Reichling's Blog

Holger Fröhner, Meister der Recherche

Posted in Sonstiges by reichling on 17/12/2012

Im Forum Volksbetrug.net ist mir kürzlich folgender Beitrag aufgefallen

Forenbeitrag Ironleafs

Der Beitrag ist eigentlich eine Drohung gegen einen Forenuser, der wohl etwas geschrieben hat, was nicht ganz im Sinne Ironleafs ist. Dass sein Nick grün dargestellt ist, hängt damit zusammen, dass es sich um einen Forenmoderator handelt, also jemand aus der Forenleitung.

Aber sein Geschreibsel wollen wir mal außen vor lassen. Es geht um die Signatur dieses Superheldes. „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft“, und er verweist, um besonders glaubwürdig zu sein, auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Seine Behauptung wird jedoch durch dieses Urteil nicht bestätigt. Aber wie kommt er auf diese Idee?

Im meinem letzten Beitrag „Diener der Lügen“ habe ich mich mit einem Kapitel in einem Buch eines gewissen Holger Fröhners auseinander gesetzt. Holger Fröhner ist nicht irgendwer in dieser Szene. Man hält ihn dort für einen bedeutenden Autor, der in umfangreichen Recherchen die Wahrheit über Deutschland herausgefunden hat. Außerdem ist er wohl maßgeblich am Forum volksbetrug.net beteiligt. Denn auf seiner Website, die er stolz „Initiative Demokratie und Rechtstaatlichkeit“ (IDR)  nennt, verlinkt er auf ein Forum der IDR. Dieser Link führt zu volksbetrug.net.

Sein bekanntestes Buch ist wohl „Die Jahrhundertlüge“, das auf seiner Website kostenlos als PDF-File herunter geladen werden kann. Auf die Downloadquelle will ich hier nicht hinweisen, man findet sich aber sehr schnell durch Googlen.

Schauen wir uns mal an, was er in der vierten Auflage seines Buches zum Geltungsbereich von Gesetzen geschrieben hat, und zwar auf Seite 83.

Jahrhundertlüge, 4. Auflage

4. Auflage

Das Bundesverwaltungsgericht hat also in seiner Entscheidung 17, 192, geurteilt, dass in einem Gesetz der räumliche Geltungsbereich angegeben sein muss. Da er sehr sorgfältig recherchiert hat, muss das ja wohl auch in diesem Urteil drin stehen.

Die vierte Auflage seines Buches ist allerdings nicht die letzte. Aktuell dürfte derzeit die Auflage Nr. 9 sein, eine höhere Auflage habe ich noch nicht gefunden.

Mal sehen, was er in dieser Auflage darüber schreibt.

Hier ist das entsprechende Kapitel schon auf Seite 200 hochgerutscht.

9. Auflage

9. Auflage

Oh, wie das? Jetzt spricht das Gericht plötzlich von einer Verordnung oder Satzung. Hat sich im Laufe der Jahre, in dem die Jahrhundertlüge von Holger Fröhner erzählt wird, der Urteilstext von 1963 geändert? Er hat doch sicher schon  für seine 4. Auflage gründlich recherchiert.

Und jetzt wird plötzlich aus Gesetz eine Verordnung oder Satzung? Wie das? Hat er vielleicht bei seiner viertel Auflage doch nicht gründlich genug recherchiert?

Das Bundesverwaltungsgericht sagt also

Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres feststellen können. Eine Verordnung, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Ich habe mir die Mühe gemacht, diesen Text mit dem mir vorliegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu vergleichen. Der von Holger Fröhner zitierte Text aus dem Gerichtsurteil kommt im Urteil überhaupt nicht vor.

Der zweite Absatz bei Fröhner ist im Urteil des BVerwG ebenfalls nicht zu finden. Auf den ersten Blick sieht es aus, wie von zwei Urteilen übernommen. Aber das stimmt nicht. Unter dem zweiten Absatz steht das Aktenzeichen, unter dem ersten Absatz die Fundstelle in der juristischen Literatur.

Was können wir daraus schließen? Das, was Holger Fröhner hier mit angeblichen Quellen behauptet, steht in besagtem Urteil überhaupt nicht drin. Holger Fröhner hat sich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts selbst zurecht fabriziert.

Dies spricht für seine enormen Recherchequalitäten.

Er zitiert auch aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover über eine Verordnung zum Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz. Hier bemängelte das Gericht, dass in einer Verordnung dessen räumlicher Geltungsbereich nicht angegeben war. Was er übersieht, ist folgendes. Das Niedersächsische Gefahrenabwehrgsetz schreibt für eine Verordnung nach diesem Gesetz zwingend die Angabe des räumlichen Geltungsbereiches vor. In dem Fall, der verhandelt wurde, sollte die Verordnung für das ganze Land Niedersachsen gelten, und so hat man den Geltungsbereich schlicht vergessen.

Aber wo hat Fröhner die Urteilstexte her genommen, wenn nicht von einem Gerichtsurteil?

Es gibt in der Tat ein Gerichtsurteil, das so was ähnliches gesagt hat, und zwar vom OVG Lüneburg, aus dem Jahre 1991. Aktenzeichen 3 K 21/89.

Darin steht unter anderem

Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis. Der wesentliche Inhalt einer derartigen Verordnung oder Satzung besteht daher nicht nur in Regelungen über Art und Umfang von Handlungsbeschränkungen innerhalb des Schutzgebiets, sondern auch und gerade darin, wo derartige Beschränkungen in räumlicher Hinsicht enden oder – je nach Standpunkt – beginnen. Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Holger Fröhner hat nur den von mir fett dargestellten Teil zitiert. Das, was davor steht, und was entscheidend ist für das Verständnis des Urteils, hat er völlig unterschlagen. Denn dann wäre ihm ja ein Argument abhanden gekommen.

Das OVG Lüneburg verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Um was ging es in diesem Fall?

Werfen wir mal einen Blick hinein.

Zunächst mal der Leitsatz des Urteils:

Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Ach, es geht um eine Landschaftsschutzverordnung. Und das Gericht führt weiter aus

Im Gegensatz zum räumlichen Geltungsbereich der weit überwiegenden Mehrzahl anderer Rechtsvorschriften deckt der Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung sich nicht mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Behörde. Vielmehr ist es für Landschaftsschutzverordnungen kennzeichnend, daß sie nur für bestimmte Gebietsteile mit einer besonders schutzbedürftigen Landschaft gelten, ihr Geltungsbereich also nach der Ausdehnung des Schutzobjektes bestimmt wird. Für den Inhalt der Landschaftsschutzverordnung ist deshalb nicht nur die Regelung wesentlich, welche Veränderungen sie verbietet; ebenso wichtig ist auch ihre Regelung, wo diese Veränderungen verboten sind. Ohne die Bestimmung der Fläche, auf der dieses Verbot gilt, hat somit die Landschaftsschutzverordnung keinen vollständigen Inhalt (zur Frage der Bezeichnung des örtlichen Geltungsbereichs in einer Polizeiverordnung: OLG Schleswig, NJW 1952 S. 317 [OLG Schleswig 31.10.1951 – Ss 293/51]; Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl., S. 405). Ebenso wie die Landschaftsschutzverordnung die verbotenen Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet so deutlich bezeichnen muß, daß die hiermit verbundene Beschränkung von Freiheit und Eigentum einwandfrei erkennbar ist und jedermann auf Grund der Vorschrift in ihrem Geltungsbereich sein Verhalten nach ihr einrichten kann, ohne sich strafbar zu machen (Bay. VerfGH, E. vom 8. Juni 1951, VGHE n.F. Bd. 4 II S. 90 [103]), muß sie auch den räumlichen Geltungsbereich dieses Verbots genau umschreiben. Eine Landschaftsschutzverordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig Denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im unklaren darüber, was Rechtens sein soll. Nach alledem ist die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereiches der Landschaftsschutzverordnung unerläßlich.

Jetzt kommen wir der Sache schon ein bisschen näher. Eine Landschaftsschutzverordnung gilt nicht im gesamten Zuständigkeits der normsetzenden Behörde, sondern nur in bestimmten Gebietsteilen mit einer besonders schutzbedürftigen Landschaft.

