Reichling's Blog

Über mich

In der Originalfassung war diese Seite überschrieben mit „About“. Aber leider spreche ich kein Englisch. Ich habe deshalb den Titel geändert. Anfang des Jahres 2004 bin ich auf das noch existierende Deutsche Reich gestoßen, und auf seine Regierungen. Es dürfte weltweit einmalig sein, dass ein Staat, der noch nicht einmal auf einer aktuellen Landkarte zu finden ist, gleich mehrere Regierungen besitzt, die sich gegenseitig ihre Existenzberechtigung absprechen. Allzuviel will ich hier nicht über mich verraten. Die meisten dürften wissen, mit wem sie es zu tun haben, und wenn nicht. Es ist besser so. Ein Hinweis sei mir noch gestattet. Mein Blog heißt „Reichling’s Blog“ und ist unter diesem Namen auch bei Google zu finden. Der Name wurde von der Software vergeben. Es muss sich um eine englischsprachige Software handeln, denn ich selbst wäre nie auf die Idee gekommen, zwischen Reichling und dem s ein Apostroph zu setzen. Immerhin sind mir die Regeln des Genitivs vertraut, seit meiner frühesten Kindheit schon. In der Nähe meiner Wohnung befand sich damals ein Weiher, und wir Kinder nutzten den im Sommer immer zum Baden aus. Meine Mutter ermahnte mich stets: Genitiv ins Wasser!

Der Namen „Reichling“ ist nicht mein echter Name. Ich habe ihn mir für meinen Blog ausgesucht in Anspielung auf das „Reich“. Im richtigen Leben höre ich auf den Namen Willi Mayer und bin erreichbar über die E-Mail-Adresse willimayer@gmx.de.

Der oder das Weblog?
Bei Beginn meiner Bloggertätigkeit bin ich davon ausgegangen, dass Weblog, abgekürzt Blog, ein Neutrum ist, dass es also „das Blog“ heißen muss. Und ich habe auch, meist jedenfalls, darauf geachtet, mich daran zu halten, obwohl es mein inneres Sprachgefühl gewaltig störte.
Bei Recherchen im Duden bin ich allerdings darauf gestoßen, dass Weblog bzw. Blog sowohl sächlich als auch männlich sein können. Ich werde künftig also nur noch „der Blog“ schreiben, weil dies meinem Sprachgefühl eher entspricht.

Wie kam ich eigentlich dazu, mich mit den Reichsdeutchen zu beschäftigen?
Ja, wie kam es dazu? Das bin ich auch schon von einem Polizeibeamten 2005 befragt worden, als er mich wegen einer Strafsache im rechtsextremen Bereich als Zeuge vernommen hatte.
Er war erstaunt, als ich ihm erzählte, dass es mit meinem Hobby, der Astronomie, zusammenhängt. Denn meine Beschäftigung mit astronomischen Themen ließ mich auf die reichsdeutsche Bewegung stoßen. Und das war so:
Im Herbst 2003 lief in einem Forum, in dem ich auch aktiv war, und in dem zahlreiche Themen behandelt wurden, im Astronomie-Teil auf eine Diskussion über die Mondlandungen der Amerikaner von 1969 bis 1972 (Apollo-Programm). Nicht wenige Teilnehmer an der Diskussion behaupteten, die Mondlandungen habe es nie gegeben, nie geben können, und führten dabei allerei Beweise an, die sich bei näherer Prüfung allerdings als völlige Unkenntnis physikalischer und astronomischer Gegebenheiten herausstellten.
Ich suchte im Internet nach weiteren Beiträgen und Diskussionen pro und contra Mondlandung und stieß auch ein Forum, das Jo-Conrad-Forum, das heute als freigeistforum.com weiter geführt wird. Dort war eine Diskussion zu diesem Thema am Laufen, die sich schon über 60 Seiten erstreckte. Die Argumente, die gegen die Mondlandung vorgebracht wurden, waren oft von erschreckender Naivität und völliger Unkenntnis der Physik und Astronomie. Der Forenbetreiber war sich nicht ganz sicher. Er meinte, die Mondlandungen hätten möglicherweise doch stattgefunden, aber auf dem Mond sähe es ganz anders aus, als uns immer erzählt werde. Der Mond habe eine deutlich höhere Anziehungskraft, verfüge über eine dichte Atmospähre und eine Vegetation, er sei also belebt.
Seine Erkenntnisse hatte er von Remoteviewern. In diesem Zusammenhang sind das Leute, die sich in Trance begeben und dann ihren Geist über den Mond und andere Planeten schweben lassen. Sie wüssten exakt, wie es dort aussehe. Deshalb glaube er der Nasa und den Astronomen nichts.
Dass der Mond eine Atmosphäre haben könnte, wurde bereits vor 250 Jahren von den Astronomen ausgeschlossen. Denn bei einer Sternbedeckung ist der Stern mit voller Helligkeit zu sehen, bis er von der Mondscheibe bedeckt wird. Verfüge der Mond über eine Atmosphäre, dann würde der Stern, bevor er den Mondrand erreicht, abgeschwächt werden. Dies ist aber nicht der Fall.
Irgendwann im Januar wurde es Jo Conrad wohl zuviel, da sich auch echte Fachleute, u. a. auch Astrophysiker zu Wort gemeldet hatten, die ihm nachgewiesen haben, dass er keine Ahnung hatte. Er schloß die Diskussion.
Ich schaute mich daraufhin weiter in diesem Jo-Conrad-Forum um und stieß auf einer über 60seitige Diskussion zum Thema „DR – KRR“. Als sie sie öffnete, erfuhr ich schnell, was diese Abkürzung bedeutete. „Deutsches Reich – Kommissarische Reichsregierung“.
Dort wurde doch allen Ernstes behauptet, das Deutsche Reich bestünde fort, sei nur nicht handlungsfähig, und um es handlungsfähig zu machen, müsse man nur eine Reichsregierung ins Leben rufen, die mit den Kriegsgegnern einen Friedensvertrag aushandele. Danach würde das Reich wieder in den Grenzen von 1937 erstehen.
Kommissarische Reichsregierung war die solchermaßen gebildete Reichsregierung, ins Leben gerufen durch den Kommissarischen Reichskanzler Wolfgang Ebel, der dazu angeblich von den Amerikanern, der Hauptsiegermacht des Krieges, beauftragt worden sei. Diese Beauftragung ging im Einschreiben-Rückschein-Verfahren, wie man auch hier nachlesen kann.
Dieses Verfahren ist sehr einfach und äußerst effektiv. Damit kann sich jeder von höchster Stelle alles bestätigen lassen, auch jeden Schwachsinn.
Sehr bald schon merkte ich, dass es bereits zwei Kommissarische Reichsregierungen gibt. Und mir fiel auf, dass die Vertreter dieser Reichsregierungen, egal welcher, eines gemeinsam hatten: Keinerlei Grundkenntnisse von Völkerrecht, Staats- und Verfassungsrecht.
Eine Teilnehmerin widersprach ihnen öfters. Ich kontaktiere sie per PN, in der ich sie fragte, ob ich in die Internetübungen der Insassen einer Nervenheilanstalt geraten bin.
Ihre Antwort kam sehr schnell, und sie war sehr kurz. „krr-faq.de, da kannst du alles über diese Knallköpfe erfahren.“
So stieß ich auf die KRR-FAQ, die von Frank Schmidt betrieben wird, und in der über diese Reichsargumente gründlich aufgeklärt wird. Damals war der FAQ noch ein Forum angegliedert, bei dem ich mich angemeldet hatte, und so konnte ich noch viel mehr erfahren. Die FAQ ist heute unter krr-faq.net erreichbar, das Forum ist, zu meinem Leidwesen, eingestellt. Frank Schmidt war damals Student und steht jetzt voll im beruflichen Leben und kann die Zeit dafür nicht mehr aufbringen.
Durch die KRR-FAQ und Frank Schmidt, aber auch durch Klaus Parker, habe ich alles gelernt, was ich über diese „Knallköpfe“ wissen musste, und ich habe auch gelernt, selbst zu recherchieren. Einige Recherchenergebnisse von mir sind auch in die KRR-FAQ eingeflossen.
Ohne die KRR-FAQ würde es meinen Blog nicht geben. Zum Blog habe ich mich entschlossen, nachdem Frank Schmidt sein Forum eingestellt hatte. Und ich wollte damit auch eine Möglichkeit schaffen, auf neue Entwicklungen in der Reichsszene schnell zu reagieren.
Ohne die KRR-FAQ gäbe es wohl kein Sonnenstaatsland, und auch „Vorwärts in die Vergangenheit“ wäre wohl nie geschrieben worden. Und es gäbe auch keine Freie Presse 1,0 und keine Freie Presse 1.0 bei Facebook.
Als ich auf die KRR-FAQ stieß, war die Lage im Deutschen Reich noch sehr übersichtlich. Aber seit jetzt elf Jahren hat sich die Bewegung stark verzettelt. Einer Person ist es unmöglich, alles im Auge zu behalten. Aber zum Glück bin ich nicht allein.
Ich betreibe meinen Blog nicht, um bestimmte Leute vorzuführen, sondern um auf Irrtümer, auf Falschdarstellungen und Lügen hinzuweisen.
Das Internet wird von den Reichsdeutschen und den rechtsextremisten zur Verbreitung ihrer absurdesten Behauptungen genutzt. Ich bin nun mal der Meinung, dass jeder Suchende, der im Internet auch in den Fragen um unseren Staat nach der Wahrheit sucht, das Recht hat, auch Seiten zu finden, in denen er die Wahrheit finden kann. Diese Möglichkeit will ich ihm schaffen.

594 Antworten

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  1. Yoav Sapir said, on 02/01/2009 at 00:25

    Interessante Website. Wie hältst du es aber mit folgender Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts:

    „Das Grundgesetz […] geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt […] noch später untergegangen ist […] Das Deutsche Reich existiert fort […] besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit […]“

    Aus dem Beschluss bzgl. der Ostverträge; 1973. Siehe hier:
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078

    Bin jetzt übrigens auf den Kommentar von Götz aufmerksam geworden. Hättest du was dagegen, wenn ich beides lösche – also seinen Kommentar und deine Antwort darauf?

  2. Reichling said, on 02/01/2009 at 15:45

    Hallo Yoav Sapir ,

    Danke für deinen Kommentar. Du hast allerdings den entsprechenden Absatz aus den Entscheidungsgründen des BVerfG etwas sinnentstellend verkürzt. Außerdem ist es
    nicht so ganz einfach, die Sprache des Gerichts zu verstehen. Das Urteil wurde von Juristen für Juristen verfasst. Hier der komplette Text:

    Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

    Die Bundesrepublik Deutschland hat sich von Anfang ihrer Existenz an nicht als neuen Staat gesehen, sondern als die Neuorganisation des 1945 zusammengebrochenen Deutschen Reiches. Sie sah sich also stets als in der Kontinuität des 1871 gegründeten Deutschen Reiches. Auch die DDR wurde stets als Teil dieses Deutschlands betrachtet, sie galt nie als Ausland, auch die Bürger der DDR wurden als deutsche Staatsangehörigen, als Inländer, angesehen.
    Das Gericht hat auch festgestellt, dass das fortexistierende Deutsche Reich als Gesamtstaat mangels Organisation selbst nicht handlungsfähig ist. Was heißt in diesem Zusammen „Gesamtstaat“? Man muss davon ausgehen, dass es auch einen „Teilstaat“ gab. Und als Teilstaat war das Deutsche Reich durchaus handlungsfähig, und zwar durch die Organe der Bundesrepublik Deutschland. Die BRD war nichts anderes als die Fortführung des Deutschen Reiches auf einem Teil des Staatsgebietes und unter anderem Namen.

    An anderer Stelle heißt es

    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.

    Die Bundesrepublik Deutschland ist also vom BVerfG als identisch mit dem Deutschen Reich angesehen worden. Die Teilidentität bezieht sich nur auf die räumliche Ausdehnung.

    1990 ist eiin neues Deutschland entstanden. Im 2+4-Vertrag wird ein Name dafür offengelassen. Es wird darin stets nur vom „vereinten Deutschland“ gesprochen. Dass sich dieses vereinte Deutschland auch nach dem 3. Oktober 1990 Bundesrepublik Deutschland nenen würde, und dass die Verfassung dieses „vereinten Deutschlands“ Grundgesetz genannt wird und nichts anderes ist als eine Modifikation des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland von 1949, war eine interne Angelegenheit der deutschen Seite.

    Über dieses vereinte Deutschland hinaus, also über die Bundesrepublik Deutschland, gibt es keine weiteren Teile Deutschlands mehr. Am 3. Oktober 1990 ist aus der früheren Teilidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich eine vollständige Identität geworden.

    Wenn das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom Deutschen Reich gesprochen hatte, meinte es stets die Bundesrepublik Deutschland und die DDR.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte 1973 aufgrund der Verfassungslage von 1973 entschieden. 1990 hat sich diese Verfassungslage grundlegend geändert.

    Es ging in dem Urteil von 1973 um den Grundlagenvertrag zwischen der BRD und dere DDR, der als für mit dem Grundgesetz vereinbart erklärt worden ist.

    Das Urteil hat heute noch historische Bedeutung. Denn wo ist der Vertragspartner DDR ?

    Reichling

    • realitärt said, on 06/01/2012 at 02:27

      Du bist bist doch ein Irrer.

      • reichling said, on 06/01/2012 at 09:33

        Ist das jetzt ein Kommentar zu meinem vorigen Kommentar oder ein fachmedizinisches Gutachten?

        Ich stelle fest, du hast mir nicht widersprochen. Dir sind wohl die Argumente ausgegangen.

      • Graf Staufenberg said, on 21/02/2017 at 18:50

        also reichling das untergegangene deustce reich und fortführung durch die brd,wenn ich die geschichte richtig verstanden habe ist das zweite deutsche reich durch die nationalsozialisten okupiert worden (Preußenschlag Hamburg ) und 1933 großdeutsche dritte reich von diesen verbrechern proklamiert worden.Zur info karl dönitz hat in flensburg nie eine kapitulation unterschrieben worden allenfalls verhaftet worden mit seiner truppe.Bekanntlich zwischen 1945 und 1949 besatzungszeit.1949 wurde also nazudeutschland durch die brd weitergeführt fast alles ns verbrecher und juristen wieder eingestellt unter adenauer unter naderem dr bernhard loesener und globke letzterer mit begründer des verfassungsschutzes und sein erster präsident.Loesener nazuverbrecher und 1937 nitintiator der nürnberger rassegesetze er arbeitete nach 49 an der uni in münchen als rechtsprofessor
        schlussfolgerung:das zweite deutsche reich besteht weiter wird aber durch die nazi fschistische BRD okupiert genau so wie preussen 1933 durch die nazis.
        noch was zu reichsbürgern:Dr. Bernhard Loesener war ns staatsrechtler nund mit herausgeber des reichsbürgerrechts welches 1945 durch die siegermächte verboten wurde,und die bezeichnung DEUTSCH im personalausweis ist eine neue kreation der nazis gewesen hat es in unserem land nie gegeben
        Bitte mal § 1 personalausweisgesetz lesen,der Perso ist kein nachweis der deutschen staatsanghörigkeit allenfalls glaubhaftmachung deutsch von 1933

    • M said, on 25/01/2013 at 13:29

      Die zitierte Passage ist wirklich sehr interessant. Die schreiben die Wahrheit und alle glauben etwas anderes, ist das nicht toll? Soviel dazu: Wenn jemand von Deutschland spricht, ist International das Terretorium von Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 gemeint also das Deutsche Reich in diesen Grenzen. Wenn jemand von der Bundesrepublik Deutschland spricht, dann ist dieser Begriff nicht so detailliert definiert, dass irgendjemand etwas damit anfangen kann, denn man sagt ja auch Bund oder Bundesrepublik.
      Kann mir jemand wirklich eine wahrheitsgemäße Definition von dem Begriff „Bundesrepublik Deutland“ geben?

      • reichling said, on 25/01/2013 at 14:55

        Ich denke, du meinst die Stelle aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Aussage des Gerichts ist durchaus wahr. Und die allermeisten, die sich damit befassen, wissen das auch und glauben nichts anderes. Es ist nur eine kleine Minderheit, die anderer Auffassung ist. Aber diese Minderheit liegt damit völlig falsch.
        Wenn jemand heute von Deutschland spricht, meint er die Bundesrepublik Deutschland. Diese Bezeichnung sagt dreierlei über unseren Staat aus. 1. Es ist Deutschland, 2. Dieses Deutschland ist eine Republik und 3. Der Staat ist förderativ aufgebaut, das heißt, besteht aus Ländern.
        Es ist übrigens das selbe Deutschland, das 1871 gegründet worden ist. Im Laufe der Geschichte hat sich die Staatsform geändert, und dies dokumentiert sich im offiziellen Namen. Und wenn jemand heute von Deutschland spricht, ist international ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland gemeint, in den Grenzen vom 3.10.1990. Die Grenzen vom 31.12.1937 sind schon lange nicht mehr aktuell. Im sogenannten Potsdamer Abkommen werden die Gebiete östlich von Oder und Neiße unter Polen abgehandelt und als die „früher deutschen Gebiete“ bezeichnet. Das heißt, dass sie schon im August 1945 nicht mehr deutsch waren, dass Deutschland an Oder und Neiße endete. Das ist eben das Schicksal eines Staates, der einen Krieg beginnt und ihn dann auch noch verliert. Hätte Deutschland diesen Krieg gewonnen, dann wäre möglicherweise heute Warschau eine deutsche Stadt. Und du würdest dir mit Sicherheit nicht den Kopf zerbrechen, ob dies nicht etwa völkerrechtswidrig sein könnte.
        Bundesrepublik Deutschland und Deutschland bezeichnen das selbe Völkerrechtssubjekt. Und dieses hießt früher mal Deutsches Reich. Aber das ist schon lange her. Und ein Reich war Deutschland eh nie gewesen. Der Name war schon 1871 Vorspielung falscher Tatsachen.

      • Kristin Globzsch said, on 25/01/2013 at 15:09

        Wer außer dir und Reichsdeppen behauptet noch diesen puren Stuhlgang?

        Was soll diese blödsinnige Frage nach einer „wahrheitsgemäßen Definition von dem Begriff ‚Bundesrepublik Deutland'“? Vorausgesetzt du meinst den heute amtlichen Langtitel, was die Staatsbezeichnung Deutschlands betrifft, so geht der Staatsname „Bundesrepublik Deutschland“ auf einen Vorschlag Theordor Heuss‘ zurück, später dann erster Bundespräsident.

        Dass deine Behauptung über die Grenzen von 1937 gar nicht so „wahrheitsgemäß“ sein kann, lässt sich allein schon feststellen, wenn man aktuelle Weltkarte zu Hilfe nimmt und nachschaut, wie die heutigen Grenzen Deutschlands verlaufen. Dieselbe Feststellung lässt sich ohne Weiteres treffen, wenn man außerdem den 2+4-Vertrag heranzieht und dort in Art. 1 nachliest, wie das Gebiet (des nun vereinten) Deutschlands positivrechtlich umschrieben ist. Ebenso kommt in diesem von allen früheren Vier Mächten ratifizierten völkerrechtlichen Vertrag unmissverständlich zum Ausdruck, dass mit diesem Vertrag alle vierseitigen Beschlüsse u.Ä. aufgehoben worden sind (das schließt denknotwendig auch SHAEF-Gesetze mit ein, die ohnehin nur in der US-Zone galten). Auch gibt es seitdem auch kein geltendes Besatzungsrecht mehr in Deutschland. Nur geistig umnachtete Spinner – bekanntlich Reichsdeppen – und ewiggestrige Geschichtsrevisionisten behaupten nach 1990 noch einen Gebietsstand in den Grenzen vom 31.12.1937.

        Seit dem 3.10.1990 gilt in der Völkerrechtslehre einhellig die Devise: Die Bundesrepublik Deutschland = das vereinte Deutschland = subjektidentisch mit dem Deutschen Reich. Punkt.

      • Kristin Globzsch said, on 25/01/2013 at 15:21

        @reichling: Nein, das stimmt so nicht. Die Auffassung der VR Polen und der Sowjetunion, dass ihnen mit dem Potsdamer Abkommen 1945 die territoriale Souveränität über die früheren deutschen Ostgebiete übertragen worden sei, findet in der Völkerrechtsliteratur keine Mehrheit. Festzuhalten ist vielmehr, dass diese Gebiete sehr wohl unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten „deutsch“ waren – und zwar bis 1990. Diese Tatsache gilt auch dann, wenn diese Gebiete weder zur DDR noch zur Bundesrepublik Deutschland gehörten. Und nicht umsonst wurden die Ostgebiete des Deutschen Reiches bis 1990 als „unter fremder Verwaltung“ stehende Gebiete bezeichnet. Erst mit dem 2+4-Vertrag wurde die Souveränitätsfrage endlich entschieden. Erst 1990 wurden verfügten Polen und die UdSSR auch völkerrechtlich insoweit über diese Gebiet, als sie nun nicht mehr nur die Gebietshoheit, sondern auch die territoriale Souveränität über diese Gebiete besaßen (die Souveränität lang zuvor bei Deutschland als Ganzes).

    • tunichtgut said, on 14/07/2013 at 13:56

      Wie kann etwas eigentlich als Staat identisch sein, wenn es sich im Staatsvolk und Staatsgebiet unterscheidet?

      „was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland,“

      Immerhin ist hier ein wenig Wahrheit enthalten.
      Was war denn noch bevor das Deutsche Reich als „Völkerrechtssubjekts “Deutschland” (Deutsches Reich)“ in Erscheinung trat.
      Was ist mit denen die daraus noch (Gebrurts-)Rechte innehaben bzw. vererbt haben.

      „Artikel 14
      (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet“

      Wann haben die (Bundes-)Länder ihre völkerrechtliche Anerkennung eigentlich verloren und wodurch?
      Wie wird man ein Völkerrechtssubjekt bzw. ein (ggf. eigenständiger) Staat?

      Verliert die BRD wegen der EU ihre völkerrechtliche Subjekteigenschaft?

      • reichling said, on 14/07/2013 at 21:44

        Sie zitieren einen Nebensatz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag. Dieses Urteil ist von 1973. Inzwischen ist viel Wasser die Elbe und den Rhein herunter gelaufen. Damals hat es zwei deutsche Staaten gegeben, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik. Beide hatten höchst unterschiedliche politische und wirtschaftliche Systeme. Die Bundesrepublik Deutschland sah sich von Beginn ihres Bestehens nicht als neuen Staat, sondern als Neuorganisation des deutschen Staates, da die alte Organisation 1945 endgültig zusammen gebrochen ist. Sie fühlte sich nie als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern stets als Fortsetzung dieses Reiches. Die DDR war für die BRD nie Ausland gewesen, sondern ebenfalls Deutschland, und die Bürger der DDR waren für sie Deutsche. Flüchtlinge oder Übersiedler aus der DDR konnten in der BRD nicht eingebürgert werden, da sie ja bereits die deutsche Staatsangehörigkeit hatten.

        Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht ganz ganze Deutschland ist, sondern, dass Deutschland darüber hinaus geht, und dass auch die Bürger der DDR zum deutschen Staatsvolk gehörten.

        1990 kam es zur Wiedervereinigung der beiden Deutschen Staaten. Vom 3.10.1990 an umfasst die Bundesrepublik, sowohl was Staatsvolk als auch was Staatsgebiet angeht, ganz Deutschland.

        Bevor das Deutsche Reich in Erscheinung trat, waren auf dem Gebiet Deutschlands viele voneinander unabhängige Staaten. Die norddeutschen Staaten haben sich unter der Führung Preußens 1867 zum Norddeutschen Bund zusammen geschlossen, dem 1871 auch die süddeutschen Staaten beigetreten sind. Dies war die Gründung des Deutschen Reiches. Sowohl die Verfassung des Reiches als auch viele Reichsgesetze entsprachen weitgehend der Verfassung und den entsprechenden Gesetzen des Norddeutschen Bundes.

        Mit der Bildung des Deutschen Reiches 1871 haben die Bundesstaaten aufgehört, Völkerrechtssubjekt zu sein. Sie waren nur noch Untergliederungen eines größeren Staates. Daran hat sich auch in späteren Zeiten nichts geändert. Die Frage, wann die Bundesländer ihre völkerrechtliche Anerkennung verloren haben, stellt sich somit gar nicht. Sie hatten sie nie gehabt. Für das Ausland sind die Länder Untergliederungen des Gesamtstaates Deutschland, der natürlich völkerrechtlich anerkannt ist.

        Ich frage mich, welche Rechte bzw. Geburtsrechte noch jemand aus der Zeit vor 1871 beanspruchen kann. Mir fallen spontan keine ein. Art. 14 GG gilt seit 1949. Früher verlorene Rechte, egal welcher Art, können damit nicht eingeklagt werden.

        Da neue Staaten heute nur noch auf dem Gebiet bestehender Staaten entstehen können, können neue Staaten nur durch Abtrennung von Gebietsteilen eines anderen Staates entstehen. Oft gingen diesem Vorgang kriegerische Auseinandersetzungen voraus, aber es gibt auch Fälle, wo die Loslösung einvernehmlich und friedlich geschehen ist. Ich verweise auf das Beispiel Tschechoslowakei, aber auch die ehemalige Sowjetunion.

        Bis die BRD ihre Eigenschaft als Völkerrechtssubjekt verliert, wird noch geraume Zeit vergehen. Noch ist die EU nicht so weit, dass sie als Staat fungieren kann. Vielleicht werden es unsere Enkel erleben.

      • tunichtgut said, on 15/07/2013 at 01:17

        Es gilt z.B. um nur eines zu nennen weiterhin das Erbrecht, welches Sie geschickt verschwiegen haben.

        Warum haben wir eigentlich noch eigenständige Landesverfassungen, wenn diese Länder völkerrechtlich keine eigenständige Gruppierung darstellen sollten?
        Wieso kann der Freistaat Bayern dann überhaupt andenken aus dem Bund auszutreten?
        Wären die Bayern dann „Fremd-Deutsche“ nach einem Austritt aus dem Bund?
        Könnte durch den Austritt der territorial umrissene Geltungs- und Schutzbereich des GG für Grund- und Menschenrechte wirksam ausgehebelt werden oder bedürfte es dazu weiterhin einer „externen“ Genehmigung.

        Ein (eigenes) Land braucht es nicht für ein Staatsvolk oder ein Volkerrechtssubjekt.
        Wie sind den Sinti und Roma oder andere Nomadenvölker „eingruppiert“.

        Selbst Glaubensgruppen sind eigenständige Völkerrechtssubjekte. (der Mathematiker spricht hier von nicht eineindeutiger Zuordnung – z.B. des Deutschen Muslimen)

        Auf die Frage, wie denn ein Nichtvölkerrechtssubjekt aus einem Teilvolk mit einem Teilstaat volkerrechtlich in Erscheinung treten konnte und sogar aus Länderbünden bestehen kann ohne genau die Eigenschaft einer Volksgruppe nämlich die gemeinsame Zugehörigkeit einer speziellen Gruppierung zu haben wird auch nicht gezielt beantwortet.

        Die DDR-Bürger traten den Westlichen Staatenbund (der also schon eigenständig anerkannt war bei, als sie es denn endlich konnten. Es musste also wohl nach 1871 neue „Bundesstaaten“ geben. Wo und wie sind die wohl entstanden? Was war die DDR denn dann völkerrechtlich in der Zeit der Trennung von der BRD?

        Das Deutsche Reich, war aber eben „ganz Deutschland“ und der Sinneswandel zur Würde des Menschen war eine neue Orientierung, abweichend von der damaligen des Deutschen Reiches.

        Von der parallel leichten Änderung der Werte-Reihenfolge zur französischen Revolution müssen wir ja nicht debattieren.
        .
        Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit => Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit

        Zu Ihrer These:
        „haben die Bundesstaaten aufgehört, Völkerrechtssubjekt“ und wer hat das so beschlossen, diese Völkerrechtssubjektaufgabe?

        Leider bekommt man wohl immer noch keine Bundesstaatsvolkszugehörigkeitsurkunde, nur mal so als Anmerkung. Wir werden als Deutsche und nicht als Bundesdeutsche in den Legitimationspapieren eingetragen.

        Es ist eben doch nicht so schwarz-weiß und einfach, wie manche Schriftwerke einem Glauben machen wollen.

      • Kristin Globzsch said, on 15/07/2013 at 15:02

        @tunichtgut:

        Frage: „Warum haben wir eigentlich noch eigenständige Landesverfassungen, wenn diese Länder völkerrechtlich keine eigenständige Gruppierung darstellen sollten?“
        Antwort: Die deutschen Länder sind nach wie vor Staaten. Genau genommen sind es Gliedstaaten, die zusammen den deutschen Bundesstaat bilden, nämlich die Bundesrepublik Deutschland. „Gliedstaat“ bedeutet, dass es sich um einen Staat handelt, der seine Völkerrechtssubjektivität verloren hat oder insoweit beschränkt worden ist, dass er von den Entscheidungen des Gesamtstaates abhängig ist und seine Beziehungen nicht mehr durch Völker-, sondern durch Staatsrecht geregelt sind.
        Die Bundesländer ist also keine originären Völkerrechtssubjekte, sondern sie unterscheiden sich von gewöhnlichen Staaten dadurch, dass ihre (partielle) Völkerrechtssubjektivität von der des Bundes(staates) „abgeleitet [= derivativ] und nicht originär ist“ (Ipsen, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, § 5 Rn 21) und ihnen insoweit „durch die Bundesverfassung Kompetenzen in auswärtigen Angelegenheiten eingeräumt werden.“ (Herdegen, Staatsrecht, § 8 Rn 30)
        Die Bundesländer können also sehr wohl Verträge mit anderen Völkerrechtssubjekten (sowohl untereinander als auch mit auswärtigen Staaten) abschließen, denn der deutsche Bundesstaat gesteht seinen Gliedstaaten eine begrenzte völkerrechtliche Handlungsfähigkeit zu (Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/2, 2. Aufl. 2002, S. 202). Bei völkerrechtlichen Verträgen mit dem Ausland bedarf es aber im Regelfall nach dem GG der Zustimmung der Bundesregierung.
        Die Bundesländer sind als Gliedstaaten also keine souveränen Einzelstaaten. Der Bundesstaat Bundesrepublik Deutschland (vgl. Art. 20 Abs. 1, 32 und 59 GG) ist somit auf völkerrechtlicher Ebene Inhaber der Gebietshoheit, der Personalhoheit (eine einheitliche Staatsangehörigkeit im Bundesgebiet, nämlich die deutsche Staatsangehörigkeit), Haftungsadressat im Fall der Verletzung völkerrechtlicher Pflichten usw.

        Frage: „Wieso kann der Freistaat Bayern dann überhaupt andenken aus dem Bund auszutreten?“
        Antwort: Es ist umstritten, ob er dass kann. Das GG sieht keinen Austritt aus dem Bund vor. Gleichwohl gibt es Stimmen in der Verfassungsrechtsliteratur, die aus dem Selbstbestimmungsrecht ein Austrittsrecht herleiten.

        Frage: „Wären die Bayern dann “Fremd-Deutsche” nach einem Austritt aus dem Bund?“
        Antwort: Es wären dann Deutsche, die keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr, sondern nur noch ihre bayerische Staatsangehörigkeit besitzen würden.

        Frage: „Könnte durch den Austritt der territorial umrissene Geltungs- und Schutzbereich des GG für Grund- und Menschenrechte wirksam ausgehebelt werden oder bedürfte es dazu weiterhin einer “externen” Genehmigung.“
        Antwort: Das GG gilt nur für diejenigen Länder, die in der Präambel aufgeführt werden. Würde Bayern aus dem Bund austreten, würde es folglich aus der Präambel gestrichen werden und der Freistaat Bayern wäre kein Gliedstaat der Bundesrepublik mehr.

        Behauptung: „Ein (eigenes) Land braucht es nicht für ein Staatsvolk oder ein Volkerrechtssubjekt.“
        – Ein Staat braucht zwingend ein Staatsgebiet. Es gibt aber auch Völkerrechtssubjekte, die sind keine Staaten; die EU beispielsweise ist kein Staat (sondern ein Staatenverbund – das ist ein „Mittelding“ zwischen Bundesstaat und Staatenbund), aber dennoch ein eigenes Völkerrechtssubjekt.

        Frage: „Wie sind den Sinti und Roma oder andere Nomadenvölker “eingruppiert”.“
        Antwort: Das ist je nach Verfassung eines Staates unterschiedlich geregelt.
        In Deutschland haben Sinti und Roma grundsätzlich diesselben Rechte wie andere Volksgruppen bzw. Angehörige anderer Ethnien, sofern sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, denn es wird nicht nach Rasse unterschieden.

        Näheres siehe hier: http://www.bpb.de/apuz/33270/sinti-und-roma

        Behauptung: „Selbst Glaubensgruppen sind eigenständige Völkerrechtssubjekte. (der Mathematiker spricht hier von nicht eineindeutiger Zuordnung – z.B. des Deutschen Muslimen)“
        – Nein, so pauschal gesagt ist das falsch.

        Behauptung: „Auf die Frage, wie denn ein Nichtvölkerrechtssubjekt aus einem Teilvolk mit einem Teilstaat volkerrechtlich in Erscheinung treten konnte und sogar aus Länderbünden bestehen kann ohne genau die Eigenschaft einer Volksgruppe nämlich die gemeinsame Zugehörigkeit einer speziellen Gruppierung zu haben wird auch nicht gezielt beantwortet.“
        – Deine Frage ist auch unverständlich. Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Gebilde, das über Völkerrechtsfähigkeit verfügt. Es ist ein Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten. Eine unbestimmte Personengruppe ist kein Völkerrechtssubjekt, da sie nicht die Fähigkeit besitzt, Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten zu sein.

        Behauptung: „Die DDR-Bürger traten den Westlichen Staatenbund (der also schon eigenständig anerkannt war bei, als sie es denn endlich konnten.“
        – Falsch. Die DDR-Bürger traten gar nichts bei. Es war vielmehr die DDR als Ganzes, die dem Geltungsbereich des GG der Bundesrepublik Deutschland beitrat. Außerdem ist die Bundesrepublik Deutschland kein Staatenbund, sondern ein Bundesstaat.

        Behauptung: „Es musste also wohl nach 1871 neue ‚Bundesstaaten‘ geben.“
        – Nein, das musste es nicht.

        Ähnlich verhielt es sich 1815: Der Deutsche Bund war als Staatenbund zu qualifizieren. Im Gegensatz zu einem Bundesstaat (wie dem Norddeutschen Bund von 1867 und dem Deutschen Reich von 1871) verlieren bei einem Staatenbund dessen Mitglieder nicht den Status der Völkerrechtssubjektivität als Staaten und erlangt der Bund selbst keine Völkerrechtssubjektivität (Stephan Hobe, Einführung in das Völkerrecht, 9. Aufl. 2008, S. 122).

        Frage: „Wo und wie sind die wohl entstanden?“
        Antwort: Die deutschen Staaten vor 1871 waren diesselben wie nach 1871. Der wesentliche Unterschied lag in der Übertragung der Hoheitsrechte auf den neuen Bund, das Deutsche Reich (also das Deutsche Kaiserreich von 1871-1918).

        Frage: „Was war die DDR denn dann völkerrechtlich in der Zeit der Trennung von der BRD?“
        Antwort: Die DDR begriff sich zu Anfang nicht als Neustaat, sondern als Fortsetzung des deutschen (Gesamt-) Staates. Erst nach und nach, spätestens mit der neuen Verfassung von 1968, ging sie von der Annahme aus, das Deutsche Reich sei als Staat und Völkerrechtssubjekt untergegangen und die DDR sei neben der Bundesrepublik als neuer Staat 1949 gegründet worden (sog. Zweistaatentheorie).
        International jedoch – zumindest in der westlichen Welt – wurde die Gründung der DDR als „nicht abgeschlossene (!) Sezession“ vom weiterbestehenden Reich begriffen. Deswegen blieben die DDR-Bürger – unabhängig ihrer ab 1968 eigenen DDR-Staatsbürgerschaft – weiterhin deutsche Staatsangehörige nach Maßgabe des RuStAG von 1913.

        Behauptung: „Das Deutsche Reich, war aber eben ‚ganz Deutschland‘ und der Sinneswandel zur Würde des Menschen war eine neue Orientierung, abweichend von der damaligen des Deutschen Reiches.“
        – Richtig, deswegen auch der Art. 1 GG.

        Behauptung: „Zu Ihrer These:
        ‚haben die Bundesstaaten aufgehört, Völkerrechtssubjekt” und wer hat das so beschlossen, diese Völkerrechtssubjektaufgabe?'“
        – Das war von reichling etwas unglücklich formuliert, denn jeder Staat ist ein Völkerrechtssubjekt. Es ging ihm vermutlich vielmehr um den Verlust der völkerrechtlichen Souveränität. Die so bezeichneten Bundesstaat, d.h. in diesem Fall die deutschen Gliedstaaten in der Zeit von 1871 bis 1918, waren weiterhin Völkerrechtssubjekte, doch sie haben ihre Hoheitsrechte dem Kaiserreich übertragen.

        Behauptung: „Leider bekommt man wohl immer noch keine Bundesstaatsvolkszugehörigkeitsurkunde, nur mal so als Anmerkung.“
        – Und was soll das sein? Die Volkszugehörigkeit ist was Ethnisches, das mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun hat. Schließlich können zurecht auch fremde Volkszugehörige problemlos deutsche Staatsangehörige und damit Mitbürger dieses Bundesstaates werden.

        Behauptung: „Wir werden als Deutsche und nicht als Bundesdeutsche in den Legitimationspapieren eingetragen.“
        – Ja und? Deutsche Staatsangehörige sind zweifelsohne Deutsche im Sinne des GG und damit unstreitig Bundesdeutsche.

        Behauptung: „Es ist eben doch nicht so schwarz-weiß und einfach, wie manche Schriftwerke einem Glauben machen wollen.“
        – Deine Schlussfolgerung ist zu vorschnell, wie du anhand meiner Richtigstellungen und Antworten auf deine Fragen und Aussagen erkennen kannst.

      • tunichtgut said, on 15/07/2013 at 19:40

        Vielen Dank Karin, für diese Sichtweise, die literarische Quellen zitiert, die darauf ausgelegt sind, das heutige staatliche Handeln nach wie vor zu legitimieren, denn es darf (noch) nicht sein, was nicht sein darf.

        Gut finde ich dass du Staatsakte von denen Handlungen der Bürger zu trennen vermagst, aber genau da ist auch der Angriffspunkt, denn die (demokratisch gewählten) Vertreter des einzelnen Staates haben per GG genau nur die Befugnisse, die ihnen vom Amts wegen auferlegt und übertragen wurden. Das (Staats-/Landes-)Volk hingegen die Macht und den völkerrechtlichen Anspruch der Gesinnungsgruppe. Bei Staatsversagen bietet das Völkerrecht dem Souverän weitreichende Kompetenzen eine völkerrechtliche Vertretung zu übernehmen. Die Mächtigen der BRD haben sich in ihrem abgegrenzten Gebiet ziemlich sicher gefühlt, dass die globale Welt sie nicht – zumindest nicht so schnell – einholt.

        Der Souveränitätsrechteabtretung der Länder an den Bund sind daher sehr enge Grenzen gesetzt. Eine Legitimation zur Schmälerung der Rechte aus der Landesverfassung selber ist damit gerade nicht legitimiert. Der § 28 GG sagt im Gegenteil sogar aus, das sowohl das Land – auch als verpflichteter Umsetzer der Bundesvorgaben – stets das GG einzuhalten hat, als auch dass die „lokale Notreserve“ der Gemeinde die lokalen Anliegen souverän weiterhin uneingeschränkt ausführen kann und bei gleichzeitigem Bund- und Landesversagen sogar muss.

        Die Gründerväter haben diesen „Doppelbürgen“ bewußt plaziert um bei einer flächendeckenden Staatswillkür dem (mobilen) Bürger zusätzliche Refugien auf deutschem Boden zu bieten. Genau deshalb ist der Förderalismus den Globalmachtsbestrebern ein Dorn im Auge.

        Wenn deine Theorie zur Souveränitätsaufgabe durch Beitritt in größere Gruppen zutreffen würde, wäre die BRD und die anderen EU Staaten auch schon ohne vollen Völkerrechtsstatus. Die Länder leiten sich aber gerade nicht aus der BRD ab, sondern die BRD ihre Legitimation aus dem Zusammenschluss der Länder.

        Ungeachtet der völkerrechtlichen Dimensionen der Landesteile ist das GG aber die einvernehmliche Basis, die auch landesbezogen (abgestimmt – auch wenn die Wahlzettel ab und an fehlen) wurden und weiterhin nicht von den Bürgern demonstrativ in Frage gestellt wird.

        Danach kann sich ein „Deutsches Reich“ auf deutschem Boden wieder „neu“ Gründen, nur genau das bekommen die jungen Reichsbürger eben nicht hin. Meine Eltern waren z.B. zweifelsohne echte Reichsbürger und haben diesen Status auch nicht durch den Wegfall der „Staatsorganisation“ bzw. den Krieg verloren. Sie waren auch niemals gezwungen diese Staatsbürgerschaft aufzugeben.

      • Kristin Globzsch said, on 22/07/2013 at 11:40

        Kleine Korrektur meinerseits:
        Die DDR führte am 20. Februar 1967 ihre eigene Staatsbürgerschaft ein. (Das Staatsbürgerschaftsgesetz war am 23. Februar 1967 in Kraft getreten.) Der fragliche Satz muss also lauten:
        „International jedoch – zumindest in der westlichen Welt – wurde die Gründung der DDR als “nicht abgeschlossene (!) Sezession” vom weiterbestehenden Reich begriffen. Deswegen blieben die DDR-Bürger – unabhängig ihrer ab 1967 eigenen DDR-Staatsbürgerschaft – weiterhin deutsche Staatsangehörige nach Maßgabe des RuStAG von 1913.“

        Du schreibst: „Das (Staats-/Landes-)Volk hingegen die Macht und den völkerrechtlichen Anspruch der Gesinnungsgruppe.“
        – In einer repräsentativen Demokratie wie der unsrigen delegiert das Volk seine Macht an gewählte Volksvertreter.

        Du schreibst: „Bei Staatsversagen bietet das Völkerrecht dem Souverän weitreichende Kompetenzen eine völkerrechtliche Vertretung zu übernehmen.“
        – Dieser Satz ergibt keinen Sinn, von einer fehlenden sinnvollen Kommasetzung ganz zu schweigen. Was meinst du hier mit „völkerrechtlicher Vertretung“?

        Du schreibst: „Eine Legitimation zur Schmälerung der Rechte aus der Landesverfassung selber ist damit gerade nicht legitimiert.“
        – Es bleibt immerzu der Grundsatz festzuhalten: Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht sowie, dass die deutschen Gliedstaaten keine originären, sondern laut Verfassungsrechtslehre eben abgeleitete Völkerrechtssubjekte sind.

        Art. 28 GG (nicht § 28!) bestimmt die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern sowie deren Recht auf Selbstverwaltung. Und der deutsche Bundesstaat (Bund) übernimmt hierfür auch die Gewährleistung.

        Was meinst du mit „Doppelbürger“? Konkretisiere das bitte.

        Du schreibst: „Wenn deine Theorie zur Souveränitätsaufgabe durch Beitritt in größere Gruppen zutreffen würde, wäre die BRD und die anderen EU Staaten auch schon ohne vollen Völkerrechtsstatus. Die Länder leiten sich aber gerade nicht aus der BRD ab, sondern die BRD ihre Legitimation aus dem Zusammenschluss der Länder.“
        – Ich habe keine Theorie zur Souveränitätsaufgabe beschrieben. Außerdem kannst du nicht Verfassungsrecht mit Völkerrecht vermengen. Wenn die Bundesrepublik Deutschland einer Gemeinschaft oder internationalen Organisation beitritt, kommt es immer noch in erheblichem Umfang darauf an, ob sie dieser Organisation bestimmte Hoheitsrechte überträgt. Die EU beispielsweise ist ja immer noch kein Bundesstaat, d. h. es sind immer noch die National- bzw. Mitgliedsstaaten, die letztlich über das Bestehen der EU und deren Machtausgestaltung bestimmen.

        Du behauptest: „Die Länder leiten sich aber gerade nicht aus der BRD ab, sondern die BRD ihre Legitimation aus dem Zusammenschluss der Länder.“
        – Nein, völkerrechtlich ist das nicht der Fall. Nach außen, also gegenüber auswärtigen Staaten, ist einzig und allein die Bundesrepublik, also der deutsche Bundesstaat, der Ansprechpartner. Die Länder selbst haben ohne ausdrückliche Erlaubnis der Bundesregierung bzw. außer in gewissen Ausnahmefällen nichts zu vermelden. Das kannst du in jedem Standardwerk (resp. Lehrbuch) nachlesen und findet sich nach dem GG auch entsprechend in der völkerrechtlichen Vertretungsbefugnis des Bundespräsidenten wieder.

        Du schreibst: „Ungeachtet der völkerrechtlichen Dimensionen der Landesteile ist das GG aber die einvernehmliche Basis, die auch landesbezogen (abgestimmt – auch wenn die Wahlzettel ab und an fehlen) wurden und weiterhin nicht von den Bürgern demonstrativ in Frage gestellt wird.“
        – Gewiss ist das GG „die einvernehmliche Basis“, es handelt sich dabei schließlich um die Verfassung Deutschlands.
        Es fehlen keine Wahlzettel, aus eigener Erfahrung liegen immer genügend aus bzw. sind immer genügend vorhanden. Im Übrigen kannst du von zuhause, sprich per Briefwahl wählen (dies als Argument gegen die m.E. „faulen“ und bequemen Nichtwähler).
        Das GG wird allgemein überhaupt nicht infrage gestellt.

        Du schreibst: „Danach kann sich ein “Deutsches Reich” auf deutschem Boden wieder “neu” Gründen, nur genau das bekommen die jungen Reichsbürger eben nicht hin. Meine Eltern waren z.B. zweifelsohne echte Reichsbürger und haben diesen Status auch nicht durch den Wegfall der “Staatsorganisation” bzw. den Krieg verloren. Sie waren auch niemals gezwungen diese Staatsbürgerschaft aufzugeben.“
        – Wozu sollte es gut sein, ein neues „Deutsches Reich“ zu gründen? Wir haben die Bundesrepublik Deutschland, diese ist heute der deutsche Staat und das reicht völlig.
        Heute gibt es keine Reichsbürger mehr, sondern wir haben „echte“ – um bei deiner Wortwahl zu bleiben – Bundesbürger. Außerdem ist „Reichsbürger“ nach dem Reichsbürgergesetz von 1935 Nazisprech, denn dieses Gesetz baute auf den Nürnberger Rassegesetzen auf. Wenn sich heute also jemand noch als „Reichsbürger“ bezeichnet, so kann man davon ausgehen, dass er entweder geschichtlich nicht sonderlich gut bewandert ist – sonst würde er diesen Begriff vermeiden – oder sich bewusst als Rassist resp. als Person „deutschen oder artverwandten Blutes“ begreift.

      • tunichtgut said, on 22/07/2013 at 12:16

        @Karin, leider lassen meine aktuellen Ressourcen es nicht zu diese Themen hier zum jetzigen Zeitpunkt breit aufgestellt zu diskutieren. Meine Kontaktdaten sind über den Admin festzustellen, damit ggf. telefonisch der Vorgang schneller aufgedröselt werden kann.

        Wir befinden uns im Westen der BRD in einer Region, in der das über jahrtausende tradierte Gedankengut der Kirchen mit dem Tenor „Im Schweiße deines Angesichts…“ auf die Gesinnung traf, das es Obermenschen gibt, die die Macht und das Sagen haben.

        Moderne Sklaverei zum Vorteil von wenigen. Sklavenaufstand ist aber bei willfährigen Opfern nicht zu erwarten.
        Wann hinterfragst du mal die Lehrbücher, die dir erklären, was in der Vergangenheit gewesen sein soll?

        Wer Großeltern geb. 1900 hatte und Eltern, die noch vor 1930 geboren wurden, kennt eben mehr als nur Volksverdummungsschriften teils mit erheblichen Zitierfehlern oder Weglassungen manchmal sogar aus erster Hand.

        Dieser Staat ist – abgestimmt in Europa – sogar gewillt sozialrechtlich über (leicht vermeidbare) Leichen zu gehen. Mit der gewählten und zugestimmten Übereinkunft zu unveräußerlichen Menschenrechten im GG und in jeder Landesverfassung hat sich ein Geist eines (Teil-)Volkes entwickelt der völkerrechtlich Relevanz hat. Nur gilt es nun diesem Volk noch beizubringen auch als Volk aufzutreten.

        Macht wird in einer Demokratie übrigens nicht deligiert und abgegeben sondern kann jederzeit derogiert und in eigener Regie wieder umgesetzt werden, wenn man nur will. Die Regeln dazu finden sich in den Gesetzesbüchern.

        Interessante Gedanken zum „Angstgegener“ herrschender Politik findet sich z.B. hier.

        http://www.freiheitistlebenohneangst.de/asgard.htm

        Sklaverei (auch die der eigenen Gedanken) endet stets, wenn die Sklaven sich verweigern. Bis dahin brauchen wir wohl noch Jahre. Was hatte man den Soldaten des 2. Weltkrieges noch einmal erzählt, warum dieser Krieg alternativlos sei? Und was kam bei diesem Krieg raus?

        Die Gedanken der Herrscher haben sich kaum Richtung Menschlichkeit weiterentwickelt, warum auch, denen geht es doch gut genug.

      • Kristin Globzsch said, on 22/07/2013 at 14:51

        @tunichtgut:

        Zunächst einmal: Kristin, nicht Karin. 😉

        Ich sehe eigentlich keine Notwendigkeit für eine telefonische Unterhaltung.
        Auch will ich nicht in Abrede stellen, dass manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter wie Sklaven behandeln und ihre Arbeitsleistung ausbeuten – das gibt es bestimmt hier und da in zwielichtigen und unseriösen Unternehmen. Was allerdings nicht stimmt, ist, dass der deutsche Michel ein Sklave des Staates wäre, denn du scheinst nicht zu begreifen, dass der Staat du und ich – wir alle – sind. Der moderne Staat ist unsere heutige Gesellschaftsform mit all seinen gemeinsamen Rechten und Pflichten.

        Du schreibst: „Wann hinterfragst du mal die Lehrbücher, die dir erklären, was in der Vergangenheit gewesen sein soll?“
        – Das tue ich ständig, indem ich nicht nur ein Lehrbuch zur Hand nehmen, sondern viele weitere, und außerdem bei bestimmten Problemfällen mitunter gerade in der vergleichenden Rechtswissenschaft auch ausländische Fachliteratur heranziehe, wobei man zu einem empirischen Ergebnis gelangt.

        Wieso der Geist eines „(Teil-)Volkes“?

        Du schreibst: „Macht wird in einer Demokratie übrigens nicht deligiert und abgegeben sondern kann jederzeit derogiert und in eigener Regie wieder umgesetzt werden, wenn man nur will. Die Regeln dazu finden sich in den Gesetzesbüchern.“
        – Mir scheint, du hast das Prinzip der repräsentativen Demokratie nicht verstanden. Es wurde in dieser Diskussion m.E. schon erschöpfend erläutert. Und auch die tatsächliche Bedeutung des Verbs „derogieren“ bzw. der korrekte Wortgebrauch scheint dir fremd zu sein; Macht wird übertragen, tritt aber nicht (und nicht selbst) außer Kraft. Einfach ausgedrückt: Den Vorgang, mit dem die Rechtsetzungsautorität das Ende der Geltung und/oder Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift anordnet, nennt man Derogation.

        Die von dir verlinkte Webseite ist zwar interessant, im Ergebnis wohl aber zusehends abstruses und insbesondere hinsichtlich völkerrechtlicher Themen krudes Geschwurbel eines Laien. Die Nähe zum Reichsdeppensprech ist dort unübersehbar, was allein schon als Ausschlusskriterium gilt, dieser Seite weitere Beachtung zu schenken.

        Du schreibst: „Bis dahin brauchen wir wohl noch Jahre. Was hatte man den Soldaten des 2. Weltkrieges noch einmal erzählt, warum dieser Krieg alternativlos sei? Und was kam bei diesem Krieg raus?“
        – Wozu brauchen wir Jahre? Und wen verstehst du unter „wir“? Ich empfinde mich nicht als Sklave, obwohl ich keine Beamtin, sondern eine einfache deutsche Staatsangehörige im Angestelltenverhältnis bin.

        Du schreibst. „Die Gedanken der Herrscher haben sich kaum Richtung Menschlichkeit weiterentwickelt, warum auch, denen geht es doch gut genug.“
        – In einem demokratischen Prozess kann man jeden Herrscher absetzen. Du musst nur entsprechende Mehrheiten finden. Die Reichsdeppen bekommen zum Glück keine Mehrheiten zusammen, denn diese hat man längst als Feinde der Demokratie und des deutschen Volkes durchschaut. Ich bin schon längst dafür, diesen Staatsfeinden die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Leider sieht unser Staatsangehörigkeitsrecht es nicht (mehr) vor, solchen Abschaum auszuweisen.

      • Der Reichsdepp said, on 23/07/2013 at 14:52

        @Christin

        Du schreibst: – Auch will ich nicht in Abrede stellen, dass manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter wie Sklaven behandeln und ihre Arbeitsleistung ausbeuten – das gibt es bestimmt hier und da in zwielichtigen und unseriösen Unternehmen.
        – Mit Absegnung durch unsere Repräsentanten (Zeitarbeit). Früher hießen die Repräsentanten Kaiser, König, Herzog usw. Im neuen Gewand nennt sich das heute Kanzler, Abgeordneter, Minister usw. Hat sich also nicht wirklich viel geändert.

        Du schreibst: – Was allerdings nicht stimmt, ist, dass der deutsche Michel ein Sklave des Staates wäre, denn du scheinst nicht zu begreifen, dass der Staat du und ich – wir alle – sind. Der moderne Staat ist unsere heutige Gesellschaftsform mit all seinen gemeinsamen Rechten und Pflichten.
        – Und? Im Kaiserreich oder wie auch immer, waren Adel und Untertanen auch Alle und ein Jeder mit Rechten und Pflichten ausgestattet. Nur wie die Rechte und Pflichten ausgestaltet und verteilt sind, das entscheiden eben nicht alle.

        Du schreibst: – Das tue ich ständig, indem ich nicht nur ein Lehrbuch zur Hand nehmen, sondern viele weitere, und außerdem bei bestimmten Problemfällen mitunter gerade in der vergleichenden Rechtswissenschaft auch ausländische Fachliteratur heranziehe, wobei man zu einem empirischen Ergebnis gelangt.
        – Das nütz nur alles nichts. Weltweit war man doch auch „Lehr“meinung, dass der Mensch nie fliegen könne und was ist heute? Wenn Wissenschaft sich mit Detailfragen beschäftig und daraus selber eine Wissenschaft macht kann auch ganz schnell mal der Überblick über das Große und Ganze verloren gehen. Solche Leute nennt mann übrigens Fachidioten.
        Vielleicht hilft aber auch ein Studium der Kommentarliteratur zu den rechtswissenschaftlichen Fachgebieten weiter.

        Du schreibst: – Macht wird übertragen, tritt aber nicht (und nicht selbst) außer Kraft. Einfach ausgedrückt…
        – Geld regiert die Welt heiß es doch so schön. Warum sonst sollten unsere Volkstreter (Ja, nicht alle) einer Einladung von Bilderbergern folge leisten? Ein anderer schöner Spruch in diesem Zusammenhang ist doch auch „Wes Brot ich ess des Lied ich sing“, nicht wahr?

        Du schreibst: – Die von dir verlinkte Webseite ist zwar interessant, im Ergebnis wohl aber zusehends abstruses und insbesondere hinsichtlich völkerrechtlicher Themen krudes Geschwurbel eines Laien. Die Nähe zum Reichsdeppensprech ist dort unübersehbar, was allein schon als Ausschlusskriterium gilt, dieser Seite weitere Beachtung zu schenken.
        – Genau, Du siehst Nähe zum „Reichsdeppensprech“ und schon hast Du als eben solcher Laie dafür eine Schublade gefunden um diese Seite für Dich zu disqualifizieren.

        Du schreibst: – Und wen verstehst du unter “wir”? Ich empfinde mich nicht als Sklave, obwohl ich keine Beamtin, sondern eine einfache deutsche Staatsangehörige im Angestelltenverhältnis bin.
        – Staatsangehörige und -bedienstete oder etwa nicht?

        Du schreibst: – In einem demokratischen Prozess kann man jeden Herrscher absetzen. Du musst nur entsprechende Mehrheiten finden. Die Reichsdeppen bekommen zum Glück keine Mehrheiten zusammen, denn diese hat man längst als Feinde der Demokratie und des deutschen Volkes durchschaut. Ich bin schon längst dafür, diesen Staatsfeinden die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Leider sieht unser Staatsangehörigkeitsrecht es nicht (mehr) vor, solchen Abschaum auszuweisen.
        – Jeden Herrscher absetzen um diesen dann systembedingt wieder durch einen Anderen zu ersetzen? Nein danke.
        Und was die Reichsdeppen angeht, da kann ich mir gut vorstellen das in so man einer Volkstreterbirne ähnliches Gedankengut zu finden ist nur traun sie es sich nicht laut auszusprechen.

      • Kristin Globzsch said, on 24/07/2013 at 10:03

        @Reichsdepp: Keine Ahnung, was du mit diesem Trolle bezwecken willst. Scheint wohl tatsächlich auf ein gesteigertes Aufmerksamkeitsdefizit zurückzuführen sein… und das bei diesem tollen Wetter zurzeit, wo man doch einfach ins Freibad gehen und wirkliche (also Reallife-) Freunde treffen könnte anstatt unbelegte persönliche Betrachtungen, gespickt mit billiger Polemik, am Rechner zu schreiben. Denn den Unsinn, dass Volksvertreter deinen Reichsdeppen-Quatsch teilen würden, glaubst du doch wohl nicht ernsthaft selbst?

        Und ja, ich geh heute noch weg und genieße das schöne Wetter. Am Wochenende dann vermutlich mit Freunden noch ein Ausflug mit dem Motorboot. 🙂

      • reichling said, on 24/07/2013 at 11:10

        Da wäre ich aber vorsichtig. Am Wochenende kann es stellenweise sehr gewittrig sein. Und da ist Motorbootfahren unter Umständen gefährlich.

      • Kristin Globzsch said, on 24/07/2013 at 15:27

        Danke für diesen Hinweis, Reichling. Allerdings soll es im Süden der Republik am Wochenende zumindest laut http://www.wetter.com wieder freundlich und heiß werden. Und wenn man den Bodensee in Reichweite hat… why not?!

      • reichling said, on 24/07/2013 at 15:33

        wetter.com schau ich mir auch oft an, auch die 16-Tage-Vorhersage. Für den letzten Tag stimmt sie eigentlich nie. Aber wen wunderts. Es ist schon Jahre her, da sagte mal ein Meteorologe zu mir: „Vorhersagen von mehr als drei Tage sind Glücksspiel.“
        Ich wünsch dir ein schönes Wochenende. Und vergiss mal das Deutsche Reich und die Reichsdeutschen für die paar Tage. Was werden wohl Schweizer über unsere Diskussion hier denken?

      • Kristin Globzsch said, on 24/07/2013 at 17:25

        Warum gerade die Schweizer, Reichling?

      • reichling said, on 24/07/2013 at 17:34

        Nun ja, beim Bodensee dachte ich an die Schweizer. Immerhin liegt das südliche Bodenseeufer auf Schweizer Territorium. Und ein Schweizer hat wohl mit dem Deutschen Reich überhaupt nichts im Sinn, sind sie doch froh, schon seit 1648 nichts mehr damit zu tun zu haben.

      • Kristin Globzsch said, on 24/07/2013 at 17:48

        Ja, das stimmt allerdings. Mit solchen Absurditäten wie unseren Reichsdeppen müssen sich die Schweizer wahrlich nicht auseinandersetzen. Die lachen aber vermutlich genauso wie wir über die abstrus-groteske Rechtsauslegung dieser „Rechts(außen)ausleger“, wenn es andererseits doch nicht so traurig wäre, dass es solche dummen Menschen gibt. Aber irgendwo in Deutschland steht halt jeden morgen ein Dummer, vulgo Reichsdepp, auf.

        Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass solche Gestalten in der Schweiz kein so schönes Leben führen könnten wie bei uns. Denn insbesondere im Bussgeldbereich sind sie erheblich strenger, wer da nicht spurt und zahlt, bekommt die Härte des Gesetzes zu spüren – mit allen Konsequenzen.

      • N. N. said, on 24/04/2016 at 09:46

        Frage (tunichtgut): “Wieso kann der Freistaat Bayern dann überhaupt andenken aus dem Bund auszutreten?”
        Antwort (Kristin Globzsch): Es ist umstritten, ob er dass kann. Das GG sieht keinen Austritt aus dem Bund vor. Gleichwohl gibt es Stimmen in der Verfassungsrechtsliteratur, die aus dem Selbstbestimmungsrecht ein Austrittsrecht herleiten.

        „Andenken“ kann man sicher alles Mögliche und vor allem in Wahlkampfzeiten gibt es da auch weniger Hemmungen. Zwar ist ein „Austritt“ als einseitige Erklärung eines einzelnen Landesparlamentes aus gutem Grund im Grundgesetz nicht vorgesehen, das dürfte er wohl auch in der Verfassung der Tschechoslowakei nicht gewesen sein.
        Aber eine Trennung Bayerns von der Bundesrepublik könnte durchaus Ergebnis eines politischen Prozesses sein, bei dem man zu der Erkenntnis kam, daß es eine Staatsgrenze zwanzig Kilometer südöstlich von Frankfurt am Main Wert wäre, Ruhe vor dem Genöle eines CSU-Vorsitzenden einerseits zu haben und sich andererseits von den Saupreißn nichts mehr sagen lassen zu müssen und die jährlich fünf Milliarden für den Länderfinanzausgleich fortan selber verfuttern zu können. Momentan scheint Seehofer noch davor zurückzuschrecken, einen derartigen Leidensdruck aufzubauen.
        Zu Zeiten, da den Österreichern und Ungarn das Schengen-Abkommen nicht mehr so viel wert ist, wäre das aber auch keine völlig abwegige Vorstellung.

      • N. N. said, on 24/04/2016 at 09:57

        Kristin Globzsch: „Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass solche Gestalten in der Schweiz kein so schönes Leben führen könnten wie bei uns. Denn insbesondere im Bussgeldbereich sind sie erheblich strenger, wer da nicht spurt und zahlt, bekommt die Härte des Gesetzes zu spüren – mit allen Konsequenzen.“

        Nicht nur in Bußgeldsachen. Man kann auch anderweitig feststellen, daß die Schweizer Wert darauf legen, daß Schlendrian und Mißachtung gegenüber Gesetzen und Behörden gar nicht erst einreißen. Wenn da jemand geflissentlich übersah, daß sein Touristenvisum in der Nacht ablief, wurde er schon mal am frühen Morgen von der Gendarmerie geweckt. Auch die Gastarbeiter achten dort peinlichst darauf, daß ihnen die Grundlage ihres Aufenthaltsrechts – das Vorhandensein hinreichend dotierter Arbeitsverträge – nicht durch die Lappen geht.

    • Du bist so fern gesteuert und Gehirn gewaschen das ich dich nur auslachen kann…du solltest froh sein das keiner Artikel 20/4 GG anwendet und dazu Art. 8,9,13 VStGB i.V.m. Art 52 HLKO…lächrlicher Wicht geh sterben

      • reichling said, on 19/11/2014 at 15:38

        Art. 20 Abs. 4 GG
        Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

        Mit „diese Ordnung“ ist gemeint, die durch das Grundgesetz vorgegebene Ordnung. Und da hast du ein Problem. Du lehnst das Grundgesetz und durch durch es vorgegebene Ordnung ab. Dann dürfte es schwer fallen, wie du 20.4 GG für dein Handeln in Anspruch nehmen willst. Denn dieser Widerstand darf sich nicht gegen das Grundgesetz richten.

        Art. 52 HLKO

        Naturalleistungen und Dienstleistungen können von Gemeinden oder Einwohnern nur für die Bedürfnisse des Besetzungsheers gefordert werden. Sie müssen im Verhältnisse zu den Hilfsquellen des Landes stehen und solcher Art sein, daß sie nicht für die Bevölkerung die Verpflichtung enthalten, an Kriegsunternehmungen gegen ihr Vaterland teilzunehmen. Derartige Natural- und Dienstleistungen können nur mit Ermächtigung des Befehlshabers der besetzten Örtlichkeit gefordert werden. Die Naturalleistungen sind so viel wie möglich bar zu bezahlen. Andernfalls sind dafür Empfangsbestätigungen auszustellen; die Zahlung der geschuldeten Summen soll möglichst bald bewirkt werden.

        Hast du nen anderen Text?

        Im übrigen sind die Bestimmungen der HLKO für den Fall des Krieges vorgesehen und können in der Bundesrepublik Deutschland nicht angewandt werden. Oder sind wir im Krieg?

        Die Bestimmungen des Völkerstrafgesetzbuches sind ebenfalls nicht auf die Situation in Deutschland anwendbar.

        Verwirrte lachen auch gerne.

        Ich sehe eben, du kommst aus den Neuen Ländern. Da wurde man ja zu DDR-Zeiten in staatsrechtlichen Dingen bewusst dumm gehalten.

      • rohrreinigung1nowak said, on 04/02/2018 at 14:30

        04.02.2018 Hallo Reichling, Sie schreiben:
        „Im übrigen sind die Bestimmungen der HLKO für den Fall des Krieges vorgesehen und können in der Bundesrepublik Deutschland nicht angewandt werden. Oder sind wir im Krieg?“

        OK ist 2014 geschrieben.
        Aber was sagen Sie dazu?
        Ich kopiere mal meinen Beitrag aus Ihrem Blog-Bereich
        https://reichling.wordpress.com/2010/09/24/us-hauptquartier-bestatigt-nichtexistenz-der-bundesrepublik/#comment-8790

        rohrreinigung1nowak said, on 25/01/2018 at 05:14

        Dein Kommentar muss noch freigeschaltet werden.

        Das eine daran interessierte Botschaft „ausgemachten Blödsinn attestiert“, mag darauf zurückzuführen sein, daß es Kleinigkeiten gibt, die nicht zutreffen, und dann hat man als oberflächliche Behörde eben die Chance, das Gesamt-Anliegen einfach auf die schnelle als „ausgemachten Blödsinn“ zu diskrditieren.
        Und jetzt reiten Sie darauf herum, daß jemand (nur mangelhaft Würde besitzender) „ausgemachten Blödsinn“ gesagt hat.

        OK, dann eben mal eine andere Frage:
        Warum gebärden sich die von mir so bezeichneten Obrigkeits-Dünkel-Fröner so bockbeinig, störrisch, widerwillig,
        wenn es darum geht, einem Antragsteller den Staatsangehörikeits-Ausweis nach RuStAG 1914 auszustellen?

        Warum werden Dienstanweisungen erstellt, wonach die Bediensteten sich nach dem Grund für den Antag auf Ausfertigung des Staatsangehörigkeites-Ausweises zu frage,
        obwohl im Grundgesetz-entsprechenden Artikel keinerlei weitere Bedingung gefordert wird, und auch nicht auf „weiteres bestimmen weiterführende Gesetze“ verwiesen wird.?

        Wovor haben diese Obrigkeits-Dünkel-Fröner Angst?

        Warum werden am liebsten, wenn schon Staatsangehörigkeits-Ausweis, dann eben der nach StAG ausgestellt, und tunlichst wenn irgend möglich eben nicht der nach RuStAG 1914.

        Warum hat einer, der den ordentlichen Staatsangehörigkeits-Ausweis besitzt, sein schon Zwangs-Versteigertes Haus mit Grundstück zurückerhalten?
        Nachricht im Neuen Deutschland vom 26.März 2015.
        In der restlichen gleichgeschalteten Lügenpresse voller Meinungsfreiheit war der Beitrag nicht zu finden, weil wohl die Bestimmer dieser Medien IHRE MEINUNGSFREIHEIT in Anspruch nahmen, dieses eben zu verheimlichen, und statt dessen lieber mit irgend einem anderen Senf die Zeitungs-Spalten füllten.

  3. Yoav Sapir said, on 03/01/2009 at 09:19

    Vielen Dank, ich habe deine Erklärung gleich in meine Bookmarks aufgenommen.

  4. Senatssekretär said, on 23/01/2010 at 19:39

    Mit viel Phantasie habe ich Deine Seite gefunden, Du, der Du ein Deutscher bist. Sei an der Seite der Verfassung in geltender Form (1919, August) und den Grenzen von Nürnberg (1937,Dezember) und wir sind ein Team!
    Erst durch das Gleichstellungsgesetz, Aufnahme aus der deutschen Verfassung, wird deutlich, wie sehr sich die Deutschen vermischt haben und von wem sie regiert werden wollen. Nämlich vom Teufel persönlich!
    Was ich suche ist ein Staat, der sich auch vertreten lassen kann von einem Menschen. Der Horst Mahler und der Manfred Held, Du und ich, wir sind solche Menschen. Bleib treu, heißt es zu unserem Leben und das gilt für viele Oberschlesier, Danziger und andere Heimatreue, siehe Deutsche Wehrmacht. Bleib treu, ist auch meine Wesensart, ich helfe Kindern auf die Sprünge mit Sauberkeit, Ordnung und Ideen zum Spielen, damit sie erwachsen werden. Schnell vergesse ich die Fehler, aber merke mir die besonderen Arten, in denen sie Spitze sind.

    Als ich Deine Seite gefunden habe, hat es mich gefreut, mich nicht erst vorzustellen! Also, bleibe mir gewogen und mache etwas Gutes, damit unser Leben besser wird, und für Dich einen Gruß aus der Volksgemeinschaft.

    Ich hab den Kommentar mal freigeschaltet, damit jeder sehen kann, wass den einen oder anderen Leser meines Blogs so bewegt. Ich habe das dunkle Gefühl, hier hat mich jemand gründlich missverstanden. Oder will er sich gar über mich lustig machen?

  5. Tina said, on 21/03/2010 at 13:58

    Dann erklären Sie mir doch bitte mal, wodurch sich die BRD als Staatsgebilde dar stellt? Durch das aufdiktierte Grundgesetz??? Doch wohl kaum. Wo bleibt die frei, vom Volk gewählte Verfassung? Oder wollen Sie den Bürgern ernsthaft vormachen, dieses Grundgesetzt, welches am 31.12.2009 ausgelaufen ist, wäre die Verfassung von Deutschland? Eine Grundgesetzt, welches nicht vom Volk gewählt wurde, stellt auch keine Verfassung dar und kann daher niemals den Staat dar stellen. Wir leben unter der Fremdbesetzung und trotzdem wollen Sie den DEUTSCHEN vormachen, dass WIR FREI sind? Ja, genau so frei wie die Maus, die in der Röhre zwischen zwei Abzweigungen wählen darf und ebenfalls denkt, sie wäre FREI, frei zu wählen, was sie tun kann und darf. In meinen Augen arbeiten Sie für die BRD GmbH und wollen mit Ihrem Blog den Bürgern die falsche Wahrheit unter jubeln. Wer sich das antun möchte, bitte sehr, aber wer einigermaßen was im Hirn hat, der wird sich selber das Wahrheitsurteil bilden können 🙂

    Ein Staat benötigt nach dem Völkerrecht drei Elemente, um als Staat legitimiert zu sein:
    Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Ob er eine Verfassung hat und wie diese sich nennt und wie sie zustande gekommen ist, spielt für das Völkerrecht keine Rolle.

    Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über diese drei Elemente. Das Deutsche Reich kann kein einziges davon vorweisen.

    Eine Verfassung wird übrigens nie vom Volk gewählt. Gewählt werden können nur Personen. Groß mitreden wollen, aber keine Ahnung von Wahlen und Abstimmungen haben. Das hört man gerne.
    Das Grundgesetz ist aufgrund der „Frankfurter Dokumente“ der Westalliierten aus dem Jahre 1948
    entstanden. Es war abzusehen, dass sich die Westalliierten und die Sowjetunion auf absehbare Zeit nicht über die Zukunft Deutschlands werden einigen können. Die Westmächte wollten daher zumindest in dem von ihnen kontrollierten Teil Deutschlands gesamtstaatliche Strukturen schaffen. Deshalb wurden die Ministerpräsidenten beauftragt, ein Gremium einzuberufen, dass eine Verfassung Deutschlands ausarbeiten und über sie beschließen wolle. Danach sollte die Verfassung dem Volk in einem Referendum zur Annahme vorgelegt werden.

    Man stellte auch Bedingungen an diese Verfassung:

    Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentral-Instanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält.

    Die deutsche Seite setzte durch, dass diese Verfassung „Grundgesetz“ genannt wird, und dass sie nicht dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird.

    Die verfassungsgebende Versammlung wurde „Parlamentarischer Rat“ genannt.

    Der parlamentarische Rat wollte damit auf den provisorischen Charakter der Verfassung hinweisen. Dass man 40 Jahre mit ihr leben musste, konnte damals niemand ahnen.

    Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates selbst wurden von den damals schon frei gewählten Landtagen der Länder entsprechend der Stärke der in ihnen vertretenen Parteien bestimmt. So ganz allerdings nicht. In Württemberg-Hohenzollern verzichtete die CDU freiwillig auf einen Sitz und trat ihn an die SPD ab. Auf diese Weise wurde Carlo Schmid Mitglied des Parlamentarischen Rates.

    Die Reichsverfassung von 1919 wurde übrigens auch nicht vom Volk beschlossen. Und die Verfassung von 1871 war praktisch ein Diktat des Kaisers.

    Der Text des Grundgesetzes wurde in langwierigen Verhandlungen erstellt. Um einzelne Passagen wurde lange gerungen. Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes musste es von den Alliierten genehmigt werden, denn schließlich war Deutschland immer noch ein besetzter Staat. Und dann musste es noch von den frei gewählten Parlamenten der beteiligten Länder angenommen werden.

    Es ist demokratisch somit wenigstens ebenso legitimiert wie die Weimarer Verfassung.

    Die Alliierten behielten sich vor, auch Änderungen des Grundgesetzes zu genehmigen. Diesen Vorbehalt gab es aber ab 1955 nicht mehr. Das Grundgesetz konnte von diesem Jahr an ohne jegliches Zutun der Alliierten geändert werden.

    Und was die Legitimation durch das Volk angeht, so sei daran erinnert, dass die Parteien, die sich für das Grundgesetz ausgesprochen haben, bei Wahlen stets weit über 90 Prozent der Stimmen bekommen hatten. Das Volk stand also voll hinter diesem Grundgesetz.

    Wir leben Ihrer Ansicht nach unter einer Fremdbesatzung. Ja, es sind ausländische Truppen in Deutschland, darunter ca. 70.000 Amerikaner. Ich kann mich noch gut erinnern an die Schließung von Stationierungsorten der US-Armee. Die betroffenen deutschen Gemeinden haben um jeden Standort gekämpft, denn zahlreiche deutsche Arbeitsplätze hingen daran.

    Die ausländischen Soldaten sind aufgrund eines Stationierungsabkommens in Deutschland. Das ist für eine Besatzung sehr ungewöhnlich, dass sie auf einem Vertrag beruht. Und bemerkenswert ist auch, dass der Besetzte, also Deutschland, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Jahren kündigen kann. Wir haben also die Möglichkeit, unsere Besatzer durch eine einfache Kündigung aus Deutschland hinauszuwerfen.

    Was verstehen Sie unter der „Freiheit“ eines Volkes? Etwa die Möglichkeit, mit jedem Nachbarn wieder einen Krieg anzuzetteln?

    Ich arbeite übrigens nicht für die BRD GmbH, denn eine BRD-GmbH gibt es nicht. Sie denken wohl an die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ in Frankfurt. Sie erfüllt die gleichen Aufgaben wie die „Österreichische Finanzagentur GmbH“ in Wien. Sie verwechseln offenbar eine vom Staat gegründete privatrechtlich organisierte Gesellschaft mit dem Staat selbst.

    In meinem Blog trete ich dem von den verschiedensten Reichsvertretern errichteten Lügengebäude entgegen. Ich vertrete die Wahrheit, während die Gegenseite ausschließlich mit Unterstellungen, mit Lug und Betrug arbeitet.

    Wer Hirn hat, weiß, dass ich Recht habe. Sowas wie Hirn ist bei den Reichsdeutschen nicht mehr vorhanden.

    • Bundesbürger said, on 17/02/2012 at 19:38

      Hallo,

      aber ohne Friedensvertrag herrscht doch auch kein Frieden, ein Waffenstillstand vielleicht…Wie passt das denn zusammen? Oder gibt´s mittlerweile einen? Demnach, Vertrag hin oder her, sind das Besatzer. Nicht viel anders als im Irak oder in Afghanistan etc..
      Nein, der 2+4 Vertrag macht einen Friedensvertrag nicht überflüssig. Denn dann hätte man keine weiterhin bestehenden Regelungen aus dem Überleitungsvertrag und zwar ohne Rücksicht auf anders lautende Gesetze der BRD (oder wie auch immer man es nennen mag). Nur so würde ich von voller Souveränität sprechen, dieses ist nicht gegeben. Für Berlin hat man gleich einen eigenen Vertrag gemacht. Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß weiterhin gültigen Bestimmungen der ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter „Vereinbarungen“ sowie „Übereinkommen“ ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu sein?
      Und wozu das ganze?

      »Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen.«

      Ist der Groschen jetzt gefallen Herr Reichling? oder doch noch mehr?

      »Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.«

      »Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.«

      (beides Teil VI des Überleitungsvertrags und beides nach wie vor gültig)

      In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich festgeschrieben: »Die Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben … «.

      Spätestens jetzt dürfte doch klar sein was hier „gespielt“ wird.

      So Herr Reichling, jetzt suchen Sie mal nach der UNO-Charta und da dann nach den Artikel 53 und 107. Die werden zwar als obsolet angesehen aber warum werden die dann nicht gestrichen?

      Hausaufgabe: „“2 BvF 1/73″“ lesen und verstehen!
      F: Was existiert fort?
      F: Was ist die BRD und was nicht?

      Ansonsten fällt mir da noch der alte GG 146 ein. Der Text darin passt aber nunmal gar nicht zu Ihren Behauptungen. Da steht´s doch schwarz auf weiss was das GG ist und was zu tun bzw. zu erreichen ist um eine Verfassung zu etablieren. Mir ist natürlich bewusst das sich die Parteibuchträger vom B“V“G damit schon auseinander gesetzt haben (mit der neuen Variante von GG 146), mit dem Ergebnis das sich aus diesem Artikel keine, festhalten, verfassungsmäßige Relevanz für eine Annahme zur Entscheidung gibt.

      So ist das also…man nimmt als Begründung ein Paradoxon (nachdem man per BverfG die Voraussetzungen dafür geschaffen hat) her und festigt dieses durch Nichtanfechtbarkeit des „Urteils“. Anders ausgedrückt, man dreht und wendet es solange zurecht bis es passt und gießt es in Stahlbeton.

      »Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

      Auch hier stehen die Begriffe „Grundgesetz“ und „Verfassung“ diametral zueinander und sind definitiv NICHT bloße Synonyme für das jeweils andere!

      Aber das wundert kaum, verstößt die Regierung doch schon länger gegen GG 38,1 und Besserung steht nicht in Aussicht.

      So, und damit der Herr Reichling nicht zu kurz kommt, ein Zitat von ihm:

      „“Wer Hirn hat, weiß, dass ich Recht habe.““

      • GlobeHeinz said, on 17/02/2012 at 20:35

        Meine Güte, was für ein Schwachsinn! Selbstverständlich herrscht auch ohne Friedensvertrag Frieden. Wo steht geschrieben, dass dazu notgedrungen ein Friedensvertrag gebraucht würde. Beschäfte dich doch lieber mal mit elementaren Völkerrechts-Grundlagen, bevor du dein Elaborat zum besten gibtst.

        Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat identisch mit dem Deutschen Reich. Lies erstmal das Urteil des BVerfG von 1973 richtig und vollständig. Wenn etwas identisch ist – hier geht es um den Staat, das verminderte Staatsgebiet der Bundesrepublik ist hierfür nicht ausschlaggebend, sondern vielmehr die Völkerrechtssubjektivität – dann kann es logischerweise im Wesen nicht unterschiedlich sein. Und genau so verhält es sich in der Beziehung der Bundesrepublik Deutschland zum Deutschen Reich: Er ist ikn völkerrechtlicher Hinsicht DERSELBE deutsche Staat, nur eben anderes Regierungssystem, kleineres Staatsgebiet und zuletzt anderer Staatsname, aber dieselben völkerrechtlichen Rechte und Pflichten, eben die des Gesamtdeutschlands.

        Aber „wenn man keine Ahnung hat… „, frei nach D. Nuhr.

        Schon mal was von Ungarn gehört? Nein, das kann man nicht essen. Das ist ein Staat in Europa. Und wie heißt seine Verfassung, richtig: Grundgesetz. Upps!! Hat Ungarn jetzt etwa keine Verfassung? Weit gefehlt. Natürlich hat es eine: WEIL DER NAME EINER VERFASSUNG SCHEISSEGAL IST!

      • rohrreinigung1nowak said, on 04/02/2018 at 15:29

        @ GlobeHeinz
        Klar, Pfuscher denken, wenn Waffenstillstand herrscht und keine Schüsse mehr zu hören sind, ist das schon gleich Frieden.
        Warum antworten Sie nicht konkret weiter auf den Beitrag von Bundesbürger, können Sie nicht?
        Wir kennen schon lange die Gesetzestexte, die allgemein öffentlich von den Obrigkeits-Dünkel-Fröhnern propagiert werden, und haben uns lange genug an der Nase herumführen lassen, im Glauben, das das alles wäre, und es demzufolge so sei.
        Wo sind Ihre Ausführungen zu den Überleitungsgesetzen und Gehim-Vereinbarungen.
        Glauben Sie allen ernstes, daß die BRiD-Regierung es durchsetzen könnte, daß die vom Agressor Nr.1 USA-Regierung stationierten Atomwaffen auf deutschem Territorium abgezogen werden müssen ???

        In einem gebe ich Ihnen Recht, mir ist es auch egal, ob eine Verfassung Verfassung heißt, oder Grundgesetz.
        Diese hervorragende Ausarbeitung achte und respektiere ich vollkommen.
        Die einzigen die das Grundgesetz nicht vollkommen achten und respektieren sind die BRiD-Regierungsmacht ausübenden, und das hat seinen möglichst nicht offensichtlichen und nicht an die große Glocke gehängten Grund.
        Der Bürgermeister von „Ort“ beschwerte sich im Gespräch mit mir, daß ich seine Würde verletzte. Ich entgegnete, „Wenn man keine Würde hat, kann man die auch nicht verletzen!“
        Er plusterte sich nochmals auf, aber als ich die Worte nochmals energisch wiederholte im Sinne einer unumstößlichen Definition, und jeder sich die Jacke anzieht, die ihm passt, gab er für diesen Punkt Ruhe.

        Es bietet sich mir ein weiteres Bild.
        Jemand die Führungsperson einer juristisch rechsfähigen Person des z.B. öffentlichen Rechts RBB…
        Diese, und jede andere juristische Person besteht aber am Ende aus Mitgliedern die eine natürliche rechtsfähige Person verkörpern, und dahinter verbirgt sich ein Mensch, oder mehrere Menschen.
        Es ist in weiten Teilen nicht mehr ersichtlich, daß die natürliche rechtsfähige Person mit dem dahinter befindlichen Menschen mit aufrechtem Gang die Wirkungsweise der lediglich juristischen Person bestimmt, sondern im Gegenteil eine Untertan-Mentalität des Menschen mit der darübergestülpten natürlichen rechtsfähigen Person gegenüber einer lediglich juristischen Person erkennbar wird.
        Es geht sogar soweit, daß z.B. an Hand der verschiedenen Verwaltungsgerichts-Urteile zum Zwangsbeitrag, stark vermutet werden muss, daß deren Verwaltungs-Gerichts-Bedienstete eben auch als natürliche rechtsfähige Personen mit dahinter verborgenem Menschen Ihren Anspruch auf Würde aufgeben und vermeintliches Recht sprechen im Sinne des juristischen Personen-Konstrukts, weil bei weitsichtiger egoistischer Betrachtung dieser natürlichen rechtsfähigen Personen mit dahinter verborgenen vergessenen Menschen sich ein Vorteil für diese ergibt, wenn Sie sich der lediglich juristischen Person untertänigst unterwerfen.
        Diese natürlichen rechtsfähigen Personen mit dahinter verborgenen vergessenen Menschen verstecken sich hinter und profitieren von der Mitgliedschaft in einer juristisch rechtsfähigen Person.
        1. Sie geben mutwillig einen großen Teil des Anspruchs auf Ihre eigene Würde auf.
        2. Es wird deutlich, daß sie mindestens befangen sind.
        3. Nach Kenntnis dieses Schreibens und fortgesetzten Handelns in dieser Art muss man
        bewiesener Maßen Rechtsbeugung vorwerfen.
        Noch ein Satz:
        Niemandem steht es zu, auch einer juristischen Person nicht, zu verlangen, daß man keine Verachtung entgegenbringen soll z.B. begründet durch mangelhafte Würde (vermeintlich zum Schutze der Staats-Ordnung).
        Allein das eigene würdevolle handeln und würdevolle wirken bestimmt, in welchem Maße mir und jedem anderen an meiner Stelle Achtung gebührt und entgegengebracht wird, egal ob als juristische oder natürliche Person.

  6. volksherrschaft said, on 23/09/2010 at 16:46

    Das einzig wirklich starke in diesem land ist die verfassung/das grundgesetz! Achtet darauf und verteidigt es! Da gibt es genug zu tun, nach ALLEN seiten. Denn angriffe kommen, oft auch unbedacht, aus ALLEN richtungen und von jeglicher couleur. Wir stehen hüfttief in arbeit, aber nur wenige rühren sich. Seid wachsam und rührig! Die zeiten erfordern dies mehr als je in den letzten 65 jahren.

  7. Tina said, on 28/09/2010 at 13:50

    HIRN suche ich ausschließlich beim Verfasser dieses Blogs 🙂 der nun leider eine Abmahnung unserer Anwälte erhält, da er leider das Copyright meiner Seite nicht gelesen hat, WER LESEN kANN, IST KLAR IM VORTEIL! Bilder mit Copyright dürfen OHNE Erlaubnis des Urrechtshebers nicht verwendet werden HERR Reichling. Somit werden Sie SICH nun auf eine schöne Abmahnung vorbereiten können, falls Sie die kommende Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Denn, wer so einen BLÖDSINN tätigt, nämlich Wahrheiten mit dummen Zeug zu kommentieren, der gehört wirklich ins AUS, aber darum werden sich nun internationale Anwälte kümmern, da es nach IPR Recht geht und dem BGB und nicht nach Ihren nicht mehr vorhandenen BRD Gesetzen, die ben durchs Bundesbereinigungsgesetz gelöscht wurde, ob IHNEN DAS passt oder nicht. Bei Ihnen greift der Spruch wirklich, daß Papier geduldig ist 🙂 Guten TAG


    Da Sie sich mit der Gründung der Selbstverwaltung Deutsches Reich und auch durch ihre Zusammenarbeit mit der Exilregierung bewusst außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland stellen, wird es für Sie argumentativ sehr schwer sein, juristisch gegen meinen Blog vorzugehen. Vor welchem Gericht wollen Sie gegen mich klagen? Vor einer Einrichtung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Sie nicht anerkennen? Vor einem ausländischen Gericht, das wohl die Zuständigkeit verneinen dürfte?
    Ihnen gefällt nicht, dass ich Ihr Foto in meinem Blog zeige. Mach ich eigentlich gar nicht. Ich zeige nur die Startseite ihrer unsäglichen Website, auf der Sie nichts als Lügen verbreiten. Dass Sie auf dieser Seite abgebildet sind, habe nicht ich zu vertreten.
    Gibt man Ihren Namen bei Google ein, dann findet man etliche Fotos von Ihnen. Sie scheinen eine Person von öffentlichem Interesse zu sein. Und da ist das Recht am eigenen Bild etwas eingeschränkt. Ich zeige Sie schließlich nicht in Unterwäsche.
    Und bei der Bedeutung, die Sie nach eigenem Befinden wohl haben, Gründerin der Selbstverwaltung Deutsches Reich und Reichsaußenministerin, sind Sie doch nach eigenem Verständnis eine Person der Zeitgeschichte. Mitglieder der angeblich nicht existierenden Bundesregierung müssen es sich auch gefallen lassen, täglich in allen möglichen Zeitungen abgebildet zu sein, und dies nicht immer in vorteilhafter Weise.
    Sie können mir bestimmt nicht vorwerfen, dass ich ein besonders schlechtes Bild von Ihnen verwendet hätte. Das schlechte Bild geben Sie ganz alleine ab.
    Einer Klage vor dem Reichsgericht sehe ich ruhigen Gewissens entgegen.

    • Pebo said, on 30/09/2010 at 21:55

      Die Frau Wendt und ihre Profilneurose… immer wieder köstlich, ärgerlich, bemitleidenswert. Bei welcher Anwaltskammer ist sie eigentlich zugelassen? Jaja, klar, bei der Reichsautarkiekammer, ich vergaß.

      Aber mal im Ernst: Anfänglich war ich zunächst ungläubig, erstaunt, und dann wirklich verärgert über die abstrusen Behauptungen naiv Fehlgeleiteter und bewusst betreuungsbedürftiger Personen. Mittlerweile frage ich mich jedoch, was es bringen soll, dagegen anzuschreiben. Weder *echte* Anwaltkammern noch *echte* Staatsanwaltschaften interessiert es im Großen und Ganzen, was diese Leute verbreiten. Vielleicht macht es überhaupt keinen Sinn, sich damit noch näher auseinanderzusetzen. Oder ist das Resignation?

      Gleichwohl: Ihr Blog, Herr Reichling, hat eine kleine Beglückwünschung durchaus verdient.

      VG

  8. westmore said, on 06/10/2010 at 16:20

    Mich würde ja interessieren, ob die NUSS, die offenbar ihre Profilneurose auch in GROSS-und Kleinschreibung ausdrücken muss, wirklich einen dem Personal der BRD angehörenden Rechtsanwalt gefunden hat, zwecks echter Abmahnung….

    Es soll Anwälte geben, die für Geld alles machen. Aber wenn es wirklich Anwälte sind, werden sie Tina wohl davon abraten. Denn wie wollen sie eine Abmahnung rechtfertigen? Ihr Foto habe ich herausgenommen und dafür ein anderes eingesetzt. Es zeigt eine Frau, die schon etwas älter ist, und die wohl eine ähnliche Gesinnung wie Tina Wendt hatte. Und Copyright-Verletzung? Ihre Texte erfüllen keinerlei Bedingungen, die ein Copyright rechtfertigen. Tina fragt selbst ja auch nicht nach den Urheberrechten anderer.

  9. Adolf said, on 19/10/2010 at 06:36

    Heil

    Tina Wendt wird von verschiedenen Leuten angegriffen?
    Warum?
    Tina ist eine gebildete Frau, und hat eine gute Kenntnis der Deutschen Geschichte.
    Ihr Kommentar ist korrekt.
    Der grossteil der Deutschen in Deutschland sind stark unter dem einfluss der Juedisch kontrollierten Presse, und kennen auch die eigene Geschichte nicht.
    Dazu kommt die strenge Gesetzgebung in Deutschland, um die ganzen Luegen zu schuetzen.
    Tine spricht ehrlich und gut, and mann sollte ihr zuhoeren.
    Bitte unterlasst angriffe auf gleichgesinnte und Deutsche.
    Bald wird das Deutsche Reich wieder strahlen unter der alten Schwarz, Weiss Roten Flagge.
    Dann seid ihr alle wieder vereint als Deutsche, und koennt wieder stolz sein Deutsche zu sein.
    Wir Deutsche in Afrika sind voll dabei, und unterstuetzen Tina.
    Also bitte keine Angriffe mehr.

    „-und so soll es schallen, von Geschlechte zu Geschlecht, Deutschland Deutschland ueber alles, und im Unglueck nun erst recht.“

    Adolf
    Irgendwo in Afrika

    • reichling said, on 19/10/2010 at 08:40

      Tina Wendt ist eine gebildete Frau mit guten Kenntnissen der Geschichte? Davon ist auf der Website sv-dr.de nichts zu sehen, in ihren Kommentaren, die sie bei mir geschrieben hat, auch nicht. Es drängt sich eher der Eindruck auf, dass Tina eine sehr eingebildete Frau ist, die sich in ihrer Meinung von Tatsachen nicht beirren lässt.

      Das Deutsche Reich blüht ja schon, in vielen Facetten, und zwar als Micronation im Internet. Die „Exilregierung Deutsches Reich“ trägt ihren Teil dazu bei. Mit den in Deutschland geltenden Gesetzen werden auch keine Lügen geschützt, es werden Lügen bekämpft, so zum Beispiel, dass unter den Nationalsozialisten keine Millionen von Juden umgebracht worden sind.

      Das Deutsche Reich hat international einen denkbar schlechten Ruf. auch Dank der Tätigkeit eines SS-Obersturmbannführers namens Adolf Diekmann, der den Befehl zur Ermordung von 207 Kinder und 254 Frauen gab. Insgesamt 642 Menschen sind dieser Aktion zum Opfer gefallen. Oradour-sur-Glane sagt Ihnen doch was. Oder ist Ihr historisches Wissen noch dürftiger als das von Tina Wendt?

      Aber mal noch ne Frage. Wird Terra Germania bald wieder online sein? Eine Ausweichdomain steht ja schon zur Verfügung. Es war ein interessanter Blog gewesen, man konnte einiges über die Reichsregierungen erfahren, was sonstwo nicht zu lesen war. Aber die Kommentare bei dem von Tina Wendt verfassten Beitrag über die „Verwaltung der zukünftigen Regierung des Deutschen Reiches“ waren ja schon vor der Sperrung verschwunden und die Kommentarfunktion deaktiviert. Offenbar haben da zuviele Insider aus dem Nähkästchen geplaudert und die Wahrheit über Norbert Schittke und Tina Wendt erzählt. Über den Cache von Google konnte ich fast alle Kommentare sichern, darunter auch die brisantesten, bzw. die für Tina Wendt und die Exilregierung peinlichsten. Und mit Sichern meine ich auch Sichern.

      • frustrierter Deutscher said, on 03/02/2011 at 13:54

        Also Herr Reichling, wenn ich Ihre schwachen Argumente lese kann ich Sie nur bedauern. Sie haben wirklich keine Ahnung was unsere eigene Geschichte betrifft. Sie gefährden nicht nur fahrlässig unser Volk mit Ihren Kommentaren sondern wollen es noch bewußt für blöde Verkaufen. Das sich Tina für unser Deutsches Volk einsetzt ist lobenswert und hat garnichts mit „Rechtsextremen Gedankengut“ zu tun. Informieren Sie sich mal genau über die aktuelle Situation was das Deutsche Reich betrifft. Aber anscheinend gehören Sie zu den Unverbesserlichen BRDlern die sich gerne von den Amerikanern und Engländern versklaven lassen. Ich kann nur hoffen das auch Sie eines Tages aus der Lethargie erwachen und einsehen das Menschen wie Tina Wendt Recht haben. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

        Ein Patriot

      • reichling said, on 03/02/2011 at 14:39

        Hallo Patriot, wie ist gerade das Wetter in Brasilien?
        Meine Argumente sind also schwachsinnig. Schön und gut.
        Aber mal was anderes.
        Ich zitiere mal einen Satz aus ihrer Website:

        Während der damalige, demokratisch gewählte deutsche Reichskanzler in unvergleichlich politisch geschickter Art und Weise und ohne Blutvergießens viele Repressalien, bedingt durch das Versailler Diktat vom Jan. 1919, annullierte, den Anschluss Österreichs wieder gemäß dem überwältigend mehrheitlichen Volkswillen beider Volksteile (nicht umsonst sprechen wir eine einheitliche Sprache) herstellte, das Sudentenland, ohne jegliches Blutvergießen, wieder an das Deutsche Reich anschloß und unzählige weitere Erfolge, getragen von der Begeisterung des hinter ihm stehenden Deutschen Volkes, auf politischer Ebene verbuchen konnte.

        Der von ihr so bezichnete damalige, demokratisch gewählte deutsche Reichskanzler war zu diesem Zeitpunkt nicht nur Reichskanzler, sondern auch Reichspräsident in einer Person und wurde als Führer bezeichnet. Er war ein Feind jeglicher Demokratie. Seine politischen Gegner ließ er inhaftieren, oder gar ohne Gerichtsverfahren liquidieren. Man erinner sich an den Fall Röhm. Dieser demokratisch gewählte Reichskanzler war schon vor dem 1.9.1939 ein Mörder, der die höchste Strafe verdient hätte, die damals verhängt werden konnte.
        Und Tina Wendt lobt seine unvergleichlich geschickte politische Art und Weise.
        Ist sie denn etwas anderes, als eine bekennende Nazitussi?
        Oh doch, ist sie.
        In ihrem Weblog bietet sie eine Wein- und eine Kraftstoffspirale an. Mit der Weinspirale werden die Toxine im Wein harmonisiert. Toxine sind Giftstoffe. Wie kann man Giftstoffe harmonisieren? Und die Kraftstoffspirale, ins Handschuhfach des Fahrzeuges gelegt, soll 30 Prozent Kraftstoff einsparen.
        Tina Wendt ist auch eine Betrügerin.
        Sie ist durch und durch verlogen, größenwahnsinnig und leidet an Selbstüberschützung. Die Welt muss vor dieser Frau geschützt werden.
        Und sie ist eine Beleidigung für jeden rechtschaffenen Deutschen.
        Aber von Brasilien aus können Sie das wohl kaum beurteilen.

      • Bundesbürger said, on 17/02/2012 at 19:50

        Ach Herr Reichling, jetzt hören Sie doch mit der Schauemär von Oradour-sur-Glane auf. Wer recherchiert, am Besten im französischsprachigen Teil des WWW, wird schnell erkennen das die offizielle Story absoluter Unfug ist. Vincent Reynouard heißt der Mann der dazu ganz andere Erkenntnisse hat.

        Der hat zwar durchaus „rechte“ Tendenzen, das ändert aber nichts am Inhalt oder Gewicht seiner Aussagen wie ich finde. Bei politisch korrekten Menschen wie Ihnen dürfte das Urteil sowieso schon vor dem Lesen feststehen.

  10. Adolf said, on 19/10/2010 at 12:07

    Beleidigungen sind Ihr groesstes Ziel.
    Alles besser wissen wollen, aber im Grunde nichts wissen.
    Das Deutsche Reich hat international einen denkbar schlechten Ruf, sagen Sie, und schieben die schuld enem Manne zu. Diese Sache muss erst mal richtig untersucht werden. Es ist wahrscheinlich auch alles gelogen.
    Die schweinerei von Dresden, wo 600 000 Mesnchen ermordet wurden ist OK?
    Das verbrechen an Rudolf Hess ist OK?
    Das gibt niemanden einen schlechten Ruf?
    Fass Dich mal an Kopf und komme zur Besinnung.
    Ich habe kein Interesse mich weiter an dieser wqebsite zu beteiligen.

    • reichling said, on 19/10/2010 at 13:21

      Wenn die Wahrheit eine Beleidigung ist, gut, dann beleidige ich eben. Ich will auch nichts besser wissen, aber um mehr zu wissen, als Tina Wendt und ihre Freunde, muss man gar nicht mal so viel wissen.
      Der schlechte Ruf, den das Deutsche Reich international hat, hat es sich in mühevoller Arbeit ehrlich verdient. Schuld daran sind ein gewisser Adolf Hitler und seine Komplizen von der NSDAP. Und die Tat eines Adolf Diekmann am 10. Juli 1944 in Oradour-sur-Glane hat sicher nicht unbedingt zur Verbesserung der Reputation des Deutschen Reiches beigetragen.

