Reichling's Blog

Wolfgang Schäuble und die Souveränität Deutschlands

Posted in Allgemeines by reichling on 07/05/2014

Die Rede des Finanministers Schäuble vor dem Europäischen Bankenkongress in Frankfurt im November 2011 ist für viele auf der rechten Seite der ultimative Beweis dafür, dass Deutschland kein souveräner Staat ist.

Ausschnitte aus dieser Rede sind bei Youtube an zahlreichen Stellen zu finden. Diese Videos dauern in der Regel um die zwei Minuten. Schäuble wird darin mit wenigen Sätzen wiedergegeben.

Man findet aber auch bei Youtube ein Video, das von dem Fernsehsender Phoenix eingestellt worden ist und 19:22 Minuten dauert. Der Beitrag enthält die komplette Rede Schäubles.

Wer sie lieber nachlesen will, kann dies hier tun:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Reden/2011/2011-11-18-european-banking-congress.html?view=renderPrint

Die Aussage zur Souveränität Deutschlands macht nur einen kleinen Teil der Rede aus. Und sie kann nur dann richtig verstanden werden, wenn man auch das zur Kenntnis nimmt, was Schäuble vorher und nachher gesagt hatte. Aber dies wird von den rechten Youtube-Kanalbetreiber ausgeblendet. Es passt eben nicht zu ihrer Argumentation.

 

121 Antworten

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  1. Dietrich said, on 07/05/2014 at 22:11

    @ Die Aussage zur Souveränität Deutschlands macht nur einen kleinen Teil der Rede aus. Und sie kann nur dann richtig verstanden werden, wenn man auch das zur Kenntnis nimmt, was Schäuble vorher und nachher gesagt hatte. Aber dies wird von den rechten Youtube-Kanalbetreiber ausgeblendet. Es passt eben nicht zu ihrer Argumentation.

    Nö, kann ich so absolut nicht unterschreiben, dass das so sein soll!

    Mag ja sein, dass das Spektrum derer, die sich das Thema für ihre Belange zu Nutze machen und damit das Video, respektive die Aussage von Herrn Schäuble für ihre Weltanschauung nutzen, breit ist und diese Leute damit dem Thema „Souveränität“ ihren Anstrich geben, aber das ist leider ein Geschehen, an dem man nie vorbei kommt, wenn man etwas breitbandig zur Diskussion zuläßt bzw. im Diskurs offen hält.

    Es ist auch so, dass sich eben die Spreu vom Weizen trennt und etliche Menschen, die bis gestern noch extreme Meinungen vertreten haben und deren Ass im Ärmel solche Videos waren, sich langsam als Extremesoteriker outen und ihre Weisheiten verkaufen, wie altes Sauerbier. Aber dennoch ist die Aussage von dem Minister genau das, was sie immer zu sein schien, und ich bin nicht rechts, nur in Sachen Kommunikation „erfahren“: Herr S. sagte auch im Hinblick auf alles bekannten Rethorikschemata inkl. den NLP Standards (Auf die ich gezielt nicht näher eingehen möchte) haargenau das, was alle „Rechten“ gehört haben und das „Davor“ und das „Danach“ war Verpackung dazu.

    Anders gesagt: das Davor in seiner Rede, war, wie sollte man es anerkennenderweise auch anders bei einem solchen Profi sehen eine: captatio benevolentia, also der Willen Wohlwollen zu erlangen für eben genau diese schwierige Aussage, die ohne ein Bett aus Watte, nicht verkraftet worden wäre. Man soll die Pille ja schlucken, ohne Widerwillen. Das ist alles.

    Keiner der mir bekannten Analysten hat es je anders verstanden, dass das, was er sagte, so gemeint war.

    Nur eben ist das rechte Spektrum naturgemäß, wie jede Ideologie daran interessiert das Vorhandene in seine Sichtweise einzubauen und das ist ja auch zulässig, solange an der Aussage selbst nichts verfälscht wird und damit die Aussage und der Redner erkennbar autark bleiben und die benutzende Ideologie in Abgrenzung dazu sich randscharf abzeichnet.

    Herr Dr. Schäuble redet über Grundstandarts und er weiß, worum es geht:

    http://www.amazon.de/Besatzungsrecht-wiedervereinten-Deutschland-Abbauprobleme-Restbestände/dp/3789078832/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1399496622&sr=1-1&keywords=besatzungsrecht+im+wiedervereinten+deutschland

    oder

    http://www.buecher.de/shop/staat–kirche-religions–kirchenrecht/besatzungsrecht-im-wiedervereinten-deutschland/rensmann-michael/products_products/detail/prod_id/10948534/

    Auch Herr Dr. Schäuble baut das ihm bekannte Wissen so ein, wie es ihm gefällt und tut damit haargenau dasselbe, was sog. Rechte auch tun: er benutzt sein Wissen dann, wenn es ihm kommod erscheint und zu seinen Zielen passt.

    Etwas mehr Objektivität kann da helfen und dazu beitragen, dass man sich von Meinungen verabschieden muss.

    Wer allerdings gläubig ist…….., der muss Fakten nicht prüfen und Rhetorik nicht hinterfragen: er glaubt es und ist zufrieden damit bis er von einer „besseren Meinung“ überholt wird, die er dann vermutlich entweder ablehnt oder annehmen wird, weil ihm sein „Gefühl“ das so suggeriert.

    • JDavis said, on 09/05/2014 at 00:06

      Nö, kann ich so absolut nicht unterschreiben, dass das so sein soll!

      Allein der nächste Satz zeigt doch schon, daß er „Souveränität im früheren, absoluten und ggf. auch kriegerischen Sinne“ als Gegensatz zu „das Ziel, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ interpretiert.

      Keiner der mir bekannten Analysten hat es je anders verstanden, dass das, was er sagte, so gemeint war.

      Wer hat denn diese ziemlich belanglose Rede analysiert?

      http://www.buecher.de/shop/staat–kirche-religions–kirchenrecht/besatzungsrecht-im-wiedervereinten-deutschland/rensmann-michael/products_products/detail/prod_id/10948534/

      Da sollte man auch die Beschreibung zum Buch lesen. Da wird schon sehr schnell klar, daß vom Besatzungsrecht zum Erscheinungszeitpunkt des Buchs (2002) nicht mehr viel übrig war. Und zwischenzeitlich wurde auch noch das „Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts“ verabschiedet, das in § 1 Abs. 1 eine umfassende Aufhebung des Besatzungsrechts vorsieht.

      • Dietrich said, on 09/05/2014 at 18:46

        @ “ Und zwischenzeitlich wurde auch noch das “Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts” verabschiedet, das in § 1 Abs. 1 eine umfassende Aufhebung des Besatzungsrechts vorsieht.“

        Gut, und was wurde denn da bereinigt im Gesetz zur Bereinigung von Besatzungsrecht?

      • JDavis said, on 09/05/2014 at 19:08

        Gut, und was wurde denn da bereinigt im Gesetz zur Bereinigung von Besatzungsrecht?

        Alle „von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften“, soweit diese nicht ohnehin schon aufgehoben, von den deutschen Verfassungsorganen in Bundesrecht überführt oder ausdrücklich ausgenommen wurde (§ 1 Abs. 2).

    • Krings said, on 09/05/2014 at 14:32

      Mann, du schreibst und schreibst ohne was verständliches zu sagen?!

      • Dietrich said, on 09/05/2014 at 18:43

        Mann, ehrlich (!), ich kann Dir da nicht helfen, wenn Du das nicht verstehst, aber das sagt nicht, dass ich unverständlich schreibe, nur dass es Dir unverständlich ist, oder siehst Du das anders!

      • reichling said, on 09/05/2014 at 18:53

        Was ist am Text des verlinkten Artikels unverständlich?

        Der Staatsanwaltschaft hat eine Entscheidung des Gerichts nicht gefallen, und sie hat dagegen Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft ist für diesen Fall genau so an gewisse Formvorschriften unterworfen, wie jeder Bürger. Und dazu gehört, dass alle an das Gericht gerichtete Schreiben zu unterschreiben sind, auch wenn sie von der Staatsanwaltschaft kommen. In diesem Fall hatte der Staatsanwalt die Unterschrift vergessen. Sein Pech.

  2. Mux said, on 09/05/2014 at 13:26

    tut zwar nichts zur Sache, aber erklärt mal (Az: 2 Ws 658/14) nach Vertretermanier, es geht um Unterschrifterfordernis, da bin ich gespannt drauf.

    • JDavis said, on 09/05/2014 at 14:03

      Siehe Pressemitteilung unter: http://www.justiz.sachsen.de/olg/content/1757.php

      Was gibt’s da noch groß zu erklären?

    • Moritz said, on 09/05/2014 at 16:45

      Das LG Leipzig hat abgetrennte Verfahren vorläufig eingestellt, d.h. die Hauptverhandlung nicht eröffnet (§ 199 Abs. 1 StPO).

      Die Staatsanwaltschaft kann gegen diesen Beschluss nur die sofortige Beschwerde einlegen (§ 210 Abs. 2 StPO). Die Beschwerde muss gem. § 306 Abs. 1 StPO zur Protokoll der Geschäftssteller oder schriftlich eingelegt werden.

      Zwar wird die „schriftliche Form“ in § 126 BGB definiert. Diese Definition kann aber nicht pauschal übernommen werden. Denn das BGB ist materielles Privatrecht, die StPO prozessuales Strafrecht. An Schriftstücke im Rechtsverkehr unter Privaten sind aber andere Anforderungen zu stellen als an Schriftstücke in einem Strafprozess.

      „Schriftlich“ ist daher ein auslegungsbedürftiger Rechtsbegriff. Denn es könnte ja gemeint sein, dass das gesamte Dokument handschriftlich verfasst sein muss. Es könnte aber auch nur meinen, dass es kein digitales Dokument sein darf. Daher muss der Begriff ausgelegt werden.

      Diese Auslegung hat der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorgenommen. Zitat:

      „Der Senat stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes, wonach ein »bestimmender Schriftsatz« seine fristwahrende Funktion nur erfüllen kann, wenn er dem Schriftformerfordernis entspricht, d.h. er entweder handschriftlich von dem Bestimmenden unterzeichnet ist oder durch einen Beglaubigungsvermerk sichergestellt ist, dass das Schriftstück dem Sinn des Verantwortlichen entspricht und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist.“

      Folglich muss die Beschwerde schriftlich i.S.d. § 306 Abs. 1 StPO handschriftlich unterzeichnet sein. Da sie das nicht war (warum auch immer) wurde die Beschwerde nicht ordnungsgemäß eingelegt.

    • Dietrich said, on 09/05/2014 at 19:06

      @ tut zwar nichts zur Sache, aber erklärt mal (Az: 2 Ws 658/14) nach Vertretermanier, es geht um Unterschrifterfordernis, da bin ich gespannt drauf.

      Das ist die Frage, ob es nichts mit der Sache zu tun hat? Wenn es um verstorbene Viecher geht, mit denen der Mensch verwandt sein soll, zählt jedes Staubteilchen, das als Beweis herhalten soll oder könnte und hier soll keine Verbinung zur Sache sein?

      Wieso läßt ein Gericht die keine sofortige Beschwerde zu, wenn es das Rechtsmittel der Zurückweisung wegen Formmangels hat? Die Frage daes „wieso“ ist eine andere als „warum hier und weshalb .. in diesem Fall“? Interessant ist es allemal zu sehen, dass es geht.

      Wenn schriftlich ein „auslegungsbedürftiger Rechtsbegriff“ sei, dann ist es „mündlich“ vermutlich auch, und so verstehe ich es dann endlich, dass viele Leute so sehr kommunizieren und sie keiner verstehen kann, wenn sie nichts sagen und ihr Verhalten der gesamte schweigsame Dialog sein soll.

      Wenn ich bei schriftlich vermutlich etwas schreiben soll, aber nicht weiß, wie oder womit, was muss ich dann erst bei mündlich berücksichtigen, damit es nicht mehr „auslegungsbedürftig“ (also die Exegese des Gesetzbuches) ist???

      Verständlich, dass Fakten dort nicht mehr zählen sondern nur noch formale Erfordernisse den Weg bereiten, wenn Juristen meinen, sie wüßten, wo die Wahrheit ist.

      • JDavis said, on 09/05/2014 at 19:11

        Wieso läßt ein Gericht die keine sofortige Beschwerde zu, wenn es das Rechtsmittel der Zurückweisung wegen Formmangels hat?

        Könntest du vielleicht einfach in Alltagssprache schreiben? Die juristische Terminologie beherrschst du offensichtlich nicht (was überhaupt nicht schlimm ist), aber dadurch, daß du die Worte mit einer falschen Bedeutung verwendest, ist es wahnsinnig schwierig, einen Sinn hinter deinen Diskussionsbeiträgen zu erkennen.

      • Dietrich said, on 09/05/2014 at 19:55

        Ich weiß nicht, ob ich hier einen Diskurs in juristischer Terminologie möchte und ob der Sinn machen würde, aber um ehrlich zu sein, verstehe ich Dich auch nicht. Die Suche nach juristischen Termini im obigen Text, die nicht alltagstauglich sind und damit missdeutet werden könnten habe ich aufgegeben. Wir kämen vermutlich einen Schritt weiter, wenn ich wüßte, welches Wort nicht zu verstehen ist und ob es das Wort oder das Wort im Zusammenhang ist, das sich nach juristischer Terminologie anhört?

        Vielleicht ist es auch deshalb so wahnsinnig schwierig einen Sinn hinter meinen Diskussionsbeiträgen zu erkennen, weil diese Beiträge im Sinn einer teleologischen Reduktion im inhaltlichen Sinn des gewünschten Ergebnisses für einen gewissen Leserkreis schon determiniert („vorbestimmt“) sind und daher das Ergebnis die bestimmende Kraft ist und nicht der Sachverhalt ansich, mit dem man sich auseinandersetzen will und wozu man eine andere Vorgehensweise nötig hat.

        Sinn oder Zweck einer solchen Diskussion um diesen Themenbereich kann doch nur sein zu erfahren, warum schriftliche Formerfordernisse seitens des Gerichts zumeist übergangen werden und nun plötzlich nicht mehr!

      • JDavis said, on 09/05/2014 at 23:19

        Wieso läßt ein Gericht die keine sofortige Beschwerde zu, wenn es das Rechtsmittel der Zurückweisung wegen Formmangels hat?

        Das Gericht hat die sofortige Beschwerde nicht zugelassen, weil sie entgegen dem Gesetz nicht unterzeichnet war. Das Gericht „hat“ kein Rechtsmittel, Rechtsmittel stehen den Beteiligten zu. Die „Zurückweisung“ ist kein Rechtsmittel. Und der Formmangel ist genau die Antwort auf die Eingangsfrage: Wegen des Formmangels wurde die Beschwerde verworfen.

        warum schriftliche Formerfordernisse seitens des Gerichts zumeist übergangen werden und nun plötzlich nicht mehr!

        Also das kann ich nicht bestätigen. Gerichte schauen normalerweise sehr genau auf Formerfordernisse. Welche konkreten Beispiele meinst du denn?

      • Moritz said, on 09/05/2014 at 23:28

        „Wieso läßt ein Gericht die keine sofortige Beschwerde zu, wenn es das Rechtsmittel der Zurückweisung wegen Formmangels hat?“

        Die sofortige Beschwerde wurde wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Ein „Rechtsmittel der Zurückweisung wegen Formmangels“ gibt es nicht. Das Rechtsmittel ist die Beschwerde, die von der Staatsanwaltschaft (formfehlerhaft) eingelegt wurde. Daher hat das Gericht die Beschwerde abgewiesen.

        „Wenn schriftlich ein “auslegungsbedürftiger Rechtsbegriff” sei, dann ist es “mündlich” vermutlich auch (…) Wenn ich bei schriftlich vermutlich etwas schreiben soll, aber nicht weiß, wie oder womit, was muss ich dann erst bei mündlich berücksichtigen, damit es nicht mehr “auslegungsbedürftig” (also die Exegese des Gesetzbuches) ist???“

        Wenn ich im Gesetz lese, dass etwas „schriftlich“ geschehen soll, dann stellt sich doch nun einmal die Frage, was damit wohl gemeint sein soll. Es gibt nun mal mehrere Möglichkeiten, das zu verstehen. Daher wird der Begriff vom gemeinsamen Senat ausgelegt.

        Ob „mündlich“ ebenso auslegungsbedürftig wäre kommt darauf an. Zum einen fällt mir an Anhieb keine Vorschrift ein, in der „mündlich“ vorkommt. Zum anderen ist der Begriff m.E. eindeutig genug, um Anhand des allgemeinen Sprachgebrauchs verstanden zu werden.

      • reichs-reste said, on 10/05/2014 at 09:33

        @ Moritz
        Was erzählst denn du?
        Das Oberlandesgericht Dresden sah die sofortige Beschwerde als unzulässig an und verwarf sie. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts war die sofortige Beschwerde mangels Unterschrift nicht formgerecht innerhalb der Beschwerdefrist eingegangen.

        Das Gericht stützte sich dabei auf eine Entscheidung des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes, wonach ein bestimmender Schriftsatz seine fristwahrende Funktion nur erfüllen könne, wenn er dem Schriftformerfordernis entspreche, d.h. er entweder handschriftlich von dem Bestimmenden unterzeichnet sei oder durch einen Beglaubigungsvermerk sichergestellt sei, dass das Schriftstück dem Sinn des Verantwortlichen entspreche und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt sei (Beschluss vom 05.04.2000 – GmS-OGB 1/98). Dem entspreche die eingelegte Beschwerdeschrift der Staatsanwaltschaft Leipzig nicht.

      • Moritz said, on 10/05/2014 at 10:20

        „Was erzählst denn du?
        Das Oberlandesgericht Dresden sah die sofortige Beschwerde als unzulässig an und verwarf sie. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts war die sofortige Beschwerde mangels Unterschrift nicht formgerecht innerhalb der Beschwerdefrist eingegangen.“

        Genau das habe ich erzählt. Wo gab es denn da Verständnisschwierigkeiten?

      • reichs-reste said, on 10/05/2014 at 11:21

        Da hier

        Ein “Rechtsmittel der Zurückweisung wegen Formmangels” gibt es nicht.

        Was ist das dann kein Rechtsmittel? Logisch ist es eins es ist das Mittel des Rechts etwas abzuweisen welches einen Formmangel aufweist. Was mich persönlich aber mehr interessiert, ist warum wurde erst aus tatsächlichen Gründen abgewiesen, und dann beim zweiten Antrag anders begründet – wenn doch angeblich tatsächliche Gründe vorhanden waren? Gab es denn diese tatsächlichen Gründe überhaupt nicht, und hat die Staatsanwaltschaft deswegen vielleicht die Unterschrift vergessen, damit erst dieser Formmangel entstehen konnte?

      • reichling said, on 10/05/2014 at 13:31

        Soweit mir bekannt ist, hat die Staatsanwalt die Beschwerde auf den letzten Drücker, sprich am letzten Tag, vorgelegt. Der Formmangel konnte daher nicht mehr geheilt werde, die Beschwerdefrist war abgelaufen. Ob die Staatsanwaltschaft das absichtlich so gemacht hat, weiß ich nicht. Ich werde sie auch nicht danach fragen.

        Aber den Leuten, die diese Geschichte posten, geht es ja nicht darum, warum das Verfahren eingestellt worden ist, sondern daraum, dass da ne Unterschrift gefehlt hatte und die Gerichte ständige ihre Urteile und Beschlüsse ohne Unterschrift herausgeben.

      • reichs-reste said, on 10/05/2014 at 13:40

        Jo über die fehlende Unterschrift muss man sich anhand von Reichsideologen Argumenten gar nicht weiter befassen, denn das wäre Blödsinnig. Würden Reichsideologen Argumente zählen dann wäre das Verfahren auf jeden Fall auch ohne Unterschrift zulässig gewesen. Ansonsten übereinstimme ich mit deiner Argumentation nicht denn ich habe das bei einem Anwalt hinterfragt und der sagte das der Formmangel in der Fehlenden Unterschrift bestanden hat welche dazu beitrug das die Frist nicht gewahrt werden konnte. Und ich sehe dahinter Absicht denn im ersten Rechtszug wurde anders argumentiert.

      • reichling said, on 10/05/2014 at 14:08

        Moment mal. So ganz falsch hab ich aber nicht argumentiert. Ein Formmangel kann nachträglich geheilt werden, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist. Die Gerichte weisen in der Regel den Absender darauf hin. Aber wenn die Beschwerde sozusagen auf den letzten Drücker eingereicht wird, kann es durchaus sein, dass die fehlende Unterschrift wegen Fristaufblauf nicht mehr nachgeholt werden kann.
        Wenn die Beschwer zeitlich noch gerade rechtzeitig beim Gericht einging, aber vom Gericht erst am nächsten Tag angeschaut worden ist, dann hat der Staatsanwalt wohl Pech gehabt.
        Beim Staatsanwalt muss man auch berücksichtigen, dass er nicht unabhängig ist, sondern an Weisungen seiner vorgesetzten Behörden gebunden, und die oberste für ihn zuständige Behörde ist das Justizministerium. Ober der Justizminister da auch noch die Hände mit im Spiel hatte, will ich nicht behaupten. Aber ging es nicht um eine Beschuldigung gegen drei Vorstände der Landesbank Sachsen? Wundern würde mich gar nichts.