Ausschließlich in solchen Fällen, wo sich der Geltungsbereich nicht mit dem Normbereich des Verordnungsgebers deckt, muss der Geltungsbereich in der Verordnung genau angegeben werden.

Das OVG Lüneburg hat sich bei seinem Urteil (es ging um eine Baumschatzsatzung) auf das Urteil des BVerwG gestützt und es so formuliert:

Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis.

Wie schreibt Holger Fröhner abschließend so schön?

Was für Satzungen und Verordnungen gilt, dass gilt umsomehr für
Gesetze! Folglich können Gesetze oder Verordnungen, die keinen
eindeutigen Geltungsbereich (nämlich die namentliche Nennung
des Landes, in welchem sie gelten) aufweisen, nicht gelten!

Ihm ist wohl nicht bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht und auch kein anderes Verwaltungsgericht über die Geltung von Gesetzen urteilen kann. Dies ist dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Aber wenn man diese Urteile auf Gesetze unbedingt umdeuten will, dann ist die Angabe eines Geltungsbereiches nur in Gesetzen erforderlich, die nicht im gesamen Hohheitsgebiet des Gesetzgebers gelten.

Mir fällt spontan kein solches Gesetz ein. Früher gab es welche. Aber dann war es anders formuliert. Es hieß dann bis 1990: Dieses Gesetz gilt nicht im Lande Berlin. Oder von 1957 bis 1959 konnte man gelegentlich lesen: Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.

Was Holger Fröhner hier zu Papier gegeben hat, das war kein fahrlässiger Fehler. Das war bewusste Lüge und Betrug. Besonders verwerflich darin ist, dass es sich bei dieser durch Fälschung von Gerichtsurteilen zustande gekommenen Argumentation um eine der tragenden Säulen der gegenwärtigen Reichsbewegung handelt. Nicht nur Volksbetrug.net, auch andere sich dem Deutschen Reich zugehörigen Gruppierungen,  halten diese Fröhnersche Scharlatanerie für die reine Wahrheit und holen sich bei Bußgeldstellen, Finanzämtern und Gerichten jedesmal eine blutige Nase, wenn sie diesen Schwachsinn zur Grundlage ihrer Argumentation machen. Auch Volker Schöne, Gründer des Deutschen Polizeihilfswerkes, ist auf diese Argumentation voll hereingefallen. Und er glaubt noch immer diesen Mist.

In Gesetzen muss keineswegs der Geltungsbereich angegeben sein. Das ist reinste Fröhnerche Jahrhunderlüge. Bundesgesetze gelten automatisch im ganz Deutschland, und die Gesetze eines Bundeslandes eben nur in diesem Land.

Diese Hauptsäule der reichsdeutschen Argumentation ist nichts als ein vermodernder Strohhalm.

Ich kann jeden nur warnen, Holger Fröhners Bücher als Grundlage für sein Handeln gegenüber staatlicher Stellen zu machen. Er wird damit Schiffbruch erleiden, ihm droht die Pleite. Fröhner ist eine Gefahr für jeden, der sich auf ihn verlässt.

Wie schreibt Ironleafs in seinem Beitrag?

„Du wirst sehen, dass ich nicht so leicht zu verarschen bin, wie Andre.“

Nun, Holger Fröhner hat ihn bereits voll verarscht. Sonst hätte er nicht diese durch und durch verlogene Signatur. Es kann aber auch sein, dass er jetzt Fröhner bei der Verarsche seiner Mitmenschen hilft und sich über jede Zwangsversteigerung, die nicht ihn betrifft, freut. Solche Leute brauchen den finanziellen Ruin ihrer Anhänger. Sonst können sie nicht glücklich werden.

Wer das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Volltext nachlesen will, kann dies hier tun. Damit biete ich auch meinen reichsdeutschen „Freunden“ einschließlich Holger Fröhner endlich mal die Gelegenheit, sich dieses Urteil, auf das sie sich so oft berufen, aber von dessen Inhalt sie keine Ahnung haben, einmal anzuschauen. Wenn sie dann noch bei ihrer Meinung bleiben, das BVerwG habe festgestellt, dass in einem Gesetz stets der räumliche Geltungsbereich anzugeben ist, hilft vielleicht noch ein guter Augenarzt.

30 Antworten

Subscribe to comments with RSS.

  1. Gast said, on 17/12/2012 at 17:56

    In diesem beschriebenen Forum geht es zu wie in einer Diktatur, genau das was sie angeblich befürchten, fabrizieren sie selbst. Den Usern fällt es wohl kaum auf. Vor was hat denn dieser Superheld Angst, davor, dass sich die User gegenseitig helfen, dazu gehört es auch Erfahrungswerte auszutauschen. Wollen sie nun das Wohl des Volkes oder geht es da um persönliche Machtansprüche. Fakt ist, dass die Musterschreiben die User in finanzielle Notlagen katapultieren können, wie hier schon sehr gut ausgedrückt worden ist. Das witzige daran, wenn sie sich beleidigt fühlen, weil die Wahrheit eben wehtut, drohen sie mit Anzeigen. Wo gibt man denn Anzeigen auf, bei der Polizei, doch die ist ja nicht echt, ohne Amtsausweis.
    Ansonsten eine sehr gelungene Gegendarstellung.

  2. Helmut said, on 17/12/2012 at 20:21

    Das kannst du diesen Leuten 100 mal erklären und sogar die Originalen Urteile vorlegen dann werden sie noch immer das raus lesen was gar nicht da drin steht. Selbst wenn du ihnen ihre eigene Logik näherbringst dass ja ein derartiges Urteil gar nicht bestünde weil es sicherlich nur eine Abschrift ist und nicht unterschrieben ist werden sie es nicht begreifen dass sie falsch liegen. Selbst dann nicht wenn du ihnen sagst dass jedes Urteil auf der Grundlage von gültigen Gesetzen entstanden sein muss. Solche Leute sind einfach durch und durch verlogen und es juckt sie nicht dass sie die einzigen sind welche ihre eigenen Lügen stehts glauben. Sie widersprechen sich stehts selbst in jedem 2. Satz und drehen dir das Wort im Munde rum und das auch dann wenn es selbst noch jeder andere eben anders nachlesen kann. Das schlimme ist das selbest wenn es jeder selbst nachlesen kann sich sicherlich ein paar Hyänen finden die dir genau so das Wort im Munde herumdrehen. Diese Leute sind einfach so wie sie sind eben durch und durch verlogen Einsam und überdurchschnittlich dumm, zum Teil noch dümmer als ein Gewöhnlicher dummer denn der ist wenigstens lernfähig. Die sind einfach dumm der Dummheit willen.

    • reichling said, on 17/12/2012 at 21:02

      Hallo Heppe, schön, wieder mal was von dir zu lesen.

      Ich habe gar nicht vor, Ironleafs, VNV Nation oder gar Holger Fröhner mit meiner Sicht der Dinge zu überzeugen. Aber es gibt eben noch viele, die sich im Unklaren sind, und die unter Umständen an solche Rattenfänger wie die von volksbetrug.net geraten können. Denen will ich die Chance geben, sich über die wirkliche Rechtslage zu informieren. Und glaub mir, ich habe schon mehr als einen, der in diesem Reichssumpf zu versinken drohte, wieder zurück auf den festen Boden der Bundesrepublik Deutschland holen können.

      Deshalb bin ich auch bei Fröhner und Konsorten so verhasst. Aber damit muss ich leben können.

      • Helmut said, on 17/12/2012 at 21:14

        Das ist sowiso logisch, nur was diese Herrschften innerhalb kurzer Zeit bei einem in Not geratenen Menschen zerstören braucht das 3 Fache an Energie für das wieder gut machen – und das ist das Fatale. Und wenn man dann schon den ersten Rechtszug durch Reichsspinnerei versaut hat wird es schwer für diese Menschen wieder an das System zu glauben. Das wissen diese Herrschaften natürlich.

  3. Uriso said, on 17/12/2012 at 20:52

    Mmmmmh, .. ich hatte gestern(heute Nacht eigentlich) einen Artikel im der Aktuellen Ausgabe des NEW Scientist gelesen wo es unter anderem im Internet um Quacksalberei im Bereich der Medizin ging. Den fand ich sehr Interessant und lässt sich auch sicher gut auf die „Reichsideologen“ übertragen.

