Reichling's Blog

Das Grundgesetz beweist: Deutschland ist noch immer besetzt

Posted in Allgemein by reichling on 11/04/2015

meint zumindest jemand, der sich Conrebbi nennt und der bei Youtube schon etliche Videos online gestellt hat.

Aber sehen und hören wir mal, was er zu sagen hat.

Zunächst befasst er sich mit Art. 79 des Grundgesetzes. Und da stehen ja ganz schlimme Sachen drin.

Er zitiert aus Art. 79 Abs. 2 Satz 2

„..die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind..“

den Rest unterschlägt er geflissentlich.
Schaut man sich den Text an, dann liest man

„Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.“

Es geht also ausschließlich um völkerrechtliche Verträge.
Conrebbi suggeriert, dass dieser Zusatz erst nach 1990 ins Grundgesetz aufgenommen worden ist.
1949 stand dieser Satz tatsächlich noch nicht in unserer Verfassung. Er wurde nämlich erst durch eine Änderung des Grundgesetzes vom 26. März 1954 mit Wirkung zum 28. März 1954 angefügt, und dies im Hinblick auf den bevorstehenden Deutschlandvertrag, mit dem die Bundesrepublik Deutschland seine Souveränität zurückerhalten sollte.
Diese Bestimmung im Grundgesetz beweist nur, dass Deutschland im Jahre 1954 noch besetzt war, und dass dieser Besatzungsstatus für die Bundesrepublik Deutschland 1955 zu Ende ging. Daraus noch eine weiter andauernde Besatzung herauszulesen, braucht es sehr viel schlechte Phantasie.

Ab 0:57

„Aber mit diesem Artikel hat es nochmal was ganz besonderes auf sich. Denn der ist erweitert worden nach 1990. Gemäß dem Abs. 3 nämlich, der dazugefügt wurde nach 1990, ist es unzulässig, die Grenzen des Landes zu verändern. Der Wirkungsbereich wird also nie verändert. Und darin sehen die Juristen eine Endgültigkeitserklärung des Grundgesetzes, weil das deutsche Volk bzw. die Ausbreitung des Deutschen Volkes nicht identisch ist mit dessen, was wir Bundesrepublik Deútschland nennen. Somit kann der Artikel 146 niemals in die Tat umgesetzt werden, denn dort soll ja ein deutsches Volk in freier Abstimmung eine spezielle oder eigene Verfassung beschließen, und das geht so nicht.“

Schauen wir mal in den nach 1990 angefügten Absatz 3 des Art. 79.

„(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Da steht nichts drin von Grenzen. Es ist nur festgelegt, was im Grundgesetz nicht geändert werden darf. Und das ist die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzung (also die Rechte des Bundesrates) und die in den Art. 1 bis 20 niedergelegten Grundsätze, also die Menschenwürde, die Grundrechte und die Bestimmungen des Art. 20.

Und das allerschönste, dieser Artikel wurde nicht, wie Conrebbi behauptet, nach 1990 eingefügt, sondern ist seit 1949, von Anfang an, Bestandteil des Grundgesetzes.

Conrebbi geht wohl auch davon aus, dass seine Fans allesamt Analphabethen sind, denn im Video zeigt er den richtigen Text des Art. 79, auch Absatz 3, und liest daraus Sachen vor, die gar nicht drin stehen, sondern seiner Phantasie entsprungen sind.

Für wie blöde hält Conrebbi eigentlich die Youtube-Nutzer?

Artikel 146 hat mit Art. 79 nicht das geringste zu tun. Auf einen Zusammenhang kann nur ein Scharlatan wie Conrebbi kommen.

Ab Minute 1:50 behauptet er, es sei möglich, einen Artikel, einen Paragraphen oder einen Absatz hinzuzufügen, es sei aber unmöglich, einen Paragraphen zu streichen. Wie er zu dieser Erkenntnis kommt, wird wohl auf Dauer sein Geheimnis bleiben. Aber wir behalten es mal in Erinnerung.

Bei Minute 2:20 kommt er auf Artikel 144 zu sprechen.

„Art. 144. (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.

(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden. „

Zunächst einmal, dieser Artikel steht im Grundgesetz ziemlich am Ende, unter Schluss- und Übergangsbestimmungen. Und er ist bereits seit 1949 drin.

Absatz 1 hat sich nach der Zustimmung der Länder zum Grundgesetz bereits 1949 erledigt.

Absatz 2 verweist auf Art. 23, und zwar auf die alte Fassung.

Zur Erinnerung

Art. 23. Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Dieser Artikel wurde gemeinhin als Geltungsbereich des Grundgesetzes verstanden. Aber war er das wirklich?
Zunächst einmal ist darauf zu achten, dass es heißt „Dieses Grundgesetz gilt ZUNÄCHST im Gebiet der Länder Baden….

Er enthält also nur den Geltungsbereich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Grundgesetzes 1949. Nach Satz 2 ist es in anderen Teilen Deutschlands nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. Es galt dann auch dort, ohne es es in Art. 23 erwähnt werden musste.
Das Grundgesetz hat sich das Grundgesetz nach der Präambel nun mal das Deutsche Volk gegeben, aber es konnte aus bekannten Gründen zunächst nicht überall in Deutschland gelten. Daher ist in Art. 23 der ursprüngliche Geltungsbereich aufgeführt. Er war Teil des „Wiedervereinigungsgebotes“ im Grundgesetz.

Aber was ist jetzt mit Groß-Berlin?

Die Alliierten hatten 1949 bei der Genehmigung des Grundgesetzes Vorbehalte formuliert. Und zu diesen Vorbehalten gehörte eben, dass das Grundgesetz in Berlin nicht galt. Berlin, soweit es die Westsektoren betrag, unterlag nun mal nicht den Bestimmungen des Grundgesetzes. Dennoch wurde eine Rechtseinheit zwischen der BRD und  Westberlin von den Alliierten weitgehend gefördert. Aber die Geltung des Grundgesetzes unterlag im Westen Berlins erheblichen Beschränkungen. Daher wurden in Berlin auch keine Bundestagswahlen abgehalten. Dennoch durfte Berlin Abgeordnete in den Bundestag und in den Bundesrat entsenden, die an den Beratungen teilnehmen konnten, aber nicht an den Abstimmungen.  Und Bundesgesetze mussten in Berlin vom Abgeordnetenhaus als eigene Gesetze beschlossen und von den Alliierten genehmigt werden.
Artikel 144 Abs. 2 bezog sich also ausschließlich auf Berlin, genau genommen, auf die Westsektoren. In den anderen in Art. 23 genannten Ländern unterlag das Grundgesetz keinen Beschränkungen.

Seit dem 3.10.1990 gilt das Grundgesetz uneingeschränkt in ganz Deutschland, auch in Berlin, und zwar in ganz Berlin. Berlin ist ohne Wenn und Aber Teil der Bundesrepublik.

Art. 144 ist nur noch eine nostalgische Erinnerung an längst vergangene Zeiten. Abs. 2 hat sich 1990 erledigt, Abs. 1 bereits schon 1949, wie ich gesagt habe.

Conrebbi ist wohl der einzige Deutsche, der Deutschland noch im Kriegszustand sieht. Aber dieser Krieg tobt nur noch zwischen seinem Verstand und der Realität.

Wir können ruhig davon ausgehen, das Gegenteil von dem, was Conrebbi behauptet, ist wahr.

Conrebbi bedauert, dass er nur die neue Fassung des Grundgesetzes hat, nicht die alte. Nun, es gibt im Internet eine sehr gute Seite, wo er das Grundgesetz in der Urfassung sehen kann, mit allen Änderungen von 1949 bis jetzt.  Er kann dann sehen, wie sich die einzelnen Artikel im Laufe der Geschichte geändert haben.

Tatsache ist aber, Artikel 79 ist 1954 letztmalig geändert worden. Und Absatz 3 steht von Anfang an im Grundgesetz.

Aber wozu recherchieren? Man könnte ja etwas dabei entdecken, was seine eigene Meinung ad absurdum führt. Und was interessiert Conrebbi die Realität?

530 Antworten

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  1. ralf kroke said, on 13/04/2015 at 08:08

    Sehr geehrter Herr Reichlings,

    Für wie blöde halten Sie Ihre Leser ? Man kann sich drehen und wenden wie man will. Artikel 2 Abs. 1 des Deutschlandvertrages haben weiterhin Gültigkeit.

    http://principality-of-sealand.eu/pressecorner/s_e_pm20_BGH30.html

    Weiterhin besteht eine offensichtliche Überblendung des §23
    welcher den Geltungsbereich kennzeichnet. Das Grundgesetz wurde angeblich in freiem Willen vom Deutschen Volk gegeben. Ich kenne niemanden der abgestimmt hat. Das Deutsche Reich hat volle Souveränität erlangt, die Bundesrepublik Deutschland allerdings nicht. Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Wenn es eine Verfassung wäre, würden Änderungen nur durch Volksentscheid wirken. Es gab unzählige Änderungen, die nie durch Volksentscheid zur Abstimmung gestellt wurden. Das nur in Kurzform.

    Quellen für Sie :

    http://equapio.com/de/politik/ist-deutschland-ein-staat-oder-ist-die-brd-eine-gmbh/

    • JDavis said, on 13/04/2015 at 09:06

      Für wie blöde halten Sie Ihre Leser ?

      Ich kann nicht für Herrn Reichling sprechen, aber wenn ich Ergüsse wie die Ihrigen lese… nun ja… egal.

      Artikel 2 Abs. 1 des Deutschlandvertrages haben weiterhin Gültigkeit.

      Die Alliierten haben ihre „Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes“ aber mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag dahingehend ausgeübt, dass sie der Einheit zugestimmt und in Folge dessen auf ihre Vorbehaltsrechts verzichtet haben (Art. 7 Abs. 1 Satz 1).

      Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Wenn es eine Verfassung wäre, würden Änderungen nur durch Volksentscheid wirken.

      Es ist natürlich ein Problem, wenn man eigene Definitionen erfindet, die mit der Wissenschaft und dem allgemeinen Sprachgebrauch im Konflikt stehen. Es gibt zahllose Verfassungen auf dieser Erde, die ohne Volksentscheid geändert werden können, darunter alle Verfassungen der ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates.

      http://equapio.com/

      Lassen Sie mich einfach den Schlußsatz dieser Seite zitieren: „Das Königreich Deutschland, LichtlanD und das Projekt “Plan B” zeigen beeindruckende Ansätze wie Deutschland sich neu organisieren kann.“ Oh ja, das Königreich Deutschland beeindruckt gerade so richtig.

      • ralfkroke said, on 13/04/2015 at 11:14

        Also ist das Grundgesetz Ihrer Ansicht nach eine Verfassung, vom Volk an die Regierung in freier Entscheidung gegeben ?

      • reichling said, on 13/04/2015 at 11:16

        Ist die Weimarer Verfassung von 1919 eine Verfassung? Wenn ja, wann hat darüber eine Volksabstimmung stattgefunden. Und wann wurde über Änderungen der Verfassung vom Volk abgestimmt?

        Ist Ihnen der Begriff „kalte Verfassungsänderung“ bekannt? Das gab es nämlich auch in der Weimarer Republik.

  2. Alexander von Below said, on 13/04/2015 at 08:17

    Es ist immer wieder bedauerlich: Nicht nur, dass es in jeder gut sortierten Uni-Bibliothek eine Fassung des Grundgesetzes mit allen Änderungen gibt — wie oben geschrieben, es gibt sie auch im Internet. Überall und kostenlos verfügbar.
    Und das ist etwas, was mich wirklich sehr schockiert: Bestimmte Menschen, insb. die, die behaupten, auf der Suche nach „Der Wahrheit“ zu sein, verwenden keine 30 Sekunden auf eine Websuche, wenn das ihre These vielleicht ins Wanken bringen könnte. Auch die meisten Leute, die dieses Video oben sehen werden nicht weiter suchen. Die, die es tun kommen hoffentlich auf dieses Seite. Und wenn dann einige erkennen, dass des nur Unfug ist, dann hat sich Deine Arbeit gelohnt!

  3. Mus mus said, on 13/04/2015 at 09:04

    ach ralf. dein posting ist schon traurig. mir tun die wirren VTler immr so leid

    • ralfkroke said, on 13/04/2015 at 11:12

      Bitte Artikel 2 dieses Vertrages lesen. VT ? Wissen Sie eigentlich, dass Begriffe wie Rechts, Links, Verschwörungstheorie kreiert werden um den Menschen Schubladen zu liefern ? Armseelig wirklich. Aber hier der Link der Uni Saarland zb.
      http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901274.2.HTML

      • reichling said, on 13/04/2015 at 11:28

        Also Artikel 2 lesen. Hab ich getan. Und nun?

        Artikel 2
        Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

        Da steht nur drin, dass die alliierten Bestimmungen in deutsches Recht übergegangen sind, und dass sie sie deutsches Recht zu behandeln sind. Das heißt, die dafür zuständigen deutschen Stellen können die Bestimmungen ohne Rücksprache mit den Alliierten anwenden, ändern oder aufheben. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland auch die volle Souveränität über Berlin bekommen.
        Einen jurisitschen Test lesen und ihn auch vertehen können, sind zweierlei. Letzteres ist Ihnen nun mal nicht gegeben.

        Conrebbi ist da wesentlich kreativer. Er erfindet Stellen im Grundgesetz, die da gar nicht drin stehen. Mit anderen Worten. Er lügt einfach darauf los.

  4. ralfkroke said, on 13/04/2015 at 11:33

    Herr Reichling, mit dem Ausruf “ der Kaiser hat abgedankt“ begann das Dilemma. Wie Sie wissen, ist die Verfassung von 1919 im Fahrwasser des Vertrages von Versalles geschaffen wurden. Nein diese ist keine völkerrechtlich gültige. Das Thema ist sehr komplex. Es ist ratsam wirklich informiert zu sein bevor man zu diesem Thema eine Veröffenlichung macht. Ich habe Ihren Block abboniert und bin enttäuscht. Für die Kommentare können Sie nichts aber auf dieses Puplikum muss man nicht stolz sein, der Club der Naiven und unwissenden. Wenn ich hier lese das Grundgesetz ist eine Verfassung oder keine Kenntnis von den Übereinkommen zu bestimmten Fragen in Bezug auf Deutschland und Berlin vorhanden ist, unterzeichnet nach den 2+4 Verträgen frage ich mich woher der Hochmut so mancher Kommentatoren kommt. Aber hier ein ehemaliger Eu Parlamentarier hat sich zum Thema geäußert.

    • Bitte Nicht Thielemann!!! said, on 13/04/2015 at 12:21

      Mal im Ernst und im Detail:
      Wo finde ich denn völkerrechtlich geregelt, wie Verfassungen gestaltet sein müssen?

      Gegen irgendetwas muss die WRV Ihrer Meinung nach verstossen.
      Bei Ihnen gehts wohl um Volksabstimmungen – dann dürfte wohl für Sie die 68er DDR-Verfassung die gültige sein, denn das war die einzige deutsche Verfassung, über die das Volk abgestimmt hat.

      Also die hier:
      http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr68.htm

      Aber da gibts dann wieder das selbe Problem, denn auch diese DDR-Verfassung sieht keine Volksabstimmung bei Verfassungsänderungen vor.

      Art. 63. (2) Die Volkskammer faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Verfassungsändernde Gesetze sind beschlossen, wenn mindestens zwei Drittel der gewählten Abgeordneten zustimmen.

      Es gab also in der deutschen Geschichte noch nie eine Verfassung. Interessant.

      Aber wo ist das denn überhaupt völkerrechtlich geregelt?

      Irgendwann müssen doch die Staaten sich darauf geeinigt haben (schon der Gedanke Wilhelm, Alexander oder George hätte so etwas auch nur in Betracht gezogen…).

      Wann war das, wo finde ich das?
      Wenn ich mir so die Prozeduren ansehen, mit denen andere Staaten ihre Verfassungen ändern… Ich sehe da keinen, der sich an die völkerrechtlichen Vorgaben hält, von denen Sie ausgehen.

      Gibt es denn überhaupt einen Staat mit einer gültigen Verfassung?

  5. Bitte Nicht Thielemann!!! said, on 13/04/2015 at 11:59

    Artikel 146 hat mit Art. 79 nicht das geringste zu tun.

    Das ist nicht unumstritten.
    Die Frage dahinter ist: Kann man man über 146 die Ewigkeitsgarantie des 79 III umgehen?

    Es gibt zB. Stimmen, die meinen der Weg über 146 setze voraus, dass im GG vorher ein entsprechendes Verfahren zur Umsetzung eingeführt würde.
    Diese GG-Änderung unterläge dabei natürlich wieder 79 III.

    Einigkeit besteht wohl darin, dass der damalige Verfassungsgeber, unter dem Eindruck der gescheiterten WRV, ganz sicher nicht wollte, dass grundsätzliche Wertentscheidungen wie zB. der Föderalismus durch Massnahmen im Rahmen des GG (und dazu gehört 146 nunmal) ausser Kraft gesetzt werden können.

    In der Kommentarliteratur wird daher teilweise ausgeschlossen, dass man quasi ohne weiteres GG-gemässes Verfahren den 146 für eine Volkabstimmung nach einer Verfassungsinitiative des Volks zu Grunde legen kann, so wie das bei den paar 146-er-Predigern herumspukt!

    Nimmt man aber den 146 als Ausgangspunkt für eine neue Verfassung (natürlich sind da auch andere Wege denkbar) beinhaltet das nach überwiegender Meinung, dass die Vorgabe des 79 III auch für eine so zustande gekommene Verfassung gelten.

    Laut BVerfGE 89, 155/180 („Maastricht“) schliesst Art. 79 III sogar eine Legitimierung von Regeln, die den durch diese Vorschrift gewährleisteten Kern antasten, im Wege eines Volksentscheides aus.

    „Das Grundgesetz gewährt individuelle Rechte nur im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung, nicht jedoch für das Verfahren oder den Inhalt einer Verfassungsneugebung. Art. 79 Abs. 3 GG bindet die staatliche Entwicklung in Deutschland an den in ihm bezeichneten Kerngehalt der grundgesetzlichen Ordnung und sucht so die geltende Verfassung gegenüber einer auf eine neue Verfassung gerichteten Entwicklung zu festigen, ohne selbst die verfassungsgebende Gewalt normativ binden zu können. Er zieht demgemäß der verfassungsändernden Gewalt Grenzen und schließt damit förmlich aus, ein verfassungsänderndes Gesetz, das den veränderungsfesten Kern des Grundgesetzes antastet, im Wege eines Volksentscheides zu legitimieren. Auch Art. 146 GG begründet kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG).BVerfGE 89, 155 (180)“

    Das hat nicht nur rein theoretische Bedeutung (europ. Verfassung).

    Bei Conrebbi, aber auch anderen Wichtigtuern, finde ich immer wieder erstaunlich, dass sie die Texte, die selbst präsentieren, nicht einmal inhaltlich erfassen! Da muss man sich lange zurück erinnern, an Grundschulzeiten, wo es ein, zwei Kinder gab, die auf der einen Seite nicht in der Lage waren auch nur die Kerngedanken eines Textes zu erfassen. Nein, sie blieben auch dabei, dass ihre Deutung die richtige sei. Nicht die des Lehrers oder der anderen 28 Kinder.
    Da liess sich nichts machen.

    Bei so einem Conrebbi denke ich:
    Er hat gar keine Chance den tatsächlichen Inhalt der Vorschriften, die er so abhandelt, zu begreifen. Was er da versteht macht für ihn total Sinn. Er ist zu diesem Verständnis nur unter Anstrengungen gekommen. Mehr Drehzahl gibt der Motor nicht her, er operiert am Rande seiner Leistungsfähigkeit. Er ist weder in der Lage den Irrtum zu erkennen, noch ihn zu korrigieren.

    Vielleicht änhlich bei dem Kommentar weiter oben:
    „Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Wenn es eine Verfassung wäre, würden Änderungen nur durch Volksentscheid wirken.“

    Da sitzt man fassungslos, wenn man sowas liest. Wie kommt man nur
    a) auf so eine Idee
    b) nicht mal darauf diese Idee an der Realität zu prüfen (machen das wirklich die anderen Staaten so? Natürlich nicht! Rechercheaufwand, um das rauszufinden: wenige Minuten)
    c) vor allem nicht mal auf die Idee sich zu fragen, wo so etwas geregelt sein sollte?

    Gibt es denn ein Weltverfassungsgesetz, das den Staaten vorschreibt was sie in ihre Verfassungen schreiben, wie sie die ändern oder verabschieden?

    Da wird es dann richtig wirr, denn auf der einen Seite beklagen diese Leute eine mangelnde Souveränität. Auf der anderen Seite gehen sie von Vorschriften aus (wo soll sonst die Verletzung herkommen?), die mit dem herrschenden Souveränitätsverständnis komplett unvereinbar ist.
    Beklagen Eingriffe in die Souveränität – und gehen dabei von Eingriffen aus (hier: völkerrechtl. Vorschriften zur Verfassungsgestaltung), die überhaupt nicht existieren.

    Den Mangel an Souveräntität versuchen sie zu beweisen mit falschen Voraussetzunge, die, wenn sie stimmen würden, erst Recht einen Mangel an Souveränität begründen würden – denn er wäre nicht mal in der Frage der eigenen Verfassung noch souverän…

    Gefühlte 80% dieser GG-Kritik hat genau da ihren Ursprung.

    Man geht von irgendwelchen gültigen Voraussetzungen aus, die eine Verfassung zu erfüllen hätte.
    Volksabstimmungen, Geltungsbereich (aber bitte nicht in der Präambel), sogar der Name…
    Dabei fällt nicht auf, dass es solche Vorschriften nicht gibt.
    Dass eine Verfassung Ausdruck und Inanspruchnehmen der staatrlichen Souveränität ist, aber für einen souveränen Staat nicht mal notwendig ist.

    Das wundert mich seit Jahren –
    dass diesen Leute nicht auffällt, dass es überhaupt keine Regeln gibt, die Staaten vorschreiben wie sie ihre Verfassung zu gestalten haben bzw. ob sie überhaupt eine haben!
    Dabei wäre das die erste Frage die man stellt wenn man einen Verstoss behauptet:
    Wogegen wird denn verstossen?

    Ständig verstösst die Verfassung der BRD gegen irgendwas – das überhaupt nicht existiert!

    Ich würde mich gerne mal in Conrebbi oder ralf krorke reinversetzen, um zu verstehen wie man solche Sätze seelenruhig raushauen kann wie „Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Wenn es eine Verfassung wäre, würden Änderungen nur durch Volksentscheid wirken“.

    Wie man auf so eine Idee kommen kann – okay, das versteh ich.
    Aber wie man „vergessen“ kann den Inhalt dieser Idee zu prüfen.
    Sich zu fragen „Stimmt denn das, was ich da gerade so logisch finde?
    Kann ich das überprüfen?
    Oder reicht vielleicht sogar meine normale Bildung aus, um zu erkenne, das ich mich da irre – wenn ich so ein wenig mal nachdenke: wie machen das die Franzosen, die Italiener, die Briten, die Namibier, Peruaner usw.? Gibts da bei Verfassungsänderungen echt immer Volksabstimmungen?“

    Es gelingt mir nicht, mich da reinzuversetzen.
    Dieses sich völlige Konzentrieren auf die Richtigkeit der eigenen Gedanken – ganz ohne das auch nur mit der Realität abzugleichen.

    Nein, man ist da gar nicht interessiert – das ist auch faszinierend:
    Dass sie der Gegenstand, über den sie sich äussern, bei näherem Hinsehen überhaupt nicht interessiert.

    Da wird nichts gelesen, da vermeidet man sogar Information um lieber an dem eigenen Bild festzuhalten statt es zu verbessern, authentischer zu machen, zu lernen.

    Ganz, ganz seltsame Leute.
    Wo waren die nur vor dem Internet?

    • ralfkroke said, on 13/04/2015 at 15:32

      Aha jetzt sind wir völlig im Tal der Ahnungslosen. Der Begriff oder die Deffinition der Verfassung hat sich wie auch die Staatslehre entwickelt und hat dann durch allgemeine Anerkennung völkerrechtliche Akzeptanz gefunden. Die 3 Elemente der Staatstheorie kennt glaube ich jeder. Demnach gibt es im Fall der BRD ein Ergebnis welche diese Grund Voraussetzungen nicht erfüllt. Das ehemalige Deutsche Reich als Staatenbund hat die Voraussetzungen erfüllt.

      Zur Verfassung:

      Die Französische Verfassung von 1791 mit der ihr vorangestellten Erklärung der Erklärung der Menschen-
      und Bürgerrechte aus der Frühphase der Französischen Revolution wurde zum Modell
      des europäischen Konstitutionalismus. In einer einzigen Urkunde sind schriftlich niedergelegt:
      die Grundrechte und die Regeln der Staatsorganisation; legitimiert ist die Verfassung durch
      die Volkssouveränität. Eine Verfassungsänderung bleibt der konstituierten Staatsgewalt verwehrt und allein
      der revolutionären verfassunggebenden Gewalt des Volkes vorbehalten.

      Na geht ein Lichtlein auf ? Die Abstimmung des Volkes über die Annahme der Verfassung an die Staatsgewalt stellt den wichtigste Grundvoraussetzung für einen Staat dar, da mit ihr die Volkssouveränität und damit die Hoheitsrechte begründet werden.

      Das souveräne Volk in einem Staatsgebiet erschafft letztlich einen Staat durch die Verabschiedung einer Verfassung, welche die Ausübung der Staatsgewalt gegenüber den Staatsangehörigen regelt.

      Der kommissarische Rat wurde von den Besatzern einberufen und durfte bis zur Genehmigung durch die 3 Mächte 36 mal den Petersberg hochlatschen bis die Besatzer dem Grundgesetz zugestimmt haben.

      Nichts mit freier Entscheidung des Volkes !

      • Bitte Nicht Thielemann!!! said, on 13/04/2015 at 16:39

        „Sie“ nicht „wir“. Aber wenn Sie sich dann besser fühlen, bitte sehr…

        Abgesehn davon, dass ich an Ihrer Einlassung nicht erkennen kann, dass die Kerngedanken meines posts bei Ihnen angekommen sind… Nochmal, weils so schön ist:

        Sie schreiben

        „Die Abstimmung des Volkes über die Annahme der Verfassung an die Staatsgewalt stellt den wichtigste Grundvoraussetzung für einen Staat dar, da mit ihr die Volkssouveränität und damit die Hoheitsrechte begründet werden.“

        Das ist eine nette Idee, mit richtig kräftigen Worten.
        Klingt überzeugend, wenn man eine Kleinigkeit übersieht:

        Wo bitte finde ich die verbindlichen völkerrechtlichen Vorschriften dazu?

        Die französische Verfassungsgeschichte ist eben nur das: eine nationale Verfassungsgeschichte.
        Andere Staaten haben andere.
        Völkerrecht aber ist etwas ganz anderes.

        Wenn sich die BRD an diese imaginäre (nicht existierende) Pflicht zur Verabschiedung der Verfassung durch Volksabstimmung halten muss, dann doch auch alle anderen Staaten.

        Und jetzt kommts:
        Das tun die aber nicht…

        Es gibt keine Pflicht, keine Vorschrift wie Staaten Ihre Verfassungen verabschieden oder ändern.
        Gibts nicht.
        Keine da.
        Kann man machen wie man mag.

        Das Völkerrecht regelt diese Frage schlichtweg überhaupt nicht.
        Das gehört zu den domaine réservé .
        Ich würde sagen: das erfährt man in den ersten zwei, drei Stunden der Beschäftigung mit dem Völkerrecht…
        So ganz am Anfang.

        Daneben:
        Sie wissen natürlich als autodidaktischer Verfassungsspezialist, dass es etliche Staaten gibt, die ihre Verfassungen nie über einen Volksabstimmung legitimiert haben.
        Das dürfte Ihnen ja schnell aufgefallen sein beim Recherchieren.

        Sind das alles Staaten ohne Verfassung? Oder eventuell gar keine Staaten?
        Schauen wir uns doch mal um:

        Wann war denn die Volksabstimmung über die Verfassung der USA (Tipp: Es gab natürlich keine)?
        Oder wie haben die Briten über Ihre Verfassung abgestimmt (Tipp: Nie)?
        Schweden (schauen Sie lieber nicht nach, Sie werden nicht glauben was Sie da finden…)?
        Na, die liberalen Niederlande werden doch sicher das Volk über die Verfassung haben abstimmen lassen (da wär ich mir nicht so sicher))
        Aber ganz bestimmt die Belgier (leider:nein)!

        Nicht nur, dass Sie „übersehen“, dass es keine völkerrechtlichen Regeln über Inhalte oder Formen von Verfassungen gibt.
        Nicht nur, dass Sie selbst die Drei-Elemente-Lehre ins Spiel bringen, an der man erkennen kann, dass es nicht mal eine Pflicht für einen Staat gibt, überhaupt eine Verfassung zu haben.

        Nein, Sie haben noch nicht einmal wenigstens nachgesehen, ob diese Idee überhaupt wenigstens auch so praktiziert wird.

        Nicht, dass ich hier irgendwie mit Ihnen diskutieren möchte.
        Das ist sinnlos.
        In solchen öffentlichen Auseinandersetzung geht es eigentlich mir eher darum, unentschiedenen Mitlesern zu zeigen:

        Denkt mit, lest nach, glaubt nicht alles was Euch einfach so logisch und vernünftig rüber kommt.
        Prüft es nach, lest die Verfassungen anderer Staaten falls Euch die Völker-, Staats oder Verfassungsrechtsbücher zu trocken sind.
        Seht wie vielfältig die Völker der Welt sich da verwirklicht haben.

        Wenn Ihr das nur ein wenig gemacht habt, dann wisst Ihr, dass diese angeblichen Anforderungen, die unser Grundgesetz nicht erfüllt, schlichtweg nicht existieren.

    • ralfkroke said, on 13/04/2015 at 18:43

      Gut für Sie aus Wikipedia „Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen, diese finden sich häufig in einer Präambel wieder.“ Den Rest sollten Sie sich selbst erarbeiten. Kurzum das Volk entscheidet und gibt auf verschiedenwn Wegen der Regierung eine „Hausordnung“ In der BRD waren es die Besatzer. Es besteht keine Volkssouveränität, damit keine Hoheitsrechte der Regierung. Ein Staat ist es dann sowieso nicht.

    • JDavis said, on 13/04/2015 at 19:14

      Stimmt denn das, was ich da gerade so logisch finde?
      Kann ich das überprüfen?

      Das ist einfach das Grundprinzip der Reichsdeppen. Es gibt keinerlei wissenschaftliche Herangehensweise. Man sucht sich das raus, was einem gefällt, ignoriert den Rest und hält sich dann für ganz besonders kritisch. Der Versuch, sich selbst zu falsifizieren, der eigentlich Grundlage jeder Theorie sein sollte, wird nicht unternommen, weil man auf so eine Idee überhaupt nicht kommt. Aber wozu auch, für die eigenen Gefilde reicht das.

  6. ralfkroke said, on 13/04/2015 at 12:04

    http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-Besatzungsrecht.html
    hier der versprochen Link.

    Herr Reichling Sie müssen den Artikel aufmerksam lesen, der hat es in sich. Es steht wie auch im Überleitungsvertrag 1957 Artikel 2 , dass: „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft“
    Davor haben die Shaef Gesetze Rechtskraft entfaltet. Auch ich hätte den juristischen Sinn nicht auf den ersten Blick erfasst. Allerdings habe ich nicht wie Sie einen Block zum Thema veröffentlicht, der und das muss ich leider sagen peinlich ist für jeden der mit der Thematik vertraut ist. Gerne können wir uns per Mail austauschen, dass muss nicht hier im Forum passieren. Mich interessiert das Thema seit vielen Jahren. Meine Mail Adresse haben sie ja in meinen Anmeldedaten.

    • Bitte Nicht Thielemann!!! said, on 13/04/2015 at 12:44

      Die beste Stelle aus dem link, mMn:

      „Berlin bis heute unter Sonderstatus

      Doch das ist immer noch nicht alles: Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: »Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin«.

      Dieser Vertrag vom 25.9.1990 ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff.

      Parallel zur obigen Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden.
      Daß es sich hierbei um einen Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2, hier nur mit dem Einschub »in Bezug auf Berlin«.Der Abschluß zweier gleichgelagerter Verträge – einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und andererseits für Berlin – kann nicht anders interpretiert werden, als daß von alliierter Seite der Sonderstatus von Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und festgeschrieben worden ist.“

      Das ist echt Klasse!
      Der hat also den Sinn dieses Berlin-Abkommens total missverstanden!

      Noch dazu besonders schön die offenkundige Abweichung von der Wirklichkeit.
      Man frage mal alte West-Berliner nach der Vier-Mächte-Zeit.
      Da gab es dermassen exotische Geschichten wg. Zuständigkeiten usw.,
      das konnte man sich damals auch in Westdeutschland kaum so richtig vorstellen.
      Sehr skurril war das damals.
      Nichts davon übrig. In ehem. Einrichtungen der Alliierten sitzt heute teilweise – die Bundeswehr.
      Die zu alten Zeiten nicht mal den Bundeskanzler in seiner Regierungsmaschine nach Berlin fliegen durfte.

      Das ist so ein Fall:
      Wers rafft, dem muss mans nicht erklären.
      Wers nicht rafft, dem kann mans nicht erklären.

    • Patrick Lassan said, on 13/04/2015 at 12:57

      “ Nein diese ist keine völkerrechtlich gültige“

      Das Völkerrecht interssiert sich nicht für Verfassungen, daher gibt es so etwas wie eine ‚völkerrechtlich gültige‘ Verfassung auch nicht. Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen Staaten. Eine Verfassung ist eine innerstaatliche Angelegenheit.

      „sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft”

      Was ’nach deutschem Recht‘ bedeutet, hat Reichling doch schon erklärt. Vielleicht sollten Sie mal versuchen, es zu verstehen.

      „Auch ich hätte den juristischen Sinn nicht auf den ersten Blick erfasst.“

      Und so wie es aussieht, auf den zweiten oder dritten Blick auch nicht.

      @ Reichling: Kleine Korrektur zum o.a. Artikel: Artikel 79 GG schützt nur Artikel 1 und Artikel 20, aber nicht die Artikel 2 bis 19.

      • ralfkroke said, on 13/04/2015 at 14:13

        Genau und seit der Weimarer Republik ist Deutschland kein Staat mehr. Auch die Weimarer Republik ist völkerrechtlich kein Staat, das der Ausruf der Republik von Scheidemann nicht durch den Souverän gedeckt war. Das hier der Artikel 2 des Überleitungsvertrages nicht verstanden wird obwohl er schwarz auf weiß zu lesen ist kann ich nicht ändern. Fakt ist die BRD ist kein Staat und demzufolge kann sie auch nicht souverän sein.
        Das deutsche reich hatte über 40 Kriegsgegner allein im 2 Weltkrieg. Wo sind die Friedensverträge ? Leute informiert Euch bevor Ihr ein Video auseinander nehmt. Was hier gepostet wird ist wirklich lächerlich.
        Schaut diesen Vortrag an zur Geschichte Deutschlands bis heute, also von Minute 0- 30. Da wird auch der 2+4 Vertrag Thema. Ihr werdet Euch sehr wundern und den Vortrag evl. zu ende schauen und versuchen die Kommentare zu löschen. Versprochen !

        http://nuoviso.tv/wie-die-brd-versucht-uns-staatenlos-zu-machen-reiner-oberueber/

    • Patrick Lassan said, on 13/04/2015 at 13:01

      Der Link führt zu den Ergüssen von Herrn Thietz. Dessen wirre Vorstellungen sind bekannt.

      • Wann wählen wir den Reichskanzler? said, on 24/04/2015 at 10:53

        Er kam, sich geistig zu duellieren – leider kam er unbewaffnet.
        Ein Euro ins Phrasen-Schwein. Ich weiß, dass dieser Blog einen aufklärerischen Sinn verfolgt und ich bewundere die Geduld, die hier aufgebracht wird, um so Leuten wie „ralfkroke“ wieder Sinn zu geben. Leider leider liebe Leute verhält es sich damit, wie ein nicht ganz politisch korrekter Satz:

        Arguing on the internet is like special olympics even if you win, you are still retarded.

        Ich wage zu behaupten, dass die Gesamtheit der Reichs-Idioten sich dergestalt hat indoktrinieren lassen, dass sie komplett belehrungsresistent geworden sind. Egal mit wie vielen guten Argumenten man Ihnen kommt, sie drehen sich argumentativ im Kreis. Und an dieser Stelle darf man dem Gegenüber dann auch getrost Dummheit attestieren. Jedenfalls sollte man sich im Zuge unseres eh kurzen Daseins auf diesem Planeten nicht darauf einlassen, weitere kostbare Lebenszeit darauf zu verschwenden.

        State your point once and do it clearly. Kulanz wäre ein zweites Mal. Kommt danach nichts, was argumentativ ausgehoben oder vielleicht sinnvoll übernommen werden muss, sollte man keine weiteren Aufklärungsversuche mehr unternehmen.

      • reichling said, on 24/04/2015 at 11:17

        Mir wird ja angezeigt, von welchen anderen Seiten auf meinen Blog zugegriffen wird. Und so stieß ich auf ein mir vorher nicht bekanntes Forum, in dem jemand schrieb, dass ein Reichsbürger nach dem Lesen meines Blogs seinen Reichsausweis in den brennenden Ofen geworfen hat.

        So ganz unnötig scheint das also nicht zu sein, was ich hier mache.

  7. ralfkroke said, on 13/04/2015 at 13:39

    Es schein wirklich schwierig zu sein. Artikel 2 hat Bestand und ist gültig, darüber sind wir uns ja einig. jetzt geht es nur darum was unter „Alle Rechte und Verpflichtungen“ der alliierten Behörden gemeint ist. Dieser Artikel steht exakt so im Überleitungsvertrag von 1955. Auch nach dem 2+4 Vertrag von 1990 hat dieser Artikel Bestand. D.h. vor dem Überleitungsvertrag 1955 war die BRD nicht souverän, darüber gibt es sicherlich Übereinstimung.
    Was passierte dann ? Nichts weiter als das die Besatzungsvorbehalte weiter bestehen. Wer lesen und verstehen kann ist klar im Vorteil. Lustig, dass Ihr mir erklärt ich verstehe diesen Artikel nicht. Es steht drin, dass alle Rechte und Verpflichtungen der Alliierten die in Berlin oder über Berlin erlassen wurden weiterhin bestand haben und nicht durch andere „künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen “ diskriminiert werden. Wenn die BRD seit 1955 voll souverän wäre warum sitzen die Besatzer bei den 2+4 Verträgen am Tisch? Die „Ergüsse“ von Peter Titz sind bekannt, dann frag ich mich was inhaltlich nicht zutreffend ist. Lesen Sie das auch? Vielleicht hilft dieser Vortrag.

    Ansonsten noch alles Gute für alle hier

    • Patrick Lassan said, on 13/04/2015 at 14:06

      „Lustig, dass Ihr mir erklärt ich verstehe diesen Artikel nicht“

      Was ja auch offensichtlich der Fall ist. Wie schon einmal erwähnt, sollten Sie vielleicht mal versuchen zu verstehen, was Reichling geschrieben hat. Zitat: „Da steht nur drin, dass die alliierten Bestimmungen in deutsches Recht übergegangen sind, und dass sie wie deutsches Recht zu behandeln sind. Das heißt, die dafür zuständigen deutschen Stellen können die Bestimmungen ohne Rücksprache mit den Alliierten anwenden, ändern oder aufheben.“

      „Die “Ergüsse” von Peter Titz sind bekannt, dann frag ich mich was inhaltlich nicht zutreffend ist. “

      Einfach gesagt: Sämtliche Schlussfolgerungen.

      • ralfkroke said, on 13/04/2015 at 14:47

        Das heißt, die dafür zuständigen deutschen Stellen können die Bestimmungen ohne Rücksprache mit den Alliierten anwenden, ändern oder aufheben.” eben nicht ! einfach lesen „Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ —- „ohne Diskriminieren“ steht da. Aber es gibt unzählige juristische Einschätzungen die das bestätigen. „Reichlings Holzweg“ haha, Schaut 30 Minuten des Video das sollte es wert sein.

      • reichling said, on 13/04/2015 at 15:22

        Na und? Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen densehbel künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen. Können nach deutschem Recht begründete Rechte und Verpflichtungen, können deutsche Gesetze, geändert oder aufgehoben werden? Ich denke ja. Und das selbe gilt für die Bestimmungen der Alliierten vor 1955, bzw. vor 1990 in Berlin.

        Wer ein Brett vor dem Kopf hat, sollte anderen nicht vorwerfen, auf dem Holzweg zu sein.

  8. ralfkroke said, on 13/04/2015 at 14:38

    Genau „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind“ bleiben nach deutschen recht in kraft und werden und wurden auch durch künftige Verwaltungsmaßnahmen der BRD nicht außer Kraft gesetzt oder diskriminiert. Also letztlich die SHEAF Gesetze. Man man so schwer ist es doch wirklich nicht 6 Zeilen zu begreifen aber dummes Zeug in die Taste hauen scheint hier Standard zu sein. Leute einfach mal den Artikel lesen da steht es doch !

    Es kann nur um die SHAEF Gesetze gehen die nach wie vor Gültig sind da der Deutschlandvertrag oder Überleitungvertrag 10 Jahre nach der Kapitulation der Wehrmacht also in den 50gern geschlossen wurde.

    Die 4 Mächte saßen bei den 2+4 Verträgen immer noch am Tisch. Warum wenn der Artikel 2 doch die volle Souveränität bescheinigt ? Man man man !

    Artikel 2
    Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

    • reichling said, on 13/04/2015 at 15:25

      1990 saßen die Alliierten am Verhandlungstisch, weil sie 1955 noch Vorbehalte behielten in Bezug auf Berlin und in Fragen der Wiedervereinigung. Sonst hätte man die Alliierten nicht gebraucht.
      SHAEF wurde am 14. Juli 1945 aufgelöst. Damit sind auch die Gesetze entfallen, soweit sie nicht als Gesetze der Militärregierung weitergeführt worden sind. Sie sind dann Besatzungsrecht geworden. Und dieses Besatzungsrecht ist inwischen durch den Bundestag aufgehoben. Er hatte nämlich das Recht, darüber zu entscheiden.

      • ralfkroke said, on 13/04/2015 at 19:54

        was der Bundestag darf oder nicht steht zb. In der Bereinigungsgesetzen von 2007. Aber ich denke ich sollte Euch jrtzt mal allein lassen. Zum Thema Reichsdeppen sage ich nur, dasd es die Leute sind, die mit dem Reichsadler auf dem Reisepass und einem der vielen Bundesadler drinnen rumlaufen und nicht die Gründe kennen. Reichsdeppen sind die denen man vetkaufen konnte der 2+4 vertrag war ein Friedensvertrag und Deutschland ist die BRD obwohl es eine Staatsangehörigkeit Bundesreoublik Deutschland nicht gibt usw.

      • reichling said, on 13/04/2015 at 22:23

        Die Bundesbereinigungsgesetze wurden vom Bundestag beschlossen. Mit diesen Gesetzen sind alte Gesetze, die nicht mehr gebraucht werden und die keine Rechsfolgen mehr nach sich ziehen, aufgehoben worden
        Ansonsten kann ihc nur sagen, Sie gleichen Conrebbi. Sie schreiben nur über Sachen, von denen Sie keine Ahnung haben. Und das, was Sie sich in Ihrer Phantasie einbilden, hat mit der Rechtslage nicht das geringste zu tun. Was die Staatsangehörigkeit angeht, wir haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Aber das verstehen Sie eh nicht.

        Und nur Reichsdeppen wie Sie behaupten, Deutschland wäre mehr als die BRD und der 2+4-Vertrag würde uns als Friedensvertrag verkauft. Er ist der Vertrag über die endgültige Regelung in Bezug auf Deutschland. Den Frieden hatten wir schon früher. Mit Frankreich haben wir 1963 einen Freundschaftsvertrag abgeschlossen. Sollen wir im Ernst mit Freunden Frieden schließen? Sie, Herr Kroke, erfüllen alle Kriterien, die an einen Reichsdepp zu stellen sind.

      • reichling said, on 14/04/2015 at 08:35

        Ich will an dieser Stelle mal eines klar Stellen. In meinem Beitrag geht es um ein Video von Conrebbi.

        Conrebbi nimmt darin u. a. Bezug auf Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes.

        Er behauptet, Artikel 79 sei nach 1990 geändert worden. Und er verweist dabei auf Abs. 1 Satz 2, der angeblich beweise, dass Deutschland noch immer unter Besatzung stehe.
        Dieser Satz ist jedoch nicht nach 1990 eingefügt worden, sondern im März 1954!, also zu einer Zeit, in der Deutschland wirklich noch besetzt war. Das Besatzungsstatut ist aber schon bald danach aufgehoben worden.

        Auch führt er Absatz 3 des Art. 79 an, der ebenfalls nach 1990 dazugekommen sein sollte. Er behauptet, dass nach diesem Absatz eine Grenzänderung unmöglich sei. Aus dem eingeblendeten Text konnte man aber etwas anderes entnehmen. Es ging nicht um eventuelle Grenzänderungen zum Ausland, sondern um die Gliederung des Bundesgebiete in Länder und die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung, sowie um ein Verbot von Änderungen der Art. 1 und 20 festgelegten Grundsätze. Und dieser Absatz ist seit 1949, also von Anfang an, unverändert im Grundgesetz enthalten.

        Die von Conrebbi behauptete Änderung des Art. 79 nach 1990 hat es schlicht und einfach nicht gegeben.

        Durch einfache Recherche hätte Conrebbi dies leicht herausfinden können. Aber dann hätte er etwas entdecken können, das seiner Ansicht nicht entspricht. Also unterlässt er die Nachprüfung. Oder, was auch nicht unwahrscheinlich ist, er hat bewusst gelogen.

        Auf die von ihm auch besprochenen Artikel 23 und 144 will ich gar nicht erst eingehen. Anhand von Art. 79 hat er gezeigt, dass er keine Ahnung hat, was im Grundgesetz wirklich drin steht, oder dass es ihm egal ist. Diese Ahnungslosigkeit liegt auch bei den übrigen von ihm genannten Artikeln vor.

        Wer ihm dennoch Glauben schenkt, der ist auch bereit, Stefan Lanka zu glauben, dass es keine Viren gibt, obwohl ihm ein junger Arzt aus meiner Kreisstadt ihm das Gegenteil nachweisen konnte.

    • Bitte Nicht Thielemann!!! said, on 13/04/2015 at 16:54

      „Es kann nur um die SHAEF Gesetze gehen die nach wie vor Gültig sind „

      Gelesen haben Sie die schon?

      ZB. Gesetz Nr.76, Artikel 2

      „Private Nachrichtenverkehrsanlagen

      5. Alle Funk-Sendegerate, Brieftauben und private Anlagen ffir Nachrichtenverkehr
      sind gegen Empfangsbescheinigung abzuliefern, und zwar gemafi der von der Militar-
      regierung in jedem Ort erlassenen Bekanntmachungen.

      6. Wer drahtlose oder Radio-Empfangsapparate, Teile, Zubehor oder Material, das
      zum drahtlosen Empfang dient, und Fernsprech- oder Tele,grafendraht, oder Anlagen
      fur den Bau, die Instandhaltung oder Instandsetzung von Radio-, Funk-, Fernsprech- oder
      Telegrafengeraten, oder irgendwelches elektrisch-medizinisches Gerat oder Diathermie-
      Gerat besitzt, hat dasselbe zu der von der Militarregierung fur jeden Ort bestimmten
      Zeit und bei den von ihr angegebenen Stellen anzumelden.

      Haben Sie denn Ihr WLAN brav bei Ihrer Besatzungsmacht angemeldet?
      Oder Ihr Handy?

      Das ist nur eines der krasseren Beispiele – aber wie um alles in der Welt kommt man nicht schon beim Nachlesen dieser Vorschriften auf den Gedanken:
      „Hm… Das gilt ganz offensichtlich nicht mehr.“

      Oder nehmen die Briten regelmässig den Brieftaubenzüchtern im Revier ihre Tiere weg?
      Reissen die den Truckern und Hobbyseglern die CB-Funkgeräte aus den Konsolen?

      Wird wohl so sein. Gesetz ist Gesetz.
      Warum man da nie was drüber liest?
      Logisch – Lügenpresse…

  9. ralfkroke said, on 14/04/2015 at 11:05

    Herr Reichling, Sie schreiben mir bezüglich der Bereinigungsgesetze von 2007: reichling said, on 13/04/2015 at 22:23
    Die Bundesbereinigungsgesetze wurden vom Bundestag beschlossen. Mit diesen Gesetzen sind alte Gesetze, die nicht mehr gebraucht werden und die keine Rechsfolgen mehr nach sich ziehen, aufgehoben worden
    Ansonsten kann ihc nur sagen, Sie gleichen Conrebbi. Sie schreiben nur über Sachen, von denen Sie keine Ahnung haben.

    Richtig ist, dass die Bereinigungsgesetze weder im Bundestag noch im Bundesrat diskutiert oder darüber abgestimmt sprich diese dort NICHT wie Sie behaupten dort „beschlossen“ wurden. Geben Sie bei Google im Suchfeld doch einfach „bereinigungsgesetze 2007 abstimmung im bundestag“ ein. Sie erhalten dann unter anderem das hier:

    https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=bereinigungsgesetze+2007+abstimmung+im+bundestag

    Auszug einer wahlweise aufgerufenen Seite:

    1. die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 08.06.2006, Aktenzeichen: EGMR 75529/01 festgestellt.

    4. dieses zweite „Bereinigungsgesetz“ ohne Abstimmung durch das Parlament (Bundestag) der BRD Gesetzeskraft erlangt hat und damit offenkundig geworden ist, dass die oberste Gewalt beim Erlass von Gesetzen in der BRD nicht beim Parlament liegt, sondern bei den Besatzungsmächten!

    5. das Parlament (Bundestag) der BRD nicht berechtigt ist, Besatzungsrecht aufzuheben oder einzuführen bzw. aufleben zu lassen, wie in Art. 4 (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) des zweiten Bereinigungsgesetzes, geschehen.

    Können Sie lesen ? Dann machen Sie es doch einfach einmal bevor Sie eine Seite betreiben .

    Sie schreiben zu Artikel 2 Abs 1 des „Deutschlandvertrages 1955:

    reichling said, on 13/04/2015 at 11:28

    Da steht nur drin, dass die alliierten Bestimmungen in deutsches Recht übergegangen sind, und dass sie sie deutsches Recht zu behandeln sind. Das heißt, die dafür zuständigen deutschen Stellen können die Bestimmungen ohne Rücksprache mit den Alliierten anwenden, ändern oder aufheben. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland auch die volle Souveränität über Berlin bekommen.

    Die BRD kann Bestimmungen der Alliierten ohne Rücksprache anwenden, ändern oder aufheben ?

    Herr Reichlings und Sie bezeichnen mich als Reichsdepp ? Wie bezeichnen Sie sich denn dann ?

    Sie sind ja wirklich die Lächerlichkeit in Person. Vor allem unterstellen Sie, dass Sie Ahnung und Durchblick haben. Es tut mir leid aber davon sind Sie weit entfernt. Der Begriff Reichsdepp bekommt für mich nun eine ganz andere Bedeutung.

    Alles Gute und schauen Sie sich meine Quellen Videos oder texte einmal genauer an und versuchen Sie den Inhalt zu erfassen. Vor allem informieren Sie sich.

    Es war sehr interessant was man sich so voller Überzeugung aus den Fingern saugen kann.

    Kleiner Tipp am Rande: reduzieren Sie Ihren Fernseh Konsum. man wird wie man sieht nicht schlauer.

    • reichling said, on 14/04/2015 at 11:58

      Zunächst mal zum 2. Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht

      2. Bereinigungsgesetz

      Das Gesetz wurde also im Bundestag beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Davon kann sich jeder überzeugen, der nur will.
      Es mag sein, dass im Bundestag keine eingehende Beratung über dieses Gesetz statt gefunden hat. Der Entwurf wurde vom Justizministerium erarbeitet und im zuständigen Ausschuss des Bundestages beraten. Dann ging es in den Bundestag zur Abstimmung.

      Weshalb sollten die Bundestagsabgeordneten über ein Gesetz diskutieren, mit dem unnötige, überholte Gesetze aufgehoben werden? Sie haben sich bei ihrer Abstimmung an die Empfehlung des Ausschusses gehalten, anstatt ihre Zeit mit unnötigem Gerede zu verplempern.

      Es ist aber eine offenkundige Tatsache, dass Sie auf Websites verweisen, die von Reichsspinnern und Reichsvollidioten erstellt wurden und auf denen nur gelogen wird.

      Sie sollten nicht so oft am Computer sitzen und auf jede Dreckseite hereinfallen.

      • Patrick Lassan said, on 14/04/2015 at 12:20

        „die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 08.06.2006, Aktenzeichen: EGMR 75529/01 festgestellt.“

        Nein, hat er nicht. Das ist mal wieder das berühmte Sürmeli-Urteil, und das besagt etwas völlig anderes. Wenn man mal die üblichen Websites vermeidet, die Sie anscheinend frequentieren, dann findet man in folgendem Link die Meinung eines Juristen dazu:

        http://www.frag-einen-anwalt.de/Rechtsgrundlage-der-BRD—f241164.html

        Zitat: „Jedenfalls ist festzustellen, dass Sie Aussagen des EGMR aus dem Zusammenhang reißen und damit eine Aussage untermauern wollen, die der EGMR (EGMR 75529/01 vom 08.06.2006) so nicht getroffen hat.

        Hierbei ging es nicht um den Bestand der BRD als solches, sondern lediglich um die Tatsache, dass Gerichtsverfahren mitunter in der BRD eine überlange Verfahrensdauer haben. Da die BRD de facto und de jure ein Rechtsstaat ist, ist eine Rechtsgrundlage geschaffen worden, die dem Bürger bei entsprechenden überlangen Verfahren einen Schadensersatzanspruch zugesteht.“

    • reichling said, on 14/04/2015 at 12:22

      Jetzt zum nächsten Fall. Ich kann lesen. Sie auch?

      Auszug einer wahlweise aufgerufenen Seite:

      1. die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 08.06.2006, Aktenzeichen: EGMR 75529/01 festgestellt.

      Kennen Sie das Urteil? Das, was auf verschiedenen Seiten behauptet wird, steht dort gar nicht drin. Der Kläger, ein türkischstämmiger Händler aus Stade, hatte wegen einer Verletzung durch Unfall eine Klage am Laufen, über die nach 16 Jahren noch nicht entschieden war.

      Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, den er zuletzt angegangen ist, hat festgestellt, dass eine Prozeßdauer von 16 Jahren trotz querulatorischen Verhaltens des Klägers zu lange und ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ist. Es wurde aber auch anerkannt, dass die Bundesrepublik dabei ist, die Verfahren vor Gericht so zu beschleunigen, dass es zu solch langer Prozessdauer nicht mehr kommen kann.

      Im übrigen wurde schon so gut wie jeder Staat in Europa vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen irgend einer Sache verurteilt. Dann müsste also kein Staat in Europa ein Rechtsstaat sein. Oder?

      4. dieses zweite „Bereinigungsgesetz“ ohne Abstimmung durch das Parlament (Bundestag) der BRD Gesetzeskraft erlangt hat und damit offenkundig geworden ist, dass die oberste Gewalt beim Erlass von Gesetzen in der BRD nicht beim Parlament liegt, sondern bei den Besatzungsmächten!

      Darüber habe ich im vorigen Beitrag etwas geschrieben. Sie sind offenkundig Lügen aufgesessen. Und an diesen Lügen halten Sie nach wie vor fest.

      5. das Parlament (Bundestag) der BRD nicht berechtigt ist, Besatzungsrecht aufzuheben oder einzuführen bzw. aufleben zu lassen, wie in Art. 4 (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) des zweiten Bereinigungsgesetzes, geschehen.

      Besatzungsrecht wird der Bundestag wohl kaum einführen, aber aufheben kann er es schon seit 1955. Dazu ist er durch den Überleitungsvertrag ermächtigt. Und er hat es auch schon in der Vergangenheit getan, in dem er Gesetze beschlossen hatte, durch die Besatzungsrecht überlagert worden ist. Es gelten dann die vom Bundestag erlassenen Gesetze. Die Alliierten können selbst am Besatzungsrecht nichts mehr ändern. Sie haben es in die Verantwortung Deutschlands übergeben.

      Sie können sich gerne bei der US-Botschaft erkundigen, ob der Bundestag dieses Recht hat oder nicht. Sie dürfen sich aber nicht wundern, wenn Ihre Anfrage dann an den deutschen Verfassungsschutz weitergeleitet wird. Vielleicht bekommen Sie aber auch zur Antwort, Ihre Anfrage sei der größte Blödsinn, den sie je gelesen haben.

