staatsrecht ist die Präambel die Entscheidungsgrundlage auf der, derjenige Vertrag beruht (frag das Gabler Wirtschaftslexikon wenn du mir nicht glaubst).
    Ihr könnt euch ja mal das Gerichtsurteil von dem „Holocoust-Leugner“ Horst Mahler ansehen und da mal ein wenig nachrecherchieren, dieser stützte sich nämlich auf die Theorien von Rudolf Germar der zu dem Ergebnis kam das es zu der damaligen Zeit technisch und wirtschaftlich viel zu teuer gewesen wäre Zyklon B einzusetzen, da man sehr sehr hohe Schnornsteine in den KZ`s benötigt hätte, um sich nicht selber zu vergiften, aber auf Bildern der Luftüberwachung waren keine zu sehen (merkwürdigerweise).
    Da er seine Meinung lautstark in Kanada und den USA kundtat wurde er irgendwann aus den USA nach Deutschland verschleppt und in Deutschland vor Gericht gestellt wegen verstoßes gegen §131 Stgb, in dessen folge wurde auch und seine Verteidigerin Silvia Stolz zu 3,5 Jahren haft verurteilt (weil sie ihrer Job gemacht hat und ihren Mandaten verdeidigen wollte).

    Ihr könnt euch ja auch mal fragen warum ein Staat der politisch soweit links steht sich dem zum Beispiel

    EStG (LSt, GewSt) 1934

    Justizbetreibungsordnung 1935

    bedienen muss.

    Und dann könnt ihr euch die frage stellen wem nützt das alles?
    Wer hat was davon wenn wir uns tagtäglich Schuld und Sühne einreden lassen über einen Krieg der so stark medial verzerrt wurde das keiner mehr so genau weiß was da passierte?
    Denkt einfach mal über euer Sofa hinaus und in größeren Maßstäben wer hat im enddefekt immer Kapital rausgeschlagen?

  13. quark999 said, on 27/06/2015 at 15:17

    @JDavis

    Carlo Schmid sagt ausdrücklich das keine Verfassung zu beschließen ist, Grundsatzrede Parlamentarischr Rat. Hier der Auszug:

    Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: Parlamentarischer Rat ? Was heißt denn: Grundgesetz ? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.

    Was heißt aber Verfassung ? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes.

    Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber – was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde – Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn vorläufig lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll.

    Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.

    ….

    Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.

    Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können: Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.

    So wo steht hier das das GG die Verfassung ist, es wird glasklar und präzise definiert das die Befugnisse für eine Verfassung schlicht fehlen. Zeitliche Begrenzung Artikel 146, originär und nicht durch Abänderung. Gehts noch eindeutiger?

    • JDavis said, on 27/06/2015 at 15:29

      Ja, und jetzt verlassen wir mal den Wahlkampfansprache-Teil seiner Grundsatzrede und bewegen uns dorthin, wo er tatsächlich etwas Juristisches sagt:

      Die Frage ist nun, ob nicht durch uns allgemeine Bestimmungen für ein solches Wahlgesetz [für die Wahlen zum Bundestag] in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Ich für meinen Teil würde darin einen Nachteil sehen. Man soll Wahlgesetze nicht allzu sehr unter Verfassungsschutz stellen.
      Man sollte Wahlgesetze beweglich lassen, damit sich bestimmte Erfahrungen auswirken können und damit sich auch ein Stilwandel im politischen Leben konkret auswirken kann.

      All das, was ihr immer zitiert, wenn ihr Schmid als Kronzeugen für die absurde Behauptung, das Grundgesetz sei keine Verfassung, herbeizerrt, hat er selber nicht ernst genommen. Das war eine reine Schaufenstererklärung, weil man sich den Schuh, die deutsche Teilung durch Gründung der Bundesrepublik zu zementieren, nicht anziehen wollte.

      • quark999 said, on 27/06/2015 at 23:06

        Ja genau, darauf habe ich gewartet das diese Passage kommt und das man alles andere als Wahlkampfansprache abtut, vor allem bezugnehmend auf Wahlgesetz mit dem Begriff Verfassungsschutz . Ich nehme aus dem BGB auch nur Paragraph 1 ernst, der Rest interessiert nicht nicht und gilt für mich auch nicht. Fragmentiert, ganz prima.

        Prima JDavis, so kann man das auch machen. Und um auf das angesprochene Dilemma zu kommen mit Irrglauben, es ist auch keine Theorie. Die Fakten habe ich dir dargelegt: Grundsatzrede Auszug, Verweis auf Artikel 146 nicht durch Abänderung, Besatzungsstatut.

        Noch so nen Jura-Thema weil du entweder ein BRD-Jurist bist oder aber nen totaler Mainstream-Gleichschaltungs-Typ der an ewiges Wachstum glaubt.

        GVG Paragraph wurde mal gestrichen, da stand drin „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“.

        So Gerichte sind staatlich gewesen bis zu diesem Zeitpunkt, dann wurde das gute Stück gestrichen. Jetzt die Spezialfrage, sind die Gerichte weiterhin Staatsgerichte?

        Ich wette deine Antwort ist JA, es hat sich juristisch nichts geändert und es bleiben Staatsgerichte denn der Paragraph ist überflüssig. Nur mal zur Analogie ein anderes Buch, StGB Paragraph wird gestrichen für bspw. Urkundenfälschung, ist das ab dem Zeitpunkt der Streichung dann immer noch eine strafbare Handlung?

        Laut deiner Logik zum GVG(keine Änderung durch Streichung) muss es eine strafbare Handlung nach der Streichung sein. Daraus folgt aber das es egal ist ob Artikel hinzukommen/gestrichen werden und was da überhaupt drin steht?

        Frage: Was denn jetzt bitte, gilt hier was in dem Buch steht oder gilt es nicht?
        Frage:Wozu sind die Gesetze dann definiert, wenns egal ist was da drin steht oder nicht drin steht.