    • reichling said, on 17/12/2012 at 20:57

      Wenn man bedenkt, dass viele dieser Reichsspinner auch Anhänger von Hamer und Lanka sind, darf man ruhig davon ausgehen, dass zwischen Reichsdeutschen und Quacksalberverfechter eine nicht gerade kleine Schnittmenge besteht. Es ist wohl so, dass der, der an das weiter existierende Deutsche Reich glaubt, auch leicht bereit ist, jeden anderen Mist, auch auf medizinischem Gebiet, zu glauben.

  4. Uriso said, on 17/12/2012 at 21:13

    @ Wili Meier
    Bitte Korregieren: Gesetze werden vom Bund (Bundestag/Bundesrat(Länderparlament) (die Gesetze gelten dann in allen BdLändern, auch Ausnahmen möglich) und Ländern (Diese Gelten dann auch nur ort in einzelnen BdLändern) erlassen.
    Aber wie war das noch mit Verordnungen/Satzungen werden die nicht auch vom Bund, den BdLändern mit ihren Landkreisen/Gemeinden/Freien Städte erlassen?

    @Helmut
    Ja das mit dem Wort im Mund umdrehen können die wohl ganz gut(Bei denen die Glauben das die NASA nicht auf dem Mond war, ist auch nicht anders).
    Ich muss aber zugeben, das Juristen Deutsch nicht immer ganz einfach zu verstehen ist auch manchmal für Juristen(Anwälte) nicht.

    Wer Hilfe sucht sei es bei Verbraucherrecht/Strafrecht/OWi-Recht oder auch bei hohen Schulden, ist wirklich besser bei (Fach-) Anwälten, den Verbraucherzentralen oder bei Schuldnerberatungen wirklich besser aufgehoben, als bei diesen Betrügern/Kriminellen wie Ironleafs, Holger Fröhner und co.

    • Helmut said, on 17/12/2012 at 21:18

      Juristen wissen schon wie sie Gesetze deuten müssen da hab ich keinen Zweifel dran nur ist die Rechtswissenschaft eben auch Phylosophisch anwendbar. Ob nun die NASA auf dem Mond war oder nicht spielt zum Glück keine rolle wenn es darum geht Existenzen zu zerstören. Das kann jeder für sich halten wie er denkt von mir aus ist der Mond auch ein künstlicher Trabant und die Erde eine hohle Scheibe 😉 .

    • reichling said, on 17/12/2012 at 21:44

      Jetzt schreibst du meinen Namen auch noch falsch. Willi Mayer bitte. Es reicht, dass Holger Fröhner nicht weiss, wie ich genau heiße.
      Rechtsverordnungen werden auf Bundesebene von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen, auf Länderebene durch die Landesregierungen. Voraussetzung ist, dass die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen durch ein Gesetz zum Erlass dieser Rechtsverordnung ermächtigt sind. Im Gesetz muss auch beschrieben sein, was in der Rechtsverordnung geregelt werden darf.

      Auf kommunaler Ebene, dazu zählen auch die Landkreise, werden Satzungen erlassen. Sie werden von den Kreistagen bzw. den Gemeinde-/Stadträten beschlossen. Die Ermächtigung zum Erlass von Satzungen ist in den Kommunalselbstverwaltungsgesetzen der Länder zu finden. Dann gibt es noch Polizeiverordnungen, die von den Kreis- bzw. Ortspolizeibehörden erlassen werden, aber auch von den zuständigen Landesbehörden, die vor allem der Gefahrenabwehr dienen. Für sie muss ebenfalls eine gesetzliche Ermächtigung vorliegen.

      Ich war jetzt zu faul, in meinen alten Lehrbüchern nachzuschauen und hab die Antwort aus dem hohlenBauch heraus geschrieben. Ich werde es aber wieder nachprüfen und gegebenenfalls berichtigen.

  5. pegasus said, on 17/12/2012 at 22:00

    Hallo Helmut, schön von dir, zu hören. Deine Kommentare fehlen! Mag wohl sein, wir erreichen niemand und wenn doch werden wir es nicht erfahren. Eine schöne Adventzeit und ein wunderschönes Weihnachtsfest wünsch ich dir.

    • Helmut said, on 17/12/2012 at 22:41

      Danke schön Pegasus ich wünsche dir nur das allerbeste. Meine Komentare sind leider nicht gerne gesehen in der Juristenwelt da sie nicht immer den Richtlinien eines Herrn Knigge entsprechen. Mein biss tut nicht weh aber er ist vernehmbar, das mögen nicht alle Menschen was ich auch nach vollziehen kann. Mir wäre es auch manchmal sehr lieb wenn die Leute meine Beweggründe nachvollziehen könnten. Nichts desto troz werde ich auf meine Art und Weise eben weiter kämpfen um dieser Brut den wind aus den Segeln zu nehmen. Und dient es auch nur dazu Schaden an zu richten.

      • reichling said, on 17/12/2012 at 22:45

        Helmut, mein Weblog ist kein juristischer Blog. Und wenn jemand in einem Kommentar seinen Zorn über diese unterbelichtete Reichsbrut los lässt, dann wird dies allenfalls einen Angehörigen dieser Brut stören.

      • Helmut said, on 17/12/2012 at 22:51

        Ja Willi dein Blog nicht aber er wird auch besucht von Juristen und die geben hier all zu oft ihre Komentare ab. Bei diesen Menschen ist es meist nicht viel anders als bei den Reichsdeppen da möchte auch jeder der gebildetere und korrektere sein. Ich sehe sehr oft die Akademische Sturtenbissigkeit auf dem ARD Forum und denk mir eben meine teil dabei.

  6. Ein Leser said, on 18/12/2012 at 15:58

    „Diese Hauptsäule der reichsdeutschen Argumentation ist nichts als ein vermodernder Strohhalm.“

    Treffender kann man es nicht ausdrücken!

    Sehr gut recherchierter und formulierter Beitrag. Damit sind die Reichsdeppen mal wieder überführt, was leider – hier es ja schon festgestellt – nur wenig Auswirkung haben wird: sie werden immer und immer wieder mit ihrem lächerlichen Argument „Geltungsbereich“ kommen.

  7. Helmut said, on 19/12/2012 at 08:25

    In 2 Tagen ist es nun so weit
    da Kiffen sich die Reichsesos ihre dummen Birnen breit.
    Und warten auf die Dinge die da kommen
    in ihren hohlen Ommen.
    Das Christkind wirds nicht jucken,
    und freut sich drauf wie die Reichsdeppen blöde aus der Wäsche guggen.
    Denn die Erde bleibt an Ort und Stelle
    und die Bullen rücken den dummen Reichies im neuen Jahr auf ihre Pelle.
    So viel Zeit muss sein
    und nach Sylvester stellen wir ihnen erneut ein Bein.
    Denn die Nazibrut ist das aller letzte,
    und nun die Tassen hoch lasset uns feiern das Liebesfeste.

    In diesem Sinne lasst euch auf keine Gespräche ein mit diesen Trottels und Kopf hoch die Erde wird auch in einer Million Jahren noch bestehen.

    @Helmut, ich hab mir erlaubt, deinen Text etwas umzuformatieren, damit jeder sofort sieht, dass du dir die Mühe gemacht hast, etwas in Reimform auszudrücken.
    Dein Gedichtchen klingt vielleicht stellenweise etwas holprig, aber immer noch eleganter, als die beste Prosa, die ich bisher von Reichsdeutschen gelesen habe.

  8. Helmut said, on 19/12/2012 at 10:05

    Ich bin nicht so der Dichter aber dafür um so dichter 😉

  9. MiJrgens6302 said, on 21/12/2012 at 02:01

    Zitat:
    „… Das OVG Lüneburg hat sich bei seinem Urteil (es ging um eine Baumschatzsatzung) auf das Urteil des BVerwG gestützt und es so formuliert:

    Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis.

    Wie schreibt Holger Fröhner abschließend so schön?