      Können Sie lesen ? Dann machen Sie es doch einfach einmal bevor Sie eine Seite betreiben .

      Was bringt es, lesen zu können, wenn man nicht versteht, was man gelesen hat und sich sein Wissen ausschließlich von Lügenseiten holt?
      Haben sie auch den Abschluss der Youtube-University gemacht?

      Das Problem heute ist unter anderem, dass das Internet so einfach geworden ist, dass jeder Schwachkopf seinen Mist darin verbreiten darf. Und es gibt immer noch einige Schwachköpfe, die ihm glauben.

      Wollen Sie wissen, wie so ein Schwachkopf aussieht? Schauen Sie einfach in den Spiegel. Ein Spiegel ist ein wunderbarer Reichsdeppenrelektor.

      Es tut mir leid, es Ihnen sagen zu müssen. Ihre Quellen sind nichts als übel stinkende Jauchegruben.

  10. Schlafschaf(TM) said, on 14/04/2015 at 12:39

    Wenn man bei Google nach Ralf Kroke sucht, findet man unter anderem dieses Yotube-Konto: https://www.youtube.com/user/ralfkroke. Ich befürchte bei Herrn Kroke ist Hopfen und Malz verloren.

  11. ralfkroke said, on 14/04/2015 at 13:27

    Was labern Sie?
    reichling said, on 13/04/2015 at 22:23
    Die Bundesbereinigungsgesetze wurden vom Bundestag beschlossen.

    Nein wurde ohne Beratung veröffentlicht.
    Noch einmal ganz kurz und bündig für Sie. Die Volkssouveränität ist Grundlage von Hoheitsrechten der Staatsgewalt.
    Am Grundgesetz war das deutsche Volk nicht beteiligt. Artikel 2 Abs. 1 hat Bestand und demzufolge gibt es auch keine Ämter mehr. Fragen Sie doch mal nach einem Amtsausweis. Das alles hat damit zu tun, dass die BRD lediglich in die Rechte des vereinten Wirtschaftsgebietes eingetreten ist. Ein Staat nach Jellinek ? Glauben >Sie dran ich beneide Sie darum.

    • Patrick Lassan said, on 14/04/2015 at 14:14

      „Am Grundgesetz war das deutsche Volk nicht beteiligt“.

      Machen Sie sich doch bitte mal die Mühe und informieren Sie sich über die Zusammensetzung des Parlamentarischen Rats.

      „Artikel 2 Abs. 1 hat Bestand und demzufolge gibt es auch keine Ämter mehr.“

      Auf welchen Artikel welches Gesetzes soll sich das beziehen?

      „Fragen Sie doch mal nach einem Amtsausweis“.

      Der Unfug hat gerade noch gefehlt. Einen ‚Amtsausweis‘ hat es in Deutschland noch nie gegeben, Beamter wird man durch Ernennung und nicht durch einen Ausweis.

      “ Das alles hat damit zu tun, dass die BRD lediglich in die Rechte des vereinten Wirtschaftsgebietes eingetreten ist.“

      Mit diesem Satz beweisen Sie nur, dass Sie nicht einmal fähig sind, den Sinn des recht einfach formulierten Artikel 133 GG zu begreifen. Was das Vereinigte Wirtschaftgebiet war und was Rechtsnachfolge bedeutet, ist Ihnen wahrscheinlich auch ein Rätsel-

      • ralfkroke said, on 14/04/2015 at 14:41

        Der Parlamentarische Rat wurde von den Alliirten zusammengestellt und beauftagt ein Grundgesetz für die Bundesrepublik zu schaffen und einzig die Alliirten haben dieses genehmigt. Ich bin raus machts gut !

      • reichling said, on 14/04/2015 at 15:28

        Was man so alles findet, wenn man nach Ralf Kroke googlet.

        Klicke, um auf StellungnahmeKroke2_2014085.pdf zuzugreifen

  12. ralfkroke said, on 14/04/2015 at 13:57

    Warum habt Ihr Euch das Geld nicht geholt ?

    http://www.ingo-qon.de/100-000-belohnung.html

    • Patrick Lassan said, on 14/04/2015 at 18:18

      „Der Parlamentarische Rat wurde von den Alliirten zusammengestellt und beauftagt ein Grundgesetz für die Bundesrepublik zu schaffen und einzig die Alliirten haben dieses genehmigt.“

      @ RalfKroke: Wikipedia hat bekanntlich bei Leuten Ihres Schlags einen schlechten Ruf – wahrscheinlich aus dem Grund, weil man dort nicht die Lügen findet, die auf den von ihnen bevorzugten Websites verbreitet werden.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat

  13. ralfkroke said, on 14/04/2015 at 20:06

    Ja und ? „auf Anweisung der drei Westmächte“

    Der Parlamentarische Rat war ein von den elf Ministerpräsidenten der deutschen Länder der drei westlichen Besatzungszonen auf Anweisung der drei Westmächte Frankreich, Großbritannien und Vereinigte Staaten von Amerika eingesetztes politisches Organ, um den politischen Neuanfang für Westdeutschland einzuleiten.

    • JDavis said, on 14/04/2015 at 21:32

      Wie genau soll man denn Ihrer Ansicht nach einen aufgrund einer verheerenden militärischen Niederlage ohne alle öffentlichen Institutionen darniederliegenden Staat neu organisieren als durch diejenigen, die nun faktisch die Macht im Land haben? Man kann den Westalliierten sehr dankbar sein, daß sie diesen Weg gewählt haben und und bereits gut ein Jahr nach Kriegsende Landtagswahlen abhalten ließen, die zu demokratisch legitimierten Regierungen und schließlich zum Parlamentarischen Rat und zur demokratischen Bundesverfassung namens Grundgesetz führten. Sie hätten auch einfach Militärgouverneure einsetzen können.

    • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 00:05

      Der Parlamentarische Rat wurde einberufen nachdem die Westalliierten den Ministerpräsidenten der Länder die „Londoner Empfehlungen“ überreicht hatten (gut, wie so oft waren die Empfehlungen eher Anweisungen aber die Ministerpräsidenten hätten ablehnen können). Die Mitglieder des parlamentarischen Rates wurden nur von den Ministerpräsidenten bestimmt.
      Er wurde also von den, frei gewählten, Ministerpräsidenten eingesetzt und war auch nicht Weisungsgebunden. Die Alliierten mussten zustimmten und mehr nicht.

      Was mich mal interessieren würden welche Artikel des Grundgesetzes so schlimm sind das man unbedingt eine andere Verfassung braucht?

      • reichling said, on 15/04/2015 at 09:12

        Ich gehe mal davon aus, dass sich viele der Gegner vor allem an Art. 1 stoßen. Sie können sich nicht vorstellen, dass in einer Verfassung der Mensch an erster Stelle steht.

  14. ralfkroke said, on 14/04/2015 at 20:36

    Hier die vollständige Rede von Carlo Schmidt – Parlamentarischer Rat 1948,
    gibt es auch auf Youtube mit original Ton – sehr aufschlußreich wenn man nur Wikipedia kennt.

    Klicke, um auf rede_carlo_schmid.pdf zuzugreifen

    • JDavis said, on 14/04/2015 at 21:35

      Ach ja, der Carlo Schmid. Was würden die Reichsdeppen nur ohne ihn machen. Es wäre ja schlimm, wenn Sigmar Gabriel der einzige SPDler wäre, den man vor den eigenen Karren spannen kann, indem man ihm gnadenlos die Worte im Mund umdreht.

    • Comsubpac said, on 14/04/2015 at 22:29

      In der Tat sehr aufschlussreich…
      Werfen wir doch mal einen unvoreingenommenen Blick darauf:

      Zuerst einmal müssen wir die Quelle zeitlich einordnen: Carlo Schmid hielt die Rede am 8. September 1948 einem Zeitpunkt als es noch nicht einmal einen Entwurf für das Grundgesetz gab. In der Rede gibt er seine Ansichten über die Arbeit des parlamentarischen Rates wieder und mehr nicht. Aufgrund des Zeitpunktes und der Tatsache das es sich um eine Rede handelt muss es sich nicht um Tatsachen handeln und in die Zukunft gucken konnte er auch nicht.

      Betrachten wir nun den Hintergrund. Carlo Schmid wurde 1947 in den Landtag des Landes Würtemberg-Hohenzollern gewählt und wirkte auch an den vorbereitenden Konferenzen zum parlamentarischen Rat mit. Er wurde als Vertreter des Landes Würtemberg Hohenzollern in den parlamentarischen Rat entsandt.
      Er teilte die Befürchtung, das die Errichtung eines westdeutschen Staates zu einer dauerhaften Teilung des deutschen Volkes führen würde. Deshalb wurde auch auf die Bezeichnung „Nationalversammlung“ verzichtet und stattdessen der parlamentarische Rat einberufen. Aus dem gleichen Grund wurde die Verfassung auch Grundgesetz und nicht Verfassung genannt. Trotzdem ist und war das Grundgesetz immer eine Verfassung, wenn auch ursprünglich als ein temporäres Provisorium bis zu einem deutschen Gesamtstaat. Die Entwicklung der Geschichte war allerdings anders als gehofft und es dauerte bis 1990 um den deutschen Staat wieder zu einen. Carlo Schmid hatte also nicht unrecht mit seinen Befürchtungen. das die Gründung eines Weststaates die Teilung zementieren würde. Realistisch betrachtet lies der kalte Krieg aber keine andere Entwicklung zu.

      Nun zur Rede selbst: Das von den Reichsdeppen verwendete Zitat wird natürlich immer aus dem historischen und Inhaltliche Zusammenhang gerissen.
      Er drückt darin vor allem seine Sorge aus das Deutschland dauerhaft geteilt werden könnte und schlägt Lösungen für eine Reihe, von ihm erkannten, Probleme vor.

      „Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: „an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.“
      Zweitens: Für das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, daß es geschlossen ist, daß also nichts hineinragen und nichts über seine Grenzen hinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier ist räumliches Offensein möglich. Das wird sich in unserer Arbeit in einem doppelten Sinne niederschlagen können und, wie ich glaube, auch müssen. Dieses Grundgesetz muß eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muß; wobei die Frage noch zu klären sein wird, wie dies geschehen soll und ob Bedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme so wenig als möglich erschweren.
      Schließlich bleibt die Frage, ob nicht die Teile Deutschlands, die außerhalb des Anwendungsgebiets des
      Grundgesetzes verbleiben müssen, die Möglichkeit sollen erhalten können, an den gesetzgebenden Organen sich zu beteiligen, die das Grundgesetz schaffen wird. Über das Wie und die Frage, ob sie es allgemein sollen tun können, wird hier noch zu sprechen sein. Aber eine Voraussetzung scheint mir dafür vorliegen zu müssen: Es müssen freie Wahlen möglich sein; es muß die Möglichkeit bestehen, Vertreter hierher zu entsenden. Dies trifft heute schon auf Berlin zu, und deshalb sollte das Grundgesetz die Bestimmung vorsehen, daß Vertreter Berlins in die gesetzgebenden Körperschaften zu berufen sind.“

      Seine Bedenken wurden im Grundgesetz berücksichtigt. Die Frage wann und ob das Grundgesetz außer kraft gesetzt werden kann (nicht muss!) wurde in Artikel 146 GG berücksichtigt.
      Sein zweiter Einwand wurde in Artikel 23 (AF) berücksichtigt. Dieser Artikel beinhaltete den vorläufigen(!) Geltungsbereich des Grundgesetzes und ermöglichte es anderen Teilen Deutschlands dem Grundgesetz beizutreten.

      „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

      Als alle Teile Deutschlands endlich ein Staat waren konnte dieser Artikel aufgehoben werden. Der Artikel 23 (AF) zeigt aber auch das Grundgesetz auch im Wiedervereinigten Deutschland als Verfassung weiter gelten konnte.

      Seine Bedenken über die „Teile Deutschlands, die außerhalb des Anwendungsgebiets“ wurden in Artikel 144 GG (2) berücksichtigt:

      „(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“

      Heute ist dieser Artikel natürlich genauso obsolet wie eine ganze Reihe anderer Artikel des Grundgesetzes.

      Abschließend ist festzuhalten, das Carlo Schmid sowohl als Mitglied des Parlamentarischen Rates als auch als Abgeordneter des Landes Würtemberg-Hohenzollern dem Grundgesetz zugestimmt hat und später sogar für den Posten des Bundespräsidenten kandidierte. Offensichtlich ging auch Carlo Schmid davon aus das man sehr wohl einen Staat errichtet hat. Schließlich steht in Artikel 20 GG:

      „(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

      Die Bundesrepublik war und ist also ein Staat mit Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet. Dieser Staat mag 1949 noch Besetzt, wenig souverän und geteilt gewesen sein doch das war fast 70 Jahren. Heute kann man nicht mehr von einem Staatsfragment oder einem provisorischen Grundgesetz sprechen.

      Ihr Reichsbürger solltet mal einen Kurs in Quellenanalyse und verwenden von Zitaten nehmen…

      • reichling said, on 14/04/2015 at 22:56

        Danke für diesen ausführlichen und eindeutigen Kommentar.

      • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 00:07

        Danke reichling ich erfülle nur die mir in Artikel 20 GG (4) von den Alliierten aufgezwungenen Pflichten! Oder so ähnlich…

      • ralfkroke said, on 15/04/2015 at 08:58

        Die in seiner Rede erwähnten Vorbehalte der Besatzungsmächte, welche sowohl im Deutschlandvertrag 1955 als auch im Übereinkommen zu bestimmten Fragen – Berlin und Deutschland in Artikel 2 Abs. 1 Anwendung finden ist genau das was Carlo Schmidt in seiner Rede verdeutlicht. Es mag alles so aussehen als ob, es ist aber eine Staatssimulation, weil die Volkssouveränität eben erst gegeben ist, wenn tatsächlich keine Besatzungsvorbehalte mehr bestehen. Er hat sich doch da eindeutig ausgedrückt. Ok diesen Artikel muss man natürlich kognitiv erfassen. Auch denke ich, dass die Verwendung des Begriff „Reichsdeppen“ zeigt, dass man sich mangels Argumente und Hintergrundwissen solcher Wörter bedienen muss. Gern genommen wird auch Nazi, nur weil man den € kritisiert, Rechts Links, Verschwörungstheorie ect.

        Sie schreiben:

        „Die Bundesrepublik war und ist also ein Staat mit Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet. Dieser Staat mag 1949 noch Besetzt, wenig souverän und geteilt gewesen sein doch das war fast 70 Jahren. Heute kann man nicht mehr von einem Staatsfragment oder einem provisorischen Grundgesetz sprechen.“

        Das wäre sehr beruhigend. Die Frage ist, was ist mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich passiert?
        Ist die BRD das Deutsche reich oder ist die BRD innerhalb von 70 Jahren zu einem Staat mutiert? Geht so etwas ? Wo sind dann die unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebiete ? haben wir die verschenkt und wer hat das wann getan. Welches Staatsvolk haben wir ? DEUTSCH ? steht im Reisepass.

        Warum nicht Bundesrepublik Deutschland. Aber gut die Fragen kennen Sie ja. Fakt ist auch auf Ihren Reisepass
        ist außen der Reichsadler mit den besagten 12 Schwingen und innen einer der vielen Varianten des Bundesadler. Warum ?
        Kennen Sie den Unterscheid zwischen der mittelbaren und unmittelbaren Staatsangehörigkeit gemäß RuStag und wissen Sie welche Staatsangehörigkeit die “ Deutsche Staatsangehörigkeit“ bedeutet ? Das nur zum Staatsgebiet und Staatsvolk. Wie gesagt zur Staatsgewalt fehlt die Ausübung der Volkssouveränität die sich in der freien Abstimmung und Schaffung einer Verfassung zeigt. So lange Artikel 2 Abs. 1 Bestand hat kann man dann von Voller Souveränität sprechen ? Schön wäre es.

      • reichling said, on 15/04/2015 at 09:45

        Das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich nannte sich bereits in der Verfassung von 1871 meist Deutschland. Und genau genommen war dieses Deutschland das Völkerrechtssubjekt, nicht das Reich. Das Reich war nur die staatliche Organsation dieses Völkerrechtssubjekts. Heute ist diese Staatliche Organisation die Bundesrepublik.

        Das Wort „DEUTSCH“ im Reisepass ist ein Adjektiv und bezieht sich auf „Staatsangehörigkeit“. Es ist grammatikalisch richtig angegeben. Bei „Farbe der Augen“ heißt es ja auch richtig „BLAU“ und nicht „BLAUE“.

        Der Staat Deutsches Reich nennt sich heute eben Bundesrepublik Deutschland.

        Fragen, wie Sie sie aufwerfen, tauchen nur in Deutschland auf. Frankreich war innerhalb eines Jahrhunderts abwechseln Republik, Kaiserreich, Königreich, Republik, Kaiserreich, und dann wieder Republik. Und kein Franzosen hatte das Gefühl, im Laufe seines Lebens in fünf verschiedenen Staaten zu leben.

        Und was die deutschen Ostgebiete angeht, die haben wir nicht verschenkt. Die haben wir in einem selbst verschuldeten Krieg ehrlich verloren. Das Deutsche Reich hat den Krieg nun mal 1939 begonnen, um die Grenzen in Europa zu ändern. Und das ist ihm auch gelungen. Diese Gebiete wurden bereits im Potsdamer Abkommen als die „früher deutschen Gebiete bezeichnet. Sie gehörten also schon damals nicht mehr zu Deutschland. Bereits in der Teheran-Konferenz vom 28. November bis 1. Dezember 1943 waren sich die Alliierten USA, Sowjetunion und Großbritannien darüber einig, dass die Oder die neue Grenze zwischen Deutschland und Polen werden sollte.

        Das RuStAG heißt übrigens heute nur noch Staatsangehörigkeitsgesetz, ein Reich gibt es ja nicht mehr. Und unmittelbare Reichsangehörige im Sinne des alten RuStAG hatten nie innerhalb Deutschlands gelebt. Innerhalb Deutschlands gab es nur mittelbare Reichsangehörige, deren Reichsangehörigkeit sich nur durch die Staatsangehörigkeit in einem der Bundeesstaaten ergeben hat.

        Und die Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten erwarb man nach dem RuStAG als Deutscher zur Zuzug in diesen Bundesstaat. Ist also ein unmittelbarer Reichsangehöriger aus einer der Kolonien oder aus dem Ausland nach München gezogen, bekam er mit diesem Zuzug automatisch die bayrische Staatsangehörigkeit.

        Die Verzettelung der deutschen Staatsangehörigkeit auf 26 einzelne Staatsangehörigkeiten war übrigens etwas, was man der Welt nur schwer klarmachen konnte. Es war ein Anachronismus. Und seine Abschaffung 1934 war er einzige positive Aspekt, den man der Naziherrschaft abgewinnen kann.

        Nach der heutigen Definition der Staatsangehörigkeit wäre eine solche Verzettelung auch nicht mehr machbar.

        Was die 12 Schwingen des Adlers angeht, Reichsadler gibt es nicht mehr, er heißt jetzt Bundesadler, so ist die Zahl der Schwingen nirgends festgelegt. Es war sie auch nicht im Deutschen Reich.

      • JDavis said, on 15/04/2015 at 09:25

        es ist aber eine Staatssimulation, weil die Volkssouveränität eben erst gegeben ist, wenn tatsächlich keine Besatzungsvorbehalte mehr bestehen

        Die Besatzungsvorbehalte bestehen nicht mehr, Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag. Davon abgesehen ist Volkssouveränität kein zwingendes Merkmal für einen Staat.

        Die Frage ist, was ist mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich passiert?

        Das Völkerrechtssubjekt ist Deutschland. Und das besteht noch. Es hieß früher einmal „Norddeutscher Bund“, später „Deutsches Reich“, mittlerweile „Bundesrepublik Deutschland“.

        Fakt ist auch auf Ihren Reisepass ist außen der Reichsadler mit den besagten 12 Schwingen und innen einer der vielen Varianten des Bundesadler. Warum ?

        Warum nicht? Das ist eine Gestaltungsfrage. Es gibt weder „den Reichsadler“ noch „den Bundesadler“. Und es gibt auch keine geheimen Zeichen auf Reisepässen, die den Eingeweihten schreckliche Wahrheiten über den rechtlichen Zustand des Ausgabestaates offenbaren.

        Wie gesagt zur Staatsgewalt fehlt die Ausübung der Volkssouveränität die sich in der freien Abstimmung und Schaffung einer Verfassung zeigt.

        Das ist wirklich faszinierend. Wie oft wurde Ihnen hier schon gesagt, dass das Unsinn ist? Und auf den äußerst treffenden Kommentar von vorgestern (https://reichling.wordpress.com/2015/04/11/das-grundgesetz-beweist-deutschland-ist-noch-immer-besetzt/#comment-7131) haben Sie immer noch nichts entgegnet. Warum?

      • gnaddrig said, on 15/04/2015 at 11:40

        @ ralfkroke:

        Es mag alles so aussehen als ob, es ist aber eine Staatssimulation, weil die Volkssouveränität eben erst gegeben ist, wenn tatsächlich keine Besatzungsvorbehalte mehr bestehen.

        Wer sollte denn aus welchem Grund und zu welchem Zweck so eine Staatssimulation laufen lassen? Eine solche Simulation wäre ganz sicher nicht weniger aufwändig als die Einrichtung und der Betrieb eines echten Staates.

        Ich sehe nicht, welchen Sinn das haben könnte. Geld wird offensichtlich nicht abgeschöpft, eingesperrt oder gegängelt werden die Deutschen auch nicht, und für eine Art erweiterter Truman Show ist Deutschland einfach zu groß.

        Und selbst wenn, solange ich die Simulationsregierung wählen, mit meinem Simulationsreisepass reisen und mit meinem Simulationsgeld bezahlen, vor Simulationsgerichten mein Simulationsrecht erstreiten und von der Simulationspolizei vor Simulationsverbrechern geschützt werde, wäre das mit der Simulation in meinen Augen auch nicht weiter schlimm. Es läuft doch…

    • JDavis said, on 15/04/2015 at 09:32

      Der herausragende Politiker und Demokrat Carlo Schmid bezeichnete in einer Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8.9.1948 die Bundesrepublik Deutschland als „Staatsfragment“ und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung.

      Und genau darum nennen wir euch Reichsdeppen. Weil man mit so offensichtlichen Lügen nur bei Leuten durchkommt, die entweder ziemlich dumm oder ziemlich leichtgläubig sind.

      Denn in derselben Rede sagte Schmid: „Die Frage ist nun, ob nicht durch uns allgemeine Bestimmungen für ein solches Wahlgesetz in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Ich für meinen Teil würde darin einen Nachteil sehen. Man soll Wahlgesetze nicht allzu sehr unter Verfassungsschutz stellen.“ Wer sie gelesen hat, müsste eigentlich unweigerlich darüber gestolpert sein. (https://reichling.wordpress.com/2012/04/01/eisenblechs-weisheiten/)

  15. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 09:28

    reichling said, on 15/04/2015 at 09:12
    Ich gehe mal davon aus, dass sich viele der Gegner vor allem an Art. 1 stoßen. Sie können sich nicht vorstellen, dass in einer Verfassung der Mensch an erster Stelle steht.

    Informieren Sie sich mal was der Unterschied zwischen Mensch, natürlicher Person und juristischer Person ist.
    Der NAME ist die Bezeichnung einer Sache. Schauen Sie mal in Ihren PA. Weiterhin frage ich mich wann Sie über eine Verfassung abgestimmt haben. Ich kenne niemanden. Das gesamte Deutsche Volk hat also nicht abgestimmt. Aber klar, das Deutsche Volk hat in freiem Willen ….

    Träumt weiter, das muss schön sein.

    • JDavis said, on 15/04/2015 at 09:37

      Informieren Sie sich mal was der Unterschied zwischen Mensch, natürlicher Person und juristischer Person ist.
      Der NAME ist die Bezeichnung einer Sache.

      Ich fange immer ganz leise zu weinen an, wenn ich sowas lesen muss…

    • reichling said, on 15/04/2015 at 09:57

      Mit dieser Aussage haben Sie sich endgültig für eine sachliche Diskussion disqualifiziert. Nur soviel: Eine juristische Person unterscheidet sich von einer natürlichen Person dadurch, dass sie sich für ein Passfoto im Halbkreis aufstellen muss.

      Jeder Mensch ist eine natürliche Person.

  16. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 09:55

    http://friedensvertrag.org/index.php/lexikon-2/46-5-der-rechtliche-trick-zur-versklavung

    Wie sie bereits wissen, unterscheiden die Juristen zwischen natürlichen und juristischen Personen. Eine natürliche Person ist ein beseeltes Wesen, sie hat unveräußerliche bürgerliche Rechte. Ein Mensch kann dabei die Rechte einer natürlichen Person nur wahrnehmen, wenn staatliche Stellen dies gewährleisten. Ein Mensch kann somit nur in Wechselbeziehung zu einem Staat eine natürliche Person sein.

    Natürliche Personen haben Vornamen und Familiennamen.

    Demgegenüber haben juristische Personen NAMEN (und keine Familiennamen).

    Aber nicht weinen, nachprüfen wäre besser. Mit dem begriff Sklave gehe ich nicht konform. Auch ist das Grundgesetz dank Menschen wie Carlo Schmidt eine sehr gute Grundordnung wenn sie denn in vollem Umfange Anwendung finden würde. Wäre dies gegeben, würden die von mir gestellten Fragen nicht aufkommen. Rechtssicherheit kann bestehen oder nur simuliert werden.

    Es gibt eine Vielzahl anderer Quellen, die dieses Thema behandeln. Aber warum soll man sich mit so etwas beschäftigen wenn man doch sein Weltbild gerade so bequem eingerichtet hat. Sie werden wenn Sie wollen selbst dahinter kommen. Wenn nicht seinen Sie zufrieden ich gönne es Ihnen aufrichtig.

    • JDavis said, on 15/04/2015 at 10:12

      Natürliche Personen haben Vornamen und Familiennamen.

      Demgegenüber haben juristische Personen NAMEN (und keine Familiennamen).

      Gut.

      Jetzt nehmen wir mal das BGB – selbstverständlich das Original-BGB aus dem guten alten Reich. Wir finden es hier: http://de.wikisource.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch._Erstes_Buch._Allgemeiner_Theil

      Die Natürliche Person wird im ersten Titel des ersten Abschnitts (§§ 1 bis 20) behandelt. Darum trägt dieser auch die Überschrift „Natürliche Personen“. Soweit klar?

      Dann gehen wir zu § 12. Wir sind also immer noch im Titel „Natürliche Personen“. Dort steht: „Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem Anderen bestritten…“ Da geht es um den „Namen des Berechtigten“. Im Titel „Natürliche Personen“. Erklären Sie mir das bitte.

      • ralfkroke said, on 15/04/2015 at 16:48

        Die Bezeichnung des Familiennamens und des Vornamens wird durch Geburtsurkunde verbrieft. Der Mensch hat also durch die Schaffung einer Natürlichen Person (Maske) einen Träger von Rechten und Pflichten.

        Es kann sich ja hypothetisch ein anderer Mensch als Treuhänder oder Begünstigter dieser Person anmelden.
        Dann muss geklärt werden welcher Mensch zu der Geburtsurkunde, natürlichen Person gehört.

        So verstehe ich das.

      • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 17:08

        Du verstehst es aber auch hier wieder falsch. Mit der Geburt wirst du zu einer natürlichen Person (manchmal sogar schon vorher). Dies bleist du dein Leben lang und das kann sich auch nicht ändern. Eine natürliche Person kann zum Vertreter einer juristischen Person werden aber niemals selbst zu einer juristischen Person.

        In einer Geburtsurkunde wird amtlich bescheinigt das du geboren wurdest (zur Erinnerung: per Geburt wird man zu einer natürlichen Person). Die Geburtsurkunde dient Hauptsächlich dazu deinen vollständigen Namen, deine Abstammung, deinen Geburtsort und das Datum nachvollziehbar zu machen. Früher haben sich die Kirchen um so etwas gekümmert in den Taufbüchern. Genauso wie das Standesamt auch Buch führt wer wen geheiratet hat.

        Treuhänder und Masken machen in dem Zusammenhang überhaupt keinen Sinn.

    • reichling said, on 15/04/2015 at 10:25

      Wenn man von Idiotenseiten sein Wissen bezieht, kann natürlich nur etwas Idiotisches dabei herauskommen.

      friedensvertrag.org ist die Seite der Exilregierung Deutsches Reich Nummer 2, einer Abspaltung der wahren Exilregierung, deren Seite immer noch unter friedensvertrag.info zu finden ist.

      Reichsregierung vermehren sich halt wie Bazillen, durch Spaltung. Bekommt jemand Krach mit dem amtierenden Reichskanzler, gründet er halt eine neue Reichsregierung. Inzwischen habe selbst ich den Überblick über die vielen Reichsregierungen verloren. Die Reichskanzler dürften inzwischen den Plenarsaal des Bundestages füllen können.

      Gewiss, eine natürliche Person ist ein besseltes Wesen. Aber bei einigen hat man durchaus den Eindruck, dass ihnen der Geist abhanden gekommen ist.

      Lieber Ralf Kroke, studieren Sie meinetwegen weiter bei irgendwelchen Vollidioten.

    • reichling said, on 15/04/2015 at 10:34

      Ich sagte ja schon, wer sein Wissen ausschließlich von Idiotenseiten aus dem Internet bezieht…

      • Patrick Lassan said, on 15/04/2015 at 11:06

        Da auf die übrigen Behauptungen schon ausreichend eingegangen wurde, nur noch zwei kurze Anmerkungen:

        1. Ob nun Reichs- oder Bundesadler, beide haben nur zwei Schwingen. Schwinge ist ein anderes Wort für Flügel. Gemeint sind (wahrscheinlich) Federn. Wenn jemand wie Herr Kroke etwas von 12 ‚Schwingen‘ erzählt, dann beweist das für mich, dass er nicht darüber nachdenkt, was er behauptet, sondern nur etwas nachplappert, was seit -zig Jahren auf diversen Websites verbreitet wird.

        2. Ein Name ist nicht nur die Bezeichnung einer Sache, wie jeder wissen sollte, der die deutsche Sprache beherrscht. Der Duden definiert ‚Sache‘ als „Bezeichnung, Wort, mit dem etwas als [Vertreter einer] Art, Gattung von gleichartigen Gegenständen, Lebewesen o. Ä. benannt wird; Gattungsname, Appellativ“ bzw. als „kennzeichnende Benennung eines Einzelwesens, Ortes oder Dinges, durch die es von anderen seiner Art unterschieden wird; Eigenname“
        http://www.duden.de/rechtschreibung/Name_Ruf_Benennung_Bezeichnung

        PS: Dass Reichsideologen nicht fähig sind, zwischen natürlichen Personen, juristischen Personen und Sachen zu unterscheiden, kann einen wirlich ein klein bisschen traurig machen.

  17. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 13:32

    Na kommt Ihr Schlauberger, schauen wir doch mal richtig nach. Es wäre ja schlimm wenn man sich aussuchen könnte ob man nun mit seinem Namen ein Gegenstand oder ein Lebewesen ist wie Ober Schlau mit Namen Lassan uns Glauben machen will mit seinem Duden.

    Im Standard-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Palandt, BGB, 73. Auflage beck-shop.de/_Palandt_2014 finden wir eine Erklärung:

    Eine natürliche Person wird geboren und in das Familienstammbuch eingetragen. Eine JURISTISCHE PERSON wird gegründet und in Register, wie Handelsregister, Vereinsregister oder Geburtenregister eingetragen. Beide sind danach rechtsfähig. Die Person vertritt sich selbst, während die juristische Person durch ihre im jeweiligen Register ausgewiesenen Organe oder ein Organ [Treuhänder] vertreten wird.

    Die Person wurde und wird von der Verwaltung erschaffen [vom Standesbeamten der Stadt]. Daher bezieht sich die Zuständigkeit der Verwaltung nur auf Personen gemäß Handels-, Geburten-/ Melderegistereintrag bzw. Personen, die einen (Bundes-) Personalausweis besitzen und die sich als Treuhänder der im Melderegister eingetragenen Person/Treuhand zu erkennen geben bzw. ausweisen. Weder ein Staat noch ein handelsrechtliches Unternehmen (Firma) kann über den Menschen Autorität ausüben ohne sich damit gleichzeitig strafbar zu machen.

    Die Schreibweise von Personen und Körperschaften wird in der DIN 5007 geregelt. Laut DIN 5007 haben Juristische Personen einen Namen- keinen Familiennamen (vergl. Paß u. Personalausweis = Name).

    Natürliche Personen [Mensch] = Familienname, Vorname
    Juristische Personen (Vermögensmasse / Sache) = Name

    Hui der doofe Reichsdepp wieder !

    Es gibt Menschen und es gibt Personen. Die Person bedarf eines Organverwalters, eines Treuhänders oder einer natürlichen Person, um handlungsfähig zu werden.

    Mit dem Register-Eintrag „Klaus Mustermann“ gibt es drei verschiedene Personen. Diese sind:

    1. Herrn Klaus Mustermann – JURISTISCHE PERSON – Treuhand, eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, Registrierung Nr. 1245/1963 (siehe Geburtsurkunde), Standesamt Offenbach am Main.

    2. Mustermann, Klaus – die natürliche Person gemäß § 1 BGB, staatsangehöriger der Gebietskörperschaft und Völkerrechtssubjekt Bundesstaat Ghz. Hessen mit Wohnsitz in Entenhausen EStA Nr. 3601450

    3. Klaus Mustermann – JURISTISCHE PERSON, eine Vermögensmasse, registriert im internationalen Handelsregister UPIK Registrierung D-U-N-S® Nummer 389651477

    Jetzt rauchen die Köpfe aber in der großen Gruppe der grundschule.

    • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 14:20

      Ja, das ist in der Tat Unsinn.
      Die Bezeichnung des Feldes im Personalausweis ist nicht entscheidend. Entscheidend ist die Frage ob dort dein Nachname steht oder nicht. Steht im Personalausweis dein Nachname? Wenn dort nicht dein Nachname steht musst du dich an die entsprechende Behörde wenden und den Fehler beheben lassen.
      Eine natürliche Person bist du von Geburt an und diesen rechtlichen Status kannst du auch nicht verlieren. Es gibt sogar Situationen da beginnt die Rechtsfähigkeit sogar vor der Geburt.

      Betrachten wir doch mal juristische Person: Die Grundform einer juristischen Person ist der Verein dieser muss in ein Register eingetragen werden (ein Geburtenregister zählt nicht dazu). Entscheidend ist das alle juristischen Personen mehr als ein Mitglied haben. Genauso bei Firmen. Nicht alle Firmen sind juristische Personen sondern nur Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbHs usw. Die alle Haben Gemeinsam das es mehr als ein Mitglied gibt. Kannst du also eine juristische Person sein? Hast du mehr als ein Mitglied? Besitzen andere Aktien oder sonstige Anteile von dir?
      OHGs und Eingetragene Kaufleute sind zum Beispiel keine juristischen Personen. Trotzdem hat auch eine OHG oder ein Kaufmann einen Namen… Du siehst also mit deiner Theorie ist es nicht weit her.

      Das Recht kennt nur juristische oder natürliche Personen. Mensch sein hat damit nicht viel zu tun. du bist doch ein Mensch, oder? Bist du geboren worden? Hast du keine weiteren Mitglieder? Glückwunsch, du bist eine natürliche Person und da du dich in Deutschland aufhältst bist du auch der deutschen Staatsgewalt unterworfen obwohl du ein Mensch bist.

      In DIN 5007 und befasst sich mit den „allgemeine Regeln für das Ordnen von Schriftzeichen und Schriftzeichenfolgen (Wörtern, Wortgruppen und sonstigen Zeichen) für alle Bereiche, in denen alphabetisch geordnet werden soll.“ Juristische oder Natürliche Personen kommen da drin nicht vor.

      „Hui der doofe Reichsdepp wieder !“ stimmt genau!

      Da du weder ein Verein noch eine Aktiengesellschaft oder der Gleichen bist gibt es dich genau einmal – als natürliche Person.
      Das mit der DUNS Nummer macht besonders wenig Sinn, da eine solche Nummer zwar nicht an Privatpersonen vergeben wird aber durchaus an Rechtsformen die keine juristischen Personen sind. Arztpraxen oder Anwälte zum Beispiel.

  18. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 13:45

    http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html

    Handelsgesetzbuch
    § 17

    (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
    (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

    Ach die vom Justizministerium sind ja auch Reichsdeppen ? Im Duden steht aber was anderes ? Da sind es wahlweise Gegenstände oder Lebewesen oder Orte, zb. das Örtchen ???? Hmm ist im Ausweis von Lassan nun unter Name ein Gegenstand, ein Lebewesen oder das stille Örtchen gemeint ?

    Leute nein die deutsche Sprache ist präzise !
    In der BRD gilt das Handelsrecht für juristische Personen und für natürliche Personen zb. das BGB.
    Wenn Ihr Euch mit einem Namen zu erkennen gebt bedeutet das ?????

    • Patrick Lassan said, on 15/04/2015 at 14:13

      Ach, Ralfie,wenn selbst eine Definition im Duden für dich unverständlich ist, dann braucht man sich auch nicht zu wundern, dass du den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen verstehst. Alles, was du da über die verschiedenen Schreibweisen des Namens ‚Klaus Mustermann‘ schreibst, ist völliger Unfug.

      ‚Klaus Mustermann‘ ist nur eines – eine natürliche Person. Die ‚Klaus Mustermann GmbH‘ wäre eine juristische Person, ‚Mustermannland‘ (mal angenommen, es gäbe diesen Staat) wäre ein Völkerrechtssubjekt. Natürliche Personen sind nie Völkerrechtssubjekte – mit einer Ausnahme: der Papst.

      UPIK ist auch kein ‚internationales Handelsregister‘, das ist schlicht ein Privatunternehmen, das andere Unternehmen (und auch staatliche Behörden) auflistet.

      Mit § 1 HGB bist du anscheinend auch überfordert. Dort ist definiert, was der oft falsch benutzte Begriff ‚Firma‘ bedeutet – das ist ganz einfach der Name eines Unternehmens. Vom Handelsrecht verstehst du somit auch nichts.

      Deutsch ist eine präzise Sprache? Anscheinend ist dir nicht einmal klar, dass Worte je nach Zusammenhang eine unterschiedliche Bedeutung haben können. Um mal bei ‚Name‘ zu bleiben: Das ist ein Oberbegriff, darunter fallen dann solche Begriffe wie ‚Familienname‘ oder ‚Vorname‘.

      PS: Entschuldige, wenn ich dich jetzt duze. Angesichts der geistigen Leistungen, die du hier wiederholt gezeigt hast, halte ich das für angemessen.

      • ralfkroke said, on 15/04/2015 at 14:37

        Also mal im ernst. Bist Du tatsächlich der Meinung oder in dem Glauben, dass Dein Name auf Deinem Personalausweis, ich denke Du wirst einen haben, die Bezeichnung der natürlichen Person XYZ ist, also
        Dein Familiennamen auf Deiner Geburtsurkunde wieder gibt ? Wohlgemerkt in Großbuchstaben.
        Wie Du sicherlich weist ist in der BRD der Nachweis der Staatsangehörigkeit eine Holschuld. Mit dem gelben Schein kann man sich seine Staatsangehörigkeit bestätigen lassen. Sobald man sich als Deutscher nach Abstammung im Bundesstaat zb. Preussen erklärt, steht auf diesem Dokument Familienname. Glaube mir es ist so. Da wir uns nun Dutzen möchte ich Dir aufrichtig mitteilen, dass ich keines falls für mich beanspruche in irgend einer Weise den auch nur annähernden Durchblick zu haben. Im Gegenteil mich ärgert, dass es diese Fragen überhaupt gibt. In jedem anderen Land existieren diese Fragen nicht. Lies Dir bitte die Stellungnahme von Schäuble mal durch. Wie findest Du das im Hinblick auf die Tatsache, dass wir ja faktisch seit Ende des 1. WK mit der Ausrufung der Republik durch einen nicht Souverän ein völkerrechtlichen Problem haben.
        Aus welchem Grund schafft man nicht Klarheit? Nennen mir ein Land welches 30 verschiedene Staatswappen offiziell in den einzelnen Ministerien verwendet. Mal 4 federn mal 6 mal 7 mal 9 auf jeder Seite. Wenn man in die Materie rein aus Interesse wirklich unvoreingenommen einsteigt wird es hoch interessant. Im übrigen bin ich zu dem Thema gekommen weil mir ein Amerikaner in den USA einiges erzählte und mir gönnerhaft auf die Schulter geklopft hat als ich ihm auf die Frage wessen Staat ich angehöre Bundesrepublik Deutschland geantwortet habe.
        Ich möchte niemanden beleidigen. Schließlich habe ich früher schnell ziemlichen Unsinn erzählt was diese fragen angeht und bis auf Messer unser Land und Leute verteidigt. Die Frage ist schlicht weg ist Deutschland die BRD oder werden wir als Deutsches Volk vor geführt ? Ich will es wissen. Es wäre nicht das erste mal in der Geschichte.

    • reichling said, on 15/04/2015 at 14:15

      Wenn im Handelsgesetzbuch derBegriff Name definiert ist, gilt dies für die Zwecke des HGB, also für Kaufleute. Da es aber noch sehr viele andere Lebensbereiche gibt, die vom HGB nicht erfasst werden, und da hat der Begriff „Name“ halt eine andere Bedeutung.

      • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 14:48

        Nein Ralf, auch mit Staatsangehörigkeitsausweis ändert sich am Personalausweis nichts. Das amtliche Muster bezeichnet das Feld nun einmal mit „Namen“ auch wenn da dein Nachname steht. Der ist übrigens nur zur besseren Lesbarkeit in Großbuchstaben.
        Auch in anderen Ländern gibt es Staatsangehörigkeitsausweise. In vielen anderen Ländern ist der sogar viel wichtiger als in Deutschland, Ob mit oder ohne Staatsangerhörigkeitsausweis – die deutsche Staatsangehörigkeit hat man ja trotzdem.

        Warum sollte man „Klarheit“ schaffen? Es ist doch bereits klar wie der Bundesadler auszusehen hat.
        Übrigens verwenden alle Ministerien einen Bundesadler mit fünf Federn je Schwinge und das hat keine tiefere Bedeutung.
        Du gehörst nun einmal der Bundesrepublik Deutschland an und das würdest du auch ganz ohne Staatswappen. Frankreich hat überhaupt kein Wappen und ist trotzdem ein Staat…

      • ralfkroke said, on 15/04/2015 at 14:52

        Gut suchen wir uns einen aus? Vielleicht unterliegen wir ja in Deutschland dem Handelsrecht ? Das würde einiges erklären. Zb. Das die Leitung eines Amtsgericht als Geschäftsführung, der Amtsleiter Präsident oder das Arbeitsamt Agentur heißt. Vielleicht kann der „Bund“ welcher in die rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes eingestiegen ist nur mit Firmen Verträge schließen und muss das auch um handlungsfähig zu sein. Darum sind wir juristische Personen mit Namen, die konkludent mit dem Bund, ebenfalls Handelrechtliches Subjekt Verträge geschlossen haben zb. durch Beantragung des Personalausweis. Dann stehen uns allerdings nicht mehr die rechte einer natürlichen Person BGB zb. zu.
        Warum existieren eigentlich das BGB die ZPO usw aus 1871 ect. noch? warum saßen die 3 Mächte 1990 am Verhandlungstisch wo wir doch angeblich bereits mit dem Überleitungsvertrag-Deutschlandvertrag volle Souveränität erhalten haben ? Aber 1990 dann. jetzt aber wirklich. Komisch nur , dass 14 Tage später wieder Übereinkommen geschlossen wurden mit den 3 Mächten. Ich weiß auch nicht alles irgendwie komisch.
        Grundsätzlich, egal was menschen für fragen haben, sie sind berechtigt. Nicht wir schaffen Unklarheit sondern
        der „Gesetzgeber“. Wenn der Bundestag 2007 verfügt hat, dass über 140 Gesetze aufgehoben werden, dann lies und recherchiere mal was da aufgehoben wurde oder wie Du sagst nicht mehr gebraucht wird.

        Präambel sind übrigens keine Gesetzestexte und auch alles in Klammern gehört juristisch nicht zum Gesetz.

        Mich hat nur geärgert, dass jemand, der sich Gedanken macht hier zerrissen wird. Und ich einfach merke, dass Ihr auch nur glaubt aber noch viel weniger wisst.

        Nichts für ungut, jeder geht selbst seinen Weg. Alles Gute.

      • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 15:02

        Nein, Deutschland unterliegt nicht dem Handelsrecht (welchem überhaupt? Etwa dem deutschen? Wie soll das denn funktionieren?

        Die Bundesrepublik ist ein Staat und das steht auch so im Grundgesetz. Du hast nicht verstanden was das vereinigte Wirtschaftsgebiet überhaupt war.

        Der Personalausweis ändert an deinem rechtlichen Status nichts und du gehst auch mit niemanden einen Vertrag ein wenn du einen beantragst. Du kommst nur deiner gesetzlichen Pflicht nach.

        Warum sollten die nicht existieren? Die Bundesrepublik ist ja auch der selbe Staat..
        Bist 1990 war Deutschland ja auch nicht souverän, da die Alliierten sich bestimmte Vorbehaltsrechte vorbehalten hatten. Seit 1990 gibt es weder diese Rechts noch Alliierte um irgendwelche Rechte wahrzunehmen. Deutschland ist souverän (zumindest soweit souverän wie es ein Staat nur sein kann).

        Es wurden nur Gesetze aufgehoben die nicht mehr gebraucht wurden. Welche der Gesetze fehlen die denn?

        Natürlich gehört auch die Präambel zum Gesetz – so sehen es zumindest die deutschen Gerichte. Das mit den Klammern bezweifle ich stark.

        Du wirst nicht zerissen sondern Punkt für Punkt widerlegt. Wir können doch nichts dafür das deine Behauptungen einer Überprüfung nicht standhalten.

  19. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 14:13

    Zum Thema „Schwingen“ : Was schreibt Herr Schäuble denn da ?

    http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664–f109659.html

    Der holographische Adler im Bild des Personalausweises findet seinen Ursprung in der Tat in der Weimarer Zeit und wurde als Muster für Zierschmuck mit sechs Schwingen (Gefieder) von Siegmund von Weech (1888-1982) aus München entworfen; er findet sich auch im kleinen Bundessiegel wieder. Dagegen stellt der Adler neben dem Bild des Personalausweises (wie auch auf den einzelnen Seiten des Reisepasses) den Bundesadler mit sieben Schwingen (Gefieder) dar. Dieser Adler ziert auch das große Bundessiegel. Der Entwurf stammt ebenfalls von Siegmund von Weech.

    • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 14:29

      Ja, und der Bundespräsident hat Kraft seiner Ehrenhoheit über Symbole des Staates den Adler zum Hoheitssymbol der Bundesrepublik erklärt. Dabei wurde das Reich- gegen Bundes- ausgetauscht.
      Die Anzahl der Schwingen wurde nirgendwo festgelegt sondern ist dem Künstler überlassen. Dies wurde ganz bewusst getan um an die erste deutsche Republik anzuknüpfen. Aus ähnlichen Gründen ist unsere Flagge auch wieder Schwarz-Rot-Gold.

      „(1) Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
      (2) Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
      (3) Die im Bundesministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Bundeswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.“

      http://www.gesetze-im-internet.de/bwappenbek/BJNR000260950.html

      Von irgendwelchen Schwingen ist dort nicht die Rede

  20. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 14:54

    eben !

  21. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 14:56

    warum dann verschiedene federn auf zig verschiedenen symbolen wo gibt es sowas? schwingen war ein wort was ich übernommen habe weil es überall steht und gebräuchlich ist in diesem zusammenhang

    • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 15:06

      Weil die Anzahl der Schwingen unter „Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.“ fällt. Das Bundesinnenministerium hat eine Reihe von Mustern vorgelegt an die sich die Behörden halten sollen. Die Anzahl der Federn ist unterschiedlich, da auch die Größe und Form der Adler unterschiedlich ist.
      Es muss halt nur ein Adler sein „den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder“ und das trifft auf die Adler doch auch zu.
      Die Federn haben und hatten nie eine tiefere Bedeutung. Die Anzahlt der Ministerien hat sich schon immer geändert ohne das jedesmal der Reich- oder Bundesadler überarbeitet worden ist.

      Wir könnten auch ohne Staatswappen zurechtkommen. Es ist völlig egal.

  22. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 15:25

    Ok nehmen wir nun einmal das Ordnungswidrihgkeitsgesetz Geltungsbereich § 5

    abgesehen davon, dass dieses Gesetz nichts anderes bestimmt und nur auf Schiffen und Luftfahrzeugen gilt ist hier von „das“ Staatsangehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland die Rede. Welches ist das ? Bei dieser Vielzahl müsste es doch zb. eines der ……. oder den …….. heißen.

    Wie gesagt warum auch 2 verschiedene im Reisepass aussen und innen, die stylistisch bis auf jeweils eine feder links und rechts identisch sind. Wir reden immerhin über „amtliche“ Dokumente.

    § 5
    Räumliche Geltung

    Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

    • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 15:39

      Auch hier liegst du wieder falsch:

      Das Gesetz gilt nicht nur auf Flugzeugen oder Schiffen sondern auch im „räumlichen Geltungsbereich“. Da dieser Geltungsbereich nicht eingeschränkt ist umfasst er ganz Deutschland.

      Verstehst du überhaupt was das Staatsangehörigkeitszeichen ist?
      Es handelt sich dabei nicht um den Bundesadler. Der Hinweis auf Schiffe und Flugzeuge sollte dich doch aufmerksam gemacht haben.
      Schiffe führen die Bundesflagge wie sie im Grundgesetz festgelegt ist und Flugzeuge erhalten ein „Staatsangehörigkeitszeichen“. Dieses beruht auf dem Washingtoner Radiotelefonieabkommen von 1927 in dem jedem Land ein Buchstabenbereich zugewiesen wurde, aus dem es die Kennungen seiner Funkstationen nehmen musste.

      D-MABC ist also ein motorisiertes Ultraleichtflugzeug aus Deutschland.

      Die Kennzeichnung muss auf beiden Seiten des Flugzeugs am Heck angebracht sein, bei Flugzeugen bis 5,7 t zusätzlich auf der Unterseite der linken Tragfläche. Die Schrift muss kontrastreich und mindestens 30cm hoch sein.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Luftfahrzeugkennzeichen#Zuordnung_der_Staatszugeh.C3.B6rigkeitszeichen

      Der Bundesadler auf der Hülle des Reisepasses ist vollkommen unbedeutend, da nur der Inhalt zählt. Da könnte auch eine Kuh drauf sein und es wäre trotzdem ein Pass. Natürlich ist der Adler trotzdem ein Bundesadler, da er alle vorgaben erfüllt die das Gesetz fordert. Genauso der Adler im inneren des Passes.
      Warum dürfen es denn nicht zwei verschiedene sein? Der eine Adler entspricht dem Adler des großen Bundessiegels der andere dem kleinen Bundessiegel. Alles völlig normal und in Ordnung.

      • ralfkroke said, on 15/04/2015 at 15:53

        Staatszugehörigkeitszeichen ist also identisch einer Luftfahrzeugkennzeichnung ? steht da aber nicht. auch nicht irgendwas von deutschland.

      • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 15:55

        Ja und Nein. Das D in der Flugzeukennung steht natürlich für Deutschland und darf nur von Flugzeugen geführt werden die dazu berechtigt sind. Es ist das Staatszugehörigkeitszeichen.
        Was dachtest du denn was das ist?

  23. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 15:27

    sorry staatszugehörigkeitszeichen

  24. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 15:42

    oder hier, warum eigentlich nicht Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland sondern Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland. Zugehörig wozu gehört die Bundesrepublik ?

    Verordnung der Bundesregierung
    Neunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    … (1) Der Verkauf, die Ausfuhr und die Durchfuhr von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL) erfassten Gütern nach Somalia vom Wirtschaftsgebiet aus oder über das Wirtschaftsgebiet oder unter Benutzung eines Schiffes oder Luftfahrzeugs, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, sind verboten.

    • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 15:46

      Weil Hoheitszeichen und Staatszugehörigkeitszeichen nicht das gleiche sind. Das Flugzeug gehört zur Bundesrepublik.

      In der Verordnung steht doch nur das die aufgeführten Güter (ich vermute Waffen) nicht aus dem Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik nach Somalia ausgeführt oder mit Hilfe eines deutschen Flugzeuges/Schiffes aus einem anderen Land nach Somalia exportiert werden dürfen. Alles völlig normal.

      • ralfkroke said, on 15/04/2015 at 17:04

        In der Verordnung zur registrierung von Flugzeugen steht unter 8.1.4
        „Bei der Verkehrszulassung erhält jedes Flugzeug ein Kennzeichen zugeteilt, das neben dem Staatszugehörigkeitszeichen am Flugzeug zu führen ist. Beispiel A321-100 der Lufthansa D-AIRT
        Somit ist die Flagge der Brd schwaz Rot Gold das Staatsangehörigkeitszeichen.

        Demnach können laut Ordnungswidrigkeitengesetz nur Ordnungswidrigkeiten auf Schiffen oder Luftfahrzeugen mit entsprechendem Zeichen bestraft werden.

        In Kraft getreten ist es auch noch nicht wie man im § 135 feststellen kann.

        Aber gut jeder das das „Angebot“ annimmt kann ja gerne zahlen.

      • reichling said, on 15/04/2015 at 17:12

        Sie haben wohl keine Ahnung, was § 5 OWiG eigentlich besagt. Zunächst einmal ist festzustellen, dass das OWiG in ganz Deutschland gilt, denn Gesetze gelten stets im Hoheitsbereich des Staates, dessen Gesetzgeber das Gesetz beschlossen hat. Das versteht man unter räumlichem Geltungsbereich. Und der ist in der Regel im Gesetz nicht genau beschrieben, da er selbstverständlich ist. Und darüber hinaus gilt es auch außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug , das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Es kommt dann nicht darauf an, wo sich das Flugzeug oder das Schiff zum Zeitpunkt des Begehens der Ordnungswidrigkeit aufgehalten hat, ob auf hoher See, im Hafen von San Fransisco oder über dem Luftraum von China.

      • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 17:18

        Nein, die Bundesflagge ist das Hoheitszeichen. Das Staatszugehörigkeitszeichen ist das „D“. Das D steht für Deutschland also ist das Flugzeug dem Deutschen Staat zugehörig. So schwer ist das doch wirklich nicht.

        „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

        Was das Wort „oder“ bedeutet ist dir klar, oder? Das Gesetz gilt also wenn Ordnungswidigkeiten im „räumlichen Geltungsbereich“, also dem Gebiet der Bundesrepublik, oder auf Schiffen oder Luftfahrzeugen begangen werden die in Deutschland registriert sind. Nochmal: Da steht ein ODER!

        Keine Ahnung wo das Problem mit § 135 sein soll. Gesetze treten mit ihrer Verkündung im Gesetzblatt in Kraft außer in dem Gesetz steht etwas anderes. Das OWIG ist also in Kraft und es handelt sich auch nicht um irgendwelche „Angebote“. Schließlich ist die Bundesrepublik ein Staat und keine Firma.

      • reichling said, on 15/04/2015 at 17:45

        Ja, § 135. Das Problem mit diesem Paragrafen liegt darin, dass er in den neuen Fassungen edes Ordnungswidrigkeitengesetzes nicht mehr abgedruckt ist. Da hat doch tatsächlich jemand geglaubt, wenn ein Gesetz bereits seit mehr als 40 Jahren in Kraft ist, müsse man die Vorschrift über das Inkrafttreten nicht mehr abdrucken. Sowas aber auch. Der hat die Rechnung wohl ohne die Reichsdeppen gemacht.

      • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 17:48

        Und es wird auch nicht jedesmal eine aktuelle Karte der Bundesrepublik mit abgedruckt… Wie soll ich da Wissen wo die Gesetze gelten? Schließlich kenne ich auch nur dir Grenzen des deutschen Reiches…

  25. JDavis said, on 15/04/2015 at 16:36

    Warum genau – und ich lache über mich selbst, weil ich unterstelle, dass ich von Ihnen eine Antwort bekommen könnte – wird eigentlich „Name“ auf dem deutschen Personalausweis mit „Surname“ ins Englische übersetzt? Ist das nicht völlig falsch?

    Ach ja, und meine Frage zu § 12 BGB ist noch offen.