        Es bleibt bei dem Fakt, GG keine Verfassung da Besatzungsstatut bis mindestens 1955 aktiv. Und wen du mir nicht erklären kannst wie die juristische Metamorhpose Mensch zum Tier geht, ist auch die Metamorhpose Grundgesetz Verfassung hinfällig. Ich warte auf beide Erläuterungen.

      • JDavis said, on 28/06/2015 at 17:29

        Ja genau, darauf habe ich gewartet das diese Passage kommt und das man alles andere als Wahlkampfansprache abtut

        Natürlich, was sollte es denn sonst sein? Schmid wollte für die SPD sprechen und deren Einfluss auf und Deutungshoheit über die entstehende Verfassung sicherstellen. Insoweit war der Parlamentarische Rat eben ein ganz normales Parlament.

        Die Fakten habe ich dir dargelegt: Grundsatzrede Auszug, Verweis auf Artikel 146 nicht durch Abänderung, Besatzungsstatut.

        Nein, das sind keine Fakten. Das sind Teile eurer Theorie, die aber – wie gesagt – keinerlei Widerhall in der Rechtswissenschaft findet.

        GVG Paragraph wurde mal gestrichen, da stand drin “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”.

        So Gerichte sind staatlich gewesen bis zu diesem Zeitpunkt, dann wurde das gute Stück gestrichen. Jetzt die Spezialfrage, sind die Gerichte weiterhin Staatsgerichte?

        Ich wette deine Antwort ist JA, es hat sich juristisch nichts geändert und es bleiben Staatsgerichte denn der Paragraph ist überflüssig.

        Exakt. Zumal du einen anderen Paragraphen nennen müsstest, der aussagt, was sie denn sonst sein sollen. Und es sind eben Gerichte, die durch den Staat eingerichtet werden, die vom Staat besetzt werden, die staatliches Recht anwenden und deren Urteile den Staat binden.

        Nur mal zur Analogie ein anderes Buch, StGB Paragraph wird gestrichen für bspw. Urkundenfälschung, ist das ab dem Zeitpunkt der Streichung dann immer noch eine strafbare Handlung?

        Das ist keine Analogie. Eine strafbare Handlung wird eine strafbare Handlung, weil es ein entsprechendes Strafgesetz gibt. Eine bessere Analogie wäre folgende: Ist ein Auto ein Auto, wenn es keinen Paragraphen gibt, der definiert, was ein Auto ist?

        Frage: Was denn jetzt bitte, gilt hier was in dem Buch steht oder gilt es nicht?
        Frage:Wozu sind die Gesetze dann definiert, wenns egal ist was da drin steht oder nicht drin steht.

        Es ist nicht egal, was in Gesetzen steht. Aber es gibt in jedem Gesetz Vorschriften, deren Existenz oder Nichtexistenz im realen Leben keinen Unterschied macht. Bestes Beispiel: Artikel 23 GG (alte Fassung). Egal, was da drinstand, das Grundgesetz galt trotzdem nicht in Ostberlin. Dafür galt es später im Saarland und auch in Baden-Württemberg. § 15 Abs. 1 GVG hatte dagegen schon einen gewissen Sinn, da mit ihm die bisherigen gewohnheitsrechtlichen Patrimonialgerichte abgeschafft wurden. Dafür braucht es ein formelles Gesetz. Aber eine Sekunde später hätte man diese Vorschrift schon wieder streichen können. Immerhin hat sie aber bis zur großen Reform der Justizgesetze 1950 überlebt.

        Und wen du mir nicht erklären kannst wie die juristische Metamorhpose Mensch zum Tier geht, ist auch die Metamorhpose Grundgesetz Verfassung hinfällig.

        Es gibt keine solche Metamorphose. Das Grundgesetz war immer ein Verfassungsgesetz. Wenn man das Besatzungsstatut ebenfalls (was ich für zweifelhaft, aber vertretbar halte) als einen Teil der Verfassungsordnung ansieht, ändert das am Grundgesetz und seiner Rechtsnatur nichts. Allenfalls das Außerkrafttreten des Besatzungsstatuts wäre dann – wenn du unbedingt eine Metamorphose willst – eine solche, da es eben aus der Verfassung verschwunden ist.

  14. quark999 said, on 28/06/2015 at 20:06

    Kompletter Mupitz, der der Definition einer Verfassung widerspricht. Aber ihr Juristen definiert ja seit mindestens 50 Jahren nicht mehr Gesetze. Nein ihr legt es alles so schwammig aus, das man alles hinein interpretieren kann wie einen Aufsatz oder ein Gedicht.

    Das hat aber mit Rechtswissenschaft nichts, gar nichts zu tun. Wie definiert sich der Ohmsche Widerstand, da gibts nichts zu deuteln, eindeutig festgelegt. Aber lügt euch weiter an das Jura ne Wissenschaft ist, demnächst ist auch Ornanieren eine anerkannte Wissenschaft.

    Man sollte euch wieder behandeln wie zu Zeiten des Soldatenkönigs, ihr kennt das Spitzbubengesetz.
    Es ist nicht mehr hinnehmbar wie Politker die oft auch noch Volljuristen sind genauestens Bescheid wissen was Sie tun und das

    Und wie ists mit dem ungültigen Wahlgesetz was das Bundesverfassungsgericht rausgehauen hat, seit 1956 alle Wahlen ungültig..>Unrecht der Regierungen und ihrer Handlungen. Aber trotzdem wird aus Unrecht in der Folge durch die Regierungen Recht, ich verstehs net.

    Aus einer falschen Aussage wird auf einmal eine wahre Aussage obwohl alles gleich bleibt. Häääääääääää?

    Klärt mich auf, also kann ich mich jetzt auch Selbst zum Bundespräsi ernennen und Gesetze unterschreiben, ist Unrecht. Aber durch die Tat wirds dann wieder Recht, merkt ihr überhaupt noch was?

    • brd2go said, on 28/06/2015 at 20:44

      Was sind eigentlich „Reichsfreunde“?

