Reichling's Blog

Tina Wendts Botschafter in Kapstadt identifiziert

Posted in Reichsregierungen, Tina Wendt by reichling on 20/05/2011

Bereits im vergangenen Jahr berichtete Tina Wendt stolz vom Botschafter ihrer Reichsregierung in Kapstadt, Südafrika.

Auf ihrer Website regierung-deutsches-reich.de wird gleich nach der Startseite auf die Seite „Botschaften global“ verwiesen. Und dort ist zu lesen:


Die Regierung Deutsches Reich hat nun die erste, bestätigte BOTSCHAFT in Kapstadt/Afrika. Eine weitere erfolgt gerade in Rio de Janero/Brasilien. Anschrift UNSERE Botschaft in Kapstadt: Trio Park 3 Prime Park Montague Gardens Printers Way 7441 Cape Town South Africa Tel. +27 21 5522 429 Fax +27 21 552 8539

Wie der Name des Botschafters lautet, verrät sie allerdings nicht.

Ein Reichsaktivist hatte mal bei der betreffenden Botschaft angerufen und leider nicht den Herrn Botschafter, sondern nur ein weibliche Person, wohl Mitarbeiterin des Botschafters, an den Apparat bekommen. Die Dame sprach leider kein Wort deutsch, und sie war auch sehr überrascht, als sie erfahren hat, dass sie in einer Botschaft arbeitet. Das war ihr vor dem Anruf nicht bekannt gewesen. Man muss ja auch nicht alles wissen.

Von der Existenz eines Deutschen Reiches hatte sie auch noch nichts gehört.

Genaueres kann hier nachgelesen werden.

Es gibt da im weltweiten Netz ein Weblog mit dem schönen Namen „xinos.wordpress.com“. Sein Inhalt ist nur als rechtsextrem und judenfeindlich zu bezeichnen. Adolf Hitler wird in ihm verehrt. Er nennt sich übrigens „Deutsche Erde“. von xinos ist nichts zu erkennen, außer in der URL.

Wer betreibt ihn? Ursprünglich dachte ich, es handele sich um den selben, der auch für die Seite xinos.jimdo.com zuständig ist, einen Wolfgang Jandik aus Leipzig. Aber weit gefehlt. Denn im Blog ist folgendes zu lesen:

deutsche Erde
Gedanken für das neue deutsche Reich
Bund der deutschen in Afrika
Postfach 1433
Milnerton
7435
Kapstadt
Süd Afrika
Tel. +27 21 5522 429
e-mail deutscherbundinafrika@yahoo.com

Dieses Schreiben bestätigt das der ,,Bund der Deutschen in Afrika’’ die Internet Seite http://xinos.wordpress.com von Herrn Wolfgang Jandik am 20 Januar 2011 als neuer Domaininhaber übernommen hat.
Wir bestätigen hiermit das Herr Wolfgang Jandik ab dem obigen Datum nicht mehr für die Webseite http://xinos.wordpress.com ,,Deutsche Erde’’ verantwortlich ist, und ebenso, daß alle vorhandenen bisherigen Inhalte mit übernommen bzw. entfernt werden, also in unserer Verantwortung liegen.

Wer sich weiterhin darüber erkundigen will, kann sich an den ,,Bund der Deutschen in Afrika’’ wenden.

Mit freundlichem Gruss

Der Vorstand

Herr Jandik hat das Blog also an den „Bund der Deutschen in Afrika“ abgetreten. Dieser Bund ist im Internet ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Blog aufzufinden. Ansonsten ist er nicht bekannt.

Aber guckt euch mal die Telefonnummer an. Sie ist die gleiche, wie die des Botschafters von Tinas Reichsregierung.

Vielleicht ist auch das Weblog terra-germania-org bekannt. Es war vorübergehend weg vom Fenster, da auf einem spanischen Server gehostet, der auf Bitten deutscher Behörden reagierte. Damals war ein Daxi Diekmann aus Kapstadt Betreiber gewesen.

Jetzt habe ich Google auf diesen Diekmann losgelassen, und siehe da:

WeighData.
Our association with the fishing industry goes back 20 years. We have modern design facilities, using Autodesk Inventor 2010. Our company is situated in Cape Town, South Africa. From here we are of service to the fishing industry in Southern Africa and the International community. Our main field of activity is the fish processing side. Our machines are designed and manufactured in-house, specializing in fish graders.Contact: Daxi DiekmannCity: Cape Town, Western CapeTel: 215 522 429  Fax: 215 528 539Skype: Get Skype Now! Email: daxi@weighdata.com

Siehe da, die gleiche Telefonnummer wie beim Botschafter und beim Bund Deutscher in Afrika.