      600.000 Menschen sind also in Dresden ermordert worden? Das mag ich so gerne an euch, stellt einfach falsche Behauptungen auf und regt euch darüber auf. Sie sprechen die Zahl der Toten bei den Bombardements auf Dresden am 17. Februar 1945. Die Zahl 600.000 lese ich hier zum ersten Mal. Sehr sorgfältige Untersuchungen ergaben, dass etwa 20.000 bis 25.000 Menschen damals den Angriffen zum Opfer gefallen sind. Vielleicht sind es auch 30.000 Opfer gewesen, das wären immer noch um den Faktor 20 weniger als die von Ihnen behauptete und durch nichts belegte Zahl.

      Rudolf Hess war der Stellvertreter des Führers und somit Mitglied in einer höchst verbrecherischen Organisation. Er war maßgeblich an der Vorbereitung des zweiten Weltkrieges beteiligt.

      Dafür wurde er in Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt.

      Dass er sich in hohem Alter durch Selbstmord der Fortsetzung der Haft entzogen hat, kann man den Alliierten wirklich nicht anlasten. Worin also besteht das Verbrechen an Rudolf Hess? Ich sehe keines. Aber Rudolf Hess gehörte nun mal zu den Verbrechern, die die Demokratie in Deutschland beseitigt und das deutsche Volk in den mörderischsten Krieg seiner Geschichte geführt haben.

      Spätestens nach der Niederlage in Stalingrad Anfang Februar 1943 war klar, dass Deutschland diesen Krieg nicht mehr gewinnen konnte. Eine verantwortungsvolle Reichsführung hätte in dieser Situation Kapitulationsverhandlungen angeboten, nicht so Hitler. Er wollte auf Teufel komm raus den Untergang Deutschlands, das in seinen Augen kein Lebensrecht mehr hatte, wenn es sich von einem slawischen Volk schlagen ließ. Alle Bombenangriffe seit Februar 1943 gehen auf das Konto Adolf Hitlers und der Nationalsozialisten. Millionen von Menschen hätten ihr Leben nicht verloren, wenn der Krieg nicht weiter geführt worden wäre.

      Eine verantwortungsvolle Reichsführung hätte es auch gar nicht zum Krieg 1939 kommen lassen.

      Mein lieber Adolf, ich bin bei Besinnung. Wenn wir künftig auf Ihre Beiträge verzichten müssen, heißt das, dass ich weniger Unsinn zu kommentieren habe.

      • Bundesbürger said, on 17/02/2012 at 20:34

        Das man aber auch echt alles kommentieren muss…Herr Reichling!

        Dresden hatte Ende 1944 ca. 567000 Einwohner, und Sie wollen mir erzählen das bei einem Flächenbombardement mit ungefähr 650.000 Stabbrandbomben, 500 Luftminen (Lancaster), 5400 Spreng- und Brandbomben (B17), verteilt auf 15 km² Stadtfläche „nur“ 30.000 Tote zu beklagen sind?!
        Anders ausgedrückt: auf jeden m² sind durchschnittlich (650000/15)/1000 = 43,3 Bomben gefallen wenn ich mal nur die Stabbrandbomben hernehme. (Vorausgesetzt ich hab mich jetzt nicht total verrechnet, was ich mal nicht ausschließen will – falls nicht, dann bitte korrigieren)

        Schon mathematisch betrachtet grenzen Ihre Behauptungen bzgl. der Opferzahlen an Schwachsinn, oder haben Sie die etwa nur irgendwo kopiert, bei anderen Geschichtsverdrehern vielleicht?
        Womöglich noch beim Herrn Knopp?! Ich kenne seine „Art“ zu arbeiten aus erster Hand, der Mann ist ein Lügner vor dem Herren! Fast so gut, nein, schlecht wie Sie, Herr Reichling.

        Außerdem sollte man NIE vergessen das die Sieger stets die Geschichte schreiben…das erklärt Dresden und Ihr Oradour-sur-Glane gleich mit.

      • kortikum said, on 17/02/2012 at 21:35

        dass man aber auch echt alles korrigieren muss…herr bundesbürger!

        …auf jeden m² sind durchschnittlich (650000/15)/1000 = 43,3 Bomben gefallen wenn ich mal nur die Stabbrandbomben hernehme. (Vorausgesetzt ich hab mich jetzt nicht total verrechnet, was ich mal nicht ausschließen will – falls nicht, dann bitte korrigieren)

        da haben Sie sich ganz gewaltig verrechnet, denn 1 qkm hat nicht 1.000 qm sondern 1.000.000 (1.000 x 1.000) qm. die korrekte rechnung lautet demnach: 650000/15/1000/1000=0.043.

  11. Reichsdiener1 said, on 21/10/2010 at 21:09

    Hallo Herr Reichling,
    Ihr Job beim BND muss ja ziemlich langweilig sein, wenn Sie sich so nach den Seiten von Terra Germania sehnen.
    Ihre Beleidigungen sind Ihrer beruflichen Stellung unwürdig.
    Ich ging immer davon aus das der liebe Herr Guido Knopp der einzige Geschichtsverdreher sei, nun muß ich aber lesen, daß Sie ihn übertreffen. Das ist eine bemerkenwerte Leistung.
    Ich muß jetzt Frau Wendt in Schutz nehmen. Was machen wir denn mit Herrn Sigmar Gabriel, der in seiner Rede ( auf youTube zu sehen und zu hören ), genau die Rechtslage erklärt, nämlich daß Frau Merkel nur die Geschäftsführerin einer Brd GmbH ist?
    Führen wir Herrn Sigmar Gabriel einem Strafgericht zu, wegen Volksverhetzung, oder führen wir Frau Merkel einem Strafgericht zu, wegen Plünderung. Für eine der beiden Möglichkeiten müssen wir uns entscheiden.

    Was machen wir mit Herrn Prof. Harald Lesch, der öffentlich sagt, daß es sich bei dem Rettungsschirm um ein Kapitalverbrechen handelt ( wieder zwei Möglichkeiten: Prof. Harald Lesch oder Frau Merkel).
    Der nächste ist Herr Seehofer, diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt, diejenigen die gewählt sind, haben nichts zu entscheiden ( ZDF).
    Dann kommt Herr Ramsauer ( ARD, ZDF, Bild) , der öffentlich aussagt, das Ordnungswidrigkeitengesetz ist wegen Verstosses gegen das Zitiergebot rechtsunwirksam und ungültig.
    So könnte ich endlos weitermachen und alles mit Quellen.
    Frau Wendt mag Fehler haben, sowie ich Fehler habe und auch alle anderen Menschen, die diesen Planeten bevölkern. Aber Sie kämpft für eine ehrliche Sache, Sie Herr Reichling arbeiten für Entgeld.
    Und nun wird es sehr Ernst Herr Reichling.
    Wie im ersten Weltkrieg ( im Westen nichts Neues) machen sich Lehrer wieder zu Verbrechern, damals hetzten sie Kinder in den Krieg und heute machen sie das Gleiche, indem sie wie damals die Realitäten verdrehen.
    Die nächsten auf der Liste sind die Journalisten, die heute wesentlich schlimmer diese Wahrheit verdrehen, als im dritten Reich.
    Und jetzt kommt das SCHLIMMSTE: Sie, Herr Reichling, verunglimpfen das DEUTSCHE REICH.
    Sogar Putin sagte wortwörtlich: Bismark war der fähigste Politiker den die Welt je sah.
    Rentenreform- von der BRD GmbH zerstört, Krankenkasse- von der BRD GmbH zerstört, und Zeitarbeit gab es unter Bismarck nicht, und er haßte die Gewerkschaften.
    Ja, Herr Reichling, was nun. Beziehen wir uns auf geltendes Reichsgesetz, wissen Sie nicht weiter, beziehen wir uns auf das Grundgesetz, wissen Sie auch nicht weiter.
    Sie fragen sich warum?
    Herr Reichling, achtzig Prozent aller Gesetze sind RECHTSUNWIRKSAM und UNGÜLTIG, weil sie gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes verstossen.

    Ja, Herr Reichling, sehe ich genauso, da weiß sogar ein Bürger des Deutschen Reiches nicht mehr, wie er argumentieren soll.

    Aber Sie sind ja ein gut bezahlter Alleswissender, Sie werden auch darauf eine Antwort finden.
    Ivette Pfeiffer Kriminaloberkommissarin und ihr Kollege warten nämlich auch auf vernünftige Antworten ( beide Interview auf youTube)-
    Herr Reichling alles mit Quellen, ich könnte nun hier auch noch alle Gesetzesblätter aufführen, die im Bundesgesetzblattanzeiger veröffentlicht wurden, z.B. & 15 der GVG, der gestrichen wurde ( alle Gerichte sind Staatsgerichte) , Herr Reichling was sind dann heute Gerichte, was sind Richter, was sind Staatsanwälte?
    Ja, Herr Reichling, es sieht so aus, daß wir die Mobilmachung befehlen müssen, denn wir haben die DEUTSCHE WEHRMACHT wieder organisiert. Das bedeutet, wenn die Alliierten nicht ihrer Verantwortung gerecht werden, müssen wir den Waffenstillstand als beendet erklären.

    Nun Herr Reichling, unabhängig davon bin ich das für die DEUTSCHEN, was Simon Wiesenthal für die Juden war, ich werde jeden in meine Datenbank aufnehmen, der dem DEUTSCHEN VOLKE bewusst Schaden zufügt, mit Namen; Adresse, Familie und Sonstigem und JDEN verfolgen bis der Herr moich heimruft.

    Für ein freies DEUTSCHES REICH

    Dietmar Müller

    PS: Auch wenn Sie es hier nict vertöffentlcihen, es geht geht morgen per Fax an alle Dienststellen, die Verantwortung für das BESETZTE DEUTSCHER REICH haben.

    • reichling said, on 21/10/2010 at 22:08

      Überrascht, Reichsdiener1? Ich habe Ihren Beitrag sehr gerne frei geschaltet, ist er doch ein gutes Beispiel dafür, wie ein Reichsdeutscher so tickt.

      Einen Ihrer beiden Beiträge habe ich übrigens gelöscht. Ich sehe nicht ein, dass ich zwei Beiträge von Ihnen veröffentlichen soll, die wörtlich übereinstimmen. Lediglich der letzte Absatz ab PS: fehlte in ihrem von mir gelöschten Beitrag.

      Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass ich auf Ihren gequirlten Unsinn nicht eingehe. In einem eigenen Beitrag habe ich mich mit Sigmund Gabriel befasst, und ich musste feststellen, dass er etwas ganz anderes gesagt hatte, als von euch Reichsdeppen behauptet wird.

  12. reichsdiener1 said, on 22/10/2010 at 11:27

    Sehr geehrter Herr Reichling,
    Beleidigungen gegen Fakten, finden Sie nicht, daß das unter Ihrem Niveau ist.
    Muss ich Ihnen erkläeren, was eine Nichtregierungsorganisation ist, sie ist jedenfalls kein Staat. Und das sagt Herr Sigmar Gabriel.
    Sie gaben keine Antworten auf die offenen Fragen.
    Der Grund ist einfach, Sie können keine Antworten geben, die die getätigten Äusserungen der erwähnten Politiker entkräften.
    Es ist die letzte Antwort, die ich Ihnen gönne, meine Zeit ist zu kostbar um diese weiter mit Ihren Tätigkeiten zu verschwenden.
    Ich habe Sie in die Datenbank aufgenommen und werde noch über Internet alle ehrlichen Deutschen bitten, mir Informationen über Ihre Aktivitäten zukommen zu lassen, damit wir Ihr Handeln zu gegebener Zeit werten können.

    Mit freundlichem Gruß

    Reichsdiener1

  13. reichling said, on 22/10/2010 at 12:10

    Herr Müller,

    Soll ich auf jede Ihrer Lügen eingehen?

    Die von Ihnen gebotenen Fakten halten einer näheren Überprüfung nicht Stand. Es sind keine Fakten, es sind Seifenblasen, die zerplatzen, wenn man sich etwas näher mit ihnen befasst.

    Ihr Niveau, reichsdiener1, kann nicht mehr unterboten werden.

    Sie, Herr Müller, sind eine Beleidigung jedes rechtschaffenen Deutschen.

    Im Falle Gabriel habe ich Sie der eindeutigen Lüge überführt. Sie haben seine Worte verfälscht dargestellt. Sigmar Gabriel hat kein Wort davon gesagt, dass Angela Merkel die Geschäftsführerin einer BRD GMBH ist. Dies ist auf Ihrem Mist gewachsen.

    In einer Wahlkampfrede beschuldigte Sigmar Gabriel die Bundesregierung der Untätigkeit, dies und nichts anderes meinte er mit Nichtregierungsorganisation.

    Wenn Sie eine Wahlkampfaussage nicht von einer rechtlichen Stellungnahme unterscheiden können, und sich den Text noch so zurechtlügen, damit er Ihnen passt,

    Ich brauche keine Aussage von Sigmar Gabriel zu entkräften, die er nicht gemacht hat.

    Sie, Herr Müller, arbeiten ausschließlich mit Lügen, Falschdarstellungen, Verfälschungen und Fälschungen. Und Sie wagen es, von Niveau zu reden? Niveau ist etwas, was Sie und Ihresgleichen überhaupt nicht haben.

    Sie haben in Ihrem vorletzten Beitrag geschrieben:

    Nun Herr Reichling, unabhängig davon bin ich das für die DEUTSCHEN, was Simon Wiesenthal für die Juden war, ich werde jeden in meine Datenbank aufnehmen, der dem DEUTSCHEN VOLKE bewusst Schaden zufügt, mit Namen; Adresse, Familie und Sonstigem und JDEN verfolgen bis der Herr moich heimruft.

    Sie vergleichen sich mit Simon Wiesenthal? Sie können sich noch nicht mal mit dem Hauptmann von Köpenick vergleichen. Sie sind lediglich ein billiger, dreckiger Schmierenkommödiant.

    Und außer Lügen haben Sie hier noch nichts vorgebracht.

    • Bundesbürger said, on 17/02/2012 at 20:53

      Das mit der Wahlkampfaussage sehe ich ebenfalls so, allerdings ist Gabriels Wortwahl hier extrem grenzwertig. Das war dann aber nur eine der getätigten Aussagen von div. Politikern etc..
      Letztlich klammern Sie sich doch nur an Worthülsen und Beleidigungen ganz im Stile der von Ihnen so hochgelobten Politikerkaste.

      Simon Wiesenthals gibt es viele Herr Reichling! Sie dürften mittlerweile auf mehr als einer „Liste“ stehen…

      Und Niveau lassen Sie doch meistens vermissen, nicht die anderen Kommentatoren, von einigen „Reichsausnahmen“ mal abgesehen. Sie lassen ja auch keine andere Meinung zu sofern man sich nicht gern als „Depp“ oder „Idiot“ etc. beschimpfen lässt…und das Sie durch Ihre Aussage auch Wiesenthals Arbeit schlecht reden fällt Ihnen nicht einmal auf:

      Schmierenkomödie:

      niveauloses Stück, dessen Komik auf billigen, abgeschmackten Einfällen beruht

      Demnach war also auch Wiesenthal nur ein blinder Ideologe der seinen „abgeschmackten Einfällen“ durch sein Zentrum Nachdruck verliehen hat. Und „komisch“ war das sicher nicht!

      Sie sind einfach nur peinlich Herr Reichling!

      Sie haben anscheinend die Weisheit mit dem Löffel gegessen, leider aber alles unverdaut wieder ausgeschieden.

  14. Kurt Meyer said, on 24/10/2010 at 19:49

    Guten Abend an den „BLOGGER“.

    Ich habe mir es nicht leicht gemacht und kam zu dem Schluss: Dummheit kann mit Argumenten nicht bekämpft werden. Daher nun doch ein kleines Statement in Ihrer Kolumne.
    Jede Medaille hat zwei Seiten. Das ist eben mal so ein kosmisches Gesetz in der Dualität.
    Sie werter „Blogger“ können halt nicht anders.
    Empfehle das Thema Genmutation im Rahmen der Transformation der Erde. Betrifft auch Sie, ganz persönlich; und alle Menschen. Mittlerweile auch von der sog. Wissenschaft entdeckt und nicht verstanden. Noch ein mal: Dies betrifft uns alle. Vielleicht verstehen Sie dann besser und müssen sich nicht länger quälen. Es liegt bei Ihnen. Wählen Sie. Mögen Sie Weisheit erlangen und aufsteigen, “ wer aber den heiligen Geist verspottet, dem wird keine Gnade zu Teil werden“ So soll es sein!
    Kurt Meyer
    Neu-Ulm

    • reichling said, on 24/10/2010 at 20:12

      Guten Abend auch Ihnen, Herr Meyer,

      ich habe nicht vor, in meinem Blog den Heiligen Geist zu verspotten.

      Aber ich will dem unseligen Geist entgegentreten, der schon einmal Deutschland und Europa in die schlimmste Katrastrophe unserer Geschichte gestürzt hat. Noch heute ist dieser unselige Geist wirksam, zum Beispiel in den Leuten, welche die im Namen Deutschlands begangenen Verbrechen bestreiten oder gar billigen, und die von einem Deutschen Reich schwärmen und es wieder aufbauen wollen, das von allen Nachbarvölkern stets als Bedrohung angesehen worden ist.

      Ich bin Patriot, und ich setze mich für Deutschland ein. Und dazu gehört auch, dass das Deutschland, für das ich mich einsetze, von den anderen Staaten und Völkern als Freund und Partner für den Aufbau einer gerechteren Welt angesehen werden kann.

      • goldiger_passagier said, on 26/10/2010 at 13:05

        Hallo Herr Blog-Betreiber – @reichling,

        Sie sind ein Patriot, ja und im Himmel ist Jahrmarkt oder wie? Haben Sie eigentlich schon Frieden mit den Völkern der Welt geschlossen, als Patriot für Deutschland?
        Es ist unerträglich mit welchen Wortspielchen Sie offenkundige Sachargumente auf Ihren Blog-Seiten in eine Pseudo-Recht(s)-Ecke schieben. Sachargumente in Bezug vorliegender Gesetzesänderungen Ihrer BRD können Sie nicht verunglimpfen, sie sind halt offenkundig und für jeden, der noch der Deutschen Sprache mächtig ist, auch, erst einmal nur leserlich, nachvollziehbar. Ob jeder dann auch versteht, was mit den Gesetzesänderungen die BRD-Lümmelbande so bezwecken wollte und will, dazu muß man sich halt aus dem vergangenen jahrzehntelangen Umerziehungsprozeß soweit wie möglich herausgehalten haben. Ja und dann gibt es natürlich noch diejenigen, die als Umerzieher noch heute tätig sind, mit welchen Aufgaben auch immer. Ich mußte leider feststellen, daß diese Umerzieher mit dem Fortbestehen heiliger Deutscher Traditionen wenig im Sinn haben. Welche Aufgabe haben Sie eigentlich als selbsternannter Patriot für Deutschland, wenn Sie eine rechtliche Offenkundigkeit nur verunglimpfen und Menschen in einer Art und Weise beschimpfen, die mit deutschem Patriotismus nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.
        Auf eine besondere Liste brauch man derartige Patrioten auch nicht zu setzen. Herr Kurt Meyer hat es in seinem Beitrag schon treffend erwähnt, daß derartigen Patrioten wohl keine Gnade zu Teil werden wird.
        Und Herr Blog Betreiber @reichling, wenn Sie schon, Zitat: „…dem unseligen Geist entgegentreten, der schon einmal Deutschland und Europa in die schlimmste Katrastrophe unserer Geschichte gestürzt hat. Noch heute ist dieser unselige Geist wirksam, … “ dann schauen Sie einmal genau hin, welcher Abstammung der unselige Geist wirklich ist und dann benennen Sie ihn auch konkret!
        Ich wünsche Ihnen alles Gute als Patriot im Sinne Ihrer eigenen Äußerungen hier und Ihren Hintergrund-Aufgaben im Firmengelände der BRD, möge Ihr Weg in bedingungsloser Liebe zum Erfolg gebracht werden.

        Mit sonnigen Grüßen aus Niederschlesien

        PS: Ich habe mich hier zum ersten Mal nun per Schrift gemeldet und es wird auch gleichzeitig das letzte Mal sein. Eine weitere schriftliche Auseinanderseztzung scheue ich damit nicht, doch meine Energie ist mir für weitere Nachrichten zu kostbar, die vergeudete Zeit nicht wieder zurückholbar. Auch an die anderen Blog-Schreiber meine Empfehlung: Lassen wir den Blog-Betreiber doch in seiner eigenen Suppe schwimmen, seine Energie zieht er sich wohl von uns, als Widersprecher seiner patriotischen Ansichten und wenn wir ihm nicht mehr widersprechen, dann …

      • reichling said, on 26/10/2010 at 13:24

        Hallo, goldiger Passagier,

        schön, dass Sie sich aus Niederschlesien melden können. Aber zeigt dies nicht, dass Deutschland, genauer die Bundesrepublik Deutschland, in Frieden mit allen Nachbarn lebt? Wie sonst wäre es möglich, dass Sie von Niederschlesien aus in meinem Blog schreiben können?

        Sie haben auch meine Geografiekenntnisse ungemein bereichert. Bisher wusste ich noch gar nicht, dass die Region zwischen Kassel und Marburg zu Niederschlesien gehört. Vielleicht wissen Sie es noch nicht. Aber mir wird bei jedem Kommentar die IP-Adresse angezeigt, mit der sich der Kommentator angemeldet hat.

        Sie berufen sich auf heilige deutsche Traditionen. Welche sind das denn? Wollen Sie ein Deutschland, „wo jeder Franzmann heißet Feind“, wie es in einem Lied aus dem 19. Jahrhundert heißt? Mit solchen heiligen deutschen Traditionen habe ich wirklich nichts im Sinn.

        Ich jedenfalls sehe nicht ein, Frieden mit den Völkern dieser Welt zu schließen. Ich habe doch keine Feindschaft, keinen Krieg mit ihnen.

        Aber offensichtlich sind Sie nicht in der Lage, Frieden mit sich und mit der Geschichte zu schließen.

      • Bundesbürger said, on 17/02/2012 at 21:02

        Oh Gott, oh Gott….

        Der Reichling ist also auch noch ein DAU…faselt was von IP-Adressen…ich spar mir eine Erklärung…
        Ihr Auto fährt auch nur weil Sie auf´s Gas latschen, oder wie? ich lach mich schlapp…

        offensichtliche Inkompetenz bedarf keiner weiteren Erläuterung

  15. goldiger_passagier said, on 26/10/2010 at 22:20

    Hallo noch einmal Herr Blog-Betreiber @reichling, naja Geografiekenntnisse möchte ich Ihnen nun wirklich absprechen. Niederschlesien als „Nachbarn“ zu bezeichnen ist ein bisschen daneben. Es gabe sogar bis 2008 einen Landkreis, der diese Behzeichnung zu Recht mit getrragen hatte. Dies mußte und wurde auch im Zuge einer Veränderung der Landkreise in Mitteldeutschland gestrichen.
    Und übrigens, man muß sich nicht am Standort der IP-Adresse aufhalten, um im Weltnetz Nachrichten zu schreiben und zu versenden.

    Mit der Geschichte habe ich schon lange Frieden geschlossen, nur noch nicht mit der praktizierten, sogenannten offiziellen Geschichtsschreibung und -darstellung. Doch die wirkliche Wahrheit wird sich in naher Zukunft in aller Deutlichkeit zeigen. Ich hoffe dann für Sie, daß Sie schon Frieden mit den Völkern dieser Erde schließen konnten und dies wirklich auch ein-sehen. Ich habe den Völkern meine Friedenserklärung als Deutscher übermittelt, damit die Wahrheit schneller vom LICHT in die Wirklichkeit kommt.
    Ich bin mir sicher, daß der eine oder andere diese wahre Wirklichkeit dann nicht verkraften wird und auch nicht kann.

    • reichling said, on 27/10/2010 at 10:57

      Sie müssen entschuldigen, goldiger Passagier.

      Aber hierzulande verbindet man mit Niederschlesien die Region Breslau, das heute zu Polen gehört, und nicht so sehr die Gegend um das Dorf Pechern. Wahrscheinlich hätten Sie auch Probleme mit der nationalen Zuordnung der Orte Saarlouis, Forbach, Beaumarais, Merlebach und Picard.

      Deshalb ist auch meine Verwunderung erklärlich, dass Sie aus Niederschlesien grüßen, und dies mit einer deutschen E-Mail-Adresse und einer deutschen IP.

      Mir ist auch bekannt, dass der bei der IP-Überprüfung Ort nicht unbedingt mit dem Wohnort übereinstimmen muss. Aber beim Staat habe ich noch keine Abweichungen feststellen können.

      Aber jetzt haben wir das mit der Region, in der Sie leben, ja geklärt.

  16. Matrix 1 said, on 28/10/2010 at 13:03

    Hallo Frau/Herr Blog-Betreiber….
    Zur Dame oder Herr Reichling möchte ich kurz und bindig mal eingehen. Seit wann eigentlich gehört Schlesien zu Polen? Bitte Frau oder Herr Reichling, geben Sie öffentlich kund hier im Blog, das sie über nur einen Friedensvertrag, eines Staates mit dem das Deutsche Reich kriegerische Auseinandersetzungen hatte und diesbezüglich auch Kenntnisse darüber besitzen/verfügen. Falls es ihnen entgangen sein sollte, auf der Autobahn von Dresden nach Breslau zu befindest sich groß ein Schild, Region Niederschlesien. Bist Faktor ist das Gebiet von Görlitz/Hagenwerder nach Bad Muskau, weiter in Richtung Ruhland, niederschlesisches Gebiet, also westlich der Lausitzer Neiße. Ich muß hier und jetzt Ihnen mit ehrlichen Worten mitteilen, sind sie in die Maschinerie der sogenannten Umerzieher geraten, sonnst würden Sie nicht so einen Blödsinn verbreiten. Weder die damalige DDR noch die BRD sind berechtigt gewesen, irgendwelche Friedensverträge zu unterzeichnen. Die Annahme, das die DDR den Oder-Neiße Friedensvertrag abgeschlossen hat, bedeutet nicht, das als Friedensvertrag zu hofieren. Weder die DDR oder BRD, geschweige Polen/Tschechei/Slovakei sind laut Hager Landkriegsordnung vom 10 Oktober 1907 berechtigt Gebietsansprüche zu vollziehen, wer was anderes in Volkes Seele der Deutschen streut, verübt Verrat im Auftrage illegaler Mächte. Eine halbe Wahrheit entspricht = ganze Lüge! Einige Kommentare im Blog haben das treffend erkannt und somit kundgetan. Sie haben nur in einem Punkt recht, ob Pommern, Ost/Westpreußen/Sudetenland und Schlesien gehören weder der BRD, noch Polen, Russland, Tschechen und, und, und, sondern nur dem Deutschen Reich. Anmerkung: Um mich nicht einer nationalzionistischen(NAZI) Organisation abzustempeln, werde ich Ihnen gleich den Wind aus den Segeln nehmen, gehöre keiner gelenkten BRD Firmen Organisation an, ich bin Mensch, der wie zig Millionen Menschen auf diesem unserem Planten nach gerechten Frieden strebt, ohne den herum schwirrenden dunklen Mächten…

    • reichling said, on 28/10/2010 at 14:31

      Ich bin mir nicht so sicher, wer hier Blödsinn verbreitet. Sie oder ich.

      Sie erwähnen die Haager Landkriegsordnung vom 10. Oktober 1907. Sind Sie sich absolut sicher, ob die HLKO im zweiten Weltkrieg überhaupt Anwendung finden konnte? Denn sie konnte nur angewandt werden, wenn alle Kriegsbeteiligten auch Unterzeichnerstaaten des Vertrages waren. Waren alle Teilnehmer am zweiten Weltkrieg Unterzeichnerstaaten? Meines Wissens nicht. Also ist die HLKO mal außen vor.

      Weder die BRD noch die DDR haben auf deutsche Gebiete verzichtet. Deutschland hat 1945 bedingungslos kapituliert. Und dazu gehört auch, keine Einsprüche gegen Entscheidungen der Sieger vorzubringen. Im Potsdamer Abkommen werden Pommern und Schlesien, soweit sie östlich von Oder und Neiße lagen, als die „früher deutschen Gebiete“ bezeichnet. Dies heißt doch nichts anderes, als dass die Sieger übereingekommen sind, dass diese Gebiete eben nicht mehr zu Deutschland gehören, auch nicht zu einem Deutschen Reich.

      Sie schreiben

      Anmerkung: Um mich nicht einer nationalzionistischen(NAZI) Organisation abzustempeln….

      Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass Sie kein National-Zionist sind. Aber Nazi steht für was ganz anderes.

      Die Abkürzung NAZI ist in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts entstanden als Bezeichnung für die Anhänger der NSDAP zur Abgrenzung von den Sozis, den Anhängern der SPD. 1927 hat sogar Goebbels diesen Begriff in einer Schrift erwähnt.

      Dass Nazi etwas mit National-Zionisten zu tun hat, wird ausschließlich von rechtsextremen Agigatoren behauptet.

      Ich brauch Sie also gar nicht erst in die rechtsextreme Ecke zu stellen, sie haben sich selbst freiwillig in diese braune Scheiße begeben und stecken bis zur Lippenunterkante drin. Also passen Sie auf, wenn Sie den Mund aufmachen.

      Hitler hat den Krieg 1939 begonnen, um die Grenzen in Europa zu ändern. Das hat er auch geschafft, wenn auch anders, als er es sich vorgestellt hatte.

      • ruz said, on 21/12/2011 at 21:30

        Hallo Herr Reichling,

        nach längerm schmökern in Ihrem Blog bin ich auf diesen Kommentar von Ihnen gestossen und möchte kurz anmerken das gewisse Äußerungen so nicht ganz richtig sind.
        Soweit ich mich erinnere hat 1945 die deutsche Wehrmacht bedingungslos Kapituliert und nicht das deutsche Reich. Ich denke das ist ein gravierender Unterschied!

        „Nachdem sich Adolf Hitler, der jegliche Art von Kapitulation ablehnte, am 30. April 1945 das Leben genommen hatte, erklärte der von ihm testamentarisch zum Reichspräsidenten und Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht bestimmte Karl Dönitz in seiner Rundfunkansprache: „Meine erste Aufgabe ist es, deutsche Menschen vor der Vernichtung durch den vordrängenden bolschewistischen Feind zu retten. Nur für dieses Ziel geht der militärische Kampf weiter.“ Entsprechend versuchte er, nachdem bereits mehrere regionale Teilkapitulationen deutscher Streitkräfte in Kraft getreten waren (unter anderem für Berlin, Norditalien, Nordwestdeutschland, Dänemark und die Niederlande), einen separaten Waffenstillstand mit den Westalliierten zu erreichen. Dieses Ansinnen der deutschen Delegation bestehend aus Generaloberst Alfred Jodl, Generaladmiral von Friedeburg und Major i. G. Oxenius, die sich am 6. Mai in das Hauptquartier der westlichen alliierten Streitkräfte (SHAEF) im französischen Reims begeben hatten, wurde vom SHAEF-Kommandeur Dwight D. Eisenhower aber zurückgewiesen. Er war, entsprechend den gemeinsam getroffenen Vereinbarungen der Alliierten in Jalta, nicht bereit, auf die Gesamtkapitulation auch gegenüber dem sowjetischen Oberkommando zu verzichten.

        Daraufhin beauftragte und autorisierte Dönitz Generaloberst Jodl, den Chef des Wehrmachtführungsstabes, der ursprünglich nur zum „Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens mit dem Hauptquartier des Generals Eisenhower“[6] bevollmächtigt war, per Funk zur Unterzeichnung einer bedingungslosen Kapitulation der deutschen Truppen. Dies geschah am 7. Mai in der Zeit von 2:39 bis 2:41 Uhr. Der Reichssender Flensburg verkündete mit einer Ansprache durch Lutz von Schwerin-Krosigk am 7. Mai um 12:45 Uhr zum ersten Mal von deutscher Seite her das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. Die bedingungslose Kapitulation trat für alle Fronten am 8. Mai um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft. Dieses Datum, an dem der Krieg in Europa beendet war, wird als „Tag der Befreiung“ beziehungsweise „V-E-Day“ begangen.

        Für das SHAEF unterzeichnete Eisenhowers Stabschef General Smith, für das sowjetische Oberkommando General Susloparow, als Zeuge unterschrieb General Sevez.

        Da diese militärische Kapitulation lediglich von Jodl, nicht aber von den Oberbefehlshabern der einzelnen Teilstreitkräfte der deutschen Wehrmacht unterzeichnet werden konnte, wurde im direkten Anschluss ein weiteres Dokument unterzeichnet, das die Ratifizierung dieser Kapitulation durch das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) sowie die Oberbefehlshaber von Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine vorsah. Dies geschah rückwirkend zum 8. Mai 1945, 23:01 Uhr MEZ durch Unterzeichnung einer weiteren Kapitulationsurkunde am 9. Mai um 0:16 Uhr im Offizierskasino der Heerespionierschule in Berlin-Karlshorst (heute: Deutsch-Russisches Museum) durch Generalfeldmarschall Keitel für das OKW und das Heer, Generaladmiral von Friedeburg für die Kriegsmarine und Generaloberst Stumpff für die Luftwaffe (als Vertreter des Oberbefehlshabers Generalfeldmarschall von Greim), alle drei bevollmächtigt durch Dönitz. Für das SHAEF unterzeichnete Marschall Tedder, für das sowjetische Oberkommando Marschall Schukow, als Zeugen unterschrieben der französische General de Lattre de Tassigny und US Army Air Force-General Spaatz. Da in der Sowjetunion die Kapitulation erst nach diesem Akt bekanntgegeben wurde und bedingt durch die Zeitverschiebung das Inkrafttreten der Kapitulation in Moskau auf den 9. Mai fällt, werden in Russland bis heute die Feierlichkeiten zum Ende des Großen Vaterländischen Krieges als „Tag des Sieges“ erst an diesem Tag begangen. Bedingt durch kommunikationstechnische Schwierigkeiten, aber vor allem auch das Bestreben, möglichst viele Soldaten und Zivilisten vor der Roten Armee in Sicherheit zu bringen und noch in die Westgebiete zu transportieren, verzögerte sich die Umsetzung der Kapitulation bei einzelnen Verbänden.

        Eine Kapitulation Deutschlands, d. h. des Deutschen Reichs 1945, hatte nach heute herrschender Meinung in der Rechtswissenschaft nicht stattgefunden (siehe Hauptartikel Rechtslage Deutschlands nach 1945). Auch bezweckte die Kapitulation der Wehrmacht keine Änderung in der Staatlichkeit, sie behielt ihren Rechtscharakter als Kriegsvertrag und völkerrechtliche Vereinbarung rein militärischen Inhalts. Auf die Völkerrechtssubjektivität des Deutschen Reiches nach dem 8. Mai 1945 waren keine Schlüsse aus ihr zu ziehen“ Quelle Wikipedia

        Sind Sie sicher das nur Hitler die Grenzen Europas verändern wollte? Meinen Sie wirklich dass der Amerikaner nur aus Friedenswillen über den großen Teich kam, zig tausende Tote in kauf nahm und zig Milliarden Doller ausgab – nur um Europa zu „befreien“? Sagen Ihnen die Begriffe Morgenthau-Plan und Marshall-Plan etwas? Ich denke diese beiden Begriffe zeigen recht gut was der Amerikaner in Europa wollte. Die „Befreiungskriege“ der Amerikaner sind hinlänglich bekannt. Ein Vorwand findet sich immer und wenn ich ihn erfinde (Massenvernichtungswaffen im Irak)!

  17. Matrix 1 said, on 28/10/2010 at 16:19

    Antwort an den Blogbetreiber..
    Wollen Sie nicht, oder möchten Sie nicht begreifen, was eigentlich auf dieser Welt, namens Erde momentan für ein gespieltes Wirrwarr abläuft.Wer verdammt möchte keine Friedensverträge abschließen, das Volk oder die Helfershelfer der Besatzer, also der bösen dunklen Mächte. Verbitte mir solche oder ähnlichen Anmerkungen mir zu unterstellen, von wegen selbst in die braune Scheiße begeben! Ja, in voller Hoffnung naher der künftigen Entwicklung wird sich 100 pro die Wahrheit in aller Deutlichkeit offen zeigen dürfen. Nur Sklaven, Diener, Knechte dienen den Sieger und so wird schon seit 2000 tausend Jahren verfahren. Wer glaubt damit in Frieden zu leben kann, glaubt an Zitronenfalter, die fleißig Zitronen falten. Jetzt brauchen Sie nur noch behaupten, das eine gigantische Masse der deutschen Zivilbevölkerung NICHT bestialisch ermordet oder von Haus und Hof vertrieben wurden. Meine Verwandten, meine Eltern sind aus verschiedenen Gebieten des deutschen Osten vertrieben worden und keiner meiner Ahnen hat irgendetwas mit der NSDAP oder mit dem Sammelbecken SA Truppenteile zu tun gehabt. Nochmals zu buchstabieren, weder meine Vorfahren, noch meiner Wenigkeit sind in irgendeiner Partei organisiert bzw. Sympathisanten, sei es in der NSDAP, noch in der heutigen BRD GmbH in Parteien oder ähnlich organisierten Vereinen integriert. Charakterlich sauber geprägt, beuge ich mich nicht solchen Zuständen, wie es zu DDR und der jetzigen BRD Firma gibt. Seit wann gibt es freie Wahlen in besetztes Land? Darf sich nicht mehr geäußert werden, was ein normal denkender Mensch anstrebt? Mit absoluter Sicherheit, laut Ihres geschilderten Lippenbekenntnisses, bekennen Sie sich demütig, kriechend zum Feind und nicht zum Volk und Vaterland. So ist es eben, wer sich an Wahlen beteiligt, versklavt sich selbst und verewigt somit seine Knechtschaft(Helotentum…auf deutsch: Staatssklaverei). Eine uralt hinterlegte römisch/katholische Parole, ja man könnte sagen Formel lautet: Liebe deine Feinde, tue Gutes denen, die dich hassen, genauso behandeln Sie Blogschreiber, die der Wahrheit verpflichtet sind. Mögen Sie in Ihrer verwirrten kleinen heilen Welt weiter so das Ihrige Leben nach Muster erstellten Vorstellungen genießen.
    Im übrigen, muß ich Ihnen wieder das Recht einräumen, die NPD und andere rechts orientierte Parteien treffen genau die selbigen Argumentation, die Sie immer wieder in versuchen und zur Anwendung bringen, sie alle unternehmen den versuch, um faschistische Diktaturen zum knechten des Volkes zu installieren. Wer hat die NPD wohl gegründet??? Betrachten Sie bitte meine dargebotene Botschaft als Friedensbotschaft, einer Friedensbotschaft an alle Volker.

    Sonnige göttliche Grüße aus Niederschlesien

  18. NSpeed said, on 29/11/2010 at 16:42

    Hallo Herr „reichling“

    Ich muss schon sagen, ihre Ausdauer ist bemerkenswert. Ich bin vor einer Woche auf eines der lustigfen Videos bei Youtube gestoßen und habe mir einen längeren „Schlagabtausch“ mit den versammelten Reichsjüngern geliefert.

    Ich war erstaunt, mit welcher Beharrlichkeit man ständig sachliche Tatsachen (=Behauptungen, die dem Beweis zugänglich sind) ignorierte und mit pseudowissenschaftlichen Methoden, die sich meist auf das falsche Auslegen von Urteilen, Gesetzen und Aussagen stützten um sich warf.

    Noch lustiger wurde es, als man mich als Mitarbeiter des berliner Staatsschutzes „entlarvte“.

    Fragt sich schließlich, was die Früchte dieser -zugegebenermaßen amüsanten – Schreiberei sind.
    Verdient dieser Kindergarten überhaupt Aufmerksamkeit und was würden die Reichsangehörigen davon halten, wenn der illegale GmbH – Staat auf einmal keine Sozialleistungen mehr an sie leisten würde oder sie seine Straßen und Theater nicht mehr nutzen könnten?

    Eine Binsenweisheit sagt: „Der Klügere gibt nach“ – Ich sage: Machen wir weiter so, sonst geht den Dummen alles durch.

    Außerdem ist es ein mehr oder weniger gutes gratis Argumentationstraining.

    Es lebe die BRD GmbH!

    Ihr Kollege von der BND oHG

    • ruz said, on 04/01/2012 at 22:58

      Hallo Sie „Jurist“!

      Das schmökern in diesem Blog macht so richtig Spass…
      Ich frage mich nur wo Ihr „Respekt“ aus der zitierten „Binsenweisheit“ bleibt?
      Soviel Arroganz und Überheblichkeit tut schon weh…

      „Ich war erstaunt, mit welcher Beharrlichkeit man ständig sachliche Tatsachen (=Behauptungen, die dem Beweis zugänglich sind) ignorierte und mit pseudowissenschaftlichen Methoden, die sich meist auf das falsche Auslegen von Urteilen, Gesetzen und Aussagen stützten um sich warf.“

      Ich frage Sie, WER legt den Gesetze und Urteile WIE aus?
      Das staatliche Bildungssystem, die vom Staat finanzierten Wissenschaftler an staatlichen Universitäten oder das vom Staat ins Leben gerufene Bundesverfassungsgericht? Gab es schon mal sowas wie eine „zweite Meinung“zur Auslegung von Gesetzestexten?
      Wohl eher nicht! Natürlich wird der Staat bemüht sein all seine Kritiker verstummen zu lassen.
      Und natürlich wird er seine Gesetzestexte so auslegen wie sie ihm konform laufen. Alles andere würde ja auch keinen Sinn machen…

      Wann fangt Ihr „Juristen“ endlich mal an zu hinterfragen, selbst auszulegen und hört auf den euch vorgekauten Müll wiederzugeben? War den Euer Studium gänzlich umsonnst?

      • JDavis said, on 04/01/2012 at 23:59

        Ich frage Sie, WER legt den Gesetze und Urteile WIE aus?
        Das staatliche Bildungssystem, die vom Staat finanzierten Wissenschaftler an staatlichen Universitäten oder das vom Staat ins Leben gerufene Bundesverfassungsgericht?

        Nachdem es ja auch der Staat ist, der Gesetze erläßt, ist das irgendwie naheliegend.

        Urteile muß man übrigens in aller Regel nicht auslegen; im Gegenteil, Urteile legen Gesetze aus. Davon sollte man schon mal gehört haben, wenn man mitreden will.

        Gab es schon mal sowas wie eine „zweite Meinung“zur Auslegung von Gesetzestexten?

        Bitte? Haben Sie jemals einen juristischen Kommentar gelesen? Die gesamte Juristerei besteht aus dem Widerstreit verschiedenster Meinungen.

  19. NSpeed said, on 29/11/2010 at 16:45

    Beinahe hätte ich es vergessen:

    Unter uns Juristen (jetzt habe ich mich geoutet) sagt man: Die Überlegenheit des Rechtsstaates zeigt sich auch darin, dass er seine Gegner mit dem gleichen Respekt behandelt wie seine Anhänger.

    In diesem Sinne

    Lasset die Spiele beginnen !

    gez. Dr. No, BND oHG

  20. wotansvolk said, on 05/12/2010 at 19:57

    Diese Unterhaltungen hier sind ja wirklich rührig. Ich würde sagen Rollenspielpack holt sich der Staatschutz oder die echten Kameraden , die sich gerade machen für die Sache. Also das ganze Pack ( Pressegeile Tina und Konsorten ) in einen Sack – bevor sie hier noch Bürger um Ihr Geld bringen mit falschen Pässen und erfundenen Nummerschilder. Lasset die Spiele beginnen ist gut – Sicherungen raus und Nachtsichtgeräte auf.

    Grüße aus Potsdam
    Das VolK !

  21. Feuerspucker said, on 15/12/2010 at 05:43

    Ich mag mich irren, kommt bei den besten Menschen vor, aber was die BRD GmbH angeht, bin ich nicht so verblendet und nehme alles für wahr. Ja es gibt eine BRD-Finanzagentur GmbH im HRB. Genauso wie es viele andere GmbH’s der BRD im HRB gibt. Aber eine reine BRD GmbH habe ich noch nicht gefunden. Trotzdem stellt sich mir die Frage, warum benötigt ein Staat, der ja die BRD sein will, haftungsbeschränkte Gesellschaften? Das sich ein Staat an Gesellschaften beteiligt ist verständlich, bringt ja Geld in die Kassen, aber selbst welche zu gründen?

    So dann noch etwas, in den Urteilen steht, daß die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, heißt das nicht soviel, wie, du darfst hier zwar dein Zelt aufschlagen, aber wenn der Besitzer kommt hast du zu verschwinden? Wenn die BRD nicht Rechtsnachfolger ist, was zwingend notwendig wäre für Staatsgeschäfte/Verträge, dann dürfte die BRD weder das Eigentum des Deutschen Reiches privatisieren (Bahn, Post etc.) noch Friedensverträge im Namen der Reichsbürger, also für das Deutsche Reich, schließen. Wenn die BRD ein Staat ist, dann müsste die BRD ein Staatsvolk haben. Erkläre mir bitte, warum dann im Personalausweis als Staatsangehörigkeit „deutsch“ steht. Deutsch ist eine Nationalität und eine Sprache, aber kein Staat. M.E. müsste dort entweder Deutschland oder BRD stehen wenn die BRD ein Staat ist und ein Staatsvolk hat. Man spricht zwar von der deutschen Staatsangehörigkeit, diese jedoch heißt immernoch Deutsches Reich.

    „Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt…“

    Auch bezieht sich das Grundgesetz auf Teile der Weimarer Verfassung, jedoch nicht als Ganzes.

    Ebenfalls komisch ist, daß erst ein Gericht entscheiden muß, daß ein Nationalsozialistisches Gesetz, Grundlage für die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist.

    „Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die „Reichsangehörigkeit“ vermittelnde „Staatsangehörigkeit“ in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden“

    Diese Änderung von 1934 ist schließlich der Grund für den nationalsozialistischen Ausdruck „Reichsdeutscher“. Vorher und Nachher war die Rede von Reichsbürgern. Wenn Du uns auch als Reichsdeppen etc. beschimpfst, ist mir das egal, für mich gilt aber, SCHAEF-Gesetze und deren Durchsetzung und diese werden nun durch eine BRD ignoriert. Auch wenn es die SCHAEF nicht mehr gibt, der Krieg ist ja vorbei, Gelten doch noch die Anordnungen.

    Aber das solche belanglosen Kleinigkeiten von einer BRD ignoriert werden, sieht man ja an einer der häufigsten Methoden: Der Gerichtsvollzieher! Dieser war ebenfalls durch die Nationalsozialisten eingefüht worden und durch die SCHAEF abgeschaft/verboten.

    Mist, jetzt hab ich wieder soviel Zeit hier gelassen…

    Aber eines möchte ich noch loswerden, wenn die BRD ein Rechtsstaat wäre, sich die Deppen, die sich Politiker nennen, nicht ständig am Volk bereichern würden und statt alles kaputt zu machen, Lösungen schaffen würden, sich auch mal mit dem Volk auseinandersetzen würden und deren Meinung auch respektieren würden, dann gäbe es sicherlich nicht soviele „Reichsspinner“ wie du Sie nennst. Es gäbe keinen Grund nach etwas vergangenem zu eifern, wenn die Gegenwart besser wäre. Ich weiß nicht wer du nun wirklich bist, ob du vom BND bist oder nicht, ist mir egal, für mich bist du auf jedenfall einer, der glaubt zu wissen und doch unwissend ist. Ich weiß wenig, aber das was ich weiß, ist belegbar.

    Wenn die BRD ein Staat ist, dieses unwiderlegbar, dann ist dein Blog Zeitverschwendung. Dann sind auch alle die an das Deutsche Reich glauben einfach nur dumm und machen sich lächerlich. Aber was, wenn sich BRD-Rechtsanwälte und BRD-Richter selbst schon zu den Reichsbürgern zählen? Sind die dann auch dumm, oder steckt dann doch mehr dahinter? Es ist auch eigenartig, daß sich BRD-Rechtsanwälte und es sind mehr als nur ein oder zwei, über dieses Thema informieren und sich selbst als Reichsbürger zählen. Ich weiß von einigen Richtern, die sich über das Thema informieren, jedoch nicht ob diese sich zu den Reichsbürgern zählen. Offen zugeben werden es weder die Anwälte noch die Richter, noch irgendein BRD-Beamter.

    Gruß der Feuerspucker

    • reichling said, on 15/12/2010 at 10:43

      Ich mag mich irren, kommt bei den besten Menschen vor, aber was die BRD GmbH angeht, bin ich nicht so verblendet und nehme alles für wahr. Ja es gibt eine BRD-Finanzagentur GmbH im HRB. Genauso wie es viele andere GmbH’s der BRD im HRB gibt. Aber eine reine BRD GmbH habe ich noch nicht gefunden. Trotzdem stellt sich mir die Frage, warum benötigt ein Staat, der ja die BRD sein will, haftungsbeschränkte Gesellschaften? Das sich ein Staat an Gesellschaften beteiligt ist verständlich, bringt ja Geld in die Kassen, aber selbst welche zu gründen?

      Ich habe mich mit den genauen Aufgaben der BRD-Finanzagentur noch nicht eingehend befasst. Aber zu deren Aufgaben gehört auch die Verwaltung von Wertpapieren. Eine privatrechtlich organisierte Einrichtung kann viel flexibler auf die Erfordernisse des Marktes reagieren, als eine Behörde. Dies dürfte wohl einer der Gründe gewesen sein.

      So dann noch etwas, in den Urteilen steht, daß die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, heißt das nicht soviel, wie, du darfst hier zwar dein Zelt aufschlagen, aber wenn der Besitzer kommt hast du zu verschwinden? Wenn die BRD nicht Rechtsnachfolger ist, was zwingend notwendig wäre für Staatsgeschäfte/Verträge, dann dürfte die BRD weder das Eigentum des Deutschen Reiches privatisieren (Bahn, Post etc.) noch Friedensverträge im Namen der Reichsbürger, also für das Deutsche Reich, schließen.

      Du hast die Urteile wohl nicht richtig gelesen. Dort steht drin, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, sondern als Staat mit dem Staat Deutsches Reich identisch. Bei der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich also um den gleichen Staat, das gleiche Völkerrechtssubjekt, wie vorher das Deutsche Reich.
      Diese Identität war zum Zeitpunkt der Urteile eine Teilidentität, was das Territorium anging. Seit dem 3. Oktober 1990 erstreckt sich die Bundesrepublik Deutschland jedoch über das gesamte deutsche Gebiet, so wie es völkerrechtlich verbindlich festgelegt worden ist.
      Ich darf dich darauf hinweisen, dass auch in der Reichsverfassung von 1871 häufig von Deutschland zu lesen ist. Auch der Weimarer Verfassung ist Deutschland kein unbekannter Begriff. Gehe also davon aus, dass der eigentliche Name unseres Staates seit 1871 Deutschland ist. Deutsches Reich bezeichnete ursprünglich die Staatsform, nämlich ein Kaiserreich.
      Republiken nennen sich normalerweise nicht „Reich“. Die Beibehaltung der Bezeichnung „Deutsches Reich“ nach 1918 war irgendwie inkonsequent.

      Wenn die BRD ein Staat ist, dann müsste die BRD ein Staatsvolk haben. Erkläre mir bitte, warum dann im Personalausweis als Staatsangehörigkeit „deutsch“ steht. Deutsch ist eine Nationalität und eine Sprache, aber kein Staat. M.E. müsste dort entweder Deutschland oder BRD stehen wenn die BRD ein Staat ist und ein Staatsvolk hat. Man spricht zwar von der deutschen Staatsangehörigkeit, diese jedoch heißt immernoch Deutsches Reich.

      „Deutscher ist wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt…“

      Die unmittelbare Reichsangehörigkeit gab es nur in der Kaiserzeit. Die Eigenschaft, Deutscher zu sein, bezog sich in der Regel auf Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines der deutschen Staaten besaßen, also Preußen, Bayern, Sachsen usw. Die unmittelbare Reichsangehörigkeit hatten vor allem solche Personen, die in den deutschen Kolonien lebten und eingebürgert wurden, ohne dass sie die Staatsangehörigkeit eines Gliedstaates besaßen.
      1934 wurde die Staatlichkeit der Länder aufgehoben und deren Staatsangehörigkeit abgeschafft. In Staatsangehörigkeitsausweisen aus den dreißiger Jahren ist stets zu lesen, dass der betreffende die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) besitzt. „Deutsches Reich“ als Staatsangehörigkeit wurde lediglich in den Pässen angegeben. Es war aber nie die offizielle Bezeichnung der Staatsangehörigkeit eines Deutschen. Die deutsche Staatsangehörigkeit hat der Deutsche heute immer noch.
      Eine Frage noch an dich. Warum steht im französischen Ausweis seit fast zweihundert Jahren „Nationalité française“, was nichts anderes als „Staatsangehörigkeit französisch“ heißt? Müsste dort nicht stehen: „République française“. Viele andere Staaten benutzen auch ein Adjektiv zur Bezeichnung ihrer Staatsangehörigkeit.

      Auch bezieht sich das Grundgesetz auf Teile der Weimarer Verfassung, jedoch nicht als Ganzes.

      Der Parlamentarische Rat konnte sich nicht auf Bestimmungen zum Verhältnis des Staates zu den Kirchen einigen. Deshalb wurden die entsprechenden Bestimmungen der Weimarer Verfassung übernommen und zum Bestandteil des Grundgesetzes erklärt.

      Ebenfalls komisch ist, daß erst ein Gericht entscheiden muß, daß ein Nationalsozialistisches Gesetz, Grundlage für die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist.

      „Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die „Reichsangehörigkeit“ vermittelnde „Staatsangehörigkeit“ in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden“

      Ich weiß nicht, ob sich ein Staat eine Vielzahl von Staatsangehörigkeiten leisten sollte. Wenn Deutschland ein Staat ist, dann genügt doch wohl eine einzige Staatsangehörigkeit.

      Diese Änderung von 1934 ist schließlich der Grund für den nationalsozialistischen Ausdruck „Reichsdeutscher“. Vorher und Nachher war die Rede von Reichsbürgern.

      Nicht ganz. „Reichsdeutscher“ war und ist keine offizielle Bezeichnung, „Reichsbürger“ schon. Unter „Reichsdeutschen“ verstehe ich als Saarländer alle Deutschen, die keine Saarländer sind. Der Begriff „Reichsbürger“ ist ein Nazibegriff. Er wurde 1935 durch das Reichsbürgergesetz eingeführt und war eine Art qualifizierte Staatsangehörigkeit. Nur der Reichsbürger war Träger politischer Rechten und Pflichten. Und er musste „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein. Juden konnten keine Reichsbürger werden, sie waren Personen mit minderen Rechten.
      Das Reichsbürgergesetz wurde 1945 von den Alliierten aufgehoben.

      Wenn Du uns auch als Reichsdeppen etc. beschimpfst, ist mir das egal, für mich gilt aber, SCHAEF-Gesetze und deren Durchsetzung und diese werden nun durch eine BRD ignoriert. Auch wenn es die SCHAEF nicht mehr gibt, der Krieg ist ja vorbei, Gelten doch noch die Anordnungen.

      Die SHAEF-Gesetze wurden, soweit sie nach dem Krieg noch weiter gelten sollten, in die Militärregierungs-Gesetze überführt und 1955 in die Verfügungsgewalt der Bundesrepublik Deutschland übergeben. Es ist also Sache der deutschen Seite, diese Gesetze weitergelten zu lassen oder aufzuheben. Die Alliierten geht das nichts mehr an.

      Aber das solche belanglosen Kleinigkeiten von einer BRD ignoriert werden, sieht man ja an einer der häufigsten Methoden: Der Gerichtsvollzieher! Dieser war ebenfalls durch die Nationalsozialisten eingefüht worden und durch die SCHAEF abgeschaft/verboten.

      In den Weiten des Internets fand ich folgenden Text:

      Am 20. Juli 1919 wurden die Mitglieder, auch die des unbesetzten Gebietes, vom Vorsitzenden des Cöln-Düsseldorfer Gerichtsvollziehervereins zu einer Zusammenkunft in Cöln in das Restaurant „Coloniahaus“, Aachener Straße 5, eingeladen.

      Quelle

      Dass der Gerichtsvollzieher erst durch die Nazis eingeführt worden ist, ist also eindeutig falsch. Es gab ihn schon in der Kaiserzeit und auch schon davor. Vor langer Zeit nannte er sich mal „Gerichtsvogt“.
      Ebenso ist eindeutig falsch, dass sein Amt durch SHAEF abgeschafft worden ist. Hier ist wohl einem Reichsdeutschen die Phantasie durchgegangen.

      Mist, jetzt hab ich wieder soviel Zeit hier gelassen…

      Für die Zeit, die du hier gelassen hast, hast du aber verdammt schlecht recherchiert.

      Aber eines möchte ich noch loswerden, wenn die BRD ein Rechtsstaat wäre, sich die Deppen, die sich Politiker nennen, nicht ständig am Volk bereichern würden und statt alles kaputt zu machen, Lösungen schaffen würden, sich auch mal mit dem Volk auseinandersetzen würden und deren Meinung auch respektieren würden, dann gäbe es sicherlich nicht soviele „Reichsspinner“ wie du Sie nennst. Es gäbe keinen Grund nach etwas vergangenem zu eifern, wenn die Gegenwart besser wäre. Ich weiß nicht wer du nun wirklich bist, ob du vom BND bist oder nicht, ist mir egal, für mich bist du auf jedenfall einer, der glaubt zu wissen und doch unwissend ist. Ich weiß wenig, aber das was ich weiß, ist belegbar.

      Wie belegbar dein weniges Wissen ist, habe ich ja am Beispiel Gerichtsvollzieher sehr deutlich sehen können.
      Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Und wenn von der Regierung, die ja nur aus Menschen besteht, mal Mist gebaut wird, dann gibt es welche, die ihnen auf die Finger klopfen. Sei es der Bundesrechnungshof, das Bundesverfassungsgericht oder die Presse. Wäre die BRD kein Rechtsstaat, dann gäbe es diese Institutionen nicht, und die Presse würde sich auf Lobhudelei beschränken müssen.

      Man kann der Ansicht sein, dass die Arbeit unserer Regierung recht mäßig ist, aber das ändert nichts daran, das sie rechtmäßig ist.

      Vielleicht meldet sich mal das Volk bei einer Wahl zu Wort und straft die regierenden Politiker ab. Immerhin entscheidet das Volk in den Wahlen, welche Politiker an die Macht kommen. Und diese Macht haben sie nur auf Zeit.

      Ich bekomme hautnah mit, wie die Franzosen über ihre Regierung denken. Ihre Meinung ist nicht besser als die vieler Deutscher über die Bundesregierung. Und dennoch behauptet kein Franzose, Frankreich würde als Staat nicht existieren.

      Wenn die BRD ein Staat ist, dieses unwiderlegbar, dann ist dein Blog Zeitverschwendung. Dann sind auch alle die an das Deutsche Reich glauben einfach nur dumm und machen sich lächerlich. Aber was, wenn sich BRD-Rechtsanwälte und BRD-Richter selbst schon zu den Reichsbürgern zählen? Sind die dann auch dumm, oder steckt dann doch mehr dahinter? Es ist auch eigenartig, daß sich BRD-Rechtsanwälte und es sind mehr als nur ein oder zwei, über dieses Thema informieren und sich selbst als Reichsbürger zählen. Ich weiß von einigen Richtern, die sich über das Thema informieren, jedoch nicht ob diese sich zu den Reichsbürgern zählen. Offen zugeben werden es weder die Anwälte noch die Richter, noch irgendein BRD-Beamter.

      Ich habe mein Blog eingerichtet, um mich mit den Leuten, die das Deutsche Reich propagieren, auseinander zu setzen. Ob das Zeitverschwendung ist, lass mal meine Sorge sein. Mir fällt auf, dass die Reichsseite gerne mit verfälschten und gefälschten Zitaten arbeitet, dass Gesetze, Uteile und Verträge zitiert werden, in denen das wichtigste weggelassen wird und dadurch deren Sinn ins Gegenteil verkehrt wird.
      Dass es einige Juristen sind, die auch auf diesen Zug abgefahren sind, habe ich schon mitbekommen. Sie müssen in den Vorlesungen von Staatsrecht nichts mitbekommen haben. Sonst wüssten sie, dass die Bundesrepublik Deutschland ein ganz normaler Staat ist. Jedenfalls gehen alle anderen Staaten dieser Erde davon aus, und die weitaus meisten Bürger unseres Staates ebenfalls.
      Zu einem Staat gehört zwingend auch das Element der Staatsgewalt. Wo hat das Deutsche Reich seine Staatsgewalt? Du willst doch nicht die Kasperletheaterveranstaltung Exilregierung als Staatsgewalt bezeichnen?
      Die Bundesrepublik Deutschland ist der 1871 gegründete Staat Deutschland, der sich ursprünglich Deutsches Reich genannt hatte. Am 8. Mai 1945 ist die staatliche Organisation dieses Deutschen Reiches endgültig zusammengebrochen. 1949 wurde der bestehende Staat, zunächst auf einem Teilgebiet, durch das Grundgesetz neu organisiert. Eine andere Organisation besteht nun mal nicht.

  22. Feuerspucker said, on 16/12/2010 at 05:35

    Exil was? Tschuldigung, dieses Kasperletheater ist einfach nur peinlich. Gut das wäre geklärt.
    Ich habe gar nicht recherchiert, sondern lediglich die aufgeschnappten Brocken mal zur Klärung, auch für mich, in den Raum geworfen. Mit Gerichtsvollziehern hat man besser nicht all zuviel zutun, also beschäftige ich mich auch nicht viel mit dem Thema, ich habe das mal von nem Ex-BRD-Bürger (ausgewandert) zu hören bekommen. Was Du da über Reichsbürger und Reichsdeutsche erklärst, klingt zwar so richtig, jedoch war das ein Thema im Schulunterricht und da habe ich mal nicht gepennt.

    Was die Wahlen betrifft, würde ich normalerweise sagen, du hast recht, aber zum einen darf ja jeder wählen der nen BRD-Personalausweis hat, auch wenn er nicht eingebürgert ist, zum anderen ist es scheinbar egal wen man wählt, denn Ob Rot scheiße macht oder Grün oder Schwarz oder gelb spielt doch keine Rolle, denn Scheiße ist Scheiße! und das machen ALLE Politiker der BRD. Von anderen Ländern weiß ich es nicht. Da wo Geld ist, ist auch Koruption und das versaut die Politik. Wenn Banken und Wirtschaft das Sagen haben, dann ist es völlig egal wer Kanzler ist und ob er nun gewählt wurde oder einfach nur dort hingesetzt, denn die Fäden ziehen andere und der Kanzler(in) ist nur eine Marionette. Deine Aussage uber Deutschland, daß die BRD dem Deutschen Reich von 1871 entspricht, lasse ich mal so wie sie ist, nur wo wurde denn festgelegt wie Deutschland nun heißt?

    Zur Staatsangehörigkeit, du nimmst französische Worte, ich als alter Ossi kann aber kein französisch. Aber wenn ich das auf dem ausweis richtig lese, dann sind die Deutschen die einzigen die Staatsangehörigkeit stehen haben und die anderen haben Nationalität stehen. Oder irre ich mich da? aber bleiben wir bei deiner Argumentation, denn dann heißt es dort immer …. einwohner / bürger also französicher Bürger auch wenns blöd klingt. Auf einem britischen Paß habe ich gesehen „english citizen“ was soviel heißt wie „englischer Bürger“.

    Ach mal was persönliches, mich interessiert mal was du von Beruf bist, denn du scheinst dich ja mit Staatsrecht und Recht allgemein zubefassen oder liegt das nur daran, daß du dieses Blog betreibst? Meine Mail-Addi haste ja, wenn du es nicht öffentlich schreiben magst.

    Gruß Feuerspucker

    • reichling said, on 17/12/2010 at 11:41

      Exil was? Tschuldigung, dieses Kasperletheater ist einfach nur peinlich. Gut das wäre geklärt.
      Ich habe gar nicht recherchiert, sondern lediglich die aufgeschnappten Brocken mal zur Klärung, auch für mich, in den Raum geworfen. Mit Gerichtsvollziehern hat man besser nicht all zuviel zutun, also beschäftige ich mich auch nicht viel mit dem Thema, ich habe das mal von nem Ex-BRD-Bürger (ausgewandert) zu hören bekommen. Was Du da über Reichsbürger und Reichsdeutsche erklärst, klingt zwar so richtig, jedoch war das ein Thema im Schulunterricht und da habe ich mal nicht gepennt.

      Willst du damit sagen, dass auch du die Exilregierung als Kasperletheater ansiehst? Dann wären wir ja mal einer Meinung.

      Was die Wahlen betrifft, würde ich normalerweise sagen, du hast recht, aber zum einen darf ja jeder wählen der nen BRD-Personalausweis hat, auch wenn er nicht eingebürgert ist, zum anderen ist es scheinbar egal wen man wählt, denn Ob Rot scheiße macht oder Grün oder Schwarz oder gelb spielt doch keine Rolle, denn Scheiße ist Scheiße! und das machen ALLE Politiker der BRD.

      Wie kommst du auf die Idee, dass nicht jeder, der einen Bundespersonalausweis besitzt, auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat? Das war früher einmal. Nach Artikel 116 gibt es zwei Arten von Deutschen. Hier der Wortlaut des Absatzes 1:

      Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

      Wenn dort etwas vom Deutschen Reich nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 geht, ist dies vor allem ein Ausschluß von Österreich und dem Sudetenland. Gemeint waren eigentlich die vier Besatzungszonen, also die BRD und die DDR. Deutsche Volkszugehörige, die als Flüchtlinge in den Ostgebieten Aufnahme gefunden hatten, dürfte es wohl nur in verschwindend geringer Anzahl gegeben haben.

      Mit dieser Bestimmung wurde die Eingliederung dieser Personen in der BRD erleichtert. Inwieweit solche Personen in die DDR geraten sind und wie man dort mit ihnen verfahren hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

      Durch eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Ende des letzten Jahrhunderts wurden diese „Statusdeutsche“ kurzerhand ohne Einbürgerung zu deutschen Staatsangehörigen erklärt.
      Die vom Grundgesetz zugesicherten staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten leiten sich von dem Begriff „Deutscher“ nach Art. 116 GG ab. Auch diese Statusdeutsche hatten somit das aktive und passive Wahlrecht und selbstverständlich auch das Recht, einen Bundespersonalausweis zu besitzen.

      Dass er nur Scheiße macht, kann man vom Reichskanzler ja nicht sagen. Er redet und schreibt zwar nur Scheiße, aber machen kann er eigentlich gar nichts, da er über keinerlei echte Macht verfügt.

      Von anderen Ländern weiß ich es nicht. Da wo Geld ist, ist auch Koruption und das versaut die Politik. Wenn Banken und Wirtschaft das Sagen haben, dann ist es völlig egal wer Kanzler ist und ob er nun gewählt wurde oder einfach nur dort hingesetzt, denn die Fäden ziehen andere und der Kanzler(in) ist nur eine Marionette.

      Wenn du das nächste Mal Pizza essen gehst, und der Wirt ist ein echter Italiener, dann frag ihn mal. Er könnte dir dazu durchaus was sagen.
      Erinnerst du dich noch an die Spendenaffaire mit Helmut Kohl? Französische Jurnalisten hatten große Probleme, darüber in ihren französischen Zeitungen zu schreiben. Wenn sie es dem Chefredakteur vorgetragen haben, kam nur die Frage: Na und? Wo ist denn da eine Affaire? Kohl hat nur das getan, was in vielen anderen Staaten, auch in Europa, üblich ist. Und dort regt sich keiner darüber auf.
      Unsere Politiker werden nun mal vom Volk gewählt, und wenn das Volk halt diese Politiker wählt, müssen wir eben mit denen leben. Aber vielleicht sollte das Volk gelegentlich mal kritische Fragen zur aktuellen Poliltik stellen. Es gibt da im Internet die Seite Abgeordnetenwatch. Man sollte sich ihrer häufiger bedienen, auch wenn sie gelegentlich unseren Abgeordneten nicht so schmeckt.

      Ich glaube, die ehrlichsten Politiker in Europa hat noch Luxemburg.

      Deine Aussage uber Deutschland, daß die BRD dem Deutschen Reich von 1871 entspricht, lasse ich mal so wie sie ist, nur wo wurde denn festgelegt wie Deutschland nun heißt?

      Ja, wie heißt denn Deutschland jetzt gleich? Schauen wir mal nach.
      Reichsverfassung von 1871
      Artikel 3 Abs. 1

      Für ganz Deutschland besteht einen gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.

      Wie man an der Reichsverfassung von 1871 sieht, hieß Deutschland damals offensichtlich Deutschland. So heißt es eigentlich auch heute noch. Im offiziellen Staatsnamen wird halt noch die Staatsform mit angegeben.

      Aus der Bismarckchen Reichsverfassung werde ich auch nicht so ganz schlau. Mir scheint, dass die Bezeichnung „Deutsches Reich“ nicht als offizieller Name für einen Staat gedacht war. Denn es heißt


      Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main gelegenen Theile des Großherzogtums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.

      Das Deutsche Reich war also ein „ewiger Bund“, der von den beteiligten regierenden Fürsten geschlossen worden ist. Und man spricht auch nicht vom Staatsgebiet, sondern vom Bundesgebiet.

      Staat, das waren die Mitgliedsstaaten dieses Bundes, also Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover usw, aber nicht das Reich. Es gab einen gewissen Gegensatz zwischen Reich und Staat. Das Reich war kein Staat, es war den Staaten gewissermaßen übergeordnet.

      Dies ist nur aus dem damaligen Staatsverständnis zu verstehen und der Tatsache, dass die Regierungsform eben die Monarchie war. Es war zwar eine konstituitionelle Monarchie, aber noch bei weitem keine parlamentarische Demokratie.

      1918 wurde aus Deutschland eine Republik. Die Bezeichnung Deutsches Reich war von diesem Zeitpunkt an eigentlich fehl am Platze. Aber aus irgendwelchen traditionellen Gründen hatte die Republik diese Bezeichnung beibehalten. Erst jetzt kann man vom Deutschen Reich als Staat sprechen. Aus den Bundesstaaten wurden Länder.

      Aber war Deutschland 1918 wirklich ein Reich? Ich kann mir vorstellen, dass die Bezeichnung „German Empire“ als Bezeichnung für die Weimarer Republik etwas mehr als lächerlich klang. Wo war das Empire, das Imperium? Es gab schlicht keines. Somit war der Name „Deutsches Reich“ Vorspiegelung falscher Tatsachen.

      Deutschland als Name unseres Staates ist korrekt und vor allem viel ehrlicher. Und selbst in der Kaiserzeit wurde unser Staat so genannt. Bundesrepublik ist lediglich die Staatsform, so wie Österreich sich auch Republik Österreich nennt.

      Zur Staatsangehörigkeit, du nimmst französische Worte, ich als alter Ossi kann aber kein französisch. Aber wenn ich das auf dem ausweis richtig lese, dann sind die Deutschen die einzigen die Staatsangehörigkeit stehen haben und die anderen haben Nationalität stehen. Oder irre ich mich da? aber bleiben wir bei deiner Argumentation, denn dann heißt es dort immer …. einwohner / bürger also französicher Bürger auch wenns blöd klingt. Auf einem britischen Paß habe ich gesehen „english citizen“ was soviel heißt wie „englischer Bürger“.

      Lassen wir mal England außen vor, das ist ein bisschen kompliziert. Die Briten kennen intern die Staatsangehörigkeit nicht. Man ist Untertan ihrer Majestät, in ferner Zukunft vielleicht auch seiner Majestät. Und es gibt viele Abstufungen dieser Untertanenschaft. So gibt es Untertanen, die einen britischen Pass haben, in dem die Staatsangehörigkeit anders bezeichnet wird. Sie dürfen wählen, aber bei der Arbeitsaufnahme haben sie weniger Rechte als ein EU-Bürger.

      Ich musste mich vor einiger Zeit mal belehren lassen, dass die britischen Kanalinseln gar nicht zu Großbritannien gehören, sondern zum Herzogtum Normandie. Die Herzogin der Normandie ist nebenbei noch britische Königin. Jetzt weiß ich allerdings nicht, was die Inselbewohner in ihrem Pass stehen haben.

      Und jetzt zu Frankreich. Im französischen Ausweis steht nichts drin von Citoyen français, sondern es heißt „Nationalité française“, französische Staatsangehörigkeit. Nationalité ist das französische Wort für Staatsangehörigkeit, und sonst nichts. Im Englischen heißt dies übrigens nationality.
      Für deine Irritation in dieser Frage habe ich sogar Verständnis. Aber du musst folgendes verstehen. Auch sehr ähnlich klingende Worte verschiedener Sprachen bedeuten in diesen Sprachen nicht unbedingt exakt das selbe. Das kann jeder Italienurlauber bestätigen, der sich gewundert hat, dass im Hotel aus dem Wasserhahn mit der Aufschrift „caldo“ nur warmes Wasser herausgeflossen ist.
      So ähnlich verhält es sich auch mit dem Begriff Nationalität. Das Wort ist nun mal ein Fremdwort. In der UdSSR bezeichnete man damit die Zugehörigkeit zu bestimmten in der Sowjetunion lebenden Völker. Und im weitaus flächenmäßig größten Staat dieser Erde gibt es nun mal mehr als ein Volk. Staatsangehörigkeit war die rechtliche Zugehörigkeit zur Sowjetunion. In die Nation wurde man, für die SU, hineingeboren, die Staatsangehörigkeit konnte gewechselt werden.
      Die DDR hat sich an diese sowjetische Definiton des Begriffes gehalten.
      Im westlichen Europa versteht man unter Nationalität in den diversen Ausformungen die Staatsangehörigkeit.
      Das deutsche Wort für Nationalität im sowjetischen Sinne ist Volkszugehörigkeit. Der Franzose sagt dazu origine éthnique und der Brite ethnic origin. Und beide Begriffe haben nichts mit nationalité bzw. nationality zu tun. Die nationalité française kann man übrigens erwerben durch behördlichen Akt, also durch Einbürgerung. Bei einer origine éthnique geht das nicht. Die hat man von Geburt an oder man hat sie nicht.

      Google mal nach dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit bzw. der Convention Européenne sur la natioalité. Du findest sie in deutscher, englischer und französischer Sprache. Und wenn du alles miteinander vergleichst, wirst du erkennen, dass nationalité/nationality nichts anderes als Staatsangehörigkeit bedeutet.

      Ach mal was persönliches, mich interessiert mal was du von Beruf bist, denn du scheinst dich ja mit Staatsrecht und Recht allgemein zubefassen oder liegt das nur daran, daß du dieses Blog betreibst? Meine Mail-Addi haste ja, wenn du es nicht öffentlich schreiben magst.

      Ich habe da nichts zu verbergen. Ich bin im öffentlichen Dienst, seit einigen Jahren allerdings im Ruhestand. Und da habe ich halt etwas Zeit.

      Während meiner Berufsausbildung hatte ich als Fach auch Staatsrecht. Das war so um 1970 herum gewesen. Und damals war schon klar, dass nach der völkerrechtlichen Definition des Staates auch die DDR ein Staat ist. Dass sie von den meisten Staaten der Erde damals nicht anerkannt war, hatte ausschließlich politische, keine juristische Gründe. Mit dem Abschluss des Grundlagenvertrages zwischen der BRD und der DDR erfolgte die politische Anerkennung durch die Staatengemeinschaft auf dem Fuße.

      Schon bald nach meiner Versetzung in den Ruhestand stieß ich im Internet in einem Forum auf eine Diskussion zwischen „Reichsdeutschen“ und anderen. Ich dachte zuerst, in die Internetübungen der Insassen einer Nervenheilanstalt geraten zu sein. Denn von den Verfechtern des Deutschen Reiches wurde ausnahmslos Blödsinn verzapft.

      Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten. Wenn nein, hak ruhig mal nach.

  23. Feuerspucker said, on 08/01/2011 at 18:58

    Ja das war sehr ausführlich und ich freue mich, daß wir mal an einem Punkt das selbe denken (Exilregierung). So, da du mich sogar aufgefordert hast, weiter zu fragen, tue ich dieses auch glatt :o)

    Nach deiner Aussage ist die BRD identisch mit 1871 gegründetem Deutschen Reich. Lassen wir das mit der Staatsform mal weg. Wenn dies so wäre, dann würde Stettin, glaube ich, zu Deutschland gehören und nicht zu Polen. Stimmt doch oder? also kann die BRD dementsprechend wiederum nur Teilidentisch mit dem 1871 gegründeten Deutschen Reich sein. Oder willst du mir jetzt sagen, daß Ostpreußen nicht dazugehörte? Oder war es nicht so groß? Warum sehen die Grenzen von 1871 irgendwie weiter aus, als die der BRD, wo doch die BRD Identisch mit dem 1871 gegründeten Deutschen Reich ist?

    Aber ich muß dir auch mal etwas positives entgegen bringen, auf dieser Seite, also hier „über mich“ sind deine Kommentare sehr sachlich und sogar für einen Leien verständlich. Ich halte es echt für angebracht, dich mal persönlich im Gespräch zu haben, einfach schon weil mir das schreiben auf den Wecker geht. Anderer Seits, kann ich aus dem was du sagst und wie du es sagst mehr entnehmen als dem geschriebenen. Ich kann mir gut vorstellen, daß ein Gespräch mit dir, sehr viele Unstimmigkeiten beseitigt und sicher auch interessant für uns beide. Im Gegensatz zu den meisten Reichsspinnern (damit meine ich Leute wir Schittke) bin ich für ein ehrliches Gespräch offen und von mir aus, falls du der Meinung sein solltest, es könne dir Gewalt angetan werden, an jedem Ort der Welt, der dir zusagt, von mir aus auch ein BRD-Polizeirevier. Aber vom Telefon halte ich erstmal mehr, weil man die Fahrkosten dann nicht hat. Ich hatte dieses bereits schon einmal erwähnt, ich möchte mich gerne mal mit dir persönlich unterhalten, nicht mehr und nicht weniger. Wenn du das nicht möchtest, ist es ok, mich würde es dann nur interessieren warum nicht.

    Ansonsten, meine mail-Addis hast du und kannst mir ja ne mail schreiben, wann dir ein Telefonat zusagen würde.

    Gruß der Feuerspucker

  24. Baumi said, on 12/01/2011 at 23:04

    Zum Thema „identisch mit dem Deutschen Reich“: Damit ist m.E. keine Gebietsidentität gemeint, sondern Rechtsnachfolge. Das lief auch schon vor der Neuzeit so: Die deutschen Fürstentümer haben sich alle naselang gegenseitig Besitztümer abgenommen, ohne dass dabei jedesmal die grundsätzliche Identität des Gewinners oder Verlierers in Frage gestellt wurde. In den Gebieten, die sie nicht verloren hatten, waren sie Herrscher wie eh und je, in den anderen eben nicht mehr.

    Auch die BRD musste sich ja nach dem Beitritt des Saarlands nicht wieder komplett neu konstituieren, sondern war dann halt (salopp ausgedrückt) „derselbe“ Staat mit einem Bundesland mehr.

    (Ich bitte eventuelle Fehler bei der Verwendung juristischer Termini zu entschuldigen. Ich bin kein Jurist.)

    • reichling said, on 13/01/2011 at 12:46

      So, ich habe deinen Beitrag trotz deiner nachgereichten Bitte doch freigeschaltet. Es gibt ja nicht nur Juristen mit klarem Verstand. Und so völlig daneben liegst du meiner Ansicht nach gar nicht. Das Wort „Rechtsnachfolge“ stimmt allerdings nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern der selbe Staat. Unterschiede gibt es nur hinsichtlich der Ausdehnung.
      Wie heißt jetzt unser Staat genau? Bereits in der Reichsverfassung von 1871 wurde er meist „Deutschland“ genannt. Und wenn er sich heute „Bundesrepublik Deutschland“ nennt, dann zeigt dies nur, dass es sich bei unserem heutigen Staat um den 1871 gegründeten Staat handelt, nicht um eine Neuschaffung. Bundesrepublik ist in diesem Zusammenhang eine Bezeichnung der Staatsform.
      Wenn ich hier nur juristisch wirklich stimmiges freischalten sollte, dann könnte ich wohl über die Hälfte der Kommentare löschen, und dann würde mir dann wieder Zensur vorwerfen.
      Aber zensieren will ich nicht, ich betreibe ja keine reichsdeutsche Seite. Ausnahmen mit dem Freischalten mach ich nur bei Kommentaren, auf denen ausschließlich Links auf Pornoseiten zu finden sind, und bei einen Frank Wolfgang Richter, wenn sein Kommentar mal wieder überhaupt nichts mit dem eigentlichen Beitrag zu tun hat.
      Seit langem hat er sich ja nicht mehr gemeldet. Aber irgendeinem hat er gesteckt, dass er sich über mein Weblog einen Computervirus eingefangen hat, den ich ihm bewusst untergejubelt habe.
      Wenn ich wüsste, wie das geht, hätte ich es vielleicht schon mal bei ihm gemacht. Aber ich bin schon froh, dass ich weiß, wie ich meinen Computer einigermaßen bedienen kann.

    • Bundesbürger said, on 17/02/2012 at 21:35

      Na dann aber mal gaaaaaanz schnell den Duden aus dem Schrank geholt und nachgeschlagen:

      iden-tisch:

      völlig übereinstimmend; vollkommen gleich
      dasselbe wie jemand, etwas bedeutend
      innerlich übereinstimmend, wesensgleich

      Deutsch ist schon ne komplizierte Sprache, was?

      • GlobeHeinz said, on 17/02/2012 at 21:40

        Wie lustig!! Meine Güte, du Schwachmat! Mit deinem Duden kannst du Laie hier nicht aufwarten, sondern dazu braucht es vielmehr Fachliteratur aus der Völkerrechtslehre. Aber was will man so einem dahergelaufenen Amateur auch anderes erwarten.

        Lies das Urteil des BVerfG von 1973 nochmal, und dann nochmals, dann ein weitere Mal, dann nochmals usw. Offensichtlich bist du nicht nur aufklärungsresistent, was Grundlagenkenntnisse zur Staatennachfolge und Identität anbelangt, sondern auch noch begriffsstuztig dazu.

        Mit deinem jämmerlichen Deutschkenntnissen kommst du hier nicht weit: es braucht schon Jura-Kenntnisse.

      • bildungsbuerger said, on 09/01/2013 at 00:55

        Der Kommentar hier ist zwar schon etwas älter, aber ab und an lesen ja auch Leute in alten Kommentaren nach. Daher wollte ich an dieser Stelle folgendes noch hier lassen:
        Richtig, identisch bedeutet „völlig übereinstimmend“ – völlig übereinstimmend nämlich mit der Rechtssubjektivität des 1871 gegründeten Staates Deutschland. Nicht identisch ist der Staat jedoch mit dem damaligen Staatsgebiet; das ist aber auch nicht notwendig, da schon ausreichend erörtert.
        Ich bitte aber nur die Absurdität dieses „vollkommen gleich“-Gedankens vor Augen zu führen: Nach anerkanntem Völkerrecht gehören neben der Rechtssubjektivität und dem Staatsgebiet auch noch zwei weitere Dinge zu einem Staat: Staatsvolk und Staatsgewalt. Würde man die gleiche korinthenkackerische Wortklauberei, die du für das „Staatsgebiet“ an den Tag legst, auch für Staatsvolk und Staatsgewalt zugrunde legen, würden wir sehr ins absurde kommen: Es würde nämlich bedeuten, dass dieses „Deutschland“ nur so lange existiert hat, wie es auch die „vollkommen gleichen“ Bürger und die „vollkommen gleichen Polizisten“ wie 1871 hätte. Davon ausgehend, dass von den mehreren Millionen Reichsbürgern 1871 eine normale Sterblichkeit zu erwarten ist, hätte das Reich den 18. Januar 1871 sowieso nie überdauert..

  25. Thomas Wagner said, on 18/01/2011 at 09:25

    Betreff Selbstverwaltung:
    Hier wurde doch behauptet, die BRD sei keine NGO-Nichtregierungsorganisation? Dies ist aber falsch, denn der Parteivorsitzende der SPD Sigmar Gabriel hat auf dem Bundesparteitag der SPD am 27. Februar 2010 öffentlich selbst gesagt. „Wir haben keine Bundesregierung, wir haben Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland, das ist was Sie ist.“ Insofern ergibt sich auch das die BRD kein Staat ist und somit auch keine Staatsverträge gelten, kein Richter unterschreibt sein Gerichtsurteil und der hohe US General Stavridis vom USEUCOM in Stuttgart hat auf mehrere Fragen, deutlich geantwortet das nach wie vor alliiertes Recht gilt und die BRD niemals ein Staat war weder defacto noch dejure. Außerdem laufen mittlerweile sogar Strafanzeigen gegen BRD-Finanzbeamte beim internationalen Gerichtshof in Den Haag. Und gegen diese Leute wurde von Den Haag aus die Strafvervolgung eingeleitet.
    Aufgrund der momentanen Rechtslage in Deutschland wurde auch das deutsche Amt für Menschenrechte gegründet. http://www.deutsches-amt.de

    • reichling said, on 18/01/2011 at 13:12

      Thomas Wagner, Sie reden eindeutig irr. Die Bundesrepublik Deutschland ist keine Nichtregierungsorganisation, sondern ein Staat. Siegmar Gabriel hat nicht in einem Rechtsgutachten, sondern in einer Wahlkampfrede, immerhin ist er ja Oppositionsführer, die derzeitige Bundesregierung beschuldigt, ihrer Aufgabe, für die sie gewählt worden ist, nicht nachzukommen, nämlich zu regieren. In diesem, und nur in diesem Zusammenhang hat er Angela Merkel als Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation betitelt. Diese überspitzte Bemerkung ist jedoch alles andere als rechtlich relevant.
      Auf reichssdeutscher Seite wird diese Aussage natürlich gründlich missverstanden. Denn mit dem Verstehen geschriebener und gesprochener Texte hapert es bei diesem Personenkreis. Und man deutet die Aussage, die Siegmar Gabriel auf die seiner Ansicht nach mangelhaften Arbeit der Bundesregierung bezogen haben wollte, auf die gesamte Bundesrepublik um. Und Gabriel hat mit keinem Wort behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat.

      Ein Schreiben des US-Oberkommandierenden für Europa, General Stavridis, konnte ich im Internet finden. Ich habe den Text der US-Botschaft in Berlin mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme war sehr knapp ausgefallen. Zunächst wurde ich gebeten, den Text im englischen Original vorzulegen, da sie sonst keine Stellung dazu nehmen können. Jetzt zitiere ich mal wörtlich aus der Antwort: „Die uns vorgelegte Übersetzung ist der größte Blödsinn, den wir je gelesen haben.“

      Es ist doch irgendwie bezeichnend, dass die reichsdeutsche Seite ihre Argumente auf völlig falsch verstandene Aussagen deutscher Politiker oder auf selbst erfundene und zusammengelogene angebliche Schreiben irgendwelcher amerikanischer Dienststellen stützt.

      Das deutsche Amt ist nicht mehr als eine Phantasiebezeichnung ohne rechtliche Bedeutung.

      Übrigens, in Deutschland in jedes Gerichtsurteil vom Richter unterschrieben. Wenn Sie es nicht glauben, schauen sie sich doch mal die entsprechenden Gerichtsakten an. Denn dort wird das Urteil aufbewahrt. Was den Prozessparteien oder dem Verurteilten ausgehändigt wird, ist eine beglaubigte Urteilsausfertigung, aber nicht das Urteil selbst.

  26. Steffen said, on 19/01/2011 at 03:01

    Quatsch mit Soße….jede Ausfertigung hat unterschrieben zu sein…informieren Sie sich mal ein wenig ausführlicher im Verwaltungsrecht…

    • reichling said, on 19/01/2011 at 13:38

      Jede Ausfertigung ist unterschrieben, und zwar vom Urkundsbeamten, der mit seiner Unterschrift die Übereinstimmung der Ausfertigung mit dem in den Gerichtsakten aufbewahrten Original beglaubigt.
      Aber mal ne andere Frage. Was haben Gerichtsurteile mit Verwaltungsrecht zu tun? Für Urteile gelten die Vorschriften der ZPO bzw. StPO, nicht aber des Verwaltungsrechts.
      Es ist wohl an der Zeit, dass Sie sich mal ausführlicher über das Recht an sich informieren.

  27. Steffen said, on 20/01/2011 at 01:30

    ….ZPO, StPO sind ungültig, wie auch viele andere Gesetze Ihres verehrten Staates, weil sie gegen das Zitiergebot verstoßen….u.a.

    …es ist doch an der Tagesordnung, dass kein Verwaltungsakt unterschrieben wird und wenn, dann i.A. … keiner der Verfasser übernimmt für sein Handeln die Verantwortung, auch Ihre Richter und Staatsanwälte nicht …(trotz sehr guter Bezahlung).

    …aber ich will Sie nicht davon abhalten, sich in Ihrer Rolle als Oberlehrer zu gefallen…habe Ihr Blog auch eher per Zufall entdeckt und konnte vor der Kenntnis dessen sehr gut schlafen und werde es auch morgen nicht vermissen…

    Und auch Sie werden sicherlich früher oder später den Luxus verspüren, nicht unterschriebene – nichtige – sog. Verwaltungsakte zu erhalten.
    Und auch Ihnen wird einmal die Hutkrempe platzen, aufgrund irgendeiner x-beliebigen Forderung, die gegen Sie gerichtet ist und der Sie nicht nachkommen wollen oder können.
    Oder auch nicht, dann sind Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein gut bezahlter Systemling.

    In diesem Sinne – leben Sie Wohl Sie „Reichling“ ( welche Namensverschwendung)

    • reichling said, on 20/01/2011 at 09:34

      Ich sehe mich nicht in der Rolle des Oberlehrers, sondern will in meinem Blog nur die verworrenen Ansichten und Gedankengänge der Anhänger eines wie auch immer gearteten Deutschen Reiches richtig stellen.
      Grundlegende Rechtskenntnisse sind in diesen Kreisen schlichtweg nicht vorhanden.

      ZPO und StPO stammen noch aus dem 19. Jahrhundert, also aus der Kaiserzeit. Und ob ein Gesetz ungültig ist, entscheidet nicht irgend ein Betreiber einer sogenannen „Selbstverwaltung“, sondern das Bundesverfassungsgericht.

      Dass sich auch die Verwaltung der neuen Techniken bedient und viele Verwaltungsakte im automatisierten Verfahren erstellt werden, sollte eigentlich normal sein. Jeder Verwaltungsakt enthält ein Aktenzeichen, und der für den Verwaltungsakt Verantwortliche ist aus dem Schreiben ebenfalls ersichtlich. Es stimmt also nicht, dass niemand die Verantwortung übernimmt. Und wie ich Ihnen schon einmal gesagt hatte, in Deutschland sind ALLE Urteile unterschrieben. Denn nicht unterschriebene Urteile sind nichtig. Wenn sie nachweisen können, dass ein Urteil nicht vom Richter unterschrieben ist, können Sie dagegen vorgehen. Sie müssen sich allerdings schon zu Gericht begeben und sich die Gerichtsakten anschauen, denn nur dort wird das Urteil aufbewahrt.

      Sie sollten sich außerdem eingehender mit unserem Recht und dem Rechtssystem befassen. Mir schein, Sie haben davon keinerlei Ahnung.

      Aber wenn Sie unbedingt möchten, können Sie ruhig weiterschlafen in diesem Trümmerhaufen, der vom Deutschen Reich übrig geblieben ist.

  28. frustrierter Deutscher said, on 03/02/2011 at 14:09

    Wenn ich den Schwachsinn von Herr Reichling lese kann ich nur sagen armes Deutsches Reich. Keine Ahnung von Geschichte aber eine große Klappe haben. Na was soll es. Auch wird Herr Reichling meine beiden Kommentare niemals veröffentlichen, da er Angst vor der Wahrheit hat gelle

    • reichling said, on 03/02/2011 at 14:39

      Vor der Wahrheit habe ich keine Angst. Auch nicht vor Ihren Lügen.

  29. frustrierter Deutscher said, on 03/02/2011 at 18:12

    Herr Reichling geben Sie doch zu das Sie für den BND arbeiten. Sie und Ihres Gleichen haben aber auch wirklich keine Ahnung was wirklich abgeht in unserem Vaterland. Zum Glück kann ich das aus der Ferne besser beurteilen als Sie. Die meisten hier denken genauso über die BRD GmbH wie ich. Anscheinend sind die doch besser informiert als Sie in Ihrem BRD Staat. Das Sie gerne die Wahrheit verdrehen macht überhaupt nichts, da wir uns über solche Leute nur schlapp lachen. Außerdem sagen das nicht nur die Brasilianer hier sondern auch andere Völker weltweit die ich kenne. Sie haben anscheinend nur einseitige Informationen von Ihren Vorgesetzten. Naja Gehirnwäsche wird ja seit fast 62 Jahren in der BRD betrieben. Es gibt aber immer noch Leute die sich für die „Wahre Geschichte“ interessieren und auch mit Augenzeugen gesprochen haben. Aber dies nur nebenbei bemerkt. Sie werden es noch irgend wann merken, das Sie auf das falsche Pferd gesetzt haben. Dann ist es aber zu spät für Sie! Wachen Sie aus ihrer Lethargie auf und Fragen Sie mal Menschen die die Zeit miterlebt haben. Sie werden überrascht von den Antworten dieser Menschen sein. Einen schönen Abend Ihnen noch.

    Mit freundlichen Grüßen ein Patriot

    • reichling said, on 03/02/2011 at 18:28

      Der BND arbeitet so, dass Sie von dessen Arbeit nichts mitbekommen. Also scheidet dies schon mal aus. Ich lebe in Deutschland, seit meiner Geburt, und ich kann schon beurteilen, was hier so abgeht. Und was die Geschichte angeht, ich habe auch mit Zeitzeugen gesprochen. Als ich in jungen Jahren war, waren diese Zeitzeugen fast alle noch im berufstätigen Alter. Und Ihre Sicht der Dinge konnten sie mir nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil.

      In meiner Heimatstadt sind in einem kleinen gepflasterten Sträßchen, das umsäumt ist mit alten Häusern, fünf Stolpersteine eingelassen. Nein, man kann nicht darüber stolpern. Sie sind auf dem gleichen Niveau wie das Straßenpflaster. Aber sie sind aus Messing und glänzen. Dadurch fallen sie auf. Auf jedem dieser Stolpersteine ist ein Name eingraviert, mit Geburts- und Sterbedatum sowie Sterbeort. Das Sterbedatum konnte in einigen Fällen nicht genau angegeben werden. Es sind Männer und Frauen. Und gestorben sind sie in Auschwitz. Ermordert durch Handlanger des Deutschen Reiches. Durch Anhänger des demokratisch gewählten Reichskanzlers, der sich durch seine umsichtige und kluge Politik ausgezeichnet hatte, die Deutschland in einen Trümmerhaufen verwandelte.

      Diese fünf Leute waren Bürger unserer Stadt, jüdischen Glaubens. Sie hatten sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, sind ihrer ehrlichen Arbeit nachgegangen und haben ihre Steuern bezahlt. Warum wurden sie getötet?
      Wissen Sie eine Antwort darauf?

      Ich fühle mich nicht schuldig an den Verbrechen dieses demokratisch gewählten Reichskanzlers, der sich durch seine umsichtige und kluge Politik ausgezeichnet hatte. Aber ich fühle mich in der Verantwortung, dazu beizutragen, dass derartige Verbrecher nie wieder Macht in Deutschland erlangen können.

      Auch dazu dient mein Weblog.

      Wenn Sie auf Tina Wendt setzen, haben Sie nicht auf’s falsche Pferd gesetzt, sondern nur auf eine dumme, blöde Gans.

      Mit freundlichen Grüßen
      ein wahrer Patriot, der sein Vaterland liebt und durch solche Tussis wie Tina in den Schmutz ziehen lassen will

      • Danny said, on 13/03/2012 at 14:01

        Hallo reichling,

        nachdem ich mich jetzt beinahe komplett durch ihr Blog „gearbeitet“ habe, stelle ich immer mehr Gemeinsamkeiten in der Denk- und Handlungsweise fest. Außer dass wir vermutlich zwei verschiedenen Generationen angehören (rein altermäßig gesehen). Und ich bewundere immer mehr ihre Ausdauer und Beharrlichkeit. Weiter so!

  30. frustrierter Deutscher said, on 03/02/2011 at 18:34

    Ich vergaß eins noch zu erwähnen. Wir leben seit knapp 97 Jahren in einem Kriegszustand. Eigentlich sollten Sie wissen der sogenannte Friedensvertrag auch als Versailler Vertrag nie vom Senat und Repräsentanten Haus ratifiziert wurde. Somit hatte der damalige amerikanische Präsident keine Autorität überhaupt was zu unterzeichnen. Das sind nur ein paar juristische Feinheiten die Sie leider nicht wissen. Aber gut, Sie können ja auch nicht alles wissen. Dies wäre auch ziemlich vermessen zu behaupten. Ferner muß ich einigen Kommentatoren Recht geben, daß Sie sich größtenteils nur an Beleidigungen halten. Das macht aber nichts Herr Reichling, wir können damit leben.

    • reichling said, on 03/02/2011 at 20:32

      Wir leben also noch im Kriegszustand. Schön, dass das mal einer so klar und deutlich sagt. Seit Jahrzehnten machen Millionen von Deutschen dann im Feindesland Urlaub. 1963 hat die Bundesrepublik mit dem Erbfeind Frankreich, mit dem sie sich ja immer noch im Kriegszustand befindet, einen Freundschaftsvertrag abgeschlossen. Mit vielen anderen Feinden sind wir militärisch verbündet, in der NATO. Mit anderen sind wir wirtschaftlich und politsch eng verflochten. Aber ich weiß, die juritischen Feinheiten.
      Großbritannien beendete den Kriegszustand mit Deutschland am 9. Juli 1951, Frankreich am 13. Juli des gleichen Jahres unddie Vereinigten Staaten folgen am 19. bzw. 24.Oktober 1951. Die Sowjetunion hat etwas länger gebraucht. Sie hat den Kriegszustand im Januar 1955 für beendet erklärt.
      Aber das sind ja nur juristische Feinheiten, die ich leider nicht weiß, die dafür Ihnen sehr gut bekannt sind.
      Wieso habe ich das Gefühl, dass wir Frieden haben, wieso kriege ich von einem Kriegszustand nichts mit? Ich habe eher den Eindruck, dass wir seit Jahrzehnten Frieden haben, und zwar die längste Friedensphase, die Deutschland jemals erlebt hat. Kann ich mich da so täuschen?
      Der Kriegszustand mit Großbritannien, Frankreich, den Vereinigten Staaten und Russland besteht jedenfalls nicht mehr.
      Auch Brasilien war ein Gegner des Deutschen Reiches im zweiten Weltkrieg. Wann Brasilien den Kriegszustand für beendet erklärt hat, weiß ich nicht. Es ist also gut möglich, dass sie sich noch mitten in feindlichem Gebiet aufhalten und demnächst als feindlicher Ausländer interniert werden.

      Ich halte mich also an Beleidigungen. Gut, wenn Sie die Wahrheit als Beleidigung ansehen, gebe ich ihnen Recht. Ich schreibe hier die Wahrheit über Tina Wendt. Und die wird von ihr und ihren Freunden natürlich nicht so gerne gesehen. Die Arbeit von Tina Wendt ist eine Beleidigung für jeden aufrechten Deutschen.

      • Norens said, on 22/07/2011 at 19:16

        Kennst du zufällig eine Quelle für die Erklärungen zur Beendigung des Kriegszustands? Bei Wikipedia werden die Dokumente genannt, aber ich würde sie gerne einfach mal lesen. Sie können laut Wikipedia im Buch „Dokumente des geteilten Deutschland“ nachgelesen werden, aber ich will mir das jetzt nicht extra deswegen kaufen.

        PS: Sehr guter Blog, danke!