        Vor Gericht sind zwar alle gleich. Aber mit der Gleichheit, sagte mal einer meiner Lehrer, verhält es sich wie bei der Heuschrecke. Die Heuschrecke hat hinten zwei gleich lange Beine. Vor allem das Linke.

      • reichs-reste said, on 10/05/2014 at 14:12

        Ja sicher er hat einfach nur Pech gehabt und die Geschädigten auch! In diesem Falle die Kunden. Also hat jetzt nicht unbedingt der Staatsanwalt Pech gehabt sondern eben die Geschädigten. Mir kann doch kein Mensch plausibel klar machen warum ausgerechnet der Anklage Vertreter sich einen solchen Bolzen leistet, wirr haben es hier mit Volljuristen zu tun die ihr Handwerk verstehen sollten. Die wissen also schon was unbedingt notwendig ist um eine faires Verfahren zu gewährleisten.

      • Moritz said, on 10/05/2014 at 19:26

        „Was ist das dann kein Rechtsmittel? Logisch ist es eins es ist das Mittel des Rechts etwas abzuweisen welches einen Formmangel aufweist.“

        Nein, es ist kein Rechtsmittel. „Rechtsmittel“ ist ein terminus technicus und meint einen Weg, eine gerichtliche Entscheidung anzufechten. Ein Rechtsmittel kann nicht vom Gericht eingelegt werden, vgl. § 296 Abs. 1 StPO: „Die zulässigen Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen stehen sowohl der Staatsanwaltschaft als dem Beschuldigten zu.“. Das was Sie hier meinen – die Abweisung als unzulässig – ist kein Rechtsmittel, es ist schlicht die Entscheidung des Gerichts auf ein Rechtsmittel.

        „Was mich persönlich aber mehr interessiert, ist warum wurde erst aus tatsächlichen Gründen abgewiesen, und dann beim zweiten Antrag anders begründet – wenn doch angeblich tatsächliche Gründe vorhanden waren?“

        Ganz einfach: Das Gericht hat im Ausgangsfall entscheiden, dass die Gründe vorliegen. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen das Beschwerdegericht eingelegt. Jedes Gericht prüft zunächst, ob ein Rechtsmittel zulässig ist. Erst danach (!) prüft das Gericht, ob das Rechtsmittels begründet. Da die Beschwerde aber schon unzulässig war, hat sich das Gericht mit dem Inhalt der Beschwerde überhaupt nicht mehr beschäftigt.

        „Gab es denn diese tatsächlichen Gründe überhaupt nicht, und hat die Staatsanwaltschaft deswegen vielleicht die Unterschrift vergessen, damit erst dieser Formmangel entstehen konnte?“

        Ob diese Gründe vorlagen hat das Beschwerdegericht nicht geprüft. Daher ist es reine Spekulation, dass die Staatsanwaltschaft die Unterschrift „vergessen“ hätte. Denn: Die Staatsanwaltschaft hätte die Beschwerde ja auch gar nicht einlegen müssen. Wäre das politisch gewollt gewesen wäre es einfacher gewesen, als ein unzulässiges Rechtsmittel einzulegen.

      • reichs-reste said, on 10/05/2014 at 20:06

        Juristische Spitzfindigkeiten, Gülle gehört auf den Müll dort hin wo der gesamte Staatsapparat gehört.

      • reichs-reste said, on 10/05/2014 at 20:31

        Wäre das politisch gewollt gewesen wäre es einfacher gewesen, als ein unzulässiges Rechtsmittel einzulegen.

        Quatsch denn man muss ja den Rechtschaffenen vorspielen, was hätte denn das für ein Bild in der Öffentlichkeit hinterlassen, schließlich war es ja Medienwirksam. So nach dem Motto tut uns leid wir haben alles versucht aber leider leider leider lässt es die Derzeitige Rechtslage nicht zu. Ohhh wie schade aber auch die Rechtsstaatlichkeit hat mal wieder versagt wie traurig aber auch. Na ja vielleicht klappt es ja dann beim nächsten mal wir drücken ihnen die Daumen.

    • Moritz said, on 11/05/2014 at 11:49

      @ reichs-reste

      „Juristische Spitzfindigkeiten, Gülle gehört auf den Müll dort hin wo der gesamte Staatsapparat gehört.“

      Das ist keine Spitzfindigkeit, das ist exaktes Arbeiten. Wenn ich eine unzulässige Klage bei Gericht einreiche, warum sollte das Gericht den unnötigen Aufwand betreiben, die Klage auf ihre Begründetheit hin zu prüfen? Wenn sie ohnehin abgewiesen wird? Da geht es um prozessökonomisches Arbeiten, nicht um Spitzfindigkeiten.

      „Quatsch denn man muss ja den Rechtschaffenen vorspielen, was hätte denn das für ein Bild in der Öffentlichkeit hinterlassen, schließlich war es ja Medienwirksam. So nach dem Motto tut uns leid wir haben alles versucht aber leider leider leider lässt es die Derzeitige Rechtslage nicht zu. Ohhh wie schade aber auch die Rechtsstaatlichkeit hat mal wieder versagt wie traurig aber auch. Na ja vielleicht klappt es ja dann beim nächsten mal wir drücken ihnen die Daumen.“

      Unsinn. Wenn das Ganze nur ein Spiel gewesen wäre, dann hätte die Staatsanwaltschaft ja auch eine zulässige Beschwerde einlegen können.
      Das Gericht hätte nach derselben Argumentation wie im Ausgangsfall die Beschwerde dann als zulässig, aber unbegründet abweisen können.

      • reichs-reste said, on 11/05/2014 at 13:51

        Unsinn. Wenn das Ganze nur ein Spiel gewesen wäre, dann hätte die Staatsanwaltschaft ja auch eine zulässige Beschwerde einlegen können.

        Bei einer zulässigen Beschwerde wäre es anders aus gegangen denn es bestanden nie tatsächliche Gründe dieses Verfahren ab zu schmettern. Und wie ich schon sagte es war eben ein Possenspiel wie es jeden Tag in deutschen Amts und Gerichtsstuben veranstaltet wird. Also nicht bei jedem Ding einfach Unsinn sagen denn das ist absolut Unsinnig. Jeder weiß wie das Spiel läuft und derjenige der es permanent und mit Nachdruck abstreitet macht sich nur noch lächerlich denn der verhöhnt jedes Justizopfer. Der streitet gar ab dass es so etwas überhaupt gibt.

        Wenn jemand in der DDR sagte „Ich lebe in einem Unrechtsstaat“ Dann wurde er der Gerechtigkeit zugeführt, wie die ausgesehen hat wissen wir doch! Und eben so ist das hier, mit dem Unterschied das man einfach vergessen wird – so vergessen wie die Verbrechen in Deutschland der letzten 80 Jahre.

      • Moritz said, on 11/05/2014 at 17:28

        „Bei einer zulässigen Beschwerde wäre es anders aus gegangen denn es bestanden nie tatsächliche Gründe dieses Verfahren ab zu schmettern. Und wie ich schon sagte es war eben ein Possenspiel wie es jeden Tag in deutschen Amts und Gerichtsstuben veranstaltet wird. Also nicht bei jedem Ding einfach Unsinn sagen denn das ist absolut Unsinnig. Jeder weiß wie das Spiel läuft und derjenige der es permanent und mit Nachdruck abstreitet macht sich nur noch lächerlich denn der verhöhnt jedes Justizopfer. Der streitet gar ab dass es so etwas überhaupt gibt.“

        Wieso wäre es denn zwingend anders ausgegangen? Über die Eröffnung der Hauptverhandlung hat bereits ein Gericht entschieden (§ 199 Abs. 1 StPO). Dieses Gericht kann die Eröffnung des Hauptverfahrens nur dann beschließen, wenn die Angeschuldigten einer Straftat hinreichend verdächtig erscheinen (§ 203 StPO). Das Gericht sah diesen hinreichenden Tatverdacht aber nicht.

        Über die Beschwerde entscheidet das Beschwerdegericht (vgl. § 306 Abs. 2 2. Hs. StPO). Beschwerdegericht ist das nächsthöhere Gericht, in diesem Fall das OLG (§ 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG).

        Handele es sich hier um ein bloßes „Possenspiel, wie es jeden Tag in deutschen Gerichtsstuben veranstaltet wird“, dann hätte doch das OLG bei einer zulässigen Beschwerde die Beschwerde ebenfalls abgewiesen, da kein hinreichender Tatverdacht besteht.

        Mit ihrer Argumentation, dass die Justiz quasi „unter einer Decke steckt“, hätte die Staatsanwaltschaft auch eine zulässige Beschwerde einreichen können, ohne dass es zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre. Das OLG hätte dann die Beschwerde mit denselben Gründen wie das LG abgewiesen. Wozu also absichtlich ein unzulässiges Rechtsmittel einlegen?

      • drwittek said, on 11/05/2014 at 18:01

        @ Moritz vergiss es doch irgendwelche dummen Rechtsnormen herunter zu rattern das bringt doch gar nichts. Auch deinen letzten Satz kannst du in die Tonne klopfen, es wäre in jedem Fall genau so aus gegangen wie es eben aus gegangen ist. Glaubst du die ganze Menschheit ist dumm und behauptet nur irgend etwas was niemals statt findet? Man Junge du musst doch mal damit leben das die Menschen die so etwas behaupten ihre Erfahrungen am eigenen Leib gespürt haben. Du musst doch mal, ihr müsst doch mal, damit leben dass nicht alle Menschen die dieses bestehende Rechtssystem an den Pranger stellen Reichsdeppen sind sondern in der Überzahl ganz normale Menschen die nicht einmal politisch tätig sind. Wir haben einfach die Nase voll dass eben nicht jeder vor dem Gesetz gleich ist sondern das immer mit zweierlei Maß gemessen wird. Jeder muss einmal aufs Amt und der eine ist eben dort ein Herr und der andere nur eine Nummer. Wen wollt ihr eigentlich alle für Dumm verkaufen euch selbst? denn uns könnt ihr alle nicht mehr für dumm verkaufen denn wir haben nun einmal alle unsere Erfahrungen und erzählen nicht nur irgendwelche aus den Fingern gesaugte Geschichten.

        Im übrigen hat bisher kein einziger Staat der Welt das Deutsche Rechtssystem übernommen und es wird auch nie übernommen. Und die meisten Staaten sind sich einig das Deutsche Rechtssystem ist kein Rechtsstaatliches Rechtssystem, dieser Ansicht ist sogar Österreich und deswegen liefern die auch fast nie an Deutschland aus. Deutschland muss den österreichischen Behörden regelmäßig nachweisen das der aus zu liefernde zuvor ein Rechtsstaatlices verfahren hatte. Dies gelingt der Bundesrepublik gerade mal in 20% aller Auslieferungsanträge. Man kann also davon ausgehen dass 80% aller Verfahren nicht Rechtsstaatlicher Natur in Deutschland sind. Das ist Fakt!

      • Moritz said, on 11/05/2014 at 21:57

        „Im übrigen hat bisher kein einziger Staat der Welt das Deutsche Rechtssystem übernommen und es wird auch nie übernommen. Und die meisten Staaten sind sich einig das Deutsche Rechtssystem ist kein Rechtsstaatliches Rechtssystem, dieser Ansicht ist sogar Österreich und deswegen liefern die auch fast nie an Deutschland aus. Deutschland muss den österreichischen Behörden regelmäßig nachweisen das der aus zu liefernde zuvor ein Rechtsstaatlices verfahren hatte. Dies gelingt der Bundesrepublik gerade mal in 20% aller Auslieferungsanträge. Man kann also davon ausgehen dass 80% aller Verfahren nicht Rechtsstaatlicher Natur in Deutschland sind. Das ist Fakt!“

        1. Woher nimmst du diese Zahlen? Nenn uns bitten diesen „Fakt“. Da du ja sicherlich nicht bloß irgendwelche Behauptungen aufstellst, sondern deine Nachricht auf Tatsachen stützt, kannst du uns die Quelle für diese 20% erfolgreichen Auslieferungen sicher zitieren.

        2. Deine Aussage, kein Staat der Welt habe das deutsche Rechtssystem übernommen, ist schlicht falsch. Das deutsche Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Strafrecht und Strafprozessrecht stand Pate für (u.a.) das japanische, südkoreanische, türkische und griechische Recht. Das schweizerische Zivilgesetzbuch übernahm weitreichende Grundsatzentscheidungen des Entwurfs zum BGB. Das österreichische Zivilrecht wird – auch wenn das ABGB älter ist – nach deutschem Vorbild angewendet.

        „(…) alle Menschen die dieses bestehende Rechtssystem an den Pranger stellen (…)“

        Du kannst ja gerne ein System kritisieren. Aber dann bleib doch bei der Wahrheit: Du wurdest nach deinem Empfinden ungerecht behandelt. Daran ist aber nicht das System schuld. Und vor allem lässt sich diese angebliche Ungerechtigkeit nicht mit wilden Theorien über „Possenspiele“ in der Justiz untermauern.

      • JDavis said, on 12/05/2014 at 07:33

        Man Junge du musst doch mal damit leben das die Menschen die so etwas behaupten ihre Erfahrungen am eigenen Leib gespürt haben.

        Eigene Erfahrungen lassen sich nur in den seltensten Fällen verallgemeinern und praktisch nie auf eine konkrete andere Situation übertragen. Die Staatsanwaltschaft hat hier gar keine glückliche Figur gemacht und irgendjemand in der Behörde hat sich und seiner Karriere bestimmt keinen Gefallen getan.

        Hier findet man einen ganz interessanten Kommentar zu der Angelegenheit: http://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2014/02/staatsanwaltschaft-vergisst-unterschrift/

        „Und wenn der Staatsanwalt die Angelegenheit stillschweigend hätte beerdigen wollen, dann hätte er es sicher nicht an so einem Fehler scheitern lassen. Denn wenn ein Prozess wegen einer fehlenden Unterschrift platzt, dann wirkt das nach außen sicher alles andere als souverän. Da wäre es sehr viel einfacher und unverfänglicher gewesen, die Nichtzulassung der Anklage einfach zu akzeptieren.“

      • drwittek said, on 12/05/2014 at 11:00

        q Moritz, dir liefere ich gar nichts, ich muss dir nicht den geringsten Nachweis bringen. Denn das Deutschland all zu oft in Abwesenheit verurteilt ist kein Geheimnis, es ist auch keins das Deutsche Gerichts viel mit Strafbefehlen arbeiten. All diese Dinge sind in Österreich nicht zulässig, sind sie zulässig dann kann ihnen jederzeit abgeholfen werden durch ein nachträgliches Verfahren. Dies alles ist in Deutschland nicht der Fall und deswegen wird es zurecht nicht als Rechtsstaatlich angesehen.

        2. Du sprichst hier von Gesetzen wie StPO und so weiter, ich sprach von Rechstssystem, kein einziger Demokratischer Staat der Welt hat es jemals übernommen und wird es nicht. Weil kein Volk eines demokratischen Staates sich eine Gewaltenteilung vorspielen lässt wo keine ist. Alleine die Behauptung Gerichte seien unabhängig ist kein Garant der Gewaltenteilung, sondern die Tatsache das die Gerichte vom Parlament bestimmt werden und dann unabhängig sind. In Deutschland wird die Regierung vom Parlament ernannt und von der Regierung die Richter bestimmt und das entspricht einer weisungesgebundenen Justiz, Das JM gehört zur Regierung sie alleine bestimmt über Erfolg und Misserfolg eines Richters. In diesem Falle ist jeder Richter ein Regierungsbeamter. Ein derartiges Rechtssystem hat in keinem demokratischen Staat auch nur das geringste verloren.

        3. doch das System ist daran schuld und nichts anderes, denn in einer Statistik können mal ein paar Fehler auftauchen aber nun einmal nicht überwiegend. Ich muss nun nicht an Mollath erinnern auch nicht an Kulac oder andere bekanntere erinnern. Sondern ich erinnere mich an die ganz kleinen die sich täglich dieser Willkür stellen zu haben, die kein Recht bekommen, die sich Recht nicht leisten können. Und die sich dann auch noch deinem Hohn auszusetzen haben, so nach dem Motto „Die sind ja alle selbst schuld“ Das ist nicht nur schwach sondern in höchstem Maße Asozial.

        @ JDavis.
        Auch dir sage ich es noch einmal es wurde ein Possenspiel veranstaltet, und zwar ein Medienwirksames, du kannst dir auch her die komische Analyse sparen wieso und warum, denn das wurde schon behandelt, dein hineindrücken in den vorherigen Zustand – „Man hätte ja“ bringt es doch nicht. Hätte der Wau WAu nicht gekotet, dann hätte er den Hasen….

        Es wäre in jedem Fall so aus gegangen wie es ausgegangen ist weil wir kein Rechtsstaatsystem haben sondern einen Staat des Rechtssystems und der Rechthaberei, wer sich Recht leisten kann der bekommt es und wer nicht der bekommt es eben nicht. Und Recht bekommt in diesen Kreisen meist der welcher die besseren Argumente gegen Staatsdiener hat. Wenn du verstehst was ich damit meine.

      • drwittek said, on 12/05/2014 at 11:10

        @JDavis

        Genau so manipuliert man eine Meinung,
        http://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2014/02/staatsanwaltschaft-vergisst-unterschrift/

        in dem man einfach Dinge ausblendet die auf der Hand liegen können. Wie zum Beispiel Mittwisserschaft, wie zum Beispiel sich daraus ergebende Tatbeteiligung, Erpressbarkeit. Und ja wir wissen es, es gab nie den Sachsensumpf es gab auch nie gerade in dieser Gegend Korruptionsvorwürfe, es gab auch nie den Verdacht dass gerade dort ziemlich viele Staatsbedienstete am organisierten Verbrechen involviert waren. Das alles wissen wir und genau weil wir das wissen sind wir Skeptisch.

      • JDavis said, on 12/05/2014 at 11:20

        Denn das Deutschland all zu oft in Abwesenheit verurteilt ist kein Geheimnis

        Doch, das ist ein Geheimnis. Verurteilungen in Abwesenheit gibt es nur in einigen gesetzlich bestimmten Fällen, siehe hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/verurteilung-in-abwesenheit_001635.html In der Praxis kommt all das sehr selten vor. Und in all diesen Fällen liegt es am Angeklagten selbst, wenn ohne ihn entschieden wird.

        es ist auch keins das Deutsche Gerichts viel mit Strafbefehlen arbeiten. All diese Dinge sind in Österreich nicht zulässig, sind sie zulässig dann kann ihnen jederzeit abgeholfen werden durch ein nachträgliches Verfahren. Dies alles ist in Deutschland nicht der Fall und deswegen wird es zurecht nicht als Rechtsstaatlich angesehen.

        Auch in Deutschland kann man gegen einen Strafbefehl selbstverständlich Einspruch einlegen, § 410 StPO. Die Möglichkeit des Verfahrens per Strafbefehl ist übrigens sehr vorteilhaft für den Angeklagten: Sind die Vorwürfe zutreffend, kann er ohne nervenaufreibenden, teuren und peinlich-öffentlichen Prozess den Strafbefehl akzeptieren. Wenn nicht, legt er Einspruch ein und es kommt zu einer „ganz normalen“ Verhandlung. Er steht also in keinem Fall schlechter als ohne Strafbefehl.

        Weil kein Volk eines demokratischen Staates sich eine Gewaltenteilung vorspielen lässt wo keine ist. Alleine die Behauptung Gerichte seien unabhängig ist kein Garant der Gewaltenteilung, sondern die Tatsache das die Gerichte vom Parlament bestimmt werden und dann unabhängig sind.

        Ich seh das Problem durchaus, aber ich kenne kein Land auf der Welt, das die Problematik der Gewaltenteilung wirklich befriedigend gelöst hätte. Irgendjemand muss die Richter wählen/ernennen und damit gibt es immer Abhängigkeiten.

        Auch dir sage ich es noch einmal es wurde ein Possenspiel veranstaltet, und zwar ein Medienwirksames, du kannst dir auch her die komische Analyse sparen wieso und warum, denn das wurde schon behandelt, dein hineindrücken in den vorherigen Zustand – “Man hätte ja” bringt es doch nicht. Hätte der Wau WAu nicht gekotet, dann hätte er den Hasen….

        Selbstverständlich muss man einen Sachverhalt analysieren, wenn man ihn verstehen will. Wem es nur um ein pauschales „Verbrecher! Alles Verbrecher!“ geht, kann sich das natürlich sparen.

        Kannst du halbwegs nachvollziehbar erklären, warum man ausgerechnet dieses Drehbuch für das „Possenspiel“ gewählt haben sollte?

        Wenn du verstehst was ich damit meine.

        Ehrlich gesagt: Nein. Mir ist nach wie vor nicht ganz klar, was du konkret anprangerst.

      • drwittek said, on 12/05/2014 at 11:42

        Doch, das ist ein Geheimnis. Verurteilungen in Abwesenheit gibt es nur in einigen gesetzlich bestimmten Fällen, siehe hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/verurteilung-in-abwesenheit_001635.html In der Praxis kommt all das sehr selten vor. Und in all diesen Fällen liegt es am Angeklagten selbst, wenn ohne ihn entschieden wird.