  26. ralfkroke said, on 15/04/2015 at 17:09

    steht doch da, wenn ein anderer Mensch den Namen der auf Dich ausgestellten Geburtsurkunde, also natürlichen Person verwendet, sich also als Deine Juristische Person ausgibt, kannst Du Dich dagegen wehren.
    Dazu gehört Familienname, Vorname Geburtsdatum Ort der Geburt Standesamt der Eintragung.

    § 12
    Namensrecht

    Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

    • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 17:22

      Als natürliche Person kannst du überhaupt keine juristische Person sein, da du bereits eine natürliche Person bist und darüber hinaus nur eine(!) Person.

      Ich darf also nicht mit „Ralf Kroke“ unterschreiben und dir dann Rechnungen schicken lassen. Was ist jetzt das Problem?

      • ralfkroke said, on 16/04/2015 at 07:51

        richtig, es gibt nur entweder oder

        Gut dann haben wir einen Staat BRD, das Deutsche reich gibt es nicht mehr, die Gesetze ohne Geltungsbereich sind ja logisch in der BRD gültig und das wusste man schon 1934 OwiG oder BGB, ZPO ect. . 2007 – 2010 hat man einfach Gesetze gestrichen und Ost – Westpreussen zb. haben wir Polen geschenkt, das deutsche Volk besteht aus deutschen Staatsangehörigen und die deutschen Bundesländer Baden, Sachsen, Preussen haben sich in Luft aufgelöst. Wir sind alle natürliche Personen und in Polizei, Justiz und Ämtern laufen Beamte mit Amtsausweisen rum, die Amtsbefugnisse also Hoheitsrechte ausüben in der BRD, dem Staat BRD. Super das ist schön und würde mir gefallen. Nur warum schreibt man es dann nicht so eindeutig in die Gesetze ?

      • reichling said, on 16/04/2015 at 08:30

        Den ersten Halbsatz kann man so stehen lassen Aber es gibt keine Gesetze ohne Geltungsbereich. Nur, dieser Geltungsbereich muss nicht im Gesetz angegeben werden. Er ergibt sich automatisch aus dem Gebiet, für das der Gesetzgeber zuständig ist. Es dürfte klar sein, dass ein vom bayrischen Landtag beschlossenes Gesetz nur in Bayern gültig ist, nicht aber in Niedersachsen.

        Das ist übrigens ein uralter Rechtsgrundsatz, und auch im Deutschen Reich sind die Gesetze auch ohne Angabe eines Geltungsbereiches ausgekommen. Dass der Geltungsbereich anzugeben ist, die Erkenntnis ist ausschließlich auf dem Mist von irgendwelchen reichsdeutschen Spinnern gewachsen, die sich auch nicht scheuen, zur Bekräftigung ihrer Behauptung Gerichtsurteile umzufälschen.

        Wenn Sie Ihre Weisheiten ausschließlich aus den verlogensten Seiten des Internets beziehen, ist es kein Wunder, dass Sie hier nur ständig Müll zum besten geben.

        Schauen Sie hier mal nach: https://reichling.wordpress.com/2012/12/29/wie-ist-das-jetzt-mit-geltungsbereich-eines-gesetzes/

        Aber ich warne Sie, das ist sehr viel Text, für einen Reichsdeutschen viel zu viel.

        Mit den Bereinigungsgesetzen wurden lediglich Gesetze gestrichen, die unnötig geworden sind, die keine rechtlichen Folgen mehr hatten. Und unnötige, überflüssige Gesetze sind zu streichen. Genau das hat der Bundestag getan.

        Wir haben übrigens den Polen keinen Quadratmeter Land geschenkt. Sie haben in Geschichte wohl nicht so aufgepasst. Nun dann, eine kurze Lektion.
        1939 hat das Deutsche Reich einen Krieg vom Zaun gezettelt, um Polen zu vernichten und Lebensraum im Osten zu erobern, wie Hitler bereits im Februar 1933 vor Oberkommandierenden des Heeres und der Marine angekündigt hatte. Polen sollte endgültig zerschlagen werden, eine weitere Absicht des Krieges war es, Frankreich zu einem Vasallenstaat Deutschlands zu machen.

        Ihnen ist sicher auch entgangen, dass dieser Krieg etwas anders verlaufen ist, als der Gröfaz sich das vorgestellt hatte. Deutschland, das Deutsche Reich, hatte diesen Krieg verloren, wie man einen Krieg nur verlieren kann. Deutschland musste am 8. Mai bedingungslos kapitulieren. Und die Sieger haben eben darüber entschieden, dass die Gebiete östlich von Oder und Neiße an Polen fallen, ebenso der südliche Teil von Ostpreußen, und der nördliche Teil, um Königsberg herum, an die Sowjetunion.

        Der Bundesrepublik Deutschland blieb nichts anderes übrig, als diese Gebietsverluste anzuerkennen. Was hätte sie sonst machen sollen? Wieder einen Krieg gegen den Rest der Welt führen? Nach diesem Krieg wäre es dann um die Festlegung der Grenze zwischen Polen und Frankreich gegangen.

        Die Alliierten hätten den deutschen Staat 1945 durchaus auflösen können. Dieses Recht hatten sie. Der Staat war damals noch keine 75 Jahre alt und hat in seiner kurzen Geschichte gezeigt, dass er nicht in der Lage ist, als normaler Staat mit den anderen Staaten in Europa zusammen zu leben.

        Die deutschen Bundesländer sind erst nach 1945 entstanden. Bis 1934 hießen sie Reichsländer. Und diese Reichsländer wurden als staatliche Gebilde 1934 durch die Naziregierung aufgelöst. Eine Auflösung des Staates Preußen durch Kontrollratsgesetz von 1947 hätte es also gar nicht bedurft. Preußen bestand zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr.

        Baden ist mit Zustimmung der Bevölkerung mit anderen südwestdeutschen Bundesländern zum Land Baden-Württemberg vereinigt worden. Sachsen gibt es immer noch.

        Dass wir alle natürliche Personen sind, ist jedem vernünftigen Menschen klar. Nur Spinner zweifeln daran. Und Beamte hatten in Deutschland noch nie Amtsausweise, sondern stets Dienstausweise. Schließlich haben sie ja auch einen Dienstherrn.

        Warum schreibt man es nicht so eindeutig in die Gesetze? Müssen in Gesetzen Selbstverständlichkeiten wiederholt werden? Muss es ein Gesetz geben, in dem drin steht, das Wasser nass ist und von sich aus nur bergab läuft? Gesetze sind für normal denkende Menschen geschrieben. Wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, müssen Sie halt damit leben, dass Sie mit ihnen nicht zurechtkommen. Aber fragen Sie doch im Zweifel einen Rechtsanwalt. Der ist ja dafür. Aber bitte nicht Dominik Storr. Übrigens, dass er noch als Anwalt tätig sein darf, verdankt er nur der Tatsache, dass er vor Gericht nicht mit seinem Reichsblödsinn argumentiert.

      • Comsubpac said, on 16/04/2015 at 18:21

        Diese albernen Amtausweise immer… Manch einer sollte sich mal einen Duden kaufen:

        Amtsausweis „Leider haben wir zu Ihrer Suche nach ‚Amtsausweis‘ keine Treffer gefunden.

        Oder meinten Sie: impfausweis?“

        Dienstausweis: „Ausweis, der die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Dienststelle bescheinigt“

    • JDavis said, on 15/04/2015 at 17:56

      Welcher Art ist denn meine juristische Person überhaupt? Wie Sie bei Ihren jahrelangen Recherchen sicher herausgefunden haben, ist „juristische Person“ ja nur eine Sammelbezeichnung.

      • Comsubpac said, on 15/04/2015 at 17:59

        Psst, am Ende merken die noch das die Gesetze einen Fehler haben und nur Vereine/Gesellschaften mit mehr als einer natürlichen Person eine juristische Person werden können… Bedenke nur die Konsequenzen! Alle Gesetze wären mal wieder ungültig… wegen dem Völkerrecht… oder so.

  27. ralfkroke said, on 16/04/2015 at 14:39

    Reichling: Deutschen Ostgebiete unter polnischer Verwaltung bis zu einer friedensvertraglichen Regelung

    Konfrontiert mit vollendeten Tatsachen, akzeptierten auch die beiden westlichen alliierten Siegermächte die polnische Verwaltung dieser Gebiete für die Zeit bis zu einer friedensvertraglichen Regelung.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Potsdamer_Abkommen

    Hat Genscher deshalb einen Friedensvertrag abgelehnt weil in diesem Moment 1990 Deutschland Wiedervereinigt und dann gemäß Grundgesetz über eine Verfassung vom Volk abgestimmt werden müsste ?

    Es ist richtig, dass zu Zeiten des Deutschen Reiches klar war welche Grenzen Deutschland hatte. Von den Alliierten und in vielen Gesetzen wird Deutschland in den grenzen von 1937 definiert. Das ist offenkundig bei der BRD nicht der Fall.

    http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=17.07.90&sort=001-002

    Beweis Protokoll letzten 8 Zeilen _ „eine friedenvertragliche Regelung ist nicht beabsichtigt“

    Aha der 2+4 Vertrag ist doch angeblich ein Friedensvertrag

    BM zu deutsch-polnischem Grenzvertrag:
    – „Der deutsch-polnische Grenzvertrag wird innerhalb kürzestmöglicher Zeit nach der Vereinigung und der Herstellung der Souveränität des vereinten Deutschland unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zugeleitet.“
    – „Innerhalb kürzester Zeit bezieht sich sowohl auf die Unterzeichnung als auch auf die Zuleitung zur Ratifikation.“
    – BM zu Erklärung der Vier:
    „Die Vier Mächte erklären, daß der endgültige Charakter der Grenzen Deutschlands durch keine (äußeren)12[12 ( ) Hs. korrigiert aus: „auswärtigen“.] Umstände oder Ereignisse in Frage gestellt werden kann.“
    – BM:
    – Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, daß die polnische Regierung in der Erklärung der Vier Mächte keine Grenzgarantie sieht.
    – Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.

    Sie haben schlicht weg keine Ahnung sorry aber informieren Sie sich doch einfach mal.
    Zu Ihren Ausführungen lege ich Ihnen diesen Vortrag ans Herz. Der Mann war in den Archiven und hat original Dokumente gesehen.

    gibt es auch als Buch, ist aber viel zu lesen.

    Hier die Doku vom Michael Vogt, er war in den englischen Archiven.

    N-TV Doku

    Mit den Widersprüchen des 2+4 Vertrages sollten Sie sich nicht unbedingt bei Wikipedia informieren, ist bequem aber nicht vollständig.

    http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Deutschland/2plus4.html

    Vielleicht kommen Sie nun selbst darauf warum die Geltungsbereiche gestrichen wurden.

    • Comsubpac said, on 16/04/2015 at 21:24

      Die Polen sollen also die Westmächte gezwungen haben das zu akzeptieren? Seltsame Sichtweise…

      Während des Potsdamer Abkommens wurde auch beschlossen Deutschland zu demilitarisieren. Komisch das wir heute eine eigene Armee haben… Solche Abkommen sind nur solange etwas Wert bis das nächste Abkommen etwas anderes sagt.

      Genscher hat keinen Friedensvertrag abgelehnt. Der 2. Weltkrieg war ja auch schon lange vorbei.

      Artikel 146 überhaupt mal gelesen? Wo steht da das es eine neue Verfassung gewählt werden muss und wie eine solche Wahl auszusehen hat?

      „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

      Ich lese dort nur das es eine (neue) Verfassung geben kann das Grundgesetz so lange aber auch für das vereinigte Deutschland gilt. Artikel 146 war als ein Weg zur Wiedervereinigung gedacht – die DDR hat aber einen anderen Weg gewählt.

      Der 2+4 Vertrag ist nicht direkt ein Friedensvertrag – schließlich gab es keinen Krieg mehr zu beenden – dennoch spricht man häufig von einem Statusfriedensvertrag, da er alle noch offenen Fragen geklärt hat.
      Was gebe es denn in einem Friedensvertrag noch zu klären?

      Auf die Furchtbaren geschichtsrevisionistischen Videos gehe ich lieber gar nicht erst ein. Ich habe mir das erste irgendwann einmal angesehen und es ist so voller Schwachsinn das man nicht weis ob es vielleicht doch als Satire gemeint ist. Das kann einfach niemand glauben.

      Interessant dazu finde ich das hier: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/politik/im-generalsblick-1135031.html
      Anscheinend war eine seiner wichtigsten Quellen der dtv-Atlas zur Weltgeschichte – Ein Schulbuch…

      Der Geltungsbereich wurde nicht gestrichen. Artikel 23 wurde aufgehoben weil er nicht mehr benötigt wurde. In Artikel 23 stand nur der vorläufige Geltungsbereich. Jetzt wo das Grundgesetz in ganz Deutschland gilt wird ein vorläufiger Geltungsbereich nicht benötigt. Jeder weiß wie die deutschen Grenzen heute verlaufen.

  28. ralfkroke said, on 16/04/2015 at 14:53

    Herr Reichling, meinen Kommentar müssen Sie nicht freischalten, es wäre mir wichtiger Sie versuchen die Thematik anhand der fakten zu erfassen und mir dann Ihr hoffentlich qualifiziertes, auf den Fakten basierendes
    Ergebnis mitteilen. Letztlich haben wir beide an den Vorgängen keinen Beitrag, wir sind anscheinend beide an Geschichte und Frieden interessiert. Dieser kann nur von voll souveränen Staaten ohne Einflussname Dritter
    realisiert werden. Es hat wenig Sinn zu träumen. Auch ich würde mich freuen wenn sich Ihre Einschätzungen, „alles in Butter und korrekt gelaufen, wir sind Bürger eines souveränen Staates ohne Besatzungsvorbehalte,
    im Friedenszustand und Herr über unsere Regierung“ als Realität herausstellen. Verstehen Sie das? Ich habe weder an einem Deutschen Reich noch an einer anderen Veränderung Interesse. Ich möchte lediglich die Ungereimtheiten für mich selbst erklärt wissen um sicher zu sein. Das Potsdamer Abkommen stellte die Ostgebiete des D- Reich unter polnische und russische Verwaltung. Eine völkerrechtliche mögliche Gebietsabtrennung kann nur der 2+4 Vertrag gewesen sein. Wenn alles so korrekt gelaufen wäre könnte man den Geltungsbereich als Bundesrepublik Deutschland definieren. Frage ist wo ist das Deutsche Reich ? Immerhin wird dieses sogar im Grundgesetz erwähnt. Alles sehr komplex. Sollte allerdings jetzt wieder nur Halbwissen zurück kommen werde ich diesen Block verlassen.

    • JDavis said, on 16/04/2015 at 15:23

      Frage ist wo ist das Deutsche Reich ?

      Es ist hier. Um uns herum. Das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland sind identisch. Beide Bezeichnungen sind nur Namen des gleichen Völkerrechtssubjekts, nämlich Deutschlands. Oder, wie das Amtsgericht Duisburg einst feststellte: „Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform (vgl. BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973 – 2 BvF 1/73, BVerfGE 36, 1, 15 ff. = NJW 1973, 1539; Beschluss vom 21. Oktober 1987 – 2 BvR 373/83, BVerfGE 77, 137, 149 ff. = NJW 1988, 1313; Beschluss vom 26. Oktober 2004 – 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01, NVwZ 2005, 560, 563).“

      Immerhin wird dieses sogar im Grundgesetz erwähnt.

      Stimmt. Und in welchen Artikeln? Hauptsächlich in solchen, in denen es darum geht, dass der Bund an die Stelle des bisherigen Reichs tritt (z.B. 89 I, 90 I, 123 II, 125 Nr. 2, …). Weil Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland eben identisch sind.

      • ralfkroke said, on 16/04/2015 at 16:02

        Gut dann frage ich mich gemäß der 3 Elemente Staats Definition von Jellinek, welche völkerrechtlich Grundlage geworden und allgemein anerkannt ist, wie es sich mit dem Staatsvolk verhält. Es gab im Rustag von 1913 die Deffinition

        § 1.

        Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

        Die unmittelbare Reichsangehörigkeit war die in den Kolonien. Die Staatsangehörigkeit in den Ländern waren die in Bayern, Sachsen, Preußen usw. Ein Staatenbund welcher nach außen völkerrechtlich als deutsches Reich auftrat.
        Hitler hat lediglich über eine Verordnung 1934 die mittelbare Staatsangehörigkeit, also die in den Ländern „aufgehoben“. Während des Nationalsozialismus wurden demnach die Staatsangehörigkeiten der Bundesstaaten (mittelbare Staatsangehörigkeit) abgeschafft und die (unmittelbare) Reichsangehörigkeit als deutsche Staatsangehörigkeit definiert. – Diktaturen verordnen, Staaten erlassen gültige Gesetze. ? Die haben wir dann heute noch ? Und haben das so übernommen ? Wie gesagt es geht hier nicht um die Weimarer Republik, die ja nicht vom Souverän ausgerufen wurde und deshalb mehr als fraglich ist. Der Kaiser hatte ja nicht abgedankt, er ist geflohen und Scheidemann hat die Republik ausgerufen. Anderes Thema. Hier eine Einlassung zur den Hintergründen. Wo ist also abgesehen vom Staatsgebiet, der fehlenden Abstimmung des Volkes über die Verfassung das Staatsvolk in der BRD, wenn diese identisch mit dem
        Deutschen Reich sein soll ?

        http://netzwerkvolksentscheid.de/2014/10/30/die-ebenen-des-rechts-mensch-versus-person-buergerlicher-tod-capitis-deminutio-maxima/

      • Comsubpac said, on 16/04/2015 at 18:27

        Was gehen uns Gesetze an die heute nicht mehr gelten? Entscheidend ist was in den gültigen Gesetzen steht und demnach hast du die „deutsche Staatsangehörigkeit“ bzw die „Staatsangehörigkeit: deutsch“. Kolonien hat Deutschland keine mehr.
        Mit Abdankung des Kaisers wurde das Volk der Souverän. Guck doch endlich mal in Artikel 20 GG.

        Diktaturen sind auch Staaten.

        Das Staatsgebiet ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes – also ganz Deutschland in seinen aktuellen Grenzen.

        Die Staatsgewalt ist auch vorhanden: Exekutive, Legislative, Judikative, Polizei, Militär…

        Das Staatsvolk steht doch in Artikel 116 und dem Staatsangehörikeitsgesetz. Das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland sind die Deutschen und das war auch schon im Kaiserreich so.

  29. ralfkroke said, on 16/04/2015 at 15:27

    Und hier der deutsch polnische Partnerschaftsvertrag. ich finde dort keine Klausel, dass die ehemaligen gebiete des Deutschen reich welche unter polnischer Verwaltung stehen an Polen übertragen wurden.

    Klicke, um auf Nachbarschaftsvertrag.pdf zuzugreifen

    Finden Sie einen Vertrag ?

    § 116 Grundgesetz ist diesbezüglich zu erwähnen. Polen fordert eine Änderung dieses § 116. ? Komisch nicht wenn doch wie ausgeführt

    – “Der deutsch-polnische Grenzvertrag wird innerhalb kürzestmöglicher Zeit nach der Vereinigung und der Herstellung der Souveränität des vereinten Deutschland unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zugeleitet.”

      • ralfkroke said, on 16/04/2015 at 16:19

        Auch mal gelesen, wo steht dort, dass die ehemaligen gebiete des Deutschen Reich Polen übertragen werden, also 1/3 des Staatsgebietes BRD=Deutsches Reich überschrieben, geschenkt überlassen ect. werden?
        gemäß Potsammer Abkommen stehen diese Gebiete unter Polnischer oder russischer Verwaltung. Es steht lediglich darin, dass man die Grenzen akzeptiert.

      • Comsubpac said, on 16/04/2015 at 17:46

        Wie hättest du es denn genannt Ralf? Die Gebiete waren schon längst polnisch und die Grenze von der Bundesrepublik auch schon längst anerkannt. Der Vertrag hat das nur noch mal bestätigt und es „endgültig“ gemacht.
        Wie hätte die Bundesrepublik die Gebiete denn wiederbekommen sollen und warum überhaupt? Was hätte man mit den Millionen von Polen machen sollen?

  30. ralfkroke said, on 16/04/2015 at 16:14

    14 Jahre „BRD“ und dennoch wird vom Bundesverfassungsgericht festgestellt:
    Das Deutsche Reich […]besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.

    Und nun soll aber die „BRD“ nur ein anderer Name für das Deutsche Reich sein?

    Ein kleines Wortspiel:

    Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich (= die BRD) allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig ist.

    Einer der Kernsätze des Grundlagenvertragsurteils des BVerfG lautet (BVerfGE 36, 1 (15 f.)). „Das Grundgesetz … geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist… Das Deutsche Reich existiert fort … besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsunfähig.“

    …selbst nicht handlungsfähig. Auch daran ist ersichtlich, daß die „BRD“, wie auch die „DDR“ sowie die polnisch verwalteten Gebiete, nur Treuhänder des Deutschen Reichs waren. Ihr einziger Sinn bestand darin, die Handlungsfähigkeit für eine Zeitlang (siehe Art. 146 GG) zu übernehmen.

    • Comsubpac said, on 16/04/2015 at 17:53

      Mal auf das Datum des Urteils geguckt? Mitbekommen was 1990 passiert ist? Verstehst du worum es bei dem Vertrag ging?
      Der Kernsatz des Urteils ist vielmehr:

      „Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…““

      Nicht immer da aufhören zu lesen wo es einem passt.

      Ein anderes Interessantes Urteil beinhaltet auch den Satz:

      „Die rechtliche Struktur des staatlichen Partners hat sich freilich grundlegend gewandelt. Die Gewaltherrschaft brach zusammen. Das änderte aber nach herrschender und auch vom Gericht geteilter Auffassung nichts am Fortbestand des Deutschen Reichs und daher auch nichts am Fortbestand der von ihm geschlossenen internationalen Verträge, …“
      und
      „Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich.“

      Deshalb hält sich die Bundesrepublik bis heute an vom Deutschen Reich getroffene Verträge und zahlt auch dessen Schulden. Es wurden auch die Reparationen für den Ersten Weltkrieg zuende gezahlt – von der Bundesrepublik.

  31. ralfkroke said, on 16/04/2015 at 16:44

    Also wurde aus den zeitlich begrenzten Provisorium Grundgesetz, welches durch die 11 von den Alliierten eingesetzten Ministerpräsidenten bestimmten Parlamentarischen Rat geschaffen wurde und von den Alliierten genehmigt eine demokratische Verfassung. Das ehemalige Deutsche Reich ist jetzt die BRD 1/3 kleiner und die ehemaligen Deutschen mit Staatsbürgerschaften in den Ländern wurden durch Hitler abgeschafft und zu unmittelbaren Staatsangehörigen, also den in den Kolonien.

    Ich kenne niemanden, der jemals über das Grundgesetz abgestimmt hat außer die Alliierten. Dieses Grundgesetz bildet aber die Grundlage der Ausübung der Staatsgewalt.

    So sind wir dann zum Staatsvolk, unmittelbaren Staatsangehörigen (Kolonien) Staatsgebiet 1/3 kleiner und mit dem Grundgesetz von den Alliierten genehmigt zur Staatsgewalt gekommen. ?

    Das heißt dann BRD=Deutsches Reich ?

    Ok ist mir dann doch zu holprig. Als Feindstaat steht das Deutsche Reich immer noch auf der Liste der UN.
    Das Deutsche Reich= BRD hatte über 40 Kriegserklärungen gegen sich und der Europäische gerichtshof hat bezüglich der Klage Italiens festgestellt, dass die BRD gegenüber Forderungen die das Deutsche reich betreffen immun ist.
    Also doch nicht D- Reich= BRD ?

    Urteil vom 02.05.2012

    https://staseve.wordpress.com/2012/02/05/ubersetzung-des-gerichtsurteils-vom-3-2-2012-igh-sehr-deutlich-bundesrepublik-kein-staat-der-staat-ist-das-deutsche-reich/

    So ein kuddelmuddel

    • Comsubpac said, on 16/04/2015 at 18:18

      Die Ministerpräsidenten wurden nicht eingesetzt sondern von den Länderparlamenten gewählt. Was soll eigentlich immer dieser Unsinn mit der Staatsangehörigkeit? Auch wenn man im deutschen Reich im Pass zum Beispiel „Sachsen“ stehen hatte so war man dennoch Staatsangehöriger des deutschen Reiches – schließlich war Sachsen ein Gliedstaat des deutschen Reiches nicht unähnlich der heutigen Situation. Mit Kolonien hatte das nichts zu tun und nach dem ersten Weltkrieg gab es gar keine deutschen Kolonien mehr. Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist auch nicht von Hitler.

      Die Alliierten haben nicht über das Grundgesetz abgestimmt sondern die Parlamente der Länder. Bei Gelegenheit mal in Artikel 144 geguckt?

      „Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.“

      Alle damaligen Bundesländer haben zugestimmt (die Bayern nur unter dem Vorbehalt das zwei Drittel der anderen Länder zustimmen). Mindestens einen der Abgestimmt hat solltest du kennen: Carlo Schmid.
      Man sollte auch nicht vergessen, das im Zuge der Wiedervereinigung, das bundesdeutsche Parlament und die Volkskammer der DDR auch darüber abgestimmt haben ob das Grundgesetz in Kraft bleiben soll. Es gab sehr deutliche Mehrheiten in beiden Parlamenten. Zu dem Zeitpunkt hatten die Alliierten bereits auf all ihre Rechte verzichtet.

      Ich habe dich das schon einmal gefragt: Was genau stört dich am Grundgesetz? Welcher, heute noch anwendbare Artikel, stört dich? Was soll in einer neuen Verfassung anderes stehen?

      Bundesrepublik Deutschland und das deutsche Reich sind beziehungsweise waren das Völkerrechtssubjekt Deutschland. Die DDR hat sich – nach anfänglichen hin und her – als völlig neues Völkerrechtssubjekt betrachtet.

      Das mit der Feindstaatenklausel hast du aber völlig falsch verstanden. Ja, da stehen auch noch andere Staaten drauf. Allerdings wurde die Feindstaatenklausel für obsolet erklärt und die Alliierten hatten bereits vorher, im Atomwaffensperrvertrag, auf die Rechte die sich aus der Klausel ergeben verzichtet.
      Deutschland ist übrigens Mitglied der UN – kann also den Sicherheitsrat anrufen – und der NATO sowie anderer Bündnisse. Warum sollten wir uns also Gedanken über eine nicht mehr anwendbare, für Aufgehoben erklärte Klausel machen?
      Ja, es gab über 40 Kriegserklärungen gegen Deutschland nur ist Deutschland mit keinem der Länder mehr im Krieg. Der 2. Weltkrieg ist vorbei und deshalb braucht es auch keinen Friedensvertrag mehr.

      Das Urteil mal gelesen? Könntest du die Stelle zitieren wo steht das die Bundesrepublik kein Staat ist?
      Um es kurz zufassen: Die Bundesrepublik wurde vor einem italienischen Gericht auf Entschädigungen verklagt und verurteilt. Daraufhin wurde Eigentum des deutschen Staates beschlagnahmt.
      Als Reaktion darauf hat Deutschland Italien verklagt. Deutschland hat die Klage gewonnen, da der Grundsatz gilt das Staaten Immunität genießen und nicht von nationalen Gerichten anderer Staaten verurteilt werden können. Es stand also niemals zur Debatte ob die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist oder nicht sondern ob dieser Grundsatz immer gilt. Auch wenn es gar nicht Inhalt der Klage oder der Verhandlung war so hat das Gericht bestätigt das Deutschland ein Staat wie jeder andere ist und die selben Rechte genießt. Deutschland kann nicht von italienischen Gerichten Verurteilt werden, genauso wie Italien nicht von deutschen Gerichten verurteilt werden kann.

      Zusammengefasst: Die Bundesrepublik ist ein Staat, war ein Staat und wird ein Staat bleiben. Das Grundgesetz war und ist eine Verfassung und wurde demokratisch legitimiert.

      • JDavis said, on 16/04/2015 at 19:35

        Zudem muß man auch sagen, daß die Mitglieder des Parlamentarischen Rats von der Ministerpräsidenten nicht nach freiem Belieben ausgewählt wurden, sondern sich die Sitzverteilung der Länderdelegationen nach den Wahlergebnissen der freien und demokratischen Landtagswahlen 1946/47 richtete. Das war eine Volksvertretung. Und daß die Alliierten den Deutschen nach einem derartigen Krieg und nach einer derartigen Niederlage innerhalb weniger Jahre weitgehende Selbstbestimmung zugestanden, finde ich immer noch anerkennenswert,

    • reichling said, on 16/04/2015 at 20:31

      Also wurde aus den zeitlich begrenzten Provisorium Grundgesetz, welches durch die 11 von den Alliierten eingesetzten Ministerpräsidenten bestimmten Parlamentarischen Rat geschaffen wurde und von den Alliierten genehmigt eine demokratische Verfassung. Das ehemalige Deutsche Reich ist jetzt die BRD 1/3 kleiner und die ehemaligen Deutschen mit Staatsbürgerschaften in den Ländern wurden durch Hitler abgeschafft und zu unmittelbaren Staatsangehörigen, also den in den Kolonien.

      Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wurden von den Landtagen der Länder nach der Stärke der Parteien in den Landtagen ausgewählt. Er war also durchaus demokratisch legitimiert, das Grundgesetz auszuarbeiten und zu beschließen.
      In den Beratungen des PR wurde auch erwähnt, dass weder die US-Verfassung noch die Verfassung Frankreichs Vorbild für das Grundgesetz sein können. Man hielt sich in vielen Dingen an die Weimarer Verfassung übernahm aber nicht ihre Fehler, die letztlich zu ihrem Scheitern 1933 geführt haben, und machte auch Anleihen an der Paulskirchenverfassung von 1848. Deutsche Verfassungstradition und demokratische Tradionen spielten also sehr wohl eine Rolle.

      Dass das Territorium Deutschlands um ein Drittel kleiner ist, als 1937, haben wir vor allem einem verlorenen Krieg zu verdanken. Verlorene Kriege gehen meist mit Gebietsverlusten einher. Wollen Sie einen Krieg anzetteln, um Deutschland ganz zu zerstören?

      Die Staatsangehörigkeit in den Reichsländern war eh seit 1871 ein Muster ohne Wert. Kein deutscher Bundesstaat oder später Reichsland konnte über seine Staatsangehörigkeit noch verfügen. Die Staatsangehörigkeit in jedem einzelnen Bundesstaat / Reichsland war ausschließlich durch Reichsgesetz geregelt.

      Es gab praktisch schon seit 1871 die deutche Staatsangehörigkeit. Was hat es dem Paßinhaber gebracht, wenn in seinem Pass unter Staatsangehörigkeit Preußen, Bayern, Sachsen usw. gestanden hatte? In keinem ausländischen Staat hat es preußische, bayrische, sächsische usw. Botschaften und Konsulate gegeben. Soweit es zunächst noch bayrische Konsulate in ausländischen Staaten gegeben hatte, waren sie dem Reichsaußenministerium unterstellt. Und jeder Deutsche galt in jedem einzelnen Bundesstaat / Reichsland als Inländer. Was sollte also die Verzettelung bei der Angabe der Staatsangehörigkeit? Es führte im Ausland höchstens zu Kopfschütteln.

      Ich kenne niemanden, der jemals über das Grundgesetz abgestimmt hat außer die Alliierten. Dieses Grundgesetz bildet aber die Grundlage der Ausübung der Staatsgewalt.

      Ich leider auch nicht. Mir sind die Namen der Abgeordneten in den Landtagen der beteiligten Länder leider nicht bekannt. Ich müsste erst nachsuchen. Aber das Grundgesetz musste nach seiner Verabschiedung durch den parlamentarischen Rat von den vom Volk in feier Wahl gewählten Landtagen erst angenommen werden, bevor es in Kraft treten konnte. Der bayrische Landtag hat übrigens dagegen gestimmt, aber klar gestellt, dass das Grundgesetz auch für Bayern gilt, wenn es in einer ausreichenden Zahl von Lündern angenommen worden ist.

      So sind wir dann zum Staatsvolk, unmittelbaren Staatsangehörigen (Kolonien) Staatsgebiet 1/3 kleiner und mit dem Grundgesetz von den Alliierten genehmigt zur Staatsgewalt gekommen. ?

      Es hat nie unmittelbare Staatsangehörige gegeben, sondern nur unmittelbare Reichsangehörige. Es waren die in den Kolonien lebenden Deutschen, die keine Staatsangehörigkeit zu einem der Bundesstaaten besaßen. Sobald sie aber in das Reichsgebiet zugezogen waren, erlangten sie automatisch die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates, in dem sie sich niedergelassen haben. Sie wurden dann Preuße, Bayer, Sachse oder was auch immer.

      Das heißt dann BRD=Deutsches Reich ?

      So ungefähr. Das, was sich früher Deutsches Reich nannte, heißt jetzt Bundesrepublik Deutschland. Das Ausland hat dies begriffen. Die vom Deutschen Reich mit dem Ausland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge wurden auf die Bundesrepublik Deutschland übetragen, soweit sie noch Bestand hatten.

      Ok ist mir dann doch zu holprig. Als Feindstaat steht das Deutsche Reich immer noch auf der Liste der UN.

      Erstens mal ist diese Feindstaatenklausel laut einer Resolution der UN-Vollversammlung von 1995 obsolet = hinfällig, und zweitens, es gibt keine Feindstaatenliste der UN. Wenn doch, bitte ich um Quellenangabe.

      Das Deutsche Reich= BRD hatte über 40 Kriegserklärungen gegen sich und der Europäische gerichtshof hat bezüglich der Klage Italiens festgestellt, dass die BRD gegenüber Forderungen die das Deutsche reich betreffen immun ist.
      Also doch nicht D- Reich= BRD ?

      Urteil vom 02.05.2012

      Der Europäische Gerichtshof hat gar nichts festgestellt. Es war der Internationale Gerichtshof in Den Haag. Und der hat festgestellt, dass ein nationales Gericht keinen anderen Staat für hoheitliche Handlungen dieses Staates verurteilen kann.
      Hoheitliche Handlungen sind auch Handlungen, die eine Armee während der Besetzung eines anderen Landes in diesem Land vornimmt.
      Dieses Urteil war in dieser Form nur möglich, wenn er
      1. die Bundesepublik Deutschland als Staat angesehen hat, weil er nur in Streitikeiten zwischen Staaten verhandeln kann; wäre die BRD kein Staat, hätte er die Verhandlung gar nicht führen dürfen.
      2. von der Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich ausging, wie auch Italien. Denn sonst hätte ja die Klage gegen den Verursacher gerichtet werden müssen, und den hätte es ja nicht mehr gegeben.

      Zu der Übersetzung, auf die Sie verlinkt haben. Die Übersetzerin, eine Ramona Berger, wies am Anfang darauf hin, dass die Juristensprache eine schwierige Sprache ist. Man merkt es auch. Ihre Übersetzung ist voll in die Hosen gegangen. Wo sie nicht weiter wusste, nahm sie ihre Phantasie zur Hilfe.

      Aber es reichte dafür, dass ihr Video von Peter Frühwald in seinem Blog veröffentlicht wird.

      Sie haben, Ralf Kroke, das seltene Talent, ausschließlich Lügenseiten als Quellen anzugeben. Einmal war es friedensvertrag.org, jetzt der Chef der Selbstverwalter, Peter Frühwald, der seinen Anhängern beibringt, dass die BRD nicht existiert und die Gerichtsurteile nichtig sind, sie also keine Strafen bezahlen müssen. Dann schreibt er jedesmal von bewaffneten Überfällen der Polizei auf andere Selbstverwalter seiner Organisation.

      Ihm selbst passiert nie etwas. Warum auch. Er zahlt jedes Bußgeld, jede Geldstrafe, zu der er verdonnert wird, rechtzeitig. So bestand noch kein Anlass, ihn in Erzwingungshaft zu nehmen. Aber seine Anhänger lässt er ins offene Messer laufen. Er freut sich über jede Festnahme, weil er dann wieder so schön gegen die BRD wettern kann.

      Und von den Seiten solcher Drecksäcke beziehen Sie Ihr Wissen. Sie sollten sich schämen.

      Hier befasst sich jemand objektiv und mit Fachwissen mit diesem Urteil

      Klicke, um auf 2012_4_655.pdf zuzugreifen

      Eine deutsche Übersetzung des Urteils konnte ich noch nicht finden.

      Der Kuddelmuddel ist lediglich der Zustand Ihres Gehirns.

      • ralfkroke said, on 17/04/2015 at 10:37

        Reichling Sie schreiben: Die Gebiete waren schon längst polnisch und die Grenze von der Bundesrepublik auch schon längst anerkannt.

        Aha und auf Basis welchen Vertrages oder Vorgang beziehen Sie sich ? Es wäre gut wenn ich auch Fakten sprich Quellen Ihrer Aussagen sehen könnte. Sie behaupten und phantasieren doch wohl nicht wild herum in Ihrenm eigenen Block ?

      • reichling said, on 17/04/2015 at 11:41

        Weshalb sollte ich in meinem Blog wild herum behaupten und phantasieren? Darin kann ich Ihnen das Wasser eh nicht reichen. Deshalb stütze ich mich auf Fakten. Und zwar Fakten, die auch standhalten, und die nicht, wie Ihre Fakten, bei genauerer Prüfung in sich zusammen fallen.

        Übrigens, Hans Bracht war alles andere als ein Völkerrechtler. Sein Gutachten zeigte deutlich, dass er von Völkerrecht keine Ahnung hatte.

      • ralfkroke said, on 17/04/2015 at 10:42

        Hier eine Faktenanalyse, die meine Überprüfung stand gehalten hat. Finden Sie etwas nicht korrekt. Bitte Fakten, Verträge, Quellen.

        http://www.der-runde-tisch-berlin.info/brachtgutachten.htm

      • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 13:56

        Warschauer Vertrag von 1970 Artikel 1:

        „Die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen stellen übereinstimmend fest, daß die bestehende Grenzlinie, deren Verlauf im Kapitel IX der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße und die Lausitzer Neiße entlang bis zur Grenze mit der Tschechoslowakei festgelegt worden ist, die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet. Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit ihrer bestehenden Grenzen jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.
        Sie erklären, daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden.“

        Das lässt keine Fragen offen.

  32. ralfkroke said, on 17/04/2015 at 08:53

    Hier das Genehmigungsschreiben der Militärgouvernuere der Besetzten Zonen zum Grundgesetz

    http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm

    Aber natürlich hat sich diese „Verfassung“ in freiem Willen gegeben ? Ich lache mich scheckig.

    Nachdem die Landesregierungen dem Grundgesetzentwurf am 08.Mai 1949 zugestimmt hatten genehmigten die Alliierten am 12. Mai 1945 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

    Das Grundgesetz FÜR nicht der Bundesrepublik Deutschland unterlag also der Genehmigung Dritter, der Besatzer.

    Am 26.05.1952 unterzeichneten die Westmächte und die Bundesrepublik den Deutschlandvertrag.

    Mit Ausnahme gewisser Vorbehalte der Alliierten.

    Artikel 2 Abs. 1

    Exakt dieser Artikel, welche die Besatzungsvorbehalte betrifft findet sich in den „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug zu Berlin vom 25. September 1990 wieder. Der 2+4 Vertrag wurde am 12.09.1990
    also 13 Tage vorher unterzeichnet.

    original :

    Klicke, um auf berlin.pdf zuzugreifen

    Berlin ist heute noch unter Sonderstatus. Demzufolge kann man von Wiedervereinigung Deutschlands als Ganzem nicht sprechen. Das „Vereinte Deutschland“ ist aber Gegenstand und Voraussetzung diverser
    Vertraglicher Regelungen. Das heißt erst wenn Deutschland vereint ist passiert dies und das. Ist es aber nicht.

    Die Ostgebiete gehören unter anderem zu Deutschland in den Grenzen von 1937

    Dazu habe ich bereits ausgeführt, dass ich bisher keinen Vertrag wie im 2+4 Vertrag angekündigt finden konnte der Polen die ehemaligen Ostgebiete überschreibt. Dieser Vertrag beinhaltet nichts dergleichen.

    Klicke, um auf Nachbarschaftsvertrag.pdf zuzugreifen

    Es geht eben nicht um ungefähr sondern um genau und exakt!

    Sie können ja gerne alles so hinbiegen wie es für Sie passt aber das hat keine Relevanz.

    Es gibt nur souverän nicht halb oder 99%. Volle Souveränität bildet die Grundlage für die Volkssouveränität in Bezug auf die Hoheitsrechte eines Staates gegenüber den Staatsangehörigen die ein Element, das Staatsvolk bilden. Die Staatsgewalt ein weiteres Element ergibt sich aus der Verfassung, die vom Souverän also dem Staatsvolk gegeben wird. Ohne jegliche Vorbehalte oder notwendigen endgültigen Genehmigungen durch Besatzungsmächte wie es 1949 verständlicher Weise noch war.

    Das Staatsgebiet muss ebenfalls vollständig sein.

    Staatsgebiet
    Staatsgebiet ist der räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der zum dauernden Aufenthalt
    von Menschen geeignet ist und einem Volk als ständiger Lebensraum dient.
    Innerhalb dieses Gebietes wird die Staatsgewalt wirksam, d.h. der Staat übt hier seine
    Gebietshoheit aus. Alle Menschen – auch Ausländer und Staatenlose – unterliegen grds. der
    Hoheitsbefugnis des Staates. Ausnahmen gelten nur für exterritoriale Personen und Räume.
    Zum Staatsgebiet gehört auch das Erdinnere bis zum Erdmittelpunkt und der Luftraum darüber.Zum Staatsgebiet gehört auch die sogenannte Dreimeilenzone auf den Hoheitsgewässern. Gemäß
    einer Konvention der Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen ist eine Ausdehnung auf 12
    Seemeilen (etwa 22,2 km) vorgesehen. Schiffe auf hoher See und Flugzeuge im freien Luftraum
    besitzen die Gebietshoheit ihres „Heimat(flug)hafens“.

    Fehlt etwas, zb besteht keine Vollständige Volkssouveränität oder ein Stück „Staatsgebiet“ oder Staatsvolk mangels Staatsangehörigkeit ist ein Staat nicht im Sinne der 3 Elementelehre von Jellinek vorhanden.

    Die Staatsangehörigkeiten in den Ländern und die unmittelbare Staatsangehörigkeit wurde durch Hitler 1934 per Verordnung nicht Gesetz aufgehoben. Bis heute.

    Es gibt heute nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit also die in den Kolonien, die unmittelbare also.

    Die in dem Genehmigungsschreiben der Alliierten ausgeführten Besatzungsvorbehalte sind gemäß Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages 1955, dem Übereinkommen zu bestimmten Fragen in Bezug auf Deutschland oder Berlin noch heute gegeben.

    Artikel 2.

    Klicke, um auf VertragstextBGBl.pdf zuzugreifen

    Kurzum

    Staatsvolk mit deutscher Staatsangehörigkeit also die unmittelbare

    http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html

    Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

    Es ist falsch wenn Sie behaupten, dass ein unmittelbarer Staatsangehöriger automatisch zum mittelbaren wurde, wenn er aus den Kolonien ins Deutsche Reich einreiste.

    Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
    durch Geburt (§ 4),
    durch Legitimation (§ 5),
    durch Eheschließung (§ 6),
    für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14, 16),
    für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16).

    Also meines Erachtens haben wir wie die Fakten belegen eine Verfassung, die einer Genehmigung der Alliierten
    bedurfte, ein nicht vollständiges Staatsgebiet und ein Staatsvolk, welches eine Staatsangehörigkeit deutsch besitzt, die der in den Kolonien entspricht.

    Es ist unerheblich ob Sie „meinen“ oder glauben oder das so sehen oder Behaupten nach Ihrer Einschätzung.

    Exaktheit ist gefragt aber damit sind Sie anscheinend überfordert.

    Schlussendlich laufen Sie als unmittelbarer Staatsangehöriger herum dessen Staatsangehörigkeit Deutsch
    ist und schließen daraus, dass es sich um die der Bundesrepublik handelt. Wie viele Mio. menschen auch.
    Das ist vielen in Bezug auf Ihre rechte zu ungenau. Auch die Beantwortung der offenen Fragen steht im Raum.

    Sie beantworten gar nichts, Sie vermuten und schlussfolgern im Rahmen Ihrer Informationen und lavieren.
    Betiteln Menschen die es genau wissen wollen.

    Also wo ist der Vertrag indem die Ostgebiete des Deutschen Reich Ihrer Meinung nach ja = BRD an Polen übertragen wurden. Staatsgebiet

    Welche Staatsangehörigkeit welches Staates besitzt man mit dem PA-Reisepass ? Des Staates Bundesrepublik Deutschland = Deutsches Reich ? Im Deutschen Reich gab es wie gesagt 2 welche haben Sie ?

    Wann hat die Bundesrepublik Deutschland 100% Souveränität erlangt, wann und wo steht, dass jegliche Besatzungsvorbehalte oder Rechte der Alliierten auch in Bezug auf Berlin erloschen sind.

    Bin mal gespannt. Und Bitte diesmal interessiert mich nicht was Sie sich in Ihrem Kopf zusammen zimmern, sondern juristisch verwertbare Schriftstücke, Verträge, Belege, beweise die nicht aus Ihrem Hirn kommen sondern die man nachprüfen kann.

    Ihre „Meinung“ kenne ich. verlinkte Fakten bitte. Ich hoffe meine Quellen sind Ihnen ausreichend seriös.

    Nach der Besetzung der gebiete des Deutschen Reich trat im übrigen die Haager Landkriegsordnung von 1907
    als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft. Erst ein Friedensvertrag, der diesen Vertrag auch eindeutig so bezeichnet
    beendet einen Kriegszustand oder eine Besatzung.

    http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm

    Unterliegen wir hier der Haager Landkriegsordnung ? Artikel 24 : Kriegslisten sind erlaubt ))))

    Wer drauf herein fällt hat selber Schuld ????

    Ich weiß es ja auch nicht aber ich will es genau wissen mehr nicht.

    • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 14:18

      Die Alliierten haben nur zugestimmt. Geschrieben und beschlossen haben das Deutsche, Gezwungen hat dich dazu niemand.

      Schon die preußische Verfassung von 1850 trägt die Überschrift „Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat“. So funktioniert die deutsche Sprache nun einmal.

      Berlin gehört seit 1990 genauso zu Deutschland wie Bayern und es gibt keinen Sonderstatus mehr. Worin soll such dieser angebliche Status auch äußern?
      Das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ bestätigt das sogar, spricht es doch davon das der Vertrag „die Souveränität der Bundesrepublik bezüglich Berlin nicht einschränken soll“.

      Wo wird in den aktuell gültigen Gesetzen das Wort „Kolonie“ erwähnt? Deutsche haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Franzosen haben ja auch die französische… Es gibt aktuell nur einen deutschen Staat mit nur einer Staatsangehörigkeit.

      Das Staatsgebiet ist doch vollständig. Was soll denn fehlen? Ist Großbritannien jetzt etwa auch kein Staat mehr weil Indien fehlt?

      Die Besatzungsvorbehalte sind nicht mehr gegeben und die Alliierten haben sich aufgelöst. Der Vertrag betrifft West-Berlin (siehe oben).

      Die Haager Landkriegsordnung wurde bei der Besetzung Deutschlands nicht angewandt, da es damals noch Vertragsvölkerrecht war und nicht alle Kriegsteilnehmer dem Vertrag beigetreten waren. Deutschland selbst hatte sich auch nicht an den Vertrag gehalten und somit aus Sicht der Alliierten seine Rechte verwirkt. Artikel 24 meint übrigens nur solche Sachen wie das setzen falscher Flaggen. Die Haager Landkriegsordnung befasst sich mit dem Landkrieg. Freidensverträge sind ihr egal und werden auch nicht benötigt.

      Wer auf Nazis und Geschichtsrevisionisten hereinfällt ist selbst schuld.

  33. Patrick Lassan said, on 17/04/2015 at 10:56

    „auf Basis welchen Vertrages“

    Des Deutsch-Polnischen Grenzvertrags z.B. ?

    „Hier eine Faktenanalyse, die meine[r] Überprüfung stand gehalten hat.“

    Dummerweise aber keiner Überprüfung von jemandem, der davon mehr versteht. Die Meinungen des Herrn Bracht sind ein alter Hut und werden von keinem ernst zu nehmenden Staatsrechtler geteilt.

    Die Website des ‚Runden Tisch Berlins‘ ist übrigens mal wieder eine der typischen Reichsideologen-Websites. Vielleicht solltest du mal andere Quellen in Betracht ziehen.

    Kleiner Tipp zum Nachlesen: http://www.sonnenstaatland.com/buch/

    • ralfkroke said, on 17/04/2015 at 11:52

      Der deutsch polnische grenzvertrag zwischen der brd und polen ? die hoheitsrechte der brd beziehe n sich auf den geltungsbereich des grundgesetz. Wie kann die brd gebiete abtreten die ausserhalb des geltungsbereich liegen ? wenn sie die ausführungen kennen, dann bewrisen sie doch das etwas falsch ist. Von ihnen lese ich nur holen auswurf. wo sind die fakten ? Wie kann die brd gebiete des deutschen reich verschenken ? Man kann nur dad verschenken was einem selbst gehört oder gehörten die gebiete vorher zur brd? Dann hätten also auch die einwohner dieser gebiete bis 1990 an wahlen teilnehmen und brd gesetze befolgen müssen ? Auch unter § 23 geltungsbereich bis 1990 war kein ost gebiet aufgeführt ?

      • gnaddrig said, on 17/04/2015 at 13:33

        Die Bundesrepublik hat im Deutsch-polnischen Grenzvertrag keine Gebiete des Deutschen Reichs abgetreten oder verschenkt. Sie hat auch sonst keine Gebiete abgetreten oder verschenkt, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes liegen.

        Die ehemaligen deutschen Ostgebiete oder sonstige Territorien, die vormals zum Deutschen Reich gehört hatten, werden in dem Vertrag gar nicht erwähnt. Die sind nämlich seit Kriegsende de facto nicht mehr Teil von Deutschland gewesen.

        Im Deutsch-polnischen Grenzvertrag hat die Bundesrepublik formal und rechtsgültig den endgültigen Verzicht auf (sowieso allenfalls theoretisch mögliche) Ansprüche auf diese Ostgebiete erklärt. In diesem Vertrag bestätigen Deutschland und Polen die Unverletzlichkeit und Endgültigkeit der Oder-Neiße-Grenze und erklären, keine Gebietsansprüche an den jeweiligen Vertragspartner zu stellen. Da wurde nichts abgetreten oder verschenkt, sondern nur der seit Jahrzehnten akzeptierte Grenzverlauf juristisch festgeklopft.

        Und natürlich konnten in Art. 23 GG keine Ostgebiete aufgeführt werden, weil das Grundgesetz bei seiner Verabschiedung ja nur für die drei westlichen Besatzungszonen galt, nicht für die sowjetische Besatzungszone, nicht für Berlin und schon gar nicht für die Ostgebiete.

      • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 14:21

        Wenn du deinen Text mal selber liest sollte dir auffallen das du bestätigst das die Ostgebiete nicht mehr zu Deutschland gehörten und Deutschland lediglich die veränderten Grenzen ein weiteres mal anerkannt hat. Elsass-Lothringen gehört auch nicht mehr zu Deutschland. Grenzen ändern sich andauernd. Erst letztes oder vorletztes Jahr wurde die Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland in der Nordsee geändert. Völlig normal.

    • ralfkroke said, on 17/04/2015 at 12:00

      ARTIKEL 2 SPRICHT VON UNVERLETZLICHKEIT NICHT VON UNANTASTBAR. GEBIETSABTRETUNGEN ODER RÄUMLICHE DIFFINITIONEN WAS WOHIN ABGETRETEN WIRD FEHLT KOMPLETT. NONSENS WAS SIE STÄNDIG SCHREIBEN. SIND SIE VOLLJÄHRIG ? WENN NICHT BITTE ICH UM ENTSCHULDIGUNG UND RESPEKTIERE IHR INTERESSE AN DIESEN THEMEN IN SO JUNGEN JAHREN.

      • reichling said, on 17/04/2015 at 12:56

        Ihnen sind wohl die Argumente ausgegangen. Schreiben in Großbuchstaben steht im Internet für Schreien. Sie haben bis jetzt an Quellen fast nur dubiose zum reichsdeutschen Spektrum gehörende Seiten angegeben, deren Betreiber von den Gesetzen keinerlei Ahnung haben.

        Jura wird nun mal nicht bei Youtube gelehrt, auch nicht auf friedensvertrag.org, sondern auf Universitäten.

        Was Sie hier schreiben, ist nichts anderes als der größte Blödsinn, der je hier in meinem Blog unter den Kommentaren geschrieben worden ist.

        Die Ostgebiete gehörten seit 1945 nicht mehr zu Deutschland. Gewöhnen Sie sich mal langsam daran, dass Deutschland einen Krieg verloren hat.

      • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 14:23

        Dein Interesse ist löblich deine Quellenwahl grausam und dein Verständnis nicht vorhanden,
        Fang am besten mit etwas einfacheren an. Einem Schulbuch für die 5. Klasse zum Beispiel und lass dir den Inhalt erklären. Dann langsam steigern.

  34. ralfkroke said, on 17/04/2015 at 14:25

    Gnaddig: Sie schreiben: Die sind nämlich seit Kriegsende de facto nicht mehr Teil von Deutschland gewesen.

    Genau darum geht es. Welche Tatsache hat die Ostgebiete abgetrennt ? Gemäß Potsdamer Abkommen wurden die Ostgebiete unter russische und polnische Verwaltung gestellt. Wann passierte die Herauslösung und der Übertrag ?

    • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 14:37

      Wie wäre es mit der Tatsache das die deutsche Bevölkerung vertrieben wurde? Das dort eine polnische/russische Verwaltung existierte? Das die DDR die Grenze bereits 1950 anerkannte und die Bundesrepublik 1970 das gleiche Tat.
      Die Gebiete waren nicht mehr Teil Deutschlands. So einfach ist das.

      • ralfkroke said, on 17/04/2015 at 15:21

        Diese Gebiete stehen unter russisch polnischer Verwaltung außer Frage. Wann und wodurch ist aus der Verwaltung eine Gebiets Übertragung vollzogen wurden ? Das muss ja nach 1990 geschehen sein, es war ja bei den 2+4 Verhandlungen noch Thema. Der deutsch polnische Grenzvertrag trifft dazu keine Aussage.

      • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 16:01

        Deutschland bestätigt die polnische Westgrenze. Alles was östlich dieser Grenze ist gehört dann natürlich zu Polen. In dem Vertrag müsste sonst ja „Die Bundesrepublik Deutschland und die polnische Republik bestätigen die Grenze des von Polen verwalteten deutschen Gebietes“ ein solcher Vertrag wäre auch ziemlich sinnlos gewesen.
        Man muss nicht immer versuchen Dinge zu sehen die nicht da sind.

    • gnaddrig said, on 17/04/2015 at 15:03

      Als nach Kriegsende die Besatzungszonen eingerichtet wurden, umfasste die sowjetische Besatzungszone welches Gebiet? Das Gebiet der späteren DDR, die seit der Wiedervereinigung als neue Bundesländer bezeichnet werden. Die Gebiete östlich der im Potsdamer Abkommen zwischen den Siegermächten vereinbarten Oder-Neiße-Grenze wurden unter polnische bzw. im Fall von Nord-Ostpreupen sowjetische Verwaltung gestellt, und zwar bis zu einer friedensvertraglichen Regelung vorläufig.

      Dann wurde die verbliebene deutsche Bevölkerung systematisch und fast vollständig aus diesen Gebieten vertrieben, ohne Rücksicht auf Verluste. Im Görlitzer Abkommen und im Warschauer Vertrag haben die DDR und die Bundesrepublik die Oder-Neiße-Grenze anerkannt und ihren Verzicht auf Gebietsansprüche an Polen erklärt. Auch das meines Wissens wieder nur vorläufig, vorbehaltlich einer friedensvertraglichen Regelung und möglichen Wiedervereinigung (keiner der beiden deutschen Staaten konnte ja so ohne weiteres für ganz Deutschland sprechen!). Darum hatte ich oben geschrieben, dass diese Gebiete seit Kriegsende de facto nicht mehr Teil Deutschlands waren.

      Es gab dort weder deutsche Bevölkerung (von ganz wenigen zurückgebliebenen Deutschen abgesehen), noch deutsche Behörden, noch galt deutsches Recht. Diese Gebiete waren in allen praktischen Belangen ganz eindeutig Teil von Polen bzw. der UdSSR.