  31. frustrierter Deutscher said, on 03/02/2011 at 21:51

    Ich merke Herr Reichling, daß es keinen Sinn hat mit Ihnen großartig zu diskutieren. Das einzige was Sie drauf haben ist jeden nur zu beleidigen der nicht Ihrer Meinung ist bzw. einfach nur besser informiert ist. Wie tief sitzt der Frust bei Ihnen, daß Sie nicht mal die Größe zeigen fehlbar zu sein. Sie sind der Meinung daß Sie Gott sind oder wer? Bevor Sie Frau Wendt oder andere beleidigen, das scheint ja Ihr ganzes trachten zu sein, begnügen Sie sich mit den Fakten das die Gerechtigkeit siegen wird. Aber das werden Sie niemals verstehen.

  32. frustrierter Deutscher said, on 03/02/2011 at 21:54

    Ach noch eins zu Brasilien. Ist zwar Feindgebiet lebe aber seit Jahren hier und habe nur positive Erfahrungen. Außerdem warim 1. Weltkrieg Brasilien neutral. Deswegen ist Ihre Bemerkung überflüssig. Daran kann ich erkennen, von Geschichte null Ahnung. Macht aber nichts wir geben gerne Ihnen Nachhilfe.

    • reichling said, on 03/02/2011 at 22:35

      Auf die Nachhilfe von Ihnen verzichte ich gerne. Sie haben behauptet, dass Deutschland noch immer im Kriegszustand lebt. Dies stimmt nachweislich nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit vielen früheren Kriegsgegnern befreundet und verbündet. Wir haben in Deutschland Frieden, und dies schon viele Jahrzehnte. Und dies nur deshalb, weil Leute wie Sie in der deutschen Politik nicht mitmischen.
      Ich wünsche Ihnen viel Spaß in Brasilien. Ich bleibe in Deutschland. Das ist mein Heimatland, für das ich einstehe.
      Ich hoffe doch, dass Ihr Geschichtsunterricht für Ihre Eltern kostenlos war. Umsonst war er auf jeden Fall.

  33. frustrierter Deutscher said, on 03/02/2011 at 22:50

    Herr Reichling Sie wollen es einfach nicht verstehen, wenn ich Ihren ganzen Blogg mir anschaue kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Aber solche Menschen wie Sie werden die Zeichen der Zeit nie erkennen. Zum Glück hatte ich einen sehr guten Geschichtslehrer gehabt. Vielleicht sagt Ihnen der Name was „Dr. Rolf Deneke“ hat unter anderem Goethes Harzreisen geschrieben. Der hat wesentlich mehr Sachverstand gehabt als Sie. Das einzige wozu Sie in der Lage sind Leute zu beschimpfen und zu verunglimpfen. Sie tun mir in keinster Weise leid. Aber wie dem auch sei, jeder nach seiner Facane. Oder des Menschwille ist sein Himmelreich Amen!

  34. Walter Osbeck said, on 06/02/2011 at 09:51

    Der Herr RA Ramm Justizminister von ?? Ja von was eigentlich, ??
    Ahh ja von Tina Wendt´s Deutschem Reich auf der dunklen Mondseite will mich verklagen.

    Ok, ist ja sein gutes Recht, soll Er es versuchen!!

    Aber wie kann ein Reichsjustizminister des Deutschen Reiches, das ja angeblich mit der BRD im Kriegszustand ist, mich dann nach BRD-Recht verklagen??
    Welcher Justizminister bedient sich der Justiz eines anderen Landes um einen Bürger des eigenen Volkes (nicht Landes, weil ich leb nicht auf dem Mond, da ist es mir zu kalt) zu verklagen!??? Also glaubt Herr Ramm auch nicht an das Reichsrecht!! Also gibt Herr Ramm zu das BRD Recht gilt und Gültigkeit hat!!
    Herr Ramm einen größeren Dienst konnten Sie mir gar nicht tun. Vielen Dank! Sie geben somit ja offen zu, das der ganze Blödsinn den Tina da verzapft wenig Wahrheitsgehalt und Wert hat. Sonst könnten Sie ja das Reichsrecht anwenden! Ich freu mich auf Ihre Klage nach BRD Recht!!!
    Ich werde dafür Sorgen das es sehr breit bekannt wird.
    Da wird sich dann mancher verirrter Fragen, warum BRD Recht und nicht Reichsrecht und es werden dann vielen die Augen aufgehen !!
    Ich danke Ihnen vom ganzen Herzen !!!
    Einen Schönen Sonntag Herr Justizminister RA Ramm ( Justizminister ohne Reich und Volk auf dem Deutschen Reichs Mond )

    Falls Sie meine Adresse nicht haben:

  35. Walter Osbeck said, on 06/02/2011 at 09:53

    Herr Reichling, ich würde Ihnen gern mal was per Mail zukommen lassen über Tina Wendt-
    hier im öffentlichen Bereich will ich das noch nicht verbreiten, erst wenn es ganz durch ist!

  36. frustrierter Deutscher said, on 12/02/2011 at 13:03

    Es ist ja so merkwürdig ruhig geworden Herr Reichling? Was ist denn los, sind Ihnen die Argumente ausgegangen? Auch wundert es mich das man Ihren Blog zeitweise nicht erreichen kann. Merkwürdig, merkwürdig. Und Herr Bollmann meldet sich auch nicht mehr, das läßt tief blicken. Sie müssen doch wohl eingestehen, das Sie verkehrt liegen ansonsten würden Sie wieder gegen alles und jeden pöbeln. Ihnen noch ein „erfolgreiches Jahr“.

    • reichling said, on 12/02/2011 at 15:33

      Ist es wirklich so interessant zu erfahren, dass die Staatsanwaltschaft gegen Tina Wendt einen Strafbefehl in Höhe von 585 Euro erlassen hat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauch?
      Wie die Schaumburg-Lippische Landeszeitung berichtete, ist das „Burgfräulein“ zur Verhandlung vor dem Amtsgericht wegen ihres Widerspruchs gegen den Strafbefehl nicht erschienen, so dass die Strafe vom Amtsrichter bestätigt worden ist.

      Die Zeitung ging nochmals auf ein Delikt von Tina ein

      Ende Oktober soll sich die „Ministerin“ in ihrem Kombi auf der B 65 ein Rennen mit einer Polizeistreife geliefert haben, das in Neesen endete, einem Ortsteil von Porta. Dort, so heißt es, sei es angesichts des zunehmend dichten Verkehrs zum Stillstand gekommen. Ein paar Mal soll das Fluchtauto noch vor- und zurückgesetzt haben, bevor ein Beamter die Seitenscheibe einschlug und Tina W. aus dem Wagen zerrte.

      Insofern ist sie mit 585 Euro Geldstrafe noch sehr glimpflich davon gekommen.

      Offenbar teilt die Justiz meine Einschätzung über Tina Wendt nicht ganz. Ich würde die Dame nämlich in die Geschlossene einweisen. Denn sie zeigt immer mehr Anzeichen fortschreitenden Wahnsinns.

      http://www.landes-zeitung.de/portal/startseite_Geldstrafe-fuer-die-selbst-ernannte-Reichs-Aussenminist-_arid,308903.html

  37. mindamino said, on 22/02/2011 at 08:03

    Es geht letztlich fast immer nur ums Geld.

    Alle sind gescheitert und mancher hat gut kassiert:
    http://www.youtube.com/results?search_query=brandenburger++pr%C3%BCgelknaben&aq=f
    http://www.youtube.com/results?search_query=ebel%20kommissarische&search=Search&sa=X&oi=spell&resnum=0&spell=1

    http://www.esowatch.com/ge/index.php?title=Mustafa_Selim_S%C3%BCrmeli
    http://veritas-germania.jimdo.com/
    http://www.google.de/search?hl=de&q=f%C3%BCrstentum+germania&aq=f&aqi=g4&aql=&oq=
    http://www.google.de/search?q=f%C3%BCrstentum+germania&hl=de&prmd=ivns&source=univ&tbs=vid:1&tbo=u&ei=fGVBTfDlFsb2sgbBuoC8Dg&sa=X&oi=video_result_group&ct=title&resnum=3&ved=0CDQQqwQwAg

    Beeindruckend, dass es Menschen gibt, die auf solche Geldmacher reinfallen.

    Rein rechtlich stimmt zwar einiges an den genannten Dritte Reich Krams. Letztlich ist das wozu es jeweils gebraucht werder soll und gebraucht wird aber reiner Schwachsinn.

    Dass in Deutschland allerdings einiges an der Gesetzgebung immer noch Nazi ist und die Justiz in der praxis sehr Nazihaft agiert ist allerdings ein Problem:

    http://www.justizkacke.de

    Dh. also die Justiz in Deutschland ist vom Grundsatz und von der grundsätzlichen Einstellung genau dass was sich die Rechten an Vorgehen wünschen. Nur handeln diese nicht grundsätzlich in deren Sinne, sondern so wie im Dritten Reich in dem Sinne der elitären Menschen, die Oben agieren.
    Für die Justiz ist der Bürger grundsätzlich ein Untermensch. Der Rechte ist für die Justiz aber genau so ein Untermensch, solange er nicht hochelitär ist und Macht und viel Geld hat.

    Man kann übrigens in Deutschland auch richtig viel Braun machen und wird wie im Dritten Reich vom Volk gewählt. Man darf dabei allerdings keine Nazisymbole hochhalten und muß so tun als wenn man gegen Rechts ist.
    So kann man extrem Rechts agieren und wird vom Volk gewählt:

    Liste ehemaliger NSDAP-Mitglieder, die nach Mai 1945 politisch tätig waren
    Parteimitgliedschaft in der BRD ehemaliger NSDAP-Mitglieder: ca. 42 CSU/CDU, ca. 9 FDP, ca. 6 SPD, ca. 3 NPD
    usw. usw.

    Siehe unten auf der Seite:
    http://www.justizkacke.de/politik.htm

    Gewechselt haben die sogenannten Untermenschen und gewechselt haben die elitären Menschen aber die Systematiken an Verfolgung an Menschen, die sich in Deutschland für Grundrechte und Menschenrechte einsetzen etc. ist grundsätzlich die gleiche geblieben.

  38. HebinhoTdF said, on 24/04/2011 at 18:52

    Vielleicht mal für all diejenigen, die durch erfundene „Wolkenkuckucksheime“ zum Ausdruck bringen möchten, dass sie sich partout nicht damit abfinden können, dass es kein Deutsches Reich mehr geben soll die rechtliche Definition – zwar nur vom Amtsgericht Duisburg, aber mit Verweisstellen, die bisher keinen Deut an Gültigkeit verloren haben:

    „…Die allgemein anerkannte, historisch, politisch und rechtlich legitime verassungsmäßige Grundlage der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Rechtsordnung und ihrer Institutionen ist das Bonner Grundgesetz vom 23. Mai 1949 (BGBl. S.1) in seiner zuletzt durch das Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S.60;2863) geänderten Fassung. Es ist nach wie vor in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform (vgl. BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973 – 2 BvF 1/73, BVerfGE 36, 1, 15ff. = NJW 1973, 1539; Beschluss vom 21. Oktober 1987 – 2 BvR 373/83, BVerfGE 77, 137, 149ff. = NJW 1988, 1313; Beschluss vom 26. Oktober 2004 – 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01, NVwZ 2005, 560, 563).

    Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte vom 7. und 8. Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Urteil vom 17. Dezember 1953 – 1 BvR 147/52, BVerfGE 3, 58). Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgültig weggefallen, an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten.

    Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56f.; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsgg. vom Bundesministerium des Innern, 2004, S. 55, 89f.) oder von Psychopathen vertreten (vgl. dazu Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, http://www.idgr.de, Suchbegriff: kommissarische Reichsregierung).“

    Wäre das nicht der Fall, müsste doch schon längst von übergeordneten Gerichten anders entschieden worden sein. Wo also sind diese anders lautenden Entscheidungen, außer in den Köpfen der chronisch „rechtsgesteuerten“ Alt- bzw. Neu-Nationalsozialisten??

    • Dr. mult. Hans Wurstine said, on 22/07/2011 at 10:15

      Ich stimme deinen Ausführungen voll und ganz zu.
      Denn wenn es doch so einfach wäre wie in den Köpfen aller RD’s rumgeistert,
      hätte das Bundesverfassungsgericht nicht schon längst beschlossen, daß
      es keine Bundesrepublik gäbe und alle gemachten Schulden seit 1949
      hinfällig wären, die BRD aufgelöst würde und Deutschland somit hypothetisch schuldenfrei wäre,
      weil ja nicht identisch mit dem angeblich Reich, welches ja noch existieren solle.
      Nun ja, wenn das Wörtchen wenn nicht wär‘, wär‘ der Reichsdepp Millionär.
      Wenn man mit der jetzigen Politik nicht einverstanden ist sollte man aktiv werden,
      aber nicht mit angebräunter, esothetischer Reichsdummheit.

  39. Otto von Bismarck said, on 17/05/2011 at 23:25

    Werte Bloggteilnehmer,
    Schoen, mich sogar hier zitiert wiederzufinden.
    Es waere allerdings wuenschenswert gewesen, wenn man mich in der Art und Weise zitiert und beschrieben haette, wie es sich tatsaechlich verhaelt.
    Wie ich den Namen der Verfasser der Beitraege entnehmen kann, wird auf Klarnamen aus bestimmten Gruenden verzichtet. Kann ich das fuer meine Person auch einfordern, wenn man ueber meinen Nicknamen schreibt und Auskunft erteilt?
    Im Uebrigen sind die von mir gemachten Angaben in der Form, wie ich sie z. B. im PatF eingestellt habe, zutreffend, allerdings nicht unbedingt und immer so, wie sie dann irgendwo weiterverwendet auftauchen.
    Jeder hier hat seine eigene Lebensgeschichte. Die eine ist bewegt, die andere weniger bewegt. Respektiert werden von mir ohne Einschraenkung beide Versionen, unbeschadet dessen, ob ich diese akzeptiere, da der Respekt vor einer Person und der persoenlichen Leistung immer vor der Akzeptanz kommt.
    An dieser Stelle noch ergaenzend folgender Hinweis: Ich bemuehe mich grundsaetzlich, alle Fragen, die man an mich richtet, wahrheitsgemaess zu beantworten. Dabei geht es mir persoenlich nicht um eine Selbstdarstellung, sondern um das Klarstellen von Kompetenzausuebung. Angesichts der Tatsache, dass sich die deutsche Gesellschaft in ihren Grundzuegen degenerativ entwickelt und man deshalb allerortens von Selbstdarstellern und Schaumschlaegern umgeben ist, die sich im Hinblick auf die Wahrnehmung der Interessen der Nation niemals als wahre Patrioten und national eingestellte Menschen bezeichnen koennen, ist eine Abgrenzung in der von mir getaetigten Weise erforderlich.
    Das Wohl der Nation liegt Millionen Deutschen am Herzen und ich bin einer davon, als Person voelliig unbedeutend und eigentlich auch in gewisser Weise unwichtig. Aber es ist jeder Einzelne von uns, der eine Idee in sich traegt, die auch den kleinsten Nenner hervorbringt. In so fern bitte ich um Nachsicht, mich fuer die Belange der Nation auf meine Weise einzubringen.
    Einen Versuch ist es allemal wert, insbesondere vor dem Hintergrund, wie wenig sich unsere Gesellschaft politisch an sich bewegt.
    In diesem Sinne bin ich ueberhaupt nur unterwegs und wuensche deshalb jedem hier, seinen tatkraeftigen Einsatz zum Wohl der Nation auch eines Tages fern ab der viruellen Welt unter Beweis zu stellen.
    OvB

  40. quertreiber said, on 19/05/2011 at 10:41

    Hallo. Haben sie zufällig eine Sicherung des Blogeintrages zum Kinder und Jugendwohnhaus Arnstadt von TW´s Blog?? Sie hat ihn erstaunlich schnell entfernt, er ist jedoch für mich von hoher Relevanz und ich habe leider verpasst ihn zu sichern (per screenshot etc.)! Danke im Voraus!

    • reichling said, on 19/05/2011 at 11:03

      Hallo Quertreiber, ich muss leider passen. Ich habe versäumt, einen screenshot herzustellen.
      Tina hat den beitrag sehr schnell in den Papierkorb geworfen. Und dieser Papierkorb hat in vielen Fällen einen Namen: GoogleCache.

      Probieren Sie mal hier Ihr Glück: http://tinyurl.com/6gwnd75

      (ist kürzer als ein Link mit 228 Zeichen).

      • quertreiber said, on 19/05/2011 at 18:34

        Vielen dank ein voller Erfolg!!

  41. HebinhoTdF said, on 24/05/2011 at 18:32

    Endlich kommt Leben in die Bude!

    Weint sich doch eben der JOH-Betreiber so schrecklich darüber aus, dass eine Gesetzesvorlage zur Verschärfung des 130 StGB eingebracht wurde!

    Das könnte endlich das Ende vieler Reichsdeppen-Websites bedeuten und Frischfleisch in die dunklen Zellen etlicher JVAs bringen!

  42. NoWorldOrder said, on 27/06/2011 at 14:12

    Hi Reichling!

    Einen reichhaltigen Blog hast Du hier! Insbesondere die braunen Kommentare lassen erahnen, wie manche in Schland so ticken. Ich denke, der Erkenntnisgewinn rechtfertigt die Veröffentlichung …
    Auch die Links finde ich hochinteressant – und werde mich zukünftig weiter mit der Thematik befassen.
    Alles Gute weiterhin!

  43. OR said, on 14/07/2011 at 11:54

    Lieben Gruß Reichling (ja, wir kennen uns bereits von der gemeinsamen „Trollbekämpfung“)

    Mach weiter so!

  44. Dr. mult. Hans Wurstine said, on 22/07/2011 at 09:54

    Werter Herr Reichling,

    ich denke Ihnen vielmals für die erhellenden und erheiternden Momente,
    die ich bereits auf Ihrem „Blog“ hatte.
    Machen Sie weiter und lassen Sie sich nicht beirren.

    Mit freundlichem Gruße
    Hans W.

  45. Sokra01 said, on 18/09/2011 at 18:01

    Vor kurzem bin ich jemandem begegnet der sich einen „Reichsausweis“ hat andrehen lassen. Er meine „Die Dinger kosten 50€“ sind also etwas teurer als der Normale.

    Ich habe nicht mehr weitergefragt wer sich jetzt über 50€ extra freuen kann, aber diese Person wirkte unwahrscheinlich Naiv.
    Also sind es nicht nur Sonderlinge und Geisteskranke die sich diesen Reichsunsinn ausdenken, es sind auch gemeine Abzocker darunter.

  46. erynnien said, on 02/11/2011 at 10:23

    Ich bin gerade dabei, die alten Artikel (und vor allem Kommentare) mir durchzulesen (*schauder*), und dabei fällt immer wieder die Aussage, die „Ausweise“ des DR seien ja international anerkannt.
    Nun, es gibt ja noch andere „Staaten“, die ihren „Bürgern“ Ausweise stellen. Als Beispiel sei der Staat NSK genannt, letztlich ein Kunstprojekt (NSK steht für „Neue Slowenische Kunst“). Und anscheinend wurde dieser Ausweis in mindestens einem Fall als gültig anerkannt (bzw. der Grenzer hat nicht genau hingesehen…. :-D):
    „Wenn man fest genug an den Pass glaubt, dann kann man damit Grenzen überqueren. Ich bekam auf dieser Tour einen Stempel an der italienischen Grenze.“
    http://www.wpluta.de/work/web/nsk.htm
    Oh, und übrigens: der Pass ist grün…. 😉

    • reichling said, on 02/11/2011 at 23:47

      Die Grenzer kontrollieren meist sehr genau. So kann ich mich an einen Fall aus den 60er Jahren erinnern, wo ein Brite durch fast ganz Europa gereist ist mit seinem britischem Pass. Das Passfoto war jedoch das Foto seines Hundes mit etwas zotteligem Fell. Es muss wohl einer von der Art gewesen sein, bei der man erst sieht, wo hinten und vorne ist, wenn er frisst.

      Und ein anderer Scherzkeks reiste mit seinem Ausweis ebenfalls durch Europa ohne beanstandet zu werden. Sein Pass war eine Speisekarte aus einem ägyptischen Lokal, in der er sein Foto eingeklebt und mit einem unleserlichen Stempel versehen hatte.

  47. ruz said, on 07/12/2011 at 12:11

    Hallo Herr Reichling,

    ich möchte Sie bitten mal auf youtube zu gehen und dort im Suchstrig „Schäuble 18.11.2011“ ein zu geben. In der Auflistung sehen Sie sich gleich das erste Video an, oder auch gerne andere zu diesem Thema.
    Mich würde dazu dann ein Kommentar von Ihnen interessieren. Zu diesem Video sei noch angemerkt das der Herr Schäuble der amtierende Finanzminister der BRD ist…

    • reichling said, on 07/12/2011 at 13:16

      Wer Herr Schäuble ist, weiß ich schon. Darauf hätten Sie nicht eigens hinzuweisen brauchen. Die Rede, die er am 18.11.2011 in Frankfurt gehalten hatte, dauerte über 36 Minuten. Bei Youtube findet man mehrere aus dem Zusammenhang herausgerissene Fetzen davon.

      Vor und nach diesen berühmten Sätzen hatte er auch noch was gesagt, was damit im Zusammenhang stand.

      Ich glaube übrigens, dass diese Form der europäischen Einigung – wenn Sie mir die Bemerkung, die nicht unmittelbar im Vordergrund Ihres Interesses steht, erlauben – eine modernere ist, als vieles, was uns von unseren Kritikern entgegengehalten wird, nach dem Motto, dass das alles nicht funktionieren könne. Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zu Grunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist – spätestens in den zwei Weltkriegen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts.

      Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen. Das wusste übrigens das Grundgesetz, das steht schon in der Präambel 1949 – das Ziel, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen.

      Der Grundgedanke ist, das war gar nicht so europaselig oder romantisch, die klare Einsicht jedenfalls in Europa – das mag in anderen Kontinenten anders sein – dass in Europa alle Nationalstaaten, die kleinen wie Luxemburg, aber auch die relativ großen wie Deutschland, nicht in der Lage sind, all die Probleme in souveränen Entscheidungen zu lösen, die in der globalen Welt – und das gilt im 21. Jahrhundert viel mehr, als in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts – anstehen.

      Deswegen ist der Versuch, in der europäischen Einigung eine neue Form von governance zu schaffen, wo es eben nicht eine Ebene gibt, die für alles zuständig ist und die dann im Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf andere Ebenen überträgt, nach meiner festen Überzeugung für das 21. Jahrhundert ein sehr viel zukunftsweisenderer Ansatz, als der Rückfall in die Regelungsmonopolstellung des klassischen Nationalstaates vergangener Jahrhunderte. Und dem entspricht die Euro-Zone. Aber natürlich müssen wir das auf den Finanzmärkten überzeugend darstellen.

      Hier
      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54180/DE/Presse/Reden-und-Interviews/20111118-European-Banking-Congress.html
      können Sie übrigens den gesamten Redetext nachlesen.
      Er sagt darin nichts anderes, als dass in Europa kein Nationalstaat mehr in der Lage ist, all seine Probleme in souveräner Entscheidung zu lösen. Nicht nur Deutschland ist nicht voll souverän, sondern auch Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und alle anderen europäischen Staaten.
      Bereits 1949 fand sich in der Präambel des Grundgesetzes folgende Aussage

      „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
      von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,“

      Wenn ein Staat als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt dienen will, muss er auf einen Teil seiner Souveränität zugunsten dieses vereinten Europas verzichten. Dies haben alle Mitgliedsstaaten der EU getan.
      Die vielen Youtube-Ausschnitte der Rede Schäubles zeigen überaus deutlich, wie von den Feinden unserer Republik Texte willkürlich aus dem Zusammenhang gerissen und in einem völlig falschen Zusammenhang vorgeführt werden.

      • Kristin Globzsch said, on 08/06/2013 at 16:55

        Dass es sich bei Schäubles Wortwahl um einen Fehlgriff handelte, zeigt übrigens auch folgende Aussage aus einem bekannten Fachbuch (http://books.google.de/books?id=SbnGHvVLzE4C&pg=PA15 ):

        „Selbst wenn man die Ansicht vertritt, dass sich die EG-Mitgliedstaaten aus politischen, ökonomisch-faktischen oder gar aus rechtlichen Gründen aus den eingegangenen Bindungen nicht mehr lösen können, kann man ihnen das Souveränitätsattribut doch nicht absprechen. Denn wenn durch die Übertragung von Hoheitsrechten auch ein oder mehrere Zacken aus den Kronen der Souveränität herausgebrochen wurden, so sind die Kronen selbst doch noch vorhanden.“

        Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Mohr, Tübingen 2006, Rn 44

      • Der Reichsdepp said, on 08/06/2013 at 19:43

        Da würe ich mir bei Schäuble aber nicht so sicher sein.

        Und eine Krone der Zacken abhanden gekommen sind hat die Bezeichnung als Krone verloren. Aber schon klar als Völkerrechtler darf man Dinge so deuten wie man gerne möchte.

      • Kristin Globzsch said, on 09/06/2013 at 18:25

        Quatsch! Eine Krone bleibt es weiterhin, man kann sie ja schlicht und ergreifend optisch anders gestalten. Völkerrechtler kennen im Übrigen Dieter Nuhr.

  48. ruz said, on 07/12/2011 at 13:50

    Auch ich habe mir die gesammte Rede angehört, und mir ist auch klar das dieser Satz nicht die Kernaussage seiner Rede ist. Aber es ist eine Lapidare Aussage nebenbei die Folgen hat.
    Ich weis nicht wie alt Sie sind und ob Sie Kinder haben, das tut auch nichts zu Sache, wäre aber fürs Verständnis gut. Wie auch immer, ich habe ein Schulpflichtiges Kind dem im Untericht gelehrt wird das Deutschland ein souveräner Staat ist, spätestens seit 1990 mit dem 2+4 Vertrag. Nun frage ich mich wem soll man(Kind) denn nun Glauben – dem Lehrplan oder dem Herrn Schäuble. Und der hat gesagt wir waren seit dem 8.Mai 1945 nicht mehr souverän. Die Aussage steht, ob im Zusammenhang oder nicht.
    Übrigens bin ich der Meinug das es bewusst gewollt ist und das die EU bewusst sie souveränität der einzelnen Mitgliedstaten untergräbt voll im einklang mit den Besatzungsmächten. Man stelle sich souveräne Staaten vor, was für ein Elend, wenn ich im Falle der Durchsetzung meiner Interessen erst noch den Krieg erklären müsste.
    Es ist doch viel einfacher einzumarschieren und mir zu nehmen was mir gehört, oder?
    Schon mal was von der Eurogendforce gehört? Und dem Europäischen Haftbefehl? Solche Instrumente wären bei souveränen Staaten nicht anwendbar…

    • JDavis said, on 07/12/2011 at 14:59

      Nun frage ich mich wem soll man(Kind) denn nun Glauben – dem Lehrplan oder dem Herrn Schäuble.

      Weder dem einen noch dem anderen, am besten sollte man sich selbst informieren.

      Die Aussage steht, ob im Zusammenhang oder nicht.

      Der Zusammenhang ist aber ganz bedeutend für die Bewertung der Aussage. Ein „Deutschland ist nicht souverän, weil die Bundesrepublik besetzt ist und das Deutsche Reich noch besteht“ oder was die Reichsideologen da hineinlesen, ist jedenfalls absurd, wenn man den Zusammenhang anschaut.

      Übrigens bin ich der Meinug das es bewusst gewollt ist und das die EU bewusst sie souveränität der einzelnen Mitgliedstaten untergräbt voll im einklang mit den Besatzungsmächten.

      Dann sind also alle Staaten Europas besetzt, einschließlich der Besatzungsmächte selbst?

      Schon mal was von der Eurogendforce gehört? Und dem Europäischen Haftbefehl? Solche Instrumente wären bei souveränen Staaten nicht anwendbar…

      Aber selbstverständlich, wenn die souveränen Staaten bereit sind, ihre eigenen Befugnisse und die Freiheitsrechte ihrer Bürger aufzugeben.

  49. O.R. said, on 07/12/2011 at 14:50

    Ruz, du hast den Begriff der Souveränität nicht verstanden. Was Schäuble gesagt hatte, steht der Souveränität Deutschlands und dem 2+4-Vertrag nichtt entgegen.

  50. ruz said, on 07/12/2011 at 19:39

    @JDavis

    Wer sind denn Ihrer Meinung nach die die Siegermächte? Soweit ich mich erinnere waren es 4…
    Wo sollte man sich den informieren, wer sagt denn nun die Wahrheit?

    • JDavis said, on 07/12/2011 at 23:27

      Wer sind denn Ihrer Meinung nach die die Siegermächte?

      Ich hab nicht von den Siegermächten gesprochen, sondern von den Besatzungsmächten. Es dürfte relativ klar sein, welche vier Staaten Deutschland ab 1945 besetzt hatten.

      Wo sollte man sich den informieren

      Eine gute Herangehensweise ist, sich die Wikipedia-Einträge anzuschauen. In diesen findet man zumindest zu dieser Thematik keine gröberen Fehler. Wer dem nicht ganz glaubt oder nähere Informationen will, soll die unter „Literatur“ angegebenen Bücher aufsuchen. Wenn es konkret um die Verfassung, die Staatsqualität und den Status Deutschlands geht, kann man sich auch einfach mal die verschiedenen Grundgesetzkommentare anschauen. Dort stehen auf den ersten Seiten in aller Regel Vorbemerkungen zu diesen Themen. Wer’s noch genauer wissen will, dürfte in den Fußnoten Hinweise auf noch speziellere Monographien finden. Um einen Überblick zu einer bestimmten Thematik zu erhalten, empfehlen sich auch Bücher, deren Titel mit „Einführung in“ beginnt. Und auch dort findet man wieder weitere Werke zur Vertiefung. Ein vielversprechender Ausgangspunkt ist die örtliche Universitätsbibliothek, da kommt man in aller Regel ohne weiteres rein.

      wer sagt denn nun die Wahrheit?

      Da die Juristerei eine menschengemachte Wissenschaft ist, gibt es keine absolute und objektive Wahrheit. Viele Dinge ändern sich mit der Zeit und so kann man die eine und mal die andere Ansicht überwiegen. Nur eine Theorie, die bisher von niemandem in der Fachwelt aufgegriffen wurde, dürfte keinesfalls als „Wahrheit“ durchgehen.

      Was man dagegen viel einfacher feststellen kann, sind offensichtliche Unwahrheiten: Wenn behauptet wird, ein Grundgesetz sei gemäß Haager Landkriegsordnung keine Verfassung, dann muß man diese nur einmal lesen, um festzustellen, daß dort nicht einmal das Wort vorkommt. Man kann sich auch einfach einmal anschauen, welche anderen Grundgesetze es so gab und gibt, und erkennen, daß das fast alles Verfassungen sind. Wenn behauptet wird, Deutschland sei nicht souverän, dann lese man sich den Zwei-plus-Vier-Vertrag durch und findet dort „Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“ (Art. 7 Abs. 2). Wenn behauptet wird, das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, daß das Deutsche Reich noch existiert, dann muß man sich fragen, warum der Satz zur Teilidentität der Bundesrepublik mit dem früheren Reich nie zitiert wird. Wenn es um die Farben des Reisepasses geht, sucht man im Internet nach denen anderer Staaten und stellt fest, daß das jeder macht, wie er lustig ist. Zur Theorie von Außenminister Baker und Art. 23 GG wird man dagegen vergeblich suchen, da bisher nicht der kleinste Hinweis aufgetaucht ist, der diese Behauptung belegen könnte. Und immer so weiter. Nicht einfach irgendetwas von diesen Seiten kopieren, sondern mal selbständig hinterfragen. Was in Gesetzen, Verträgen und Urteilen steht, findet man größtenteils im Internet, da muß man nicht einmal den Weg zur juristischen Bibliothek einschlagen.

  51. ruz said, on 07/12/2011 at 19:42

    @O.R.

    Jetzt bin ich aber gespannt, erklär mir doch mal den Begriff Souveränität.

  52. O.R. said, on 07/12/2011 at 22:31

    @ruz: siehe Wikipedia, Stichwort „Souveränität“

  53. O.R. said, on 07/12/2011 at 23:09

    @ruz: In Art. 23 Abs. 1, Art. 24 GG sind die verfassungsrechtlichen Vorschriften zu finden, die zugleich Ausdruck deutscher Souveränität sind.

  54. ruz said, on 08/12/2011 at 01:57

    @JDavis

    Ho Ho Ho ruhig brauner… wer hat was von Grundgesetz gesagt? Wer hat was von Verfassung gesagt?
    Starker Tobak…
    Meine Frage steht aber immer noch – Wer sind Ihrer Meinung nach die Siegermächte? Ich betone Siegermächte (also die die wirklich was zu sagen haben) nicht Besatzungsmächte?

    • JDavis said, on 08/12/2011 at 02:06

      wer hat was von Grundgesetz gesagt? Wer hat was von Verfassung gesagt?

      In welche Richtung soll die Frage nach der Souveränität sonst gehen?

      Wer sind Ihrer Meinung nach die Siegermächte? Ich betone Siegermächte (also die die wirklich was zu sagen haben) nicht Besatzungsmächte?

      Ich bin nicht der Meinung, daß es Siegermächte (des Zweiten Weltkriegs, wie ich annehme) gibt, die tatsächlich noch immer etwas zu sagen hatten.

      • JDavis said, on 08/12/2011 at 02:08

        die tatsächlich noch immer etwas zu sagen hatten.

        Im Bezug auf Deutschland und die deutsche Souveränität, meinte ich natürlich.

  55. ruz said, on 08/12/2011 at 02:15

    @O.R.

    Zitat:

    “ Der Begriff Souveränität, deutsch auch „Staatshoheit“, wird im innerstaatlichen Recht und in der politischen Theorie verwendet, um die oberste Kompetenz zur Machtausübung im Inneren eines Staates zu bezeichnen. Staatshoheit heißt also „Staatsgewalt innehalten“.

    In Staaten, in denen diese Kompetenz nur einer einzigen Person zukommt, wird von einem Souverän gesprochen, während in demokratischen Staatsformen von der Volkssouveränität die Rede ist. Diese bezieht sich in aller erster Linie auf die Eigenschaft des Volkes als verfassunggebende Gewalt, vermittels derer das Volk über die Staatsform und über andere Staatsgrundsätze bestimmt. Zudem muss die Staatsgewalt nach dem Prinzip der Volkssouveränität durch das Volk in Wahlen und Abstimmungen legitimiert werden; alle Staatsgewalt muss vom Volk ausgehen (Volkssouveränität zum Beispiel in Deutschland: Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG, in Österreich: Art. 1Vorlage:Art./Wartung/RIS-Suche B-VG).

    Der Begriff der Souveränität ist im staatsrechtlichen Sinne vor allem bei der Definition des Staatsbegriffes unklar: In der „klassischen“ Drei-Elemente-Lehre Georg Jellineks wird die Souveränität lediglich als Eigenschaft der Staatsgewalt verstanden, die in einem Staat nicht zwingend vorliegen muss. Vor allem in der Völkerrechtspraxis, wie etwa in der Konvention von Montevideo aus dem Jahr 1933, kann die Souveränität der Staatsgewalt jedoch zum zwingenden Definitionsmerkmal der Staatlichkeit werden.“
    Quelle: Wikipedia

    Hm, wenn wir denn eine demokratische Staatsform sind wo ist dann das Volk das als Verfassungsgebende Gewalt über Staatsform und Staatsgrundsätze bestimmt? Mich hat noch keiner gefragt. Und wenn es um die Verfassung geht schon gar nicht… Aber die Frage ist doch wurden wir deutschen überhaupt jemals zu diesem Thema an die Urnen gerufen? Eher nicht! Dann erneut meine Frage: was ist souveränität? Im speziellen Fall Deutschland (oder auch deutsches Reich) ist sie offenbar NICHT existent und Herr Schäuble hat mit seiner Aussage wohl recht…

    • JDavis said, on 08/12/2011 at 02:20

      Hm, wenn wir denn eine demokratische Staatsform sind wo ist dann das Volk das als Verfassungsgebende Gewalt über Staatsform und Staatsgrundsätze bestimmt? Mich hat noch keiner gefragt. Und wenn es um die Verfassung geht schon gar nicht… Aber die Frage ist doch wurden wir deutschen überhaupt jemals zu diesem Thema an die Urnen gerufen?

      Das ist das Wesen einer repräsentativen Demokratie, daß die Entscheidungen in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht durch das Volk selbst getroffen werden. Mit Souveränität hat das nichts zu tun, sonst wären wohl die meisten Staaten dieser Erde (inkl. USA und Großbritannien) nicht souverän.

  56. ruz said, on 08/12/2011 at 12:30

    @ JDavis

    Gut, aber müsste dann nicht in der Definiton stehen das die Staatsgewalt durch vom Volk gewählte Vertreter ausgeübt wird? Stattdessen steht dort aber:

    „Diese bezieht sich in aller erster Linie auf die Eigenschaft des Volkes als verfassunggebende Gewalt, vermittels derer das Volk über die Staatsform und über andere Staatsgrundsätze bestimmt. Zudem muss die Staatsgewalt nach dem Prinzip der Volkssouveränität durch das Volk in Wahlen und Abstimmungen legitimiert werden; alle Staatsgewalt muss vom Volk ausgehen.“

    Wichtig hierbei wären die Worte: „das Volk als verfassungsgebende Gewalt“. Ich denke mal da liegt wohl der Hase im Pfeffer…

    Was die USA angeht so haben die zumindest eine Verfassung und können per Volksentscheid mitbestimmen.
    Das GG lässt dies nicht zu. Soviel zum Thema Demokratie und Selbstbestimmung! Das deutsche GG ist jedenfalls nicht vom Volk ratifiziert worden noch wurde es von deutschen gemacht. Dieses Konstrukt wurde uns von den Besatzungsmächten vorgeschrieben – nicht mehr und nicht weniger. Und wenn ein fremder Staat oder Besatzungsmächte darüber entscheiden wie das GG auszusehen hat, dann hatt das nichts mit souveränität zu tun! Appropos Siegermächte. Zum einen sollte man wissen das die Siegermächte und die Besatzungsmächte nicht das selbe sind. Zum anderen bin ich schon der Meinung das die Siegermächte noch ein Wörtchen mitreden. Wie sonnst erklärt man ca. 70000 GI`s auf deutschem Boden und das in Friedenszeiten. Mir brauch keiner mit der NATO zu kommen weil das Quatsch ist – Polen, England, Frankreich usw. sind auch NATO-Mitgliedsstaaten und dort sind nicht annähernd so viele GI`s stationiert.

    Souveränität hin Verfassung her – Fakt ist doch das solche Ungereimtheiten, zu denen kein Politiker klare Aussagen macht, einen bittern Beigeschmack bei jedem hinterlassen der sich mit deutscher Geschichte befasst, oder?

    Zum Verständnis möchte ich noch eines anfügen. Ich bin weder rechtsradikal noch Neonazi noch zähle ich mich zu den BRD GmbH-lern. Ich bin lediglich an korrekter deutscher Geschichte interessiert. Leider ist das in diesem Lande, in dem alle an dem Komplex leiden wir müssen immer noch die Verantwortung für Sachen tragen die vor 70 Jahren geschehen sind, sehr schwer. Nicht falsch verstehen, keiner soll diese Kriege und das Gräul das damit einher ging jemals vergessen, aber irgendwann muss mit Verantwortung dafür auch mal Schluss sein!

    Ich frage mich wo die Zukunft eines Landes liegt in dem Nationalstolz mit Rechtsradikalismus verwechselt wird?
    Manchmal schäme ich mich deutscher zu sein, schäme mich für dieses Land. Ein Land in dem du kein deutscher sein darfst weil du dann gleich antisemitist bist. Armes Deutschland…

    • JDavis said, on 08/12/2011 at 13:19

      Gut, aber müsste dann nicht in der Definiton stehen das die Staatsgewalt durch vom Volk gewählte Vertreter ausgeübt wird?

      Nein, denn in der Definition steht ja auch nicht, daß diese Entscheidungen nur direkt durch das Volk ausgeübt werden müssen.

      Was die USA angeht so haben die zumindest eine Verfassung und können per Volksentscheid mitbestimmen.

      Jedes Land dieser Erde hat eine Verfassung, nur manchmal sind Verfassungen ungeschrieben und manchmal heißen sie anders. Volksentscheide auf Bundesebene sind in den USA unbekannt.

      Das deutsche GG ist jedenfalls nicht vom Volk ratifiziert worden noch wurde es von deutschen gemacht. Dieses Konstrukt wurde uns von den Besatzungsmächten vorgeschrieben – nicht mehr und nicht weniger.

      Das Grundgesetz wurde durch Delegierte der Länderparlamente (Parlamentarischer Rat) ausgearbeitet und verabschiedet. Die Besatzungsmächte hatten lediglich Einspruchsbefugnisse. Daraus erklärt sich auch, daß das GG an vielen Punkten deutlich von den Verfassungstraditionen der Besatzungsmächte abweicht.

      Wie sonnst erklärt man ca. 70000 GI`s auf deutschem Boden und das in Friedenszeiten. Mir brauch keiner mit der NATO zu kommen weil das Quatsch ist – Polen, England, Frankreich usw. sind auch NATO-Mitgliedsstaaten und dort sind nicht annähernd so viele GI`s stationiert.

      Wo es überall US-Soldaten gibt, findet man unter http://en.wikipedia.org/wiki/United_States_Armed_Forces#Overseas. Üben diese in Deutschland denn irgendeine Form von Einfluß aus?

      Souveränität hin Verfassung her – Fakt ist doch das solche Ungereimtheiten, zu denen kein Politiker klare Aussagen macht, einen bittern Beigeschmack bei jedem hinterlassen der sich mit deutscher Geschichte befasst, oder?

      Wenn man sich mal ein bißchen damit beschäftigt, dann bleibt von den Ungereimtheiten meist nicht viel übrig.

  57. O.R. said, on 08/12/2011 at 17:26

    So ist es, es bleibt in der Tat nicht viel davon übrig, wenn man weiß, wo man nachzulesen hat; jedenfalls nicht bei den Reichsideologen, sondern in der einschlägigen juristischen Fachliteratur!

    Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands, es wurde von deutscher Seite entworfen und ausgearbeitet. Die vom deutschen Volk gewählten und damit demokratisch legitimierten deutschen Landesparlamente haben es ratifiziert; auch in Bayern gelten die verfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes, denn die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Länder hatte dem Grundgesetz nämlich schon zugestimmt. Um deutlich zu machen, dass sich der Freistaat Bayern nicht etwa von der Bundesrepublik abspalten wollte, gab es eine zweite Abstimmung, in der der Landtag bekräftigte, dass die Verfassung auch für Bayern rechtsverbindlich sei: „Wenn die deutsche Bundesrepublik aufgrund der vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustande kommt“, sagte der Ministerpräsident Hans Ehard, „dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates, ob wir zum Grundgesetz ja oder nein sagen.“
    (http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verfassungsgeschichten/348451/ )

    Eine andere Verfassung gibt es nicht, die in dieser Hinsicht für Deutschland als Ganzes Geltung beanspruchen könnte. Mit dem Tag der Wiedervereinigung, des Wirksamwerdens des Beitritts der DDR am 3.10.1990, ist das Grundgesetz demokratisch legitimiert zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Punkt. Aus. Ende.

  58. ruz said, on 08/12/2011 at 22:01

    @O.R.

    Gutes Argument, aber wie kann eine Verfassung oder ein GG zu irgend etwas WERDEN?
    Sie sollten sich hören…
    Ich bin es leid noch mal die Definition Verfassung runter zu rasseln. Ich bin deutscher aus dem Osten dieses Landes. Ich weis nicht wo Sie her kommen. Aber wissen Sie noch wie die Wende abgelaufen ist? Das ostdeutsche Volk wurde zu keiner Zeit über das GG befragt!!! Es wurde eine Regierung von der anderen abgelöst. Gewählt hat die keiner!!! Da haben Menschen entschieden die NICHT DEMOKRATISCH GEWÄHLT WORDEN SIND. Also war das keine Entscheidung des deutschen Volkes, sondern weniger verbohrter Spinner!!! Richtig ist das das GG einfach für den Osten Deutschlands ÜBERNOMMEN wurde!!! 16 Millonen und ich betone Millionen, wurden nicht gefragt ob sie das wollen oder nicht.
    Soviel zum Thema:“… ist das Grundgesetz demokratisch legitimiert zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“ (bezeichnend hierbei wieder das Wort “ geworden“!!!)

    Punkt. Aus. Ende.

  59. O.R. said, on 08/12/2011 at 22:29

    Nochmals: das Wesentliche am Prinzip der repräsentativen Demokratie (!!) ist, dass das Volk durch Delegierte vertreten wird.Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes fand überwältigende (!!) Zustimmung in der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR. Damit war die Übernahme bundesdeutscher verfassungsrechtlicher Bestimmungen beschlossese Sache ud demokratisch durch Wahl legitimiert. Das Grundgesetz ist durch den gesamtdeutschen. Bundestag. und Bundesrat. und auf Empfehlung der Gemeinsamen. Verfassungskommission als gesamtdeutsche Verfassung mit Anspruch auf Dauer verfassungsrechtlich bestätigt worden. Damit gilt es uneingeschränkt für das gesamte deutsche Volk als „Verfassung der Deutschen“. Eine Verfassung muss NICHT per direktdemokratischer Entscheidung durch Volksabstimmung angenommen werden! Das ist keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit!

  60. ruz said, on 08/12/2011 at 22:38

    @JDavis

    Ich denke „in aller erster Linie“ bezeichnet schon sehr genau wer diese Entscheidungen treffen sollte.
    Aber es wird immer Leute geben die aus Definitionen Gummi machen und sich das Geschriebene so zurechtlegen wie sie es brauchen – auf beiden Seiten.

    Volksentscheide sind in den USA durchaus bekannt – und vor allem auch von der Verfassung legitimiert!
    (ganz im Gegensatz zum GG das solche Instrumente der Demokratie gar nicht vorsieht!!!)
    Sie werden nur aus Gründen, wie die größe des Landes und der damit verbundene finanziellen und logistischen Aufwendungen sehr selten angewandt. Aber darum geht es auch nicht. Es geht einzig und allein darum daß sie die MÖGLICHKEIT haben, ob sie genutzt wird oder nicht. Das ist DER Unterschied, wir haben nicht einmal diese Möglichkeit…

    Was heist hier: „lediglich Einspruchsbefugnisse“ ? Sie sollten sich hören!!!
    Glauben Sie allen ernstes das sich z.B. die USA in Ihre Verfassung hineinreden haben lassen – egal von wem?
    Kein Land dieser Erde – ob souverän oder nicht – lässt sich in seine Verfassung (GG) hineinreden!!!

    Glauben Sie ehrlich das PRÄSENZ keinen Einfluß hat? Machtdemonstration ist Ihrer Meinung nach keine Einflußnahme? Respekt, ich glaube ich diskutiere mit dem Falschen…

    Ich befasse mich mit deutscher Geschichte. Aber wenn man offen ist für alle Seiten, also versucht objektiv zu sein und die Meinungen aller hört, so werden die Ungereimtheiten mit jeder gelesenen Seite mehr. Wer natürlich geblendet wird von einer Seite ist nicht mehr objektiv sondern subjektiv. Subjektive Meinungen jedoch sind völlig unintersannt weil sie nur eine Seite beleuchten! Öffnen Sie sich für alles und nicht nur den Mainstream der Ihnen in Medien und Bildungseinrichtungen vorgekaut wird. Sich ein eigenes Bild machen ist wichtig!

    • JDavis said, on 08/12/2011 at 23:13

      Volksentscheide sind in den USA durchaus bekannt – und vor allem auch von der Verfassung legitimiert!

      In welchem Verfassungsartikel?

      Es geht einzig und allein darum daß sie die MÖGLICHKEIT haben

      Haben sie aber nicht. Es gibt in den USA keine Volksabstimmungen auf Bundesebene. Sonst gäbe es solche Initiativen nicht: http://en.wikipedia.org/wiki/National_initiative

      Kein Land dieser Erde – ob souverän oder nicht – lässt sich in seine Verfassung (GG) hineinreden!!!

      Wenn das Land aber gerade einen Weltkrieg begonnen und verloren hat, dann haben andere Staaten in aller Regel ein Interesse daran, daß man den Staat zukünftig so organisiert, daß das nicht so schnell wieder passiert. Da ist Deutschland kein Einzelfall.

      Glauben Sie ehrlich das PRÄSENZ keinen Einfluß hat? Machtdemonstration ist Ihrer Meinung nach keine Einflußnahme?

      Wie oft gibt es denn Militärparaden amerikanischer Truppen in Deutschland? Oder wie sonst ist „Machtdemonstration“ zu verstehen? Welche konkreten Entscheidungen wurden denn durch die US Army beeinflußt? Wie kommt es, daß sich deutsche Regierungen trotzdem gerade in militärischen Konflikten öfters ganz anders verhalten haben als die USA dies gern gehabt hätten?

  61. ruz said, on 08/12/2011 at 22:47

    @O.R.

    ich mag nicht weiter auf Ihren Kommentar eingehen, bis auf eine Aussage.
    Zitat:
    „Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes fand überwältigende (!!) Zustimmung in der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR.“
    Müssen Sie da nicht selbst ein wenig lachen? Wann gab es in der DDR die letzten freien Wahlen? Das Datum würde mich interessiern! Es zeigt mir das sie nicht aus der DDR kommen. Ist auch Wurst. Ihr kappiert das einfach nicht. Wir wurden nicht gefragt ob wir das wollten. UNS HAT KEINER GEFRAGT – wo bleibt da die Demokratie???

  62. O.R. said, on 08/12/2011 at 22:52

    Jede Meinung ist subjektiv. Objektiv sind nur Tatsachen, aber grundsätzlich keine Meinungen, auch nicht deine.
    Direktdemokratische Elemente und Möglichkeiten gibt es zur Genüge in Deutschland, und zwar auf kommunaler und Landesebene. Erst vor weniger als 2 Wochen haben z.B. die Baden-Württemberg per Volksabstimmung über das S21-Kündigungsgesetz entschieden. Und in den anderen. Landesverfassungen gibt es ebenfalls die Möglichkeit für plebiszitäre Elemente für das Volk.

  63. O.R. said, on 08/12/2011 at 23:07

    Ich weiß, warum du nicht weiter auf meinen Beitrag eingehen willst, weil du keine Sachargumente mehr vorbringen kannst. Übrigens wird in Internetforen und Blogs grds. geführt.

    Für die letzte, freie Volkskammerwahl 1990 siehe Wikipedia, Stichwort „Volkskammer“.

    • O.R. said, on 08/12/2011 at 23:10

      Geduzt sollte das heißen.

  64. ruz said, on 08/12/2011 at 23:08

    Giebt es zwischen Volksabstimmung und Volksentscheid nicht einen kleinen Unterschied?
    Welche Rolle spielen kommunale und Landesebene wenn es um alle deutsche geht?
    Spiele und Brot? Halt du sie dumm ich halt sie arm?
    Ich red von den wirklich wichtigen Sachen und nicht von einem Bahnhof!!!
    Wollt ihr das nicht merken oder merkt ihrs einfach nicht.
    Ich will nicht vom hundertsten ins tausende kommen – aber was sich gerade in Europa abspielt ist doch bezeichnend. Und wieder wichtig – DU wirst nicht gefragt, obwohl es genau dich betrifft…

  65. ruz said, on 08/12/2011 at 23:09

    Ja Ja schon klar – letzte „freie“ Volkskammerwahl..

  66. ruz said, on 08/12/2011 at 23:16

    Is mir neu, das mit dem duzen. Ich finde aber Höflichkeit ist beim diskutieren ne wichtige Sache, es artet oft sonst in Beleidigungen aus…

  67. ruz said, on 09/12/2011 at 21:08

    Gut, das ist auch besprochen. Euer Schweigen zeigt mir das ich gar nicht so falsch liege… Aber Ihr seht selbst das dieses Thema sehr komplex ist. Mein Anliegen war eigentlich euch dazu zu bewegen mal einen Schritt zurück zu gehen und das Bild als ganzes zu betrachten, die Scheuklappen abzulegen und nicht alle Skeptiker als Reichsideologen hinzustellen. Scheinbar ist mir das nicht gelungen. Aber Ideologien werden auch nicht in Foren gemacht. Das ist aufgabe der herrschenden Klasse. Wie gut sie DIESE Aufgabe lösen zeigt sich in diesem Forum, sorry Blog. Das ist einfach nur traurig. Wenn nicht mehr hinterfragt wird, wenn nur noch vorgekautes wieder gegeben wird, wenn blind vertraut wird, wenn Ideologie wieder gegen das Volk eingesetzt wird, wenn die selben Fehler die schon einmal gemacht wurden wieder gemacht werden, dann sind wir an einem Punkt angelangt wo es schlechter fast nicht mehr geht. Lasst euch gesagt sein, nur weil es solche Leute wie euch giebt kann die Kanzlerin mometan das tun was sie was sie auch tut – Sie verschachert Deutschland an die EU und macht uns zu Untertanen jener Leute über die wir keine Macht mehr haben.
    Weder mit Wahlen noch mit Volksentscheiden noch mit sonst irgend was. Wir deutsche sind dem Konstrukt EU ausgeliefert – bedingungslos. Anstatt uns unsere souveränität wieder zu geben werden wir noch weiter beschnitten und das schlimmste ist, wir zahlen diese Schmiere auch noch. Ich denke jeder Politiker der momentan solche Entscheidungen trifft sollte mal darüber nachdenken worauf er seinen Amtseid abgelegt hat.
    Demokratie hin Rechtsstatlichkeit her, das interessiert euch nicht, ich weis – aber in einer juristischen Bibliothek findet mann die Antworten auf all die Fragen…
    Armes Deutschland

    • JDavis said, on 09/12/2011 at 21:31

      Euer Schweigen zeigt mir das ich gar nicht so falsch liege

      Wozu schweigen wir denn…?

      Mein Anliegen war eigentlich euch dazu zu bewegen mal einen Schritt zurück zu gehen und das Bild als ganzes zu betrachten, die Scheuklappen abzulegen

      Ja, klar, jetzt kommt der Pathos des Aufklärers, der der unkritischen Masse doch nur mal eigenes Denken beibringen will. Wir können auch nichts dafür, daß wir Dinge, die Ihnen unklar sind, verstehen.

      Sie verschachert Deutschland an die EU und macht uns zu Untertanen jener Leute über die wir keine Macht mehr haben.

      Das kann man aber nicht durch völlig absurde Theorien und das selektive Zitieren von Politikerreden ändern.

      Demokratie hin Rechtsstatlichkeit her, das interessiert euch nicht, ich weis

      Natürlich interessiert mich das. Ein Grund mehr, diese Werte nur mit Argumenten zu verteidigen, die auch nachvollziehbar sind.

      aber in einer juristischen Bibliothek findet mann die Antworten auf all die Fragen

      Auf juristische Frage in aller Regel schon.

  68. O.R. said, on 09/12/2011 at 21:31

    Es ist ein großer Irrglaube zu meinen, dass Schweigen in irgendeiner Art als Zustimmung gewertett werden könnte; im juristischen Umfeld bedeutet Schweigen grundsätzlich „Anlage Papierkorb“ und ist Ausdruck, sich mit wichtigsten als sich mit diesen unsinnigen Theoriefindungen abzugeben. Da müssen schon fachlich fundierte Aussagen her.

  69. ruz said, on 10/12/2011 at 00:49

    Ahh wieder aufgewacht? Ihr seit so armselig, ihr solltet euch reden hören. Leider giebt es zu viele in diesem Land die so sind wie ihr.
    Ich wünsche euch einen schönen Abend…
    Solltet Ihr irgendwann auf euerem Sterbebett liegen dann könnt Ihr mit Sicherheit sagen „Ich hab das richtige getan“ Eure Kinder und Enkel werden es euch danken wenn sie dann fragen: Wo warst du als es um Deutschland ging? Ihr könnt beruhigt sagen: Ich war auf der richtigen Seite, deswegen giebt es heut auch noch das Bundesland Deutschland in dieser schönen EU. Und eure Nachkommen werden sagen: Danke das du dich so für unser Vaterland eingestzt hast. Das hat nichts mit Pathos zu tun! Ich weis auch das ich im Gegensatz zu euch dämlich bin, natürlich, was denn sonst – ich habe eine andere Meinung!
    Ich frage mich nur wo euer Nationalstolz geblieben ist der jedem deutschen eigen sein sollte!!!
    Hättet Ihr diesen Stolz so würdet Ihr nicht so einen geistigen Dünnschiss von euch geben. Was geschrieben steht kann ich auch lesen, jedoch Papier ist geduldig. Wie schon gesagt DIE EIGENE MEINUNG ist wichtig. Was euch vorgekaut wird interessiert nicht – schlimmer noch ihr kaut es wieder!!! Da hat dieser Staat doch alles richtig gemacht – die Ideologie funktioniert einwandfrei!
    Verschont mich mit euren Kommentaren – nur weil es solche Leute giebt wie euch sind wir jetzt da wo wir sind!!!
    Ja-sager, Kopfnicker und Speichellecker dieses Systems – ihr solltet euch schämen!!! Nicht für andere, nein – für euch selbst!!! Gott sei Dank giebt es in diesem Blog genug Gleichgesinnte, so könnt ihr dieser schönen Bundesrepublik huldigen und euch feiern – Gute Nacht!

    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein

    • JDavis said, on 10/12/2011 at 10:51

      Wie schon gesagt DIE EIGENE MEINUNG ist wichtig.

      Natürlich, wenn man sich (ohne Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze und unter großzügigem Umgang mit den Fakten) seine eigene Wahrheit zusammenbastelt, dann kommt man mit dieser sicher ganz gut zurecht. Nur sollte man dann nicht erwarten, daß alle anderen mit lauten Hurra-Rufen zustimmen.

      Wo warst du als es um Deutschland ging? (…) Danke das du dich so für unser Vaterland eingestzt hast. (…) könnt ihr dieser schönen Bundesrepublik huldigen

      Eine Sache möchte ich da aber schon mal betonen: Deutschland ist nicht mein Vaterland. Ich lebe nur in einem Land, das durch unglückliche historische Zufälle heute Teil Deutschlands ist. Und wenn man (nicht ganz ohne Berechtigung) beklagt, daß die EU die Souveränität seiner Mitgliedsstaaten nicht allzusehr achtet, dann sollte man auch einmal schauen, was dieses Kunstgebilde „Deutschland“ seit 1871 mit der Selbständigkeit seiner Bestandteile (einst souveräner Länder in Mitteleuropa, später preußische, heute deutsche Provinzen) gemacht hat.

  70. O.R. said, on 10/12/2011 at 04:45

    Jaja, dein Verhalten und dein Argumentationsmuster ist uns doch längst bekannt: denn früher oder später legt jeder Reichsdepp seine Maskerade ab und zeigt, welch Geistes Kind er ist. Sowas beeindruckt aber nicht, sondern du offenbarst vielmehr, dass du wissenschaftlich braubaren und haltbaren Argumenten. von Vornherein abgeneigt bist. Was bittesehr verlängert du dann von uns, wenn du dich in dieser Art beratungs- und/ oder aufklärungsresistent gibst?

    • O.R. said, on 10/12/2011 at 04:48

      …brauchbaren… verlangst …

  71. ruz said, on 10/12/2011 at 18:39

    @JDavis

    Das war in Deutschland schon immer so – andersdenkende wurden ausgegrenzt, verfolgt, diffamiert!
    Egal unter welchem System! Alleine das sollte uns zu denken geben. Wie schon gesagt, wenn der Mainstream die Wahrheit ist…

    Ich habe vorher schon mal betont das endlich Schluss sein muß mit der Verantwortung für Sachen die Generationen vor uns verbrochen wurden. Die Gegenwart geht UNS an und betrifft UNS, DICH und MICH!

  72. ruz said, on 10/12/2011 at 18:46

    @O.R.

    „Was bittesehr verlängert du dann von uns, wenn du dich in dieser Art beratungs- und/ oder aufklärungsresistent gibst?“ Wie bitte???

    Aber danke für Ihre Beleidigung! Es ist genau das was ich letztens schrieb – Höflichkeit vermeidet Beleidigungen. Wer nicht in der Lage ist höflich zu bleiben ist für mich kein Diskussionspartner!
    Ich lasse mich ungern als „Reichsdepp“ bezeichnen und schon gar nicht von Ihnen!

  73. O.R. said, on 10/12/2011 at 19:39

    Pah! Wer schreibt denn hier von „geistigem Dünnschiss, Speichellecker, Dummheit“ usw., wenn man ihm/ihr mit Sachargumenten kommt?! Ne du, verarschen brauchen wir uns ganz sicherlich nicht von dir! Du bist in deiner subjektiven, mitunter abstrusen Sichtweise festgefahren und jede noch so rein durch juristische Belege oder anderweitig wissenschaftlich haltbare Quellen begründete Aufklärungsarbeit ist bei dir zu müßig und nicht erfolgversprechend. Deine persönliche Meinung sei dir unbenommen, aber bestimmte Behauptungen von dir sind schlicht an den Haaren herbeigezogen und durch Tatsachen in keiner Weise zu untermauern. Drum frag ich nochmals: Was willst du als fachlicher Laie mit aus juristischer Sicht blödsinnigen Thesen bezwecken? So nimmt man dich und dein bestimmt hehres Anliegen nicht ernst.

  74. ruz said, on 10/12/2011 at 20:33

    Wenn Sie diese Energie mal für wichtige Zwecke einsetzen würden…
    Als dumm habe ich hier niemanden bezeichnet(was auch das einzige wäre was ich als Beleidigung ansehen würde) – Nein da müssen Sie schon mit Herrn Eistein über diese Aussage diskutieren.
    Aber wie schon gesagt, mit Leuten die Höflichkeit nicht kennen diskutiere ich nicht!!!
    Höflichkeit sollte übrigens auch in juristischen (immer wieder von Ihnen betont!) Kreisen bekannt sein, ebenso wie Rechtschreibung. Tippfehler sind übrigens keine Ausrede weil man noch mal lesen sollte bevor man postet.
    Irre ich mich oder geht Ihr Übermut mit Ihnen durch?
    HALT!!! Ich möchte von Ihnen keine Antwort auf meine Frage – die Diskusion mit Ihnen ist beendet!

  75. O.R. said, on 10/12/2011 at 21:03

    Und ich stelle fest, dass aus deiner Richtung wieder einmal keinerlei Sachargumente zu vernehmen sind, nur sinnfreies Gelaber oder jetzt Ausweichen mittels Nebelkerzen. Na wunderbar, dann wird’s da wohl auch bei bleiben. Ich denke jedenfalls nicht, dass du nun plötzlich anfängst, mit seriösen Belegen zu argumentieren, anstatt lediglich ihrem Kontext entrissene Zitate wiederzugeben. Ich glaube auch nicht, dass ich mich erklären müsste, wo ich überall meine Energie einsetze, aber wichtige Zwecke sind es gewiss, zumal ich im Gegensatz zu dir weiß, was man unter anerkannter Fachliteratur im Allgemeinen oder reputablen Literaturnachweisen im Besonderen versteht – jedenfalls nicht wirre Aussagen auf Stammtisch-Niveau oder das Schwadronieren im argumentativ „luftleeren“ Raum.

    Ich habe auch ein nettes Zitat, nämlich eins von Dieter Nuhr: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!“ – über die darin transportierte Botschaft kannst du meinetwegen jetzt auch diskutieren; besser wäre allerdings, sich darüber Gedanken zu machen, warum es nicht zweckdienlich sein kann, über Sachen zu schreiben, mit denen man sich offensichtlich nicht in ausreichendem Maße auseinander gesetzt hat. Mit Halbwissen ist nichts gewonnen, und wenn die anderen Diskutanten das merken, umso ungünstiger für die eigene Position.

    Was das Thema Rechtschreibung anbelangt: Es gibt auf Smartphones so etwas, das nennt sich automatische Rechtschreibkorrektur. Mal verhält sie sich, wie sie soll und ist ein sinnvolles Intrument, ein andermal aber verwandelt sie Wörter ohne eigenes Zutun.

  76. ruz said, on 11/12/2011 at 20:12

    @O.R.

    Zu aller erst möchte ich noch mal betonen: Ich kann mich nicht erinnern mit Ihnen auf das DU angestossen zu haben, noch habe ich Ihnen selbiges angeboten!!! Akzeptieren Sie bitte gängige Umgangsformen. Sollten Sie jedoch im Jet duch die Kinderstube geflogen sein so werde ich es halt so hinnehmen müssen…

    „Ich denke jedenfalls nicht, dass du nun plötzlich anfängst, mit seriösen Belegen zu argumentieren, anstatt lediglich ihrem Kontext entrissene Zitate wiederzugeben./…was man unter anerkannter Fachliteratur im Allgemeinen oder reputablen Literaturnachweisen im Besonderen versteht…“

    Ach ja, die Literaturnachweise. Anfänglich nahm ich an, dass Sie schon belesen sind und mit offenen Augen durch die Welt gehen – dem scheint nicht so zu sein. Es gibt da eine kleine Aussage die jeder, der sich mit Geschichte befasst ( es sei dahingestellt mit welcher Geschichte er sich befasst! ), beachten sollte.
    „Der Sieger schreibt die Geschichte.“ Man(n) sollte sich diesen Satz lange durch den Kopf gehen lassen und über die Kosequezen dieser Aussage nachdenken, bevor man sich grosszügig auf Literaturnachweise beruft deren Wahrheitsgehalt man selbst nicht belegen kann.

    Über Ihr Zitat möchte ich nicht diskutieren, nur eines anmerken: Wenn ein Komiker, und dann noch einer wie Dieter Nuhr („der Komiker der Intelligenten…“) Ihre Zitatvorlage ist so weis ich jetzt wie es um Ihre Höflichkeit bestellt ist. Soviel zu Thema Intelligenz…

    Apropos „…lediglich ihrem Kontext entrissene Zitate wiederzugeben…“

    Ich werde essen gehen. Die Aussage steht, da spielt es keine Rolle was im Kontext steht. Ob ich zu Mittag esse, ob ich zu Abend esse oder mein Frühstück einnehme, ob ich das morgen mache oder erst nächste Woche oder in einem Jahr. Ob ich meine Frau mitnehme oder meine Mutter oder meinen Sohn. Ob ich ins Hilton gehe oder zu McDoof oder gar in die Dorfkneipe. Ob ich Schnitzel esse oder Sauerbraten oder einfach ein paar Pommes. Die Aussage steht! Sagt jemand ich führe Krieg, dann spielt das dumherum keine Rolle. Es ist uninteresannt wer angefangen hat, gegen wem man in den Krieg zieht und wo er stattfindet! DAS spielt keine Rolle! Die Aussage steht!

    „Ich glaube auch nicht, dass ich mich erklären müsste, wo ich überall meine Energie einsetze, aber wichtige Zwecke sind es gewiss..“

    Ich erwarte auch nicht das Sie sich mir gegenüber erklären. Das hat auch einen einfachen Grund – Es ist mir nämlich Wurst, insbesondere wer Sie sind und was Sie tun. Was ich aber von einem intelligenten Menschen erwarte ist, dass er akzeptiert das es andersdenkende Menschen gibt und wenn deren Meinung anderer Natur ist wie seine, er dann diese Menschen nicht als „Reichsdeppen“ betituliert.
    Die Frage jedoch ist, wie intelligent sind Sie. Ich wage mir da kein Urteil zu erlauben, aber im Gegensatz zu Ihnen akzeptiere ich die Sachen die Sie von sich geben – wenn auch mit einem Lächeln…

    „Die Staatsmänner werden billige Lügen erfinden und der Nation, die angegriffen wird, die Schuld geben, und jedermann wird über solche das Gewissen beschwichtigene Fälschungen erfreut sein, und er wird sie eifrig lernen und es ablehnen, irgend welche Gegenargumente zu prüfen.“ Mark Twain

    „…dass dem deutschen Volk seit der Niederlage des deutschen Staates im zweiten Weltkrieg versagt geblieben ist, in freier Selbstbestimmung über seine politische Form zu entscheiden.“
    Auszug aus dem Urteil BVGU 2 BVR 373/83, S. 21/22 des Bundesverfassungsgericht von 1987.

    „Nach wie vor ist einzuklagen, dass der Schlussartikel des alten Grundgesetzes, Artikel 146, der zwingend vorgeschrieben hat, im Fall der deutschen Einheit dem deutschen Volk eine neue Verfassung vorzulegen, nicht eingehalten worden ist. Ich bin sicher, dass wir alle einen ungeheueren und kaum auszugleichenden Schaden erleben, wenn wir weiterhin mit diesem Verfassungsbruch leben. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes der alten Bundesrepublik haben die Verfassung der Bundesrepublik als Provisorium im Hinblick auf eine später viellleicht mögliche Einheit verstanden. Dementsprechend war die Präambel formuliert und dementsprechend der Schlussartikel. Daran müssen wir uns halten.“
    Günter Grass, Zitat aus dem Buch „Fragen zur deutschen Einheit“

  77. O.R. said, on 11/12/2011 at 22:13

    Oh wie ich dein neuerliches Amateur-Geschwurbel doch liebe, ist es doch – leider, muss man sagen – Ausdruck und eine Bestätigung meines vorigen Beitrags. Und ich werde dich auch weiterhin duzen, so wie es im Internet – wie gesagt – gang und gäbe ist (wenn du es nicht glaubst, kannst du ja beizeiten danach googeln und dich informieren).

    Nochmals: Du bist kein Jurist, hast in deinem Leben keine juristische Ausbildung genossen und weißt ganz offensichtlich nicht, was man unter einschlägiger Grundgesetz-Kommentarliteratur versteht und warum diese als maßgebliche Quelle heranzuziehen ist; und deren „Wahrheitsgehalt“ – wie du es ausdrückst – kann man gewiss auch insoweit belegen, als es sich um Rechtsauffassungen handelt, die auch einhellig geteilt werden (warum es hier – mit Verlaub – völliger Unfug ist, allgemein von einem „Wahrheitsgehalt“ zu schreiben, liegt daran, dass es sich um eine Geisteswissenschaft handelt: die Rechtswissenschaft ist neben der Geschichtswissenschaft, Politikwissenschaft oder Sozialwissenschaft ein Paradebeispiel für diese Art von Wissenschaft. Aber natürlich wird in diesen wissenschaftlichen Disziplinen genauso geforscht wie es auch in einer womöglich von dir gedachten Naturwissenschaft üblich ist – trotzdem geht es hier denknotwendig nicht um „wahr“ oder „falsch“). Stattdessen schwadronierst du in abenteuerlicher Leichtfertigkeit von “Der Sieger schreibt die Geschichte.” – Nein, diese seriösen Bücher stammen nicht von den „Siegern“, sondern von renommierten deutschen Staatsrechtslehrern und anerkannten Verfassungsrechtlern, jene studierte Personen also, die vom Fach sind, die etwas davon verstehen, von dem sie schreiben. Du jedoch bist, wenn man deine Kommentare liest, offenkundig ein juristischer Laie, der anmaßend mit Fachtermini hantiert, deren Bedeutung mangels Rechtsausbildung und elementarem Grundverständnis nicht ansatzweise begriffen wurde. Ich bin gleichermaßen erstaunt, wie selbstüberschätzend man sein kann, wenn sich jemand wie du ohne das notwendige akademische Grundlagenwissen eine unhaltbare Argumentationskette aus der Luft greift, die jeglicher wissenschaftlich haltbaren Grundlage entbehrt und sich infolgedessen an manchen Stellen von blankem Unsinn, weil anerkannten Grundsätzen der Lehre widersprochen wird, nicht merklich unterscheidet. Wenn du dies als Beleidigung deiner selbst auffassen solltest, so ist das nicht mein Problem… ich sage frei heraus, was ich von einer Person halte, die hanebüchen ihrer Fantasie freien Lauf lässt und sich wahrlich in halbgarer Theoriefindung übt, die schon ansatzweise Merkmale von Geschichtsklitterung aufweist, und dann meint, sie könnte damit auf fachliche versierte Sachargumente antworten… Nein, denn wenn eine Meinung nicht mal als im akademischen Diskurs brauchbare Mindermeinung vertreten wird, weil sie so abwegig selbstausgedacht ist, dann habe ich für diese Diskussionsakrobat, die du hier an den Tag legst, kein Verständnis – und weil es ziemlich enervierend ist, gegen das bornierte Halbwissen von Laien zu diskutieren, gebe ich mitunter auch direkt und ungeschönt meine Haltung an dieser Stelle zum Ausdruck.

    Denn: Man sollte es kaum glauben, aber Jura ist kein Ungelerntenberuf, sondern ein volles akademisches Studium, d. h. die Interpretation von Rechtsnormen wie Gerichtsurteilen unterliegt speziellen Vorgehensweisen, die nicht jeder ausüben kann. Die Interpretation eines Urteils verlangt rechtswissenschaftliche Fachkenntnisse, die du hier wohl nicht hast. Als Richtschnur zählt zunächst einmal die Mehrheit – die herrschende Meinung, wie es so schön und nicht ohne Grund heißt. Aber wenn jemand sich irgendwelche seltsamen Meinungen von Verschwörungstheoretikern zu eigen macht, die an den Haaren herbeigezogen und abstrus sind, dann wird seine Meinung eben auch nicht als glaubwürdig anerkannt sein und insbesondere von der Mehrheit der Wissenschaftler auch nicht geteilt werden können. In der Wissenschaft zählt die Überzeugungskraft des Arguments. Bloß bei den von dir in deinen Kommentaren vertretenen Thesen kann man schon nicht mehr „nur“ von Mindermeinungen reden, denn diese sind aus juristischer Sicht einfach nur noch abwegig.

    Ebenso muss ich doch recht schmunzeln über deinen lächerlichen Versuch, hier mit einem Verfassungsgerichtsurteil von 1987 aufwarten zu wollen… ich weiß ja nicht, welche Schule du besuchst hast, aber es ist schon bemerkenswert, dass du augenscheinlich die letzten 20 Jahre versäumt hast – oder wenn du sie zumindest großteils versäumt haben solltest -, insbesondere das Ende der Nachkriegszeit und der deutschen Teilung 1990. Wenn du wahrlich deine Intelligenz gezeigt hättest, würdest du wenigstens – aber immer unter dem Vorbehalt, dass du sie als Laie womöglich falsch aufgefasst haben könntest – auf eine verfassungsgerichtliche Entscheidung ab 1990 verweisen; bekanntermaßen sind alle Entscheidungen von davor zeitgeschichtlich obsolet, ja von der Normativität des Faktischen überholt worden, da selbst 1987 noch nicht an eine Wiedervereinigung Deutschlands in dieser Schnelle zu denken war. Ebenso ist mir nicht bekannt, dass G. Grass jemals mit rechtlicher Fachkenntnis in Erscheinung getreten wäre – er ist wahrlich ein anerkannter Literaturnobelpreisträger, aber von den rechtlichen Zusammenhängen und vor allem davon, weswegen es hier unhaltbar ist, von einem „Verfassungsbruch“ zu reden, weiß er offenkundig genauso wenig wie du. Daher auch diese Zitat ein wenig zielführender Einwand deinerseits. Aber das kann ein intelligenter und nach wissenschaftlichen Maßstäben arbeitender Mensch ohnehin alles in der Kommentarliteratur nachlesen (s.o.).

    Wissen wird durch die Wissenschaft geschaffen. So interessiert mich deine persönliche Auffassung – die du natürlich haben darfst – recht wenig, wenn jene Sätze nicht im gleichen Atemzug mittels Belegen aus zuverlässiger Quelle untermauert werden.

    Und ob D. Nuhr ein Komiker ist, das bezweifle ich doch. Jedenfalls hsben seine Aussagen insoweit „intelligenter“ als sie mehr Substanz aufweisen als deine.

    Apropos “…lediglich ihrem Kontext entrissene Zitate wiederzugeben…”: Nein, der Kontext ist immer entscheidend. Dass du das nicht kapieren willst, zeugt davon, dass du es mit Seriosität und wissenschaftlichem Arbeiten augenscheinlich nicht so genau nehmen willst.

  78. O.R. said, on 11/12/2011 at 23:01

    Klarstellend möchte ich darauf hinweisen, dass kontextbezogen natürlich die Entscheidungen des BVerfG gemeint waren und sind, die sich mit der Teilung Deutschlands beschäftigen und mittelbar oder direkt auf die völkerrechtliche Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich beziehen. Seit 1990 ist es einhellige Auffassung und auch politisch unumstritten, dass das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung über seine nationale Einheit und die Wiedervereinigung Deutschlands entschieden hat und das Grundgesetz die gesamtdeutsche Verfassung ist.

    • Der Reichsdepp said, on 05/11/2012 at 00:13

      Also nur einige wenige haben die Deutungshoheit? Wie ging der Spruch noch? Zwei Juristen 3 verschiedene Ansichten.

      • reichling said, on 05/11/2012 at 10:25

        Es kann eben mal vorkommen, dass es in bestimmten Dingen unterschiedliche juristische Meinungen gibt. Und dann setzt sich eben die herrschende Meinung durch. Bis jetzt sind wir allerdings ganz gut damit gefahren. Sollen wir etwa die Auslegung der Gesetze Personen überlassen, die in juristischen Dingen überhaupt keine Ahnung haben?
        In den meisten Fällen sind sich Juristen allerdings einig. So gibt es zum Beispiel keinerlei Zweifel daran, dass die Bundesrepbulik Deutschland ein Staat ist und das Grundgesetz unsere derzeitige Verfassung. Zweifel werden allenfalls von Leuten geäußert, die die Bundesrepublik aus ideologischen Gründen ablehnen. Diese Zweifel werden allerdings durch das geltende Recht nicht gedeckt.

      • JDavis said, on 06/11/2012 at 10:45

        Zwei Juristen 3 verschiedene Ansichten.

        Absolut richtig. Es gibt in der Juristerei zu allem verschiedene Meinungen. Wirklich zu allem. Das gesamte juristische Studium besteht darin, zu jeder Frage die mindestens 17 verschiedenen Ansichten runterbeten zu können und sich dann mit möglichst guten Argumenten für eine davon zu entscheiden. Daß es eine herrschende und meist auch noch mit der Rechtsprechung identische Meinung gibt, bedeutet nur, daß man mit dieser einen Streit vor Gericht gewinnen kann, und nicht, daß alle anderen völlig falsch wären. Darum gibt es ja auch schier unüberschaubare juristische Bibliotheken, in denen Gelehrte ihre vielen, vielen Argumente und Betrachtungen zu eigentlich relativ kurzen Gesetzen niedergelegt haben. Schaut man sich einen einigermaßen großen Kommentar an, dann findet man dort zahlreiche Theorien, was Gewahrsam (§ 242 StGB) ist, und auch für ein in der Praxis täglich vorkommendes und unproblematisch abgewickeltes Phänomen wie den Eigentumsvorbehalt gibt es unendlich viele Wenn und Aber.

        Nur eure Theorien finden nirgends in der Fachwelt irgendeinen Widerhall. Komisch, oder?

  79. ruz said, on 12/12/2011 at 02:00

    Wow, es ist schon mal Geil wie Sie mit Ihrer Intelligenz prahlen.
    Ihrer Meinung nach dürfen demnach Menschen ohne akademische Bildung nicht an Meinungsfindungen teilhaben – sauber! Na ja Hauptsache sie dürfen wählen…
    Und das ist genau das was ich meine.
    Sie scheinen sehr umfangreich das deutsche Bildungsystem in Anspruch genommen zu haben. Schade nur das dieses Bildungsystem Ihnen mit Sicherheit keinen Bick auf die politische Bühne dieser Welt zulässt.
    Und da liegt wieder der Hase im Pfeffer! 15-20 Jahre deutsches Bildungsystem – Oh Mann, Sie sollten sich hören. Der Sieger schreibt die Geschichte!!! Würden Sie sich nicht nur mit Jura beschäftigen sondern mal mit Geschichte (!!!!!!!!) und ich meine in diesem speziellen Fall NICHT die deutsche Geschichte sondern die Antike oder das Mittelalter oder gänzlich ander Epochen der Menschheit so würden Sie begreifen das dieser Satz sehr wohl von großer Bedeutung ist. Zurück zur deutschen Geschichte. Wenn Sie auch nur ansatzweise glauben das sich in den letzen Hundert Jahren, was die Geschichtsschreibung angeht, etwas geändert hat, dann tun Sie mir einfach nur Leid.
    Schade um die schöne, auf Kosten meines Geldbeutels vertrödelte, Zeit des Jurastudiums.
    Oder liege ich falsch – hätten Sie gerne Jura studiert?!
    Wie auch immer. Aus solchen Systemtreuen Fachidioten wie Ihnen wurden zu DDR-zeiten Parteisekretäre gemacht – alles mit dem Instrumenten der Ideologie und der Propaganda.
    Ich möchte Sie höflichst bitten mir den Ausdruck „Fachidiot“ zu verzeihen – es hat sich aber leider nicht anders ausdrücken lassen.
    Würden Sie endlich anfangen Ihre Intelligenz richtgi einzusetzen und dieses System endlich mal hinterfragen und nicht alles Glauben was Ihnen in Schule und Uni schön systemtreu beigebracht wurde so glaube ich wir wären in diesem Land schon sehr viel weiter. Stattdessen diskutiern Sie mit „Reichsdeppen“ um nicht mal den Gedanken daran zu hegen es könne ja vieleicht was wahres dran sein. Aber der einfachste Weg ist immer der beste!!!

    Achtung!!! Immer sagen was Sie meinen, es könnte sonst Missverständnisse geben!
    Da helfen nachträglich angebrachte Meinungen auch nicht mehr. Wobei sich mir der Unterschied zwischen Verfassungsgericht und realem Leben nicht so ganz erschließt…

    Noch mal was zum DU-zen
    Es interssiert mich einen alten Scheiß was im Internet gang und gebe ist!!!
    Ich hoffe Sie verstehen mich! Ich glaube allein aus meinen Meinungen die ich hier zum Besten gegeben habe sollte dies ersichtlich sein. Also bitte für Sie immernoch SIE!!!

    Ganz wichtig ist natürlich auch die „Kommentarliteratur“
    Eine Literatur wo jeder der meint schreiben zu können seinen Senf dazu gibt – und dass ist das worauf Sie sich berufen? Sorry aber da tut mir was weh…
    Mich würde aber langsam mal schon interessieren was Sie als „zuverlässige Quelle“ bezeichnen?

    Kurz zum Thema Wissenschaft. Soweit ich mich erinnere ist eine Theorie so lange eine Theorie bis sie bewiesen ist, oder? Selbst die Relativitätstheorie ist noch nicht bewiesen, obwoh von der Wissenschaft anerkannt… Deswegen heist sie ja Theorie…
    Auch der einmalige Beweis ist jedoch für die Bestätigung nicht ausreichend. Wichtig ist Fehlerquellen auszuschalten und den Beweis mehrfach zu erbringen, oder?
    Welche „Beweise“ bringen Sie denn vor? Die schönen Gestzestexte die überall stehen? Ich mag nicht weiter drauf eingehen…

    Noch kurz was zur Intelligenz…
    Sie kritisieren Günter Grass (Nobelpreisträger) und kommen mir mit Dieter Nuhr ( wer ist das?) – wer der intelligentere von beiden ist steht wohl ausser Frage…
    Na klar ist Günter Grass dämlich, deswegen hat er ja auch den Preis bekommen und Sie sind die Intelligenzbestie die alles weiß. Merken Sie eigentlich was Sie für eine Gülle Sie von sich geben – Sorry!
    Ich denke Günter Grass hat mehr Weitblick wie wir alle zusammen. Aber auch der ist wahrscheinlich nur ein „Reichsdepp“!

    „Und ob D. Nuhr ein Komiker ist, das bezweifle ich doch. Jedenfalls hsben seine Aussagen insoweit „intelligenter“ als sie mehr Substanz aufweisen als deine.“ Wie bitte???

    Ach so, Sulbildung – Hm, ich bin nur polytechnisch gebildet – 10 Klassen, wenns hilft.

  80. O.R. said, on 12/12/2011 at 08:49

    Zum Thema Wissenschaft habe ich alles Wesentliche geschrieben, weshalb ich auf die substanzlosen Thesen deines blödsinnigen „Jammer-Ossi“-Elaborats auch nicht mehr eingehen brauche. Die eingangs behauptete Aussage, Deutschland sei aufgrund eines – wie sich herausstellte aus dem Zusammenhang gerissene – Zitat Schäubles nicht souverän, wurde hinreichend, untermauert mit Belegen widerlegt. Was zuverlässige Quellen sind bzw. was man gewöhnlich und allgemein darunter im akademischen Diskurs versteht, wurde auch festgestellt. Für schwachsinniges Stammtisch-Gelaber deinerseits sehe ich keine zweckdienliche Verwendung. Das Diskutieren um des Diskutierens willen ohne reputable Nachweise ist ein sinnloser Zeitvertreib.

  81. O.R. said, on 12/12/2011 at 09:09

    Wenn du aber unserer Aufforderung nach wissenschaftlich haltbaren Belegen (s.o.) nicht nachkommen willst, spricht das für sich und offenbart lediglich dein amateurhaftes Halbwissen in diesem Bereich. Nur damit ist eben kein Blumentopf zu gewinnen. Dein Senf ist fachlich nunmal irrelevant.

  82. ruz said, on 12/12/2011 at 12:38

    Ich habe mir die Schäuble-Rede heut morgen zwei mal zu Gemüte geführt, in gesamter Länge.
    Das war dann wohl das fünfte oder sechste mal…
    Egal. Diese Aussage von Schäuble ist keineswegs aus dem Kontext gerissen. Im Gegenteil, er stellt diese Aussage als Fakt dar mit dem Hinweis auf die Präambel des GG die da zum Bsp. sagt „…von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen…“.
    Die Präambel ist da aber noch nicht zu Ende!
    Weiter sagt sie nämlich: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ (Klar ist natürlich das er sich nicht auf das Orginal bezieht, denn das wurde ja beflissentlich abgeschafft! wie immer ohne das Volk zu befragen – was bei einer GG-Änderung aber durchaus angezeigt gewesen wäre!)
    Das aber genau passiert nicht! Es ist die Rede vom gesamten deutschen Volk, freier Selbstbesimmung und auch von Freiheit. Deuschland steuert aber momentan nicht auf freie Selbsbestimmung zu sondern unterwirft sich immer mehr den EU Dogmen.
    So hat der Herr Schäuble in seiner Rede auch folgendes gesagt: „…als Deutschland in einem Alleingang den Spielraum, den wir für nationale Gesetzgebung in der europäischen Union noch hatten…“
    Wobei die Betonung auf „hatten“ liegen sollte! Ich weiß schon – aus dem Kontext gerissen…
    Es passiert hier genau das selbe wie 1945 als den deutschen eine Verfassung (GG) gegeben wurde.

    „Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Normunterworfenen wird durch sie begrenzt. Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen, diese finden sich häufig in einer Präambel wieder.“ Quelle Wikipedia

    Hier haben wir den Kontext und ich reiss jetzt das Wichtige heraus.

    „Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus.“

    Das sagt eigentlich alles. Oder ist mir was entgangen? Hat das Staatsvolk über das GG abgestimmt?
    Wenn ja dann bereichern Sie mein Wissen und nennen mir das Datum.

    http://www.verfassungen.de/de/gg49-i.htm

    Unter diesem Link können Sie sich das GG in orginaler Fassung und in der aktuell gültigen Fassung im direkten Vergleich ansehen.
    Was an diesem GG herumgebastelt wurde passt auf keine Kuhhaut!!!
    Aber viel bezeichnender ist das all diese Änderungen vollzogen wurden ohne das Staatsvolk zu fragen!
    Hier wird sich von den ehrenwerten Politikern ein Gesetz zurecht gelegt das weder was mit freier Selbsbestimmung noch Freiheit zu tun hat. Nein, bei existentiellen Fragen die jeden Bürger betreffen wird genau der aussen vor gelassen. Und das ist auch gut so, gelle?

    Sie, als Jurist, wissen schon das Jammer-Ossi eine Diskriminierung ist.
    Auf das Kluggescheiße von einem Besser-Wessi kann ich aber auch ganz gut verzichten! (Wenn wir gerade beim diskriminieren sind…)
    Was am Stammtisch gelabert weis ich nicht – ich war noch nicht an einem solchen. Sie offenbar schon und scheinen sich auch gut damit auszukennen…

    Falls Sie es immer noch nicht geschnallt haben, hier geht es nicht um Bahnhöfe oder Blumentöpfe.

    So jetzt noch schnell zum Senf und dann lass ich Sie mit Ihren Scheuklappen alleine.

    „Senf ist ein scharfes Gewürz, das aus den Samenkörnern des weißen, braunen und des schwarzen Senfs hergestellt wird. Gebräuchlich ist es als Senfkörner (ganze Samen), Senfpulver (gemahlene Samen) und vor allem zu einer Würzpaste verarbeitet als Tafelsenf oder Mostrich.“ Quelle Wikipedia

    Ich hoffe diese Definition ist für Sie fachlich genug!
    Übrigens werden Informationsquellen immer von irgend jemanden zu Verfügung gestellt – bleibt nur die Frage von wem! Also muss nicht die Quelle zuvelässig sein sondern der der sie zur Verfügung stellt – schon mal drüber nachgedacht?

    • O.R. said, on 12/12/2011 at 13:38

      Ein Begriff: repräsentative Demokratie! Und jetzt geh dich über diesen Terminus seriös informieren.

      • Der Reichsdepp said, on 05/11/2012 at 00:45

        Ja, unsere Volksvertreter dürfen für das Volk demokratisch abstimmen, aber wenn ich mir deren Wissenslücken bei so mancher Abstimmung anschaue wird mir übel. Ein großteil dieser Volkstreter sind auch noch Juristen.

      • reichling said, on 05/11/2012 at 10:30

        Um für das Volk demokratisch abzustimmen, dafür werden unsere Volksvertreter auch demokratisch vom Volk gewählt. Ich bestreite nicht, dass nicht jeder dieser Volksvertreter genau weiß, welche Folgen sein Abstimmungsverhalten hat. Aber wie sähe es bei einer Volksabstimmung aus? Wäre dann der Sachverstand der Abstimmenden größer? Ich bezweifle das. Eine derart komplexe Gesellschaft wie die eines Staates mit 80 Millionen Einwohnern erfordert nun mal Regelungen, die über den Biertischverstand der meisten Hobbypolitiker hinausgehen.

  83. O.R. said, on 12/12/2011 at 16:50

    Und bevor du, ruz, weiterhin in sinnloser Manier abwegigen Unfug schreibst, lies dir erstmal die gegenwärtige, seit dem 3.10.1990 geltende Prämbel des GG durch, insbesondere ihre letzten beiden Sätze. Das GG wurde auch zu keinem Zeitpunkt abgeschafft, sondern es wurde verfassungsrechtlich legitimiert im Sinne repräsentativer Demokratie geändert. Also nix Volksabstimmung, diese war gar nicht notwendig! Art. 146 GG bestimmt auch nur, wie eine [neue] Verfassung zukünftig zustandekommen soll. Doch dies ändert nichts daran, dass das Grundgesetz gegenwärtig „für das gesamte Deutsche Volk gilt“ und es in seiner schließlich gewonnenen Gestalt nicht den Eindruck eines Provisoriums, sondern einer auf Dauer geschaffenen Konstitution wie andere Verfassungen auch erweckt (Zippelius/Würtenberger 2008, S. 44)

    Und wer bestätigt das: das BVerfG selbst, der maßgebliche Letztinterpret und quasi „Bestimmer“ und Hüter über das Grundgesetz (BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30. Juni 2009, Absatz-Nr. 218; vgl. dazu die Bezeichnung des Grundgesetzes als „deutsche Verfassung“ in 2 BvR 1481/04 vom 14. Oktober 2004, Absatz-Nrn. 33, 35). Punkt.

  84. O.R. said, on 12/12/2011 at 17:16

    Das Wort „Bestimmer“ soll hier aber nicht missverstanden werden, vielmehr war damit gemeint, dass das BVerfG durch seine maßgeblichen Entscheidungen über eine verbindliche Interpretation der Verfassung bestimmt und damit hinsichtlich der Verfassung in Sachen ihrer Auslegung das maßgebliche letzte Wort hat (Christian Hillgruber/Christoph Goos, Verfassungsprozessrecht, 2. Aufl. 2006, § 1 III Rn 10, 16).

    Über die Präambel des Grundgesetzes sagte das Bundesverfassungsgericht folgendes aus:
    „(…) b) Die Präambel des Grundgesetzes betont nach den Erfahrungen verheerender Kriege, gerade auch unter den europäischen Völkern, nicht nur die sittliche Grundlage verantworteter Selbstbestimmung, sondern auch den Willen, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen. Dies wird konkretisiert durch die Ermächtigungen zur Integration in die Europäische Union (Art. 23 Abs. 1 GG), zur Beteiligung an zwischenstaatlichen Einrichtungen (Art. 24 Abs. 1 GG) und zur Einfügung in Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Art. 24 Abs. 2 GG) sowie durch das Verbot von Angriffskriegen (Art. 26 GG). Das Grundgesetz will die Mitwirkung Deutschlands an internationalen Organisationen, eine zwischen den Staaten hergestellte Ordnung des wechselseitigen friedlichen Interessenausgleichs und ein organisiertes Miteinander in Europa.

    In den Zielen der Präambel wird dieses Souveränitätsverständnis sichtbar. Das Grundgesetz löst sich von einer selbstgenügsamen und selbstherrlichen Vorstellung souveräner Staatlichkeit und kehrt zu einer Sicht auf die Einzelstaatsgewalt zurück, die Souveränität als „völkerrechtlich geordnete und gebundene Freiheit“ auffasst (von Martitz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Bd. I, 1888, S. 416). Es bricht mit allen Formen des politischen Machiavellismus und einer rigiden Souveränitätsvorstellung, die noch bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts das Recht zur Kriegsführung – auch als Angriffskrieg – für ein selbstverständliches Recht des souveränen Staates hielt (vgl. Starck, Der demokratische Verfassungsstaat, 1995, S. 356 f.; Randelzhofer, Use of Force, in: Bernhardt, Encyclopedia of Public International Law, Bd. IV, 2000, S. 1246 ff.), wenngleich mit den auf der Haager Friedenskonferenz am 29. Juli 1899 unterzeichneten Abkommen noch unter Bekräftigung des ius ad bellum eine allmähliche Ächtung der Gewalt zwischen Staaten einsetzte.“

    (Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html; näher dazu siehe mein vorangeganger Beitrag)

    So, da hast du alles: dass das Grundgesetz die geltende „deutsche Verfassung“ ist (s.o.), dass Deutschland in „verantworteter Selbstbestimmung“ handelt und dass „in den Zielen der Präambel dieses Souveränitätsverständnis sichtbar wird“ sowie – vor allem – was man aus verfassungsgerichtlicher Sicht unter dem Begriff Souveränität versteht, nämlich dass das Grundgesetz „die Souveränität als ‚völkerrechtlich geordnete und gebundene Freiheit‘ auffasst“.

  85. ruz said, on 12/12/2011 at 21:01

    Ho Ho ruhig Brauner, obwohl Sie schon Scheuklappen haben geht Ihr Temprament immer noch mit Ihnen durch!
    Auch wenn Sachen in Klammern stehen sind sie nicht Unbedingt unwichtig – wer lesen kann ist klar im Vorteil, oder?
    NIEMAND hat behauptet das GG wurde abgeschafft, ich frag mich nur wo Sie diesen Blödsinn her haben?
    Aber Ihre Antwort zeigt mir das sie meine Kommentare gar nicht richtig lesen!
    Ich habe mich auf die Präambel bezogen und zwar in ihrer Urform! Hätten Sie sich die Mühe gemacht mal den von mir aufgezeigtem Link zu folgen wüssten Sie das und wüssten auch das dort die aktuelle (wobei ich von aktuell rede und nicht von 1990 – es wurde am GG zwischenzeitlich fleissig weitergebastelt) zu lesen ist. Sie ist mir bestens bekannt.

    „„(…) b) Die Präambel des Grundgesetzes betont nach den Erfahrungen verheerender Kriege, gerade auch unter den europäischen Völkern, nicht nur die sittliche Grundlage verantworteter Selbstbestimmung, sondern auch den Willen, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen. Dies wird konkretisiert durch die Ermächtigungen zur Integration in die Europäische Union (Art. 23 Abs. 1 GG), zur Beteiligung an zwischenstaatlichen Einrichtungen (Art. 24 Abs. 1 GG) und zur Einfügung in Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Art. 24 Abs. 2 GG) sowie durch das Verbot von Angriffskriegen (Art. 26 GG). Das Grundgesetz will die Mitwirkung Deutschlands an internationalen Organisationen, eine zwischen den Staaten hergestellte Ordnung des wechselseitigen friedlichen Interessenausgleichs und ein organisiertes Miteinander in Europa.“

    Sehen Sie, solch kleine Wortspielereien wie verantworteter Selbsbestimmung und freier Selbstbestimmung
    (was in der Urpräambel auch noch stand) machen den Unterschied.
    Warum wurde gerade „freie Selbstbestimmung“ und der Passus „nationale Einheit zu wahren“ aus der Präambel in ihrer Urversion entfernt? Wichtig meiner Meinung nach ist hier das kleine Wort „wahren“!
    Warum verbiege ich mich eigentlich wegen der Präambel – Schäuble nimmt doch Bezug auf die 1945èr…

    „…und es in seiner schließlich gewonnenen Gestalt nicht den Eindruck eines Provisoriums, sondern einer auf Dauer geschaffenen Konstitution wie andere Verfassungen auch erweckt (Zippelius/Würtenberger 2008, S. 44)“
    Es erweckt aber eben auch nur den Eindruck…. Das ist von solchen Experten schon seeeeehr vorsichtig ausgedrückt, meinen Sie nicht?

    „In den Zielen der Präambel wird dieses Souveränitätsverständnis sichtbar.“

    „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,

    hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

    Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

    Weder steht in der Präambel was von Souveränität noch wird was über das Verständnis darüber sichtbar.
    Ich frage mich wer da solchen Scheiß hineininterpretiert?
    Im Gegenteil, „…als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa…“ das hat eher was mit der Aufgabe der Souveränität zu tun.

    „…nämlich dass das Grundgesetz „die Souveränität als ‘völkerrechtlich geordnete und gebundene Freiheit’ auffasst.“

    Gebundene Freiheit – das ist ja geil! Das soll mir mal einer erklären. Alleine die beiden Begriffe beissen sich wie Feuer und Wasser. Wenn Freiheit an irgend etwas gebunden ist so ist es keine Freiheit mehr!
    Entweder ich bin frei oder ich bin an etwas gebunden, das ist einfach absurd und abstrus zugleich!
    Widersprüche sind doch toll, vor allem für Menschen die sie so hinnehmen wie sie sind und auch noch sagen:

    Das ist so. Punkt. Aus Ende. Und wieder kann ich nur sagen: Armes Deutschland.

  86. Bena. said, on 13/12/2011 at 16:46

    ruz stellt sich über das Bundesverfassungsgericht. Was für ein arroganter Schnösel, und das auch noch offensichtlich als Laie. Damit dürfte wohl gezeigt sein, dass seine Aussagen nicht ernstgenommen werden müssen. Sachlich hat dieser Typ ohnehin nichts beigesteuert, sondern nur eine seltsame Eigeninterpretation des Grundgesetzes an den Tag gelegt, die über „frei erfunden“ und abwegig nicht hinausreicht.

