Reichling's Blog

Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz verurteilt wegen Titelmissbrauchs

Posted in Iwan Götz, Wolkenschieber by reichling on 27/08/2009

Am 26. August 2009 schrieb der in rechtsextremistischen Kreisen nicht Unbekannte Axel Thiesmeier, bis Mai 2008 Mitarbeiter des Collegium Humanum:

Gerichtsverhandlung ohne gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG
gegen Dr. Esra Iwan Götz
am 26.08.2009 im Saal 126 des AG Bad Iburg.

Dem Angeklagten Dr. Esra Iwan Götz war ein Pflichtverteidiger zur
Seite gestellt, der nach eigenen Angaben kaum Zeit hatte mit Herrn
Dr. Esra Iwan Götz über den eigentlichen Strafvorwurf zu sprechen.

Der Pflichtverteidiger nahm stillschweigend zur Kenntnis das dem
Angeklagten z. B. auch das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) durch den
nicht gesetzlichen Richter verweigert wurde, als Dr. Esra Iwan Götz
den Vorsitzenden die Frage stellte, auf Grund welcher Rechtsgrundlage
die Gerichtsverhandlung gegen seine Person durchgeführt werde.

Der eigentliche Tatvorwurf lautete:
Verwendung von falschen Titeln.

Das Gericht sah es für erwiesen an, dass Dr. Esra Iwan Götz seinen
Doktortitel in der Bundesrepublik zu Unrecht tragen würde und verhängte
nach nur ca. 20 min. Verhandlung eine 8 monatige Gefängnisstrafe im
Namen des Volkes.

Um welches Volk es sich dabei handeln sollte war mir als Prozessbeobachter
nach Urteilsverkündung nicht klar. Alle Prozessbeobachter waren Bürger des
Deutschen Reichs und das war das einzig wahre was an diesem Vormittag im
AG Bad Iburg festzustellen war.

Außerdem hielten sich an diesem Vormittag mehrere Personen im Saal 126 auf
denen später dann noch ein Verfahren wegen „Verwendung falscher Titel“ vor
einem staatlichen Gericht hier in Deutschland blühen wird, wenn wieder gesetzliche
Richter Urteile im Namen des deutschen Volkes bescheiden
werden.

Auch der Pflichtverteidiger hat den vorsätzlichen Entzug des gesetzlichen Richter
(§ 16 GVG) stillschweigend geduldet.

Meine Aufgabe als Prozessbeobachter ist es nun die Verletzung der Grundrechte
des Dr. Esra Iwan Götz auf Grundlage von z. B. §§ 25, 27, 138 StGB zur Anzeige
zu bringen.

DAS IST BÜRGERPFLICHT!!!

Zeugen für die heute begangenen Straftaten im Saal 126 am AG Bad Iburg
sind mir namentlich bekannt.

Das Collegium Humanum wurde im Mai 2008 durch den Bundesinnenministerum verboten. Das Verbot wurde kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Es war ein Sammelbecken von Neonazis und Holocaustleugnern.

Wenn man das Reichsgeschwurbel aus diesem Beitrag abzieht, bleibt nur eines übrig: Götz hat keinen Doktortitel, zu dessen Führung er in Deutschland berechtigt ist. Der Rest ist einzig Spinnerei eines Reichsbürgers, fast hätte ich geschrieben, eines Reichsdeppen.

Götz hat eigentlich noch Glück, dass der Titel „Oberrabbiner“ in Deutschland nicht geschützt ist und sich jeder so nennen darf. Sonst wäre sicher noch eine weitere Verurteilung fällig.

Götz wurde auch schon in der Vergangenheit wegen Holocaustleugnung verurteilt. In dieser Frage unterscheidet er sich nichts von Axel Thiesmeier. Ich hab mich da etwas missverständlich ausgedrückt, wie mir diskret zu verstehen gegeben worden ist. Ich wollte damit nicht sagen, dass auch Thiesmeier wegen Holocaustleugnung verurteilt worden ist, sondern dass er, ebenso wie Götz, der „Oberrabbiner vom Kostümverleih“, den Holocaust bestreitet.

Thiesmeier hofft sicherlich auf die Wiedereinführung der Nazigesetze.

26 Antworten

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  1. reichling said, on 28/08/2009 at 13:52

    Axel Thiesmeier, der im Forum der Interimpartei Deutschland mit dem Nick Wolkenschieber schreibt, hat noch was draufgesetzt. So schrieb er am 27. August 2009

    » 27.08.09 12:17 «

    Wegen der vielen Nachfragen:

    Fakt!

    Gesetze ohne Verfassung haben keine Gültigkeit!

    Bürgerpflicht bedeutet auch Zivilcourage zeigen!

    Lassen sie einen Ruck duch Deutschland gehen…

    WER SAGTE DAS NOCH GLEICH???

    Also laßt es richtig Ruckeln…

    Auf Grundlage von z. B. §§ 25, 27, 138 StGB ist es Bürgerpflicht, dass z. B. auch Prozessbeobachter alle „Straftaten“ die in einem Gerichtssaal geschehen sofort zur Anzeige zu bringen. (Bitte sofort Strafantrag mit Strafverfolgung stellen.)

    Das ist keine Eventualität sondern echte Bürgerpflicht!

    In Zukunft also immer sofort reagieren und gegen einen z. B. nicht gesetzlichen Richten, einen Staatsanwalt ohne Staat und Rechtsgrundlage und einen Rechtsanwalt ohne Zulassung nach deutschem Recht Strafanzeige mit Strafverfolgung stellen.

    Das ist Bürgerpflicht!!!

    PS.

    Immer daran denken;

    Gesetze ohne Verfassung haben nach Offenkundigkeit § 291 ZPO keine Gültigkeit und das ist auch an den „Gerichten“ der Bundesrepublik bekannt!

    Ja, Wolkenschieber, das hättest du wohl gerne. Aber wir haben eine Verfassung, und ich betrachte es als meine Bürgerpflicht, Nazis entgegenzutreten, wo immer sie sich äußern. Ihr habt schon einmal Deutschland und Europa ins Unglück gestürzt. Ein zweites Mal wird das euch nicht gelingen.