    Was für Satzungen und Verordnungen gilt, dass gilt umsomehr für
    Gesetze! Folglich können Gesetze oder Verordnungen, die keinen
    eindeutigen Geltungsbereich (nämlich die namentliche Nennung
    des Landes, in welchem sie gelten) aufweisen, nicht gelten! … “

    Satzung (öffentliches Recht)

    Als Öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man Rechtsnormen, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen und unterworfenen Personen erlassen werden.

    Diese Definition des Bundesverfassungsgerichts in einem Urteil vom 14. Juli 1959[1] beinhaltet die drei wesentlichen Komponenten einer öffentlichen Satzung.

    Es handelt sich regelmäßig um generell-abstrakte Rechtsnormen. Generell sind sie wegen ihrer Wirkung für eine Vielzahl von Personen, abstrakt, weil sie auf eine Vielzahl von Sachverhalten anwendbar sind.

    Zu den mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehören Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, Bundesländer oder der Bund), Personal- und Realkörperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufskammern und – überwiegend – Universitäten), Anstalten[2] und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das Satzungsrecht bzw. Satzungsautonomie haben etwa auch Rundfunkanstalten (Anstalt des öffentlichen Rechts) sowie die Deutsche Bundesbank.[3]
    Die Selbstverwaltungskörperschaften besitzen kraft Gesetzes Autonomie und können durch Satzung objektives Recht für ihren Aufgabenbereich setzen. Dies bedeutet, dass für die betroffenen Kreise durch Satzungen Rechte und Pflichten begründet werden. …

    Wenn also schon die Satzungen einer Landschaftsschutzverordnung (welche praktisch ein Gesetz ist), die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, Dann doch wohl erst Recht die Satzung von Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, Bundesländer oder der des Bundes (BRD)).

    Eine Satzung einer Gebietskörperschaft, eines Vereins nennt man auch Verordnung bzw. Verfassung. Man spricht also, von einer Vereins-Verfassung, -Satzung oder auch -Verordnung.
    Gleiches gilt auch für Gemeinde- bzw. Städte-Satzungen oder -Verordnungen.
    Auch Bundesländer haben eine Verfassung (z.B. Die Verfassung des Bundes-Landes Nordrhein-Westfalen, etc.).

    Und hier nochmal für alle die es immer noch nicht verstanden haben, oder nicht verstehen wollen:

    Es gibt „nur“ Landes-Verfassungen!

    Nicht aber eine Verfassung „für die“ (oder „der“) Bundes-Republik Deutschland!

    Diese (Bundes-Republik Deutschland) hat nur ein „Grundgesetz für die Bundes-Republik Deutschland“!
    Dieses „Grundgesetz für die Bundes-Republik Deutschland“ WAR NIEMALS, IST NIEMALS und WIRD
    NIEMALS eine Verfassung sein (auch dann nicht, wenn IHR es gerne so hättet !!!).
    Sie kann aber von einer Verfassung „abgelöst“ werden !!!!!

    Aber nochmal zurück zu Satzungen, die ohne Geltungsbereich , nicht gelten!

    z.B. : Im OWiG § 5 ist der Räumliche Geltungsbereich festgehalten (aber nicht näher bestimmt)
    BEWEIS:

    Ordnungswidrigkeitengesetz
    Erster Teil – Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 34)
    Erster Abschnitt – Geltungsbereich (§§ 1 – 7)
    § 5
    Räumliche Geltung

    Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

    Es können, also, nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes begangen werden.
    Da aber nirgendwo in diesem Gesetz steht, wie groß oder wo dieser Geltungsbereich ist, gilt dieses Gesetz „nur“ (außerhalb dieses Geltungsbereichs) auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

    Es gilt daher sehr wohl der Satz:

    Was für Satzungen und Verordnungen gilt, dass gilt umsomehr für
    Gesetze! Folglich können Gesetze oder Verordnungen, die keinen
    eindeutigen Geltungsbereich (nämlich die namentliche Nennung
    des Landes, in welchem sie gelten) aufweisen, nicht gelten!

    Nochmal für Sie „Herr Reichling“ : Das IST so und das BLEIBT so (bis die Gesetze entsprechend geändert werden), auch dann, wenn Sie grundsätzlich anderer Meinung sind!

    P.S.: Trotz allem, ein frohes Fest und einen guten Rutsch euch Allen!

    • reichling said, on 21/12/2012 at 10:50

      Danke für Ihren Beitrag. Sie haben so wunderschön gezeigt, dass Sie rein gar nichts verstanden haben.

      Auf die Urteilsfälschung von Fröhner sind Sie mit keiner Silbe eingegangen. Oder ist es legitim, Gerichtsurteile so zurechtzufälschen, bis sie den eigenen Anschauungen entsprechen?

      Wenn man sich die Urteile genau durchliest, stellt man fest, dass der Geltungsbereich nur in solchen Satzungen bzw. Verordnungen anzugeben ist, die nicht im gesamten Zuständigkeitsgebiet des Satzungs- bzw. Verordnungsgebers gelten. Dies ist bei den meisten Verordnungen und Satzungen nicht der Fall.

      Auch Ihnen frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr mit hoffentlich mehr Erkenntnis als im alten.

  10. JDavis said, on 21/12/2012 at 03:53

    Wenn also schon die Satzungen einer Landschaftsschutzverordnung (welche praktisch ein Gesetz ist), die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, Dann doch wohl erst Recht die Satzung von Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, Bundesländer oder der des Bundes (BRD)).

    Da zeigen sich schon einmal sehr große und ziemlich grundsätzliche Verständnisprobleme: Man kann nicht „Satzungen einer Landschaftsschutzverordnung“ und „die Satzung von Gebietskörperschaften“ gegeneinanderstellen. Die Landschaftsschutzverordnung ist selbstverständlich auch durch eine Gebietskörperschaft erlassen wurden, durch wen denn auch sonst? Und der „Dann erst recht“-Schluß ist einfach völlig falsch. Vielmehr wurde in dem Urteil ja gerade gesagt, daß eine Landschaftsschutzverordnung eine besondere Rechtsnorm ist, die gerade deswegen ihren Geltungsbereich explizit und ganz genau regeln muß, weil sie eben nicht überall gilt. Wer diesen Spezialfall zur allgemeinen Regel erheben will, hat sich das Urteil offensichtlich nicht angeschaut.

    Eine Satzung einer Gebietskörperschaft, eines Vereins nennt man auch Verordnung bzw. Verfassung. Man spricht also, von einer Vereins-Verfassung, -Satzung oder auch -Verordnung.

    Es ist wohl jedem klar, was mit diesem lustigen Begriffe-Würfeln erreicht werden soll, aber hier sollte man schon mal festhalten: Gebietskörperschaft und Verein sind zwei ziemlich unterschiedliche Dinge. Und nur, weil die Vereinssatzung im BGB als „Verfassung“ bezeichnet wird, hat das noch nichts mit der staatsrechtlichen Verfassung zu tun. Die Verordnung paßt hier jedenfalls überhaupt nicht rein.

    Gleiches gilt auch für Gemeinde- bzw. Städte-Satzungen oder -Verordnungen.

    Die Gebietskörperschaften hatten wir doch gerade. Wer das jetzt nochmal extra erwähnt, zeigt, daß er nicht weiß, daß 1. Städte auch nur Gemeinden sind und 2. Gemeinden Gebietskörperschaften sind. Das ist nicht schlimm, aber wenn man nicht einmal davon besonders viel Ahnung hat, sollte man sich nicht gar so weit aus dem Fenster lehnen.

    Auch Bundesländer haben eine Verfassung (z.B. Die Verfassung des Bundes-Landes Nordrhein-Westfalen, etc.).

    Nicht „auch“. Diese Art der Verfassung hat mit einer Vereinssatzung nicht wirklich viel zu tun.

    Diese (Bundes-Republik Deutschland) hat nur ein “Grundgesetz für die Bundes-Republik Deutschland”!
    Dieses “Grundgesetz für die Bundes-Republik Deutschland” WAR NIEMALS, IST NIEMALS und WIRD
    NIEMALS eine Verfassung sein (auch dann nicht, wenn IHR es gerne so hättet !!!).