  87. ruz said, on 13/12/2011 at 20:38

    @ Bena

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil – Sie gehören aber offensichtlich nicht zu diesem erlesen Kreis.
    Ich suche in meinen Kommentaren vergeblich eine Eigeninterpretation des GG. Sollten Sie natürlich die Präambel meinen so bitte ich Sie doch höflichst die Definiton PRÄAMBEL nachzulesen!
    Auch von Ihnen brauche ich mich nicht beleidigen lassen – das können übrigens nur Menschen…
    Wer in diesem Blog vor Arroganz strozt steht wohl ausser Frage. All diejenigen die meinen Ihre interpretation der Gesetze sei die einzig richtige sei ein Armutszeugnis ausgestellt, man muss sie zwingend als arrogant bezeichnen. Aber eine Frage sei mir erlaubt. Warum soll ich hier etwas sachlich beisteuern? Verfolgen Sie den Verlauf dieses Blogs und Sie werden feststellen dass das gar nicht möglich ist. Es wird von solchen Intelligenzbestien wie O.R. zerredet und sie gehören dieser Kaste wohl auch an.
    Aber Ihr Juristen mit Heiligenschein habt doch auf alles eine Antwort. Warum eigentlich heißt das Bundesverfassungsgericht (über das ich mich ja Ihrer Meinung nach stelle) eigentlich Bundesverfassungsgericht wenn wir doch keine Verfassung sondern ein Grundgesetz haben? Sollte es nicht Grundgesetzgericht heissen? Bundesverfassungsgericht klingt besser, gelle!
    Apropos, „frei erfunden“ ist schon sehr weit hergeholt und eigentlich auch ein bisschen frech. Es zeig mir aber das Sie in keinster Weise ernst genommen werden müssen, den auch von Ihnen kommen weder sachliche Argumente noch Interpretationen in irgend einer Form. Also halten Sie sich zurück mit Ihren leeren Phrasen.
    Ihnen allen in diesem Blog sei eines mit auf den Weg gegeben: Lernen Sie erst mal andersdenkende Menschen zu akzeptiern, hören auf Sie zu beleidigen und zollen Ihnen Respekt! Weil Respekt ist das was jeder Mensch von einem anderen erwarten kann.
    Leider spielt hier Höflichkeit (in den meisten, nicht allen, Fällen) keine Rolle, wo sie doch der Nährboden für Respekt ist. Somit ist die Grundlage für eine kostruktive Diskussion zu nichte gemacht!
    Bei solch geballter Intelligenz in diesem Blog habe ich all das eigentlich vorausgesetzt, wie man sieht lernt man nie aus…
    Und jetzt verschonen Sie mich mit Ihrem Geschwätz!

    • JDavis said, on 13/12/2011 at 22:53

      Sollten Sie natürlich die Präambel meinen so bitte ich Sie doch höflichst die Definiton PRÄAMBEL nachzulesen!

      Nicht schon wieder der Unsinn, daß eine Präambel keine Rechtswirkung entfalten würde. Siehe http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv005085.html. Und z.B. auch http://en.wikipedia.org/wiki/Preamble_to_the_United_States_Constitution#References.

      Warum eigentlich heißt das Bundesverfassungsgericht (über das ich mich ja Ihrer Meinung nach stelle) eigentlich Bundesverfassungsgericht wenn wir doch keine Verfassung sondern ein Grundgesetz haben?

      Das Grundgesetz ist eine Verfassung. Es gab und gibt viele Grundgesetze verschiedener Staaten, die fast immer Verfassungen sind. Definition aus „guten“ alten Reichszeiten u.a. unter https://reichling.wordpress.com/2011/09/09/passwahnsinn/#comment-2977 nachlesbar.

      Lernen Sie erst mal andersdenkende Menschen zu akzeptiern, hören auf Sie zu beleidigen und zollen Ihnen Respekt! Weil Respekt ist das was jeder Mensch von einem anderen erwarten kann.

      Der Respekt fällt ziemlich schwer, wenn jemand mitdiskutieren will, offensichtlich ohne sich mit den Fakten auseinandergesetzt zu haben. Hätten Sie sich damit auseinandergesetzt, wüßten Sie z.B. entweder, daß das Grundgesetz eine Verfassung ist, oder sie würden den anerkannten Meinungsstand kennen, ablehnen und folglich darlegen, worin das GG sich von einer Verfassung unterscheidet.

      wer hat was von Grundgesetz gesagt? Wer hat was von Verfassung gesagt?
      Starker Tobak…

      Tja, früher oder später läuft’s halt doch immer darauf hinaus…

  88. ruz said, on 14/12/2011 at 11:47

    Ach Herr JDavis,

    auch Sie müssen sich vorwerfen lassen meine Kommentare nicht richtig zu lesen. Wie kann man da diskutieren?

    „Nicht schon wieder der Unsinn, daß eine Präambel keine Rechtswirkung entfalten würde. Siehe http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv005085.html. Und z.B. auch http://en.wikipedia.org/wiki/Preamble_to_the_United_States_Constitution#References.“

    Zeigen Sie mir eine Stelle wo ich schreibe das die Präambel keine Rechtswirkung entfalten würde.
    Im Worte verdrehen und in den Mund legen sind Sie offenbar Meister.
    Ich habe ledigiglich gesagt das sich mein Kommentar auf die Präambel bezieht und nicht auf das GG!
    Das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied.

    „Das Grundgesetz ist eine Verfassung. Es gab und gibt viele Grundgesetze verschiedener Staaten, die fast immer Verfassungen sind. Definition aus „guten“ alten Reichszeiten u.a. unter https://reichling.wordpress.com/2011/09/09/passwahnsinn/#comment-2977 nachlesbar.“

    Ich weiss das das GG eine Verfassung ist und würden Sie richtig lesen so wüssten Sie das ich fragte warum sie so heist und nicht was sie ist!!! Also auch an Sie, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    Wobei auch hier wieder deutlich zu sehen ist wie Wortlaute von Ihnen verdreht werden. Wenn das mal nicht eine ordentliche Diskussionsgrundlage ist…

    „Der Respekt fällt ziemlich schwer, wenn jemand mitdiskutieren will, offensichtlich ohne sich mit den Fakten auseinandergesetzt zu haben. Hätten Sie sich damit auseinandergesetzt, wüßten Sie z.B. entweder, daß das Grundgesetz eine Verfassung ist, oder sie würden den anerkannten Meinungsstand kennen, ablehnen und folglich darlegen, worin das GG sich von einer Verfassung unterscheidet.“

    Respekt ist aber die Grundlage für ein höfliches miteinander auch in einem Blog. Es spielt dabei keine Rolle um wem es sich handelt. Ich mag Sie auch nicht besonders gut leiden, dennoch respektiere ich Sie.
    Erst wenn der Respekt voreinander da ist, ist auch eine sachliche Diskussion möglich. Das sollten Sie eigentlich wissen!!!

    „Tja, früher oder später läuft’s halt doch immer darauf hinaus…“

    Sie nehmen an dieser Stelle Bezug auf einen früheren Kommentar von mir. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mit Herrn Reichling über die Aussage von Herrn Schäuble unterhalten. Ich hatte nicht vor über das GG zu diskutieren, zu meinem Leidwesen wurden mir die Worte Grundgesetz und Verfassung von Ihrer Seite in den Mund gelegt.
    Mir ging es um die Rede von Herrn Schäuble und nicht um eine Grundsatzdiskussion über das Grundgesetz.
    Welch seltsame Blüten diese Diskussion im Verlauf der Zeit getrieben hat ist im Blog sehr gut zu sehen.
    Da ich Ihrerseits in diese Ecke getrieben worden bin, sei mir verziehen das meine Vorbereitung auf solch eine Disskusion nicht ausreichend war. Daraus resultierend lasse ich mir auch keine Vorwürfe dahingehend machen. Auch nicht von Ihnen!

    Und nochmal zum klaren Verständnis für alle. Ich bin weder Reichsdeutscher, rechtsradikal noch bin ich neonazi oder gar ein Reichsdepp! Ich verbitte mir solche Anschuldigungen. Ich habe auch keine Lust die mir aufgedrängelte Diskussion über das GG fortzuführen. Ich wollte lediglich die Meinung von Hernn Reichling zur Aussage von Herrn Schäuble wissen. Ihre Ansichten und Meinungen wollte ich in diesem Zusammenhang gar nicht wissen. Allein Ihre Arroganz ist für die völlige Verzerrung dieser Diskussion verantwortlich.
    Vieleicht ist aber auch der ständige Drang danach, Leute als Reichsdeppen zu betitulieren die nicht Ihrer Meinung sind, die Ursache für Ihr Handeln.
    Wie auch immer, wir werden es wohl nie erfahren… wobei es mich letztlich auch nicht interessiert!

    • JDavis said, on 15/12/2011 at 12:05

      Ich habe ledigiglich gesagt das sich mein Kommentar auf die Präambel bezieht und nicht auf das GG!

      Dann haben Sie sich wohl einfach falsch ausgedrückt. Die Präambel ist Teil des Grundgesetzes, genau wie Artikel 22, oder Artikel 145. Wenn Sie beides sprachlich trennen, dann gehe ich davon aus, daß sie beides auch rechtlich trennen. Was genau soll denn die Aufforderung „bitte ich Sie doch höflichst die Definiton PRÄAMBEL nachzulesen!“ dann bringen?

      Ich weiss das das GG eine Verfassung ist

      Sie haben geschrieben: „wenn wir doch keine Verfassung sondern ein Grundgesetz haben“ Entschuldigung, daß ich versuche, das ernstzunehmen, was Sie schreiben.

      Ich bin weder Reichsdeutscher, rechtsradikal noch bin ich neonazi oder gar ein Reichsdepp!

      Mir ist das völlig wurscht, wer oder was Sie sind. Hier geht’s um Fakten.

  89. ruz said, on 15/12/2011 at 23:42

    @JDavis

    Mir ist neu das Sie auch für „Bena“ sprechen…
    Sie müssen mich nicht ernst nehmen wenn ich mit „Bena“ diskutiere.
    Und wenn`s Ihnen „Wurscht“ ist was labern Sie dann?
    Aber es ist wie immer, überall reinhängen, dämlich quatschen und Worte verdrehen…
    Wie ich schon sagte, die Diskussion mit Ihnen ist beendet – gehen Sie nach Hause und pflegen Sie Ihr Ego!
    Sollte ich noch Fragen zum Grundgesetz haben werde ich mich natürlich vertauensvoll an Sie wenden, bis dahin halten Sie Ihre Klappe mir gegenüber und veschonen, zumindest mich, mit Ihren geistigen Lichtblitzen.
    Dafür danke ich Ihnen im voraus und bitte höflichst meinen Ton zu entschuldigen, aber anders kapieren Sie es offensichtlich nicht!

    • JDavis said, on 16/12/2011 at 10:04

      Die Kommentarfunktion eines Blogs ist ein ziemlich offenes Forum. Insofern nehme ich mir die Freiheit, mich zu allem zu äußern, bei dem ich glaube, etwas konstruktives beitragen zu können. Der einzige, der mich davon abhalten kann, ist der Administrator des Blogs. Indem Sie sich dieses Forums bedienen, gehen Sie das Risiko ein, Antworten auf Ihre Beiträge zu bekommen. Wenn Sie das nicht wollen, schreiben Sie hier nichts oder ignorieren Sie meine Antworten.

      Übrigens gehe ich nicht davon aus, Sie überzeugen zu können. Ihr Standpunkt ist: „Ich hab meine Meinung und die muß nicht unbedingt etwas mit der Realität zu tun haben. Laßt mich mit den langweiligen Fakten in Ruhe, denn die können an meiner Meinung eh nichts ändern!“ Aber irgendjemand wird irgendwann mal irgendwo hören, daß Schäuble behauptet hat, Deutschland sei nicht souverän. Oder, weil diese Dinge sich ja gern weiterentwickeln, Deutschland sei immer noch besetzt. Er wird dann möglicherweise auf diese Seite stoßen und kann sich dann ein Bild davon machen, wie argumentiert wird.

  90. ruz said, on 16/12/2011 at 11:30

    Jetzt muss ich doch noch mal nachfragen. Wovon wollen oder wollten Sie mich überzeugen?

    Ich hab Ihnen mal einen interessanten Artikel raus gesucht. Die Quelle ist der „Spiegel“

    “ Warum Menschen eine Diktatur verteidigen

    Von miserablen Ehen bis hin zu Diktaturen: Oft verteidigen Menschen jene Systeme, in denen sie leben – trotz schlechter Bedingungen. Jetzt haben Psychologen herausgefunden, unter welchen Umständen sie das tun.
    Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
    Info

    Warum regt sich in China kaum Widerstand gegen die Repression? Wieso nehmen viele Studenten nicht an bundesweiten Protesten gegen die Hochschulreform teil, obwohl es auch um ihre eigene Zukunft geht? Auf solche Fragen suchen Psychologen seit Jahren Antworten.

    Die Wissenschaftler Aaron Kay von der Duke University und Justin Friesen von der University of Waterloo haben jetzt Forschungsarbeiten der vergangenen Jahrzehnte analysiert und kommen dabei zu einem Fazit: Menschen neigen dazu, sowohl schlechtlaufende Ehen als auch ungerechte Systeme zu verteidigen. Aber sie tun das nicht automatisch.

    Die Suche nach den Mechanismen des Aufbegehrens begannen die zwei Forscher von der entgegengesetzen Seite: Wie sie im Fachjournal „Current Directions in Psychological Science“ berichten, untersuchten sie, was dazu führt, dass Menschen sich bestimmten Situationen anpassen.

    Kay und Friesen identifizierten vier Umstände, unter denen Personen sich eher hinter ihre negative Lebenssituation stellen, als sie zu ändern oder sich dagegen zu wehren. Den Forschern zufolge machen sich Menschen immer dann für die Regierung, die eigene Universität, die Firma oder auch für ein Familienmitglied stark, wenn diese von außen bedroht oder kritisiert werden. Ebenso schützen Menschen jene Institutionen, von denen sie abhängig sind oder wenn sie dem System scheinbar nicht entfliehen können. Sie tun es aber auch dann, wenn sie das Gefühl haben, keine Kontrolle über bestimmte Lebensbereiche zu haben, wie etwa das Gesundheits- oder Schulsystem.

    Die Bedrohung von außen

    Wird die kleine Schwester von einem Klassenkameraden beleidigt, stehen die großen Brüder hinter dem Mädchen – selbst wenn sie das Geschwisterkind sonst nervig finden. Die Loyalität zu einem Familienmitglied lässt sich den Forschern zufolge auch auf Völker und ihre Regierungen übertragen.

    Bestes Beispiel sei der Terroranschlag am 11. September 2001: Während Präsident George W. Bush kurz vor den Angriffen nur noch wenig Rückhalt in der US-Bevölkerung hatte und seine Umfragewerte bergab rasten, fanden die Amerikaner nach der Tragödie plötzlich nicht nur den Kongress und die Polizei besser, sondern auch den Präsidenten. Kein Einzelfall, wie Verhaltensexperimente zeigen: Wann immer Menschen auf Terrorgefahr hingewiesen wurden, oder eine Regierung diese aussprach, standen die Bürger mehr zu ihrer Regierung als zuvor.

    Aber auch schon Kritik an dem Heimatland in Zeitungsartikeln reicht aus, um den defensiven Reflex bei Menschen zu aktivieren. Das Brisante dabei: Sind die Vorwürfe objektiv gerechtfertigt und eine Veränderung eigentlich notwendig, würden die meisten die Situation dennoch nicht wahrhaben wollen. Schließlich müssten sie sich eingestehen, dass die Situation, in der sie leben, nicht gut ist – eine Hürde, die für die meisten zu groß ist. Denn: Menschen haben das psychologische Bedürfnis zu glauben, dass ihr System effektiv und in seiner Form berechtigt ist, so Kay und Friesen in ihrem Report.

    Abhängigkeit vom System, ohne Ausweg, machtlos

    Ob jemand ein Institut oder gar die Regierung verteidigt und für gut heißt, hängt auch davon ab, wie sehr die Person auf die Institution angewiesen ist. Wenn Studienanfänger das Gefühl hatten, von ihrer Uni abhängig zu sein, verteidigten sie jegliches Vorgehen der Leitung – auch die unfaire Vergabe von Wohnheimplätzen.

    Ebenso ist die bloße Empfindung, einer Situation nicht entfliehen zu können, genug Antrieb repressive Systeme zu unterstützen. Eine Studie von Kay macht das deutlich. Einer Probandengruppe sagte er, es würde leichter aus dem Land auszuwandern; der anderen, dass es schwieriger würde. Zusätzlich wurden die Teilnehmer über unfaire Verhältnisse im Land informiert. Anschließend sollten die Probanden angeben, wie sehr sie den Zustand des Landes unterstützen.

    Probanden, die davon ausgingen, dass sie ohne Probleme das Land verlassen könnten, kritisierten dessen Zustand strenger, während die anderen die Verhältnisse eher als wünschenswert einstuften. In einer weiteren Studie bewerteten Studienteilnehmer die ungleichen Gehälter von Männern und Frauen im eigenen Land sogar als tatsächlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern, denn als Ungerechtigkeit der Firmen. Aber nur, wenn sie ihrem Land nicht so leicht entfliehen konnten.

    Ähnliches passiert in so mancher Partnerschaft, wie eine andere Studie offenbarte. Frauen und Männer, die denken, sie könnten ihren Partner nicht verlassen, weil sie keinen alternativen Gefährte in Aussicht hätten, machen schlicht das Beste aus ihrer Situation. Sie geben sich Mühe und investieren viel hinein.

    Vor allem in westlich geprägten Ländern wird die persönliche Kontrolle über das eigene Leben großgeschrieben. Wenn Menschen das Gefühl haben, nicht allein darüber verfügen zu können, neigen sie dazu, unkritisch ihre Regierungen zu unterstützen. Sie kaufen auch eher Produkte, die das eigene Land preist. So hat man etwa beobachtet, dass US-Amerikaner mit diesem Mangelgefühl T-Shirts mit der Landesflagge vorzogen.

    Jetzt hoffen die Psychologen, auch bald zu verstehen, was Menschen aufbegehren lässt. Zwar könne man durchaus Theorien aus der bisherigen Forschung ableiten, geprüft wurden diese aber bisher nicht. Zudem ist dem Forscherduo zufolge die Studienlage dazu noch zu dünn. Die Studie des Forscherduos aber zeigt: Offenbar entsteht ein großer Teil der Unwilligkeit zum Aufbegehren und des Willens zur Anpassung im Kopf eines jeden.“

  91. Mistaa Dee said, on 24/01/2012 at 02:19

    Hallo Herr Reichling,

    vor ein paar Wochen habe ich durch Zufall ein Video zum Thema BRD-GmbH gesehen. Ich konnte es kaum glauben und habe deswegen mich mehr und mehr in das Thema eingelesen. Nachdem ich nun viele Paragraphen gebüffelt und die Argumente beider Seiten gelesen habe, muss ich wirklich sagen daß ich nun total verwirrt bin.

    Sie müssen mir glauben das ich mich für politik in den letzten Jahren überhaupt nicht interessiert habe. Dementsprechend bin ich weder rechts noch links eingestellt, und war es auch nie.

    Aber das Thema fasziniert mich. Ich wills so kurz wie möglich machen.

    Ich bin kein Jurist, aber ich muss gestehen das ich im Moment eher dazu neige der BRD-GmbH zu glauben.
    Warum sagt Herr Gabriel das unsere Kanzlerin „…Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation..“ist ?

    Warum sagt Herr Schäuble sinngemäß, das wir seit Ende d. 2. Weltkrieges zu keinem Zeitpunkt Souverän waren“

    Auch noch eine Reihe anderer Politiker bestätigen die „BRD-GmbH“

    Hier ein Video http://www.youtube.com/watch?v=4J-UevyYvl0&list=FLk26y25RbKw5Bp-EQzjgu5A&index=38&feature=plpp_video

    Warum schmeißen die den nicht sofort raus? Oder warum hat die gute Frau keine geeigneten Gegenargumente?

    Was ich aber besonders schade finde, ist die Tatsache das es immer zu beschimpfungen kommt wenn beide Seiten aufeinandertreffen, so wie in Ihrem Blog. Warum ist es nicht möglich Sachlich darüber zu diskutieren?

    Selbst wenn sich das ganze als falsch herausstellen sollte, so finde ich, das es doch einer gewissen Logik folgt. Von daher wäre es der Wahrheitsfindung sicherlich dienlich, wenn beide Seiten aufhören würden sich gegenseitig zu beschimpfen.

    Niemand ist allwissend, und viele Gesetze sind auch Auslegungsache.

    Ich habe auch auf der StaseVe Seite einen Diskussionsbeitrag von Ihnen gefunden. Sie sagen dort das ein Geltungsbereich nur für Verordnungen/Satzungen nötig ist, mit Angabe von Urteil.

    Leider kam darauf kein Argument zurück. Stimmt das nun? Frage an die BRD-GmbH Gläubigen!

    Könnte es vielleicht sein das wir es hier mit einer Mixtur aus Richtigen und Falschen Interpretationen zu tun haben?

    Vielen Dank im voraus!

    LG

    • JDavis said, on 24/01/2012 at 13:02

      Warum sagt Herr Gabriel das unsere Kanzlerin „…Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation..“ist ?

      Weil das ein ziemlich erheblicher Vorwurf ist, daß eine Regierung nicht regiert. Mit einer völkerrechtlichen Betrachtung hat das nichts zu tun. Warum sollten sonst die ganzen SPD-Honoratioren im Publikum, die selbst auch teilweise schon Mitglied der Bundesregierung waren, so breit gelacht und applaudiert haben? Hier wird der Vorwurf übrigens nochmal wiederholt: http://alt.spd.de/de/aktuell/nachrichten/2010/02/Merkels-NGO.html?pg=25&y=2010&m=0 Etwas anderes als eine Wahlkampfrede kann man da auch beim besten Willen nicht herauslesen.

      Warum sagt Herr Schäuble sinngemäß, das wir seit Ende d. 2. Weltkrieges zu keinem Zeitpunkt Souverän waren“

      Weil er damit ausdrücken wollte, daß ein Staat heute nicht mehr ohne Rücksicht auf die anderen schalten und walten kann, wie es ihm beliebt. Alle souveränen Nationen sind in ein internationales System von Abkommen, Vereinigungen und Verträgen eingebunden, sodaß sich ihre außenpolitische Handlungsfreiheit gegenüber früheren Zeiten deutlich verringert hat.

      Auch noch eine Reihe anderer Politiker bestätigen die „BRD-GmbH“

      Was mich mal interessieren würde: Gibt es eigentlich Hinweis darauf, daß die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH mit der Bundesrepublik Deutschland identisch ist?

      Warum ist es nicht möglich Sachlich darüber zu diskutieren?

      Das Repertoire an Sachargumenten seitens der Reichsideologen ist leider etwas zu klein, um eine wirkliche Diskussion zu ermöglichen.

      Selbst wenn sich das ganze als falsch herausstellen sollte, so finde ich, das es doch einer gewissen Logik folgt.

      Nicht wirklich. Die Thesen sind nicht einmal in sich stimmig, sondern widersprechen sich meistens selbst.

      Sie sagen dort das ein Geltungsbereich nur für Verordnungen/Satzungen nötig ist, mit Angabe von Urteil.

      Das ist so auch nicht ganz richtig. Kaum irgendeine Verordnung gibt ihren Geltungsbereich an, da dieser in aller Regel auch mit dem Einflußbereich des Normgebers identisch ist. Etwas anderes gilt dagegen, wenn die Ermächtigungsgrundlage (das Gesetz) vorschreibt, daß der Geltungsbereich eindeutig angegeben sein muß. Und dann gibt es noch Rechtsnormen, die denklogisch nicht überall gelten können, z. B. ein Flächennutzungsplan, eine Naturschutzgebietverordnung oder eine Baumschutzsatzung. Da muß man selbstverständlich das Gebiet so genau beschreiben, daß der Bürger weiß, ob er sich daran halten muß oder nicht.

      • mistaa dee said, on 24/01/2012 at 18:31

        Danke für die schnelle Antwort JDavis. Was Sie zu Herrn Gabriel und Herrn Schäuble gesagt haben, nehme ich an das das Ihre Meinung dazu ist, oder wissen Sie was die gemeint haben. Kann ja sein das sie mal nachgefragt haben.

      • ruz said, on 24/01/2012 at 20:58

        Hallo Herr JDavis,

        auch wieder mal mit Wortmeldungen vertreten…
        Lange nichts von Ihnen gehört, hat Sie der Artikel nachdenklich gestimmt?
        Wohl eher nicht, wenn ich mir Ihren letzten Beitrag so ansehe…
        Auf den will ich auch kurz eingehen.

        „Weil er damit ausdrücken wollte, daß ein Staat heute nicht mehr ohne Rücksicht auf die anderen schalten und walten kann, wie es ihm beliebt. Alle souveränen Nationen sind in ein internationales System von Abkommen, Vereinigungen und Verträgen eingebunden, sodaß sich ihre außenpolitische Handlungsfreiheit gegenüber früheren Zeiten deutlich verringert hat.“

        Zum einen frage ich mich wie Sie dazu kommen zu wissen was Herr Schäuble ausdrücken will (wie immer interpretieren Sie Sachen so wie Sie es brauchen – siehe Präambel) und zum anderen sollten Sie wissen das es genug souveräne Staaten auf dieser Erde gibt – die bekanntesten sind auch gleichzeitig die mächtigsten!!!
        Die USA, Russland und China seien nur als Beispiel genannt. Und glauben Sie mir, die außenpolitische Handlungsfreiheit dieser Staaten lässt sich nicht mit „verringert“ definieren!
        Was Sie hier betreiben ist Augenwischerei und das schönreden der EU!!! Jedes Land dieser Welt hat ein Recht auf seine Souveränität, alles andere lässt sich mit Sklaverei und Bevormundung vergleichen.
        Sie als Jurist sollten das wissen.

        „Das Repertoire an Sachargumenten seitens der Reichsideologen ist leider etwas zu klein, um eine wirkliche Diskussion zu ermöglichen.“

        Apropos Sachargumente. Weil wir gerade dabei sind möchte ich Sie auf einen Kommentar von Herrn Reichling vom 28.10.2010 (auf meinen Kommentar reagiert er nicht) hinweisen, der da behauptet Deutschland habe 1945 bedingungslos kapituliert.
        Richtig stichhaltig diese Argumente! Wenn das Ihre Art ist zu argumentieren dann erklärt sich der Rest von alleine. Solche wichtigen Fakten werden von Ihrer Fraktion wieder mal so interpretiert das sich ein falsches Geschichtsbild ergibt. Und da sind wir wieder – bei der Geschichte. Ich bin mir sicher das weder Sie noch sonnst jemand von uns „Normalbürgern“ genau weis was in diesen Jahren, politisch gesehen, so alles passiert ist. Wir wissen was uns die Siegermächte erzählen, mehr aber auch nicht! Wir wissen das Hitler ein Verbrecher war, das der Holocaust eine Katasrophe war, das die KZ das größte Verbrechen war das man an Menschen begehen konnte – was wir aber nicht wissen ist, warum das alles so geschehen konnte.
        Letzt endlich ist es nur traurig das all die Verbrechen die an deutschen begangen wurden (nach Kriegsende!!!) ungesühnt bleiben und totgeschwiegen werden. Über dieses Leid redet keiner mehr. Egal was Hitler verbrochen hat, der deutsche Bürger hattte auch Menschenrechte, Rechte die damals von den Siegern mit Füssen getreten wurden. Nicht jeder deutsche war (wenn auch propagiert) ein Verbrecher nur weil er deutscher war!!! Erst wenn man(n) begreift was nach dem Krieg für Verbrechen an Deutschland und den Deutschen, einer ganzen Nation, begangen wurden begreift man(n) dass wir seit 1945 keine freie Entscheidung mehr treffen konnten. Deutschland durfte nie wieder mächtig werden! Das gelingt sehr gut mit der EU.

        Zum Abschluss nochmals meine Bitte, bezeichnen Sie nicht alle anders denkenden als Reichsideologen oder Reichsdeppen – nicht alle lassen sich in diese, von Ihnen aufgezogene, Schublade ablegen!

      • JDavis said, on 24/01/2012 at 21:00

        Bei den beiden Rednern nachgefragt hab ich natürlich nicht extra, aber wenn man den Gesamtzusammenhang dieser kurzen Zitate anschaut, dann gibt es eigentlich keinen Zweifel daran, wie das zu interpretieren ist: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54180/DE/Presse/Reden-und-Interviews/20111118-European-Banking-Congress.html

        Die Rede von Sigmar Gabriel wurde beim NRW-Parteitag zum dortigen Landtagswahlkampf gehalten. Der Spiegel schreibt darüber (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,680738,00.html):

        Sigmar Gabriel sorgte mit Attacken gegen die Konkurrenz doch noch für Stimmung.
        mit Attacken gegen die politische Konkurrenz begeisterte er die rund 450 Delegierten aber sichtlich.
        Rüttgers sei nichts als ein „Staatsschauspieler“, wetterte der Niedersachse, ein „doppelzüngiger Politiker“
        „die schlechteste Regierung, die wir je hatten“ und eigentlich eine, die den Titel gar nicht verdient habe: „Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation.“
        Vizekanzler Westerwelle? Der sei ein „Radikaler im öffentlichen Dienst“
        „Jung, gnadenlos und verfassungsfeindlich in ihren Forderungen – das ist die FDP von heute.“

        Verfassungsrechtliche Aussagen passen doch in diese Rede überhaupt nicht rein. Und wenn die Bezeichnung der Bundesregierung als NGO tatsächlich für bare Münze zu nehmen ist, dann muß es auch stimmen, daß Herr Rüttgers sein Geld als Schauspieler verdient und zwei Zungen hat. Die FDP wurde um diese Zeit herum übrigens auch als Mövenpick-Partei tituliert. Das würde aber auch niemand als Beweis dafür hernehmen, daß Westerwelle Eisverkäufer ist.

  92. mistaa dee said, on 24/01/2012 at 21:58

    das ist genau das Problem das ich habe, ich kann als nichtjurist nur sehr schwer einschätzen was alles Interpretation und was Fakt ist. gerade bei Gesetzen ist mir das nicht klar.

    es wäre schön wenn jemand mal erklären könnte inwieweit die Gesetze zum Thema auslegungssache sind, und was alles Fakt ist

    • JDavis said, on 24/01/2012 at 22:50

      Das läßt sich nicht trennen. Gesetze werden in einer Sprache verfaßt, die dem entspricht, was die Juristen kennen und interpretieren können. Umgekehrt bemüht sich die Rechtswissenschaft, Gesetze so anzuwenden, wie es der Intention des Gesetzgebers entspricht (teleologische Auslegung).

      In § 249 StGB steht:

      Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

      Das setzt aber voraus, daß man durch Auslegung feststellen kann, was „Gewalt“ ist. Davon hat man eine gewisse Vorstellung. Und auch, was „Gewalt gegen eine Person“ ist. Wie ist das nun beim Handtaschenraub durch einfach Wegreißen? Man muß auch wissen, wann Drohungen „gegenwärtig“ sind. Wann eine Sache „fremd“ ist, kann man aus der reinen Wortbedeutung nicht sicher feststellen – wenn mir eine Sache nur teilweise gehört, ist sie dann fremd? „Wegnahme“ wird gemeinhin als Bruch fremden Gewahrsams und Begründung neuen Gewahrsams verstanden. Die Strafdrohung „nicht unter“ setzt voraus, daß man weiß, daß die Höchststrafe 15 Jahre sind und unter anderweitigen Milderungsgründen die Strafe doch niedriger als ein Jahr ausfallen kann.

      Wo soll da jetzt genau der Fakt aufhören und die Auslegung beginnen?

  93. mistaa dee said, on 24/01/2012 at 23:12

    Also müssen wir festhalten, daß wir nicht wissen was Gabriel und Schäuble genau gemeint haben oder? Also sollte man es auch nicht als Beweis anführen solange er sich nicht dazu geäußert hat. (Bei der Gelegenheit sollten wir doch einfach mal direkt nachfragen was die beiden damit gemeint haben, soll heißen ich werde Herrn Gabriel mal anschreiben und ihn um eine Stellungnahme bitten. Vlt hat jemand Lust auch Herrn Schäuble anzuschreiben, ich will nicht gleich als BRD-GmbH Stalker negativ im Bundestag auffallen :-))

    Ich werde es aus meiner Beweisführung erst einmal streichen!!!

    Was die Gesetze angeht, so versteh ich das jetzt so, das es dann doch Auslegungsache ist oder? Wenn dem so ist, dann könnte ja doch an der einen oder anderen Auslegung der Gsetze seitens der BRD-GmbH Gläubigen doch was dran sein? Oder?

    Das würde dann aber auch bedeuten, das beide Seiten recht hätten? richtig?

    Bis vielleicht ein Bundesverfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof oder eine ähnlich hohe Instanz ein urteil spricht?

    Ich finde wir sollten jetzt mal wirklich anfangen sachlich der Sache auf den Grund zu gehen! Einverstanden?

    • JDavis said, on 24/01/2012 at 23:28

      Was die Gesetze angeht, so versteh ich das jetzt so, das es dann doch Auslegungsache ist oder?

      Schon, aber auch nur innerhalb gewisser Grenzen. Das allermeiste, was die Reichsanhänger so behaupten, hat bisher keinerlei Niederschlag in juristischer Fachliteratur gefunden. In jedem Grundgesetz-Kommentar findet man vielerlei Rechtsansichten zu verschiedensten Artikeln. Aber nirgends wird stehen, daß unklar ist, wo das Grundgesetz gilt, weil der frühere Artikel 23 aufgehoben wurde. Nirgends wird stehen, daß die Bundesrepublik kein Staat ist, weil sie auch in die Rechte der früheren Bizone eintritt.

      Wenn dem so ist, dann könnte ja doch an der einen oder anderen Auslegung der Gsetze seitens der BRD-GmbH Gläubigen doch was dran sein?

      Nein. Das würde in den meisten Fällen voraussetzen, daß die maßgeblichen Auslegungsregeln und juristischen Grundlagen alle falsch sind. Allein die Theorie der BRD-GmbH ist offensichtlich ausschließlich auf der Tatsache, daß die Firma die Worte „Bundesrepublik Deutschland“ im Namen trägt, aufgebaut.

      Bis vielleicht ein Bundesverfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof oder eine ähnlich hohe Instanz ein urteil spricht?

      Ein Urteil worüber genau? Ob die Bundesrepublik ein Staat ist? Das ist völlig unstrittig. Zwar nur ein Amtsgericht, aber nett zu lesen und auch mit weiteren Nachweisen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duisburg/ag_duisburg/j2006/46_K_361_04beschluss20060126.html

  94. mistaa dee said, on 24/01/2012 at 23:44

    nur ganz kurz zur Ureilsbegründung nachgefragt! Wieso verwendet das Gericht das Wort „strukturen“ und nicht z.B. Bundesrepublik Deutschland

    „…an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten. …“

    • JDavis said, on 25/01/2012 at 00:20

      Wahrscheinlich, weil sich das als Pendant auf die „damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen“ des Deutschen Reichs vom Anfang des Satzes bezieht. Das soll eben ausdrücken, daß der Staat der gleiche ist, er nur einen neuen Namen, neue Grenzen, eine neue Verfassung und demgemäß neue Organe besitzt.

  95. mistaa dee said, on 25/01/2012 at 01:10

    stimmt! eigentlich logisch! Sorry, aber ich tue mich verdammt schwer mit Juristendeutsch!

    Ich will gerne noch auf Deine (Ich darf doch Du sagen?) Antworten weiter oben eingehen.

    „Schon, aber auch nur innerhalb gewisser Grenzen. Das allermeiste, was die Reichsanhänger so behaupten, hat bisher keinerlei Niederschlag in juristischer Fachliteratur gefunden. In jedem Grundgesetz-Kommentar findet man vielerlei Rechtsansichten zu verschiedensten Artikeln. Aber nirgends wird stehen, daß unklar ist, wo das Grundgesetz gilt, weil der frühere Artikel 23 aufgehoben wurde. Nirgends wird stehen, daß die Bundesrepublik kein Staat ist, weil sie auch in die Rechte der früheren Bizone eintritt.“

    Hier ein kleiner Auzug aus Wikipedia kann aber sein das ich das falsch verstehe:

    „….Die Bundesrepublik geht von Anfang an vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus[27] und vertrat zunächst die Auffassung, mit diesem sowohl als Rechtssubjekt als auch in staatsrechtlicher Hinsicht identisch zu sein. Hieraus leitete sie ebenfalls einen Alleinvertretungsanspruch für ganz Deutschland ab, den sie auch mittels der Hallstein-Doktrin durchzusetzen versuchte.

    Auch das Bundesverfassungsgericht war in zahlreichen Entscheidungen vom Fortbestand des Deutschen Reiches ausgegangen:

    „In wissenschaftlichen Erörterungen ist die Tatsache, daß nur die Wehrmacht und nicht die Regierung bedingungslos kapituliert hat, lediglich als Beweis für die Kontinuität eines einheitlichen Deutschland gewertet worden. Die Alliierten haben danach die Staatsgewalt in Deutschland kraft eigenen Okkupationsrechtes, nicht kraft Übertragung durch eine deutsche Regierung ausgeübt; die Staatsgewalt der später neu gebildeten deutschen Regierungsorgane beruht nicht auf einer Rückübertragung durch die Alliierten, sondern stellt ursprüngliche deutsche Staatsgewalt dar, die mit dem Zurücktreten der Okkupationsgewalt wieder frei geworden ist.“

    – BVerfGE 2, 1 (56, Zit. Abs. 254) von 1952 – SRP-Verbot

    „Diese Auslegung des Art. 11 GG ergibt sich nicht nur aus der im Grundgesetz verankerten grundsätzlichen Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk, sondern nicht minder aus der ebenfalls grundsätzlichen Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsgebiet, und insbesondere von der gesamtdeutschen Staatsgewalt: Die Bundesrepublik Deutschland als der berufene und allein handlungsfähige Teil Gesamtdeutschlands, der staatlich wieder organisiert werden konnte, hat den Deutschen der sowjetischen Besatzungszone die Freizügigkeit auch wegen dieser grundsätzlichen Auffassung von dieser ihrer Position gewährt. Sie hat damit zugleich den Anspruch auf Wiederherstellung einer umfassenden deutschen Staatsgewalt gerechtfertigt und sich selbst als die Staatsorganisation des Gesamtstaates legitimiert, die bisher allein in Freiheit wieder errichtet werden konnte.“

    – BVerfGE 2, 266 (277, Zit. Abs. 30) von 1953 – Notaufnahme

    „Die Annahme eines solchen Restbestandes gegenseitiger Rechtsbeziehungen setzt voraus, daß das Deutsche Reich als Partner eines solchen Rechtsverhältnisses über den 8. Mai 1945 hinaus fortbestanden hat, eine Rechtsauffassung, von der das Bundesverfassungsgericht […] ausgegangen ist.“

    – BVerfGE 3, 288 (319 f., Zit. Abs. 92) von 1954 – Berufssoldatenverhältnisse

    „Die rechtliche Struktur des staatlichen Partners hat sich freilich grundlegend gewandelt. Die Gewaltherrschaft brach zusammen. Das änderte aber nach herrschender und auch vom Gericht geteilter Auffassung nichts am Fortbestand des Deutschen Reichs und daher auch nichts am Fortbestand der von ihm geschlossenen internationalen Verträge, …“

    „Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich.“

    – BVerfGE 6, 309 (336 ff., Zit. Abs. 160, Abs. 166) von 1957 – Reichskonkordat

    Wie ist das denn gemeint? Für den Leihen liest sich das schon ein bischen so, daß das Deutsche Reich weiterbestanden hat. Zumindest hat man früher diese Rechtsauffassung gehabt. Oder verwechsle ich was weil da ja auch steht das die Bundesrepublik identisch mit dem Deutschen Reich ist oder damals war?

    Wenns stimmt was ich denke dann hat man zumind. früher diese Rechtsauffassung gehabt. Das würde aber dann bedeuten das die früher dann auch bekloppt waren 🙂 oder eben im Gegenteil das die „Reichsdeppen“ doch nicht ganz so abwegige Ansichten vertreten.

    zu Deiner 2. Antwort

    „…Nein. Das würde in den meisten Fällen voraussetzen, daß die maßgeblichen Auslegungsregeln und juristischen Grundlagen alle falsch sind. Allein die Theorie der BRD-GmbH ist offensichtlich ausschließlich auf der Tatsache, daß die Firma die Worte „Bundesrepublik Deutschland“ im Namen trägt, aufgebaut.“

    lassen wir mal BRD-GmbH aussen vor (Ich denke das ist sowieso nur ein sarkastischer Begriff für eine angenommene Rechtslage. z.B. das der Personalausweis ein Mitarbeiterausweis sein soll, das läd eher zum Schmunzeln ein!) Die Theorie beinhaltet doch weitaus mehr. Unter anderem auch die Bereinigungsesetze. d.H. das StPo, OwiG, etc. alle weggefallen sind. Ist das ebenfalls Unsinn? Ebenso wird glaube ich in diesem Zusammenhang vom der doppelten Verneinung gesprochen, sodaß das Besatzungsrecht wieder gelten soll. Wie ist das zu bewerten?

    Soweit erst mal! Auf das Urteil möchte ich später noch eingehen…schaue mir noch die Quellen an die das Gericht benutzt hat.

    • JDavis said, on 25/01/2012 at 10:50

      Für den Leihen liest sich das schon ein bischen so, daß das Deutsche Reich weiterbestanden hat. Zumindest hat man früher diese Rechtsauffassung gehabt. Oder verwechsle ich was weil da ja auch steht das die Bundesrepublik identisch mit dem Deutschen Reich ist oder damals war?

      Ich glaube, das ist das Problem, das eben auch dazu geführt hat, daß diese Reichstheorien entstanden sind. Wenn man – richtigerweise – sagt, daß das Deutsche Reich fortbesteht, dann hört sich das so an, als würde es tatsächlich noch so bestehen wie vor 1945 und die Bundesrepublik hätte dementsprechend irgendein Legitimationsdefizit.

      Man sollte das so betrachten: Deutschland besteht weiterhin fort. In völkerrechtlicher Hinsicht wurde Deutschland 1866 als „Norddeutscher Bund“ gegründet. Später hieß es „Deutsches Reich“ und hatte einen Kaiser. Dann hieß es immer noch „Deutsches Reich“ und war eine Republik. Später hieß es „Großdeutsches Reich“ (wobei ich nicht sicher bin, ob dieser Name wirklich völlig offiziell war) und hatte einen Führer. Danach war es in Besatzungszonen zerlegt. Ab 1949 nannte man sich „Bundesrepublik Deutschland“.

      All diese Staaten sind aber, wie du ja anhand der Urteile selber herausgefunden hast, identisch. Sie hatten nur verschiedene Namen. Insofern ist es richtig, daß das Deutsche Reich noch existiert. Genauso könnte man sagen, daß der Norddeutsche Bund noch existiert. Die völkerrechtliche Existenz ist vom jeweils vergebenen Namen völlig unabhängig.

      Die staatsrechtliche relevante Frage nach dem Zweiten Weltkrieg war nur, ob das frühere Deutschland mit der Kapitulation untergegangen ist oder nicht. In letzterem Falle wäre die Bundesrepublik derselbe Staat unter neuem Namen, in ersterem Falle ein neuer Staat auf altem Gebiet und Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Beide Meinungen wurden vertreten, hätten in der Praxis aber wenig Unterschied gemacht.

      Unter anderem auch die Bereinigungsesetze. d.H. das StPo, OwiG, etc. alle weggefallen sind.

      Dabei sollen aber nicht die Gesetze an sich weggefallen sein, sondern lediglich der Geltungsbereich. Der stand in den Einführungsgesetzen dazu. Nun argumentieren manche, weil der Geltungsbereich nirgends mehr steht, gäbe es auch keinen Geltungsbereich mehr. Und ein Gesetz, das nirgends gilt, ist faktisch außer Kraft. Aber wie schon gesagt: Kaum ein Gesetz gibt seinen Geltungsbereich explizit an, weil er sich aus dem Einflußbereich des Normgebers ergibt. In den damaligen Einführungsgesetzen hat man dies lediglich getan, um damit klarzumachen, daß die früheren landesrechtlichen Regelungen damit entfallen sind.

      Ebenso wird glaube ich in diesem Zusammenhang vom der doppelten Verneinung gesprochen, sodaß das Besatzungsrecht wieder gelten soll.

      Es geht dabei wohl um das „Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts“, das man hier findet: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Bereinigung_des_Besatzungsrechts

      Dazu muß man kurz ausholen: Die Besatzungsmächte haben nach dem Zweiten Weltkrieg die Staatsgewalt in Deutschland ausgeübt und insoweit Rechtsvorschriften erlassen. Als die Bundesrepublik 1955 souverän wurde, stand man vor der Frage, wie man mit diesem Besatzungsrecht nun verfahren sollte. Der Bundestag hätte es – als gesetzgebende Körperschaft eines souveränen Staates – aufheben können. Da die Besatzungsgesetze aber auch sinnvolle Regelungen enthielten, die nichts mit der Besatzung an sich zu tun hatten (z. B. zivilrechtliche Vorschriften), hat man sich dafür entschieden, zu differenzieren. So gab es zwischen 1956 und 1960 vier Gesetze, die bestimmte Regelungen des Besatzungsrechts teilweise aufhoben. (Näheres verrät der Überleitungsvertrag, der ist im angegebenen Wikipedia-Artikel auch verlinkt.)

      2007 hat man dann im Rahmen einer größeren Aufräumaktion in den bundesdeutschen Gesetzen eine neue Lösung gefunden. Nun wurde durch das erwähnte Gesetze das komplette Besatzungsrecht komplett aufgehoben (§ 1). Damit waren auch die früheren Aufhebungsmodalitäten nicht mehr notwendig und die dazugehörigen Gesetze wurden gestrichen (§ 2). Nur bereits abgeschlossene Sachverhalte, die nach Besatzungsrecht entschieden wurden, blieben unberührt (§ 3) – wer also von den US-Behörden 1946 einen Führerschein bekommen hat, muß nicht neu zur Fahrschule, und auch nach damaligen Baugenehmigungen gebaute Häuser dürfen stehenbleiben.

      Wenn man § 2 isoliert liest, dann hört sich das natürlich an, als würde die Aufhebung des Besatzungsrechts aufgehoben, es also wieder in Kraft gesetzt. Aber man muß sich eben auch § 1 anschauen, der klar sagt: „Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht) werden aufgehoben.“

      Wie bekomme ich Zitate hervorgehoben?

      Einfach

      vor das Zitat schreiben und

      dahinter. Jeweils natürlich ohne Leerzeichen.

      • JDavis said, on 25/01/2012 at 10:56

        Mist, WordPress denkt mehr mit als ich dachte und hat die Leerzeichen ignoriert. Noch ein Versuch: Zitat beginnen mit „spitze Klammer auf“ „blockquote“ „spitze Klammer zu“, Zitat beenden mit „spitze Klammer auf“ „Schrägstrich“ „blockquote“ „spitze Klammer zu“.

  96. mistaa dee said, on 25/01/2012 at 01:12

    Wie bekomme ich Zitate hervorgehoben? So wie Du es in Deinen Kommentaren gemacht hast?

    • reichling said, on 25/01/2012 at 10:54

      Zitate kann man hervorheben, wenn man sie mit

      eckige Klammer auf (die Taste liegt in der unteren Reihe ganz links), dann das Wort blockquote eckige Klammer zu (Taste unten links mit Umschalttaste), danach Zitat und dann wieder in eckiger Klamer /blockquote, also mit einem am Anfang stehenden Schrägstrich (liegt auf der Taste mit der Zahl 7, mit Umschalttaste erreichbar.

      Wenn du es nicht ganz verstanden hast, dann ruf mal im Browser den Quelltext auf. Dort siehst du genau, wie es gemacht worden ist.

      • mistaa dee said, on 25/01/2012 at 11:40

        sorry schreibe vom Handy, entschuldige mich schon mal wenns chaotisch wird!

        „… Durch die Aufhebung werden weder frühere
        Rechtszustände wiederhergestellt noch
        Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder
        Widerrufstatbestände begründet….“

        Kann man den Absatz auch zur Begründung heranziehen?

  97. ruz said, on 25/01/2012 at 20:34

    Hallo Herr JDavis,

    ich möchte Sie kurz korrigieren, sodaß wir auch bei der Wahrheit bleiben!

    „All diese Staaten sind aber, wie du ja anhand der Urteile selber herausgefunden hast, identisch. Sie hatten nur verschiedene Namen. Insofern ist es richtig, daß das Deutsche Reich noch existiert. Genauso könnte man sagen, daß der Norddeutsche Bund noch existiert. Die völkerrechtliche Existenz ist vom jeweils vergebenen Namen völlig unabhängig.

    Die staatsrechtliche relevante Frage nach dem Zweiten Weltkrieg war nur, ob das frühere Deutschland mit der Kapitulation untergegangen ist oder nicht. In letzterem Falle wäre die Bundesrepublik derselbe Staat unter neuem Namen, in ersterem Falle ein neuer Staat auf altem Gebiet und Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Beide Meinungen wurden vertreten, hätten in der Praxis aber wenig Unterschied gemacht.“

    1. Kurz zur Erklärung: Staat – Staatsgebiet und Staatsvolk, sicher schon mal gehört…
    Wenn überhaupt dann sind diese „Staaten“ TEILIDENTISCH, oder gehört Ostpreusen neuerdings
    wieder zur Bundesrepublik? Die Grenzen von 1937 bezeichnen das Deutsche Reich! Die Grenzen der BRD
    haben damit nicht viel gemein.

    2. Noch mal zum mitmeiseln ( Ich hab das oben schon mal ausgeführt), 1945 hat nicht das Deutsche Reich
    (auch nicht Deutschland) kapituliert sondern die deutsche Wehrmacht – was ein kleiner aber feiner
    Unterschied ist!!! Im Übrigen wäre mir neu das Staaten kapitulieren können… Das Deutsche Reich existiert
    also, im Völkerrechtlichen Sinne, weiter, es hat nur keinen Rechtsnachfolger. Festzuhalten ist, das beide
    von Ihnen vorgegebenen Möglichkeiten falsch sind und nur die Variante – Neuer Staat auf neuem Gebiet –
    richtig wäre. Das wiederum ist so einfach gar nicht machbar.

    „Als die Bundesrepublik 1955 souverän wurde…“

    Mich würde interessieren wo geschrieben steht das wir seit 1955 souverän sind!
    Herr Schäuble hat doch genau das dementiert. Sie aber glauben zu wissen das das wir es sind? Das ist schon erstaunlich, merken Sie wie Sie sich in Wiedersprüche verstricken?

    • JDavis said, on 26/01/2012 at 04:39

      Staat – Staatsgebiet und Staatsvolk, sicher schon mal gehört…
      Wenn überhaupt dann sind diese „Staaten“ TEILIDENTISCH, oder gehört Ostpreusen neuerdings
      wieder zur Bundesrepublik?

      Nach dieser Logik entsteht auch jedesmal ein neuer Staat, wenn ein Bürger geboren wird oder stirbt. Die drei genannten Elemente werden gemeinhin herangezogen, ob festzustellen, ob ein Gebilde ein Staat ist oder nicht. Sie können aber nicht definieren, ob ein Staat noch derselbe ist. Auch die USA haben heute „etwas“ andere Grenzen als vor 200 Jahren. Trotzdem ist das derselbe Staat.

      Das Deutsche Reich existiert also, im Völkerrechtlichen Sinne, weiter, es hat nur keinen Rechtsnachfolger.

      Genau. Und es heißt heute „Bundesrepublik Deutschland“.

      Mich würde interessieren wo geschrieben steht das wir seit 1955 souverän sind!

      Mista Dee hat’s bereits zitiert. Die Rechtsnorm heißt „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“, kurz „Deutschlandvertrag“.

      Herr Schäuble hat doch genau das dementiert.

      Wie ich hier schon geschrieben habe: Schäuble hat das gesagt, weil er damit ausdrücken wollte, daß ein Staat heute nicht mehr ohne Rücksicht auf die anderen schalten und walten kann, wie es ihm beliebt. Alle souveränen Nationen sind in ein internationales System von Abkommen, Vereinigungen und Verträgen eingebunden, sodaß sich ihre außenpolitische Handlungsfreiheit gegenüber früheren Zeiten deutlich verringert hat.

      Das ist schon erstaunlich, merken Sie wie Sie sich in Wiedersprüche verstricken?

      Nein.

      • ruz said, on 07/02/2012 at 23:11

        Sorry, hab das erst jetzt gelesen…

        „Nach dieser Logik entsteht auch jedesmal ein neuer Staat, wenn ein Bürger geboren wird oder stirbt. Die drei genannten Elemente werden gemeinhin herangezogen, ob festzustellen, ob ein Gebilde ein Staat ist oder nicht. Sie können aber nicht definieren, ob ein Staat noch derselbe ist. Auch die USA haben heute „etwas“ andere Grenzen als vor 200 Jahren. Trotzdem ist das derselbe Staat.“

        Ihre Logik mit dem neuen Bürger und dem neuen Staat ist schon geil! Definiert sich ein Staatsvolk durch die exakte Anzahl der Individuen? Vieleicht auch noch im Unterschied „männlich“ und „weiblich“?
        Ihre „Auslegung“ ist sensationell und schlussfolgert das es eigentlich keinen Staat auf dieser Welt geben dürfte, oder eben ständig neue, weil ja ständig jemand stirbt und ständig jemand geboren wird, entstehen. Zumindest global gesehen…
        Was die USA angeht, gestalltet sich dass wohl ein wenig anders als Sie es darstellen. Zum einen wurden die USA nicht kleiner sondern größer, und zwar durch den freiwilligen Beitritt neuer Bundesstaaten.
        Zum zweiten, traten diese Bundesstaaten freiwillig und in demokratische Abstimmung der Union bei, ganz im Gegenteil zu Deutschland, dem Staatsgebiete durch Alliirte nach Kriegen aberkannt wurden.
        Somit lassen sich die Staatsgrenzen der USA und Deutschland nur schwer miteinander vergleichen!!!

        „Wie ich hier schon geschrieben habe: Schäuble hat das gesagt, weil er damit ausdrücken wollte, daß ein Staat heute nicht mehr ohne Rücksicht auf die anderen schalten und walten kann, wie es ihm beliebt. Alle souveränen Nationen sind in ein internationales System von Abkommen, Vereinigungen und Verträgen eingebunden, sodaß sich ihre außenpolitische Handlungsfreiheit gegenüber früheren Zeiten deutlich verringert hat.“

        Auch hier sei Ihre Überheblichkeit angemerkt!!!
        Woher wollen SIE wissen was Herr Schäuble zum Ausdruck bringen wollte???
        Kurz noch mal zum Thema Souveränität. China und Russland nehmen genau diese gerade in die Hand.
        Was auch immer der Hintergrund ist, sie handeln souverän! Und ich bin mir Sicher auch diese Staaten stecken bis über den Hals in Verträgen und Abkommen. Und trotzdem sind Sie souverän!!!
        Eine aussenpolitische Handlungsfreiheit dieser Art ist und war mit Deutschland NIE möglich.
        Und genau das sollte uns zu denken geben!

      • JDavis said, on 08/02/2012 at 00:12

        Definiert sich ein Staatsvolk durch die exakte Anzahl der Individuen?

        Nein. Und genausowenig definiert er sich durch die exakte Lage der Außengrenzen.

        Zum zweiten, traten diese Bundesstaaten freiwillig und in demokratische Abstimmung der Union bei

        Nicht unbedingt. In aller Regel wurden die Gebiete zunächst zum Territorium erklärt und irgendwann durch den Kongreß als Staat aufgenommen. Häufig gab es Verfassungskonvente, die die Aufnahme als US-Staat beantragt haben.

        ganz im Gegenteil zu Deutschland, dem Staatsgebiete durch Alliirte nach Kriegen aberkannt wurden.

        Mexiko hat Texas auch nicht freiwillig hergegeben. Kriege verändern eben Grenzen.

        Woher wollen SIE wissen was Herr Schäuble zum Ausdruck bringen wollte?

        Daher, daß ich seine Worte angehört habe. Sollte er damit irgendetwas anderes als das gemeint haben, was ein informierter Hörer versteht, hätte er sich anders ausgedrückt.

        Und trotzdem sind Sie souverän!

        Wie ich bereits gesagt habe: Auch Deutschland ist souverän und ich halte es für falsch, daß Herr Schäuble internationale Verpflichtungen als Mangel an Souveränität auffaßt.

  98. Claudia von Neuschwanitz, Sachsen said, on 25/01/2012 at 20:37

    Meine Güte, ruz, Sie Schwachkopf, lesen Sie Art. 7 des Regelungsvertrages! Wie kann man nur so borniert und Holzkopf sein?!

    • ruz said, on 26/01/2012 at 21:14

      Hallo Frau von Neuschwanitz,

      kein Grund beleidigend zu werden – ich beleidige Sie auch nicht!
      Gewöhnen Sie sich aber bitte an nicht nur Brocken hinzuwerfen, sondern in ganzen Sätzen zu schreiben –
      Subjekt, Prädikat, Objekt – Sie bekommen auch Buntstifte zum Unterstreichen!

  99. mistaa dee said, on 25/01/2012 at 23:18

    Danke ruz für Deinen Einwand! So können wir der Sache auf den Grund gehen, wenn wir die einzelnen Punkte durchgehen. Aber es wäre einfach sachlicher wenn wir kleine Sticheleien vermeiden. Wahrheit liegt auch immer im Auge des Betrachters.

    Es ist einfach so, das jemand der angegriffen wurde erst recht auf seine Meinung besteht.

    Gehen wir offen und unvoreingenommen an die Sache ran!

    Ich studiere gerade noch die Bereinigungsgesetze, Überleitungsvertrag, etc…..da sind mir noch einige Dinge unklar..werde mich später noch mal dazu äussern!

    • ruz said, on 26/01/2012 at 21:20

      Hallo mistaa dee,

      danke für die weisen Worte. Ich hoffe nur das sich der Herr JDavis die selbigen auch mal zu Herzen nimmt.
      Besonders das mit den Sticheleien/Beleidigungen. Aber wie es scheint ist er nicht der einzige in diesem Blog
      der genau das in Perfektion beherrscht.

  100. mistaa dee said, on 26/01/2012 at 00:42

    Auf Deine Frage bezgl. der wiedererlangten souveränität ruz habe ich gerade eine antwort im Bundesgesetzblatt Teil II (internationale Verträge) 1955 Nr. 8, Bonn 31. März 1955 gefunden

    Ich zitiere:

    “ Artikel 1 ……(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben. …“

    • mistaa dee said, on 26/01/2012 at 19:30

      ich komme irgendwie nicht klar mit den einzelnen Aufhebungen

      vor 1955 hatten wir Besatzungsrecht, dann trat 1955 der deutschlandvertrag in kraft. d.h. besatzungsrecht wurde bis auf alle bis dahin erlassenen Gesetze, Vorschriften aufgehoben. BRD wurde souverän zum. teilsouverän.

      1990 Wiedervereinigung – 2+4vertrag BRD ganz souverän – der überleitungsvertrag wurde außer kraft gesetzt bis auf einige Artikel.

      erst mal bis hierhin.

      hätte man nicht hier schon sagen müssen besatzungsrecht ist wieder in kraft? oder ist es wegen Artikel 1 Abs. 1 der nicht außer kraft gesetzt wurde immer noch außer kraft?

      • JDavis said, on 26/01/2012 at 22:10

        vor 1955 hatten wir Besatzungsrecht

        Genau.

        dann trat 1955 der deutschlandvertrag in kraft. BRD wurde souverän zum. teilsouverän.

        Auch richtig.

        besatzungsrecht wurde bis auf alle bis dahin erlassenen Gesetze, Vorschriften aufgehoben.

        Nicht ganz. Das Besatzungsregime „an sich“ (also die Regierungsgewalt der Alliierten über die Bundesrepublik) wurde aufgehoben. Die bisherige Rechtsnormen blieben prinzipiell bestehen. Die Vorschriften des Überleitungsvertrags (insbesondere Art. 1 Abs. 1 Satz 1) sahen aber nun vor, daß die Bundesrepublik das Recht hatte, Besatzungsrecht wie eigenes Bundesrecht zu behandeln, also beliebig abzuändern oder aufzuheben. Soweit diese Rechtsnormen aufgehoben wurden, geschah dies durch die oben schon erwähnten vier Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts aus den Jahren 1956 bis 1960.

        2+4vertrag BRD ganz souverän – der überleitungsvertrag wurde außer kraft gesetzt bis auf einige Artikel.

        Richtig.

        hätte man nicht hier schon sagen müssen besatzungsrecht ist wieder in kraft?

        Nein, da die vier Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts davon ja nicht betroffen waren.

        oder ist es wegen Artikel 1 Abs. 1 der nicht außer kraft gesetzt wurde immer noch außer kraft?

        Da versteh ich jetzt nicht ganz, was du meinst.

    • ruz said, on 26/01/2012 at 21:29

      Was diese Sache angeht so habe ich mir für dieses Jahr vor genommen eine Anfrage über die Gültigkeit der Schäf-Gesetze an die Amerikanische Botschaft zu richten. Ich bin der Meinung das diese Stelle mir dazu ganz gewiss die richtige Auskunft geben kann.
      Sobald ich eine Antwort habe werde ich mich natürlich hier wieder melden.

      • reichling said, on 26/01/2012 at 21:42

        Wir freuen uns schon alle auf die Antwort der Botschaft. Ich hoffe, dass Sie sie auch korrekt hier wiedergeben.

  101. ruz said, on 26/01/2012 at 21:55

    Warum so zynisch?
    Keine Sorge Herr Reichling, wie schon oft angeführt bin ich an der Geschichte interessiert – warum sollte ich lügen oder verfälschen wenn es nicht mit meiner Meinung konform läuft?
    Mir geht es um Wahrheitsfindung, die aber in diesem Blog meiner Meinung recht einseitig ist. Mann sollte schon alle Seiten beleuchten, oder?

  102. mistaa dee said, on 27/01/2012 at 00:49

    kleine zwischenfrage, wieso erscheinen die kommentare oben in unterschiedlicher zeitlicher reihenfolge?

    das klappt zwar auch so, ist aber schon irgendwie komisch. meine „weisen“ worte hätte ich dann an frau neuschwanitz gerichtet und nicht an ruz, dessen kommentar ja absolut harmlos war im vergleich zur beleidigung von frau neuschwanitz.

    ich stell mir gerade vor wie es wohl im gerichtssaal wäre, wenn sich alle gegenseitig beleidigen würden. hehe!

    …ey ihr volldeppen, die verhandlung ist eröffnet… 🙂

    sorry, kleiner scherz am rande!!

  103. mistaa dee said, on 27/01/2012 at 03:17

    oder ist es wegen Artikel 1 Abs. 1 der nicht außer kraft gesetzt wurde immer noch außer kraft?

    Da versteh ich jetzt nicht ganz, was du meinst.

    bin da durcheinandergekommen! hat sich erledigt! habs jetzt glaube ich verstanden.

    zu meiner besseren verständnis nochmal mit kleiner änderung!

    vor 1955 hatten wir Besatzungsrecht, dann trat 1955 der deutschlandvertrag in kraft. d.h. besatzungsrecht wurde bis auf alle bis dahin erlassenen Gesetze, Vorschriften aufgehoben. BRD wurde souverän zum. teilsouverän.

    Also wurde alles aufgehoben ausser:

    Art. 1

    Abs. 1 (wandelt Rechtsvorschriften in Bundesrecht um),

    Abs. 3 ( (Die Rechtsvorschriften umfaßen Proklamationen,Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (ausser ger. Entsch. Direktiven, Durchführungsbest. , Anordnungen, etc…)

    Abs. 4 und 5 (erläuterungen hierzu)

    Art. 2

    Abs 1 ( Alle Rechte und Verpflichtungen der Besatzungsbehörden durch gesetzgeberische, gerichtl. oder verwaltungsmaßnahmen)

    etc…. falls noch wichtige zu erwähnen sind, bitte ich um kommentar oder an mistaadee@safe-mail.net

    d. h. alle Gesetze blieben in Kraft (auch GG)

    jetzt kamen 4 Gesetze zwischen 1956 und 1960, die noch „Teile“ des restlichen Besatzungrecht aufhebten.

    1. Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht

    Art. 1 hebt die in Anlage 1 aufgeführten Vorschriften auf ( z.B. 1. Aufhebung der Nazionalsoz. Rechts (also hat man nazi recht wieder eingeführt?), Gesetze zur Neuordnung d. Geldwesens, undjede menge Verordnungen…etc…)

    2. Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht
    3. Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht
    4. Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht

    Die Frage welche entscheidenden Gesetze sind denn jetzt noch übrig vom Besatzungsrecht? Wurde damit schon das Gesamte Besatzungsrecht Aufgehoben?

    erst einmal bis hier hin!

    vlt kann ruz nochmal erklären worauf er hinauswollte bzgl. der shaef gesetze, warum sollen die nicht Gültig sein?

    • JDavis said, on 27/01/2012 at 15:39

      also hat man nazi recht wieder eingeführt?

      Nein, das nicht. Die Aufhebung der Aufhebung eines Gesetzes setzt dieses nicht wieder in Kraft. Mir ist nicht bekannt, daß das irgendwo in der Juristerei anders gesehen würde. Genauso wie die Aufhebung einer Einführungsklausel (z.B. Datum des Inkrafttretens) die Geltung eines Gesetzes unberührt läßt.

      Die Frage welche entscheidenden Gesetze sind denn jetzt noch übrig vom Besatzungsrecht?

      Gute Frage. Ich glaube, das läßt sich nicht definitiv beantworten. Prinzipiell ist alles aufgehoben bis auf das Kontrollratsgesetz Nr. 35. Es dürfte aber einiges in Bundesrecht übernommen worden sein. Das ist jetzt Ansichtssache, ob es sich damit um fortgeltendes Besatzungsrecht oder um Bundesrecht, das in ursprünglicher Form vom Besatzungsgesetzgeber erlassen wurde, handelt. Ich würde zu letzterem tendieren, da die Bundesrepublik ja jederzeit die Möglichkeit hätte, das Recht zu ändern. Da dies (bewußt) nicht passiert, ist das eine ganz normale souverände Entscheidung der Legislative. Aber wie gesagt, das ist eher eine terminologische als eine juristische Frage.

      Beispiel Kontrollratsgesetz Nr. 46 (Auflösung Preußens): Ist es noch in Kraft, weil es ja kein Preußen mehr gibt? Oder ist es außer Kraft getreten, weil die im Grundgesetz verankerte Neugliederung des (west-) deutschen Staatsgebiets nicht nur kein Preußen mehr vorsieht, sondern verschiedene Länder auf dessen Boden anerkannt hat?

    • ruz said, on 30/01/2012 at 20:56

      Sorry das ich mich erst jetzt wieder melde, aber ich war dann mal weg…

      Was ich damit meine ist einfach erklärt. Egal wo man(n) liest sind unterschiedliche Auffassungen zu Strich.
      Wie schon gesagt versuche ich beide Seiten zu beleuchten. Egal wo ich danach suche, ich finde keine eindeutige Aussage dazu in welchem Umfang diese Gesetze noch gültig sind. Der eine sagt: „Die sind noch im kompletten Umfang gültig.“, der nächste sagt „Nein, nein die sind schon lange ausser Kraft gesetzt.“ und der nächste sagt: “ Das musst du differenzierter sehen, diese Gesetzte sind zum Teil noch gültig…“. Aber einen so richtigen Beleg dafür liefert dir keiner. Daher mein Gedanke eine förmliche Anfrage an die Botschaft sollte genau dieses Problem von offizieller Seite her klären. Oder denke ich da in falschen Mustern?

      • Claudia von Neuschwanitz, Sachsen said, on 31/01/2012 at 18:28

        Nochmals: Im Deutschlandvertrag und im Regelungsvertrag ist alles nachzulesen! Mehr Klarheit und Eindeutigkeit braucht es nicht. Lediglich juristische Amateure und Spinner behaupten heute noch, dass „so ein richtiger Beleg dafür“ nicht geliefert würde. Aus beiden völkerrechtlichen Verträgen ergibt sich – sei es im Falle des ersteren konkludent oder im Falle der Suspendierungserklärung der Vier Mächte v. 1.10.1990 und sodann im 2+4-Vertrag, „der die Beendigung ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes festlegt“ (Zitat!), ausdrücklich -, dass kein Besatzungsrecht mehr gilt, das nicht bereits in Bundes- oder Landesrecht überführt worden ist, und zudem sämtliche alliierten Einrichtungen in Deutschland aufgelöst sowie „als Ergebnis […] die Wirksamkeit der entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands ebenfalls ausgesetzt“ und seit Inkrafttreten des 2+4-Vertrags gemäß Art. 7 Abs. 1 endgültig beendet worden sind.

  104. Claudia von Neuschwanitz, Sachsen said, on 27/01/2012 at 12:49

    Abgesehen davon, dass die SHAEF-Gesetze spätestens mit Inkrafttreten des Deutschlandvertrages außer Kraft traten, betrafen diese ohnehin nur amerikanisches Besatzungsrecht, siehe z.B. Finanzgericht Hamburg, Zwischenurteil vom 19. April 2011, Az. 3 K 6/11, Abs.-Nr. 27:

    http://landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=STRE201175088

    Und amerikanisches Besatzungsrecht galt auch nur in der amerikanischen Zone bzw. dem amerikanischen Sektor von West-Berlin, wobei selbst letzteres fraglich ist, da hier die Alliierte Kommandantur gemeinsame Verordnungen und Gesetze erließ. Der Gebietsstand des Deutschen Reiches, der – wie von den Reichsideologen behauptet – in SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9 lit. c auf die Grenzen von 1937 festgelegt wird, ist mit Art. 1 des Regelungsvertrages und dem darauf folgenden bestätigenden deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 auf die heute völkerrechtlich gültigen Grenzen bestimmt worden.
    Die früheren deutschen Ostgebiete wurden im Wege der Zession (also der völkerrechtlichen Abtretung) aufgrund des 2+4-Vertrages (Regelungsvertrag) von 1990 abgetreten. Ebenso ist der Übergang Nordostpreußens in die territoriale Souveränität der ehemaligen Sowjetunion, jetzt Russische Föderation, als Zession aufgrund des 2+4-Vertrages seitens Deutschland zu betrachten. Gut erklärt wird das z. B. in Joachim Bentzien, „Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen Souveränität im 21. Jahrhundert“, Lang, 2007, S. 68 f. in den Fußnoten 133 und 134:

    http://books.google.de/books?id=fAo5zbLhfzcC&pg=PA68

    Ihren Kommentar habe ich nicht gleich freigeschaltet. Dies war keine böse Absicht von mir. Aber ich sitze nicht ständig am Computer. Normalerweise muss ich pro Kommentarschreiber nur den ersten Kommentar freischalten. Es gibt aber zwei Ausnahmen. 1. Der User verändert seinen Usernamen oder seine E-Mail-Adresse und 2. Im Beitrag findet sich mehr als eine Verlinkung. Letzteres war in Ihrem Kommentar der Fall gewesen.

    • mistaa dee said, on 27/01/2012 at 16:00

      logisch!, also ist shaef im Hinblick auf die BRD GmbH irrelevant!

    • ruz said, on 01/02/2012 at 20:22

      Kurze Antwort auf Ihren Beitrag vom 31.01.

      „Juristischer Amateur“ – ja, da gebe ich Ihnen Recht. Leider ist es nicht möglich das alle Menschen in diesem Land Jura studieren. Nein, es muss auch noch Menschen geben die sich darum kümmern wie Ihr Wohlstand finanziert wird (oder können Sie Sachen vorweisen die Sie materiell erschaffen, wie Essen, Trinken oder Klamotten?) oder auch ganz wichtig um Ihre Gesundheit.
      Das „Spinner“ verbitte ich mir! Ihre Arroganz kotzt mich einfach nur an!
      Genau diese Arroganz macht es mir unmöglich Ihren Aussagen blind zu vertrauen. Und weil Gesetze gewissen Gesetzmäßigkeiten der Auslegung unterliegen fragen wir doch die, die es wissen müssen und nicht die, die sie auslegen, oder? Nochmals: Wir beleuchten von beiden Seiten, sonnst giebt zu harte Schlagschatten…

      • GlobeHeinz said, on 02/02/2012 at 01:00

        Die Gesetzesauslegung hat ihre Grenzen an den rechtlichen Maßstäben, dem logischen Zusammenhang und schließlich dem Fachwissen des Interpreten. Da Jura – wie bereits richtigerweise anderswo bereits zutreffend geschrieben – kein Ungelerntenberuf ist, braucht es auch elementare juristische Grundkenntisse. Insbesondere gibt es die sog. juristische Methodenlehre, wonach Gesetze rechtlich haltbar interpretiert werden. Laieninterpretationen sind grundsätzlich rechtlich irrelevant. Und selbst der Gesetzgeber, der schließlich Bescheid weiß, interpretiert seine eigenen Gesetze, Ihre Behauptung ist daher unsinnig.

      • ruz said, on 02/02/2012 at 20:18

        Hallo Herr GlobeHeinz,

        leider kann ich nicht direkt auf Ihren Kommentar antwoten, also mach ich es eben so.
        Als aller erstes würde mich interessieren welche Behauptung ich aufgestellt habe????
        Da ich keine Behauptung in meinem Kommentar finden kann (nur Fragen und Feststellungen),
        kann sie auch nicht unsinnig seien – oder?
        Was das Auslegen angeht haben Sie ja wahrscheinlich „elementare juristische Grundkenntisse“ und können dem zufolge die Gesetzte auch auslegen. Da ich diese Grundkentnisse nicht habe halte ich mich in meinen Kommentaren auch tunlichst damit zurück. Meistens schreibe ich nur das was ich lese oder höre in solchen Texten oder Videos.

  105. Claudia von Neuschwanitz, Sachsen said, on 27/01/2012 at 17:12

    Das SHAEF als Institution gibt es schon seit über 66 Jahren nicht mehr, es wurde nämlich am 14.7.1945 aufgelöst. Fortgeltende besatzungsrechtliche Bestimmungen wurden, wie JDavis bereits ausführte, längst in Bundesrecht überführt.

    Das, was du hier als „BRD GmbH“ bezeichnest, gibt es gar nicht – worauf ebenfalls schon mehrfach hingewiesen wurde. Es gibt schlicht und ergreifend keine GmbH, die „BRD GmbH“ heißt. Das ist vielleicht einer Einbildung und konstruierten Wunschvorstellung der Reichsideologen entsprungen, aber jedenfalls nichts, was an der Wirklichkeit festzumachen ist.
    Das, auf was im Internet auf unseriösen Webseiten allenthalben abgehoben oder was in volksverhetzenden YouTube-Videos propagiert wird, ist lediglich eine gewöhnliche Finanzagentur des Bundes, die am Kapitalmarkt völlig legal und absolut unverdächtig Geldgeschäfte tätigt. Diese GmbH heißt korrekt „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ (oder kurz „Deutsche Finanzagentur“) und ist weder der deutsche Staat noch eine „Treuhandgesellschaft“ der vermeintlichen alliierten Besatzer. Es ist stattdessen ein Finanzdienstleistungsunternehmen im Besitz der Bundesrepublik Deutschland und erledigt das „out-ge-sourcte“ Großkundengeschäft in der Kreditaufnahme der Bundesrepublik sowie deren Schuldenmanagement.

    Diese Finanzagentur für und im Besitz des deutschen Staates ist für „[d]ie Erbringung von Dienstleistungen für das Bundesministerium der Finanzen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sondervermögen mit der Maßgabe der Optimierung der Zinskosten des Bundes und seiner Sondervermögen [zuständig]. Hierzu zählen insbesondere Dienstleistungen bei der Emission von Bundeswertpapieren, der Kreditaufnahme mittels Schuldschein, dem Abschluss derivativer Geschäfte, Geldmarktgeschäften (Aufnahme und Anlage) zum Ausgleich des Kontos der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Bundesbank, bei der Verwaltung der Schulden und Finanzierungsinstrumente des Bundes und seiner Sondervermögen sowie bei der Führung des Bundesschuldbuches. Die Gesellschaft kann alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen durchführen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, soweit gesetzliche Bestimmungen oder dieser Gesellschaftsvertrag nicht entgegenstehen.“ (HRB 51411, Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, S. 1, Abschn. c) „Gegenstand des Unternehmens“)

    • Der Reichsdepp said, on 05/11/2012 at 18:46

      Gesellschaftsvertrag vom 29.08.1990 läßt eher vermuten das damit die Wiedervereinigung finanziert wurde. Man müßte einfach nur mal den weg des Geldes folgen um zu verstehen was wirklich dahinter steckt.

  106. mistaa dee said, on 28/01/2012 at 13:38

    Also kann man glaube ich festhalten, daß der wichtigste Paragraph, nämlich Art.1 Abs1 (umwandeln in Bundesrecht) erhalten blieb, außer Bestimmungen aus Art. 8 Zusatzverträge, Kontrollratsgesetze und alles was Grenzregelungen angeht.

    Artikel 8 Zusatzverträge:

    ……1 a Die Unterzeichnerstaaten haben die folgenden Zusatzverträge geschlossen:

    Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfe und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik…
    Finanzvertrag;
    Vertrag zur Regelung aus Krieg und besatzung entstandener Fragen
    …….

    Was bedeutet Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfe??? Das blieb also erhalten. Rechte und Pflichten der Streitkräfe aus den Zusatzverträgen Was sind die Zusatzverträge??Welche Rechte und Pflichten hatten die Streitkräfte?

    • JDavis said, on 28/01/2012 at 19:16

      Was sind die Zusatzverträge?

      Die drei Verträge, die du aufgeführt hast.

      Welche Rechte und Pflichten hatten die Streitkräfte?

      Das dürfte im wesentlichen dem entsprechen, was heute im „Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer
      Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland(Streitkräfteaufenthaltsgesetz – SkAufG)“ geregelt ist. Hier steht auch einiges dazu: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht_node.html

      Den genauen „Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik“ hab ich nicht gefunden, da scheint es eine größere Zahl von Verträgen mit ähnlichen Namen und Inhalt (auch unter der genannten Alternativbezeichnung „Truppenvertrag“) gegeben zu haben. Soweit ich sehe, geht es aber ohnehin mehr um NATO- als um Besatzungssoldaten, siehe auch „NATO-Truppenstatut“. Aber wie gesagt, das ist sehr unübersichtlich.

  107. mistaa dee said, on 28/01/2012 at 22:36

    super! dann also gings weiter

    1990 dann mit der Wiedervereinigung und dem 2 + 4 Vertrag wurde dann der Rest aufgehoben.

    2007 kam dann das Bereinigungsgesetz zum Besatzungsrecht.

    Alles was jetzt noch nicht in Bundesrecht umgewandelt war, wurde aufgehoben. außer “

    …soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren…“

    was ist genau hiermit gemeint?

  108. Mistaa Dee said, on 07/02/2012 at 11:22

    ups die komments oben von globeheinz hatte ich noch gar nicht gesehen. Hmmm huldigt da jemand seinen eigenen Berufsstand??? Also das nur Juristen das auslegen können, da nur sie das nötige Fachwissen haben, halte ich für ziemlich selbstüberschätzend. Schließlich sollen Gesetze ja so sein das auch der normale Bürger sie verstehen kann. Und wenn tatsächlich nur ein Jurist das korrekt auslegen kann, dann frage ich mich warum die sich so oft uneinig sind,

    Ich muss ruz da wirklich recht geben!! Wir sollten immer noch beide Seiten beleuchten um glaubwürdig zu sein, und das man als spinner abgetan wird zeigt nur die selbstüberschätzdende Ansicht.

    Wahrheit liegt immer im Auge des Betrachters und wenn die Juristerei hier von einer Wahrheit spricht, dann ist das lediglich eine selbstgemachte!!!!! Wenn sich genügend Menschen zusammenfinden und eine Revolution starten, die vlt. Erfolg hätte, dann könnte man sich auch vorstellen das eine neue Art der Gesetzes Auslegung etabliert werden könnte. Gerade in Bezug auf die Reichsideologen könnte ich mir das gut vorstellen. Alles kann sich ändern und die würden Deutschland dann Deutsches Reich nennen und alle die vorher anderer Meinung wären würden dumm in die Röhre schauen! (so in der Art denke ich wäre es möglich für die Ideologen)

    hmmm artikel 73, 74 und GG wurden also dadurch nicht aufgehoben, allerding 2006 wurde artikel 75 aufgehoben.

    ok! Also machen wir es kurz. Artikel 73 und 74 scheinen mir wichtig zu sein, weil sie wichtige Befugnisse regeln.

    Ich bin nur deswegen näher auf die einzelnen Artikel gekommen, um schauen zu können welche Artikel denn entscheidend sind um von einer Besatzung sprechen zu können. Ich denke aber das die Gesetzgebung das entscheidende ist. Und die wurde ja in die Hand der BRD gegeben, die damit ja alle anderen Besatzungrechte verändern konnte.

    Für mich stellt sich die entscheidende Frage was eine Aufhebung bewirkt. Also Besatzung wurde 1955 aufgehoben. Bedeutet das jetzt also, das alle betreffenden paragrafen gestrichen wurde, also quasi nicht mehr existent sind?

    Sodaß die Aufhebung von 1990 dann entsprechend die Artikel aus dem Deutschlandvertrag gestrichen haben, also nicht mehr existent?

    Da aber die früheren Artikel nicht mehr existent sind, können sie also auch nicht mehr in Kraft treten, ist das richtig so?

    Und da dann 2007 alles vereinfacht werden sollte, hat man dann die Artikel aus 1955 ebenfalls gelöscht, da sie ja nicht mehr von nöten sind.

    Wenn ja gibts dafür Beweise das so die Auslegung ist? Könnt ja auch so sein wie die Ideologen es Behaupten. Das eben nicht gestrichen wird, sondern der entsprechende Artiklel wieder in Kraft tritt!

    Beweise, Beweise, Beweise, sonst ist es wirklich Ansichtssache!

  109. Kristin Globzsch said, on 07/02/2012 at 11:48

    Schau in den 2+4-Vertrag, da steht alles zur Beantwortung deiner Fragen drin. Und wenn du es nicht verstanden hast, dann lies ihn noch einmal, dann ein weiteres Mal, dann, wenn du damit fertig bist, fängst du nochmal von oben an und liest nochmal genau, Satz für Satz und Wort für Wort, den 2+4-Vertrag. Wenn du fertig bist, vergewisserst du dich, wann dieser völkerrechtliche Vertrag in Kraft getreten ist und wem er konkret ratifiziert worden ist. Und dann kommen wir zu dem Rechtsgrundsatz, dass neues Recht altes, früheres überlagert, was hoffentlich auch deine letzte, mE hirnrissige Frage zur Wiedergültigkeit aufgehobener Bestimmungen anschließend beantwortet.

    • ruz said, on 07/02/2012 at 20:07

      Ach Kristin Globzsch,

      lesen Sie doch die Bibel, und wenn Sie sie nicht verstanden haben so lesen Sie sie noch ein mal. Und dann fangen Sie wieder von vorne an… So lange bis Sie sie verstanden haben.
      Jetzt aber das hüpfende Komma – wenn Sie fertig sind merken Sie dass es mindestens drei große Religionen gibt, die sich genau auf dieses Buch beziehen, und alle anders über den Inhalt jenes Buches denken (von den vielen kleinen Glaubensgemeinschaften will ich gar nicht reden).
      Und wissen Sie was das Bezeichnende ist? Jeder meint er hat recht und interpretiert die Texte richtig!
      Obwohl die Texte doch recht eindeutig sind, oder?
      Fällt Ihnen was auf?

  110. Mistaa Dee said, on 07/02/2012 at 15:32

    es gibt keine dummen fragen, nur dumm
    e…..so hab ich das mal gelernt . beantwortetet der 2+4 Vertrag meine frage? es kann ja wohl nicht sein das man nur weil man vom Fach ist, andere Meinungen nicht tolleriert. wenn du mal ne frage zu nem Thema hast.wovon du keine Ahnung hast, möchtest du dann auch so behandelt werden?

    • Mistaa Dee said, on 07/02/2012 at 16:36

      aber ich muss mich bei globeheinz entschuldigen, habe ein Wort überlesen. du meintest das Laien Meinungen rechtlich. nicht relevant sind. hatte rechtlich. überlesen….

      • ruz said, on 07/02/2012 at 20:10

        Keine Entschuldigungen, ist bei soviel Überheblichkeit nicht angezeigt…

  111. Mistaa Dee said, on 07/02/2012 at 21:14

    ja danke ruz, der Bibelvergleich ist ziemlich gut! Ich hoffe das Globeheinz nur sachlich die Dinge aufzeigen wollte!

    @ ruz. Wie würdest Du denn die doppelverneinung interpretieren?

    • ruz said, on 07/02/2012 at 22:16

      Die Verneinung der Verneinung…
      Ich mag mich vage daran zurückerinnern als wir das in der Schule behandelt haben.
      Ich meine aber auch mich erinnern zu können das dieser Sachverhalt schwer in die Philosophie abgleitet…
      Philosophie ist aber nicht so mein Ding. Und mit den Interpretationen halte ich mich generell ein wenig zurück.
      Das überlasse ich dann den „Juristen“ in diesem Forum. Die können das in Perfektion!

  112. Mista Dee said, on 08/02/2012 at 00:43

    Ich möchte noch mal bevor es weitergeht zu bedenken geben, das intoleranz in einem demokratischen Forum nichts zu suchen hat. JDavis hat mich hier mit großem Respekt behandelt und dafür möchte ich mich bedanken!!

    Nur auf diesem Wege wird es möglich sein die Anhänger der Reichsdeutschen zu überzeugen, das sie einem Irrglauben hinterherlaufen. Es ist nämlich genau so wie ruz gesagt hat, durch die ständigen Beleidigungen und den Versuch Andersdenkende für Irre, oder als Nazis zu erklären, schafft man keine Glaubwürdigkeit und Vertrauen!

    Von Juristen würde ich mir wirklich mehr wünschen. Vor allem mehr Toleranz und weniger Arroganz!

    Da ich gerade dabei bin möchte ich noch das Urteil das JDavis vorher gepostet hatte, als schönes Beispiel geben. Ich zitiere aber nur die Betreffende Passage:

    Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsgg. vom Bundesministerium des Innern, 2004, S. 55, 89 f.) oder von Psychopathen vertreten (vgl. dazu Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, http://www.idgr.de, Suchbegriff: kommissarische Reichsregierung).

    So etwas in einem Urteil zu finden hätte ich niemals für möglich gehalten. Das hat für mich auf den ersten Blick schon etwas von Hexenjagd. Da hat man also fast schon Wahnvorstellungen und ist ein Fall für die Klapse wenn man solche Ansichen vertritt. Das kanns doch nicht sein. Habt ihr euch mal im Netz umgeschaut wieviele Internetseiten es mittlerweile gibt?? Das ganze Netz ist voll davon, es sind ja auch noch jede Menge Anwälte dabei und vertreten die Meinung der Reichsideologen. So Hirnrissig kann das doch nicht sein, wenn sogar Anwälte diese Thesen vertreten. Zumindest denkt so der Otto Normal Bürger.

    Wenn nicht langsam mal ne ordentliche vernünftige Aufklärungskampagne dazu kommt (und damit meine ich bestimmt nicht alle als Irre und Spinner zu betiteln), dann muss man sich nicht wundern wenn die Ideologen irgendwann so viele sind, das die das Kanzleramt stürmen.

    Da aber leider auch Nazis unter den Reichsdeutschen dabei sind, gefällt mir der Gedanke überhaut nicht wenn die das Kanzleramt stürmen. Also tut mir einen Gefallen. Mir ist die Demokratie verdammt wichtig! Von daher bitte ich alle Juristen, uns „Ahnungslosen“ mit dem nötigen Respekt zu behandeln und objektiv aufzuklären.

    Ok

    PS: Ich bin übrigens kurz davor nicht mehr dran zu glauben! Also macht es jetzt nicht kaputt!

  113. Kristin Globzsch said, on 08/02/2012 at 01:01

    Das ist – mit Verlaub – ausgemachter Schwachsinn!! Schon mal an Deutschlands souveräne Enthaltung im UN-Sicherheitsrat über den Militäreinsatz in Libyen zurückgedacht??

    • ruz said, on 08/02/2012 at 22:58

      In dem wir, als eine der führenden Wirtschaftsnationen, eben nur Gast sind und eigentlich gar kein Mitspracherecht haben – sprich es interessiert die ständigen Mitglieder einen scheiss ob wir uns enthalten oder nicht!

  114. Mistaa Dee said, on 08/02/2012 at 10:17

    Also ich mach es immer so, wenn ich irgendwo was lese was mir nicht gefällt oder was ich für blödsinn halte, dann halte ich mich aus der Diskussion raus. Ist mir halt ziemlich peinlich wenn andere denken würden „mein Gott, wie ist der denn drauf! …..“

    Vor allem wirds ja peinlich wenn die Zusammenhänge keinen Sinn ergeben die derjenige dann schreibt. Man beachte dabei das ruz sich absichtlich neutral hält, genauso wie ich.(so hat es ruz bezügl. der shaef weiter oben schon mal erklärt) Ich sag jetzt mal wir stehen in der Mitte von 2 Meinungen und wissen nicht welcher wir glauben schenken sollen. Wir bekommen von beiden Seiten gesagt, wir wären doch bescheuert wenn wir der anderen Seite glauben schenken.

    Verstanden jetzt??

    vor allem hasse ich es wenn man einem etwas aufdrücken möchte was er nie gesagt oder behauptet hat.

    wenn der blogbetreiber nicht mal dazu ein machtwort spricht, dann bin ich hier raus! dann ist das für mich ein intolerantes forum, wo sich braune trolle rumtreiben um andersdenkende zu diskriminieren!! sorry damit ist aber auf keinen Fall der blogbetreiber gemeint!!!

  115. GlobeHeinz said, on 08/02/2012 at 11:42

    Dann überleg dir doch mal eins, wenn du dich fragen sollst, wem du glauben willst: den Expertenmeinungen von Juristen, also Fachleuten, die das Sachgebiet studiert haben, von dem sie reden und schreiben; die wissen, wie Gesetze haltbar mit profundem rechtswissenschaftlichen Hintergrundwissen, mit Kenntnis der juristischen Zusammenhänge und Sachlage nach herrschender Lehre (das meint keine politische!) auszulegen sind; oder Leuten, die mangels fundamentaler Rechtskenntnis, mangels juristischer Ausbildung im Allgemeinen und fehlendem rechtlichen Spezialwissen im Besonderen ein Thema lediglich vom ungenauen, schwammigen Hörensagen und in eigenwilliger Wiedergabe auf i.d.R. nicht seriösen Meinungsblogs und im fachwissenschaftlichen Bereich jedenfalls nicht reputablen Internetseiten ihre subjektive Auffassung mittels vornehmlich unlogischer Rabulistik kundtun und somit keine Rechtsexperten, keine Juristen, sind, sondern Laien?
    Es gibt nunmal rechtswissenschaftliche Herangehensweisen und übliche akademische Praktiken, die sich im Laufe der Jahrhunderte in der Jurisprudenz gefestigt haben, wie die – bereits anderweitig genannte – juristische Auslegungsmethodik, die anzuwenden ist, wenn Gesetzestexte, Gerichtsurteile usw. zumindest im akademischen Diskurs haltbar interpretiert werden wollen. Zu jedem Gesetz gibt es die zugehörige Kommentarliteratur, also einschlägige Meinungen renommierter Juristen, die zusammengefasst und gebündet die h.M., aber auch andere Auffassungen und Mindermeinungen wiedergibt. Die diese ist fundiert begründet, was man von Amateurmeinungen, die von Leuten stammen, denen zurecht fehlender Sachverstand vorgeworfen wird, nicht behaupten kann; letztere „Winkeladvokaten“ (jedenfalls kann man dies von solchen behaupten, die die Absicht hegen, sog. „Reichsbürger“ vor Gericht zu „verteidigen“, doch letztenendes stürzen sie diese mit ihrem Halb- und Nichtwissen noch viel mehr in den Abgrund!), sind Laien und verfügen meist über kein elementares und damit in jedem Fall über kein notwendiges akademisches Grundlagenwissen, dass man nur durch eine juristische Ausbildung, ein Studium der Rechtswissenschaften, erwirbt. Jura ist nicht umsonst ein volles akademisches Studium. Die Interpretation von Rechtsnormen unterliegt speziellen Vorgehensweisen; das hat nichts – wie sodann irrig unterstellt wird – mit „im Sinne des Systems oder der gerade herrschenden Macht“ zu tun, sondern vielmehr mit Anwendung wissenschaftlicher Methoden, also dem eigentlichen Handwerkszeug der Juristen – dabei ist es völlig egal, wie diese politisch eingestellt und persönlich denken mögen, denn ein elementares juristisches Basiswissen, das international gilt und immer vorausgesetzt wird, selbst wenn der Jurist sich nicht zu seinem Fachgebiet äußert, wird stets überall vorausgesetzt.

  116. GlobeHeinz said, on 08/02/2012 at 11:50

    In diesem Zusammenhang und nach diesen Maßstäben war auch der Vergleich des 2+4-Vertrages mit der Bibel völliger Unfug und zudem verfehlt, wenn von ruz fern jeglichen Verständnisses einer Unterscheidung zwischen rechtswissenschaftlicher und theologischer Quelle zwischen der Bibel und einem multilateralen völkerrechtlichen Vertrag keine macht. Wobei auch noch anzumerken ist, dass die Bibel in unserem aufgeklärten Kulturkreis sicherlich nicht das Maß aller Dinge ist.

    • ruz said, on 08/02/2012 at 22:55

      „Wobei auch noch anzumerken ist, dass die Bibel in unserem aufgeklärten Kulturkreis sicherlich nicht das Maß aller Dinge ist.“

      Ich weiss ja nicht welche Maßeinheit bei Ihren Ausführungen zu Grunde liegen, aber alleine 2,3 Milliarden angehörige des Christentums zuzüglich der Anheörigen des Judentums ergeben bei einer Weltbevölkerung von 7 Milliarden Menschen sicher eine Grösse die ein gewisses Maß seien kann – oder denken Sie nicht?

  117. Mistaa Dee said, on 08/02/2012 at 12:06

    @ globehainz, deswegen hatte ich mich entschuldigt. ich hatte in deinem vorangegangenen post ein wort überlesen und zwar “rechtlich“ . damit ergibt das natürlich einen anderen sinn. und was du schreibst ist damit völlig richtig.

    ich hoffe herr reichling wird meinen post von heute nacht bald freischalten. ich stehe zwischen den stühlen, tendiere aber im augenblick dazu dem ganzen keinen glauben zu schenken. das ist aber dem respekt von jdavis und meiner eigenen recherche geschuldet.

    es geht vor allem darum dem otto normal bürger so wie ich, verständlich zu erklären was sache ist. beide seiten behaupten eben sie hätten das nötige fachwissen und man muss halt als laie sich für eine entscheiden. wem glaubt man mehr? das wird nur funktionieren wenn man nicht beleidigt und überheblich wird. so wie jdavis! also dieser blog will doch aufklären, also bitteschön dann mal los

    • Mistaa Dee said, on 08/02/2012 at 12:10

      man sollte sich in einen laien reinversetzen und versuchen es mit seinen augen zu sehen. deswegen ist der bibelvergleich super. aus deiner sicht ist das natürlich anders

    • reichling said, on 08/02/2012 at 12:15

      Danke für den Hinweis. Ich hab den Kommentar freigeschaltet.

      Normalerweise ist nur der erste Kommentar eines neuen Schreibers freizuschalten. WordPress macht aber davon zwei Ausnahmen:

      1. In einem Kommentar befinden sich zwei oder mehr Verlinkungen auf andere Seiten
      2. Die IP weist auf eine gegenüber den früheren Kommentatoren geänderte Adresse des Kommentars hin.

      Wo war es auch in Ihrem Fall gewesen.

      Aber jetzt mal was ganz anderes. Internationale Verträge werden von Juristen der beteiligten Länder formuliert und sind in erster Linie für Juristen gedacht. Dann ist es nicht verwunderlich, wenn der Laie das eine oder andere falsch oder nicht versteht.

      Der Jurist bemüht sich, mit seinem Mandanten verständiges Deutsch zu sprechen, soweit er es noch kann. Aber untereinander benutzen Juristen durchaus ihre Fachwörter. Das ist so ähnlich wie beim Arzt. Dem Patienten gegenüber soll er sich verständlich ausdrücken können. Aber im Gespräch mit Kollegen muss er sich oft Fachausdrücke bedienen, um für ihn klar und verständlich zu ein. Der Umgangssprache fehlen eben die Worte, um bestimmte medizinische Sachverhalte eindeutig bezeichnen zu können. Genau so ist dies auf dem Gebiet des Rechts.

      Das hat nichts mit der Abgehobenheit der Juristen oder der Ärzte zu tun. Maurer haben wohl auch verschiedene Ausdrücke für die Werkzeuge Schaufel oder Hammer. Und jeder Ausdruck bezeichnet etwas geringfügig anderes.

  118. GlobeHeinz said, on 08/02/2012 at 12:26

    Miste Dee, ich behaupte, dass kein einziger Anwalt, der kein Winkeladvokat ist, dabei ist, der die Thesen der sog. „Reichsbürger“ für glaubwürdig hält. Belege Gegenteiliges! Ich habe da nämlich erhebliche Zweifel, ob dein Hörensagen überhaupt zutrifft. Und du solltest eigentlich selbst soviel Verstand haben und wissen, dass die Webseiten, Blogs und Foren, die diesen juristischen Unfug publizieren, von einander abschreiben. Da ist kein einziger ordentlicher Jurist dabei, der auch tatsächlich Jura studiert hat. Da kann man sich relativ sicher sein. Ansonsten belege deine Behauptung bitte! Denn ohne Beleg kann man diesem recht fadenscheinigen Vorwand, dass „auch noch jede Menge Anwälte dabei“ seien, die angeblich „die Meinung der Reichsideologen“ vertreten würden, keineswegs glauben.

    • GlobeHeinz said, on 08/02/2012 at 12:28

      Sorry, sollte natürlich Mistaa Dee heißen.