Damit dürfte klar sein, dass Daxi Diekmann der Botschafter Tina Wendts in Südafrika ist. Er scheint sich noch ein Zubrot zu verdienen mit der Verarbeitung von Fischen.

Ob Daxi Diekmann etwas mit Adolf Diekmann zu tun hat? Gebt mal zum Spaß dessen Namen bei de.wikipedia.org ein. Daxi Diekmann spielt auf jeden Fall in der rechtsextremen deutschen Szene eine nicht unwesentliche Rolle. Und Tina Wendt ist eng mit ihm verbunden. Man kann deshalb getrost davon ausgehen, dass Tina Wendt nicht nur eine rechtsesoterisch veranlagte Spinnerin ist, sondern dem harten Kern des deutschen Rechtsextremismus zugerechnet werden kann.

36 Antworten

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  1. Walter said, on 20/05/2011 at 15:22

    Kann es sein, dass Daxi auch unter dem Namen Adolf D. Diekmann auftritt? Kann es auch sein, dass er der Sohn des Kriegsverbrechers Adolf Diekmann ist?

    • reichling said, on 20/05/2011 at 15:42

      Zur ersten Frage. Das kann nicht sein, das ist so. Im Impressum der alten Terra-Germania-Seite stand als Name Adolf D. Diekmann.
      Zur zweiten Frage: Keine Ahnung. Adolf Diekmann ist im Jahre 1944 umgekommen. Daxi müsste dann so Ende 60 sein, wenigstens. Und ich kann nur schwer glauben, dass ein doch etwas älterer Herr sich soviele Mühe im Internet macht, um rechtsextremes Gedankengut unter die Leute zu bringen. Aber auszuschließen ist nichts. Ich vermute aber eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Beiden.
      Die politischen Weltbilder der beiden Diekmänner scheinen weitgehend übereinzutimmen.

      Über Adolf Diekmann findet man im Internet nur die Sache mit Oradour-sur-Glane. Über seine Familie konnte ich noch nichts finden. Ich suche noch danach.

  2. HebinhoTdF said, on 20/05/2011 at 15:29

    Na da werde ich mal warten, bis der Botschafter in Rio benannt wird!
    Kann ihm dann ja mal meine „Aufwartung“ machen, ist ja (für brasilianische Verhältnise) mit knapp 1400 km direkt um die Ecke!

    Gibt ja genügend abgebrannte Auswanderer und illegal hiergebliebene Sextouristen in Brasilien, die sich dann auf die Weise wieder einen „Namen“ machen können. Möglicherweise wird das ja auch der „Dr. Schröder“ sein, ein schon etwas älterer Deutscher, der mit Realnamen „G. K.“ heißt und sich mit einer dubiosen Partnervermittlung Zubrot verdient.

    Wird wirklich spannend, denn langsam wird das Netzwerk bekannt und damit auch enttarnt, was es leichter macht, vernünftig geblieben Menschen auf die überall aufgestellten Fallen der braunen Zunft aufmerksam zu machen!

  3. Walter said, on 20/05/2011 at 15:42

    Befindet sich nich seit Jahren der ehem. Innensenator von Hamburg Richter Gnadenlos Schill in Rio?
    Meine mal gesehen zu haben, dass er völlig herunter gekommen und voll auf Drogen sei.
    Das wäre doch ein Botschaftskandidat für Wendt. 🙂

  4. JDavis said, on 20/05/2011 at 17:17

    Genaueres kann hier nachgelesen werden.

    Und da hat TW auch gleich eine einleuchtende Erklärung bereit: „Man sollte überlegen, wie spät es in Kapstadt ist, wenn man vormittags aus Deutschland aus anruft.“

    Das ist natürlich absolut richtig, schließlich ist es, wenn in Deutschland Vormittag ist, in Südafrika… naja… auch Vormittag – wie wir seit der letzten WM wissen.