      • reichling said, on 30/06/2015 at 08:36

        Man kann ja nicht immer nur Reichsdeppen schreiben. Aber es kommt auf das gleiche raus.
        Die Anhänger der Reichsbewegung wurden früher vom Verfassungsschutz als harmlos, weil beknackt angesehen. Die erste Einschätzung musste man inzwischen revidieren. Aber die zweite trifft halt immer noch zu.

    • brd2go said, on 30/06/2015 at 17:53

      Okay ich verstehe!
      Ich dachte schon, du meinst den Personenkreis die noch heute die vom Führer und Reichskanzler (daher die Bezeichnung „Reichsfreunde/Rechsdeppen“) unterschriebene und gesetzeswirdrig in Kraft gesetze Gesetze, wie z.B. das Einkommensteuergesetz (1934) und/oder der Gewerbesteuergesetz (1936), anwenden und auf der Grundlage solcher Reichsgesetze bzw. NAZI- Gesetze das Volk drangsalieren und zu einer gesetzwidrigen Zahlung u.a. durch Vollstreckung nötigen.

      Dann sind das wohl die Rechtsextremisten bzw. Neonazis und dieser Personenkreis gehört dem Nazi-Netzwerk an.

      Danke für Deine Aufklärung!

      • reichling said, on 30/06/2015 at 19:34

        Du machst es dir ein bisshen zu einfach.
        Nicht alle zwischen 1933 und 1945 erlassenen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sind nichtig. Welche Gesetze aufgehoben wurden, hat der Kontrollrat genau festgelegt.
        Das Einkommenssteuergesetz von 1934 gehörte nicht dazu.
        Allerdings dürfen Gesetze aus dieser Zeit nicht so ausgelegt und angewandt werden, dass NS-Unrecht dadurchzementiert wird. Und selbstverständlich müssen diese Gesetze heute auch so angewendet werden, dass sie dem Grundgesetz nicht widersprechen.
        Das Einkommenssteuergesetz von 1934, das übrigens in der Weimarer Republik Vorläufer hatte, wurde übrigens bis heute so geändert, dass man die ursprüngliche Fassung nicht mehr erkennen kann.
        Aber wie ich sehe, rede ich gerade mit einem Reichsdepp, der nicht verstehen kann, dass noch Gesetze aus dem Deutschen Reich angewendet werden.

        Hier zum Kontrollratsgesetz Nr. 1.

        http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz1.htm

        Dieses Gesetz ist zwar 1956 durch das Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht aufgehoben worden, dies hatte allerdings keine Wirkung auf die mit KR-Gesetz Nr. 1 aufgehobenen Nazigesetze.

        Du wirst also um die Zahlung von Einkommenssteuer nicht herum kommen, und kein Gericht dieser Welt wird die Ungültigkeit dieses Gesetzes feststellen, nur weil es 1934 erlassen worden ist.

      • brd2go said, on 30/06/2015 at 19:47

        Es kann nur etwas aufgehoben werden, was zuvor gesetzmäßig bzw. verfassungsgemäss verabschiedet und in Kraft gesetzt worden ist.
        Dir ist doch bestimmt bekannt was Hitler unternommen hat um Führer und Reichskanzlei zu werden.
        Daher gibt es kein rechtskräftigen bzw. anwendbares Gesetz was von Hitler unterschrieben worden ist.
        Nicht ich hab es mir einfach gemacht wie du schreibst, sondern Hitler.

      • JDavis said, on 01/07/2015 at 09:31

        Dogmatisch hätte ich es auch angemessener gefunden, das NS-Recht zumindest nach Gründung der Bundesrepublik aufzuheben bzw. für nichtig zu erklären. Aber glaubst du wirklich, dann müssten wir heute keine Einkommensteuer zahlen? Der Bundestag wäre ja nicht gehindert gewesen, die Gesetze wortgleich neu zu erlassen. Dafür bestand aber kein Anlass, weil man eben einhellig von der Weitergeltung jeglichen deutschen Rechts ausging.

      • brd2go said, on 01/07/2015 at 09:59

        Fakt ist doch, das diese „Gesetze“ gesetzwidrig vom Usurpator A. Hitler „in Kraft gesetzt“ worden sind.
        Ohne gesetzeskraft und somit rechtsungültig unterschriebene Gesetze und somit gesetzwidrig in Kraft gesetzte Gesetze werden nicht durch ständige Änderungen rechtskräftig bzw. anwendbar. – Frei nach dem Motto irgendwann wird’s wohl schon passen. Sie sind und bleiben nichtig bzw. nicht anwendbar.
        A. Hitler war zu keiner Zeit legitimiert Gesetze zu unterschreiben bzw. in Kraft zu setzen. Seine Unterschriften haben daher die gleiche Rechtskraft als hätte die Klofrau unterschrieben.

        Alles weitere ist reine Spekulation und/oder persönliche Einschätzungen. Die ändern jedoch nicht die gegenwärtige Gesetzeslage.

        Personen die ihr Vorgehen noch heute mit Nazi Gesetzen rechtfertigen können nur entsprechende Sympathisanten, sprich Nazis sein.

      • JDavis said, on 01/07/2015 at 11:45

        Fakt ist doch, das diese “Gesetze” gesetzwidrig vom Usurpator A. Hitler “in Kraft gesetzt” worden sind.

        Sehe ich ähnlich, aber sowohl die Alliierten (siehe oben genanntes Kontrollratsgesetz) als auch die Gesetzgeber und Gerichte der Bundesrepublik waren anderer Meinung.

        Ohne gesetzeskraft und somit rechtsungültig unterschriebene Gesetze und somit gesetzwidrig in Kraft gesetzte Gesetze werden nicht durch ständige Änderungen rechtskräftig bzw. anwendbar.

        Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz im Hinblick auf einzelne Normen ändert, dann kann man darin schon den Willen sehen, das Gesetz im Übrigen zu bestätigen. Davon abgesehen hat es von wahrscheinlich jedem Gesetz, das noch auf der Zeit vor 1949 stammt, bereits mehrere Neuverkündungen gegeben, gegen die niemals irgendein Bundestagsmitglied vorgegangen ist.