      • Mistaa Dee said, on 08/02/2012 at 13:03

        kein problem, ich verschreib mich hier auch die ganze zeit.

        will ich gerne tun. geb mir ein bischen zeit, muss gleich arbeiten. vlt könntest du im gegenzug versuchen vlt anhand von urteilen, kommentaren, etc zu belegen, wie der rechtsgrundsatz zum aufheben einer aufhebung ist.

        vlt schaut auch ein reichsideologe zu und kann seine auslegung mal versuchen zu belegen

    • GlobeHeinz said, on 08/02/2012 at 13:19

      Und ich möchte gern noch etwas in eigener Sache schreiben: Lies meine Beiträge bitte einfach nur nüchtern. Denke nicht, mal wolle dir etwas vorwerfen oder dass man dich von oben herab „abkanzelt“, denn das ist nicht der Zweck meiner Beiträge und dies will ich auch nicht. Bedenke aber bitte gleichfalls, dass es mit der Zeit enervierend sein kann, wenn Tag ein Tag im Internet dieselben Fragen beantwortet werden wollen und sich oft Beratungsresistenz beimischt (das ist jetzt nicht auf dich bezogen!) und die Menschen, die die Argumente der Reichsideologen für mehr glaubhaft halten als jene von renommierten Juristen in der Fachliteratur, sich oft sogar nicht überzeugen lassen wollen. Ja mehr noch: sie werfen Leuten, die ihre Meinungen für aus juristischer Sicht blanken Unsinn halten, dann auch noch vor, sie seien „Systemlinge“ oder Staatsschützer. Nur verkennt der Laie, dass es im Internet und speziell auf YouTube eine Menge rechter Gestalten gibt, die braune Hetzpropaganda betreiben. Es ist ja nicht unüblich, dass man den wesentlichen Charakter von Propaganda – subtil oder offensichtlich zu indoktrinieren – nicht erkennt, aber warum liest man dann nicht einfach ausländische Sekundärliteratur oder allgemein Quellen?
      Es ist wahrlich absurd zu behaupten, dass sich die ganze Welt miteinander verschworen haben soll nur um die Deutschen immer noch zu knechten zu gar im Sinne „reichsideologischer“ Interpretation besetzt zu halten, um das deutsche Volk zu „versklaven“. Glaub mir, so wichtig sind die Deutschen, ungeachtet Deutschlands politischer Macht in Europa und diesbezüglich vor allem des großen Einflusses auf wirtschaftlicher Ebene, dann doch wieder nicht.
      Man muss ebenso anmerken, dass insbesondere die USA und die Sowjetunion 1990 froh drum waren, endlich die Nachkriegszeit beerdigen zu können. Keiner von beiden – auch nicht Frankreich oder Großbritannien – hatten, als sich die politische Wende, die große Umbruchphase sich in Europa abzeichnete und sodann der Zusammenbruch des sozialistischen Lagers im Gange war, im Entferntesten ein Interesse daran, weiterhin den politischen Zankapfel Deutschland am Bein zu haben, insbesondere dann, wenn sie weitaus größere eigene Probleme – etwa die UdSSR innenpolitisch im eigenen Land – am Hals hatte. Als Deutschland wiedervereinigt wurde, als die leidige Frage der Grenzen endgültig durch völkerrechtliche Verträge – vor allem mit Polen – beantwortet und endlich die ungewisse Rechtslage Deutschlands geklärt war, waren mit dieser abschließenden Regelung in bezug auf Deutschland alle beteiligten Staaten froh. Endlich war das 50 Jahre währende Thema vom Tisch! Den vier alliierten Hauptsiegermächten lag damals gewiss nichts näher, als Gesamtdeutschland wieder als souveräner Nationalstaat in die Staatengemeinschaft zu entlassen.
      Wenn heute behauptet wird, Deutschland sei nicht souverän, dann stimmt dies zum Teil (so wie auch in Schäubles Rede); doch hier ist zu differenzieren zwischen freiwilliger Übertragung von Hoheitsrechten deutscherseits an zwischenstaatliche Institutionen wie solche der EU, um als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa mitzuwirken, sowie einer von außen durch andere Staaten eingeschränkten Souveränität, die aus einem verloren Krieg herrührt. Ersteres kann von allen Staaten der Welt, die sich in kollektiven Bündnissen und insbesondere dem Staatenverbund der EU befinden, behauptet werden, denn wirklich in ihrer Handlungsfreiheit souveräne Nationalstaat gibt es nirgendwo auf der Welt mehr, und selbst Russland und China können nicht unbeachtet der Außenpolitik und Lage in der Welt walten und schalten, wie ihnen beliebt, ohne sich dabei – wie derzeit – Protest einzufangen. Diese Zeiten sind seit 1945 vorbei. Was Letzteres anbelangt – also die Einschränkung der Souveränität durch einen ausländischen Staat bzw. einer Siegermacht – so ist dies im Falle Deutschlands mit den vier Mächten seit 1990 Geschichte. Deutschland hat vielmehr von sich heraus klargestellt, dass es lieber in einem vereinten Europa bestehen will: die Zeiten autarker Nationalstaaten sind wie gesagt längst vorbei.

      • Mistaa Dee said, on 08/02/2012 at 15:31

        wenn diese latenten unterstellungen nicht dabei wären, würde ich mich auch nicht angegriffen fühlen „fadenscheiniger vorwand„ das hat mit sachl

      • Mistaa Dee said, on 08/02/2012 at 15:39

        ups, schreibe vom handy…meinte das es nicht bes. sachl. ist wenn man solche bemerkungen mit einfügt. und wenn fragen nerven, einfach nicht drauf antworten, ok?

  119. GlobeHeinz said, on 08/02/2012 at 16:09

    Nicht die Fragen als solche sind enervierend, sondern die Sturrheit und Besserwisserei von Laien, die meinen, sie wüssten es besser – obwohl dem so nicht ist, wenn man ihre Argumente mal genauer unter die Lupe nimmt und rein objektiv betrachtet und analysiert – als etwa renommierte Juristen im völkerrechtlichen Schrifttum, also Experten auf dem Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Darum geht’s. Die Reichsideologen oder vergleichbare behaupten, angeblich Ahnung von einer Sache zu haben, obwohl sie nachweislich ihrer Kommentare und Aussagen, die in der Regel auf grundlegend falschen Annahmen, einem oft verqueren, merkwürdigen Rechtsverständnis und Fehlschlüssen in der jeweiligen Sache beruhen, zu unlogischen Aussagen und Ergebnissen kommen. Wenn man schon Laie ist und damit von vornherein – allein der Tatsache geschuldet, dass man in diesem Fall Jura nicht studiert hat – juristische Defizite hat, dann kann es aus Sicht von Leuten, die auf die unsinnigen Behauptungen der Reichsideologen und oftmals Propagandisten aufmerksam machen wollen, ziemlich frustrierend sein, wenn Laien meinen, sie könnten ohne Fachwissen Rechtsnormen auslegen, wie sie lustig sind. Das wird und kann nicht klappen, weder hier noch anderswo auf der Welt. Es gibt den Spruch „Schuster bleib bei deinen Leisten“, der ist weder arrogant noch beleidigend gemeint, sondern schlicht und ergreifend sachlich, dass ein Amateur einem Experten – allein vom Kenntnisstand aus betrachtet (das hat weder etwas mit persönlicher Intelligenz noch dem herrschenden System zu tun!) – fachlich nicht das Wasser reichen kann. Natürlich können Laien Denkanstöße geben und auf etwaige Missstände aufmerksam machen, aber eben auch nur insoweit, als nach Tatsachen überhaupt welche bestehen, wenn man wissenschaftliche Maßstäbe (und diese sind letztlich notwendig und ausschlaggebend) anlegt.
    Wenn lediglich vom Hörensagen etwas behauptet und nachgeplappert wird, nur weil’s im Internet steht – das ja achsoooo seriös und in jeder Hinsicht reputable Informationsquelle ist, gell (*Ironie*) – dann wirkt es ziemlich lächerlich, wenn, nachdem man diese Leute auf eklatante Fehler in ihren Gedankenkonstrukten hinweist, weiterhin auf rechtlich haltlosen Behauptungen bestanden wird oder diese immer wieder wiederholt werden, obwohl sie längst als falsch entlarvt worden sind. Ich finde, als Laie sollten man über soweit Einsicht verfügen, dass man seine Meinung zwar durchaus schreiben und sagen kann, aber nicht über die von Experten stellt. Das wirft nämlich letztenendes kein gutes Licht auf die eigene Glaubwürdigkeit.

    • ruz said, on 08/02/2012 at 23:47

      „Ich finde, als Laie sollten man über soweit Einsicht verfügen, dass man seine Meinung zwar durchaus schreiben und sagen kann, aber nicht über die von Experten stellt. Das wirft nämlich letztenendes kein gutes Licht auf die eigene Glaubwürdigkeit.“

      Vor 500 Jahren wussten Experten das die Erde eine Scheibe und der Mittelpunkt des Universums ist. Noch vor 40 Jahren lehrten die Experten das Atom mit seinen Bestandteilen ist das kleinste was es gibt. Vor 20 Jahren sagten die Experten unsere Michstrasse ist das Universum. Es sind 1000 Sachen die man aufzälen könnte und bestimmt dutzende wo gestern noch alles anders war. Und eben genau das ist es was ich meine. Einfach mal einen Schritt zurück treten und das Bild als Ganzes betrachten. (Nicht nur die Auslegung von deutscher Seite)

      „das hat weder etwas mit persönlicher Intelligenz noch dem herrschenden System zu tun!“

      Auch das sehe ich anders. Das jeweils herrschende System wird immer alles unternehmen um seine Macht zu festigen und zu erhalten. Dazu ist jedes Mittel recht. Egal in welchem System auch immer.( Die letzte Bundestagswahl mit ihren Wahlversprechen sind wohl das beste Beispiel)
      Natürlich kann ein Laie dem Experten nicht das Wasser reichen, aber genau da ist es am Experten die Sachen noch mal zu hinterfragen (auf beiden Seiten) und nicht festgefahrene Dogmen nachzuplappern. Nur der Experte ist mit seinem Wissen in der Lage alle Zweifel auszuräumen. Dies gelingt aber nur mit Kompetenz und Verständnis für den Laien und nicht mit Arroganz und Überheblichkeit! Der Experte sollte nicht vergessen das er auf Otto-Normalbürger angewiesen ist – gäbe es den nämlich nicht so hätte auch der Experte keinerlei Daseinsberechtigung. Man kann das Anligen eines Laien nicht einfach mit den Worten: „Das vestehst du eh nicht“ abwiegeln!

      • reichling said, on 09/02/2012 at 13:41

        Es gehört zwar nicht unbedingt zum Thema, aber wenn es schon mal angesprochen worden ist, bitte schön

        Vor 500 Jahren wussten Experten das die Erde eine Scheibe und der Mittelpunkt des Universums ist.

        Seit rund 2500 Jahren ist für die gebildete Schicht der Menschheit klar, dass die Erde eine Kugel ist. Was nicht klar war, steht sie im Mittelpunkt des Universums fests und kreisen Sonne, Mond und Planeten um sie, oder kreist die Erde um die Sonne. Gegen die letztere Annahme sprach, dass die Erde dann auch um ihre Achse rotieren müsste, und dies einmal pro Tag, um Tag und Nacht zu erklären. Bei bekanntem Erdumfang konnte man leicht die Rotationsgeschwindigkeit der Erde auf jedem Punkt ausrechnen. Und die war so hoch, dass, nach damaligem physikalischem Erkenntnisstand, alles, was nicht fest mit der Erde verbunden ist, ins Weltall katapultiert werden müsste. Eine wissenschaftliche Erklärung, warum dies nicht so ist, fand nur Isaak Newton mit der Gravitationstheorie.

        Noch vor 40 Jahren lehrten die Experten das Atom mit seinen Bestandteilen ist das kleinste was es gibt.

        Bereits 1898 wurden die Elektronen entdeckt. 1909 wurde man sich über die Existenz des Atomkerns klar. In den dreißiger Jahren wurde klar, dass dieser Kern aus Protonen und Neutronen besteht. Und 1938 war dank der Experimente von Otto Hahn klar, dass dieser Atomkern gespalten werden kann. Das ist alles schon ein bisschen länger als 40 Jahre her.

        Vor 20 Jahren sagten die Experten unsere Michstrasse ist das Universum.

        Anfang der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts konnte der amerikanische Astrnom Edwin Hubble mit dem neuen 2,5-m-Hooker-Teleskop auf dem Observatorium Mt Wilson in M 31, dem Andromedanebel, einzelne Sterne erkennen. Durch das Studium dieser Sterne wies er 1923 nach, dass M 31 weit außerhalb unserer Milchstraße liegt. M 31 wurde als eigenständiges Milchstraßensystem erkannt. Und dies galt auch für alle anderen Spiralnebel. Von diesem Zeitpunkt an klar, dass unsere Milchstraße nur ein winziger Teil des Universums ist, aber noch lange nicht das Universum selbst.

        Es sind 1000 Sachen die man aufzälen könnte und bestimmt dutzende wo gestern noch alles anders war. Und eben genau das ist es was ich meine. Einfach mal einen Schritt zurück treten und das Bild als Ganzes betrachten. (Nicht nur die Auslegung von deutscher Seite)

        Von den 1000 Sachen, die man aufzählen könnte, haben Sie gerade mal drei Sachen genannt. Wenn Sie wieder mal einen Schritt zurücktreten, um das Bild als Ganzes zu betrachten, sollten Sie sich vielleicht eine geeignete Brille aufsetzen. Sonst sehen Sie wieder alles falsch.

  120. Mistaa Dee said, on 08/02/2012 at 17:15

    wo du recht hast hast du recht! jetzt wo ich mich eingehend mit dem thema beschäftigt habe fallen mir diese dinge auch immer mehr auf. nur sehe ich aber auch das sog. expertenmeinungen nicht immer das gelbe von ei sind. ich verlass mich da lieber auf meinen gesunden menschenverstand. das soll jetzt auch nicht abwertend gemeint sein, aber die erfahrung habe ich nun mal gemacht. und deswegen bleibe ich kritisch und hinterfrage

    • Mistaa Dee said, on 08/02/2012 at 21:16

      hier schon mal auf die schnelle http://www.politaia.org/wichtiges/neues-von-rechtsanwalt-ramm-–-weiterer-fall-im-brd-schwindelimperium/

      ziemlich am anfang hatte ich noch ein video verlinkt wo man sich fragt, wenn das alles spinnerei ist, warum werfen die den nicht hochkantig aus dem gericht…
      ok er hat sich nicht als anwalt bez. aber die gerichtsvollzieherin macht einen sehr unglücklichen eindruck

      bedenke immer dabei die perspektive des laien….

      erst mal so viel.

      wie siehts aus, bekomm ich jetzt auch schon mal ein beleg aus dem man den rechtsgrundsatz der aufhebung einer aufhebung erkennen kann?

      später dann noch mehr von meiner seite

      • ruz said, on 08/02/2012 at 23:19

        Zum 2+4 Vertrag ist dieser Link zu einem Video auf der selben Seite auch recht interessant.

        http://www.politaia.org/politik/deutschland/2-plus-4-vertrag-kein-friedensvertrag-alexej-fenenko-video-von-rt/

        Dazu hätte ich gerne mal eine Interpretation von Herrn GlobeHeinz.
        Sollten Sie natürlich mit ausschweifenden Worten schreiben dass das alles Schwachsinn ist kann ich auf den Kommentar auch verzichten. Es ist doch aber interessant wie eine der 4 Siegermächte eben diesen Vertrag interpretiert, oder?

      • reichling said, on 09/02/2012 at 10:02

        Auch wenn die Frage an Herrn Globe gerichtet ist, will ich doch kurz darauf eingehen. Zunächst einmal halte ich politeia.org nicht für eine seriöse Quelle. Alexej Fenenko hat in Russland kein politisches Amt inne. Und er hat nicht für die russische Regierung gesprochen.

        Es hat übrigens niemand behauptet, dass der 2+4-Vertrag ein Friedensvertrag ist. Er ist der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland. Was soll dann noch in einem Friedensvertrag geregelt werden? Nach welcher völkerrechtlichen Bestimmung kann ein Krieg nur durch einen Friedensvertrag beendet werden? Im Potsdamer Abkommen ist an keiner Stelle von einem Friedensvertrag mit Deuschland die Rede. Es wird aber von einer Friedenskonferenz und einer Friedensregelung gesprochen. Und der 2+4-Vertrag ist unzweifelhaft diese Friedensregelung.

      • kortikum said, on 09/02/2012 at 21:42

        hr. fenenko scheint mir kein kenner der materie zu sein, denn zum einen lässt er eine begründung seiner these, dass der 2+4 vertrag juristisch kein friedensvertrag sei, völlig vermissen und zum anderen irrt er in der annahme, deutschland hätte das recht als ständiges mitglied des un sicherheitsrates kernwaffen zu besitzen, nur weil die anderen ständigen mitglieder (china, frankreich, su, uk, usa) auch welche haben. er übersieht hierbei, dass deutschland den atomwaffensperrvertrag unterzeichnet hat. die 5 ständigen mitglieder haben dies zwar auch, jedoch waren sie bereits vor unterzeichnung eine „atommacht“ und geniessen quasi „bestandsschutz“.
        im übrigen widerspricht er sich selbst, wenn er zum einen sagt (bei 1:53 in o.g. video): „nach der unterzeichnung dieses vertrags, wurde die vollständige souveränität deutschlands wieder hergestellt.“, er andererseits aber anführt, dass aus dem bonner vertrag von 1952 noch einschränkungen der souveränität bestünden. vertragspartner diese vertrages (auch „deutschlandvertrag“ genannt) waren die westmächte (frankreich, uk und usa) und die brd.
        wenn wir nun artikel 7 des 2+4 vertrages vom 12.09.1990 betrachten, lesen wir:

        (1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
        (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

        da lt. absatz 1 auch die westmächte ihre rechte hier beenden, werden somit auch etwaige einschränkungen aus dem vertrag von 1952 obsolet.

  121. Mistaa Dee said, on 09/02/2012 at 11:03

    zur Erinnerung, es ging nicht um rechthaberei.
    wer was wie seriös hält ist irrelevant. die frage ist was denkt der laie?

  122. Kristin Globzsch said, on 09/02/2012 at 13:04

    Was der Laie denkt, ist absolut irrelevant. Aufgrund fehlender Sach- und Fachkenntnis kann der Laie einen rechtlichen Sachverhalt gar nicht ordentlich bewerten und interpretieren. Dieser o.g. Russe ist auch ein Laie und kein Jurist, von daher ist seine subjektive Meinung ebenso unbedeutend. Als nächstes bringt ihr wohl noch die Meinungen eurer Großmütter, oder??

    • Mistaa Dee said, on 09/02/2012 at 13:32

      sorry kristin, aber du scheinst nicht verstanden zu haben. wenn 40 millionen laien diesen thesen folgen würden, wäre es ganz sicher nicht mehr irrelevant.

  123. Kristin Globzsch said, on 09/02/2012 at 13:42

    Falsch, denn der ausschlaggebend Punkt ist und bleibt : eine Laienmeinung ist unbedeutend, egal wieviel Laien sie vertreten. k.globzsch1968@freenet.de Falsch, denn der ausschlaggebend Punkt ist und bleibt : eine Laienmeinung ist unbedeutend, egal wieviel Laien sie vertreten. k.globzsch1968@freenet.de Falsch, denn der ausschlaggebend Punkt ist und bleibt : eine Laienmeinung ist unbedeutend, egal wieviel Laien sie vertreten. k.globzsch1968@freenet.de

    • Mistaa Dee said, on 09/02/2012 at 19:46

      die rechtl. relevanz hatte ich doch nicht i. frage gestellt. aber wenn millio. von deutschen der these folgen würden ergibt sich daraus eine politische. dabei wollte ich auch nur aufzeigen das es für einen laien eben auch schwer ist zu erkennen ob das schwachsinn ist. denn die reichsideologen haben auch anwälte, polizisten etc… die die these vertreten. dabei wollte globeheinz beweise ob da wirklich anwälte dabei sind

  124. kortikum said, on 09/02/2012 at 21:14

    ich habe den eindruck, dass die kritiker hier vorwiegend in abwandlung eines werbeslogans lediglich nach dem motto „nur wo friedensvertrag drauf steht, ist auch friedensvertrag drin“ argumentieren.
    dass es sich bei dem, gemeinhin als 2+4 vertrag genannten „vertrag über die abschließende regelung in bezug auf deutschland“ um eine friedensvertragliche regelung (s.a. „potsdamer abkommen“ und „deutschlandvertrag“ ) handelt, ergibt sich schon aus der präambel des vertrages, die, durchzogen vom gedanken des friedens, dies alleine schon an sechs stellen klar zum ausdruck bringt.

    vielleicht könnte ja mal einer der kritiker erläutern, was dem 2+4 vertrag seiner meinung nach zu einem „echten“ friedensvertrag noch fehlt und das anhand eines „echten“ friedenvertrages vergleichend aufzeigen.

  125. ruz said, on 09/02/2012 at 21:43

    Guten Abend Herr Reichling,

    danke für die ordentliche Aufklärung und umfangreiche Recherche. So genau wollte das aber keiner wissen.
    Sie schiessen wieder mal am Ziel vorbei. Es gieng hier nicht um die Fakten (deswegen gab es von meiner Seite auch keine genauen Zahlen) sondern um das Prinzip. Das Prinzip dass das was gestern noch richtig war eben heute schon falsch sein kann. Leider haben Sie das nicht verstanden und lassen statt dessen wieder mal den Oberlehrer raushängen. Soviel zum Thema Weitsicht.

    „Bereits 1898 wurden die Elektronen entdeckt. 1909 wurde man sich über die Existenz des Atomkerns klar. In den dreißiger Jahren wurde klar, dass dieser Kern aus Protonen und Neutronen besteht. Und 1938 war dank der Experimente von Otto Hahn klar, dass dieser Atomkern gespalten werden kann. Das ist alles schon ein bisschen länger als 40 Jahre her.“

    Riiiiichtig, jedoch sprach ich vom Atom und seinen Bestandteilen, zudem zweifelsohne die Elektronen und der Atomkern gehören. Quarks alledings waren zu diesem Zeitpunkt eher unbekannt bzw nicht nachgewiesen, oder?
    Übrigens endekte Isaak Newton die Gravitationsgesetze und nicht die Theorie, weil eine Theorie nur solang eine Theorie ist bis sie bewiesen wurde. Isaak Newton jedoch bewies mit seiner Arbeit die Gravitation, besser noch – er konnte sie berechnen!
    Soweit ich mich erinnere hat sich Hubble mit der Rotverschiebung der Sterne befasst die er letztendlich nachweisen konnte und somit bewies das sich das Universum ausdehnt und zwar mir zunehmender Geschwindigkeit. Von der Arbeit zum M31 weis ich nichts. Übrigens würde ich die Bezeichnung Galaxie der Bezeichnung Spiralnebel vorziehen da leider nicht alle Galaxien jenseits der Milchstrasse Spiralform haben.
    Sind wir uns wenigstens in diesem Punkt einig?

    „Alexej Fenenko hat in Russland kein politisches Amt inne. Und er hat nicht für die russische Regierung gesprochen. “

    Ihrer Aussage nach sind also nur solche Experten aussagekräftig die ein politisches Amt bekleiden und für die Regierung sprechen. Alle anderen Experten sind demzufolge ( @ Kristin Globzsch – egal ob Jurist, Experte oder Laie) Dummschwätzer die man nicht ernst nehmen darf. Alexej Fenenko ist Sicherheitsexperte. Ob die Quelle jetzt seriös ist vermag ich nicht zu beurteilen. Offensichtlich aber stammt dieses Video aus dem russischen Fernsehen und nicht aus der Zentrale der Reichsideologen…
    Die Quelle ist übrigens YouTube und nicht Politaia.org – die haben das Video nur verlinkt.

    • ruz said, on 09/02/2012 at 22:14

      Nachtrag zu Hubble, Sie haben recht mit der Arbeit zu M31. Hab mich grad mal schlau gemacht, einfach faszinierend…

  126. Mistaa Dee said, on 10/02/2012 at 01:50

    Wäre jemand so freundlich und könnte mir sagen ob meine Laieninterpretation richtig ist? Ich versuch es jetzt mal selbst. Bzgl. Aufhebung einer Aufhebung!!!

    Ich stelle es mir nämlich so vor das eine Aufhebung das entsprechende Gesetz löscht. Dann ist es nicht mehr existent sozusagen und wenn danach das aufhebende Gesetz ebenfalls aufgehoben wird, dann ist das aufhebende Gesetz gelöscht.

    Demnach sollte dann kein Gesetz mehr vorhanden sein Das wieder in Kraft treten kann. Es wurden also das ursprüngliche und das darauf folgende aufhebende Gesetz gelöscht, ausradiert oder wie soll man sagen, in Luft aufgelöst.

    so klingt es für mich logisch!

    so wie man hier bei Art. 75 sehen kann:

    http://dejure.org/grundgesetz-synopse.php

    korrekt??

  127. ruz said, on 12/02/2012 at 20:34

    Guten Abend, ich bin grad beim stöbern von Gesetzestexten und bin dabei über Art. 23 GG in der Fassung vom 01.09.06 gestolpert. Ich hätte da mal eine Frage an alle Juristen in diesem Board.
    Doch zuerst der Gegenstand:

    „(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.“

    An sich ist schon klar was da steht. Aber kann mir jemand die Bedeutung dieses Satzes erklären:

    „Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.“?

    Ist es das wonach es klingt, oder verstehe ich hier etwas falsch?

  128. GlobeHeinz said, on 12/02/2012 at 20:38

    Meine Güte!! Sie sind ja soooooo ein Blitzmerker! DAVON schreiben wir doch schon die ganze Zeit, wenn wir die Frage der Souveränität bzw. auf den Sachverhalt der staatlichen Souveränität Deutschlands eingehen!!!! Meine Güte. Ach ja, ich verstehe, jetzt erst wagt ruz ein Blick ins Gesetz, ist aber ganz früh!

    • ruz said, on 12/02/2012 at 20:54

      Danke für die schnelle Antwort. Ihren Sarkasmus können Sie stecken lasssen, den will nämlich keiner hören.
      Sollten Sie nicht in der Lage sein auf eine Frage eine ordentliche, inhaltlich korrekte Antwort zu geben so lassen Sie Ihr blödes gequatsche! Bedenken Sie aber auch das auf dieser Basis keine ordentliche Diskusion zu führen ist – was eigentlich das Ziel dieses Boards sein sollte… Arroganz und Überheblichkeit bringen uns nicht weiter!
      Ich bin, ähnlich wie Mistaa Dee, geneigt den Reichsideologen den Rücken zu kehren und der Seite der Juristen meinen Glauben zu schenken. Mit solch blöden Kommentaren zertreten Sie ganz schnell dieses zarte Pflänzchen…

  129. GlobeHeinz said, on 12/02/2012 at 21:08

    Jaja…blalblabla… Inhaltlich war mein ernst gemeinter Hinweis an Sie durchaus korrekt. Es ist ja insbesondere ein Ausdruck Deutschlands staatlicher Souveränität, nach Art. 23 I GG seine Hoheitsrechte an zwischenstaatliche Institutionen wie der EU abzutreten – also ganz auf freiwilliger Basis seine eigene nationale Souveränität insoweit einzuschränken, als Deutschland sich Institutionen des Staatenverbunds der EU unterwirft. Somit gilt GENAU DAS, was in Schäubles Rede enthalten ist. Kein Nationalstaat – in diesem Fall Deutschland – war seit Gründung der EG, später EU wirklich frei in seiner Handlungsweise und souverän in seinen Entscheidungen, da heute jeder EU-Mitgliedstaat an die EU und ihre Vorschriften gebunden ist. Deutschland hatte sich 1945 bzw. dann 1949 in Gestalt der Bundesrepublik bereits dazu entschieden, sich künftig diesen zwischenstaatlichen Einrichtungen unterwerfen zu wollen. So schaut’s aus.

    Doch stellen Sie sich vor, ruz, das ist Absicht. Es soll sogar Staaten geben, die bitten geradezu für eine Aufnahme in die EU, wie jüngst Kroatien oder schon seit eh und je die Türkei. Und erst vor einigen Jahren gab es eine groß angelegte EU-Osterweiterung. Stellen Sie sich vor, ruz: alle diese Staaten geben freiwillig (!) ihre nationalstaatliche Souveränität für die EU auf!

    • GlobeHeinz said, on 12/02/2012 at 21:14

      Und besser noch: es bleiben alle Staaten auch Staat. Will heißen: Nur weil ein Staat Eingriffe in sein innerstaatliches Recht erlaubt bzw. Hoheitsrechte an zwischenstaatliche Einrichtungen überträgt, mindert das ja keineswegs seinen Staatscharakter. Er ist halt dann als Mitgliedstaat kein solch souveräner Staat mehr, der er als Nationalstaat wäre, wenn er bestimmte seiner Hoheitsrechte nicht übertragen hätte. Folglich ist auch die Bundesrepublik Deutschland zweifelsohne ein Staat, aber zurecht einer, dessen Souveränität zwar ihm voll zugestanden wurde, er diese aber eigenmächtig – und insoweit also souverän – einschränken läßt. Und in diesem Sinne muss – oder meinetwegen: sollte – man Schäubles Rede lesen.

  130. ruz said, on 12/02/2012 at 21:39

    Danke, und wenn man mal von dem Buchstabensalat am Anfang absieht war das doch ne ordentlich Antwort – wars so schwer? (Wenns auch nicht ganz ohne dem zynischen Unterton geht)

    „Doch stellen Sie sich vor, ruz, das ist Absicht. Es soll sogar Staaten geben, die bitten geradezu für eine Aufnahme in die EU, wie jüngst Kroatien oder schon seit eh und je die Türkei. Und erst vor einigen Jahren gab es eine groß angelegte EU-Osterweiterung. Stellen Sie sich vor, ruz: alle diese Staaten geben freiwillig (!) ihre nationalstaatliche Souveränität für die EU auf!“

    Ungarn haben Sie vergessen. Über das Warum brauchen wir eigentlich nicht diskutieren, oder?

    Worüber wir diskutieren sollten ist warum wurde das deutsche Volk zu solchen Entscheidungen mit dermaßen Reichweite nicht gefragt? Nicht mal ansatzweise. Und sagen Sie nicht: Sie haben sie ja gewählt.
    Ich kann mich nicht erinnern das im Wahlkampf (Wahlprogramm) irgendeiner Partei je stand:“ Wir geben unsere Souveränität auf und ordnen uns der EU(EG) unter.
    Natürlich haben solche Staaten auch Staatscharakter, wenn auch nur noch teilsouverän…
    Und wieder der Vergleich zu den Grossen (auch Siegermächten).
    Die USA, Russland und auch China sind durchaus Souveräne Staaten die sich niemanden unterordnen, vieleicht der UN was aber mit der EU nicht zu vergleichen ist. Sie treten ja keine Hoheitsrechte ab!
    Der letzte Eklat im UN-Sicherheitsrat ist wohl das beste Beispiel dafür, oder sehe ich das falsch?

    • JDavis said, on 12/02/2012 at 22:45

      Ich kann mich nicht erinnern das im Wahlkampf (Wahlprogramm) irgendeiner Partei je stand:” Wir geben unsere Souveränität auf und ordnen uns der EU(EG) unter.

      Jede ernstzunehmende Partei schreibt in ihr Wahlprogramm, wieviel europäische Integration sie anstrebt, wo für sie die Grenzen sind und welches Europa sie will. Bsp. CDU-Grundsatzprogramm, Seite 99 bis 105.

      Die USA, Russland und auch China sind durchaus Souveräne Staaten die sich niemanden unterordnen

      Großbritannien und Frankreich dagegen schon. Es ist halt alles eine Frage, welche Politiker man sich wählt (wenn man sie denn wählen darf). Daß der durchschnittliche Russe oder Chinese deswegen mehr persönliche Freiheit oder irgendwelche anderen Vorteile hat, weil sich sein Staat noch so richtig schön souverän geriert, glaub ich aber auch nicht.

      • ruz said, on 12/02/2012 at 23:34

        Großbritannien?

  131. GlobeHeinz said, on 13/02/2012 at 16:22

    Großbritannien ist ein EU-Mitgliedstaat. Nur weil die Briten nicht den Euro als Währung, sprich nicht in der Euro-Zone sind, mindert das ja nicht die Tatsache, dass auch Großbritannien sich in bestimmten Fragen und Angelegenheiten EU-Institutionen und -Organen unterwirft.

    Und Großbritannien war – ebenso wie die USA, UdSSR oder Frankreich (letzteres ist übrigens genauso souverän oder „nicht-souverän“ in EU-Angelegenheiten wie Deutschland, da gibt es keinen Deut Unterschied!) – eine der früheren Vier Mächte und damit alliierte Siegermacht.

    Außerdem würde ich doch mal behaupten, dass sowohl Deutsche, als auch Briten und Franzosen weitaus freier in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und im Ausdruck ihres politischen Willen leben können als etwa Chinesen oder Russen. Ihr Vergleich, ruz, mit China und Russland ist in meinen Augen absurd, da Sie äußerst weltfremd autoritäre Regime beschönigend darstellen oder ihnen mehr Souveränität zuschreiben, in gleichem Atemzug aber nicht auf die Unterdrückung des eigenen Volkes, die Drangsalierung und Verfolgung der Opposition oder die eingeschränkte Presse- und – im Falle Chinas – fehlende Meinungsfreiheit abheben! Das ist schon eine sehr skandalwürdige einseitige Betrachtungsweise, die Sie hier anlegen.

    • GlobeHeinz said, on 13/02/2012 at 16:34

      Ich bin froh in Deutschland zu leben und frei meine Meinung äußern zu dürfen. In China oder Russland würde ich schon längst verfolgt werden und im Knast sitzen, wenn ich mich gegen den Staat wenden würde. Hier in Deutschland läßt man die Reichsideologen ihren unglaubwürdigen Quark sabbern, aber noch mehr: wir sind tolerant, die Menschen und Bürger besitzen Grundrechte und sie haben in keiner Weise eine Drangsalierung oder Verfolgung durch den Staat (wie es aber in China oder Russland der Fall wäre!) zu befürchten, wenn sie nur ihre Meinung äußern, als „Winkeladvokaten“ blödsinnige Weblogs und Internetforen betreiben und diese oder der Inhalt ihrer Äußerungen vorrangig nicht als Volksverhetzung, Nazi-Sympathie oder als Verletzung von Gesetzen zum Jugendschutz aufzufassen sind.

      Seehofer hat erst kürzlich den populistischen Vorschlag gemacht, das deutsche Volk solle per Volksabstimmung über das weitere Vorgehen in Sachen Euro-Rettung abstimmen. Die Frage ist aber, ob es Deutschland ohne Euro – und wir sitzen nunmal jetzt mit im Boot! – wirklich besser ginge als mit. Ich habe da so meine Zweifel.

    • ruz said, on 13/02/2012 at 20:09

      Kurze Zwischenfrage:

      „Und Großbritannien war – ebenso wie die USA, UdSSR oder Frankreich (letzteres ist übrigens genauso souverän oder “nicht-souverän” in EU-Angelegenheiten wie Deutschland, da gibt es keinen Deut Unterschied!) – eine der früheren Vier Mächte und damit alliierte Siegermacht.“

      Ist Frankreich wirklich eine Siegermacht? Wurde Frankreich nicht von den Amerikanern und den Engländern befreit? Betonung liegt auf befreit! Wenn man aber befreit wird kann man dann Sieger sein?

      • GlobeHeinz said, on 14/02/2012 at 09:42

        Frankreich wurde zwar befreit, doch im Exil gab es während des Krieges Charles de Gaulle und seine Anhänger, sodass dieser sodann unmittelbar nach der Befreiung von Paris am 25. August 1944 die Provisorische Regierung der Französischen Republik aufbauen konnte und Frankreich, nachdem dieses Anfang September 1944 komplett befreit war.
        Frankreich war an der Konferenz in Potsdam zwar nicht beteiligt, stimmte den Potsdamer Beschlüssen jedoch in sechs verschiedenen Schreiben vom 7. August 1945, jeweils gerichtet an die drei Mächte, unter Vorbehalten zu. Damit wurde es zur vierten der Vier Mächte und nachträglich zur Siegermacht über Deutschland als Ganzes erklärt; dadurch wurde es als viertes Mitglied am Alliierten Kontrollrat beteiligt und ihm 1945 auch eine französische Besatzungszone zugestanden. Auch im Deutschlandvertrag bis 1990 war es eine der Drei Mächte.

        http://www.dhm.de/lemo/html/wk2/kriegsverlauf/vormarschfrankreich/index.html

  132. GlobeHeinz said, on 13/02/2012 at 19:57

    Schaut bzw. hört euch folgende Rede Helmut Schmidts, des renommiertesten deutschen Staatsmannes der Gegenwart, an. Dort beantwortet er alle entscheidenden Fragen und geht insbesondere auf die unweigerliche Notwendigkeit zur Integration Deutschlands in Europa und die europäische Integration ein (ca. 0:11:00).

    Auch explizit auf die Notwendigkeit des Art. 23 Abs.1 GG geht Schmidt hinreichend ein (0:33:00).

    Eine Lehrstunde deutscher Geschichte und deutscher Politik! Unbedingt empfehlenswert!!

    • GlobeHeinz said, on 13/02/2012 at 19:59

      Komplett anschauen ist Pflicht, wenn man die Zusammenhänge begreifen will, warum Deutschland den Euro hat in wichtiger Bestandteil der europäischen Integration sein und bleiben muss.

      • GlobeHeinz said, on 13/02/2012 at 20:00

        „…Euro hat und wichtiger Bestandteil…“

    • ruz said, on 13/02/2012 at 20:11

      Zieh ich mir rein, aber nicht heute. Sorry keine Zeit…

    • Der Reichsdepp said, on 05/11/2012 at 20:19

      Schmidt ist doch ein Bilderberger oder etwa nicht?

  133. Rechte Meinung said, on 16/02/2012 at 23:05

    Wollte mal was zum VF Video schreiben.

    Ich selber bin rechts, mein ganzes Leben sogar — wollte mal meinen, nicht jeder Mensch der eine rechte Gesinnung hat ist gleichzeitig ein Terrorist. Es ist in der Tat eine Verachtung von Menschen, will man diese vollkommen ohne jeden Grund einfach weil sie anders sind in die Luft jagen!

    – Selbstverständlich, ich mag auch keine Antifa. Aber es gibt noch immer den Grundsatz: Mann gegen Mann!

    Einfach Sprengstoff zu nehmen, um damit irg. welche Menschen zu sprengen, die man selbst vielleicht gar nicht kennt, – hat nichts mit Ehre zutun. Rein überhaupt gar nichts mehr!

  134. Rechte Meinung said, on 16/02/2012 at 23:14

    Sollte das stehen bleiben, denn es ist ja ein Kanal/Blog von einem Gegner, der halt andere Meinung hat, darum erwartet man das nicht,

    Deutschland hat extreme Probleme! Da haben wir, nämlich „jeder“ der nicht korrumpiert ist, eine Aufgabe zu erfüllen und können gar nicht anders als zusammen zu halten. Egal an welcher Stelle.

    Das Land und sein Volk wird hier fertig gemacht von den höhsten Stellen aus. Lasst daher die Kleinkriege nach Möglichkeit pls. außen vor. Danke.

    • Kristin Globzsch said, on 17/02/2012 at 09:37

      Das Land und das Volk würden hier fertig gemacht? Ja von wem denn?? Etwa von Außerirdischen? Mensch, wach auf! Auch die Politiker gehören zum Volk und sind damit Bestandteil von diesem, ja von uns. Willst du eine andere Politik, ein anderes politisches System, dann muss die Mehrheit der Wahlberechtigten eben andere Politiker wählen. Sowas nennt sich dann parlamentarische Demokratie. Nur irgendeine Minderheit fühlt sich verfolgt, merkwürdigerweise heute aber die, die am liebsten wieder einen autoritären Staat haben wollen, damit sie ihre Mindermeinung über die der anderen, der Mehrheit stellen können. So läuft das aber nicht in einer Demokratie! Und Deutschland ist nun mal eine reprä6sentative Demokratie, genau. genommen eine Parteiendemokratie. Willst du, dass sich hier was ändert, muss mit demokratischenn Mitteln das Volk überzeugt werden, denn dieses war vor

      • Kristin Globzsch said, on 17/02/2012 at 09:46

        repräsentative Demokratie sollte es oben heißen.

        Fortsetzung letzter Satz: …vor 64 Jahren am Zug, als es sich das Grundgesetz gab. Dieses ist die beste Verfassung, die Deutschland in seiner wechselvollen Geschichte jemals hatte.

  135. ruz said, on 18/02/2012 at 17:06

    @Kristin Globzsch

    Bliebe aber noch einzuwerfen dass 16 Millionen Bürger der DDR 1990 nicht gefragt wurden ob sie dieses
    GG wollten. Denn freie Wahlen gab es nicht in der DDR. Menschen die da wohnen wissen das.
    Die von JDavis weiter oben angesprochenen letzten Volkskammerwahlen waren einer Farce!.
    Dazu ein Zitat von dem Bürgerechtler Jens Reich der die Sache ganz genau auf den Punkt bringt:

    „Das Bonner Nilpferd ist in einer Massivität gekommen, dass man einfach hilflos war. Im Wahlkampf ist einfach der gesamte Apparatismus des Westens in den Osten gebracht worden. Dem hatten wir nichts entgegenzusetzen. Das waren in die DDR exportierte Westwahlen.“

    Soviel zum Thema repräsentative Demokratie…
    1990 wurden nur die Interessen der BRD durchgesetzt und nicht gewählt im Sinner der neuen Bundesbürger.

    • Kristin Globzsch said, on 18/02/2012 at 18:41

      Und warum hätte man sie separat fragen sollen? Mir ist nicht bekannt, dass die DDR von 1989-1990 eine direkte Demokratie gewesen wäre. Sie war in ihren letzten Monaten ebenso wie die Bundesrepublik eine repräsentative Demokratie mit einem seit der Volkskammerwahl im März 1990 bestehenden parlamentarischen Regierungssystem. Die bei der Wahl gewählten Parteien, die sodann die neue DDR-Regierung bildeten, waren damit rechtlich ausreichend durch das Volk legitimiert.

      Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass der überwiegende Teil der DDR-Bevölkerung den Beitritt begrüßte, sonst hätte dieser wohl kaum für Parteien und Abgeordnete wie Lothar de Maiziere gestimmt, die ausdrücklich den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des GG wollten. Die Mehrheit war also klar dafür, ebenso auch für die DM als neue Währung („Kommt die D-Mark nicht zu uns, gehen wir zu ihr!“ usw.).

      Mit Ihrer Meinung, dass es keine freien Wahlen in der DDR gegeben habe, stehen Sie arg im Abseits. Ihre Auffassung, dass nur die Interessen der Bundesrepublik durchgesetzt worden seien, kann ich nicht zustimmen. Sie vergessen wohl, dass die DDR bankrott war und es viele Mittel gebraucht hätte, der Beitritt war daher auch aus DDR-Sicht vorteilhafter.
      Im Folgenden dazu ein paar (gute!) Mitschnitte aus der Volkskammer, um deine Geschichtskenntnisse wieder etwas aufzufrischen:

      30. Tagung der 10. Volkskammer der DDR vom 23. August 1990: Volkskammerbeschluss zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik (5’11“): http://1989.dra.de/ton-und-videoarchiv/videos/1990.html?tx_weeaardra_pi1%5Buid%5D=111&cHash=4fac27658d (Deutsches Rundfunkarchiv)

      Siehe dort außerdem:
      Debatte über den Beitrittstermin der DDR zur Bundesrepublik (24’28“)

      Wahl von Lothar de Maizière zum Ministerpräsidenten (2’16“)

      Regierungserklärung von Lothar de Maizière (15’10“)

      Walter Romberg zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (23’32“)

      Abstimmungsergebnis zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (1’45“)

      Lothar de Maizière über die Unterzeichnung des Einigungsvertrags (15’31“)

      Sabine Bergmann-Pohl zum Einigungsvertrag (7’59“)

      Abstimmung über den Einigungsvertrag (1’16“)

      Es ist also ziemlich fadenscheinig, im Nachhien alles auf die „exportierte Westwahlen“ oder die Bonner Politiker abzuschieben und die eigene Verantwortung abzustreiten.

      • Kristin Globzsch said, on 18/02/2012 at 18:53

        ruz, vielleicht erläutern sie uns einmal näher, wie Sie in Ihrer DDR-Geschichtsauffassung auf die Idee kommen, die Volkskammerwahlen 1990 sei keine freie Wahlen gewesen. Was meinen Sie mit „Farce“? Wenn Jens Reich meint, es seien angeblich „exportierte Westwahlen“ gewesen, dann frage ich mich ernsthaft, weshalb die Wahlbeteiligung dann bei 93 % lag. Offensichtlich sah die Mehrheit des Volkes diese Wahl also nicht so schlecht. Mir scheint, Sie vergleichen hier die „Wahlen“ (die diesen Begriff gar nicht wert sind, denn eine tatsächliche Auswahl gab es insoweit nicht, als die Herrschaft der SED schon immer zuvor feststand) von vor 1990 mit der nach Wahl zur Volkskammer von 1990 und vergessen dabei, dass im Gegensatz zur SED-Diktatur danach überhaupt erst ein Parlamentarismus in der DDR entstanden ist, der zuvor gar nicht existent war.

      • ruz said, on 18/02/2012 at 19:26

        „Mit Ihrer Meinung, dass es keine freien Wahlen in der DDR gegeben habe, stehen Sie arg im Abseits.“

        Nennen Sie mir ein Datum mit FREIEN Wahlen in der DDR (die Exportwahlen lassen wir aussen vor) und ich überweise Ihnen sofort 1000,-€.
        Sie wissen nicht viel über die DDR, wohl nur aus Geschichtsbüchern, und sollten sich dann auch mit Ihren unqualifizierten Kommentaren zurückhalten.
        Ich bin froh das alles so gekommen ist wie es ist, aber ich wage zu bezweifeln das der von Ihnen genannte überwiegende Teil sich im Klaren war was auf ihn zu kommt.
        Letzt endlich wurde der Ost-Bürger in diesem exportierten Wahlkampf schlicht und einfach belogen!
        Bestes Beispiel die „blühenden Landschaften“ – wohl eher Wüsten waren gemeint. Es wurde hier nur die Euphorie der Menschen ausgenutzt, die Ängste selbiger waren den Herren Poklitiken doch egal.
        Ich könnte Ihnen berichten wie die Wahlen 1990 bei der NVA abgelaufen sind. Alleine dafür würden Wahlen heutzutage eigentlich für Nichtig erklärt. Von einem objektiven Wahlkampf bei diesen Organen mag ich gar nicht reden. Also schwafeln Sie nicht von fadenscheinig und eigene Verantwortung. Ich hätte schon Verantwortung übernommen, wenn ich nur gewusst hätte wofür. Und ich glaube da geht es den meisten Landsleuten im Osten ähnlich!

        „Und warum hätte man sie separat fragen sollen? “

        Wie wärs denn damit: Weil es um eine grundsätzlich wichtige Entscheidung ging. Nämlich die Verfassung der DDR abzuschaffen und die der BRD zu übernehmen. Sie sind der Meinung das die Politiker der DDR der Wichtigkeit dieser Entscheidung gewachsen waren? Sie tun mir leid. Ein großer Teil dieser Neupolitiker waren Bürgerrechtler die in diese Rolle hinein gestolpert sind (z.B. Bündnis90). Nein, ich sge Ihnen warum wir nicht gefragt wurden. Das Risiko war einfach zu groß als das der größere Teil der Bevölkerung bei sochen Wahlen NEIN gesagt hätte!
        Ist Ihnen schon mal aufgefallen wie schnell diese Vereinigung vollzogen wurde?
        November 1989, Einigungsvertrag August 1990 – in nicht mal einem Jahr wurde ein solch komplexer Vertrag ausgearbeitet, beschlossen und ratifiziert! Die Abwicklung der DDR wurde in nicht mahl einem Jahr perfekt gemacht. Das schreit zum Himmel.
        Wie schon gesagt, ich bin froh das so gekommen ist, nur die Art und Weise war und ist eine Katastrophe!
        Ein bisschen mehr Demokratie hätte es schon sein dürfen, vor allem Volksdemokratie.

        „…hat sich das Deutsche Volk…kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt…“ Wobei hier die Betonung auf VOLK und VERFASSUNGSGEBENDE GEWALT liegt. Aber das wird natürlich wieder anders ausgelegt, repräsentative Demokratie, gelle?

  136. Kristin Globzsch said, on 18/02/2012 at 18:23

    Und warum hätte man sie separat fragen sollen? Mir ist nicht bekannt, dass die DDR von 1989-1990 eine direkte Demokratie gewesen wäre. Sie war in ihren letzten Monaten ebenso wie die Bundesrepublik eine repräsentative Demokratie mit einem seit der Volkskammerwahl im März 1990 bestehenden parlamentarischen Regierungssystem. Die bei der Wahl gewählten Parteien, die sodann die neue DDR-Regierung bildeten, waren damit rechtlich ausreichend durch das Volk legitimiert.

    Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass der überwiegende Teil der DDR-Bevölkerung den Beitritt begrüßte, sonst hätte dieser wohl kaum für Parteien und Abgeordnete wie Lothar de Maiziere gestimmt, die ausdrücklich den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des GG wollten. Die Mehrheit war also klar dafür, ebenso auch für die DM als neue Währung („Kommt die D-Mark nicht zu uns, gehen wir zu ihr!“ usw.).

    Mit Ihrer Meinung, dass es keine freien Wahlen in der DDR gegeben habe, stehen Sie arg im Abseits. Ihre Auffassung, dass nur die Interessen der Bundesrepublik durchgesetzt worden seien, kann ich nicht zustimmen. Sie vergessen wohl, dass die DDR bankrott war und es viele Mittel gebraucht hätte, der Beitritt war daher auch aus DDR-Sicht vorteilhafter.
    Im Folgenden dazu ein paar (gute!) Mitschnitte aus der Volkskammer, um deine Geschichtskenntnisse wieder etwas aufzufrischen:

    30. Tagung der 10. Volkskammer der DDR vom 23. August 1990: Volkskammerbeschluss zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik (5’11“): http://1989.dra.de/ton-und-videoarchiv/videos/1990.html?tx_weeaardra_pi1%5Buid%5D=111&cHash=4fac27658d (Deutsches Rundfunkarchiv)

    Hierzu:
    Debatte über den Beitrittstermin der DDR zur Bundesrepublik (24’28“): http://1989.dra.de/ton-und-videoarchiv/videos/1990.html?tx_weeaardra_pi1%5Buid%5D=109&cHash=7d96ae0207

    Wahl von Lothar de Maizière zum Ministerpräsidenten (2’16“): http://1989.dra.de/ton-und-videoarchiv/videos/1990.html?tx_weeaardra_pi1%5Buid%5D=103&cHash=7e73a830ce

    Regierungserklärung von Lothar de Maizière (15’10“): http://1989.dra.de/ton-und-videoarchiv/videos/1990.html?tx_weeaardra_pi1%5Buid%5D=104&cHash=56bab02a7a

    Walter Romberg zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (23’32“): http://1989.dra.de/ton-und-videoarchiv/videos/1990.html?tx_weeaardra_pi1%5Buid%5D=105&cHash=357f0f022a

    Abstimmungsergebnis zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (1’45“): http://1989.dra.de/ton-und-videoarchiv/videos/1990.html?tx_weeaardra_pi1%5Buid%5D=107&cHash=caf37f25d1

    Lothar de Maizière über die Unterzeichnung des Einigungsvertrags (15’31“): http://1989.dra.de/ton-und-videoarchiv/videos/1990.html?tx_weeaardra_pi1%5Buid%5D=113&cHash=472e11e68c

    Sabine Bergmann-Pohl zum Einigungsvertrag (7’59“): http://1989.dra.de/ton-und-videoarchiv/videos/1990.html?tx_weeaardra_pi1%5Buid%5D=116&cHash=4109bbb25c

    Abstimmung über den Einigungsvertrag (1’16“): http://1989.dra.de/ton-und-videoarchiv/videos/1990.html?tx_weeaardra_pi1%5Buid%5D=119&cHash=ba2ed71b69

    Es ist also ziemlich geschichtsklitternd, im Nachhien alles auf die „exportierte Westwahlen“ oder die Bonner Politiker abzuschieben.

  137. Kristin Globzsch said, on 18/02/2012 at 20:16

    ruz, schlagen Sie doch einfach in einem politikwissenschaftlichen Wörterbuch nach, was man unter freien Wahlen versteht und wie man sie definiert, mehr brauche ich dazu nicht schreiben.

    Ob Sie „bezweifeln, dass der […] überwiegende Teil sich im Klaren war was auf ihn zu kommt“, ist angesichts der Zustimmung zum Beitritt nicht wichtig. Niemand weiß vor einer Wahl, was letztlich hinterher rauskommt. Überall gehört Wahlkampftaktik dazu, und es wäre grenzenlos naiv und blauäugig, zu glauben, dass einem im Wahlkampf die Politiker auch Dinge aufzählen, die schieflaufen können. Man sollte sich dem schon bewusst werden. Wenn Kohl sagte, es werde im Osten „blühende Landschaften“ geben, so mag das im Nachhinein angesichts der heutigen sozialen Verhältnisse vielleicht absurd klingen – doch schauen Sie sich mal die heutige Infrastruktur im Osten an, die oft besser als in manchen Teilen des Westens ist! – doch dazumal bestand zumindest die Möglichkeit und Zuversicht, dass die Vereinigung besser gemeistert würde. Klar hatte sich Kohl angesichts der allgemeinen Euphorie anstecken lassen und den DDR-Bürgern oft das Blaue vom Himmel versprochen. Doch was wäre die Alternative gewesen? Die DDR jahrelang am Tropf des Westens hängen lassen. Und selbst eine neue Verfassung hätte wohl im Wesentlichen nicht anders ausgesehen als das Grundgesetz. Es gab ja Entwürfe des Runden Tisches – und wenn Sie mal die Entwürfe mit dem Grundgesetz vergleichen, würde Ihnen auffallen, dass viele Artikel schlicht aus dem Grundgesetz übernommen wurden.

    Die Frage ist also: Was gibt es effektiv am Grundgesetz auszusetzen? Was ist schlecht? Ich halte das GG persönlich nachwievor als die beste deutsche Verfassung. Die Verfassung der DDR musste natürlich abgeschafft werden. Oder was hätte es an ihr denn Ihrer Meinung nach noch zu retten gegeben bzw. was soll dort besser geregelt gewesen sein als im im GG? Hinblicklich dessen bestreite ich, dass es ein derartiges Risiko überhaupt gegeben hätte, das Sie hier zu konstruieren versuchen. Glauben Sie ernsthaft, die DDR-Bevölkerung hätte mehrheitlich nicht auch für das Grundgesetz gestimmt?

    Ja, die Vereinigung selbst wurde sehr rasch vollzogen. Aber wenn Sie sich die Volkskammer-Videos ansehen, dann erkennen Sie auch, weshalb. Nun zu sagen, die Abgeordneten der Volkskammer seien eh großteils nur Bürgerrechtler gewesen, die in ihre Ämter „hineingestolpert“ wären, dann ist Ihre Behauptung ziemlich widersprüchlich und auch lächerlich. Denn gerade diese Menschen standen doch dem gewöhnlichen Volk durch ihre Biographie dann offensichtlich näher als ein Berufspolitiker. Und so ist nunmal Demokratie: der Mehrheitswille zählt. Hier brauchen Sie nicht mit Volksdemokratie kommen, denn jeder informierte Mensch weiß, dass man unter diesem Begriff im Endeffekt keine tatsächliche Demokratie versteht, sondern nur wieder einen euphemistischen sozialistischen Propagandabegriff: Das Volk im Sinne der „Arbeiter und Werktätigen“… jaja, diese Anscheins-Volks“demokratie“ kennen wir nur zu gut.

    “…hat sich das Deutsche Volk…kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt…” Wobei hier die Betonung auf VOLK und VERFASSUNGSGEBENDE GEWALT liegt. Aber das wird natürlich wieder anders ausgelegt, repräsentative Demokratie, gelle?
    Wenn Sie überall direkte Demokratie haben wollen, dann müssen Sie notgedrungen in die Schweiz auswandern. Dort finden Sie ihre langersehnte direkte Demokratie vor. Alles andere führt zu nichts. Aber selbst wenn Sie dann in der Schweiz leben, werden Sie merken, dass noch jeder für sein Leben selbst verantwortlich ist und bleibt, daran ändert dann selbst eine direkte Demokratieform nichts!

    • ruz said, on 19/02/2012 at 16:35

      „ruz, schlagen Sie doch einfach in einem politikwissenschaftlichen Wörterbuch nach, was man unter freien Wahlen versteht und wie man sie definiert, mehr brauche ich dazu nicht schreiben.“

      Und eben weil ich das gemacht habe sage ich diese Wahlen hätten von Beobachtern (so es denn welche gab) angezweifelt werden müssen. Oder meinen Sie das der Befehl „Raustreten zum wählen!“ was mit freien Wahlen zu tun hat?

      „Wenn Sie überall direkte Demokratie haben wollen, dann müssen Sie notgedrungen in die Schweiz auswandern. Dort finden Sie ihre langersehnte direkte Demokratie vor. Alles andere führt zu nichts. Aber selbst wenn Sie dann in der Schweiz leben, werden Sie merken, dass noch jeder für sein Leben selbst verantwortlich ist und bleibt, daran ändert dann selbst eine direkte Demokratieform nichts!“

      Ich sehe Sie verstehen nichts. Es braucht keine direkte Demokratie, das ist nicht nötig. Es soll auch nicht wegen jedem Blödfug das Volk an die Urne gerufen werden. Nein, aber bei WICHTIGEN Sachen, Sachen die von elementarer Bedeutung für eben jenes Volk sind da gehört sie hin die direkte Demokratie. Wo die Basis für die Gesetze gelegt wird, eben im GG, da gehört sie hin. Danach, wenn diese Basis gelegt ist dann können wir weiter machen mit repräsentativer Demokratie. Das wäre gerecht. Alles andere hat so ein bisschen was vom übergangen werden…
      Um zu wissen das ich für mein Leben selbst verantwortlich bin brauche ich nicht in die Schweiz auszuwandern, wie kommen Sie denn auf das schmale Brett? Ich lebe gern in meiner Heimat! Aber ich gehöre zu den Menschen die schon mal sagen was ihnen nicht gefällt (sollte mir laut GG eigentlich zu stehen), dabei kann ich aber nichts dafür das andere nicht damit klar kommen. Mein Rechtsempfinden ist nun mal so, und dieses Empfinden sagt mir das wir viel zu oft bei wichtigen Sachen eben übergangen werden. An dieser Stelle könnte man das nächste Kapitel öffnen – die EU. Auch hier wo es um elemtar WICHTIGE Entscheidungen ging wurde wieder niemand gefragt, zumindest niemand der diese Suppe auslöfeln muß. Aber lassen wir das, es führt zu nichts und ausserdem ist es nun auch schon zu spät…

      • JDavis said, on 19/02/2012 at 16:44

        Es soll auch nicht wegen jedem Blödfug das Volk an die Urne gerufen werden. Nein, aber bei WICHTIGEN Sachen, Sachen die von elementarer Bedeutung für eben jenes Volk sind da gehört sie hin die direkte Demokratie. Wo die Basis für die Gesetze gelegt wird, eben im GG, da gehört sie hin. Danach, wenn diese Basis gelegt ist dann können wir weiter machen mit repräsentativer Demokratie. Das wäre gerecht.

        Das sehe ich in weiten Teilen auch so. Aber es ändert nichts an der Legitimität einer Verfassung, wenn sie – wie allgemein üblich – nur durch einen Verfassungskonvent („Parlamentarischer Rat“) und die Legislativen der Gliedstaaten ohne anschließendes Referendum verabschiedet wurde. Davon abgesehen steht es aber jedem frei, sich im Rahmen des demokratischen Systems für mehr Volksentscheide, für eine neue Verfassungsdiskussion oder wofür auch immer zu engagieren.

      • ruz said, on 19/02/2012 at 20:01

        Herr JDavis da stimme ich Ihnen zu, möchte aber auch in Richtung Frau Globzsch sagen, und damit auf Ihre Frage eingehen:
        Weder selle ich das GG in Frage noch bezweifle ich die Legitimität des selbigen. Nein, ich habe nur ein Problem mit dem WIE – das wollte ich zum Ausdruck bringen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger!

  138. ruz said, on 19/02/2012 at 20:59

    „ruz, vielleicht erläutern sie uns einmal näher, wie Sie in Ihrer DDR-Geschichtsauffassung auf die Idee kommen, die Volkskammerwahlen 1990 sei keine freie Wahlen gewesen. Was meinen Sie mit “Farce”? Wenn Jens Reich meint, es seien angeblich “exportierte Westwahlen” gewesen, dann frage ich mich ernsthaft, weshalb die Wahlbeteiligung dann bei 93 % lag. Offensichtlich sah die Mehrheit des Volkes diese Wahl also nicht so schlecht. Mir scheint, Sie vergleichen hier die “Wahlen” (die diesen Begriff gar nicht wert sind, denn eine tatsächliche Auswahl gab es insoweit nicht, als die Herrschaft der SED schon immer zuvor feststand) von vor 1990 mit der nach Wahl zur Volkskammer von 1990 und vergessen dabei, dass im Gegensatz zur SED-Diktatur danach überhaupt erst ein Parlamentarismus in der DDR entstanden ist, der zuvor gar nicht existent war.“

    Kurz vorweg, natürlich gab es bei den früheren Wahlen in der DDR eine Auswahl, auf jedem Simmzettel standen mehrere Parteien. Sie hätten nur den Mut haben müssen das Kreuz unter den Augen des Wahlobmannes bei einer andern Partei zu machen (Kabienen gab es nicht) – mit allen Konsequenzen die dann folgten. Auch standen die Ergebnisse nicht schon zuvor fest, nein die wurden nach der Wahl korrigiert – meist waren das dann die ungültigen Stimmen – es sollte doch halbwegs realistisch aussehen. Ihre Aussage zeigt mir aber das Sie wirklich nicht viel von dem wissen was so los war in der DDR.

    Erzählen Sie den Menschen, von denen zu diesem Zeitpunkt bestimmt 70% keine Ahnung von der BRD hatten (Tal der Ahnungslosen), was vom goldenen Westen (blühene Landschaften) und von der harten D-Mark. Führen Sie Wahlkampf – eine Sache die so in der Art gänzlich unbekannt war (deswegen wurde er ja exportiert). Erzählen sie den Menschen wie schön Freiheit ist und wie schön Reisefreiheit ist. Erzählen sie den Menschen all die schönen Dinge. Und sie bekommen 93% Wahlbeteiligung. Der überwiegende Teil, und da bin ich mir sicher, hat sich kaum ein Wahlprogramm angeschaut. Wissen Sie wie damals (in einer Zeit wo sich die Menschen in der DDR kaum mit Politik befasst haben – warum auch war ja Aufgabe der Partei) die Wahlmeinung im normalen Volk war?
    70-80% der Leute mit denen ich damals über die Wahlen gesprochen habe vertraten die Meinung: Du musst die CDU wählen, die haben das Geld. 20-30% sagten: Ihr müßt links wählen, denkt doch mal an eure Arbeit und das Gesundheitssytem. Im tatsächlichen Wahlergebnis schlägt sich das deutlich nieder.
    Um die Inhalte der Wahlprogramme ging es am wenigsten. Die Menschen wollten nur raus, raus aus der Diktatur. Welche andere Möglichkeit hätten sie denn gehabt? Nach den Wahlen ist vor den Wahlen. Hätten sie ein Jahr später noch mal Wahlen abgehalten, nachdem ein Großteil der DDR Betriebe abgewickelt waren und stellenweise 20% Arbeitslosigkeit herrschten hätten sie bestimmt noch mehr Wahlbeteiligung gehabt, aber mit Sicherheit ein anderes Wahlergebnis. Viele einfache Leute haben sich damals ihre DDR zurück gewünscht ettliche tun das noch heute.
    Nur um Missverständnise auszuräumen – ich rede nicht von mir! Ich war jung und konnte meiner Heimat den Rücken kehren und den Westen kennen lernen, mit all seinem für und wieder.
    Ich habe eigentlich keine Lust das alles noch mal aufzuarbeiten. Aber auch hier gilt was ich oben schon geschrieben hab. Die einzigste Konsequenz war, das es so gekommen ist wie es ist. Ich bemängele nur das WIE und das Schöngerede im Nachhinein.

  139. Netzlast said, on 25/02/2012 at 10:37

    Reichling, obs dir passt oder nicht, das Reich wird wieder zur vollen Handlungsfähigkeit kommen. Wir sind nicht BRD wir sind Deutsches Reich ! Heil Deutschland

    • reichling said, on 25/02/2012 at 10:48

      Vielleicht, vielleicht auch nicht. Aber wir beide und unsere Enkelkinder werden es nicht mehr erleben.

    • ruz said, on 03/03/2012 at 19:12

      He Netzlast, merken Sie eigentlich was für einen gequirlten MIst Sie von sich geben?
      Kein Mensch braucht und will das Deutsche Reich! Was wir brauchen ist eine souveräne BRD die sich nicht von der EU gängeln lässt und aufhört unsere hart erarbeiteten Steuergelder in Staaten zu pumpen wo eh jegliche Hoffnung verloren ist. Grichenland ist erst der Anfang. Es ist nur eine Frage der Zeit wann Italien, Spanien, Portugal, Ungarn, usw folgen. Ich frage mich bloss wer uns dann hilft, wenn wir all unsere Steuergelder aufgebraucht haben und selbst Pleite sind? Deutschland darf wirtschaftlich nicht zu stark werden, wurde das Jahrelang über andere Möglichkeiten verwirklicht (Reparationen…) so nutzen wir jetzt die EU um genau das zu erreichen!!! Giebt es in Deutschland nicht genug Arme, Kinder die unter der Armutsgrenze aufwachsen müssen? Obdachlose die unter der Brücke schlafen müssen? Wäre es nicht Aufgabe der Gesellschaft und des Staates sich um solche Probleme zu kümmern? Zeichnet sich eine Gesellschaft nicht durch ihr soziales Engagement, auch den schwachen gegenüber, aus?
      Aber nein, die Rettung des Euro ist „alternativlos“, koste es was es wolle. Und wieder einmal sage ich nur armes Deutschland!

      • Kristin Globzsch said, on 03/03/2012 at 19:36

        Zustimmung zu ruz.

  140. ruz said, on 30/03/2012 at 19:45

    Hallo Leute,
    ich hab mir gerade mal das Vertragswerk zum ESM zu Gemüte gezogen. Finanzpolitik is nich so mein Ding, ABER – über diesen Beitragsschlüssel muß man stolpern!

    Beitragsschlüssel des ESM
    ESM-Mitglied
    ESM-Schlüssel (%)
    Königreich Belgien
    3,4771
    Bundesrepublik Deutschland
    27,1464
    Republik Estland
    0,1860
    Irland
    1,5922
    Hellenische Republik
    2,8167
    Königreich Spanien
    11,9037
    Französische Republik
    20,3859
    Italienische Republik
    17,9137
    Republik Zypern
    0,1962
    Großherzogtum Luxemburg
    0,2504
    Malta
    0,0731
    Königreich der Niederlande
    5,7170
    Republik Österreich
    2,7834
    Portugiesische Republik
    2,5092
    Republik Slowenien
    0,4276
    Slowakische Republik
    0,8240
    Republik Finnland
    1,7974
    Insgesamt
    100,0
    ________________________

    Fällt, außer mir, noch jemanden auf dass die Bundesrepublik knapp ein Drittel der Gesamtlast trägt?
    Und fragt sich noch jemand wo die Hellenische Republik (GR) ihre knapp drei Prozent hernehmen will – genau wie das Königreich Spanien und die Italienische Republik ihren Anteil beibringen wollen???
    Nur so zur Info, wir reden von einer Gesamtlast von 800 Milliarden Euro.
    Dieser Euro ist eine einzige Katastrophe – ich frag mich nur wo dieses Geld her kommen soll (bei einer Staatsverschuldung von 2 Billionen Euro). Viel schlimmer ist aber der Geanke – Wer soll das bezahlen?
    Sehr warscheinlich die Steuerzahler, in den nächsten 1000 Jahren…

  141. MistaaDee said, on 21/04/2012 at 22:09

    Moin, bin wieder zurück!!!

    Ich möchte den super schlauen Besserwisser hier nur eine frage stellen! Wie kann es sein das die Bereinigungsgesetze keinen Geltungsbereich haben, wo sie doch das Hauptargument der Reichsideologen sind! Alles Klar? Totschlagargument!! Wer jetzt noch dran glaubt ist selber schuld! Ist übrigens kein Verdienst dieses Forums das ich jetzt meinen Frieden gefunden habe.

    Ach so GlobeHeinz wenn ich den Deine EU-Euro Geilheit so lese wird mir echt schlecht. Du vergisst da was entscheidendes! Die Geldschöpfung liegt in Händen der Privatwirtschaft und der Euro bringt uns keinen Frieden! Schau nach Grichenland! Der ESM ist mit sicherheit Verfassungswidrig und alle Überwachungsgesetze seit 2001 dienen letztendlich nur dem zweck das bankengesteuerte Politikerpack vor Unruhen zu schützen!

  142. Kristin Globzsch said, on 23/04/2012 at 13:17

    Zur Rechtskraft der Rechtsbereinigungsgesetze siehe hier: http://menschenrechtsverfahren.files.wordpress.com/2011/10/bereinigungsgesetz-bmj.pdf

    Dort erläutert das BMJ auch den Zweck dieser Gesetze!

  143. MistaaDee said, on 25/04/2012 at 15:49

    War ja klar das du das nicht verstanden hast kristin globzsch!! Hehe, aber gerne noch mal für die die nicht so gut im kombinieren sind:

    Ein Hauptargument der Reichsideologen ist doch das jedes Gesetz ein Geltungsbereich haben muss, sonst ist es ungültig…..die Bereinigungsgesetze haben keinen Geltungsbereich, sind demnach lt. Reichslogig ungültig. Die ganze Argumentationsschiene der Ideologen ist damit ad absurdum geführt Das ist ein Wiederspruch in sich selbst von oberster Güte!! Keine Bereinigungsgesetze – keine Besatzung!!! Verstanden?

    Aber wie ich gehört habe gibts auch schon ein Gegenargument. Die Bereinigungsgesetze wären direkt von den Alliierten veranlasst oder so, die bräuchten keinen Geltungsbereich……aber das durchschaut ja auch ein Sonderschüler!

    Für mich hat sich das hiermit aufgeklärt, außer jemand hat noch nen Knallerargument parat!!

    Danke für die Hilfe JDavis und ruz!!!!

    Gehabt euch wohl!!!

    • Kristin Globzsch said, on 25/04/2012 at 17:24

      Aber gut, dass auch du endlich verstanden hast, dass die Reichsideologen und -deppen nicht ernst genommen werden können, weil sie erfinden und umbiegen, wie sie lustig sind; notfalls Zitate von Politikern in ihr Gegenteil verkehren und Gesetze fern jeglicher haltbaren Grundlage auslegen, bis es ihnen für ihre wilden und abstrusen Thesen passt. Und was nicht passt, wird eben passend gemacht bzw. mutwillig missinterpretiert, aus dem Zusammenhang gerissen, falsch oder unvollständig zitiert. Dass sie dabei fadenscheinig und durchschaubar üblicherweise völlig andere Begriffe umschreiben als in der originalen Quelle, auf die sie sich „berufen“, wird dabei gerne vergessen. Auch beliebt sind Äußerungen von Juristen oder Politikern aus der Zeit vor der Wiedervereinigung und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, zu der es noch gewisse Souveränitätseinschränkungen in bezug auf Deutschland gab. Das solche Zitate seit langem überholt sind, liegt auf der Hand.

  144. Kristin Globzsch said, on 25/04/2012 at 16:59

    Ich habe durchaus verstanden was du meinst… nur bin ich direkt darauf auch gar nicht eingegangen. Nur machst du aber den gleichen laienhaften Fehler wie die Reichsdeppen. Denn selbstverständlich haben auch die Bereinigungsgesetze ihren Geltungsbereich, selbst wenn dieser nicht gesondern ausformuliert ist. Klar kann man deine Schlussfolgerung verstehen, wenn man das ganze aus Sicht der Reichsdeppen und -ideologen betrachtet, und diese somit sich selbst ein Bein stellen. Doch der Sachverhalt ist eben nicht so einfach, wie ihn die Reichsdeppen sich machen.

  145. MistaaDee said, on 26/04/2012 at 15:58

    Die Fragestellung war genau so beabsichtigt, um eben den einen oder anderen Rechthaber zu entlarven! THX for that!!! Wie geil!! 🙂

    Nach dem Motto : ….Wenn man eben den anderen nicht verstehen möchte….stattdessen lieber nach Dingen sucht die man verbessern kann…………….!

    Die anderen waren da etwas klüger!

    Aber nix für ungut!! Immerhin haste doch noch Zugeständnisse gemacht. Na bitte, geht doch! Dafür gibts dann auch ein Lob und Dankeschön meinerseits!

    • Kristin Globzsch said, on 26/04/2012 at 16:17

      Ich verstehe beim besten Willen nicht, was du noch willst. Ich habe jetzt doch schon zweimal geschrieben, dass ich die Absicht deines Beitrags sehr wohl und bewusst verstanden habe… auch schon beim ersten Mal. Mein Beitrag ging jedoch vielmehr in die Richtung, dich darauf hinzuweisen, dass deine Annahme, die Bereinigungsgesetze hätten keinen Geltungsbereich, schlicht falsch ist. Sie haben einen Geltungsbereich!

      Hast du jetzt verstanden, was der Zweck meines vorangegangenen Kommentars war?

      • Kristin Globzsch said, on 26/04/2012 at 16:21

        Hätten die besagten Rechtsbereinigungsgesetze zudem keinen Geltungsbereich, hätten sie auch keine Rechtskraft entfalten können. Doch gerade letzteres bestätigt ja das BMJ ausdrücklich, wenn es schreibt, dass die Bereinigungsgesetze Rechtskraft haben.

        Oder salopp und kurz: Druff geschissen!! Ein Gesetz muss nicht extra einen Geltungsbereich mit aufführen. Denn die Rechtskraft ergibt sich aus dem Zusammenhang und aus anderen Faktoren.

  146. ruz said, on 26/04/2012 at 19:37

    Die da wären???

    • Kristin Globzsch said, on 27/04/2012 at 09:27

      Ähm, im besagten Fall wurden im Schreiben des BMJ die notwendigen Inkraftsetzungsregelungen doch unstreitig genannt.

  147. ruz said, on 28/04/2012 at 17:11

    Mir liegt dieses Schreiben nicht vor, also bitte welche Faktoren?
    Nur zur Info, ich will nicht drüber streiten, ich will sie nur wissen…

    • Kristin Globzsch said, on 30/04/2012 at 12:41

      Das Schreiben ist doch oben deutlich verlinkt!

      • Kristin Globzsch said, on 30/04/2012 at 12:42

        Darin wird zwecks Rechtskraft weiterverwiesen auf die entsprechenden Gesetzesartikel.

  148. ruz said, on 27/06/2012 at 18:57

    Momentan ist es wieder mal sehr ruhig hier. Hallo erst mal! Ich hätte mal ne Frage an die Juristen hier.
    Schäuble hat das Wort Volksentscheid in den Mund genommen -staun! Was haltet ihr davon? Sollte in dieser banalen Sache das Volk an die Urne gerufen werden oder nicht? Schliesslich gehts hier ja um eine Änderung des GG und noch mehr Aufgabe der schon ohnehin stark beschnittenen Souverenität der BRD. Aber eigentlich hat das bisher auch niemanden interessiert – auch nicht euch Juristen!

  149. Der Reichsdepp said, on 05/11/2012 at 22:41

    Prof. Schachtschneider über die Souveränität Deutschlands

  150. DS said, on 04/01/2013 at 03:38

    Also ich kann diese Aufregung gar nicht verstehen! Denn Volksbetrug.net könnte ja darstellen, was mit dem Namen gemeint ist. Das würde dann wenigstens einen Vermögensvorteil bedingen, doch soweit, dass man Geld für den Sermon der „Möchte gern Akte X Autoren“ nimmt, kommt es glücklicherweise bislang nicht. Bei etwaigen Spenden könnte dann der Name durchaus Bestand bekommen.

    Die meisten der Autoren verstehen einfachste Rechtsgrundlagen nicht. Das ist ein Problem. Sie können Lesen und und Sätze erkennen, doch bleibt ihnen der Sinn scheinbar für immer verschlossen.

    Das ist ein Armutszeugnis des geliebten deutschen Reiches.

    Vielleicht sollte man denen zunächst einmal in Bezug auf herbeigewünschte Friedensverträge und deren angeblicher Nicht-Existenz, erklären, was denn überhaupt ein Vertrag ist.

    Was sind konkludentes- und kongruentes Handeln?

    Das es nicht in jedem Fall einer schriftlichen Vertragsdokumentation bedarf, sollte den meisten dieser Reichsbürger doch beim Kauf der Zigaretten, mit welchen man sich möglicherweise die letzte Gehirnzelle „weggequalmt“ hat, klar sein.

    Die werden in Ermangelung eines (schriftlichen) Kaufvertrages am Zigarettenautomaten schließlich nicht automatisch zu Nichtrauchern.

    Gruß aus Bonn
    DS

    • reichling said, on 04/01/2013 at 10:46

      Vielen Dank für Ihren Beitrag.

      Das mit dem nicht verstehen einfachster Rechtsgrundlagen ist allerdings nicht nur auf die Autoren diverser Bücher und Internetseiten und die Propagandisten dieser Ideen beschränkt, sondern betrifft wohl einen größeren Teil der Bevölkerung. Wenn dann jemand so tut, als verstünde er die einfachsten Rechtsgrundlagen, oder sogar ein bisschen mehr, mit Paragraphen und Gerichtsurteile nur so um sich wirft, kann ein juristisch unbedarfter Zeitgenosse durchaus auf die Idee kommen, der betreffende wüsste, was er von sich gibt, und ist geneigt, ihm zu glauben. Oft erfährt er erst dann von den juristischen Qualitäten seines oder seiner Ratgeber, wenn es zu spät ist.

      Mein Blog dient auch dazu, auf das völlig verworrene Rechtsverständnis dieser „Reichsdeutschen“ und „BRD-Verneiner“ hinzuweisen. So ganz erfolglos bin ich mit meiner Meinung nicht. Und nicht jeder, der sich als Reichsdeutscher fühlt, wird als solcher sterben. Dass man diese Schiene auch wieder verlassen kann, dafür gibt es Beispiele. Und wenn ich dann noch in einem mir bisher unbekannten Forum lesen darf

      Man sieht es ist möglich – manchmal sogar ziemlich fix.
      Ein anderes Beispiel das mir einfällt, ist der Typ der seinen Reichsausweis verbrannt hat, nachdem er über ReichlingsBlog gestolpert war.

      weiß ich, dass mein Blog alles andere als sinnlos ist.

      • Der Reichsdepp said, on 04/01/2013 at 13:00

        Warum sollte es denn Sinnlos sein? Jeder kann sich doch frei seine Informationsquellen wählen und sich danach sein eigenes Urteil fällen. Wie glücklich und zufrieden ein Jeder mit der politischen Landschaft oder dem Konstrukt der BRD ist, ist doch jedem selber überlassen.

      • reichling said, on 04/01/2013 at 15:25

        Schon klar. Jeder kann seine eigenen Informationsquellen wählen. Unter anderem auch Grimms Märchen, und das zur Grundlage für sein Wissen über Deutsche Geschichte machen.
        Wenn zum Beispiel bestimmte Informationsquellen sich auf ein bestimmtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts berufen und daraus schlussfolgern, in einem Gesetz müsse stets dessen räumlicher Geltungsbereich angegeben sein, und sich bei Durchsicht dieses Urteils heraussstellt, dass darin etwas völlig anderes ausgesagt wird, muss man sich aber fragen, was das für Informationsquellen sind, wenn sie ausschließlich Desinformation verbreiten.

    • Der Reichsdepp said, on 04/01/2013 at 13:08

      Das Problen was ich habe ist, wie schnell derzeit „Rechtsnormen“ entstehen können, die letztlich nur einseitigen Intressen von Minderheiten dienen, wie z.B. die Verstümmelungsbeschneidungen an Knaben durch religiöser Sekten.
      Gruß aus Berlin
      Der Reichsdepp

  151. Kristin Globzsch said, on 04/01/2013 at 13:45

    Es wird doch vollkommen außer Acht gelassen, dass Jura ein volles akademisches Studium ist und man Gesetzestexte nicht einfach so aus dem Stegreif – wie es einem beliebt – auslegen kann. Es gibt eine eigene juristische Sprache, eigene Rechtsbegriffe, die man nicht nach Gutdünken uminterpretieren kann, und für die Exegese ist die juristische Methodenlehre bedeutsam. Jeder verstandsbegabte und nicht merkresistente Mitmensch erkennt doch, dass Eigeninterpretationen nicht nur in der eigentlichen Sache oftmals abwegig, sondern überhaupt für den akademischen Diskurs mangels fachlicher Kompetenz völlig wertlos sind – und zwar letztlich in jeder Hinsicht. Denn frei erfundene Argumentationen entbehren schlicht einer haltbaren Grundlage.

    Die Rechtswissenschaften gehören außerdem zu den umfangreichsten Disziplinen überhaupt. Wenn es so einfach wäre, Rechtsnormen auszulegen, gäbe es keine Fachleute, die sich auf der Welt wohlgemerkt berufsbedingt damit auseinandersetzen. Allein dies sollte den betreffenden Reichsdeppen schon zu denken geben.
    Hinzukommt, dass der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen in Deutschland ein Vergehen gemäß § 132a StGB ist; ebenso verlangt das Rechtsdienstleistungsgesetz bestimmte Qualifikationen und Voraussetzungen, um Rechtsdienstleistungen erbringen zu dürfen, und dann auch wieder nur in bestimmten Fällen.

    • Der Reichsdepp said, on 04/01/2013 at 15:33

      Soll das jetzt etwa heißen das Rechtsnormen nur für Juristen lesbar sind, sein dürfen?
      Ist es etwa so, das Rechtsnormen nur für Juristen verstehbar sind obwohl sie doch die Allgemeinheit betreffen?

      • Kristin Globzsch said, on 04/01/2013 at 19:37

        Nein, Rechtsnormen werden von allen verstanden, und wo sie nicht eindeutig oder nicht verstanden werden, gibt es die Kommentarliteratur, die in möglichst aktueller Fassung herbeigeholt wird und mit all den anderen Standardwerken der juristischen Fachliteratur abgeglichen wird.

      • Der Reichsdepp said, on 04/01/2013 at 20:02

        @Kristin Globzsch

        das ist natürlich sehr umständlich wenn erst eine „Kommentarliteratur“ herangezogen werden muß um eine Rechtsnorm zu verstehen. Und so wie es sich bei Dir anhört wird diese wohl alle Nase lang geändert. Das erweckt bei mir den Eindruck von Willkürlichkeit.

        Kannst Du mir mal ein Link zu solcher Kommentarlitertur geben? Sollte doch frei Zugänglich sein oder?

    • reichling said, on 04/01/2013 at 15:48

      Hallo Frau Globzsch,
      eigentlich ist Ihren Argumenten nichts hinzuzufügen. Aber unsere Reichsdeutschen Freunde sind ein eigenes Kaliber. Was auf Universiäten gelehrt wird, ist für sie eh großer Quatsch. Dies gilt nicht nur für die Rechtswissenschaft. Es gibt eine sehr große Schnittmenge zwischen den Reichsdeutschen und der Esoterik, diese Leute sind bereit alles zu glauben, sofern es nicht der gängigen Lehre entspricht.

      Im Rechtswesen haben sich eigene Betrachtungsweisen entwickelt, man kann schon sagen, ein eigenes Rechtssystem. Und davon lassen diese Leute nicht ab. Wenn unsere Juristen anderer Meinung sind, dann irren sie eben. Und wenn sie vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen, dann trösten sie sich damit, dass das Gericht ja eigentlich illegal ist.

      Diese Rechtsauffassung wurde wohl in den Anfängen von „Reichskanzler“ Wolfgang Gerhard Günter Ebel bereits in den 80er und 90er Jahren entwickelt. Er hat etliche Personen zu „reichsrechtlichen“ und „preußisch-rechtlichen“ Rechtskonsulenten ausgebildet.Und er hat ein eigenes Reichsgericht gebildet, in dem er auch noch den Vorsitz führt und für die Todesstrafen zuständig ist. Vielleicht kann ihn aber in dieser Sache künftig Reichsrichterin Dagmar Tietsch ablösen, denn diese Dame steht, wie man so hört, auch schon unter Betreuung.

      Weiter entwickelt wurde diese Rechtsauffassung von dem Ingenieur Dr. Jürgen Michael Wenzel, der sich seit Jahren mit der Bundesrepublik herumstreitet. Auf seiner Website
      http://www.teredo.info
      hat er sich in 37 Punkten Gedanken über das Legitimationsdebakal der BRD gemacht. Diese Seite ist vernünftig leider nur mit dem Internet Explorer oder mit Opera anzuschauen.

      Edgar Romano Ludowici, Graf von Roit zu Hoja, Gründer und langjähriger Vorsitzender der Interimpartei Deutschland – Das reicht! (IPD) (im Sommer 2010 verstorben), hat in seinem Buch „Radikal im Recht“ ebenfalls auf die geltende Rechtslage in Deutschland hingewiesen. Das Buch hat er Wort für Wort von Wenzels Website abgeschrieben, nur ein paar Kleinigkeiten hat er weggelassen.

      Ein weiterer begnadeter Autor dieser Szene ist Holger Fröhner. Ich darf vor allem auf seine Bücher „Die Jahrhundertlüge“ und „Nacht“ hinweisen. Seine Bücher sind alle im E-Publi-Verlag erschienen. Das ist der Verlag, der alle Bücher verlegt, bei denen andere Verlage gleich das Manuskript verlegen und nicht mehr wieder finden.

      Die beiden von mir genannten Bücher können allerdings auch als PDF-Datei von seiner Website kostenlos heruntergeladen werden (http://www.jahrhundertlüge.de). Es ist eine Umlaute-Domain. Also bitte nicht „jahrhunderluege“ eintippen.

      Wenn Sie sich mit den Reichsdeutschen auch nur am Rande auseinander setzen, empfehle ich Ihnen, sich die Bücher von Fröhner herunterzuladen und auch einen Blick in die 37 Punkte von Wenzel zu werfen. Ihr juristisches Wissen wird dadurch nicht vermehrt werden, aber Sie werden danach klarer sehen, wie die reichsdeutschen Freunde auf ihre abstrusesten Vorstellen kommen. Sie sind von Fröhner und Wenzel abgeschrieben.

      • Kristin Globzsch said, on 04/01/2013 at 19:39

        Bei manchen Reichsdeppen gerät man in die Versuchung, zu glauben, es handle sich um mehr oder weniger gute Satire… und einige Reichsdeppen sind möglicherweise nicht solche umnachteten Spinner, wie sie sich geben, sie wollen nur spielen.

      • reichling said, on 04/01/2013 at 20:35

        Sagen wir mal so, die Reichskanzler Wolfgang Ebel und Norbert Schittke sind mit hoher Wahrscheinlichkeit umnachtete Spinner. Ich gehe bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass die selbst glauben, was sie sagen. Aber sie sind in ihren Organisationen nicht die entscheidenden Leute. Es sind mehr oder weniger vorgeschobene Strohmänner. Hinter ihnen ziehen andere die Fäden. Und die haben vor allem nur einen Wunsch. So viel wie möglich von den anderen Spinnern, die ihnen glauben, abzukassieren. Es sind wohl nicht nur die Erlöse vom Verkauf der Reichspersonenausweise oder Reichspässe,an denen sie interessiert sind.

      • Der Reichsdepp said, on 04/01/2013 at 20:05

        Sag mal Kristin Globzsch, bist du auch Mitglied im Rot-Arier Club?

    • Der Reichsdepp said, on 05/01/2013 at 08:36

      Bei der Fülle an gesetzlichen Regelungen und dazu noch der Kommentarliteratur ist es auch kein wunder das es zu einem akademischen Studium wird. Und wie in anderen Disziplinen brauch man natürlich auch eine eigene Sprache, so dass nicht jeder so einfach mitreden kann. Wo kämen wir da auch hin.
      Nach dem Studium kommt dann bei vielen das berufsbedingte „wes Brot ich ess des Lied ich sing“. Der Fall Gustl Mollath ist hier für mich ein Paradebeispiel.

      • Kristin Globzsch said, on 05/01/2013 at 10:33

        Natürlich kann dort mangels Fachwissen und mangels Kompetenz „nicht jeder so einfach mitreden“. Das ist in jeder anderen wissenschaftlichen Disziplin schließlich genauso. Ob du Ärzte nimmst oder das naturwissenschaftliche Ingenieurswesen – überall gibt es eine spezielle Fachsprache und Termini, die man als Außenstehender und Laie nur schwer versteht. Dein letzter Satz ist wieder objektiv nicht zu rechtfertigen und ein allgemein gehaltenes, undifferenziertes Stammtisch-„Argument“.

      • reichling said, on 05/01/2013 at 11:21

        Oh ja, Gustl Mollath ist nicht unbedingt ein Paradebeispiel für unsere Justiz. Sogar Spiegel Online hat diesem Fall am 13. Dezember 2012 einen Bericht gewidemt. Und man weiß ja, dass der Spiegel nicht unbedingt auf Seiten unserer Regierenden steht, schon gar nicht, der Staatsregierung und der Justiz in Bayern. Wenn sie denen was am Zeug flicken können, machen sie es auch.

        Entsprechend ist der Bericht ausgefallen.

        http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html

      • Der Reichsdepp said, on 05/01/2013 at 13:39

        Och reichling, jetzt komm doch nicht damit. Zu Lebzeiten von Rudolf Augstein mag das ja noch gestimmt haben. Der würde sich jetzt aber sicher im Grab umdrehen wenn er sehen könnte was sie aus seinem Spiegel gemacht haben.
        Mit diesem Kommentar hast Du dich für mich vollkommen geoutet. So sehe ich wenigstens wo du wirklich stehst.

      • reichling said, on 05/01/2013 at 14:48

        Du bestreitest also die Angaben bei Spiegel Online. Kannst du sie auch widerlegen, oder müssen sie nur deshalb falsch sein, weil sie mit deinem Bild, dass du dir von dieser Angelegenheit gemacht hast, nicht übereinstimmt?
        Du bist wohl der Auffassung, wahr ist alles, was deine Meinung bestätigt, und gelogen ist alles, was deiner Meinung widerspricht. Damit hast du dich als wahrer Reichsdepp geoutet. Zimmerst dir selbst deine Realität zurecht, und alles andere nimmst du nicht mehr wahr.
        Auf die Idee, dass du mal schief liegen könntest, kommst du gar nicht erst.
        Das hast du mit allen anderen Reichsdeppen gemein. Und Holger Fröhner, der Jahrhundertlügner, ist für euch wohl ein exzellenter Fachmann. Und dabei ist NICHTS in seinen Büchern wahr.

      • Kristin Globzsch said, on 05/01/2013 at 14:39

        Was auch immer Reichling vom Spiegel hält und wie er ihn persönlich findet, all das tut hier nichts zur Sache. Auf sein Argument, dass an der Geschichte mit Mollath viele Fragen offen sind und Zweifel an seiner Darstellung bestehen, hast du nichts, was hier brauchbar wäre, erwidert. So ziehst du abschweifend über den Spiegel her, gehst aber nicht auf die verlinkte Berichterstattung ein. Das outet vielmehr dich, dass es bei mit einer objektiven Auseinandersetzung leider nicht sehr weit her ist, sondern du stattdessen lieber auf Reichling abzielst, obwohl seine persönliche Beurteilung des Spiegels gar nichts zur Sache, sprich nichts zum Fall Mollath beiträgt.

        Das ist so sehr bezeichnend für Reichsdeppen und lässt sich in jeder Auseinandersetzung beobachten: sobald von der Gegenseite substanzielle Argumente kommen, ziehen sie den Schwanz ein, weichen aus, fangen an, über Gott und die Welt zu schwadronieren und stellen alles einfach mal infrage, was nicht ihrer Meinung und den subjektiven, in der Regel politisch motivierten Darstellungen entspricht. Zuletzt schwafeln sie dann über Gesetze, die sich nicht im Ansatz verstanden haben, oder dass natürlich nur der Staat – „die da oben“ – am eigenen Scheitern und der persönlichen Lage Schuld sein kann. Man meint bar jeglicher Vernunft und Zurechnungsfähigkeit, Gesetze seien einfach mal so ungültig, weil man zu blöd ist, sich seriös zu informieren. Man meint, es gäbe keine Verfassung, weil man zu blöd ist, zu wissen, was eine Verfassung überhaupt ausmacht und welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe hierbei anzulegen sind. Man meint, die Bundesrepublik Deutschland wäre kein Staat, obwohl alle Welt vom Gegenteil überzeugt ist. Jaja, sind immer nur die anderen die Geisterfahrer! Ich weiß echt nicht, wie man nur solch einen puren Stuhlgang von sich geben kann, zu behaupten, es gäbe heute noch ein handlungsunfähiges Deutsches Reich. Da wird nicht nur das einfache rechtswissenschaftliche Grundlagenwissen völlig übergangen – nein – das Hirn wird gleich ganz ausgeschaltet.

      • Der Reichsdepp said, on 05/01/2013 at 16:26

        Was denn reichling, willst Du mir jetzt etwas in den Mundlegen was ich nie gesagt habe?
        Wenn Du den Spiegel als einzige für Dich vertrauenswürdige Quelle nennst hast du Dich mit dem Fall nich wirklich befasst oder biegst Dir deine Auffassung mithilfe des Spiegels einfach zurecht. Was würde wohl ein unbescholtener Rechtswissenschaftler über Deine vorgehensweise denken?

        http://www.humana-conditio.de/?p=184
        http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/neues-verwirrspiel-um-gustl-mollath/
        http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath
        http://www.heise.de/tp/blogs/8/153289

        Gruß vom einzig wahren Reichsdeppen

      • reichling said, on 05/01/2013 at 16:58

        Ich habe deinen Kommentar nicht blockiert und verspätet freigeschaltet. Aber die Software von WordPress verlangt nun mal eine Freischaltung, wenn der Kommentar mehr als einen Link enthält. Diese Voraussetzung war bei vier Links erfüllt.

        Der Fall Gustl Mollath scheint nicht so einfach zu beantworten sein. Um objektiv dazu Stellung nehmen zu können, fehlen mir die erforderlichen Informationen. Ob das andere, das von den Medien veröffentlicht wird, korrekt ist, entzieht sich eben meiner Kenntnis.

        Ich befasse mich in meinem Blog auch nicht mit eventuellen Unstimmigkeiten in der Psychiatrie, sondern mit den Argumenten der Reichsdeppen, die allesamt an den Haaren herbeigezogen sind und einer näheren Überprüfung nicht standhalten.

  152. Kristin Globzsch said, on 04/01/2013 at 20:13

    @an den Reichsdeppen: Du findest die Kommentarliteratur bei Amazon und – in Auszügen – auch auf Google Books.
    Nein, ich kenne diesen Club nicht.

  153. Der Reichsdepp said, on 04/01/2013 at 21:27

    Auf der Suche nach Leitkommentaren bin auf Kommentare von Jean-Jacques Rousseau, geb. 28.06.1712 in Genf, gestoßen, die ich Euch hier nicht vorenthalten möchte:

    – Nichts ist gefährlicher als der Einfluss der Privatinteressen auf die öffentlichen Angelegenheiten.
    – Die Staatsmacht hilft dem Starken, den Schwachen zu unterdrücken, und die Tendenz aller Gesetze besteht darin, die Reichen gegen die Habenichtse zu begünstigen.
    – Kein Staatsbürger darf so reich sein, um sich einen anderen kaufen zu können, und keiner so arm, um sich verkaufen zu müssen.
    – Wer sich zu sagen erdreistet, daß es außerhalb der Kirche kein Heil gibt, der muß aus dem Staat verjagt werden.
    – Die modernen Völker besitzen keine Sklaven, sie sind selbst welche.
    – Das Geld ist die Saat des Geldes, denn alles, was der Arme bezahlt, ist für ihn auf ewig verloren, es bleibt nämlich in den Händen der Reichen oder kehrt in sie zurück.
    – Verträge binden den Schwachen an den Starken, niemals aber den Starken an den Schwachen.
    – Die Gesetze nützen immer denjenigen, die etwas besitzen, und schaden immer denjenigen, die nichts haben.
    – Überall, wo das Geld regiert, ist jenes Geld, das das Volk zur Aufrechterhaltung seiner Freiheit hergibt, das Instrument seiner Versklavung, und was es heute freiwillig bezahlt, das wird dazu verwendet, es morgen mit Gewalt zahlen zu lassen.

    Hat sich also bisher nicht viel geändert.

    • Kristin Globzsch said, on 04/01/2013 at 21:52

      Blablabla… diese ganzen Spiegelstrich-Sätze haben doch keinerlei Bezug zur wissenschaftlich tragfähigen und haltbaren Auslegung von Gesetzen oder den Gegenstand dieser Diskussion.

      • Der Reichsdepp said, on 05/01/2013 at 08:18

        Du scheinst nicht zu verstehen womit sich Rechtswissenschaft so alles beschäftigt. Dazu gehört nämlich auch die Disziplin der Rechtsgeschichte. Gegenstand dieser Diskussion ist doch auch, dass den „Reichsideologen“ oder wie auch immer sie verhöhnt werden, vorgeworfen wird sich nicht in Rechtswissenschaft auszukennen. Und wie sieht es bei Dir aus? Insofern reiche ich dir Dein blablabla wieder zurück.

  154. Kristin Globzsch said, on 05/01/2013 at 10:29

    Oh doch, berufsbedingt weiß ich sehr wohl, womit sich die Rechtswissenschaft beschäftigt. Daher weiß ich auch, wann jemand nichts Substanzielles mehr zu einer Diskussion beitragen kann und mit dem Schwafeln anfängt – so wie etwa nun du. Du kannst deine Ausführungen auf bislang keinerlei tragfähige Argumentation stützen.

  155. ruz said, on 22/03/2013 at 16:24

    Hallo Herr Reichling,
    ich hätt da mal ne Frage. Was halten Sie von der AfD und deren Zielen? Sind das alles Rechtspopulisten, Reichsdeppen oder gar Nazis? Prominente Wirtschaftswissenschaftler sträuben sich gegen den Euro und gegen die Aufkündigung der nationalen Souveränität, stehen für mehr Bildung und ein kontroliertes Einwanderungsgesetz, sind das wirklich alles Reichsdeppen?

  156. ruz said, on 03/04/2013 at 19:48

    Hallo Herr Reichling,

    nächste Frage, was halten Sie davon?

    Ach Entschuldigung, ich vergaß, das ist aus dem Zusammenhang gerissen…

    Sie brauchen nicht antworten, es reicht wenn Sie lesen und hören… Das gilt auch für alle anderen selbsternannten Anwälte und solche die es werden wollen. Dafür brauche ich kein Studium – das verstehe ich auch so.

    • reichling said, on 04/04/2013 at 14:41

      Nun ja, was soll ich davon halten? Dass Politiker gelegentlich bluffen müssen, war schon immer so. Das hat mit Lügen wenig zu tun. Leider spreche ich kein Englisch und kann nicht bestätigen, was hier als Übersetzung gezeigt wird.
      Aber finden Sie es nicht merkwürdig, dass ausgerechnet ein Systemmedium, Spiegel-Online, darüber berichtet? Wie passt das mit der Ihrer Ansicht nach bei uns herrschenden Diktatur zusammen?

  157. ruz said, on 04/04/2013 at 18:12

    HoHoHo, ruhig Brauner, wer redet denn von Diktatur? Wieder ein Versuch mir die Worte im Mund zu drehen?
    Wurst, ich bins auf dieser Seite gewöhnt… Was ich von den Medien (diesem Medium) halte – na ja, ich glaube das würde den Rahmen sprengen. Da ich ja Ihrer Meinung nach ein Reichsdepp bin, spielt es auch keine Rolle was ich davon halte, Ihr Urteil steht sowiso schon fest. Vieleicht können Sie mir trotzdem den Unterschied zwischen bluffen und lügen erklären – Ihre Definition würde mich interessieren. Ihre Antwort auf meine Frage nach der AfD steht noch aus!

    PS: Ich habe einen Freund der fliessend englisch spricht, er hat mir das Video noch mal übersetzt – der Wortlaut ist nahezu identisch.

    • reichling said, on 04/04/2013 at 19:39

      Ich hätte wegen der Übersetzung auch meine Tochter fragen können, habe es aber gelassen.

      Sie haben vielleicht schon mitbekommen, dass ich mich in meinem Blog vor allem mit jenen Personen und Gruppen auseinander setzen, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ablehnen und sich im Deutschen Reich zu leben wähnen. Ich kämpfe eben in erster Linie gegen diese Wahnvorstellungen.

      Zur Qualität unserer derzeitigen Politik und der dafür verantwortlichen Politiker habe ich mich noch nicht geäußert und werde es auch nicht tun. Es bestehen nun mal nicht die geringsten Zweifel, dass unsere jeweilige Bundesregierung die rechtmäßige deutsche Regierung ist. Wenn jemand glaubt, dass sie ihrer Arbeit nur recht mäßig nachkommt, werde ich ihm nicht widersprechen.

      Ich stehe in Kontakt zu vielen anderen Menschen, die politisch durchaus unterschiedlichen Richtungen angehören. Und es sind nicht nur Anhänger der derzeitigen Bundesregierung dabei. Wir sind uns allerdings alle darüber einig, in welchem Staat wir leben.

      • Der Reichsdepp said, on 05/04/2013 at 02:56

        „Wenn jemand glaubt, dass sie ihrer Arbeit nur recht mäßig nachkommt, werde ich ihm nicht widersprechen.“

        Das sind wahre Worte. Und nicht nur „recht mäßig“ sondern auch „unrechtmäßig“ Betrug am Volk begangen hat und noch immer begeht.