    Aber man sollte dir dankbar sein. Durch dich erweisst sich die Behauptung der IPD, sie habe mit Rechtsextremismus nichts zu tun, als plumpe Lüge.

    Erinnerst du dich noch an deine Liste der gefangenen Kameraden, denen man Weihnachtsgrüße schicken sollte? Die gleiche Namensliste war auch auf reinen Naziseiten zu finden, und die Namen waren allesamt schwerste Kriminelle, zum Teil Brandstifter, die gewillt waren, für ihre politischen Ziele über Leichen zu gehen.
    Schöne Kameraden hast du, Axel Thiesmeiser. Die reinste Nazibrut.

    Der Oberrabbiner-Titel von Götz ist übrigens so echt, wie der Titel „Erster Bürgermeister des Reichslandes Freie und Hansestadt Hamburg“, unter dem der Vorsitzende der Interimpartei, Edgar Romano Ludowici, noch vor wenigen Jahren firmiert hatte.

    Allerdings muss man Ludowici zu gute halten, dass er seinen ominösen Doktortitel, von einer nicht bestehenden Unversität verliehen, nicht mehr führt. Auch den Namenszusatz „Graf von Roit zu Hoya“ hat er aufgegeben. War doch wohl zu peinlich für ihn gewesen.

  2. Franz P. said, on 31/08/2009 at 09:19

    Herr Reichling, an welche Wiedereinführung von Nazigesetzen denken Sie denn hier? Doch nicht an das Rechtsberatungsgesetz von 1935, welches am 1. Juli 2008 durch das Rechtsdienstleistungsgesetz ersetzt wurde? Diese Neuerungen im neuen RDG haben eigentlich nur Auswirkungen auf den außergerichtlichen Bereich und heben keine Mißstände dieses bis dahin gültigen Gesetzes auf. Wie heute vor Gerichten zwischen Staatsanwälten und Richtern gedealt wird, können Sie in der „Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht“ vom April 2008 nachlesen:
    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/08-04/index.php?sz=8#_ftn114
    Suchen Sie nach dem Wort Deal und Sie werden sich wundern, wie oft es hier Verwendung findet. Dieses ist doch nur möglich geworden durch das Anwaltsmonopol, welches auf diesem alten Nazigesetz beruht.

    • reichling said, on 31/08/2009 at 10:14

      Hallo Franz P.,

      zunächst einmal danke für Ihren Beitrag.

      Ich persönlich möchte keine Nazigesetze wieder einführen. Wir sollten froh sein, dass sie 1945 von den Alliierten aufgehoben worden sind.

      Warum haben die Alliierten das Rechtsberatungsgesetz nicht aufgehoben, sondern nur von nationalsozialistischem Gedankengut bereinigt?

      Ein Arzt benötigt, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt, eine umfangreiche universitäre Ausbildung und dann eine Zulassung, Approbation genannt. Ich möchte mich nicht von einem Arzt behandeln lassen, der weder das eine noch das andere hat.

      Soll jetzt jeder Laie das Recht haben, einen anderen vor Gericht zu vertreten oder als sein Rechtsbeistand aufzutreten? Jeder Rechtssuchende sollte die Gewissheit haben, dass der von ihm mit der Wahrung seiner Interessen beauftragte auch wirklich rechtskundig ist. Das Rechtsberatungsgesetz bzw. Rechtsdienstleistungsgesetz schütz ihn davor, an Scharlatane zu geraten, zum Beispiel die Rechtsphilosophen oder Senatoren des Rechts des Rechsnormenschutzvereins, deren juristischen Kenntnisse gegen Null tendieren.

      Das Rechtsberatungsgesetz bzw. dessen Nachfolger, das Rechtsdienstleistungsgesetz von 2008, möchte Wolkenschieber doch gerne abschaffen. Die Gründe sind einleuchtend. Die Rolle, bei Verhandlungen als bloßer Zuschauer vor Gericht auftreten zu können, genügt ihm nicht. Er möchte sein juristisches Unwissen groß zur Schau stellen. Und er ärgert sich, wenn das Gericht dabei nicht mitspielen will.

      Wolkenschieber behauptet, er besitze die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich. Diese Staatsangehörigkeit wurde auf deutschen Pässen ausschließlich während der Nazizeit angegeben.

      Wolkenschieber aka Axel Thiesmann bezeichnet sich auch als Bürger des Deutschen Reiches. Dies erinnert doch sehr an das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935, eines der beiden Nürnberger Rassengesetze. Reichsbürger konnte danach nur jemand deutschen oder artverwandten Blutes sein. Juden galten zwar als deutsche Staatsangehörige, aber nicht als Bürger des Deutschen Reiches. Offenbar möchte Axel Thiesmeier zurück zu dieser Regelung.

  3. reichling said, on 31/08/2009 at 15:01

    Ein schönes Beispiel für die juristische „Kompetenz“ der Mitglieder des Rechtsnormenschutzvereins fand ich schon im vergangenen Jahr im Forum der IPD.

    Da schrieb eine Adlerin am 26.11.2008, um 13:51 Uhr:

    Das STGB ist zwar aufgehoben, steht aber so drin:
    § 226
    (1) Die Hauptverhandlung erfolgt in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung
    berufenen Personen sowie der Staatsanwaltschaft und eines Urkundsbeamten der
    Geschäftsstelle.
    (2) Der Strafrichter kann in der Hauptverhandlung von der Hinzuziehung eines
    Urkundsbeamten der Geschäftsstelle absehen. Die Entscheidung ist unanfechtbar

    Ist die Begründung der Aufhebung des STGB beizufügen?