        Alles weitere ist reine Spekulation und/oder persönliche Einschätzungen. Die ändern jedoch nicht die gegenwärtige Gesetzeslage.

        Die gegenwärtige Gesetzeslage ist aber, dass auch dieses Recht gilt. Daran gibt es zumindest im Ergebnis keinen Zweifel.

      • brd2go said, on 01/07/2015 at 11:52

        Wie kann man nicht daran zweifeln, dass etwas was es nie gegeben hat durch permanente Änderungen existent wird?
        Nichts ist nichts und nichts lässt sich nicht ändern.
        Die heutige „Gesetzeslage“ ist durch nichts zu begründen und somit willkürlich.
        Reiner Wille kann /darf kein Ersatz für nicht existierende Gesetze sein.

      • JDavis said, on 01/07/2015 at 12:20

        Nichts ist nichts und nichts lässt sich nicht ändern.

        Wie gesagt, es ist nach absolut herrschender Meinung nicht „nichts“. Dass sich die NS-Herrschaft nicht auf eine ununterbrochene Legitimationsnormenkette zur Verfassung berufen konnte, wird nicht als Nichtigkeitsgrund gesehen, da trotzdem der faktische und anerkannte Inhaber der Staatsgewalt gesetzgeberisch tätig wurde.

        Wie kann man nicht daran zweifeln, dass etwas was es nie gegeben hat durch permanente Änderungen existent wird?

        Wenn wir einen Vertrag schließen und dabei einer von uns geschäftsunfähig war, dann ist dieser Vertrag zunächst nichtig (§ 105 Abs. 2 BGB). Aber wenn wir dann, wenn wir beide wieder geschäftsfähig sind, vereinbaren, den letzten Halbsatz aus Artikel 5 des Vertrags zu streichen, sagen wir dann nicht implizit, dass wir den übrigen Vertrag gelten lassen wollen? Da hätte ich keinen Zweifel, dass das eine Bestätigung des zunächst nichtigen Vertrags ist (§ 141 BGB).

  15. verena steiner said, on 26/09/2015 at 13:14

    Wie sieht das bei Österreich aus? Kann mir jemand weiterhelfen? Danke!

    • reichling said, on 26/09/2015 at 15:33

      Nun ja, die österreichische Fassung des Art. 27 der Übereinkunft lautet

      „Die vertragschließenden Staaten werden jedem Staatenlosen in ihrem Gebiete, der kein gültiges Reisedokument besitzt, Identitätsausweise ausstellen.“

      Das Wort „Personalausweis“ kommt im österreichischen Text nicht vor. Österreich hält sich deutlich enger an den englischen bzw. französischen Text des Übereinkommens, die alleine maßgeblich sind.

      Da Deutschland Art. 27 von der Anwendung ausgeschlossen hat, ist es eigentlich egal, ob es Identitätsausweis oder Personalausweis heißt. Es spielt keine praktische Rolle.

      • reichling said, on 26/09/2015 at 17:28

        So, ich hab mich mal ein bisschen umgeschaut auf österreichischen Seiten. Es sieht wohl so aus, dass Identitätsausweise nicht an ausländische Flüchtlinge vergeben werden. Sie sollen ja auch an Ausländer ausgegeben werden, die keine gültigen Reisedokumente besitzen.
        Ausländische Flüchtlinge, die asylberechtigt sind, erhalten danach ein Reisedokument nach der Konvention vom 28. Juli 1951. Dieses Dokument hat die Form eines Reisepasses, mit grauen Einband.
        Nicht asylberechtigte Ausländer, die von ihrem Heimatstaat keine Reisedokumente erhalten, Staatenlose oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, kann auf Antrag ein Fremdenpass ausgestellt werden. Die Ausstellung muss allerdings auch in österreichischem Interesse sein.
        Identitätsausweise werden seit Anfang der 90er Jahre an österreichische Staatsbürger ausgestellt. Es sind reine Inlandsausweise und berechtigen nicht zur Einreise in einen anderen Staat, auch nicht innerhalb der Schengenzone. Für Auslandsreisen benötigt man einen Reisepass oder einen Personalausweis als Passersatz.
        Der Identitätsausweis ist vor allem für solche Personen interessant, die keinen Füherschein besitzen. Österreich kennt, im Gegensatz zu Deutschland, keine Ausweispflicht, zum Ausweisen genügt der Führerschein.
        Asylbewerber haben in Deutschland eine befristete Aufenthaltsbewilligung, in der auch ein Lichtbild des Inhabers ist. Sie wird als Ausweis verwendet.
        Wie das jetzt in Österreich ist, weiß ich allerdings nicht. Aber wenn es Sie wirklich interessiert, können sie ja mal bei Ihren Behörden nachfragen. Ihrer IP-Adresse nach zu urteilen, leben Sie ja in Österreich.

  16. kleines Haus am Wald said, on 13/02/2016 at 16:57

    Herr Gott hilf lenken, die Ochsen woll’n i’n Teich.
    1.Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (http://www.aschaffenburg.de).
    * in den genannten Dokumenten sind somit nur „Vermutungen* angegeben, die irrigerweise als Staatsangehörigkeit deklariert werden.
    2. Der Deutsche muß seine deutsche Staatsangehörigkeit auf der zuständigen Ausländerbehörde beantragen (sehr makaber).
    3. Der Bescheid der Behörde bestätigt gem. Art. 116 Abs.1 GG (…vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung…) z.B. nach Abstammung gem. § 4(1) RuStAG von 1913 die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ! Im Deutschen Reich von 1871 bis 1918 (die Franzosen haben ein Frank-Reich) gab es definitiv keine „Deutsche Staatsangehörigkeit“, weil dieses Reich kein Staat, sondern ein „Bund deutscher Staaten“ war. Diese wurde erst durch „Verordnung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934“ – „geschaffen“ und findet bis heute unter dem StAG 2000 eine f(s)eine Anwendung.
    Nur hatte Hitler sich nicht gewagt ein Gesetz zu machen (nur eine Verordnung – der Doktor), das wagten sich erst die Roten in Ost und West (s. StAG in BRD und DDR).
    Deutscher ist, wer die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ besitzt – Herzlichen Glückwunsch ab 1934 bis heute – alles Nazis.
    Somit ist zu hinterfragen, warum die „deutsche Staatsangehörigkeit“ explizit auf der Grundlage RuStAG von 1913 bei einer Ausländerbehörder der Bundesrepublik Deutschland beantragt, nachgewiesen, festgestellt und beschieden werden kann, aber nicht beurkundet wird (werden darf oder kann ???) Somit bleiben alle Deutschen nach Abstammung alles Nazis oder staatenlos-rechtlos-vogelfrei. … – aber ich lasse mich gern belehren.