      • reichling said, on 05/04/2013 at 11:25

        Das mit dem Betrug am Volk will ich nicht unbedingt unterschreiben. Wenn Regierungsmitglieder bewusst gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, gibt es immer noch Gerichte, die sie zurückweisen. Außerdem schaut die Presse unsern Regierenden sehr genau auf die Finger. Ich möchte nicht mit unseren Minister tauschen und mir ihre Arbeit aufhalsen.

  158. Der Reichsdepp said, on 05/04/2013 at 18:17

    Ah, nicht unbedingt unterschreiben aber in Teilen schon, gell? Es geht ja nicht primär um Verstöße sondern um das was verschwiegen oder vorenthalten wird.
    Und vor allem welche Presse meinst Du damit? Etwa die regierungskonforme Springer-Presse usw.? Aber hast irgendwo auch recht, denn dank Internet ist Springer und Co. ja nicht mehr alleine.
    Welche Arbeit haben denn unsere Minister? Hängen etwa nicht jede Menge Lobbygruppen in den Ministerien, die ihnen die Arbeit abnehmen.

    • reichling said, on 05/04/2013 at 19:24

      Ich gehe mal davon aus, dass unsere Minister nicht die Aufgabe habe, auf jede Äußerung eines Reichsdeppen einzugehen. Und warum soll ich ihnen die Aufgabe, die sie nicht haben, abnehmen.
      Machen sich Reichsdeppen auch noch über andere Dinge Gedanken als darüber, was sie für ihre Argumentation mal wieder zusammenfälschen könnten? Für das, was uns die Regierung verschweigt oder vielleicht auch vorenthaltet, wird doch von den Reichsdeppen das Zehnfache an Lügen in die Welt gesetzt, wie ich in meinem neuesten Blogbeitrag wieder gezeigt habe.

  159. Der Reichsdepp said, on 10/04/2013 at 08:39

    Schon wieder eine falsche Annhame. Warum sollte ich an einen Volksvertreter keine wichten Fragen in Bezug auf Deutschland stellen dürfen. Eine ehrliche Antwort ist wohl nicht zu erwarten aber zumidest etwas worauf ich mich beziehen könnte.
    Auch wenn es sich Bundestag nennt aber es wird aus dem historischen Reichstaggebäude regiert und dazu gehört eben auch ein Reichsvolk oder etwa nicht? Ansonsten hätten sie auch ruhig in Bonn bleiben können.

    • JDavis said, on 10/04/2013 at 10:48

      es wird aus dem historischen Reichstaggebäude regiert und dazu gehört eben auch ein Reichsvolk oder etwa nicht?

      Genau, ein historisches Reichsvolk.

      • Der Reichsdepp said, on 10/04/2013 at 10:53

        genau, wiederbelebtes Reichsvolk

      • JDavis said, on 10/04/2013 at 11:06

        Da hätte man aber viel wiederzubeleben. Bei den Millionen Menschen, denen dieses „Reich“, das einen Krieg nach dem anderen geführt hat, das Leben gekostet hat…

  160. Der Reichsdepp said, on 10/04/2013 at 11:14

    Auch wenn Du vielleicht glaubst ich würde mir das Deutsche Reich wieder herbeisehnen, so dachte ich mir sind doch Vergleiche immer etwas erheiterndes. Wenn sich unsere Vorlksvertreter nicht zu schade waren wieder Einzug in den Reichstag zu halten, so könnte man doch auch von einem Reichsvolk aus gehen welches von dort aus regiert wird oder etwa nicht?

    • JDavis said, on 10/04/2013 at 11:20

      Richtig. Nur heißt dieses Reichsvolk jetzt Bundesvolk, so wie der Reichstag jetzt Bundestag heißt und das Deutsche Reich mittlerweile Bundesrepublik Deutschland.

    • Kristin Globzsch said, on 10/04/2013 at 12:00

      Solche Reichsdeppen wie sollten doch am besten wissen, dass es nur ein einziges deutsches Volk (wie war das nochmal mit „Ein Volk, ein … Vaterland“?) gibt, folglich kann es auch nur ein deutsches Staatsvolk geben.

    • Kristin Globzsch said, on 10/04/2013 at 12:36

      Steht so übrigens auch in dem von euch Reichsdeppen vielzitierten, aber offensichtlich nicht verstandenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 – 2 BvF 1/73, darin heißt es: „Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“.
      […]
      Wir haben von der im Grundgesetz vorausgesetzten, in ihm „verankerten“ Existenz Gesamtdeutschlands mit einem deutschen (Gesamt-)Staatsvolk und einer (gesamt-)deutschen Staatsgewalt auszugehen. Wenn heute von der „deutschen Nation“ gesprochen wird, die eine Klammer für Gesamtdeutschland sei, so ist dagegen nichts einzuwenden, wenn darunter auch ein Synonym für das „deutsche Staatsvolk“ verstanden wird, an jener Rechtsposition also festgehalten wird und nur aus politischen Rücksichten eine andere Formel verwandt wird.“

      Der Grund ist, dass sich das Staatsvolk als Element des Staates über das formale Bindeglied der Staatsangehörigkeit bestimmt (Hailbronner, in: Graf Vitzthum [Hrsg.], “Völkerrecht“, 4. Aufl. 2007, 3. Abschn., Rn 78). Und weil seit 1934 nur noch die eine deutsche Staatsangehörigkeit relevant ist – die DDR-Staatsbürgerschaft lassen wir mal außen vor, zumal DDR-Bürger nach Maßgabe des RuStAG von 1913 (das 2000 in StAG umbenannt wurde) jederzeit auch deutsche Staatsangehörige waren – ist es denkbar absurd, heute von einem „Reichsvolk“ zu sprechen.

      • Peter Lando said, on 25/05/2013 at 12:02

        Sehr geehrte Frau G.
        wenn Sie das glauben was Sie da sagen, dann müsste in Ihren Ausweisen die Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland“ stehen. Da dort aber DEUTSCH steht, können Sie gerne weiter mit Ihrer Nazi Identität rumlaufen. Wenn die BRD laut GG für die Besatzungskosten heute noch aufkommt, ist wohl die BRD kein besetztes Gebiet? Da erst seit 1934 von DEUTSCH als Staatszugehörigkeit ausgegangen wird, sollte DEUTSCH ja irgendwo auf den Landkarten dieser Welt existieren oder vielleicht nur in den Vorstellungen der Gutmenschen. Schalten Sie doch einfach die ARD oder ZDF Nachrichten ein, welche so nachgerichtet sind das Sie sich danach richten und eher ist es absurd von einem bundesrepublikanischen Volk zu sprechen. Es kann sich doch jeder selber denken, diese BRD ist der Nazi Motor der EU. Eine Währung, eine Regierung eine Polizei eine Armee ein ein Volk= EU und ein FÜHRER. Willkommen Ihr tolles tapferes Volk. Sollten Sie weiter an das glauben was Sie so sagen, werde ich es auch tun, sobald Sie eine Kopie der Gründungsurkunde der BRD vom Notar beglaubigt nachweisen können.

      • JDavis said, on 26/05/2013 at 10:35

        Das ist eben die typische Reichsdeppen-Strategie: Es werden private These und Postulate aufgestellt (Staatsangehörigkeit darf nicht mit Adjektiv bezeichnet werden, Regelung von Besatzungskosten bedeutet fortwährende Besatzung, Staat braucht Gründungsurkunde, …) und dann beschwert man sich, wenn die Realität nicht den eigenen Vorstellungen entspricht. Neu ist dagegen die Strategie, daß auf einmal die anderen die Nazis sein sollen…

  161. Kristin Globzsch said, on 25/05/2013 at 17:45

    @Peter Lando: Ihr Kommentar ist nichts weiter als hanebüchener Unsinn. Mit der Realität hat dieser nichts zu tun.

    • Der Reichsdepp said, on 25/05/2013 at 22:20

      @Globzsch
      und Du bist die Realität in Person oder was?

      • reichling said, on 25/05/2013 at 22:30

        Also Reichsdepp, wie kann man eine Dame nur so fragen. Und was gibt dir das Recht, an der Realität von Kristin Globzsch zu zweifeln? Etwa, dass sie stets sachlich schreibt und über ein sehr umfangreiches Wissen verfügt?

        Aber eines muss man dir lassen. Du hast deinen Nick für hier sehr treffend ausgesucht.

  162. Der Reichsdepp said, on 26/05/2013 at 07:03

    @reichling
    nun, habe diesen Namen deshalb gewählt da er hier in deinem Blog offensichtlich viel freude bereitet.

    • Kristin Globzsch said, on 26/05/2013 at 09:14

      Im Personalausweis – mit dem deine Personalien (!) festgestellt werden – und im Reisepass findet sich bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit die Antwort „deutsch“, weil es sich um die deutsche Staatsangehörigkeit handelt. Dass an dieser Stelle statt eines Adjektivs zwingend ein Staatsname – also ein Nomen – anzugeben sei, ist völlig unbegründet. Das haben sich die Reichsdeppen selbstausgedacht.

      • Peter Lando said, on 26/05/2013 at 09:43

        Liebe Frau G.
        da Sie ja nun etwas aufgeregt sind kann ich Ihnen nur den Hinweis geben, die Staatszugehörigkeit DEUTSCH gab es erst mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis Okt. 1934. Damit findet ein Gesetz aus der NS Zeit Anwendung. Dieses ist aber laut Schaefgesetzen verboten. Aus dem ehemals RoStaG wurde nach der Weimarer Verfassung RuStag und dann StaG (1934 bis heute). Deutsch ist nichts weiter als Staatenlosigkeit. Wenn Sie es nicht glauben stellen Sie einen Antrag auf Einbürgerung in die BRD. Kann ich Ihnen jetzt schon das Resultat mitteilen, dies wird abgelehnt. Im übrigen gibt es Mindestanforderungen an einen Staat, das sind vier Grundvoraussetzungen mindestens der der Verfassung ist nicht erfüllt, denn das GG ist keine Verfassung.
        Ihre Haltung zu Staatsname steht nicht so im Ausweisgesetz. Bitte dort selber nachschauen §5 und §28 es ist alles geregelt. Also wer lesen kann hat wohl einen Vorteil.
        Im übrigen ich bin ein Mensch und kein Personal!
        Noch ein schönes Leben, den ewig gestrigen kann wohl nicht geholfen werden. Ich werde nur noch auf sachbezogene Meinungen reagieren.

      • JDavis said, on 26/05/2013 at 10:52

        die Staatszugehörigkeit DEUTSCH gab es erst mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis Okt. 1934

        Also wenn man schon für sich beansprucht, schlauer zu sein als alle Historiker und Juristen zusammen, dann sollte man wenigstens seine Fakten einigermaßen zusammenbekommen. Die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit hat mit dem Ermächtigungsgesetz herzlich wenig zu tun, sondern wurde durch die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs (beides Anfang 1934) eingeführt. Im übrigen wurde die Staatsangehörigkeit vor 1945 nicht mit dem Adjektiv, sondern mit „Deutsches Reich“ bezeichnet – was eigentlich zum Reichsbürgerkanon gehört und angeblich irgendetwas beweisen soll.

        Wenn Sie es nicht glauben stellen Sie einen Antrag auf Einbürgerung in die BRD. Kann ich Ihnen jetzt schon das Resultat mitteilen, dies wird abgelehnt.

        Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft bereits besitzt, ist diese Ablehnung auch zwangsläufig…

        Damit findet ein Gesetz aus der NS Zeit Anwendung. Dieses ist aber laut Schaefgesetzen verboten.

        Nein, so einfach hat man es sich eben nicht gemacht: http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz1.htm

        das GG ist keine Verfassung

        Was unterscheidet das Grundgesetz denn von einer Verfassung?

      • Der Reichsdepp said, on 26/05/2013 at 10:58

        Was bitte ist die Staatsangehörigkeit „deutsch“. Gehört vielleicht auch das deutsch sprechende Österreich dazu oder die Schweiz oder die deutschen Ostgebiete? Wenn man an dieser Stelle Deutschland schreiben würde hätte ich noch volles Verständnis aber so ist es nur Mumpitz.

      • JDavis said, on 26/05/2013 at 11:07

        Was bitte ist die Staatsangehörigkeit “deutsch”. Gehört vielleicht auch das deutsch sprechende Österreich dazu oder die Schweiz oder die deutschen Ostgebiete?

        „Staatsangehörigkeit: deutsch“ bezeichnet die deutsche Staatsangehörigkeit. „Deutsch“ ist das Adjektiv zu „Deutschland“. Völlig eindeutig.

        Wenn man an dieser Stelle Deutschland schreiben würde hätte ich noch volles Verständnis aber so ist es nur Mumpitz.

        Es interessiert aber niemanden, wofür ein Reichsdepp Verständnis hat und wofür nicht. Es gibt kein internationales Gesetz über die Bezeichnung der Staatsbürgerschaft, weil jeder auf der ganzen Welt versteht, was mit „Staatsbürgerschaft: deutsch“ und mit den unzähligen Varianten, die von den verschiendenen Staaten verwendet werden, gemeint ist. Wenn ihr das nicht verstehen wollt, dann halt nicht.

      • Kristin Globzsch said, on 26/05/2013 at 13:02

        So ist es, JDavis. Leider sind die Reichsdeppen merkbefreit und begriffsresistent.

        Es bleibt daher Folgendes festzuhalten:
        1. Das Grundgesetz ist die geltende Verfassung Deutschlands ist die gesamtdeutsche Verfassung mit Anspruch auf Dauer. Art. 146 GG n.F. widerspricht dem nicht. Punkt. Daran besteht keinerlei Zweifel.
        2. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Sowohl die Einbürgerungsurkunden als auch die Staatsangehörigkeitsausweise tragen die Kopfleiste „Bundesrepublik Deutschland“. Der Eingebürgerte erwirbt zugleich mit der deutschen Staatsangehörigkeit die Landesangehörigkeit des Bundeslandes der Bundesrepublik, dessen für Einbürgerungen zuständige Behörde jeweils die Einbürgerung vorgenommen hat (Näher dazu Ingo von Münch, „Die deutsche Staatsangehörigkeit“, de Gruyter, 2007, S. 90 f.)
        Eine andere Staatsangehörigkeit, aus der sich Rechte und Pflichten für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, also deutsche Staatsbürger (sofern es sich bis zum 1.8.1999 nicht um Statusdeutsche handelte), ergeben, gibt es nicht. Punkt. Daran besteht keinerlei Zweifel, zumal das BVerfG klargestellt hat, dass es die Staatsangehörigkeit als Rechtsverhältnis begreift.
        3. Außerdem gilt für Ausländer, also sowohl für ausländische Staatsangehörige als auch für Staatenlose – wenn sie sich im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (= Bundesgebiet) aufhalten – grundsätzlich die deutsche Rechtsordnung wie für Deutsche (von den sog. Deutschengrundrechten und den Jedermannsrechten mal abgesehen). Dies folgt aus dem völkerrechtlichen Grundsatz der Gebietshoheit. Auch daran besteht kein Zweifel.

      • ruz said, on 14/04/2014 at 20:19

        Man(n) sollte gelegentlich den Blog überfliegen um solche Geistesblitze zu finden…
        Das im Personalausweis Personalien fest gestellt werden ist geradezu unfassbar. Danke für die Aufklärung!
        Ich hak noch mal nach wegen der Staatsangehörigkeit. Ein Paar Reisepässe hab ich schon gesehen. Merkwürdig ist aber das z.B. Im Reisepass der USA bei Staatsangehörigkeit (nationality) USA steht und nicht American. Ebenso bei unseren Östereichischen Nachbarn steht im Pass Republik Östereich und nicht östreichisch… Erst neulich habe ich den Passs einer Freundin aus der Schweiz gesehen und da stand nichts von schweizerisch! Bitte versuchen Sie mir das zu erklären! Warum haben sich das diese Reichsdeppen ausgedacht wenn es doch Gott und die Welt anders eben so, sprich Nomen, macht?

      • reichling said, on 14/04/2014 at 21:13

        In den Pässen der USA kann als Staatsangehörigkeit nicht amercan stehen. American kommt nämlich von America, und das ist bekanntlich kein Staat, sondern ein Erdteil. Daher wäre american als Staatsangehörigkeit in diesemFall eindeutig falsch.
        Im Reisepass unsere österreichischen Nachbarn steht im Pass nicht Republik Österreich als Staatsangehörig, sondern Östereich. Wie die Staatsangehörigkeit im Pass angegeben wird, ist dem Staat überlassen. Vielleicht wäre Österreichisch zu lange.
        Im Österreichischen Recht gibt es den Begriff „Staatsangehörigkeit“ übrigens nicht. Das heißt dort „Staatsbürgerschaft“ und bedeutet genau das selbe.
        Schauen wir mal ins Gesetz
        㤠2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet:

        1. Republik: die Republik Österreich;
        2. Staatsbürgerschaft: die Staatsbürgerschaft der Republik Österreich (österreichische Staatsbürgerschaft);
        3. Staatsbürger: ohne Unterschied des Geschlechtes eine Person, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt;
        4. Fremder: ohne Unterschied des Geschlechtes eine Person, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt.“

        Man spricht also in Österreich von der österreichischen Staatsbürgerschaft.

        Schauen wir uns einmal einen österreichischen Pass an.

        Reisepass Österreich

        Aufgrund internationaler Vereinbarungen steht im Pass nicht Staatsbürgerschaft, sondern Staatsangehörigkeit. Und angegeben ist „Österreich“. Von „Republik Österreich“ ist nichts zu lesen.
        Denn das ist auch keine Staatsangehörigkeit, sondern der Name des Staates.
        Der Name des Staates steht im österreichischen Pass auf dem Einband.

        Passeinband

        Und hier haben wir mal einen Schweizer Pass

        pass schweiz

        Er ist ein bisschen klein geraten. Aber es ist mir nicht gelungen, einen Schweizer Reisepass in größerem Format aufzutreiben.

        Man kann das Bild allerdings ein bisschen vergrößern. Und dann wird man feststellen, dass auf dem Schweizer Pass keine staatsangehörigkeit angegebenist, sondern die Nationalität. Und die wird mit „Schweiz“ angegeben.

        Das sollte doch gerade einen Reichsdeutschen zum Haareraufen bringen.

        Sie habent jetzt drei Staaten angegeben, in denen auf den Pässen die Staatsangehörigkeit mit dem Namen des Staates angegeben wird. In den weitaus meisten Staaten verwendet man aber dafür ein vom Staatsnamen abgeleitetes Adjektiv, zum Beispiel in Frankreich, Luxemburg, Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, Finnland, Polen, Irland, Italien, Spanien, Kanada, Mexiko, Argentinien, Australien, Indien, Nigeria, Marokko und viele andere.
        Machen die alle etwas falsch? Und wenn sie es so machen, warum darf dann Deutschland nicht „deutsch“ als Staatsangehörigkeit angeben?

        Übrigens, die Schweizer und die Österreicher haben in ihren Personalausweisen überhaupt keine Staatsangehörigkeit stehen.

      • JDavis said, on 14/04/2014 at 21:54

  163. Peter Lando said, on 26/05/2013 at 12:22

    an J.Davis saids,

    Was unterscheidet das Grundgesetz denn von einer Verfassung?

    Sollte das wirklich eine Frage sein?
    Eine Verfassung wird durch die deutschen Völker (Hessen, Bayern,Sachsen … beschlossen. Das GG wurde durch die alliierten für die BRD verordnet. Oder waren Sie derjenige welcher für alle abgestimmt hat? Ist aber auch geregelt GG146. Die anderen Parteien 1934 haben wohl das StaG auch mit abgestimmt vor allem die SPD? Im übrigen ist Euer Umgang mit anderen Menschen so tolerant, wie es für Diktaturen üblich ist. Null Toleranz für anders denkende. Eure Gleichschaltung ist in Europa wohl demokratisch? Ach das funktioniert ja gut, da macht es Ihr gleich noch mit dem Nahen Osten. Wenn denn einer nicht mitmacht, der wird ermordet. Ach und die paar 60.000 Zivilisten habt Ihr in Libyen mit NATO Bomben gleich mit entsorgen lassen. Wissen Sie überhaupt was Demokratie ist? Ich denke dieser Blog hier ist für Täuscher, Schlepper und Bauernfänger.

    • Kristin Globzsch said, on 26/05/2013 at 13:03

      Sie schreiben groben Unsinn!
      Nur Reichsdeppen glauben, eine Verfassung bräuchte eine Volksabstimmung, um eine Verfassung zu sein. Das ist ein Irrglaube, weiter nichts. Von nichts eine Ahnung, aber mitreden wollen, jaja.

      • Der Reichsdepp said, on 26/05/2013 at 13:54

        Nur selbsternannte Rechtsdeppen glauben eine Verfassung bräuchte keine Volksabstimmung um eine ordentliche Verfassung zu sein. Angeblich so viel Ahnung aber hauptsache diktatorisch daherkommen.

      • reichling said, on 26/05/2013 at 19:06

        Dann haben wir bisher in Deutschland noch nie eine ordentliche Verfassung gehabt. Denn die Reichsverfassungen von 1871 und 1919 sind auch ohne Volksabstimmung zustande gekommen.
        Aber bevor du dich hier weiter über die Verfassung ereiferst, solltest du dich erst einmal informatieren, was eine Verfassung eigentlich ist. Ich habe nämlich den starken Eindruck, dass dir das Verständnis dafür völlig abgeht. Aber ein Mindestmaß an juristischen Kenntnissen wird von euch Reichstrottel eh als kontroproduktiv angesehen.

      • Kristin Globzsch said, on 26/05/2013 at 14:05

        Beschäftige dich mal mit der Materie, Reichsdepp.

      • Der Reichsdepp said, on 27/05/2013 at 07:17

        Stell Dir vor reichling, das hast Du sogar richtig erkannt. Die Väter des GG waren daher auch der Auffassung das auf dem Weg zu einem modernen demokratischen Staat selbstverständlich auch eine durch das Staatsvolk gewählte Verfassung gehört (Artikel 146 GG). Alles andere würde mehr oder weniger zu einer Fortführung der Unterwerfung des Staatsvolkes führen. Aber das wollen selbsternannte Rechtsdeppen eh nicht verstehen, denn dazu gehört gesunder Menschenverstand.

      • reichling said, on 27/05/2013 at 22:42

        Auch 1949 stand nicht in Art. 146 drin, dass eine neue Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen werden muss. Nach den Erfahrungen im Dritten Reich mit Referenden war man wohl der Ansicht, mit Volksabstimmungen sehr sparsam umzugehen. Wir sind nun mal eine repräsentative Demokratie. Das heißt, das Volk entscheidet, über gewählte Vertreter. Mit einer Unterwerfung des Staatsvolkes hat das nichts zu tun. Oder wurde 1919 das Staatsvolk der Weimarer Republik unterworfen?

        Übrigens, Verfassungen werden in keinem Staat der Erde gewählt. Gewählt werden können nur Personen. Ist der gesunde Menschenverstand so was ähnliches, wie das gesunde Volksempfinden? Das war nämlich in den Jahren 1933 bis 1945 auch eine Rechtsquelle für die Gerichte. Und damit wurden besonders drastische Strafen für Bagatelldelikte begründet.

      • Der Reichsdepp said, on 28/05/2013 at 11:52

        „reichling said, on 26/05/2013 at 16:35
        Wir schreiben ja auch nicht für geistige Vollpfosten, sondern für normal denkende Menschen.“

        Na super, da bin ich mir jetzt aber nicht mehr so sicher. Und „normal denkende Menschen“ sind die mit dem gesunden Menschenverstand?

        Wo steht den bitte geschrieben das das Staatsvolk nicht über seine eigene Verfassung abstimmen darf/soll? Blos weil das Wahlvieh alle 4 Jahre seine Lieblingspartei wählen darf

        „but reichling said,
        Gewählt werden können nur Personen.“

        und sonst weiter keinen Einfluß darauf hat welche natürliche Personen ihn als Volkstreter vertritt, darf es das nicht? Und wieviel Ahnung hatten unsere Volkstreter über das Inhaltliche der EU-Verfassung. Und durch welche Referenden wurde sie gekippt? Franzosen und Niederländer durften, wir aber nicht?

        „Nach den Erfahrungen im Dritten Reich mit Referenden“

        Von welchen Referenden im Dritten Reich redest Du eigentlich. Freilich meine ich damit solche, die diese Bezeichnung auch verdient hätten. Und war da nicht die Katze schon längst vorher in den Brunnen gefallen? Waren es nicht Volkstreter des Deutschen Reichs die dem Ermächtigungsgesetzt zustimmten?

      • Kristin Globzsch said, on 28/05/2013 at 12:07

        „Waren es nicht Volkstreter des Deutschen Reichs die dem Ermächtigungsgesetz zustimmten?“ – Durchaus.
        Aber es war auch das Volk selbst, das der Vereinigung der Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler in der Person Hitlers zustimmte und in der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs am 19. August 1934 mit „Ja“ votierte.

      • Der Reichsdepp said, on 28/05/2013 at 16:02

        Die Zeit des Dritten Reichs beginnt bereits 1933. Alles was zwischen 1933 u. 1945 an (Volks)abstimmung lief hat diese Bezeichnung nicht verdient, da es einfach keine alternativen mehr gab und die Abstimmungen schon als solches mehr als fragwürdig verliefen, wenn nicht gar manipuliert waren.

      • reichling said, on 01/06/2013 at 19:36

        Vielleicht nimmst du auch mal ne Antwort von mir an.
        Mit deinem Kommentar bin ich einverstanden.

        Wie war es mit den Volksabstimmungen, die vor 1933 stattgefunden haben? Während der Zeit der Weimarer Republik hat es zwei Volksabstimmungen gegeben, die beide gescheitert sind. Und im Kaiserreich bestand das Volk aus Untertanen, nicht aus Bürgern. Untertane haben dem Herrscher zu huldigen, nicht abzustimmen.

        Die Erfahrungen mit Volksabstimmungen in der Nazizeit, die gezeigt haben, wie leicht das Volk manipulierbar ist, haben die Väter (und die Hand voll Mütter) des Grundgesetzes veranlasst, plebizitären Elementen auf Bundesebene nicht zu viel Platz einzuräumen. Auf Länderebene sieht das schon anders aus. Und jeder passionierte Raucher in Bayern kann die Vorteile von Volksabstimmungen bestätigen.

      • Der Reichsdepp said, on 02/06/2013 at 09:24

        Warum sollte ich keine Antwort annehmen, sofern sie denn auch nachvollziebar ist.

        Zu Kaisers Zeiten gab es noch keine Demokratie und das liegt noch nicht so lange zurück. Zwischendurch dann eine Diktatur mit grandioser Propagandermaschinerie. Heute ist man da schon etwas weiter im Üben von Demokratie aber trotzdem noch weit entfernt vom Ideal.
        Und was die Umstände im Dritten Reich angeht, die sind mit heute wohl kaum zu vergleichen. Natürlich spielen auch heute die Massenmedien dabei eine Rolle wie etwas dargestellt wird, dafür steht ber eine wesentlich breitere Palette an Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.
        Aber um mal bei Deinem Argument der schlechten Erfahrung mit Volksabstimmungen zu bleiben, müßtest Du danach eigentlich auch das Wählen von Parteien einschränken oder gar verbieten, den das Volk selber hat sich ja die NSDAP gewählt und somit ins eigene verderben geritten.

      • reichling said, on 02/06/2013 at 22:33

        Was die NSDAP angeht, so hat sie bei keiner Wahl die absolute Mehrheit erreicht. Sie war stets auf Koalitionspartner angewiesen. Du kannst also nicht sagen, das deutsche Volk habe der NSDAP die Mehrheit verschafft. Das waren die demokratischen Parteien, außer der SPD, die dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hatten. Ohne dieses Ermächtigungsgesetz wäre Hitler vielleicht nur eine kurze Episode der Geschichte gewesen, mehr nicht. Aber auf der anderen Seite, in der über 1000 jährigen deutschen Geschichte sind 12 Jahre ja auch nicht gerade die Welt.

        Und jetzt zu Volksabstimmungen. Wie stellst du dir das vor? Gesetze werden normalerweise im Parlament beraten und beschlossen. Wenn nun das Volk über etwas abstimmen soll, glaubst du im Ernst, es würden dann vorher umfangreiche Beratungen durch das Volks stattfinden? Bei einer Volksabstimmung wird dem Volk etwas zur Abstimmung vorgelegt. Es gibt dann eine oder vielleicht zwei Vorlagen, damit das Volk sich für etwas entscheiden kann. Und diese Vorlagen werden vom Parlament erarbeitet. Der Wähler kann jetzt nicht sagen, ich suche mit jetzt aus beiden Vorlagen, wenn es zwei sein sollen, das beste heraus. Nein, er kann sich nur für A oder für B entscheiden.

        Und oftmals ist er sich der Konsequenzen seiner Entscheidung nicht bewusst, denn wer versteht schon die komplizierte Gesetzesmaterie.

        Ich bin ein Anhänger der repräsentativen Demokratie. Ich wähle einen Abgeordneten, der nicht schlecht bezahlt wird, und ich erwarte, dass er mit seinen Kollegen, die auch alle gewählt sind, im Parlament vernünftige Gesetze beschließt. Und wenn er dies nicht tut, 4 Jahre später kann ich wieder wählen. Und dann kann ich mir überlegen, ob ich ihm erneut meine Stimme gebe.

        Das sollten mehr Menschen machen und sich nicht immer nur über die Regierung aufregen.

      • Kristin Globzsch said, on 03/06/2013 at 09:24

        Komplexe Sachverhalte können nicht radikal auf ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ herunterdividiert werden. Volksabstimmungen können auch suboptimal sein, wie das Beispiel Schweiz mit seinen mitunter populistischen und aggressiv geführten Volksinitiativen zeigt. Dort gibt es nicht wenige Abstimmungen, die fragwürdige Ergebnissen zur Folge hatten. Das Volk kann bei einfachen Fragen zur Abstimmung aufgerufen werden – in der Tat, da bin ich auch dafür -, doch bei weitreichenden politischen Entscheidungen, deren Konsequenzen nicht nur Deutschland, sondern bei einer Wirtschaftsmacht und dem Führungsstaat der EU auch letztere umfassen, will ich nicht, dass jeder RTL-II-Schwachkopf über 80 Mio. Mitbürger bestimmt und wichtige anstehende Entscheidungen zwischen Handyklingeltonwerbung und Daily-Soap getroffen werden. Ich will stattdessen Fachpersonal für Fachfragen!

    • JDavis said, on 26/05/2013 at 14:01

      Eine Verfassung wird durch die deutschen Völker (Hessen, Bayern,Sachsen … beschlossen.

      Sagt wer? Eine Verfassung kann per Referendum beschlossen, sie kann oktroyiert, sie kann durch eine verfassunggebende Versammlung verabschiedet oder sonstwie in Kraft gesetzt werden. Es gibt sogar ungeschriebene Verfassungen wie im Vereinigten Königreich. Das gehört wieder zur Reichsdeppen-Strategie, einfach eine Forderung aufzustellen und daraus dann Schlußfolgerungen abzuleiten, die „zufällig“ das eigene Weltbild stützen.

      Das GG wurde durch die alliierten für die BRD verordnet.

      Das hätte man mal den Abgeordneten des Parlamentarischen Rats sagen müssen. Dann hätten sie nicht über praktisch jedes Detail der künftigen Verfassung diskutieren müssen.

      Ist aber auch geregelt GG146.

      Das haben wir hier schon gefühlte elf Millionen Mal durchgekaut.

      Null Toleranz für anders denkende.

      Für Andersdenkende habe ich jede Toleranz. Wenn Sie der Meinung sind, daß das Grundgesetz eine schlechte Verfassung ist, dann haben Sie jedes Recht, das zu sagen. Wenn Sie finden, daß man eine Volksabstimmung über das Grundgesetz hätte durchführen sollen, dann stimmen ich Ihnen sogar zu. Aber ich nehme mir die Freiheit, irgendwelchem pseudo-juristischen Geschwurbel, das sich auf eine grobe Verkennung der Fakten stützt, zu widersprechen.

      Ach und die paar 60.000 Zivilisten habt Ihr in Libyen mit NATO Bomben gleich mit entsorgen lassen.

      Auch wieder typisch Reichsdeppen: Gleich ein neues (am besten völlig unzusammenhängendes) Thema aufmachen, statt die eigenen Thesen zu verteidigen.

      • Peter Lando said, on 26/05/2013 at 16:24

        da Euer Arbeitgeber der „Verfassungsschutz“ ist (was auch immer für eine „Verfassung“ Ihr da schützt), kann Euer unqualifiziertes Gesülze nicht einmal jemand verstehen, der geistig ein voller Vollpfosten ist oder eine Flachfeile. Geht zu euren Vorgesetzten und lasst Euch nochmal auf die Ausbildung schicken, aber nicht überfordern lassen. Ab Hauptschulabschluss sollte das möglich sein.
        Was das verteidigen angeht, solltet Ihr nicht so feige sein und solche Blogs betreiben. Redet lieber mit den Menschen nicht mit dem Personal. Euch gibt es nur weil Ihr die Menschen beraubt, denn richtige Arbeit ist was anderes. Kann ich Euch jetzt nicht erklären, würdet Ihr eh nicht verstehen. Aber die Täter sind bekannt.

      • reichling said, on 26/05/2013 at 16:35

        Wir schreiben ja auch nicht für geistige Vollpfosten, sondern für normal denkende Menschen. Also dürfte wohl jeder Verständnis dafür haben, dass Sie nichts verstehen.
        Und was unsere Arbeitsplätze angeht, von irgendwas müssen wir ja leben. Ein Großteil der Reichsanhänger lebt von der Arbeitsagentur.
        Sie sollten besser über Fußball diskutieren. Vielleicht verstehen davon etwas.

  164. ruz said, on 30/06/2013 at 14:17

    Hallo Herr Reichling. Man(n) muss doch nicht gleich beleidigend werden… so was aber auch!
    Eigentlich wollte ich nur kurz was zu Ihrem Beitrag vom 01/06/2013 zu 19:36 sagen.
    Was Ihre Ansicht über die „plebizitären Elemente“ angeht so meine Ich Sie liegen da einwenig daneben. Und wo steht geschrieben das es keine Volksabstimmungen geben darf?
    Ich möchte Sie höflichst auf Artikel 20 Absatzt 2 GG hinweisen der wie folgt lautet:

    “ Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

    Besondere Aufmerksamkeit sollte der geneigte Leser auf den zweiten Satz legen in dem es u.a. heißt:

    „…vom Volke in Wahlen UND ABSTIMMUNGEN…“.

    Wie würden Sie denn „ABSTIMMUNGEN“ interpretieren wenn nicht als Volksabstimmungen – sofern alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht?

    @JDavis

    Kurz zu Ihrem letzten Beitrag.

    Ich zitiere:

    „Eine Verfassung kann per Referendum beschlossen, sie kann oktroyiert, sie kann durch eine verfassunggebende Versammlung verabschiedet oder sonstwie in Kraft gesetzt werden.“

    Ich denke da liegt der Hase im Pfeffer. Wie Sie so schön schreiben „kann“.
    Art.20 Abs.2 GG sagt da aber was anderes. Hätten wir eine ordentliche Demokratie würden solche Entscheidungen dem Volke überlassen und nicht ein paar Deppen die nur darauf aus sind ihre Macht und ihre Pensionen zu sichern.

    Selbst wenn das GG am 23.Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen wurde, wer hat dem Bundestag und-rat das Recht gegeben eben jenes GG in schier unglaublicher Manier am Volke vorbei zig mal zu ändern ohne eben jenes Volk, das es betrifft, auch nur ansatzweise zu fragen?
    Was das zig mal angeht hier ein Link – da kann nachgelesen werden was vom ursprünglichen GG noch übrig ist.

    http://www.verfassungen.de/de/gg49-i.htm

    @ Kristin Globzsch

    Kurz zu Ihrem letzten Beitrag.

    Ich zitiere:

    „Volksabstimmungen können auch suboptimal sein, wie das Beispiel Schweiz mit seinen mitunter populistischen und aggressiv geführten Volksinitiativen zeigt.“

    Wie auch immer Sie das nennen möchten. Eine Volksabstimmung zeigt den Willen des Volkes und
    der sollte von jedem akzeptiert werden – gerade auch von den Politikern (die ja vom Volk gewählt weden)
    und auch von Ihnen!

    „Das Volk kann bei einfachen Fragen zur Abstimmung aufgerufen werden – in der Tat, da bin ich auch dafür -, doch bei weitreichenden politischen Entscheidungen, deren Konsequenzen nicht nur Deutschland, sondern bei einer Wirtschaftsmacht und dem Führungsstaat der EU auch letztere umfassen, will ich nicht, dass jeder RTL-II-Schwachkopf über 80 Mio. Mitbürger bestimmt und wichtige anstehende Entscheidungen zwischen Handyklingeltonwerbung und Daily-Soap getroffen werden.“

    Es ist geradezu erstaunlich für wie dumm Sie die Menschen in Deutschland halten. Zuweilen könnte man glauben Sie sind der Ansicht das deutsche Volk sei auf die Baumschule gegangen.(Übrigens wird das Bildungssystem vom Staat diktiert – die RTL II-Schwachköpfe entspringen eben diesem System.) Wer gibt Ihnen das Recht zu entscheiden über was das Volk abstimmen soll? Gerade die Entscheitungen die so weitreichend sind wie jene bei denen es um die EU geht, die jeden einzelnen Bürger betreffen, da MUSS eine Volksabstimmung her! (Dagegen bedarf es wohl kaum eines Volksentscheid`s wo geraucht werden darf und wo nicht – ich denke es weiß jeder selbst was gut für ihn ist. Ich nehme Ihnen gleich den Wind aus den Segeln, ich bin Nichtraucher.) Es ist doch deutlich zu sehen was passiert wenn man das nicht tut! Was ist los in diesem Europa? Hätte man das deutsche Volk gefragt würde es wohl besser um uns stehen. Würden solche Leute wie Sie regieren wären wir wieder ein Stück näher an der Diktatur – Ihre Ausführungen haben das sehr deutlich gemacht!

    Und wieder kann ich nur sagen armes Deutschland!

    • JDavis said, on 30/06/2013 at 15:48

      Ich denke da liegt der Hase im Pfeffer. Wie Sie so schön schreiben “kann”.

      Ja. In dem Sinne, daß all diese Möglichkeiten zwar politisch gesehen unterschiedlich wünschenswert, juristisch aber gleich bindend sind.

      Art.20 Abs.2 GG sagt da aber was anderes.

      Art. 20 Abs. 2 GG sagt nur, daß es Volksabstimmung geben kann, legt sie aber für keine Entscheidung verpflichtend fest. Und vor allem entzieht dieser Absatz nicht dem Zustandekommen des Grundgesetzes selbst die Legitimation. Das wär ja auch ziemlich paradox.

      Selbst wenn das GG am 23.Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen wurde, wer hat dem Bundestag und-rat das Recht gegeben eben jenes GG in schier unglaublicher Manier am Volke vorbei zig mal zu ändern

      Der Parlamentarische Rat selbst, indem er Art. 79 GG verabschiedet hat.

      • ruz said, on 30/06/2013 at 16:24

        Falsch Herr JDavis, Art. 20 sagt nicht es KANN Abstimmungen geben! Er nennt Abstimmungen und Wahlen in einem zug und sagt nicht Wahlen und es kann auch Abstimmungen geben – ich denke das ist ein feiner Unterschied!

        Art.79 Abs.3 GG sagt folgendes:

        “ Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. “

        Da aber keine Volksabstimmungen gemacht werden sind die Grunsätze von Art.20 Abs.2 schon berührt und damit änderungen am GG unzulässig, finden Sie nicht?

      • Kristin Globzsch said, on 01/07/2013 at 10:21

        @ruz: Haben Sie sich diese absurde Schlussfolgerung soeben selbst ausgedacht? Ich empfehle Ihnen, sich die Grundgesetz-Kommentarliteratur zu Gemüte zu führen. Ihre Privatinterpretation von GG-Artikeln ist jedenfalls sowas von schief und wirr, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Sie dichten sich da irgendeinen Unfug zusammen. Und bevor das so weitergeht und wir alle nur noch weiterhin mit dem Kopf schütteln (da renkt sich langsam der Hals aus – und ich hoffe doch nicht, dass Sie das ernsthaft wollen), würde ich Ihnen vorschlagen, Sie lesen stattdessen – und ausnahmsweise! – mal die einschlägige Literatur. Da ich weiß, dass Sie nicht den Willen dazu besitzen oder aus anderen (nicht triftigen) Gründen außer Stande sind, eine ordentlich sortierte Universitätsbibliothek zu besuchen, habe ich den infrage kommenden Band eines Exemplars für Sie verlinkt:

        http://books.google.de/books?id=nSauwPUjTrgC&printsec=frontcover&dq=grundgesetz+mitarbeiterkommentar&hl=de&sa=X&ei=WEjRUfb1FoTdsgber4DYDw&redir_esc=y

        (Ab S. 1271 geht’s los)

        Viel Glück!

      • Der Reichsdepp said, on 01/07/2013 at 16:39

        Jetzt kommt schon wieder die Masche mit der Kommentarliteratur. Fr. Globzsch, vielleicht sollten Sie es erstmal mit der Kommentarliteratur zur Kommentarliteratur versuchen.

        Ich habe mich an Art. 20 III GG und an
        Art. 97 I GG, also an die Bindung nur an
        Recht und Gesetz, gehalten, und habe da-
        her keine Kommentare in meiner juristi-
        schen Hausarbeit zitiert. Der Korrekturas-
        sistent hat das moniert. Zu Recht?

      • Kristin Globzsch said, on 01/07/2013 at 18:13

        @Reichsdepp: Ihre „juristische Hausarbeit“ – oder das, was Sie persönlich darunter verstehen – tut hier nichts zur Sache. Ebenso wenig Ihre abstruse Fragestellung.

      • JDavis said, on 01/07/2013 at 18:43

        Falsch Herr JDavis, Art. 20 sagt nicht es KANN Abstimmungen geben! Er nennt Abstimmungen und Wahlen in einem zug und sagt nicht Wahlen und es kann auch Abstimmungen geben – ich denke das ist ein feiner Unterschied!

        Nochmal: Art. 20 Abs. 2 Satz 2 sagt, daß es Wahlen und Abstimmungen gibt. Die Vorschrift sagt aber nicht, welche Wahlen und welche Abstimmungen es geben muß. Das steht im restlichen Grundgesetz. Und dort findet man – was man politisch bedauern mag – recht wenige Abstimmungen. Daraus kann man aber nicht schließen, daß damit automatisch bestimmte besonders wichtige Entscheidungen durch Volksentscheid geschehen müssen, obwohl im Grundgesetz an der entsprechenden Stelle etwas anderes steht.

        Da aber keine Volksabstimmungen gemacht werden sind die Grunsätze von Art.20 Abs.2 schon berührt und damit änderungen am GG unzulässig, finden Sie nicht?

        Nein. Für diese Interpretation gibt es, wie gesagt, keinerlei Stütze im Grundgesetz. Und sogar, wenn dem so wäre, wäre Art. 79 GG immer noch lex specialis.

  165. ruz said, on 01/07/2013 at 21:13

    @Kristin Globzsch

    Guten abend Frau Oberlehrerin, gut das wir Sie haben, sonnst müßten wir alle dumm sterben. Wie wärs wenn sie von Ihrem Thron mal herabsteigen zum niederen Volk? Begeben Sie sich aus ihren Höhen herab auf die Ebene des Volkes – vieleicht verstehen sie dann was diese Menschen sagen, verstehen deren Fragen. Bevor Sie dass aber tun, pudern Sie Ihr Näschen und bringen es in die Horizontale – wer weiß wo Sie sonnst überall anstossen…

    Mein eigentliches Anliegen ist aber ein anderes. Ich frage Sie, als eiserner verfechter der repräsentativen Demokratie, von wem – und vor allem für wem – wurde das GG eigentlich gemacht? Sicher doch für euch Juristen und ganz wichtig für die Verfasser der Komentarliteratur! Oder irre ich mich? War da nicht irgendwie die Rede von „deutschem Volk“?

    „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

    von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk

    in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden- und Württemberg-Hohenzollern,

    um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.“

    Ich bin Teil dieses Volkes, also wurde das GG auch für mich gemacht, oder sehe ich das falsch?
    Wenn es also auch für mich gemacht wurde, wieso werde ich dann von Ihnen angemotzt wenn ich es lese und mit meinem ( in Ihren Augen sicherlich Bauernverstand ) Verstand zu begreifen versuche?
    Übrigens denke ich schon dass das GG zur „einschlägigen Literatur“ zählt…
    Was ist das eigentlich für ein Gesetz das jeder auslegen kann wie er es braucht? Sollte in einem Gesetz nicht eindeutig stehen worum es geht? Muss man ein Gesetz interprätieren? Warum? Damit Juristen wie SIE arbeit haben und das ist traurig. Sind Sie doch froh das es Leute wie mich gibt, die sich mit dem GG befassen – es sind genug da die das GG mit Füßen treten, warum streiten Sie nicht mit denen?
    Woher meinen Sie zu wissen das ich keine Bibliothek besuche? Ich habe in meinen Leben unzählige Stunden in solchen Einrichtungen verbracht und sicher waren auch welche von Universitäten dabei. Ich wage zu behaupten ich habe einen sehr guten Wissensstand auf Allgemeinwissen bezogen. Was gibt Ihnen also das Recht mich als Deppen zu bezeichnen?
    Es gibt Menschen die beantworten sowas mit einer Inzisalkantenfraktur (vornehm ausgedrückt in der Sprache in der ich spreche).

  166. ruz said, on 01/07/2013 at 21:52

    @JDavis
    Danke, kurz und knackig – so wie ich es mag. Noch mal kurz zurück zu Art. 20.
    Es geht doch nicht um besonders wichtige Entscheidungen (für mein dafürhalten natürlich schon, darum geht es aber jetzt nicht) sondern generell darum das das Volk keine Möglichkeit hat direkt mitzubestimmen, außer halt in Wahlen. Das aber ist doch in Anbetracht der Tatsache dass die Entscheidungen immer weitreichender werden und in immer kürzeren Zeiträumen stattfinden auf keinen Fall mehr zeitgemäß. Eine Wahlperiode sind 4 Jahre und in Europa werden Entscheidungen im Monatstakt verabschiedet. Die repräsentative Demokratie hat in dieser Rechtsform ausgedient. Da das GG aber Volksabstimmungen nicht explizit ausschließt, könnten solche auch angewandt werden. Es ist wohl die Angst der Politiker um ihr Geld und ihre Macht die solche Instrumente nicht zulassen. Das ist meine Meinung.

    • Kristin Globzsch said, on 02/07/2013 at 09:17

      @ruz: Es ist gerade anders herum: Gerade weil die Zeit immer knapper wird, in welcher wichtige und in besonderem Maße für die Zukunft erhebliche Entscheidungen getroffen werden müssen, eignet die repräsentative Demokratie sich hierfür deutlich besser als eine direkte Demokratieform. Letztere ist optimal bei kleinen Ländern wie der Schweiz, allerdings nicht bei großen wie Deutschland. Es ist also keineswegs die Angst der Politiker, sondern die Komplexität des Sachverhalts, der gar nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit „bevölkerungsgerecht“ aufbereitet werden kann bei einem Volk von rund 80 Mio. Bürgern. Es ist ja mitunter schon so, dass selbst die Abgeordneten im Bundestag bestimmte Entscheidungen und Konsequenzen nicht überblicken, dann wird es dies das Volk bei einer geradezu absurderweise simplifizierten „Ja oder Nein“-Volksabstimmung noch weniger (siehe dazu mein obiger Kommentar). Ich kenne kein anderes Land von vergleichbarer Größe (!), in welchem einfache Volksabstimmungen für europarechtliche Fragen als zeitgemäß empfunden werden.

      Nehmen wir beispielsweise den NATO-Doppelbeschluss. Der Beschluss beherrschte die außen- und innenpolitische Debatte von 1979 bis 1983 in Westeuropa und der Bundesrepublik und ließ eine breite Friedensbewegung jener Jahre wachsen. Während die Befürworter die neuen US-Raketen als notwendige „Nachrüstung“ und Schließen einer „Raketenlücke“ gegenüber den sowjetischen SS-20-Raketen sahen, sahen die Gegner darin einen qualitativ neuen Aufrüstungsschritt hin zu einem Atomkrieg. Sie meinten, es sei eine neue Eskalationsstufe des atomaren Wettrüstens. Sicherlich hätten die Gegner des NATO-Doppelbeschlusses viele stimmberechtigte Bürger mobilisieren können, sodass der Doppelbeschluss bei einer möglichen Volksabstimmung gescheitert wäre. Denn nach einer europaweiten Umfrage der Gallup Organization vom November 1983 waren damals hochgerechnet bis zu 67 % aller wahlberechtigten Bürger in der Bundesrepublik Deutschland, 68 % der Niederländer, 58 % der Briten, 54 % der Italiener und 44 % der Franzosen gegen die Raketenaufstellung (nach Michael Bess: „Realism, Utopia, and the Mushroom Cloud: Four Activist Intellectuals and Their Strategies for Peace, 1945-1989.“ University of Chicago Press, 1993, S. 137).
      Im Nachhinein allerdings ist die Politikwissenschaft zu der Erkenntnise gelangt, dass die Politik von Bundeskanzler Helmut Schmidt genau die richtige zu jener Zeit war, um das bisherige strategische Gleichgewicht zwischen West und Ost aufrechtzuerhalten. Es war also eine gute Entscheidung, dass in solchen brisanten Fällen in Deutschland keine Volksabstimmung vorgesehen ist.

    • Kristin Globzsch said, on 02/07/2013 at 10:14

      Letzten Endes war der NATO-Doppelbeschluss sogar ein Beitrag zum Zusammenbruch des sowjetischen Imperiums, da die UdSSR sich finanziell übernahm und nicht mehr Schritt halten konnte, wenn auch natürlich die Umwälzungen und Revolutionen in Osteuropa sowie der Zusammenbruch des „real existierenden Sozialismus“ insgesamt zweifellos den Löwenanteil daran hatten.
      Über die Friedensbewegung ist derweil wenig zu sagen; ob sie erfolgreich war, ist schwer zu beurteilen, da der Gegenstand dieser Bewegung, der NATO-Doppelbeschluss, mit dem Zusammenbruch der UdSSR und dem Ende des Kalten Krieges entfiel.

      Wie auch immer man aber solche weitreichenden Beschlüsse beurteilen mag, eins darf man dabei nicht vergessen: Über sie kann nicht am Stimmtisch befunden werden, sie können nicht aus dem Bauch heraus gefasst werden, sondern gehören zum Aufgabenbereich erfahrener Politiker. Genauso verhält es sich mit Entscheidungen, die Europa als Ganzes betreffen.

  167. ruz said, on 02/07/2013 at 20:51

    Guten Abend Frau Globzsch.

    Ich freu mich richtig, es geht auch mal ohne Beleidigungen – vieleicht haben wir ja jetzt einen Level…
    Danke für die umfangreiche Ausführung deren Blickwinkel sehr interessant ist. Wenn ich ehrlich bin muss ich gestehen dass ich es von dieser Seite noch nicht betrachtet habe.
    Trotzdem bin ich der Meinung Sie versuchen Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Ich denke den NATO-Doppelbeschluss kann man nicht mit der jetzigen Situation vergleichen. Zum einen ist die NATO ein gänzlich anderes Konstrukt als die EU (mit ganz anderen Kompetenzen und Entscheidungsbefugnissen) zum anderen sind seit dem mehr als 30 Jahre vergangen, auch im Bewustsein der Menschen. Wichtig wäre meiner Meinung nach dass die Politik die Menschen offen über die Für und Wider in Kentniss setzten müßte, dann bräuchte sie auch keine Angst vor einer Volksabstimmung haben. Das wird aber im Kern an zwei Sachen scheitern. Zum einen fehlt im Volk momentan einfach das Vertrauen in die Politik und zum anderen würden bei offenen Umgang mit Informationen Dinge ans Tageslicht kommen die uns das Wort Korruption neu definieren liesen. Ich denke die Menschen sind hin und her gerissen was die EU an geht – leider erklärt ihnen keiner richtig was das beste wäre. Aber trotzdem denke ich die Menschn sind in ihrer Entwicklung 30 Jahre weiter und reifer und sicherlich auch sensiebler, aber auf keinen Fall dümmer geworden. Im Gegenteil, es wurde viel aus der Vergangenheit gelernt. Man kann nur hoffen das diese EU-Politik keinem auf die Füße fällt.

    • Kristin Globzsch said, on 03/07/2013 at 09:22

      Nein, Sie liegen falsch, denn der Hase liegt bereits im Pfeffer, dass Politiker das Volk informieren müssen. Und je nach politischer Überzeugung und Parteibuch ist das Ergebnis ein anderes. Die gegenwärtige Entwicklung, das öffentliche Bewusstsein geht außerdem vielmehr in die Richtung, dass erkannt wird, dass weitaus noch mehr Kompetenzen an europäische Institutionen übertragen werden müssen, um die EU handlungsfähiger zu machen und dauerhaft für die Zukunft gegen die USA einerseits sowie China, Indien und möglicherweise andere emporwachsende Staaten andererseits zu rüsten. Der Nationalstaatsgedanke war im letzten Jahrhundert mal Thema, nun aber hat er ausgedient, ist nicht mehr zeitgemäß und gehört auf die Müllkippe der Geschichte.

      Mir scheint, Sie haben nicht begriffen, worum es mir eigentlich geht. Ich habe doch nicht die NATO mit der EU verglichen! Sondern ich habe anhand des einschlägigen Beispiels des NATO-Doppelbeschlusses, eines damals in der westlichen Welt brisanten und sehr umstrittenen politischen Falls, aufgezeigt, dass Entscheidungen dieser Art nicht von politisch aufgeladenen Volksabstimmungen abhängig gemacht werden sollten. Das Volk verfügte – damals wie auch heute – gar nicht über die nötigen Informationsquellen, hatte gar nicht den Ein- und Weitblick, um die Konsequenzen seines Handelns adäquat abschätzen zu können. Wer weiß, wie es bei einer damaligen Volksabstimmung heute aussähe, vermutlich ganz anders – womöglich ständen wir, wenn nicht herausragende Staatsmänner wie Helmut Schmidt die Lage vernünftig einzuschätzen und sich gegen ihre eigene Parteibasis damals durchzusetzen wüssten, heute noch im Kalten Krieg!

      Volksabstimmungen – ich wiederhole mich! – können immer nur auf ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ heruntergebrochen werden. Es gibt aber zwischen Politikern nicht nur diesen Schwarz/Weiß-, diesen Freund-oder-Feind-Gedanken, sondern weitaus mehr nicht-öffentliche Kanäle, von denen das Volk mitunter nichts weiß. Sowas gehört in dann zum Kernbereich der Diplomatie.

      • Der Reichsdepp said, on 03/07/2013 at 16:14

        Nein, Sie liegen falsch, denn der Hase liegt bereits im Pfeffer, dass Politiker das Volk informieren müssen.
        —-
        Tun sie das denn auch immer allumfassend. Angesichts der vielen Lobbygruppen in den Ministerien haben die eh nicht mehr viel zu entscheiden.
        —-
        Und je nach politischer Überzeugung und Parteibuch ist das Ergebnis ein anderes.
        —-
        Aber nur so lange eine Partei noch recht jung ist. Wenn es aber um Koalition geht passt man sich schnell an.
        —-
        Die gegenwärtige Entwicklung, das öffentliche Bewusstsein geht außerdem vielmehr in die Richtung, dass erkannt wird, dass weitaus noch mehr Kompetenzen an europäische Institutionen übertragen werden müssen
        —-
        An wen? Das EU-Parlament hat eh nicht viel zu bestimmen. Das erledigt alleine die EU-Kommision.
        —-
        um die EU handlungsfähiger zu machen und dauerhaft für die Zukunft gegen die USA einerseits sowie China, Indien und möglicherweise andere emporwachsende Staaten andererseits zu rüsten.
        —-
        Sie sehen wohl auch überall Feinde. Globalisten sehen das völlig anders.
        —-
        Der Nationalstaatsgedanke war im letzten Jahrhundert mal Thema, nun aber hat er ausgedient, ist nicht mehr zeitgemäß und gehört auf die Müllkippe der Geschichte.
        —-
        Volle Zustimmung. Hat aber nichts mit Soveränität des Volkes zu tun.
        —-
        Mir scheint, Sie haben nicht begriffen, worum es mir eigentlich geht.
        —-
        Das scheint mir bei Ihnen aber auch so.
        —-
        Ich habe doch nicht die NATO mit der EU verglichen! Sondern ich habe anhand des einschlägigen Beispiels des NATO-Doppelbeschlusses, eines damals in der westlichen Welt brisanten und sehr umstrittenen politischen Falls, aufgezeigt, dass Entscheidungen dieser Art nicht von politisch aufgeladenen Volksabstimmungen abhängig gemacht werden sollten.
        —-
        Was hätte da das Volk auch großartig bestimmen wollen außer das es gerne dauerhaften Frieden haben möchte.
        —-
        Das Volk verfügte – damals wie auch heute – gar nicht über die nötigen Informationsquellen, hatte gar nicht den Ein- und Weitblick, um die Konsequenzen seines Handelns adäquat abschätzen zu können. Wer weiß, wie es bei einer damaligen Volksabstimmung heute aussähe, vermutlich ganz anders – womöglich ständen wir, wenn nicht herausragende Staatsmänner wie Helmut Schmidt die Lage vernünftig einzuschätzen und sich gegen ihre eigene Parteibasis damals durchzusetzen wüssten, heute noch im Kalten Krieg!
        —-
        Bla bla bla.
        —-
        Volksabstimmungen – ich wiederhole mich! – können immer nur auf ein einfaches “Ja” oder “Nein” heruntergebrochen werden.
        —-
        Weil Du das so haben möchtest?
        —-
        Es gibt aber zwischen Politikern nicht nur diesen Schwarz/Weiß-, diesen Freund-oder-Feind-Gedanken, sondern weitaus mehr nicht-öffentliche Kanäle, von denen das Volk mitunter nichts weiß. Sowas gehört in dann zum Kernbereich der Diplomatie.
        —-
        Genau, der BND läßt grüßen.

      • Kristin Globzsch said, on 03/07/2013 at 16:48

        Reichsdepp meint: „Sie sehen wohl auch überall Feinde. Globalisten sehen das völlig anders.“
        – Nein, mit „Feinden“ hat das nichts zu tun, sondern vielmehr mit Wirtschaftspolitik.

        Reichsdepp meint: „Volle Zustimmung. Hat aber nichts mit Soveränität des Volkes zu tun.“
        – Das nicht, aber die Übertragung von Kompetenzen hat etwas damit zu tun.

        Reichsdepp meint: „Das scheint mir bei Ihnen aber auch so.“
        – Das ist unbegründet. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich Gründe angeführt und meine Aussagen belegt, die zu belegen waren.

        Reichsdepp meint: „Was hätte da das Volk auch großartig bestimmen wollen außer das es gerne dauerhaften Frieden haben möchte.“
        – Blödsinnige Aussage. Glauben Sie ernsthaft, die Politiker, die etwas zu entscheiden hatten, wollten das nicht auch?

        Reichsdepp meint: „Bla bla bla.“
        – Die übliche Schwachsinns-Antwort deinerseits, wenn mal wieder keine Argumente erwidert und zur Sache nichts beigetragen werden kann.

        Reichsdepp meint: „Weil Du das so haben möchtest?“
        – Nein, weil es von Gesetzes wegen so vorgeschrieben ist und überhaupt so allgemein üblich ist. Informier dich erstmal, wenn du offensichtlich nicht weißt, wie eine Volksabstimmung aufgebaut und was ihre Grundlage ist.

        Reichsdepp meint: „Genau, der BND läßt grüßen.“
        – Und genau wegen solchen Antworten möchte ich nicht, dass jeder (Reichs-)Depp über die politische Zukunft Deutschlands bestimmt, sondern das lieber weiterhin gewählte Volksvertreter tun sollen.

      • Der Reichsdepp said, on 03/07/2013 at 17:26

        Globzsch meint:- Nein, mit “Feinden” hat das nichts zu tun, sondern vielmehr mit Wirtschaftspolitik.
        – Geld regiert die Welt, so ist es doch oder etwa nicht?

        Globzsch meint:- Das nicht, aber die Übertragung von Kompetenzen hat etwas damit zu tun.
        Du spricht dem Volk also die Kompetenzen ab?

        Globzsch meint:- Das ist unbegründet. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich Gründe angeführt und meine Aussagen belegt, die zu belegen waren.
        Wie jetzt? Mit Pseudobegründungen?

        Globzsch meint:- Blödsinnige Aussage. Glauben Sie ernsthaft, die Politiker, die etwas zu entscheiden hatten, wollten das nicht auch?
        Natürlich will jeder Politiker auch gerne Frieden haben aber eben nicht nur das. Es gelten ja schließlich auch die eigenen „politischen“ Interessen durchzusetzen.

        Globzsch meint:- Die übliche Schwachsinns-Antwort deinerseits, wenn mal wieder keine Argumente erwidert und zur Sache nichts beigetragen werden kann.
        – Bla Bla Bla

        Globzsch meint:- Nein, weil es von Gesetzes wegen so vorgeschrieben ist und überhaupt so allgemein üblich ist. Informier dich erstmal, wenn du offensichtlich nicht weißt, wie eine Volksabstimmung aufgebaut und was ihre Grundlage ist.
        – Ist dann wohl besser wenn ich mir gleich die Kommentarliteratur hierzu durchlese.

        Globzsch meint:- Und genau wegen solchen Antworten möchte ich nicht, dass jeder (Reichs-)Depp über die politische Zukunft Deutschlands bestimmt, sondern das lieber weiterhin gewählte Volksvertreter tun sollen.
        – Und genau deshalb habe ich kein Vertrauen zu unseren Volkstretern.

      • ruz said, on 04/07/2013 at 21:10

        Oh Frau Globzsch….

        „…gegen die USA einerseits sowie China, Indien und möglicherweise andere emporwachsende Staaten andererseits zu rüsten. Der Nationalstaatsgedanke war im letzten Jahrhundert mal Thema, nun aber hat er ausgedient, ist nicht mehr zeitgemäß und gehört auf die Müllkippe der Geschichte.“

        Mal ne blöde Frage, was eigentlich sind die USA, China, Indien, Russland usw…?
        Eventuell Nationalstaaten? Ich mein ja nur…
        Und da brauchen wir ein Konstrukt wie die EU um uns gegen diese Nationalsstaten behaupten zu können?
        Solange wir in diesem Konstrukt Pleitestaaten (und ich will jetzt keine Namen nennen denn derer gibt es genug) mit durchfüttern müssen werden wir uns gegen niemanden behaupten! Und schon gar nich gegen solche Wirtschaftsmächte wie China oder die USA! Im Gegenteil, die nutzen die wirtschaftliche Schwäche der EU schamlos aus. Da hilft auch bedingungsloses gelddrucken nichts! Wann geht das endlich in Ihren EU-Kopf rein? Müßten wir nicht heute noch Reparationen zahlen, U-Boote „verschenken“ für einen Krieg der lange (weit über 60 Jahre) vorbei ist, wo stünden wir jetzt? Aber genau das ist nicht gewollt! Wir brauchen diese EU nicht – die EU braucht uns, und da liegt das Problem!

        Soviel zum Thema.“ vieleicht haben wir ja jetzt einen Level…“

        Ich weiß ja nicht was für Sie „zeitgemäß“ ist (Ihr Modegeschmack ist mir, Gott sei Dank, unbekannt) und warum es Ihrer Meinung nach Müllkippen für die Geschichte gibt, aber ICH WIEDERHOLE MICH:

        Mehr Leute von Ihrer Sorte und wir haben wieder eine Diktatur!!!

        „Der Unterschied zwischen Gott und den Historikern besteht hauptsächlich darin, dass Gott die Vergangenheit nicht mehr ändern kann.“

        Samuel Butler

      • Kristin Globzsch said, on 05/07/2013 at 10:48

        @ruz:

        „Mal ne blöde Frage, was eigentlich sind die USA, China, Indien, Russland usw…?
        Eventuell Nationalstaaten? Ich mein ja nur…“
        – Ja und nun? Deutschland ist bekanntlich und nachweislich ebenso ein Nationalstaat. Nur trägt diese Tatsache inhaltlich nichts dieser Diskussion bei.

        „Und da brauchen wir ein Konstrukt wie die EU um uns gegen diese Nationalsstaten behaupten zu können?“
        – Ja selbstverständlich. Nach Adam Riese sind rund 80 Mio. immer noch weniger als 310 Mio. (USA) oder gar 1,3 Mrd. Menschen (VR China).

        „Solange wir in diesem Konstrukt Pleitestaaten (…) mit durchfüttern müssen werden wir uns gegen niemanden behaupten!“
        – Blödsinn. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sie haben doch sicherlich wissenschaftliche Nachweise für Ihre These? Wenn nicht, wäre ich vorsichtig mit solchen halbgaren Schlussfolgerungen.

        „Und schon gar nich gegen solche Wirtschaftsmächte wie China oder die USA!“
        – Das ist Bullshit! Haben Sie schon mal daran gedacht, dass die EU sich unlängst mit den USA und China misst und deshalb die gegenwärtig in den Medien durch den Fall Snowden aufgedeckte Wirtschaftsspionage brisanter ist als jemals zuvor? Offensichtlich haben Sie das überhaupt nicht bedacht.

        „Im Gegenteil, die nutzen die wirtschaftliche Schwäche der EU schamlos aus.“
        – Das ist unbegründet.

        „Da hilft auch bedingungsloses gelddrucken nichts! Wann geht das endlich in Ihren EU-Kopf rein?“
        – Es gibt kein bedingungsloses Gelddrucken. Im Übrigen habe ich keinen „EU-Kopf“, sondern begreife die Dinge weitergehender als Sie.

        „Müßten wir nicht heute noch Reparationen zahlen, U-Boote “verschenken” für einen Krieg der lange (weit über 60 Jahre) vorbei ist, wo stünden wir jetzt?“
        – Wir müssen heute keine Reparationen mehr zahlen. Die letzten Zahlungen wurden unlängst getätigt. Informieren Sie sich erstmal, bevor Sie aus Unwissenheit solche Unwahrheiten erzählen.

        „Aber genau das ist nicht gewollt! Wir brauchen diese EU nicht – die EU braucht uns, und da liegt das Problem!“
        – Da spricht der Experte, wie? Dass ich nicht lache! Die EU ist wirtschaftlich notwendig. Deutschland ist gerade durch den Euro als Gemeinschaftswährung so exportstark geworden.

        „Ich weiß ja nicht was für Sie “zeitgemäß” ist (Ihr Modegeschmack ist mir, Gott sei Dank, unbekannt) und warum es Ihrer Meinung nach Müllkippen für die Geschichte gibt, aber ICH WIEDERHOLE MICH:

        Mehr Leute von Ihrer Sorte und wir haben wieder eine Diktatur!!!“
        – Das ist ein infamer Vorwurf und eine grobe persönliche Beleidigung. Ihre mangelnde Kenntnis lass ich mal außen vor – Sie haben sich damit schließlich in der Vergangenheit schon des Öfteren lächerlich gemacht -, doch wenn jemand wie Sie schon bei vielen politischen Zusammenhängen nicht im Bilde ist, dann sollte man dies nicht auch noch vor die Türe kehren. Sie tun sich selbst, aber vor allem dieser Diskussion damit keinen Gefallen.

        Im Endeffekt sprach Ihr Kommentar für sich, aber nicht für Sie.

  168. ruz said, on 07/07/2013 at 17:45

    @ Kristin Globzsch

    „- Ja und nun? Deutschland ist bekanntlich und nachweislich ebenso ein Nationalstaat. Nur trägt diese Tatsache inhaltlich nichts dieser Diskussion bei.“
    Wieviel wir noch Nationalstaat sind können Sie Herrn Schäuble fragen – das hatten wir schon.
    Sie brauchen mir auch nicht wieder mir Zusammenhang kommen, ich kenn die Rede und weiß was er gesagt hat.

    „- Blödsinn. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sie haben doch sicherlich wissenschaftliche Nachweise für Ihre These? Wenn nicht, wäre ich vorsichtig mit solchen halbgaren Schlussfolgerungen.“
    Ich brauch keine wissenschaftlichen Nachweise – ich kann rechnen! Wie es da bei ihnen steht weiß ich nicht. Sie wollen mir aber sicher nicht erzählen dass in Deutschland die vielen Milliarden Euro die nach Griechenland und Co gegangen sind auf Bäumen wachsen, oder? Also schwafeln Sie keinen Blödsinn!
    Diese Gelder richtig, z.B. in Infrastruktur, angelegt, würden unserer Wirtschaft deutlich besser helfen sich gegen solche Staaten zu behaupten.

    „- Das ist Bullshit! Haben Sie schon mal daran gedacht, dass die EU sich unlängst mit den USA und China misst und deshalb die gegenwärtig in den Medien durch den Fall Snowden aufgedeckte Wirtschaftsspionage brisanter ist als jemals zuvor? Offensichtlich haben Sie das überhaupt nicht bedacht.“
    Ich hab keine Ahnung welcher Medien Sie sich bedienen – Wirtschaftsspionage im Fall Sowden ist mir persönlich neu. Im übrigen frage ich mich auf welchen Gebiet sich die EU mit den USA messen will? Vieleicht ja wer den niedrigsten Leitzins oder die größten Staatsschulden hat?

    „- Wir müssen heute keine Reparationen mehr zahlen. Die letzten Zahlungen wurden unlängst getätigt. Informieren Sie sich erstmal, bevor Sie aus Unwissenheit solche Unwahrheiten erzählen.“
    Richtig, wir zahlen keine Reparationen mehr – für den 1. Weltkrieg, die wurden im Oktober 2010 abgeschlossen. Die U-Boote hat Israel zum halben Preis bekommen weil sie die Guten sind, ja?

    „- Da spricht der Experte, wie? Dass ich nicht lache! Die EU ist wirtschaftlich notwendig. Deutschland ist gerade durch den Euro als Gemeinschaftswährung so exportstark geworden.“
    DAS ist Bullshit – Deutschland war auch vor der EU Exportweltmeister gewesen. ZU den wichtigsten Handelspartnern gehören zweifelsohne gerade die USA und China (platz 3 und 4 auf der Liste).

    „- Das ist ein infamer Vorwurf und eine grobe persönliche Beleidigung. Ihre mangelnde Kenntnis lass ich mal außen vor – Sie haben sich damit schließlich in der Vergangenheit schon des Öfteren lächerlich gemacht -, doch wenn jemand wie Sie schon bei vielen politischen Zusammenhängen nicht im Bilde ist, dann sollte man dies nicht auch noch vor die Türe kehren. Sie tun sich selbst, aber vor allem dieser Diskussion damit keinen Gefallen.“
    Ich dachte immer man kann sie nicht beleidigen… sollte dass passiert sein so bitte ich Sie höflichst um Entschuldigung.

    Übrigens bin ich nicht in diesem Blog um jemanden einen Gefallen zu tun, und Ihnen schon gar nicht.

    „Klugheit tötet Weisheit; das ist eine der wenigen zugleich traurigen und wahren Tatsachen.“

    Gilbert Keith Chesterton

  169. Der Reichsdepp said, on 24/07/2013 at 11:35

    Ja Christin, wäre ganz gut wenn Du dich an die Frische Luft begibst um wieder einen Klaren Kopf zu bekommen. Viel spaß dabei.

    • Kristin Globzsch said, on 24/07/2013 at 11:53

      Ich bin zumindest so klar, deine Kommentare als das zu erkennen und sohin zu qualifizieren was sie sind, nämlich Unfug und absurdes Getrolle. Hilfreiches ist ihnen in aller Regel leider nichts abzugewinnen.

      • Der Reichsdepp said, on 24/07/2013 at 16:02

        Soso, getrolle also! Wieviele Schubladen gibt es bei dir denn, wenn ich mal so fragen darf? Und damit willst Du mir zeigen klar in der Birne zu sein?

      • Kristin Globzsch said, on 24/07/2013 at 17:24

        Eine große Schublade mit der Aufschrift „Reichsdeppen, Spinner und andere Idioten“. Sie befindet sich zwischen jener mit der Aufschrift „notorische Querulanten“ sowie „Ideologisch bedingte Wahnvorstellungen“… Über geordneter Bereich ist die „Ablage P“.

      • Der Reichsdepp said, on 25/07/2013 at 09:28

        Finde ich ja echt super das Du es mit Deinem Argument nochmal so richtig bestätigst. Mir scheint Du leidest an Selbstüberheblichkeit.

        @Reichling
        Ja, die Schweizer lachen sich über uns „BRDeppen“ sicher dumm und dämlich.

      • reichling said, on 25/07/2013 at 11:35

        Für die Schweizer ist nun mal die Bundesrepublik Deutschland der einzige deutsche Staat. Und mit dem unterhalten sie diplomatische Beziehungen.

        2005, die Exilregierung war noch nicht ganz ein Jahr im Amt, hatte man zu einer Bürgerversammlung in Schaffhausen eingeladen. Man hatte wohl nicht daran gedacht, dass Schaffhausen nie zum Deutschen Reich gehört hat.
        Zwei Reichsbürger und Funktionsträger der Exilregierung, sind zusammen in einem Fahrzeug in die Schweiz eingereist. Einer von ihnen hat dann im Reichsforum über die Einreiseprozedur berichtet. Den bundesdeutschen Zoll hatte man noch unbeanstandet und unkontrolliert passieren können. Auf Schweizer Seite wurden sie herausgewunken. Ausweiskontrolle. Voller Stolz zeigten sie ihre Reichspersonenausweise. Die Grenzabfertigung nahm insgesamt 5 Stunden in Anspruch, einschließlich der Zerlegung ihres Autos und Leibesvisitation. Einer der beiden besaß noch einen völkerrechtlich nicht anerkannten Bundespersonalausweis, der andere nicht. Er durfte erst dann einreisen, nachdem er sich bei der Bundespolizei auf deutscher Seite einen provisorischen Bundespersonalausweis besorgt hatte, natürlich für einiges an Gebühr.
        Das hat aber nicht sehr viel gebracht. Denn für die Teilnehmer an der Bürgerversammlung hatten die Schweizer Behörden einen eigenen Busdienst eingesetzt. Die versammelten Teilnehmer wurden alle in den Bus verfrachtet, der sie dann über die Grenze auf bundesdeutsches Gebiet brachte.
        Auch gelegentliche Berichte in Schweizer Zeitungen, wonach mal wieder ein Deutscher mit einem Reichsführerschein erwischt und von den Schweizer Beamten ihren bundesdeutschen Kollegen übergeben worden ist, zeugen für das große Verständnis und die Sympathie der Schweizer für die Bürger des Deutschen Reiches.
        Wer davon ausgeht, in einem real existierenden Staat zu leben, der über legitimierte Organe verfügt, leidet wohl an Selbstüberheblichkeit. Ist es vielleicht nicht eher so, dass du an hochgradigem Realitätsverlust leidest?

      • Der Reichsdepp said, on 25/07/2013 at 13:46

        Wenn die Schweiz mit Steuerflüchtigen genauso umgehen würde, hätte ich damit kein Problem.
        Der arme Herr Mollath, fällt mir dazu gerade ein.

      • Kristin Globzsch said, on 25/07/2013 at 14:56

        Was Mollath mit den kommissarischen Reichsschwachmaten gemein haben soll, erschließt sich wohl nur dir, Reichsdepp.
        Im Übrigen ist der Schweiz viel daran gelegen – und vermutlich nicht nur der Schweiz, sondern jedem anderen Staat genauso – keine geistig umnachteten Vollpfosten mit Kinderspielzeugausweisen ins Land zu lassen. Die Schweiz hat genug eigene Probleme mit Rechtsradikalen und will sich mithin nicht auch noch mit einreisenden Problemfällen solcher unzurechnungsfähigen Individuen aus dem braun-esoterischen Dunstkreis beschäftigen müssen. Also dann besser gleich an der Grenze den geisteskranken „Müll“ aussortieren.
        Es ist wohl anzunehmen, dass die Reichsschwachmaten mit ihren überklebten Nummernschildern bereits auf sich aufmerksam machten… hahaha

  170. ruz said, on 02/08/2013 at 20:44

    Hallo Frau Globzsch,

    es ist schon erstaunlich wie genau Sie sich mit den innenpolitischen Problemen der Schweiz auskennen! Man möchte fast meinen Sie haben die Staatsbürgerschaft der Schweiz…(das hätten Sie gerne, gelle) Aber solche Leute wie Sie wollen die, neben den „Vollpfosten“, auch nicht haben – die wollen nämlich noch selbst entscheiden, per Volksabstimmung!
    Viel erstaunlicher aber ist wie beleidigend, ernidrigend und abwertend Sie sind – bei Ihrem „Bildungsstand“
    ist DAS eher erschreckend als zum lachen… Ganz langsam drängelt sich mir die Frage auf wer denn hier GEISTESKRANK ist. Reichsdeppen sind berechenbar… bei Ihnen bin ich mir da nicht mehr so sicher.
    Vieleicht sollten Sie einen Psychologen zu rate ziehen? Der wird Ihnen helfen wieder gesund zu werden.
    Im Übrigen entscheidet über Unzurechnungsfähigkeit eben jener Arzt und nicht Sie!

    PS:Wenn dies beleidigend war sodann mit voller Absicht – was Sie können, können andere auch!

    „Man verdirbt einen Jüngling am sichersten, wenn man ihn verleitet, den Gleichdenkenden höher zu achten als den Andersdenkenden.“

    Friedrich Nietzsche

    • Kristin Globzsch said, on 02/08/2013 at 21:18

      Ach ruz, Ihr fachlich unbedarftes und in der Sache ohnehin abwegiges Geschwätz tangiert mich peripher. Ich kenne genug Schweizer persönlich – ist für mich ja nur ein Katzensprung – und sie wissen mich zu schätzen.

      Reden Sie zu Themen, von denen Sie was verstehen. Mit medizinischem Sachverstand sind Sie ausweislich Ihrer halbgaren Aussagen und groben Bezichtigungen jedenfalls nicht in Erscheinung getreten. Mein Vorschlag ist daher: Machen Sie ausnahmsweise mal etwas Sinnvolles mit Ihrer Zeit, es ist doch schönes Wetter und Freitagabend!

    • reichling said, on 03/08/2013 at 09:05

      Wie ehrfurchtsvoll man in der Schweiz mit Reichsbürgern und ihren Reichsdokumenten umgeht, kann man an diesem Urteil des Schweizer Bundesgerichtes ablesen:

      http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2008/Entscheide_1C_2008/1C.510__2008.html

      Auch in der Schweizer Presse wurde der Fall gebührend berücksichtigt:

      http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Reichsfuehrerschein-im-Thurgau-nicht-gueltig/story/27903000

      http://www.20min.ch/news/story/13870841

      http://www.rheintaler.ch/ostschweiz/ostschweiz/sg-os/Reichsfuehrerschein-abgelehnt;art192,1279271

      Hier wird über ein anderes Urteil aus dem Jahre 2012 gesprochen. Ob es etwas mit dem anderen Fall zu tun, weiß ich nicht. Ich vermute es aber.

      http://ogbuch.tg.ch/html/411E85F6-9F5C-643D-C89E0624F81028ED.html

      • Der Reichsdepp said, on 03/08/2013 at 12:33

        Was soll der Scheiz auch anderes übrigbleiben als so zu reagieren, will man sich doch die „gute Zusammenarbeit“ mit seinem Nachbarn nicht versauen und stellen doch die Reichsexildeutschen nur (oder etwa noch?) eine Minderheit dar.

        Interessant ist aber auch das man von Bundesdeutscher Seite nicht unternimmt um die Reichsexilregierungen entgültig zu eleminieren/verbieten. So kann man doch zu der Auffassung gelangen, dass hier eine gewisse Legitimität vorliegt.

      • reichling said, on 03/08/2013 at 14:32

        Warum soll man die Reichsregierungen eliminieren? Reichspräsident, Reichskanzler, Reichsminister, darf sich jeder nennen. Denn nicht existierende Ämter kann man sich auch nicht anmaßen. Der Reichspräsident und der Reichskanzler sind in ihrer rechtlichen Wertigkeit noch weit unter dem Elferratspräsidenten angesiedelt.

        Wenn wenn Leute auf solche Schwindler, Hochstapler und Betrüger hereinfallen, wenn trifft dann die Schuld? Es braucht schon ein starkes Maß an Leichtgläubigkeit, um auf die Argumente der Reichsregierungen herein zu fallen. Und Dummheit ist nun mal in Deutschland nicht strafbar, wird aber auch nicht als besonders schützenswürdig angesehen.

        Das die Schweiz so reagiert hat, wie sie reagiert hat, hat wohl in erster Linie damit zu tun, dass die Schweiz sich an geltendes Recht hält, und vor allem auch an geltendes Völkerrecht. Und das spielt ja bekannter maßen für unsere Reichsdeppen keine Rolle.

      • Der Reichsdepp said, on 04/08/2013 at 10:27

        Reichling schreibt: – Und Dummheit ist nun mal in Deutschland nicht strafbar, wird aber auch nicht als besonders schützenswürdig angesehen.
        – Ob das nun etwas mit Dummheit zu tun hat bezweifle ich. Es hat ja nun schon einige Urteile bezüglich Reichsausweise gegeben, die aber in den einzelnen Bundesländern jeweils etwas anders Beurteilt werden und eben nicht immer zu einer Verurteilung führt.
        http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=7047

        Von daher glaube ich ehr das in der BRD ein Rechtschaos herrscht.

      • reichling said, on 04/08/2013 at 13:04

        Von Rechtschaos kann keine Rede sein. Schauen wir uns doch mal die Leitsätze des verlinkten Urteils an:

        Leitsätze

        1. Die „Ämter“ eines „Reichspräsidenten“, eines „Präsidenten der Nationalversammlung“ oder „Präsidenten des Deutschen Reiches“ stellen keine öffentlichen Ämter iSd § 132 1. Altern. StGB dar.

        2. Nach § 132 2. Altern. StGB macht sich nicht schuldig, wer im Namen des „Deutschen Reiches“ Personalausweise oder Führerscheine herstellt, die in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken.

        Übersetzt für Nichtjuristen heißt das, dass es keine Amtsanmaßung ist, sich mit nicht existierenden Ämtern, wie Reichskanzler, Reichspräsident oder Reichsminister zu schmücken. Und die Herstellung und Vertrieb von Reichsausweisen und Reichsführerscheinen, die in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokomente erwecken, sind auch keine Urkundenfälschung, sondern haben den Rechtscharakter von Scherzartikeln oder Kinderspielzeuge. Vor vielen Jahren lagen einigen Kinder-Comiczeitschriften Agentenausweise zum selbst ausfülen bei. Diese Ausweise entsprachen in ihrer rechtlichen Qualität den heutigen Reichsauswseisen. Wer allerdings einen solchen Spielzeugausweis hatte, wusste, dass seine Pappe nur Spielzeug war. Das unterscheidet die Inhaber der Agentenausweise doch sehr stark von den Besitzern irgendwelcher Reichsdokumente.

        Das Rechtschaos besteht ausschließlich in den Köpfen der Reichsdeutschen.

  171. ruz said, on 03/08/2013 at 16:39

    @Kristin Globzsch

    „Mit medizinischem Sachverstand sind Sie ausweislich Ihrer halbgaren Aussagen und groben Bezichtigungen jedenfalls nicht in Erscheinung getreten.“ Wie bitte? Nein lassen Sie es, ich will gar keine Erklärung.
    Was mir hingegen immer wieder auffällt ist dass Sie sich keine eigene Meinung bilden können – der berühmte Schritt zurück. Sie berufen sich immer nur auf Ihre Kommentarliteratur, also Sachen die Ihnen vorgekaut werden. Versuchen Sie doch mal selbst, mit Ihrem Sachverstand, zu interpretieren. Das aber geht nicht, weil ja das vorgekaute richtig und auch einfacher ist – immer mit dem Strom…
    Hätte es – auf ihren Gebieten – Revolutionäre wie Freud oder Einstein, die sich eben nicht an die allgemein gültigen wissenschaftlichen Standards gehalten haben, gegeben wo wären diese Wissenschaften heute?
    Hätte es Galileo Galilei nicht gegeben wären wir wohl heute noch der Mittelpunkt ds Universums.
    Aber nein, Infragestellen ist bei Ihnen nicht möglich – Hinterfragen noch viel weniger. Sie haben das Bildungssystem der Bundesrepublik genossen, was will man auch anderes erwarten…
    Übrigens, zwischen „verstehen“ und „wiedergeben“ liegt ein feiner Unterschied. Paragraphen und Gesetztestexte brauchen Sie mir nicht zu geben, die kann ich mir selber raussuchen (www???).
    Wie wärs wenn Sie Ihre Weisheiten mal mit eigenen Worten belegen anstatt auf Kommentarliteratur zu verweisen?
    Vor einem viertel Jahr war die totale Überwachung des Internettraffic noch ein Unding und heute – ist es ein Novum! Lassen Sie sich das einfach noch mal durch den Kopf gehen bevor Sie sich anschicken mich erneut zu beleidigen. In diesem Sinne ein schönes Wochenende.

    „Der echte Revolutionär rebelliert nicht gegen Missbräuche, sondern gegen Bräuche.“

    Josè Ortega y Gasset

    • reichling said, on 03/08/2013 at 17:03

      Mit der eigenen Meinung ist das so ne Sache. Stellen wir uns doch mal vor, hätte ne eigene Meinung, in Mathematik, oder in einem naturwissenschafltichen Fach, oder in der Rechtsschreibung. Ob ihn diese eigene Meinung sehr weit bringen würde?

      Übrigens, die von Ihnen genannten Namen Galilei und Einstein sind nicht dadurch berühmt geworden, dass sie physikalische Gesetze außer Kraft gesetzt haben, sondern dass sie sie angewandt und dadurch völlig neue Erkenntnisse gewonnen haben.

      Auf dem Gebiet des Rechts ist es ebenso. Es gibt ziemlich exakte Regeln, die sich im Laufe von Jahrhundert, wenn nicht Jahrtausenden entwickelt haben. Ich erinnere nur an das römische Recht, das bei uns heute noch Nachwirkungen hat.

      Und dieses Recht muss mit Verstand betrachtet werden, und entsprechendes Wissen sollte auch dazu gehören. Wenn nun in bestimmten Dingen alle Juristen, zumindest namhafte Juristen, die gleichen Auffassungen vertreten, und nur irgendwelche hirnrissige, größenwahnsinnige Möchtgern-Staatsmänner wie Schittke,Ebel & Co das Gegenteil behaupten, dann liegt das nicht an der einseitigen Bildung der Mehrheit der Juristen, so auch Frau Globzsch, sondern an der fehlenden Bildung der reichsdeutschen Deppen, die prinzipell alles falsch verstehen oder nicht verstehen wollen.

      Bei Galilei ging es darum, ob die Erde oder die Sonne im Mittelpunkt steht. Dass die Erde eine Kugel ist, war den damaligen Menschen durchaus bewusst.

      Aber unsere Reichsdeutschen Freunden wollen wieder zurück in die Zeit, als die Erde eine Scheibe war.

      • ruz said, on 04/08/2013 at 09:11

        „Übrigens, die von Ihnen genannten Namen Galilei und Einstein sind nicht dadurch berühmt geworden, dass sie physikalische Gesetze außer Kraft gesetzt haben, sondern dass sie sie angewandt und dadurch völlig neue Erkenntnisse gewonnen haben.“

        Die neuen Erkentnisse haben diese Herren kaum dadurch gewonnen dass sie die bis dato geltenden Dogmen angewandt haben, wohl eher dadurch das sie diese angezweifelt und dann den berühmten Schritt zurück gemacht haben. Was aber bei beiden bezeichnend ist, dass sie das nötige Wissen und auch den nötigen Verstand hatten und eben darum gaben sie einen Dreck auf das was ihre Namhaften Kollegen zu ihren Ansichten sagten.

        „Bei Galilei ging es darum, ob die Erde oder die Sonne im Mittelpunkt steht. Dass die Erde eine Kugel ist, war den damaligen Menschen durchaus bewusst.“

        Ich weiß worum es bei Galilei ging, das habe ich ja auch geschrieben. Wie Sie jetzt auf die Kugel kommen kann ich nicht so recht nachvollziehen…
        Nur für den Fall der Unkentnis – Aristoteles hieß der Mann der entdeckte das die Erde eine Kugel ist.
        Wohin jedoch Ihre Reichsdeutschen Freunde wollen entzieht sich meiner Kenntnis.

      • reichling said, on 04/08/2013 at 13:42

        Als Aristoteles wirkte, war die Kugelgestalt der Erde schon lange bekannt. Bereits Pythagoras und Platon sind davon ausgegagnen.

        Zur Zeit von Galilei gab es bei einem Heliozentrischen Weltbild ein großes Problem. Die Erde musste sich einmal am Tag um sich selbst drehen, um Tag und Nacht zu erklären. Und da die Größe der Erde damals bereits recht genau bekannt war, konnte man auch die Geschwindigkeit berechnen, mit der sich jeder Punkt der Erde bewegt. Diese Geschwindigkeit war so hoch, dass nach dem damaligen Wissensstand alles auf der Erde hätte ins Weltall geschleudert werden müssen. Auch Galilei konnte keine Erklärung dafür abgeben, warum dies nicht der Fall ist.

        Außerdem ging Galilei von kreisförmigen Bahnen der Erde und der Planeten aus. Dadurch war es nicht mehr möglich, Bahnberechnungen durchzuführen. Erst die Entdeckung der Ellipsenbahnen durch Kepler machten das kopernikanische Weltbild berechenbar.

        Das Problem mit der hohen Geschwindigkeit auf der Oberfläche der sich drehenden Erde konnte erst nach Galilei durch Newton gelöst werden.

        Und noch was zu Einstein. Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert stand die Physik vor dem Problem, dass gewisse Beobachtungen nicht mit den Gesetzen der Physik in Einklang zu bringen waren. Hierzu gehörte vor allem die Feststellung, dass die Lichtgeschwindigkeit stets gleich war, unabhängig, ob und wie sich der Beobachtungsort bewegt. Daraus bastelte Einstein die Spezielle Relativitätstheorie, der einige Jahre später die Allgemeine Relativitätstheorie folgte.

        Er hat mit seinen Theorien die Physik nicht über den Haufen geworfen, sondern erweitert. Aber auch die klassische Physik spielt heute noch eine große Rolle. Die Bahnen der künstlichen Satelliten und Raumsonden werden nach dem Gravitatisgesetz von Newton berechnet. Und die Sonden finden dadurch zu ihrem Ziel.

        Im Gegensatz zu den Reichsdeutschen und ihren Thesen waren und sind an der Entwicklung der Physik kluge Köpfe beteiligt.

    • JDavis said, on 04/08/2013 at 14:10

      Versuchen Sie doch mal selbst, mit Ihrem Sachverstand, zu interpretieren.

      Das ist genau die Sackgasse, in die die Reichsdeppen immer mit Vollgas fahren.

      Unsere Gesetze wurden von Juristen, die die überkommenen juristischen Regeln studiert haben, in einer Sprache, die die überkommenen juristischen Regeln beachtet, verfasst, damit sie von Richtern, die die überkommenen juristischen Regeln benutzen, angewandt werden und so den Willen des Gesetzgebers auch im Einzelfalls möglichst umsetzen können.

      Das sind die Maßstäbe, die man an Gesetze anwenden muß. Man kann nicht einfach seine privaten Auslegungsregeln erfinden und sich dann beschweren, daß die Rechtsprechung diesen einfach nicht nachkommen will. Anders gesagt: Wenn man die Selbstinterpretation zur neuen juristischen Kunst erhebt, muß man erstmal die Gesetze umschreiben. Aber man kann nicht eine neue Systematik erfinden und die alten Gesetze anwenden. Ich kann ja auch nicht in meiner privaten Rechtschreibreform das A gegen das E austauschen und dann die vielen Fehler in der Weltliteratur kritisieren.

      • ruz said, on 04/08/2013 at 20:47

        Wie weise Herr JDavis,
        aber auch hier gilt, wer lesen kann ist klar im Vorteil! Ihren Äußerungen nach gehören Sie wohl eher nicht zu diesem erlesenen Kreis. Und damit lassen wir es an diese Stelle auch gut sein – weil, wie schon gesagt, klugscheißen kann ich alleine! Ihre Meinung brauche ich dazu nicht. (Als kleiner Tipp, lesen Sie richtig was ich geschrieben habe, das erleichtert die Sache ungemein.)
        Der Unterschied hier liegt darin das Naturgesetze von der Natur geschrieben werden, also schwer zu ändern sind. Die „Gesetzte“ die Sie meinen wurden von Menschen geschrieben die ihre Macht behalten und stärken wollen. Das hat weder was mit „Rechtsprechung“ noch was mit „Auslegungsregeln“ zu tun. Hier geht es schlicht und ergreifend um Macht. Auch die Römer (@Reichling) hatten nur ein Ziel – Macht. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Es geht auf dieser Welt schon lange nicht mehr um Demokratie oder die Belange der Menschen. Es geht um Macht und die Interessen der Lobby. Es geht um die „Märkte“ (wie Schäuble so schön sagt). Nicht um die Menschen. Nein, um die Märkte! Wie auch immer, ich glaube nicht dass Sie das begreifen – Bildungssystem BRD/DDR. Um das noch klarer zu machen das kurze Beispiel DDR/BRD. Sollten Sie Lust haben so beschäftigen Sie sich doch mal mit den Lehrplänen aus dem Jahr 1985. Denen aus der BRD und denen aus der DDR. Auf beiden Seiten war das was gelehrt wurde richtig und unumstößlich.

        @Reichling

        Riiiiiichtig, Herr Reichling! Ich denke aber gerade Ihnen sollte der Unterschied zwischen bekannt und bewiesen klar sein. Wegen diesem Unterschied wird diese Entdeckung Aristoteles zugeschrieben. Er konnte anhand der Schiffe, z.B., beweisen das eben die, von Ihnen so geliebte, Scheibe eine Kugel war! Auf Galilei gehe ich jetzt nicht weiter ein – weder bin ich Ihr, noch sind Sie mein Physiklehrer. Diese Sachen sollten klar sein und ich habe keine Lust mich von Ihnen belehren zu lassen wie ein kleines Kind!

        Zum Thema Einstein. Einstein merkte, zu seiner Zeit, dass gewisse physikalische Gesetzmäßigkeiten der damals aktuellen Physik schlicht und ergreifend nicht richtig waren. Mit sicherheit „bastelte“ er daraus keine Relativitätstheorie. Nein ich glaube das war harte Arbeit!!! Einstein hat die Physik nicht über den Haufen geworfen – er hat sie revolutioniert! DAS ist ein Unterschied. Wir können jetzt auch gerne noch einnwenig über Quantenphysik reden, doch bevor wir das tun belesen Sie sich bitte – zumindest zum Thema Lichtgeschwindigkeit.
        Hier ein Auszug aus einem Artikel (Einstein konnte das zu seiner Zeit natürlich noch nicht wissen):

        „Licht legt schwer vorstellbare 300.000 Kilometer in der Sekunde zurück – allerdings nur im Vakuum. Durchquert es ein Medium, so bremsen dessen Eigenschaften die Geschwindigkeit des Lichts. Seit Jahren können Physiker so Licht verlangsamen und sogar „stoppen“.

        Quelle:http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/physiker-speichern-licht-informationen-eine-minute-in-kristall-a-914051.html

        Es spielt demnach keine Rolle wo der Beobachtungsort liegt sondern eher durch welches Medium sich das Licht gerade bewegt.

      • JDavis said, on 04/08/2013 at 21:09

        Oh, ich kann lesen, auch, wenn man sich bei manchem Reichsdeppen-Unsinn, den man lesen muß, das Gegenteil wünscht. Um mal nur auf ein besonderes kleines Bonmot hinzuweisen: Wer glaubt, in juristischer Kommentarliteratur würde irgendetwas „vorgekaut“, hat offensichtlich noch nie in seinem Leben einen Blick in einen Kommentar geworfen. Aber das paßt zu traditionellen ruz-Schenkelklopfern wie „Gab es jemals eine zweite Meinung bei der Auslegung von Gesetzen?“ oder „Schäuble hat gesagt, daß Deutschland nicht souverän ist“.

      • Kristin Globzsch said, on 05/08/2013 at 15:44

        „Die “Gesetzte” (??) die Sie meinen wurden von Menschen geschrieben die ihre Macht behalten und stärken wollen. “ – Jaja, wenn ein ruz das schreibt… Oder haben Sie sich diese recht halbgar und unüberlegt daherkommende Behauptung erneut selbst an den Haaren herbeigezogen?

        Was im Übrigen die Lehrpläne von 1985 zur Sache beitragen sollen, das weiß vermutlich nur ein ruz und sonst niemand.

      • Der Reichsdepp said, on 06/08/2013 at 08:15

        Es sollte doch besonder Ihnen Fr. Globzsch bekannt sein das in den Ministerien
        Lobbyisten sitzen die an den Gesetzen herumbasten dürfen. So ganz unrecht hat da ruz also nicht.

      • Kristin Globzsch said, on 06/08/2013 at 12:17

        Niemand bestreitet, dass Lobbyisten den Ministerien sagen, was Gegenstand eines neuen Gesetzes werden solle. Doch das findet sich überall auf der Welt. Überall gibt es Interessengruppen, die ihre Politik durchsetzen wollen. Und was tut das genau zur Sache?

      • Der Reichsdepp said, on 06/08/2013 at 13:20

        Wenn es nur mal nur die Interessen wären. Wenn Gesetzen aber von Lobbyisten ausformulieren werden ist das schon ein Schritt weiter. Die Macht des Geldes eben. Auf dem Weg zu einer NWO ist eben alles möglich.

  172. ruz said, on 05/08/2013 at 21:01

    @JDavis

    WAS hat Schäuble in seiner Rede vom 22.11.2011 gesagt Herr JDavis??????
    Wortwörtlich hat er gesagt:
    „Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“
    DAS und genau DAS hat er gesagt. Dazu gibt es genügend „LITERATUR“!
    Was Sie und Ihre Kollegen da hineininterpretieren interessiert mich einen alten Scheiß!
    Er hat genau DAS gesagt und nichts anderes! Was das mit „Schenkelklopfern a la ruz“ zu tun hat kann ich nicht nachvollziehen. Aber warscheinlich ist Ihr „Antireichseppenhirn“ schon so krank dass Sie nicht einmal mehr unterscheiden können WER WAS gesagt hat.
    Aber zur „Belustigung“ aller – wie wärs denn mal mit ner Definition von Reichsdepp, Sie Klugscheißer!
    Nur zur Info, ich bin keiner. Ich will kein Reich, mir reicht die BRD.