    Der Vorsitzende des Rechtsnormenschutzvereins, der auch Bundesvorsitzender der Interimpartei Deutschland ist, und der sich gerne als US-Anwalt ausgibt, antwortete darauf am 26.11.2008

    @ Adlerin

    Den Schuh nicht verkehrt herum anziehen, macht immer Aua.
    Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert.
    Die letzte Novellierung war 1976 und hier liegt der Irrtum, es ist nicht aufgehoben durch die BRdvD, daher die BRdvD kann kein Recht das von Ihr selbst niemals kreiiert, noch wirklich ratifiziert noch eben demokratisch zur Revision oder anderweitig bearbeitet, gestrichen noch in Kraft gesetzt werden kann mit dem Bundesbereinigunggesetz, streichen.
    Die BRdvD hat die Novellierung des StGB s von 1976 gestrichen, mehr nicht!
    Das Deutsche Strafgesetzbuch ist in erster Auflage 1804 Jhrd. erschienen und hatte den Namen “ Die Carolina“ und ist ein Gesetz des Deutschen Reiches vielmehr des Norddeutschen Bundes.

    Und hier liegt der Hebel für Euch!
    Die BRdvD behauptet ein demokratischer Rechtsstaat zu sein, oder nicht?
    Die BRdvD behauptet eine Verfassung zu haben , oder etwa nicht? Die BRdvD behauptet das Grundgesetz ist rechtskräftig und hat volle Gültigkeit, oder etwa nicht?

    Nun, dann möchte ich nun sehr genau wissen, wie man in einer angeblichen Verfassung die es seit 1949 geben soll, verfassungswidriges Recht und vorkonstituelles Recht zur Anwendung bringen soll, da Recht was in eine Verfassung einfliesen soll, vorher auf seine verfassungsmäßigkeit geprüft werden muss und dieser Verfassung nicht widersprechen darf und kann, daher somit seine Rechtskraft verliert, ohne Wenn und Aber!
    Da das Grundgesetz eine Verfassung darstellen soll und gilt nach Aussage der BRdvD – Schergen, kann das StGB nicht greifen, weil auch wenn die Nummern der Paragraphen geändert wurden, doch Rechtssprechung des dritten Reiches greift, was lt. GG doch strengstens verboten ist.

    Das heisst also , die BRdvD kann Gesetze überhaupt nicht aufheben, diese ist rechtlich nicht in der Lage dazu, sowie als auch die nicht anwenden kann und darf, weil nicht zur angeblichen „Verfassung “ gehörig. Ist es nun etwas klarer?

    Siehe hier zu Beleidigung , in diesem Forum schon behandelt!

    Wieso überhaupt jemand auf die Idee kommen kann, dass das Strafgesetzbuch (StGB) aufgehoben wurde, ist mir schleierhaft. Aber bei der IPD ist das Wort des Vorsitzenden sakrosankt und darf nicht hinterfragt werden. Wer ihn zu kritisieren wagt, oder nur auf einen möglichen Irrtum hinweist, wird gleich als pädophiler windeltragender Bettnässer oder war es windeltragender bettnässender Pädophiler oder wie auch immer betitelt. Und das schlimmste seiner Schimpfwort ist Sternwartenwilli. Was das bedeuten soll, weiß ich auch nicht.

    Aber schauen wir uns erst einmal die Frage von Adlerin genau an. Sie verweist auf § 226 StGB. Und sie zitiert die Bestimmung auch. Mir kam es etwas schleierhaft vor, und ich habe selbst mach nachgeschaut.

    Und da las ich:

    § 226 Schwere Körperverletzung
    (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
    so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
    (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

    Also etwas ganz anderes. Nanu, dachte ich. Adlerin hatte gar nicht aus dem Strafgesetzbuch zitiert, sondern aus der Strafprozessordnung.

    Und der US-Anwalt oder Paralegal, dieser rechtskundige Vorsitzende der IPD und des Rechtsnormenschutzvereins, merkt es nicht einmal. Dafür erläutert er sehr eingehend das Strafgesetzbuch. Seine rechtshistorischen Kenntnisse sind enorm.

    Seinen Satz

    Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert.

    muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das Strafgesetzbuch hat also seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, sondern ist immer nur geändert worden. Darauf muss man erst einmal kommen. Ich glaube, kein deutscher Jurist hätte das so formulieren können. Ludowici revolutioniert auch unser Kalendersystem.

    Hier muss ich ihm aber voll und ganz Recht geben

    Die letzte Novellierung war 1976 und hier liegt der Irrtum, es ist nicht aufgehoben durch die BRdvD, daher die BRdvD kann kein Recht das von Ihr selbst niemals kreiiert, noch wirklich ratifiziert noch eben demokratisch zur Revision oder anderweitig bearbeitet, gestrichen noch in Kraft gesetzt werden kann mit dem Bundesbereinigunggesetz, streichen.

    Die BrdvD kann überhaupt nichts erlassen oder aufheben. Denn die BRdvD gibt es gar nicht. Unser Staat heißt Bundesrepublik Deutschland, und dieser Staat kann alles, was ein Staat gemeinhin so darf. Also auch Gesetze beschließen, ändern oder aufheben. Aber die BRdvD kann dies alles nicht.
    Etwas für Rechtshistoriker ist diese Passage seines Beitrages:

    Das Deutsche Strafgesetzbuch ist in erster Auflage 1804 Jhrd. erschienen und hatte den Namen “ Die Carolina“ und ist ein Gesetz des Deutschen Reiches vielmehr des Norddeutschen Bundes.

    Ich bewundere die alten Deutschen. Da erlassen sie in einer Zeit kurz vor dem Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ein Gesetz für den 63 Jahre später gegründeten Norddeutschen Bund, das bereits 1572 eingeführt worden ist als Constitutio Criminalis Carolina, bekannt auch als „peinliche Halsgerichtsordnung“.

    Man muss schon sagen, die juristischen und historischen Kenntnisse des Vorsitzenden der IPD und des Rechtsnormenschutzvereins sind enorm.

    Ich habe schon mehrfach die IPD als politisch zwischen rechtsextrem und geistig verwirrt stehend bezeichnet. Wolkenschieber steht für den Rechtsextremismus, und der Vorsitzende Ludowici?