    Die (nicht vorhandene) Zeitverschiebung erklärt dann schließlich auch nicht wirklich, warum die Hausangestellte noch nie etwas davon gehört hat, daß sie in einer Botschaft arbeitet. Sie sollte ja den üblichen Botschaftskram (neuen Reichsführerschein ausstellen, Staatsangehörigkeit „deutsch“ abändern, Todesurteile verschicken etc.) schon ab und zu einmal mitbekommen haben…

    • Der Kapitalist said, on 20/05/2011 at 20:18

      Du musst ja den Polsprung berücksichtigen. Da können sich die Zeiten schonmal verschieben. Als ich neulich aufwachte, dachte ich auch, ich bin in Japan, so wie das geschwankt hat. Es waren aber nur die Restalkoholbestände.

    • noldor1 said, on 20/05/2011 at 21:05

      Wenn ich die Kommentare z.B. aus dem Freigeistforum über Astronomie durchlese könnte ich mir schon vorstellen, dass in Kapstadt Mitternacht ist wenn Tina am Mittagstisch sitzt.

      • Der Kapitalist said, on 21/05/2011 at 13:58

        Ist nicht sowieso überall Mitternacht (geistig) wo Tina grad ist

    • Warnamt Fünef said, on 22/05/2011 at 16:34

      • HebinhoTdF said, on 22/05/2011 at 17:16

        Oh! Der Sprolpung hat schon stattgefunden? Muss heute nacht passiert sein, als mich die Blähungen verließen, dass die Fensterläden klapperten und ich schon dachte, der amerikanischen Sektenprediger hat wohl doch recht gehabt!

        Ihr vergesst immer alle, dass Tina ständig transitiert zwischen den Zeitzonen der 4. und 5. Dimension. Deswegen weilt sie ja auch die meiste Zeit geistig gar nicht mehr unter uns!

  5. Stimme aus dem Hintergrund said, on 20/05/2011 at 18:52

    Reichling, jetzt halte mal langsam die Luft an! Dein Übereifer schadet mehr als er nutzt, du zwingst damit Verantwortliche zum Handeln.
    Sagt dir der Begriff Honeypot etwas? Wenn nein, google danach in diesem Zusammenhang und dir dürfte einiges klarer erscheinen.

    • reichling said, on 27/05/2011 at 21:56

      Die Blogs von Tina Wendt und Stefan Weinmann mögen vielleicht sowas wie Honypots sein für extreme Nazi-Seiten. Aber davon wissen die beiden Blogbetreiber wohl nichts.

      Tatsache ist doch, dass Tina Wendt in Schaumburg-Lippe und Stefan Weinmann im Raum Bad Kreuznach sehr wohl einen gewissen Bekanntheitsgrad wegen ihrer Anschauungen erreicht haben, und dass die Staatsanwaltschaften in Bückeburg und Bad Kreuznach um ein Handeln nicht herumkommen. Mir ist bekannt, dass schon mehrere Verfahren gegen beide laufen.

      Im Falle Wendt sollte man auch nicht vergessen, dass diese Frau bereits erheblichen finanziellen Schaden angerichtet hat.

      Ich sehe auch nicht ein, dass das Internet ausschließlich diesen Chaoten überlassen werden soll. Ich hab schon mitbekommen, dass unbedarfte Bürger auf diese und ähnliche Behauptungen gestoßen sind, und, weil von staatlicher Seite nichts gegen die Seitenbetreiber unternommen wird, zu der Ansicht kamen, dass vielleicht doch was an diesen Behauptungen dran sein könnte.

      Entschuldige bitte, dass ich deinen Beitrag so spät erst freigeschaltet habe. Ich fand ihn vorhin im Spamordner. Normalerweise landen dort nur Kommentare, die vollgepackt sind mit Links auf nicht ganz stubenreine Seiten.

  6. Dunkelblau said, on 20/05/2011 at 22:23

    Die ist doch ständig geistig „umnachtet“ und bei den Phrasen welche die Wendt loslässt, muss es ständig trüblig-neb sein….;-D)))

  7. HebinhoTdF said, on 21/05/2011 at 15:46

    Einfach mal hier gucken: http://reichsdeppen.pinkolatorium.com/index.php?topic=52.msg154#new

    Sobald sich da bei uns was tut in Rio, wird einer vor Ort „nachsehen“!