      • ralfkroke said, on 17/04/2015 at 15:31

        Ich stimme Ihnen zu. Wichtig ist, und das haben Sie auch geschrieben: „vorbehaltlich einer friedensvertraglichen Regelung“ und der Herstellung der vollen Souveränität Deutschlands.
        Eine friedensvertragliche Regelung war aber bei den 2+4 Verhandlungen „nicht beabsichtigt“

        Auszug Protokoll

        http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=17.07.90&sort=001-002

        Ganz unten

        „BM (Bundesminister Genscher ) zu deutsch-polnischem Grenzvertrag:
        – „Der deutsch-polnische Grenzvertrag wird innerhalb kürzestmöglicher Zeit nach der Vereinigung und der Herstellung der Souveränität des vereinten Deutschland unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zugeleitet.“

        Und beißt sich die Katze in den Schwanz: Was bedeutet vereintes Deutschland und volle Souveränität, in Anbetracht der Übereinkommen in Bezug auf bestimmte Fragen zu Berlin wo in Artikel 2 Abs. 1 wieder die Vorbehalte der 3 Mächte festgeschrieben bleiben.

      • ralfkroke said, on 17/04/2015 at 15:38

        Darum hatte ich oben geschrieben, dass diese Gebiete seit Kriegsende de facto nicht mehr Teil Deutschlands waren.

        de facto ist mehr als unbefriedigend wenn es um ein Territorium eines Staates geht. Gemäß Völkerrecht gibt es die Selbstbestimmung der Völker. Es hätte also ein Referendum wie im Saarland stattfinden können. Aber einfach so ? Annektiert wurde das Gebiet auch nicht. Das Thema stand ja 1990 noch auf der Tagesordnung.

      • gnaddrig said, on 17/04/2015 at 15:50

        @ ralfkroke:

        Vereintes Deutschland bedeutet, dass alles, was (noch) Deutschland ist, heute in einem Staat vereint ist, der Bundesrepublik Deutschland. Volle Souveränität bedeutet, dass dieser Staat unabhängig ist, seine Angelegenheiten selbständig regelt und nur Verpflichtungen unterworfen ist, die er selbst eingegangen ist, etwa in Form internationaler Verträge. Es gibt keine Alliierten mehr, keine Besatzungsmächte, es gibt keine Vorbehalte bezüglich Berlins mehr. Der 2+4-Vertrag hat alles, was möglicherweise noch offen war, abschließend geregelt.

        Das Thema Ostgebiete stand 1990 nur deshalb noch auf der Tagesordnung, weil man vorher vieles „vorbehaltlich einer friedensvertraglichen Regelung“ festgelegt hatte. Das war, weil niemand wissen konnte, ob und wie sich die politische Landschaft in Europa ändern würde und ob es jemals zu einer wie immer gearteten Neuorganisation Deutschlands kommen würde und welche Fragen dabei aufkommen würden. Im Zuge der Wiedervereinigung hat man, auch im 2+4-Vertrag, eben alle offenen Fragen endgültig geregelt und die bei Kriegsende geschaffenen und danach in mehreren Verträgen anerkannten Tatsachen endgültig festgeschrieben.

        Eine Rückgabe der Ostgebiete an Deutschland stand 1990 jedenfalls überhaupt nicht zur Debatte, das Thema war lange durch. Und seit 1990 ist das Thema so oder so endgültig erledigt. Da gibt es nichts mehr zu wollen oder zu diskutieren.

      • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 16:03

        Ralf, es gibt keine Alliierten mehr und die haben auch keine Rechte mehr, weder in West-Berlin, noch in Berlin und schon garnicht in der Bundesrepublik.
        Wo soll denn in dem Vertrag stehen das die Alliierten in Deutschland Sonderrechte haben? Wer soll die Wahrnehmen? Wie äußert sich dieser angebliche Sonderstatus von Berlin?

      • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 16:07

        Das Thema stand nicht Wirklich auf der Tagesordnung. Es ging lediglich darum das Deutschland nicht plötzlich Ansprüche auf polnisches Territorium erhebt. Deswegen war eine Bedingung das die Grenze bestätigt wird. Was dann ja auch getan wurde.
        Als die Gerüchte anfingen die DDR könne zusammenbrechen und der Bundesrepublik anschließen ist Thatcher noch Frankreich gereist und hat behauptet Kohl wolle Elsass-Lothringen zurückhaben… Man sollte nicht vergessen das Deutschland 2 Weltkriege begonnen hat und es auch 1990 noch viele Menschen in Europa gab die Angst vor Deutschland hatten.

  35. ralfkroke said, on 17/04/2015 at 14:41

    Protokoll 2+4 1990 Letzten 6 Zeilen des Protokoll

    Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.

    http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=17.07.90&sort=001-002

    • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 15:57

      Ja und? Es hat ja auch keinen „Friedensvertrag“ gegeben. Es gab keinen Krieg mehr zu beenden und auch keine Fragen mehr zu klären. Was hätte in einem solchen Friedensvertrag denn stehen sollen?

      • ralfkroke said, on 17/04/2015 at 16:10

        Ok wann und durch was wurde der Kriegszustand dann beendet ?

      • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 16:31

        Spätestens 1955 als die Sowjetunion als letzter Kriegsteilnehmer den Krieg für beendet erklärt hat.
        Völkerrechtlich gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten einen Krieg zu beenden. Ein Frieden kann:

        „auch auf andere Weise hergestellt werden. Jeder andere Vertrag kann die gleiche Wirkung haben, etwa ein Vertrag zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen, dem nur mittelbar die Wirkung der Beendigung des Kriegszustandes zu entnehmen ist […], oder ein Vertrag über die Errichtung freundschaftlicher Beziehungen […].“

        Zit. nach Karl Doehring, Völkerrecht, § 11 IV, Rn 651 ff

        Ein Friedensvertrag ist genauso wenig notwendig einen Krieg zu beenden wie man eine Kriegserklärung braucht um einen Krieg zu beginnen. Falls dir Diplomatische Noten und diplomatische Beziehungen nicht ausreichen so steht auch im 2+4 Vertrag das in Europa Frieden herrscht. Es gibt keinen 2. Weltkrieg mehr den man beenden könnte und das war schon 1990 so.

      • ralfkroke said, on 17/04/2015 at 16:35

        Da haben die sich also unnötig den Kopf zerbrochen. Die 40 Kriegserklärungen sind einfach verschwunden. Jetzt ist alles gut.

      • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 16:45

        Nein, die Kriegserklärungen liegen bestimmt noch in irgendwelchen Akten in irgendeinem Archiv.
        Was „verschwunden“ ist war der 2. Weltkrieg. Der war 1990 schon lange vorbei und bei den Verhandlungen ging es um die deutsche Einheit und nur am Rande um den 2. Weltkrieg. Es hat sich 1990 niemand den Kopf darüber zerbrochen den 2. Weltkrieg zu beenden. Es ging darum den beiden deutschen Staaten die Wiedervereinigung zu ermöglichen da das von den Alliierten genehmigt werden musste.

  36. ralfkroke said, on 17/04/2015 at 16:11

    Hier ein interessanter Vortrag zum Thema Souveränität Deutschlands

    • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 16:40

      Sag mal, glaubst du wirklich der Vortrag sei interessant oder auch nur inhaltlich von Relevanz?
      Das ist Peter Feist der dort spricht! Ein bekennender Neonazi mit extrem verworrenen Ansichten über die deutsche Geschichte und die Welt und guter Freund von Jürgen Elsässer… Veranstaltet wurde das wo er Spricht vom Compact Magazin einem „rechtspopulistisches Magazin mit Hang zu Verschwörungstheorien“…

      • ralfkroke said, on 17/04/2015 at 16:51

        Peter Feist ist Neonazi ? Der ist Kommunist . Schaust Du viel Fernsehen ? Glaubst Du auch Putin hat die Ukraine angegriffen ? Junge Junge

      • Comsubpac said, on 17/04/2015 at 17:00

        Als ehemaliger Burschenschaftler und Mitglied der „Volksinitiative gegen das Finanzkapital“ ist er mit Sicherheit eher Rechts anzusiedeln. Jürgen Elsässer ist ja auch eher Rechts als Links. Gut, wenn du meinst das er Kommunist ist dann ist das eben so… macht seine Ansichten weder besser noch richtiger.

        Ja, Putin hat die Ukraine angegriffen. Er hat doch selbst schon zugegeben Truppen auf die Krim entsendet zu haben. Die Krim ist bzw war Teil der Ukraine. Völkerrechtlich gesehen ist das entsenden von Truppen auf das Gebiet eines souveränen Staates, und dessen Genehmigung, durchaus eine Kriegshandlung.
        Wo sollen denn plötzlich die gut ausgebildeten und ausgerüsteten Truppen ohne Hoheitsabzeichen hergekommen sein? Ich sage das selten aber du gehörst zu den Kandidaten die mal etwas mehr Fernsehen sehen sollten.

  37. ralfkroke said, on 17/04/2015 at 17:32

    Ja du schaust zu viel fernseh ) such mal dad original zitat was er wirklich gesagt hat. Und compact magazin hat eine web seite schau mal rein. kennst du die seite propagandaschau ? Da werden die die lügen im fernseh aufgedeckt.

  38. ralfkroke said, on 17/04/2015 at 17:47

    Russland hat auf der krim seit 300 jahren einen hafen und durfte 20000 soldaten dort stationieren. Er hat die krim vor den faschisten der putsch regierung in kiev geschürzt. Russen denn die krim war immer russisch. Fernseh aus und mal fakten checken ohne wikipedia. Es gab einen umsturz im feb. 2014. Darauf reagierte russland.

    • gnaddrig said, on 17/04/2015 at 22:50

      Oh weh, die Krim war erst seit Ende des 18. Jahrhunderts Teil von Russland. Davor war sie alles mögliche, aber nicht russisch. Ist der Rest Deiner Behauptungen genauso akkurat?

      • ralfkroke said, on 18/04/2015 at 10:11

        Stimmt, korrekt ist, dass die Krim seit über 300 Jahren russisch regiert ist. Ukrainisch regiert war sie auch nach 1954 nicht da sie Sonderstatus hatte und Autonom mit eigener Regionsregierung. Der Bevölkerungsanteil von 90% Russen zeigt das sehr deutlich. Der Hafen von Sewastopol ist Hoheitsgebiet Russlands, vertraglich bis 2042 gesichert. nach dem völkerrechtswidrigen und vom Westen finanzierten Putsch, hat sich die Krim Bevölkerung in einem Referendum mit 96% Zustimmung für den Anschluss an Russland ausgesprochen. Die bereits auf der Krim stationierten russischen Truppen haben die Bevölkerung und die Militäranlagen geschützt und eine friedliche Durchführung der Volksabstimmung garantiert. OSZE Beobachter bestätigten den friedlichen Ablauf. In unseren Medien wurde von getöteten Menschen gesprochen. Später „entschuldigte“ man sich im ZDF, dass die Mörder Faschisten des Rechten Sector waren und nicht wie von Oberlügner Lilischkies behauptet
        die eigenen Soldaten der Volksmilizen.

        Hier mal ein Video zu den friedlichen Demonstranten

        Weiterhin zum eigentlichen Thema der Souveränität der BRD.

        Mit Urteil des Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1981/97 zum Notenwechsel
        aus dem Jahr 1990 Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1387
        wurde festgestellt, dass zwar die rechte der 4 Mächte erloschen, die der 3 Mächte aber voll in Kraft sind.

        Das nenne ich Täuschung.

        Wortlaut des Urteil:

        Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu im Jahr 1998 festgestellt:

        Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich „demgemäß“ ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen. (Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97).

        Folgende Artikel des Deutschlandvertrages bleiben in Kraft, das sollte man mal in Ruhe lesen.

        Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik sind wie folgt übereingekommen:

        Teil I – Artikel 1

        5) Der Ausdruck „Besatzungsbehörden“, wie er in diesem Teil verwendet wird, bedeutet den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der Drei Mächte, die Militärgouverneure der Drei Mächte, die Streitkräfte der Drei Mächte in Deutschland, sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausüben oder im Falle von internationalen Organisationen und Organisationen anderer Mächte (und der Mitglieder solcher Organisationen) – mit deren Ermächtigung handeln, schließlich die bei den Streitkräften der Drei Mächte dienenden Hilfsverbände anderer Mächte.

        Teil I – Artikel 2

        1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

        Teil VI – Artikel 3

        (1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen (!), das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

        (Lassen Sie sich bitte besonders diesen Artikel auf der Zunge zergehen – wir besitzen in Wirklichkeit gar nichts!

        Barbarossa)

        Teil IX – Artikel 1

        Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.

        Teil X – Artikel 4

        Die Bundesrepublik bestätigt, dass nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt.

        In diesem Zusammenhang möchte ich noch speziell auf eine Veränderung einer Formulierung des „Deutschlandvertrages“ hinweisen, die im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ neu gefasst wurde:

        Die Formulierung „in oder in Bezug auf Berlin“ hat es nämlich in sich. Da alle Alliierten Anweisungen und Gesetze sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle das übrige Deutschland betreffenden Anordnungen und alliierten Gesetze in Kraft, die nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind!

        Aber immer alles selbst nachprüfen. Kann alles nicht so korrekt sein. So damit verabschiede ich mich und wünsche allen hier weiterhin viele Lichte Momente bei der Wahrheitsfindung.

        Bei allen gegensätzlichen Auffassungen und Interpretationen ist doch festzustellen, dass allein das Interesse an diesen Themen beachtenswert ist.

        Ich für meinen Teil glaube insbesondere seit den unfassbaren Lügen unserer Medien nichts mehr was in den Nachrichten vermittelt oder meistens ganz weggelassen wird. Wer sich ausschließlich von Regierungsseite informieren lässt, auch in Bezug auf unsere Geschichte wird tatsächlich zum Reichsdepp ))))

  39. Patrick Lassan said, on 18/04/2015 at 17:03

    “ korrekt ist, dass die Krim seit über 300 Jahren russisch regiert ist.

    Das ist definitiv falsch. Bis 1774 war das Krim-Khanat ein Vasallenstaat des Osmanischen Reichs, seitdem erst gehörte die Krim zu Russland. Du liegst um mindestens 50 Jahre daneben.

    “ Wer sich ausschließlich von Regierungsseite informieren lässt, auch in Bezug auf unsere Geschichte wird tatsächlich zum Reichsdepp “

    Wer sich nur auf Reichsdeppenseiten-Seiten informiert, ist ein echter Depp.

  40. ralfkroke said, on 24/04/2015 at 16:56

    Einen hab ich noch. Die Eingangsformel unserer Zivilprozessordnung

    http://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/eingangsformel.html

    Wir …
    verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

    • reichling said, on 24/04/2015 at 17:30

      Oh meine Güte. Die Zivilprozessordnung stammt noch aus dem 19. Jahrhundert. Da hatten wir an der Spitze des Staates einen Kaiser. Und der verordnete die Gesetze halt auf diese Art und Weise. Aber was spielt das jetzt noch eine Rolle? Bei der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich nun mal um denselben Staat, wie das 1871 gegründete Deutsche Reich. Und einige Gesetze sind eben aus der Anfangszeit noch immer gültig. Aber die Eingangsformel ist heute ohne Bedeutung.

      In Frankreich kennt man Gesetze, die wesentlich älter sind und immer noch gelten, an erster Stelle der Code civil, am 21. März 1804 von Napoléon eingeführt. Es galt in den linkrheinischen Gebieten Deutschlands übrigens bis zum 31. Dezember 1899 und wurde erst am 1.1.1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst. Viele der Regelungen des CC wurden im BGB übernommen.

      Daneben haben die Franzosen aus der ersten Kaiserzeit noch folgende Gesetzesbücher

      Code pénal (Strafgesetzbuch) in Kraft getreten 1810, 1994 komplett überarbeitet)
      Code de precédure civile (Zivilprozessbuch, entspricht unserer ZPO, in Kraft seit 1806)
      Code de Commerce (Handesgesetzbuch, 1807) und
      Code d’instruction criminelle (Strafprozessordnung, 1808).

      Diese Bücher, mit dem Code civile, werden auch zusammengefasst als Les Cinq codes, die „Fünf Gesetzbücher“.

      Keiner stört sich daran, das sie schon über 200 Jahre alt sind. Gesetze kann man ändern und den neuen Verhältnissen anpassen. Dies ist in Deutschland auch mit den noch gelten Gesetzen aus der Kaiserzeit erfolgt, wie zum Beispiel, dem Strafgesetzbuch, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, das jetzt nur noch Staatsangehörigkeitsgesetz heißt. Ein Reich gibt es ja nicht mehr. Was die Zeiten ab 1871 überdauert hat, ist Deutschland.

      • ralfkroke said, on 26/04/2015 at 16:13

        Ach Reichling, Sie schreiben: „Bei der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich nun mal um denselben Staat, wie das 1871 gegründete Deutsche Reich.“ Vergleichen dann mangels Kenntnissen dann auch gleich noch Frankreich mit der BRD. Das Deutsche reich war ein Staatenbund mit eigenen Staatsangehörigkeiten in den Ländern. Frankreich hat seit 250 Jahren ein souveräner Nationalstaat. Der Vergleich mit Frankreich zeigt, dass Sie einfach keine Ahnung haben. Sorry aber die BRD ist eine Kreation der Besatzer, mit immer noch geltenden Besatzungsvorbehalten nicht souverän und dummen Bewohnern die diesen Quatsch auch noch glauben.

        http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/04/26/bnd-spionierte-deutsche-unternehmen-fuer-die-usa-aus-was-wusste-merkel/

      • Comsubpac said, on 26/04/2015 at 16:31

        Ja, und? Auch heute ist die Bundesrepublik Deutschland ein Staatenbund mit aktuell 16 Gliedstaaten. Staatsangehörigkeit hat damit nichts zu tun und die heutigen Bundesländer haben in vielen Bereichen mehr Kompetenzen als die Staaten des Deutschen Reiches. Was soll denn sonst der Bund sein?
        Auch hier würde wieder einmal ein Blick in Artikel 20 GG helfen. Der Artikel wird nicht zufällig als „Verfassung im Kleinen“ bezeichnet.
        Oder einfach in den Duden gucken: „Bundesstaat: Staat, in dem mehrere Länder (Gliedstaaten) vereinigt sind.“

        Der Vergleich mit Frankreich ist durchaus richtig, da man dort den Staat noch häufiger reorganisiert hat als hier und bereits die fünfte Republik zählt. Trotzdem ist das Frankreich heute das gleiche Frankreich das es bereits zu Zeiten des Sonnenkönigs war. Genauso ist das Deutschland von 1949 das gleiche Deutschland wie das von 1871. Grenzen, Namen und Regierungsformen ändern sich und das ist überal auf der Welt so.

      • JDavis said, on 26/04/2015 at 16:40

        Frankreich hat seit 250 Jahren ein souveräner Nationalstaat. Der Vergleich mit Frankreich zeigt, dass Sie einfach keine Ahnung haben. Sorry aber die BRD ist eine Kreation der Besatzer, mit immer noch geltenden Besatzungsvorbehalten nicht souverän und dummen Bewohnern die diesen Quatsch auch noch glauben.

        Das Traurige ist, dass sowas unter den Reichsdeppen tatsächlich als Argumentation durchgeht.

    • JDavis said, on 24/04/2015 at 18:58

      Ich könnte mich jedes Mal wieder totlachen darüber, mit welchen stupiden Selbstsicherheit und Häme auf diese Eingangsformel verwiesen wird. Und die Reichsbürger kapieren einfach nicht, dass das für jeden denkenden Menschen genau das Gegenteil von dem aussagt, was sie damit beweisen wollen.

      • Comsubpac said, on 24/04/2015 at 21:33

        Am besten ist das Prinzip: „Wie, die ersten 20 Theorien waren alle falsch? Egal, suche ich halt eine neue! Irgendwas muss ja einfach Stimmen…“. Das erinnert an das Vorgehen von Doktor House. Nur hat der nach echten Krankheiten gesucht.

  41. ralfkroke said, on 26/04/2015 at 18:46

    Comsubpac said: Auch heute ist die Bundesrepublik Deutschland ein Staatenbund mit aktuell 16 Gliedstaaten.

    Ein Bundesland ist nicht das Gleiche wie ein Gliedstaat des Staatenbund Deutsches Reich. Die heutigen Bundesländer sind Kreationen. Die BRD ist ein Besatzungskonstrukt, eine Staatssimulation, weder souverän noch im besitz eines Staatsvolkes und wo die restlichen Teile des Staatsgebiet sind, wer sie übertragen hat bleibt Euer Geheimnis. Wenn Frankreich sich umorganisiert ist das Sache des französischen Volkes. Die Umorganisation Deutschlands war Sache der Besatzer. Das ist der Unterschied.

    Nochmal, was bedeutet dieses Urteil ?

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu im Jahr 1998 festgestellt:

    Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich „demgemäß“ ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen. (Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97).

    Was bedeutet unter anderem dieser Artikel der noch in Kraft ist ? Habe dazu weiter oben ausführlich die Belege geschrieben. Anscheinend zu schwierig zu verstehen.

    Teil I – Artikel 2

    1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

    Die Formulierung „in oder in Bezug auf Berlin“ hat es in sich. Da alle Alliierten Anweisungen und Gesetze sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle das übrige BRD betreffenden Anordnungen und alliierten Gesetze in Kraft, die nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind!

    Wenn Ihr das nicht versteht oder verstehen wollt ok. Ansonsten gebe ich mich Eurem schlichten Geist geschlagen.

    • gnaddrig said, on 26/04/2015 at 20:18

      Ein Bundesland ist nicht das Gleiche wie ein Gliedstaat des Staatenbund Deutsches Reich. Die heutigen Bundesländer sind Kreationen.

      Soso, Kreationen. Und die Gliedstaaten des Deutschen Reichs waren aus dem Urgestein des Urgermanentums gewachsen?

      Die BRD ist ein Besatzungskonstrukt, eine Staatssimulation, weder souverän noch im besitz eines Staatsvolkes und wo die restlichen Teile des Staatsgebiet sind, wer sie übertragen hat bleibt Euer Geheimnis. Wenn Frankreich sich umorganisiert ist das Sache des französischen Volkes. Die Umorganisation Deutschlands war Sache der Besatzer. Das ist der Unterschied.

      Ach, Herzchen, das haben wir doch schon mehrfach durch. Wird Dir nicht langsam schwindelig, wenn Du Dich immer im Kreis drehst?

      Die verlorenen Ostgebiete sind dem Weltkrieg zum Opfer gefallen und vom damaligen Ostblock geschluckt worden. Da hat niemand was abgetreten, sondern nur nach und nach die seit Kriegsende vollendeten Tatsachen akzeptiert.

      Besatzungskonstrukt: Man könnte sagen, die Bundesrepublik hat als ein Besatzungskonstrukt angefangen. Das ist jetzt über 60 Jahre her, und seitdem hat sich eine Menge getan. Es gibt spätestens seit 1990 keine Besatzer mehr. Damit ist auch die Frage der Souveränität geklärt, und eine eventuelle Neuorganisation Deutschlands wäre allein Sache des deutschen Volks.

      Und wo wir schon beim deutschen Volk sind: Wer, wenn nicht das deutsche Volk, also die Deutschen, soll denn das Staatsvolk Deutschlands (derzeit aka Bundesrepublik Deutschland) sein? Ich für mein Teil bin sowas von Staatsvolk, und meine Nachbarn und Kollegen sind Staatsvolk. Wenn man in einer beliebige Fußgängerzone Steine in die Gegend schmeißt, macht man dem Staatsvolk Beulen, viel staatsvolkiger geht es doch kaum, oder?

      • ralfkroke said, on 28/04/2015 at 08:28

        „Es gibt spätestens seit 1990 keine Besatzer mehr.“ Es gibt also keine 3 Mächte mehr. Und wovon redet dann das Bundesverfassungsgericht 1998 in dem Urteil ? Also ich sage das ungern aber so viel Schmerz ertrage ich jetzt nicht mehr.

      • reichling said, on 28/04/2015 at 09:20

        Ach, Ralf Kroke,
        es wäre für Sie wohl besser, Sie würden sich auf die Dinge beschränken, von denen Sie etwas verstehen.Und von Gesetzen und internationalen Verträgen sowie von Gerichtsurteilen verstehen Sie gar nichts. Sie können vielleicht die Buchstabenin den Texten zu Wörtern, und die Wörter zu Sätzen zusammenfassen, aber den eigentlichen Inhalt erfassen, dazu sind Sie nicht in der Lage.

        Schauen wir uns einmal die von Ihnen erwähnte Vorschrift im Überleitungsvertrag an

        „(1) Niemand darf allein deswegen unter Anklage gestellt oder durch Maßnahmen deutscher Gerichte oder Behörden in seinen Bürgerrechten oder seiner wirtschaftlichen Stellung nur deswegen beeinträchtigt werden, weil er vor Inkrafttreten dieses Vertrags mit der Sache der Drei Mächte sympathisiert, sie oder ihre Politik oder Interessen unterstützt oder den Streitkräften, Behörden oder Dienststellen einer oder mehrerer der Drei Mächte oder einem Beauftragten einer dieser Mächte Nachrichten geliefert oder Dienste geleistet hat. Das gleiche gilt zugunsten von Personen, die den Verbündeten der Drei Mächte bei ihren gemeinsamen Bestrebungen vor Inkrafttreten dieses Vertrags Sympathien bezeigt, Unterstützung gewährt, Nachrichten geliefert oder Dienste geleistet haben. Die deutschen Behörden haben alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel anzuwenden, um sicherzustellen, daß der Zweck dieses Absatzes erreicht wird.“

        und Artikel 3

        „(3) Vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes (1) dieses Artikels und jeder anderen einschlägigen Bestimmung des Vertrags über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder der in seinem Artikel 8 aufgeführten Zusatzverträge dürfen deutsche Gerichte die ihnen nach deutschem Recht zustehende Gerichtsbarkeit ausüben:

        (a) in nichtstrafrechtlichen Verfahren, für die das Privatrecht maßgebend ist:

        (i) gegen juristische Personen, wenn die Gerichtsbarkeit der deutschen Gerichte vorher allein deswegen ausgeschlossen war, weil diese juristischen Personen der Kontrolle der Besatzungsbehörden nach den Gesetzen Nr. 52 des SHAEF und der Militärregierung, betreffend Sperre und Kontrolle von Vermögen, nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 9, betreffend Beschlagnahme und Kontrolle des Vermögens der I. G. Farbenindustrie, oder nach dem Gesetz Nr. 35 der Alliierten Hohen Kommission, betreffend Aufspaltung der Vermögens der I. G. Farbenindustrie A. G., unterworfen waren;
        (ii) gegen natürliche Personen, es sei denn, daß solche Verfahren aus Pflichten oder Diensten für die Besatzungsbehörden entstehen oder Handlungen oder Unterlassungen im Zuge der Erfüllung solcher Pflichten oder der Leistung solcher Dienste betreffen oder aus Ansprüchen entstehen, auf die in Artikel 3 des Neunten Teils dieses Vertrags Bezug genommen wird. Für Unterhaltsklagen sind deutsche Gerichte jedoch nur zuständig, soweit Unterhalt für die Zeit nach Inkrafttreten dieses Vertrags verlangt wird;
        (b) in Strafverfahren gegen natürliche Personen, es sei denn, daß die Untersuchung wegen der angeblichen Straftat von den Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte endgültig abgeschlossen war oder diese Straftat in Erfüllung von Pflichten oder Leistung von Diensten für die Besatzungsbehörden begangen wurde.
        Entsteht in einem strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahren, auf das in diesem Absatz Bezug genommen wird, die Frage, ob jemand in Erfüllung von Pflichten oder Leistung von Diensten für die Besatzungsbehörden gehandelt hat, oder ob die Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte die Untersuchung wegen der angeblichen Straftat endgültig abgeschlossen haben, so wird das deutsche Gericht eine Bescheinigung des Botschafters oder in seiner Abwesenheit des Geschäftsträgers der betreffenden Macht als schlüssigen Beweis für diese Frage in der in der Bescheinigung angegebenen Umfang anerkennen.“

        Es geht also um die Haltung von Personen VOR Inkrafttreten des Überleitungsvertrages, nicht danach. Ab Inkrafttreten des Überleitungsvertrages war auch Spionage für die Alliierten strafbar. Vorher war die BRD eben noch nicht souverän, und musste dies erdulden. Heute wird zwar auch noch spioniert, aber der Kundschafter geht das Risiko ein, erwischt und bestraft zu werden.

        Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1998 (kein Urteil) ging es um die Klage des Fürsten von Liechtenstein wegen der Beschlagnahme eines in der CSR befindlichen Bildes aus seinem Besitz nach dem Krieg durch die tschechoslowakischen Behörden als deutsches Vermögen.
        Ich bin kein Jurist, und ich verstehe nicht, was der Überleitungsvertrag in diesem Zusammenhang für eine Rolle spielt. Aber die hier mitlesenden und auch mit kommentierenden Juristen werden es vielleicht erklären.

        Es ist doch ein Völkerrechtsgrundsatz, dass ausländische Gerichte nicht über hoheitliche Maßnnahmen eines fremden Staates urteilen können. Der Fürst war falsch beraten von seinen Anwälten, die Klage beim Landgericht Köln einzureichen. Er hätte vor einem tschechischen Gericht klagen müssen. Ob er dann sein Bild bekommen hätte, steht auf einem anderen Blatt.

        Aus diesem Urteil eine Beschränkung der deutschen Souveränität herzuleiten, ist schon sehr gewagt.

      • reichling said, on 28/04/2015 at 09:23

        Diese Schmerzen sind Phantomschmerzen. Sie betreffen etwas, das nicht vorhanden ist. Ich bleibe dabei. Sie haben keine Ahnung. Und davon sehr viel.

      • gnaddrig said, on 28/04/2015 at 10:18

        @ ralfkroke:

        Es gibt also keine 3 Mächte mehr. Und wovon redet dann das Bundesverfassungsgericht 1998 in dem Urteil ?

        Die drei Mächte gibt es natürlich noch, die USA, das Vereinigte Königreich und Frankreich existieren. Aber sie sind heute keine Besatzungsmächte in Deutschland mehr. Sie haben in Deutschland nichts mehr zu sagen und ihre Interessen muss Deutschland nur in dem Maß berücksichtigen, wie das in den internationalen Verträgen festgelegt ist, die Deutschland als souveräner Staat freiwillig eingegangen ist.

        Das Bundesverfassungsgericht spricht, wie reichling ausgeführt hat, über Umstände, die aus hoheitlichem Handeln der Drei Mächte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Überleitungsvertrags resultieren, also aus einer Zeit, als Deutschland noch nicht vollständig souverän war und die Drei Mächte noch gewisse Mitspracherechte hatten. Est erklärt nur, wie mit Sachverhalten umzugehen ist, die vor Inkrafttreten des Überleitungsvertrags zustandegekommen sind und die die bis dahin vorhandenen Rechte der Drei Mächte und die von ihnen geschaffenen gesetzlichen Regelungen betreffen. Dort steht ganz klar nichts davon, dass die Drei Mächte nach Inkrafttreten des Überleitungsvertrags noch irgendwelche besonderen Rechte in Deutschland haben.

        Warum kommen Sie überhaupt ständig mit dem Verfassungsgericht, Sie vertreten doch die Meinung, Deutschland habe keine Verfassung und sei überhaupt gar kein Staat, sondern eine Staatssimulation, womöglich eine Firma; dann können die Äußerungen der „Tochterfirma“ Bundesverfassungsgericht doch gar keine rechtliche Relevanz haben? Sie müssen sich schon festlegen – entweder erkennen Sie das Verfassungsgericht an, dann müssen Sie auch diejenigen seiner Verlautbarungen akzeptieren, die nicht in Ihren Kram passen. Oder Sie erkennen es nicht an, dann können Sie aber auch nicht Verlautbarungen des Gerichts zur Untermauerung Ihrer Vorstellungen über die Staatlichkeit und Souveränität Deutschlands benutzen.

    • Comsubpac said, on 26/04/2015 at 20:51

      ralfkroke said: „Ein Bundesland ist nicht das Gleiche wie ein Gliedstaat des Staatenbund Deutsches Reich. Die heutigen Bundesländer sind Kreationen.“

      Wo soll der Unterschied sein? Auch schon die Verfassung von 1871 spricht von „Landesverfassungen“, „Landesregierungen“, „Landesgesetzen“ usw. Kreationen wären die Gliedstaaten des deutschen Reiches nach deiner Definition auch gewesen. Nehmen wir das Großherzogtum Oldenburg als Beispiel: Dieses wurde nach dem Wiener Kongress errichtet. Wie genau soll das auch sonst ablaufen?

      ralfkroke said; „Die BRD ist ein Besatzungskonstrukt, eine Staatssimulation, weder souverän noch im besitz eines Staatsvolkes und wo die restlichen Teile des Staatsgebiet sind, wer sie übertragen hat bleibt Euer Geheimnis.“

      Das hatten wir doch alles schon und geheim ist daran auch nichts… Ich bin mir ziemlich sicher zu welchem Staat die Deutschen gehören… Welchen schlägst du vor?

      ralfkroke: „Wenn Frankreich sich umorganisiert ist das Sache des französischen Volkes. Die Umorganisation Deutschlands war Sache der Besatzer. Das ist der Unterschied.“ Der Einfluss der Alliierten auf die Neuorganisation Deutschlands war genau betrachtet sehr gering. Übrigens gibt es auch Gegenbeispiele aus Frankreich: Das Vichy-Regime.

      Was das Urteil bedeuten soll? Du zitierst doch selbst: „Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen.“
      Nochmal: „…volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt.“! Natürlich gelten bzw galten völkerrechtliche Verträge mit den Westmächten weiterhin aber die können genauso aufgehoben oder ersetzt werden.

      Warum heißt der Überleitungsvertrag wohl Überleitungsvertrag?
      Der von dir zitierte Artikel 2 Absatz 1 besagt, das die entsprechenden Maßnahmen der Besatzungsbehörden entsprechendem Bundesrecht gleichgestellt werden, mit der Folge, dass sie durch nachfolgendes Bundesrecht aufgehoben werden können.
      Das ist nichts anderes als das was schon in den 50er Jahren in der Bundesrepublik geschehen ist: Aus Besatzungsrecht wurde Bundesrecht. Bundesrecht kann durch den Gesetzgeber geändert oder aufgehoben werden.
      Welche „gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden “ sollen denn noch in Kraft sein?

      raldkroke said: „Die Formulierung „in oder in Bezug auf Berlin“ hat es in sich. Da alle Alliierten Anweisungen und Gesetze sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle das übrige BRD betreffenden Anordnungen und alliierten Gesetze in Kraft, die nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind!“

      Nein, das Abkommen und der Überleitungsvertrag beziehen sich auf Urteile/Gesetze die für Berlin bzw in (West-) Berlin gültig waren. Gesetze der Landesregierung in Berlin gelten ja auch nur in Berlin. Aber du sagst es ja selbst: „…die nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind.“, was wurde denn nicht aufgehoben?

      • ralfkroke said, on 28/04/2015 at 08:18

        „in oder in Bezug auf Berlin“, nicht schlimm Du kannst bestimmt nichts dafür aber Du gibst Dir wenigstens mühe.

      • Comsubpac said, on 28/04/2015 at 15:41

        Also nicht außerhalb von (West-) Berlin…

  42. ralfkroke said, on 28/04/2015 at 08:09

    Hier Jungs mal Nachrichten, die in den MSM so nicht laufen. Die Seite ist eine gute Alternative. Auch die Artikel der Vergangenheit sind lesenswert, wenn man ansonsten nur den Einheitsbrei von Reuters oder NYT auf allen Kanälen sieht und liest.

    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/04/28/unbeirrbar-auf-dem-falschen-weg-eu-pumpt-weitere-milliarden-in-die-ukraine/

    • reichling said, on 28/04/2015 at 08:54

      Hinter den Deutschen Wirtschaftsnachrichten steht Michael Maier, ein österreichischer Jurnalist.
      Unter Fachleuten gelten die Deutschen Wirtschaftsnachrichten als Beispiel unseriösen und tendenziösen Journalismusses. Die Berichte dort zeichnen sich oft durch Lautstärke, Aufregung und fragwürdige Fakten auf. Sie werden auch als Medienhysterie als Geschäftsmodell und als Kopp-Verlag für irgendwas mit Wirtschaft charakterisiert.

      Also das ideale Medium und die ideale quelle für Ralf Kroke.

      • ralfkroke said, on 28/04/2015 at 10:18

        „Unter Fachleuten“ gelten die Deutschen Wirtschaftsnachrichten als Beispiel unseriösen und tendenziösen Journalismusses.

        So wie Du einer bist mit Deinen 3 Groopies? Es geht darum die Informationen selbst zu prüfen. Aber mit begriffen wie Nazi, Reichsdepp, Links, rechts, kann man Leuten ja schnell und bequem eine Antwort geben.

        Weiterso !

        Hier kannst Du Dir anschauen was so alles verdreht und weggelassen wird. Auch mal die älteren Beiträge ab Feb. 2014 anschauen zur Ukraine ect. Prüfe es selbst und BILD Dir Deine Meinung ))). Mehr kann ich nicht für Dich tun. Ich habe auch den Eindruck hier geht es nur darum recht zu haben, egal ob man sich selbst 10 mal widerspricht Hauptsache irgendwas schreiben.

        Gesetze und Verträge, schon gar keine Internationalen lassen raum für Interpretationen. Es steht immer nur das geschrieben was Relevanz hat. Jedes Wort hat eine Bedeutung. Deine Erklärungsversuche sind fasch. es gibt nichts zu erklären oder zu interpretieren.
        Es ist auch nur so und nicht anders gemeint wenn im Ordnungswidrigkeiten Gesetz §5 steht. Ich habe es ausprobiert, ich habe nichts gezahlt. Wenn da steht: Artikel 2
        „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft“

        Dann Bedeutet dass, dass alles was in Berlin jemals beschlossen wurde in Kraft ist, also auch auf gesamt BRD bezogen. oder ist eine „Hinzuzählung“. Man hätte auch mehrere Sätze daraus machen können wie zb.

        Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in Berlin begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft“

        So mach was draus oder auch nicht, Fakt ist ich kann mit Menschen die nur Konserven essen nichts anfangen. Dumme Büchsen eben.

        https://propagandaschau.wordpress.com/

        http://quer-denken.tv/
        http://alles-schallundrauch.blogspot.de/
        http://hinter-der-fichte.blogspot.de/
        http://www.propagandafront.de/

      • reichling said, on 28/04/2015 at 13:30

        Und weil du eben nicht gerne Konserven isst, machst du dir auch deine Gesetze und Gesetzesauslegungen selbst.
        Selbstverständlich müssen Gesetze und völkerrechtliche Verträge exakt formuliert sein. Aber eben für Juristen, in der Sprache der Juristen. Und diese Sprache ist nicht immer identisch mit der, die am Biertisch gesprochen wird.

        Schauen wir uns mal Art. 2 des Vertrages zur Regelung bestimmter Angelegenheit in Bezug auf Berlin an.

        “ Artikel 2

        „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
        Erklär mir mal diese Bestimmung. Was meint der Vertrag mit „bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft“?
        Und was ist damit ausgedrückt „unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen usw. …“?
        Du verstehst es nicht, obwohl es für den Juristen sehr klar ausgedrückt ist.
        Die Bestimmungen der Alliierten sind durch diesen Vertrag deutsche Bestimmungen geworden und können die deutsche Gesetze, Urteile und Verwaltungsmaßnahmen nach deutschem Recht beibehalten, geändert oder aufgehoben werden. Die Alliierten haben damit ihre Rechte in die Hände der deutschen Seite gelegt.
        Du beweisst mit jedem deiner Beiträge deine Unwissenheit.

      • JDavis said, on 28/04/2015 at 12:52

        Gesetze und Verträge, schon gar keine Internationalen lassen raum für Interpretationen. Es steht immer nur das geschrieben was Relevanz hat. Jedes Wort hat eine Bedeutung.

        Mal wieder so eine Stilblüte zum Totlachen. Wer sowas ernsthaft behauptet, hat noch niemals in seinem Leben eine Norm des internationalen Rechts gelesen.

      • gnaddrig said, on 28/04/2015 at 13:11

        @ ralfkroke:

        Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.

        Da bleiben nicht die Gesetze, Verwaltungsvorschriften usw. in Kraft, sondern die durch sie geschaffenen Rechte und Verpflichtungen. Rechtsakte, die durch alliierte Behörden vorgenommen wurden, verlieren nicht ihre Gültigkeit, aber die zugrundeliegenden Gesetze und vorschriften sind abgeschafft und werden nicht mehr angewendet. Es gibt also seit 1990 keine neu entstandenen Fälle, in denen die Anwendung alliierter Gesetze oder Vorschriften Rechte oder Verpflichtungen begründet, sondern es gibt nur vor 1990 auf dieser Grundlage zustandegekommene Rechte und Verpflichtungen.

        Wer – so verstehe ich Nichtjurist das jedenfalls – für die Alliierten gearbeitet hat und zum Stillschweigen über bestimmte Aspekte der Tätigkeit verpflichtet worden ist, bleibt auch nach 1990 zum Stillschweigen (über die betreffenden Aspekte der vor 1990 ausgeübten Tätigkeit!) verpflichtet. Heute kann niemand mehr auf derselben Grundlage zum Stillschweigen über eine nach 1990 für eine der Drei Mächte ausgeübte Tätigkeit verpflichtet werden.

      • Comsubpac said, on 28/04/2015 at 15:45

        Ich vermute einfach mal du musstest deswegen nicht zahlen, da nach Aktenlage entschieden wurde das die Kosten für ein Verfahren – so aussichtslos es auch gewesen wäre – in keinem Zusammenhang mit der Strafe gestanden hätte. Ist nicht ungewöhnlich und ein beliebtes Mittel. Mit dem Paragraphen hat das nichts zu tun, oder kannst du ein Schreiben vorweisen das das offiziell bestätigt?

        Zu den „deutschen Wirtschaftsnachrichten“:

  43. ralfkroke said, on 28/04/2015 at 09:47

    Hier der Alliierte Kontrollrat In Berlin, dort wurden für das gesamte Besatzungsgebiet die Befehle gegeben.
    Links ist ein Bildchen. „in oder in Bezug auf Berlin“. Alles was in Berlin verfügt wurde, also auch für das gesamte Besatzungsgebiet der BRD hat volle Gültigkeit. Das Wörtchen oder, und, zudem, kann man auch herausnehmen und 2 Sätze daraus machen.

    • Comsubpac said, on 28/04/2015 at 15:50

      Der Alliierte Kontrollrat wurde bereits 1955 aufgelöst und seine Bestimmungen in Bundesrecht überführt oder aufgehoben. Für Berlin war die Alliierte Kommandantur zuständig. Diese wurde 1991 aufgelöst und deren Bestimmungen wurden in deutsches Recht überführt bzw aufgehoben.
      Auch wenn es nicht stimmt, das die Bestimmungen “ „in oder in Bezug auf Berlin““ für das ganze Besatzungsgebiet galten so spielt das auch keine Rolle, da die drei Westsektoren in Berlin nach 1955 das gesamte Besatzungsgebiet darstellte.

  44. ralfkroke said, on 28/04/2015 at 15:28

    Noch einmal: Lies einfach mal den ersten Teil, das sollte klar sein. Danach kommt ohne „Rücksicht darauf“ also bleiben ohne Rücksicht darauf in Kraft dann kommt die Aufzählung.

    Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf,

    Ich frage mich auch warum Du ständig irgend etwas aus den Fingern saugst. Überleg und denke doch erstmal nach bevor Du wie Deine 3 Kumpels hier was schreibst. So viel Dünnschiss wie Du in Deinem eigenen Block tippst ist ja unfassbar. Überprüfe doch mal Deine Phantasien. Schau Dich mal um es gibt Leute die schlauer sind als Du. Du bist nicht schlau, Du bist jämmerlich dämlich und arrogant mein Freund. Verstehst nicht mal 4 zusammenhängende Sätze und laberst. Vor allem ziehst Du Leute durch den Kakau nur weil Sie sich mit dem Grundgesetz beschäftigen . Du Reichlings gerade Du, zu blöd einen Satz zu verstehen ziehst über andere Menschen her. Nochmal Bundesverfassungsgericht: (Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97).

    Das Deutschlandprotokoll von Volker Fröhner solltest Du mal lesen, da sind original Dokumente drin. Prüfe es nach. Und vorher hat einfach den Sabbel Reichlings. Du kannst es Dir nun wirklich nicht erlauben.

    • Comsubpac said, on 28/04/2015 at 16:05

      Du bist hier derjenige der verzweifelt versucht Dinge zu sehen die nicht da sind…

      Nimm dir deinen eigenen Rat zu Herzen und überprüfe deine Theorien:

      „Die Bundesrepublik ist kein Staat“ – Stimmt nicht siehe Artikel 20 GG
      „Die Alliierten haben immer noch die Macht“ – Stimmt nicht da sie auf alle Rechte verzichtet haben (2+4 Vertrag)
      „Deutschland ist noch besetzt“ – stimmt nicht siehe „Deutschlandvertrag“
      „Alliierte Gesetze sind noch gültig“ nein, außer sie wurden in Bundesrecht überführt…

      Was davon stimmt denn nicht?

      Ich möchte noch einmal auf das „Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts“ und die vier „Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts“ verweisen:

      㤠1 Aufhebung von Besatzungsrecht

      (1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
      (2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).“

      Interessant ist dabei auch §3:

      㤠3 Folgen der Aufhebung

      Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden. Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.“

      Es wurde also alles aufgehoben oder zu Bundesrecht. Bundesrecht kann aber ebenfalls aufgehoben bzw geändert werden.

      Nochmal: „Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren(!) oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.“

      Das ganze bezieht sich offensichtlich auf die Zeit in der die Alliierten noch die Macht ausgeübt haben und bedeutet nicht das die Vorschriften für immer weitergellten. Hier ist das Gesetz sogar mal sehr eindeutig.

      Übrigens sind Gesetze in vielen Fällen bewusst wage formuliert, da es dem Gesetzgeber nicht möglich ist alle Möglichkeiten vorauszusehen. Aus diesem Grund gibt es ja auch Urteilsbegründungen, Kommentare zu Gesetzen, Anwälte, Staatsanwälte und Richter. Wenn immer alles klar wäre müsste es keine Verhandlung geben.
      Es gibt sogar eine ganze Wissenschaft dich sich mit der Interpretation von Texten befasst: die „Hermeneutik“

      • ralfkroke said, on 28/04/2015 at 16:10

        Es sind doppelte Verneinungen. Es wurden diverse Artikel aufgehoben, die Aufhebungen zum Inhalt hatten, also —— es wurde wieder in kraft gesetzt. Lies es doch einfach mal. Habe doch die wichtigsten schon beschrieben weiter oben. Prüfe es nach .

      • reichling said, on 28/04/2015 at 19:55

        Doppelte Verneinung? Die Gesetzgebung gehorcht nicht mathematischen Gesetzen. Ein Gesetz, das einmal aufgehoben worden ist, tritt durch die Aufhebung des Aufhebungsgesetzes nicht wieder in Kraft. Es muss neu beschlossen werden. Und das ist bei den aufgehobenen Gesetzen wohl nicht erfolgt.
        Hast du außer Blödsinn noch anderes auf Lager?

      • ralfkroke said, on 28/04/2015 at 16:15

        Eine Zusammenfassung bitte selbst alles nachprüfen wo auch immer. Danach sollte das Thema durch sein.

        http://friedensvertrag.org/index.php/lexikon/57-7-die-sogenannten-bereinigungsgesetze

      • reichling said, on 28/04/2015 at 19:54

        Ich habe es nachgeprüft, werter Ralk Kroke. Die Seite friedensvertrag.org, aus einer Rebellion gegen Fürst Norbert Schittke hervorgegangen, ist keine juristische Quelle, sondern ein juristischer Schrotthaufen. Diese Website enthält ausschließlich Schwachsinn.
        Wenn du weiterhin auf schwachsinnige Seiten verlinkst, könnte dies ein Hinweis auf deinen Geisteszustand sein.

      • Comsubpac said, on 28/04/2015 at 16:18

        Äh, nein? Aufgehoben wurden die “Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts”. Das war möglich, da das “Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts” das gesamte Besatzungsrecht aufhebt. Eine doppelte Verneinung liegt hier nicht vor. „Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), […] werden aufgehoben“!

        Welche Bestimmungen sollen denn noch gelten?

      • Comsubpac said, on 28/04/2015 at 16:32

        Ganz tolle „Zusammenfassung“…

        Fassen wir doch mal die Fehler zusammen und damit es schnell geht beschränken wir uns auf den ersten Teil:

        „Wie bereits erwähnt, haben die Besatzungsmächte in den Jahren 2006, 2007 und 2010 insgesamt drei Bereinigungsgesetze verfügt.

        Das bedeutet, daß diese Bereinigungsgesetze weder im sogenannten „Bundestag“, noch im sogenannten „Bundesrat“ diskutiert oder beschlossen worden sind. Sie wurden lediglich im sogenannten „Bundesgesetzblatt (BGBl)“ veröffentlicht.“

        1. Fehler: Die Besatzungsmächte können keine Gesetze mehr erlassen das kann nur der Bundestag (mit dem Bundesrat). Der Fehler fällt dir auf, oder?
        2. Fehler: Es gibt überhaupt keine Besatzungsmächte mehr seit 1955 bzw 1990, die Gesetze sollen aber von 2006, 2007 und 2010 stammen? Wie soll das möglich sein?
        3. Fehler: Natürlich wurden die Gesetze im Bundestag beschlossen. Ansonsten dürfte das Gesetz auch nicht veröffentlicht werden. Wie läuft denn das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland deiner Meinung nach ab?

        Ich hätte wirklich gerne eine Antwort auf die Fragen. Zusätzlich erkläre mir bitte noch was in Artikel 20 GG steht…

        Auch wenn es bereits mehrfach erwähnt wurde;
        http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl107s2614.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s2614.pdf%27%5D__1430234854079

        Oben drüber steht: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen“ und ganz am Ende „Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundestages sind gewahrt“. Gefolgt von den Unterschriften des Präsidenten, der Kanzlerin und der Justizministerin.
        Die Unterschriften von irgendwelchen amerikanischen, englischen oder französischen Generälen kann ich da nirgendwo sehen…

  45. ralfkroke said, on 28/04/2015 at 15:55

    Hier ein neuer Beitrag von Conrebbi

    http://quer-denken.tv/index.php/1373-was-will-putin

    • Comsubpac said, on 28/04/2015 at 16:21

      Großartig, jetzt sollen auch noch die USA „zerfallen“ und alles „mitreißen“ und nur Putin kann das verhindern in dem er in der Ukraine Krieg führt. Ja, ist total logisch…

  46. ralfkroke said, on 28/04/2015 at 16:32

  47. JDavis said, on 28/04/2015 at 16:45

    Eine Zusammenfassung bitte selbst alles nachprüfen wo auch immer. (…)

    http://friedensvertrag.org/index.php/lexikon/57-7-die-sogenannten-bereinigungsgesetze

    Ich frage mich wirklich, wie man derart unkritisch sein und diesen Unsinn glauben kann:

    Das bedeutet, daß diese Bereinigungsgesetze weder im sogenannten „Bundestag“, noch im sogenannten „Bundesrat“ diskutiert oder beschlossen worden sind. Sie wurden lediglich im sogenannten „Bundesgesetzblatt (BGBl)“ veröffentlicht.

    Im Bundesgesetzblatt wird nur veröffentlicht, was durch die zuständigen Verfassungsorgane verabschiedet wurde. Für diese Gesetze gab es das normale Gesetzgebungsverfahren, siehe z.B. hier: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/93/9377.html

    Die Besatzungsmächte haben in diesen Bereinigungsgesetzen mehrere hundert Gesetze aufgehoben. Dabei handelte es sich unter anderem auch um zahlreiche Einführungsgesetze, in denen regelhaft der territoriale, zeitliche und personelle Geltungsbereich eines jeden Gesetzeswerkes definiert wird.

    In Einführungsgesetzen wird alles mögliche geregelt. Lustig finde ich bspw. immer die Behauptung, der Geltungsbereich des OWiG habe in seinem Einführungsgesetz gestanden, obwohl mir noch keiner den entsprechenden Paragraphen im EGOWiG nennen konnte.

    Es gibt zahlreiche Spekulationen, weshalb die Besatzungsmächte dieser umfassenden Gesetzesaufhebungen verfügt haben. Die Alliierten haben sich hierzu nie öffentlich geäußert.

    Natürlich nicht. Denn Besatzungsmächte gibt es nicht mehr und die Staaten, die das einmal waren, haben sich zu ziemlich unbedeutenden innerstaatlichen Gesetzen Deutschlands nicht zu äußern. Sie haben nämlich nichts verfügt!

    Eine mögliche Erklärung ist, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahre 2006 klar festgestellt hat, daß die BRD kein Staat ist

    Bitte was? Wer ein Urteil nur mit der Jahreszahl angibt, der hat offenbar keine Ahnung von juristischen Gepflogenheiten und legt wohl auch keinen Wert darauf, dass das jemand anderer nachprüfen kann.

    daß im BRD-System grundlegend gegen die Art. 6 und Art. 13 der Menschenrechtskonvention verstoßen wird.

    Das ist jetzt aber komisch, da sich sich die Menschenrechtskonvention doch an Staaten richtet und gerade die Artikel 6 und 13 auf innerstaatliche Gerichte abzielen. Ich dachte, die BRD wäre kein Staat?

    Insbesondere wurde festgestellt, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.

    Ach so, es geht um das Sürmeli-Urteil. Dann schauen wir uns doch mal dessen Abschnitte 137 bis 139 an (http://www.richterverein.de/j2000/egmrsuermeli.htm): „137. Die Feststellung einer Konventionsverpflichtung verpflichtet den bekl. Staat rechtlich nicht nur zur Zahlung des nach Art. 41 EMRK als gerechte Entschädigung zugesprochenen Betrags an den Betroffenen (…) 138. Der Gerichtshof nimmt den kurz vor der Bundestagswahl am 18. 9. 2005 vorgelegten Gesetzentwurf zur Kenntnis, mit dem eine neue Untätigkeitsbeschwerde in das deutsche Recht eingeführt werden soll. (…) Die Regierung hat mit einem vorbeugenden Rechtsbehelf den Ansatz gewählt, der am besten mit dem Geist des von der Konvention geschaffenen Systems im Einklang steht (…) 139. Der Gerichtshof begrüßt diese Initiative, sieht keine Hinweise, das sie aufgegeben worden ist, und ermutigt zu einer schnellen Verabschiedung eines Gesetzes mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschriften. Deswegen ist es nicht erforderlich, allgemeine Hinweise für den staatlichen Bereich zu bezeichnen, die zur Befolgung des Urteils notwendig sein können“

    Die Bundesrepublik wird nicht nur ausdrücklich als Staat bezeichnet, der Gerichtshof hatte merkwürdigerweise sogar ein ziemlich tiefgehendes Vertrauen in diesen „Unrechtsstaat“, dass er diese Problematik abstellt. Langsam versteht man, warum die Friedensvertrag-Seite sehr zurückhaltend damit war, das Urteil zu zitieren oder auch nur näher zu benennen.

    Soll ich diese Seite noch weiter auseinandernehmen?

    Danach sollte das Thema durch sein.

    Stimmt, sollte es. Ich hab trotzdem das Gefühl, dass es das nicht ist.

    • ralfkroke said, on 29/04/2015 at 09:08

      Ich auch )) schön wäre es ja aber wie gesagt die Besatzungsrechte der 3 Mächte sind voll in Kraft. Damit ist die BRD nicht souverän. Hoheitrechte eines Staates leiten sich nun einmal aus der Souveränität ab.

      Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu im Jahr 1998 festgestellt:

      Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich „demgemäß“ ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen. (Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97).

      • JDavis said, on 29/04/2015 at 09:19

        Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt.

        Und was genau soll das nun beweisen?

      • Comsubpac said, on 29/04/2015 at 16:20

        Ralf, es hat ja auch nie jemand behauptet das plötzlich alle Verträge ungültig geworden sind. Es wäre ja auch sehr kompliziert geworden. Das ändert aber nichts daran das es keine Sonderrechte mehr gibt.
        Kannst du etwa konkret irgendwelche Rechte nennen und wer die wo ausgeübt haben soll seit 1990?

  48. ralfkroke said, on 29/04/2015 at 11:48

    „nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte“ steht doch da die 3 Mächte Vereinbahrungen betrifft das nicht. Außerdem ist „Deutschland“ nicht die BRD. Deutschland wird Grenzen von 1937 definiert. Aber wer glaubt dass BRD Deutschland ist solls glauben.

