Reichling's Blog

Auf ausdrückliche Bitte eines staatlichen Selbstverwalters

Posted in Sonstiges by reichling on 22/10/2011

habe ich diesen Beitrag verfasst.

In einem Weblog bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen

Illegale Hausdurchsuchung bei Staatlicher Selbstverwaltung Fazekas – die juristische Aufarbeitung hat begonnen
Erstellt am 18. Oktober 2011 von staseve

Leipzig. Die juristische Aufarbeitung der Hausdurchsuchung bei der Staatlichen Selbstverwaltung Birgit Fazekas ist in vollem Gange. In den beiden Radiosendungen bei Kulturradio und Wake News Radio wurde bereits über den illegalen Vorgang der Hausdurchsuchung bei Birgit Fazekas am 12.10.2011 unter fadenscheinigen Gründen berichtet. Nunmehr beginnt die juristische Aufarbeitung des illegalen Vorganges. Es wurde nicht nur gegen Deutsches Recht verstossen. Der Vorgang stellt eine Verletzung der Vorschriften des Wiener Übereinkommens und der völkerrechtlichen Immunität der Staatlichen Selbstverwaltung Birgit Fazekas dar. Nachfolgend veröffentlichen wir den Brief der Staatlichen Selbstverwaltung, Birgit Fazekas, an die Polizeidirektion Westsachsen. Eine Kopie des Schreibens ging an die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau.

Staatliche Selbstverwaltung nach der Verfassung von 1949 und gem. UN Resolution

A /Res/56/83 der natürlichen Person

nach § 1 BGB

Birgit Elfriede F a z e k a s

Niederhohndorfer Str. 64 – D-08058 Zwickau

Tel.: 0049/375/3909640, Fax 0049/375/3909282

Zwickau,17.10.2011

Polizeidirektion Südwestsachsen

Lessingstraße 17-21

08058 Zwickau

Vorgang:

Hausdurchsuchung, Beschlagnahme und weitere Straftaten

am 12.10.2011 in 08058 Zwickau, Niederhohndorfer Straße 64

Unleserliche Unterschriften auf einer behaupteten Bescheinigung, bezugnehmend der vorsätzlichen Rechtsirrigkeit zum Schmierblatt vom 12.10.2011 des behaupteten „Verdacht des Betruges“, wird durch die Staatlichkeit F a z e k a s Birgit, auf der Grundlage der UN Resolution 56/83 und der Unverantwortlichkeit nach Parteiengesetz § 37 in Verbindung mit § 54 nach ordentlichem, völkerrechtlich anerkanntem, vor der Bundesrepublik und nicht Deutschland ( Artikel 133 GG ) stehendem staatlichem BGB, Antrag auf Beweisermittlung zur ungesetzlichen Plünderung mit bewaffnetem Raubüberfall sowie Nötigung gestellt.

Gegen die behaupteten Tat- Beschäftigten der ohne Geltungsbereich, willkürlich agierenden „PD Südwestsachsen“ , wird Strafantrag mit Strafverfolgung gestellt.

Desweiteren fordert die o.g. Staatlichkeit die sofortige Herausgabe der Dienstnummern und ladungsfähigen Anschriften, der am Überfall Beteiligten.

Weiterhin ist der Marschbefehl eines kommandierenden Generals der Föderation Russland, gem. Haager Landkriegsordnung Artikel 51, vor zu legen.

F a z e k a s, Birgit

-natürliche Person-

In Geschäftsführung ohne Auftrag nach BGB § 677 wegen Personenstandsänderung und Abwesenheit/Ausfall der staatlichen Stellen in Selbstermächtigung und in Gebrauch ihrer latenten Rechtsfähigkeit.

Hoheitlich für den deutschen Staat handelnd wegen offenkundiger Teilidentität und Ausfalls der staatlichen Stellen zum Schutz des Volkes nach Art. 9 der UN – Resolution A/RES/56/83 vom 28. Januar 2002.

Verteiler: General-Oberst Fridinski Sergei Nikolajewitsch 125993, ГСП-3, Россия, Москва, ул. Б. Дмитровка, 15а

Eigener Bericht – staseve – vom 18.10.2011

Der Artikel selbst hat mich nicht sonderlich interessiert. Von den Selbstverwaltungen, die verschiedentlich gegründet worden sind, hat man schon öfters ähnliches gehört. Aber der letzte Kommentar hat mich dazu gebracht, doch darauf einzugehen.

Selbstverwalter schreibt:
19. Oktober 2011 um 20:40

….bezugnehmend der vorsätzlichen Rechtsirrigkeit zum Schmierblatt vom 12.10.2011….