        Juckt nicht alleine die Tatsache das es sie gibt entspricht nach österreicheischem Rechtsempfinden nicht Rechtsstaatlicher Natur. Und darum geht es den Österreichern.

        Auch in Deutschland kann man gegen einen Strafbefehl selbstverständlich Einspruch einlegen, § 410 StPO. Die Möglichkeit des Verfahrens per Strafbefehl ist übrigens sehr vorteilhaft für den Angeklagten: Sind die Vorwürfe zutreffend, kann er ohne nervenaufreibenden, teuren und peinlich-öffentlichen Prozess den Strafbefehl akzeptieren. Wenn nicht, legt er Einspruch ein und es kommt zu einer “ganz normalen” Verhandlung. Er steht also in keinem Fall schlechter als ohne Strafbefehl.

        Spielt ebenfalls keine Rolle da das Verfahren bereits abgeschlossen ist wenn es denn dann zu einem Auslieferungsersuchen gekommen ist, hier besteht also keine Möglichkeit mehr den Mangel zu beseitigen was die Österreicher dazu veranlasst eben nicht mehr aus zu liefern.

        Ich seh das Problem durchaus, aber ich kenne kein Land auf der Welt, das die Problematik der Gewaltenteilung wirklich befriedigend gelöst hätte. Irgendjemand muss die Richter wählen/ernennen und damit gibt es immer Abhängigkeiten.

        Spanien, Italien – und Frankreich hat sogar noch ein Kontrollorgan, welches die Arbeitsweise der Gerichte überwacht. Zwar ist hier auch die Korruption nicht ausgeschlossen. Jedenfalls hat das Deutsche System nichts in einem Demokratischen Staat zu suchen sondern nur in einem Undemokratischen.

        Selbstverständlich muss man einen Sachverhalt analysieren, wenn man ihn verstehen will. Wem es nur um ein pauschales “Verbrecher! Alles Verbrecher!” geht, kann sich das natürlich sparen.

        Kannst du halbwegs nachvollziehbar erklären, warum man ausgerechnet dieses Drehbuch für das “Possenspiel” gewählt haben sollte?

        Wenn du verstehst was ich damit meine.

        Ehrlich gesagt: Nein. Mir ist nach wie vor nicht ganz klar, was du konkret anprangerst.

        Analysieren kann man den nur wenn man eine Juristische Ausbildung hat, alles andere sind Spekulationen, die sich in den meisten Fällen bewahrheiten. Wenn du nicht verstehst was ich meine dann ist es eh Sinnlos mit dir darüber zu diskutieren. Ich kann dir nur sagen ein schlecht verdienender Mensch wird kaum irgendwo Geld anlegen können, er kann es auch nicht vermehren lassen, auch mit unlauteren Mitteln nicht. So etwas können nur Deutsche Elite Soldaten, und die findest du nicht in einem normalen Handwerksbetrieb. Ergo normale Menschen können nur geschädigt werden sind aber nicht erpressbar. Alles was sie zu verlieren haben besteht aus der vollständigen Leere, bei deutschen Elite Soldaten sieht das anders aus, die können nur den totalen Verlust gewinnen.

      • JDavis said, on 12/05/2014 at 12:19

        Juckt nicht alleine die Tatsache das es sie gibt entspricht nach österreicheischem Rechtsempfinden nicht Rechtsstaatlicher Natur. Und darum geht es den Österreichern.

        Manchmal wäre es nicht verkehrt, zu recherchieren, bevor man etwas behauptet. Ein kurzes Googlen nach „Verurteilung in Abwesenheit Österreich“ fördert folgendes zutage: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40093506

      • drwittek said, on 12/05/2014 at 12:47

        Willst du mich verkohlen oder was ist los mit dir? Du zitierst hier Österreichisches Recht welches logischerweise in Österreich Anwendung findet. In Österreich ist dieser Mangel aber behebbar in Deutschland nicht, ich muss dort in keinem Fall einen solchen Strafbefehl annehmen auch nach Fristverstreichung kann ich ihn anfechten. Im übrigen liefert Österreich nur dann aus wenn es auch österreichischem Recht entspräche. Sprich Bei Geldstrafen liefert Ö. gar nicht aus denn dort entspricht ein Hafttag zwei Tagessätzen. Auch bei einer Haftstrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis liefert Ö. nicht aus denn das österreichische Rechtssystem sieht keine Haftstrafen vor in diesem Fall. Ansonsten sei dir angeraten dich über die Auslieferungsabkommen zu informieren und nicht dich am nationalen Recht zu bedienen, es sei dir auch angeraten dich mit dem kompletten österreichischen System auseinander zu setzen und nicht nur mit einem einzigen Paragraphen. Und ansonsten solltest du es dir doch noch mal genauer durchlesen was da ganz genau steht! Abwesenheit wird nur dann verhandelt wenn …….. Es müssen also Voraussetzungen erfüllt sein. Sind diese nicht erfüllt dann kommt es erst gar nicht dazu. Gar nicht dazu kommt es wenn kein Verhandlungstag anberaumt wurde. Du schilderst hier ein völlig anderes Fallbeispiel, du willst manipulieren, schweifst völlig davon ab was ich überhaupt angeprangert habe. Es geht hier um Rechtsstaatlichkeit, um Gewaltenteilung, darum das die Menschen nicht alle Dumm sind -vor allem nicht selbst Schuld. Denn niemand ist selbst daran schuld das die Justiz sich Sachen erlaubt die kein anderer Mensch ohne Freiheitsentzug hinter sich bringen darf, es ist auch niemandens Schuld das es unmenschliche Gesetze und Verordnungen gibt, auch ist niemand daran schuldig das in jedes Grundrecht eingegriffen werden kann. Auch hat kein normaler Mensch schuld daran das ganz wichtige Verfassungsgrundsätze nicht eingehalten werden sondern diese dreist und frech herbei gelogen werden, wie zum Beispiel die Gewaltenteilung die gar nicht existiert! Nur darum geht es und eben nicht darum ob du weist wie man einen Paragraphen richtig zur Anwendung bring, oder was er Aussagt.. Wichtig ist dass dieses völlig veralterte System in keinem demokratischen Rechtsstaat der Welt mehr etwas zu suchen hat, und wichtig ist auch zu erkennen das so manche Monarchie mittlerweile mehr Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu bieten hat als Deutschland. DAS IST WICHTIG.

      • JDavis said, on 12/05/2014 at 13:28

        Willst du mich verkohlen oder was ist los mit dir? Du zitierst hier Österreichisches Recht welches logischerweise in Österreich Anwendung findet.

        Genau, und das österreichische in Österreich anwendbare Recht kennt ebenfalls ein Urteil in Abwesenheit – was du bestritten hast.

        In Österreich ist dieser Mangel aber behebbar in Deutschland nicht, ich muss dort in keinem Fall einen solchen Strafbefehl annehmen auch nach Fristverstreichung kann ich ihn anfechten.

        Eine Strafverfügung gemäß § 47 Verwaltungsstrafgesetz kann man auch nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, § 49 Abs. 1 VStG. Welchen Sinn würde es auch ergeben, eine Geldstrafe festzusetzen, die niemals rechtskräftig wird?

        Im übrigen ist Österreich gerade dabei, das sogenannte „Mandatsverfahren“ einzuführen. Und das ist ein anderes Wort für – genau! – Strafbefehlsverfahren.

      • drwittek said, on 12/05/2014 at 13:51

        Genau, und das österreichische in Österreich anwendbare Recht kennt ebenfalls ein Urteil in Abwesenheit – was du bestritten hast.

        Nein kennt es nicht, denn in Deutschland gibt es den Strafbefehl welcher eine Verurteilung in Abwesenheit gleichberichtigt ist, es besteht kein juristischer Unterschied. Österreich stellt auch in diesem Falle keine Auslieferungsanträge, vor allem hemmt es die Verjährungsfrist nicht. In Deutschland wird die Verjährungsfrist aber zum Ruhen gebracht wenn ein Auslieferungsantrag gestellt ist. Auch das ist nicht Rechtsstaatlich. Hier wird jede Strafe dem nicht verjährbaren Mord gleichgestellt. Den Rest deiner Weisheiten lasse ich unkommentiert denn es entspricht nur österreichischem Recht das wohl nie ein Auslieferungsverfahren nach sich ziehen wird.

        Schon wieder lenkst du ab denn darum geht es nicht, es geht nicht darum ob du Gesetze gut formulieren kannst oder nicht sondern es geht um die Staats und Verfassungslüge der Rechtstaatlichekiet und der nicht vorhandenen Gewaltenteilung, und es geht darum das kein Mensch daran schuldig sein kann welchen Gesetzen er sich zu unterwerfen hat. Gesetze sind Normen, diese Normen kann man human auslegen oder wie im Falle Deutschlands völlig pervers. Pervers deswegen weil in Deutschland nur Perverse regieren und weil diese Perversen eine ganz besondere Rechtsauffassung an den Tag lege die weder Zeitgemäß ist noch den Freiheitsgedanken wahrt. In Deutschland wird auf biegen und brechen jede Tat verfolgt oder löst einen sehr teuren Amstakt aus. Es geht auch nicht darum ob du am besten Äpfel mit Birnen vergleichen kannst, es geht auch nicht darum ob ein anderer Staat Umfangreiche Elemente Deutscher, hoffentlich bald Vergänglichkeit einführt. Sondern es geht nur und einzig darum das Deutschland weder eine Gewaltenteilung hat und es geht darum das Deutschland kein Rechtsstaat ist. Es ist ein Staat der nicht durch eine Gewaltenteilung glänzt und der lediglich der Rechthaberei genüge tut. Ein Gerechtes Demokratisches System sieht ganz anders aus, und nur weil dir das so gefällt wie es ist muss das niemand anderer einfach so akzeptieren. Die Masse akzeptiert diesen Zustand nicht mehr. Des wegen ist es an der Zeit einen großen Hausputz zu machen. Solltest du in der Justiz verankert sein brauchst du dir keine Sorgen machen, denn ihr wurdet noch nie für eure menschenverachtenden Taten belangt, weder nach 1945 noch nach 1990. Du wirst also auch danach wieder ein Pöstchen bekommen oder wenn man es richtig macht als Hilfsarbeiter eine Anstellung finden. Sicher ist in einem Gewalten geteilten Rechtsstaat wirst auch du nicht einfach vergessen so wie die Opfer der derzeitigen und vergangenen Justiz. Dir wird geholfen weil du aufgefangen wirst mein Gutster.

      • JDavis said, on 13/05/2014 at 03:33

        Nein kennt es nicht

        Das ist doch jetzt nicht dein Ernst, oder? Ich hab dir § 427 der österreichischen StPO verlinkt und du ignorierst das einfach?

        denn in Deutschland gibt es den Strafbefehl welcher eine Verurteilung in Abwesenheit gleichberichtigt ist, es besteht kein juristischer Unterschied

        Der Strafbefehl ist ein Angebot an den Angeklagten, die Sache ohne Verhandlung zu erledigen. Er kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Und außerdem kennt das österreichische Recht das im Verwaltungsstrafverfahren ebenfalls und ist dabei, es im normalen Strafverfahren einzuführen.

        In Deutschland wird die Verjährungsfrist aber zum Ruhen gebracht wenn ein Auslieferungsantrag gestellt ist.

        Was hat das jetzt wieder damit zu tun?

        Im Übrigen: Wenn Österreich tatsächlich die Auslieferung ablehnt, weil Deutschland so ein Unrechtsstaat ist, würden das Ruhen der Verjährung gleich wieder enden, § 78 b Abs. 5 Nr. 3 StGB.

      • drwittek said, on 13/05/2014 at 09:05

        Das ist doch jetzt nicht dein Ernst, oder? Ich hab dir § 427 der österreichischen StPO verlinkt und du ignorierst das einfach?
        Doch das ist mein Ernst weil die Österreicher aufgrund eines derartigen Urteils nie einen Auslieferungsantrag stellen würden, und die Verjährungsfrist nicht ruht.

        Der Strafbefehl ist ein Angebot an den Angeklagten, die Sache ohne Verhandlung zu erledigen. Er kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Und außerdem kennt das österreichische Recht das im Verwaltungsstrafverfahren ebenfalls und ist dabei, es im normalen Strafverfahren einzuführen.

        Ein super Angebot, ich bin begeistert, jeder ist begeistert davon was für super Angebote einem der Staat doch macht. Sei mir nicht böse dein Talent Rechtsnormen zu zitieren ist bestimmt nicht einzigartig aber da für …… na egal.

        Was hat das jetzt wieder damit zu tun?

        Im Übrigen: Wenn Österreich tatsächlich die Auslieferung ablehnt, weil Deutschland so ein Unrechtsstaat ist, würden das Ruhen der Verjährung gleich wieder enden, § 78 b Abs. 5 Nr. 3 StGB.

        Viel für den Betroffenen, der Rest ist uninteressant. Ich sag dir das nun halt noch einmal. Der Deutsche Gesetzgebungs und Durchführungswahn ist unerträglich für den einzelnen. Es ist unerträglich dass Politiker eine Immunität genießen. Es ist unerträglich dass die Justiz völlig unantastbar ist, und es ist unerträglich dass die Justiz seit ihres bestehens nie belangt wurde für ihre Verbrechen die sie begangen hat im Namen des Rechts und im Namen des Volkes. Und die Justiz denkt nicht einmal daran sich schuldig zu bekennen.

        Ihr bringt hier dann noch zum Ausdruck das ja die Wahlergebnisse eine eindeutig zustimmende Antwort liefern würden zu diesem deutschen Wahnsinn. Ja dann muss ich dir sagen ist weder Nordkorea noch China eine Diktatur, auch war es die DDR nicht, und auch das sogenannte 3. Reich nicht. Das waren alles mustergültige Demokratien denn die Wahlergebnisse haben es ja immer gezeigt. Ich hoffe du kannst die Ironie erkennen. Ich wünsche dir viel Spaß bei deinem Hobby Gesetzestexte herunter zu rattern, auch wünsche ich dir viel viel Freude diese Texte juristisch aus zu legen. Dein Hobby wird mich von meiner Meinung nicht abbringen, die Zeit ist reif dass dieses wahnsinnige System den Boden verliert. Nicht mit Waffengewalt, auf gar keinen Fall anhand eines Bürgerkrieges. Aber ganz gewiss das muss sein und je schneller das geht um so besser.

        Ich wünsche auch dir in deinen Schranken denkenden einen wunderschön sonnigen Tag.

      • JDavis said, on 14/05/2014 at 07:25

        Doch das ist mein Ernst weil die Österreicher aufgrund eines derartigen Urteils nie einen Auslieferungsantrag stellen würden

        Aha, das Urteil ist dann also eher als Spaß zu verstehen oder wie? Übrigens liefert Österreich sogar an fremde Staaten aus, wenn das Urteil in Abwesenheit gesprochen wurde, z.B. an Kanada: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000925
        (Art. 3 Abs. 2 lit. d).

        und die Verjährungsfrist nicht ruht.

        Doch, die Vollstreckungsverjährung ruht während „Zeiten, in denen sich der Verurteilte im Ausland aufgehalten hat“ (§ 60 Abs. 2 Nr. 4 öStGB).

        Es ist unerträglich dass Politiker eine Immunität genießen. Es ist unerträglich dass die Justiz völlig unantastbar ist, und es ist unerträglich dass die Justiz seit ihres bestehens nie belangt wurde für ihre Verbrechen die sie begangen hat im Namen des Rechts und im Namen des Volkes. Und die Justiz denkt nicht einmal daran sich schuldig zu bekennen.

        Und genau darum sollte man Kritik so üben, daß man auch ernstgenommen wird. Permanent unbelegte Behauptungen in den Raum zu werfen, sich überhaupt nicht um Gegenargumente zu kümmern und Fakten großzügig auszublenden, hilft der Sache sicher nicht weiter. Leute wie du, die immer nur mit einem stupiden „Doch, das ist so, weil ich es sage!!!“ arbeiten, diskreditieren vielmehr alle, die überfällige Reformen an unserem Justizsystem anstreben.

        Ich wünsche dir viel Spaß bei deinem Hobby Gesetzestexte herunter zu rattern

        Ich weiß, es ist eine Unverschämtheit, daß ich bei einer Diskussion über rechtliche Fragen mit Gesetzen daherkomme…

      • drwittek said, on 14/05/2014 at 09:20

        Ohhh wie oft jetzt noch? Es juckt niemanden mehr was du für eine Einstellung hast. Es ist kein Geheimnis mehr dass in anderen Staaten das deutsche Rechtssystem nie übernommen wurde, auch wenn du der Ansicht bist das „Umfangreiche“ Elemente irgendwo eingeflossen sind. Höchstens im Verfassungsrecht ist das so. Zum anderen sagte ich klipp und klar dass mich nur diese Tatsache interessiert, dass auf Grund dieser Tatsache eben die meisten Auslieferungsgesuche welche aus Deutschland kommen abgelehnt werden. Das beinhaltet nicht ALLE aber VIELE und der Grund ist weil man glaubt dass in Deutschland nicht immer alles mit rechten Dingen zu geht. Es ist auch völlig wurscht ob du mit Gesetzen daher kommst sie interessieren keinen mehr, niemand interessiert sich mehr für diese Schutzbehauptungen von irgendwelchen korrupten Politikern Großunternehmern Von und Zu´s. Denn die meisten Gesetze stellen genau das dar Schutzbehauptungen um Kriminelle zu schützen, und diese Kriminellen dürfen dann ihre Gesetze gegen ihre Opfer anwenden. Und nur darum geht es, und in welcher Zahl diese gegen ihre Opfer angewendet werden spielt gar keine Rolle, sie werden angewendet DAS spielt eine Rolle. Du und deine gesetzestreuen Genossen machen das selbe wie die die den Holocaust abstreiten, oder an den Zahlen herum manipulieren wollen. So nach dem Motto, „Nein es waren keine 6 Millionen sondern höchstens 2 Millionen“ Es spielt keine Rolle schon ein einziger Mord in staatlichem Auftrag reicht aus um das komplette System in Frage zu stellen. Auch nur ein einziges Vorsätzliches Opfer reicht völlig aus um alles was im Namen des Volkes vor sich geht in Frage zu stellen. Wenn ein Staatsdiener – Richter – Polizist – Beamter – Politiker gegen Gesetze verstößt die er macht und/oder durchsetzt, dann hat er sich, wenn er auffliegt sofort der Strafrtechtsjustiz zu stellen, das gilt auch für ihren Hanf Konsum, und bei den ganz Großen für ihr Cocks. Er ist sofort ohne weitere Bezüge nach Schuldspruch zu entlassen, und das ohne wenn und aber. Und ansonsten sollte sich die Strafrechtsjustiz mal damit befassen ob man nicht einige Gesetze ganz streicht oder gar nicht mehr unter den Schöffel Freiheitsentzug stellt. Solltest du das ganz anders sehen dann fehlt es dir an einem gesunden Rechtsempfinden, und wenn es dir daran mangelt dann solltest du wahrlich nicht die Frechheit besitzen auch nur einen einzigen Schutzparagraphen zu benennen. Vor allem solltest du dir einfach angewöhnen anderen nicht das Wort im Mund herum zu drehen oder mit Zahlen agieren die völlig uninteressant sind. Und du solltest dich auch nicht dazu herunter lassen zu sagen „Ja das kann schon mal passieren“ Nein es kann nicht passieren solange Vorsatz dahinter steht, und in dem meisten Fällen steht nun mal Vorsatz dahinter weil irgendjemand gedeckt wird, und ein einziges Opfer viel zu viel ist.

        Es steht schon alleine Vorsatz dahinter dass es Geheime Regierungsverhandlungen gibt, geheime Plenarsitzungen, und dass man hinter verschlossener Türe Gesetze beschließt. In Deutschland zumindest ist das sogar verboten denn ALLE Staatsgewalt geht vom Volke aus und dann gibt es nichts was man an dieser Staatsgewalt vorbei schummelt in geheimen Aktionen, selbst dann nicht wenn ein Gesetz dafür besteht, denn ein solches Gesetz ist Null und nichtig. Das gilt für die Innen wie die Außenpolitik. Das alles liegt im öffentlichen Interesse denn schließlich sind diese Schlawiner ja unsere Angestellten, und nicht wir deren Lakkeien.

      • JDavis said, on 15/05/2014 at 20:22

        Ohhh wie oft jetzt noch? Es juckt niemanden mehr was du für eine Einstellung hast.

        Es geht nicht um meine Einstellung, es geht um Fakten. Aber die sind dir in deinen endlosen Tiraden ja sowieso eher hinderlich.

        Es ist kein Geheimnis mehr dass in anderen Staaten das deutsche Rechtssystem nie übernommen wurde

        Daß das nicht stimmt, wurde dir hier schon mehrfach mit konkreten Beispielen mitgeteilt. Qualifiziert bestritten hast du es an keinem Punkt.