    Es geht nicht darum, wer was gerne hätte. Es ist halt einfach so, daß das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik ist. Niemand, der sich näher mit der Materie beschäftigt hat, bezweifelt das. Und niemand, der das bezweifelt, konnte jemals näher ausführen, was dem Grundgesetz dazu fehlt, eine Verfassung zu sein.

    Sie kann aber von einer Verfassung “abgelöst” werden !!!!!

    Genau. So wie jede Verfassung, unabhängig davon, ob sie das explizit sagt oder nicht.

    Im OWiG § 5 ist der Räumliche Geltungsbereich festgehalten (aber nicht näher bestimmt)

    Er wird nicht bestimmt, sondern vorausgesetzt (nach dem Territorialprinzip gilt jede Rechtsnorm grundsätzlich in gesamten Einflußbereich des Normgebers) und erweitert (um die berühmten Schiffe und Flugzeuge).

    Da aber nirgendwo in diesem Gesetz steht, wie groß oder wo dieser Geltungsbereich ist, gilt dieses Gesetz “nur” (außerhalb dieses Geltungsbereichs) auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

    Stimmt, das könnte man meinen, wenn man sich noch nie in seinem Leben mit einem Gesetz beschäftigt hat.

    Was für Satzungen und Verordnungen gilt, dass gilt umsomehr für Gesetze!

    Nein. Einen solchen Rechtssatz gibt es nicht. Wer das behauptet, sollte es endlich einmal nachweisen oder zumindest irgendein Argument dafür liefern.

    Folglich können Gesetze oder Verordnungen, die keinen eindeutigen Geltungsbereich (nämlich die namentliche Nennung des Landes, in welchem sie gelten) aufweisen, nicht gelten!

    Damit wären wohl fast alle Gesetze und Verordnungen, die in den letzten eineinhalb Jahrhunderten in Deutschland erlassen wurden, ungültig.

    Das IST so und das BLEIBT so

    Beeindruckend. Ich sage hingegen: Das WAR nie so und WIRD nie so sein.

  11. Horst said, on 25/12/2012 at 21:50

    Hallo Reichling,

    kleine Korrektur meinerseits: Die in der Signatur von diesem „Ironleafs“ genannten Aktenzeichen sind Az des Bundesverfassungsgerichtes und betreffen die BVerfG – Urteile zu „Berufssoldatenverhältnisse“ und zum „Reichskonkordat“.
    Mit dem eigentlichem Thema seiner Signatur „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft“ haben diese beiden Verweise nichts zu tun.

    Gruß und frohe Weihnachten

    • reichling said, on 29/12/2012 at 19:56

      Hallo Horst,
      danke für deinen Hinweis. Und danke für deine Weihnachtswünsche. Ich durft die Feiertage leider im Bett verbringen und Antibiotika schlucken.
      Das mit Ironleafs Quelle wäre mir wohl ohnen deinen Kommentar gar nicht aufgefallen. Denn als Begründung wird stets das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angegeben. Darauf hat sich auch Holger Fröhner berufen, und das Forum volksbetrug.net ist eigenlich Holger Fröhners Forum.
      Schau dich mal auf seiner Website um, http://www.jahrhunderlüge.de. Es ist eine Umlaute-Domain, also nicht jahrhundertluege schreiben.
      Wenn man die seite aufruft, sieht man den Seitentitel: Initiative für Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Abgekürzt wird das IDR.
      Naturlich geht es um das, was Holger Fröhner unter Demokratie und Rechtstaatlichkeit versteht.
      Links oben findet sich eine Linkliste. Da heißt es

      Startseite
      Die Jahrhundertlüge
      Filme zum Thema
      Flyer
      Aktionen
      Impressum
      —————-
      FORUM IDR
      FORUM Gera
      FORUM Erfurt
      FORUM Roßwein
      FORUM Saarbrücken
      Regional Vision
      Wissensmanufaktur
      Freiwillig Frei

      Es wird dort auf fünf Foren verlinkt, auf FORUM IDR, FORUM Gera, FORUM Erfurt, FORUM Roßwein und FORUM Saarbrücken.
      Man darf also davon ausgehen, dass dass FORUM IDR Holger Fröhners eigenes Forum ist, er dafür die Hauptverantwortung trägt. Nachdem ich mir seine Bücher Jahrhundertlüge und Nacht heruntergeladen habe (Sein Buch Hinter den Kulissen ist mehr oder weniger eine Zusammenfassung dieser beiden Bücher) konnte ich feststellen, dass man sich bei Volksbetrug sehr exakt an die von ihm vorgegebene Argumentationslinie hält. Holger Fröhner ist der Chefideologe dieser Volksbetrüger. Das sollte einmal ganz klar herausgestellt werden.

      Meine Antwort auf deinen Kommentar ist ein bisschen umfangreich ausgefallen. Aber ich schreibe ihn nicht nur als meine Antwort an dich.Ich schreibe ihn auch für all die anderen Leser.

  12. […] Weiterer Infos zu H. Fröhners “hervorragende” Recherche-Qualitäten finden sich hier! […]

  13. […] von Fröhner selbst haben könnte, der ihm persönlich schon vor Jahren eine Ausgabe seines Buches (fast ausschließlich aus Lügen zur deutschen Rechtslage bestehend) […]

  14. ralf sommer said, on 29/07/2016 at 10:45

    Es ist immer wieder erstaunlich wie in den Foren von Herrn Meyer die Selbstbeweihräucherung praktiziert wird.
    Dass Herr Meier Antibiotika schluckt ist nicht überraschend. Sein Impfpass wird auch vorbildlich gestempelt sein.
    Dass Aluminium, Quecksilber Phenole ect. nicht in einen lebenden Organismus gehören sollte jedem klar sein. Aber natürlich es sind ja noch die Viren im Impfstoff. Lebend oder gar nicht lebend Impfungen.
    Komisch nur, dass noch nie ein Virus nach den 4 Hehnle Postulaten isoliert wurde. Der erwähnte Dr. Lanka hat 100.000 € ausgelobt für denjenigen der eine wissenschaftliche Studie des wissenschaftlichen Nachweis des Masern Virus belegt. Keine der 5 oder 6 eingereichten angeblichen Studien konnte diesen Anspruch erfüllen. Warum hat das RKI keine Studie vorgelegt ? Die geben doch die Empfehlung 33 Impfungen im ersten Lebensjahr zu geben ? Das Thema ist sehr komplex. Interessant sind die original Dokumente der Gerichtsverhandlung wo Gutachten und Stellungsnahmen ausgetauscht und somit auch für Laien die fachlichen Hintergründe erkannt werden können.
    Auf der Seite von Dr. Lanka kann man sich unabhängig von seinem parteiischen Standpunkt die notwendigen Dokumente ziehen.

    http://www.wissenschafftplus.de/cms/de/aktuelles

    Empfehlenswert die Stellungsnahme von Dr. Lanka und das Gutachten des Klägers von einem Prof. aus Rostock.

    Im Ergebnis: Es wurde bisher noch kein Virus wissenschaftlich nachgewiesen, isoliert, die krankmachende Wirkung belegt und damit auch noch nie und durch nichts belegt, dass Impfungen schützen. Das wogegen Impfungen schützen hat man ja noch nicht einmal gefunden.

    Es ist ein Glaube eine Religion. Googelt selbst, ich konnte es auch nicht glauben. Interessant auch die Vorträge des 11. Stuttgarter Impf Symposium, gibt per DVD oder auf YouTube.

    Zum Verständnis dazu eine Einführung mit diesem Video und danach selbst prüfen bitte.

    Das also zum Vergleich Dr, Lanka oder Hamer (Neue germanische Medizin )

    Wenn also dieser Vergleich treffend ist, dann können Sie Ihre Seite dicht machen.

    Aber ! SIE HABEN WAS DIE ANGEBLICHEN URTEILE ANGEHT VOLLKOMMEN RECHT HERR MEYER.

    Landschaftsschutzverordnungen und deren Geltungsbereich hat eine andere Funktion als die von Gesetzen.
    Es wurde von Hr., Fröhnher oder anderen stetig falsch zitiert.

    Die Gesetze des Deutschen Reich, die heute noch Anwendung finden haben stets einen Geltungsbereich genannt.

    So besagt der § 1 des Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung
    §. 1.
    Die Civilprozeßordnung tritt im ganzen Umfange des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.