) Köstliche Lyrik !

Sollte man sich als „Textbaustein“ für Antwortschreiben auf sonstigen BRD-Bescheinigungsquatsch (mit und ohne Unterschrift) abspeichern. ——

Was meint denn unser „hauptamtlicher“ Haus-Schmierfink REICHLING dazu ??? — Trauste Dich nicht mehr raus aus Deinem depressiven Loch ?

Wenn man nicht in einem depresiven Loch sitzt, kann man sich gar nicht raustrauen. Aber ich kann eben nicht automatisch auf jeden Blödsinn eingehen. Irgendwann muss man auch mal was anderes tun.

Aber wenn ich schon so freundlich darum gebeten werde, bitte sehr.

Als juristischer Laie blicke ich nicht so ganz durch. Da heißt es

Staatliche Selbstverwaltung nach der Verfassung von 1949 und gem. UN Resolution

A /Res/56/83 der natürlichen Person

nach § 1 BGB

Birgit Elfriede F a z e k a s

Kann eine staatliche Selbstverwaltung eine natürliche Person sein? Ich bin schon in einem früheren Beitrag auf die Selbstverwaltungen eingegangen. Man beruft sich also auf die US-Resolution A/(Res/56/83. Und um was geht es in dieser Resolution? Werfen wir mal einen Blick auf den Titel.

Die Resolution vom 28. Januar 2002 hat folgende Überschrift:


Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige
Handlungen

Es geht also nicht um staatliche Selbstverwaltungen, sondern um die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.

Ich glaube mich zu erinnern, dass die Selbstverwalter sich nicht auf die gesamte Resolution berufen, sondern auf Art. 9.

Und dort lesen wir:

Artikel 9
Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im
Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit
oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt
und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.

Aha, hier geht es also darum, unter welchen Umständen das Verhalten einer Person oder Personengruppe als Handlung des Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten ist. Und wenn man sich die Resolution ganz durchliest, nicht nur einen einzelnen Artikel, wird man unschwer erkennen, dass ausschließlich völkerrechtswidrige Handlungen gemeint sind.

Eine weitere Voraussetzung nach Art. 9 ist, dass die betreffende Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt.

Wo übt jetzt Birgit Elfriede Fazekas faktisch hoheitliche Befugnisse aus? Ich gehe mal davon aus, dass die Mitglieder der UN-Generalversammlung bei ihrer Resolution an Staaten oder an Teilgebiete von Staaten gedacht haben, nicht aber an häusliche Küchen, Wohnzimmer („zieh die Schuhe aus, bevor du reingehst“) oder Toiletten („setz dich!). Auch dürfte es sehr schwer sein, die Staatengemeinschaft von der Abwesenheit des Staates bzw. staatlicher Stellen in Deutschland zu überzeugen.

Gerade die Tatsasche, dass bei Frau Fazekas eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, zeigt doch, dass staatliche Stellen eben nicht abwesend waren. Zumindest nicht bei ihr.

Warum war jetzt wohl die Hausdurchsuchung bei ihr gewesen? Ich weiß nicht, was sie angestellt hat. Hausdurchsuchungen werden nur dann angeordnet, wenn ein begründeter Verdacht einer Straftat vorliegt und Beweise sichergestellt werden sollen. Welche Straftat Frau Fazekas begangen haben soll, ist mir unbekannt. Die Erklärung ihrer staatlichen Selbstverwaltung kann es nicht gewesen sein. Denn bei Schwachsinn werden Staatsanwaltschaft und Polizei in der Regel nicht tätig. Da sie sich ja auf Art. 9 der UN-Resolution A/Res/56/83 beruft, bleiben ja nur Verstöße gegen das Völkerrecht übrig. Oder hat sie ganz einfach nur gegen deutsches Recht verstoßen?

Mal abwarten, was General-Oberst Fridinski Sergei Nikolajewitsch dazu sagen wird. Wenn er überhaupt was unternimmt, dann wohl das gleiche, was die russischen Behörden bisher regelmäßig gemacht haben, wenn jemand mit einem Reichspass eingereist ist:

Anfrage an die deutsche Botschaft in Moskau: „Was sind denn das für Idioten, die bei euch in Deutschland rumlaufen?“

Denn kein Staat der Welt, auch nicht Russland, geht davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat exisitert. Daran Zweifel haben nur einige Idioten hier in Deutschland. Aber was soll’s. Jedes Volk muss einen gewissen Anteil an Deppen ertragen. Ertragen wir Frau Fazekas mit Fassung.