  4. Franz P. said, on 31/08/2009 at 17:59

    Herr Reichling, da mögen Sie Recht haben, daß die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich ausschließlich während der Nazizeit auf deutschen Pässen angegeben wurde. Insofern sollte Wolkenschieber wohl besser die unmittelbare Reichsangehörigkeit betonen, sowie es bis vor ein paar Jahren noch im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 angegeben war. Da die Nazis die bis dahin existierenden Bundesstaaten des Deutschen Reiches auflösten, blieb doch wohl keine andere Möglichkeit. Oder hätten sie auch einfach „deutsch“ reinschreiben sollen?

    Da Sie auf die Justizdealer mit keinem Wort eingegangen sind, vermute ich mal, daß Sie sich zum BRD-Personal zählen. Da verwundert es auch nicht, daß Sie sich mit der dort angegebenen Staatsangehörigkeit „deutsch“ auf den BRD-Personalausweisen zufrieden geben. In der Zeit, als noch ein wirklicher Staat, z.B. Preußen vermerkt war, hießen diese Identitätsausweise auch noch Personenausweis. Es ist wirklich ein Unding, daß heute jeder deutsche Bürger mit einem „Personal“-Ausweis seine Identität beweisen soll.

    Da Sie scheinbar das Deutsche Reich auf die Jahre 1933-1945 reduzieren und damit Ihr juristisches Unwissen zur Schau stellen hier mal den Eintrag im Bertelsmann Volkslexikon von 1956 unter Deutsches Reich:
    „1871-1945 offizielle staatsrechtliche Bezeichnung für Deutschland; besteht staatspolitisch weiter, BRD und DDR sind nur Teilstaaten innerhalb des Dt. Reiches.“
    Noch heute definiert sich die BRD in Art. 133 GG als Nachfolger des vereinigten Wirtschaftsgebietes.

    Eine Frage noch, Herr Reichling. Wo haben wir eine Verfassung? Ich habe hier ein Grundgesetz liegen. Beck-Texte, 38. Auflage von 2003. Sollte sich da zwischenzeitlich was geändert haben?

  5. reichling said, on 31/08/2009 at 19:51

    Hallo Franz P.,

    zunächst mal zum Justizdeal. Es handelt sich dabei um Absprachen zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung und sie dienen wohl der „Prozessökonomie“, um Verfahren abzukürzen. Allerdings sind nicht alle Fachleute dafür. Der Präsident des Bundesgerichtshofes beklagt sie,da sie zu unverhältnismäßig milden Strafen führen. Aber was haben die Aussagen von Wolkenschieber mit diesem Justizdeal zu tun, der übrigens auch von dem von Ihnen wohl abgelehnten System sehr kritisch betrachtet wird. Es braucht also nicht einer exotischen Partei, um hier den Finger auf die Wunde zu legen.

    Und jetzt zur Staatsangehörigkeit. Deutsches Reich war nie eine Staatsangehörigkeit, sondern der Name des deutschen Staates bis 1945. Und der deutsche Staat heisst eben heute Bundesrepublik Deutschland. Die Staatsangehörigkeit ist eine Eigenschaft des Inhabers dieser, und deshalb ist auch die Bezeichnung mit einem Adjektiv korrekt. Die meisten Staaten dieser Welt verfahren so. So steht zum Beispiel im französischen Ausweis unter Staatsangehörigkeit französisch, in Belgien heisst es belgisch, in den Niederlanden, niederländisch, in Dänemark dänisch, in Schweden schwedisch, in Norwegen norwegisch, in Italien italienisch, in Spanien spanisch, in Australien australisch, in Argentinien argentisch, in Mexiko mexikanisch, und so weiter. Gewiss, es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel Großbritannien. Die geben als Staatsangehörigkeit „britischer Bürger“ an. Und für United States of America gibt es nun mal kein adäquates Adjektiv. Amerikanisch würde sich auf den ganzen Kontinent beziehen, und da wären die Kanadier wohl dagegen. Übrigens, Kanada gibt als Staatsangehörigkeit kanadisch an.
    Wo liegt also Ihr Problem?
    Staatsangehörigkeit Deutsches Reich gibt es nicht. Auch im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 ist diese Bezeichnung nicht zu finden.
    Was die Bezeichnung dieser Ausweise angeht, in Österreich, Luxemburg und Belgien heissen sie Personalausweis. Auch wenn dir dieses Wort nicht gefällt. Und 80 Jahre alte amtliche Vordrucke sind für die Bundesrepublik Deutschland nun mal keine Rechtsgrundlage.

    Was das Deutsche Reich angeht, so hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen stets die Identität des Deutschen Reiches mit der Bundesrepublik Deutschland betont. Es handelt sich also um den gleichen Staat. Und seit dem 3.10.1990 kann nicht mehr von der Bundesrepublik als Teilstaat des Deutschen Reiches gesprochen werden. Es gibt, außer der Bundesrepublik Deutschland, kein Deutschland mehr, und kein deutsches Territorium.
    Die Bundesrepublik definiert sich nicht als Nachfolger des vereinigten Wirtschaftsgebietes. Dieses Gebiet beschränkte sich auf die amerikanische und die britische Besatzungszone. Die französische Zone gehörte nicht dazu. Aber das vereinigte Wirtschaftsgebiet hatte für die beiden Besatzungszonen Aufgaben zu erfüllen, die 1949 auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen sind. Deshalb steht im Grundgesetz im Kapitel „Übergangs- und Schlussbestimmungen“ der Satz:
    Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
    Wenn Sie in diesen Satz mehr hineingeheimnissen, als drin steht, ist das Ihr Problem, nicht meines.
    Zu Ihrem letzten Absatz. Dann haben wir eben nur ein Grundgesetz. Und sind damit in der gleichen misslichen Lage wie die Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Estland. Denn auch diese Staaten haben nur Grundgesetze. Aber diese Grundgesetze erfüllen genau die gleichen Aufgaben, die in anderen Staaten die Verfassung zu erfüllen hat. Und deshalb sind diese Grundgesetze die Verfassungen der jeweiligen Staaten, sowohl in den Niederlanden, in Ändemark, in Schweden, in Norwegen, in Finnland und in Estland.
    Mir scheint, sie beziehen Ihre rechtlichen Informationen von Edgar Romano Ludowici. Und was von dem zu halten ist, habe ich weiter oben geschildert.