        Es ist auch völlig wurscht ob du mit Gesetzen daher kommst sie interessieren keinen mehr

        Ach so.

        dass man hinter verschlossener Türe Gesetze beschließt. In Deutschland zumindest ist das sogar verboten denn ALLE Staatsgewalt geht vom Volke aus und dann gibt es nichts was man an dieser Staatsgewalt vorbei schummelt in geheimen Aktionen, selbst dann nicht wenn ein Gesetz dafür besteht, denn ein solches Gesetz ist Null und nichtig.

        Interessant. Wenn ich jetzt frage, woraus das hervorgehen soll, ist deine Antwort dann „Gesetze interessieren keinen mehr“?

      • drwittek said, on 16/05/2014 at 13:18

        Jetzt sage ich es dir eben noch mal JDavis. kein einziges Land hat jemals das deutsche Rechtssystem übernommen nicht eines, auch wenn Umfangreiche Elemente daraus in anderen Staaten umgesetzt wurden. Elemente sind nun mal kein ganzes. Ergo kein Mensch steigt auf deine manipulationsversuche ein. Deine anderen manipulativen Rest werde ich erst gar nicht mehr kommentieren. Es ist jedem völlig Wurscht ob du und deine Juristen Kollegen Recht zitieren können, denn wir wissen doch alle ganz genau das dieses Recht nicht Gerecht ist. Und wenn man Recht nicht mehr Gerecht gestaltet dann fällt das irgendwann einmal auf, und niemand wird es mehr akzeptieren. Und die meisten akzeptieren es nicht mehr, und nur weil sie noch nicht in den Bundestag einmarschiert sind heißt das nicht dass man es akzeptiert. Das wird geschehen, nur wann weiß noch niemand. Ihr müsst nicht meinen dass wir keine Revolution mehr bekommen können, die gab es immer und auch Deutschland hat für sich nicht die Ewigkeit gepachtet. So einfach ist das und so einfach wird das sein.

  3. Eisenfresser said, on 12/05/2014 at 07:36

    Soweit ich weiß, haben auch die baltischen Staaten umfangreiche Teile des deutschen Rechtssystems übernommen…

    • drwittek said, on 12/05/2014 at 12:55

      Kein einziger. Und auch dir sei angeraten darauf zu achten was wer schreibt. In einem Demokratischen Staat hat dieses Rechtssystem gar nichts zu suchen. In einem Demokratischen Staat hat das komplette deutsche staatsaufbau System nichts zu suchen. Und schon gar nicht dann wenn man herbei lügt alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Würde sie vom Volke ausgehen dann würde die Aussage nicht reichen „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ Dann wären diese Ausübenden Stellen auch wirklich von einander getrennt. Das Volk wählt und deren Vertreter ernennen und nicht die Regierung bestimmt ihre Richter die sich dann gegenseitig abwechselnd decken. Es ist auch völlig egal ob es sich um eine Parlamentarische oder eine direkte Demokratie handelt.

      • drwittek said, on 12/05/2014 at 13:20

        Und ansonsten lieber Eisenfresser solltest du dir eines vor Augen halten. Das Deutsche Nachkriegs System, beinhaltet die meisten Elemente noch aus der Zeit als Deutschland besetzt war und unter einer ganz besonders strengen Auslegung des Rechts gelitten hat. Freiheit durch Kastei hieß da der Grundsatz. Diese Normen sind nicht mehr Zeitgemäß und entsprechen in keinster Weise irgend einem Freiheitsgedanken. Sondern eben dem zu was sie nach dem Krieg erschaffen worden sind. Die Unvertretbarkeit heute liegt allerdings darin das uns die Alliierten überwachten damit diese Normen auch möglichst human ausgelegt worden sind, heute ist das anders, heute dürfen die Deutschen wieder eine Juristische Politik gestalten, und niemand überwacht sie. Man muss nicht erwähnen dass diese Politik so gestaltet wird wie es eben dem deutschen Traditionsgedanken entspricht.

  4. Karsten Bolz said, on 12/05/2014 at 17:42

    „Ein Gerechtes Demokratisches System sieht ganz anders aus, und nur weil dir das so gefällt wie es ist muß das niemand anderer einfach so akzeptieren. Die Masse akzeptiert diesen Zustand nicht mehr. Des wegen ist es an der Zeit einen großen Hausputz zu machen.“

    Deine „Masse“ muß ja ein riesiger Haufen sein, wie man bei jeder Wahl (egal ob Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahl) deutlich sieht. Wenn nicht, wäre es jetzt an der Zeit, Deinen verschwurbelten Gedankengängen wenigstens insofern Struktur zu verleihen, daß Deine massenhaften Anhänger Dir zumindest folgen und dann auch handeln können.

    Auch wüde es zu Deiner Glaubwürdigkeit beitragen, wenn Du Deinen Behauptungen auch die entsprechenden Belege beifügen würdest, wie es erwachsene und ernsthafte Diskutanten untereinander zu tun pflegen.

    • drwittek said, on 12/05/2014 at 18:35

      Versuch doch einmal etwas zu wählen was dir nicht vor gesetzt wird, das wird dir gerade in Deutschland nicht gelingen. Spar dir dein Geschwätz von wegen Geschwurbel das kannst du deinen Reichsideologen gerne unterstellen. Ansonsten lass ich dich hier auflaufen wie nen Schulbuben. Schon aus diesem Grunde sehe ich dich nicht als ernsthaften Diskutanten, ernsthafte Diskutanten müssen auch gar nichts belegen und bezeichnen den anderen nicht als Schwurbler, belegen müssen nur diejenigen welche eine gefakede Statistik erstellen wollen. Da musst du dich ans statistische Bundesamt wenden. Ich kann dir das sagen was man sich so hinter vorgehaltener Hand sagt, das was man überwiegend in den Sozialen Foren liest, dazu bedarf es keiner Belege die liegen auf der Hand. Vor allem verschweigt die Bundesrepublik Deutschland ihre Justizopfer die sie produziert.

      Also würde ich mal sagen belege du mir das Gegenteil. Hier kannst du dann wohl nur in die politische Bildungskiste greifen die ebenfalls in einer funktionierenden durch Willen gebildete Demokratie nichts verloren hat. Das sind Reliquien aus der Zeit Honneckers. Und meine ehrliche Meinung dazu, es sollte drei mal so viele Reichsdeppen geben, es sollte drei mal so viele Kaisertreue geben von mir aus auch eingefleischte Volksdemokraten Kommunisten und sonst was.

      Und alle sollten sie die Behörden durch Briefbombardements zum erliegen bringen, die Gerichte überlasten, den Bundestag zu müllen mit ihren Thesen. Hauptsache sie machen den Behörden das Leben schwer und führen ihnen ihren Kontrollwahn vor. Nur damit dieses System seine Allmacht verliert, ich wünsche mir auch – und wenn es auch nur von kurzer Dauer ist – dass dieses System dem Bürger seine volle gewalttätige Fratze zeigt und sich outet als das was es ist, ein System wie in der DDR, denn nichts anderes ist es. Und auch hier ist mir deine Selbstverherrlichende Ansicht völlig egal.

      • seb said, on 12/05/2014 at 21:54

        „…ernsthafte Diskutanten müssen auch gar nichts belegen“ und
        „Ich kann dir das sagen …, dazu bedarf es keiner Belege “
        Heißt das, du bist kein ernsthafter Diskutant?
        Und die in diversen Foren gelesene, fast schon übliche Masche, man selbst müsse nichts belegen, weil es „wahr“ ist, die Anderen sollen ihre „Wahrheit“ aber bitte selbstverständlich belegen, ist für mich kein Zeichen für einen ernsthaften Diskutanten, sondern eher das Gegenteil.

      • drwittek said, on 12/05/2014 at 23:33

        “…ernsthafte Diskutanten müssen auch gar nichts belegen” und
        “Ich kann dir das sagen …, dazu bedarf es keiner Belege ”
        Heißt das, du bist kein ernsthafter Diskutant?
        Und die in diversen Foren gelesene, fast schon übliche Masche, man selbst müsse nichts belegen, weil es “wahr” ist, die Anderen sollen ihre “Wahrheit” aber bitte selbstverständlich belegen, ist für mich kein Zeichen für einen ernsthaften Diskutanten, sondern eher das Gegenteil.

        Mein Tipp auch an dich spar dir dein Geschwätz, vor allem dreh mir nicht die Worte im Mund herum denn die kann man immer noch lesen insofern sie nicht gelöscht werden, dein Vorredner ist für mich kein ernst zu nehmender Diskutant da er von vorn herein eine Meinung als Geschwurbel ab tut, mit solchen Menschen lasse ich mich erst gar nicht auf eine Diskussion ein, denn die respektieren keine andere Meinung und pachten für sich das Recht immer die richtige Meinung zu vertreten.

        Verwende deine Weisheiten bei den Reichsideologen, ich bin keiner. Ich habe dir meine Sichtweise dargelegt Mich interessieren auch nicht die von dir bezeichneten Foren, sondern mich interessieren nur und ausschließlich Aussagen nicht politisch motivierter Art. Mich interessiert das was ich auch am eigenen Leib verspürt habe, was andere Tag täglich mit machen müssen. Und das sind keine Reichsdeppen sondern stink normale Menschen. Wie gesagt bin ich der Ansicht im Augenblick ist einfach jedes Mittel recht um dieses System zu belasten und es aus den Fugen zu heben, denn es ist weder demokratisch noch ist es das was die Verfassung verspricht. Es benötigt keine Nachweise anhand von Zahlen wenn einem die Offensichtlichkeit ins Gesicht springt, denn das ist bereits der Nachweis. Und die Nachweise kann man im Internet nachlesen, denn dort werden sie ausgesprochen. Und dabei weiß ich wohl zwischen Reichsideologischer Fiktion und Querulantentum und Realen alltäglichen Vorkommnissen zu unterscheiden.

        Und nun noch einmal für dich zum Mitschreiben, die Bundesrepublik veröffentlicht keine Zahlen ihrer Justizopfer die sie produziert. Das macht auch kein anderer Staat denn die Justiz ist das einzige was immer unantastbar ist. Es wurden auch keine genauen Zahlen der Justizopfer aus dem 3. Reich veröffentlicht, eben so nicht aus der Zeit des SED Regimes. also fordere keine Zahlen die ich dir nicht liefern kann da sie nie veröffentlicht wurden, vor allem dreh mir daraus keinen Strick denn damit machst du dich lächerlich und outest dich nur als argumentationsloser Troll.

        Ich bin weder dein Depp, noch bin ich ein Depp weil ich deine Ansichten nicht teile, das steht mir zu dass sich sie nicht teile. Wenn du also der Ansicht bist ich wäre ein Depp dann musst du das begründen, wenn du der Ansicht bist ich wäre ein Verschwörungstheoretiker dann musst du das begründen. Vor allem aber musst du dir die Frage stellen was denn dann du bist? Und zu guter letzt weißt du gar nichts über mich, du weißt auch nicht in welchem Beruf ich tätig bin, und du weißt auch gar nicht in welchen Berufsfeldern ich bisher tätig war. Du weißt nicht mit welchen Menschen ich mein Leben lang zu tun hatte, du weißt nicht welche Menschen mich begleiteten und du weißt nicht welche Menschen ich begleitete, du weißt gar nichts über mich dass du mich als Deppen bezeichnen kannst, denn genau das tust du durch die Blume. Ich würde dir daher empfehlen dir eine Diskussionskultur an zu eigen die auf Augenhöhe stattfindet denn mit deiner abwertenden Art kommst du bei mir nicht weiter, in diesem Fall bist auch du für mich kein ernst zu nehmender Diskutant.

        Guten Abend.

  5. Karsten Bolz said, on 15/05/2014 at 19:20

    @drwittek: „Versuch doch einmal etwas zu wählen was dir nicht vor gesetzt wird, das wird dir gerade in Deutschland nicht gelingen.“

    Es steht Dir frei, Deine eigene Partei oder Bürgerinitiative zu gründen und an Wahlen teilzunehmen (das ist ja wohl in anderen Worten mit Deinem „anderen etwas vorsetzen“ ausgesagt). Allerdings hege ich ganz leise Zweifel, daß die Anhängerschaft Deiner Gründungsmitglieder den Versammlungsraum mit 30 Stühlen in der nächstgelegenen Kneipe vollständig ausfüllen wird.

  6. Karsten Bolz said, on 15/05/2014 at 21:12

    Nachtrag zu den Zweifeln:

    Es würde mich schon wundern, wenn Du auch nur die gemäß §56 BGB erforderliche Zahl von sieben Geründungsmitgliedern zusammenbekommst. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. In diesem Fall bitte ich Dich, entsprechende Belege in dieses Forum einzustellen.

    • Dietrich said, on 16/05/2014 at 21:03

      @ „drwittek said, on 16/05/2014 at 14:53
      http://de.wikipedia.org/wiki/Willensnation

      Ich bringe nur einen Denkanstoß ein: vielleicht sollte man auch beachten, was eine Nation in Abgrenzung zu einem Staat ist.

      Wenn die Nation der „Deutschen“ beschlösse, was ich für absurd halte, aber mal gesetzt den Fall es wäre mal so, sie wollen alle türkisch reden, dann würden welche Völker dazu gehören, die das beschlössen??

      Wenn diese Völker, Deutschland, Österreich, Teile der Schweiz deutschstämmige Nation sind, aber Angehörigen verschiedener Staaten sind, eint sie weder eine einheitliche Sprache tagespolitisch noch eine ähnliche Konnotation der Rechtsstaatlichkeit.

      • drwittek said, on 16/05/2014 at 21:47

        Ist ein schöner Denkanstoß, meiner Meinung nach sollte man Staatsangehörigkeiten abschaffen, nicht aber Staaten. Denn über eines wollen wir uns mal klar werden Staatsangehörigkeiten erschaffen Rassisten. Staaten hingegen nicht, denn da ist dann ohne Staatsangehörigkeit jeder gleichberechtigtes Mitglied. Es gäbe auch keine Asylanten mehr die man bevorzugen könnte um Rassisten zu erschaffen. Sprache spielt gar keine Rolle sie dient zur Verständigung verleiht aber der politischen Gesinnung keinen Ausdruck oder misst ihr eine besondere Bedeutung zu.

        Diesem Nationalbewusstsein messe ich ohnehin nur die Bedeutung zu dass sie eben Rassisten macht. Wenn also ein Politiker erzählt in Afghanistan würde man deutsche Interessen vertreten dann gibt er doch zu dass er ein Rassist ist. Nur hat es keiner gemerkt, auch die Ukraine Politik ist eine Rassenpolitik und nichts anderes.

      • drwittek said, on 16/05/2014 at 21:52

        Kleiner Denkanstoß, es geht immer nur um Nationale Interessen aber nie um Staatsinteressen und das ist für mich Rassenpolitik. Ein Staat ist ein abgegrenztes Gebiet mit Bewohnern und einem Aufbau nicht mehr nicht weniger. Ein Nationales Bewusstsein benötigt man nicht um eine Menschenwürdige Politik zu gestalten, und ein Gerechtes Rechtssystem zu errichten. Es geht also um das System an und für sich und nicht um die Nation.

      • Dietrich said, on 16/05/2014 at 22:42

        @ drwittek said, on 16/05/2014 at 21:52
        Kleiner Denkanstoß, es geht immer nur um Nationale Interessen aber nie um Staatsinteressen und das ist für mich Rassenpolitik. Ein Staat ist ein abgegrenztes Gebiet mit Bewohnern und einem Aufbau nicht mehr nicht weniger. Ein Nationales Bewusstsein benötigt man nicht um eine Menschenwürdige Politik zu gestalten, und ein Gerechtes Rechtssystem zu errichten. Es geht also um das System an und für sich und nicht um die Nation.

        Was soll das bitte heißen: „es geht immer nur um nationale Interessen“? Geht es Dir darum oder ist das Deinen Meinung bzw. Beobachtung?

        Was gefällt Dir nicht an der grundsätzlichen Idee nationaler Identität?

        Der Unterschied zwischen dem Nationalismus als Richtung und nationalen Interessen, also den Interessen der deutschen Nation zum Beispiel, der ist Dir sicher klar, oder nicht?

        Nationale Interessen sind u.a. auch geschichtliche Interessen! Woher, wohin – Gesinnung und Traditionen.
        Wie sollte es ohne sie gehen in einer Nation und deren Völkern??

        Nationalistische Interessen sind rassistische Interessen allermeist. Verallgemeinern möchte ich es nicht, jedoch ist das starre Bestehen auf eigenen Werte in der Beobachtung zugegebenermaßen meist rassistisch, also verachtenderweise den ausgrenzend, der ein anders Denkender und zudem ein nicht gefällig anders Denkender ist, was sich wiederum nur so fokussieren läßt, dass man Werte nationalistisch verallgemeinert.

      • drwittek said, on 16/05/2014 at 23:37

        Nun um auf deine Frage ein zu gehen, es ist völlig Egal ob oder ob sie mir nicht gefällt diese nationale Identität. Es gibt sie nicht. Ein Schwabe ist ein Schwabe und ein Bayer ist ein Bayer, ein Hesse ein Hesse und ein Sachse ist ein Sachse. Deutscher ist doch nur ein Oberbegriff, eine Farce – Der Wessi mag den Ossi nicht und der Norddeutsche den Süddeutschen nicht. Wir müssen also nicht von nationaler Identität reden. Auch die Völker sind völlig uninteressant, es leben viele deutsche Völker nicht in Deutschland und haben auch noch nie da gelebt, und werden wohl dort nie leben. Es ist nicht wichtig ob ein Volk einen Staat hat oder ein Staat ein bestimmtes Volk. Meine Identität bin ich und nicht der Staat oder die Nation, die hat mich regelmäßig im Stich gelassen, meinen Vater im Krieg verheizt und meine Großväter. Ich persönlich pfeife darauf. Dieser Nationalstaat Deutschland kann in seiner Gesamtheit keiner deutschen Mentalität gerecht werden, eben so wie eine EU nicht der Gesamtdeutschen Mentalität gerecht werden kann, und das hat System niemanden Gerecht werden zu können und somit nur ein schlechter Kompromiss zu sein der Hass und Missgunst schürt. Wie gesagt ein Schwabe wird ein Schwabe bleiben und ein Bayer ein Bayer und beide fühlen sich Undeutsch weil Deutschland ihrer Mentalität nicht annähernd gerecht wird. Deutschland als nationales Gesamtprojekt ist nichts weiter als ein riesen Schwindel, und der dauert nun schon seit 1871 er gehört endlich abgeschafft.

      • Dietrich said, on 17/05/2014 at 18:43

        „@… drwittek said, on 16/05/2014 at 23:37
        Nun um auf deine Frage ein zu gehen, es ist völlig Egal ob oder ob sie mir nicht gefällt diese nationale Identität. Es gibt sie nicht. Ein Schwabe ist ein Schwabe und ein Bayer ist ein Bayer, ein Hesse ein Hesse und ein Sachse ist ein Sachse. Deutscher ist doch nur ein Oberbegriff, eine Farce – Der Wessi mag den Ossi nicht und der Norddeutsche den Süddeutschen nicht. Wir müssen also nicht von nationaler Identität reden. Auch die Völker sind völlig uninteressant, es leben viele deutsche Völker nicht in Deutschland und haben auch noch nie da gelebt, und werden wohl dort nie leben. Es ist nicht wichtig ob ein Volk einen Staat hat oder ein Staat ein bestimmtes Volk. Meine Identität bin ich und nicht der Staat oder die Nation, die hat mich regelmäßig im Stich gelassen, meinen Vater im Krieg verheizt und meine Großväter. Ich persönlich pfeife darauf. Dieser Nationalstaat Deutschland kann in seiner Gesamtheit keiner deutschen Mentalität gerecht werden, eben so wie eine EU nicht der Gesamtdeutschen Mentalität gerecht werden kann, und das hat System niemanden Gerecht werden zu können und somit nur ein schlechter Kompromiss zu sein der Hass und Missgunst schürt. Wie gesagt ein Schwabe wird ein Schwabe bleiben und ein Bayer ein Bayer und beide fühlen sich Undeutsch weil Deutschland ihrer Mentalität nicht annähernd gerecht wird. Deutschland als nationales Gesamtprojekt ist nichts weiter als ein riesen Schwindel, und der dauert nun schon seit 1871 er gehört endlich abgeschafft.“

        Das muss ich erstmal verdauen! Ganz so sehe ich das nämlich nicht, zumal die lokale Identität des (z.B.) Sachsen ja nie randscharf ab- bzw. eingegrenzt ist. Was macht ein Sachse im Ausland? Außer, dass er auffällt? Wann ist er im Ausland? Schon in Thüringen oder erst in Italien?

        Was ärgert Dich an nationalem Bewußtstsein? Immerhin, die Österreicher sind deutsche Nation und reden meine Sprache! Meistens! Die Sorben verstehen mich immerhin noch!

        Wie soll er sich verhalten ohne seine familiäre, individuelle Identität seiner Herkunft? Diese ist ja nunmal auch
        kulturell geprägt. Ich kann verstehen, dass oberflächliche Sprachgewohnheiten bildungsbedingt sind, aber nicht dem Nord/Süd Gefälle unterworfen!