    @Kristin Globzsch

    Halbgar…ich weiß nicht wie Sie Ihre Speisen verzehren, ich esse die meinen gar – also gekocht und essfertig.
    Eine Frage am Rande, wer schreibt denn die Gesetze? Sie, ich, Ihr Nachbar, Ihre Mutter? Kaum!
    Gesetze werden geschrieben wo die Macht ist und nur da. Haben Sie Macht? Wenn ja, welche?
    Haben Sie die Macht Gesetze zu schreiben? Wohl eher nicht. (und das ist in Ihrem Fall auch gut so).
    Sie bewegen sich in einer Kaste die nichts zu entscheiden hat was von Belang wäre – Management by deligation. Schon mal gehört?
    Bildungssystem und Lehrpläne gehören zusammen, oder? Wenn nicht lass ich mich gerne eines Besseren belehren. Und genau das ist der Knackpunkt. 1985 gab es eine Welt, eine deutsche Welt. Im Osten wurde gelehrt der Westen ist böse und der Kapitalismus das schlimmste was passieren kann. Dies war richtig und unumstößlich – im Osten.
    Im Westen wurde gelehrt der Osten ist böse und der Sozialismus das schlimmste was passieren kann. Dies war ebenfalls richtig und unumstößlich – im Westen. Zwischenfrage – fällt was auf?
    Das physikalische, chemische, mathematische oder biologische Gesetzmäßigkeiten gleich waren ist klar.
    Der Rest der Bildung war, ist und wird auch immer Propaganda bleiben! Es kann nur im Interesse des Staates liegen loyale Bürger zu erziehen. Das hat nicht immer was mit Recht im eigentlichen Sinne zu tun, das sollten Sie wissen. Ihr Fach, Jura, fällt eben nicht in die Sparte Naturgesetze. Auslegungssache oder Komentarliteratur wie Sie so schön sagen. 1+1 lässt sich schwer auslegen und das faradaysche Gesetz lässt sich auch schwer kommentieren, dass Eisen und Sauerstoff reagieren und Rost bilden steht wohl ausser Frage und nicht zu letzt sollte auch klar sein dass Stärke mit Jod nachgewiesen wird. Alles Schulbildung, alles Naturgesetze. Nur Jura nicht! Das ist vom Menschen für den Menschen gemacht. Wenn es da Gesetzmäßigkeiten gibt dann sind diese vom Menschen gemacht, für den Menschen. Da der Mensch aber das Unberechenbarste, neben Vulkanen und Erdbeben, auf dieser Welt ist, was für eine Rolle spielen solche „Gesetzmäßigkeiten“?
    Ich will damit nicht sagen ich wäre „Gesetzlos“, nein dass liegt mir fern. Vielmehr will ich sagen das Gesetze von wenigen für viele gemacht werden ohne Rücksicht auf Verluste. Man nennt sowas auch Lobbyismus…

    Lobbyismus – siehe auch Wikipedia…

    • reichling said, on 06/08/2013 at 07:51

      @ruz, Sie zitieren einen völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Satz aus einer über halbstündigen Rede Schäubles. Deutschland ist so souverän wie jeder andere Staat in Europa auch. Schäuble hat das Souveränitätsverständnis des 19. Jahrhunderts als heute nicht mehr anwendbar erklärt. Deutschland hat, nach den Erfahrungen zweier Kriege, auf einen Teil seiner Souveränität freiwillig zugunsten überstaatlicher Einrichtungen (EU, NATO) verzichtet.

      Auch alle anderen Staaten in Europa haben Teile ihrer Souveränität an europäische Einrichtungen abgegeben. In Frankreich ist dies in der Verfassung vielleicht geschickter formuliert. Danach übt Frankreich gewisse Souveränitätsrechte im Rahmen der EU gemeinsam mit den anderen Mitgliedsstaaten der EU aus.

      Auch die Mitgliedschaft im Europarat bedeutet einen Verzicht auf gewisse Souveränitätsrechte. So mussten Russland und die Türkei die Todesstrafe abschaffen.

      Deutschland hat auf diese Gebiete der Souveränität freiwillig verzichtet. Es könnte sich die Rechte auch wieder zurückholen, und zum Beispiel das metrische System abschaffen. Es war auch im 19. Jahrhundert viel überssichtlicher, als wir noch die Meile hatten. Die preußische Meile, die badische Meile, die bayrische Meile, ja, damals war jeder einzelne deutsche Staat souverän gewesen, auch im Maßsystem.

      Beschränken Sie sich doch bitte künftig auf Aussagen von Politikern, die Sie auch verstanden haben.

      • Kristin Globzsch said, on 06/08/2013 at 12:14

        Sehr gut, das hast du treffend zusammengefasst, reichling. Insbesondere, dass Deutschland und Frankreich gleich souverän – oder eben auf europäischer Ebene nicht „souverän“ sind. Aber vermutlich wird auch das ruz nicht begreifen, weil es ja nicht ins verschwörerische Weltbild hineinpasst und es zu einfach wäre… ja mehr, das mühevoll aufgebaute Kartenhaus aus eigenwilligen Schlussfolgerungen und abwegigen Theorien würde erneut ob dieses sanften Windstoßes geräuschvoll in sich zusammenstürzen.

      • ruz said, on 06/08/2013 at 18:05

        @Reichling,

        all das was Sie hier schreiben ist mir durchaus bekannt und richtig. Das stellt keiner, auch nicht ich, in Abrede! Wo wir gerade beim Verstehen sind, ich habe den Eindruck Sie haben noch immer nicht verstanden was ich meine. Die von Ihnen angeführten Fakten sind RICHTIG – wie oft denn noch?

        „Deutschland hat, nach den Erfahrungen zweier Kriege, auf einen Teil seiner Souveränität freiwillig zugunsten überstaatlicher Einrichtungen (EU, NATO) verzichtet.“

        RICHTIG, freiwillig. Deutschland hat freiwillig… RICHTIG!
        Wer hat freiwillig verzichtet Herr Reichling? Das deutsche Volk oder die deutschen Politiker?
        Wurde das deutsche Volk auch nur einmal gefragt ob es das will? Nein! DA liegt das Problem!
        „Halt du sie arm, ich halt sie dumm.“

        @Kristin Globzsch,

        “ Aber vermutlich wird auch das ruz nicht begreifen, weil es ja nicht ins verschwörerische Weltbild hineinpasst und es zu einfach wäre… ja mehr, das mühevoll aufgebaute Kartenhaus aus eigenwilligen Schlussfolgerungen und abwegigen Theorien würde erneut ob dieses sanften Windstoßes geräuschvoll in sich zusammenstürzen.“

        An Ihnen ist ja ein Literat verloren gegangen…wie schade!
        Ich will ihr künstlerisches Gesäusel nur kurz unterbrechen und auf das „verschwörerische Weltbild“ eingehen. Ich hab es oben schon mal erwähnt, Ihr „Wirtschaftsspionageagent“ Snowden hat Sachen enthüllt die vor einem halben Jahr von Leuten wie Ihnen in das Reich der Verschwörungstheorien abgeschoben worden sind. Heute, ein halbes Jahr später, ist DAS nakte REALITÄT. Also kommen SIE mir nicht mit „verschwörerisches Weltbild“. Sollte jedoch für Sie die Realität eine Verschwörungstheorie sein so bitte ich um Entschuldigung und verneige mich tief in Demut vor der Künstlerin! Träumen Sie weiter von Ihrer heilen Welt! Und nicht vergessen, immer schön die Scheuklappen aufsetzen…

      • reichling said, on 06/08/2013 at 19:16

        Unsere Verfassung, das Grundgesetz, hatte bereits 1949 eine Präambel, in der als Staatsziel u. a. festgelegt worden ist

        „von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,“

        Das Grundgesetz arbeitete also schon seit 1949 auf ein vereintes Europa hin, legte die europäische Einheit als Staatsziel fest. Und das geht nur, wenn der Nationalstaat zu Gunsten Europas auf einenTeil seiner Souveränitätsrechte verzichtet.

        Die Parteien, die hinter dem Grundgesetz standen, auch hinter diesem Satz in der Präambel, haben bei Wahlen stets über 90 Prozent der Stimmen bekommen, und dies auch bei Wahlbeteiligen, die deutlich über 80 Prozent gelegen hatten. Man darf also mit Fug und Recht davon ausgehen, dass das Deutsche Volk in seiner Mehrheit für die europäische Einheit und damit auch für eine Beschränkung der Souveränität des deutschen Staates ist.

        Heute lautet die entsprechende Stelle in der Präambel

        „von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen ,“

        Das Staatsziel von 1949, als gleichberechtigtes Glied in einem vereintenEuropa dem Friedender Welt zu dienen, ist also 1990 nach der Wiedervereinigung beibehalten worden.

        Noch heute erzielen die hinter dem Grundgesetz stehenden Parteien bei Wahlen die Mehrheit der Stimmen. Auch heute steht die Mehrheit der Deutschen hinter dem Grundgesetz als unserer Verfassung.

        Was gefällt Ihnen an unserem Grundgesetz nicht? Machen Sie doch mal Verbesserungsvorschläge. Bis jetzt konnte noch keiner eine überzeugende Alternative anbieten. In einem Verfassungsentwurf des Deutschlandkollegs mit Horst Mahler wurde Amsterdam als Reichshafen und Zürich als Sitz der Reichsbank festgelegt. Man will wohl wieder hinter die Grenzen von 1618 zurück.

        Ist Ihnen ein Deutschland, dass das Misstrauen seiner Nachbarn erregt, lieber, als das, was wir jetzt haben?

  173. ruz said, on 06/08/2013 at 18:11

    @Reichling

    apropos Metrisches System, einer unserer wichtigsten Handelspartner – die USA – akzeptieren bis heute kein metrisches System. Und die Erde dreht sich doch, auch für Deutschland als drittgrößten Exporteur Weltweit (in 2012)…

    • reichling said, on 06/08/2013 at 19:00

      Nun ja, die Länder mit angelsächsischer Sprache sehen sich wohl als was besonderes an. Aber ist das für Sie ein Zeichen für die Souveränität? Immerhin mussten sie ihr Zoll auf 2,54 cm festlegen. Früher hatte der Umrechnungsfaktor wesentlich mehr Stellen hinter dem Komma. Und wenn sie Waren produziern, die sie uns verkaufen, müssen sie sich an das metrische System halten, das in den USA für wissenschaftliche Zwecke maßgebend ist.

      Hat die NASA nicht mal vor vor vielen Jahren eine Marssonde verloren, weil ein Techniker des JPL Zentimeter und Inch miteinander verwechselt hat? Die Souveränität im Maßsystem hat nicht nur Vorteile.

      • ruz said, on 06/08/2013 at 19:26

        @Reichling,

        „Die Souveränität im Maßsystem hat nicht nur Vorteile.“

        Das ist wohl war, aber wenn man bedenkt dass sich das metrische System Weltzweit am besten durchgesetzt hat und bis auf wenige Länder auch von allen akzeptiert wird so glaube ich schon dass das Maßsystem Vorteile birgt…

  174. ruz said, on 07/08/2013 at 20:05

    @ Reichling

    „Die Parteien, die hinter dem Grundgesetz standen, auch hinter diesem Satz in der Präambel, haben bei Wahlen stets über 90 Prozent der Stimmen bekommen…“

    Warum Herr Reichling? Doch nicht weil nur das im Wahlprogramm stand. Gewählt wurden diese Parteien wegen anderer Aspekte des Wahlprogrammes der entsprechenden Partei. (z.B. Steuerentlastungen)
    Klare Aussagen darüber wo das Schiff „Europa“ hinsegelt macht doch keine Partei. Und selbst wenn sie es macht kippt sie unter Druck (und Angst vor Wählerverlust) um, siehe Angela Merkel…

    Was mir an unserem Grundgesetz nicht gefällt? Mir gefällt nicht das alle Nase lang über die Köpfe des Volkes hinweg an selbigen herumgeändert wird!

    „Noch heute erzielen die hinter dem Grundgesetz stehenden Parteien bei Wahlen die Mehrheit der Stimmen. Auch heute steht die Mehrheit der Deutschen hinter dem Grundgesetz als unserer Verfassung.“

    Das bezweifelt keiner, jedoch bin ich der Meinung das genau soviele Leute für mehr Mittbestimmung bei Grundgesetzänderungen sind.(Stichwort Volksentscheid)

    „Machen Sie doch mal Verbesserungsvorschläge.“

    Warum verbessern wenn richtige Umsetztung ausreichend wäre? (GG Art.20 Abs. 2)
    Das wäre völlig ausreichend – der Rest würde sich von alleine klären.

    „Ist Ihnen ein Deutschland, dass das Misstrauen seiner Nachbarn erregt, lieber, als das, was wir jetzt haben?“

    In welcher Realität leben Sie den? Über den Beliebtheitsgrad der Deutschen in Europa zum heutigen Zeitpunkt brauchen wir wohl nicht zu reden…. Und glauben Sie mir das was Sie in den Medien hören und sehen ist nur die Spitze des Eisberges. Freunde von mir haben eine Spanienrundreise mit dem PKW gemacht.
    Sie wurden mehrfach auf das Übelste beschimpft, die Schimpfwörter möchte ich Ihnen ersparen – nur soviel „Nazi“ war da noch eine Schmeichelei… Zum Glück können beide fliessend spanisch, an sonnsten wäre wohl ein großer Teil der Beschimpfungen nicht gehört worden.

    Eine Frage habe ich aber noch. Wer ist eigentlich Horst Mahler?

    • Kristin Globzsch said, on 07/08/2013 at 20:15

      Wer ist Horst Mahler? Ernsthaft? Google ist dein Freund.

      Nee wirklich, ruz, glauben Sie wirklich, das Volk würde sich bei derzeitigen Wahlbeteiligungen von 60-70 % dann vermehrt an Volksentscheiden auf Bundesebene beteiligen? Nichtwähler, die heute schon nicht zur Wahl gehen, werden ihr Verhalten auch nicht bei Volksbefragungen und -entscheiden ändern. Jedenfalls habe ich diesbezüglich erhebliche Zweifel.

      • Der Reichsdepp said, on 07/08/2013 at 20:53

        Das ist ja mal wieder ein typisches Vorurteil von Fr. Globzsch. Natürlich können die Nichtwähler auch zur Wahlurne gehen und ihre Stimme ungültig machen aber würde sich dadurch was ändern? Ich habe auch schon einige male die Wahl verweigert aber keine Volksentscheide (auch wenn diese eh nur lokal begrenz ist) ausgelassen. Kommt auch immer darauf an um was da entschieden werden soll. Und was passiert wenn das Ergebnis wie nicht wie von Politiker-Clowns gewünscht ausfällt? Da wird dann schon mal solange daran herumgedreht bis es eventuell wieder wie gewünscht passt.

      • ruz said, on 08/08/2013 at 20:39

        @Kristin Globzsch

        Guten abend Frau Globzsch,

        ja wirklich, Frau Globzsch, wirklich, ich glaube wenn man dem Volk sagt dass es über wichtige Sachen abstimmen darf wäre eine Wahlbeteiligung viel höher! Worüber darf das gemeine Volk denn momentan abstimmen? Welche Partei über sein Schicksal die nächsten 4 Jahre entscheidet – nicht mehr…
        Wie wärs wenn wir das deutsche Volk fragen wie es mit der EU und dem Euro weitergehen soll?
        Fragen wir das Volk ob es die EU will und brauch, fragen wir ob die Deutschen den Euro wollen…(wie wir es hätten schon vor 11 Jahren tun sollen)
        Ich glaube die Antwort wäre überwältigend.

        Horst Mahler, ich weiß nicht so recht was ich zu diesem Mann sagen soll, aber irgend wie steht er neben sich…

      • Der Reichsdepp said, on 08/08/2013 at 22:18

        Hey ruz und Kristin, Horst Mahler als Revisionist, kann ja wohl kaum etwas mit den Reichsdeppen zu tun haben.

  175. Der Reichsdepp said, on 07/08/2013 at 22:26

    In Bezug auf Souveränität gab es auf Telepolis ein interessanten Artikel den ich Euch nicht vorenthalten möchte: http://www.heise.de/tp/blogs/6/154743

    • JDavis said, on 08/08/2013 at 08:20

      Das ist einfach immer dieses Mißverständnis dessen, was „souverän“ bedeutet. Wenn ein souveräner Staat Rechte aufgibt, die seine Souveränität ausmachen, oder anderen Staaten Rechte einräumt, die diese aufgrund des Souveränität des eigenen Staates eigentlich nicht hätten, dann ist das souveränes Handeln. Das spielt sich aber nicht primär auf der rechtlichen Ebene ab, sondern ist eine politische Entscheidung, die sich allenfalls an der Verfassung und anderen Rechtsnormen des Staates messen lassen muß.

      Nicht souverän ist ein Staat dagegen, wenn sich fremde Staaten diese Rechte nach freiem Ermessen nehmen können, ohne den betroffenen Staat fragen zu müssen. Das ist ein ganz fundamentaler Unterschied.

      • Kristin Globzsch said, on 08/08/2013 at 15:02

        Haargenau! Und daher ist es auch Unsinn, was Foschepoth hinsichtlich der Souveränität Deutschlands meint, zumal dieser Historiker eben ein Historiker ist und nicht als Völkerrechtler in Erscheinung getreten ist oder sich in dieser Hinsicht fundiert geäußert hätte. Denn ebenso wenig, wie es konkrete Eingriffe in die Souveränität Deutschlands sind, können diese Regelungen von 1968/69 und 1993 auch nicht zu alliierten Vorbehaltsrechten gezählt werden, weil es seit 1990 keine Vorbehaltsrechte mehr gibt. Die Alliierten haben schlicht und einfach keine Vorbehalte mehr, die die Bundesrepublik nicht selbstständig aufheben könnte, wenn sie wollte. Auch die fortgeltenden Regelungen aus dem Überleitungsvertrag sind insoweit kein „versteinertes Besatzungsrecht“ – so bezeichnet bei Dieter Blumenwitz, „Deutsche Souveränität im Wandel“, Zeitschrift für Politik 46 (1999), S. 195 (199 ff.) -, vielmehr steht im Standardwerk „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“ ohne Umschweif, dass der Überleitungsvertrag am 15.3.1991 grundsätzlich außer Kraft trat. Sodann folgt dort die Begründung, weshalb man nicht mehr von weitergeltenden alliierten Vorbehaltsrechten sprechen kann: „Die durch den Notenwechsel zur Fortgeltung berufenen Regeln des Überleitungsvertrags haben nunmehr eine andere Normenqualität. Sie erscheinen nicht mehr als Besatzungsrecht, sondern als vertraglich vereinbarte Nachwirkung von Besatzungsrecht“.

        Wenn Deutschland also nun sagt, wir kündigen die Verwaltungsvereinbarungen mit den USA, Großbritannien und Frankreich, dann haben letztere Länder nichts zu melden, sondern haben sich zu fügen und müssen sich demnach der deutschen Entscheidung unterordnen. Und das ist letzten Endes Ausdruck von (deutscher) Souveränität.

      • Der Reichsdepp said, on 08/08/2013 at 21:57

        Das hört sich zwar überzeugend an aber so wie es den BND gibt, so gibt es neben der offiziellen Version sicher auch ein inoffizielle die aber nicht publik gemacht wurde/wird. Wenn Volkstreter nicht wissen was der BND so treibt und nun so empört tun halte ich das für heuchlerisch.
        Zunächst mal ist die Souveränität der Staaten ein Grundsatz des Völkerrechts. Zum Wesen des modernen Staates gehört seine Souveränität nach innen und nach außen, d.h. er besitzt die höchste und umfassendste Gewalt, die von keiner anderen Gewalt abgeleitet ist, und er kann über seine inneren und äußeren Angelegenheiten nach eigenem Ermessen entscheiden. Viele Staaen sind zwar formal souverän, aber unter dem Einfluß oder der Hegemonie der Weltmächte sowie durch ihre Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen oder supranationaler Herrschaftsordnungen (NATO, EU) müssen sie Ihre Politik unter miltärischen und/oder wirtschaftlichen Gesichtpunkten mit den führenden Mächten „absprechen“.

        Vielleicht wäre es ja auch mal ganz gut über die Entstehungsgeschichte das Begriffs „Souveränität“ nachzulesen. http://www.tabvlarasa.de/34/Lausberg.php

      • reichling said, on 08/08/2013 at 23:22

        Ein Staat kann auch dann souverän sein, wenn er in souveräner Entscheidung einen Teil seiner Souveränität an überstaatliche Institutionen abgegeben hat. Seit 1949 steht in der Präambel unserer Verfassung als Staatsziel festgeschrieben hat

        „…als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“.

        Das frühere Souveränitätsverständnis hat zu schwerste Kriegen auf unserem Kontinent geführt. Und dies soll nie wieder sein.

        Ich frage mich manchmal, ob das deutsche Volk nicht mentalitätsmäßig gespalten ist. Ich habe den Rhein als Grenze ausgemacht. Ich wohne links des Rheins, 100 km trennen mich von diesem Strom. Bis zur französischen Grenze habe ich 15 km. Jenseits der Grenze lebt der selbe Menschenschlag. Man liest oft die selben Familiennamen. Wir verstehen uns weitgehend miteinander, auch ohne hochdeutsch und ohne französisch. Unsere Dialekte unterscheiden sich kaum. 400 Jahre lang lebten wir zusammen im Römischen Reich, und genossen den römischen Frieden, der dann jäh durch marodierende germanische Banden beendet worden ist.

        Auch unter der Herrschaft der Merowinger, die schließlich in die Fußstapfen des Römischen Reiches waren, auch wenn sie für sie viel zu groß waren, wussten wir, dass es mehr gibt, als denn nächsten Grafen, Herzog oder König, dass irgendwo Rom liegt.

        Ob jetzt jemand im Heiligen Römischen Reich lebte oder im Frankenreich, in Frankreich, war so was von egal.

        Das Römische Reich war ein Reich. Es lebten in ihm viele Völker zusammen, jedes hatte seine eigene Sprache, seine eigene Kultur.

        Warum sollen wir nicht wieder zu einem ähnlichen Gebilde, zu einem vereinten Europa werden? Ein Europa, in dem die Nationen gleichberechtigte Glieder eines Ganzen sind. Und das geht nun mal nur, wenn die europäischen Staaten einen Teil ihrer Souveränität gemeinsam ausüben.

        Ich bin nun mal überzeugter Europäer. Und dass lass ich mir von niemandem hier kaputt reden. Nur gemeinsam können wir uns in dieser Welt Gehör verschaffen, gegenüber den USA, gegenüber China, gegenüber Russland und den asiatischen Tigerstaaten.

        Es gibt nun mal keinen Globus, auf dem nur Deutschland drauf ist.

        Noch was zu den Verfechtern der Volksabstimmungen. Es gibt Staaten, in denen Volksabstimmungen öfters durchgeführt werden als bei uns. Auf Bundesebene sieht das Grundgesetz eine Volksabstimmung nur bei Länderneugliederungen vor. Und die „Väter des Grundgesetzes“ (ein paar „Mütter“ waren auch dabei), haben sich schon genau überlegt, weshalb sie dieses Instrument der Willensbildung so vernachlässigt haben. Es waren die Erfahrungen im Dritten Reich, in denen sich Hitler seine Macht durch Volksabstimmungen legitimieren ließ. Und natürlich ließ er vorher dafür sorgen, dass die Zustimmung bei 99,9 Prozent lag.

        Auch die wenigen Volksabstimmungen in der DDR waren manipuliert und zeigten alles andere als den Willen des Volkes.

        Ich persönlich bin der Auffassung, dass ich bei den Wahlen Politiker wählen, die für ihre Arbeit nicht schlecht bezahlt werden. Und ich erwarte, dass sie ihre Arbeit nicht schlecht ausführen, das heißt, dass sie vernünftige Gesetze machen, die man auch ohne Jura-Studium nachvollziehen kann, und die nicht ständig nachgebessert werden müssen. Sollten sie das nicht fertig bringen, dann können sie sich nach der nächsten Wahl nach einem anderen Job umsehen. Meine Stimme bekommen sie dann nicht mehr.

        Man hört gelegentlich, dass viele Abgeordnete sich der Tragweite der Gesetze, denen sie zustimmen, gar nicht bewusst sind. Glaubt jemand im Ernst, der normale Bürger könnte das besser?

      • Der Reichsdepp said, on 09/08/2013 at 09:19

        Reichling schreibt: – Ein Staat kann auch dann souverän sein, wenn er in souveräner Entscheidung einen Teil seiner Souveränität an überstaatliche Institutionen abgegeben hat.
        – welche Teile seiner Souveränität soll es denn abgegeben haben und warum sollte er das freiwillig tun? Ich zitiere mal aus dem Lexikon der Politik 3. Auflage 1973:
        Die Souveränität ist ein Grundsatz des Völkerrechts. Im 20. Jahrhundert wurde dieses Prinzip durch die großen Kriege erschüttert und durch notwendige enge Beziehungen einzelner Staaten sowie durch Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatlichen Einrichtungen beschränkt (z.B. EWG).

        Reichling schreibt: – Seit 1949 steht in der Präambel unserer Verfassung als Staatsziel
        “…als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen”.
        – Ja, das sind wahrlich nach zwei verlorenen Kriegen ein ehrenwertes Bekenntnis. Warum war Horst Köhler nochmal zurückgetreten? Und in welchen Kriesengebieten der Erde mischt die BRD noch so mit, in welcher Form auch immer?

        Reichling schreibt: – Das Römische Reich war ein Reich. Es lebten in ihm viele Völker zusammen, jedes hatte seine eigene Sprache, seine eigene Kultur. Warum sollen wir nicht wieder zu einem ähnlichen Gebilde, zu einem vereinten Europa werden?
        – Dagegen wäre sicher nichts einzuwenden nur nicht mit der derzeitigen Konstellation der EU. Für meinen Geschmack geht das aber nicht weit genug. Die Welt ist durch den technischen Fortschritt zu einem Dorf geworden. Dadurch würde sich doch gleich ein Weltbürgertum in einer vereinten Welt anbieten. Aber nicht unter einer NWO US-Amarikanischer Vorstellung.

        Reichling schreibt: – Ich bin nun mal überzeugter Europäer. Und dass lass ich mir von niemandem hier kaputt reden. Nur gemeinsam können wir uns in dieser Welt Gehör verschaffen, gegenüber den USA, gegenüber China, gegenüber Russland und den asiatischen Tigerstaaten. Es gibt nun mal keinen Globus, auf dem nur Deutschland drauf ist.
        – Und ich bin nun mal überzeugter Kosmopolit und das lass ich mir auch von niemanden kaputt reden ^^. Sich Gehör zu verschaffen hört sich aber auch schon wieder etwas nach zurückerlangen von Souveränität an nur eben halt auf suprantionaler Ebene. Wir leben nur auf diesen einen Planeten der nicht nur Europa beinhaltet, und die Resourcen um die es geht sind eben nun mal nicht unendlich. Solange aber Gier und Machtstreben herrschen wird sich daran nicht viel ändern.

        Reichling schreibt: – Auch die wenigen Volksabstimmungen in der DDR waren manipuliert und zeigten alles andere als den Willen des Volkes.
        – Und die Abstimmungen von unseren Volkstretern sind etwa nicht manipuliert oder könnten nicht manipuliert werden?

        Reichling schreibt: – Ich persönlich bin der Auffassung, dass ich bei den Wahlen Politiker wählen, die für ihre Arbeit nicht schlecht bezahlt werden. Und ich erwarte, dass sie ihre Arbeit nicht schlecht ausführen, das heißt, dass sie vernünftige Gesetze machen, die man auch ohne Jura-Studium nachvollziehen kann, und die nicht ständig nachgebessert werden müssen.
        – Aha, Du hast offensichtlich auch so einiges zu bemängeln. Bei den Wahlen wählst du doch keine „Politiker“ sondern das Parteibuch. Und wie Du schon richtig erkannt hast, werden unsere Volkstreter nicht schlecht bezahlt aber eben für deren Geschmack nicht gut genug, sonst bräuchten sie keine Nebeneinkünfte. Deshalb führen sie ihre Arbeit auch nicht schlecht aus, sonder nur so gut, dass möglichst niemand merkt wie gut sie uns bescheißen. Und wenn es doch mal raus kommt gehen sie einfach in die private Wirtschaft, wo sie ja eh schon einen Fuß drin haben.

        Reichling schreibt: – Man hört gelegentlich, dass viele Abgeordnete sich der Tragweite der Gesetze, denen sie zustimmen, gar nicht bewusst sind. Glaubt jemand im Ernst, der normale Bürger könnte das besser?
        – Wenn man sich die Leere an manchen Tagen im Parlament so anschaut, ist das sicher kein Wunder. Wenn die Themen aber an die Öffentlichkeit getragen werden, werden die Debatten darüber sicher auch ausführlicher. Aber das ist oftmals ehr unerwünscht, besonder wenn ein Gesetzt möglichst schnell durchgeboxt werden soll, aus welchen Gründen auch immer.

      • reichling said, on 09/08/2013 at 10:42

        Reichsdepp schreibt

        – welche Teile seiner Souveränität soll es denn abgegeben haben und warum sollte er das freiwillig tun? Ich zitiere mal aus dem Lexikon der Politik 3. Auflage 1973:
        Die Souveränität ist ein Grundsatz des Völkerrechts. Im 20. Jahrhundert wurde dieses Prinzip durch die großen Kriege erschüttert und durch notwendige enge Beziehungen einzelner Staaten sowie durch Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatlichen Einrichtungen beschränkt (z.B. EWG).

        1871 wurde das Deutsche Reich gegründet. Die vorher souveränen Staaten Königreich Bayern, Königreich Württemberg, Großherzogtum Baden und Großherzogtum Hessen haben dadurch wesentliche Teile ihrer Souveränität verloren. Warum taten sie das wohl?

        Du zitierst aus einem Lexikon der Politik von 1973. Da steht doch eindeutig drin: „Im 20. Jahrhundert wurde dieses Prinzip (der Grundsatz der Souveränität) durch die großen Kriege erschüttert und durch notwendige enge Beziehungen einzelner Staaten sowie durch Übertragung von Hohheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen beschränkt.“

        Und genau das passiert heute noch. Die Staaten der EU haben Hohheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. Was ist daran falsch?

        Reichsdepp schreibt:

        – Ja, das sind wahrlich nach zwei verlorenen Kriegen ein ehrenwertes Bekenntnis. Warum war Horst Köhler nochmal zurückgetreten? Und in welchen Kriesengebieten der Erde mischt die BRD noch so mit, in welcher Form auch immer?

        Mit diesem Staatsziel in der Verfassung hat der Rücktritt Köhlers sicherlich nichts zu tun. Warum mischen wir in Krisengebieten der Erde mit? Deutschland ist mit rund 80 Millionen Einwohnern nach Russland der bevölkerungsreichste Staat in Europa. Und das ist mit gewissen Verpflichtungen verbunden.

        In Afghanistan mischen wir mit, weil von diesem Staat durch eine mit der damaligen Regierung dieses Staates eng verbundene Terrororganisation schwerste Attentate in den USA durchgeführt worden sind mit mehreren tausend Toten. Und die USA ist immerhin unserer Verbündeter. Der Angriff auf ein Mitgliedstaat der Nato wird als Angriff auf alle Staaten dieses Bündnissystems angesehen.

        Ich will nicht die Frage untersuchen, ob das anschließende Vorgehen in Afghanistan besonders klug und geschickt war. Hier gibt es sicher einiges zu kritisieren.

        Ein weiteres Krisengebiet ist das Horn von Afrika. Viele für unsere Wirtschaft wichtige Schiffsrouten führen dort vorbei. Sollen wir angesichts der Piraterie dort die Hände in den Schoß legen und erwarten, dass die anderen, auch betroffenen Staaten, auch für uns die Kohlen aus dem Feuer holen?

        Als 80-Millionen-Staat kann Deutschland nicht nur ruhig zuschauen. Aber die Einsätze seiner Streitkräfte überall in der Welt, so schrecklich viele sind es gar nicht, ist durch das Völkerrecht gedeckt.

        Reichsdepp schreibt:

        – Dagegen wäre sicher nichts einzuwenden nur nicht mit der derzeitigen Konstellation der EU. Für meinen Geschmack geht das aber nicht weit genug. Die Welt ist durch den technischen Fortschritt zu einem Dorf geworden. Dadurch würde sich doch gleich ein Weltbürgertum in einer vereinten Welt anbieten. Aber nicht unter einer NWO US-Amarikanischer Vorstellung.

        Gerade deshalb ist es ganz gut, dass wir in Eurpa eigene Strukturen schaffen, damit nicht alles nach US-Amerikanischen Vorstellungen läuft.

        Man kann an der EU sicher noch vieles verbessern. Ich wünsche mir zum Beispiel deutlich mehr Rechte für das europäische Parlament.

        Die ganze Welt zu einem einzigen Staat zu vereinen, halte ich nicht für zweckmäßig. Dafür sind die Kulturen in den verschiedenen Weltregionen doch zu unterschiedlich. Aber gegen eine weltweite enge Zusammenarbeit ist sicher nichts einzuwenden.

        Reichsdepp schreibt:

        – Und ich bin nun mal überzeugter Kosmopolit und das lass ich mir auch von niemanden kaputt reden ^^. Sich Gehör zu verschaffen hört sich aber auch schon wieder etwas nach zurückerlangen von Souveränität an nur eben halt auf suprantionaler Ebene. Wir leben nur auf diesen einen Planeten der nicht nur Europa beinhaltet, und die Resourcen um die es geht sind eben nun mal nicht unendlich. Solange aber Gier und Machtstreben herrschen wird sich daran nicht viel ändern.

        Wie willst du Gier und Machtstreben überwinden? Es liegt wohl in der Natur des Menschen. Wir können es nur zähmen, in geordnete Bahnen lenken. Dazu müssen wir uns sehr anstrengen.

        Reichsdepp schreibt:

        – Und die Abstimmungen von unseren Volkstretern sind etwa nicht manipuliert oder könnten nicht manipuliert werden?

        Natürlich können sie das. Aber bei Volksabstimmungen ist meiner Ansicht nach die Gefahr noch größer. Was auf der Ebene kleiner Gemeinden vielleicht funktioniert, klappt bei einem 80-Millionen-Staat nicht mehr. Man sollte auch die vierte Gewalt, die Presse, nicht außer Acht lassen. Sie hat schon oft Dinge aufgedeckt, die unseren Regierenden sehr peinlich waren.

        Reichsdepp schreibt:

        – Aha, Du hast offensichtlich auch so einiges zu bemängeln. Bei den Wahlen wählst du doch keine “Politiker” sondern das Parteibuch. Und wie Du schon richtig erkannt hast, werden unsere Volkstreter nicht schlecht bezahlt aber eben für deren Geschmack nicht gut genug, sonst bräuchten sie keine Nebeneinkünfte. Deshalb führen sie ihre Arbeit auch nicht schlecht aus, sonder nur so gut, dass möglichst niemand merkt wie gut sie uns bescheißen. Und wenn es doch mal raus kommt gehen sie einfach in die private Wirtschaft, wo sie ja eh schon einen Fuß drin haben.

        Ich gehe davon aus, dass unser Staat der beste Deutsche Staat ist, den wir je hatten. Aber das heißt nicht, dass er in jeder Beziehung gut ist. Es gibt zahlreiche Dinge, die verbessert werden können, aber dies nach den Regeln unserer Verfassung.

        Einen guten, einen perfekten Staat, hat Thomas Morus im 16. Jahrhundert beschrieben. Aus dem Buchtitel geht auch hervor, wo dieser Staat sein solle. Utopia, das ist griechisch und heißt: Nirgendwo.

        Und ob wir uns in einem Staat, der seiner Beschreibung entspricht, sehr glücklich fühlen würden, bezweifle ich.

        Reichsdepp schreibt:

        – Wenn man sich die Leere an manchen Tagen im Parlament so anschaut, ist das sicher kein Wunder. Wenn die Themen aber an die Öffentlichkeit getragen werden, werden die Debatten darüber sicher auch ausführlicher. Aber das ist oftmals ehr unerwünscht, besonder wenn ein Gesetzt möglichst schnell durchgeboxt werden soll, aus welchen Gründen auch immer.

        Es sind eigentlich nur wenige Themen geeignet, an die Öffentlichkeit getragen zu werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass zum Beispiel über ein Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz allzuviel Diskussionsbedarf bei der Bevölkerung besteht.In Mecklenburg-Vorpommern hatte es wohl Bedarf für ein solches Gesetz gegeben.

        Und dass die „Bekanntmachung der Ergänzenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Hauptkunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung) und zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung) von sehr vielen betroffenen Bürgern gelesen worden ist, wage ich zu bezweifeln. Die allermeisten werden wohl schon bei der Überschrift aufgegeben haben. Und dabei ist der Inhalt dieser Ergänzenden Bedingungen wohl für die Betroffenen viel relevanter, als die meisten Gesetze.

        Wenn ich mich mal allzu sehr über die Reichsdeppen aufrege, schaue ich mir dieses Bild an

        http://tinyurl.com/4xjz7do

        und werde dann wieder viel ruhiger. Denn was ist die Erde schon? Ein winziges Staubkorn in den Weiten des Alls. Und auf diesem Staubkorn streiten wir um Grenzen und Souveränität.

    • Kristin Globzsch said, on 09/08/2013 at 10:22

      Jetzt lassen wir dieses sinnlose und amateurhafte Schwabulieren und absurde Privattheorien über den Souveränitätsbegriff mal außen vor. Fakt ist, Deutschland ist seit 1990 völlig souverän nach innen und außen. Alles war danach geschah, die Übertragung von Hoheitsrechten an zwischenstaatliche Institutionen im Allgemeinen und an EU-Institutionen im Besonderen geschah nicht, indem eine fremde Macht über Deutschlands Souveränität entschied, sondern – und das ist der springende Punkt! – Deutschland dies nach eigenem Willen tat. Hierzu ist einwandfrei festzustellen: Wenn Deutschland vertraglich vereinbart, Hoheitsrechte abzugeben, dann ist das kein Eingriff in die Souveränität Deutschlands. Punkt. Wenn du was anderes behauptest, hast du schlicht und einfach keine Ahnung vom völkerrechtlichen Begriff der Souveränität. Und deswegen ist auch völlig verfehlt und müßig, darüber mit dir zu diskutieren.

      • ruz said, on 09/08/2013 at 15:58

        Nicht Deutschland, deutsche Politiker haben das getan – und ich wäre mir nicht so sicher dass es so gekommen wäre hätte das Volk darüber abstimmen dürfen!

      • reichling said, on 09/08/2013 at 17:33

        Deutschland hat noch nie etwas getan. Es waren immer nur verantwortliche oder unverantwortliche Politiker oder Fürsten. Aber wenn die Machthaber eines Staates etwas machen, dann fällt dies auf den Staat zurück. Und ich gehe davon aus, dass Adolf Hitler die Deutschen so gut im Griff hatte, dass sie auch dem Krieg mit überwältigender Mehrheit zugestimmt hätten.

      • ruz said, on 09/08/2013 at 23:24

        Und das schliesst dann also Volksabstimmungen aus? Ja, iss schon klar – Hitler wird uns verfolgen bis es uns Deutsche nicht mehr giebt….
        Wieviel Jahrzehnte wollen wir uns noch verantwortlich zeigen für Sachen die WIR nicht verbrochen haben?
        Und JA, das Volk hat damals so entschieden, heißt das gleichzeitig das wir seit dem nichts gelernt haben?
        Heißt das gleichzeitig dass das Volk wegen dieser Entscheidungen, die weit über 60 Jahre zurückliegen, in der Gegenwart einfach entmündigt werden soll? Wahrscheinlich schon, nur für den Fall dass noch mal ein Österreicher kommt und fragt „Wollt ihr das totale Europa?“…
        Für wie dumm halten Sie, und JDavis und Frau Globzsch, das deutsche Volk eigentlich??? Für so dumm dass es nicht einmal mehr sagen darf was es gern möchte??? Bedenken Sie – und auch das hat die Geschichte gelehrt – dass auch Ihre Einstellung gefährlich ist!

      • Der Reichsdepp said, on 10/08/2013 at 08:36

        Hey ruz, über Souveränität wurde bereits von anderen viel geschrieben, da es sich um einen abstrakten Begriff handelt. Als simples Beispiel kann Du vor der Ehe alle deine Entscheidungen souverän für dich selber entscheiden, nach der Ehe gibst Du einen Teil davon ab genauso wie der Ehepartner. So verhält es sich für Staaten mit beitritt zu überstaatlichen Organisation ähnlich. Aber ein Staat ohne Souveränität ist wiederum kein Staat mehr. Es ist auch immer eine Frage dessen was man von seiner Souveränität abgibt und unter welchen Umständen. In der Hinsicht hast du, Kristin, Reichling und ich jeweil eine etwas andere Ansicht.

        @Reichling

        Du scheinst ja vom offiziellen Untersuchungsberichts des 911 Ereignisses so sehr überzeugt zu sein. Den Reichstagsbrand hatte man wem in die Schuhe geschoben? Also immer schön vorsichtig.

        Fr. Globzsch schreibt: – Jetzt lassen wir dieses sinnlose und amateurhafte Schwabulieren und absurde Privattheorien über den Souveränitätsbegriff mal außen vor.
        – Und warum haben sie dann noch weiter geschrieben?
        „Im internationalen Diskurs um Responsibility to Protect wird daher seit einiger Zeit versucht, Souveränität neu zu definieren“
        http://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4nit%C3%A4t

      • reichling said, on 10/08/2013 at 10:17

        911 spielt in meinem Blog eigentlich keine Rolle. Aber die Verursacher stehen ja eindeutig fest. Und es sind eindeutig Flugzeuge in die Twintower geflogen. Man fand Trümmerreste, auch am Pentagon in Washingthon.

        Ein Flugzeug hatte sein Ziel nicht erreicht. Vor seinem Abstutz hatten etliche Passagiere noch ihre Handies benutzt. Alle verschwörungstheoretischen Behauptungen um 911 entbehren jeder Grundlage.

      • JDavis said, on 10/08/2013 at 08:44

        Für wie dumm halten Sie, und JDavis und Frau Globzsch, das deutsche Volk eigentlich?

        Ich maße mir kein Urteil über die Intelligenz fremder Völker an. Im übrigen bin ich in dem Zusammenhang der falsche Adressat, ich bin sehr für direkte Demokratie.

      • Der Reichsdepp said, on 10/08/2013 at 17:03

        @Reichling

        ja stimmt, 911 ist nicht Thema deines Blog. Es sollt auch nur darauf verweisen, dass das was uns als offiziel verkauft wird nicht immer der Wahrheit entsprechen muß, egal ob es sich um 911 oder dem Status der BRD handelt. Fakt ist nämlich auch, dass der britische Sender BBC World Television den Einsturz von WTC7 „ausversehen“ bereits 20 Minuten vorher verkündete. Fakt ist auch das man in den Staubproben um WTC7 und den Twintowers Thermit gefunden hat was auch als Spregstoff zum Einsatz kommt. Und was die angeblichen Handy-Gespräche angeht konnte im Rahmen des “Project Achilles – Low altitude cell phone call experiments” , das von A.K. Dewdney im Jahr 2003 durchgeführt wurde, nachgewiesen werden, dass Handy-Telefonate aus einem Flugzeug oberhalb einer Höhe von 8000 Fuß (2,4 km) praktisch unmöglich sind ( Anmerkung : Im Jahr 2001 gab es noch nicht die heute verfügbare Technologie, wo sich ein Empfangssender für Handysignale im Flugzeug selbst befindet, um diese dann per Satellit zu übertragen).
        Und nicht zu vergessen die vielen Zeugenberichte die ein gänzlich anderes Bild zeichnen.
        Eine Lüge muss nur oft genug wiederholt werden, dann wird sie geglaubt, nicht wahr reichling?

      • reichling said, on 11/08/2013 at 09:33

        Es gibt auch Zeugenberichte, die die offizielle Version bestätigen. Zeugen haben die Ereignisse von einem einzigen Standort aus gesehen, und sie hatten, wenn es Menschen waren, echte Menschen, hinterher oft emotionale Probleme, das Gesehene richtig einzuordnen.

        Dass Fleugzeuge in die Twin-Tower geflogen sind, ist Fakt. Dass ein Flugzeug in das Pentagon geflogen ist, ist Fakt. überreste der Flugzeuge sind gefunden wurden. Dies wurde nur auf verschwörungstheoretischen Seiten ausgeblendet.

        Und was Thermit angeht, dieser Stoff ist kein Sprengstoff, sondern wird zum Schweißen benutzt. Für Spengungen von Gebäuden ist er nicht geeignet. Hat man wirklich Thermit gefunden? Oder waren es Eisen- und Aluminiumoxid gewesen? Beim Einsturz eines aus Stahlgerüsten als tragende Elemente bestehenden Gebäudes findet man diese Stoffe zwangsläufig in den Trümmern. Ihr Fund beweisst also nur, dass beim Bau des Gebäudes viel Stahl benutzt worden ist.

        Hast du dir mal überlegt, ob nicht die Verschwörungstheorien um 911 die eigentliche Lüge sind?

      • Der Reichsdepp said, on 13/08/2013 at 23:48

        @Reichling
        wie gesagt, ist eigentlich nicht Thema deines Blogs. Mir scheint aber das Du ein verfechter von offizieller Verlautbarungen bist. Das Zeugen auch manipuliert sein können kommt dir wohl nicht in den Sinn. Es bestreitet doch niemand das Trümmerteile gefunden wurden aber das was gefunden wurde diese ließen sich nicht eindeutig zu den besagten Maschinen zuordnen. Zudem scheint es so das die Maschinen zum größten Teil quasi pulverisiert wurden, nur fragt sich wie. Wenn Du mal nach Nanothermite schaust wirst du sehen das es als Sprengstoff Verwendung findet.
        Leute die die Wahrheit wissen wollen als Schwörungstheoretiker zu bezeichen und das nur weil der offizielle Bericht Fragen offen läßt und in Teilen widersprüchlich ist, ist schon eine reichliche Verhöhnung.

  176. ruz said, on 09/08/2013 at 17:00

    @Reichling (Kommentar 8.8.13 23.22)

    Es ist schon toll Sie so in der Vergangenheit schwelgen zu sehen – vieleicht sind Sie ja der ewig Gestrige…
    Reiche, die haben schon ihre Faszinatiion oder? Fakt ist aber eins, keines dieser Reiche konnte die Zeit überdauern. Und das hat auch einen guten Grund. So großflächige „Reiche“ wie z.B. das Römische oder das Persische oder auch das Russische haben alle eins gemeinsam – sie beinhalten Völker mit den unterschiedlichsten Mentalitäten. Das ist FAKT! Solche Staatengebilde – das zeigt die Geschichte, so sie denn richtig – können, auf Dauer, nur mit Gewalt zusammen gehalten werden. Ist die Politische Führung jener Gebilde nicht mehr stark genug zerbrechen diese Reiche. Auch Ihr „römischer Frieden“ wurde nur mit Gewalt erzwungen und dann auch gesichert. Seit wann waren die eroberten Regionen im römischen Reich gleichberechtigte Glieder eines Ganzen? Das ist mir neu! In diesen Regionen wurde das gemacht was von Rom diktiert wurde und nicht was diese „gleichberechtigten Glieder“ wollten. Diktatur also, oder?
    Zurück in die Gegenwart. Die Präambel sagt aber „friedlich“. Ich hab da auf Dauer so meine Bedenken.
    Auch in Europa wird versucht ein neues „Reich“ zu erschaffen. Die Geschichte zeigt das Menschen anders, Völkergruppen nationaler, denken. Die Menschen in Europa in einem Staat unter einer Regierung und gleichen Gesetzen für alle zu einen, halte ich für einen großen Fehler. Auch dieses „Reich“ wird auf Dauer nicht funktionieren – dafür sind die Mentalitäten der einzelnen Völker ( Nordeuropa – Südeuropa) einfach zu unterschiedlich. Selbst in Südeuropa weichen die Mentalitäten stark von einander ab, Rumänien war da ein gutes Beispiel. Bis jetzt habe ich nur von der Mentalität gesprochen. Ein Thema bleibt aber noch zu erwähnen.
    Der Glaube. Da ist die „Kacke“ dann aber am dampfen. Weil beim Glaube alle Freundschaft aufhört.
    Ich könnte jetzt von der „Islamisierung“ Europas reden. Aber dann bin ich in Ihren Augen sofort Hitler in Person. Mein Leitsatz ist: Jeder Kultur ihre Brauchtümer und Religion. So soll und muß das sein. Aber Toleranz ist so ein Ding. Der Deutsche ist im Laufe der Jahre sehr tolerant geworden. In Deutschland stehen wieder Moschehen und die werden auch nicht abgebrannt. Aber versuchen Sie doch mal, z.B. in Kairo, den Grundstein für eine katholische Kirche zu legen… Ich glaube der Spaten hätte noch nicht den Boden berührt und die nächste Palme wäre die Ihrige.
    Wie auch immer, ich denke wir sind uns einig das „Europa“ ein Mammutprojekt ist. Wie es ausgehen wird zeigt die Zukunft. Aber wenn, für die Zukunft, nicht die Menschen gefragt werden die es betrifft sehe ich schwarz für Europa – sorry.

  177. ruz said, on 25/08/2013 at 19:58

    „9.5.2008 Amtsblatt der Europäischen Union C 115/47

    KONSOLIDIERTE FASSUNG DES
    VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER
    EUROPÄISCHEN UNION

    PRÄAMBEL

    SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE,

    IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen
    Völker zu schaffen,

    ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Staaten
    zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,

    IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als
    wesentliches Ziel anzustreben, (…)

    IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern,
    indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete
    verringern, (…)

    ENTSCHLOSSEN, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen
    möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken,

    HABEN zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ERNANNT (…)“

    Das war 2008 – und heute, 5 Jahre später?
    Wir haben 2013, Die “ ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION“ hat gründlich versagt!!!

    Keines dieser Ziele der Präambel wurde auch nur ansatzweise umgesetzt, im Gegenteil!
    Denkt mal drüber nach Ihr „Eurofreaks“…

    • reichling said, on 25/08/2013 at 20:31

      Schön.

      „SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE,“

      Sie können mir auch sicher sagen, wer 2008 Großherzogin von Luxemburg war. Mir fällt ihr Name gerade nicht ein.

      • ruz said, on 25/08/2013 at 21:56

        Spielt das eine Rolle???
        Es ist aber bezeichnend dass Ihnen als „Eurofreak“ genau dieser Name nicht einfällt…
        Weil genau solche Leute wie die „Großherzogin von Luxemburg“ über die Schicksale der Europäer entscheiden – sollten Sie als „Eurofreak“ dann nicht Ihren Namen kennen???

      • reichling said, on 25/08/2013 at 22:37

        Selbstverständlich kenne ich den Namen der Großherzogin. Er war Charlotte. Sie war Großherzog von 1919 bis 1964. Danach hat Ihr Sohn Jean dieses Amt übernommen. Im Jahre 2000 ist er zurückgetreten und hat das Amt seinem Sohn Henri übergeben.

        Charlotte ist übrigens 1985 gestorben.

        Was Sie vorgeführt haben, war der EWG-Vertrag von 1957, der mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ umbenannt worden ist.

        Der Vertrag besteht also keine fünf Jahre, sondern ist schon 56 Jahre alt. Und ich finde, er hat sich eigentlich bewährt. Ohne diesen Vertrag wäre die deutsche Wirtschaft lange nicht so bedeutend in der Welt, wie sie es heute ist.

        Ich finde es sehr bezeichnend, dass Ihnn als Reichsdepp nicht aufgefallen ist, dass in diesem Vertrag nur die sechs Staatsoberhäupter der Gründungsmitglieder der EWG erwähnt sind.

        Haben Sie noch weitere alte Kamellen auf Lager?

  178. ruz said, on 26/08/2013 at 18:44

    @Reichling

    Als aller Erstes verbitte ich mir mich von Ihnen als „Reichsdepp“ beschimpfen zu lassen. Ich könnte mir sonnst auch für Sie ganz andere Kosenamen einfallen lassen!
    Ich hoffe das ist soweit geklärt. Sie sind doch Fan von Reichen, diese Bezeichnung würde wohl eher zu Ihnen passen als zu mir denn im Gegensatz zu Ihnen will ich von Reichen nichts wissen. Weder von vergangenen noch zukünftigen. Einzelne, souveräne, Staaten sind mir lieber.

    Danke Herr Lehrer für die gescheite Aufklärung. Nur leider war die nicht nötig da ich weiß um welchen Vertrag es sich handelt. Aber auch hier, wie schon so oft, gilt wer lesen kann ist klar im Vorteil…

    „KONSOLIDIERTE FASSUNG…“

    Zur Auffrischung, Konsolidierung – die Einarbeitung von Änderungen eines Gesetzes zu einem neuen Volltext (konsolidierte Fassung).
    Da dies also die kosolidierte Fassung des Vertrages ist dürfte die von Ihnen erwähnte Fassung aus dem Jahre 1957 hinfällig sein und die Fassung des Vertrages seit 2009 (wie von Ihnen richtig bemerkt) seine Gültigkeit haben. Dieser Vertrag (und keine Angst er liegt mir im Volltext vor) hat sicherlich, in seiner ursprünglichen Fassung, dazu beigetragen das Deutschland eine nicht unerhebliche Wirtschaftsmacht auf dieser Kugel ist. Aber in der Fassung, die aktuell ihre Gültigkeit hat, ist er maßgeblich für diese Kriese verantwortlich weil, wie schon erwähnt, er nicht durchgesetzt werden konnte.

    Natürlich ist mir aufgefallen dass in diesem Vertrag nur die sechs Staatsoberhäupter der Gründungsmitglieder der EWG erwähnt sind. Eigentlich dachte ich Sie kennen den Vertrag (auch in seiner konsolidierten Fassung).
    Dann wüssten Sie auch was ich weiß, nämlich dass nach dem Komma bei „…Königin der Niederlande“ eine kleine Fußnote ist, die am Ende der Seite wie folgt erklärt wird:

    „(1) Seit dem ursprünglichen Vertragsschluss sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden: die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, Irland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.“

    Nein, Herr Reichling, weitere „alte Kamellen“ (wenn man Verträge aus dem Jahre 2009 als „alt“ bezeichnen möchte…) habe ich nicht auf Lager aber dieser Beitrag hat wieder einmal sehr schön Ihre Vorgehensweise und Ihre Toleranz gezeigt. Es ist immer wieder schön zu sehen wie Sie versuchen andersdenkende für dumm zu verkaufen – das Toleranz für Sie ein Fremdwort ist war allen hier, denke ich, schon klar.

    Übrigens finde ich toll das Sie den Namen der Großherzogin von Luxemburg aus dem Jahr 2008 kennen.
    Aber Sie war eigentlich ein Er und hieß, wie schon richtig erwähnt, Henri.
    Und weil Sie kein Er war ist Ihr Titel auch Großherzogin und nicht Großherzog – nur wegen der Orthographie.

    • reichling said, on 27/08/2013 at 08:38

      Das der EWG-/EU-Vertrag im Laufe seiner Existenz mehrmals überarbeitet worden ist und kaum noch Ähnlichkeiten mit dem ursprünglichen Vertrag besetehen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber dennoch ist der Vertrag von 1957 auch heute noch von Bedeutung. Sechs Europäische Staaten, die in der Vergangenheit mehrmals Krieg gegeneinander geführt haben, haben sich entschlossen, auf wirtschaftlichem Gebiet eng zusammenzuarbeiten. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Beitritt zu diesem Vertrag auch ihrer Verfassung entsprochen, in deren Präambel sie sich „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ verpflichtet hat.

      Der wirtschaftliche Aufschwung der Bundesrepublik ist nicht zuletzt der EWG zu verdanken.

      Aber neben der Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet gehört zu einem vereinten Europa auch die enge Zusammenarbeit im politischen und sozialen Bereich. Wir sind noch am Anfang. Und für viele Menschen mag es eine Reise ins Ungewisse sein. Aber es wird auch eine spannende Reise, und ich wünsche, dass sie gelingt.

      Sie haben übrigens nur den Eingangstext des Vertrages vorgestellt und sich aufgeregt, was in fünf Jahren alles Negative passiert ist. Aber in diesem Bereich hat es so gut wie keine Änderungen gegeben. Von den dort aufgeführten Staatschefs lebt inzwischen keiner mehr.

      Selbstverständlich war Charlotte Großherzogin, aber sie haben vielleicht auch schon gehört, dass Amtsbezeichnungen bei Frauen automatisch in ihrer weiblichen Form gelten, auch wenn sie nur in der männlichen Form erwähnt werden.

      Reichsdepp ist übrigens für mich jeder, der unbedingt beweisen will, dass wir noch im Deutschen Reich leben und die Bundesrepublik Deutschland kein vollwertiger Staat ist und auch keine Verfassung hat. Sie sagen es vielleicht nicht so offensichtlich, aber Ihre Argumentationsweise erinnert mich doch sehr an diese Gruppe der Bevölkerung.

      • ruz said, on 28/08/2013 at 20:52

        Mein Beitrag von Gestern hat Ihnen wohl nicht gefallen?
        Haben Sie den versehentlich gelöscht?

      • reichling said, on 29/08/2013 at 16:00

        Der letzte Beitrag von Ihnen ist vom 26. August, 18:44 Uhr. Und diesen Beitrag habe ich nicht zurückgewiesen.
        Weder im Spamordner noch im Papierkorb ist ein weiterer Beitrag von Ihnen zu finden. Vielleicht haben Sie beim Abschicken was falsch gemacht?
        Wenn Sie nicht mehr als einen Link in ihrem Beitrag unterbringen, erscheint er sofort. Erst ab zwei Links muss ich ihn freischalten.

    • Manuela said, on 25/10/2013 at 19:52

      Was willst du von einem geistigen Tiefflieger anderes erwarten. 7 Jahre Grundschule, da wirds später etwas eng.

      • Bena said, on 27/10/2013 at 07:55

        Wer, ruz?

      • Der Reichsdepp said, on 27/10/2013 at 13:46

        Es soll Leute geben die erst viel später so richtig loslegen.

      • ruz said, on 02/03/2014 at 21:28

        Wer zum Geier sind Sie? Warscheinlich weder geistig noch Tiefflieger…Wo es bei Ihnen eng wird möchte ich gar nicht wissen, Manuela! (Wer heißt eigentlich MANUELA???) Wenn Sie mit Ihren 12 Jahren Grundschule fertig sind melden Sie sich wieder, voher behelligen Sie uns nicht weiter mit Ihren „Weisheiten“. Danke!

  179. ruz said, on 29/08/2013 at 20:11

    Na gut, ich versuchs noch mal zu schreiben…

    Zum ersten Teil Ihres Beitrages mag ich nichts sagen, Sie kennen meine Meinung dazu und die werde ich auch nicht ändern.

    Ich weiß das ich nur den den Eingangstext des Vertrages vorgestellt habe. Das ändert doch aber nichts am Versagen dieses Vertrages, oder?

    „ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Staaten
    zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,

    IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als
    wesentliches Ziel anzustreben, (…)

    IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern,
    indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete
    verringern, (…)

    ENTSCHLOSSEN, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen
    möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken,“

    Oder wollen Sie mir erzählen dass genau das erreicht wurde? Angestrebt wurde das schon vor 56 Jahren…
    Erreicht bis heute nicht!!!

    Doch nun zu Ihrem Schlußsatz.
    Endlich mal jemand der versucht „Reichsdepp“ zu definieren, Danke.
    Zum Ersten, kann ich mich nicht erinnern das ich, auch nur ein mal, in irgend einem Beitrag von mir, erwähnt habe, das ich in irgend einem Reich lebe – auch nicht in einem deutschen Reich! Auch habe ich nie behauptet die BRD wäre kein „vollwertiger Staat“. Nein, mir ging es bisher immer um die Souveränität und um nichts anderes!
    Zum Zweiten, ist mir Wurst wie das Ding heißt – GG oder Verfasung! Hätten Sie richtig gelesen würde Ihnen aufgefllen sein dass es mir im Wesentlichen um die Umstzung des selbigen ging, weniger um dieses „Gesetz“ an sich. Meine Fragen in dieser Richtung, das habe ich schon mal betont, haben mit meinem Interesse für die deutsche Geschichte zu tun. Sollte ein falscher Eindruck erweckt worden sein so bitte ich das zu entschuldigen. Aber ganz Sicher will und brauche ich kein deutsche Reich ( Reich schon gar nicht!!!) und auch keinen „Reichspass“ oder ähnliche Dinge. Was ich gern will ist eine souveräne BRD. Aber seit wann gehts hier nach dem „Wollen“…

  180. Der Reichsdepp said, on 26/10/2013 at 21:19

    Zur Abwechslung muß ich mich hier auch mal wieder einmischen. Mir ist heute dieser Artikel der SZ untergekommen.
    http://www.sueddeutsche.de/politik/historiker-foschepoth-ueber-us-ueberwachung-die-nsa-darf-in-deutschland-alles-machen-1.1717216

    2+4 ist in gewisser Weise dann doch wohl nur Makulatur.

    • Bena said, on 27/10/2013 at 07:48

      Ach Quatsch,Foschepoth ist Historiker und bisher nicht als Jurist in Erscheinung getreten, sprich er missinterpretiert die von ihm ins Felde geführten Verträge, er hat keine Ahnung, was Souveränität eines Staates ist und wie diese zum Ausdruck kommt und er spinnt sich unsinnige Schlussfolgerungen, die bei näherer Betrachtung nicht haltbar sind. Hier müssen statt ahnungsloser Historikermeinungen schon der fundierte rechtswissenschaftliche Diskurs betrachtet werden.

      • Der Reichsdepp said, on 27/10/2013 at 13:45

        Mit der Doppelzüngigkeit von Juristen erscheint eh immer alle anders. So könnte man das doch auch sehen, nicht wahr? Und was soll an Juristerei schon fundierter sein?

      • reichling said, on 27/10/2013 at 16:04

        Internationale Verträge werden von Juristen abgefasst und von Juristen gelesen. Da darf nichts doppelzüngiges drin sein, es würde sofort auffallen. Es ist aber durchaus möglich, dass der Laie gewisse Verständnisprobleme hat. Dass er das Gutachten eines Arztes auch nicht auf Anhieb versteht, dafür hat er noch Verständnis. Aber gerade Juristen sollen komplizierte Sachverhalte so einfach ausdrücken, dass auch ein Sonderschüler sofort weiß, was gemeint ist.

        Verlangen wir das von Juristen nicht ein bisschen viel?

      • ruz said, on 07/11/2013 at 21:14

        @reichling

        Ihr Vergleich mit dem Arzt hinkt gewaltig.
        Im Gegensatz zu den Juristen kann ein Arzt auch Klartext reden und zwar so dass es jeder auch verstehen kann. In der Regel ist ein Befund in, schriftlicher Form, auch nicht für den Patienten gedacht sondern für einen weiterbehandelnden Kollegen oder den Kostenträger. Den Inhalt des Befundes bespricht ein Arzt immer im persönlichen Gespräch mit dem Patienten auf Hochdeutsch(Klartext). Üblicher Weise handelt es sich bei Befunden auch nicht um „komplizierte Sachverhalte“ sondern um glasklare Aussagen zum Zustand des Patienten (daher auch „Befund“), halt nur in Latein. Die Medizin hat als „Amtssprache“ die universitäre
        Sprache Latein gewählt, nicht aber um die Menschen zu verwirren sondern um eine einheitliche Sprache für alle Mediziner zu finden. Und das zu einer Zeit wo englisch noch keine Rolle gespielt hat, sonnst wäre heute wohl englisch die Sprache der Mediziner…
        Von daher sind diese beiden Sachverhalte kaum miteinander zu vergleichen!
        Im Gegenteil, ich bin der Meinung dass das Juristendeutsch bewusst so gewählt wurde wie es ist. Aus diesem Grund ist auch eine „Kommentarliteratur“ notwendig auf die selbst Juristen zurückgreifen müssen um ihr eigenes Deutsch zu verstehen. Halt du sie dumm, ich halt sie arm.
        Stellt Euch vor jeder wüsste genau was im Gestz steht, oder könnte zumindest verstehen was damit gemeint ist, was wäre mit dem Berufsstand Jurist?

  181. Der Reichsdepp said, on 28/10/2013 at 11:52

    International e Verträge werden für wen geschrieben? Von Juristen für Juristen nur unter Zurhilfenahme von Kommentarliteratur verstehbar?

    Ist es vom normalen Bürge zuviel verlangt wenn Gesetze so geschrieben werden das sie JEDER versteht und anwenden kann? Was soll bitte daran so kompliziert sein?

    • reichling said, on 28/10/2013 at 13:08

      Internationale Verträge sind nun mal nur für Staaten interessant, weil es nur die was angeht. Und sie werden so formuliert, dass sie von jedem Verantwortlichen der beteiligten Staaten auch verstanden werden. Und was Gesetze angeht, so sind wohl nicht alle Gesetze in einem guten Deutsch geschrieben. Die Verlautbarungen der einzelnen Reichsregierungen übrigens auch nicht.

      Ein Gesetz solle eine unbestimmte Anzahl von Fällen regeln. Deshalb muss es auch so informiert werden, dass es dies kann.

      Die Tatsache, dass die wenigsten Menschen in unserem Lande jemals in ihrem Leben mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder vor Gericht stehen, zeigt mir, dass die Gesetze gar nicht so schrecklich kompliziert formuliert sind. Und es zeigt auch, dass die Gesetze so formuliert sind, dass sie das Verhalten noraler Menschen als normal voraussetzen.

      Ein Gesetz so zu formulieren, dass JEDER es auf Anhieb versteht und auch anwendet, ist wohl unmöglich. Selbst sehr eindeutige und leicht verständliche Gesetze, die jeder anwenden könnte, werden von Reichsdeutschen prinzipiell Missverstanden. Und Gesetzestexte idiotensicher zu machen, wird wohl nie gelingen. Die Texte richten sich an den normalen Menschen, nicht an intellektuell tiefer stehende.

      • Der Reichsdepp said, on 28/10/2013 at 13:52

        Und in Staaten leben ja keine Menschen für die es interessant sein könnte, nicht wahr? Denn sie alle tragen ja die Mitverantwortung für die Entscheidungen Ihrer gewählten Volkstreter.
        Übrigens, woran machst duden(n) ein gutes Deutsch fest?

        Ich fürchte leider, dass wohl die meisten normalen Menschen in diesem Land schon mit Gesetzte in Konflikt geraten sind. Das fängt ja schon mit leichten Verkehrsverstößen an, die mitunter ein Bußgeld nach sich ziehen.

        Aber es sind ja eben nicht nur immer Gesetze sondern irgendwelche Geheimen Abmachungen oder Verträge wie in den von mir eingangs verlinkten SZ-Artikel.

  182. Bena said, on 28/10/2013 at 17:31

    Meine Güte, wie lächerlich naiv ist dieser „Reichsdepp“ eigentlich? Selbstverständlich werden völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten geschlossen und selbstverständlich gelten diese auch dann für jene Vertragsstaaten, die diesen Vertrag ratifiziert haben. Es ist dabei denknotwendig völlig irrelevant, ob jeder dahergelaufene Reichsdepp den Vertragsinhalt allgemein versteht oder im Besonderen die abgefassten Formulierungen für gutes Deutsch hält. Lektion Nr. 1: Verträge sind in der Sache an Staaten gerichtet und nicht an ein breites Publikum. Jegliche unsachliche Kritik von Laien ist folglich belanglos.

    Dass Gesetze schwer zu verstehen seien, ist eine subjektive Behauptung. Es gibt Mitbürger, die scheitern mit ihrem intellektuellen Niveau bereits am Verständnis der TV-Zeitschrift. Wohl aber bin ich davon überzeugt, dass gewöhnliche Gesetzestexte, deren Zweck es ist, von jedem/-r oder jedem/-r Deutschen verstanden zu werden (vgl. Grund- bzw. Jedermannsrechte), von einem durchschnittlich gebildeten Menschen problemlos zu verstehen sind. Und solche, die komplexer sind, richten sich an ein Fachpublikum, namentlich Fachanwälte und Richter, die sich beruflichen mit der Sache oder einem bestimmten Streitfall zu befassen haben, wo wir wieder bei Lektion Nr. 1 wären.

    Die Behauptung, es sei üblich, zu einem Vertrag eine geheime Vereinbarung zu beschließen, ist zudem völlig aus der Luft gegriffen. Selbst Foschepoths aufgestellte Behauptungen halten, was diese Sache betrifft, einer genauen Überprüfung nicht stand. Denn weder sind diese Vereinbarungen zwischen Deutschland und den Drei Mächten geheim noch handelt es sich bei ihnen um einen konkreten Eingriff in die deutsche Souveränität. Hier zeigt sich auch wieder, ob man Fachmann ist, oder einfach keine umfassende Kenntnis von der Sache hat (Lektion Nr. 2). In letzterem Fall wäre es überaus sinnvoll, sich nicht zu äußern.

    • ruz said, on 05/11/2013 at 18:51

      Ihre Arroganz kotzt mich einfach nur an – ich hoffe Sie haben auch was worauf Sie sich was einbilden können.
      Ihr gesunder Menschenverstand ist es aber sicher nicht!

      „Verträge sind in der Sache an Staaten gerichtet und nicht an ein breites Publikum. Jegliche unsachliche Kritik von Laien ist folglich belanglos.“

      Wenn Sie das zum Staat gehörige Staatsvolk als „Publikum“ bezeichnen tun Sie mir einfach nur Leid.
      Sie haben scheinbar bis heute nicht begriffen dass es sich bei allen Sachen die eine Regierung (Staat) mit anderen Regierungen (Staaten) aushandelt im Grunde um Sachen handelt die das Staatsvolk betreffen.
      Somit hat Ihr „Puplikum“ sehr wohl ein Recht zu wissen wobei es bei diesen Verträgen geht und zwar verständlich! Desweiteren glaube ich schon das jeder Wähler in diesem Land, auch Staatsvolk, ein Recht hat seine gewählten Volksvertreter zu kritisieren. Das Sie das als belanglos sehen zeigt mir dass Sie das Zeug zum Kanzler haben – die interessiert das nämlich auch nicht.
      Ich warte nur auf den Tag an dem Euch „Juristen“ genau das auf die Füsse fällt!

  183. Der Reichsdepp said, on 04/11/2013 at 08:54

    http://www.heise.de/tp/artikel/40/40224/1.html

  184. […]  Feldmarschall Rimpler kanzelt Reichlings Blog als “reichlich bizarrrrrre Wahnwelt” ab.… […]

    Ich habe diesen Kommentar, der aus nichts anderem besteht, freigeschaltet. Es ist doch nichts schlimmes dabei, von Feldmarschall Rimpler abgekanzelt zu werden. Viel schlimmer wäre es, er würde mir Beifall zollen.

    Unter anderem schreibt er:


    Feldmarschall Rimpler kanzelt Reichlings Blog als “reichlich bizarrrrrre Wahnwelt” ab. Komplett gegen die Wand gefahren, so das Fachurteil über den Juden Reichling

    Feldmarschall Rimpler kanzelt Reichlings Blog als “reichlich bizarrrrrre Wahnwelt” ab. Komplett gegen die Wand gefahren, so das Fachurteil über den Juden Reichling

    Der rechtsradikale Judenhasser Reichling wurde in Handschellen abgefüllt – er mußte 2 Liter Plastikflaschenwasser trinken und hatte 2,8 Promille Judenblut im Gehirn!

    Feldmarschall Rimpler kanzelt Reichlings Blog als “reichlich bizarrrrrre Wahnwelt” ab. Komplett gegen die Wand gefahren, so das Fachurteil über den Juden Reichling


    Diesen einen Absatz hat er gleich fünfmal in seinem Blogbeitrag wiederholt. Bin ich jetzt ein Jude oder ein rechtsradikaler Judenhasser? So ganz war er sich wohl nicht sicher.

    Ganz sicher bin ich mir auch nicht, ob er seinen Beitrag unter dem Einfluss von 2,8 Promille Blutalkohol verfasst hat. Ich glaube eher nicht. Wenn man sich mit ihm näher befasst, muss man feststellen, dass er in einer reichlich bizarren Wahnwelt lebt.

    Vor einigen Jahren ist er einschlägig bekannt geworden durch seinen Versuch, die in der Schweiz liegende deutsche Exklave Büsingen zu besetzen. Er hatte allerdings auch vorher schon in der Szene einen gewissen Bekanntheitsgrad erworben.

    http://www.pharus-forum.de/t2522f102-GFM-RIMPLER-III-Generalfeldmarschall-Preussen.html
    http://www.schaffhausen.net/2011/06/feldmarschall-von-flue-rimpler-in-der.html
    http://www.schaffhausen.net/2010/10/verschickt-feldmarschall-von-flue.html

  185. Gast said, on 19/11/2013 at 14:29

    Hat der einen Sprung in der Platte, guter Facharzt könnte da wohl nur noch helfen!

    • reichling said, on 20/11/2013 at 13:28

      Das halte ich für unwahrscheinlich. Der ist wohl austherapiert.

      • Kristin Globzsch said, on 20/11/2013 at 16:47

        Dieser Typ ist reif für die geschlossene Anstalt. Bei manchen Zeitgenossen fragt man sich, wie sie bei dermaßen geistiger Abwesenheit und fortgeschrittenem Schwachsinn überhaupt existieren können. Ich wundere mich, dass diese geballte Inkompetenz es schafft, einen Internet-PC zu bedienen.

  186. roberta schulze said, on 27/11/2013 at 17:02

    Ich habe viele drängende Fragen. Eine ist besonders eilig: Ich hatte oben abgebildetes Schreiben mal bei einem kleinen Knöllchen ausprobiert. Mir wurde zwar nicht die rechtliche Grundlage genannt, aber ein Bußgeldbescheid zugesandt. Ich habe es nicht weiter verfolgt, sondern das Knöllchen bezahlt. Nun habe ich das Problem, dass mich zwei Polizisten auf dem Kieker haben in einer Verkehrssache. Es riecht nach purer Willkür. Wie wehre ich mich erfolgreich? Was kommt nach obigem Schreiben (Stadt Saarstedt)? Gibt es andere Dokumente, die mir helfen? Ich stehe hier recht allein auf weiter Flur mit meinem Wissen und habe keine Berater.
    Im Voraus vielen Dank für eure Tipps und Strategien! 🙂

  187. Torsten Voit said, on 08/12/2013 at 19:50

    Herr Reichling!!!!!!

    Weiter so!

    Mit Bewunderung für Ihre Ausdauer und Ihr Wissen!!!!

    Sie geben einem kleinen „Behördendiener“ die richtigen Argumente und Werkzeuge gegen die (teilweise aggressiv auftretenden) “ Reichsdeppen“ an die Hand!

    Noch mal ein Hinweis: Wer sich in der „BRD – GmbH“ nicht wohlfühlt, die Welt ist groß! Auf auf! Last die spinnerten Ewiggestrigen Ihr Reich beleben! Möglichst weit weg von den Deutschen, welche vor der Leistung der überwiegenden Anzahl ihrer Eltern und Großeltern 1939-1945 vor Scham rote Wangen bekommen!

    Viel Kraft im neuen Jahr und weiter eine flotte Feder, Herr Reichling!!!!!

  188. ruz said, on 10/12/2013 at 23:13

    Hallo Herr Voit,

    Sie „Behördendiener“, auch Sie maßen sich an Menschen zu beleidigen die Sie nicht kennen, geschweige denn beurteilen können! Sollten Sie als „Behördendiener“, Ihre Argumente zur Diskussion nicht aus diversen Blog`s sondern eher aus der Gesetzeslage schöpfen? Welche Deutsche meinen Sie, die, die für das deutsche Reich gekämpft haben? Wenn eben jene Eltern und Großeltern sehen würden was sich in diesem Deutschland abspielt, so meine ich, würden Sie sich im Grabe umdrehen und eher weniger rote Wangen bekommen!!! Also lassen wir sie in Frieden ruhen…

    PS: Deutsche Sprache, schwere Sprache – gelle? („spinnerten“ – wie bitte???)
    Keine blöden Kommentare, ich weis selbst dass das Dialekt ist – bleiben wir doch einfach beim
    Hochdeutsch. Wenn ich anfange Dialekt zu schreiben, glauben Sie mir, brauchen Sie einen
    Dolmetscher…

  189. Der Reichsdepp said, on 27/12/2013 at 02:09



    Würd mich mal interessieren was Reichling & Co. dazu zu sagen hat.

    • reichling said, on 27/12/2013 at 11:03

      Zum Video über das Besatzungsrecht. Wir unterstehen nicht dem Besatzungsrecht. Das wird zwar von verschiedenen Seiten behauptet, entspricht aber nicht den Tatsachen.
      Die alte Bundesrepublik Deutschland ist im Mai 1955 souverän geworden. Aufgrund der Machtverhältnisse in der Welt konnte die Bundesrepublik jedoch nicht auf den Schutz der Westmächte verzichten. Gegen einen Angriff der Sowjetuntion wäre keine wirksame Gegenwehr möglich gewesen. Auch Stand das Schicksal Westberlins auf dem Spiel. Westberlin hätte ohne die Anwesenheit der westlichen Truppen keine Woche überleben können.

      Im Rahmen des Natobündnisses wurde 1955 die Stationierung der Alliierten Truppen in der Bundesrepublik vertraglich vereinbart. Die BRD kann diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Jahren kündigen.

      In Nebenabkommen wurde auch eine Zusammenarbeit der Gemeindienste vereinbart.

      Dass das Handy der Bundeskanzlerin abgehört worden ist, hat damit nichts zu tun. Die USA, wie auch viele anderen Staaten, versuchen an so viele Informationen wie möglich zu kommen, auch von Verbündeten. In Frankreich haben sie auch fleißig abgehört. Und wissen wir, was in der chinesischen Botschaft so alles läuft? Von der russischen Botschaft will ich gar nicht erst sprechen. Jede Regierung versucht eben, so gut sie kann, an Informationen von anderen Staaten zu gelangen, die dessen Regierungen nicht freiwillig herausgeben. Die Bundesrepublik macht dabei keinen Unterschied. Es ist eben Sache der Poltiker, sich vor einem Abhören ihrer Gespräche wirksam zu schützen, und zwar überall auf der Welt. Zur Sowjetzeit haben russische Politiker und ranghohe Militärs nicht über Funktelefone mit anderen besprochen, sondern notfalls sogar über öffentliche Telefonzellen. Denn man wusste, dass die Amerikaner den gesamten Funkverkehr abgehört hatten.

      Dass uns die Alliierten heute noch Weisungen erteilen können, ist ein Märchen. Offenbar möchten das einige hier sehr gerne, wie zum Beispiel der Videoersteller. Und mit einem fehlenden Friedensvertrag hat das nichts zu tun. Es gibt nichts, das noch n einem Friedensvertrag geregelt werden müsste. Der 2+4-Vertrag ist die abschließende Lösung, was Deutschland betrifft. Und er ist eine Friedensregelung.

      Und jetzt zum Video von Sommers Sonntag. Tobias Sommer ist einer der größten Lügner, die im Internet aktiv sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein ganz normaler Staat. Aber jede Körperschaft des öffentlichen Rechts wird auch mal privatrechtlich tätig, zum Beispiel, wenn sie Büromaterial kauft.Oder wenn sie gebrauchte Gegenstände aus ihrem Besitz verkauft, zum Beispiel ausgediente Dienstwagen, nicht mehr benötigte Schreibmaschinen u. ä. Auch die Einnahmen aus der Verpachtung von Räumen an den Betreiber der Kantine müssen versteuert werden. Deshalb benötigen sie nach deutschem Recht eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

      Die von Tobias Sommer in seinem Video vorgestellten Listen beweisen gar nichts. Natürlich sind in den von einer amerikanischen Wirtschaftsauskunftei zusammengestellten Listen Behörden der Bundesrepublik Deutschland angeführt. Aber in diesen Listen findet man auch die Regierungen der Schweiz, Österreichs, Russlands, Frankreichs, das Weiße Haus, den CIA, das FBI, die UNO, den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und wenn man genau hinschaut, auch noch die Regierungen fast aller anderen Länder.

      Wie ich schon erwähnte, werden Körperschaften des öffentlichen Rechts auch privatrechtlich aktiv, als Kunde, als Abnehmer von Waren und Dienstleistungen. Und damit jeder potentielle Anbieter dieser Waren und Dienstleistungen herausfinden kann, an wen er sich zur Abgabe von Angeboten wenden muss, ist diese Liste weltweit erstellt worden. Und sie enthält eben auch Regierungen, Ministerien Gerichte und sonstige Behörden.

      Tobias Sommer ist dies sehr wohl bekannt. Aber er geht davon aus, dass die Konsumenten seiner Videos zu blöde sind, um selbst zu recherchieren und ihm unbesehen die größten Lügen für bare Münze abnehmen. Beim Reichsdepp hat er mit seiner Vermutung sicher Recht.

      Aber am Beginn des Videos zeigt Sommer ein für ihn sehr bezeichnendes Schildchen: „Meine Meinung steht fest! Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!“

      Kann er besser ausdrücken, dass ihn Tatsachen nicht die Bohne interessieren?

      • Der Reichsdepp said, on 29/12/2013 at 12:50

        Ach Reichling, hast wohl einen Erklärungsnotstand! Vielleicht hättest du lieber deine beste Freundin, Fr. Globzsch, antworten lassen sollen.

      • reichling said, on 30/12/2013 at 23:26

        Mir scheint, du hast wohl eher einen Verständnisnotstand. Es ist eben typisch für euch Reichsdeppen, nur Bruchstücke zu verstehen, und das auch noch falsch.

        Und was willst du mit dem Video von der Rede Carlo Schmids vom 8. September 1948? Damals hat es noch keine Bundesrepublik gegeben und kein Grundgesetz. Willst du unbedingt nachweisen, dass du keine Ahnung hast, was Carlo Schmid eigentlich gesagt hat? Du bist und bleibst ein Spinner.

      • Der Reichsdepp said, on 31/12/2013 at 12:39

        Sorry REICHLING, aber was kann man denn von dir Megatrottel schon anderes erwarten außer Beschimpfungen und Nebelkerzen. Trotzdem wünsche ich Dir und Deinesgleichen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

      • reichling said, on 01/01/2014 at 14:30

        Auch dir ein gutes neues Jahr.

        Aber sei doch mal ehrlich. Du hast dir den Nick „Reichsdepp“ selbst ausgesucht. Und ich gehe davon aus, dass du damit nicht lügen wolltest.
        Du benimmst dich in deinen Kommentaren auch wie ein Reichsdepp. Du verstehst Gesetzestexte und Verträge falsch, stellst Zusammenhänge her, die nicht existieren und berufst dich auf längste überholte Bestimmungen.

        Ich setze mich seit 2004 mit solchen Argumenten auseinander. Bisher sind sie alle widerlegt worden. Wenn man dann zum gefühlten zweihundertfüngzigsten Mal mit dem dem gleichen Schwachsinn konfrontiert wird, kann man gelegentlich auch mal die Fassung verlieren.

  190. Senatssekretär FREISTAAT DANZIG said, on 27/12/2013 at 03:41

    @roberta schulze, da hilft meistens, bis 1990 eine Dienstaufsichtsbeschwerde! So aber gibt es keine Beamten mehr und man kann das als Firmenwillkür bezeichnen und da den Auftraggeber über seiner Steuer ID wegen dem Verdacht auf privatrechtliche Ermittlungen anzeigen. Das erledigt auch gerne die Linke, die da den Ordnungskräften, siehe Hamburg, Wind unter deren Hintern machen! Man kann sich auch schützen, in dem man sich selber mit Ausrüstung, recht billig im Netz zu erhalten, selber überwacht und die Kontakte der NSA übermittelt, mit dem Verdacht auf persönliche Bereicherung im Dienst oder Stalking! Glück Auf, meine Heimat!

  191. Erasmus alias Omnius said, on 10/01/2014 at 17:26

    Hallo Reichling,

    Sie und ich besitzen eine Gemeinsamkeit, wir sind Patrioten. Der einzige Unterschied liegt darin, das Sie ein Patriot der repräsentativen Demokratie sind und ich ein Patriot der direkten Demokratie.
    Die Schweizer haben das Feuer der direkten Demokratie in mir entfacht.

    Werfen wir einen kurzen Blick, auf unsere sogenannten „Repräsentanten“ :

    Da wären eine Mutti als ehemalige FDJ Kandidatin mit Verbindungen zur Stasi, dann ein korrupter Rollstuhlfahrer mit einem vergessenen Hang zu Spendengelder Affären (siehe Karlheinz Schreiber), ein neoliberal homosexueller als Außenminister, Ex-Bildungsministerin inkl. plagiieren ihrer Promotion, das gleiche beim Ex-Verteidigungsminister zu Guttenberg, Grüne pädophile New-Age Faschisten, ein gezüchtigter pawlowsche Engel Gabriel, faschistische Feministinnen, Ex- Bundespräsident der sich an zinslose Kredite bereichert und zusätzlich den Islam huldigt, europäische Regierungsschergen mit den Charismen eines feuchten Lappens.

    Die Kandidatenliste ihrer sogenannten Repräsentanten ist verdammt lang. Leider Gottes findet sich keiner darunter, der mich als Familienvater vertritt und damit hat sich die Europäische Verfassung einschließlich das Grundgesetz für mich erledigt. Das Grundgesetz konnte es nicht verhindern, das sich all diese Schergen an meinen Steuern laben und sogar noch weitere folgen werden. Diesen Zustand kennt Deutschland vor dem Bauernkrieg. Die Geschichte wird sich wiederholen.

    Papier ist Geduldig und Gesetze die keinen Interessieren, leider auch. Was zählt ist die Masse der Bevölkerung und wenn die Mehrheit unsere Bundesgesetze über den Rhein fegt, dann gibt’s diese nicht mehr.
    Noch können sich unsere Politiker dahinter verstecken, aber wenn der Tag kommt, von dem ich hier Rede dann nützen ihnen ihre Gesetze nichts mehr, hinter denen sie sich verstecken können.

    Sehen Sie sich den Fall Pulver Kurt genau an. Dieser ist nur die Spitze des Eisberges. Das Volk ist nicht so unbewaffnet, wie es sich unsere Politiker in ihrem Waffenzentralismus-Wahn wünschen.
    Es gibt Alternativen.
    Eine davon wäre die Wiederherstellung des Deutschen Reiches oder wir lassen die Grenzen so wie sie sind und führen die direkte Demokratie ein. Eine Vorlage wäre die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
    Persönlich bevorzuge ich die zweite Variante. Die wird besser sein als ein Bürgerkrieg und wir besäßen eine lebendige Verfassung.

    • Kristin Globzsch said, on 10/01/2014 at 17:49

      Das ist Ihre Meinung, die man akzeptieren kann, aber nicht teilen muss.
      Ich darf zu bedenken geben, dass die Schweiz nicht mal über 10 % der Einwohner verfügt wie Deutschland. Dementsprechend gibt es auch weniger bei einer Wahl oder Volksabstimmung stimmberechtigte Bürger. Demzufolge sind die Schweizer Volksabstimmungen nicht 1:1 übertragbar auf Deutschland. Auch ist die Schweiz politisch anders aufgebaut und organisiert als das Ausland, Deutschland auch wiederum anders. Die Kompetenzen sind in beiden politischen Systemen ganz unterschiedlich verteilt. Da mutet es ziemlich naiv an, man könne einfach die Verfassung ersetzen und gut ist.

      PS: Meines Wissens ist Steinmeier weder neoliberal noch schwul. Aber selbst die Homosexualität sollte in einer modernen Gesellschaft kein Hinderungsgrund für die Ausübung eines öffentliches Amtes sein. Die Zeit lässt sich nicht zwanghaft zurückdrehen. Ich sag immer: was der- oder diejenige in seinen/ihren vier Wänden macht, ist mir egal.

      • ruz said, on 14/01/2014 at 19:34

        Guten Abend Frau Globzsch,

        welch moderate Töne aus Ihrem Mund…

        „Ich darf zu bedenken geben, dass die Schweiz nicht mal über 10 % der Einwohner verfügt wie Deutschland. Dementsprechend gibt es auch weniger bei einer Wahl oder Volksabstimmung stimmberechtigte Bürger. Demzufolge sind die Schweizer Volksabstimmungen nicht 1:1 übertragbar auf Deutschland.“

        Diese moderaten Töne müssen Sie mir jedoch erklären. Was hat direkte Demokratie mit der Einwohnerzahl zu
        tun und im besonderen – wieso ist das nicht auf Deutschland übertragbar??????????????

        Natürlich hat die Schweiz weniger Einwohner als Deutschland. Aber ins Verhältnis gesetzt wahrscheinlich
        ähnlich viele Wahlberechtigte (in PROZENT natürlich!) wie Deutschland. Sie müssen die Sache schon Prozentual vergleichen und nicht Massemäßig. Sie versuchen schon wieder Äpfel mit Melonen zu vergleichen…

        „Auch ist die Schweiz politisch anders aufgebaut und organisiert als das Ausland, Deutschland auch wiederum anders. Die Kompetenzen sind in beiden politischen Systemen ganz unterschiedlich verteilt. “

        Schwachfug! Es ist egal wie ein politisches System aufgebaut ist – es hat immer die Möglichkeit der direkten Demokratie. Ob dieses diese MÖGLICHKEIT auch anwendet steht auf einem anderen Blatt!

        „Da mutet es ziemlich naiv an, man könne einfach die Verfassung ersetzen und gut ist.“

        Ob das so naiv wäre unser GG gegen die uns einst versprochene, durch das Volk ratifizierte, Verfassung zu ersetzen wage ich zu bezweifeln…

        „Ich sag immer: was der- oder diejenige in seinen/ihren vier Wänden macht, ist mir egal.“

        Bei dieser Aussage stehe ich zu 100% hinter Ihnen. Kompliment für diese Meinung!

      • Kristin Globzsch said, on 17/01/2014 at 15:34

        Im Übrigen, ruz, ist Ihre Kritik am Grundgesetz in der Sache unbegründet. Darüber, dass das Grundgesetz zur Anwendung kommt, besteht doch nicht ernsthaft ein Zweifel. Gegen was wehren Sie sich dann überhaupt?

        Politischer Widerstand gegen unsere Verfassung und politische Ordnung, ja gegen unser „System“ setzt im Grunde die Illegitimität eines Regimes voraus, Deutschland hingegen hat eine legitime Regierung. Auch verfügt der freiheitliche demokratische Rechtsstaat der Bundesrepublik über Verfahren, mit denen die Regierung ausgetauscht und sogar das Regelwerk selbst geändert werden kann, wenn dies Konsens ist. Das ist seine Wurzel, darin liegt seine Würde.

        Sie, ruz, stemmen sich offenkundig gegen die Mehrheit des deutschen Volkes. Sie treten den Konsens mit Füßen! Sie ignorieren den politischen Diskurs!
        Sie argumentieren, das Volk habe nicht über das Grundgesetz abgestimmt. Ja, wie kommen Sie denn zu dieser abstrusen Auffassung? Braucht es denn überhaupt eine Volksabstimmung?? Reicht es nicht aus, dass das Grundgesetz tagtäglich zur Anwendung kommt, es mithin als Verfassung angenommen ist? Ist das Volk denn unzufrieden mit diesem Grundgesetz als gesamtdeutscher Verfassung? Selbst die Ostdeutschen hatten sich 1990 bewusst und ganz klar mehrheitlich für den Betritt ihres Landes nach Art. 23 GG a.F. und damit FÜR das Grundgesetz entschieden. Somit besteht auch diesbezüglich kein Legitimationsdefizit des Grundgesetzes mehr.

        Sie verkennen doch völlig die Leistung all jener, die es erarbeitet und sich – den Krieg und die NS-Barbarei noch vor Augen – dafür eingesetzt haben mit dem Zweck, Deutschland wieder aufzubauen und dem Land eine Ordnung zu geben. Oder jene, die dafür auf die Straße gegangen sind.
        Ihre Forderung nach einer neuen Verfassung ist gänzlich unbegründet. Dem Grundgesetz insgeheim seinen Verfassungscharakter abzusprechen ist ein Schlag ins Gesicht aller Deutschen. Undemokratischer und anmaßender geht es kaum!

      • Der Reichsdepp said, on 17/01/2014 at 22:23

        Wenn unsere „Verfassung“ so super toll sein soll, verstehe ich eigentlich nicht wieso es den Verfassungsschutz gibt?
        Das einzigste worüber der Souverän in Deutschland seit Ende WKII periodisch abstimmen darf, ist welche Partei ihm am besten gefällt. Von denjenigen an der Macht ist auch gar nicht mehr erwünscht.
        Aus dieser Position heraus kann ich dann auch leicht sagen, dass diese Verfassung die beste sei die wir je hatten. Und ein Beitritt zur BRD ist und kann niemals gleichgesetzt werden mit einer Wiedervereinigung. Wenn sich etwas teilt und später dann wiedervereint, sollte es auch den gleichen Namen tragen wie vor der Teilung. Der Deutsche Michel ist einfach zu gutgläubig, um zu erkennen das es nicht mit rechten Dingen zugeht/zuging.

  192. Kristin Globzsch said, on 17/01/2014 at 15:00

    ruz, Sie wollen offenbar nicht begreifen, dass das deutsche Volk nach keiner neuen Verfassung verlangt. Sie ist nicht nötig. Wir haben vollumfänglich eine gute Verfassung – wir haben sogar die beste Verfassung, die Deutschland jemals hatte. Nur Ewiggestrige, gesellschaftliche Randfiguren und ahnungslose Rechtsverdreher schreien nach einer anderen Verfassung als unser Grundgesetz, obwohl sie gar nicht wissen, was eine Verfassung ausmacht. Das Element der Volksabstimmung ist es wahrlich nicht, was einer Verfassung innewohnt oder für sie zwingend erforderlich sein müsste. Auch nicht für die Ratifizierung oder Legitimation einer Verfassung.

    Tatsache ist, wir haben in Deutschland mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eine Verfassung, die den Aufbau des deutschen Staates und seine Kompetenzen regelt, seine Institutionen bestimmt und – vor allem – die Grundrechte seiner Bürger schützt und garantiert.

    Wir brauchen keine neue Verfassung.
    Der Ruf nach einer neuen Verfassung setzt voraus, dass es eine mehrheitlich politische Unzufriedenheit mit der bestehenden gäbe. Oder dass aus verfassungsrechtlicher Sicht ein Makel an diesem Grundgesetz zu verzeichnen wäre. Beides ist im Diskurs klar zu verneinen, denn das Grundgesetz ist 1990 unstrittig zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Es wird geehrt und geachtet.

  193. ruz said, on 21/01/2014 at 22:57

    Guten Abend Frau Globzsch,

    langsam, langsam, achten Sie auf Ihren Blutdruck – nicht dass wir noch einen Notarzt brauchen…

    Ich zitiere mich mal selbst:

    „Ob das so naiv wäre unser GG gegen die uns einst versprochene, durch das Volk ratifizierte, Verfassung zu ersetzen wage ich zu bezweifeln…“

    Nun Ihr Komentar:

    „Politischer Widerstand gegen unsere Verfassung und politische Ordnung, ja gegen unser “System” setzt im Grunde die Illegitimität eines Regimes voraus, Deutschland hingegen hat eine legitime Regierung. Auch verfügt der freiheitliche demokratische Rechtsstaat der Bundesrepublik über Verfahren, mit denen die Regierung ausgetauscht und sogar das Regelwerk selbst geändert werden kann, wenn dies Konsens ist. Das ist seine Wurzel, darin liegt seine Würde.“

    Meine Aussage ist also „politischer Widerstand“ – Sie sollten sich reden hören, ist das eine sachliche Diskussion? Egal, ich will es nicht wissen…

    „Sie argumentieren, das Volk habe nicht über das Grundgesetz abgestimmt. Ja, wie kommen Sie denn zu dieser abstrusen Auffassung? Braucht es denn überhaupt eine Volksabstimmung??“

    Art.20 Abs. 2 GG:

    „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und ABSTIMMUNGEN und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“

    Was an dieser Aussage an sich ist so unverständlich? Dass da Abstimmungen anstatt Volksabstimmungen steht? Ach ja, ich vergaß die Komentarliteratur…

    „Selbst die Ostdeutschen hatten sich 1990 bewusst und ganz klar mehrheitlich für den Betritt ihres Landes nach Art. 23 GG a.F. und damit FÜR das Grundgesetz entschieden. Somit besteht auch diesbezüglich kein Legitimationsdefizit des Grundgesetzes mehr.“

    Dieses Thema hatten wir schon mal und erneut lege ich Ihnen ans Herz: Labern Sie nicht von Dingen von denen Sie keine Ahnung haben, die Sie nicht kennen, kennen können. Ihre Artikel sind keinen Pfennig wert – die Realität war eine andere!

    “ Das Element der Volksabstimmung ist es wahrlich nicht, was einer Verfassung innewohnt oder für sie zwingend erforderlich sein müsste. Auch nicht für die Ratifizierung oder Legitimation einer Verfassung.“

    AHA!!! Auch dass hatte ich schon mal erwähnt – wären Sie an der Macht wären wir wieder mitten in einer Diktatur. Ihre Auffassung von DEMOKRATIE ist den meisten, mich eingeschlossen, hier im Blog bestens bekannt.

    „Tatsache ist, wir haben in Deutschland mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eine Verfassung, die den Aufbau des deutschen Staates und seine Kompetenzen regelt, seine Institutionen bestimmt und – vor allem – die Grundrechte seiner Bürger schützt und garantiert.“

    1. Bezeichnend ist schon mal die Wortwahl (wäre interessant was die Komentarliteratur dazu sagt): „für die“
    anstatt „der“ Bundesrepublik Deutschland.
    2. Wage ich, da kommt wieder mein politischer Widerstand, zu bezweifeln dass das GG genau das macht was Sie oben schreiben. An selbigen wird seit dem inkrafttreten herumgeändert das sich die Balken biegen. Mit jeder Änderung wird ein Stück Kompetenz nach Brüssel abgegeben. Die Kompetenzen liegen mehr und mehr in Brüssel. Das GG ist also gar nicht mehr in der Lage die Grundrechte seiner Bürger zu schützen weil es dafür, in Zukunft, gar keine Kompetenz mehr hat. Und genau an dieser Stelle sollte man den Bürger fragen ob er das will oder nicht, das wäre Demokratie!
    Aber aus Angst vor einem Nein des Volkes wird diese Möglichkeit gar nicht erst in Erwägung gezogen. Hätte man davor keine Angst, hätte es schon lange Volksabstimmungen gegeben. So wie in anderen EU-Staten auch.

    • Kristin Globzsch said, on 22/01/2014 at 00:37

      Aber, aber ruz, wir bräuchten doch höchstens dann einen Arzt, um Ihre Zurechnungsfähigkeit zu prüfen, wenn Sie weiterhin so einen Stuss wie Ihre unsäglichen Verleumdungen absondern.

      Dass Sie unfähig sind, einzelne Sätze so zu verstehen, wie sie geschrieben worden sind, ist ja eigentlich nichts Neues; aber dass Sie mir nun Worte in den Mund legen, die ich gar nicht behauptet habe, setzt dem Ganzen dann doch die Krone auf: Wie kommen Sie auf die Idee, ich hätte Ihnen „politischen Widerstand“ unterstellt?

      Und kommen Sie als Laie mir bitte nicht mit abstruser Auslegung von Grundgesetzartikeln, gerade des Art. 20 II GG. Bei Ihrer Logik beißt sich ja die Katze in den Schwanz!

      Dass die ostdeutsche Mehrheit sich für das GG entschieden hatte, können Sie in jedem geschichtswissenschaftlichen Standardwerk nachlesen. Da brauche ich mir nicht Ihre politisch eingefärbte Meinung anhören, die für den Diskurs ohne Belang ist.

      Bzgl. Diktatur. Sie sondern mit dieser Unterstellung den puren Stuhlgang ab. Aber sicherlich ist demzufolge und Ihrer bescheidenen Meinung nach jedes Königreich ein diktatorisches System, gell?!
      Dass Sie immer noch nicht das wesentliche Element der repräsentativen Demokratie – ja, das ist eine Form der Demokratie, sogar die verbreiteste auf der Welt! – begriffen haben, zeugt davon, dass man bei Ihnen ohnehin mit Sachargumenten nicht weit kommt. „Was der Bauer ‚it kennt [bzw. was seiner fundamentalen Meinung widerspricht], das frißt er ums Verrecken net!“

      Zu 1. Die Wortfolge „für die“ als Namensbestandteil einer Verfassung ist völlig unerheblich, aber das wurde Ihnen auch schon mehrmals erläutert. Das ist kein haltbares Argument gegen unsere Verfassung.
      Zu 2. Diese Ansicht ist unbegründet. Das BVerfG hat jüngst schon mehrfach einen Riegel vorgeschoben.