  8. Warnamt Fünef said, on 21/05/2011 at 20:56

    „Man sollte überlegen, wie spät es in Kapstadt ist, wenn man vormittags aus Deutschland aus anruft.“

    Da habe ich ja erstmal herzlich lachen müssen. Aber Aschtara tara tätä bumm bumm hat natürlich recht. Siehe anliegende Skizze:

  9. Walter said, on 24/05/2011 at 09:10

    Kann es sein, dass Weinmann mit seinem Blog zum Holocaust, Hilfe für Lothar Beck, usw jetzt völlig durch dreht? Er ist wirklich der krankeste und absonderlichste Bürger, der mir untergekommen ist. Er übertrifft mittlerweile Tina Wendt.Die einzige Aussage, die er häufig trifft, ist“die BRD iat nicht mein Staat/unser Staat“ usw.
    Er scheint wirklich auf Paragr. 20 oder 21 StGB hinzuarbeiten. Aber er holt sich wohl Rat von der JOH. Was ist bloß los in diesem Land, dass diese Volldepp Weinmann noch frei und ungestraft sich bewegen darf. Scheint wieder große Liebe zur Gräfin zu sein.
    Naja, bald kommt wieder Frustrie aka Ralf und wird ihn wieder verteidigen…. 🙂

    • reichling said, on 24/05/2011 at 09:22

      Nun ja, seine Aussagen halten sich eigentlich in Grenzen. So schrecklich viel in seinem Blog ist ja nicht von ihm. Aber ich denke, sein Blog wird wohl nicht alles sein. Immerhin kennt er eine JVA bereits von innen, wegen § 130, Volksverhetzung. Und für eine Haftstrafe reicht meines Wissens sein Blog nicht aus.

      Er schrieb kürzlich, dass er Frau Haverbeck einmal persönlich getroffen hatte. Haverbecks Ehemann war Gründer des „Collegium Humanum“. Nach seinem Tod trat die Ehefrau ins seine Fußstapfen und führte das CH in seinem Sinne weiter, bis zum Verbot durch den Bundesinnenminister im Mai 2008. Offenbar ist der Winzer schon einige Jahre auf diesem Weg. In seinem Blog versucht er, unter der Strafbarkeitsgrenze zu bleiben, passt aber oft nicht auf, was in den Kommentaren geschrieben wird, und er übernimmt auch völlig unkritisch gerne Texte von anderen Seiten.

      Ob §20 oder 21 bei ihm zutreffen, muss im Fall des Falles der Richter entscheiden. Aber auf alle Fälle hat er nen Knall.

      • Der Kapitalist said, on 24/05/2011 at 12:25

        Man braucht vielleicht noch einen neuen Paragraphen.

        §XX Reichsgermanenknall

        Bescheinigung von arealer geistiger Umnachtung bei gleichzeitiger voller Strafmündigkeit.

        Bei Tina wäre das dann sinngemäß so:

        Mit Reichskennzeichen usw. rumzufahren beweist zwar den Riesenpolsprung in ihrer Schüssel, trotzdem macht das einige Monate GmbHarbeitsdienst (die Autobahnen werden auch immer schlechter)

      • Der Kapitalist said, on 24/05/2011 at 12:28

        Nachtrag: Den Winzer könnte man zum reinigen des deutschen Stroms ranziehen

        Die Germania bei Rüdesheim putzen fänd ich jetzt, obwohl räumlich nah, nicht so gut, weil ich nicht will dass ihm einer abgeht

    • JDavis said, on 24/05/2011 at 12:54

      Er scheint wirklich auf Paragr. 20 oder 21 StGB hinzuarbeiten.

      Wobei das aber gar nicht so einfach ist. Wenn man sich § 20 StGB genau anschaut, dann steht da „Ohne Schuld handelt, wer unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen“. Das ist also kein reiner Deppenbonus, sondern es muß ein derartiges Defizit vorliegen, daß der Täter bei Begehung der Tat keinerlei Unrechtsbewußtsein hatte und er vielmehr der festen Überzeugung war, er handle legal. Das kann man als psychologischer Laie planvoll gar nicht bewerkstelligen. Ich kenne einige Fälle, in denen ein Angeklagter offensichtlich versucht hat, sich auf Unzurechnungsfähigkeit hinauszureden – der Erfolg ist da ganz selten. Viel häufiger sind die Fälle, in denen der Täter partout der Meinung war, völlig gesund und normal zu sein, aber gegen seinen Willen mit § 20 davonkommt.