    • brd2go said, on 26/02/2016 at 11:30

      Sehr gut recherchiert und zusammengefasst.

    • reichling said, on 27/02/2016 at 11:30

      1.Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (http://www.aschaffenburg.de).
      * in den genannten Dokumenten sind somit nur “Vermutungen* angegeben, die irrigerweise als Staatsangehörigkeit deklariert werden.

      Es ist nun mal so, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch einen Staatsangehörigkeitsausweis bewiesen werden kann. Aber wir haben nun mal in Deutschland seit eh und je ein gut ausgebildetes Einwohnermeldesystem, das praktisch alle Einwohner erfasst. Da darf man davon ausgehen, dass 99,9 Prozent und mehr aller Inhaber eines deutschen Ausweises oder Reisepasses die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nur für wenige Fälle wird ein, kostenpflichtiger, Staatsangehörigkeitsausweis benötigt, manche, aber nicht alle, Bundesländer fordern ihn, wenn man Beamter werden möchte.

      Wer übrigens seit wenigstens 12 Jahren einen Personalausweis oder deutschen Reisepass besitzt, also von den Behörden als deutscher Staatsangehöriger angesehen wird, hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit und erhält auf Antrag auch einen Staatsangehörigkeitsausweis.

      Die Vermutung, deutscher Staatsangehöriger zu sein, reicht für die meisten Fälle aber aus.

      2. Der Deutsche muß seine deutsche Staatsangehörigkeit auf der zuständigen Ausländerbehörde beantragen (sehr makaber).

      In Deutschland können nur Ausländer oder Staatenlose eingebürgert werden. Deutsche sind weder das eine noch das andere. Für sie kommt also eine Einbürgerung nicht in Frage. Sie haben die Staatsangehörigkeit bereits.

      3. Der Bescheid der Behörde bestätigt gem. Art. 116 Abs.1 GG (…vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung…) z.B. nach Abstammung gem. § 4(1) RuStAG von 1913 die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ! Im Deutschen Reich von 1871 bis 1918 (die Franzosen haben ein Frank-Reich) gab es definitiv keine “Deutsche Staatsangehörigkeit”, weil dieses Reich kein Staat, sondern ein “Bund deutscher Staaten” war. Diese wurde erst durch „Verordnung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934“ – “geschaffen” und findet bis heute unter dem StAG 2000 eine f(s)eine Anwendung.
      Nur hatte Hitler sich nicht gewagt ein Gesetz zu machen (nur eine Verordnung – der Doktor), das wagten sich erst die Roten in Ost und West (s. StAG in BRD und DDR).

      Art. 116.1 Grundgesetz hat mit der deutschen Staatsangehörigkeit nur wenig zu tun. Er legt fest, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist. Das sind zunächst mal deutsche Staatsangehörige, aber darüber hinaus auch Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler aus Osteuropa einschl. Russland, die nach dem Krieg bei uns Aufnahme gefunden haben. Zwar wird das „Deutsche Reich in den Grenzen von 1937“ genannt, aber wirken konnte diese Bestimmung nur innerhalb der Bundesrepublik, also innerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes. Wen es nach Breslau verschlagen hatte oder nach Leipzig, hatte davon sicher nicht viel mitbekommen.
      Diese Bestimnmung diente vor allem der schnellen Integration der Vertriebenen, die zwar deutsche Volkszugehörige waren, aber die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, da ihre Vorfahren zum Teil schon vor hunderten von Jahren ausgewandert waren.

      Heute spielt dieser Personenkreis keine Rolle mehr. Denn nach heutigen Recht wird diesen Personen mit der Anerkennung als volksdeutscher Vertriebener oder Aussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit erteilt. In früheren Jahren war dies nicht so gewesen, Aber mit der Anerkennung als Volksdeutscher hatten sie die gleichen Rechte wie ein deutscher Staatsangehöriger, bis hin zum aktiven und passiven Wahlrecht.

      Das Deutsche Reich war von Anfang an als Nationalstaat gedacht. In allen Bundesstaaten lebten Deutsche. Dass jeder Staat seine eigene Staatsangehörigkeit behalten hatte und sich das Deutschsein über die Staatsangehörigkeit in der Bundesstaaten ergab, war nur Kosmetik. Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde durch Reichsrecht geregelt, die Bundesstaaten hatten sich an dieses Recht zu halten und konnte keine anderslautende Bestimmungen für sein Territorium erlassen. Außerdem hatte jeder Deutsche, der sich in in einem anderen Bundesstaat niederließ, dort die selben Rechte wie ein Einheimischer. Im Ausland wurden Deutsche ausnahmslos von Konsulaten des Deutschen Reiches konsularisch vertreten. Preußen, Bayern, Sachsen usw. unterhielten im Ausland keine Konsulate. Wenn sie bis 1870 doch welche hatten, gingen sie in die Verantwortung des Reiches über.

      Genau genommen hatten wir seit 1871 eine deutsche Staatsangehörigkeit, die nur in 26 Varianten angegeben wurde, die sich aber rechtlich durch nichts unterschieden.