17 Antworten

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  1. Walter2 said, on 22/10/2011 at 17:31

    Tja, da scheint die feine Dame entweder Steuern nicht bezahlt oder ein paar unsaubere Geschäfte gemacht zu haben.
    Ich tendiere eher zu letzterem, wegen Steuern wird keine Hausdurchsuchung gemacht.

    • Anonym said, on 23/10/2011 at 12:50

      Das ist nicht ganz richtig – auch der GV macht, um eventuell pfändbare Gegenstände zu finden, Hausdurchsuchungen. Die Steuerbehörden sind da überhaupt nicht ängstlich, wenn sie an ihr Geld kommen wollen. 😀

      Aber auch beim Verdacht auf Steuerhinterziehung, Bilanzbetrug etc. gibt es durchaus Durchsuchungen und werden dann z.B. auch Unterlagen, PCs etc.pp. mitgenommen. 😀

      Aber wer die Hundesteuer nicht bezahlen kann und/oder will, der sollte sich besser keinen anschaffen. Vor allem hat man bei der Hundesteuer wirklich keine Chance über Widerspruch etc. irgendwas zu erreichen. Das ist nicht nur albern, das ist schlichtweg dumm.

      • reichling said, on 23/10/2011 at 13:23

        Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Hausdurchsuchung wegen nicht bezahlter Hundesteuer angeordnet worden ist. Die Dame muss mehr Dreck am Stecken haben. Wir werden es vielleicht noch herausfinden.

  2. Senatssekretär said, on 22/10/2011 at 19:00

    Da müßten sie aber erst bei IM Erika suchen und bei anderen, die sich als Deutsche ausgeben, in Wahrheit Agenten der USA sind!
    Glück Auf!

  3. Gerd said, on 22/10/2011 at 19:52

    Hallo!
    Der ganze Mist, den diese Dame produziert, scheint wohl auf der Verweigerung der Bezahlung von Hundesteuer zu basieren: http://www.gbg-monteverdi.de/Klage/EGH_SV_Fazekas1.pdf

    Wie dort ganz doll erklärt, hat es ja nie ein Gesetz über eine Hundesteuer von den Allierten gegeben, und, und, und …

    Frage an die Fachwelt: Ist diese Dame eigentlich bescheuert oder stellt die sich bloss doof, weil sie meint, dann braucht sie nix zu zahlen?

    Das 0815-Schreiben schickt die wohl an alle Gerichte, müsste sie auch noch an das oberste US-Militärgerischt schicken, die waren doch auch bei den Alliierten.

    Klicke, um auf Antrag_Haftbefehl_ICC.pdf zuzugreifen

    Klicke, um auf EGH_SV_Fazekas2.pdf zuzugreifen

    Klicke, um auf EGH_SV_Fazekas3.pdf zuzugreifen

    Daß die Frau nicht ganz dicht sein kann beweist der Eintag vom 15.Juni bei http://wemepes.ch/aufklaerung/index.php (dasbeste ist der Kommentar vom admin).

  4. JDavis said, on 23/10/2011 at 16:07

    Die Lügen der Selbstverwalter werden immer dreister:

    Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstossen sind in die Zukunft von Haus aus nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1953.

    Das BVerfG hat – nehme ich mal an – 1953 etwas zum Zitiergebot entschieden. Es ist ziemlich unstreitig, daß ein Gesetz, das gegen das Zitiergebot verstößt, verfassungswidrig ist. In diesen Satz aber noch hineinzupacken, ein Gesetz müßte einen Geltungsbereich und ein „Vorschaltgesetz“ (ein Einführungsgesetz oder was ist damit gemeint?) haben, ist schon eine ganz offensichtliche Fälschung. Da lob ich mir ja noch die Volksbetrüger, die wenigstens nur ein paar Worte austauschen oder Nebensätze weglassen.

    Dies bedeutet nunmehr nach der Lehre wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat es gibt faktisch keine Gerichte mehr.

    Das hat jemand wie Kelsen sicher nie gesagt. Ein Rechtspositivist wie er hätte einfach die Frage gestellt, welche übergeordnete Rechtsnorm verlangt, daß ein Gesetz einen Geltungsbereich besitzt. Und eine solche gibt es einfach nicht.