      • HebinhoTdF said, on 24/05/2011 at 13:16

        Leider – man muss wirklich sagen „leider“ – ist das heute nur eine Frage des Rechtsanwaltes und dessen Bezahlung. Da werden „Gutachten“ beschafft, die trotz eindeutiger Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten gerade in solchen Fällen, die Argumentation des Staatsanwaltes ins Gegenteil umkehren und durchaus nachprüfbar den „Irrsinn“ des Angeklagten belegen.
        Der geht dann zwar meistens für ein paar Wochen/Monate in die Geschlossene, wird dann aber – oh Wunder – schnell ais „geheilt“ entlassen.

        Nur ist beim Rebenzupfer das Problem, dass er mangels Kontenzugriff ziemlich unbemittelt ist und ein guter RA natürlich erst mal überlegen wird, ob sich ohne weiteres die Kontensperre – die ja durch die von ihm so verhassten Staatsorgane erfolgte – aufhebbar sein wird!

      • Arno said, on 24/05/2011 at 23:01

        @JDavis

        „Wobei das aber gar nicht so einfach ist. Wenn man sich § 20 StGB genau anschaut, dann steht da „Ohne Schuld handelt, wer unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen“. Das ist also kein reiner Deppenbonus, sondern es muß ein derartiges Defizit vorliegen, daß der Täter bei Begehung der Tat keinerlei Unrechtsbewußtsein hatte und er vielmehr der festen Überzeugung war, er handle legal.“

        Sry, aber da hast du § 20 unvollständig zitiert und entsprechend falsche Schlüsse gezogen.
        Das Zitat geht nämlich weiter:
        „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat […] unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
        Es ist also durchaus möglich § 20 zu kriegen, auch wenn man sich bewusst ist verbotenes zu tun. Wenn jemand mit 200 durch den Ort rast (in dem Wissen nur 50 fahren zu dürfen), weil er der unerschütterlichen Annahme ist, er würde von Mördern gejagt und müsse sein Leben durch Flucht retten, hat er gute Chancen auf § 20.

      • JDavis said, on 25/05/2011 at 08:04

        oder nach dieser Einsicht zu handeln

        Diese zweite Tatbestandsalternative hab ich weggelassen, weil sie selten eine Rolle spielt und vor allem im Zusammenhang mit den Reichsdeppen nicht einschlägig ist. Das würde ja voraussetzen, daß ihnen bewußt ist, daß es die Bundesrepublik gibt und es aus nachvollziehbaren Gründen verboten ist, z. B. den Holocaust zu leugnen, sie aber aus inneren Zwängen heraus dauernd „BRD-GmbH“ schreiben und gegen § 130 StGB verstoßen müssen.

        Wenn jemand mit 200 durch den Ort rast (in dem Wissen nur 50 fahren zu dürfen), weil er der unerschütterlichen Annahme ist, er würde von Mördern gejagt und müsse sein Leben durch Flucht retten, hat er gute Chancen auf § 20.

        Das ist aber ein sog. Erlaubnistatbestandsirrtum und hat mit Schuldunfähigkeit nichts zu tun. Anders möglicherweise, wenn er meint, die Laternen am Straßenrand seien die Mörder und er müsse vor denen flüchten.

      • JDavis said, on 25/05/2011 at 08:12

        Übrigens, wen es näher interessiert: http://de.wikipedia.org/wiki/Katzenkönigfall

        Ein Fall an der Nahtstelle zwischen Irrtum und Irrsinn, der auf ein von „Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben geprägtes neurotisches Beziehungsgeflecht“ aufbaut. Parallelen zu hier behandelten Konstellationen sind völlig zufällig. 😉

      • Arno said, on 25/05/2011 at 09:46

        Vom „Erlaubnistatbestandsirrtum“ geht man meines Wissens nicht aus, wenn als nachgewiesen gilt, dass schwerwiegende psychische Defizite oder eine schwere Intelligenzminderung für den Gesetzesbruch ursächlich sind, nicht einfach ein gravierender Irrtum.
        Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass z.B. eine paranoide Schizophrenie recht gut mit diesem ganzen Reichs-, Verschwörungs- und Antisemitenmist korreliert, das Eine das Andere bedingen und sich gegenseitig verstärken kann. §20 kann sehr wohl bei Reichsspinnern greifen, Reichskanzler Ebel z.B. hat das ja selbst erfahren müssen/dürfen und andere Reichsbürger machen auf mich aktuell einen weitaus verrückteren Eindruck, als der Ebel zu seinen schrägsten Zeiten.