      Die Staatsangehörigkeit richtete sich zunächst nach dem Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit, vom 1. Juni 1870, das für den Norddeutschen Bund erlassen wurde und nach der Reichsgründung auf die süddeutschen Länder ausgedehnt worden ist.
      1913 wurde mit dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz diese Bestimmungen modernisiert, gleichzeitig wurde darin unterschieden zwischen der mittelbaren und der unmittelbaren Reichsangehörigkeit. Man wollte damit auch die deutschen Kolonnien berücksichtigen.

      1934 wurde am 30. Januar 1934 durch das vom Reichstag mit Zustimmung des Reichsrates beschlossene Gesetz über den Neuaufbau des Reiches die Hoheitsbefugnisse der Länder abgeschafft, der Reichsregierung wurde das Recht zugestanden, Verfassungsrecht zu setzen.

      Die Reichsländer hatten damit ihre staatliche Eigenschaft verloren, es war nur konsequent, auch die Staatsangehörigkeit in den nicht mehr betehenden Ländern abzuschaffen und nur noch von einer einzigen deutschen Staatsangehörigkeit auszugehen.

      Nach 1945 wurde von den Alliierten die Abschaffung der Staatsangehörigkeit in den Ländern nicht aufgehoben. Man hatte wohl auch kein Verständnis dafür, dass die rechtlich wertlose Staatsangehörigkeit in den Ländern wieder aufleben soll.

      Nach heutigem Völkerrecht dürfte in den Ausweisen eh nur die deutsche Staatsangehörigkeit angegeben werden, nicht aber die der einzelnen Länder.

      Deutscher ist, wer die “Deutsche Staatsangehörigkeit” besitzt – Herzlichen Glückwunsch ab 1934 bis heute – alles Nazis.

      Nazi ist keine juristische oder politische Eigenschaft, sondern eine Gesinnungshaltung. Wollen Sie jetzt allen Deutschen vorwerfen, Nazi zu sein, nur weil wir jetzt die Zugehörigkeit zu dem Staat, in dem wir leben, zur Angabe der Staatsangehörigkeit nutzen, so wie dies alle anderen Staaten auch machen?

      Somit ist zu hinterfragen, warum die “deutsche Staatsangehörigkeit” explizit auf der Grundlage RuStAG von 1913 bei einer Ausländerbehörder der Bundesrepublik Deutschland beantragt, nachgewiesen, festgestellt und beschieden werden kann, aber nicht beurkundet wird (werden darf oder kann ???) Somit bleiben alle Deutschen nach Abstammung alles Nazis oder staatenlos-rechtlos-vogelfrei. … – aber ich lasse mich gern belehren.

      Wenn von der zuständigen Behörde ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wird, wird darin auch die deutsche Staatsangehörigkeit beurkundet. Da es eine Staatsangehörigkeit in den Ländern nicht mehr gibt, kann diese auch nicht beurkundet werden.
      Das RuStaG heißt heute nur noch Staatsangehörigkeitsgesetz, da es keine Reichsangehörigkeit gibt. Deutschland ist nämlich ein ganz normaler Staat geworden und ist schon lange kein Reich mehr. Genau genommen war Deutschland schon 1871 kein Reich gewesen, sondern ein Nationalstaat. In einem Reich leben Menschen mit unterschiedlicher Kultur, mit unterschiedlicher Sprache. Dies war im Deutschen Reich nicht der Fall gewesen, wenn man von Randgruppen absieht, die in Deutschlands Osten polnisch oder sorbisch sprachen und in Elsass-Lothringen französisch. Aber das waren sehr kleine Minderheiten.
      Ich weiß, ein Friese wird kaum Schuhplattler tanzen, und ein Bayer kaum Shanties singen. Aber macht das die Kultur eines Volkes aus?

      Wie ich schon sagte, Deutsche sind keine Nazis, nur weil sie deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nazi ist keine politische und keine juristische Eigenschaft, sondern eine politische Gesinnung, die überaus verwerflich ist.

      Insofern ist Rüdiger Klasen einer der großen Nazis bei uns. Solange er nicht im Reichstag ist, ist der Reichstag frei von Nazis und Faschisten.

    • JDavis said, on 27/02/2016 at 22:21

      * in den genannten Dokumenten sind somit nur “Vermutungen* angegeben, die irrigerweise als Staatsangehörigkeit deklariert werden.

      Ich verstehe nicht, warum immer so getan wird als sei eine Vermutung etwas Schlechtes. Eine Vermutung ist im Recht wahnsinnig viel wert, weil sie dem Gegenüber die Beweislast für das Gegenteil aufbürdet. (http://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2015/08/vermutung-und-fiktion/)

      Wer einen deutschen Personalausweis hat, ist ganz einfach Deutscher. Daran gibt es in aller Regel wenig zu rütteln.

      Siehe z.B. hier: http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/zentrale-objekte-multilink/pdf/al/Allgemeine-Hinweise13.pdf (Seite 10/11)
      „Im Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach
      § 1309 Abs. 2 BGB müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit der Verlobten
      zweifelsfrei nachgewiesen werden.
      Die Verlobten haben daher als Nachweis über deren Identität und Staatsangehörigkeit
      den gültigen Reisepass in beglaubigter Kopie, angefertigt vom Standesamt,
      vorzulegen.
      (…)
      e) Bei deutschen Staatsangehörigen ist die Vorlage einer vom Standesamt herge-
      stellten beglaubigten Kopie des gültigen deutschen Reisepasses oder gültigen
      deutschen Personalausweises in der Regel ausreichend.“

      In jedem Protokoll einer Scheidungsverhandlung steht so etwas wie „Die Beteiligten legen zum Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit ihre Bundespersonalausweise vor“.

      Und mir hat noch niemand einen Fall aus der Praxis sagen können, in dem jemand nicht als Deutscher behandelt wurde, obwohl er einen Personalausweis hatte. Ich sehe keinen Grund, warum hier immer ein Scheinproblem aufgebaut wird.