        Ich kann nicht feststellen, dass ich Ossis oder Nordis nicht mag, auch Südis haben Pfeifen im Portefeuille der Kultur und ich bin Südi und die Wessis an der Pfälzer Grenze liegen mir am Meisten. Waren eben früher mal Bayern und essen gerne Kartoffeln. Deshalb laufen da sicher auch Trottel herum, wie hier auch, einerlei, ob ich den Schlag mag oder nicht und ob es mir da gefällt oder weniger…., aber die Individualität ist dennoch lokal so verschieden, dass ich darauf achten muss, damit ich mit den Leuten zurecht komme.

        Aber eines ist mir auch klar: das Lokalkolorit der Prägung macht viel aus in der Persönlichkeitsbildung und im Zuge der EU-Harmonisierung, der Gleichmacherei, geht viel automatisch (im Reflex) auf Konkurrenzkurs.
        Dabei ist es aber immer noch abhängig, wer mit wem redet, denn das habe ich in der Hand, dass ich keinen Fischkopf „nicht mag“, nur weil er von der Küste kommt o.ä. Auch ein Sachse darf sich eine Tanne bestellen und „Attention please“ sagen und erntet nicht mal ein Lächeln. Die Blöße gebe ich mir nicht ihn zu veralbern wegen einer regionalen Spezialität und sei es auch nur die lokale Sprache oder Essgewohnheiten oder politische Färbung…., was auch immer.

        Möchtest Du eine Organisation ohne Staat oder einen Staat, in dem der Mensch etwas zu sagen hat und nicht nur betreut wird??

      • drwittek said, on 17/05/2014 at 19:13

        Sag das bloß keinem Österreicher dass er zur deutschen „Nation“ gehören soll, da sind die ganz eigen zumal Deutschland mal zur österreichischen „Nation“ gehörte. Wie gesagt es gibt keine deutsche Nation und in der Tat ist ein Sachse in Thüringen bereits im Ausland. Es gibt auch keine andere Nation, es handelt sich nur um ein Wort der politischen ab oder Ausgrenzung.

        Meine Herkunft ist das Gai aus dem ich komme, und schon 20 Kilometer weiter ist eine komplett andere Mentalität. Möglicherweise komme ich mit einer anderen Mentalität besser zurecht als es der des Raumes entspricht aus dem ich selbst komme, ja dann geh ich eben dort hin, dann wäre eben das meine Identität. Die Pfälzer waren noch nie Bayern sondern sie mussten sich den Bayern unterwerfen das ist dann schon ein Unterschied, eben so mussten sich große Teile Deutschlands den Preußen unterwerfen, die aufgrund ihrer Herkunft nie zum deutschen Volk gehörten sondern zum Slavisch Baltischen. Trotzdem nannten sie sich der deutschen Nation angehörig. Nationen kann man so schön ausbeuten, man kann sie auch so schön militärisch instrumentalisieren wenn man es benötigt. Das ist alles larifari. Nichts weiter als Schall und Rauch.

        Ich möchte keine Diktatoren mehr welche nur in ihren eigenen Seckel arbeiten und denen wir völlig egal sind. Mir ist bewusst dass der Mensch alleine nicht lebensfähig ist weil er ein Rudeltier ist, aber wenn denn dann schon irgend welche Diktatoren auf der Bildfläche auftauchen dann sollten sie doch Führungskräfte sein welche ihr Rudel nicht die Felsen runter stürzen lässt, und nicht räudige Hunde. Rudelführer haben sich um ihr Rudel zu kümmern und Streitigkeiten eines anderen Rudels gehen sie nichts an. Und somit hat das Model Staat und Suprastaat für mich persönlich ausgedient. Für ein friedliches miteinander brauche ich weder Staat noch benötige ich Unionen sondern einfach nur Respekt. Und solange diese Unionen und Staaten Militär haben Waffen verkaufen herstellen und so weiter haben sie keine Friedlichen Motive. Man baut nichts ohne das man es benutzen möchte, und man stellt keine Arme auf wenn man sie nicht in den Krieg schickt. Und wer der Ansicht ist jemandem Demokratie via Krieg aufs Auge drücken zu müssen, der ist ein waschechter Diktator. Und wenn das so weitergeht auf der Welt dann wird man bald die völlige Unterdrückung als die allerbeste Demokratie verkaufen können und niemand wird mehr wissen was echte Demokratie überhaupt ist.

        Was wir hier haben ist jedenfalls keine und deswegen scheiße ich auf das Model Staat und Nation denn es sind nur Worte die man politisch einsetzt um Menschen in Klassen ein zu teilen. Nur mit der Achtung anderer Kulturen wird man Frieden erhalten und das beginnt schon auf Regionaler Basis. Ich halte das Schweizer Model für das beste schon weil die Schweiz keinen Anreiz bietet völlig überbezahlte Politiker zu beschäftigen. Da gibt es keine Diäten und die sind auch alle Hauptberuflich in einer festen Arbeit. Sicherlich gibt es auch da Probleme aber es wird mehr auf die regionalen Bedürfnisse geschaut.

      • drwittek said, on 17/05/2014 at 19:47

        Ach und noch etwas, alle Grenzen sind lediglich Vertragsgrenzen. Ohne diese Grenzverträge gäbe es keine deutsche Grenze, und wohl auch keine andere. Ergo die Nationen wären das was der Urbegriff bezeichnet, nämlich Regional Kleinvölker.

      • JDavis said, on 17/05/2014 at 22:45

        Deutschland als nationales Gesamtprojekt ist nichts weiter als ein riesen Schwindel, und der dauert nun schon seit 1871 er gehört endlich abgeschafft.

        Volle Zustimmung. Aber daß dieser – eigentlich naheliegende und demokratiepolitisch wie auch historisch folgerichtige – Schluß nach dem Zweiten Weltkrieg nicht beherzigt wurde, lag eben am sich abzeichnenden und bereits teilweise beginnenden Kalten Krieg, weswegen die Westmächte ein „Gesamtwestdeutschland“ als Bündnispartner einer größeren Zahl von Mittelstaaten, die schwerer zu kontrollieren gewesen wären und sich möglicherweise nicht einheitlich auf die Seite des Westens geschlagen hätten, vorgezogen haben. Das bedeutet aber nicht, daß dieses Deutschland auf alle Ewigkeit in Stein gemeißelt ist. Schottland, Katalonien und mindestens drei Dutzend weitere europäische Regionen machen’s vor.

      • drwittek said, on 17/05/2014 at 23:24

        Ja @ JDavis, die Deutschen sind schlau, die alten Nazi Bazis haben das schon geschickt eingefädelt mit dem Kalten Krieg, denn auch der ist eine deutsche Erfindung. Ich hatte einen polnischen Lehrer, dessen Lieblingsspruch war immer „Alles in deutscher Hand“ Alles in deutscher Hand deswegen weil die Deutschen mit ihrer Teilungspolitik schon immer sehr schön manipulieren konnten. Wenn wir uns die Geschichte Deutschlands ab 1933 anschauen dann lief es doch genau so wie die Deutschen sich das vorgestellt haben. Erst vernichten wir Europa dann teilen wir uns und danach reißen wir es uns unter den Nagel, weil wir ganz besonders fleißig sind – und recht schnell sehr viel Kohle machen, nach dem wir uns wiedervereinigt haben. Genau so läuft es doch! Viele sind der Ansicht dass die EU von Brüssel aus regiert wird, das ist falsch wenn man es genau betrachtet wird die EU aus Berlin und Frankfurt regiert. Denn was dem Grundgesetz nicht passt wird in der EU nicht beschlossen, und wenn es beschlossen wird dann wird es nach deutschem Verfassungsrecht beschlossen. Und so wird jeder europäische Mitgliedsstaat Politisch Integriert, denn wir wissen ja Integration ist alles. Wie ich schon sagte, wer anderen die Demokratie auf Auge drücken möchte der ist ein Diktator.

        Wir sind doch gut aus der Sache zweiter Weltkrieg raus gekommen, unsere Bundeskanzlöse trifft sich mit den Größten aus Staat und Wirtschaft und bestimmt maßgeblich die Weltpolitik. Nicht Obama oder Putin nein die Kanzlerin tut das. Ich wage zu behaupten das wir eine größere Weltmacht sind als vor dem Krieg. Der Umstand dass wir keine Atomaren Waffen haben ist egal denn wir haben den Drücker.

      • drwittek said, on 17/05/2014 at 23:34

        PS sollte ich mich täuschen dann ist der Beweis der fehlenden Demokratie trotzdem erbracht denn das würde bedeuten das kein einziger Staat eine eigene Verfassung hat sondern für alle Staaten Europas die selbe gilt, sich nur der Wortlaut ändert und das kann keine Demokratie sein und das kann dann auch keine Wahrung der Kulturstaaten sein. Denn Frankreich ist nie Deutschland und Polen nie Rumänien. Dann haben wir einen riesen großen Einehitsstaat der nicht Die Gleichheit respektiert sondern verordnet, uns so verordnet dass er eben nicht Multikulturell ist sondern Künstlich. Demokratie ist nämlich kein politisches Konzept sondern sie wahrt und respektiert die Kultur der Regionen. Unser Demokratie Verständnis unterscheidet sich nämlich von der Rumänischen.

      • P.M. said, on 18/05/2014 at 17:58

        @drwittek: Zum Thema „Alles in deutscher Hand“: Alles sehr schön gesagt und sehr richtig.

        Wie gut diese deutsche Politik funktioniert hat, nicht erst seit 1933 und bis in unsere Tage, kann man sich sehr gut veranschaulichen, wenn man sich das Septemberprogramm des deutschen Reichskanzler Hollwegs zu Gemüte zieht, in dem das Kaiserreich 1914 seine Pläne für eine Neuorganisierung Europas nach ihren Sieg skizziert hat:

        “Es ist zu erreichen die Gründung eines mitteleuropäischen Wirtschaftsverbandes durch gemeinsame Zollabmachung, unter Einschluss von Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark, Österreich-Ungarn, Polen (…) und evtl. Italien, Schweden, Norwegen. Dieser Verband, wohl ohne gemeinsame konstitutionelle Spitze, unter äußerlicher Gleichberechtigung seiner Mitglieder, aber tatsächlich unter deutscher Führung, muß die wirtschaftliche Vorherrschaft Deutschlands über Mitteleuropa stabilisieren.”

        Kommt einen bekannt vor, oder?

  7. Karsten Bolz said, on 15/05/2014 at 23:33

    Noch eine kleine Rückfrage:

    Auf Deine Behauptung „Die Masse akzeptiert diesen Zustand nicht mehr.“ (aus Deinem Beitrag vom 12.05. um 13.51) stellte ich die Frage, wo diese Masse zu verorten ist. Ich konnte in Deinen Beiträgen keine Antwort finden oder habe sie überlesen. Bitte stelle diese doch (nochmal) hier ein.

    • drwittek said, on 16/05/2014 at 13:08

      Da wirst du auch keine Antwort drauf bekommen, denn es ist völlig sinnlos sich mit dir zu unterhalten denn das alles wurde bereits gesagt.

      Demokratie ist keine politische Angelegenheit sondern ein Willensbildung welche vor allem Bildung voraussetzt und einen Willen, sie um zu setzen, sie kann auch nicht durch Gesetze verordnet werden sondern eben durch Willen und Bildung.

      Dies sieht die deutsche Verfassung nicht vor und deswegen ist es keine Demokratische Verfassung, und weil es keine demokratische Verfassung ist kann daraus auch keine Demokratie erwachsen. Ergo was du als Demokratie bezeichnest ist lediglich eine ignorante Diktatur, die aber nicht weniger verbrecherische Züge aufweist wie jede andere Diktatur. Dein fehlendes Rechtsbewusstsein, und deine fehlende Bildung du vor allem den Willen eine Demokratie um zu setzen mag für dich der richtige Weg sein, aber für mich und die Masse eben nicht mehr. Und die Zeit befindet sich im Wandel – sie wird auch an dir nicht einfach vorüber ziehen.

    • Dietrich said, on 16/05/2014 at 21:15

      Was wäre ein qualifizierte Antwort seiner Aussage zur „Masse“?

      Wären 5 % auf die Bevölkerungsgesamtheit eine Masse? Wenn ja, dann frage ich mich, wie wir „Masse“ hier wiegen? Volumenprozente oder Gewichtsprozente??

      5% Vol. scheint wenig, aber die Sprengkraft könnte dennoch erheblich sein, ein Vergleich zum Volumen eines Sprengkörpers macht es vor.

      5% Gew. scheinen mir realistischer, sprich die Einwände werden aus immer vielzähligeren Ecken werden zunehmend qualifizierter und die Brüche in der Logik derer, für die alles auch weiterhin immer Sonnenschein ist erkennbarer. Allerdings fände ich es mühsam diese lausigen 5 Gewichtsprozente als Beweis zu lokalisieren!

      Unnötig!

      Im Übrigen ist „die Masse“ auch nicht so dumm sich immer öffentlich mittels T-Shirt und Sprechbanner erkennbar zu machen! Ich vermute daher mal, realistische Werte sind ehr 10-15%, einerlei ob Gewicht oder Volumen!

      Der Autor führt also nach meiner Einschätzung einen Anscheinsbeweis. Dazu muss er zunächst nur hinweisen, was eh allenthalben bekannt ist und sich öffentlich darstellt.

      Die Gegenpartei bestreitet mit Nichtwissen und das…………….. ist die alte Nummer.

      • drwittek said, on 16/05/2014 at 21:28

        Ja nun wenn man die Zeit des Umbruches in der DDR mal sehen mag dann waren die paar 100 Tausend jedenfalls die Masse welche die Mauer zu Fall brachte. Ein paar 100 Tausend von 16 Millionen, angesichts dieser geschichtlich nachweisbaren Tatsache würde ich als Verteidiger der repräsentativen Diktatur …. Sorry Demokratur doch ins Grübeln kommen und mir überlegen ob diese geringe Masse am Ende nicht doch in der Lage ist etwas zu bewirken.

        Ansonsten Daumen hoch für deine Aussage.

  8. Karsten Bolz said, on 18/05/2014 at 23:41

    @drwittek: Auf meine Frage (15/05/2014, 23:33): „… stellte ich die Frage, wo diese Masse zu verorten ist.“ bekomme ich die Antwort „Da wirst du auch keine Antwort drauf bekommen …“.

    Da diese „Masse“ deutschlandweit ziemlich unsichtbar ist und Du sie offenbar auch nicht identifizieren kannst (Komm mir nicht mit „Ich kenne sie, sag Dir aber nicht, wo sie existiert“. Das ist Kleinkindergehabe, da fehlt nur noch ein „Bääh!“ hinter dem Satz), darf ich wohl schließen, daß diese sehr gering ist, um nicht zu sagen „nicht existent“. Ich werde deshalb weiterhin gut schlafen können ohne Furcht, von dieser „Masse“ unverhofft überrollt zu werden.

    • drwittek said, on 19/05/2014 at 14:39

      Du bist ein kleiner Rechthaber der nun mal nicht Recht hat.

      Zum Grundgesetz, eine Verfassung welche über einen Grundrechtekatalog verfügt in dem jedes Grundrecht mittels einer untergeordneten Gesetzgebung eingeschränkt werden kann, Schreibt dir keine Grundrechte zu. Ist nicht demokratisch und gibt schlicht und ergreifend keine Grundrechte aus. Solltest du nicht wissen was ein Untergeordnetes Gesetz ist solltest du dich belesen, solltest du nicht wissen was ein GRUND Recht ist ebenfalls. Ein Gesetz welches Grundrechte einschränken kann müsste Verfassungsrang haben sprich ein Verfassungsgesetz sein, denn nichts steht über der Verfassung.
      Dies scheint in Deutschland anders zu sein, denn das deutsche Recht kennt keine untergeordneten Gesetze, nach deutschem Recht steht kein Gesetz über dem anderen und deswegen fehlt der Verfassungsrang des Grundgesetzes gänzlich. Zum Beispiel die USA macht das schön vor mit ihren Zusatzartikeln zur Verfassung. Diese sind im Grundgesetz nicht vorhanden. Das gewöhnliche Strafrecht bricht hier den Verfassungsrang auf, Maßt ihn sich an, und das kann nach allen Gesichtspunkten was eine Verfassung zu erfüllen hat einfach nicht mit rechten Dingen zu gehen. Die bloße Aussage, „das Nähere regelt ein Bundesgesetz“ reicht hier nicht aus damit das Allgemeine Recht den Verfassungsrang erlangt. Ergo es gibt keinen Verfassungsrang, das alles ist nur Schall und Rauch. 1945 mag das richtig gewesen sein, heute ist es ein Rechtsmangel der behoben werden muss.

      Zweitens.
      Ob du die Masse wahrnehmen willst oder nicht ist völlig egal, sie ist vorhanden, und sie lässt sich das auch nicht mehr gefallen das permanent über ihren Kopf hinweg entschieden wird. Die Zeit ist abgelaufen das sollte auch der letzte begreifen.
      Von dir will diese Masse auch nichts denn dafür bist du viel zu Unwichtig.

      Der Kalte Krieg war mitnichten eine deutsche Erfindung und wurde erst recht nicht von irgendwelchen Nazis eingefädelt. Er ergab sich schlicht aus dem Gegenüberstehen des westlichen Machtblocks (Westeuropa und USA) und dem östlichen (UdSSR und deren Vasallen) in der Mitte Europas.

      Ohne Deutschland hätte es nie einen kalten Krieg gegeben, die deutsche Kriegs, Verfassungs und Nachkriegspolitik ist dafür verantwortlich und sonst niemand. Die deutsche Teilung war eine rein nationale Angelegenheit, sogar vertraglich bindend auch für die Alliierten denn es wurden penibel die Landesgesetze umgesetzt. Kein einziger Alliierter hat diese Teilung begünstigt oder befohlen. Deswegen ist der Tragende Vertrag für die Wiedervereinigung nicht der 2 plus 4 Vertrag sondern der Einigungsvertrag. Der 2 plus 4 vertrag löste das Völkerrechtliche Problem sonst gar nichts.

      Daß heute die BRD zu den führenden Wirtschaftsmächten gehört, ist politisch allein nicht begründbar. Wäre es nämlich so, müßten andere Staaten sich wirtschaftlich auf deutschem Niveau befinden. qed.

      Logisch ausgebeutete Staaten befinden sich immer auf demselben Niveau wie der Staat der Ausbeutet. Deutschland ist ein Ausbeuter Staat sowohl nach außen als auch nach innen, deine Logik ist also der größte Nonsens den ich jemals gehört habe. Und um andere Staaten bei Laune zu halten erfindet man den ESM damit keine Aufstände ausbrechen. Almosen Politik wie im alten Rom nenne ich das.

      Der Kalte Krieg war mitnichten eine deutsche Erfindung und wurde erst recht nicht von irgendwelchen Nazis eingefädelt.

      So so? Na dann erkläre uns doch einmal warum das Kabinett Adenauer zu fast 80% aus ranghohen Nazis bestanden hat, wo fand die Entnazifizierung statt? Erkläre doch mal warum ausgerechnet der BGH das Recht aus der Zeit des NS Regimes für geltendes Recht erklärte, ja sogar das Bedauern ausgesprochen hat dass die Alliierten so gewütet haben im deutschen Recht? Und erkläre doch mal warum eben dieser BGH einen Führerbefehl einem Gesetz gleich gestellt hat? (näheres findet sich im Internet) Und nun sage uns warum sich der BGH anmaßte Urteile des Tribunals zu revidieren, und erkläre warum der letzte Verurteilte bereits nach 10 Jahren begnadigt wurde? In Deutschland gab es wenige Begnadigungen soweit ich weiß im „Zivilen“Bereich gar nie. Warum wurden also ausgerechnet die braunen Schergen begnadigt? Und warum waren alle Richter und Juristen wieder in der BRD und der DDR als Richter und Juristen beschäftigt. Und warum wurde nicht ein einziger Jurist verurteilt für seine Verbrechen innerhalb der NS Zeit? Und weshalb wurden Ranghohe Ex Nazis mit dem Bundesverdienstkreuz am goldenen Band behangen?

      Besteht da keine Sympatie von Seiten des Bund, und wurden da nicht evtl. Verbrecher geehrt?
      Geschichtsbücher sollte man lesen, man sollte aber auch das lesen was einem Unangenehm aufstößt, denn wenn man das liest dann könnte es zu einem leichten Umdenken kommen. Und vor allem darf man nicht vergessen, das gilt auch für die Klungeleien nach dem Krieg.
      Im Übrigen ich bin nicht gegen die BRD sondern gegen das System in der BRD. Denn es ist das alte System welches nie zu keinem Zeitpunkt beseitigt wurde. Sowohl das Staatssystem als auch das Rechtssystem erfuhr nie eine Heilung.
      Und es ist völlig egal ob du diesen Staat als Rechtsstaat begreifen möchtest weil du eben ein Rechthaber bist. In die Rechtspraxis haben deine Theorien nie Einzug gehalten.

      Um zu einem Abschluss zu kommen, diese sogenannte Entnazifizierung war nichts weiter als ein Programm welches die Phase der Theorie nie überwunden hat. Wir durften nie etwas hinterfragen, wir durften auch nie etwas kritisieren, sie wurde von den Alliierten verordnet und durch den Bund aufgehoben. Die da oben allerdings machten sich da gar nichts draus, die ließen sich feiern und mit Lametta behängen. Und diese braunen wollten uns damals wie heute die Demokratie erklären? Du machst dich doch lächerlich Karsten Bolz. Und nun würde ich sagen du bringst mir saubere Argumente und widerlegst mich, da ich fürchte dass du das nicht kannst lass einfach die Finger davon.