    • Kristin Globzsch said, on 22/01/2014 at 02:15

      Hier noch eine kleine Ergänzung mit dem Zweck, die Absurdität des krampfhaften Versuchs ruz’ens, in die Wörter „für die“ irgendwelchen Stuss hineinzuinterpretieren, anhand zahlreicher Beispiele für Verfassungen zum Ausdruck zu bringen:

      * das Grundgesetz für das Herzogtum Sachsen-Altenburg von 1831
      * die revidierte Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat von 1850 wurde „als Staatsgrundgesetz“ verkündet
      * das Revidirte Staatsgrundgesetz für das Fürstenthum Reuß jüngere Linie von 1852
      * das Landesgrundgesetz für das Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha vom 3. Mai 1852
      * das Revidirte Staatsgrundgesetz für das Großherzogthum Oldenburg von 1852
      * das Grundgesetz für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt von 1854
      * das Landesgrundgesetz für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen
      * die Verfassung des ehemaligen Landes Württemberg-Baden von 1946 hieß „Verfassung für das Land Württemberg-Baden“ und wurde als Grundgesetz des Landes Württemberg-Baden verkündet

      Einfach mal informieren, und zwar seriös – nicht auf Reichsdeppen-Wischiwaschi-Seiten, ruz!

      • ruz said, on 30/01/2014 at 18:41

        Schon mal aufgefallen das es sich fast ausschließlich um Grundgesetze handelt?

        Und noch mal zur Erinnerung, weil es so gerne vergessen wird – Artikel 146 GG:

        „Artikel 146

        Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

        Noch mal zum mitmeiseln, mir geht es nicht um die Verfassung/GG ansich sondern nur um die Letzte Aussage des Artikel 146. Die nach dem letzten Komma…

      • ruz said, on 30/01/2014 at 19:02

        Noch ein Paar Zeilen zum nachlesen…

        „Gesellschaftliche Umbrüche, Revolutionen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege sind Gründe, warum sich ein politisches Gemeinwesen eine neue Verfassung gibt. In der Regel legen Verfassungen die Organisation des Staates fest und enthalten grundlegende Menschen- und Bürgerrechte. Nachdem eine verfassunggebende Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, wird diese vom Volk in einem Referendum beschlossen.

        Die Geschichte des deutschen Grundgesetzes verlief anders – zwar nur in einigen, aber eben in entscheidenden Punkten.

        Das Grundgesetz war keine Verfassung

        Zwar wurde das Grundgesetz nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gegeben. Auch hatte es wie andere Verfassungen eine konstituierende Bedeutung für den neuen Staat, denn die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.

        Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland „nur“ ein Grundgesetz war? Und warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet? Aus heutiger Sicht, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten.

        ….

        C´est le provisoire qui dure – es ist das Provisorium, das Bestand hat. So paradox die französische Redewendung sein mag, so zutreffend charakterisiert sie die Tatsache, dass aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden ist. Das Grundgesetz, nur für eine Übergangszeit gedacht, nämlich bis zu dem Zeitpunkt, wo, wie der ursprüngliche Artikel 146 vorschrieb, sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung gibt, blieb bestehen. Es blieb auch dann noch bestehen, als 1989/90 der Weg zur Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik gegangen wurde. Die Alternative bestand darin, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 (alt) zu beschreiten oder aber, dem Sinn des Artikels 146 entsprechend, eine neue Verfassung von einer Verfassunggebenden Versammlung ausarbeiten und dann vom deutschen Volk in freier Entscheidung auf dem Wege eines Referendums ratifizieren zu lassen.
        Aus verschiedenen Gründen, die nicht zuletzt in der Beschleunigung des Vereinigungsprozesses lagen, wurde der erstgenannte Weg beschritten. Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde verzichtet, die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des alten Grundgesetzes vollzogen. Auch eine Revision des Grundgesetzes, die für die Zeit nach der Vereinigung vorgesehen war, führte nicht zu einer Totalrevision oder einer neu ausgearbeiteten Verfassung. Damit war dann letztlich aus dem Provisorium ein Definitivum, aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden.

        Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung. Das Grundgesetz hatte keinen Mangel aufgewiesen, im Gegenteil: Es war die Grundlage für die Ausbildung einer freiheitlichen und stabilen Demokratie, der es gelang, die Fehler von Weimar zu vermeiden. Die Grund- und Menschenrechte erhielten einen herausragenden Platz, das Bundesverfassungsgericht entwickelte sich zu einem Anwalt der Bürger und seiner Rechte, die politischen Kräfte und Institutionen agierten zumeist im Rahmen der vorgegebenen Verfassungsregeln. Und schließlich war es auch das Grundgesetz, das den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland ein Gefühl der Zugehörigkeit vermittelte, wie die Rede vom „Verfassungspatriotismus“ seit den 1980er Jahren belegt. Die Bürger hatten sich das Grundgesetz als ihre Verfassung angeeignet, auch wenn es ihnen 1949 verwehrt geblieben war, es selbst zu ratifizieren. Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde. Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung werden zu lassen.“

        Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (seriös genug?)

        Wir haben also ein Provisorium das nicht durch ein Referendum ratifiziert wurde und das soll eine Verfassung sein? Diesen Titel ist das GG nicht wert und damit ist es auch gut so das es GG und nicht Verfassung heißt…

      • JDavis said, on 30/01/2014 at 19:48

        Schon mal aufgefallen das es sich fast ausschließlich um Grundgesetze handelt?

        Richtig. Und warum? Weil „Grundgesetz“ der traditionelle Begriff für eine Verfassung ist.

        Und noch mal zur Erinnerung, weil es so gerne vergessen wird – Artikel 146 GG:

        Niemand vergißt diesen Artikel, nur verstehen ihn die meisten eben.

        an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

        Noch mal zum mitmeiseln, mir geht es nicht um die Verfassung/GG ansich sondern nur um die Letzte Aussage des Artikel 146. Die nach dem letzten Komma…

        Ja, und? Da steht, daß das Grundgesetz nur durch eine frei beschlossene Verfassung ersetzt werden kann, nicht dagegen z. B. durch eine oktroyierte.

      • JDavis said, on 30/01/2014 at 19:53

        Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (seriös genug?)

        Nein, nicht wirklich. Die BPB ist keine Quelle, auf die man sich unbedingt verlassen sollte, noch dazu in juristischen Fragen.

        Wer nicht nur das liest, was ihm selber in den Kram paßt, stellt ja schnell fest, daß dieser Text ungenau und teilweise widersprüchlich ist: „Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. (…) Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung.“

  194. ruz said, on 25/01/2014 at 12:35

    Hallo Frau Globzsch,

    schön das Sie endlich erkannt haben wer Unzurechnungsfähigkeit feststellt und dass nicht Sie diejenige sind sondern ein Arzt.

    „Und kommen Sie als Laie mir bitte nicht mit abstruser Auslegung von Grundgesetzartikeln, gerade des Art. 20 II GG. Bei Ihrer Logik beißt sich ja die Katze in den Schwanz!“

    Jetzt müssen Sie mir schon mal erklären was daran unverständlich ist. Eigentlich ist dieser Artikel des GG recht eindeutig gehalten, klar und verständlich für jedermann. Das Problem an der Sache ist dass Sie nicht „einfach“ können. Bei Ihnen muß immer einer Kommentarliteratur her die klare Dinge unverständlich, abstrus,macht. Auch lege ich diesen Artikel nicht aus sondern lese nur was da geschrieben steht – dieses Recht werden Sie mir schon zugestehen müssen. Das hat auch nichts mit Logik zu tun, egal wo sich die Katze hinbeißt!

    „Dass die ostdeutsche Mehrheit sich für das GG entschieden hatte, können Sie in jedem geschichtswissenschaftlichen Standardwerk nachlesen. Da brauche ich mir nicht Ihre politisch eingefärbte Meinung anhören, die für den Diskurs ohne Belang ist. “

    Noch mal, ich brauche Ihre Literatur nicht, denn im Gegensatz zu Ihnen war ich „mitten drin statt nur dabei“.
    Sie, die sich da leider kein Bild machen können, sind natürlich auf das geduldige Papier angewiesen.
    Von daher sei Ihnen vergeben. Desweiteren habe ich keine politische Meinung die irgend eine Farbe hat – Parteien mit Farben sind einfach nur armselig. Deswegen gehöre ich auch keiner Partei an noch unterstütze ich eine. Freie Meinungsbildung ist das Schlagwort. Ein Wort das Ihnen gänzlich unbekannt ist, in welchem Diskurs auch immer!

    „Bzgl. Diktatur. Sie sondern mit dieser Unterstellung den puren Stuhlgang ab. Aber sicherlich ist demzufolge und Ihrer bescheidenen Meinung nach jedes Königreich ein diktatorisches System, gell?!“

    Das ist ja mal Geil! Es wäre schön wenn Sie darauf näher eingehen. 🙂 Ich jedenfalls kenne keinen König, weder heute noch vor 1000 Jahren, der sich durch siene Untertanen, sein Volk hat wählen lassen (in freien Wahlen versteht sich). Egal, der Sieger schreibt die Geschichte – in diesem Fall schreibt Frau Globzsch die Geschichte neu. Thronfolge, schon mal gehört? Wenn Thronfolge nicht diktatorisch ist, was dann? Demokratisch, ja ich vergas!

    „Dass Sie immer noch nicht das wesentliche Element der repräsentativen Demokratie – ja, das ist eine Form der Demokratie, sogar die verbreiteste auf der Welt! – begriffen haben, zeugt davon, dass man bei Ihnen ohnehin mit Sachargumenten nicht weit kommt.“

    Das was Sie, in dieser Sache, von sich geben, hat mit „Sachargumenten“ nicht viel zu tun, eher mit Entmündigung!

    „Zu 1. Die Wortfolge “für die” als Namensbestandteil einer Verfassung ist völlig unerheblich, aber das wurde Ihnen auch schon mehrmals erläutert. Das ist kein haltbares Argument gegen unsere Verfassung.
    Zu 2. Diese Ansicht ist unbegründet. Das BVerfG hat jüngst schon mehrfach einen Riegel vorgeschoben.“

    Der Name ist das Programm, hätten wir eine Verfassung würde sie von Ihren Gründern wohl auch so genannt worden sein. Für mich ist es das Grundgesetz, nicht mehr aber auch nicht weniger.
    Zu 2. – Bei Ihrer Akribie klingt diese Aussage einwenig lapidar…

    Zu Ihrem zweiten Komentar fehlen mir einwenig die Quellen um genauer darauf einzugehen…
    Leider kenne ich keine „Reichsdeppen-Wischiwaschi-Seiten“ auf denen ich mich diesbezüglich informieren könnte.

  195. Der Reichsdepp said, on 25/01/2014 at 13:37

    ruz, volle Zustimmung von mir auch wenn mein gewählter Nick etwas provokativ klingt.
    Zur Kommentarlitteratur möchte hier aber mal anmerken das selbst von professionellen nicht Laien diese nicht immer verstanden wird, denn selbst dort wird viel mit Querverweisen und jeder Menge Abkürzungen gearbeitet, dass sich die Balken biegen. Mit Hilfe einger Fallbeispiele mag es bestenfalls eine Orientierungshilfe für denjenigen sein der Berufbedingt mit Rechtsnormen zu entscheiden hat. Da es sich bei ihnen nicht um amtliche Veröffentlichungen handelt, ist ihre Befolgung im Rechtsverkehr nicht zwingend. Zur richterlichen Unabhängigkeit gehört es, Rechtsfragen nach der eigenen Überzeugung zu entscheiden. Und falls Fr. Globzsch weiteres lesen möchte dann hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzeskommentar

  196. ruz said, on 30/01/2014 at 23:08

    Hallo Herr JDavis,

    Sie leben auch noch – unfassbar für uns alle…

    „Richtig. Und warum? Weil “Grundgesetz” der traditionelle Begriff für eine Verfassung ist.“

    Ohhh, Herr JDavis, Sie sollten sich hören. „Traditionell“…
    Seit wann hat ein GG oder eine Verfassung was mit Traditionen zu tun? Da ziehen wir unsere Tracht an und schaun mal ob wir eine Verfassung hinkriegen, oder was? Vieleicht kochen wir auch einen Sonntagsbraten, da wirds schon leichter – der Traditionen wegen. Hier gehts um eine Verfassung, nicht um ein Grundgesetz das mit Traditionen zusammengebraut wird…

    “Artikel 146

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

    Davon ist die Rede und von nichts anderem, Sie Held!!!
    Der Grundgedanke an der Sache war, und das zeigt der Artikel der Bundeszentrale recht gut, dass eben das von Ihnen so geliebte GG durch eine rechtmäßige Verfassung erstzt werden sollte. Wichtig bei dieser Sache das Wort „Referendum“! Genau das ist aber nie passiert!

    „Nein, nicht wirklich. Die BPB ist keine Quelle, auf die man sich unbedingt verlassen sollte, noch dazu in juristischen Fragen.“

    Aha, welche Quellen sind Ihrer Meinung nach seriös? Wahrscheinlich „Wischi-Waschi“-Seiten…

    “ Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde.“

    Dieser Satz (er kommt vom BPB) sollte alle klar denkenden Menschen zum Nachdenken anregen, er bezeichnet dieses System…
    Sie sollten Ihre Ansichten, genau wie Frau Globzsch, was Demokratie angeht noch mal überdenken!

    • JDavis said, on 30/01/2014 at 23:35

      Seit wann hat ein GG oder eine Verfassung was mit Traditionen zu tun?

      Schon immer. Jede Neuformierung oder Gründung eines Staates einschließlich der diesen prägenden Ordnung steht selbstverständlich im Zusammenhang mit der Geschichte. Und im deutschen Sprachraum hat man Verfassungen schon seit dem Mittelalter als Grundgesetze bezeichnet.

      Da ziehen wir unsere Tracht an und schaun mal ob wir eine Verfassung hinkriegen, oder was? Vieleicht kochen wir auch einen Sonntagsbraten, da wirds schon leichter

      Was genau wollen Sie eigentlich mit diesem dummen Dahergerede erreichen?

      Der Grundgedanke an der Sache war, und das zeigt der Artikel der Bundeszentrale recht gut, dass eben das von Ihnen so geliebte GG durch eine rechtmäßige Verfassung erstzt werden sollte. Wichtig bei dieser Sache das Wort “Referendum”!

      Von „sollte“ steht da nichts. Artikel 146 GG eröffnet lediglich die Möglichkeit, das GG durch eine neue Verfassung abzulösen. Das haben wir hier schon x-mal durchgekaut und Sie haben noch keine vernünftige Quelle angeführt, aus der sich etwas anderes ergibt.

      Aha, welche Quellen sind Ihrer Meinung nach seriös?

      Juristische Fachliteratur, natürlich.

      „Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde.”

      Dieser Satz (er kommt vom BPB) sollte alle klar denkenden Menschen zum Nachdenken anregen

      Politisches Bedauern hat mit der rechtlichen Seite überhaupt nichts zu tun. Ich bedauere es zum Beispiel, daß man nach dem Zweiten Weltkrieg den deutschen Staat wiederbelebt und nicht endgültig als gescheitert angesehen und entsorgt hat. Meine persönliche Meinung ändert aber nichts an der Legitimität der Bundesrepublik, genauso wie Ihre persönliche Meinung zum Grundgesetz.

      Was mich ja brennend interessieren würde: Angenommen, es hätte 1990 oder gar schon 1949 eine Volksabstimmung über das Grundgesetz gegeben – über was würdet ihr euch dann beschweren?

      • ruz said, on 01/02/2014 at 18:47

        „Was genau wollen Sie eigentlich mit diesem dummen Dahergerede erreichen?“

        Ihr kleinkariertes, gut vorgekautes Gerede ins Lächerliche ziehen, reicht das?

        „Von “sollte” steht da nichts. Artikel 146 GG eröffnet lediglich die Möglichkeit, das GG durch eine neue Verfassung abzulösen. Das haben wir hier schon x-mal durchgekaut und Sie haben noch keine vernünftige Quelle angeführt, aus der sich etwas anderes ergibt.“

        Nein, von „sollte“ steht da nichts, es steht aber auch nichts von „Möglichkeit“!
        Dieser Artikel schreit gerade zu nach einer Verfassung die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird, sonnst hätte man diesen Artikel nicht so formulieren brauchen. Wahrscheinlich würde er dann wie folgt lauten:

        Dieses Grundgesetz gilt, nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands, für das gesamte deutsche Volk.

        Der Nebenverweis auf eine Verfassung wäre nicht nötig, also obsolet, wie Sie so schön sagen würden!

        „Juristische Fachliteratur, natürlich.“

        Natürlich! Wie konnte ich denken… Wir brauchen, da ja jeder Bürger dieser Republik ein Jurist ist, nur
        juristische Fachliteratur. Na klar, den Rest können wir einstampfen. So ein blödes Geschwafel aber auch!
        Warum, meinen Sie, gibt es das BPB eigentlich?
        Die armen Teufel die da arbeiten können alle entlassen werden – wir haben ja die juristische Fachliteratur.
        Ihr dämliches Gelaber geht mir langsam auf den Zeiger! Soviel Engstirnigkeit und Verbortheit auf einem Haufen ist wirklich unerträglich!!!

        “ Meine persönliche Meinung ändert aber nichts an der Legitimität der Bundesrepublik, genauso wie Ihre persönliche Meinung zum Grundgesetz.“

        Auch für Sie noch mal zum mitmeiseln. Ich habe nie, in keinenem Kommentar, die legitimität der BRD angezweifelt! Das hat auch nichts mit meiner Meinung zum GG zu tun! Um was es mir geht habe ich oben schon erläutert, ist das so schwer zu begreifen?

        „Ich bedauere es zum Beispiel, daß man nach dem Zweiten Weltkrieg den deutschen Staat wiederbelebt und nicht endgültig als gescheitert angesehen und entsorgt hat.“

        Starker Tobak, auch wenn das Ihre persönliche Meinung ist, auf die Sie in diesem Land natürlich ein Recht haben. Man(n) sollte vieleicht nachdenken wo man(n) seine Brötchen verdient und dann überlegen was man(n) so von sich gibt… Zumal dieser deutsche Staat mittlerweile eine wichtige Rolle in dieser Welt spielt!

        „Was mich ja brennend interessieren würde: Angenommen, es hätte 1990 oder gar schon 1949 eine Volksabstimmung über das Grundgesetz gegeben – über was würdet ihr euch dann beschweren?“

        1. Ist mir völlig Wurst für was Sie sich interessieren!
        2. Wen meinen Sie mit „Ihr“?
        3. Da es weder 1949 noch 1990 eine Volksabstimmung gab ist diese Frage gegenstandslos.
        Was auch immer Sie annehmen…
        4. Worüber „die“, von Ihnen als „Ihr“ bezeichneten, sich beschweren entzieht sich meiner Kenntnis.

        Ich hab das oben schon mal zu Frau Globzsch gesagt. Freie Meinungsbildung. Wobei die Betonung auf „freie“ liegt. Aber weder Sie noch Frau Globzsch können mit diesem Begriff etwas anfangen. Ansich ist das Schade…

      • JDavis said, on 02/02/2014 at 11:32

        Ihr kleinkariertes, gut vorgekautes Gerede ins Lächerliche ziehen, reicht das?

        Ach so. Also mit Argumenten, Fakten und Belegen brauch ich dann wohl nicht mehr zu kommen.

        Dieses Grundgesetz gilt, nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands, für das gesamte deutsche Volk.

        Das steht da ja auch. Und es gilt solange, bis sich das Volk in freier Selbstbestimmung eine andere Verfassung gegeben hat.

        Wir brauchen, da ja jeder Bürger dieser Republik ein Jurist ist, nur juristische Fachliteratur.

        Naja, wenn man juristischen Fachfragen auf den Grund gehen will, empfiehlt sich das irgendwie. Wenn es um die Statik von Gebäuden geht, ziehe ich ja auch kein Buch über die französische Literatur des 18. Jahrhunderts zu Rate…

        Warum, meinen Sie, gibt es das BPB eigentlich?

        Gute Frage. Wenn sie derart inkohärente, unlogische und teilweise falsche Texte wie den von ihnen zitierten veröffentlicht, erfüllt sie ihren Bildungsauftrag jedenfalls nicht. Wobei aber, wie gesagt, sogar darin steht: „Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten) Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung.“

  197. Der Reichsdepp said, on 07/02/2014 at 12:19

    Das passt doch sicher ganz gut ins Thema

  198. ruz said, on 10/02/2014 at 20:35

    Und weil wir kürzlich erst bei direkter Demokratie waren, lassen wir mal einen Experten für dieses Thema sprechen: Dr. Otmar Jung (Politikexperte) im Gespräch mit Ralph Bauer.

    http://www.gmx.net/themen/nachrichten/ausland/80b2s5o-schweiz-einwanderung-volksabstimmung-eu-otmar-jung-demokratie#.hero.%22Reaktionen%20sind%20%C3%BCberzogen%22.750.387

  199. Der BRD-Troll said, on 24/08/2014 at 16:05

    Mich würde ja interssieren was passiert wäre, wenn die Sowjets den 2+4 Vertrag nicht ratifiziert hätten. Wozu noch etwas ratifizieren, was eh schon vollzogen wurde und eigentlich ein Unding ist. Bei der Ausgestaltung des 2+4 Vertrages hatten die Sowjets offensichtlich nicht viel mitgewirkt. Erwähnenswert ist auch, dass der GG Artikel 146 im Vertragswerk Erwähnung findet. Wieso eigentlich? Es gab eh nur ein Beitritt der DDR zur BRD. Bei einem Beitritt verliert man ja nicht seine Eigenständigkeit bzw. Souveränität (z.b. Europäische Union). Von wem also wurde der 2+4 Vertrag seitens der DDR ratifiziert?
    Das Volk und Mitspracherecht, pah, wo kämen wir denn da hin.

    • reichling said, on 24/08/2014 at 21:10

      Dann wäre der 2+4-Vertrag nicht in Kraft getreten. Aber da die Wiedervereinigung lange vor der Ratifizierung des Vertrages stattgefunden hat, wäre sie dadurch nicht ungültig geworden.

      Ist es wirklich erwähnenswert, dass Art. 146 GG im 2+4-Vertrag erwähnt wird?
      Artikel 1
      (1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
      (2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
      (3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
      (4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
      (5) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.

      Die Erwähnung findet sich bereits in Artikel 1. Es soll damit sichergestellt werden, dass Deuschland in der Verfassung kein Hintertürchen offenlässt, doch noch Gebietsansprüche gegenüber anderen Staaten zu erheben.Hauptsächlich war an Polen gedacht.

      Deshalb wurde in der Neufassung des Art. 146 bestätigt, dass die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet ist. Der Beitritt der DDR zum Grundgesetz ist nicht mit dem Beitritt eines Staates zur EU zu vergleichen. Völkerrechtlich gesehen war der Beitritt der DDR eine Vereinigung zweier vorher unabhängig voneinander bestehenden Staaten zu einem einzigen Staat. Die Ratifikation des 2+4-Vertrages auf deutscher Seite erfolgte durch den Bundestag, dem auch Abgeordnete aus den neuen Ländern angehörten. Dieser Bundestag wurde am 2. Dezember 1990 gewählt.
      Am 3.10.1990 hatte die DDR aufgehört zu existieren.
      Und was soll die Fragenach dem Volk und dem Mitspracherecht des Volkes? Ziel des Grundgesetzes war von Anfang an die Wiedervereinigung. Und die DDR-Bevölkerung hatte bei der letzten Volkskammerwahl den Abgeordneten die Mehrheit gegeben, die für die Wiedervereinigung einstanden. Wer meint, die Wiedervereinigung sei gegen den Willen des Volkes gewesen, war entweder damals noch nicht auf der Welt und folglich keine Ahnung, was da passiert ist, oder er hat im Koma gelegen und nichts mitbekommen von den Ereignissen.

      • ruz said, on 01/09/2014 at 16:44

        „Und die DDR-Bevölkerung hatte bei der letzten Volkskammerwahl den Abgeordneten die Mehrheit gegeben, die für die Wiedervereinigung einstanden. Wer meint, die Wiedervereinigung sei gegen den Willen des Volkes gewesen, war entweder damals noch nicht auf der Welt und folglich keine Ahnung, was da passiert ist, oder er hat im Koma gelegen und nichts mitbekommen von den Ereignissen.“

        In meinen Beiträgen weiter oben habe ich schon mal etwas genauer das Vorgehen bei den „Exportwahlen“
        erläutert. Noch mal, ich war mitten drin statt nur dabei… Mir scheint Sie waren wohl nicht auf DIESER Welt oder hatten ein komatöses Erlebnis. Diese Wiedervereinigung war sicher nicht gegen den Willen des ostdeutschen Volkes, aber die Propaganda der westlichen Parteien hat das Bild einer solchen Wiedervereinigung völlig verzerrt (blühende Landschaften – ist wohl das beste Beispiel) und somit auch das Wahlergebnis. Wie oben schon geschrieben, wären ein Jahr später noch mal Wahlen gewesen wage ich zu bezweifeln das diese Wiedervereinigung zustande gekommen wäre. Wenn Sie Ihre Infos nur vom Papir und den Medien beziehen tun Sie mir einfach nur leid… (Alleine die Wahlbeteiligung von 93,4% sollte einem gesunden Menschenverstand zu denken geben, bei heutigen Wahlen wäre das wohl mehr als ein Traumergebnis!)
        Das Volk besteht nun mal nicht aus Papier und Verträgen sonern aus Menschen, Menschen aus Fleisch und Blut. Also tun Sie mir bitte einen Gefallen und hören auf in diesem Zusammenhang von Volkeswille zu schreiben.

  200. Der BRD-Troll said, on 25/08/2014 at 06:57

    Also ist man doch im 2+4 Vertrag offensichtlich davon ausgegangen das Artikel 146 umgesetzt würde, oder etwa nicht? Aber so schnell wäre eine „Wiederverinigung“ damit, wie auch mit einem Friedensvertrag, nicht zu haben gewesen.
    Und soviel Zustimmung zur Wiederwereinigung gab aus dem Volk nun auch wieder nicht, wie Du hier weiß machen möchtest. Es sei nur mal an Lafontaine erinnert, der das Chaos um die Wiedervereinigung damals schon kritisierte. Dem gewöhnlichen DDR-Volk ging es nicht wirklich um die DM, sonder zunächst einmal darum, ihren Lebensstandard an den Westen angleichen zu können.


    http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-deutsche-einheit-wiedervereinigung-oder-anschluss-1.993920

    Wir sind das Volk, welches sich von seinen Volkstretern an der Nase herumführen ließ und noch immer läst. Aber wer wählen geht hat eh nur die wahl zwischen Cholera und Pest.

    • reichling said, on 25/08/2014 at 14:39

      Ich gehe zunächst mal auf den vorletzten Satz ein. Wer ist „wir“. BRD-Troll, du bist allenfalls der 80millionste Teil des Volkes, aber keineswegs das Volk. Und den Willen des Volkes verkörperst du auch nicht. Der Volkswille manifestiert sich in Wahlen, in vielen Bundesländern auch in Abstimmungen. Ich erinnere an die Volksabstimmung in Bayern über das Rauchverbot in Gaststätten. Dadurch wurde Rauchen in Gaststätten, Restaurant, aber auch in Festzelten, verboten. Es war der Wille des Volkes. Das vorher vom Landtag beschlossene Gesetz war weit weniger streng. Und nach der Abstimmung und der dadurch bedingten Verschärfung des Rauchverbotes war das Volk sehr erbost über das Volk, das dem Volk zum Maß Bier keine Zigarette mehr gönnen wollte.

      Aber jetzt mal zum Anfang. Was ist an Art. 146 umzusetzen? Da steckt keine Forderung drin. Art. 146 enthält eine Bedingung, nämlich die, unter der das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Solange diese Bedingungen nicht eingetreten ist, bleib es beim Grundgesetz als unserer Verfassung.

      Bis jetzt hat noch niemand einen Verfassungsentwurf vorgelegt, der gegenüber dem Grundgesetz irgendwelche Vorteile hätte. Und das ist auch so bald nicht zu erwarten.

      Dass bei der Wiedervereinigung auch einiges nicht so glatt gelaufen ist, steht außer Frage. Aber sehr viel Gelegenheit, sie vorher zu üben, hatten wir ja nicht. Außerdem ging die damalige Bundesregierung davon aus, dass die DDR-Industrie noch zahlreiche langfristige Verträge mit der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten hatte. Dass der Ostblock einschließlich der Sowjetunion so schnell zusammenbrechen würde, wurde nicht erwartet.

      Dem gewöhnlichen DDR-Volk ging es also nicht um die DM, sondern um die Angleichung ihres Lebensstandards an den Westen. Dies war aber nur mit der DM zu erreichen. Die Ostmark, die Mark der DDR, war ja nichts wert. Die allermeisten Menschen begrüßten die Wiedervereinigung. Ohne sie hätte sich der Lebensstandard der DDR wohl eher dem Bulgariens und Rumäniens angeglichen.

      • ruz said, on 01/09/2014 at 16:27

        „Ich erinnere an die Volksabstimmung in Bayern über das Rauchverbot in Gaststätten. Dadurch wurde Rauchen in Gaststätten, Restaurant, aber auch in Festzelten, verboten. Es war der Wille des Volkes. Das vorher vom Landtag beschlossene Gesetz war weit weniger streng. Und nach der Abstimmung und der dadurch bedingten Verschärfung des Rauchverbotes war das Volk sehr erbost über das Volk, das dem Volk zum Maß Bier keine Zigarette mehr gönnen wollte.“

        Herr Reichling, bei einer Wahlbeteiligung von 37,7% kann man wohl kaum vom „Wille des Volkes“ sprechen!
        Sie machen sich lächerlich mit solchen Vergleichen. Dieser „Volksentscheid“ wurde inden Städten entschieden, nicht aber in den ländlichen Regionen die dieser Entscheit am härtesten getroffen hat.

      • JDavis said, on 01/09/2014 at 16:50

        bei einer Wahlbeteiligung von 37,7% kann man wohl kaum vom “Wille des Volkes” sprechen!

        Nein, kann man nicht. Aber was soll’s? Jede Abstimmung wird unter den Voraussetzungen durchgeführt, die dafür gegeben sind, in dem Fall der Dritte Teil des Landeswahlgesetzes. Dort ist kein Quorum vorgesehen und damit ist das Ergebnis bindend, Art. 79 Abs. 1 lit. a). Aus.

      • ruz said, on 01/09/2014 at 17:32

        Richtig Herr JDavis!

        „Art. 79 Abs. 1 lit. a“ – das ist für Sie das Maß der Dinge. Das ist Papier, gemacht von Politikern für Politiker!!! Die Wahlbeteiligung ist alles aber nicht repräsentativ, nicht Volkes Wille. Das ist der Wille von einem reichlichen Drittel, die anderen zwei Drittel (also die Mehrheit!!!) hat dazu keine Meinung abgegeben (vieleicht weil das einfach nur Kindergarten ist und jeder Mensch für sich selbst bestimmen sollte in welches Restaurant er geht und in welches nicht – und nicht Vater Staat…? Nichtraucherrestaurants gab es auch vor diesem Entscheid schon!). Und das ist dann bindent, DAS ist DEMOKRATIE?
        Trotzdem schön das Sie mir Recht geben…

        „Herr Reichling, bei einer Wahlbeteiligung von 37,7% kann man wohl kaum vom “Wille des Volkes” sprechen!“

        „Nein, kann man nicht. Aber was soll’s?“

        Für diese Einsicht aus Ihrem Munde ein fettes DANKESCHÖN
        Manchmal denke ich es gibt noch ein Fünkchen Hoffnung bei Ihnen…

      • JDavis said, on 01/09/2014 at 17:47

        “Art. 79 Abs. 1 lit. a” – das ist für Sie das Maß der Dinge.

        Ja, natürlich, was auch sonst? Es war eine Abstimmung aufgrund des bayerischen Landeswahlgesetzes, also muss sich das Ergebnis auch an dessen Vorschriften messen. Und nicht abgegebene Stimmen werden da nicht berücksichtigt, unter den abgegebenen reicht jede beliebige Mehrheit. Private Vorstellungen bezüglich dessen, welche Abstimmungsbeteiligung oder welche Anzahl von Ja-Stimmen notwendig ist, sind da nicht relevant.

        vieleicht weil das einfach nur Kindergarten ist und jeder Mensch für sich selbst bestimmen sollte in welches Restaurant er geht und in welches nicht – und nicht Vater Staat…? Nichtraucherrestaurants gab es auch vor diesem Entscheid schon!

        Genau so ist es. Und diejenigen, die das auch so sehen, hatten die Möglichkeit, mit „nein“ zu stimmen. Davon haben leider zu wenige Gebrauch gemacht.

  201. Silke said, on 26/08/2014 at 13:42

    Extrem interessanter und innovativer Blog, danke fürs Teilen. Das regt echt zum Nachdenken an….

  202. pneumothorax said, on 16/12/2014 at 02:01

    Hallo,
    schön, die Kommentare hier zu lesen.
    Vielleicht kann mir ja jemand aus der Fraktion der „an die BRD-Glauber“ mal sagen, warum die Nachfrage an die Ausgabestellen des Pass-und Meldewesens in den Gemeinden nach der völkerrechtlich richtigen Bezeichnung des Staates, in dem wir leben, niemals eine Antwort findet?
    Ich versuche es derzeit immer noch mit Geduld… bin ja auch noch nicht so lange dabei. 😉

    Und: warum brauchen wir einen „PERSONALausweis“?
    Und: warum haben die Amis&Co. noch immer das Arbeitsrecht unter Vorbehalt bei sich?
    Und: warum wurde bislang noch immer kein „Friedensvertrag“ mit den Siegermächten geschlossen, in dem die einfachen zwei Sätze stehen:
    „Das deutsche Staatsvolk wird hiermit in die Souveränität entlassen, Forderungen der Siegermächte und Besatzungsrecht erlöschen hiermit vollständig und ohne Ausnahme. Nebenabsprachen bestehen nicht.“
    ?
    Wir haben keine eigene Staatsbürgerschaft. „DEUTSCH“ ist ein Adjektiv, welches keine Staatsbürgerschaft bezeichnen kann. Bestenfall kann man fragen: „Wie bin ich?“, keinesfalls aber „Was bin ich?“
    „Deutscher“ ist in diesem Lande jedenfalls niemand.

    Die Klarheit in der Aussage selbt war in der DDR besser (auch wenn ich lieber „Deutscher“ wäre):
    Nationalität -> DEUTSCH
    Staatsangehörigkeit -> DDR nicht „DEUTSCH“, wie bei den Nazis und in der BRD

    Carlo Schmid hat das übrigens bereits 1948 sehr gut erklärt. Wer dessen Rede wirklich liest, weiß wovon ich spreche.
    Hier ein Protokoll zum lesen (30 Seiten)
    http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/grundrechte-grundrechtsarten-grundrechtstrager-anwendungsbereich-funktionen-rechtsschutz-grundrechtseinschrankungen/carlo-schmid-spd-08091948-rede-uber-das-grundgesetz
    Also:Wir haben keinen neuen Staat, weil er nach 1945 nie errichtet wurde und das alte Deutsche Reich existiert ohne handlungsfähige Regierung weiter.
    Diesem Deutschen Reich wurde von den Allierten die vollständige Souveränität gewährt.
    Der BRD (umgangssprachlich „Deutschland“) niemals.

  203. JDavis said, on 16/12/2014 at 13:34

    warum die Nachfrage an die Ausgabestellen des Pass-und Meldewesens in den Gemeinden nach der völkerrechtlich richtigen Bezeichnung des Staates, in dem wir leben, niemals eine Antwort findet?

    Höchstwahrscheinlich, weil die wissen, daß auf so eine Frage keine wirkliche Antwort erwartet wird. Und wenn man die zutreffende Antwort bekommt, dann paßt sie einem doch eh nicht.

    warum brauchen wir einen “PERSONALausweis”?

    Weil es in Deutschland ein Meldewesen gibt, das auf Pflichtausweisen aufgebaut ist. Das wird in vielen Ländern so gehandhabt, in anderen wieder anders. Das ist eine Entscheidung des Gesetzgebers.

    warum haben die Amis&Co. noch immer das Arbeitsrecht unter Vorbehalt bei sich?

    Haben sie nicht. Ich nehme mal an, daß diese Vermutung auf einem Mißverständnis von § 1 Abs. 2 BesatzRBerG beruht.

    warum wurde bislang noch immer kein “Friedensvertrag” mit den Siegermächten geschlossen, in dem die einfachen zwei Sätze stehen:
    “Das deutsche Staatsvolk wird hiermit in die Souveränität entlassen, Forderungen der Siegermächte und Besatzungsrecht erlöschen hiermit vollständig und ohne Ausnahme. Nebenabsprachen bestehen nicht.”

    Weil diese Sätze zu einfach sind, um dafür extra die Maschinerie eines völkerrechtlichen Vertrags anzuwerfen. Das „deutsche Staatsvolk“ muß nicht in die Souveränität entlassen werden, es ist souverän. Und Frieden haben wir, ganz ohne Vertrag. Im Gegensatz zu der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, da gab es zwar einen Vertrag, aber keinen wirklichen Frieden.

    Im übrigen wäre es eine Verletzung der Souveränität Deutschlands, wenn die Siegermächte einfach deutsche Gesetze zum Erlöschen bringen würden. (Ja, das ist jetzt was zum Nachdenken…)

    Wir haben keine eigene Staatsbürgerschaft. “DEUTSCH” ist ein Adjektiv, welches keine Staatsbürgerschaft bezeichnen kann. Bestenfall kann man fragen: “Wie bin ich?”, keinesfalls aber “Was bin ich?”

    Auf die Frage „Was bin ich?“ konnte man zur Zeit der guten alten Staatsangehörigkeitsbezeichnungen also antworten mit „Deutsches Reich“ bzw. (vor 1934) „Schwarzburg-Sondershausen“…?

    Die korrekte Frage ist „Welche Staatsbürgerschaft habe ich?“ und die korrekte Antwort darauf ist „die deutsche“. Und das steht halt auch auf unseren Ausweisen.

    Davon abgesehen wird hier immer Ursache und Wirkung verwechselt. Sogar, wenn die Staatsangehörigkeitsangabe „deutsch“ tatsächlich grammatikalisch falsch wäre, würde das doch nicht die Staatsbürgerschaft zum Erlöschen bringen. Dann wäre ganz einfach der Ausweis inhaltlich falsch und sonst nichts.

    Also:Wir haben keinen neuen Staat, weil er nach 1945 nie errichtet wurde

    Richtig, wir haben noch den selben Staat wie 1867. Es wurden nur einige Renovierungsmaßnahmen vorgenommen und er heißt jetzt anders. Aber er ist noch immer der alte und nicht etwa ein neuer.

    das alte Deutsche Reich existiert ohne handlungsfähige Regierung weiter.

    Nein, die Regierung des Staates heißt heute einfach „Bundesregierung“.

    • ruz said, on 06/01/2015 at 21:23

      Hallo Herr JDavis,

      bevor ich auf Teile Ihres Kommentars eingehe wünsche ich Ihnen und all den anderen Usern dieses Boards ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

      „Weil diese Sätze zu einfach sind, um dafür extra die Maschinerie eines völkerrechtlichen Vertrags anzuwerfen. Das “deutsche Staatsvolk” muß nicht in die Souveränität entlassen werden, es ist souverän. Und Frieden haben wir, ganz ohne Vertrag. Im Gegensatz zu der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, da gab es zwar einen Vertrag, aber keinen wirklichen Frieden.“

      Herr Davis, seit wann ist etwas für das Völkerecht „zu einfach“?
      Was die Souveränität an geht hat Herr Schäuble ja klare Ansage gemacht – wenn auch, natürlich, aus dem Kontext gerissen… aber er hat sie gemacht.
      Zum anderen stellt sich mir nicht die Frage warum kein Friedensvertrag mit den Siegermächten. Eher sollte man fragen warum überhaupt kein Friedensvertrag, mit keinem der über 60 Nationen die Deutschland den Krieg erklärt hatten???
      Sollte nicht vieleicht Griechenland zuminest einen anstreben nachdem Milliarden von € aus Deutschland geflossen sind, oder der Vatikan nachdem Deutschland Papst war?
      Eventuell sollte Brasilien über einen Friedensvertrag nach der 7:1 Schlappe gegen Deutschland bei der letzten Fussball-WM nachdenken? Alle drei übrigens sind keine Siegermächte…
      Sie sehen das Spektrum ist weit gefächert, einen Friedensvertrag haben wir nicht – mit niemandem der über 60 Nationen!
      Tun Sie mir einen Gefallen und kommen Sie mir nicht wieder mit dem zwei plus vier Vertrag…
      Völkerrechtlich gesehen hätten weder die BRD noch die DDR unterzeichnen dürfen, keiner von beiden war im Sinne dieses Rechts ein souveräner Staat. Ein Friedensvertrag hätte, wenn überhaupt, mit dem Deutschen Reich ( liebe Grüße an Herrn Reichling – apropos „Reich“) unterzeichnet werden müssen. Es wird sich auf dieser Welt jedoch immer wieder über geltendes Völkerrecht hinweggesetzt, bestes Beispiel dafür die Krim.
      Komisch, und alle schauen zu – wie 1990…

      „Die korrekte Frage ist “Welche Staatsbürgerschaft habe ich?” und die korrekte Antwort darauf ist “die deutsche”. Und das steht halt auch auf unseren Ausweisen.“

      FALSCH, ich habe die Staatsbürgerschaft der BRD. Ich bin Bürger der Bundesrepublik Deutschland!
      Ich bin vieleicht kein Fremdsprachenass, aber…
      Bei den Amis steht im Pass bei Nationalität „USA“.
      Dies nur mal als Beispiel. Bei uns steht „deutsch“ – warum steht bei uns nicht „BRD“, wie in anderen Ländern auch die Staatsbezeichnung steht? Ich meine das Land „deutsch“ gibt es nicht, oder? Ich kann das jetzt nicht beweisen, aber ich bezweifle das bei den Engländern „englisch“ steht, bei den Franzosen „französisch“ oder bei den Polen „polnisch“…
      Ein Mensch der in Deutschland geboren ist, und z.B. in Kanada lebt und den kanadischen Pass hat, in dem bei Nationalität steht „Canada“, bleibt er doch deswegen trotzdem „deutsch“ oder nicht? Auch wenn er die Nationalität von Kanada hat. In diesem Fall also hat der Mensch die Nationalität „Canada“ (er lebt im Staate Kanada) ist aber eigentlich „deutsch“…(seine Herkunft ist die BRD, weil meines Wissens nach die BRD der einzige deutsche Staat auf diesem Territorium ist) Damit wäre doch geklärt was im Ausweis zu stehen hat. Der Türke Murat kann nie deutscher sein. Geboren ist er in der Türkei. Aber er hat die deutsche Staatsbürgerschaft und ist damit deutsch? Fragen Sie Murat, er wird Ihnen sagen wer er ist auch wenn in seinem Personalausweis steht „deutsch“… Er ist Türke und deutscher Staatsbürger – das macht ihn aber nicht „deutsch“…
      Eine Nationalität kann ich tragen wie ein Gewand, meine Herkunft wird mein Lebenlang die gleiche bleiben. In die werde ich hineingeboren, in ihr sterbe ich – das bin ich!!! Ein Chinese bleibt immer ein Chinese, ein Ami immer ein Ami, ein Brasilianer immer ein Brasilianer. Die Nationalität ist heute nur eine Frage der Papiere… Und die sollten im Falle Deuschland richtig ausgestellt werden! Ein Chinese wird nie „deutsch“ sein“ egal welche Nationalität er trägt!

      „Richtig, wir haben noch den selben Staat wie 1867. Es wurden nur einige Renovierungsmaßnahmen vorgenommen und er heißt jetzt anders. Aber er ist noch immer der alte und nicht etwa ein neuer.“

      Ich bin schon ein bisschen belesen was das Völkrrecht angeht, aber die Passage mit den „Renovierungsmaßnahmen“ müssen Sie mir zeigen, das ist mir neu. Wie oben schon angeschnitten, „scheiß Völkerrecht“, wozu brauchen wir es wenn sich keiner dran hält…

      • JDavis said, on 06/01/2015 at 23:57

        bevor ich auf Teile Ihres Kommentars eingehe wünsche ich Ihnen und all den anderen Usern dieses Boards ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

        Ebenfalls!

        Herr Davis, seit wann ist etwas für das Völkerecht “zu einfach”?

        Seit es das Völkerrecht gibt. Das Völkerrecht ist voll von Verträgen und Bestimmungen, die heute keinerlei Bedeutung mehr haben. Und umgekehrt gibt es Myriaden anerkannter völkerrechtlicher Sätze, die nirgends niedergeschrieben sind.

        Was die Souveränität an geht hat Herr Schäuble ja klare Ansage gemacht – wenn auch, natürlich, aus dem Kontext gerissen… aber er hat sie gemacht.

        Was soll man darauf jetzt antworten? Eine Aussage, die man aus ihrem Kontext reißen muß, damit sie einem in den Kram paßt, ist eben keine „klare Ansage“. Es belegt eigentlich nur, daß man auf ziemlich verlorenem Posten steht.

        Zum anderen stellt sich mir nicht die Frage warum kein Friedensvertrag mit den Siegermächten.

        Das haben wir hier x-mal diskutiert. Wenn Ihnen unsere Argumente nicht zusagen, dann sollten sie vielleicht mal genau sagen, was Sie daran für falsch halten und nicht jedesmal wieder zu Adam und Eva zurückgehen und „Ich will aber einen Friedensvertrag!“ in den Raum werfen.

        Tun Sie mir einen Gefallen und kommen Sie mir nicht wieder mit dem zwei plus vier Vertrag…

        Doch. „Ich will das nicht hören“ war noch nie ein valider Diskussionsstandpunkt.

        Völkerrechtlich gesehen hätten weder die BRD noch die DDR unterzeichnen dürfen, keiner von beiden war im Sinne dieses Rechts ein souveräner Staat.

        Weil es gewisse Beschränkungen der deutschen Staaten in Bezug auf „Deutschland als Ganzes“ gab, wurde ja auch kein BRD-DDR-Vertrag, sondern ein Zwei-plus-Vier-Vertrag geschlossen.

        FALSCH, ich habe die Staatsbürgerschaft der BRD. Ich bin Bürger der Bundesrepublik Deutschland!

        Richtig, und wenn man ein Adjektiv finden muss, um diese Staatsbürgerschaft zu bezeichnen, dann ist dieses „deutsch“.

        Bei uns steht “deutsch” – warum steht bei uns nicht “BRD”, wie in anderen Ländern auch die Staatsbezeichnung steht?

        Weil das jedes Land so macht, wie es lustig ist. Egal, ob man nun deutsch, Deutscher, Deutschland, deutscher Bürger, Bundesrepublik Deutschland, deutsche Staatsangehörigkeit oder was auch immer in dem einen oder anderen Staat der Erde üblich ist, schreibt, ist völlig unerheblich. Nichts davon ist richtiger oder weniger richtig, nichts davon beinhaltet eine geheime Botschaft.

        Und wie gesagt: Wenn „deutsch“ falsch wäre, wäre ganz einfach der Ausweis inhaltlich falsch und sonst nichts. Schreiben Sie an die Bundesdruckerei und bitten Sie diese darum, geschätzte 60 Millionen Personalausweise einzuziehen und neu auszustellen. Der ewige Dank des deutschen Volkes (der Deutschen, der Menschen in Deutschland, der deutschen Bürger, der Bewohner der Bundesrepublik Deutschland, der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit) wäre Ihnen sicher.

        Ein Mensch der in Deutschland geboren ist, und z.B. in Kanada lebt und den kanadischen Pass hat, in dem bei Nationalität steht “Canada”, bleibt er doch deswegen trotzdem “deutsch” oder nicht? Auch wenn er die Nationalität von Kanada hat. In diesem Fall also hat der Mensch die Nationalität “Canada”

        Ich danke so sehr für ausgerechnet dieses Beispiel. In einem kanadischen Ausweis steht nämlich „Canadian/Canadienne“ (Siehe hier: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a7/NewCanadianPage2Passport.png). Sie müssen also auch die kanadische Staatsdruckerei kontaktieren.

        Ich bin schon ein bisschen belesen was das Völkrrecht angeht, aber die Passage mit den “Renovierungsmaßnahmen” müssen Sie mir zeigen, das ist mir neu.

        Was hat das jetzt wieder mit dem Völkerrecht zu tun…?

        Wie oben schon angeschnitten, “scheiß Völkerrecht”, wozu brauchen wir es wenn sich keiner dran hält…

        Vielleicht sollten Sie einfach mal konkret darlegen, auf welche völkerrechtlichen Regeln Sie sich überhaupt beziehen. Einfach nur bei allem, was Ihnen nicht paßt oder Sie nicht verstehen, pauschal „Völkerrechtsverstöße, Völkerrechtsverstöße!“ zu schreien, ersetzt keine sachliche Diskussion.

      • reichling said, on 07/01/2015 at 09:38

        Vielen Dank für die Neujahrswünsche.

        JDavis ist dankenswerter Weise auf Ihren Kommentar eingegangen. Ich will nur noch etwas hinzufügen:

        Sie schreiben

        Ein Mensch der in Deutschland geboren ist, und z.B. in Kanada lebt und den kanadischen Pass hat, in dem bei Nationalität steht “Canada”, bleibt er doch deswegen trotzdem “deutsch” oder nicht? Auch wenn er die Nationalität von Kanada hat. In diesem Fall also hat der Mensch die Nationalität “Canada”

        Wer die Nationalität von Kanda hat, egal, ob in Kanada geboren, oder zugewandert und eingebürgert, findet in seinem Paß unter „Nationality / Nationalité“ das schöne Wort „canadian / canadienne“ also eindeutig kanadisch.

        In der Tat ist es so, dass die meisten Staaten der Erde zur Bezeichnung der Staatsangehörigkeit ein vom Staatsnamen abgeleitetes Adjektiv verwenden? Innerhalb der EU sind es 20 Staaten. Aber auch sonstwo überwiegt das Adjektiv Den Staatsnamen findet man nur selten. Wie hieße eigentlich das Adjektiv zu „United States of America“?

        Die Staatsangehörigkeit der Deutschen ist eben deutsch. Und das ist sie schon seit 1871. Dass nach der Reichsgründung die Bezeichnungen der Staatsangehörigkeiten der einzelnen Bundesstaaten noch beibehalten wurden, hatte keine Bedeutung. Kein Bundesstaat war ab 1871 in der Lage, eigene Regelungen über seine Staatsangehörigkeit zu treffen. Es wurde alles bis ins kleinste Detail durch ein Reichsgesetz geregelt.

        Ich zitiere aus der Reichsverfassung von 1871

        „Art. 3 Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Ämtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.

        Kein Deutscher darf in der Ausübung dieser Befugniß durch die Obrigkeit seiner Heimath, oder durch die Obrigkeit eines anderen Bundesstaates beschränkt werden. “

        Was meint die Verfassung wohl mit dem Begriff „Deutscher“? Fielen darunter aus Österreicher oder Siebenbürger Sachsen?

        Und was das Völkerrecht angeht, so will ich nicht bestreiten, dass Sie sehr belesen sind. Aber wissen Sie denn auch, was Völkerrecht bedeutet? Es ist das Recht, auf dass sich die Regierungen geeinigt haben. Und das kann sich im Laufe der Zeit auch ändern. Kennen Sie eine völkerrechtliche Bestimmungen, aus der klipp und klar hervorgeht, dass ein Krieg nur durch einen Friedensvertrag beendet werden kann? Und was könnte in einem Friedensvertrag noch geregelt werden, das nicht schon im 2+4-Vertrag geregelt ist?

  204. ralf kroke said, on 13/01/2015 at 18:12

    sie behaupten herr frönhet behauptet lügen bezüglich der rechtssitualtion in deutschland. ich habe die bücher und aufsätz gelesem und selbst alles geprüft. mich würde sehr interessieren wenn sie mir nachweisen könnten mit wechem dokument der besatzer die volle souveränität deutschlads hergestellt ist. weiterhin würde mich interessieren wie die 42 kriegserklärungen gegen deutschland aus dem 2. weltkrieg erloschen wurden. zum dritten welche vereinbahrumg zu den ehemaligen ostgebieten bezüglich der grenzen existieren. die wiedervereinigung steht in direktem zusammenhang zur ratifizierung des 2+4 vertrages. vielen dank meine mail ist ralfkroke@gmail.com

  205. Kristin Globzsch said, on 14/01/2015 at 08:16

    Ralf, das würde hier schon erschöpfend dargelegt und ausgeführt. Du kannst es in diesem Diskussionsthread nachlesen oder geh auf Amazon (oder einen anderen Buchhändler deiner Wahl) und kauf dir ein einschlägiges Standardwerk zum Staats- und Völkerrecht. Empfehlenswert sind hier “Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland“ (im Besonderen Bd. V) sowie Isensee/Kirchhof (Hrsg.), “Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“. Darin findest du ausführlich jede Antwort auf deine Fragen.

    • JDavis said, on 14/01/2015 at 13:51

      Oder man fährt zur nächsten Universitäts-Bibliothek, Abteilung Öffentliches Recht. Dort hat normalerweise jeder Bürger ohne weiteres Zugang und kann sich die zahlreichen Bücher zum Staats- und Völkerrecht zu Gemüte führen. Das geht dann in der Regel vom Anfängerniveau bis zu den erwähnten Standardwerken, es ist also für jeden Anspruch was dabei. Und wenn einen bestimmte Aspekte ganz tiefgehend interessieren, muß man nur den zahlreichen Querverweisen in den allgemeinen Büchern folgen.

  206. Heinz Lindemann said, on 16/03/2015 at 16:58

    Als ich auf die Welt kam, brannte Hamburg. Deutschland war noch nicht geteilt. — Ich bin in der Bundesrepublik DEUTSCHLAND als wacher, politisch aktiver Bürger groß geworden. Mitsamt Gemeindeordnung SH und Grundgesetz! — Ein friedvoller Mensch, aber auch mit Widerspruchsgeist. Hätte man – Oskar Dingens ??? – von mir verlangt, „Staatsangehörigkeit BRD“ anzunehmen – die Teilung des Landes als endgültig anzuerkennen – wäre ich als DEUTSCHER Amok gelaufen – genau so habe ich bei Besuchen „drüben“ nicht DDR geschrieben, sondern „deutsch“, denn ich bin nicht „Eigentum“ meines Staates .- und könnte mich ohne „republikflüchtig“ zu werden, für ein anderes Land entscheiden….

  207. ruz said, on 07/04/2015 at 22:19

    „Aber: Letztlich wurden die Ansprüche anderer Länder nie endgültig beziffert. Die „Wiedergutmachung“ basierte eher auf Einzelmaßnahmen denn auf einem Masterplan. Einigen Ländern zahlte die Bundesrepublik in bilateralen Abkommen Geld. So auch Griechenland, 115 Millionen D-Mark überwies Bonn 1960 – freiwillig, versteht sich. Generell gilt Artikel 5 des Londoner Schuldenabkommens von 1953, den Helmut Rumpf, Völkerrechtler und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes, einmal als „wichtigsten Damm gegen die Überflutung der Bundesrepublik mit Reparationsforderungen“ bezeichnete. Absatz 2 besagt, die Frage der Reparationen solle im Zuge eines Friedensvertrages geklärt werden. Dieser kam nie zustande; der 2+4-Vertrag, in dem die Alliierten Deutschland die Souveränität zurückgaben, wich dem Thema aus. Für die Bundesregierung ist die Sache damit erledigt.“

    Soviel zum Thema der 2+4 Vetrag wäre ein Friedensvertrag…

    • Kristin Globzsch said, on 08/04/2015 at 14:17

      Es kommt auf den Zusammenhang an. In aller Regel wird – zutreffend – behauptet, dass der 2+4-Vertrag die Antwort auf die ab 1945 in den Potsdamer Beschlüssen geforderte Friedensregelung ist. Denn er erfüllt unstreitig in materieller Hinsicht diesen Zweck. Daher wird er in der einschlägigen Literatur als „Friedensvertragsersatz“ bezeichnet (so bei Dietrich Rauschning, Die Wiedervereinigung vor dem Hintergrund der Rechtslage Deutschlands, in: JuS 1991, S. 977 ff., hier S. 983 und ähnlich in bekannten Standardwerken der Völkerrechtsliteratur). Insofern ersetzte der 2+4-Vertrag also im Jahre 1990 einen Friedensvertrag. Da jedoch 1990 Friedensvölkerrecht bereits galt, brauchte man keinen Friedensvertrag mehr abschließen, insbesondere aber überwog allem voran das Argument, dass die vier Mächte USA, Frankreich, Großbritannien und UdSSR die ausschließliche Kompetenz über Deutschland als Ganzes innehatten. Insofern konnte die westdeutsche Diplomatie die unmittelbare Beteiligung anderer Staaten an der vertraglichen „abschließenden Regelung in bezug auf Deutschland“ verhindern. Darin waren sich alle beteiligten Vertragspartner einig. Bei Helmut Quaritsch, Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes als Grundlage der deutschen Einheit, in: Isensee/Kirchhof (Hg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd. XI, 3. Aufl., § 229, Rn. 97 ist in Anm. 311 folgendes Zitat nachzulesen:
      „Genscher hatte große Mühe, verständlich zu machen, daß der Kreis der Teilnehmer – neben den beiden betroffenen deutschen Staaten – auf diejenigen beschränkt bleiben müsse, die aus der Kriegs- und Nachkriegszeit neben ihren Rechten auch Verantwortlichkeiten in bezug auf Deutschland hätten“ (Frank Elbe, Die Lösung der äußeren Aspekte der deutschen Vereinigung: Der Zwei-Plus-Vier-Prozeß, 1993, S. 16 f.). Es war also gut, durchdacht und im dem Sinne, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, dass man 1990 keinen Friedensvertrag abschloss! Das sollten alle Reichsdeppen endlich mal begreifen!!
      Denn „die Beteiligung der europäischen Nachbarn, aller 35 KSZE-Staaten oder gar der 65 Kriegsgegner des Zweiten Weltkrieges hätte nicht nur das Verfahren unzuträglich verlängert; weitere Beteiligte hätten ihre Zustimmung vermutlich gern an die Erfüllung alter und neuer Reparationsforderungen geknüpft, so Quaritsch, a.a.O., S. 181. Daher sprach Genscher zurecht auch davon, dass man nicht beabsichtigte, einen Friedensvertrag abzuschließen. Dies war damals einhellige Auffassung unter allen beteiligten Vertragsstaaten, einschließlich der UdSSR. Und dies wurde letzten Endes auch von Nichtvertragsstaaten akzeptiert.
      Weiter heißt es dort in Rn. 100, die mit „Zwei-plus-Vier-Vertrag als Friedensvertrag“ (!) überschrieben ist, dass „insofern war der Zwei-plus-Vier-Vertrag ein Friedensvertrag, auch wenn die offene Kennzeichnung vermieden wurde, um die Reduzierung der Vertragspartner auf die vier Mächte zu rechtfertigen.“ (Quaritsch, in: Isensee/Kirchhof, HdbStR, Bd. XI, 3. Aufl., S. 183). Weiter dort: „Die deutsche Zustimmung zu den ‚Regelungen‘ des Zwei-plus-Vier-Vertrages war die Voraussetzung für die Aufhebung der Viermächtekompetenzen.

      • Kristin Globzsch said, on 08/04/2015 at 14:22

        Korrekturhinweis: nach den Wörtern „Reparationsforderungen geknüpft“ und „für die Aufhebung der Viermächtekompetenzen“ fehlt noch jeweils ein schließendes Anführungszeichen, um jeweils das Zitatende zu kennzeichnen.

  208. Tobi said, on 11/01/2016 at 19:51

    Sehr interessanter Blog, habe einige Beiträge von dir schon gelesen und muss ehrlich sagen bin überzeugt dank dir, dass die Bundesrepublik seit 1990 ein voll souveräner Staat ist. Allerdings wundert mich da noch eine Rede von unserer ach so tollen Bundeskanzlerin auf YouTube und möchte gerne wissen warum die sowas sagt, dass unsere „letzten Schritte der Souveränität“ erst vor einigen Jahren erreicht worden seien, obwohl es heißt Deutschland ist seit 1990 schon VOLL souverän gewesen:

    • Tobi said, on 13/01/2016 at 19:36

      Ich warte immer noch auf meine Antwort. Ok der Titel von diesem Video kann man zweideutig sehen merke ich gerade. Nämlich dass die Bundeskanzlerin lügt, dass „die letzten Schritte zur Souveränität erreicht worden sind“ im Sinne von, die volle Souveränität gab schon bereits oder die sogenannten „letzten Schritte“ wurden eben doch nicht erreicht. Der Verfasser dieses Videos geht allerdings vom Letzterem aus. Ich bin allerdings neutral was die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland angeht, bin jetzt ein bisschen verwirrt.

      • Kristin Globzsch said, on 14/01/2016 at 11:44

        Angela Merkel ist keine Juristin, ihre Aussagen zu Fragen das Staats- und Völkerrecht betreffend sind daher – selbst wenn sie Bundeskanzlerin Deutschlands ist – auch nicht rechtserheblich oder überhaupt von Bedeutung, sondern mit Vorsicht zu genießen, jedenfalls aber ganz sicherlich nicht – wie es der Youtube-Videoautor fälschlich macht – wörtlich zu nehmen. Frau Merkel ist Politikerin, keine Völkerrechtlerin.

        „Eigentlich“ bedeutet nichts anderes als „in der Sache“: Deutschland ist seit 1990 völkerrechtlich nach innen und außen völlig souverän. Genauso souverän wie die übrigen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere genauso wie die früheren Siegermächte Frankreich und Großbritannien, die noch bis 1990 zusammen mit den USA und der UdSSR Rechte und Verbindlichkeiten über Deutschland als Ganzes hatten. Frankreich und Großbritannien haben ihrerseits – ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland – bestimmte Hoheitsrechte an Institutionen und völkerrechtliche Einrichtungen der Europäischen Union übertragen und sind mit der EU vertragliche Verpflichtungen eingegangen. Vor diesem Hintergrund ist – bzw. muss! – Merkels Antwort gehört werden. Sie verwendet das Wort „souverän“ also nicht im völkerrechtlichen Kontext, sondern im dem Verständnis, dass Deutschland nicht frei schalten und walten kann – eben genauso wenig wie andere EU-Staaten, die Verträge eingegangen sind -, sondern sich an EU- und bilaterale sowie multilaterale Abkommen halten muss.

      • Kristin Globzsch said, on 14/01/2016 at 11:49

        Seit 1990 halten die Vier Mächte, also auch die EU-Länder Frankreich und Großbritannien, keine Rechte und Verantwortlichkeiten mehr über Deutschland als Ganzes (das ist allgemein bekannt das heutige Bundesgebiet in den Grenzen von 1990; die Grenzen sind endgültig, Art. 1 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag) und auch nicht mehr über ganz Berlin (= Gesamtberlin, also West- und Ost-Berlin).

      • DerReichdepp said, on 24/01/2016 at 11:36

        Frau Globzsch, können Sie mir eine einfache Frage beantworten? Wenn ich teilweise Identität von etwas annehme aber nicht dessen Rechtsnachfolge antrete, dann brauche ich doch auch nicht dessen Schulden zu begleichen, oder wie sehen Sie das?

      • Kristin Globzsch said, on 16/03/2016 at 14:14

        @DerReichsdepp: Doch, denn nur weil man einen anderen Namen annimmt, bedeutet das doch nicht, dass man dadurch schuldenfrei wird.

        Die Teilidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich bezog sich auch lediglich und ausschließlich auf das Hoheitsgebiet, war also eine gebietliche Identität. D.h., die Bundesrepublik konnte bis zum 3.10.1990 ihre Hoheitsgewalt nicht in Berlin, nicht in den unter poln./sowjetischer Verwaltung stehenden Ostgebieten und auch nicht im Gebiet der DDR ausüben. Daher beschränkte die Bundesrepublik selbst ihren eigenen Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 GG a.F. auf die alten Bundesländer. Alliierte Vorbehaltsrechte und das Besatzungsrecht in Berlin überlagerten bundesdeutsches Verfassungsrecht, sodass das im damaligen Art. 23 GG bezeichnete „Groß-Berlin“ – gemeint war faktisch nur West-Berlin, da im Ostteil Berlins als „Hauptstadt der DDR“ (für das SED-Regime war nur Ost-Berlin das eigentliche Berlin, die Westsektoren hingegen „kapitalistisches Ausland“) ohnehin kein Bundesrecht in Geltung gesetzt werden konnte; die Alliierten sprachen auch davon, dass West-Berlin kein konstitutiver Bestandteil der Bundesrepublilk gewesen sei – bundesdeutsches Recht aufgrund der Berlinklausel erst nach Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses in Kraft treten konnte. Die Bundesrepublik akzeptierte zwar die Siegerrechte ihrer drei Schutzmächte in politischer Hinsicht, weil sie unter den damaligen Umständen einziger Garant für den Fortbestand Deutschlands und die Sicherheit Berlins waren, aber eine eigene Rechtsgrundlage hatte man diesen nicht verschafft, sprich die westalliierten Besatzungsrechte in Berlin waren kein „Superverfassungsrecht“. Aus diesem Grund blieb für alle Organe der Bundesrepublik Deutschland die Feststellung des Grundgesetzes bedeutsam, daß Berlin grundsätzlich ein Land der Bundesrepublik ist (Art. 23, 144 II GG), obgleich diese Rechtsauffassung von den Siegermächten nicht geteilt worden ist. Doch daran anknüpfend konnte die gebietliche Teilidentität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich am 3.10.1990 überwunden werden, da es seitdem keine Einschränkungen mehr hinsichtlich des deutschen Staatsgebiets mehr gibt. Es gilt seitdem, dass die Bundesrepublik sämtliche Rechte und Pflichten des Deutschen Reiches in vollem Umfang übernommen hat, da sie nun nicht mehr nur teilidentisch, sondern vielmehr völkerrechtlich vollidentisch mit dem Deutschen Reich geworden ist. Man spricht hierbei auch von einer Subjektsidentität, vgl. statt aller Prof. Dr. Klaus Stern, „Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland“, Band V, Seiten 1964 f. (§ 135, 3. Abschnitt):

        „Es ist nunmehr ein einheitlicher Staat Bundesrepublik Deutschland entstanden, der die Gebiete der (alten) Bundesrepublik und der DDR umfaßt (…). Durch die Änderung der Präambel und des Art. 146 GG a.F. sowie die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. ist das Wiedervereinigungsziel insgesamt erfüllt. Weitere Gebiete, die beitreten könnten, gibt es weder nach dem geltenden Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland noch nach dem Völkerrecht (…). Für die Einbeziehung anderer Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, auf die Art. 23 Satz 2 GG a.F. abgehoben hatte (…), besteht keine Rechtsgrundlage mehr. Die Bundesrepublik Deutschland ist in dem durch ihre Verfassung und das Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reich geworden. Aus der bisherigen Teilidentität (…) ist eine volle Subjektsidentität geworden. Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des Deutschen Reiches in vollem Umfang ein.“

        Die Subjektsidentität wiegt also bedeutend schwerer als nur eine Rechtsnachfolge. Auch ist eine Rechtsnachfolge unbestimmt, sprich der Rechtsnachfolger kann selbst festlegen, in welche Rechte und Pflichten er folgt. Eine Idenität als Völkerrechtssubjekt hingegen ist nicht verhandelbar. Entweder man ist als Staat identisch oder nicht. Daher ist die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger, sondern seit ihrer staatsrechtlichen Gründung völkerrechtlich identisch; eine Ausnahme bestand nur von 1949 bis 1990 hinsichtlich des Hoheitsgebiets. Seit 1990 bestehen keine Beschränkungen mehr, daher konnte auch der Art. 23 GG a.F. gestrichen werden. Er hatte seinen Zweck erfüllt. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes erstreckt sich seit dem 3.10.1990 auf das gesamte Staatsgebiet Deutschlands!

  209. Tobi said, on 14/01/2016 at 11:53

    Ok danke für die ausführlichen Antworten

    Gruß Tobi

  210. DerReichdepp said, on 25/01/2016 at 09:01

    Wenn hier einfache Fragen gelöscht werden, muß ich sie halt nochmals stellen.
    BRD teilidentisch aber nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Frage: Warum hat dann die BRD trotzdem Kriegsschulden des Deutschen Reichs aus WKI bis 2010 zurückgezahlt?

    • reichling said, on 25/01/2016 at 15:39

      Die bis 2010 zurückgezahlten Schulden aus dem WK I bezogen sich auf die Zinsen für Staatsanleihen aus den zwanziger Jahren, die zur Begleichung von Reparationszahlungen an Frankreich und Belgien bezahlt worden sind.

      Die Gelder gingen also nicht ans Ausland, sondern an deutsche Geldgeber. Und wenn man schon mal Geld aufnimmt, muss man es, samt Zinsen, irgendwie zurück bezahlen. Ein nicht geringer Teil der ursprünglichen Kriegsschulden resultierten übrigens auch aus den Staatsanleihen, die das deutsche Kaiserreich zur Finanzierung des Krieges aufgenommen hat, und durch die die Weimarer Republik auch schwer belastet worden sind. Die kaiserliche Regierung ging wohl davon aus, dass nach dem Krieg diese Schulden von den besiegten Staaten bezahlt würden. Leider gehörte das Deutsche Reich nicht zu den Siegern, sondern zu den Besiegten.

      Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als Völkerrechtssubjekt stets identisch mit dem Deutschen Reich angesehen. Für das Territorium wurde jedoch immer nur eine Teilidentität angenommen, da die DDR ja bis 1990 nicht zur Bundesrepublik gehört hatte. Die BRD konnte also kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein. Sie ist derselbe Staat, der vorher Deutsches Reich hieß. Und man kann sich nicht selbst im Recht nachfolgen.

      • N.K. said, on 04/02/2016 at 17:44

        Die BRD als besetztes Verwaltungskonstruckt war und ist kein Staat. Wie kann sich etwas als identisch ansehen, wenn es im gleichen Urteil den Fortbestand dessen wovon es sich „identisch“ sieht, bestätigt und ab wann endet die Handlungsunfähigkeit?

      • JDavis said, on 04/02/2016 at 23:54

        Wie kann sich etwas als identisch ansehen, wenn es im gleichen Urteil den Fortbestand dessen wovon es sich “identisch” sieht

        Die Frage ergibt doch nun wirklich keinen Sinn. Natürlich kann man nur mit etwas identisch sein, das fortbesteht. Identität zum Nichtexistenten kann es wohl kaum geben.

        ab wann endet die Handlungsunfähigkeit?

        Mit der Wiedervereinigung endete die Handlungsfähigkeit (lies: Organlosigkeit) des Deutschen Reichs, da ab diesem Zeitpunkt wieder Vollidentität zwischen dem Völkerrechtssubjekt „Deutschland (früher: Norddeutscher Bund, danach Deutsches Reich)“ und dem Staat „Bundesrepublik Deutschland“ herrschte. Seit diesem Zeitpunkt sind die Verfassungsorgane der Bundesrepublik auch wieder uneingeschränkt die Verfassungsorgane ganz Deutschlands, damit ist der komplette Staat, der früher Deutsches Reich hieß, wieder handlungsfähig.

      • N.K. said, on 05/02/2016 at 10:01

        Im Staatsfernsehen wurde aber verkündet die BRD sei Rechtsnachfolger des Dritten Reichs.

        Das sollen also alles identische Völkerrechtssubjekte sein? Ist die Bezeichnung „DEUTSCH“ ein Völkerrechtssubjekt?

      • JDavis said, on 05/02/2016 at 10:27

        Im Staatsfernsehen wurde aber verkündet die BRD sei Rechtsnachfolger des Dritten Reichs.

        Medien haben es allgemein nicht so mit juristischen Begrifflichkeiten. Wobei es im Übrigen auch eine Mindermeinung in der Rechtswissenschaft gibt, die der Ansicht ist, die Bundesrepublik und das Deutsche Reich seien nicht identisch, sondern die Bundesrepublik sei lediglich Rechtsnachfolger. Die praktischen Auswirkungen dieses dogmatischen Streits gehen gegen null.

        Ist die Bezeichnung “DEUTSCH” ein Völkerrechtssubjekt?

        Die Bezeichnung „deutsch“ ist ein Adjektiv und bezeichnet – worauf Sie wohl hinaus wollen – die deutsche Staatsangehörigkeit.

      • N.K. said, on 05/02/2016 at 15:37

        Nun, öffentlich-rechtlicher Rundfunk u. Fernsehen ist nicht irgendein Medium, sondern hat durch die staatliche Förderung einen besonderen Bildungsauftrag. Wenn dies also eine falsche Aussage wäre, müßten sie dieses korrigieren, ansonsten mach sie sich unglaubwürdig.

        Wenn also „DEUTSCH“ kein Völkerrechtssubjekt ist, dann aber „deutsche Staatsangehörigkeit“? Etwa nach dem Motto – ein Volk ein Bund ein/e Kanzler/in?

        Wenn also „dogmatisch“ darüber gestritten wird welchen Nachkriegsstatus die Bundesrepublik hat, dies aber keine praktischen Auswikungen haben soll, was ist dann die BRD tatsächlich und worauf gründet sich das?

      • Kristin Globzsch said, on 05/02/2016 at 16:05

        Siehe auch:

        http://wnorens.blogspot.de/2012/10/identitat-und-rechtsnachfolge-am.html

        – oder kurz:

        [https://books.google.de/books?id=0cXaAAAAMAAJ&q=%22+gegenseitig+sich+ausschlie%C3%9Fenden+rechtlichen+Charakter%22&dq=%22+gegenseitig+sich+ausschlie%C3%9Fenden+rechtlichen+Charakter%22&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwictJT55ODKAhXBhg8KHaZ5D6kQ6AEIHTAA]:
        „Identität und Rechtsnachfolge haben einen gegenseitig sich ausschließenden rechtlichen Charakter“.

      • Kristin Globzsch said, on 05/02/2016 at 16:07

        @N.K.

        Die Antworten darüber findest du in der Verfassung Deutschlands, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dort insbesondere in der Präambel und in Art. 20.

      • N.K. said, on 05/02/2016 at 18:05

        Im Falle einer Erbschaft, mag das so stimmen. Der Erbe (Rechtsnachfolger) ist nicht (identisch mit dem) der Erblasser (Rechtsträger). Rechte und Pflichten (Rechtsnachfolge) des Erblassers gehen aber auf den Erbe über, wenn dieser die Erbschaft annimmt.
        Wenn aber der Erbe, nur halt nun durch Kriegsverletzungen etwas amputiert, verschleiernt mit neuem Namen versehen sowie durch Infizierung die Nahrungsaufnahme physiologisch neu organisiert, auch der Erblasser ist (identisch, also sich selbst beerbt), wird es wohl schwierig zu behaupten Rechtsträger und Rechtnachfolger seien nicht identisch.

      • N.K. said, on 05/02/2016 at 18:18

        Ich hätte besser schreiben sollen „durch Manipulation des Gehirns das Bewußtsein neu organisiert“.

      • Kristin Globzsch said, on 05/02/2016 at 20:09

        Nein, deine Ausführungen sind haarsträubender Unsinn. Es geht – nochmals – um die Völkerrechtspersönlichkeit. Und hier schließen sich Identität und Rechtsnachfolge gegenseitig aus.
        JDavis hatte es bereits versucht, dir zu erklären. Aber du willst oder kannst es nicht verstehen. Es ist gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht ausschaut. Ein bisschen logische Verständnisbegabung dürften ausreichen. Vielleicht fehlt dir auch die nötige Hirnmasse, solche einfachen Zusammenhänge zu begreifen? Ich weiß es nicht.

        Grund ist, dass mit dem Grundgesetz kein neuer Staat im Sinne des Völkerrechts ins Leben gerufen wurde, sondern das westliche Reichsgebiet neu staatlich organisiert wurde. Der gesamte Staat „außen herum“ wurde dabei aber gar nicht angetastet, sondern existierte ungebrochen fort. Doch innerhalb dieser „Staatshülle“ konstituierte sich die Bundesrepublik als Bundesstaat, der aus den damaligen westdeutschen Bundesländern und West-Berlin bestand. Bei West-Berlin hatten die Vier Mächte aber bis 1990 ihr Veto eingelegt, sodass das alliierte Besatzungsrecht die bundesdeutschen Bestimmungen überlagerte (Bundesgesetze brauchten eine extra Genehmigung seitens West-Berlin, um auch dort gelten zu können, sog. „Berlin-Klausel“). Seit 1990 braucht es diese Klausel nicht mehr, da West-Berlin um den Ostteil der Stadt gebietlich vergrößert wurde (Ost-Berlin ist dem Geltungsbereich des GG beigetreten) – weil die alliierten Vorbehalte gegen West-Berlin als (bundesrepublikanisches) Bundesland aufgehoben wurden, weil das Veto der Alliierten im Zuge der deutschen Wiedervereinigung hinfällig wurde -, so dass seit 1990 der West- und Ostteil Berlins das „Land Berlin“ (d.h. ganz Berlin) bilden, welches für sich vereinigt und zu einem integralen Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland wurde und damit ein gleichwertiges Bundesland wie die übrigen 15 geworden ist. Als Beitrittsgebiet werden somit die Teile Deutschlands bezeichnet, die nach dem Einigungsvertrag (wonach die Länderbildung in der DDR nach dem DDR-„Ländereinführungsgesetz“ auf den 3.10.1990 vordatiert worden war) durch den Beitritt der DDR (als staatliches Ganzes) zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes (in der bis zum 2. Oktober 1990 geltenden Fassung) mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Es sind also genaugenommen nicht die DDR-Länder beigetreten, sondern die DDR als Völkerrechtssubjekt (es war die DDR-Volkskammer, die diesen Beschluss gefasst hatte) ist dem Geltungsbereich des GG beigetreten und hat sich im Zuge dessen selbst aufgelöst, womit sie als Staat und Völkerrechtssubjekt und anderer Teil Deutschlands aufhörte, zu existieren. Während des Beitretens haben sich die DDR-Länder gebildet, sodass diese Länder dann augenblicklich – während sich die bundesstaatliche DDR-Hülle auflöste – zu (bundesdeutschen) Bundesländern wurden. Damit wurde die Bundesrepublik Deutschland gebietlich um die Größe des Beitrittsgebiets vergrößert und füllt seitdem die gesamte „Staatshülle“ des Deutschen Reiches aus (sie war bislang territorial „teilidentisch“, doch sie war schon immer „völkerrechtspersönlich“ – also als Staat und Völkerrechtssubjekt – identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ – so ausdrücklich das BVerfG 1973). Gesamtdeutschland – vormals vertreten durch die Verfassungsorgane des Reiches, dann durch Organe der alliierten Vier Mächte – wird seit dem 3.10.1990 durch die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder vertreten, die ihre Macht vom gesamtdeutschen Souverän, dem deutschen Volk, übertragen bekommen.

        Lies im Weidenfeld/Korte, „Handbuch zur deutschen Einheit, 1949-1989-1999“, die Seiten 192 ff. und S. 220 unter folgenden Links!

        https://books.google.de/books?id=CNbt__4aXZoC&pg=PA192
        https://books.google.de/books?id=CNbt__4aXZoC&pg=PA220

      • Kristin Globzsch said, on 05/02/2016 at 20:18

        Nein, deine Ausführungen sind haarsträubender Unsinn. Es geht – nochmals – um die Völkerrechtspersönlichkeit. Und hier schließen sich Identität und Rechtsnachfolge gegenseitig aus.
        JDavis hatte es bereits versucht, dir zu erklären. Aber du willst oder kannst es nicht verstehen. Es ist gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht ausschaut. Ein bisschen logische Verständnisbegabung dürften ausreichen. Vielleicht fehlt dir auch die nötige Hirnmasse, solche einfachen Zusammenhänge zu begreifen? Ich weiß es nicht.

        Grund ist, dass mit dem Grundgesetz kein neuer Staat im Sinne des Völkerrechts ins Leben gerufen wurde, sondern das westliche Reichsgebiet neu staatlich organisiert wurde. Der gesamte Staat „außen herum“ wurde dabei aber gar nicht angetastet, sondern existierte ungebrochen fort. Doch innerhalb dieser „Staatshülle“ konstituierte sich die Bundesrepublik als Bundesstaat, der aus den damaligen westdeutschen Bundesländern und West-Berlin bestand. Bei West-Berlin hatten die Vier Mächte aber bis 1990 ihr Veto eingelegt, sodass das alliierte Besatzungsrecht die bundesdeutschen Bestimmungen überlagerte (Bundesgesetze brauchten eine extra Genehmigung seitens West-Berlin, um auch dort gelten zu können, sog. „Berlin-Klausel“). Seit 1990 braucht es diese Klausel nicht mehr, da West-Berlin um den Ostteil der Stadt gebietlich vergrößert wurde (Ost-Berlin ist dem Geltungsbereich des GG beigetreten) – weil die alliierten Vorbehalte gegen West-Berlin als (bundesrepublikanisches) Bundesland aufgehoben wurden, weil das Veto der Alliierten im Zuge der deutschen Wiedervereinigung hinfällig wurde -, so dass seit 1990 der West- und Ostteil Berlins das „Land Berlin“ (d.h. ganz Berlin) bilden, welches für sich vereinigt und zu einem integralen Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland wurde und damit ein gleichwertiges Bundesland wie die übrigen 15 geworden ist. Als Beitrittsgebiet werden somit die Teile Deutschlands bezeichnet, die nach dem Einigungsvertrag (wonach die Länderbildung in der DDR nach dem DDR-„Ländereinführungsgesetz“ auf den 3.10.1990 vordatiert worden war) durch den Beitritt der DDR (als staatliches Ganzes) zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes (in der bis zum 2. Oktober 1990 geltenden Fassung) mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Es sind also genaugenommen nicht die DDR-Länder beigetreten, sondern die DDR als Völkerrechtssubjekt (es war die DDR-Volkskammer, die diesen Beschluss gefasst hatte) ist dem Geltungsbereich des GG beigetreten und hat sich im Zuge dessen selbst aufgelöst, womit sie als Staat und Völkerrechtssubjekt und anderer Teil Deutschlands aufhörte, zu existieren. Während des Beitretens haben sich die DDR-Länder gebildet, sodass diese Länder dann augenblicklich – während sich die bundesstaatliche DDR-Hülle auflöste – zu (bundesdeutschen) Bundesländern wurden. Damit wurde die Bundesrepublik Deutschland gebietlich um die Größe des Beitrittsgebiets vergrößert und füllt seitdem die gesamte „Staatshülle“ des Deutschen Reiches aus (sie war bislang territorial „teilidentisch“, doch sie war schon immer „völkerrechtspersönlich“ – also als Staat und Völkerrechtssubjekt – identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ – so ausdrücklich das BVerfG 1973). Gesamtdeutschland – vormals vertreten durch die Verfassungsorgane des Reiches, dann durch Organe der alliierten Vier Mächte – wird seit dem 3.10.1990 durch die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder vertreten, die ihre Macht vom gesamtdeutschen Souverän, dem deutschen Volk, übertragen bekommen.

        Lies bitte im Weidenfeld/Korte, „Handbuch zur deutschen Einheit, 1949-1989-1999“, die Seiten 192 ff. und S. 220 unter folgenden Links (die $-Zeichen bitte entfernen!):

        ht$tp$s:/$/books$.go$ogle$$.$de/books$$$?id$$$$=CNbt__4aXZoC$$&pg$=$PA192
        h$ttps$:/$/books$.goo$gle$.d$e/$book$s?$$$id=C$Nbt__4aXZo$C$$&pg$=PA220

      • N.K. said, on 06/02/2016 at 11:58

        Kristin, da hast Du Dir aber Mühe gegeben viel zu schreiben.
        Wir diskutieren hier ja über die Rechtslage Deutschlands. Da hätte es auch gereicht auf Wikipedia zu verweisen.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945

        Danach schaut es so aus, dass „Staatrechtler“, meinetwegen auch „Völkerrechtler“ und selbst der Heilige Stuhl offensichtlich unterschiedliche Theorien und Aufassungen besitzen, welche Rechtslage im Nachkriegsdeutschland in Bezug auf das Deutsche Reich besteht. Durch Besatzung und Vorbehalte der Alliierten, wie auch der Trennung des verbliebenen Rests des Deutschen Reichs in 2 Interimsstaatengebilde, sicher nicht einfach. Interessant dabei ist, dass von verschiedenen deutschen Historikern und Politikwissenschaftlern die Theorie, das Deutsche Reich sei nicht untergegangen, sondern bestehe als Völkerrechtssubjekt fort, als Rechtsfiktion bezeichnet wird. Politisch durchgesetzt hat sich schließlich die „herrschende Meinung“ von €$¥rechtlern, der Volkssouverän war dabei außen vor.
        Und wenn man Helmut Schmidt glauben schenken darf, dann sind die europäischen Staatsgebilde eh alle nur Unternehmen,sie wissen es nur noch nicht aber die Auswikungen spüren wir ja schon am €$¥….. Kurz gesagt, Geld regiert die Welt.

      • JDavis said, on 06/02/2016 at 12:17

        Und wenn man Helmut Schmidt glauben schenken darf, dann sind die europäischen Staatsgebilde eh alle nur Unternehmen

        Nicht, dass es entscheidend wäre, wenn er diese falsche These vertreten hätte, aber wo sagt er das?

      • N.K. said, on 07/02/2016 at 18:33

        JDavis, hör einfach nochmal genau hin.

      • JDavis said, on 08/02/2016 at 13:09

        JDavis, hör einfach nochmal genau hin.

        Hab ich, und wahrscheinlich ist genau das das Problem. Der Satz, auf den du wahrscheinlich anspielst, geht nämlich noch weiter und ergibt nur so Sinn.

        (1:22 bis 1:38) „Tatsächlich aber sind die europäischen Völker, ihre Staaten, ihre nationalen Volkswirtschaften, sind alle Unternehmen von der Entwicklung der Welt, von der ich sprach, auf das Stärkste berührt.“

      • Kristin Globzsch said, on 08/02/2016 at 13:29

        Da zeigt sich mal wieder, dass N.K. grob unwahre Behauptungen aufstellt und Beleg grob sinnentstellt, gekürzt und verzerrt wiedergibt. Ganz so, wie man es auch von dem „berühmten“ 1973er-Urteil des BVerfG her kennt. Das Verfassungsgericht sprach bereits damals ausdrücklich von der Bundesrepublik Deutschland als eine Staat, der identisch ist mit dem Staat „Deutsches Reich“. Das war die Kernaussage, die jeder „Reichsbürger“ verfälscht wiedergibt oder mangels Begriffsverständnis mutwillig fehltinterpretiert und schlicht ins Gegenteil verkehrt.

      • N.K. said, on 08/02/2016 at 21:09

        (1:22 bis 1:46) “Tatsächlich aber sind die europäischen Völker, ihre Staaten, ihre nationalen Volkswirtschaften, sind alle Unternehmen“ „von der Entwicklung der Welt, von der ich sprach, auf das Stärkste berührt.” „Sie wissen es nur noch nicht. Sie haben es nur noch nicht verstanden.“

        Und schau Dir die Gesichter der Zuhörer an. Von was redet er da? Was wissen und verstehen wir noch nicht?

      • JDavis said, on 08/02/2016 at 22:39

        Er redet davon, dass die Welt heute nicht mehr die des 19. Jahrhunderts ist, als einige europäische Großmächte fast die ganze Erde beherrscht haben. Die internationale Politik ist polyzentrisch geworden. Und das betrifft Völker, Staaten, Volkswirtschaften und Unternehmen.

    • JDavis said, on 26/01/2016 at 18:09

      BRD teilidentisch aber nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Frage: Warum hat dann die BRD trotzdem Kriegsschulden des Deutschen Reichs aus WKI bis 2010 zurückgezahlt?

      Wenn ich die Frage mal umformulieren darf: „Wenn Deutschland Deutschland ist, warum muss Deutschland dann die Schulden Deutschlands zahlen?“ Die Antwort darauf liegt meinesachtens auf der Hand.

      • N.K. said, on 30/01/2016 at 07:32

        JDavis, sind „Deutschland“ vorher und „Deutschland“ nachher vergleichbar? Meinesachtens nur bedingt.

      • Kristin Globzsch said, on 03/02/2016 at 12:21

        Beide „Deutschlands“ sind völkerrechtlich sogar voll und ganz vergleichbar, da es sich um dasselbe Völkerrechtssubjekt handelt. Dieses Völkerrechtssubjekt entstand 1867 und existiert durchgehend bis heute. Was sich änderte im Laufe der Geschichte war die politische Ordnung, die Staats- und Regierungsform sowie das Regierungssystem, die Außengrenzen und schließlich die amtliche Bezeichnung dieses Gebildes. Nach innen gerichtete und vom verfassungsgebenden Souverän erwirkte Veränderungen – also staats- und verfassungsrechtliche Änderungen – hatten insoweit keine Auswirkung auf den völkerrechtlichen Bestand und die Existenz von Deutschland als Ganzem. Denn der gesamtdeutsche Souverän erwirkte weder vor 1945 noch nach 1945 eine Staatsauflösung oder eine Fusion mit einem anderen Völkerrechtssubjekt. Die Vereingung von Bundesrepublik und DDR spielten sich genaugenommen innerhalb (!) Deutschlands ab, da laut Einigungsvertrag beide Staaten „Teile Deutschlands“ waren.

  211. Manfred said, on 18/12/2016 at 16:33

    Komisch, das KEIN einziger Richter in diesem Lande auf die Frage, ob er denn Richter laut §101GG sei, mit „ja“ antwortet.
    KEINER. Auch ob es sich um ein Staatsgericht handelt im Sinne §101GG wird niemals bestätigt. Wieso? Wäre doch so einfach, zumal sie es ja müssen laut §63 BBG.
    Keiner unterschreibt, das die BRD ein Staat ist und er Beamter, die BRD hat die Länderkennung 000, das Bundeverfassungsgericht hat alle Wahlen seit 57 für ungültig erklärt und so einer wie Du hält weiterhin am angeblichen Staat fest.
    Schon irgendwie vernagelt….

    • reichling said, on 20/12/2016 at 09:52

      Richter sind in unserem Land nicht sehr bereit, auf schwachsinnige, provozierende Fragen einzugehen.

      Unsere Gerichte sind ausnahmslos staatliche Gerichte. Dies ergibt sich zwingend aus Art. 92 GG. Und wenn etwas in der Verfassung schon abschließend geregelt ist, braucht man keine Regelung mehr in einem untergeordneten Gesetz. Also konnte § 15 Gerichtsverfassungsgesetz gestrichen werden.

      Und jeder Richter, der mit der Urteilsfindung in einem Gerichtsverfahren beauftragt ist, ist gesetzlicher Richter. Das muss er nicht eigens erklären. Entsprechende Fragen werden ausschließlich von Querulanten gestellt.

      Und haben Richter mit dem Bundesbeamtengesetz zu tun? Richter sind nicht weisungsgebunden. Damit fehlt ihnen ein wichtiges Kriterium der Beamteneigenschaft.

      Die Länderkennung 000 für Deutschland gilt nur Deutschlandintern. Hier hat jedes fremde Land eine eigene Kenn-Ziffer. Da Deutschland kein fremdes Land ist, braucht es auch keine Kenn-Ziffer. Man gibt aber der Vollständigkeit halber die 000 an.

      Die Kenn-Ziffern sind dem Verzeichnis der Staatsangehörigkeit nach dem Schlüssel des Statistischen Bundesamtes entnommen.

      Dann gibt es noch weitere Länderkennungen. Am meisten gebräuchlich ist die Länderkennungen nach ISO 3166-1

      Die ISO 3166 ist ein Standard für die Kodierung von geographischen Einheiten, herausgegeben von der Internationalen Organisation für Normung (ISO).

      Er besteht aus drei Teilen zur Codierung von

      gegenwärtigen Staaten und einigen abhängigen Gebieten (ISO 3166-1)

      staatlichen Untereinheiten (ISO 3166-2) und

      ehemaligen Staaten (ISO 3166-3).

      Nach deren Liste hat Deutschland die Nummer 276, also doch etwas mehr als die 0000.

      Dass die BRD ein Staat ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Auch die UNO erkennt sie als Staat an, immerhin ist sie Vollmitglied der Vereinten Nationen.

      Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach alle Wahlen seit 1957 ungültig sind, gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Urteilen aus diesem Jahrhundert die jeweils aktuelle Form des Bundeswahlgesetzes in einem Punkt als mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt. Es ging dabei um die Ermittlung der Überhangmandate, die zum Teil Zahlen erreichten, die über der Mindestfraktionsstärke lagen. Dem Bundestag wurde auferlegt, rechtzeitig vor der Wahl 2013 die entsprechende Stelle verfassungskonform zu ändern. Und der Bundestag ist diesem Urteil auch nachgekommen. Bei Überhangmandaten werden jetzt auf die anderen Parteien Ausgleichsmandate verteilt, so dass die Zusammensetzung des Bundestages dem Wahlergebnis wesentlich besser entspricht.

      Aber in Reichskreisen ist es eine Selbstverständlichkeit, Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht zu verstehen. Sie machen darin keine Ausnahme.

  212. Der Reichsdepp said, on 21/12/2016 at 12:34

    Inwiefern soll sich den „zwingend“ und vor allem auch „abschließend“ aus Artikel 92 GG ergeben, das es sich in der BRD um staatliche Gerichte handeln sollen? Ich lese da nur was von „ist den Richtern anvertraut“. Das liest sich wie „ihr schafft das schon“ und das seit Beginn der Besatzung.

    • reichling said, on 22/12/2016 at 13:47

      Es ist eine Eigenart der Reichsdeppen, Gesetzestexte nur unvollständig zu zitieren. Art. 92 GG lautet komplett

      Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

      Der zweite Teil des Satzes wurde also unterschlagen.

      Das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder sind nunmal ausschließlich staatliche Gerichte. Weshalb sollte dann § 15 GVG noch bestehen bleiben?

  213. Kein Gutgläubiger said, on 13/01/2017 at 18:02

    Sie kennen also lt.ihrer Über mich-Seite die Wahrheit, wer-oder-was-auch-immer-reichling? Welch Anmaßung!
    Benjamin Franklin: »Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.«!

    • reichling said, on 15/01/2017 at 00:20

      Wer kennt schon die Wahrheit? Aber ich maße mir an, die Lüge zu erkennen.
      Und gerade auf reichsdeutscher und rechtsextremistischer Seite wird meist nur plump gelogen.
      Und was den schönen Spruch von Benjamin Franklin angeht, so kenne sie wohl unsere Verfassung nicht. Sie schützt auch die Ehre der Person. Wenn ich behaupte, sie seien eine riesengroße Nazi-Drecks…, dann könnten Sie mich anzeigen wegen Beleidigung. Aber ich behaupte es nicht. Ich kenne Sie ja auch nicht.

      Und wenn jemand behauptet, unter Adolf Hitler seien keine Millionen von Juden, und auch anderer Angehörige anderer Völker, brutal ermordet worden, im Gegenteil, Hitler habe die Juden stets fürsorglich behandelt, bleidigt er damit die Millionen von den Nazis ermorderter Menschen, nicht nur die Juden.

      Sollen wir den § 185 Strafgesetzbuch abschaffen, weil er mir meine Meinung verbietet, mir verbietet, offen zu sagen, was ich von Ihnen und Ihren Gesinnungskomplizen halte?

      Ach nein, Sie stören sich ja an § 130 StGB, der es als Straftat ansieht, wenn zur Brandstiftung an Moscheen, Synagogen und Kirchen aufgerufen wird, wenn aufgerufen wird, Ausländer „abzuklatschen“ oder zu Tode zu hetzen?

      Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich es für richtig halte, wenn Verbrechen in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.

  214. Rudi said, on 04/05/2017 at 16:50

    Ich wollte folgenden Artikel von Ihnen durchlesen, aber er ist nicht abrufbar.
    https://reichling.wordpress.com/2011/09/09/passwahnsinn/
    Haben Sie ihn eventuell noch archiviert?

    • reichling said, on 06/05/2017 at 20:46

      Es tut mir leid, aber ich kann mich an diesen Beitrag nicht erinnern. Über Google bin ich auf mehrere Veröffentlichungen an anderer Stelle gestoßen, die mit „Passwahnsinn“ überschrieben sind.

      Es ging dabei um eine Behauptung, die so um 2010 herum aufgetaucht sein muss, dass man bei den Bürgerbüros seiner Kommune ein Passantragsformular bekomme, aufgrund dessen von der Bundesdruckerei in Berlin ein Pass mit der Staatsbezeichnung „Deutsches Reich“ ausgestellt werde.

      An dieser Behauptung war nichts dran gewesen, sie war erstunken und erlogen, der Phantasie einiger Reichsaktivisten entsprungen.

      Dass ich darüber mal einen Ariktel verfasst haben sollte, kann ich nicht bestätigen. Ich weiss es einfach nicht mehr.

  215. L.F. said, on 15/01/2018 at 12:03

    Wenn man diese Diskussionsbeiträge Revue passieren lässt, bekommt man einfach nur Angst. Das verwendete Vokabular (zitiert: Nazis, Spinner, Reichsaktivisten, Reichsdeppen, Nazi-Drecks…, Querulanten, und und und) speit Gift und Galle, ist einfach nur zum Kotzen und diskriminiert jeden, der eine andere als die hier vorherrschende Meinung oder Interpretation zu einer Aussage hat. Egal wer das nachstehende Zitat („Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das Deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“) erfunden hat, es trifft den Nagel auf den Kopf. Nehmt Gesetze, lest Verträge, recherchiert Aussagen und das Benehmen von sog. „Politiker“n, fangt endlich an zu denken und kriecht nicht auf den Leim von gewissenlosen Mutterf…n. Gott schütze den der es begreift. Ihr solltet euch schämen.

    • reichling said, on 15/02/2018 at 20:23

      Ich sehe es ein bisschen anders. Zunächst mal sollte jeder nachdenken. Aber wenn sich das Nachdenken auf das Nachplappern von abstrusen Behauptungen besteht, ist irgend etwas schief gelaufen.

      Ob Napoleon diese ihm zugeschriebene Äußerung über die Deutschen wirklich gesagt hat, kann ich jetzt nicht bestätigen oder zurückweisen. Nur, Napoleon hatte mit den Deutschen nicht viel zu tun. Ein Deutsches Volk gab es damals noch gar nicht. Und die Deutschen fühlten sich auch nicht als Teil einer einheitlichen Nation.

      Es gab Preußen, Bayern, Sachsen, Thüringer, Hannoveraner, Braunschweiger, Württemberger, Schwaben und noch einige Völker mehr, die sich teilweise untereinander bekriegten.

      1781 fand in Yorktown in Nordamerika die letzte große und entscheidende Schlacht über die Unabhängigkeit der USA statt. Es kämpften dort Briten gegen Franzosen, die auf Seiten der USA am Unabhängigkeitskrieg beteiligt waren.

      Die britischen Truppen waren aus Kassel, Hannover, Bayreuth, und die französischen Truppen setzten sich überwiegend aus Soldaten aus dem Herzogtum Zweibrücken, jetzt Rheinland-Pfalz, zusammen. Der Zweibrücker Herzog hatte schon Jahre vorher aus einem Herrschaftsgebiet Soldaten rekrutiert und diese dem französischen König zur Verfügung gestellt. Das Regiment hatte den Namen „Régiment royale de Deux Ponts“ (Königliches Regiment zu Zweibrücken).

      Von Deutschen war nicht viel zu merken.

      Ein deutsches Nationalbewusstsein ist erst durch die napoleonische Besetzung entstanden. Die Deutschen lernten zum ersten Mal Soldaten aus Straßburg, Metz, Paris, Lyon, Marseille, Bordeaux kennen, die sich alle als Franzosen fühlten. Das war den Deutschen bisher unbekannt.

      „Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

      Das merkt man heute noch, vor allem bei den „Reichsbürgern“. Sie glauben jede Lüge, die ihnen von den verschiedenen Reichsregierungen und Selbstverwaltern erzählt wird und sie verfolgen jede Parole mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde. Und diese wirklichen Feinde sind die Führer der verschiedenen Reichsregierungen und der Selbstverwaltungsorganisationen. Sie beglücken ihre Anhänger mit bewussten Lügen und erfreuen sich an ihrem Scheitern.

      Es sind zum Glück nur recht wenige Deutsche so blöde, diesen Rattenfängern auf den Leim zu gehen. 1933 konnten die Volksverderber jedoch einen weitaus größeren Teil des Volkes einfangen und sich so an die Macht im Staat putschen, die sie bis zum bitteren Ende inne hatten.


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