  10. Walter said, on 24/05/2011 at 10:00

    Reichling, wenn du Justiz durchgreifen würde, kann sein Blog gem. Par.130StGB zur Haftstrafe führen, weil er als Wiederhungstäter angesehen werden kann. In seinem Blog billigt und fördert durch diverse, eigene Aussagen due Leugnung des Holocaustes. Warum sich die Justiz schwer tut, ist mir ein Rätsel.
    Und es als “ einen Knall“ hinzustellen, ist ziemlich einfach.

  11. HebinhoTdF said, on 24/05/2011 at 12:46

    Bei Stefan handelt es sich eindeutig um „Reichsdelirium im Beginn der Endphase“ ein bisserl weiter ist Tina, die sieht sich schon als wiederverkörperte Göttin von Atlantis und kann teleportieren.

    Wir nicht mehr lange dauern und Stefan wird behaupten, er sei die Wiederverkörperung von „Bacchus“, dem Gott des Weines!

    Leider ist die deutsche Justiz mit zuviel „Hasenmist“ beschäftigt, wie Nachbarschaftstreitigkeiten und anderes unnötiges Geplänkel, sonst hätte man bei Weinmanns Seite bestimmt schon den Betreiber dingfest gemacht. Natürlich kann es auch sein, dass die Justiz erst mal fleissig sammelt, sich ein Psychogramm des Traubenzupfers erstellt, und dann zuschlagen wird, wenn sicher ist, dass bei ihm kein „Persilschein“ zieht.

    Bisher kopiert er ja nur fleissig von anderen Seiten, allerdings denke ich, dass er mit den veröffentlichten E-Mails in Kürze dem Gesetz ins offene Messer laufen wird. Dass dann auch gegen die Absender dieser E-Mails vorgegangen wird, dürfte auch als sicher angenommen werden.

  12. HebinhoTdF said, on 24/05/2011 at 13:22

    Was auch interessant ist:

    Stefan nennt seinen Blog „- DEUTSCHES REICH -“
    bei Tina im Blog steht aber der Link zu Stefans Blog als „- Deutsches Kaiserreich -“

    Da kann man nur noch sagen „Einigkeit und Recht auf Freibier“!

  13. HebinhoTdF said, on 24/05/2011 at 14:57

    Was ja bei all den „Reichsdeppenorganisationen“ immer wieder verblüfft, ist die Frechheit, wie sie auf der einen Seite das effektiv geltende Recht in der BRD verneinen und ablehnen, andererseits aber gerade dieses, von ihnen so verabscheute Gesetz schändlichst ausnutzen, um sich dahinter zu verkriechen!

    JOH ist ja auch so ein glänzendes Beispiel dafür:
    Nennen sich großmaulig „Weltanschauungsgemeinschaft“, sind aber im Prinzip auch nur wieder eine „Reichsdeppengemeinschaft“, die sich zum Ziel gesetzt hat, bestehendes Gesetz durch bewusste Falschinterprätation und verwirrende Argumentation aushebeln zu wollen.

    Unter dem Deckmäntelchen „Justizopferhilfe“ verbergen sich also nur wieder jene BRD-Verleugner, die auch bei den anderen RDOs ihre Finger mit im Spiel haben. Es wird den Leuten etwas vorgegaukelt, was nicht existent ist und den eigentlichen und wirklichen „Justizopfern“ keinen Deut weiterhilft. JOH ist nur darauf ausgelegt, Angehörigen der RDOs eine scheinbare „Rechtshilfe“ zu geben, die aber mit Sicherheit eher das Gegenteil erreichen wird, als ein normaler RA tun könnte, der eben genau jene „verhassten BRD-Gesetze“ RICHTIG zum eventuellen Vorteil eines Reichsdeppen vor Gericht auslegen könnte.

    Juristisch gesehen schaufeln sich die Reichsdeppen durch solche „Vereine von Gesetzes-Judas-Personen“ ihr eigenes Grab.

    Ganz nebenbei bemerkt:
    Nur die Tatsache, dass es das so von den Reichsdeppen gemiedene Grundgesetz und seinen Artikel 140 überhaupt gibt, haben diese „Weltanschauungsgemeinschaften“ eine Daseinsberechtigung!

    Ansonsten würden die Jungs eiskalt unter „Religionsgemeinschaft“ (wie in Österreich) fallen. Damit wäre der eigentliche Hintergrund auch wesentlich einfacher erklärt, denn letztendlich handelt es sich um eine „Politsekte“!