  17. nixverpassen1@freenet.de said, on 14/03/2016 at 15:54

    Ihr seit doch alle Krank ,Sie lassen sich doch verarschen der Personalausweises stammt von Adolf Hitler aus dem Jahr 1936 und stammt aus dem Wort Personal ab .
    Was ist also Personal ?
    Angestellte einer Firma bzw. Unternehmen oder eines Betrieb.
    Laut Völkerrechts kann kein Staat nicht da errichtet werden wo sch ein Staat existiert,
    und da es 83 Gerichtsurteile gibt und die jüngste Anfrage von den Bündnis 90 den Grünen ergab das Deutschland immer noch das Deutsche Reich ist kann Deutschland kein Staat sein.Das Deutsche Reich ist nur
    Handlungsunfähig, hat aber nie Kapituliert. Das war die Wehrmacht.
    Im Personalausweises steht unter Staatsangehörigkeit und Nationalität deutsch .
    Deutsch ist die Nationalität aber nicht die Staatsangehörigkeit.
    Schauen Sie alle mal bitte auf Ausweise und Pässe anderen Nationen nach was da steht.

    • reichling said, on 16/03/2016 at 14:09

      Unser Personalausweis ist ein Identitätsausweis, der und schon lange vor dem Schengener Abkommen ermöglichte, fast alle europäische Länder zu bereisen. Andere Staaten haben ähnliche Ausweise.
      Personalausweis heißt er, weil er unsere persönlichen Daten enthält, nicht, weil wir Personal irgendeiner Regierung sind. Schon vor 1936 hat es in Deutschland Personenausweise gegeben, zum Beispiel für Mitarbeiter der Reichsbahn.

      Der jetzige deutsche Staat existiert völkerrechtlich seit 1871, wenn man den Norddeutschen Bund dazu zählt, seit 1867. 1949 wurde mit dem Grundgesetz kein neuer deutscher Staat gegründet, sondern der bestehende Deutsche Staat auf einem Teil seines Gebietes neu organisiert. Die alte Organisation bestand ja seit 1945 nicht mehr.

      Gerichtsteile aus der Zeit vor 1990 zählen nicht mehr. Und das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Grundlagenvertrag mit der DDR 1973 verbindlich die Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich festgestellt.

      Naturlich hat das Deutsche Reich am 8. Mai 1945 nicht kapituliert, sondern nur die Wehrmacht. Denn genau genommen war das Deutsche Reich schon vor dem 8. Mai 1945 nicht mehr handlungsfähig gewesen. Auf Dauer kann ein nicht handlungsfähiger Staat nicht existieren. Aber das Bundesverfassungsgericht hat 1973 in seinem Urteil nicht festgestellt, dass das Deutsche Reich nicht handlungsfähig sei. Es hat gesagt, das Deutsche Reich sei als Gesamtstaat nicht handlungsfähig. Handlungsfähig war es als Teilstaat durchaus, nämlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Bundesrepublik und dem Deutschen Reich handelt es sich nämlich um denselben Staat.

      Und seit dem 3. Oktober 1990 ist das, was sich früher mal Deutsches Reich nannte, auch im Gesamtstaat handlungsfähig. Es heißt eben nur Bundesrepublik Deutschland. In diesem Namen steckt auch die Staatsform. Deutsches Reich als Name traf schon seit 1918 nicht mehr zu und war nur dem Größenwahn von Teilen der Nationalversammlung zu verdanken gewesen.

      Als Deutsche haben wir nun mal die deutsche Staatsangehörigkeit. Welche sollen wir denn sonst haben? In Ausweis und Pass steht Deutsch auch bei Staatsangehörigkeit. Die Worte Nationality bzw. Nationalité sind das englische bzw. französische Wort für Staatsangehörigkeit.

      Was Sie unter Nationalität verstehen, das im Ausweis gar nicht zu finden ist, heißt auf deutsch „Volkszugehörigkeit“, auf englich ethnic origin und auf französisch origine éthnique. Sie hat im Ausweis oder Pass nichts zu suchen. Dort darf nur die Staatsangtehörigkeit angegeben werden.

      Ich hab mir auch mal die Ausweis und Pässe anderer Nationen angeschaut. Und was lese ich da?

      Frankreich française (französisch)
      Dänemark: dansk (dänisch)
      Schweden: svensk (schwedisch)
      Itralien: italiana (italienisch)
      Kanada: canadien / canadienne (kanadisch)
      Mexiko: mexicana (mexikanisch)
      Australien: australien (australisch)
      Indien: indien (indisch)
      Großbritannien: british citizen (britischer Bürger)

      Ich weiß, Sie verweisen gerne auf die USA, wo auch als Nationality USA angegeben ist. Aber wie bitte ist das Adjektiv von United State of America? American würde sich auf den ganzen Kontinent beziehen.
      Österreich hat im Pass als Staatsangehörigkeit Österreich angegeben. Das Adjektiv österreichisch war vielleicht etwas zu lang geworden. Aber es ist international nicht festgelegt, wie die Staatsangehörigkeit anzugeben ist, ob als Name des Staates oder als vom Staatsnamen abgeleitetes Eigenschaftswort.

      Ich hab mir auch mal einen schweizerischen ausweis angeschaut. Da heißt es doch: Nationalität Schweiz. Was soll denn das bedeuten? Ist die Schweiz jetzt kein Staat, sondern eine Nationalität? Oder könnte es sein, dass Sie mit Ihren Argumenten vollkommen daneben liegen?

    • kairo said, on 08/04/2016 at 16:01

      Zu Adolfens Zeiten gab es keine Personalausweise. Die wurden erst nach 1949 eingeführt.

  18. 3423424 said, on 22/06/2016 at 16:23

    „Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“

    Ich erklärs mal:
    Hier steht nicht:
    Wer einen Personalausweis hat ist Staatenlos.

    Hier steht aber sehr wohl:
    Eine Staatsangehörigkeit ist keine Vorraussetzung für den Personalausweis.
    Folglich weist der Personalausweis auch keine Staatsangehörigkeit nach.