    • reichling said, on 29/04/2015 at 12:07

      Wo wird Deutschland in den Grenzen von 1937 definiert? Völkerrechtlich besteht Deutschland in den Grenzen von 1990. Die von 1937 bestanden schon 1945 nicht mehr. Auf der Krim-Konferenz hatten die USA, Großbritannien und die Sowjetunion beschlossen, dass die polnische Westgrenze nach Westen bis zur Oder verschoben wird.
      SHAEF 52 definierte übrigens nicht die völkerrechtlichen Grenzen Deutschlands, sondern den Geltungsbereich des Gesetzes für die Zwecke dieses Gesetzes. Und aus der ensprechenden Bestimmung geht eben hervor, dass Österreich und das Sudetenland eben nicht zu Deutschland gehören.

    • Patrick Lassan said, on 29/04/2015 at 13:09

      @ RalfKroke: Völkerrechtliche Verträge können zwar Einfluss auf die Souveräntiät eines Staats haben, aber das ist dann ein freiwilliger Verzicht auf bestimmte Rechte. Genau darauf bezieht sich der letzte Satz des von dir zitierten Urteils . Wichtiger ist in diesem Zusammenhang der Satz, der davor steht, und den auch ein Nicht-Jurist verstehen sollte: „Deutschland hat … die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt.“

      PS: Wer glaubt, man könne 70 Jahre nach Kriegsende das Deutsche Reich in voller Größe wieder auferstehen lassen, soll das von mir aus glauben. Er soll sich dann aber nicht über die Bezeichnungen wundern, mit denen man ihn tituliert.

    • Comsubpac said, on 29/04/2015 at 16:21

      Die Bundesrepublik Deutschland ist der deutsche Staat. Welcher Staat sollte es denn sonst sein? Der Spanische?

  49. ralfkroke said, on 29/04/2015 at 13:16

    http://www.terra-kurier.de/Deutschland.htm

    Diese Zusammenfassung ist sehr gut und bitte selbst nachprüfen. Es werden Urteile zitiert. Selbst in den Verhandlungen zum 2+4 Vertrag ging es um die Ostgebiete. Das die polnische Westgrenze verschoben wurde ich unbestritten. Die Gebiete des Deutschen reich wurden unter russischer und polnischer Verwaltung gestellt. So auch das Gebiet der DDR. Eine Gebietsabtretung fand bisher nicht statt. Kann auch von der BRD Regierung gar nicht vollzogen werden. Man kann Grenzen bestätigen mehr nicht. Wie gesagt es ist eine Täuschung und wer will kann diese Glauben. Ich habe auch einige Zeit gebraucht das zu verinnerlichen und wünschte mir es wäre eindeutig. Die Politik unserer Regierung ist streckenweise nicht im Sinne und den Interessen der BRD. Das wird natürlich in den Staatsmedien nicht breitgetreten. Eine Mrd. € Maschinerie läuft um uns das blaue vom Himmel zu verkaufen. Ich bite Ihnen nochmal an sich mit mir direkt in Verbindung zu setzen um einen Ausgewogenen Austausch der Argumente zu führen. Sehr gerne. Es ist wichtig denn nur so können die menschen Klarheit bekommen und Handeln.

    • Patrick Lassan said, on 29/04/2015 at 13:51

      „Diese Zusammenfassung ist sehr gut und bitte selbst nachprüfen.“

      Kalter Kaffee. Uralte, längst widerlegte Behauptungen

      „Eine Gebietsabtretung fand bisher nicht statt. Kann auch von der BRD Regierung gar nicht vollzogen werden.“

      Begründung? Staaten können Gebiete an andere Staaten abtreten.

      „Man kann Grenzen bestätigen mehr nicht“

      Das reicht auch.

      “ Das wird natürlich in den Staatsmedien nicht breitgetreten. Eine Mrd. € Maschinerie läuft um uns das blaue vom Himmel zu verkaufen. “

      Bisschen paranoid, oder?

      „Ich bite Ihnen nochmal an sich mit mir direkt in Verbindung zu setzen um einen Ausgewogenen Austausch der Argumente zu führen.“

      Falls du mal neue Argumente findest, gern.

      PS: Wie stellst du dir eigentlich die Wiederherstellung des Deutschen Reichs in voller Größe (oder auch nur in den Grenzen von 1937) vor, ohne deshalb einen Krieg anzuzetteln?

    • reichling said, on 29/04/2015 at 14:09

      Eine sehr schöne Quelle hast du da aufgetan. Der Betreiber der Seite hängt mit den Neuschwabenländern zusammen, einer sektenartigen Gemeinschaft, die sich ein oder zweimal in einer Kneipe in Berlin trifft und von der Hochtechnologie des Deutschen Reiches schwärmt. Für sie lebt der Führer immer noch, und zwar in Neuschwabenland. Dort wurde er von einer unterirdisch lebenden hoch intelligenten Spezies, Reptiloiden, verjüngt, so dass er heute noch aktiv sein kann. Ihm zur Seite stehen 7 Millionen SS-Leute, schwerst bewaffnet und mit weltraumtauglichen Flugscheiben ausgestattet.

      Sie haben Basen an verschiedenen Stellen der Erde eingerichtet, aber auch auf dem Mond und auf dem Mars. Und unterstützt werden sie von Aliens aus dem Sternensystem Aldebaran.

      Übrigens, der Betreiber der von dir verlinkten Seite ist auf einer Veranstaltung gemeinsam mit Frau Ursula Haverbeck, der immer unermüdliche und vorbildliche Aktivistin, zusammen aufgetreten. Ursula Haverbeck ist für ihre penetranten Holocautleugnungen bekannt und hat dafür schon eine Geldstrafe kassiert. Zur Zeit wird weiter gegen sie ermittelt. Ihr verstorbener Mann war übrigens ein Altnazi.

      Ich muss schon sagen, du verlinkst auf Seiten von Leuten, die sich auf Nazitreffen herumtreiben. Und denk immer daran, die Nazis waren es, denen wir zu verdanken haben, dass Königsberg jetzt Kaliningrad und Bresau Wroslaw heißt. Sie haben die deutschen Ostgebiete verspielt, nicht die jetzige Bundesregierung oder deren Vorgänger. Und 1990 waren diese Gebiete schon lange polnisch oder russisch gewesen.

      Ralf Kroke, ich rate dir, schleunigst mal einen HNO-Arzt aufzusuchen. Dein Geruchssinn ist irgendwie drastisch gestört. Sonst würdest du merken, dass das, was du uns hier als klares Wasser vorsetzen willst, in Wirklich nichts weiter ist als eine stinkende Brühe.

      Kennst du außer meinem Blog nur noch Seite, auf denen rechte Scheiße verbreitet wird?

      • ralfkroke said, on 29/04/2015 at 15:31

        Was ist rechts? Du Pfeife weißt Du das überhaupt? Ich bin also rechts? Woran machst Du das fest?
        Weißt Du was rechts in meinen Augen ist? Die Regierung Jazenuk und die Faschistischen Freiwilligen Verbände in der Ukraine denen die EU Geld in schickt, die sind rechts. Rechts bezeichne ich als Faschisten.
        Du behauptest ich bin ein Faschist oder was meinst Du mit Rechts?
        Du bist eine jämmerliche verblödete Blockflöte Typ.

      • reichling said, on 29/04/2015 at 17:33

        Mit jedem deiner Beiträge zeigst du offen, dass du ein Faschist bist. Gewöhn dich langsam an den gedanken, dass Deutschland die Ostgebiete 1945 ehrlich verloren hat. Und der nächste Link von dir auf eine rechtsextreme Seite wird von mir in nicht anklickbar geändert. Mein Blog ist nicht dazu da, deine Scheiße zu verbreiten, sondern auf sie hinzuweisen und davor zu warnen.

      • Comsubpac said, on 29/04/2015 at 16:17

        Ralf, wenn all deine Links auf Seiten von bekennenden Rechtsradikalen führen, legt das nicht einen gewissen verdacht nahe?

        Die Partei von Jazenjuk ist liberal, konservativ, national sowie pro-europäisch ausgerichtet. Faschisten sind das nicht. Von der Regierungskoalition sind lediglich Teile der Partei „Radikale Partei Oleh Ljaschkos“ als rechtsradikal anzusehen. Wirkliche Faschisten sind aber auch dort kaum welche und sie stellen auch nur den machtlosen Vizepremierminister.
        Ja, einige der Freiwilligenverbände sind sicherlich faschistisch, aber da kämpfen auch kommunistische Verbände und jede andere politische Richtung. Wenn der Staat bzw das eigene Leben bedroht ist treibt es die Menschen nun eimal zu Radikalen, da die meist einfache und schnelle Lösungen versprechen (das sollte gerade dir bekannt vorkommen). Überhaut sind ein Großteil der Kämpfer reguläre Soldaten bzw Nationalgardisten.

    • JDavis said, on 29/04/2015 at 15:12

      Natürlich, jetzt kommt eine neue tolle Zusammenfassung, nachdem die letzte (friedensvertrag.org) ja offensichtlich reiner Blödsinn war. Es ist schon bezeichnend, dass sich die Reichsdeppen nie die Mühe nehmen, ihre Argumente auch zu Ende zu diskutieren, sondern permanent zum nächsten Thema weiterspringen. Kein Wunder, dass ihr alles glaubt und man euch so leicht reinlegen kann.

  50. ralfkroke said, on 29/04/2015 at 17:36

    bekennenden Rechtsradikalen ? weil jemand einer sache auf den grund geht ist man rechtsradikal ? Ja es stimmt diese begriffe werden gestreut. aus welchem grund meinst du ? rechts links nazi antisemit verschwörungstheoretiker neurechts sind doch worthülsen die genau diesen zweck erfüllen menschen zu diskreditieren ohne die argumente zu bewerten. hier ist doch das beste beispiel. meine argumente habe ich mit dokumenten und analysen, quellenangaben unterlegt. es wird einfach die angebliche quelle mit diesen worthülsen besetzt ohne auf den inhalt einzugehen. damit ist die sache erledigt, man ist rechts oder links und damit ist das thema erledigt. im gegensatz dazu habe ich mich mit diesen inhalten beschäftigt, nachgepfrüft ect.
    ich möchte schlicht weg wissen wo ich hier lebe. in einem von den usa gesteuerten land oder in einem land welches souverän über seine geschicke entscheiden kann. um genau dinge wie sie in der geschichte passiert sind nicht zu widerholen. dazu muss man aber wissen was genau in der geschichte passiert oder was es noch so für informationen gibt. diese kann man ja selbst nachprüfen. schau dir die videos an, lies die ausarbeitungen und prüfe es nach genau. geh einfach davon aus und das kann ich dir mit bestimmtheit sagen, dass es eben nicht so ist wie man es uns glauben macht. entscheide erst wenn du weißt worüber du ein urteil fällst.

    • reichling said, on 29/04/2015 at 17:40

      Jeder Deutsche weiß, wo er lebt. Nur ein paar Volldeppen wissen es nicht und wähnen sich in einem besetzten Land.
      Du hast hier gezeigt, dass du deine Informationen ausschließlich von rechtsextremen Seiten holst oder von Seiten, deren Betreiber in der Wahnvorstellung leben, dass wir noch das Deutsche Reich hätten.
      Entweder bist du Psychopath oder rechtsextremistischer Agitator.

    • Patrick Lassan said, on 29/04/2015 at 18:46

      “ meine argumente habe ich mit dokumenten und analysen, quellenangaben unterlegt…. im gegensatz dazu habe ich mich mit diesen inhalten beschäftigt, nachgepfrüft ect.“

      Ich würde eher sagen, du plapperst das nach, was im Internet zu finden ist und sich mit deiner vorgefassten Meinung deckt. Zudem bist du unfähig, auf Gegenargumente einzugehen.

    • Comsubpac said, on 29/04/2015 at 18:55

      Nein, du wirst nicht rechtsradikal wenn du einer Sache auf den Grund gehst. Wenn du nur blind deren Theorien unreflektiert wiederholst, dann könnte man schon davon ausgehen das du deren Ansichten Teilst und sogar verteidigst. Als was würdest du dich denn selbst bezeichnen? Truther? Antizionist? Chemtrailatmer?
      Du hast deine Argumente nicht wirklich unterlegt, da hier jeder deiner „Beweise“ auseinander genommen und wiederlegt worden ist. Anders als du es gemacht hast wurde hier aber immer auf Originale verlinkt – also nicht auf gekürzte und aus dem Zusammenhang gerissene oder sogar verfälschte Zitate. Im übrigen wurden deine „Quellen“ jedes mal aufs genaueste analysiert und wiederlegt.
      Du möchtest wissen wo du lebst? Ich würde mal vermuten in Deutschland. Frag doch einfach mal den Postboten nach deiner Adresse und guck bei Google Maps nach. Wenn deiner Adresse innerhalb des mit Deutschland markierten Bereichs liegt dann hast du deine Antwort: https://www.google.de/maps/@51.4135671,12.8723801,6z
      Ob du in einem von den USA gesteuerten Land oder in einem souveränen Staat lebst? Eindeutig ein souveräner Staat. Welche Ereignisse sollen sich denn nicht wiederholen? Wenn du das dritte Reich meinst müsstest du dich für einen von den USA gesteuerten Staat einsetzen, da das dritte Reich, nachdem es alle internationalen Abkommen gebrochen oder aufgekündigt hat sehr souverän war. Natürlich war es auch isoliert, pleite und eine faschistischer Führerstaat aber das ist ja genau das was deine Quellen sich so wünschen.
      Ich kann dir mit Bestimmtheit sagen das es nicht so ist wie es dir in deinen Videos und deinen Zusammenfassungen glauben machen will. Wir scheinen hier weit besser bescheid zu wissen als du wie wir bereits mehrfach gezeigt haben.

      Ich warte übrigens immer noch auf eine Antwort auf meine oben gestellten Fragen.

  51. ralfkroke said, on 29/04/2015 at 20:54

    Ok, da hier so viel im argen liegt und missverständlich zu sein scheint, schlage ich vor, schritt für schritt, argument für argument zu beleuchten. Ich bin der Ansicht, es sollten lediglich Fakten und keine Hypothesen oder Annahmen zur Sprache kommen. Wenn Du damit einverstanden bist arbeiten wir zusammen die Argumente ab bist wir beide zu einem Ergebnis kommen und das dann abhacken. Wir haben zu viele Baustellen offen. Mich würde interessieren welche Videos Du Dir angeschaut hast und welches Thema Du vorschlagen würdest mit dem der Anfang gemacht wird. Beleidigungen bringen niemandem etwas. Da ich das hier nicht im block auswerten will würde ich einen austausch per mail vorschlagen. Und wichtig eins nach dem anderen. Mein vorschlag wäre mit dem begriff staat, souveränität an zu fangen da das ja die grundlage bildet und unverfänglich ist. Danach überprüfen wir in wie weit das auf die brd zutrifft. Argument für argument. Wie wäre dein vorschlag ?

    • gnaddrig said, on 29/04/2015 at 21:24

      Argument für Argument – klingt gut. (Ich weiß, ich bin nicht der Adressat dieses Vorschlags.) Erinnert mich an diese Diskussion mit Frank, der hatte einen ähnlichen Vorschlag gemacht. Hat er aber nicht hingekriegt, das mit den Argumenten…

      • ralfkroke said, on 29/04/2015 at 21:49

        Man kommt von Hü auf Hot und das führt zu Missverständnissen. Keiner hier wünscht sich Fascismus oder Krieg. Wir alle beschäftigen uns mit Themen die unser Land betreffen. Es geht darum heraus zu finden wie der Status is um zu verstehen warum dies und das passiert wie es passiert. Wenn man den Fehler im Sysyemnicht kennt wird es immer zu bösen Überraschungen kommen.

      • Comsubpac said, on 29/04/2015 at 21:52

        Das Problem ist nur das deine ganze Argumentation auf einer falschen Annahme basiert. Der Staat Bundesrepublik Deutschland ist nun einmal nicht Besetzt, nicht im Krieg und die Alliierten gibt es auch nicht mehr als Institution.

    • Comsubpac said, on 29/04/2015 at 22:17

      1. Behauptung: Deutschland ist kein Staat:

      Gegenbeweis: 1. Artikel 20 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat(!!).“ http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
      2. Die Bundesrepublik Deutschland ist Vollmitglied der UN. http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/4116-die-192-mitgliedstaaten-der-vereinten-nationen
      3. Die Bundesrepublik ist von allen anderen Staaten als Staat anerkannt.
      4. Im „Deutschlandvertrag“ hat die Bundesrepublik Deutschland „die volle Macht eines souveränen Staates(!!) über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ zurückerlangt (mit der Einschränkung was Berlin und Deutschland als ganzes betrifft. 1990 ebenfalls weggefallen).
      5. 3-Elemente-Lehre, wird von der Bundesrepublik voll und ganz erfüllt
      6. Effektivitätsprinzip: Wenn etwas handelt wie ein Staat, aussieht wie ein Staat, von allen anderen für einen Staat gehalten wird usw, dann ist es ein Staat!

      Es gibt den Grundsatz „Wenn du beweisen willst das alle Schwäne weiß sind dann suche den schwarzen Schwan“ – Ein Beispiel beweist nichts ein Gegenbeispiel ist aber als Beweis ausreichend. Deine hier immer wieder wiederholten Beispiele warum Deutschland kein Staat sei beweisen also nichts und sind auch noch inhaltlich falsch. Es ist allerdings sehr einfach deine These zu wiederlegen.

      Bitte nicht wieder sinnlose Texte und Links kopieren sondern tatsächlich auf die von mir aufgeführten Punkte eingehen.

      Übrigens hätte ich auch gerne Antworten auf die Fragen die ich dir mehrfach gestellt habe.

  52. ralfkroke said, on 29/04/2015 at 21:42

    Zu Deiner Frage was ich bin. Seit dem Kosovo Krieg, dem 11. Sept. dem Krieg in Lybien, dem Esm kamen nach und nach mehr Fragen auf die den Informationen die ich hatte aus Fernsehen Siegel ect. entgegen standen. Der Ukraine Konflikt war dann endgültige aus der Glaubwürdigkeit. Die USA, der Westen zündelt destabilisiert und die Folge sind Kriege in einer Tour. Die Berichterstattung und das Handeln der BrD Regierung haben Fragen aufgewurfen bezüglich der Unterstützung dieser Putsch Regierung. All das steht im Widerspruch zu dem was ich
    unter westlichen Werten verstehe. Es sind US Interessen die vertreten werden. Im Ergebnis, wir, die Menschen in der BRD leben in einem Land welches nicht frei von äusseren Einflüssen regiert wird. Wir der Westen machen uns der Kriegstreiberei schuldig. Es werden Faschisten oder radikale Käfte im nahen Osten unterstützt, die Krieg und Terror in die Welt tragen. In welchem Video oder link hattest Du genau den Eindruck das Dritte Reich wünscht sich jemand oder es wird faschistisches Gedankengut verherrlicht ? Man müsste vieleicht sogar mit der Geschichte bis zur Entstehung des 1WK zurück gehen, weil der Vertrag von Versalles ja Deutschland als allein Schuldigen bestimmte mit entsprechenden Folgen. Also sag mir womit wir anfangen.

    • Comsubpac said, on 29/04/2015 at 22:03

      Wo bitte unterstützt Deutschland Faschisten? Die ukrainische Regierung ist nicht faschistisch und wurde vom Volk gewählt.
      Was sollen denn die US Interessen sein? Wenn man bedenkt welche Probleme die USA in Afghanistan, Irak, Syrien haben und dann auch noch China und der Iran… Das letzte was die gebrauchen konnten war eine weitere internationale Krise. Destabilisiert hat Putin übrigens Putin die Ukraine (man denke nur an die „grünen Männchen“).
      Kannst du mir ein Land nennen das frei von äußeren Einflüssen regiert wird?

      Dein Link zu den Neuschwabenland Anhängern zum Beispiel? Die wünschen sich nicht nur den Führer zurück die glauben sogar das der noch lebt… Tatsache ist auch das deine „Quellen“ diejenigen sind die Propaganda verbreiten – und zwar Propaganda der zumeist extrem Rechten Reichsbürger.

      Auch wenn der Kriegsschuld Artikel sicherlich keine Sternstunde der internationalen Diplomatie war so muss man doch beachten, das es deutsche Reich war das mit seiner Zusicherung an Österreich den Krieg erst ermöglichte und mit seinen Kriegserklärungen an Russland und Frankreich aus einem regional begrenzten Krieg einen Weltkrieg gemacht hat. Auch damals war Deutschland souverän. Wir können aber auch bis 1871 oder meinetwegen Napoleon zurückgehen. Was hat das mit der Tatsache zu tun das Deutschland 1871, 1914 und 1939 genauso souverän war wie heute?

  53. ralfkroke said, on 30/04/2015 at 07:37

    Hier ein Interview eines Deutschen Journalisten, der selbst vor Ort war. Schau es Dir einfach an.

    • reichling said, on 30/04/2015 at 08:35

      Es wird ja so sehr über die Lügenpresse und die Lügenmedien gemeckert. Aber wer sagt mir, dass der TV-Kanal von Robert Stein die Wahrheit berichtet? Ist er wirklich seriös?
      Und was hat die Ukraine damit zu tun, ob die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist oder nicht?
      Und woher weißt du, wie die Wahrheit aussieht? Zur objektiven Betrachtung der Ereignisse bist du doch gar nicht in der Lage.

      • ralfkroke said, on 30/04/2015 at 17:36

        Das ist ein Interview ? Auch die Videos und Dokumentationen kann man doch nicht an der Beurteilung der Quelle bewerten. Am Vorurteil. Der Inhalt ist das worum es geht. Diesen kann man ja selbst nachprüfen. Fakt ist was hier fabriziert wird ist der reinste Schwachsinn. Ihr habt nichts widerlegt, da es nichts zu widerlegen gibt. Es sind Fakten die man nur verstehen muss. Es tut mir leid das es dazu nicht reicht. Schaut Euch das ein oder andere Video an oder lasst es bleiben.

  54. ralfkroke said, on 30/04/2015 at 07:48

    Alles weitere kann über ralf_kroke@yahoo.de ausgetauscht werden. Wie gesagt ich kenne die offiziellen Darstellungen. Diese decken sich nicht mit den tatsächlichen Abläufen, es werden entscheidende fakten schlicht weg verdreht oder einfach weggelassen. Diese Fakten sind belegt und nachprüfbar. Bei Interesse melden, wir müssen Thema für Thema Stück für Stück durchgehen anders wird das nichts. Welches Thema ist mir egal. Es nützt auch nichts Dinge zu behaupten, dass diese Regierung demokratisch gewählt wurde und deshalb ein Führungswechsel in der Ukraine entstand. Richtig ist, eine wirklich demokratisch gewählte Regierung wurde mit Geld vom West gestürzt. Die Interessen der USA und des Westen kann man sich vom zb. Chef von Strafor anhören. Das Video wo Putin zu sehen ist, es fängt aber mit dem Chef von Strafor an. Aber gut man muss bereit sein die zeit zu investieren um die Kehrseite der Medallie zu erfahren. Erst dann kann man sich eine meinung bilden, wenn man alle Informationen hat.

    • Patrick Lassan said, on 30/04/2015 at 09:16

      „Wie gesagt ich kenne die offiziellen Darstellungen. Diese decken sich nicht mit den tatsächlichen Abläufen, es werden entscheidende fakten schlicht weg verdreht oder einfach weggelassen.“

      Und das kannst du beruteilen, weil du dabei warst? Wohl eher, weil du alles glaubst, solange es nur dem widerspricht, was die ‚bösen Mainstreammedien‘ behaupten.
      Im Übrigen stimme ich Reichling zu: Egal, was in der Ukraine geschieht, mit der Souveränität der Bundesrepublik hat das nicht mal am Rande zu tun. Es wäre besser, du würdest mal beim Thema bleiben und auf Fragen eingehen, anstatt dauernd ein neues Faß aufzumachen.

  55. Comsubpac said, on 03/05/2015 at 15:32

    Der lustige Ralf ‚Ich informiere mich unabhängig‘ Kroke tut sich jetzt bei YouTube hervor….

    • reichling said, on 03/05/2015 at 16:52

      Schon klar. Er fällt nicht auf die öffentlich-rechtlichen Lügenmedien rein Er sucht sich seine Lügenmedien selbst.

  56. ralf kroke said, on 06/05/2015 at 08:17

    ich sehe bei YouTube einen der sich hervor tut: das schmerzt wirklich, da ihm ja nun mehrere Menschen mitgeteilt haben, dass er dummes Zeug schreibt.

    comsubpac vor 2 Tagen
    Einen solchen völkerrechtlichen Akt hat es doch mit dem deutsch-polnischen Grenzabkommen 1990 gegeben.

    comsubpac vor 1 Monat
    Ja, die Bundesrepublik war nur teilidentisch, da zum Zeitpunkt des Urteils Teile Deutschlands in der DDR und in Polen/Russland lagen. Seit 1990 umfasst die Bundesrepublik aber das gesamte deutsche Gebiet, deswegen konnte auch der Artikel 23 aufgehoben werden. Deutschland umfasste früher mehr Gebiete als heute aber auf diese hat Deutschland spätestens 1990 verzichtet. Das deutsche Reich von 1919 umfasste auch nicht mehr alle Gebiete des deutschen Reiches von 1871. Dennoch waren beide identisch. Genauso ist die Bundesrepublik identisch mit dem deutschen Reich von 1871 (und damit auch identisch mit dem deutschen Reich von 1919 und 1933) In dem Urteil steht übrigens auch eindeutig, das Bundesrepublik und deutsches Reich identisch sind… Ja, es gibt heute nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit. Die Bundesstaaten mit ihren eigenen Staatsangehörigkeiten existieren ja auch nicht mehr. An deren Stelle sind die Bundesländer getreten, welche als teilsouveräne Gliedstaaten keine eigene Staatsangehörigkeit verleihen. „Deutsch“ heißt auf Hochdeutsch übrigens so viel wie „Volk“. Denk mal darüber nach… Wenn dir das alles Bewusst ist und du somit die Tatsachen kennst, warum verbreitest du dann solche Lügen? Was ist dein Ziel? Was erhoffst du dir? Was musst du damit ausgleichen? Deutschland ist keine Verwaltung sondern ein Staat: Siehe Artikel 20 GG und beachte das Effektivitätsprinzip des Völkerrechts: Wenn es handelt wie ein Staat, aussieht wie ein Staat, als Staat anerkannt wird, dann ist es auch ein Staat…

    • reichling said, on 06/05/2015 at 13:20

      Worauf möchtest du hinweisen, wenn du hier drei Beiträge von comsubpac wiederholst? Wolltest du endlich mal einen Text veröffentlichen, der kein Blödsinn ist? Aber Copy and paste ist etwas wenig, findest du nicht auch?

      • ralf kroke said, on 06/05/2015 at 14:53

        Habe das was er bei YouTube geschrieben hat gepostet weil ich mich wirklich frage woher er das hat was er da schreibt.

        „Einen solchen völkerrechtlichen Akt hat es doch mit dem deutsch-polnischen Grenzabkommen 1990 gegeben.“

        Das Grenzabkommen war also ein völkerrechtlich gültiger Akt ca. 1/3 des ehemaligen Deutschen Reich an Polen zu übertragen? Die BRD hat gar keinen Zugriff auf diese gebiete weil sie sich unter polnischer Verwaltung befinden. Die „Hoheitsrechte“ des Bundes beziehen sich auf den Geltungsbereich des Grundgesetz.
        Diese deutschen Ostgebiete gehörten nie zum Geltungsbereich des Grundgesetz. Demzufolge kann wohl die Grenze bestätigt werden aber keine gebiete abgetreten. Der Vertrag heißt ja auch nicht Gebietsabtretungsvertrag.

        Weitere Kuriositäten

        „Seit 1990 umfasst die Bundesrepublik aber das gesamte deutsche Gebiet“ (1871 ?, 1919 ? ) ???????
        „Genauso ist die Bundesrepublik identisch mit dem deutschen Reich von 1871“ ( ????????? )
        „Die Bundesstaaten mit ihren eigenen Staatsangehörigkeiten existieren ja auch nicht mehr. An deren Stelle sind die Bundesländer getreten, welche als teilsouveräne Gliedstaaten keine eigene Staatsangehörigkeit verleihen.“ ( Wer hat diese Länder denn aufgelöst ? Die Weimarer Republik im Zusammenhang mit dem Vertrag von Versalles? )

        „“Deutsch” heißt auf Hochdeutsch übrigens so viel wie “Volk”“ also heißt unsere Staatsangehörigkeit so viel wie Volk? oder heißt der Staat dem wir angehören so viel wie Volk ?

        Nein der Staat heißt doch Bundesrepublik Deutschland ? Es gibt nur die deutsche Staatsangehörigkeit aber im Ausweis steht DEUTSCH in Großbuchstaben.

        Fakt ist die Rechte der 3 Mächte bestehen weiter und damit ist die BRD nicht souverän und damit immer noch ein besetztes Land.

        Quelle: Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97

        Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich „demgemäß“ ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen. (Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97).

      • Comsubpac said, on 06/05/2015 at 15:49

        Ach Junge, das hat man dir doch bereits alles mehrfach erklärt.
        Grenzen ändern sich aber der Staat bleibt der gleiche; Deutschland.
        1871 ist nicht 1919 und auch nicht 1990. Zeit ist linear.
        Was dachtest du denn was „deutsch“ heißt? Freankreich ist auch nichts anderes als das „Reich der Franken“…
        Was soll da denn sonst stehen? BUNDESREPUBLIKANISCH? Bei den Franzosen steht da „nationalité française“ (staatsangehörigkeit französisch).
        Fakt ist die drei Mächte haben keine Rechte mehr, oder kannst du ein konkretes Recht nennen? Das Urteil hast du immer noch nicht verstanden…

  57. ralf kroke said, on 06/05/2015 at 14:29

    Er hat doch behauptet ich tue mich bei YouTube hervor. Nicht einen Kommentar habe ich da geschrieben.

    Hier noch was von den Reichsdeppen zum Friedensvertrag und Besatzung.

    http://rotefahne.eu/2015/05/russland-kann-die-nato-an-seiner-westgrenze-loswerden-durch-einen-friedensvertrag/

    • Comsubpac said, on 06/05/2015 at 15:50

      Du hast sogar ganz viele Kommentare bei YouTube verfasst. In mindestens einem beleidigst du auch Reichling.

  58. ralf kroke said, on 06/05/2015 at 14:58

    Quelle Bundesverfassungsgericht

    Mit seiner Entscheidung vom 31.07.1973 (zum Grundlagenvertrag zwischen der „Bundesrep. Dtl.“
    und der „DDR“) stellte der 2. Senat des „BVerfG“ unter dem Az.: 2 BvF 1/73 als Orientierungssatz
    – expressis verbis – fest: „Es wird daran festgehalten …, daß das Deutsche Reich den
    Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung
    fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es
    besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht
    handlungsfähig. …. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen
    Reiches….. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des
    Grundgesetzes (Art. 23 a.F.).“

    • JDavis said, on 06/05/2015 at 15:15

      Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen
      Reiches….. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des
      Grundgesetzes

      OK, jetzt glaube ich nicht mehr, dass du ein echter Reichsdepp bist. Gratuliere zu dieser perfekten Parodie, aber so dumm sind normalerweise nicht einmal die.

    • Comsubpac said, on 06/05/2015 at 15:55

      Du verstehst den Unterschied zwischen Rechtsnachfolger und Identität? Nein? Solltest du mal in unabhängigen Quellen nachlesen…
      Warum kürzt du eigentlich immer die entscheidenen Stellen wenn du dich im Zitieren versuchst?

      „Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“

      Das klingt doch gleich ganz anders und gibt ebenfalls nur die Situation von vor 1990 wieder. Seit der Wiedervereinigung ist die Bundesrepublik völlig identisch mit dem deutschen Reich.

      • reichling said, on 06/05/2015 at 18:45

        „Warum kürzt du eigentlich immer die entscheidenen Stellen wenn du dich im Zitieren versuchst? “

        Selelktives Zitieren ist eine Eigenart der Reichsdeutschen. Sie beherrschen es perfekt. Man lässt aus Urteilen wichtige Wörter oder gar Satzteile und Sätze weg, wenn sie einem nicht ins Konzept passen. Und man scheut sich auch nicht, einzelne Wörter zu ändern, sprich den Text zu verfälschen. Und so kann aus einer Verordnung mal schnell ein Gesetz werden.
        Was Ralf Kroke hier oft sehr plump macht, ist nichts anderes als das, was er von seinen Vorbildern gelernt hat.

  59. Horst said, on 07/05/2015 at 09:42

    @Ralf Kroke

    Dein Zitat:
    ““Deutsch” heißt auf Hochdeutsch übrigens so viel wie “Volk”” also heißt unsere Staatsangehörigkeit so viel wie Volk? oder heißt der Staat dem wir angehören so viel wie Volk ?“

    Ähem, nein, Deutsch heißt auf Hochdeutsch genauso Deutsch wie auf niederdeutsch, mitteldeutsch, oberdeutsch oder standarddeutsch.

    Wenn du es jedoch etymologisch betrachtest, dann bedeutet deutsch ursprünglich „zum Volk gehörend“. Und jetzt übertragen wir das auf unsere Staatsangehörigkeit und bekommen dann „Deutsch = zum Volk gehörend“.
    Logisch, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt gehört dann zum Volk der Deutschen.
    Wo ist das Problem?

    Da der Staat aber nicht einfach nur „Deutsch“ heißt, sondern „Bundesrepublik Deutschland“ oder man kann natürlich auch „Deutschland“ sagen, geht deine Schlußfolgerung „…oder heißt der Staat dem wir angehören so viel wie Volk ?“ ins Leere und entpuppt sich als das Ergebnis eines (bewußt ?) fehlinterpretiertes Glottonyms.

    Genauso fehlinterpretiert wie dein Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Deutschlandvertrag.
    Anscheinend wenden sich deine Ergüsse an ungebildete Vollnaive, oder willst du nur mal testen was andere so drauf haben?

    • ralf kroke said, on 07/05/2015 at 12:18

      Hier liegt ein Irrtum vor, ich habe lediglich einen Beitrag von Comsubpac hier im Forum mit einem YouTube link https://www.youtube.com/watch?v=qGlYq-xSqQQ zitiert. Wie Du am Verlauf dieses Forum erkennen kannst, geht den Herren hier die Phantasie durch. Weder Reichlings noch die anderen Heinis haben auch nur den blassen Schimmer von dem was Sie hier schreiben, ziehen aber andere, die tatsächlich Fakten aufzeigen durch den Kakao.

      Comsubpac hat das Video hier im Forum mit dem Hinweis eingestellt, dass ich mich angeblich bei YouTube „hervor tue“
      Lediglich der geistige Kleinrentner hat sich allerdings wider einmal lächerlich gemacht, mit genau den Behauptungen, die Du an mich gerichtet, richtig stellen willst.

      Ich weiß, dass Deutsch auch auf hochdeutsch Deutsch bedeutet und DEUTSCH keine Staatsangehörigkeit ist.
      Wenn dem so wäre würde auf dem Gelben Schein auch Staatsangehörigkeit DEUTSCH stehen, die es festzustellen galt. Aber das ist den Tieffliegern hier sowieso nicht geläufig. Die setzen die Bundesländer NRW ect. mit den ehemaligen Gliedstaaten des Deutschen Reich gleich, behaupten, die ehemaligen Ostgebiete sind mit dem Grenzvertrag Polen BRD von der BRD an Polen übertragen ( hahaha), der 2+4 Vertrag war ein Friedensvertrag, das Grundgesetz ist eine Verfassung ach und was weiß ich noch für einen Dünnpfiff. Lies selber wenn Du herzlich lachen willst.

    • ralf kroke said, on 07/05/2015 at 12:25

      Das Verfassungsgerichtsurteil bezieht sich überigens nicht auf den Deutschlandvertrag, sondern ich wiederhole copy paste:

      Quelle: Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97

      Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich „demgemäß“ ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen. (Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97).

      Es geht um den wenige tage nach Unterzeichnung des 2+4 Vertrages stattgefundenen Notenwechsel zwischen des 3 Mächten und der BRD. Daraus geht hervor, wie das Bundesverfassungsgericht beurteilt, dass eben nur die Rechte der 4 Mächte, nicht aber die der 3 Mächte erloschen sind. Die BRD demnach weiterhin nicht souverän ist mit allen Konsequenzen.

      • JDavis said, on 07/05/2015 at 12:40

        Es geht um den wenige tage nach Unterzeichnung des 2+4 Vertrages stattgefundenen Notenwechsel zwischen des 3 Mächten und der BRD. Daraus geht hervor, wie das Bundesverfassungsgericht beurteilt, dass eben nur die Rechte der 4 Mächte, nicht aber die der 3 Mächte erloschen sind.

        Mit Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags ist gar nichts erloschen. Bevor man sich als völkerrechtlicher Experte aufspielt, sollte man vom Begriff der Ratifikation schon einmal etwas gehört haben.

  60. ralf kroke said, on 07/05/2015 at 12:40

    Reichlings, wenn man Auszüge aus einem Schriftsatz zitiert, muss man dies kennzeichnen und macht es, um eben zu zitieren. das betrifft nun einmal nur Text Auszüge. Was bemängelst Du wo genau? Es wäre mir recht wenn Du mal anfängst die Quellen Deiner hirnrissigen Geschichten zu benennen. Wikipedia, Siegel, Zeit, Welt, ARD, Super RTL ?

    Also was bedeutet das hier Antwort erwarte ich immer noch.

    Quelle: Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97

    Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich „demgemäß“ ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen. (Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97).

    Einzig die brav auswendig gelernten Dummschwätzer Schlagwörter wie rechts Links Reichsdepp hast Du Dummvogel drauf. Ist es in Deinem Gehirnkasten noch nicht begreiflich, dass es um das Deutsche Reich und nicht um das Dritte reich geht auf das Bezug genommen wird ? Das hat Gründe. Das Deutsche Reich vor 1914 ist das einzige auf das sich bezogen werden kann. Selbst Die Weimarer Verfassung ist eine Täuschung. Aber das diskutiere ich nicht mit so einem wie Dich, der nicht mal diese 3 Sätze versteht. wie man ganz am Anfang des Forum sehen kann

    —————————————————————————————————————————————————–

    ralf kroke said, on 13/04/2015 at 08:08
    Sehr geehrter Herr Reichlings,

    Für wie blöde halten Sie Ihre Leser ? Man kann sich drehen und wenden wie man will. Artikel 2 Abs. 1 des Deutschlandvertrages haben weiterhin Gültigkeit.

    http://principality-of-sealand.eu/pressecorner/s_e_pm20_BGH30.html

    Weiterhin besteht eine offensichtliche Überblendung des §23
    welcher den Geltungsbereich kennzeichnet. Das Grundgesetz wurde angeblich in freiem Willen vom Deutschen Volk gegeben. Ich kenne niemanden der abgestimmt hat. Das Deutsche Reich hat volle Souveränität erlangt, die Bundesrepublik Deutschland allerdings nicht. Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Wenn es eine Verfassung wäre, würden Änderungen nur durch Volksentscheid wirken. Es gab unzählige Änderungen, die nie durch Volksentscheid zur Abstimmung gestellt wurden. Das nur in Kurzform.

    Quellen für Sie :

    http://equapio.com/de/politik/ist-deutschland-ein-staat-oder-ist-die-brd-eine-gmbh/

    Antwort

    ________________________________________________________________________________________

    reichling said, on 13/04/2015 at 11:28
    Also Artikel 2 lesen. Hab ich getan. Und nun?

    Artikel 2
    Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

    Da steht nur drin, dass die alliierten Bestimmungen in deutsches Recht übergegangen sind, und dass sie sie deutsches Recht zu behandeln sind. Das heißt, die dafür zuständigen deutschen Stellen können die Bestimmungen ohne Rücksprache mit den Alliierten anwenden, ändern oder aufheben. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland auch die volle Souveränität über Berlin bekommen.
    Einen jurisitschen Test lesen und ihn auch vertehen können, sind zweierlei. Letzteres ist Ihnen nun mal nicht gegeben.

    Conrebbi ist da wesentlich kreativer. Er erfindet Stellen im Grundgesetz, die da gar nicht drin stehen. Mit anderen Worten. Er lügt einfach darauf los.

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    Ich lach mich scheckig, Reichling schreibt:

    Einen jurisitschen Test lesen und ihn auch vertehen können, sind zweierlei. Letzteres ist Ihnen nun mal nicht gegeben.

    _________________________________________________________________________________________

    Man Junge geh nach Hause und nerv Deine Umwelt nicht mehr. Das netz ist ja voll von Deinem Dünnschiss. arbeitest Du für den „Verfassungs“schutz ohne Verfassung ? Oder bist einfach ein bezahlter Springer Troll ?

    • JDavis said, on 07/05/2015 at 13:50

      Weiterhin besteht eine offensichtliche Überblendung des §23 welcher den Geltungsbereich kennzeichnet.

      Hach ja, die gute alte Überblendung. Ein Begriff, den kein Jurist kennt, sondern der nur von Reichsdeppenseiten gebraucht wird. Wer das Wort gebraucht, zeigt schon, wie weit es mit seinen Recherchefähigkeiten her ist.

  61. ralf kroke said, on 07/05/2015 at 12:58

    JDavis said, on 07/05/2015 at 12:40
    Es geht um den wenige tage nach Unterzeichnung des 2+4 Vertrages stattgefundenen Notenwechsel zwischen des 3 Mächten und der BRD. Daraus geht hervor, wie das Bundesverfassungsgericht beurteilt, dass eben nur die Rechte der 4 Mächte, nicht aber die der 3 Mächte erloschen sind.

    Mit Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags ist gar nichts erloschen. Bevor man sich als völkerrechtlicher Experte aufspielt, sollte man vom Begriff der Ratifikation schon einmal etwas gehört haben.
    _________________________________________________________________________________________
    Klugscheißer:

    Und was ist mit der Ratifizierungsurkunde ? Ist mit Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden der 2+4 Vertrag in Kraft?

    Gelten die Besatzungsvorbehalte der 3 Mächte heute noch ? ( Nach Ratifizierung des 2+4 Vertrages ? )

    Du Heini hast doch vorher noch nie was von dem Notenwechsel gehört. Machst aber einen auf Wichtig. Was für eine Aussage willst Du treffen?

    Bist Du zu feige oder zu dumm mal was konkretes zu schreiben. Solche Napfsülzen wie hier habe ich noch nie erlebt.

    • JDavis said, on 07/05/2015 at 13:09

      Das ist dir hier alles schon x-mal erklärt worden. Jede weitere Diskussion dazu ist offensichtlich ziemlich sinnlos…

      • ralf kroke said, on 07/05/2015 at 13:32

        wo ? und dann x mal ist das beantwortet ? Dann beantworte es doch Du Spinner, kannst Du nicht wie alle Tiefflieger hier. Ihr schreibt nur Gesülze einer Waschfrau. Keine Ahnung. Ihr reimt Euch Schwachsinn zusammen. Obendrein behauptet Ihr die Quellen sind rechtsradikal oder anderen Schwachsinn nur weil Ihr völlig verblödet seit.

      • JDavis said, on 07/05/2015 at 13:55

        Es ist beantwortet worden. Immer und immer wieder. Wenn du die Antwort für falsch hältst, dann versuche, sie zu widerlegen. Aber immer wieder mit den gleichen Behauptungen von vorn anzufangen, ist kein Diskussionsstil, den man außerhalb von Kindergärten und Reichsbürgermilieus pflegt.

  62. ralfkroke said, on 07/05/2015 at 14:49

    Ist das was das Bundesverfadsungsgericht festgestellt hat und ich zig mal wörtlich zitiert habe mit Quellennachweis zu kommentieren ? Von Dir ? Das idt doch eindeutig. Die Rechte der 3 Mächte bestehen weiter. Punkt. Was laberst Du ? Was und wo ist das wiederlegt von Euch Heinis ? Die BRD ist nicht voll souverän, das Grundgesetz ist keine Verfassung und eine Staatsangehörigkeit DEUTSCH gibt es nicht. Schon mal einen „Gelben Schein “ gesehen ? Damit wird die Staatsangehörigkeit festgestellt. Steht da DEUTSCH ? Da steht auch nicht Name sondern Familienname und das auch nicht in Großbuchstaben wie im PA. Wrnn Ihr Euch täuschen lasst ok. Aber haltet doch den Sabbel wenn Ihr keine Shnung habt.

    • Comsubpac said, on 07/05/2015 at 14:58

      Ach Kindchen, das Bundesverfassungsgericht hat nur festgestellt das die Verträge noch gelten, also auch der Deutschlandvertrag in dem auf alle Rechte verzichtet wird. Kannst du ein konkretes Recht nennen das noch gelten soll?
      Mit dem Personalausweis ist alles in Ordnung. Wenn du die Bezeichnung der Felder ignorierst steht dort auch dein Familienname, genau so wie es das Gesetz vorschreibt. Natürlich gibt es die Staatsangehörigkeit: deutsch. Auch das Grundgesetz und das Staatsangehörigkeitsgesetz sprechen von der „deutschen Staatsangehörigkeit“. Die Antwort auf die Frage: „Was ist deine Staatsangehörigkeit?“, ist also eindeutig: „Deutsch“.
      Die Großschreibung dient der besseren maschienenlesbarkeit. Was genau soll also das Problem sein?

      • ralf kroke said, on 07/05/2015 at 20:25

        Das ist zwar zu schwierig für Dich aber ich antworte trotzdem, damit Du Hilfe bekommen kannst.

        Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben in Kraft:
        ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben
        oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3,
        Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
        DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
        SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3
        SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2
        NEUNTER TEIL: Artikel 1
        ZEHNTER TEIL: Artikel 4«

        Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des
        Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in
        der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 …« (BGBl. 1990,
        Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1 dieser
        »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des
        Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung
        bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.

        Beispiel, den Rest solltest Du Schlaumeier mal selbst nachlesen damit Du mal klar kommst im Kopf.

        Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des
        Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt,heißt es:
        »(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen
        die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder
        sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen,
        das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder
        Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von
        Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten,
        neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands
        geschlossen haben oder schließen werden.«
        »(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in
        Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen
        Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und
        Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische
        Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser
        Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht
        zugelassen.«

        Quelle: Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97

        Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich „demgemäß“ ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen. (Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97).

      • Comsubpac said, on 07/05/2015 at 22:58

        Und wieder wird nicht auf meine Fragen eingegangen…

        1. Nenne ein Recht das die Alliierten haben sollen!

        2. Was soll deiner Meinung nach im Ausweis stehen?

        3. Was ist das Problem mit Großbuchstaben?

  63. Horst said, on 08/05/2015 at 08:44

    @ralf kroke

    Der Überleitungsvertrag ist einer der Ergänzunsverträge des Deutschlandsvertrages. In dem von dir zitierten Urteil des BVerfG ging es um die Rückgabe eines Gemäldes.
    Das BVerfG hat hier entschieden, daß durch den 2+4 Vertrag keine neue Rechtsposition geschaffen wurde und die Rechtspositionen, die im Deutschlandvertrag und im Überleitungsvertrag damals vereinbart wurden, weiter bestehen.

    Wo ist jetzt das Problem, nach dem du dich ja selbst auf das BVerfG Urteil beziehst, und zitierst:
    „Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt“.

    Willst du jetzt deiner eigenen Quelle widersprechen?

  64. ralf kroke said, on 09/05/2015 at 09:53

    Ja es ging um die Freigabe von Vermögenswerten. Jedoch wurde in diesem Urteil eben klar gestellt, dass die Rechte der 3 Mächte nach dem 2+4 Vertrag unberührt bleiben.

    Bundesverfassungs-gericht 2 BvR 1981/97

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/01/rk19980128_2bvr198197.html

    Verstehe nicht wo immer solche Hirngespinste herkommen. Sorry aber was soll das ?

    “Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt”.

    Wegfall der Verantwortung der vier Mächte. NICHT der der 3 Mächte. Und Deutschland hat volle Souveränität erlangt, nicht die BRD, also das vereinte Wirtschaftsgebiet. Das vereinte Wirtschaftsgebiet war nie im Einflüss der 4 Mächte, sonder nur der 3 Mächte. Die Rechte der 3 Mächte bestehen weiter.

    Im Übereinkommen zu Bestimmten Fragen in Bezug auf Berlin wurde klar festgeschrieben, dass alle Rechte die von den 3 Mächten in oder in bezug auf Berlin festgestellt wurden in Kraft bleiben. In Berlin wurden alle Verfügungen auch für die BRD gegeben. Dieser Abschnitt “ in oder in bezug auf Berlin“ bedeutet genau das.

    Hier der Überleitungsvertrag und die rot gegenzeichneten Passagen stehen im Widerspruch zur angeblichen Souveränität der BRD. Diese Vorbehalte blieben auch nach dem 2+4 Vertrag bestehen.

    Klicke, um auf fortgeltende_regelung_krieg.pdf zuzugreifen

    Zum Thema Friedensvertrag: aktuell

    „Unsere Forderung ist klar: Einen Friedensvertrag mit Deutschland unterzeichnen, was die sonst so gesetzestreuen Deutschen verweigern. Denn dies würde bedeuten, dass sie zurückzahlen müssen, was sie den Griechen schulden“, zitiert die griechische Zeitung Times of Change den Syriza-Abgeordneten.

    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/05/09/nazi-verbrechen-russland-will-athen-helfen-forderungen-gegen-deutschland-durchzusetzen/comment-page-1/#comments

    Aber gut wer glaubt, die BRD ist das Deutsche Reich und ist souverän, sollte sich fragen wie es sein kann, dass der BRD im Auftrag der NSA und mit Wissen der BRD Führung deutsche Unternehmen und Bürger ausspioniert.

    • reichling said, on 09/05/2015 at 11:08

      Interessant ist deine Verlinkung auf die Website pricipality-of-sealand.eu. Diese Seite hat mit Sealand nichts zu tun. Es handelt sich um die Seite der Exilregierung von Sealand, gegründet und geführt von dem Deutschen Alexander Gottfried Achenbach. Er erschlich sich das Vertrauen des „Fürsten“ der Insel, und hatte die Absicht, dort ein Luxushotel mit Spielcasino zu errichten. Der Fürst Roy Bates vertraute ihm so, dass er ihn sogar zum Premierminister und Regierungschef auf Lebenszeit ernannte.

      Eine Abwesenheit des Fürsten, er hielt sich gerade in Österreich auf, nutzte Achenbach aus, um mit Hilfe einiger niederländischer Freunde die alleinige Herrschaft über das Fürstentum zu übernehmen.

      Der Fürst organisierte eine bewaffnete Truppe, die mit Helicopter das Fürstentum für den Fürsten zurückeroberten.

      Nur Dank Hilfe der Bundesrepublik Deutschland konnte Achenbach, der als Gefangener im Fürstentum festgesetzt worden ist, wieder nach Deutschland zurück kehren.
      In der Heimat gründete er dann die Exilregierung des Principality of Sealand, auf dessen Website du hier verlinkst.

      Damit sich jeder mal eine Vorstellung dieses idyllisch gelegenen Fürstentums machen kann, hier eine Luftaufnahme dieses herrlichen Fleckchens Erde.

      Principality of Sealand

    • JDavis said, on 09/05/2015 at 12:04

      Das vereinte Wirtschaftsgebiet war nie im Einflüss der 4 Mächte, sonder nur der 3 Mächte.

      Nein, es waren sogar nur zwei Mächte.

      • ralf kroke said, on 09/05/2015 at 13:09

        Waren ? Sind immer noch !

      • Comsubpac said, on 09/05/2015 at 14:11

        Ach Ralf, das vereinigte Wirtschaftsgebiet (die Bizone) war die gemeinschaftliche Wirtschaftsverwaltung der Besatzungszonen der USA und der Briten. Später kam die französische dazu und die Trizone wurde geschaffen.
        Mit Gründung der Bundesrepublik löste sich die Trizone auf. Seit dem Deutschlandvertrag, der wie du immer wieder betonst, noch gültig ist, haben die ehemaligen westalliierten auch keine Rechte mehr in der Bundesrepublik gehabt. Seit der Wiedervereinigung sind auch die rechte an Berlin und für das wiedervereinigte Deutschland weggefallen.
        Welche Rechte sollen die denn deiner Meinung nach haben und wer übt diese aus?

  65. ralf kroke said, on 09/05/2015 at 11:28

    Antwort auf

    Comsubpac said, on 07/05/2015 at 22:58
    Und wieder wird nicht auf meine Fragen eingegangen…

    1. Nenne ein Recht das die Alliierten haben sollen!

    2. Was soll deiner Meinung nach im Ausweis stehen?

    3. Was ist das Problem mit Großbuchstaben?

    _________________________________________________________________________________________

    Gut für Dich noch einmal.

    Nach der Kapitulation der Wehrmacht wurden von den Alliierten folgende Verordnungen erlassen:

    1. Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht

    http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz1.htm

    2. Kontrollratsproklamation Nr. 2

    http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-proklamation2.htm

    Hier zb.

    ABSCHNITT IV.

    10. Die deutschen Behörden haben das gesamte deutsche Binnennachrichtennetz (einschließlich aller militärischen und zivilen Post-, Telegraphen­ und Fernverbindungssysteme und Einrichtungen und damit verknüpften Mittel) den Alliierten Vertretern zur Verfügung zu stellen und alle Anweisungen der Alliierten Vertreter zwecks Unterstellung des Binnenverbindungssystems unter die vollständige Kontrolle der Alliierten Vertreter zu befolgen. Die deutschen Behörden haben alle von den Alliierten Vertretern erteilten Vorschriften zu befolgen, in Hinsicht auf die Aufstellung seitens der Alliierten Vertreter einer Zensur und Kontrolle von Post- und Fernverbindungen sowie von Dokumenten und anderen Gegenständen, die von Personen getragen oder anderweitig befördert werden sowie aller anderen Arten von Binnenverbindungen nach Gutdünken der Alliierten Vertreter.

    11. Die deutschen Behörden haben alle Anweisungen der Alliierten Vertreter zu befolgen, betreffend Gebrauch, Kontrolle und Zensur aller Mittel zur Beeinflussung von Meinungsäußerungen und Ansichten, einschließlich Radiosendungen, Presse und Veröffentlichungen, Reklame, Filme und öffentlicher Vorstellungen, Unterhaltungen und Ausstellungen aller Art.

    Jetzt weißt Du warum Du nicht so viel fernsehen schauen sollst.

    Danach wurde ja angeblich mit dem Deutschlandvertrag die Souveränität wieder hergestellt.

    Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten

    http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html

    Im Artikel 1 heißt es:

    Artikel 1

    (1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als „Drei Mächte“ bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik auflösen.
    (2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.

    ABER gleich im Artikel 2 heißt es:

    Artikel 2

    Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. Die von den Drei Mächten beibehaltenen Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland und der Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte bestimmen sich nach den Artikeln 4 und 5 dieses Vertrags.

    Aha und das ist auch der Grund warum beim 2+4 Vertrag genau diese 3 Mächte am Tisch saßen.

    Ein Friedensvertrag wurde nun entweder von Genscher oder den 3 Mächten verhindert.

    Aus dem Protokoll:

    http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=17.07.90&sort=001-002

    – Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der
    Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein
    Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.

    Der 2+4 Vertrag wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet

    Am 28. September wurde aber die „Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen
    in Bezug auf Berlin vom 25. September 1990“ herausgegeben und am 2.Oktober per Veröffentlichung zu Bonn
    trat dies in Kraft.

    Auch hier wurde im Artikel 2 festgelegt, dass alle Verordnungen die in Berlin festgestellt wurden in Kraft bleiben.
    Auch Verordnungen und Rechte in bezug auf Berlin bleiben bestehen.

    http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901274.2.HTML

    Comsubpac ich kann und will hier nicht alle rechte auflisten, das kannst Du ja selbst chronologisch seit 1945 mal herausfinden. Fakt ist wer glauben will, dass Deutschland souverän ist sollte es glauben und kann ruhig weiter schlafen.

    Klar ist wie ich aufgezeigt habe haben die Alliierten nach wie vor die Oberhoheit über die offiziellen Medien.
    Das ist auch der Grund warum manche Menschen glauben die USA ist trotz der über 50 Angriffskriege zig Regierungsumstürzen der Friedensengel und zb. Russland oder der Iran, der seit hunderten Jahren niemanden angegriffen hat, der Feind.

    Lies Dir die aktuelle Berichterstattung auch zb. auf Deutsche Wirtschaftsnachrichten oder quer-denker durch.

    Wenn nicht wirst Du weiterhin nicht ernst zu nehmen sein. Was Du bisher hier geschrieben hast ist schlicht weg peinlich. Ich habe Videos Analysen per Verlinkung geschickt. Durchlesen und nachprüfen musst Du selbst, dabei aber das Gehirn einschalten wenn möglich und nicht ausschließlich bei Wikipedia nachlesen.

    Was Du dazu schreibst kann ich nicht ernst nehmen, denn das ist so weit von der Realität entfernt, dass es mir nur noch weh tut. Das Gleiche gilt für Davis und Reichling.