    Ergänzend noch: Warum sollte der Bundestag sowas machen ist bei der Bayernpartei zu lesen: Ganz einfach es wurde von den Alliierten verfügt ohne Zustimmung des Bundestages: (siehe Protokoll:
    Zustimmungsbedürftigkeit:
    Nein , laut Gesetzentwurf (Drs 63/07)
    Nein , laut Verkündung (BGBl I)

    Das ist jetzt aber ein ganz großer Brüller. Selbstverständlich ist damit die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat gemeint. Der Bundestag muß natürlich zustimmen, mehr noch, er ist sogar das Verfassungsorgan, das für die Schaffung von Gesetzen zuständig ist (Legislative). Das steht auch im Bundesgesetzblatt (http://tinyurl.com/6bor5cq). Die Vorstellung, irgendwelche Alliierten hätten die Gerichtsbarkeit in Deutschland abgeschafft, es aber ganz versteckt getan und es außerdem niemandem verraten, ist gelinde gesagt absurd.

    http://staseve.wordpress.com/2011/10/23/rechtskraft-der-bereinigungsgesetze-durch-bundesjustizministerium-voll-bestatigt/

    • Gerd said, on 23/10/2011 at 20:41

      Also wenn ich das so lese, was die manchmal schreiben, muss man aber das Aufführen eines RECHTSprofessors oder RECHTSphilosoph wirklich mit RECHTS im politischen Sinn verstehen. Was da bei dem Typ von der staatlichen Selbstverwaltung steht ist ja schon mehr als nur an den Haaren herbeigezogen. Ich schätze mal, dass die das bewusst machen, um unter den Teilen der Bevölkerung für Unmut zu sorgen, die statt selber zu denken andere für sich denken lassen und froh sind, wenn denen mal wieder ein Brocken hingeworfen wird.
      Ist schon lustig, wenn die das nicht gleich bringen, war schließlich schon im März das ganze, sondern erst jetzt damit herausrücken. Die haben sich wohl erst eine Erklärung ausdenken müssen, die auf der Linie ihrer Ideologie liegen sollte? Und die ganzen alternativen Medien schreiben sowieso nur noch voneinander ab, das ist schon ein schierer onanistischer Meldungs-Kreisverkehr, was die bringen.
      Wird Zeit, dass für solche Meinungsbieger die Prügelstrafe eingeführt wird, täte mich sofort freiwillig als Exekutor melden!

  5. Mechaniker said, on 24/10/2011 at 01:03

    lol
    Ich glaube eine Strategie zu erkennen: „Verkomplexung“ mit Spekulation auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Justiz. Zu Deutsch: Ich hole von den UN bis zur PD alle auf den Plan. Die müssen alle re- / interagieren und dadurch werden die Kosten des Verfahrens über die eigentliche einzutreibende (Steuer)Schuld weit hinaus getrieben. So ne Masche gab es schon mal bei Bußgeldern.
    Aber das genau dies hier richtig schiefgeht weil bei Steuern der Staat keinen Spaß versteht, lernt die natürliche (?) Selbsverwaltung grade. Harte Lektion, muß man mal sagen: Da wollte wohl jemand alle gegeneinander ausspielen um damit durchzukommen, und hat nun so ziemlich alle gegen sich (naja, ok. die UN sicher nicht – bei denen wirds wohl einfach in Ablage P landen).
    So wie sie argumentiert muß man als Steuerfahnder ja schon von Betrug und Vorsatz ausgehen = Hausdurchsuchung. Diese ordnet der Staatsanwalt mit richterlichen Beschluß bei der zuständigen PD an. Nicht mit einer Pfändung durch das FA verwechseln. Das wäre z.B. der Fall bei einer Steuerschuld ohne Straftatbestand (bzw. dessen begründeten Verdachtes), und da kommt die Polizei logischerweise nicht.
    Also hat Reichling m.M.n. recht, wenn er vermutet das hier mehr Dreck ist als suggeriert wird.

  6. kairo said, on 29/10/2011 at 10:44

    JDavis hat gesagt:

    „Das BVerfG hat – nehme ich mal an – 1953 etwas zum Zitiergebot entschieden“

    In der Tat. Das Urteil habe ich im Internet nicht gefunden, aber wozu gibt es Bibliotheken. Da steht drin, dass das Zitiergebot nur für künftige Gesetzgebung bindend ist, nicht für vorkonstitutionelle (vor 1949) Gesetze. Man kann ja auch schlecht durch das Grundgesetz den Reichstag der Weimarer Republik oder des Bismarck-Reichs zu irgend etwas verpflichten.

    Das Zitat ist entbehrlich, weil es seitdem eine ganze Reihe von Entscheidungen des BVerfG zum Zitiergebot gegeben hat, meines Wissens wohl an die 49, und dieser Grundsatz ist dort wiederholt worden.

    Totaler Quatsch ist daher:

    „Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstossen sind in die Zukunft von Haus aus nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1953.“

    Kaum ein Gesetz hat ein Vorschaltgesetz (gemeint ist offenbar ein Einführungsgesetz).