  6. Frank Wolfgang Richter said, on 06/09/2009 at 15:45

    Hallo,
    Herr bezahlter Bundesagent Wuehlmaus Mayer!
    Wie ich sehe, sudeln Sie ja immer noch kraeftig auf Kosten der entmuendigten und versklavten Deutschen im privatisierten Gewaltherrschaftsbereich „BRD“ auf dem Boden Deutschlands!

    Haben Sie sich denn inzwischen schon freiwillig Ihren satellitengesteuerten (Nano/Gift)-Impfchip wegen des nichtexistenten „Schweinegrippevirusses“ abgeholt, so wie einige Ihrer gruenen Abfuehrmittel auch??? Wie ich hoerte, haben sich aber die meisten nicht verchippen lassen! Sollte das eigene private Wachpersonal so wenig Vertrauen zur eigenen Firmenleitung haben??? 🙂

    Was ist da nach der naechsten Bundeskasper“wahl“ so alles geplant???
    Wissen Sie da schon Naeheres oder sagt man Ihnen auch gerade nur so viel, wie Sie fuer Ihre erbaermlichen Sudeleien gegen freidenkende Deutsche „wissen“ muessen??? 🙂

    Habe ansonsten wenig Zeit, auf Ihre Kaspereien naeher einzugehen.

    Salute, Kommandante! 🙂

    FWR

    Freistaat Preussen

    (Bitte muellen Sie nicht mein E-Postfach voll! Danke!)

  7. reichling said, on 07/09/2009 at 10:43

    Hallo Herr Richter,

    schön, dass Sie sich mal wieder zu Wort melden. Wie ist eigentlich das Wetter in Norwegen?

    Sind Sie eigentlich mit dem FRWPreussen identisch, der bei Youtube sein Unwesen treibt, besser gesagt trieb? Seinen letzten Beitrag hat er dort vor einem Monat geschrieben.

    Hier der Beitragstext, wörtlich und Buchstabengetreu von Youtube übernommen:

    Herr bezahlter Bundesagent „Willi“ Wilhelm Mayer,

    Ihre Unkenntnis einfachster Vorgänge erstaunt immer wieder!

    Wenn man doch Friedensverträge „sofort“ schließen muss, warum verhandeln Japan und Russland dann heute, im Jahre 2009 noch über einen für den 2. Weltkrieg?

    Die Wahrheit ist:

    Deutschland bekommt keinen Friedensvertrag, weil es dann wieder souverän wäre und das Anrecht auf seine Ostgebiete zementiert werden würde!

    Hoch Haug

    Ich will auf den Inhalt dieses Beitrages nicht eingehen. Aber etwas fällt mir auf. Ihnen auch?

    Irgendwann schrieben Sie mal, Sie könnten in Ihren Texten keine deutschen Umlaute und kein ß schreiben, weil sie eine norwegische Tastatur verwenden müssten.

    Der FRWPreussen bei Youtube hatte damit offenbar keine Probleme. Hatten Sie zeitweise doch eine deutsche Tastatur zur Verfügung, oder klaut jetzt der eine Reichsdepp vom andern den Nick?

    ergebenste Grüße
    Willi Mayer
    Bundesrepublik Deutschland

  8. Frank Wolfgang Richter said, on 07/09/2009 at 11:39

    Herr bezahlter Bundesmayer-Depp!

    In bezug auf den Nick „FWRPreussen“ empfehle ich Ihnen, einmal bei Ihrem Chef, Herrn Fromm, nachzufragen, wer unter dieser Bezeichnung wirklich taetig war!

    Ich war/bin es jedenfalls NICHT! Setzen Sie doch mal einen Link! Ich habe immer grosses Interesse daran, die „Arbeit“ Ihrer Kollegen genauer zu studieren.

    Hoffe Ihnen mit dieser klaren Aussage weitergeholfen zu haben!

    Nachtrag: Das Wetter hier koennte viel schoener sein, wenn man nicht immer diese Chemtrails in die Luft blasen wuerde!

    Sie wissen schon – das macht man wegen der Klimbimkatastrophe usw.. 🙂
    Sie hatten mir aber nicht geantwortet, ob Sie sich schon Ihre Spritze abgeholt haben. Wuerde mich interessieren; ist aber auch nicht weiter wichtig! 🙂

    Na dann noch frohes Weitersudeln!

    FWR
    Freistaat Preussen

    • reichling said, on 07/09/2009 at 13:54

      Hallo Herr Reichspleitianer Frank Wolfgang Richter,

      man sagt ja, dass Chemtrails schädigende Auswirkungen auf das menschliche Gehirn haben. Wenn es bei Ihnen besonders viele Chemtrails gibt, wie Sie hier schreiben, wundert mich nichts mehr.

      Und was die Spritze angeht, es ist doch, wie Sie selbst schreiben, nicht weiter wichtig. Wichtig ist doch viel mehr, ob Sie auch ihre Medikamente regelmäßig nehmen.

      Einen Link wollen Sie? Bitte sehr: http://www.youtube.com/watch?v=xJ1XHIzqonE

      Auf der Seite ist ein Kommentar von FRWPreussen zu lesen.

      Sie sollten sich mal beim Reichsamt für Namensschutz beschweren.

      fröhliches Weiterspinnen

      WM
      Bundesrepublik Deutschland
      Europäische Union
      Region Sarlorlux

  9. Hans said, on 07/09/2009 at 13:13

    Sehr geehrter Herr Mayer/Herr Reichling,

    ich habe über mehrere Umwege Ihre Seite entdeckt und gelesen, dass Sie sich mit den Reichsheinis und der IPD beschäftigen.