  14. JDavis said, on 24/05/2011 at 20:37

    Langsam ist es nicht mehr lustig, was im Weinmann-Blog so vor sich geht. Die Versuche, deine („Reichlings“) Adresse herauszufinden, nebst Fahndungsaufrufen haben mittlerweile schon eine Qualität, bei der man über Gegenmaßnahmen nachdenken müßte.

    • reichling said, on 24/05/2011 at 20:52

      Ich habe bereits erste Gegenmaßnahmen eingeleitet. Über diese möchte ich hier jedoch nichts mitteilen.
      Melde dich bitte im Reichsdeppenforum an. Dort gibt es einen geschlossenen Bereich.

      http://reichsdeppen.pinkolatorium.com/

      • HebinhoTdF said, on 24/05/2011 at 21:19

        Ok, er ist drin!

      • JDavis said, on 24/05/2011 at 21:35

        Und er sagt danke. 😉

    • HebinhoTdF said, on 24/05/2011 at 20:57

      Bei der Weinbergschnecke Stefan könnte übrigens die Ursache in seiner Kindheit zu suchen sein:

      Der hatte zusammen mit seinem Vater im Weinberg gearbeitet und dabei zuviel Kupfersulfat-Dämpfe abbekommen!

      So wie der sich aufführt, kann ich mir lebhaft vorstellen, dass er mit blutunterlaufenen Augen im dunklen Kämmerchen vor dem Bildshirm hockt und kaum noch damit nachkommt, eine irrsinnige E-Mail nach der anderen in seinen Blog zu kopieren.

      Hat aber auch was Gutes:
      Langsam kristallisiert sich so heraus, was für Geistes Kinder sich in Wirklichkeit hinter den all so schönen Namen der unterschiedlichen Gruppierungen und Namen wirklich verbergen!

  15. Syssi said, on 25/05/2011 at 09:49

    @ JDavis (und teilw. Arno)
    Sorry Juristenkollege, aber ein Erlaubnistatbestandsirrtum nach 16 oder ein Verbotsirrtum nach 17 StGB passt hier ganz und gar nicht.

    Wenn man von einem dreigliedrigen Aufbau einer Straftat ausgeht, bedeutet das vereinfacht und grundsätzlich: 1. Hatta gemacht? Wenn ja, absichtliich? – > 2. Kann man sagen: In dem Fall durftest du so handeln, weil du ein guter Mensch bist und nur ein anderes Rechtsgut schützen wolltest? – > 3. Wenn 1. (+) und 2. (-), dann 3. Schuld

    Ein Erlaubnistatbestandsirrtum (ETI) ist ein Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes. Er liegt vor, wenn der Täter irrig Umstände für gegeben hält, die im Falle ihres wirklichen Gegebenseins die Tat rechtfertigen würden (W/B SR At Rn. 457). Ob ein ETI im Rahmen der Rechtfertigung (2.) oder der Schuld (3.) geprüft wird, ist ne Glaubensfrage. Im Fall 200 – 50 ist nicht erkennbar, was eine solche Tat hier rechtfertigen oder entschuldigen würde.
    Denkbar ist allenfalls, dass ein Irrtum über das Eingreifen von Entschuldigungsgründen vorliegt – dann gilt aber § 35 II direkt oder analog. (W/B Rn 459) – dann stellt sich aber die Frage nach der Vermeidbarkeit des Irrtums – und die Hürden dafür sind verdammt hoch…
    Aus der Sache kommt du in der Regel nur noch mit 20/21 irgendwie halbwegs glimpflich raus.

    Verbotsirrtum nach 17 – never. (Wäre aber in einem jur. Gutachten wohl zu prüfen)

    Ah, herrlich, der Katzenkönig – ja, was hat er uns gequält im Rahmen von Täterschaft und Teilnahme – Stichwort Werkzeug gegen sich selbst und Irrtumsproblematik – ein wahrhaft glorreicher Fall… Ich seh hier aber nicht, wer schon so weit draußen wäre, dass er oder sie hier als Werkzeug gegen sich selbst eingesetzt würde. Aber sonst – ja, gewisse Parallelen hats da wohl.
    Danke für die Erinnerung an diesen schönen Fall, es hat mir den Morgen versüßt – obwohl ich in Jura ja durchgefallen bin. (Liebe Reichsdoitsche – ja, auch treueste Systemlinge wie ich scheitern manchmal am System…)


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