      • Moritz said, on 19/05/2014 at 19:21

        Du hast schlicht und ergreifend keine Ahnung von Verfassungsrecht.

        „Zum Grundgesetz, eine Verfassung welche über einen Grundrechtekatalog verfügt in dem jedes Grundrecht mittels einer untergeordneten Gesetzgebung eingeschränkt werden kann, Schreibt dir keine Grundrechte zu. Ist nicht demokratisch und gibt schlicht und ergreifend keine Grundrechte aus. Solltest du nicht wissen was ein Untergeordnetes Gesetz ist solltest du dich belesen, solltest du nicht wissen was ein GRUND Recht ist ebenfalls. Ein Gesetz welches Grundrechte einschränken kann müsste Verfassungsrang haben sprich ein Verfassungsgesetz sein, denn nichts steht über der Verfassung.“

        Woran sich nun zeigt, dass du dich mit Verfassungsrecht nicht auskennst: Seit jeher entscheidet das BVerfG, dass Grundrechtseinschränkungen durch Gesetze nicht grenzenlos passieren dürfen. Diese sog. Schranken-Schranke ist bei jedem Grundrecht ausnahmslos zu beachten. Es stimmt also nicht, dass kein Grundrechtsschutz übrig bleibt, nur weil man Grundrechte einschränken kann.

        Grundrechte müssen zwangsläufig einschränkbar sein. Andernfalls könnte der Staat überhaupt nicht mehr handeln und jedes Gesetz wäre verfassungswidrig. Denn jedes Gesetz mit Regelungscharakter greift zumindest in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) ein.

        ‚Untergeordnetes Gesetz‘ ist übrigens kein Fachbegriff, das hast du dir wohl ausgedacht. Meinst du damit vielleicht förmliche Gesetze?

        „Dies scheint in Deutschland anders zu sein, denn das deutsche Recht kennt keine untergeordneten Gesetze, nach deutschem Recht steht kein Gesetz über dem anderen und deswegen fehlt der Verfassungsrang des Grundgesetzes gänzlich. Zum Beispiel die USA macht das schön vor mit ihren Zusatzartikeln zur Verfassung. Diese sind im Grundgesetz nicht vorhanden.“

        Das stimmt ebenfalls nicht. Das Grundgesetz bindet die gesetzgebende Gewalt (Art. 1 III GG), damit ist es den förmlichen Gesetzen übergeordnet.
        Ein förmliches Gesetz muss keinen Verfassungsrang haben, damit es ein Grundrecht einschränken kann. Es muss das Grundrecht nur in rechtmäßiger Weise einschränken (Schranken-Schranke). Was soll da das Beispiel der US-Verfassung? Das US-amerikanische Strafrecht hat auch keinen Verfassungsrang (zumal es teilweise in den Bundesstaaten selbst geregelt wird).

        „Das gewöhnliche Strafrecht bricht hier den Verfassungsrang auf, Maßt ihn sich an, und das kann nach allen Gesichtspunkten was eine Verfassung zu erfüllen hat einfach nicht mit rechten Dingen zu gehen.“

        Das mag deine persönliche Meinung sein. Nur erstens maßt sich das Strafrecht keinen Verfassungsrang an (woher nimmst du das?) und zweitens müsstest du die Gesichtspunkte, die eine Verfassung zu erfüllen hat, hier mal näher erläutern.

        „Die bloße Aussage, “das Nähere regelt ein Bundesgesetz” reicht hier nicht aus damit das Allgemeine Recht den Verfassungsrang erlangt. Ergo es gibt keinen Verfassungsrang, das alles ist nur Schall und Rauch. 1945 mag das richtig gewesen sein, heute ist es ein Rechtsmangel der behoben werden muss.“

        Wie gesagt – das allgemeine Recht muss keinen Verfassungsrang erlangen. Es muss nur verfassungskonform sein. Das ist aber eine andere Frage.

      • drwittek said, on 19/05/2014 at 19:54

        Erzähl keinen Blödsinn Moritz, ich habe dir schon mal gesagt das Deutsche Recht hat Besonderheiten die es nirgends gibt, zumindest nicht in demokratischen Rechtsstaaten. Schwaffel jemanden anderen voll der sich von dir gerne manipulieren lässt mich jedenfalls kannst du nicht für Dumm verkaufen, denn ich bin keiner deiner üblichen Kunden, die du da liebevoll Reichsdeppen nennst.

        Nun noch mal für dich ein Allgemeines Gesetz welches NICHT Verfassungsrang genießt kann in keine demokratische Verfassung auf der ganzen Welt eingreifen. Also verdreh mir nicht das Wort im Mund. Dann bezeichne das unterwürfige Gesetzeben als Nachrangiges Gesetz. Jeder Depp hat es begriffen nur du nicht. Und ob etwas eingeschränkt werden muss oder nicht ist völlig egal, nicht egal ist dass es sich nicht um Gesetze mit Verfassungsrang handelt die ganz klar definieren in wie weit eingegriffen werden kann. Denn so wie das geschrieben ist kann einfach überall unbegrenzt eingegriffen werden solange nur zitiert wird. Wie ich schon sagte ist das Persönlichkeitsrecht gar nicht gesetzlich definiert, auch ist die Beleidigung nicht definiert, und viel andere Dinge nicht. Alle diese nicht definierten Gesetze greifen uneingeschränkt in verbriefte Grundrechte ein einfach so und wie das irgend ein Beamter Richter und Staatsanwalt oder ein popeliges Gesetz möchte. Den Rest muss ich gar nicht kommentieren, den du erzählst eben das was man dir bei gebracht hat. Du willst also wirklich behaupten das ein verfassungskonformes Gesetz den Verfassungsrang brechen kann, sich ihm gleichsetzt? Entschuldige aber du spinnst, denn wenn du den Quatsch den du da schreibst wirklich glaubst dann hast du keine Ahnung von demokratischem Verfassungsrecht sondern eben nur vom Deutschen welches überaus Undemokratisch ist, denn jedes Gesetz egal wo muss Verfassungskonform sein. Auf den Rest meines Kommentares musst du natürlich nicht weiter eingehen denn da stehst du ja Kilometer weit drüber. Das bin ich schon gewohnt, denn ihr lest nur das was ihr wollt, und der Rest wird ausgeblendet weil er nicht ins Bild passt.

        Also noch mal, lies gut und erkläre uns das, ansonsten auch für dich ein warmer Tipp. Lass die Finger davon!

        So so? Na dann erkläre uns doch einmal warum das Kabinett Adenauer zu fast 80% aus ranghohen Nazis bestanden hat, wo fand die Entnazifizierung statt? Erkläre doch mal warum ausgerechnet der BGH das Recht aus der Zeit des NS Regimes für geltendes Recht erklärte, ja sogar das Bedauern ausgesprochen hat dass die Alliierten so gewütet haben im deutschen Recht? Und erkläre doch mal warum eben dieser BGH einen Führerbefehl einem Gesetz gleich gestellt hat? (näheres findet sich im Internet) Und nun sage uns warum sich der BGH anmaßte Urteile des Tribunals zu revidieren, und erkläre warum der letzte Verurteilte bereits nach 10 Jahren begnadigt wurde? In Deutschland gab es wenige Begnadigungen soweit ich weiß im „Zivilen“Bereich gar nie. Warum wurden also ausgerechnet die braunen Schergen begnadigt? Und warum waren alle Richter und Juristen wieder in der BRD und der DDR als Richter und Juristen beschäftigt. Und warum wurde nicht ein einziger Jurist verurteilt für seine Verbrechen innerhalb der NS Zeit? Und weshalb wurden Ranghohe Ex Nazis mit dem Bundesverdienstkreuz am goldenen Band behangen?

        Besteht da keine Sympatie von Seiten des Bund, und wurden da nicht evtl. Verbrecher geehrt?
        Geschichtsbücher sollte man lesen, man sollte aber auch das lesen was einem Unangenehm aufstößt, denn wenn man das liest dann könnte es zu einem leichten Umdenken kommen. Und vor allem darf man nicht vergessen, das gilt auch für die Klungeleien nach dem Krieg.
        Im Übrigen ich bin nicht gegen die BRD sondern gegen das System in der BRD. Denn es ist das alte System welches nie zu keinem Zeitpunkt beseitigt wurde. Sowohl das Staatssystem als auch das Rechtssystem erfuhr nie eine Heilung.
        Und es ist völlig egal ob du diesen Staat als Rechtsstaat begreifen möchtest weil du eben ein Rechthaber bist. In die Rechtspraxis haben deine Theorien nie Einzug gehalten.

        Um zu einem Abschluss zu kommen, diese sogenannte Entnazifizierung war nichts weiter als ein Programm welches die Phase der Theorie nie überwunden hat. Wir durften nie etwas hinterfragen, wir durften auch nie etwas kritisieren, sie wurde von den Alliierten verordnet und durch den Bund aufgehoben. Die da oben allerdings machten sich da gar nichts draus, die ließen sich feiern und mit Lametta behängen. Und diese braunen wollten uns damals wie heute die Demokratie erklären? Du machst dich doch lächerlich Karsten Bolz. Und nun würde ich sagen du bringst mir saubere Argumente und widerlegst mich, da ich fürchte dass du das nicht kannst lass einfach die Finger davon.

        Und einen lieb gemeinten Rat lall mich nicht voll mit deinem programmierten Mist es langweilt nämlich allmählich ständig die selben Geschichten hören zu müssen. Denn an diesem Punkt zieht ihr mit jedem Reichsdeppen gleich. Ihr könnt euch das gar nicht vorstellen dass es auch noch richtige aufrechte Patrioten gibt, und darüber hinaus waschechte Demokraten, die begriffen haben dass wir keine Demokratie mehr haben. Ihr unterscheidet nur noch zwischen Depp und Reichsdepp, und nun rate mal in welche der beiden Gruppen du dich zählen darfst.

      • drwittek said, on 19/05/2014 at 20:28

        Und noch was mein Liebelein, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung fällt dann betrifft das nur das Verfassungsrecht nicht aber die Allgemeine Gesetzgebung. Es entscheidet nur in wie fern diese Angewendet werden darf. Und auch da hängt es eben von der Auslegung der Richter ab. Der BGH war da schon ganz anderer Meinung und hat auch schon Urteilssprüche aufgehoben. Nachlesen kannst du solche Sachen zum Beispiel hier.

        http://akj.rewi.hu-berlin.de/
        Solltest du Jurist sein oder solltet ihr zwei speziellen Freunde Juristen sein dann sagt doch euren Kollegen mal das sie einen an der Waffel haben.

      • Moritz said, on 19/05/2014 at 23:10

        „Erzähl keinen Blödsinn Moritz, ich habe dir schon mal gesagt das Deutsche Recht hat Besonderheiten die es nirgends gibt, zumindest nicht in demokratischen Rechtsstaaten.“

        Welche Besonderheiten sollen das sein? Und welche Rechtsstaaten sind deiner Ansicht nach denn demokratisch? Und solltest du wieder mit deinem geliebten Österreich anfangen – ist dir bereits aufgefallen, dass die österreichische Verfassung gar keine (!) Grundrechte enthält?

        „Nun noch mal für dich ein Allgemeines Gesetz welches NICHT Verfassungsrang genießt kann in keine demokratische Verfassung auf der ganzen Welt eingreifen“

        Nenn‘ mir eine Rechtsordnung, in der das so ist. Verstehst du überhaupt, was du damit sagst? Wenn also eine Verfassung irgendeines Landes gewisse Rechte gewährt, dann muss jedes Gesetz dieses Landes zwingend Verfassungsrang haben, sollte es darin eingreifen. Das ist in KEINEM Land der Welt so, z.B. weder in Frankreich noch in den USA.

        „Denn so wie das geschrieben ist kann einfach überall unbegrenzt eingegriffen werden solange nur zitiert wird.“

        Du hast meinen Beitrag scheinbar nicht gelesen. In Deutschland wird nicht (!) unbegrenzt in Grundrechte eingegriffen. Jeder Grundrechtseingriff wird am Maßstab der Verhältnismäßigkeit geprüft. Ich wiederhole: Ein Gesetz kann nicht unbegrenzt in Grundrechte eingreifen. Diese Behauptung ist schlicht falsch.Das Zitiergebot hat damit überhaupt nichts zu tun (und gilt noch nicht einmal für alle Grundrechte).

        „Wie ich schon sagte ist das Persönlichkeitsrecht gar nicht gesetzlich definiert, auch ist die Beleidigung nicht definiert, und viel andere Dinge nicht. Alle diese nicht definierten Gesetze greifen uneingeschränkt in verbriefte Grundrechte ein einfach so“

        Du bist also der Meinung, dies müsste alles definiert sein. Wie genau stellst du dir so eine Verfassung vor? In der JEDER Rechtsbegriff definiert ist? (Eigentum, Besitz, Kauf, Tausch, Sache, Gewerbe, Arbeitsvertrag etc.) Das ist überhaupt nicht möglich. Und: Nenn mir eine Verfassung auf dieser Welt, die diese Begriffe definiert.

        „Du willst also wirklich behaupten das ein verfassungskonformes Gesetz den Verfassungsrang brechen kann, sich ihm gleichsetzt?“

        Das will ich gar nicht behaupten. Ein verfassungskonformes Gesetz bricht die Verfassung nicht, denn es ist ja verfassungskonform. Wo hast du da Verständnisschwierigkeiten?

        „Erkläre doch mal warum ausgerechnet der BGH das Recht aus der Zeit des NS Regimes für geltendes Recht erklärte, ja sogar das Bedauern ausgesprochen hat dass die Alliierten so gewütet haben im deutschen Recht? Und erkläre doch mal warum eben dieser BGH einen Führerbefehl einem Gesetz gleich gestellt hat? (näheres findet sich im Internet)“

        Um das erklären zu können musst du schon eine genaue Quelle nennen. Du kannst nicht verlangen, dass ich dir etwas erklären soll, aber dann pauschal auf das Internet verweisen. Wenn du diese These aufstellst aber nicht belegst ist es bloß eine Behauptung. Wenn du der Meinung bist, du müsstest dies nicht belegen – bleibt es weiterhin eine Behauptung.

        „Und nun sage uns warum sich der BGH anmaßte Urteile des Tribunals zu revidieren, und erkläre warum der letzte Verurteilte bereits nach 10 Jahren begnadigt wurde? In Deutschland gab es wenige Begnadigungen soweit ich weiß im „Zivilen“Bereich gar nie. Warum wurden also ausgerechnet die braunen Schergen begnadigt? Und warum waren alle Richter und Juristen wieder in der BRD und der DDR als Richter und Juristen beschäftigt. Und warum wurde nicht ein einziger Jurist verurteilt für seine Verbrechen innerhalb der NS Zeit? Und weshalb wurden Ranghohe Ex Nazis mit dem Bundesverdienstkreuz am goldenen Band behangen?“

        Wieder mal ein Beispiel für deine juristische Unkenntnis: Begnadigungen im „Zivilbereich“ gibt es tatsächlich keine. Wovon sollte man denn da begnadigen?? Und zu deinen übrigen Fragen: Ich bin Jurist, kein Historiker. Aber wenn du mir entsprechende Fälle nennst lässt sich das sicher recherchieren.

        „Und noch was mein Liebelein, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung fällt dann betrifft das nur das Verfassungsrecht nicht aber die Allgemeine Gesetzgebung. Es entscheidet nur in wie fern diese Angewendet werden darf. Und auch da hängt es eben von der Auslegung der Richter ab.“

        Falsch. Das BVerfG entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von einfachen Gesetzen. Sprich die allgemeine Gesetzgebung. Es erklärt auch manchmal Vorschriften aus dem BGB für verfassungswidrig.

        „Der BGH war da schon ganz anderer Meinung und hat auch schon Urteilssprüche aufgehoben. Nachlesen kannst du solche Sachen zum Beispiel hier.“

        Der BGH hat wessen Urteilssprüche aufgehoben – die des BVerfG? Definitiv ist das niemals vorgekommen, denn dieses Recht hat der BGH nicht. Solltest du das Gegenteil behaupten – nenn‘ bitte die genaue Entscheidung. Das dürfte ja nicht schwierig sein, wenn du dies so genau weißt.

      • drwittek said, on 20/05/2014 at 01:18

        Oh Mann oh Mann das kann doch einfach nicht wahr sein!

        Welche Besonderheiten sollen das sein? Und welche Rechtsstaaten sind deiner Ansicht nach denn demokratisch? Und solltest du wieder mit deinem geliebten Österreich anfangen – ist dir bereits aufgefallen, dass die österreichische Verfassung gar keine (!) Grundrechte enthält?

        Ist ja wohl nicht wahr was du da für nen Müll erzählst, natürlich hat Österreich einen Grundrechtekatalog Das Ding nennt sich Grundrechtekatalog, und ist in mehreren Verfassungsgesetzen definiert, und genau darum geht es um Verfassungsgesetze welche die Eingriffe in Grundrechte definieren. http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(%C3%96sterreich)

        Nenn’ mir eine Rechtsordnung, in der das so ist. Verstehst du überhaupt, was du damit sagst? Wenn also eine Verfassung irgendeines Landes gewisse Rechte gewährt, dann muss jedes Gesetz dieses Landes zwingend Verfassungsrang haben, sollte es darin eingreifen. Das ist in KEINEM Land der Welt so, z.B. weder in Frankreich noch in den USA.

        NEIN verdammt noch mal sondern nur solche die in Verfassungsrecht eingreifen sprich in verbriefte Grundrechte. Denn das entspricht Verfassungsrecht sie genießen Verfassungsrang. Lies was ich schreibe!

        Du hast meinen Beitrag scheinbar nicht gelesen. In Deutschland wird nicht (!) unbegrenzt in Grundrechte eingegriffen. Jeder Grundrechtseingriff wird am Maßstab der Verhältnismäßigkeit geprüft. Ich wiederhole: Ein Gesetz kann nicht unbegrenzt in Grundrechte eingreifen. Diese Behauptung ist schlicht falsch.Das Zitiergebot hat damit überhaupt nichts zu tun (und gilt noch nicht einmal für alle Grundrechte).

        Doch wird, und wenn eine Gesetz nicht passt dann wird eben an der Verfassung herum geschustert damit es passt. Eine Verfassung welche so viele Änderungen ertragen musste wie die Deutsche gibt es Weltweit kein zweites mal. Und so eine Verfassung ist keine sondern das ist ein Dreck der alles andere als stabilisierend sein kann. Wo ist denn hier noch ein Fundament vorhanden? Ich glaube du weißt gar nicht was eine Verfassung überhaupt darstellt!

        Du bist also der Meinung, dies müsste alles definiert sein. Wie genau stellst du dir so eine Verfassung vor? In der JEDER Rechtsbegriff definiert ist? (Eigentum, Besitz, Kauf, Tausch, Sache, Gewerbe, Arbeitsvertrag etc.) Das ist überhaupt nicht möglich. Und: Nenn mir eine Verfassung auf dieser Welt, die diese Begriffe definiert.

        Logisch muss das definiert sein schon wegen der Rechtssicherheit, jeder muss ja wissen was diese Persönlichkeitsrechte überhaupt sind und was sie umschreiben. Es geht in einem Rechtsstaat nicht nach dem Motto „Ha du hast Persönlichkeitsrechte“ Na und die wären? „Weiß ich auch nicht, klingt aber schön schreiben wir es mal in die Verfassung rein“ Bist du noch ganz in Ordnung? Mal die Frage was für ein Rechtsbewusstsein hast du überhaupt?

        Das will ich gar nicht behaupten. Ein verfassungskonformes Gesetz bricht die Verfassung nicht, denn es ist ja verfassungskonform. Wo hast du da Verständnisschwierigkeiten?

        Nein es bricht weil es grundlegende Elemente der Verfassung nichtig macht. Und nun noch mal, greift ein Gesetz in grundlegend verbriefte Elemente einer Verfassung ein benötigt es Verfassungsrang. In jdem anderen demokratischen Land ist das so nur in Deutschland nicht.
        Um das erklären zu können musst du schon eine genaue Quelle nennen. Du kannst nicht verlangen, dass ich dir etwas erklären soll, aber dann pauschal auf das Internet verweisen. Wenn du diese These aufstellst aber nicht belegst ist es bloß eine Behauptung. Wenn du der Meinung bist, du müsstest dies nicht belegen – bleibt es weiterhin eine Behauptung.

        Laber mich nicht voll ich gab dir eine Quelle an und es finden sich noch mehrere im Netz welche allesamt von Juristen verfasst wurden. Und ansonsten suchst du selbst ich bin nicht dein Bimbo. Oder weißt du nicht wie man Google benutzt, Stichwörter hab ich dir geliefert. Sollte es dir nicht bekannt sein dass der BGH gewisse Urteile aufgehoben hat dann ist es dein Problem.

        Wieder mal ein Beispiel für deine juristische Unkenntnis: Begnadigungen im “Zivilbereich” gibt es tatsächlich keine. Wovon sollte man denn da begnadigen?? Und zu deinen übrigen Fragen: Ich bin Jurist, kein Historiker. Aber wenn du mir entsprechende Fälle nennst lässt sich das sicher recherchieren.