    Ist Ihnen auch die Gruppe „Deutsches Reich“ um Dr. Matthes Haug ein Begriff, die massiv im Internet und in der Öffentlichkeit beworben wird?

    Im Verhältnis zu diesen Leuten scheinen mir die Chemietrail- und/oder Hamer-Jünger tendenziell eine unbedeutente Randerscheinung zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans Micks

    • reichling said, on 07/09/2009 at 13:45

      Hallo Hans,

      Die Gruppe Haug ist mir durchaus ein Begriff. Sie schreiben, dass sie massiv im Internet beworben wird. Könnten Sie mir bitte einige Fundstellen benennen. Bis jetzt ist mir die Tätigkeit der Gruppe Haug nur durch Youtube bekannt. Außerdem soll sie an Universitäten und Fachhochschulen aktiv sein. Ich konnte diesbezüglich aber noch nichts feststellen.

      Dr. Haug selbst hält sich in der Öffentlichkeit auffallend zurück, im Gegensatz zu einigen Mitgliedern der Gruppe Haug bei Youtube. Mir fallen da zwei Nicks ein, zum einen PraesidentHaug, der mit Dr. Haug jedoch nicht identisch sein dürfte, zum anderen Muschelmeister666. Sie sind bei Youtube die Wortführer der Gruppe. Dr. Haug selbst hat mir per Mail mitgeteilt, dass er mit dieser Gruppe nichts zu tun hat.

      freundliche Grüße
      Willi Mayer

  10. Frank Wolfgang Richter said, on 07/09/2009 at 14:49

    Herr bezahlter Bundesmayer-Depp!

    In bezug auf den Nick „FWRPreussen“ hatte ich Ihnen bereits empfohlen, einmal bei Ihrem Chef, Herrn Fromm, nachzufragen, wer unter dieser Bezeichnung wirklich taetig war!

    Der Kommentar auf der von Ihnen verlinkten Seite stammt NICHT von mir sondern ein Trittbrettfahrer scheint mir da etwas unterjubeln zu wollen.
    Deutet also klar auf eine Aktion Ihrer Kollegen hin.

    Fragen Sie also bei Ihrem Chef nach – vielleicht erhalten Sie ja eine Antwort! 🙂

    Wie ist das nun mit Ihrer Spritze??? Wie ich Sie kenne, druecken Sie sich davor! Warum??? Haben Sie als Bundespersonal denn auch kein Vertrauen in Ihre eigene Geschaeftsleitung??? 🙂
    Und tragen Sie immer noch Ihr dickes unfoermiges Uhu-Krankenkassengestell im Gesicht oder konnten Sie sich endlich einmal von Ihren Bezuegen eine ordentliche Brille leisten??? Soviel, wie Sie im Internet sudeln, muss doch schon ordentlich was zusammengekommen sein! Oder muessen Sie noch Alimente an eine Kollegin zahlen???

    FWR
    Freistaat Preussen

    Uebrigens haben bereits Ihre demokratischen Bundesgruenen auf einer Internetseite ueber Chemtrails berichtet!
    Sie sollten hin und wieder einmal eigene BRD-anerkannte demokratische Parteien studieren, was die so absondern, damit Sie sich nicht fortgesetzt der Laecherlichkeit aussetzen!

    Salute Kommandante! 🙂

  11. Hans said, on 07/09/2009 at 15:04

    Hallo Willi,

    man findet die Kumpanen in ziemlich vielen Foren, von Geschichts-, zu Politiktreffpunkten, bis zu den Uni-Protokollen usw..

    Gelegentlich kommentieren sie auch Meldungen, wie z.B. diese:

    http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/parallelwelt-deutsches-reich-452312.html?cmp=defrss

    Zwar wurden viele Pro-Haug Kommentare (unter dem Bericht) inzwischen wieder gelöscht, doch im Moment werden immer wieder neue veröffentlicht.

    Der Autor Senatssekretär kommentiert übrigens stetig im Haugschen Sinn Berichte in diversen Magazinen und Zeitungen wie z.B. Focus, Süddeutsche usw..

    Man kommt zumindest leicht an manche seiner Kommentare, wenn man den User-Namen bei google eingibt, gelegentlich fährt er auch unter dem Titel Senatssekretär von Danzig oder einer Variante.

    Es gab mal eine Behauptung, dass der richtige Name Jürgen Peter Tessarz wäre. Der gute Mann ist in mehreren Wahlkämpfen für den BGD (http://de.wikipedia.org/wiki/Bund_f%C3%BCr_Gesamtdeutschland) angetreten, deren Positionen (Parteienkritik, Deutsches-Reich-Gerede usw..) auf den ersten Blick doch denen der Gruppe „Deutsches Reich“ aus meiner Sicht ähnlich scheinen. Ob er noch beim BGD (http://www.bgd1.com/) ist, kann ich allerdings nicht sagen.

    Bei Youtube muss ich einmal reinsehen. Ich dachte diese Plattform ist tendeziell etwas für sehr junge Menschen und für Videos. Ich wußte nicht, dass man die auch für ideologische Dinge nutzen kann, aber mal sehen.

    Freundliche Grüße

    Hans

  12. Frank Wolfgang Richter said, on 07/09/2009 at 19:05

    Wer wissen will, was der „muendige Bundesbuerger“ morgen „denken“ wird, muss heute Bloed-Online lesen! 🙂

    Beispielsweise das da:

    Schweinegrippe: Zusätzliche Impfdosen
    Die Länder wollen die geplante Massenimpfung gegen die Schweinegrippe ausweiten. Zusätzlich zu den bislang georderten 50 Millionen Impfdosen wollen sie weitere 18 Millionen bestellen, wie Hamburgs Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) am Montag in Berlin nach einem Treffen mit seinen Ressortkollegen aus den Ländern ankündigte. Bedingung sei, dass der Bund das Risiko für die Impfstoffe übernehme, die nicht verbraucht würden

    Na, Herr bezahlter Bundesmayer-Depp, alles laeuft ja voll nach Plan der „Marksteine von Georgia“! Nach der Aufstockung faellt dann garantiert auch eine Spritze fuer Sie ab!
    Und bitte nicht vergessen, zur Verchippung Ihren Bundesspass mitzunehmen, damit Sie auch die persoenliche Spritze bekommen und alles seine Ordnung hat. Denn schliesslich soll ja nicht ein anderer Verchippter umfallen, wenn Sie einmal aus dem Ruder laufen und per Satellitenfernsteuerung zur ewigen Ruhe gebracht werden sollen!