    Die Reichsbürger haben daher Recht.

    • reichling said, on 01/07/2016 at 10:32

      Der Begriff „Personalausweis“ kommt im Text der Konvention über die Rechte von Staatenlosen überhaupt nicht vor. Er taucht nur in Art. 27 der deutschen Übersetzung dieser Konvention auf. In Österreich und in der Schweiz wird das Dokument als „Identitätsausweis“ bezeichnet, was dem englischen bzw. französischen Originaltext schon sehr viel näher kommt.

      Hinzu kommt noch, dass Art. 27 der Vereinbarung in Deutschland nicht zur Anwendung kommt. Jedes Land hat die Möglichkeit, bestimmte Artikel der Konvention für sein Territorium auszuschließen. In Art. 27 kann also drin stehen, was will. Es spielt in Deutschland keine Rolle.

      Es stimmt, dass der Besitz eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Aber Personalausweis oder Pass sind ein starkes Indiz dafür, dass der Inhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Er wird auch von deutschen und ausländischen Behörden als deutscher Staatsangehöriger angesehen und behandelt.

      Die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises, auch „Gelber Schein“ genannt, ist in den allermeisten Fällen unnötigig. Die Ausländerbehörden stellen ihn auch nicht mehr in jedem Fall aus. So wird die Ausstellung verweigert, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit unstrittig ist. Reichsschwurbler werden wohl künftig ohne gelben Schein leben müssen. In die Wählerverzeichnisse für bundesdeutsche Wahlen werden sie trotzdem eingetragen. Wenn alle Behörden davon überzeugt sind, dass er Deutscher ist, werden seine Bedenken eben ignoriert.

      https://openjur.de/u/884616.html

  19. Kanzelhuber said, on 23/05/2018 at 23:44

    die konversation ist schon faszinierend, wie ihr übereinander herzieht.
    an einem, lieber Herr reichling. störe ich mich aber gewaltig:
    „Unsere Verfassung braucht deine Zustimmung nicht.“
    ich bin in der ddr aufgewachsen und sehe daher die brd auch aus einem anderen blickwinkel.
    auffällig dabei ist, dass diese demokratie keine ist und dass das volk arg verflitzbudelt wird.
    in der ddr wusste man, woran man ist, hier kann ich nur feststellen: „Wissen ist Macht – halten wir das Volk dumm, so ist es ohnmächtig“
    ich will nie und nimmer behaupten, dass es in der ddr immer mit rechten dingen im sinne von richtig zuging.
    aber eines konnte ich: „Morgens aus dem Haus gehen, ohne die Türe zu verschließen und abends Gewiss sein, dass ALLES an seinem rechten Platze steht“ hier muss ich jedoch fürchten, dass bereits eine stunde später nix mehr da ist, wenn ich das haus nicht verschließe
    aber kommen wir auf das kernproblem zurück:
    wir schleifen viele gesetze aus der zeit vor der machtübernahme eines österreichers mit uns rum, wir berufen uns auf antijüdische gesetze, die aus genau dieser zeit stammen und haben die präambel des grundgesetzes (und damit die einmalige historische Chance!) versaut, den deutschen eine verfassung zu geben.

    Und jetzt frage ich Dich: „WARUM?“
    weil das kapital und die besatzer genau dies gar nicht wollen.

    aus der vergangenheit (Geschichte) lernen, heißt siegen lernen…finde das zitat, und sage mir, wer das original so verändert hat 🙂

    Die Missachtung der Groß- und Kleinschreibung ist Absicht und entspricht dem Willen derer, die die Tradition der deutschen Sprache mit Rechtschreibreformen und dem Gendering…es gibt ja nicht mehr den Fuchs und die Füchsin, sondern nur noch die Füchsinnen – schlau, oder?
    Und die Population der Menschheit ließe sich auch sicherlich wider der der Natur gewollten Fortpflanzungsmethode mit den sapphischen erhalten?

    diese verleugnung des natürlichen hatten wir immer mal wieder in der geschichte – das traurige daran war meist, dass es den guten menschen danach arg heimgezahlt wurde (antikes Griechenland, römisches Reich, Weltwirtschaftskrise, WWII)

    mfg sb

  20. Bökelmann Matthias said, on 29/12/2018 at 01:14

    Ich besitze neben meinem Personalausweis auch einen Staatsangehörigkeitsausweis. Aufgrund diesem wurde ich jedoch nach Überprüfung des KVR für das Sicherheitsgewerbe gesperrt, und von meiner Firma gekündigt. Hab ein einwandfreies Führungszeugnis,zahle Steuern, und halte mich an die Gesetze.Wie kann das sein,und wie kann ich diese Sperre aufheben lassen?

    • reichling said, on 12/02/2019 at 19:49

      Das ist eigentlich leicht zu verstehen. Der Staatsangehörigkeitsausweis wird nur für wenige Dinge wirklich benötigt. In den letzten Jahren wurde er zunehmend von Mitgliedern der Reichsbewegung beantragt, die damit bestimmte Dinge beweisen wollen, nach denen noch nie eine Behörde oder sonstwer gefragt hat.

      Haben Sie jetzt den Staatsangehörigkeitsausweis ohne vernünftigen Grund beantragt, schließen die Behörden daraus, dass Sie der Reichsbewegung angehören. Damit sind sie für das Sicherheitsgewerbe, das ja wohl mit Waffenbesitz verbunden ist, nicht tragbar. Nach verschiedenen Vorfällen mit „Reichsbürgern“ ist das Bekenntnis zur Reichsbewegung und die Führung von Waffen nicht miteinander vereinbar.

      Versuchen Sie doch glaubhaft zu erklären, dass Sie mit den Reichsdeutschen nichts zu tun haben und voll auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Dann besteht eine Chance, dass die Sperre wieder aufgehoben wird. Vielleicht gelingt es Ihnen auch zu begründen, weshalb sie den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt haben.


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