    Ob ein Gesetz gegen das Zitiergebot verstößt, entscheiden noch lange nicht irgendwelche Reichsspinner. Die allgemeine Rechtslehre und das BVerfG verfolgen da eine ziemlich enge Linie. Insbesondere schränkt ja jedes beliebige Gesetz die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art 2 GG ein, ohne dass deswegen Art. 19 (1) angewandt werden muss.

    Und niemals hat das BVerfG irgend etwas zum Geltungsbereich gesagt, was der zitierten Behauptung auch nur nahe kommt. Schon alleine deswegen, weil jedes Gesetz von Hause aus einen Geltungsbereich hat, wie hier schon ausgeführt worden ist.

  7. Faxen Dicke said, on 31/10/2011 at 19:36

    Diese Seite wird von der Volksfront der BRD finanziert und ist besser als die DDR Propaganda

    • reichling said, on 31/10/2011 at 23:45

      Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihr Lob, dass meine Seite besser ist, als die DDR-Propaganda. Die DDR hatte ja auf Propaganda großen Wert gelegt.
      Allerdings betreibe ich keine Propaganda. Ich weise auf die Knackpunkte in den Argumenten der Reichsknacker hin. Und kann ich etwas dafür, dass ich auf Seiten der Befürworter des Deutschen Reiches ausschließlich Blöd-, Schwach- und Unsinn zu lesen bekomme?
      Das mit meiner Finanzierung müssen Sie mir genauer erklären. Bis jetzt steht nämlich noch jede Zahlung für meine Bemühungen im Internet aus. Wer ist die Volksfront der BRD? Ich habe noch nichts von dieser Institution gehört. Können Sie mir nähere Angaben dazu machen?

      • Brian said, on 03/11/2011 at 20:58

        Ach was, er meint nicht die Volksfront der BRD; er meint die BRDische Volksfront!!!

        (Volksfront der BRD, pah…Spalter)

    • erynnien said, on 16/11/2011 at 23:04

      mich würd‘ ja interessieren, wie lange die gebraucht haben, das „ich glaube, dass Sie nicht ganz dicht sind“ so schön zu verpacken….

  8. Mechaniker said, on 19/11/2011 at 13:10

    @ Faxen Dicke:

    Propaganda und Lügengeschichten sehe ich immer nur bei den Reichsdeppen. Je tiefer man dort gräbt umso kruder wird es. Am Ende bleibt nichts mehr übrig was argumentativ verwertbar wäre. Man muß schon einen IQ unter 50 und einen Intellekt der sechten Schulklasse haben um diesen ganzen Schwachsinn für bare Münze zu nehmen. Dt. Reich existiert noch, die BRD ist eine GmbH, Deutschland hat keinen Friedensvertrag, Deutschland liegt unter Besatzerrecht, Deutsche sind Personal, usw. usf. Nichts davon stimmt im Gesamtkontex. Nur wirres und willkürliches Ziteren von Quellen die – wenn man sie mal vollständig liest – etwas ganz anderes darstellen.
    Ok, irren ist menschlich – aber das sture Verweigern von Fakten die nicht ins Weltbild passen ist ein klares Indiz für pure Idiotie. Ein Merkmal welches durchweg bei den Rechts-außen Deppen immer wieder zu finden ist. Die (er)kennen ja nicht mal Kausalitäten in der eigenen Geschichte – wie sollen die denn dann international ernst genommen werden? Und die Drahtzieher dieses Schwachsinns sind auch immer die selben: NeoFaschistische Kräfte die garantiert kein Interesse am Wohlergehen des dt. Volkes haben – die Historie hat es hinreichend bewiesen.

    Reichsdeppen verdienen den Begriff Deppen m.M.n völlig zu Recht. Einen gestalterischen diplomatischen Prozess verhindern sie ja mit allen Mitteln. Die sind schlimmer als die Kommunisten – die haben wenigstens noch Grips in der Birne – auch wenn sie nicht weiniger radikal sind…

  9. hinterberg said, on 21/11/2011 at 19:48

    Danke für die korrekteste und kürzeste Zusammenfassung der Angelegenheit.

  10. Walter said, on 04/12/2011 at 22:16

    Schaut mal auf die Seite des Oberhäuptling der Staatlichen Selbstverwaltungen Oberdepp Frühwald. Hat schon 4 Aktenzeichen des IStGH. Jetzt muss das Hauptzollamt Düsseldorf und eine Krankenkasse daran glauben. Ach so, die Handwerkskammer Nürnberg auch….:))
    Bitte beim Lesen nichts Essen!


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