    • reichling said, on 07/09/2009 at 19:57

      Verehrter Reichstrottel Frank Wolfgang Richter,

      Sind Sie nicht mal als Nordische Funzel im Freigeistforum aufgetreten? Mit der von Ihnen genannten Online-Ausgabe einer deutschen Boulevardzeitung habe ich es nicht so. Ich lese viel lieber bei http://www.bildblog.de/. Sollten sie auch mal tun. Und wieso Impfdosen? Ich dachte der Impfstoff sei in Ampullen,nicht in Dosen abgefüllt.

      Was halten Sie davon, wenn auch andere in der Reichsdeppenszene Ihren Namen als Nick stehlen?

      ergebenste Grüße
      Willi Mayer

      • Frank Wolfgang Richter said, on 07/09/2009 at 22:02

        Hallo, mein suesser Williklein!

        So, wie Du da aussiehst:

        http://www.mayerw.de/index.html

        bist Du ja von einer Art Guido Schwesterdelle grossgezogen worden???

        Du musst doch wirklich einen unbaendigen Drang haben, Dein verkorkstes Leben im Internet auszubreiten???

        Warum guckst Du nicht nur noch in den Himmel und laesst das Sudeln im Internet ganz sein???
        Dann koenntest Du auch die Reichsflugscheiben sehen, die jeden Tag praeziese ihre Runden um den Globus ziehen! 🙂

        Doswidanja, Kommandante! 🙂


        Sehr geehrter Herr Frank Wolfgang Richter,
        Bürger des nicht mehr bestehenden Deutschen Reiches, Bürger des 1934 aufgelösten Reichslandes Preußen,

        Ihr Beitrag zeigt, zu welch infamen Mitteln die Reichsdeppen greifen, wenn ihnen die Argumente ausgegangen sind. Aber ich darf Ihnen eines sagen, Herr Frank Wolfgang Richter. Bisher hat es jeder bedauert, der wie Sie zu solch verwerflichen Mitteln gegriffen hat.

        Im Freigeistforum von Jo Conrad und im Reichsforum, das von Uwe Bradler geführt worden ist, konnte man entsprechende Erfahrungen sammeln.

        Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

  13. Hans said, on 07/09/2009 at 19:28

    Sehr geehrter Herr Richter,

    ich habe auch über Sie etwas recherchiert. Sind Sie mit dem Frank-Wolfgang Richter identisch, der sich noch vor einigen Jahren um einen Platz im Europa-Parlament beworben hat?

    Laut dieser Liste haben Sie sich 1994 noch der herrschenden Ordnung angedient:

    Klicke, um auf 1994_EW.pdf zuzugreifen

    1999 haben Sie sich für den brandenburgischen Landtag aufstellen lassen.

    Wie kam es dann zu seinem solchen Sinneswandel?

    Was ist bei Ihnen geschehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans

  14. Frank Wolfgang Richter said, on 07/09/2009 at 20:13

    Sehr geehrter Herr Hans,

    Sie haben vollkommen Recht!

    !994 war auch ich noch ein „muendiger Bundesbuerger“, der doch allen Ernstes glaubte, etwas mit einer demokratischen Wahl im existenten „Staat BRD“ veraendern zu koennen! Allerdings wurde mein errungenes Kreistagsmandat durch einen Stasi-Kreiswahlleiter (FZM Schlieben – Stasihochburg) weggefaelscht, der heute noch Dezernet im „Elbe-Elster-Kreis“ ist!!!

    Der herrschenden Ordnung hatte ich mich aber NICHT angedient sondern mich immer fuer die ehrlichen Belange der von mir vertretenen Buerger eingesetzt, da ich seit der „Wende“ auch Buergermeister war! Fragen Sie dazu Ihren Logenbruder, den CDU-„Buergermeister“ von Herzberg, Herrn Michael Oecknigk!

    Was dann geschehen ist???
    Fragen Sie einmal beim Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) nach!
    koennen Sie auch wieder bei Oecknigk machen! Man hat bei mir einfach den Bogen total ueberspannt – das ist passiert!!! Sie wissen doch: Druck erzeugt Gegendruck!

    Erwarten Sie aber keine ehrtliche Antwort von ihm, denn Oecknigk ist auch Mitglied der katholischen Kirche! Denn sicher ist sicher!

  15. Frank Wolfgang Richter said, on 07/09/2009 at 20:57

    Habe mich spasseshalber mal am „Wahl-O-Mat“ versucht und folgendes Ergebnis erhalten:

    ÜbereinstimmungPartei :

    67 von 76 Punkten NPD
    53 von 76 Punkten DIE LINKE
    45 von 76 Punkten DVU
    45 von 76 Punkten GRÜNE
    42 von 76 Punkten BüSo
    37 von 76 Punkten SPD
    25 von 76 Punkten FDP
    25 von 76 Punkten CDU/CSU

    Das finde ich komisch und bemerkenswert!
    Soviel Uebereinstimmung mit den „Linken“ und den „Gruenen“???
    In der „DVU“ war ich ja mal Mitglied und die „Bueso“ kenne ich auch persoenlich viele Jahre.

    Wenn man also NPD/Linke/DVU und Gruene fusioniert, dann sollte ich mich in dieser Partei laut Wahl-O-Mat“ richtig wohlfuehlen! Oder??? Aber ich denke, die hauen sich gegenseitig auf die Fresse, wenn sie sich treffen? 🙂

    Sehr beruhigend ist fuer mich, dass ich mit der „CDU/CSU“ die allergeringste Uebereinstimmung habe! Sollte es daran liegen, dass dort die allergroessten Luegner und Heuchler zu finden sind???
    Deshalb auch die meisten Feinde aus der „christlichen CDU“ gegen mich???