    Wer die BRD als Rechtsnachfolger des Deutschen reich bezeichnet und den 2+4 Vertrag als Friedensvertrag ,gar das Grundgesetz als Verfassung bezeichnet kann von mir nicht ernst genommen werden.

    Dazu sollte man das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz kennen.

    http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm

    Hier sind im übrigen auch weiter bestehende Besatzungsvorbehalte aufgezeigt.

    Aber ich habe wenig Hoffnung, dass Du das lesen wirst, da Du ja lieber die Welt so malst wie Du es sollst.

  66. Comsubpac said, on 09/05/2015 at 15:54

    Kontrollratsgesetze:
    Es gibt aber seit 1990 keine Alliierten, keinen Kontrollrat und keine Rechte mehr.

    „Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“

    Damit haben sich auch die Kontrollratsgesetze erledigt, die meisten der Gesetze wurden aber bereits mit dem Besatzungsstatut, dem Deutschlandvertrag und dem Überleitungsvertrag aufgehoben. Ich möchte auch erneut auf das Bereinigungsgesetz verweisen.
    Nur das „Kontrollratsgesetz Nr. 35“ ist heute noch gültig. Dies befasst sich mit „Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten“ und es bedeutet auch nur das die Urteile nicht aufgehoben werden.

    Hast du dir deine eigene Quelle mal durchgelesen? http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-proklamation2.htm schreibt selbst (extra in rot!)

    „für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3267)

    für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955“

    Schon blöd wenn einem die eigenen Quellen widersprechen…

    Deutschlandvertrag:
    Ja, die 4 Mächte mussten bei den Verhandlungen über die Deutsche Wiedervereinigung teilnehmen. Haben sie ja auch…
    Dir wurde doch bereits mehrfach erklärt das du den „Vertrag zur Regelung bestimmter Fragen
    in Bezug auf Berlin“ nicht verstanden hast. Warum hältst du an deiner offensichtlich falschen Behauptung fest? „in Bezug auf Berlin“ würde, selbst wenn in dem Vertrag stehen würde was du zu glauben scheinst, nur Berlin betreffen und nicht Deutschland. Rechte haben die Alliierten auch in Berlin keine mehr.

    Die Alliierten haben dem Grundgesetz – nachdem es durch den parlamentarischen Rat ausgearbeitet worden war – zugestimmt. Was soll das Problem sein? Die deutschen Parlamente haben ebenfalls zugestimmt und das Grundgesetz wurde mehrfach geändert ohne das es die (eh nicht mehr existierenden) Alliierten interessiert hätte.

    Du sollst ja nicht alle Rechte auflisten. Ein Recht würde für den Anfang genügen!

    Der Vollständigkeithalber noch einmal das „Bereinigungsgesetz“:

    „(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.“

    Weiter unbeantwortet bleiben:

    2. Was soll deiner Meinung nach im Ausweis stehen?

    3. Was ist das Problem mit Großbuchstaben?

    • ralf kroke said, on 09/05/2015 at 19:39

      Es hat keinen Sinn Du bist zu dumm. Du schreibst wieder:

      „Es gibt aber seit 1990 keine Alliierten, keinen Kontrollrat und keine Rechte mehr.“

      Im Berlin Übereinkommen, was ich nun zum x ten mal anführe steht im Artikel 2 Abs. 1 wie auch im Deutschlandvertrag, dass alle Rechte die in oder in Bezug auf Berlin festgestellt wurden nach wie vor gültig sind.

      Es ist auch nicht das Bereinigungsgesetz, sondern die B-Gesetze. In den über 140 „Bereinigungen“ werden viele vorher aufgehobene Besatzungsverfügungen wieder aufgehoben also wieder in Kraft gesetzt.

      So wurde zb. den Richtern die Genehmigung entzogen Recht zu sprechen außer sie haben von den Militärbehörden eine Genehmigung. Seit dem unterschreiben Richter ihre Urteile nicht mehr und verstoßen gegen BGB 315 / 317 .

      Bereinigungsgesetze
      §2
      Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
      Es werden aufgehoben:

      1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III
      104-1),

      2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III
      104-2),

      3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III
      104-3) und

      4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015;
      BGBl. III 104-4).

      Wenn etwas aufgehoben wird was vorher aufgehoben wurde heißt das ?

      Es gibt auch keine Staatsgerichte mehr, demzufolge haben wir Schieds – oder Handelsgerichte.

      Ich habe mehrfach vorgeschlagen ein Thema zu ende zu bringen. Keiner von Euch hat sich gemeldet. Ihr könnt nur Sülzen.

      • reichling said, on 09/05/2015 at 20:06

        Und du kannst nur Schwachsinn von dir geben.
        Wenn ein Gesetz durch ein Aufhebungsgesetz aufgehoben wird, dann bleibt es aufgehoben. Will man es wieder in Kraft setzen, reicht es nicht, das Aufhebungsgesetz aufzuheben, sondern man muss das Gesetz erneut im Parlament (Bundestag oder Landtag) beraten und beschließen lassen. Wenn die Aufhebungsgesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts aufgehoben worden sind, dann heißt das, dass die Aufhebungsgesetze keierlei Rechtsfolgen mehr haben. Was in den besatzungsrechtlichen Vorschriften geregelt war, ist schon längst durch rein deutsche Gesetze geregelt.

        Und wieso haben wir keine Staatsgerichte mehr? Kennst du das Grundgesetz?
        Dann schau mal in Artikel 92

        Artikel 92
        Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

        Was sind denn das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder anderes als staatliche Gerichte?
        Es gibt nun mal einen Rechtsgrundsatz, dass man die selbe Sache nicht in zwei verschiedenen Gesetzen regeln sollte. Und was im Grundgesetz bereits eindeutig festgelegt ist, muss nicht noch im Gerichtsverfassungsgesetz stehen.
        Welche Militärbehörden sollen den Richtern Erlaubnis erteilen, Recht zu sprechen? Es gibt keine solchen Militärbehörden in Deutschland. Ein deutscher Richter wird von zu ständigen deutschen Stellen ernannt, ausländische Militärbehörden oder andere Stellen haben nicht darüber zu befinden. Es geht sie nichts an.
        Meine Phantasie reicht übrigens nicht aus, um den Zusammenhang zwischen den §§ 315 und 317 BGB und der Unterschrift des Richters zu erkennen.
        Jedes Urteil, jeder Beschluss, ist vom Richter unterschrieben. Sonst wäre es nichtig. Aber dieses vom Richter unterschriebene Urteil verbleibt bei den Gerichtsakten, es verlässt das Gerichtsgebäude nicht. Und das war schon immer so gewesen.
        Nach außen geht ausschließlich eine Ausfertigung, eine besondere Art der beglaubigten Abschrift. Die Ausfertigung wird vom Urkundsbeamten unterschrieben (zu Kaisers Zeiten vom Gerichtsschreiber), der damit bestätigt, dass die Ausfertigung mit dem unterschriebenen Original übereinstimmt und vom Richter unterschrieben worden ist.
        Urkundsbeamter ist in diesem Fall keine Dienstbezeichnung, sondern eine Funktionsbezeichnung, wie auch Standesbeamter. Urkundsbeamter kann auch ein Angestellter des Gerichts sein.
        Stell dir mal vor, es benötigt jemand ein rechtsverbindliches Urteil, das schon 30 Jahre zurückliegt. Der Richter, der es gefällt und unterschrieben hat, ist in Pension oder schon gestorben. Wie soll er dann an ein vom Richter unterschriebenes Urteil kommen? Eine Ausfertigung ist kein Problem. Und diese Ausfertigung ist nach außen das Urteil. Sie wird von jeder Stelle als Urteil anerkannt.
        Dein Beitrag war ein deutlicher Hinweis darauf, dass du irgendwelchen ideologisch bedingten Wahnvorstellungen anheim gefallen bist und jeden Schwachsinn kritiklos zu übernehmen bereit bist.

      • JDavis said, on 09/05/2015 at 21:36

        Ach herrje, es geht weiter mit den Reichsdeppenmärchen. Jetzt sind mal wieder die Richterunterschriften dran. Dabei gibt es schon aus Reichsgerichtszeiten Urteile, die sich mit der Frage auseinandergesetzt haben, wie man handschriftliche Unterzeichnungen auf Ausfertigungen darstellen muß: http://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2014/09/herr-richter-unterschreiben-sie/ Das lief damals also ganz genauso und hat folglich nichts mit Besatzung oder Bereinigungsgesetzen zu tun. Aber sowas findet man bei hirnlosem Copy and Paste natürlich nicht heraus.

      • Comsubpac said, on 10/05/2015 at 00:17

        Ach, Ralf das mit dem Vertag und Berlin hat man dir doch jetzt schon so oft erklärt. Überhaupt, Berlin ist nur eines der 16 Bundesländer und das Abkommen betrifft sogar nur die ehemaligen Westsektoren… Alliierte gibt es aber auch in Berlin keine mehr und Rechte nehmen die auch keine mehr war, oder kannst du ein Recht nennen.
        Das mit den Bereinigungsgesetz und dem Besatzungsrecht hat man dir bereits ausreichend erklärt.

        Weist du überhaupt was ein „Staatsgericht“ ist? Dabei sind nicht „staatliche Gerichte“ gemeint. Im deutschen Rechtssystem gab es früher spezielle Gerichte, so wie es heute noch Finanzgerichte, Arbeitsgerichte usw gibt, so gab es früher spezielle „Staatsgerichte“ vor denen verhandelt wurde wenn der Staat betroffen war. Der „Staat“ bzw seine Vertreter unterliegen in der Bundesrepublik genauso der zivilen Gerichtsbarkeit wie Soldaten, da es auch keine Wehrgerichte mehr gibt.

        Beantworten musst du noch immer:

        2. Was soll deiner Meinung nach im Ausweis stehen?

        3. Was ist das Problem mit Großbuchstaben?

  67. ralf kroke said, on 09/05/2015 at 22:13

    Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es: »(1) Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder schließen werden.«

    »(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.«
    Rechtlos gegen alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung »Ansprüche und Klagen … werden nicht zugelassen.«

    Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung stellen, sie also für eigene terrorartige Kriegshandlungen, die mit denen vergleichbar sind, für die man bei den Nürnberger Prozessen Deutsche zur Rechenschaft gezogen hat und bis heute strafverfolgt – denken wir nur an die Höllenhaften Infernos der Flächenbombardierungen deutscher Städte wie Dresden und Würzburg mit Hunderttausenden von Opfern unschuldiger Flüchtlinge, Frauen und Kinder unmittelbar vor Kriegsende oder den millionenfachen Tod deutscher Soldaten und Vertriebener nach Kriegsende, niemals angeklagt werden dürfen.

    Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1: » … geschlossen haben oder schließen werden«. Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich unbegrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch in Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich festgeschrieben: »Die BRD wird keine Einwendungen erheben …«.

    Und Reichlings, nicht unterschriebene Urteile sind Entwürfe, null und nichtig. Ein Urteil muss von den am Urteil mitgewirkten Richtern unterschrieben und zugestellt sein um Rechtskraft zu erlangen. Ihr seit echt Volldeppen. Mir reichts. Trotz Internet, unglaublich.

    • reichling said, on 09/05/2015 at 23:08

      Hast du dich schon mal gefragt, weshalb es in der Welt nicht nach deinen Vorstellungen zugeht? Hast du dich schon mal gefragt, weshalb unser Staat offenbar anders funktioniert, als du meint, wie er funktionieren sollte.
      Alle Staate dieser Erde erkennen die Bundesrepublik Deutschland als den deutschen Staat an, und sie erkennen die Bundesregierung als die rechtmäßige deutsche Regierung an.
      Haben diese Staaten ausschließlich Vollidioten in ihren Regierungen und unter ihren Juristen, oder bist du einer.
      Überleg mal, was wahrscheinlicher ist.

  68. ralf kroke said, on 09/05/2015 at 22:25

    315 ZPO 317 ZPO sind gemeint. Ausfertigungen muss man beantragen. Wenn die Gesetze schon aufgehoben waren, wozu muss dann Besatzungsrecht beteinigt werden ? Es war doch schon aufgehoben ? Mir reichts hier, ich bin nicht Eure Mutti. Glaubt was Ihr wollt, geht wählen und vom Justizangestellten im Auftrag unterschriebenen Schreiben ist Folge zu leisten. Willkommen im Handelsrecht Ihr Flachzangen.

    • reichling said, on 09/05/2015 at 22:50

      Soll man Aufhebungsgesetze ewig mitschleppen, auch wenn man sie nicht mehr braucht?
      Wir glauben nicht, wir wissen, dass du völlig daneben liegst mit deinen Auffassungen. Und wenn du mal den Beschluss eines Richters oder ein Urteil bekommst, das von einem Justizangestellten beglaubigt ist, dann musst du dem Folge leisten. Sonst kann es für dich sehr teuer werden.
      Hast du den Link von JDavis mal durchgelesen? Oder liest du nur auf den von dir so oft verlinkten Schrottseiten, auf denen nur Mist zu finden ist?

      • ralf kroke said, on 11/05/2015 at 08:39

        Einem Urteil, welches lediglich im Auftrag Justizbeschäftige unterschrieben ist kannst Du ja gerne Folge leisten. Wenn etwas beglaubigt ist muss drauf Stehen für wen und was beglaubigt wurde. ZB. „In Übereinstimmung mit der Urschrift“. Wenn diese Ausfertigung also eine beglaubigte Kopie der Urschrift ist, müssten ja die Unterschriften drauf sein. dann ist ja alles ok.

        Aber ein Urteil, egal ob es in den Aktenschränken der Gerichte liegt erlangt erst Rechtskraft, ist also erst in dem Moment ein Urteil, wenn es von den Richtern unterschrieben und der unterlegenen Partei zugestellt wurde. Das gilt auch für Beschüsse. Alles andere sind Entwürfe.

        Warum seit 2007 keine von den Richtern unterschriebene Urteile mehr zugestellt werden kannst Du Dir gerne selbst beantworten oder eben nicht.

        Aber bitte leiste den Angeboten Folge und zahle. Urteile sind es jedenfalls nicht wenn sie nicht vom Richter unterschrieben sind. Steht ja auch Ausfertigung drüber.

      • JDavis said, on 11/05/2015 at 08:50

        Lies dir doch bitte mal den Text unter diesem Link durch: http://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2014/09/herr-richter-unterschreiben-sie/

        Da siehst du, wie sich Urschrift, Abschrift und Ausfertigung zueinander verhalten. Und du wirst sehen, dass schon im Jahr 1924 (und nicht erst seit 2007) keine handschriftlichen Unterschriften auf der Ausfertigung zu sehen waren.

    • Comsubpac said, on 10/05/2015 at 00:22

      Warum sollte man es nicht bereinigen? Die Gesetzesbücher und selbst das Grundgesetz sind voller Paragraphen und Artikel die niemand mehr anwenden kann. Mit den Bereinigungsgesetzen hat man versucht ein wenig aufzuräumen, wie du ganz richtig feststellst dürfte aber schon vorher so gut wie alles aufgehoben worden sein. Wichtig ist aber doch letztlich nur das es heute keine Alliierten, keine Besatzer, kein Besatzungsrecht und keine Sonderrechte mehr gibt. Was willst du mehr?

      • ralf kroke said, on 11/05/2015 at 08:28

        Genau so wäre es ja gut. Genau darum geht es ja. Ich bin nicht mit der Kriegspolitik der USA einverstanden und möchte nicht, dass die BRD, die Bürger, die Wirtschaft, die Kriegsspielchen der USA finanzieren und unsere Jungs für diesen Unsinn sterben.

        Schau Dir bitte an was der Chef von Strafor selbst zur Außenpolitik der USA sagt.

      • Comsubpac said, on 11/05/2015 at 12:51

        Ist das nicht der selbe der Behauptet hat nach Ende des kalten Krieges würden Japan und die USA in einem dritten Weltkrieg um die Vorherrschaft kämpfen?
        Stratfor ist eine private Firma die meist durch obskure und unzutreffende Vorhersagen auffällt.

  69. Horst said, on 09/05/2015 at 23:46

    @Ralf Kroke

    Anscheinend fällt es dir sehr schwer juristische Sätze verstehend lesen zu können.

    Dein Zitat

    „Besondere Aufmerksamkeit in der von dir zitierten Stelle im Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954 verdient nämlich dieser Teil…..(…) ..geschlossen haben oder schließen werden“

    Ähem, nein es ist genau diese Textstelle, die deine Schlußfolgerungen ad absurdum führt:

    „…das beschlagnahmt worden ist…“

    Aha, es geht also um das Vermögen des „Deutschen Reiches“ das nach Kriegsende beschlagnahmt wurde und nicht um neu geschaffenes Vermögen der 1949 gegründeten BRD oder DDR oder der heutigen BRD.
    Auf dieses Auslandsvermögen hatte bereits die alte BRD im Londoner Schuldenabkommen 1953 verzichtet.

    Deine Schlußfolgerungen über angebliche Straffreiheit wegen alliierten Kriegsverbrechen, die du da meinst in den Überleitungsvertrag hineininterpretieren zu müssen, sind völlig erfunden und haben mit dieser Regelung nicht das Geringste zu tun. Der Absatz 3 bezieht sich ja lediglich auf den Erwerb deutschen Auslandsvermögen und nicht auf unrechtmäßige militärische Handlungen.

    Du hast schlichtweg keine Ahnung über was du da überhaupt schreibst.
    Das ist kein Vorwurf, sondern lediglich eine Feststellung.

    Natürlich darfst du weiterhin deinen Schwachsinn verbreiten – aber dann darfst du dich nicht wundern, wenn man dich in die Gruppe der ungebildeten Vollnaiven einsortiert.
    Wenn du dich also outen willst – nur zu XD

    • ralf kroke said, on 11/05/2015 at 12:37

      »(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.«

      Weißt Du was das Wort „sowie“ bedeutet? Es bedeutet das einer Aussage etwas hinzugefügt oder diese erweitert wird.

      Da steht im 2 Abschnitt des Satzes:

      -sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.-

      Keinerlei Einschränkungen auf was es sich explizit bezieht. Es heißt was es heißt in seiner ganzen Bandbreite.

      Ich lese das was da steht, gebe es wieder und Sie interpretieren da etwas hinein und werfen mir vor ich verstehe es nicht. Schon lustig.
      Würde es ausschließlich nur um die in Absatz 1 und 2 bezeichnete Maßnahmen gehen hätte der Satz keine Erweiterung mit -, sowie…….- gebraucht.

      Das Wort „sowie“ wird in gleichgearteten Themenkomplexen verwendet. Hier bezieht sich der Themenkomplex auf die Ansprüche und Klagen, nicht auf den Inhalt von Artikel 1 und 2 auf den hier im ersten Abschnitt bezug genommen wird.

      Das Ganze würde auch keinen Sinn ergeben, aber gut es ist ja so eine Sache bei manchen Leuten mit dem
      „Sinn ergeben“ von dem was sie so von sich geben wie man hier ja sehen kann. Ich scheine auch der Einzige zu sein, der seine Aussagen belegt. Der lustige Rest hier scheinen freischaffende Künstler zu sein, die sich weigern mal über den Tellerrand zu schauen. Horst Du schreibst einfach nur blanken Unsinn.

  70. ralf kroke said, on 11/05/2015 at 08:23

    Ok dann noch einmal:

    -Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder schließen werden.-

    Die BRD wird gegen folgende Maßnahmen keine Einwendungen erheben die gegen das „deutsche Auslandsvermögen oder sonstige Vermögen“ durchgeführt worden sind oder werden sollen.

    Es geht also um das deutsche Auslandsvermögen oder sonstige Vermögen.

    Und die BRD wird weder Einwendungen für die Vergangenheit noch für die Zukunft erheben auch nicht gegen die Maßnahmen die noch kommen.

    Diese Maßnahmen können sowohl zum Zwecke von Reparationen, Restitution, auf Grund des Kriegszustandes,
    der ja bis heute besteht, da noch kein Friedensvertrag geschlossen wurde oder auf Grund von „Abkommen“
    die die 3 Mächte, (nicht die BRD) mit anderen Staaten geschlossen haben oder noch schließen werden.

    Also die 3 Mächte können zb. mit anderen Staaten noch Vereinbarungen schließen und sich auf Abkommen beziehen die sonstiges Vermögen der BRD betrifft. Die BRD wird keine Einwände haben.

    Keine Ahnung was Du da liest aber es steht doch eindeutig drin. Wenn etwas eingegrenzt wird, es sich also ausschließlich um Vermögen des Deutschen Reich handelt würde es drin stehen.

    Wenn ein „und“ oder „oder“ steht ist es eine Aufzählung, ein Komma ebenfalls. Es steht auch nicht drin, dass es nicht um neu geschaffenes Vermögen geht. Das ist auch unsinnig, da sämtliche Reparationen ja nur aus neu geschaffenem Vermögen gezahlt werden können. 2010 hat die BRD die letzte Rate für den WK 1 gezahlt.
    Die 76000 US Soldaten zahlen wir auch die in der BRD stationiert sind. Wir zahlen für den 2. WK aktuell.

    Keine Ahnung wo Du das was Du da interpretierst her nimmst ?

    Nach wie vor handelt es sich um das vereinte Wirtschaftsgebiet in dessen Rechte und Pflichten der Bund eingetreten ist und durch diesen Bund im Auftrag der 3 Mächte verwaltet wird.

    • Patrick Lassan said, on 11/05/2015 at 08:40

      „Es geht also um das deutsche Auslandsvermögen oder sonstige Vermögen.“

      Es ging mal um das Auslandsvermögen des Deutschen Reichs.

      „Keine Ahnung was Du da liest “

      Komisch, genau dasselbe geht mir auch immer durch den Kopf, wenn ich deine Ausührungen lese.

      „Nach wie vor handelt es sich um das vereinte Wirtschaftsgebiet in dessen Rechte und Pflichten der Bund eingetreten ist und durch diesen Bund im Auftrag der 3 Mächte verwaltet wird.“

      Und wieder einma alter Reichsdeppen-Quatsch. Informiere dich doch mal, was ‚Rechtsnachfolge‘ bedeutet und was das ‚Vereinigte Wirtschaftgebiet‘ war.

      • ralf kroke said, on 11/05/2015 at 09:37

        Patrick Lassan said,

        „Und wieder einma alter Reichsdeppen-Quatsch. Informiere dich doch mal, was ‘Rechtsnachfolge’ bedeutet und was das ‘Vereinigte Wirtschaftgebiet’ war.“

        Es „war“ nicht Patrick es „ist“ !

        GG Artikel 133 aktuell

        Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

        http://dejure.org/gesetze/GG/133.html

        Kannst Du lesen? Oder ist das GG auch bereinigt oder nicht mehr gültig oder gibt es ein GG extra für „Gläubige
        Blinde BRD Bürger“

        Glauben kannst Du ja was Du willst.

        Der Bund tritt in die Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes ein. Ganz einfach. Und das vereinte Wirtschaftsgebiet wird definiert :

        Ich entschuldige mich dafür Wikipedia heran zu ziehen aber ich denke das entspricht Deinem Horizont.

        http://de.wikipedia.org/wiki/Bizone

        Bizone oder Vereinigtes Wirtschaftsgebiet ist die Bezeichnung für den Teil Deutschlands, der nach dem Zweiten Weltkrieg der US-amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht unterstellt war. Die beiden ursprünglich getrennten Besatzungszonen wurden am 1. Januar 1947 zur Bizone zusammengeschlossen.

        Hierzu möchte ich zudem auf die Koblenzer Beschlüsse verweisen.

        http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse

        Die Koblenzer Beschlüsse wurden am 10. Juli 1948 von den zwölf Regierungschefs der Länder der westlichen Besatzungszonen und des Landes Berlin veröffentlicht. Darin wurde festgestellt, dass die Gründung der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein Provisorium sein sollte, um einen gesamtdeutschen Staat anzustreben – ein neuer westdeutscher Staat als Nachfolger des Deutschen Reiches werde ausdrücklich nicht gegründet.

        Schaut man sich die Karte des Deutschen Reich einmal an, sieht man, dass es keine Wiedervereinigung gegeben hat, sondern bestenfalls eine Erweiterung des vereinten Wirtschaftsgebiet, siehe oben erklärt.

        Aber das ist ja alter Reichsdeppen Quatsch lieber Patrick.

    • Comsubpac said, on 11/05/2015 at 13:12

      Wir zahlen keine Reparationen für den 2. Weltkrieg und wir zahlen auch nicht für die NATO Truppen.

  71. ralf kroke said, on 11/05/2015 at 09:04

    Wo steht, dass es nur um das Auslandsvermögen des Deutschen Reich geht ? Da steht:

    „Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen“ usw. ?

    Aus dem Auslandsvermögen des Deutschen Reich hätten die Kriegs Reparationen WK 1 und WK 2 nicht bedient werden können. Weißt Du, Du kannst noch 5 mal Deine Platte abspielen und mich als Reichsdepp betiteln. Menschen die Argumente haben benötigen keine vorgekauten Schimpfworte.

    Also wo steht, dass es sich ausschließlich um das Vermögen des Deutschen Reich handelt ?

    Die BRD ist eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung des Deutschen Reich, welches nach wie vor rechtsfähig und weiter besteht. Ein Nachfolger kann nur etwas übernehmen wenn der Vorgänger weg ist.
    Man kann aber für jemanden der noch da ist in die Rechte und Pflichten eintreten oder sein Vermögen verwalten.

    Es kann doch nicht Dein erst sein zu behaupten, dass alle Maßnahmen der Alliierten sich ausschließlich auf das Vermögen des Deutschen Reich vor 1945 beziehen ? Die BRD zahlt heute noch Jahr für Jahr.

    • Patrick Lassan said, on 11/05/2015 at 09:36

      „Also wo steht, dass es sich ausschließlich um das Vermögen des Deutschen Reich handelt ?

      Das hat schon Horst versucht, dir zu erklären.

      „Die BRD ist eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung des Deutschen Reich, welches nach wie vor rechtsfähig und weiter besteht.“

      Zum etwa 1000. Mal: Die Bundesrepunlik Deutschland ist ein Staat.

      „Ein Nachfolger kann nur etwas übernehmen wenn der Vorgänger weg ist.“

      Eben. Das ist der Grund,warum die Bundesrepublik von allen, die etwas von der Materie verstehen, als identisch mit dem Deutschen Reich angesehen wird.

      „Man kann aber für jemanden der noch da ist in die Rechte und Pflichten eintreten oder sein Vermögen verwalten.“

      Das ist dann aber keine Rechtsnachfolge. Bekanntestes Beispiel für Rechtsnachfolge im Zivilrecht ist die Erbschaft. Die Bundesrepublik hat quasi das ‚Vereinigte Wirtschaftgebiet‘ (= Zusammenschluss der britischen und amerikanischen Zone) ‚beerbt‘.

      Im Übrigen: Ich habe dich nicht als Reichsdepp bezeichnet, ich habe nur geschrieben, dass es sich bei deinen Argumenten um alten Reichsdeppen-Quatsch handelt. Das ist ein Unterschied.

      PS: Kleiner Lesetipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt

      • ralf kroke said, on 11/05/2015 at 09:55

        Du sagst:
        „Zum etwa 1000. Mal: Die Bundesrepunlik Deutschland ist ein Staat.“

        Wenn die BRD ein Staat ist, was ist dann der Bund ? Ist der Bund die BRD ? Was glaubst Du ?

      • ralf kroke said, on 11/05/2015 at 10:06

        Patrick Lassan said,

        “Und wieder einma alter Reichsdeppen-Quatsch. Informiere dich doch mal, was ‘Rechtsnachfolge’ bedeutet und was das ‘Vereinigte Wirtschaftgebiet’ war.”

        Es “war” nicht Patrick es “ist” !

        GG Artikel 133 aktuell

        Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

        http://dejure.org/gesetze/GG/133.html

        Kannst Du lesen? Oder ist das GG auch bereinigt oder nicht mehr gültig oder gibt es ein GG extra für “Gläubige
        Blinde BRD Bürger”

        Glauben kannst Du ja was Du willst.

        Der Bund tritt in die Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes ein. Ganz einfach. Und das vereinte Wirtschaftsgebiet wird definiert :

        Ich entschuldige mich dafür Wikipedia heran zu ziehen aber ich denke das entspricht Deinem Horizont.

        http://de.wikipedia.org/wiki/Bizone

        Bizone oder Vereinigtes Wirtschaftsgebiet ist die Bezeichnung für den Teil Deutschlands, der nach dem Zweiten Weltkrieg der US-amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht unterstellt war. Die beiden ursprünglich getrennten Besatzungszonen wurden am 1. Januar 1947 zur Bizone zusammengeschlossen.

        Hierzu möchte ich zudem auf die Koblenzer Beschlüsse verweisen.

        http://de.wikipedia.org/wiki/Koblenzer_Beschl%C3%BCsse

        Die Koblenzer Beschlüsse wurden am 10. Juli 1948 von den zwölf Regierungschefs der Länder der westlichen Besatzungszonen und des Landes Berlin veröffentlicht. Darin wurde festgestellt, dass die Gründung der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein Provisorium sein sollte, um einen gesamtdeutschen Staat anzustreben – ein neuer westdeutscher Staat als Nachfolger des Deutschen Reiches werde ausdrücklich nicht gegründet.

        Schaut man sich die Karte des Deutschen Reich einmal an, sieht man, dass es keine Wiedervereinigung gegeben hat, sondern bestenfalls eine Erweiterung des vereinten Wirtschaftsgebiet, siehe oben erklärt.

        Aber das ist ja alter Reichsdeppen Quatsch lieber Patrick.

      • JDavis said, on 11/05/2015 at 10:32

        Wenn die BRD ein Staat ist, was ist dann der Bund ? Ist der Bund die BRD ? Was glaubst Du ?

        Vielleicht solltest du dir erstmal einen Grundkurs im Öffentlichen Recht oder ein Anfängerlehrbuch zum Staatsorganisationsrecht zu Gemüte führen. Auf deinem derzeitigen Niveau hat es jedenfalls keinen Sinn, über komplexere juristische Fragestellungen zu diskutieren.

      • Comsubpac said, on 11/05/2015 at 12:54

        Der Bund ist die oberste Verwaltungsebene der Bundesrepublik, also im Prinzip alles was über den Bundesländern steht.
        Sieh dir endlich mal Artikel 20 GG an.

  72. ralf kroke said, on 11/05/2015 at 09:51

    Ok, jetzt kommen wir der Sache näher. Du schreibst:

    „Die Bundesrepublik hat quasi das ‘Vereinigte Wirtschaftgebiet’ (= Zusammenschluss der britischen und amerikanischen Zone) ‘beerbt’.“

    Das Vereinte Wirtschaftsgebiet ist aber nicht das Deutsche Reich wie man an der Definition erkennen kann. Beerben kann man nur jemanden der tot ist. Ab welchem Zeitpunkt genau, mit welchem Vertrag wurde das Deutsche Reich zur BRD ?

    Also ist GG Artikel 133 nicht mehr zeitgemäß und müsste so oder so ähnlich heißen:

    „Der Bund als Rechteinhaber der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes ist identisch mit der BRD und
    tritt an die Stelle des ehemaligen Deutschen Reich. Das Deutsche Reich ist untergegangen und wird damit unwiderruflich durch die BRD als Staat ersetzt.“

    Es steht aber:

    GG Artikel 133 aktuell

    Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

    • JDavis said, on 11/05/2015 at 09:57

      Ab welchem Zeitpunkt genau, mit welchem Vertrag wurde das Deutsche Reich zur BRD ?

      Mit Neuorganisation des deutschen Staates durch das Inkrafttreten der neuen deutschen Verfassung namens Grundgesetz.

      Also ist GG Artikel 133 nicht mehr zeitgemäß und müsste so oder so ähnlich heißen:

      Nein, müsste es nicht. Art. 133 GG regelt die Rechtsnachfolge der Bizone, mehr nicht. Dieser Artikel sagt, dass der Bund in deren Rechtsverhältnisse eintritt, nicht etwa die zur Bizone gehörenden Länder.

      • ralf kroke said, on 11/05/2015 at 10:19

        J Davis sagt:
        Nein, müsste es nicht. Art. 133 GG regelt die Rechtsnachfolge der Bizone, mehr nicht. Dieser Artikel sagt, dass der Bund in deren Rechtsverhältnisse eintritt, nicht etwa die zur Bizone gehörenden Länder.

        Das ist unverständlich. Der Bund tritt nicht in die Rechtsnachfolge von irgendetwas ein. Der Bund tritt in die Rechte der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes (Bizone) ein.

        In eine Rechtsnachfolge kann man nicht eintreten, man kann diese ausüben. Als Nachfolger muss der Vordermann aber weg sein wenn man an dessen Stelle treten will. Oder man ist ein Geist. Und ich denke den siehst Du auch wenn Du die BRD mit dem Bund und dann mit dem Deutschen Reich identisch werden lässt. geht in Deinem Kopf aber nicht in der Wirklichkeit.

      • JDavis said, on 11/05/2015 at 10:28

        Was genau willst du damit jetzt sagen…?

      • Comsubpac said, on 11/05/2015 at 12:56

        Die Bizone gibt es nicht mehr, da sie sich aufgelöst hat als die Bundesrepublik gegründet wurde. Die Bundesländer gab es da, größtenteils, bereits und die hatten nicht viel mit der Bizone zu tun. Rechtsnachfolger wurde die Bundesrepublik und nicht die Bundesländer.

  73. ralf kroke said, on 11/05/2015 at 10:03

    Im Grundgesetz steht nichts davon dass die Bundesrepublik Deutschland an die Stelle des Deutschen Reich tritt. Da steht nur

    GG Artikel 133

    Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

    Und das vereinte Wirtschaftsgebiet ist nicht das Deutsche Reich wie man wenn man kann auch nachlesen könnte.

    Komisch wo steht all der Unsinn der hier so links und rechts behauptet wird ?

    • Patrick Lassan said, on 11/05/2015 at 10:38

      „Wenn die BRD ein Staat ist, was ist dann der Bund ? “

      Die Bundesrepublik ist ein Bundesstaat. ‚Bund‘ ist die oberste Ebene dieses Bundesstaats. Ich nehme an, du hast schon irgendwann mal die Formulierung ‚der Bund und die Länder‘ gehört?

      „In eine Rechtsnachfolge kann man nicht eintreten, man kann diese ausüben. “

      Man kann in die Rechte und Pflichten eintreten, das nennt sich dann Rechtsnachfolge.

      „Als Nachfolger muss der Vordermann aber weg sein wenn man an dessen Stelle treten will

      Eben. Deshalb mein Beispiel mit der Erbschaft.

      „das vereinte Wirtschaftsgebiet ist nicht das Deutsche Reich “

      Behauptet auch niemand. Das war der Zusammenschluss der amerikanischen und britischen Zone, die sogenannte Bizone. Diese hatte eigene Behörden und Gerichte. Nach Auflösung der Bizone/des Vereinigten Wirtschaftsgebiets wurden diese nicht von den Bundesländern übernommen, sondern vom Bund.

      „Also ist GG Artikel 133 nicht mehr zeitgemäß und müsste so oder so ähnlich heißen“

      Genaugenommen könnte er ganz entfallen, da er längst obsolet ist. Vielleicht siehst du auch noch mal ins Grundgesetz, Artikel 133 steht in Abschnitt XI mit der Überschrift: Übergangs- und Schlußbestimmungen. Dort stehen noch ein paar Artikel, die längt überflüssig sind.

      Für mich ist hier jetzt übrigens endgültig Schluss. Du hast keine Argument, bzw. sie wurden längst widerlegt.

      • ralf kroke said, on 11/05/2015 at 10:52

        Tschüssi machs gut

      • ralf kroke said, on 11/05/2015 at 10:58

        Nein die Bizone wurde nicht aufgelöst und der Bund hat die Bizone nicht übernommen.
        Der Bund tritt in die rechte der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes (Bizone) ein.

        Also ist der Bund der Rechteinhaber einer Verwaltung der Bizone. Nicht mehr und nicht weniger.
        Gerne kann man daraus phantasieren, dass aus dem Bund als Rechteinhaber einer Verwaltung
        der Staat Deutsches Reich geworden ist und an seine Stelle getreten ist.

        Gäähn

      • Comsubpac said, on 11/05/2015 at 12:59

        Wo ist denn dann die Bizone und was machen die Einwohner der ehemaligen DDR? Ja, der Bund hat die Bizone übernommen. Staaten haben Verwaltungen…
        Artikel 20 GG: „(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Was nun?

  74. ralf kroke said, on 11/05/2015 at 10:48

    JDavis said, on 11/05/2015 at 10:32
    Wenn die BRD ein Staat ist, was ist dann der Bund ? Ist der Bund die BRD ? Was glaubst Du ?

    Vielleicht solltest du dir erstmal einen Grundkurs im Öffentlichen Recht oder ein Anfängerlehrbuch zum Staatsorganisationsrecht zu Gemüte führen. Auf deinem derzeitigen Niveau hat es jedenfalls keinen Sinn, über komplexere juristische Fragestellungen zu diskutieren.
    —————————————————————————————————————————————————–
    Kannst Du diese einfache Frage nicht beantworten?

    Wenn die BRD ein Staat ist, was ist dann der Bund ? Ist der Bund die BRD ?

    Ich kann es Dir beantworten, es steht im Grundgesetz. §133

    Der Bund tritt in die rechte der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes ein. Der Bund ist kein Staat, sondern eine Verwaltung.

    Jetzt noch einmal meine Frage ist die BRD der Bund ? Und wenn ja in welcher Beziehung steht die BRD zum Bund. Wenn nein was ist der Unterscheid zwischen BRD und BUND ?

    • Patrick Lassan said, on 11/05/2015 at 10:59

      „Der Bund ist kein Staat, sondern eine Verwaltung. “

      Noch mal ganz einfach erklärt: Wenn jemand/etwas in die Rechte und Pflichten von jemand/etwas eintritt, nennt man das Rechtsnachfolge. Bekanntestes Beispiel im Zivilrecht: die Erbschaft. Mal angenommen, du beerbst deine verstorbene Tante, dann bist du ihr Rechtsnachfolger, aber du wirst nicht zu deiner Tante.

      „in welcher Beziehung steht die BRD zum Bund“

      Anscheinend hast du meinen letzten Kommentar entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, also noch einmal: Ein Bundesstaat wie die Bundessrepublik hat verschiedene Ebenen, die oberste davon wird als ‚Bund‘ bezeichnet.

      • ralfkroke said, on 11/05/2015 at 11:34

        Richtig, die verstorbene Tante kann ich beerben. Sie ist tot. Der Bund ist aber in die Rechte der Verwaltung eines besetzten Teiles der noch lebenden Tante eingetreten die nach wie vor rechtsfähig aber im wachkoma liegt. Ma muss schon genau sein. Die Verwaltung von etwas ist auch nicht der Besitzer. Besitzer des Gebietes welches als Bizone oder vereinigten Witschaftsgebiet bezeichnet wird ist das Deutsche Reich, desse Teil nun durch den Bund verwaltet wird. 1990 wurde dieses Gebiet vergrößert. Der Bund oder die BRD verwaltet nun ca. 2/3 des Deutschen Reich. Die BRD hat
        mit Polen vereinbart keine Ansprüche
        Zu stellen die Ostgebiete des Deutschen Reich verwalten zu wollen.
        Erst nach einem Friedensvertrag, kann durch eine vom gesamten deutschen Volk verabschiedete Verfassung eine Regierung gewählt werden, die anstelle des ehemaligen Kaiser die Hoheitsrechte übernimmt. Die angebliche Abdankung des Kaiser war eine Flucht und somit war auch die Weimarer Republik samt Verfassung bereits eine Verwaltung. Normalerweise müsste ein Nachfolger des Kaiser diese rechtliche Lücke schließen. Wer sich mit diesem Thema beschäftigt und nicht nur Recht haben will wird und kann nur xu diesem Ergebnis kommen. Diese ganzen Deutungen und Interpretationen bringen niemandem etwas. Ihr könnt noch so viel schimpfen, beleidigen und meckern, die BRD ist kein Staat, bestenfalls eine gute Verwaltung. Siehe § 133 GG. Conrebbi hat recht.

      • Comsubpac said, on 11/05/2015 at 13:02

        Die Bundesrepublik ist das was sich früher mal Deutsches Reich nannte. Die Bizone hat damit nichts zu tun, da die Bizone nur eine Verwaltung und kein Staat war und darüber hinaus mit Gründung der Bundesrepublik überflüssig wurde und nicht mehr existiert.

  75. Patrick Lassan said, on 11/05/2015 at 12:18

    „Gerne kann man daraus phantasieren, dass aus dem Bund als Rechteinhaber einer Verwaltung
    der Staat Deutsches Reich geworden ist und an seine Stelle getreten ist. “

    Wenn hier jemand phantasiert, dann du. Den Unterscheid zwischen Identität und Rechtsnachfolge wirst du wohl nie begreifen. Letzter Versuch: Die Bundesrepublik ist als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich, der Bund als oberste Ebene des Bundesstaats ‚Bundesrepublik Deutschland‘ ist Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftgebiets.

    „Die angebliche [?] Abdankung des Kaiser war eine Flucht

    Die Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation im Jahr 1806 war angeblich auch rechtswidrig, ebenso die Annektion des Königreichs Hannovers durch Preußen 1866. Du kannst dir ja mal darüber Gedanken machen. Und tschüss.

    • ralfkroke said, on 11/05/2015 at 13:13

      Ohh jetzt wird gebaut in Ebenen. Der Bund als oberste Ebene der Bundesrepublik Deutschland tritt in die Rechte der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebiet ein und wird damit identisch mit dem Deutschen Reich ? Wo hast Du das her ? Schichk doch mal Links ? Oder denkst Du Dir den ganzen Quatsch selbst und ohne Hilfe aus ? Kommst Du Dir nicht selbst lächerlich vor ? Du wolltest doch gehen ? Übrigens hat Reichlings einen Kommentar noch nicht freigeschaltet, der wird Dich ärgern weil er belegt was Du hier so zurecht spinnst. Dir werde ich nicht mehr antworten. Tschüss !

  76. Patrick Lassan said, on 11/05/2015 at 13:27

    „jetzt wird gebaut in Ebenen“

    Wie anders soll ein Staat, speziell ein Bundesstaat, denn sonst aufgebaut sein?

    „Der Bund als oberste Ebene der Bundesrepublik Deutschland tritt in die Rechte der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebiet ein und wird damit identisch mit dem Deutschen Reich ? “

    Dir mangelt es offensichtlich an der Fähigkeit, Texte zu verstehen.

    „Übrigens hat Reichlings einen Kommentar noch nicht freigeschaltet, der wird Dich ärgern weil er belegt was Du hier so zurecht spinnst.

    Da bin ich ja mal gespannt.

    • reichling said, on 11/05/2015 at 13:51

      Das mit dem Freischalten ist so ne Sache. Ich muss kommentar erst freischalten beim ersten Kommentar oder wenn ein Kommentar mehr als einen Link enthält. Ich habe hier schon Kommentare mit 20 Links ins Nirvana geschickt, weil ich der Ansicht bin, dass Werbung für Viagra, Cialis und Levitra hier nichts verloren hat.
      Da ich aber nicht rund um die Uhr am Computer sitze, kann es sein, dass der eine oder andere Kommentar mal ein bisschen länger auf die Freigabe warten muss.
      Ich habe schließlich noch ein Leben außerhalb des Internets.

  77. ralf kroke said, on 11/05/2015 at 14:44

    Hi kein Problem, das ist mehr als verständlich, ich habe es nur angekündigt, sollte keine Kritik sein. Das Du überhaupt alles was hier so an Weisheiten abgelegt und produziert wird liest, bewertest und freischaltest ist bemerkenswert.

    • reichling said, on 11/05/2015 at 16:56

      Noch bemerkenswerter ist allerdings, wie hartnäckig du an deinen völlig falschen Vorstellungen und Rechtsauslegungen festhälst.

  78. ralf kroke said, on 11/05/2015 at 15:17

    Comsubpac said, on 11/05/2015 at 13:21
    Was ist der Bund denn sonst?
    http://www.duden.de/rechtschreibung/Bund_Vereinigung_Gesamtstaat

    Das vereinigte Wirtschaftsgebiet war eine Verwaltung und kein Staat und hat nichts mit dem deutschen Reich zu tun. Bundesrepublik und Reich sind identisch, da sie beide den deutschen Staat darstellen.
    —————————————————————————————————————————————————–

    Da bist Du meines Erachtens ganz dicht dran. Der Bund tritt in die Rechte der Verwaltung von ca 1/3 des ehemaligen Staates Deutsches Reich ein, nachdem der Krieg verloren war und eben die Besatzung folgt.

    Der Bund wie auch die Bundesrepublik stellen seit dem den deutschen Staat dar.
    Genau es ist eine Darstellung. Ein Schauspiel.

    Das Deutsche Reich ist aber nach wie vor der Staat mit den einzelnen Bundestaaten.

    Unsere Bundesländer oder der Bund sind Kreationen der Alliierten und sollen so tun als ob. Obwohl ich nun zig fach Beweise geliefert, Gesetze zitiert habe seit Ihr der Darstellung verfallen.

    Die Bundesländer sind keine Gliedstaaten, sondern Verwaltungseinheiten genau wie es auch der Bund ist. Zu keinem Zeitpunkt ist aus der Verwaltung Namens Bund in Verkörperung der Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat geworden der an die Stelle des Deutschen Reich getreten ist. 2 rechtsfähige Staaten auf Gleichem Gebiet und mit gleichem Volk nebeneinander ist Schwachsinn. Aber gut die Begriffe sind ähnlich und Ihr fallt eben darauf herein. Euer Ding

    und weil es so schön und eindeutig ist:

    GG Artikel 133

    Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

    Ganz abgesehen von den nach wie vor bestehenden Besatzungsrechten, den über 60 US Stützpunkten, den über 70.000 US Soldaten, den ungehinderten Flugbewegungen, den gleichgeschalteten Medien, den UPIK Firmeneinträgen, den Gesetzes Texten aber für alles schneidert Ihr Euch eine Geschichte würfelt Wörter und Begriffe durcheinander. genau so haben es sich die Alliierten auch vorgestellt Euch glauben zu machen. So lange es allerdings noch solche Schlafmützen wie Euch gibt, wird sich nichts ändern und wir werden den Kriegskurs der USA noch Jahre lang unterstützen obwohl es uns schadet und zig Menschenleben Tag täglich kostet.

    DEUTSCH ist keine Staatsangehörigkeit und die deutsche Staatsangehörigkeit für Deutschland als ganzes hat Adolf verfügt, weil die Weimarer Republik auch nur eine Verwaltung war und die Einzel Gliedstaaten verschwinden sollten. Und Ihr verteidigt auch noch die unmittelbare Staatsangehörigkeit, also die der Kolonien.
    Verstehe ich nicht aber es ist eben einfach Unwissenheit und Arroganz.

    Den Lesetipp von Patrick solltet Ihr tatsächlich mal nutzen. 10.06h habe ich Dir übrigens geantwortet Patrick, es ist jetzt freigeschaltet.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt

    • reichling said, on 11/05/2015 at 16:55

      Ralf, du bist dir wohl nicht klar, was Art. 133 GG genau besagt.

      Was die Bundesrepublik Deutschland ist, steht in Art. 20 Abs. 1

      „Art. 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

      Das Grundgesetz bezeichnet die Bundesrepublik Deutschland also als Staat.

      Was steht jetzt in Art. 133?

      Art. 133. Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

      Das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, die Bizone, war eine von den Alllierten eingesetze DEUTSCHE Wirtschaftsverwaltung, die für alle Länder in den betreffenden Besatzungszonen gesamtstaatliche Aufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet erfüllte. Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde dieses Vereinigte Wirtschaftsgebiet aufgelöst.

      Wenn im Grundgesetz der Begriff „Bund“ erwähnt wird, ist damit der Gesamtstaat im Gegensatz zu den Ländern gemeint. Es geht dabei um Zuständigkeiten. Artikel 133, im Abschnitt XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen enthalten, sagt nichts anderes, als dass die Aufgaben des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eben nicht an die Länder übergehen, sondern an den Bund.

      Wer aus dieser Bestimmung herausliest, dass die Bundesrepublik kein Staat, sondern nur ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet ist, sollte nochmals lesen lernen. Der Begriff „Bundesrepublik Deutschland“ kommt in Art. 133 überhaupt nicht vor, wohl aber in Artikel 20 Abs. 1.

      • JDavis said, on 11/05/2015 at 17:42

        Wenn der Bund deiner Meinung nach nur das Vereinigte Wirtschaftsgebiet darstellt, wie erklärst du dir dann Art. 127 GG?

    • Comsubpac said, on 11/05/2015 at 18:23

      Ach ja, der lustige UPIK Eintrag… Ralf, guck dir mal deren FAQ an und suche nach der Bedeutung der SIC Nummer.

  79. Horst said, on 11/05/2015 at 16:20

    @ralf kroke

    Jetzt mal ganz ernsthaft: Willst du mich veräppeln?

    Was steht denn da in dem von dir zitierten Text des Überleitungsvertrages?

    Groß und deutlich und für jeden, der der deutschen Sprache mächtig ist:

    Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder schließen werden.

    So und jetzt mal zu dir Pseudo-Deutschlehrer:

    (…)Maßnahmen, die gegen das (….)deutsche Auslandsvermögen durchgeführt worden oder werden sollen, das beschlagahmt worden ist….

    Aha, das ist im Plusquamperfekt geschrieben, also eine Handlung die bereits passiert ist. Es geht also um Vermögen, das zum Zeitpunkt des Überleitungsvertrages bereits beschlagnahmt worden ist.

    Tja, wer deutsch nicht nur sprechen sondern auch verstehend lesen kann, der erkennt deine Irrthesen.

    Der von dir zitierte Teil des Überleitungsvertrages, der ja weiter in Kraft bleibt, sagt lediglich aus, daß auch das Vereinte Deutschland, also die heutige BRD, an dieser Regelung festhält. Schließlich war die DDR weder Vertragspartner des Londoner Schudenabkommens noch des Überleitungsvertrages.

    Der 3. Absatz bezieht sich auf Personen und Organisationen, die dieses beschlagnahmte Auslandsvermögen dann erworden haben. Das was du da hineininterpretierst mit

    Zitat:“Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung stellen, sie also für eigene terrorartige Kriegshandlungen, die mit denen vergleichbar sind, für die man bei den Nürnberger Prozessen Deutsche zur Rechenschaft gezogen hat und bis heute strafverfolgt – denken wir nur an die Höllenhaften Infernos der Flächenbombardierungen deutscher Städte wie Dresden und Würzburg mit Hunderttausenden von Opfern unschuldiger Flüchtlinge, Frauen und Kinder unmittelbar vor Kriegsende oder den millionenfachen Tod deutscher Soldaten und Vertriebener nach Kriegsende, niemals angeklagt werden dürfen.“

    steht da nur in deiner Phantasie. Es geht dort ausschließlich um beschlagnahmtes Vermögen und sonst um gar nix.

    Und zu deinen lustigen Schnapsideen zu Art 133 GG über das Vereinte Wirtschaftsgebiet empfehle ich dir mal dringend, dieses Gesetz durschzulesen:

    http://www.verfassungen.de/de/de45-49/bizone-uebergangsbestimmungen49.htm

    Ich fürchte zwar, daß du es mangels juristischem Sachverstand nicht verstehen wirst, aber es ist ja in erster Linie an den neutralen Mitleser gemünzt.

    Übrigens arbeite ich ja derzeit an einer wissenschaftlichen Studie mit, die den schönen Titel trägt:

    „Die Auswirkungen von you-tube-Verdummungsvideos auf inkompetente Vollnaive unter dem Gesichtspunkt des Dunning-Kruger- Syndroms.
    Mangel an metakognitiven Fähigkeiten, Querulantentum oder Ausdruck einer bipolaren Störung mit ausgeprägten Derealisationserleben?“

    Also dich würde ich dann mal in die 1. Gruppe einordnen.
    Einverstanden? XD

  80. ralf kroke said, on 11/05/2015 at 16:58

    Ok jetzt mal Stück für Stück.

    1. Ich bestätige, dass es um das deutsche Auslandsvermögen geht gegen das sich die BRD verpflichtet keine Einwendungen zu haben.

    Erster Teil des Satzes (Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands-)

    So und jetzt kommt: oder oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen

    Jetzt erkläre mir bitte was „sonstiges Vermögen“ bedeutet gegen das Maßnahmen durchgeführt wurden
    oder werden sollen.

    Also gegen sonstiges Vermögen können von den 3 Mächten Maßnahmen in Zukunft ergriffen werden. Hier geht es nicht ausschließlich um das Auslandsvermögen sondern um sonstiges Vermögen das beschlagnahmt wurden ist …. unter anderem auf Grund von Abkommen die die 3 Mächte mit XY noch schließen werden.

    Es besteht demnach die Möglichkeit, gegen „sonstiges Vermögen“ auf Grund von Abkommen die in Zukunft noch von den 3 Mächten mit Dritten geschlossen werden „Maßnahmen“ zu ergreifen. Und vorsorglich versichert die BRD schon einmal dagegen keine Einwende zu haben.

    Was sind Maßnahmen und was ist mit sonstigem Vermögen gemeint das beschlagnahmt wurden ist oder werden soll ?

    Würdest Du privat so etwas in der Form unterschreiben?

    Das steht da wenn man in der Lage ist diesen langen Satz zu verstehen.

    Zitat um den Überblick zu halten.
    Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder schließen werden.

    Ich bitte Dich sachlich zu bleiben. Ich degradiert Dich wenn Du anfängst beleidigend zu werden. Das Dunning-Kruger Syndrom ist schwer selbst zu erkennen. Auch für Dich wie auch für mich. Demnach lass uns diesen Satz auseinander nehmen. Du bekommst Recht wenn ich den Wald vor Bäumen nicht sehe das verspreche ich.

    • Horst said, on 11/05/2015 at 17:23

      Nochmal extra nur für dich:

      Es geht um Vermögen, das bereits beschlagnahmt wurde:

      Zitat aus dem Überleitungsvertrag:

      …das beschlagnahmt worden ist….

      Sonstiges Vermögen bezog sich auf Vermögen das kein Auslandsvermögen war, z.B. Abbau un Beschlagnahme von Maschinen, Schiffen etc.

      Die „Maßnahmen“ beziehen sich auf Handlungen, wie die West-Alliierten mit diesem Vermögen gedachten umzugehen, also z.B. Rückgabe bei unrechtmäßig erworbenem Vermögen, Ausgleich mit Gegenforderungen, Schenkungen, Verkäufe etc. Wohlgemerkt auf „Vermögen,

      das bereits beschlagnahmt wurde.

      Wenn du es immer noch nicht verstehst, dann frag eine Grundschullehrerin. Ist ja wirklich langsam peinlich für dich….

      Nicht daß ich dich doch in die 3. Gruppe, also die der „bipolar Gestörten mit ausgeprägten Derealisationserleben“ einsortieren muss.
      Denn dann muss ich dir leider mitteilen, daß bei dieser Gruppe die negativen Korrelationen stärker werden, wenn diese Leute auf ihre Irrthesen aufmerksam gemacht werden und ihr Weltbild in Frage gestellt wird.
      (Vergleiche hierzu z.B. „Brandstätters Kontrast-Empathie-Modell“, „Wicklunds Theorie Symbolischer Selbstergänzung“ oder „Tessers Self-Evaluations-Maintenance“.)

      Also nicht gerade prickelnd für dich. XD

  81. Horst said, on 11/05/2015 at 17:07

    @Patrick Lassan

    Richtig, die Auflösung des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ war rechtswidrig, da der letzte römisch- deutsche Kaiser, Franz II (übrigens ein Habsburger) das Reich ohne die dafür notwendige Zustimmung des Reichstages auflöste.

    Also klares illegales Handeln des Kaisers. Da führt kein Weg daran vorbei.

    Getreu der Deppenlogik von ralf kroke und Konsorten sind damit alle territorialen Änderungen sowie die neu entstandenen Staaten auf dem Boden des ehemaligen „Heiliegen Römischen Reiches Deutscher Nation“ nach dem Jahre 1806 illegal.
    Auch das „Deutsche Reich“ von 1871 ist also ein illegaler Staat gewesen.

    Es gelten völkerrechtlich also die Grenzen von 1806 und ein Kaiser muss her. Meinetwegen darf es auch ein Habsburger sein. XD
    Alles andere ist illegal, völkerrechtswidrig und verbrecherisch.

    • ralfkroke said, on 11/05/2015 at 17:19

      Es geht nach meinem Verständnis nicht um das Vermögen zum Zeitpunkt des Kriegsende 1945 sondern auch und nach oben offen um Vermögen welches in Zukunft bis heute der BRD zuzuordnen ist. Eine Einschränkung das es sich ausschließlich um Vermögen des Deutschen Reich handelt sehe ich nicht.