    Dieser wie auch mehrere andere § sind nun aktuell aufgehoben.

    Um es kurz zu machen. Der 2+4 Vertrag besagt:
    http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-einheit/deutsche-teilung-deutsche-einheit/43784/2-plus-4-vertrag

    Artikel 1

    (1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
    (2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
    (3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
    (4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

    Der 2+4 Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, wobei ich der Ansicht bin, dass hier die Besatzungsmächte mit den Verwaltungen des besetzten Gebietes einen Vertrag geschlossen haben und eben keine souveräne Staaten am Tisch sitzen konnten weil ja eben erst der Vertrag dann die Souveränität herstellen „sollte“.

    Unstreitig ist, dass vor dem 2+4 Vertrag „Deutschland“ bzw. die BRD nicht Souverän war. Auch nicht und gerade nicht durch den Überleitungsvertrag von 1954.

    Nun zum Artikel 1. (1)

    Aus den Gebieten der Bundesrepublik, der DDR und Groß Berlin entsteht also mit diesem Vertrag das Vereinte Deutschland.
    Demnach ist die BRD ein Teil des mit diesem Vertrag entstandenen Vereinten Deutschland.
    Hier in diesem Forum wird aber stehts von der BRD als Deutschland gesprochen ?

    Wir haben doch ein Vereintes Deutschland was aus drei Gebieten entstanden ist ?

    (2) Es wird ein Grenzsicherungsvertrag vereinbart der auch umgesetzt wurde. Ein Grenzsicherungsvertrag ist aber keine Gebietsabtretung der zu diesem Zeitpunkt unter polnischer und russischer Verwaltung stehenden Gebiete des Deutschen Reich ?

    Jetzt wird aber von den Vertragspartnern “ Deutschland “ als in den grenzen von 1937 differiert ?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_1937

    Ich nehme absichtlich Wikipedia oder Quellen die Herr Mayer sicher schick findet. : )

    Jetzt haben wir eine Wiedervereinigung und was ist mit den restlichen Gebieten die ja ursprünglich bei den bestehenden Gesetzen ZPO BGB GVO ect angegeben waren ?

    Die grenzen zu akzeptieren bedeutet keine Gebietsabtretung zumal Königsberg unter russischer Verwaltung nicht erwähnt wird, gehört aber auch in die Grenzen von 1937 ?

    (4) Die regierungen ……. werden sicherstellen daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird. Aha es wird also eine Verfassung des Vereinten Deutschland geben ?
    Wo ist die ? Herr Mayer haben Sie die ?

    Aber was sagt die Bundeszentrale für politsche Bildung dazu ?

    http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung

    Auszug:
    “ Es blieb auch dann noch bestehen, als 1989/90 der Weg zur Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik gegangen wurde. Die Alternative bestand darin, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 (alt) zu beschreiten oder aber, dem Sinn des Artikels 146 entsprechend, eine neue Verfassung von einer Verfassunggebenden Versammlung ausarbeiten und dann vom deutschen Volk in freier Entscheidung auf dem Wege eines Referendums ratifizieren zu lassen.
    Aus verschiedenen Gründen, die nicht zuletzt in der Beschleunigung des Vereinigungsprozesses lagen, wurde der erstgenannte Weg beschritten. Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde verzichtet, die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des alten Grundgesetzes vollzogen.“

    Aha auf Grund der „Beschleunigung des Vereinigungsprozesses wurde auf eine Verfassung verzichtet “

    Herr Mayer ? Ich bin gespannt ob Sie das hier veröffentlichen. Auf meinen letzte Kommentar mit Quellen haben Sie ja auch nicht geantwortet.

    Sie postulieren der Bevölkerung in Ihrem Block, das GG ist die Verfassung und die BRD ist Deutschland.

    Ist aber nicht. Das GG für die BRD ist keine Verfassung und Deutschland ist ein Etikettenschwindel weil es wenn überhaupf mit den 2+4 Vertrag ein Vereintes Deutschland geben sollte. Die postulieren aber stets weiterhin die BRD. Wo und wann ist nun das Vereinte Deutschland entstanden und wo ist die in diesem Vertrag festgelegte Verfassung ?
    Ist der Vertrag ungültig ?
    Was steht auf Ihrem P Ausweis ? DEUTSCH Nationalität und Bundesrepublik Deutschland.

    Jetzt wissen Sie warum keine Geltungsbereiche mehr angegeben sind. Man weiß nicht was man nehmen soll. Wir haben weiterhin eine Situation die nicht rechts sicher ist um es einmal so auszudrücken.

    Es ist einfach lächerlich den begriff Reichsdeppen zu verwenden. Immerhin ist das Reichsbürgergesetz von 1935. Und bis heute gibt es die durch Verordnung von Hitler eingeführte einheitliche Deutsche Staatsangehörigkeit. Das RustaG 1913 wurde 2010 in StaG umgewandelt, das Ausfertigungsdatum des StaG wird aber immer noch mit 1913 angegeben. HUUUUU ???? Das war zu Zeiten des Deutschen Reich ? Ist man nicht in der Lage die alten Gesetze neu zu Fassen ? Nein ist man nicht. Und wissen Sie warum ?

    Wegen der Hoheitsrechte

    Hoheitsrechte

    http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung

    Befugnisse eines souveränen Staates zur Erfüllung seiner Aufgaben, u.a. das Recht, Gesetze zu verabschieden und mit Zwang durchsetzen (Gesetzgebungshoheit), das Recht, Steuern zu erheben (Finanzhoheit) und das Recht, bewaffnete Streitkräfte aufzustellen (Wehrhoheit). Zur Verwirklichung eines vereinten Europas kann die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 GG Hoheitsrechte auf die EU übertragen.

    Souveränität

    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18212/souveraenitaet

    [franz.] S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt:
    1) Innere S. heißt in den modernen Demokratien, dass die Staatsgewalt über sämtliche Hoheitsrechte verfügt und durch die Volkssouveränität sowohl legitimiert als auch begrenzt ist.
    2) Äußere S. (auch Staats-S.) bedeutet im Völkerrecht (von jeglicher Fremdherrschaft freie) Unabhängigkeit und (ohne Rücksicht auf wirtschaftliche, militärische oder sonstige Stärken und Schwächen) Gleichheit der Staaten.

    Volkssouveränität

    https://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouver%C3%A4nit%C3%A4t

    Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes.

    Hier in der Bundesrepublik Deutschland können diese Gesetze nicht geändert werden weil wie man nun klar erkennen kann, Das Vereinte Deutschland und die festgelegte Verfassung gemäß 2+4 Vertrag nicht gebildet wurde. Es gibt immer noch die Bundesrepublik Deutschland mit dem Grundgesetz, die mangels Verfassung nicht souverän ist und hier gibt es mangels Verfassung auch keine Volkssouveränität.

    Da die BRD nicht souverän ist verfügt die Regierung auch über keine Hoheitsrechte, kann demnach auch keine Hoheitsrechte an die EU übertragen, da sie selbst über keine verfügt.

    Das Rechte der 3 Mächte auch nach dem 2+4 Vertrag weiter gelten geht z.B. aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1998 hervor

    BVerfG:1998:rk19980128.2bvr198197
    ­ 2 BvR 1981/97 ­

    Darin heißt es original : )

    Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei­plus­Vier­
    11
    Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei­plus­Vier­Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier
    Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei­plus­
    Vier­Vertrag zieht nur die sich „demgemäß“ ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den
    Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie
    der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität
    über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche
    Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen.

    Aha die rechte der 4 Mächte in bezug auf Deutschland also den grenzen von 1937 sind erloschen. Die der 3 Mächte in bezug auf die Bi Zone oder BRD sind nicht betroffen.

    Oder hier: Diese Artikel des Überleitungsvertrag haben bis heute Gültigkeit.
    Schauen Sie ins

    Bundesgesetzblatt „1990 Teil II 1386-1388

    oder hier Bundesgesetzblatt

    http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901274.2.HTML

    Artikel 2
    Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

    Alle Verwaltungsmaßnahmen die jemals in Berlin von den Alliierten beschlossen wurden sind entweder in deutsches Recht übergegangen aber nach wie vor gültig. Shaef Gesetze, Proklamationen ect. ?