  16. Klaus Kasius said, on 03/11/2009 at 09:46

    Da möchte ich auch mal gerne zuschauen. Anderen Mitgliedern des Rechtsnormen-Schutzvereins wurde vom Richter schon bescheinigt, dass sie von der Juristerei keinerlei Ahnung haben. Bei Wolkenschieber dürfte es kaum anders sein. Und was versteht er unter „passender Öffentlichkeit“? Krawallmacher der IPD und des
    Rechtsnormen-Schutzvereins? Bei einer Verhandlung vor Gericht würde schon dafür gesorgt werden, dass sich die passende Öffentlichkeit sehr ruhig verhält.

    ZUSCHAUEN?

    DU WÜRDEST KEINE MINUTE IM GERICHTSSAAL ÜBERSTEHEN!
    WER WOLLTE DENN DORT ETWAS GAGEGEN UNTERNEHMEN?
    UM EINEN REICHSSOLDATEN ZU STOPPEN WERDEN MINDESTENS
    52 STAATEN BENÖTIGT!!!

    ICH DENKE MAL… DU HAST KEINE AHNUNG… WER ER IST!!!

    Liebe Grüße…

    Klaus Kasius

    Wer soll er schon sein? Ein kleiner Neonazi, der bei seinen Freunden die Klappe groß aufreist, aber wenn es hart auf hart kommt, die Schnauze hält und sich nicht traut, aufzumucken.

    Als Angeklagter wird er vor Gericht genau so eine jämmerliche Figur abgeben, wie weiland Uwe Bradler, der vor dem Richter nur noch ein Stottern herausgebracht hat.

    Wolkenschiebers juristische Auslassungen können von jedem Jurastudenten im ersten Semester widerlegt werden.

    Er ist ein rechter Spinner, sonst nichts. Im Forum der IPD hält er sich seit Wochen sehr zurück. Offenbar hat er es sich gründlich mit Ludowici verdorben, der zwar auch nur ein Spinner ist, aber dies in einer anderen Richtung.

    „UM EINEN REICHSSOLDATEN ZU STOPPEN WERDEN MINDESTENS
    52 STAATEN BENÖTIGT!!!“

    Hier spricht die Ahnungslosigkeit iin Person. In Stalingrad wurden weit mehr als ein Reichssoldat von einem einzigen Staat gestoppt. Und vergiss nicht, diese Reichssoldaten dienten nicht dem deutschen Volk, sie dienten einer verbrecherischen Organisation, der NSDAP.

  17. ralf said, on 19/11/2009 at 21:38

    Hallo zusammen,

    ein interessanter Bericht, danke dafür. Habe gerade auf Hamers Seite gesehen, dass dieser Herr Oberrabiner sein soll. Ist er das denn auch? Und dann auch noch Titelmissbrauch…

    Scheint ja ein seltsamer Kerl zu sein, dieser Herr Götz. Aber Jude ist er wirklich, oder?

    Grüsse

    • reichling said, on 20/11/2009 at 09:00

      Die Verurteilung wegen Titelmissbrauchs erfolgte wegen seines falschen Doktortitels. Der Titel Rabbiner bzw. Oberrabbiner ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es kann sich praktisch jeder so nennen.

      Und was das Jüdisch an Götz angeht, so kann ich darüber nicht viel sagen. Ich kenne seine Vorfahren nicht. Aber er selbst behauptete noch im Somme 2008, dass er kein Jude sei.

      Ich kämpfe seit 2004 an der Reichsdeppenfront. Seit dieser Zeit ist mir Iwan Götz bekannt als glühender Anhänger des Deutschen Reiches, Leugner des Holocaust und überzeugter Antisemit. Etwas jüdisches konnte ich bisher an ihm noch nicht feststellen. Außerdem hält er Betrug durchaus für Legitim.

      Leider musste ich eben feststellen, dass seine Internetveröffentlichungen, die „Inauguraladressen“ nicht mehr auf Datenweb abrufbar sind. Offenbar hat der Seitenbetreiber, ein NPD-Funktionär, es mit der Angst zu tun bekommen, oder Götz hat sich auch mit ihm überworfen, wie mit so vielen in seiner ruhmreichen Vergangenheit.

      Ich werde mich auf die Suche nach seiner jetzigen Internetmüllablage machen. Denn etwas anderes als Müll sind seine Inauguraladressen nicht.

  18. heinz-wilhelm dobernez said, on 08/08/2014 at 22:44

    Götz wurde auch schon in der Vergangenheit wegen Holocaustleugnung verurteilt. In dieser Frage unterscheidet er sich nichts von Axel Thiesmeier. Ich hab mich da etwas missverständlich ausgedrückt, wie mir diskret zu verstehen gegeben worden ist. Ich wollte damit nicht sagen, dass auch Thiesmeier wegen Holocaustleugnung verurteilt worden ist, sondern dass er, ebenso wie Götz, der “Oberrabbiner vom Kostümverleih”, den Holocaust bestreitet.

    Thiesmeier hofft sicherlich auf die Wiedereinführung der Nazigesetze.

    DIE NAZIGESETZE WERDEN DOCH BIS HEUTE VON DER BUNDESREPUBLIK IN DEUTSCHLAND ANGEAWANDT. WAS FÜR EINEN BULLSCHITT SCHREIBST DU DENN HIER??? Die Wiedereinführung der NAZI-Gesetze müssen also nicht von Thiesmeier erhofft werden, sonder die waren immer Gegenstand der BRD-Politik und der BRD-Justiz.

    http://www.joh-nrw.net

  19. Bruno Gröning – Das 4. Rom e.V. said, on 20/01/2016 at 16:18

    […] Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz verurteilt wegen Titelmissbrauchs […]


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