      • gnaddrig said, on 11/05/2015 at 21:34

        Moment mal, eben wurde was von 1806 geschrieben. Die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation durch den Habsburger-Franz war rechtswidrig und darum ungültig. Nach Reichsgläubigendenke konnte seitdem kein deutscher Staat gültig gegründet werden. Das heißt, wir leben seit 1806 in einer bunten Abfolge von Pseudostaaten, Staatssimulationen und potemkinschen Verwaltungen, wo alle sogenannten Amtspersonen gewerbsmäßige Amtsanmaßung betreiben.

        Willst Du darauf mit keinem Wort eingehen? Das macht doch die ganze bisherige Diskussion überflüssig, weil sie von völlig falschen Prämissen ausgeht. Das 1945 zerfallene Deutsche Reich war gar nicht legitim, darum kann es auch heute nicht weiterbestehen. Das muss doch mal jemanden interessieren!?

        Und wenn man sich erst überlegt, was das für das Finanzwesen bedeutet. Alle Steuern bis 1806 rückabwickeln, die ganzen Währungen seitdem zurückrechnen, und wahrscheinlich ist auch die Rechtschreibung nach Duden illegal und wir müssten nach Grimm schreiben oder was weiß ich…

    • ralfkroke said, on 11/05/2015 at 17:27

      Die Gründung des Bund deutscher Länder und später des Deutschen Kaiserreich als Zusammenschluss einzelner deutscher souveräner Staaten mit eigenen Staatsangehörigen ist doch unstrittig. Immerhin leitete die BRD ihre Staatszugehörigkeit aus dem Rustag 1913 ab und wir nutzen heute noch das BGB, die ZPO ect. Diese Gesetze kann die BRD auch nicht löschen oder eigene für ganz Deutschland beschließen. Alles bezieht sich auf die Bizone. Darum werden die Gesetze auch immer in Bonn verkündet. Berlin hat nach wie vor Sonderstatus. Eben alles eine Simulation zum Nutzen Dritter.

      • JDavis said, on 11/05/2015 at 17:31

        Die Gründung des Bund deutscher Länder und später des Deutschen Kaiserreich als Zusammenschluss einzelner deutscher souveräner Staaten mit eigenen Staatsangehörigen ist doch unstrittig.

        Aber auch nicht unstrittiger als die Gründung der Bundesrepublik.

        BGB, die ZPO ect. Diese Gesetze kann die BRD auch nicht löschen oder eigene für ganz Deutschland beschließen.

        Natürlich kann die Bundesrepublik das.

      • Comsubpac said, on 11/05/2015 at 18:21

        Wer hat eigentlich die Formulierung „Gesetze löschen“ erfunden? Gesetze werden geändert oder aufgehoben aber nicht gelöscht.
        In letzter Zeit mal in Bundesgesetzblatt geguckt? Da werden andauernd Gesetze erlassen, geändert oder aufgehoben. Auch das RuStaG wurde bereits mehrfach geändert.
        Berlin hat keinen Sonderstatus, allerdings haben Bundesinnenministerium und der Verlag des Bundesanzeigers ihren Sitz noch immer in Bonn. Die Gesetze könnten aber auch in Wanne-Eickel verkündet werden und würden trotzdem genauso gültig sein. Selbst das Parlament kann an einem beliebigen Ort tagen und auch der Bundespräsident muss sich nicht an einem seiner Amtssitze aufhalten.
        Bonn war übrigens niemals Hauptstadt der Bundesrepublik und auch Berlin war nur Sitz der Regierung, des Parlamentes usw. Erst mit der Föderalismusreform 2006 wurde Berlin als Hauptstadt in Artikel 22 GG festgelegt. Staaten funktionieren auch wunderbar ohne Hauptstadt.

  82. Horst said, on 11/05/2015 at 17:39

    @ralfkroke

    Okay, wenn Grammatik nicht hilft, vielleicht die Chronologie?

    Schon mal über folgende chronolgische Zusammenhänge nachgedacht?
    Was ist der Überleitungsvertrag?
    Was ist der Deutschlandvertrag?
    Wann endete das Besatzungsstatut?
    Und was ist der 2+4 Vertrag?

    Jeder der auch nur über ein Mindestmaß an politischer Bildung verfügt, erkennt deine Irrthesen.
    Wen willst du also überzeugen? Etwa ungebildete Vollnaive? Dann bíst du hier falsch.
    Da gibt es einschlägige Foren, auf denen du sicher Zustimmung finden wirst.

    Also mach`s gut oder besinne dich auf das Verstehen der deutschen Sprache und juristischer Texte.
    Wer etwas nicht versteht und keine Ahnung hat, sollte einfach die Klappe halten oder aber Verständnisfragen stellen.
    Nicht aber ständig den gleichen geistigen Sondemüll wiederholen. Deshalb werden deine Irrthesen nicht wahrer
    und mir wird`s langsam langweilig. Das verstehst du sicher….

    • ralfkroke said, on 11/05/2015 at 17:51

      Zumindest scheinst Du ja erkannt zu haben, dass Du den Satz nicht richtig verstanden hast. Du bist nicht zu beneiden was musst Du für ein armseeliges Würstchen sein.

      • Horst said, on 11/05/2015 at 18:10

        @Ralf Kroke

        Wer hat welchen Satz nicht richtig verstanden?

  83. Horst said, on 11/05/2015 at 17:49

    @Ralf Kroke

    Weshalb werden Gesetze zu Bonn verkündet????
    Und werden nicht fast jeden Tag Gesetze beschlossen, die für die ganze BRD gelten, hmh?

    Okay, du hast schlichtweg keine Ahnung.
    Anscheinend hast du dich hier in ein Thema verrannt, das dich intellektuell deutlich überfordert.

    Für die „Ausgabe“ des Bundesgesetzblattes als Verkündungsblatt der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland ist nicht der Sitz der Bundesregierung oder der Ort der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland entscheidend. Die „Ausgabe“ wird vielmehr mit dem Inverkehrbringen einer entsprechenden Nummer des Bundesgesetzblattes bewirkt.
    Da die Schriftleitung des Bundesgesetzblattes, die mit der Verkündung von Gesetzen bzw. Rechtsverordnungen betraut ist und den Auftrag zur Ausgabe erteilt, im Bundesamt für Justiz in Bonn angesiedelt ist, wird im Bundesgesetzblatt auch Bonn als Ausgabeort der Gesetze genannt.

    Wie du siehst, gehörst du doch in die 1. Gruppe XD
    Also mach`s gut und besorge dir mal vernünftige Literatur zu Grundlagen politischer Bildung. Das ist ja furchtbar, was du da ablieferst.

    • ralfkroke said, on 11/05/2015 at 20:13

      Was musst Du für eine Witzfigur sein.
      Schau mal, das haben die Alliierten unserem Kanzler Kohl geschrieben. Und jetzt weißt Du Großmäuliger Klappstuhl warum es wirklich ist wie es ist mit den Gesetzen.
      „Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie (der Bundeskanzler Hemlut Kohl) berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.“
      Link: http://www.buzer.de/gesetz/106/a54.htm
      Das ist der Grund, warum die Gesetze der BRiD immer noch in Bonn verkündet werden, weil Bonn weiterhin die Verwaltungshauptstadt der BRiD ist und nicht Berlin, denn Berlin gehört nicht zur BRiD.

      • Horst said, on 11/05/2015 at 20:28

        @Ralf Kroke

        Schaust du bei deinen „Recherchen“ eigentlich auch mal auf das Datum?

        Oder kopierst du nur diesen Müll unreflektiert von irgendwelchen Verdummungsseiten im Internet?

        Du beleidigst meine Intelligenz…XD

        Wenn du mit mir diskutieren willst, brauchst du ein Mindestmaß an Bildung und Wissen. Dieses findest du nicht auf den Verdummunggseiten, aus denen du dein „Nichtwissen“ beziehst.
        Demzufolge ist es sinnlos mit dir zu diskutieren, da du keine Ahnung hast, um was es eigentlich geht.

        Du beleidigst meine Intelligenz…XD

        Du kannst mich gerne fragen – dann bekommst du eine anständige Antwort.
        So wie du aber deinen erfundenen Propagandamüll loswerden willst – so funktioniert es nicht.
        Klar? Aber ganz klar!

  84. Patrick Lassan said, on 12/05/2015 at 05:30

    “ denn Berlin gehört nicht zur BRiD.“

    @ RalfKroke: Eine ‚BRiD gibt es nicht. Es gibt eine Bundesrepublik Deutschland. Berlin gehört dazu. Siehe Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 des sogenannten 2+4-Vertrags:“ Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“

    http://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

    Und mach dich bitte nicht noch lächerlicher, indem du behauptest, das ‚vereinte Deutrschland‘ wäre nicht die Bundesrepublik.

    • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 09:22

      Doch es gibt nur eine BRD, die über den Bund in die rechte der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes eintritt. § 133 GG
      In SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, Abs. 9e ist auch der Begriff Deutschland definiert:
      „Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“

      Die BRD bzw. genauer der Bund verwaltet im Auftrag der Alliierten einen Teil Deutschlands siehe Definition,

      Ein wiedervereintes Deutschland gibt es demzufolge nicht. Da der Begriff „vereintes Deutschland“ Grundlage vieler Artikel des 2+4 Vertrages ist muss man sich doch fragen was am 2+4 Vertrag, wenn ihn mal gelesen hat und die entsprechenden Zusatzvereinbarungen die danach noch verabschiedet wurden einbezieht, überhaupt Bestand haben kann.

      • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 09:24

        Korrektur : Doch es gibt nur eine BRDiD, die über den Bund in die Rechte der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes eintritt. § 133 GG

      • Patrick Lassan said, on 12/05/2015 at 09:56

        Gratuliere, du hast es geschafft. Noch lächerlicher geht es wirklich nicht. Im SHAEF-Gesetz 52 geht es um die Beschlagnahme von Vermögen, nur dafür gilt diese Definition.
        Horst hat völlig Recht, dir fehlen wirklich Kennntnisse auf so gut wie jedem Gebiet.

    • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 09:50

      Genau da steht das „vereinte Deutschland“ wird die Gebiete ……. umfassen. Es gibt aber kein vereintes Deutschland. Es steht ja auch wird umfassen. Die Ratifizierungsurkunde hat Genscher auch nur mit seinem Familiennamen und nicht mit Vor und Zu namen unterschrieben. Wem das egal ist bitte aber ich denke er weiß wie internationale Verträge zu unterzeichnen sind. Das nur nebenbei.

      • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 10:47

        Patrick Lassan: Es die Definition für den Begriff Deutschland. Die Einzigen, die nicht auf die Begriffe achten seit Ihr doch. Es ist nun einmal so, dass Verträge und Vereinbarungen klar formuliert sind. Es ist demzufolge ein Unterschied ob man den Begriff Bundesrepublik Deutschland, Bund, Deutschland, Deutschland als Ganzes ,vereintes Deutschland, Berlin, Groß Berlin verwendet. Aber gut Glaube versetzt ja bekanntlich Berge. Und wenn Du noch 100 mal schreibst das Horst Recht hat Ihr seit auf dem Holzweg. Selbst eindeutige Verträge Begriffsdefinitionen, Gesetze nützen nichts. Für Euch ist die BRD das vereinte Deutschland, der 2+4 Vertrag ein Friedensvertrag und wir haben einen souveränen Staat mit einer Verfassung. Im Laufe von 70 Jahren ist aus der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebiet ein mit dem Deutschen Reich identischer Staat mutiert. Wenn man auf dem Baum schläft kann man das glauben. Aber Dir gehts ja gar nicht um Wissen sondern um Recht haben.
        Da Du Dich ja anscheinend für diese Themen interessierst solltest Du auch Deine Zeit nutzen und Dir wirkliches Wissen aneignen. Aber dazu fehlt Dir wahrscheinlich die Stärke Deine Weltsicht zu verändern. Tut mir leid für Dich. Von Dir ist noch kein Beweis, kein Vertrag nicht gekommen. Du spinnst Dir zusammen mit den anderen hier im Tal der Schlafmützen was zurecht.

      • reichling said, on 12/05/2015 at 12:41

        Ralf, du suchst dir aus den Texten immer nur das heraus, was deiner Ansicht entspricht. Alles andere im Text ignorierst du.
        Mit wurde beigebracht, etwas mehr zu lesen.

        Zum Beispiel wird oft, auch von dir, SHAEF Nr. 52 genannt.

        Dieses Gesetz ist überschrieben mit
        „Sperre und Kontrolle von Vermögen“.

        Ich bestreite nicht, dass in diesem Gesetz unter VII, 9 (e) geschrieben ist
        „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.
        Aber du hast den Anfang des Artikels VII übersehen, der da lautet

        „Begriffsbestimmungen
        9. Für die Zwecke dieses Gesetzes gelten die folgenden Begriffsbetimmungen:
        …“

        Die Definition, was Deutschland ist, gilt also nur für die Zwecke dieses Gesetzes, also für Sperre und Kontrolle von Vermögen. Damit ist nicht der Gebietsstand Deutschlands völkerrechtich defininiert, sondern nur ausgedrückt, dass mit Deutschland nicht Österreich, nicht das Sudetenland, nicht die Region Eupen-Malmedy, nicht Luxemburg, nicht Elsass-Lothringen gemeint ist.

        Daraus herzuleiten, dass Deutschland völkerrechtlich immer noch in den Grenzen von 1937 besteht, ist direkt abtenteuerlich und spricht nicht gerade für einen korrekten Umgang mit Gesetzestexten.

        Die Bundesrepublik Deutschland war zu keinem Zeitpunkt die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Und ich muss Patrick Recht geben. Noch lächerlicher als du dich hier aufführst, geht es wirklich nicht.

        Aber wir wissen inzwischen, dass Reichsdeutsche merkbefreit und erkenntnisresistent sind.

      • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 12:42

        Du willst noch eideutigere Gesetze und Definitionen? Dann erkläre uns doch mal was n Artikel 20 GG steht!

      • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 12:59

        Wo steht eigentlich wie Verträge zu unterzeichnen sind? Was machen die armen Staatschefs die nur einen Titel aber keinen Namen haben? Was sollen die machen die nicht schreiben können? Muss die englische Königin also mit Elisabeth Windsor oder mit Elisabeth von Saxen-Coburg-Gotha unterschreiben?
        Genscher hätte auch einfach nur ein Kreuz machen können. Die Unterschrift eines solchen Vertrages ist eh weniger wichtig. Es kommt darauf an ob er ratifiziert wurde.

        Übrigens:
        Bundesrepublik Deutschland ist der amtliche Name des deutschen Staates.
        Der Bund ist die oberste Ebene in einem föderalen Staat, also der Bundesrepublik Deutschland
        Deutschland ist der deutsche Staat.
        Das vereinigte Deutschland ist der Staat der die Gebiete der Bundesrepublik und der DDR umfasst, da die DDR dem Grundgesetz beigetreten ist handelt es sich ebenfalls um die Bundesrepublik.
        Bei Berlin handelt es sich um die Stadt oder das Land Berlin.
        Groß-Berlin bezeichnet die Stadtgemeinde Berlin nach den 1920 durchgeführten Eingemeindungen.

        Was ist daran jetzt so schwer?

  85. ralf kroke said, on 12/05/2015 at 08:51

    „daß diese Sektoren wie bisher
    kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik
    Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert
    werden“, bleibt unverändert“

    Bis heute ist dieser Status vorhanden. Berlin ist kein konstitutiver Teil der BRD. Allein das beweist. dass es keine Wiedervereinigung Deutschlands ( in den Grenzen von 1937 ) gegeben haben kann. Abgesehen von West – Ost Preussen ect. Im Einigungsvertrag wird stets ein „wiedervereinigtes Deutschland“ benannt. Da es das nicht gibt, sondern bestenfalls einen Beitritt der ehemaligen russisch besetzen Zone zum vereinten Wirtschaftsgebiet ohne Berlin wie man lesen kann, ist der 2+4 Vertrag eine Mogelpackung.

    Unter anderem aus diesem Grund wird weiterhin wie gehabt alles in Bonn veröffentlicht. Ein Gesetz kann nicht an einem Ort veröffentlicht werden, dass nicht zum Geltungsbereich des Gesetz zählt. Nach 2007 wurde weiterhin mit den Bereinigungsgesetzen also danach bereinigtes Besatzungsrecht eine ganze Palette von vorher aufgehobenen Beschränkungen aufgehoben, also wieder in Kraft gesetzt.
    Von einem Souveränen Deutschland sind wir weit entfernt. Kein Friedensvertrag, keine Souveränität, keine Staatsangehörigkeit und weiterhin die Möglichkeit der Pfändung von Auslands oder sonstiger Vermögen durch Verträge die die 3 Mächte mit XY noch schließen könnten.

    Hier noch einmal der Passus der heute noch Gültigkeit besitzt.

    „Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder –werden sollen–, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder –schließen werden–.

    Es steht doch ganz klar dass es um Vermögen geht was beschlagnahmt wurde oder WERDEN SOLL.
    Das Ganze auf Grund von Abkommen der 3 Mächte mit anderen Staaten die geschlossen wurden oder SCHLIEßEN WERDEN.

    Dies hat bis heute Gültigkeit. Es handelt sich also nicht um Vermögen welches nach dem Krieg dem Deutschen Reich zuzuordnen ist. Es geht auch um künftig entstehendes Vermögen.
    Das Wort ODER ist doch nicht so schwer zu deuten für Dich Horst.

    Aber was man nicht sehen will lässt man einfach weg. Mag ja sein, dass Du davon ausgehst, dass der 2+4 Vertrag ein Friedensvertrag war, der Deutschlandvertrag die BRD souverän gemacht hat. Dann lies mal Artikel 2 Abs. 1 des Deutschlandvertrages.

    Lies doch mal den Notenwechsel von 1990 welcher in New York kurz nach Unterzeichnung des 2+4 Vertrages ausgetauscht wurde. Ich habe alles bereits hier im Forum gezeigt.

  86. ralf kroke said, on 12/05/2015 at 09:01

    Hier mal was zum Verständnis für alle die bereit zu einer objektiven Bewertung sind.

    http://www.gelberschein.org/?page=1

  87. Eisenfresser said, on 12/05/2015 at 13:03

    Respekt und Dank an alle, die sich hier im den Reichsdeppen bemühen. Der kommt doch nicht wirklich aus OF, hoffe ich.

  88. ralf kroke said, on 12/05/2015 at 13:23

    Reichlings; Die Begriffsdefinition für Deutschland findet sich in dieser Form in vielen Verordnungen wieder. Es geht um Deutschland also das Deutsche reich in den grenzen von 1937. Bisher habe ich keine andere Definition in Verordnungen oder Gesetzen gefunden in denen explizit von Deutschland die Rede ist. Wenn unsere lieben Politiker öffentlich von Deutschland reden so ist das sehr ungenau und für menschen mit etwas Kenntnis eine Täuschung. Mit dem 2+4 Vertrag hat Deutschland tatsächlich die Souveränität erlangt was die Rechte der 4 Mächte betrifft. Die Täuschung besteht darin, dass die Rechte der 3 Mächte davon unberührt bleiben.
    Wie wir aktuell erleben in Bezug auf die Spionage des BND im Auftrag der NSA, den unangemeldeten und nicht genehmigungspflichtigen Überflugrechten der US Armee und auch auf Grundlage von Aussagen der Merkel vor der Wahl 2013 ist die Lage nicht so klar wie man es stets vermittelt.
    Selbstverständlich ist das Thema kontrovers. Es ist auch normal, dass es Skeptiker der allgemeinen Theorie der souveränen BRD gibt wie auch Befürworter. Ich frage mich zudem warum man eben diese Verwirrungen schafft wenn man doch einen Staat BRD vertritt. Man kann doch klar schreiben, die Bundesrepublik Deutschland tritt in die Rechte des Deutschen Reich ein, umfasst die Gebiete xyz und alle nach dem 2 WK beanspruchten Rechte der aller Alliierten Kriegsparteien sind erloschen.
    Nein es gibt Begriffe wie der Bund, Groß Berlin, Deutschland als Ganzes ect.
    Wie gesagt ich beanspruche nicht die gesamte Thematik überschaut zu haben. Mich interessiert die Thematik seit Jahren. Ich habe viel gelesen, recherchiert und nachgeprüft. Mein Deutschland Ordner umfasst über 15 GB an Dokumenten.
    Mein Angebot steht nach wie vor, dass wir uns außerhalb des öffentlichen Forum austauschen. Es ist sinnvoll wirklich jedes Thema nach und nach abschließend zu bewerten. Man wird ja nicht dümmer. Im übrigen habe ich
    auch in der Praxis Belege und offizielle gerichtliche Bestätigungen an mich adressiert, die aus meiner Sicht klare
    Schlüsse zulassen. Was hälst Du von dem Vortrag von Oberüber Wege zum gelben Schein bis Minute 40 ca. in der es um die geschichtliche Entwicklung Deutschlands geht. Ob man seine Staatsangehörigkeit nach Rustag 1913 „Deutscher nach Abstammung“ feststellen lassen muss oder das einfach erklärt und man es gerichtlich bestätigt bekommt ist ja jedem selbst überlassen.
    Klar ist, dass uns mit Hilfe vieler Begrifflichkeiten versucht wird ein Bild zu malen. Man kann Sätze in Verordnungen oder Vereinbarungen klar und deutlich formulieren wenn man es will. Hier scheint das Ziel ein anderes zu sein. Beispiel das hier. Im übrigen schreibt man schon BRD wenn es um die BRD geht. Warum schreibt man hier nicht Bund oder Deutschland oder Deutschland als ganzes oder jetzt das vereinte Deutschland? Weil es eben zwischen der BRD als Verwaltung eines Teiles vom Deutschen Reich und den 3 Mächten vereinbart wird. Und solange die Deutschen keinen Friedensvertrag fordern und die Sache durchschauen, weiter die BRD als Staat anerkennen, wird eben das Vermögen der BRD auch in Zukunft von „Maßnahmen“ betroffen sein. Es steht ja versteckt: —-werden sollen—-, —–schließen werden—–.
    Man könnte auch 2 oder 3 Sätze daraus machen was es verständlich für jedermann werden ließe. macht man aber nicht !

    Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder —-werden sollen—-, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder —–schließen werden—–.

    • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 13:32

      Hier in dieser Erklärung der BRD steht zusammengefasst, dass die BRD keine Einwendungen haben wird gegen Maßnahmen die auf Grund von Abkommen gegen das Auslands oder sonstige Vermögen auf Grund noch zu schließender Abkommen erheben wird.
      Es geht also nicht nur um das zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung bereits beschlagnahmte Vermögen.
      Wer in der Lage ist das aufmerksam zu lesen erkennt den Stinkefinger in diesem Schachtelsatz.
      Maßnahmen können erhoben werden auf Grund von „das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen“ die die 3 Mächte mit XY schließen werden. Es steht immer oder dazwischen. Verstehst Du ?

    • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 13:39

      Ach Ralf, deine Behauptung man sei ungenau stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall.
      Man konnte nicht schreiben „die Bundesrepublik Deutschland tritt in die Rechte und Pflichten…“ weil dies so nicht stimmt. Der Begriff „Bundesrepublik Deutschland“ umfasst den Bund und die Länder. Die Länder sind aber gerade nicht Rechtsnachfolger der Bizone, ebensowenig wie der Staat Bundesrepublik. Rechtsnachfolger ist nur der Bund, also die oberste Ebene. Zum Beispiel sind die Gerichte der Bizone zu Bundesgerichte geworden.
      Man schafft keine Verwirrung sondern versucht genau diese zu verhindern. Gesetze müssen nun einmal sehr gründlich formuliert werden.

      Übrigens wird die Staatsangehörigkeit in Deutschland zwar immer noch nach dem Abstammungsprinzip, aber nicht mehr nach dem RuStaG von 1913 festgestellt sondern nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

      Viel klarere als Artikel 20 GG kann man ein Gesetz nicht formulieren. Was steht dort deiner Meinung nach?

      • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 14:18

        Bundesgerichte gleich Verwaltungsgerichte oder Handelsgerichte. Es gibt keine Staatsgerichte mehr wie im Deutschen Reich. Die sog. Beamten sind bedienstete, keine beamteten mit Hoheitsrechten. Richter sind Dienstrichter keine Amtsrichter. haben eine Bestellungsurkunde, keine Bestallungsurkunde, haften persönlich. Es gibt nur Dienstempfehlungen, keine Dienstanweisungen. Gilt auch für die Polizei. Keine Hoheitsrechte.
        Hoheitsrechte kann nur ein Staat seinen Staatsangehörigen gegenüber ausüben wenn der Staat über voll Volkssouveränität verfügt. Wir haben die Deutsche Staatsangehörigkeit, also die unmittelbare, die in den Kolonien. Die Mittelbare Staatsangehörigkeit also die in den Ländern Preussen, Sachsen, Baden , Bayern ist
        von Adolf per Verfügung nicht Gesetz aufgehoben wurden. Dazu war er nicht berechtigt. Wird aber bis heute so weiter geführt. Oder willst Du behaupten das Ermächtigungsgesetz ist völkerrechtlich anerkannt?

        RuStAG §1 (Urfassung von 1913)
        Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt

        RuStAG §1 (in der von den Nazis geänderten Fassung von 1934)
        Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt

        Letzteres gilt bis heute wurde sogar in STAG umgeschrieben.

      • gnaddrig said, on 12/05/2015 at 15:22

        @ ralf kroke:

        Oder willst Du behaupten das Ermächtigungsgesetz ist völkerrechtlich anerkannt?

        Was hat denn das Ermächtigungsgesetz mit der Art der Abschaffung der Staatsangehörigkeiten einzelner deutscher Länder durch Adolf Hitler zu tun?

        Und seit wann gibt es eine völkerrechtliche Anerkennung der Gesetze, die ein Land sich gibt? Das Völkerrecht regelt die Beziehungen von Völkerrechtssubjekten. Wie diese Völkerrechtssubjekte sich intern organisieren, interessiert das Völkerrecht nicht.

        Natürlich fanden die Regierungen vieler Länder das Ermächtigungsgesetz und seine Folgen inakzeptabel, es ging sie aber in der Regel nichts an, weil es nur die inneren Angelegenheiten Deutschlands betraf.

        Und ganz egal, ob das Ermächtigungsgesetz rechmäßig zustandegekommen ist (oder ob es die Rechtsordnung, auf deren Grundlage es entstand, de facto abschaffte), es wurde irgendwie verabschiedet und in Kraft gesetzt, es wurde angewendet, und es hat erhebliche Wirkung gehabt und Tatsachen geschaffen.

        Und wenn der Bundestag nach dem Krieg ein Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet, gilt das eben und ist legitim, sogar wenn es Passagen aus einem längst abgeschafften älteren Gesetz enthält oder Folgen eines (möglicherweise rechtswidrig zustandegekommenen) Vorgängergesetzes festschreibt. Wenn der vom deutschen Volk frei gewählte Bundestag das verabschiedet und es nicth der verfassungsmäßigen Ordnung widerspricht, gilt es.

      • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 15:23

        Kann es sein das du noch immer nicht verstanden hast das mit „Staatsgerichte“ nicht „staatliche Gerichte“ gemeint sind? Bei Staatsgerichten handelte es sich im Gerichte, die sich mit Verfahren beschäftigt haben in denen der Staat betroffen war – so wie ein Verwaltungsgericht sich mit dem Verwaltungsrecht befasst.
        Was ist ein „Dienstrichter“? Bestallungsurkunden haben Beamte noch nie bekommen, nicht mal im deutschen Reich.
        Natürlich haftet ein Beamter persönlich aber auch nur dann wenn er selbst den Fehler gemacht hat. Für „Fehler“ die er begangen hat weil sie der Rechtslage entsprachen haftet der Staat. Das war in Deutschland schon immer so. Anders würde es auch keinen Sinn ergeben. Staatshaftung gibt es auch in der Bundesrepublik, nur verstehst du nicht was das eigentlich ist.

        Natürlich hat die Bundesrepublik Beamte mit Hoheitsrechten, wo steht denn das es nicht so ist?

        „Hoheitsrechte kann nur ein Staat seinen Staatsangehörigen gegenüber ausüben wenn der Staat über voll Volkssouveränität verfügt.“ Das ist selbst für dich ein schwachsinniger Satz. Was ist denn „voll Volkssouveränität“ und wie bekommt ein Staat diese? Was machen dann Diktaturen oder Monarchien?

        Im Staatsangehörigkeitsgesetz steht:

        „Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ Die Bundesländer vergeben keine eigene Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit wurde auch im deutschen Reich durch Reichs- und nicht durch Landesgesetze geregelt. Mit der heutigen Rechtslage haben weder Kolonien noch Hitler etwas zu tun.

      • JDavis said, on 12/05/2015 at 16:09

        Oder willst Du behaupten das Ermächtigungsgesetz ist völkerrechtlich anerkannt?

        Ich nehme mal an, du meinst folgendes: Weil das Ermächtigungsgesetz zumindest dubios zustandegekommen ist, handelte es sich dabei nicht um ein Gesetz im Sinne der Artt. 68 ff WRV. Damit sind alle Gesetze, die gemäß Artt. 1 und 2 ErmächtigungsG veranschiedet wurden, ebenfalls nicht verfassungskonform zustandegekommen. Die Meinung kann man durchaus vertreten.

        Das Kontrollratsgesetz Nr. 1 (http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz1.htm) hat es aber anders gelöst: Zwar wurde das ErmächtigungsG aufgehoben (Art. I Nr. 1 lit. a), daneben aber nur spezifische andere Gesetze (Artt. I Nr. 1 lit. b-z, II). Hätte man alle NS-Gesetze, gleich welchen materiellen Inhalts, aufheben wollen, hätte es dieser Aufliste nicht bedurft. Im Umkehrschluss gelten also alle nicht von KRG Nr. 1 erfassten Gesetze weiter – egal, ob es sich um das Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen oder um die Verordnung zur Vereinheitlichung des Pachtnotrechts handelt.

  89. ralf kroke said, on 12/05/2015 at 14:05

    Gutes Beispiel.
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Klar formuliert wäre es wenn klar formuliert wäre dass die Bundesrepublik, welche ja angeblich Hoheitsrechte in einem Teil des nach wie vor rechtsfähigen Deutschen Reich besitzt auf diesem Gebiet an die Stelle des Deutschen Reich getreten ist und damit das Deutsche Reich erloschen ist.

    Man könnte schreiben die Bundesrepublik ist ein Staat. Nein man schreibt ein sozialer und demokratischer Bundesstaat. Ob hier nun wirklich Demokratie oder alles sozial ist ist Auslegungssache und eine Behauptung.

    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Aha Warum schreibt man nicht vom deutschen Volke?
    Es steht auch im GG in der Prambel also außerhalb des Gesetz wie auch alles in Klammern nicht zum eigentlichen Gesetz gehört,

    „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“

    Ok wo steht was genau mit Deutschem Volk gemeint ist. betrifft es auch die Deutschen in Polen, Russland oder Israel. gehören die zum Deutschen Volk? Was ist Deutsches Volk ? Das sich dieses Grundgesetz gegeben hat ? Was heißt hat sich gegeben ? Abgestimmt haben wir ja wohl nicht darüber, bzw. musste es ja mit dem Genehmigungsschreiben der Alliierten und den darin bestimmten Änderungen genehmigt werden. Also Kraft seiner Verfassungsgebenden Gewalt. War die Verfassungsgebende Gewalt doch letztlich die Gewalt der Alliierten? Die hatten ja das letzte Wort. Wir haben es uns also Kraft der Verfassungsgebenden Gewalt gegeben. Von in freier Entscheidung steht da nichts.

    Das Grundgesetz soll ja die Verfassung sein. Also hat die Verfassungsgebende Gewalt sich selbst die Verfassung gegeben ? Nicht das Deutsche Volk hat sich das GG gegeben sonder Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt hat es sich das GG gegeben.

    Jetzt finde mal genau heraus was Deutsches Volk bedeutet und was Kraft seiner verfassungsgebenden gewalt bedeutet.

    Warum heißt es Bundestag, Bundesrat, Bundesländer, Bund, Bundesverfassungsgericht. Alles bezieht sich auf Bund. Der Bund tritt in die Rechte der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebiet ein. In die Rechte der Verwaltung, die die Alliierten haben. Der Bund übernimmt nicht die Rechte, sondern tritt ein. Kann auch wieder austreten. Der Bund hat nur etwas mit der Verwaltung zu tun. Mehr nicht.

    • JDavis said, on 12/05/2015 at 14:30

      Klar formuliert wäre es wenn klar formuliert wäre dass

      Sei doch mal ehrlich: Für dich ist nichts klar formuliert. Du baust dir deine eigenen Regeln, welchen genauen Wortlaut Gesetze haben müssen, und wenn die Realität deinen Wünschen nicht entspricht, dann liegt das daran, dass die Bundesrepublik besetzt/kein Staat/eine GmbH/wasauchimmer ist.

      Warum heißt es Bundestag, Bundesrat, Bundesländer, Bund, Bundesverfassungsgericht. Alles bezieht sich auf Bund. Der Bund tritt in die Rechte der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebiet ein.

      Willst du denn ernsthaft behaupten, dass all diese Organe nur für das Gebiet zuständig sind, das früher die Bizone darstellte?

      Der Bund übernimmt nicht die Rechte, sondern tritt ein.

      Genau. So, wie der Ehegatte in das Mietverhältnis (§ 563 Abs. 1 Satz 1 BGB), ein Beamter in sein Amt (§ 1888 BGB), ein Gesellschafter oder Kommanditist in eine Handelsgesellschaft (§§ 24 Abs. 1 bzw. 162 Abs. 3 HGB) und ein stellvertretender Richter in die Funktion eines präsidierenden Richters (§ 21c GVG) eintreten kann. Dass dir der Begriff nicht passt, wird künftige Gesetzgebungsverfahren leider ziemlich unbeeindruckt lassen.

      • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 14:39

        Genau der Bund verwaltet die Bizone. Na dann zeig mir mal wie ein Beamter in der BRD veramtet wird. Das Richtergesetz gibt Aufschluss. Haben wir Amtsrichter? Dann sag mir bitte wo Du einen Richter findest der einen Amtsausweis hat. Die haben alle Dienstausweise. Die Staatsanwälte also die für die BRD tätigen Anwälte leisten den gleichen Eid wie Richter, die angeblich ja unabhängig sein sollen. Schön das Du das BGB zu Rate ziehst. Wie sieht die Praxis aus ? Ich weiß es. Dh. in der Praxis. Ich sage nur Staatssimulation. Nicht weil ich es toll finde, sondern weil ich verstehen wollte was hier los ist und mich darauf eingestellt habe.

      • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 15:27

        Was ist denn bitte ein „Amtsausweis“? Ralf, dir ist klar das es so etwas noch nie gegeben hat? Nicht im deutschen Reich, nicht in der Weimarer Republik.. Nie!!
        Beamte – nicht einmal alle Beamte – erhalten einen Dienstausweis. Nicht mehr und nicht weniger.

        Was ist eigentlich eine „Staatssimulation“ und was sind deine Beweise?

    • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 14:35

      Ralf said; „Klar formuliert wäre es wenn klar formuliert wäre dass die Bundesrepublik, welche ja angeblich Hoheitsrechte in einem Teil des nach wie vor rechtsfähigen Deutschen Reich besitzt auf diesem Gebiet an die Stelle des Deutschen Reich getreten ist und damit das Deutsche Reich erloschen ist.“

      Warum sollte man das schreiben, schließlich stimmt das nicht. Die Bundesrepublik ist identisch mit dem Deutschen Reich. Das Deutsche Reich ist nicht erloschen, sondern wurde umorganisiert und nennt sich heute Bundesrepublik Deutschland.

      Ralf said: „Man könnte schreiben die Bundesrepublik ist ein Staat. Nein man schreibt ein sozialer und demokratischer Bundesstaat. Ob hier nun wirklich Demokratie oder alles sozial ist ist Auslegungssache und eine Behauptung.“

      Staat wäre nicht genau genug, die derzeitige deutsches Staatsform ist nun einmal die einer föderalen Republik (demokratischer Bundesstaat).

      Ralf said: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Aha Warum schreibt man nicht vom deutschen Volke?“

      Welches Volk soll denn sonst das Volk der Bundesrepublik Deutschland sein? Wahrscheinlich hat niemand im parlamentarischen Rat geglaubt jemand könne einen so einfach Satz nicht verstehen…

      Ralf said: „Es steht auch im GG in der Prambel also außerhalb des Gesetz wie auch alles in Klammern nicht zum eigentlichen Gesetz gehört,

      “Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben““

      Also, die Präambel gehört natürlich zum Text des Grundgesetzes und steht gleichberechtigt zu den Artikeln. Wenn du ein Buch lesen solltest gehört die Einleitung doch auch dazu…
      Text in Klammern gehört ebenfalls zum Text.

      Ralf said: „Ok wo steht was genau mit Deutschem Volk gemeint ist. betrifft es auch die Deutschen in Polen, Russland oder Israel. gehören die zum Deutschen Volk? Was ist Deutsches Volk ? Das sich dieses Grundgesetz gegeben hat ? Was heißt hat sich gegeben ? Abgestimmt haben wir ja wohl nicht darüber, bzw. musste es ja mit dem Genehmigungsschreiben der Alliierten und den darin bestimmten Änderungen genehmigt werden. Also Kraft seiner Verfassungsgebenden Gewalt. War die Verfassungsgebende Gewalt doch letztlich die Gewalt der Alliierten? Die hatten ja das letzte Wort. Wir haben es uns also Kraft der Verfassungsgebenden Gewalt gegeben. Von in freier Entscheidung steht da nichts.“

      Es steht in Artikel 116 und im Staatsangehörigkeitsgesetz wer Deutscher ist, also zum Deutschen Volk zählt.
      Abgestimmt haben 1949 die frei gewählten Länderparlamente und 1990 der frei gewählte Bundestag und die (erstmals) frei gewählte Volkskammer der DDR. Wir haben, wenn auch indirekt, über das Grundgesetz als Verfassung abgestimmt. Die Verfassungsgebende Gewalt ist keine Person sondern geht vom Volk aus und wurde von den Parlamenten wahrgenommen. Natürlich war die Entscheidung frei, niemand wurde gezwungen mit ja zu stimmen.

      Ralf said: „Das Grundgesetz soll ja die Verfassung sein. Also hat die Verfassungsgebende Gewalt sich selbst die Verfassung gegeben ? Nicht das Deutsche Volk hat sich das GG gegeben sonder Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt hat es sich das GG gegeben.“

      Bitte was? Die Verfassungsgebende Gewalt, geht ebenfalls vom Volk aus. Wer hat denn die Mitglieder der Länderparlamente gewählt?

      Ralf said „Jetzt finde mal genau heraus was Deutsches Volk bedeutet und was Kraft seiner verfassungsgebenden gewalt bedeutet.“

      Das weis ich aber doch bereits…

      Ralf said; „Warum heißt es Bundestag, Bundesrat, Bundesländer, Bund, Bundesverfassungsgericht. Alles bezieht sich auf Bund. Der Bund tritt in die Rechte der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebiet ein. In die Rechte der Verwaltung, die die Alliierten haben. Der Bund übernimmt nicht die Rechte, sondern tritt ein. Kann auch wieder austreten. Der Bund hat nur etwas mit der Verwaltung zu tun. Mehr nicht.“

      Weil der deutsche Staat nicht mehr „Deutsches Reich“ sonder „Bundesrepublik Deutschland“ heißt… Früher hieß es Reichstag, Reichsrat, Reichsländer (bzw in der Verfassung ebenfalls nur Länder), Reich. Ein Reichsverfsassungsgericht gab es allerdings nicht.
      Was der Bund, ein Rechtsnachfolger und „eintreten“ in diesem Fall bedeuten hast du noch immer nicht verstanden… Die Alliierten haben aber keine Rechte mehr und die Bizone existiert seit der Gründung der Bundesrepublik nicht mehr. Ja, die Bizone war eine Verwaltung, die Bundesrepublik ist jedoch ein Staat. Staaten haben aber Verwaltungen… Wo soll jetzt genau das Problem sein?
      Übrigens kann man aus der Bundesrepublik nicht austreten. Weder als Bundesland noch als Bürger.

      Hier mal zur Verdeutlichung;
      http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0b/Administrative_Gliederung_Deutschlands.svg

      • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 14:42

        Damit kann ich nichts anfangen. Wo ist die Definition Deutsches Volk ? Kein Wikipedia. Wer und wo ist das Deutsche Volk ? Fangen wir damit an. Sind es die mittelbaren Deutschen oder die unmittelbaren Deutschen. Lies das Stag und das Rustag 1913.

      • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 14:46

        Wieso kannst du damit nichts anfangen? Was genau ist das Problem?
        Artikel 116 und Staatsangehörigkeitsgesetz. Mehr braucht es nicht.

      • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 14:47

        (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

        Deutscher im Sinne dieses Gesetz ist ? Im Sinne dieses Gesetz also. Vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen ? Was soll das sein ?

        Nicht immer so oberflächlich erkläre es mal. genau und nicht etwas zusammenreimen. Beweisen bitte? Nichts ist klar ! Du glaubst nur das alles klar ist. Wir sind aber nicht in der Kirche. Aber wenn Du weiter glauben willst und nicht beweisen kannst halt Dich doch raus. Bla bla schreibe ich doch auch nicht, ich beziehe mich doch klar auf die Textstellen und belege die Fragen.

      • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 14:54

        Wo ist das Problem? Das Grundgesetz ist voll von Artikeln die durch „normale“ Gesetze weiter konkretisiert werden können. Das Grundgesetz überlässt es hier dem Gesetzgeber Regelungen zu treffen ohne das dafür die Verfassung geändert werden muss. Alles völlig normal.
        Eine solche „anderweitige gesetzlicher Regelungen“ ist das Staatsangehörigkeitsgesetz. Dort ist auch geregelt wie man die Staatsangehörigkeit verlieren kann obwohl man die in Artikel 116 aufgeführten Punkte erfüllt. Zum Beispiel durch den Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates. Alles völlig logisch.

        Was soll ich Beweisen? Was ist nicht klar?

    • gnaddrig said, on 12/05/2015 at 15:20

      @ ralf kroke:

      Man könnte schreiben die Bundesrepublik ist ein Staat. Nein man schreibt ein sozialer und demokratischer Bundesstaat. Ob hier nun wirklich Demokratie oder alles sozial ist ist Auslegungssache und eine Behauptung.

      Was der Einzelne als sozial oder demokratisch empfindet, ist Ansichtssache. Hier wird aber nicht von subjektiven Empfindungen gesprochen, sondern von objektiven Merkmalen des Staates Bundesrepublik Deutschland. Und selbst wenn „sozial und demokratisch“ sich als gelogen erweisen, ist die Bundesrepublik immer noch ein Bundesstaat.

      Das schnellste Auto der Welt ist immer noch ein Auto, wenn es lange schnellere Autos gibt oder es nie über den Prototypstatus hinausgekommen ist, oder?

      Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Aha Warum schreibt man nicht vom deutschen Volke?

      Ja, von welchem Volk soll denn die Staatsgewalt in Deutschland ausgehen? Von welchem Volk soll denn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland reden, wenn nicht vom deutschen Volk?

      Welches Volk wählt denn den Bundestag, stellt das Personal für Regierung und Behörden, „konsumiert“ die Ergebnisse von deren Tätigkeit? Doch nicht das norwegische, polnische, US-amerikanische oder honduranische Volk, oder?

  90. ralf kroke said, on 12/05/2015 at 14:28

    Lies mal das Rustag und vergleiche mit dem Stag und sage mir was genau die heutige Deutsche Staatsangehörigkeit bedeutet und auf welches Gebiet diese bezieht. Wo ist der Unterschied „genau“ ? Bitte zitiere Deine Antwort nicht selbst etwas zurechtbasteln und behaupten. Beweisen bitte !

    • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 14:44

      Beweise wo für? Das Rustag wurde in seiner Urform 1913 erlassen und seid dem etliche male Geändert und sogar umbenannt. Soll ich dir jetzt den Text von 1913 mit dem von 2014 vergleichen? Warum? Gültig ist eh nur die letzte Version und von einem Reich ist dort nicht die Rede…

  91. Horst said, on 12/05/2015 at 14:50

    @Ralf Kroke
    Dein Zitat
    „Hier noch einmal der Passus der heute noch Gültigkeit besitzt.

    “Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder –werden sollen–, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder –schließen werden–.

    Es steht doch ganz klar dass es um Vermögen geht was beschlagnahmt wurde oder WERDEN SOLL.“

    Nein, da steht ganz klar und deutlich., daß es um Vermögen geht, das bereits beschlagnahmt wurde.
    Wenn es bei einem so einfachen juristischen Text schon bei dir klemmt, dann erklären sich deine anderen Irrthesen selbstredend.

    Aber wie hast du doch so schön behauptet:

    „Wie gesagt ich beanspruche nicht die gesamte Thematik überschaut zu haben. Mich interessiert die Thematik seit Jahren. Ich habe viel gelesen, recherchiert und nachgeprüft. Mein Deutschland Ordner umfasst über 15 GB an Dokumenten“.

    Schade um deine vergeudete Zeit, da du von den 15 GB Dokumenten nichts verstanden hast.

    • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 14:56

      Um es für Ralf noch mal zu verdeutlichen mit dem -werden sollen- wird sich auf Maßnahmen gegen bereits beschlagnahmtes Vermögen bezogen. Neue Beschlagnahmungen kann es nicht geben.

      • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 15:59

        Doch oder was bedeutet “ werden sollen“, oder „schließen werden“?

        Es steht eindeutig das es um Auslands oder sonstiges Vermögen geht, gegen das —Maßnahmen— durchgeführt worden sind oder werden sollen.
        Also gegen Auslands oder sonstiges Vermögen ( bedeutet alles was Wert hat ) können Maßnahmen ( kann alles bedeuten ) auch in Zukunft ergriffen werden, oder oder oder eine Aufzählung.

        Es können auch in Zukunft gegen sonstiges Vermögen auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder –schließen werden – Maßnahmen ergriffen werden.

        Kapito ganz für Dich noch einmal.

        “Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder –werden sollen–, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder –schließen werden–.

      • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 16:12

        Entscheidend ist welches Vermögen gemeint ist… Es kann kein neues Vermögen beschlagnahmt werden!

    • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 15:01

      Zu schwierig ?

      Eine Aufzählung?

      “Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder –werden sollen–, das beschlagnahmt worden

      warum steht da in Bezug auf Maßnahmen „oder werden sollen“ ? Wenn es nur und ausschließlich um bereits beschlagnahmtes Vermögen gehen würde müsste es heißen:

      “Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben.“

      Kapito ?

      • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 15:06

        Ganz einfach beschlagnahmtes Vermögen ist erstmal nur eines: Beschlagnahmt. Es gehört dann aber immer noch dem ursprünglichen Eigentümer, er kann aber nicht darüber verfügen. Zum Zeitpunkt des Vertrages gab es also noch Vermögen das Beschlagnahmt worden war aber über das noch nicht entschieden war. Dieses Vermögen konnte also noch anderen zugesprochen werden. Soweit alles total logisch und nachvollziehbar.
        Wichtig ist der Satz: „das beschlagnahmt worden ist“! Das ist Vergangenheitsform und schließt aus das sich der Vertrag auf zukünftige Beschlagnahmungen bezieht!

  92. ralf kroke said, on 12/05/2015 at 14:55

    Du liest es nicht einmal und behauptest da steht nichts von Deutschen Reich ? Nein es ist nur alles versteckt. Keine Ahnung aber labern.

    StAG

    4a durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),

    Artikel 116 abs 1

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
    (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

    • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 14:57

      Ja und? Die Bundesrepublik ist ja auch identisch mit dem deutschen Reich. Was genau ist jetzt das Problem?

      • ralf kroke said, on 12/05/2015 at 16:04

        Jetzt kommst Du nicht mehr weiter mit Deinem Schwachsinn und jetzt ist die BRDiD identisch mit dem Deutschen Reich ? Wo denn ? Die Verwaltung der Alliierten des vereinten Wirtschaftsgebietes in die der Bund in die rechte eingetreten ist und „die oberste Ebene der BRD sein soll ist jetzt schon gleich identisch mit dem Deutschen Reich.

        Du bist mir echt zu blöd Junge.

      • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 16:09

        Siehe Urteil des Bundesverfassungsgericht, Londoner Schuldenabkommen usw…

      • JDavis said, on 12/05/2015 at 16:19

        Die Verwaltung der Alliierten des vereinten Wirtschaftsgebietes in die der Bund in die rechte eingetreten ist und “die oberste Ebene der BRD sein soll ist jetzt schon gleich identisch mit dem Deutschen Reich.
        Du verwechselt immer noch Bund und Bundesrepublik. Dabei ist das in der Terminologie des Grundgesetzes sogar noch einfach, beides auseinanderzuhalten, weil der Staat und die oberste staatliche Ebene im Föderalstaat unterschiedliche Bezeichnungen haben. In der Weimarer Reichsverfassung war das nicht so einfach (aber für den verständigen Leser freilich auch kein Problem).

        Und du liest in Art. 133 GG immer noch das Wort „ausschließlich“ hinein. Der Bund hat laut GG viele weitere Rechte und Pflichten, dieser Artikel stellt nur einen winzigen Ausschnitt dar.

        Nochmal: Wenn der Bund der Bizone entspricht, wie erklärst du dir Art. 127 GG?

  93. Horst said, on 12/05/2015 at 16:21

    Tja Ralf Kroke,
    das verstehen eben nur kluge Menschen. Da du nicht zu dieser Gruppe gehörst, ist es nur folgerichtig, daß dir
    der Comsubpac zu „blöd“ ist.

    Ich empfehle dir mal dringend anstatt dir irgendwelche Verdummungsseiten reinzuziehen, mal ein gutes Buch über Staatennachfolge zu lesen…wobei dies bei deiner Leseschwäche wohl auch nichts bringt… XD

  94. ralf kroke said, on 12/05/2015 at 16:29

    An Reichling gerichtet:

    Ich möchte mich hier aus dem Forum nunmehr verabschieden.

    Für Dich und Deinen Block, der wie ich denke den Anspruch hat den Tatsachen auf den Grund zu gehen möchte ich Dir einen Tatsachen Bericht aus der Praxis empfehlen. Es geht um einen 60 jährigen Mann, der
    in Bezug auf all das was hier diskutiert wurde seine Schilderungen in Bezug auf den direkten Kontakt mit den BRD Behörden beschreibt. Man kann sich mit Ihm in Verbindung setzen und den Vorgang selbst auf Richtigkeit seiner Schilderungen überprüfen. Ich selbst habe ebenfalls „amtliche Schreiben“ die meine Argumentation, abgesehen von den bereits von mir gelieferten Fakten bestätigen.
    Wenn allerdings eine begrenzte kognitive Auffassungsgabe oder die Bereitschaft objektiver Bewertung bei einigen gegeben ist wird es für mich uninteressant mich weiter hier einzubringen.

    Tatsachen Schilderung mit BRD Behörden in Bezug auf den Status der BRD und die damit verbundene Staatszugehörigkeit und Rechtssicherheit unserer Justiz.

    Teil 1

    http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/rueckgabe-personalausweis-in-dinslaken/001648/

    Teil 2
    http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/rueckgabe-personalausweis-in-dinslaken-teil-
    2/001713/

    • Comsubpac said, on 12/05/2015 at 19:55

      Du willst das Überprüft haben? Wirklich? Wirklich Wirklich?
      Ich bezweifle das doch sehr…

      „Alles begann mit einer Behauptung eines Gesprächspartners, dass ich keine „Deutsche Staatsangehörigkeit“ habe. Ich sei mit meinem Personalausweis eine juristische Person der Firma Bundesrepublik, eingetragene GmbH HRB 51411 = Verwaltung der Alliierten =Weisungsgebunden = Kein souveräner Staat und dieser lediglich meine Staatsangehörigkeit vermuten lässt.[…]“

      Was er schreibt hat mir der Realität allerdings nichts zu tun… Hättest du es tatsächlich Überprüft hättest du festgestellt, das es sich bei der angeblichen „Firma Bundesrepublik, eingetragene GmbH HRB 51411“ in wirklichkeit um die „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ einem Finanzdienstleister im Bundeseigentum handelt. Diese Firma wurde übrigens erst im Jahre 2000 gegründet also zu einem Zeitpunkt zu dem es die Alliierten schon lange nicht mehr gab…
      Die tatsächlichen Tatsachen sehen also einmal mehr ganz anders aus.

      „[…] Büro und nahm meinen Antrag entgegen, sah sich diesen durch und verlangte die Geburtsurkunde meines Vaters, der vor 1934 die Staatsangehörigkeit nach RuStAG von 1913 besaß. Das sei so in der Anlage V vermerkt. Meinen Einwand, dass ich doch hier in Deutschland geboren bin, in der Provinz Westfalen, konnte er nicht widerlegen, berief sich jedoch auf das Antragsformular Anlage V, das die Vorlage der Abstammungsurkunde meines Vaters vorsieht […].“

      Das ist ja auch völlig richtig so, da in Deutschland das Abstammungsprinzip bei der Staatsangehörikeit gibt. In Deutschland geboren zu sein ist nicht ausreichend. Übrigens kann er nicht in der „Provinz Westfalen“ geboren sein oder er müsste viel älter sein. Er hat also falsche Angaben gemacht.

      „Das warf eine wesentliche Frage auf. Ich kann keine „Nazi-StA” erworben haben, da ich nach dem Zeitpunkt der Annullierung der Nürnberger Rassegesetze vom 15.09.1935 durch die Alliierte Militärverwaltung geboren bin?
      Die letztgültige Staatsangehörigkeit lautet ab 2010 “Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist”. Die Bedeutung der Begriffe “Reichs- und Staatsangehörigkeit” im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der “Reichsangehörigkeit” ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die “Reichsangehörigkeit” vermittelnde “Staatsangehörigkeit” in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.
      Eine Verordnung des Dritten Reiches von Adolf Hitler, in Verbindung mit dem von den Alliierten erlassenen Grundgesetz?“

      Nein, die Verordnung ist nicht von Adolf Hitler sondern es handelt sich um ein durch den Bundestag bestätigtes Bundesgesetz. Das Grundgesetz wurde auch nicht durch die Alliierten erlassen sondern durch die deutschen Parlamente.
      Tolle „Tatsachen…“

      „Warum bin ich zur juristischen Person gemacht worden, entgegen der Gesetzeslage?“

      Er hat offensichtlich nicht verstanden was eine juristische Person ist… Natürliche Personen können überhaupt keine juristische Person sein oder werden und in seinem Ausweis steht sein Familienname. Nur das Feld ist anders bezeichnet. Hast du die Tatsache überprüft, Ralf?

      „„Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ein weiterer Schriftwechsel in diesem Kontext nicht erfolgen wird.“
      Warum Zeit verschwenden mit sinnlosen Anfragen die mit der Realität nichts zu tun haben?

      „Mit Schreiben vom 16.06.2014 verwies ich vorab das Amtsgericht nachdrücklich auf den Artikel V, lfd. Nr. 9 des AHK-Gesetzes Nr. 2 und der SHAEF Gesetzgebung Art. 6, der immer noch implantierten Militärregierung – Deutschland.
      Dieser lautet: Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar, sonstiger Beamter oder Rechtsanwalt amtieren, falls nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.
      sowie auf den Artikel 101, in dem von den Alliierten erlassenen Grundgesetz, in dem steht:
      Art 101 (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“

      blöd nur das die aufgeführten Gesetze, bis auf das Grundgesetz schon laaaange nicht mehr gelten. Diese Tatsache hast du doch bestimmt überprüft, oder Ralf?

      „§ 5 Räumliche Geltung
      Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
      In welchem Geltungsbereich? Deutschland in seinen Grenzen von ….? Geschäftlicher Geltungsbereich nach HGB?“

      Klar, Deutschland ist ein Schiff oder so… Ernsthaft? Wirklich überprüft?

      „Weil ALLEN Gesetzen in der BRD der Geltungsbereich fehlt! Und wenn ich nicht weiß, WO ein Gesetz anzuwenden ist, dann ist es NIRGENDS anzuwenden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts). “

      A: So ein Urteil gibt es nicht…
      B: Jeder weiß wo Bundesgesetze anzuwenden sind: Im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik.

      „„Ich möchte, dass sie sich legitimieren“, war meine erste Aufforderung. „Zeigen sie mir bitte ihre Zulassung der Alliierten.“
      Darauf kam die Antwort: „Die habe ich nicht.““

      Warum sollte er auch eine haben? Braucht er ja auch nicht…
      Amtsausweis? Was soll das sein? Meint er vielleicht Impfausweis?