    Oder hier zu den Gerichten:

    Artikel 3
    (1) Deutsche Gerichte und Behörden können im Rahmen der Zuständigkeiten, die sie nach deutschem Recht haben, in allen Verfahren tätig werden, die eine vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin begangene Handlung oder Unterlassung zum Gegenstand haben, soweit in diesem Artikel nicht etwas anderes bestimmt wird.

    Jetzt schauen wir mal ob nichts anderes bestimmt wird:

    (2) Eine Zuständigkeit deutscher Gerichte oder Behörden nach Absatz 1 besteht nicht für die folgenden Institutionen und Personen, auch wenn ihre dienstliche Tätigkeit beendet ist, und nicht in den nachstehend genannten Verfahren:

    a) die alliierten Behörden;

    c) Angehörige der alliierten Streitkräfte in strafrechtlichen Verfahren, es sei denn, der betreffende Staat stimmt der Einleitung des Verfahrens zu;

    d) Richter an den von den alliierten Behörden eingesetzten Gerichten in Berlin und andere Gerichtspersonen, die ihnen bisher in der Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit gleichgestellt waren, soweit sie in Ausübung ihres Amtes gehandelt haben;

    f) Verfahren, für welche die Genehmigung abgelehnt wurde, die nach Gesetz Nr. 7 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 17. März 1950 zur Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit erforderlich war;

    f) Verfahren, für welche die Genehmigung abgelehnt wurde, die nach Gesetz Nr. 7 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 17. März 1950 zur Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit erforderlich war;

    Das sieht in Bezug auf die 4 Mächte ja nicht nach Souveränität aus. Aber man bedenke die rechte der 3 Mächte sind damit nicht gemeint die bestehen noch heute voll und ganz.

    Und das es hier eben nicht nur um Berlin geht wie Sie Herr Mayer mit gegenüber in anderen Chats behauptet haben zeigt dieser Artikel:

    Artikel 5
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland wird keinerlei Ansprüche gegen die drei Staaten oder einen von ihnen oder gegen Institutionen oder Personen, soweit diese im Namen oder im Auftrag der drei Staaten oder eines von ihnen tätig waren, geltend machen wegen Handlungen oder Unterlassungen, welche die drei Staaten oder einer von ihnen oder diese Institutionen oder Personen vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin begangen haben.
    (2) Die Bundesrepublik Deutschland erkennt an, daß vorbehaltlich des Artikels 3 die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche von ihrer Herrschaftsgewalt unterliegenden Personen nicht geltend gemacht werden.

    Aber das alles bezieht sich auf die Bundesrepublik Deutschland, die ja eigentlich nur ein Teil des vereinten Deutschland bildet. Und Berlin gehört ja gar nicht zur Bundesrepublik siehe:

    B. v. 12.06.1990 BGBl. I S. 1068; Geltung ab 08.06.1990

    „Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen
    den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik
    Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden,
    wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher
    kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik
    Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert
    werden“, bleibt unverändert.“

    Ja aber das Vereinte Deutschland umfasste doch auch Ganz Berlin ?

    Und jetzt würde ich gern mal von Ihnen Herr Mayer hören was Sie glauben wie der Staat heißt zu dessen Staatsbürger Sie sich zählen und mit bitte den Geltungsbereich genau beschreiben den dieser Staat umfasst und wie die Staatsangehörigkeit genau bezeichnet wird.

    Wie Sie sehen habe ich alle meine Behauptungen mit Quellen unterlegt. Ich bitte Sie im Falle Sie Antworten
    auch Quellen Angaben und Argumente anzubringen und darauf zu verzichten, wie es größtenteils Ihr Style ist abzuschweifen und viel bla bla und Schmückwerk zu verwenden. Ich warte immer noch auf Ihre Antwort zum Artikel 178-180 der aktuellen bayerischen Verfassung

    Klicke, um auf bayerische_verfassung.pdf zuzugreifen

    Artikel 179 Rechtscharakter von Körperschaften und Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft

    Die in dieser Verfassung bezeichneten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Körperschaften, Selbstverwaltungsorgane
    der Wirtschaft und Organisationen der Erzeuger, Verteiler und Verbraucher (Artikel 154, 155, 164) sind keine öffentlichen
    Behörden und dürfen keine staatlichen Machtbefugnisse ausüben. Zwangsmitgliedschaft bei ihnen ist ausgeschlossen.

    Aha sind also keine staatlichen Behörden und dürfen keine staatlichen Machtbefugnisse ausüben.

    Weil es den Staat nicht gibt und die Besatzungsrechte nach wie vor Gültig sind ? Beweise habe ich geliefert jetzt bitte ich auch um konkrete, nachprüfbare Argumente nicht um Ihre Meinung oder Ihren Glauben, den kenne ich.

    Beste Grüße

    • reichling said, on 04/08/2016 at 22:16

      Ich stelle fest, dass Sie Ihr Weltbild auf die Aussagen von Lügnern und Betrügern richten.

      Hamer und Stefan Lanka sind die zur Zeit wohl größten Scharlatane, die in Deutschland herumlaufen, und die den Tod ihrer Anhänger in Kauf nehmen, wenn sie sich auf ihre Lügen verlassen.

      Stefan Lanka muss zwar das von ihm ausgelobte Preisgeld für den Nachweis, dass es Viren gibt, die die Krankheit Masern verursachen, nicht bezahlten. Aber nicht, weil der Saarländische Arzt keinen Nachweis erbracht hat, sondern, weil sein Nachweis den Auslobungsbestimmungen Lankas nicht entsprochen hat. Lanka wolle EINE wissenschaftliche Arbeit sehen, die den Maservirus zweifelsfrei nachweist. Der Arzt hatte aber mehrere Arbeiten vorgelegt, die in ihrer Gesamtheit die Existenz dieses Virus zweifelsfrei nachweisen. Aber dadurch war die von Lanka gestellte Bedingung nicht erfüllt. Deshalb durfte er sein Geld behalten.

      Aber es steht fest, dass der Maservirus existiert und die Krankheit Masern verursacht. Er ist auch für andere Erkrankungen, bis hin zur lebensgefährlichen Herzmuskelentzündung, verantwortlich. Auch die Existenz der anderen Viren und ihre krankmachenden Eigenschaften sind nachgewiesen.

      In der wissenschaftlichen Diskussion spielt Lanka keine Rolle. Er wird von der Wissenschaft ignoriert, weil seine Vorgehensweise wissenschaftlich nicht haltbar ist.

      Lanka ist auch Anhänger von Geerd Ryke Hamer und seiner Neuen Germanischen Medizin.

      Kennen Sie diese Seite von Hamer?

      Es ist das Protokoll einer Konferenz mit Hamer im norwegischen Sandefjord vom 17. Dezember 2008. Der Inhalt dieses Protokolls ist eine Aneinanderreihung von imfamen Lügen, vor allem über das Judentum. Und Hamer ließ sich seine unverschämten Lügen von einem angeblichen Oberrabbiner bestätigen. Dieser Oberrabbiner, einen Titel, den es im deutschen Judentum nicht gibt, hatte im Mai 2008 noch erklärt, dass er kein Jude ist. Rabbiner wird man aber nicht ohne ein dreijähriges Theologiestudium.

      Dafür ist mir dieser Herr damals schon sehr gut bekannt gewesen, und zwar als reichsdeutscher Rechtsextremist.

      Später ist er auch wegen falscher Titelführung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nein, Oberrabbiner war nicht strafbar. Der Titel ist leider nicht geschützt. Aber er legte sich auch noch einen Doktortitel zu.

      Der Inhalt des Konferenzprotokolls kann man mit wenigen Sätzen zusammenfassen:

      Seit 27 Jahren ist die Germanische Neue Medizin® entdeckt und bekannt. Und etwa seit dieser Zeit sind aufgrund eines Artikels von Weltoberrabbiner Menachem Mendel Schneerson im Talmud alle Rabbiner dieser Welt verpflichtet, dafür zu sorgen, daß alle Patienten jüdischen Glaubens mit dieser früher bezeichnet „Neuen Medizin“ jetzt genannt „Germanischen Neuen Medizin®“ therapiert werden.