        Und was denkst du warum ich Zivilen Bereich geschrieben habe und nicht RECHT und dies in Anführungszeichen gesetzt habe? Damit du wieder ein dämliches Argument bringen kannst wie dumm doch alle anderen sind. Mit Zivil ist natürlich der Zivilist gemeint der sich strafbar gemacht hat, und nicht der Wachsoldat, oder glaubst du ich bin dumm und kenne den Unterschied zwischen bürgerlichem Recht und dem Verhältnis Staat und Bürger nicht?

        Falsch. Das BVerfG entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von einfachen Gesetzen. Sprich die allgemeine Gesetzgebung. Es erklärt auch manchmal Vorschriften aus dem BGB für verfassungswidrig.

        Genau das hab ich geschrieben es entscheidet in Verfassungsfragen und ob ein Formalgesetz angewendet werden kann. Es entscheidet also nicht über das Allgemeine Gesetz sondern über dessen Anwendbarkeit in Verfassungsfragen.

        Der BGH hat wessen Urteilssprüche aufgehoben – die des BVerfG? Definitiv ist das niemals vorgekommen, denn dieses Recht hat der BGH nicht. Solltest du das Gegenteil behaupten – nenn’ bitte die genaue Entscheidung. Das dürfte ja nicht schwierig sein, wenn du dies so genau weißt.

        Ich habe dir den Link geschickt such es dir selbst raus, ich bin nun mal nicht dein Bimbo! Du glaubst wohl du musst nicht recherchieren das müssen nur andere tun oder wie? Setz dich auf den Hintern und lern was. Ist also noch nie vor gekommen nein? Wirklich nicht? Dann leis doch noch mal, es betrifft sogar ein Urteil welches von den Reichsdeppen gerne her genommen wird um zu sagen, das es seit dem 08.Mai. 1945 keine Beamten mehr gibt. Guggst du hier!

        http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/99-1/g131.html

        Hinweis des Admins. Ab zwei Links muss ich einen Kommentar erst freischalten, damit er gelesen werden kann.

      • drwittek said, on 20/05/2014 at 01:42

        Ach so ja und noch etwas, in Österreich genießt die Charta für Menschenrechte Verfassungsrang, nicht wie in Deutschland in dem man sie mit biegen und brechen als Allgemeines Gesetz mal in Erwägung gezogen hat. Österreich hat auf jeden Fall mehr Demokratie als Deutschland, obwohl es auch dort noch einiges zu machen gibt. Aber ich rede viel lieber von der Schweiz, oder hältst du uns alle zu Dumm für diese Art Demokratie? Bist du der Schlaueste der uns allen sagt dass wir die tollste und beste Demokratie auf der ganzen Welt haben, und bist du der schlaueste der uns sagt das das deutsche Rechtssystem das allerbeste ist? Ich mag dich doch bitten wenn du auf Beiträge von mir eingehst dann zitiere sie Vollständig. Ansonsten sehe ich dich als Troll an der sich die Sahnestückchen Rauspickt um nicht auf das ganze Thema eingehen zu müssen und dessen einziges Bestreben ist jemanden anderen dumm da stehen lassen zu können. Noch mal für dich, ich hab die Nase voll von deinen Satzfetzen und Worthülsen, den dummen Quatsch muss man schon seit Jahren im Internet lesen. Es ist immer wieder der selbe Mist der nur auf Reichsdeppenquatsche eine Antwort weiß, ich bin aber nun mal kein Reichsdepp also antworte mir auch nicht als wäre ich einer.

      • drwittek said, on 20/05/2014 at 08:22

        Und Moritz oder auch Herr Bolz bevor ihr antwortet, nehmt euch folgendes zu Herzen.
        Der Begriff der herrschenden Meinung wird in der Rechtswissenschaft bedeutsam, wenn sich bei einer konkreten Fragestellung logisch mehrere gangbare Lösungsansätze zeigen. Er bezeichnet die Auffassung, die von der Mehrzahl der mit diesem Problem befassten Juristen vertreten und damit als vorherrschende Meinung zur Lösung einer Rechtsfrage angewendet wird (→ Juristische Fachsprache). Sie wird üblicherweise knapp durch hM oder h.M. abgekürzt.

        Der Begriff ist insofern unpräzise, als in der Rechtswissenschaft üblicherweise zwischen den Rechtsauffassungen der Rechtsprechung (Rspr.) und Literaturmeinungen differenziert wird. Da sich eine der gängigen Rechtsprechung zuwiderlaufende Ansicht in der Praxis, also gerichtlich, kaum durchsetzen lässt, kann sie auch dann nicht als herrschende Meinung gelten, wenn sie von der Mehrheit der Juristen so vertreten wird.

        Es ist also kein Geheimnis das in Juristenkreisen eine Meinung herrscht. Nehmen wir uns mal das Wort Meinung vor, dann werden wir feststellen das Meinung aus zwei Wärtern besteht. Nämlich Mein und ung. Was will ich euch damit sagen? Nun Mein ist ein Altes Wort und bedeutet „Falsch, oder Lüge“ Wie zum Beispiel „Meineid“ Es ist schon recht Zweifelhaft dass eine Falsche Ansicht die Herrschaft übernommen hat. Und das im Rechtswesen – wo doch möglichst viel Gerechtigkeit anstatt einer Lüge herrschen soll.

        Keinesfalls kann es etwa eine herrschende Meinung bei einer abweichenden Rechtsprechung des zuständigen obersten Bundesgerichts (etwa dem Bundesgerichtshof) geben. Insofern wird der Begriff häufig nur in Bezug jeweils auf die Rechtsprechung oder die Lehre verwendet.

        Man hat euch also Mist bei gebracht, und ihr gebt den Mist an uns weiter.
        Eine Definition, wann eine Meinung herrschend ist, kann allerdings in der argumentativen Wissenschaft nicht trennscharf gegeben werden. Zur noch genaueren Unterscheidung wird daher etwa die ganz herrschende Meinung, die teilweise vertretene Ansicht oder andere Ansicht oder die „frische“ im Vordringen befindliche Meinung angeführt.

        Ist doch Super oder? Eine Lüge wird einfach durch eine andere ersetzt. Ja ja ihr Juristen verwendet schon ein präzises Deutsch, das muss man euch lassen!

  9. Karsten Bolz said, on 19/05/2014 at 00:29

    @drwittek: „… deutsche Verfassung … ist … keine Demokratische Verfassung“

    Da scheinst mit Deiner Meinung aber ziemlich allein zu stehen. Außer einigen wenigen, die am äußerst linken und rechten politischen Spektrum angesiedelt sind, stellt niemand diese Behauptung auf. Lediglich in Nordkorea und ein paar anderen Staaten auf der Erde wirst Du Nachläufer Deiner These finden. Ansonsten wird’s ziemlich dünn mit Vertretern dieser Behauptung.

    „… die alten Nazi Bazis haben das schon geschickt eingefädelt mit dem Kalten Krieg, denn auch der ist eine deutsche Erfindung.“

    Der Kalte Krieg war mitnichten eine deutsche Erfindung und wurde erst recht nicht von irgendwelchen Nazis eingefädelt. Er ergab sich schlicht aus dem Gegenüberstehen des westlichen Machtblocks (Westeuropa und USA) und dem östlichen (UdSSR und deren Vasallen) in der Mitte Europas.

    „Wenn wir uns Geschichte Deutschlands ab 1933 anschauen dann lief es doch genau so wie die Deutschen sich das vorgestellt haben.“

    Die Teilung Europas entsprach ebenfalls nicht den Vorstellungen oder gar dem Willen der Deutschen aus der damaligen Zeit. Die Literatur aus der Nachkriegszeit sowie damalige Geschichtsbücher belegen das. Daß heute die BRD zu den führenden Wirtschaftsmächten gehört, ist politisch allein nicht begründbar. Wäre es nämlich so, müßten andere Staaten sich wirtschaftlich auf deutschem Niveau befinden. qed.

    Es lohnt sich manchmal, Geschichtsbücher zu lesen.

    • drwittek said, on 19/05/2014 at 16:45

      Manchmal lohnt es sich nicht zu viel zu lesen sondern zu denken, oder mehr zu lesen weil es zum denken anregen könnte. Denn wer dem einseitig gelesenen all zu viel Bedeutung zu misst der muss sich unterstellen lassen das er programmiert wurde.

  10. Karsten Bolz said, on 23/05/2014 at 09:53

    Zu drwittek am 16.05.um 13:18

    „Jetzt sage ich es dir eben noch mal JDavis. kein einziges Land hat jemals das deutsche Rechtssystem übernommen nicht eines“

    Da ich diese Schlagzeile gerade im Fokus Online lese:
    „Amerikaner schrieben ihre Verfassung von den Deutschen ab
    ie amerikanische und die französische Verfassung gelten als vorbildlich – auch für das deutsche Grundgesetz, das heute vor 65 Jahren verabschiedet wurde. Was kaum jemand weiß: Die amerikanischen Gründerväter orientierten sich an Vorlagen aus dem deutschen Reich.“

    • drwittek said, on 23/05/2014 at 18:15

      Ja natürlich, gerade die Amerikaner die wohl eine weit aus ältere Verfassung „1787“ haben dürften als die Deutschen. übrigens eine der ältesten heute noch in Kraft gesetzten Verfassungen. Ich glaube im Jahre 1787 sind die Deutschen gerade von den Bäumen gestiegen.

      • drwittek said, on 23/05/2014 at 18:22

        Die erste deutsche Verfassung, die man als deutsche Verfassung bezeichnen konnte, war die Bundesakte 1815 dann kam lange nix und man versuchte es mit der Pauluskirchen Verfassung, die wurde nie umgesetzt. Dann kam der NDB und dann das Doitsche Rrrrroich.

  11. Karsten Bolz said, on 25/05/2014 at 22:54

    @drwittek

    Manchmal ist es in einer Diskussion hilfreich, sich mit dem Inhalt eines als Diskussionsargument ins Feld geführten Artikel zu befassen, statt lediglich die (in diesem Fall von mir zitierte) Schlagzeile zu zerlegen. Der Artikel ist immer noch unter der Rubrik „Politik“ zugänglich. Der Hinweis gehört aber vermutlich zur Gattung „vergebene Liebesmüh“, da Du ihm nicht nachgehen wirst, weil Lesen offensichtlich zu Deinen Stärken gehört.

    • drwittek said, on 26/05/2014 at 13:50

      Nimm dir ein Beispiel dran, und vor allem schau darauf das ich kein neues Thema begonnen habe sondern auf eines ein gegangen bin, der Verfasser des Beitrages auf den ich eingegangen bin hat selbst mit den Worten begonnen und ich zitiere:

      Das gehört jetzt zwar nicht hier her aber.. Zitat Ende.
      Zu den amerikanischen Gründungsvätern, wie sollten die sich am Recht des Deutschen Reichs orientiert haben wenn doch das Deutsche Reich erst 1871 gegründet wurde? Davor war es ein Norddeutscher Bund und davor gehörten wir den Römern. Ich sagte bereits geschichtlich ist die Verfassung der USA die zweit älteste denn älter ist nur noch die aus St. Marino welche sich auf das Jahr 1600 datieren lässt und heute noch in Kraft ist. Also wo besteht hier dein geistiges Defizit im begreifen von dämlichen Fokus Texten und der Realität? Und Recht hast du ich werde ihm nicht nachgehen da du es ja so oder so versäumt hast wenigstens einen Link zum Artikel zu posten. Es ist mir mit Verlaub zu dumm mich damit zu befassen. Ansonsten sind wir immer noch beim Thema – Unterschied zwischen Souveränität Verfassungsstaat und Demokratie und Recht. Und da nun endgültig dein Fokusbeitrag als Ente enttarnt worden ist, steht fest kein einziger Staat der Welt hat jemals VOLLUMFÄNGLICH deutsches Recht umgesetzt. Und einzelne Elemente werden deswegen umgesetzt weil man dann unter den Staaten besser interagieren kann. Wie du siehst pflegt Deutschland seine Kriegspolitische Unterwanderungstradition nach preußischem Vorbild. Dies ohne Waffengewalt, dafür durch ein falsches scheinheiliges Spiel und letztendlich durch Waffendeals. Denn auch so kann man Kriege führen in dem man Völker gegeneinander hetzt und ihnen Kriegsmaterial verschachert. Das daß nicht in dein Köpfchen will ist mir völlig Wurscht.

      • Karsten Bolz said, on 28/05/2014 at 20:33

        @drwittek 26/05/2014, 13:50 „Und Recht hast du ich werde ihm nicht nachgehen …“
        Es wäre ja auch zu schwierig, sich mit Inhalten zu befassen.

        „… da du es ja so oder so versäumt hast wenigstens einen Link zum Artikel zu posten.“
        Na, wenn’s denn zu zu viel Gehirnschmalz in Anspruch nimmt, im Browser „www.focus.de“ einzugeben und die genannte Rubrik „Politik“ auszuwählen (Mein Hinweis: ‚Der Artikel ist immer noch unter der Rubrik “Politik” zugänglich.‘), hier der Link:

        http://www.focus.de/wissen/experten/burgdorf/die-deutsche-magna-charta-enthuellt-franzosen-und-amerikaner-schrieben-ihre-verfassungen-ab_id_3864941.html

        Anmerkung: Inzwischen ist der Artikel hinter anderen in den Hintergrund gerückt, er ist aber in der Rubrik „Politik“ über die Suche nach „amerikaner verfassung“ auffindbar. Das ist natürlich nicht notwendig, wenn man den genannten Link verwendet.

      • Karsten Bolz said, on 28/05/2014 at 20:53

        Zu „kein einziger Staat der Welt hat jemals VOLLUMFÄNGLICH deutsches Recht umgesetzt.“

        Stimmt! Ich kann Dir nur VOLLUMFÄNGLICH zustimmen. Kein einziger Staat der Welt hat ein deutsches Gesetz wortwörtlich übernommen. Selbst die Strafbewehrung gegen das Klauen von Kirschen ist von Staat zu Staat anders formuliert mit möglicherweise unterschiedlichem Strafmaß.

        Sinnigerweise verwenden andere Staaten üblicherweise die gängige(n) Landessprache(n) statt Deutsch, da wird’s mit dem VOLLUMFÄNGLICHen Umsetzen per se schon schwierig. [Satire aus]

      • drwittek said, on 28/05/2014 at 21:56

        Willst du dich hier wichtig machen mit deinem dämlichen Geschwätz? Wen willst du verarschen dich selbst? Vollumfänglich ist nicht Wort wörtlich.

  12. Karsten Bolz said, on 25/05/2014 at 22:56

    Entschuldigung für den Fehler. Der letzte Satz muß natürlich mit „weil Lesen offensichtlich nicht zu Deinen Stärken gehört.“ enden.

    • drwittek said, on 26/05/2014 at 14:03

      Und zu deinen Stärken gehört es offensichtlich nicht gelesenes zu verstehen. Du versuchst hier allen ernstes Deutsches Recht auf Verfassungsrecht zu beschränken. Und dann musst du solch einem Dummen Menschen wie mir doch mal erklären warum das deutsche Recht älter ist als das Derzeitige Verfassungsrecht.

      Normalerweise geht nämlich das Allgemeine Recht aus den Verfassungsgrundsätzen hervor und nicht anders herum. Da die deutsche Verfassung aber jünger ist als das deutsche Recht, kann es doch nur so sein dass sich die Verfassung dem Allgemeinen Recht angepasst hat und nicht wie es normal sein soll anders herum. Und das nennst du eine demokratische Verfassung? Ich nicht denn bis auf wenige Reformen hat sich das deutsche Recht in allen bisherigen deutschen Staatsorganisationen anwenden lassen. Alles Lug und Trug und Manipulation, und was noch viel schlimmer ist und das eigentliche Übel ist das deutsches Verfassungsrecht politisiert wird anstatt Rechtswissenschaftlich behandelt wird. Zeiten wie in der DDR wo Gesetz Staat und Justiz und Politik nichts mit Rechtswissenschaft zu tun hatten, sondern eben mit Politik. Alle heute geltenden Gesetze sind was sie immer schon gewesen sind in Deutschland, politische Gesetze und eine politische Rechtsprechung nach politischen Gesichtspunkten die alles andere als demokratisch sind.

  13. Karsten Bolz said, on 28/05/2014 at 21:29

    „Normalerweise geht nämlich das Allgemeine Recht aus den Verfassungsgrundsätzen hervor und nicht anders herum.“

    Wie meinen? Nenne bitte EINEN Staat, in dem sich allgemeines Recht erst aus irgendwann formulierten Verfassugsgrundsätzen entwickelt hätte.

    Großbritannien besitzt bis heute keine kodifizierte Verfassung. Dennoch wird wohl niemand bestreiten, daß dort „Allgemeine Rechte“ existieren (aus Gewohnheitsrecht, erlassene Gesetze sowie das „Common Law“ bilden das britische Verfassungsrecht).

    Nebenbei: Ausführungen zum DDR-Recht und der dort praktizierten Wirklichkeit kannst Du Dir mir gegenüber schenken. Ich wurde dort geboren und konnte oft dorthin reisen und mit Verwandten und Bekannten dort auch über Politik usw. diskutieren. (Eingebuchtet wurde aus dem mir bekannten Kreis gottseidank keiner.) Dafür hatte die Stasi wenigstens eine Akte über mich.SBZ-/DDR-Schein und Sein lagen schon sehr, sehr lange im Mittelpunkt meines Interesses.

    • drwittek said, on 28/05/2014 at 21:57

      Steig mir in die Tasche mit deinem dämlichen Gelaber es interessiert niemanden was ein Systemdepp zu berichten hat merk dir das eure Zeit ist abgelaufen und die Zeit des deutschen Rechtssystems neigt sich ebenfalls dem Ende zu.

      • drwittek said, on 28/05/2014 at 22:06

        Und dein Akte im Ausland interessiert auch niemanden, ich sagte lediglich dass die DDR nicht deutsches Recht hatte was auch immer du in diese Aussage hinein interpretieren magst, das zeugt schon davon was du für einen schwachen Verstand hast. Eben typisch dumm Ossi ihr bleibt immer das was ihr seid egal wie lange ihr im Westen seid dumme Denunzianten.

      • drwittek said, on 28/05/2014 at 22:14

        Was in GB so an der Tagesordnung ist interessiert niemanden, wichtig ist was hier ist und hier ist deutsches Recht älter als das derzeitige Verfassungsrecht weil es nie erneuert wurde. Ergo die Verfassung passte sich dem Allgemeinen Recht an und nicht anders herum. Was einen erheblichen Mangel darstellt, und wenn du das nicht begreifen willst ist es eben deine Sache richtige Demokraten sehen das anders für die gibt es nur eine einzige Art der Demokratie weil es eben nur eine gibt. Alles andere sind Diktaturen und es ist völlig Wurscht was die sich für Bezeichnungen geben. Entscheidet ein anderer als das Staatsvolk über sein Schicksal ist es keine Demokratie mehr Punkt.

      • Karsten Bolz said, on 29/05/2014 at 10:22

        @drwittek 28/05/2014, 21:57:

        Jetzt tut es mir schon fast leid, daß Du meinetwegen so tief in die braune stinkende Masse greifen mußt, um solche Worte zu finden. Zum letzten Teil des Satzes: Dann drück mal schön, dem deutschen Rechtssystem wird’s schon nicht schaden.

      • drwittek said, on 29/05/2014 at 19:08

        Wo siehst du denn die stinkende braune Kiste, hast du ein Rad ab kann das sein? Falls du den Dummossi ansprechen willst dann müsst gerade ihr nichts von brauner Kiste reden, Dummossi ist eben Dummossi. Braun könnte unter Umständen rassistisch ein wenn man denn dann Rassismus überhaupt auf den Menschen anwenden könnte, kann man aber rein wissenschaftlich gesehen nicht. Und guggst du das Arbeitsgericht Stuttgart ist total rassistisch das stimmt mir nämlich zu 😉 Dumm Ossi

        http://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Stuttgart_17-Ca-890709_Bewerber-abgelehnt-Bezeichnung-als-Ossi-stellt-keine-entschaedigungswuerdige-Diskriminierung-dar.news9507.htm

  14. Karsten Bolz said, on 29/05/2014 at 10:29

    @drwittek said, on 28/05/2014 at 22:06

    „Und dein Akte im Ausland“: Seit wann waren SBZ/DDR im Westen Ausland?
    „ich sagte lediglich daß die DDR nicht deutsches Recht hatte“ Doch, sie hatte. Da Du mir aber nicht glaubst, frag einfach den nächsten Juristen bei Dir ums Eck.

    • drwittek said, on 29/05/2014 at 19:36

      Nein hatte sie nicht Deutsches Recht wurde per Verfassungsgesetz abgeschafft und in DDR Recht umgewandelt. Da blieb nichts übrig von deutschem Recht.