      Genau das hat auch dieser angebliche Oberrabbiner Esra Iwan Götz bestätigt. Das Judentum kennt keinen Weltoberrabbiner. Menachem Mendel Schneerson, der in den neunziger Jahren in hohem Alter in New York vestorben ist, konnte auch im Talmud nichts ändern. Der ist nämlich vor rund 1500 Jahren verfasst worden. Und so alt ist Schneerson nicht geworden.

      Hamer behauptet in diesem Protokoll, dass seine Germanische Neue Medizin 98 % aller Krebskranken heilen könnte. Sind Ihnen Namen von Krebspatinten bekannt, die von Hamer durch diese Therapie geheilt worden sind? Er betrieb ja mal in Deutschland eine Krebsklinik, in der er Patienten nach seiner Methode behandelte. Und wenn er sah, dass es mit dem Patienten zu Ende ging, ließ er ihn in eine andere Klinik verlegen. Er ist dann nicht bei ihm gestorben.

      Aber bis jetzt wurde noch keine Heilung durch die NGM nachgewiesen.

      Auf Ihre unhaltbaren Aussagen zur staatsrechtlichen Fragen werde ich später eingehen. Aber vielleicht kommen mir auch andere zuvor.

      • ralfsommer08 said, on 03/10/2016 at 20:04

        „Auf Ihre unhaltbaren Aussagen zur staatsrechtlichen Fragen werde ich später eingehen.“
        Wie Sie bemerkt haben werden habe ich keine Fiktionen oder Phantasien geäußert, sondern die von mit klar benannten Quellen gemäß meinem Verständnis interpretiert. Die daraus folgenden Fragen sind formuliert und auf Ihre Antwort bin ich gespannt. Sind wir uns einig, dass ein Staat nach Jellinek definiert wird ? Oder wie definieren Sie einen Staat ? Darüber sollte Klarheit bestehen.
        Kennen Sie das Bild mit dem Hambacher Fest von 1838 glaube ich ? Das Original hängt ich glaube in einer Galerie in Frankfurt. Von diesem Bild gibt es eine Briefmarke. Vergleichen Sie mal. Haben Sie dafür auch eine Erklärung? Es geht um das Gemälde mit den Gold Rot Schwarzen Fahnen.

      • ralfsommer08 said, on 03/10/2016 at 20:32

        Das mit der Fahne hat sich geklärt. Da gibt es mehrere Gemälde die unterschiedliche Fahnen zeigen. Schwarz Rot Gold ist für das Hambacher Fest korrekt, es liegt ja u.a. ein Original dort.

    • JDavis said, on 16/08/2016 at 08:34

      Artikel 179 Rechtscharakter von Körperschaften und Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft

      Die in dieser Verfassung bezeichneten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Körperschaften, Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft und Organisationen der Erzeuger, Verteiler und Verbraucher (Artikel 154, 155, 164) sind keine öffentlichen Behörden und dürfen keine staatlichen Machtbefugnisse ausüben. Zwangsmitgliedschaft bei ihnen ist ausgeschlossen.

      Aha sind also keine staatlichen Behörden und dürfen keine staatlichen Machtbefugnisse ausüben.

      Richtig, die dort genannten Organe sind keine staatlichen Behörden. Warum sollten Bauernbund, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände denn hoheitlich tätig sein?

      Davon abgesehen bezog sich Art. 179 bis 1998 auch auf die Art. 34 und 36, also auf die Körperschaften, die die Mitglieder des Bayerischen Senats (der damals noch existenten zweiten gesetzgebenden Kammer) wählten. Und das war der eigentliche Sinn der Vorschrift: Die Organisationen, die die Senatoren wählten, sollten nicht Teil des Staates sein, weil sich sonst der Staat selbst wählt. Heute regelt die Vorschrift nur noch eine Selbstverständlichkeit, siehe oben.

      Die einzigen staatlichen Organe, um die es in den genannten Artikeln ging, nämlich die Gemeinden (Art. 34 und Art. 35 Nr. 10 BV a.F.) sind dagegen in Art. 179 explizit nicht genannt.

      • ralfsommer08 said, on 29/09/2016 at 21:40

        Ok danke, das leuchtet ein. Damit ist das geklärt. Wie sieht es mit dem Urteil zum Gemälde aus ? Da wird festgestellt, dass die Rechte der 4 Mächte für ganz Deutschland aber nicht die der 3 Mächte erloschen sind ?

  15. ralf sommer said, on 29/09/2016 at 21:20

    Wissen Sie das schöne an einem Gerichtsprozess bzw. an diesem sogenannten „Masern Virus Prozess“ ist, dass man als Laie die Möglichkeit hat, wie der Richter, der auch Laie und kein Mediziner ist sozusagen auf dem Silbertablett die jeweiligen Argumente beider Seiten serviert zu bekommen. Auf der einen Seite ein Gutachter aus Rostock, mediziner und auf der anderen Seite der Beklagte Dr. Lanka. Sie können die Gerichtsakten bzw. vollständigen Gutachten und Stellungsnahmen auf der Seite

    http://wissenschafftplus.de/blog/de

    einsehen. Ich empfehle die Dokumente vom 26.03.2015. Ich selbst habe mir alles durchgelesen aber gut. Aus diesem Grund muss ich feststellen, dass Ihr Kommentar, alle eingereichten Arbeiten (Studien waren es nachweislich nicht ) zusammen haben den Nachweis erbracht schlicht weg falsch ist. Aber lesen Sie selbst, es ist wirklich sehr interessant, beide Seiten, wenn möglich unvoreingenommen „zu Wort“ kommen zu lassen. Ich kann mir vorstellen, dass Sie sich danach fragen was eigentlich in den Impfungen enthalten ist. Ein „Virus“ oder gar „LebendImpfung“ – Masern Virus ist es jedenfalls nicht. Es ist wie mit allen Begriffen. Was bedeutet wissenschaftlich, was bedeutet Staat, was bedeutet Meinung, was bedeutet Beweis oder Tatsache wirklich bzw. wissenschaftlich oder juristisch.
    Haben Sie sich nicht auch gefragt warum das RKI, welches ja den staatlichen Auftrag hat zu forschen und über 30 Impfempfehlungen für das erste Lebensjahr herausgibt keine wissenschaftliche Studie eingereicht hat ?
    Ich weiß warum. Es gibt keine. Man hat den Masernvirus (noch) nicht gefunden und nachgewiesen.
    Über 5 Jahre hat Dr. Lanka auf Beweise vom RKI gewartet. 0,0000
    Komisch oder ?
    Aber Ribosomen hat man gefunden. Aha Ribosomen gibt es aber in nicht lebenden Zellstrukturen (Viren) nicht.
    Gut lesen Sie selbst.

    Keine der eingereichten Arbeiten war wissenschaftlich.

    Keine der eingereichten Arbeiten hat den wissenschaftlichen Nachweis der Existenz des Masern Virus erbracht.

    Auch alle Arbeiten zusammen nicht. 5x 50 € Falschgeld ergeben keinen echten Schein.
    Aber lesen Sie selbst.
    Da der Glaube bekanntlich Berge versetzt, haben Impfungen insofern eine Wirkung das man dran glaubt und deshalb „geschützt“ ist. Gut wir haben Religionsfreiheit.
    Wissen Sie warum Aluminium in den Impfungen enthalten ist ? Ohne Aluminium würde keine Reaktion und damit keine Zulassung erfolgen.
    Oder warum ist Aluminium in den Impfstoffen ?
    Wie der Chef von der Stiko vor wenigen Tagen im D-Funk bestätigte, „geht man davon aus“ dass die Aluminum Menge unbedenklich ist.

    Was der Gutachter und Dr. Lanka in diesem Prozess vorgebracht haben war jedenfalls sehr interessant und hat mein Verständnis zum Thema Viren erweitert und geweckt.

    Aber senden Sie mir doch bitte den link zu einer wissenschaftlichen Studie, die auch nur einen der vielen Viren, gegen die geimpft wird und die krank machen sollen wissenschaftlich direkt nachweist.

    Das würde Ihre Behauptung, Lanka ist ein Scharlatan belegen. Können Sie das ?


Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..