    • drwittek said, on 31/05/2014 at 22:33

      Schon immer seit der Krieg um ist, und es juckt auch nicht wie die West Justiz das bewertet hat denn die konnte letztendlich nur für sich entscheiden, nicht aber für die DDR und die sah sich nun einmal ab spätestens 1968 Unabhängig du Souverän. Die DDRler waren Rucksachdeutsche und sie sind es immer noch. Sie sollten ihre Mauer wieder hoch ziehen und das 3 mal höher als vorher, und die ganzen SED Penner raus aus dem Bundestag. Hätte den Vorteil dass es 80% weniger Reichsdeppen gäbe, und 100% weniger Beseitiger der Demokratie.

  15. Karsten Bolz said, on 29/05/2014 at 10:54

    @drwittek: “kein einziger Staat der Welt hat jemals VOLLUMFÄNGLICH deutsches Recht umgesetzt.”

    Karsten Bolz: „Ich kann Dir nur VOLLUMFÄNGLICH zustimmen. […]“

    drwittek; „Vollumfänglich ist nicht Wort wörtlich.“

    Jetzt nehm ich’s mal wörtlich, ist’s auch nicht recht…

    • drwittek said, on 29/05/2014 at 19:32

      Genau, wir nix reden von Worte sondern reden von System. Also nix Texte von Gesetz nein nix weißt du? Ganze System von Recht nix nur Worte Vielleicht verstehst du Rucksackdeutsch ja besser. Zur Verfassung guggscht du folgende Text!

      Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Normunterworfenen wird durch sie begrenzt. Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus.

      Also Normunterworfenen, dies ist in Deutschland eben nicht so, denn dem GG hat sich nichts unterworfen, keine Norm sondern das GG hat sich bestehenden Normen angepasst. Und nun kommt es beachte gut was da steht, besonderes Augenmerk auf den letzten Satz.

      Die Begriffe Staatsrecht und Verfassungsrecht sind weitgehend deckungsgleich und werden häufig synonym verwendet. Nach wohl herrschender Meinung ist das Verfassungsrecht eine Teilmenge des Staatsrechts: Alles Verfassungsrecht ist Staatsrecht, aber nicht alles Staatsrecht ist Verfassungsrecht. Im deutschen Recht sind Rechtsnormen, die kein Verfassungsrecht sind, aber dem Staatsrecht zugerechnet werden, etwa das Parteiengesetz, das Bundeswahlgesetz, das Wahlprüfungsgesetz, das Abgeordnetengesetz; also Gesetze, die aufgrund eines Verfassungsauftrags erlassen wurden, oder einfachgesetzliche Regelungen, welche die Verfassung ergänzen.

      Also genau das was ich gesagt habe einfache Gesetze erhalten in Deutschland Verfassungsrang ohne Verfassungsgesetze zu sein, eine höchst zweifelhafte juristische Spitzfindigkeit, und das ist ein Rechtsmangel. Wäre das überall so dann hätte man nicht Deutschland als Beispiel genommen. Weiter geht’s.

      Nach anderer Ansicht reicht allerdings der Begriff des Verfassungsrechts teilweise auch weiter als der des Staatsrechts, da in der Verfassung auch Regelungen enthalten sind, die die Grundlagen der Ordnung nicht-staatlichen Lebens erfassen, also beispielsweise die Gewährleistung der Ehe und Familie, des Eigentums oder der Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Staats- und Verfassungsrecht verhalten sich nach dieser Ansicht also wie zwei unterscheidbare Kreise mit einer Schnittmenge. Es wird also offiziell zu gegeben das die deutsche Verfassung in das Privatrecht eingreift, nicht staatliche Aufgaben erfüllt, und so etwas geht in einem demokratischen Staat gar nicht. Denn staatliche Eingriffe in das Privatleben gehören in einen anderen Rechtsbereich als in das Verfassungsrecht denn eine Verfassung verfasst den Staat und sonst nichts denn sie nennt sich Staatsverfassung und Punkt. So und schließlich und Endlich.

      Im Rahmen des Gesetzmäßigkeitsprinzips sind Verfassungen regelmäßig als Gesetze anzusehen, die auf besondere Art und Weise − durch den pouvoir constituant (verfassungsgebende Gewalt) − (für das Grundgesetz der Parlamentarische Rat) zustande gekommen sind und in der Normenhierarchie in der Regel die höchste Stufe aufweisen.

      Und genau das Gegenteil hab ich bewiesen, es ist eben nicht die oberste Rechtsnorm sie wird nur als solches verkauft denn diese Norm hat sich an altes bestehendes Recht angepasst und aus ihr ist gar nichts hervor gegangen. Und da hilft auch das hier nicht.

      Artikel 123
      .

      (1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.

      (2) Die vom Deutschen Reich abgeschlossenen Staatsverträge, die sich auf Gegenstände beziehen, für die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zuständig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft, bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetze zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt.

      Das ist nur eine dumme Phrase, soweit sie dem Grundgesetz nicht widerspricht.

  16. Karsten Bolz said, on 29/05/2014 at 19:39

    „… daß Du meinetwegen so tief in die braune stinkende Masse greifen mußt …“

    drwittek: „Wo siehst du denn die stinkende braune Kiste …“

    Jetzt hatte ich beim Schreiben mal ausnahmsweise nicht an irgendeine (rechte) politische Szene gedacht, Ich dachte da lediglich an den Behälterinhalt in einer kleinen, (hoffentlich) verschwiegenen Lokalität, welche landläufig mit Abort, Latrine oder „stilles Örtchen“ bezeichnet wird. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Das Behältnis sind weder der Seifenspender noch die Seifenschale.

  17. Karsten Bolz said, on 29/05/2014 at 19:46

    @drwittek: „Deutsches Recht wurde per Verfassungsgesetz abgeschafft“

    Den Paragraphen hätte ich gerne genannt bekommen. Ich verwette allerdings meine letzte Unterhose, daß von Dir nur kommt: „Schau doch selbst nach.“, „Steht doch im Internet“ oder „Das weiß schließlich jeder.“, oder ein Satz in diesem Sinne.

  18. Karsten Bolz said, on 29/05/2014 at 20:17

    @drwittek: „denn dem GG hat sich nichts unterworfen“

    Mit Deiner Beschwerde liegst Du bei mir falsch. Wende Dich bitte an das BVerfG mit der Aufforderung, sich aufzulösen. Dieses Gericht entscheidet nämlich im Zweifelsfall, ob ein Gesetz grundgesetzkonform ist, d.h. sich den Vorgaben der Verfassung unterwirft.

    Wenn Du schon meinst, anderen Leuten ihr Deutsch um die Ohren hauen zu müssen, dann lerne gefälligst erst mal selbst die Grundlagen:
    In „Also genau das was ich gesagt habe einfache Gesetze erhalten in Deutschland Verfassungsrang“ gehört hinter „gesagt habe“ ein Punkt. Dem Zusammenhang ist zu entnehmen, daß mit „Einfache Gesetze“ ein neuer Hauptsatz eingeleitet wird.
    Das Wort „zugegeben“ in „Es wird also offiziell zu gegeben“ wird zusammengeschrieben, also „“Es wird also offiziell zugegeben“. Da hilft Dir noch nicht mal die dumpfbackige Rechtschreib“reform“ weiter.
    Rede Dich bitte nicht raus, das wären nur Flüchtigkeitsfehler. Deine Beiträge sind mit diesen beiden Fehlern voll bis zur Unterkante Oberlippe, während die Zahl aller anderen sich im nomalen Rahmen bewegt, wie sie bei anderen Autoren ebenfalls zu beobachten ist.

    • drwittek said, on 29/05/2014 at 20:25

      Ach was gehört er da hin? Na dann ist es doch gut dass du ihn entdeckt hast in deinem manipulierten Schädel, du siehst Sachen die ich nicht gemacht habe. Na dann ist doch gut wenn du ihn gesehen hast. Deutsche Rechtschreibung und andere Normen, also das künstliche verordnete Leben ist schon ganz genau deine Sache, deswegen wirst du mir weder in Sachen Intelligenz noch sonst etwas das Wasser reichen können. Also gib es auf Dumm Ossi. Nein es sind keine Flüchtigkeitsfehler, mich interessieren sie nur nicht wenn sie denn dann bestehen denn so ein Mensch weißt du ist keine Maschine, die muss weder Technisch einwandfrei laufen noch als Produzent für dumme Normen her halten. Diesen Status erhalte ich mir auch völlig unabhängig davon ob es dir unfehlbarem Deppen passt oder nicht.

  19. Karsten Bolz said, on 30/05/2014 at 00:11

    @drwittek, 29/05/2014, 20:25

    Du bist tatsächlich der einzige mir bekannte Mensch, der den Satz „Kann ich nicht, will ich auch nicht lernen.“ in etwas mehr als sechs Zeilen formulieren kann. Glückwunsch! Ein gewisser Kafka konnte mit einem einzigen Satz mehr als eine eine ganze Buchseite füllen, aber den und alle anderen Schriftsteller schlägst Du mit dieser Technik um Längen!

    Eine funktionierende Kommunikation als wesentliche Grundlage des Umgangs in einer ist Gruppe ist selbst primitivsten Tierformen wie Insekten zu eigen, ganz zu schweigen von unseren nächsten Verwandten aus der Tierwelt, den Primaten. Man mag es kaum glauben, auch hirnlose Schläger und Spinner an den Rändern unseres polititische Spektrums beherrschen sie mehr oder wenig gut, auch wenn sie das Wort „Kommunikation“ noch nicht einmal ausprechen, geschweige denn schreiben können. Die Leugnung dieser Tatsache spricht Bände über Deinen geistigen Zustand. Wie kommst Du eigentlich morgens an ein Brötchen und eine Tasse Kaffee?

    Jetzt ist mir auch klar, warum Du auf von mir und anderen gestellte Fragen nicht eingehst. Es kann einfach nicht funktionieren, siehe vorstehender Absatz.

    Deine Beleidigungen kannst Du Dir ruhig klemmen, die werden von meinem „Ignorier“-Filter ausgeblendet und so von mir nicht mehr wahrgenommen. Such Dir als Zielscheibe einfach ’nen anderen Blöden, der darauf noch anspringt.

    • drwittek said, on 31/05/2014 at 16:57

      Blablablabla blablabla bla bla bla. Ossi ist keine Beleidigung, dumm Ossi bezeichnet eine bewiesene Tatsache. Als Beispiel musstest du eben her halten es hätte auch einen anderen treffen können. Es lag leider nicht in meiner Macht das ausgerechnet du dich gemeldet hast.

  20. Karsten Bolz said, on 30/05/2014 at 00:51

    Ach, da fällt mir doch noch eine klitzekleine Frage ein, die schon lange in meinem Hinterkopf schmorte:

    drwittek, 17/05/2014, 23:34: „Unser Demokratie Verständnis unterscheidet sich nämlich von der Rumänischen.“

    Tut es das wirklich, nur weil Verfassung und Grundrechte anders formuliert sind als in allen anderen demokratischen Staaten dieser Welt, Deutschland eingeschlossen? qed = quod esset dubitandum.

    • drwittek said, on 31/05/2014 at 17:13

      Nein nicht der Wortlaut eines Gesetzes oder einer Norm sondern das Verständnis. Hast du so etwas nicht, ein Verständnis oder ist es dir nur gegeben in vorgefertigten Normen zu denken, wenn man dies als Denken bezeichnen kann? Meiner Ansicht nach gibst du einprogrammierte Normen wieder, eine Künstliche Intelligenz bist du. Unabhängig davon ob du die Fähigkeit besitzt Methangase zu entwickeln um zu furzen. Auch die Eidgenossen haben eine völlig andere Vorstellung von Demokratie als wir, die würden so eine wie wir sie haben schlicht und ergreifend als Diktatur bezeichnen weil es eine ist. Alle Staaten der Europäischen Union haben keine Demokratie, auch Deutschland nicht. Wir hatten zu Beginn des Staatsaufbaus der BRD einmal den Ansatz für eine Demokratie in der Zukunft geschaffen. Diese Zukunft ist aber in weitere Ferne gerückt als 1949 vorgesehen war. Demokratie wurde nie umgesetzt in Deutschland, man hat sie nur herbei gelogen weil niemandem aufgefallen ist das es eben nur ein Ansatz für eine Demokratie in der Zukunft gewesen ist. Ein Staat der unter dem Besatzungsrecht steht kann keine Demokratie sein da er Fremd bestimmt wird und nicht das Staatsvolk der Souverän ist. Nach der Deutschen Einheit wurden die erdachten Grundsätze des GG nie weiter verfolgt, ganz im Gegenteil dank der deutschen Souveränität können sie den selben Totalitären Überwachungs und Kontrollstaat aufbauen wie zu DDR Zeiten und davor. Und das haben sie bereits getan, mit dem Unterschied das sie dich heut zu Tage nicht mehr in den Knast stecken wenn du etwas gegen diese Diktatur sagst. Sie ignorieren dich einfach schenken dir ihre Verachtung und entscheiden trotzdem über dein Leben. Du bist ihnen scheiß egal dein Leben ist ihnen scheiß egal und das Leben deiner Gören ebenfalls, sie interessieren sich einfach nicht für den Deppen der sich Staatsvolk nennt. Niemand hat diese Trottels gewählt die haben eine Vertragsregierung, einen Vertrag der völlig am Willen des Souverän vorbei entschieden wurde weil es die Herren gar nicht interessiert was der Souverän so möchte. Die könnten auch ohne Wahl regieren und das würden sie auch tun, die Wahl suggeriert nur das man sie möchte, was nicht stimmt niemand mag diese Trottels.

  21. Karsten Bolz said, on 01/06/2014 at 23:00

    @drwittek: „Auch die Eidgenssen haben eine völlig andere Vorstellung von Demokratie als wir, die würden so eine wie wir sie haben schlicht und ergreifend als Diktatur bezeichnen weil es eine ist.“

    So, würden sie nur oder tun sie’s auch? Wenn sie nur „würden“, wer verbietet ihnen das Tun? Ist also auch die Schweiz eine Diktatur, die eine derartige Aussage verbietet? Es spricht wohl einiges dafür, schließlich kenne ich keine offizielle Aussage von schweizer Institutionen, welche die eigene Staatsform als Demokratie und die von irgendeinem Staat der EU als Diktatur bezeichnen. Nur warum hebst Du dann die Schweiz aus allen anderen Staaten in Europa heraus?

    „Niemand hat diese Trottels gewählt …“ Aha, ist dann bei der FDP gerade der Vertrag ausgelaufen?

    „… niemand mag diese Trottels.“ Und woher kommen dann all die paar wenigen Trottel, die als Mitglieder zu Hauf die Parteilisten der großen Parteien füllen? (Sogar die FDP soll noch eine erkleckliche Anzahl an Mitgliedern haben, hört man ….)

    Daß ich die Einheitswahllisten hier in unserer Stadt vermisse, muß ja dann wohl auf einem lokalen Phänomen beruhen. Ähnliches gilt wohl für den Umstand, daß die Namen der Politiker, die in unserem Stadtparlament sitzen bzw. unsere Stadt oder unseren Kreis in verschiedenen Parlamenten vertreten sind, mit unseren lokalen Wahlergebnissen im Einklang stehen.Oderr haben die hohen Vertragsparteien eine Zauberformel, mit der sie mich als Wahlbeobachter (ich war’s drei mal in den vergangenen 10 Jahren) bei der Auszählung hinters Licht geführt haben?

    Was ist übrigens aus Deiner Parteigründung geworden? Laß es uns doch mal wissen. Wenn’s so ist, schau ich mal, ob ich Dir mit einer großzügigen Spende unter die Arme greifen kann (Parteimitglied in Deinem Club möchte ich aus verständlichen Gründen nicht werden).

    Nachtrag: Was muß der Mensch eigentlich rauchen, um solch ein wirres und in sich widersprüchliches Zeug zu produzieren? Wenn’s nicht gänzlich lätal wirkt und der Besitz nur mäßig strafbewert ist, hätte ich auch mal gerne so ungefähr zehn Gramm.

    Zweiter Nachtrag: Wenn es der geistige und der auch ansonsten gesunheitliche Zustand erlauben, könnten Dero Hochheitliche Gnaden sich vielleicht gnädigst herabzulassen gemüßigt sehen, eine einzige der an Eure Durchlaucht gerichtete Fragen zu beantworten. Erlaubt Eurem unwertesten aller Diener die Bemerkung, daß anderenfalls Euer Volk sich genötigt sehen könnte zu revoltieren, hat es doch bisher nicht eine einzige Antwort vernommen.

  22. Karsten Bolz said, on 01/06/2014 at 23:09

    Korrektur:

    Da fehlt doch glatt ein Satz in dem Absatz zur Parteigründung. Hinter „Parteigründung geworden.“ (1. Satz im Absatz) fehlt die Frage: „Liegt’s am Geld?“

  23. Wie wäre es wenn ihr mal das Grundgesetz lesen würdet da steht drin das die BRD eine Verwaltung ist und eben kein Staat!

    • reichling said, on 19/11/2014 at 15:41

      Lesen wir mal

      Art. 20
      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

      Wie wäre es mal damit, das Grundgesetz zu lesen, UND ZU VERSTEHEN.

      Dann würdest du derartigen Schwachsinn nicht posten.

      • MSF said, on 27/01/2015 at 22:32

        Der Spinner meint wohl das:
        Der Artikel 133 (Grundgesetz) ist ein weiteres Beispiel, das demonstriert, wie schlecht die Spinner die deutsche Sprache beherrschen und logische Zusammenhänge verstehen. Wenn sie etwas nicht verstehen, deuten sie es, wie sie wollen und erfinden dazu eine Geschichte, die ihnen gefällt. Wieso man Artikel 133 nicht und wie man ihn völlig falsch verstehen kann, wie es die „Reichsspinner“ tun, ist schleierhaft, wie man hier schnell bemerkt.

        Laut Meinung der „Reichsspinner“ kann man Artikel 133 entnehmen, dass Deutschland kein Staat, sondern ein Wirtschaftsgebiet oder eine Wirtschaftsverwaltung (der USA oder der Alliierten) sei bzw., dass Deutschland von Anfang an nie als Staat geplant war.

        Hier der Artikel 133 zitiert: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

        Jeder, der unsere Sprache beherrscht, kann unmöglich auf so einen Blödsinn kommen. Der zitierte Artikel sagt nämlich genau das Gegenteil aus. Dass der Bund (höchste Staatsebene von Deutschland) in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ eintritt, es also als Rechtsnachfolger übernimmt. Mit Artikel 133 wird, eigentlich klar verständlich und deutlich, ausgedrückt, dass der Bund (Deutschland) das ehemalige „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (die Besatzungszone) als Rechtsnachfolger übernimmt. Artikel 133 ist veraltet und diente damals nur der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Dazu übernahm man die Besatzungszone „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“.

  24. Typische nachweisliche BRD GmbH Systemdienerseite. Kein Impressum kein Kontakt da man ja NIEMALS eine Antwort bekommt und schon gar keine Beweise für die Existenz eines Staates.

    • JDavis said, on 19/11/2014 at 16:38

      Also bzgl. der angeblichen BRD-GmbH haben sogar die allermeisten Reichsdeppen schon eingesehen, daß sie da völlig auf dem falschen Dampfer waren. Wer sich daran noch festklammert, ist schon sehr hintendran.

    • MSF said, on 23/01/2015 at 20:42

      Man muss die Existenz eines Staates nicht beweisen! Putzig, wie Spinner im Netz immer glauben, man müsste ihren Müll widerlegen. Auch ohne jegliche Widerlegung bleibt erfundener Müll Müll. Jeder, der was BEHAUPTET, MUSS ES BEWEISEN und das können die Spinner nicht. Sie lügen und fantasieren wild herum. Man muss nur GANZ, GANZ KURZ ihre Quellen überprüfen, um zu sehen, dass dort was VÖLLIG ANDERES steht.

      Deutschland ist übrigens für die EU, UNO, NATO, diverse intl. Gerichte* und ALLE ANDEREN LÄNDER DER WELT ein normaler, souveräner** Staat. Nur in der Fantasie einiger dummen Spinner im Netz nicht. Und was die glauben und lügen, ändert nichts, niemals, etwas an der Realität. Ihre Lügen werden nicht durch Rumspammen im Netz wahr. Sie werden NIEMALS ETWAS VERÄNDERN.

      Sogar RUSSLAND; auf das die meist rechten Spinner – wieso auch immer – setzen, trifft sich seit Jahrzehnten normal mit deutschen Politikern, redet mit ihnen und schließt Verträge usw. Erst GESTERN wieder gab es in Deutschland ein Treffen bzgl. der Ukraine, inkl. der Russen. Auch die Russen erkennen Deutschland als das an, was es ist, ein ganz normales Land. Daran ändern paar billige Fälschungen von angeblichen Briefen der russ. Regierung o.ä. nichts. Die Realität widerlegt diese Märchen täglich. Von der Realität haben sich die meisten der Spinner im Netz längst abgekoppelt. Sie leben rein in ihrer Märchen- und Scheinwelt und können Argumente, Fakten und Tatsachen, wenn sie ihnen nicht gefallen, längst nicht mehr wahrnehmen.

      * Deutschland kann an den intl. Gerichten nur beteiligt sein und dort klagen und verklagt werden, da es ein normales Land ist, das diese Gerichte zudem mitbegründet hat, was auch nur als normales Land geht
      ** So souverän, wie es mit EU & Co. geht, s. Schäubles Äußerung


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