      „Wenn er doch keine amtliche Befugnis hat, handelt er nach dem See- und Luftschifffahrtgesetz, das für mich als natürliche Person keine Anwendung finden kann und ist somit ein Privatrichter und kein gesetzlicher Richter? Er bestätigte meine Annahme. Ich bot ich ihm an, ihn auch mit Kapitän anzusprechen, was doch mehr seiner Rolle entsprechen würde. Er stellte mir diese Anrede frei.“

      Ja, klar der Richter hat das bestätigt und sich selbst zum Kapitän ernannt… der Gerichtsdiener ist wahrscheinlich ein Obermaat… Rald, glaubst du diese „Tatsache“ wirklich?

      „„Da Sie keine juristische Person sein wolle, hätte ich nicht das Recht Einspruch einzulegen. Das kann nur eine juristische Person, die ich offensichtlich nicht sein wolle.““

      Ja, is klar… Davon würde ich wirklich gerne ein Video sehen…

      Puh, das ist ja mal wirklich ein toller Haufen an Erfindungen ähh Tatsachen…

      • reichling said, on 12/05/2015 at 21:05

        Es dürfte doch inzwischen klar sein, je größer der Schwachsinn, desto mehr schenkt Ralf Kroke ihm Glauben.

        Woher kommt sonst der Ausdruck „Reichsdeppen“?

  95. ralf kroke said, on 12/05/2015 at 19:03

    An JDavis: Wie ich mir §133 erkläre?
    Artikel 127

    Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.

    Ja steht doch da, dass mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder der Verwaltung des V. Wirtschaftsgebietes Recht in den Ländern

    Baden, Groß Berlin, Rheinland Pfalz und Würtemberg Hohenzollern in Kraft setzen.

    Die BRD hat keine Länder Würtemberg- Hohenzollern, Baden, Groß Berlin. Also nur in Rheinland Pfalz.
    Beispiel Baden

    Baden war von 1806 bis 1871 ein souveräner Staat und dann bis 1945 ein Land innerhalb des Deutschen Reiches. Bis 1918 war Baden eine Monarchie (zunächst absolutistisch, dann konstitutionell), von 1918 bis 1933 eine demokratische Republik und von 1933 bis 1945 Teil der nationalsozialistischen Diktatur. Heute sind die ehemals badischen Gebiete Teil von Baden-Württemberg innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

    Lies mal

    Teil 1

    http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/rueckgabe-personalausweis-in-dinslaken/001648/

    Teil 2
    http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/rueckgabe-personalausweis-in-dinslaken-teil-
    2/001713/

    • reichling said, on 12/05/2015 at 19:45

      In deutscher Geschichte hast du wohl nicht aufgepasst. Die in Art. 127 genannten Länder hat es 1949, bei der Verabschiedung des Grundgesetzes, sehr wohl gegeben. Es handelte sich dabei, mit Ausnahme von Groß-Berlin, um die Länder der französischen Besatzungszone. Berlin war zum damaligen Zeitpunkt eine Vier-Sektoren-Stadt. Das Grundgesetz konnte dort nicht voll wirksam werden. Im sowjetischen Sektor kümmerte man sich keinen Deut um das Grundgesetz, und in den Westsektoren galten die alliierten Vorbehalte bis zum 3.10.1990.

      Baden-Württemberg entstand am 25. April 1952 durch den Zusammenschluss der mehrerer kleinerer Länder im Südwesten Deutschlands, die zum Teil innerhalb der französischen, zum Teil innerhalb der amerikanischen Besatzungszone lagen. Die Neugliederung ergab sich auch aus Art. 118 GG
      Artikel 118

      Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 durch Vereinbarung der beteiligten Länder erfolgen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so wird die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehen muß.

      Aber was hat das jetzt mit Art. 127 GG zu tun? Die Länder innerhalb der französischen Besatzungszone sowie Berlin gehörten nicht zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Dessen Rechsvorschriften galten nur in der amerikanischen und britischen Zone und konnten nach Art. 127 mit Zustimmung der betroffenen Länder auch in den Ländern der französischen Zone als Bundesrecht eingeführt werden.
      Ich wüsste jetzt nicht, dass es noch irgendwelche Bestimmungen aus dieser Zeit gibt. Sie dürften inzwischen alle das Zeitliche gesegnet haben.

    • JDavis said, on 12/05/2015 at 19:49

      Und warum sollte die Verwaltung der Bizone Recht in Länder setzen können, die doch gar nicht zur Bizone gehören? Ist das nicht ziemlich seltsam?

      Warum waren im Parlamentarischen Rat, im Bundestag, im Bundesrat und in der Bundesregierung von Anfang an auch Politiker aus der französischen Zone vertreten? Deine Theorie ergibt doch hinten und vorn keinen Sinn.

  96. Horst said, on 13/05/2015 at 03:32

    @ Ralf Kroke

    Dein Zitat:

    „Wenn allerdings eine begrenzte kognitive Auffassungsgabe oder die Bereitschaft objektiver Bewertung bei einigen gegeben ist wird es für mich uninteressant mich weiter hier einzubringen.“

    Sehr schön erkannt. Selbsterkenntnis soll ja der erste Weg zur Besserung sein. XD

    Deine eigenwillige Rechtsauffassung, gepaart mit selbstgestrickter Interpretation juristischer Texte, verrührt mit der Unfähigkeit chronologische Ereignisse im Kontext zu betrachten führt zu einem Brei von dümmlichen Behauptungen, die dahin gehören wo sie richtig aufgehoben sind –

    – Nämlich in den nächsten Papierkorb.

  97. ralf kroke said, on 13/05/2015 at 09:44

    Horst, Du behauptest in diesem Artikel geht es lediglich um bereits durchgeführte Maßnahmen gegen Auslandsvermögen. Bist nicht in der Lage zu erkennne, dass es auch um sonstige Vermögen geht gegen das auch in Zukunft Maßnahmen ergriffen werden können. Es steht dort „durchgeführt worden sind oder –werden sollen–“, sowie „Bundesgenossen geschlossen haben oder –schließen werden–“
    Bis zu dumm 5 Zeilen zu erfassen, gehst darauf gar nicht mehr ein und schreibst anderen sie geben dümmliche Behauptungen ab ? Du Würstchen.

    “Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder –werden sollen–, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder –schließen werden–.

    • reichling said, on 13/05/2015 at 11:41

      “ das beschlagnahmt worden ist“

      Ralf, du überliest wohl absichtlich diesen Nebensatz. Das Vermögen, gegen das Maßnahmen erhoben werden können, muss bereits beschlagnahmt gewesen sein, und zwar vor Inkrafttreten des Überleitungsvertrages.
      Du darfst nicht das aus dem Vertrag herauslesen, was dir gerade in den Sinn kommt und zu deiner vorgefassten Meinung passt, sondern, das, was wirklich im Vertrag drin steht. Und aus diesem Vertrag geht nicht hervor, das weiterhin deutches Vermögen beschlagnahmt werden kann.

  98. ralf kroke said, on 13/05/2015 at 12:47

    Das kann echt nicht wahr sein.
    Diesen Satz muss man um ihn zu verstehen auseinander nehmen, wenn man nicht in der Lage ist alles auf einmal zu erfassen.
    Mache einfach mehrere Sätze draus mit allen Aussagen die enthalten sind. Sieht dann so aus:
    Einer davon wäre dieser.
    -Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen, das auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder schließen werden.

    Es geht nicht nur um Auslandsvermögen was bereits beschlagnahmt worden ist. Dann würde man das auch so schreiben. Das Wort oder ist eine Aufzählung.

    • ralf kroke said, on 13/05/2015 at 12:55

      Man schreibt ja auch, ich werde keine Einwende haben gegen die Tritte in den Arsch die bisher vollzogen wurden, mit Turnschuhen oder Sandaletten oder Stiefeln oder die von Deinen Jungs auf Grund von Befehlen von Dir noch auf Grund von Abkommen die Du noch schließen wirst passieren.

      Genau das ist auch der Sinn so eines Schachtel Satz. Man verschachtelt die Tragweite und manche fallen darauf rein. Man könnte es eindeutig formulieren. Aber dann würde der Stinkefinger heraustreten und fürchterlich riechen.

      Also geht es auch um künftige Tritte.

      Du liest nur diese eine Passage heraus und übersiehst die 5 anderen Faktoren die mit oder jeweils unabhängig für sich stehen.

      • Comsubpac said, on 13/05/2015 at 12:59

        Nein, du verstehst es einfach nicht! In deinem Beispiel dürften nur Körperteile getreten werden die bereits beschlagnahmt worden sind. Weitere Körperteile dürften nicht beschlagnahmt und demnach auch nicht getreten werden.
        Es ist absolut eindeutig formuliert.

    • Comsubpac said, on 13/05/2015 at 12:56

      Du kannst einen zusammenhängenden Text aber nicht einfach aufteilen, da dies seinen Sinn ändert… Es geht absolut eindeutig nur um Vermögen das zum Zeitpunkt des Vertrages bereits beschlagnahmt wurde. Das ist mal wieder eine Tatsache die du überprüfen solltest, Ralf… Ja, ‚oder‘ kann eine Aufzählung sein nur bezieht sich keines der ‚oder‘ auf das Vermögen sondern nur auf die Maßnahmen bzw die Besitzer des Vermögens.
      Wo ist in dem Vertrag von zukünftigen Beschlagnahmungen die Rede? Ralf überprüfe diese Tatsache!

      Aber betrachte das doch einmal im größeren Zusammenhang. Wenn die Alliierten noch immer die Möglichkeit hätten deutsches Vermögen zu beschlagnahmen, warum machen die das nicht? Das wäre doch dann eine bequeme, legale Methode den eigenen Staatshaushalt zu sanieren… Die einzigen die so etwas versucht haben waren die Italiener und die sind vor Gericht damit gescheiter, weil Deutschland ein Staat ist und als solcher Immunität genießt.

      • ralf kroke said, on 13/05/2015 at 16:08

        Also eine bereits vollzogene oder abgeschlossene Beschlagnahmung von Auslandsvermögen ist eine klar definierte Sache. Das kann man klar und deutlich formulieren.
        Es steht dort aber etwas von „Maßnahmen“ gegen „sonstiges Vermögen“ welche durchgeführt wurden sind oder werden sollen, (Aufzählung) was bereits beschlagnahmt wurde……… oder oder oder Maßnahmen auf Grund von Verträgen die die 3 Mächte mit xyz noch schließen werden.

        Es gibt hier also A. Beschlagnahmungen und B. Maßnahmen C. werden sollen D. schließen werden

        Wenn „Maßnahmen“ und „Beschlagnahmungen“ das Gleiche bedeuten würde, würde nur von bereits beschlagnahmtem Vermögen xyz die Rede sein. Ist aber nicht steht da aber nicht !

      • JDavis said, on 13/05/2015 at 16:27

        Wofür brauchen denn die deiner Meinung nach immer noch als Besatzer agierenden Westmächte einen derartigen Vertrag? Wenn ich der Besatzer bin, dann nehm ich mir aus dem besetzten Gebiet doch, was ich will. Das ist kein Gleichordnungsverhältnis wie im Privatrecht, wo ich gegenseitige Rechte und Pflichten niederschreibe, um sie im Zweifel einklagen und vollstrecken zu können.

      • Comsubpac said, on 13/05/2015 at 17:00

        Nein, „Es gibt hier also A. Beschlagnahmungen und B. Maßnahmen C. werden sollen D. schließen werden“ ist falsch. Richtig ist: „Es gab A Beschlagnahmungn und B Maßnehmen C Es kann weitere Maßnahmen geben“ Es wird aber keine Beschlagnahmungen mehr geben…

  99. Horst said, on 13/05/2015 at 16:09

    @Ralf Kroke

    Dein Zitat:

    „Bis zu dumm 5 Zeilen zu erfassen, gehst darauf gar nicht mehr ein und schreibst anderen sie geben dümmliche Behauptungen ab ? Du Würstchen.“

    Wie oft soll ich es denn noch schreiben? Wenn du zu verbohrt oder zu bekloppt bist, um es zu kapieren, bin nicht ich da Würstchen sondern du. XD

    Aber gerne schreibe ich es noch mal getreu deiner Idee des Aufteilens:

    1. Teil:

    “Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder –werden sollen–, das beschlagnahmt worden ist…“

    Es geht kar und deutlich aus dieser Textstelle hervor, daß es um das Vermögen geht, das bereits beschlagnahmt worden ist. Da steht kein Wort von zukünftigem Vermögen. So weit verstanden? Kannst du bis hierher geistig folgen? Oder bist du hier schon intellektuell überfordert?

    Jetzt zum 2.Teil

    „…für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.“

    So und auf was bezieht sich jetzt der 2. Teil, hmh? Errätst du es oder musst du doch eine Grundschullehrerin fragen?
    Die Abkommen die die Drei Mächte geschlossen haben oder noch schließen werden (Kleine Erinnerung: Der Überleitungsvertrag ist von 1954) beziehen sich auf was???

    Auf das Auslands- und sonstige Vermögen, das beschlagnahmt worden ist.

    Wenn du es immer noch nicht kapiest, empfehle ich dringend einen Deutschkurs in der Volkshochschule.

    • ralf kroke said, on 13/05/2015 at 16:37

      Jetzt fang Du nicht mit einem ganzen Vertrag an. Du kapierst nach 5 Tagen nicht einmal 5 Sätze . Der Überleitungsvertrag war kurz um der blanke Schwachsinn. Allein Artikel 2 Abs.1 negiert die angebliche Souveränität wie man ja heute weiß. Ansonsten hätten wir ja heute einen Friedensvertrag, eine Verfassung demokratische Wahlen und ein funktionierendes Rechtssystem, hätten womöglich auch kein 9/11 gesehen weil wir den Besatzern nicht erlauben würden wahllos hier in Deutschland zu fliegen und die Angriffskriege die mit Lügen begründet wurden zu koordinieren. Und Horst war das eine Aufzählung oder nicht? Oder siehst Du ein Komma nicht, dann stell Deinen Browser auf 400%.

      • Comsubpac said, on 13/05/2015 at 16:55

        Jetzt ist der ganze Vertrag Schwachsinn? Das ist doch dann toll für deine Weltsicht!
        Warum nur heißt der Vertrag wohl Überleitungsvertrag? Vielleicht weil er hilft die Bundesrepublik in die Souveränität über zu leiten?

  100. ralf kroke said, on 13/05/2015 at 16:18

    “Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder –werden sollen–

    DANN kommt ein Komma und das bedeutet wenn man auch nur die 3 Klasse abgeschlossen hat ? Eine Aufzählung. Genau wie das Wort „oder“ weitere Variant, Möglichkeit mit einander in einem Satz verbinden.
    Beispiel: Wenn ich einen von Euch treffe, gehe ich direkt weg, oder auf Euch zu oder mache einen Kopfstand.
    Oder alles auf einmal. Aber niemand kann doch wohl behaupten es heißt nur eines der Möglichkeiten ?

    Ihr habt tatsächlich Tomaten auf den Augen und seht vor lauter Glotzen und Bild Zeitungs Verblödung wirklich nichts mehr. Dafür könnt Ihr ja nichts aber bitte ich auch nicht.

    • JDavis said, on 13/05/2015 at 16:30

      Ihr habt tatsächlich Tomaten auf den Augen und seht vor lauter Glotzen und Bild Zeitungs Verblödung wirklich nichts mehr. Dafür könnt Ihr ja nichts aber bitte ich auch nicht.

      Das Leben muss ziemlich hart sein, wenn man plötzlich merkt, dass alle anderen Menschen auf der Welt dumm sind und nur man selbst den vollen Durchblick hat…

    • Comsubpac said, on 13/05/2015 at 16:57

      „…das beschlagnahmt worden ist…“ Ralf, was steht da?

  101. ralf kroke said, on 13/05/2015 at 16:38

    Das Du Dich hier wohl fühlst verstehe ich aber. Ihr helft Euch ja alle gegenseitig immer auf.

    • Comsubpac said, on 13/05/2015 at 16:56

      Nein , wir zeigen dir nur immer wieder die Wahrheit auf.

    • Comsubpac said, on 13/05/2015 at 17:04

      Ralf könnte es sein das deine „beseelten Vorfahren“, oder wie auch immer man das in der Reichsesoterik Ecke jetzt nennt dich eigentlich Ralph nennen wollten? Dein beharren auf einem völlig abwegigen, falschen Standpunkt basierend auf einem offensichtlich von dir nicht verstandenen Zitat legt den Verdacht zumindest nahe:

      Es wäre übrigens nett wenn du auch mal auf Fragen eingehen würdest ich würde immer noch besonders gerne Wissen was dein Problem mit den Großbuchstaben im Ausweis ist…!!!!!!!

  102. Horst said, on 13/05/2015 at 16:46

    @Ralf Kroke

    Putze mal deine Brille oder nimm deine Tomaten weg,
    du hast was entscheidendes vergessen:

    nach dem Komma steht: „…das beschlagnahmt worden ist…

    Und nun zu deinem Beispiel:

    „Beispiel: Wenn ich einen von Euch treffe, gehe ich direkt weg, oder auf Euch zu oder mache einen Kopfstand.
    Oder alles auf einmal. Aber niemand kann doch wohl behaupten es heißt nur eines der Möglichkeiten ?“

    Siehst du und gerade hier liegt deine Unfähigkeit verstehend zu lesen, denn das Ereignis um das was es eigentlich geht, ist ja, daß du einen von uns getroffen hast. Und dann erst ergeben sich ja deine Alternativen.
    Übertragen auf den Überleitungsvertrag: Das Ereignis um das was es da geht, ist das Vermögen, das beschlagnahmt worden ist.

    Immer noch nicht kapiert?
    Dann aber hopp hopp, ab in die 3. Klasse Grundschule. Nicht, daß du dich noch tiefer blamierst. XD

  103. ralf kroke said, on 13/05/2015 at 17:43

    Schöön Du Dummvogel jetzt mal aufgepasst Ihr Knallfrösche:

    Der von uns so heiß diskutierte Absatz stammt aus dem Überleitungsvertrag

    http://www.hackemesser.de/ueberleitungsvertrag.html

    und steht Sechster Teil REPARATIONEN Artikel 1.

    Dieser Artikel ist nach wie vor in Kraft siehe

    Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1387

    Ich habe es für Euch herausgesucht, es steht im Teil 2
    Teil 1
    http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901387.2.HTML
    Teil 2
    http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901388.2.HTML

    Wer IQ über 100 von Euch hat sieht:

    3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft:

    u.a.

    Sechster Teil:
    Artikel 3 Absätze 1 und 3

    Das ist genau die Bestimmung um die es hier geht.

    Jetzt erklärt Ihr strunz verblödeten arroganten Flachzangen Euch selbst mal warum gerade der Artikel noch in Kraft ist, wo er sich doch Eurer Ansicht nach nur auf bereits gepfändetes Auslandsvermögen bezieht ?

    Ihr seit so lächerliche Pfeifen und habt auch noch so eine dumme große Klappe, aber die müsste jetzt endgültig gestopft sein. Ha ha Ihr sinnlosen Pfeifen jetzt glotzt Ihr blöd aus der Wäsche. Gebt Euch die Hand Ihr Backpfeifen.

    • Comsubpac said, on 13/05/2015 at 18:28

      Meine Güte bekommst du hier viel durcheinander…
      Es geht nicht um „gepfändetes Auslandsvermögen“ sondern um „beschlagnahmtes Auslandsvermögen“! Gewaltiger Unterschied!!
      Bei einer Beschlagnahme handelt es sich um die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt gegen den Willen des Besitzers und/oder des Eigentümers. Ein Pfändung Form der Zwangsvollstreckung.
      Das beschlagnahmte Auslandsvermögen war noch Eigentum des Deutschen Reiches bzw nach 1949 der Bundesrepublik (oder Deutscher nach Artikel 116 GG) allerdings hatte diese keinen Zugriff darauf. Zum Zeitpunkt des Überleitungsvertrages hat es also noch Vermögen gegeben bei dem noch nicht entschieden wurde ob es wieder den ursprünglichen Eigentümern zurückgegeben wird oder zum Beispiel zum begleichen von Kriegsschäden verwendet wird. Nochmal, es ist nur die Rede von Vermögen das bereits Beschlagnahmt worden ist! Warum der Artikel noch in Kraft ist? Vielleicht gab es 1990 immer noch Vermögen das beschlagnahmt worden war aber über das noch keine Entscheidung gefällt worden ist. Wer weiß, vielleicht ist das noch heute so. Auslandsvermögen das durch Deutsche oder den deutschen Staat nach 1946, dem Zeitpunkt der Beschlagnahme, angesammelt wurde wird durch den Überleitungsvertrag nicht berührt. Es geht nur um Auslandsvermögen das während des Krieges oder in direkter Folge beschlagnahmt wurde.

  104. Horst said, on 13/05/2015 at 18:47

    @Ralf Kroke

    Ach Gottchen, der Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Sechsten Teils des Überleitungsvertrag ist noch in Kraft!?

    Komisch, hat irgenwer das Gegenteil behauptet?

    Warum ist er in Kraft?

    Na ganz logisch und zwar genau wegen dieser Textstelle:

    „Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder –werden sollen–, das beschlagnahmt worden ist…

    Und bevor die jetzt wieder sinnlos herumschwurbelst und deine und unsere wertvolle Zeit vergeudest, die Betonung liegt auf

    ..“wird in Zukunft keine Einwendungen…“

    Wäre dier Teil nicht mehr in Kraft, dann könnte die BRD ja Einwendungen gegen das Vermögen, das beschlagnahmt worden ist, einlegen, da die vertragliche Verpflichtung dies nicht zu tun, weggefallen wäre.

    Verstanden? Oder überfordert dich dies intellektuell?

    • ralfkroke said, on 13/05/2015 at 19:14

      Holt Euch Hilfe, es gibt Menschen die auch Euch den Inhalt erklären können. Gültig ist ja noch. Ich ertrage so viel dummes Gewäsch nicht mehr.

      • Comsubpac said, on 13/05/2015 at 19:44

        Wir erklären aber doch dir was da steht. Du kannst natürlich auch jemanden Fragen der dir das erklären kann allerdings solltest du jemanden auswählen der nicht auf eine Baumschule gegangen ist.

  105. Horst said, on 13/05/2015 at 19:16

    Ach ralfkroke, mehr als der Link zu einer Verdummungsseite fällt dir also nicht mehr ein?

    Na dann…lies weiter deine Verdummungsseiten und lass dich veräppeln.

    • ralfkroke said, on 14/05/2015 at 09:02

      Na dann sollte es für Fich Leuchte ja ein Leichtes sein dem Autor einen Neweis zu liefern, dass die Shaef Gesetze vollständig aufgehoben sind. Immerhin werden komischer Weise auf den sog. Verdummungsseiten die Aussagen mit den jeweiligen Verträgen oder Abkommen unterlegt. Von Euch kommt nur bla bla und Behauptungen und Annahmen die darauf basieren wad Ihr Euch vorstellen könnt. Einfach nur lächerlich. Mit dem was Ihr Pappnasen von mir gelernt habt profiliert Ihr Euch doch an anderer Stelle. Aber ich denke es reicht bei Euch zumindest zu der Einsicht, dass Ihr es Euch nicht leisten könnt mit Eurem Namen hinter dem zu stehen was Ihr veröffentlicht. Dumm, feige, arrogant und kleinkariert eben.

      • ralfkroke said, on 14/05/2015 at 09:07

        „Dich, Nachweis, was“ sollte es heißen

      • JDavis said, on 14/05/2015 at 10:35

        § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Besatzungsrechts. Wobei die allermeisten Rechtsnormen vorher schon längst u.a. nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Überleitungsvertrags i.V.m. dem Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ ihre Bedeutung verloren haben dürften.

        (Das Lustige ist, dass ich jetzt schon ziemlich genau weiß, was deine Antwort darauf sein wird. Denn ihr schreibt ja alle von den gleichen Seiten ab – ach nein, ich mein natürlich: Ihr kommt nach kritischem Hinterfragen und selbständigem, intensivem Studium notgedrungen zu den identischen Schlussfolgerungen.)

  106. ralf kroke said, on 14/05/2015 at 12:48

    J Davis schreibt : „Nach dem Grundatz “lex posterior derogat legi priori” ihre Bedeutung verloren haben dürften.“

    Das ist eben der Unterschied zwischen uns. Ich beweise und beziehe mich auf Tatsachen. Ihr mutmaßt und reimt Euch selbst alles zusammen.

    Hier steht genau was noch in Kraft IST ! Lies mal Dir wird der Kuchen im Mund schlecht.

    http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901386.2.HTML

    Unter anderem aus besagtem Vertrag „Der Vertag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen“ (BGBl. II S. 405), der in seinem Artikel Zwei folgenden Wortlaut beinhaltet:

    (1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

    Wie man lesen kann steht das „Alle Rechte bleiben……. in Kraft. Bedeutet auch die Shaef Gesetze mit Ausnahme der Verfügungen die ausdrücklich aufgehoben wurden.

    Somit und da nie aufgehoben bzw. durch die Bereinigungsgesetze wurden u.a. Aufhebungen wieder aufgehoben und damit wieder in kraft gesetzt gilt heute aktuell: Shaef Gesetz

    Artikel V – Befähigung der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte
    8. Niemand ist befähigt als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu amtieren bis er den
    folgenden Eid leistet:
    Eid
    „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, daß ich die Gesetze jederzeit zu niemandes
    Vorteil und zu niemandes Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber
    jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische
    Ueberzeugung, anwenden und handhaben werde; daß ich die deutschen Gesetze und alle
    Rechtsvorschriften der Militärregierung sowohl ihrem Wortlaute als auch ihrem Sinne
    befolgen werde; und daß ich stets mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem
    Gesetze zu wahren. So wahr mir Gott helfe!“
    Wer diesen Eid schwört, ist nicht mehr an früher von ihm geleistete Diensteide
    gebunden.
    9. Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine
    Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.

    Zum Thema Personalausweis, natürliche – juristische Person

    http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

    PAuswV § 28 Antrag

    1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;

    Wie man lesen kann wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden.

    Jetzt mal fleißig recherchieren warum bei Euch „Name“ steht und dieser in GROßBUCHSTABEN.
    Gemäß Gesetz müsste doch bei juristischen Personen einen Familienname stehen ?

    Habt Ihr also nur noch eine juristische Person ? Wo ist die natürliche Person ? Kleiner Tipp, nach 7 Jahren passiert automatisch etwas mit einer natürlichen Person.

    Aber klar auch dafür werdet Ihr ohne überhaupt zu lesen oder nach zu prüfen in wenigen Minuten wieder etwas zusammen reimen oder das Ganze als Reichsdeppen Kram abtun. So reagieren Deppen eben.

    • ralf kroke said, on 14/05/2015 at 12:51

      Muss natürlich heißen bei natürlichen Personen ein Familienname.

      • Comsubpac said, on 14/05/2015 at 12:57

        Ach Ralf, das hatten wir doch schon. Jeder Mensch ist per Geburt eine natürliche Person. Juristische Personen sind Vereine und bestehen grundsätzlich aus mehr als einer natürlichen Person. Natürliche Personen können nur Vertreter einer juristischen Person sein.
        Name oder Familienname hat damit nichts zu tun! Überhaubt, du hast doch einen Familienname und der steht auch in deinem Personalausweis, oder etwa nicht?

        Ich wüsste immer noch gerne was dort deiner Meinung ach stehen sollte und vor allem was dein Problem mit Großbuchstaben ist!!!

      • JDavis said, on 14/05/2015 at 13:10

        Nein, muss es nicht. Vielleicht ist dir schon mal aufgefallen, dass „Name“ auf dem deutschen Ausweis mit „Surname“ übersetzt wird. Genau das gleiche steht z.B. auf dem britischen Pass – einfach mal googlen. § 126 BGB (in der guten alten reichsdeutschen Urfassung) sieht z.B. eine „Namensunterschrift“ vor.

        Das ist halt wieder so ein Fall, bei dem du dir in den Kopf setzt, ein Wort müsse eine ganz bestimmte Bedeutung haben. Und wenn sich die Welt da draußen nicht deinen Vorstellungen anpassen will, dann machen eben alle anderen etwas falsch.

        Davon abgesehen: Das, was auf dem Ausweis steht, ist doch unstreitig der Familienname, oder nicht? Das wäre also allenfalls ein Fehler bei der Bezeichnung des Feldes und könnte bei der nächsten Design-Änderung korrigiert werden. Am rechtlichen Status des Ausweisinhabers ändert das doch nichts.

        Und was ist dein Problem mit Großbuchstaben?

    • Patrick Lassan said, on 14/05/2015 at 18:43

      „Wie man lesen kann wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden.“

      Dass sich § 28 der Personalausweisverordnung auf § 21 des Personalausweisgesetz bezieht, ist dir anscheinend entgangen. In diesem § geht es um „Erteilung und Aufhebung von Berechtigungen für Diensteanbieter“, und das ist der Grund, warum dort überhaupt juristische Personen erwähnt werden.,
      http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html#BJNR134610009BJNG000400000

      „Gemäß Gesetz müsste doch bei juristischen Personen einen [sic] Familienname stehen ?“

      Juristische Personen sind Vereine, Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG und noch ein paar andere. Juristische Personen haben weder einen Familiennamen noch erhalten sie einen Personalausweis.

      “ nach 7 Jahren passiert automatisch etwas mit einer natürlichen Person.“

      Noch so ein Unfug. Da passiert gar nichts automatisch, man kann dann jemanden für tot erklären lassen.

      Ach ja, und dass die Aufhebung von Gesetzen nicht die durch dieses Gesetz verursachten Rechtsfolgen aufhebt, sollte jedem mit ein bisschen Überlegung klar sein.
      Durch die Bereinigungsgesetze wurden u.a. auch alte Besoldungsgesetze aufgehoben. Deiner „Rechtsauffassung“ nach hätten dann eine Menge Beamte ihre Gehälter zurückzahlen müssen.

    • Horst said, on 14/05/2015 at 18:56

      @ralfkroke

      Dein Zitat:
      „Zum Thema Personalausweis, natürliche – juristische Person“

      http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

      PAuswV § 28 Antrag

      Tja, ralfkroke, wieder mal ein Beweis, daß du das, was du auf Verdummungsseiten liest, nicht recherchierst geschweige denn in der Lage bist, zu verstehen, um was es denn tatsächlich geht.

      Hättest du mal recherchierst wäre dir aufgefallen, daß die PAuswV (Personalausweisverordnung) nicht das PAuswG (Personalausweisgesetz) ist.
      Und hättest du dir mal die Mühe gemacht, nicht nur den zitierten § 28 PAuswV zu lesen, sondern die gesamte Personalausweisverordnung, dann wäre dir aufgefallen, daß der § 28 PAuswV sich auf den Ausweishersteller bezieht und nicht auf den Ausweisinhaber.

      Tja, wer verstehend lesen kann, muss seine „Weisheiten“ nicht von Verdummungsseiten beziehen und der erkennt im Gegensatz zu dir auch sofort, was eine Verdummungsseite ist.

      Nun zu deinem Überleitungsvertrag:

      Auch diese Regelung ist in der Vergangenheitsform geschrieben:

      „.. begründet oder festgestellt worden sind..“

      Übrigens geht es um „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind…“ und nicht um die Gesetze selbst. Oder liest du in diesem Text irgendwo was von „Gesetzen“, hmh?
      Was bedeutet diese Regelung:?
      Daß die BRD diese begründete und festgestellten Maßnahmen jetzt nach deutschem Recht ändern oder aufheben kann, wie dieser Text bewest: „Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“

      Tja, war wohl nix mit deiner Behauptung, daß dieser Text besagt, die SHAEF-Gesetze würden weiterhin in Kraft bleiben und damit erledigt sich auch deine Ausführungen zum Gesetz Nr. 2 über die Gerichte und Richter.

      Wenn du dich unbedingt weiter als inkompetenten Vollnaiven, dessen juritische Kenntnisse bei 0 liegen,
      outen willst, dann darfst du natürlich weiterhin Blödsinn schreiben. XD
      Oder bist du gar selbst der Autor dieser Verdummungsseiten?

      • Comsubpac said, on 14/05/2015 at 19:27

        Da er auch von Kolonien und so einem Unsinn redet könnte es sich bei Ralf um eine der multiblen Perönlichkeiten von Rüdiger K. handeln… Allerdings schaft der es nicht einmal mehr seine Texte fehlerfrei in YouTube Kommentare zu kopieren…

    • reichling said, on 14/05/2015 at 19:41

      J Davis schreibt : “Nach dem Grundatz “lex posterior derogat legi priori” ihre Bedeutung verloren haben dürften.”

      Das ist eben der Unterschied zwischen uns. Ich beweise und beziehe mich auf Tatsachen. Ihr mutmaßt und reimt Euch selbst alles zusammen.

      Der von JDavis zitierte Grundsatz ist ein alter Rechtsgrundsatz, der besagt, dass ein altes Gesetz auch durch ein neueres Gesetz, in dem der gleiche Sachverhalt geregelt wird, seine Gültigkeit verliert. Da ist nichts gemutmaßt und nichts zusammengereimt.
      Und Tatsache ist doch, dass die Tatsachen, auf die du dich beziehst, Hirngespinste sind, die mit der Realität nichts zu tun haben.
      Jetzt mal zum Überleitungsvertrag

      (1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

      Der von mir hier fett dargestellte Satz wird von dir jedesmal geflissentlich überlesen. Ich gehe zu, für Nichtjuristen und Reichsdeppen ist er nicht sehr einfach formuliert. Aber dieser Vertrag ist auch nicht für Nichtjuristen und Reichsdeppen formuliert worden, sondern für Fachleute. Und für jeden Juristen bedeutet dies, dass die alliierten Bestimmungen in jeder Beziehung deutschen Bestimmungen gleichgestellt werden, bis hin zur Möglichkeit, dass die zuständigen deutschen Stellen (Bundestag bei Gesetzen) diese Bestimmungen ändern oder aufheben können, ohne die Alliierten um Erlaubnis zu fragen. Der Vertrag heißt Überleitungsvertrag, weil mit ihm die alliierten Rechte in deutsches Recht übergleitet worden sind. Die Alliierten können sie gar nicht mehr aufheben, weil sie die Verantwortung dafür in deutsche Hände übergeben haben.

      Somit und da nie aufgehoben bzw. durch die Bereinigungsgesetze wurden u.a. Aufhebungen wieder aufgehoben und damit wieder in kraft gesetzt gilt heute aktuell: Shaef Gesetz

      Wir haben dir mehrmals erklärt, dass durch die Aufhebung eines Aufhebungsgesetzes das ursprünglich aufgehobene Gesetz nicht wieder in Kraft gesetzt wird. Es müsste, wenn es wieder gelten sollte, erneut beschlossen werden.

      8. Niemand ist befähigt als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu amtieren bis er den
      folgenden Eid leistet:

      Ich habe die Eidesformel nicht wiedergegeben. Aber der von dir gepostete Text entspricht schon lange nicht mehr der heutigen Eidesformel. Sie hatte schon 1949 ausgedient.

      9. Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine
      Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.

      Welche Militärregierung soll das sein? Es gibt in Deutschland keine Militärregierungen der Alliierten mehr. Können deshalb überhaupt keine Richter, Staatsanwälte und Notare mehr ernannt werden?

      Jetzt mal fleißig recherchieren warum bei Euch “Name” steht und dieser in GROßBUCHSTABEN.
      Gemäß Gesetz müsste doch bei juristischen Personen einen Familienname stehen ?

      Für jeden Deutschen haben die Begriffe „Familienname“ und „Name“ die selbe Bedeutung. Auf die Idee, aus dem Wort „Name“ im Personalausweis ein Drama zu machen, kommen ausschließlich Reichsdeutsche. Im Deutschen Reich stand auch nur „Name“ im Passvordruck, nicht „Familienname“.
      Und warum Großbuchstaben? Seit Pässe im elektronischen Verfahren ausgestellt werden, hat man sich auf die Verwendung von Großbuchstaben geeinigt. Damals waren die Computer noch etwas schwach auf der Brust und konnten generell nur Groß- oder nur Kleinbuchstaben schreiben. Man hat es in Deutschland, aber auch in einigen anderen Ländern, so beibehalten.
      Ach so, nach römischem Recht werden nur die Namen von Sklaven in Großbuchstaben geschrieben. Das weiß doch jeder Reichsdeutscher.
      Aber mit welchen Buchstaben schrieb man die Namen ihrer Herren, wie die Namen der Senatoren und der Kaiser?
      Recherchier das mal. Du wirst ne Überraschung erleben.

      Aber klar auch dafür werdet Ihr ohne überhaupt zu lesen oder nach zu prüfen in wenigen Minuten wieder etwas zusammen reimen oder das Ganze als Reichsdeppen Kram abtun. So reagieren Deppen eben.

      Wir haben die Seiten, auf die du freundlicherweise verlinkt hast, schon gefühlte hundert mal durchgelesen. Und wir haben sie auch geprüft. Aber trotz eingehender Prüfung konnten wir darin nur den üblichen Reichsblödsinn finden oder völlig falsch verstandene Gesetze, Urteile und Verträge, deren Auslegung uns die Haare raufen ließ.
      Was wir hier antworten, ist nicht das Resultat der Überlegung von wenigen Minuten. Wir haben uns damit schon deutlich länger befasst, als du hier schreibst.
      Der von dir verlinkte Schwachsinn ist uns bestens bekannt. Aber er bleibt halt nur Schwachsinn.

      • Horst said, on 14/05/2015 at 20:10

        @Reichling

        Zum „Namen“ im Personalausweis.

        A. Zum Personalausweisgesetz :

        § 5 (2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

        1. Familienname und Geburtsname
        (…)

        Aha, da steht also lediglich, daß im Personalausweis der Familienname des Ausweisinhabers stehen muss.
        Nicht aber, daß sich das entsprechende Feld im Ausweis so zu nennen hat.

        B. Großbuchstaben

        Interessant, daß die Namen der röm. Sklaven in Großbuchstaben geschrieben wurden. Merkwürdig nur, daß das Latein zu jener Zeit nur Großbuchstaben kannte. Wie also anders hätten die Namen geschrieben werden sollen?
        Auch interessant, daß zu jener Zeit die wenigsten Menschen lesen und schreiben konnte. Welchen Sinn also hätte dieser angebliche Zettel mit dem Namen haben sollen?

        Aber immerhin kann ich diejenigen Reichsdeppen beruhigen, die ein -ß- im Namen haben, Denn die dürfen bei der Antragsstellung des Ausweises zwichen Groß- und Kleinschreibung wählen.
        Also, alle die ein -ß- im Namen haben, brauchen keine Sklaven zu sein XD

        Dies ergibt sich aus dem

        Gemeinsamen Ministerialblatt, Seite 1685 vom 23.12.2009
        §4
        Absatz 1

        4.1.1.3 Alle Einträge erfolgen in Großbuchstaben. Ausnahmen gelten bei Buchstaben, die nur als Klein-
        buchstabe vorhanden sind, wie z. B. dem Buchstaben „ß“. Diese Buchstaben müssen als Klein-
        buchstaben dargestellt werden.
        Sofern eine antragstellende Person mit einem „ß“ im Familiennamen, Vornamen oder Geburts-
        namen mit der Darstellung in Großbuchstaben nicht einverstanden ist, können alle einzutragenden
        Namensbestandteile – also Name, Doktorgrad, Geburtsname und Vorname(n) – in Groß-
        und Kleinbuchstaben erfasst und übermittelt werden (z. B. Dr. Franz Maße).

      • reichling said, on 14/05/2015 at 20:12

        Ich habe aus meinem letzten Kommentar die Kopie der Antwort des britischen Oberkommandos wieder entfernt. Es war doch etwas aus dem Zusammenhang gerissen.

        Hier der Kontext:

        Am Anfang stand dieses Schreiben von DJ Silvan

        Schreiben DJ Silvan
        Er das britische Hauptquartier auf ihre eigenen Gesetze aufmerksam. Man kann ja nie wissen. Es könnte ja sein, dass sie gar nicht wissen, welche Rechte sie in Deutschland haben.
        SHAEF Nr 2
        Und dies ist die Antwort der britischen Besatzungsmacht.
        Antwort Hauptquartier

    • JDavis said, on 14/05/2015 at 19:49

      Das ist eben der Unterschied zwischen uns. Ich beweise und beziehe mich auf Tatsachen. Ihr mutmaßt und reimt Euch selbst alles zusammen.

      Wenn du dich auf Tatsachen beziehen willst, dann solltest du vielleicht mal darlegen, welches Besatzungsrecht konkret noch angewandt wird.

      Artikel V – Befähigung der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte

      Ein sehr gutes Beispiel. Die Vorschrift wurde bereits durch die erste GVG-Novelle 1950 (bei der man bspw. mittlerweile völlig unnötige Vorschriften wie § 15 GVG aufhob) derogiert, die in den §§ 2 bis 11 GVG detailliert die Befähigung zum Richteramt definierte: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl150040.pdf Mittlerweile findet man diese Vorschriften im Deutschen Richtergesetz bzw. in der Bundesrechtsanwaltsordnung.

  107. ralf kroke said, on 15/05/2015 at 08:53

    Hallo Reichling: Vielen dank für diese Information aus der Praxis. Es ist natürlich etwas unglücklich sich bei der Eigentümerin Wohnungsgesellschaft über die Praktiken der Wohnungsverwaltung zu beschweren. In diesem Fall wäre der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die richtige Anlaufstelle. Ich traue Dir als Einzigen hier allerdings zu, dass Du bemerkt hast, dass die Engländer geschrieben haben, sie „erkennen“ die BRD als souveränen Staat an, man sich nicht in die „Geschäfte“ der BRD einmischt und man auf Grund von völkerrechtlichen Verträgen hier in der BRD „sein darf“. Diese völkerrechtlichen Verträge sind die Haager Landkriegsordnung und der 2+4 Vertrag mit seinen Zusatzabkommen insbesondere die darin enthaltenen, bereits von mir mehrfach nachgewiesene Fortgeltung diverser Rechte in Bezug auf den Überleitungsvertrag, der wie man ja eindeutig sehen kann keinesfalls bereits 1954 der BRD die volle Souveränität gebracht hat. Bundesgesetzblatt 1386-1388, ich habe es ja schon geschickt.

    Zur Person möchte ich den Schlafmützen hier einen Hinweis geben, obwohl man so etwas selbst herausfinden kann und schon längst wissen müsste. Mit der Geburt wird ein beseelter Mensch aus der Mutter geboren. Steht so im BGB. Mit der Geburtsurkunde erhält dieser Mensch eine natürliche Person. Person heißt auf lat. Maske.
    Er ist also sozusagen Treuhänder seiner natürlichen Person als Träger von Rechten und Pflichten. Der Mensch hat über seine natürliche Person demzufolge Anspruch auf Rechtssicherheit und die Einhaltung von Gesetzen. BGB, ZPO, GVG ect. Der Mensch verfügt über seine Person auch über eine Staatsangehörigkeit. Diese wiederum bildet das Band zwischen Staat und Bürgern um Hoheitsrechte des Staates ausüben zu können.

    Handelt es sich allerdings nicht um einen Staat, sondern lediglich um ein besetztes Land gemäß Haager Landkriegsordnung, gibt es keine Hoheitsrechte eines Staates. Diese Verwaltung kann lediglich über das Handelsrecht tätig sein. Dazu müssen die Menschen auf dem Gebiet dieser Verwaltung allerdings Über eine juristische Person verfügen. Die Bezeichnungen der Identifikation steht im von mir bereits gezeigten § 28 Personalausweisgesetz Antrag.

    Viele Millionen Menschen haben dies mittlerweile durchschaut und wehren sich gegen die Rechtlosigkeit und zum Teil Willkür dieser Verwaltung.

    Auch auf http://www.ferme.de wie auch auf vielen vielen anderen Seiten kann man die Rechtssituation im Überblick
    erklärt bekommen. Natürlich ist nicht immer alles korrekt.

    In der Praxis entstehen dann derartige Vorgänge wie hier beschrieben. Das Kleingeister dies nicht wahrhaben wollen liegt im höchsten Maße an persönlichen Befindlichkeiten wie Arroganz, Dummheit, kognitiver Dissonanz,
    Wichtigtuerei oder was auch immer.

    Aus eigener Erfahrung kann ich auf Rückmeldungen verweisen, die ich schriftlich erhalten habe.
    Ich rechne es dem Richter hoch an. Die Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte sind nicht die Schuldigen an dieser Situation. Es sind unsere Politiker, die „im Auftrag“ handeln.

    Wenn Ihr Euch diesen Tatsachen verschließt und weiter nur Müll absondert ok. An Dich Reichlings möchte ich nur den Hinweis geben, dass Dein Block eine wirkliche Verdummungsseite ist wenn Du Dir nicht langsam mal die Mühe machst Dich zu informieren. Auf Deine 4 Hanseln hier kannst Du weiß Gott nicht stolz sein. Die bringen Dich nicht weiter.

    Mein Angebot steht, dass wir uns austauschen. ralf_kroke@yahoo.de

    Schau Dir die Seite von Hr. Ferme mal genau an und prüfe nach. Tue es nicht als Unsinn ab, nur weil Du es Dir nicht vorstellen kannst. Man muss Wissen, nicht Glauben.

    Aber jeder kann sich ja seine „Meinung“ wie es zu ihm passt bilden.

    • reichling said, on 15/05/2015 at 10:26

      Nach deiner Argumentation, Ralf, kannst du den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vergessen. Mit welchem Recht und vor allem gegen wen willst du dort klagen? Denn dort können nur Staaten verklagt werden, keine besetzten Gebiete.
      Die britischen Truppen sind, wie die Truppen der USA, hier nicht stationiert aufgrund der Haager Landkriegsordnung und auch nicht auf Grund des 2+4-Vertrages oder des Überleitungsabkommens, sondern aufgrund von Stationierungsabkommen, die Deutschland mit einer Frist von 2 Jahren kündigen kann. Das ist dir wohl entgangen.
      Unter meinen vier kleinen Hanseln sind übrigens auch hervorragende Juristen. Und mein Blog dient nicht der Verdummung, sondern der Aufklärung. Ich möchte an dieser Stelle einmal meinen vier Hanseln danken, dass sie mich dabei so tatkräftig unterstützen.

      • ralf kroke said, on 15/05/2015 at 11:38

        Die haben doch geschrieben sie sind auf Grund völkerrechtlicher Verträge hier stationiert. Welche sind das genau weißt Du das ? Bestätigt Dir einer Deiner hervorragenden Juristen schriftlich als Rechtsanwalt der BRD, dass es in diesem Satz, den wir ja heiß analysieren tatsächlich und ausschließlich um zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits beschlagnahmtes Vermögen geht gegen das Maßnahmen ergriffen werden können oder wurden? Also es eindeutig nur gegen bereits vorhandenes und beschlagnahmtes und nicht um in Zukunft neu geschaffenes Vermögen der BRD geht ? Hier noch einmal der Artikel 1 aus dem Sechsten Teil des Überleitungsvertrages, der ja bis heute gültig ist.

        „“Die BRD wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen geschlossen haben oder schließen werden.“

        Mir würde auch reichen, wenn Du einen Link findest, indem ein Jurist das so bestätigt wie Du es behauptest.

        Ich denke es wäre sehr von Vorteil, wenn Ihr auch mit Verlinkungen arbeiten würdet. Es interessiert mich eigentlich nicht was Ihr für eine Meinung habt. Ich möchte es dann doch genau wissen. Wenn es anders wäre würde ich ja nach einer Meinung fragen.

      • Comsubpac said, on 15/05/2015 at 14:56

        Hier: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_0188741376BCA78DEB063873B2E2FF34/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht_node.html#doc383364value3 sind die Verträge und deren Auswirkungen aufgelistet.
        Der wichtigste Vertrag ist das NATO-Truppenstatut.

        Für dich ganz besonders interessant dürfte Artikel XIX [Kündigung] sein:

        „(1) Dieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei nach Ablauf einer Frist von vier Jahren, von seinem Inkrafttreten an gerechnet, gekündigt werden.

        (2) Die Kündigung des Abkommens durch eine Vertragspartei erfolgt durch eine schriftliche Notifizierung, die von dieser Vertragspartei an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu richten ist; diese setzt alle anderen Vertragsparteien von jeder derartigen Notifizierung und dem Zeitpunkt ihres Eingangs in Kenntnis.

        (3) Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wirksam. Nach Ablauf dieser Frist von einem Jahr tritt das Abkommen für die Vertragspartei, die es gekündigt hat, außer Kraft bleibt aber zwischen den anderen Vertragsparteien in Kraft.“

        http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm

  108. ralf kroke said, on 15/05/2015 at 09:06

    Noch ein Hinweis, diese Erklärung wäre eine Möglichkeit Sicherheit zu erlangen. Wie gesagt es ist kein Antrag, sondern eine Erklärung. Wenn diese abgeben und die Kenntnisnahme bestätigt ist ist ein Schritt getan.

    Erklärung
    in Bezug des von mir beantragten Personalausweis
    und Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

    ich (Mensch)
    ………
    Wohnsitz
    ………

    Diese Erklärung steht in direktem Zusammenhang mit der Änderung, Beantragung meiner
    Ausweispapiere auf Grund …………

    Gemäß § 28 Artikel 1 PauswV Antrag wird bei der Beantragung zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden. So wird festgelegt, dass eine natürliche Personen durch einen Familienname und juristische Personen mit Name bezeichnet ausgewiesen wird.

    Ich erkläre hiermit, im Zusammenhang mit der Änderung, neu Beantragung meines Reisepass und Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland lediglich und ausschließlich Bezug auf die Identität meiner natürlichen Person mit Familiennamen ……. und Vornamen …… zu nehmen. Jeglicher Bezug zu einer juristischen Person mit Namen ……. lehne ich ausdrücklich ab. Vorsorglich kündige ich alle im Zusammenhang einer früheren Beantragung eines Personalausweis und Reisepass von mir konkludent eingegangenen Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland. Jeglichen früheren Bezug zu einer juristischen Person mit gleichem Namen …………. lehne ich ebenfalls ab.

    Diese Erklärung ist fester Bestandteil der Ausweis Beantragung/ Änderung. Die Kenntnisnahme dieser öffentlichen Erklärung wird durch Unterschrift und Stempel des Bevollmächtigten Mitarbeiter der Antragsstelle der Stadt ………….. durch Stempel und Unterschrift bestätigt.

    Jeweils ein Original verbleibt bei den Unterzeichnern.

    Ort den

    Kenntnisnahme bestätigt Unterschrift natürliche Person
    durch Dienststelle ………………………

    Das dürfte ja nach Eurer Theorie kein Problem sein. Im Übrigen, hat einer von Euch jemals gesehen welchen Wortlaut der PA-Reisepass Antrag tatsächlich hat, was Ihr da unterschrieben habt ? Nööö ?
    Darf ich Euch auch mal ein Schriftstück ungesehen unterschreiben lassen oder ein Auto verkaufen ? Hahahaha

    • JDavis said, on 15/05/2015 at 09:54

      Diesen Unsinn unterschreibt dir sicher niemand. Das sieht doch sonst so aus als wär man selber nicht intelligenter als der Urheber dieser Zeilen.

      • ralf kroke said, on 15/05/2015 at 10:17

        Wie würdest Du es formulieren ? Oder ist es Dir egal ob Du evl. eine juristische Person hast ?

      • ralf kroke said, on 15/05/2015 at 10:21

        Hast Du Dein Antrag, den Du unterschrieben hast mal gesehen?

      • JDavis said, on 15/05/2015 at 10:35

        Ich würde es überhaupt nicht formulieren, denn ich weiß, was eine juristische Person ist, und ich weiß, was eine natürliche Person ist, und mir ist die Rechtsnatur eines Personalausweisantrags bekannt. Ja, ich habe ihn gelesen und da steht nirgends „Durch Ausfüllen dieses Antrags werden Sie auf magische Weise zu einer nicht näher spezifizierten juristischen Person; das weiß zwar niemand, vor allem die gesamte Rechtswissenschaft nicht, und es wirkt sich auch in keiner Weise jemals aus, aber es ist echt so“.

        Mal grundsätzlich gefragt: Welche Art juristische Person wird man denn deiner Meinung nach?

        Und mir ist es nicht egal, ob ich eine juristische Person „habe“. Ich bin mir der zahlreichen Vorteile juristischer Personen bewusst und darum auch Mitglied verschiedener solcher Personen.

      • Comsubpac said, on 15/05/2015 at 15:05

        Natürlich habe ich den Antrag gesehen. Ich habe ihn sogar gelesen, da ich alles durchlese was ich unterschreiben soll.
        Von juristischen Personen, Sklaven, Alliierten oder Echsenmenschen stand da nichts drin.
        Was hast du denn in dem Antrag gelesen?

        Dein „Schreiben“ ist lustig… Verstehst du überhaupt was mit „konkludent eingegangenen Verträge“ gemeint ist oder hört sich das einfach nur toll an?
        Dein „Vertrag“ ist übrigens recht albern, da die aufgeführten Punkte nachweislich falsch sind. Warum sollte irgendjemand das unterschreiben und dann auch noch Siegeln? Du kannst dich natürlich weigern einen Personalausweis zu beantragen, allerdings wird das auf dauer seeehr teuer, da du gesetzlich verpflichtet bist einen amtlichen Ausweis zu haben.

        Juristische Personen hat man nicht, man kann nur Mitglied oder Anteilseigner sein. Verstehst du überhaupt was eine juristische Person ist?

  109. ralf kroke said, on 15/05/2015 at 10:00

    An Horst: Schlaumeier Horst sagt am on 14/05/2015 at 20:10:

    [Interessant, daß die Namen der röm. Sklaven in Großbuchstaben geschrieben wurden. Merkwürdig nur, daß das Latein zu jener Zeit nur Großbuchstaben kannte.]

    Zu jener Zeit also ?????? Welche Zeit denn ?????

    Aber Du hast ja den ralf, der Dir beibringt nicht immer nur aus dem Lameng, sondern mal konkret zu informieren.

    In der Spätantike und im Frühmittelalter entstanden die Kleinbuchstabe.
    Als Spätantike wird die Zeit seit dem Regierungsantritt des römischen Kaisers Diokletian 284 n. Chr. bezeichnet.

    Also ab 284. n Chr. gibt es Klein und Großbuchstaben.

    Gab es 284 n Chr. keine Sklaven ? Da kannst Du mal sehen, dass Du einfach ein oberflächlicher Schlauberger bist, der besser seine Klappe halten sollte.

    Im übrigen habe ich auf die Groß und Kleinschreibung nur hingewiesen, da ich mich frage warum auf der Geburtsurkunde, also der natürlichen Person eines Menschen, wie auch auf dem Gelben Schein zb. Familienname in groß und klein steht, auf unserem Personalausweis, bzw. auf Eurem Personalausweis Name in Großbuchstaben. Es wäre ja ein Indiz wie viele die ich bereits aufgezeigt habe. Aber mit einem Holzkopf und Oberflächlichkeit, Rechthaberei, Dummschwätzerei, Faulheit und Unwissenheit stellt man sich solche Fragen ja nicht. Nur dann sollte man sich auch nicht zu Wort melden und ein Forum verseuchen.

    • ralfkroke said, on 15/05/2015 at 10:55

      JDavis Du bist ein Dummkopf. Poste mal einen blanko PA Antrag.

    • Comsubpac said, on 15/05/2015 at 15:20

      Die Großbuchstaben auf dem Personalausweis dienen der besseren Lesbarkeit.

      Die Karolingische Minuskel wurde, wahrscheinlich, im Kloster Corbie entwickelt, zu einem Zeitpunkt an dem es das römische Reich und das römische Recht schon lange nicht mehr gab. Übrigens wurde in der Karolingische Minuskel alles klein geschrieben. Die Römer kannten nur Majuskeln und auch nur die Buchstaben A B C D E F (G) H I K L M N O P Q R S T V X.

      Die alberne Sklaventheorie beruht auf einer völlig sinnlosen Übersetzung des römischen Rechtsgrundsatzes „Capitis Deminutio Maxima“ was übersetzt so viel wie „größtmögliche verkleinerung des Kopfes“ bedeutet. Wie du siehst steht dort nichts von Buchstaben. Übrigens bedeutete diese Strafe zwar den Verlust jedweder Rechte als römischer Bürger aber nicht in jedem Fall Sklaverei. Die Strafe gab es zwar auch wurde aber als „trans tiberim“ bezeichnet. Sklavenverträge gab es im alten Rom so weit ich weiß übrigens nicht.

      Warum sollte überhaupt römisches Recht in Deutschland gelten? Wie genau willst du dich an den zuständigen Prätor wenden um die Urkunde aus den Archiven des Saturntempels zu erhalten?
      Da haben deine Vorbilder wohl mal wieder nicht bis zum Ende gedacht…

  110. ralf kroke said, on 15/05/2015 at 11:22

    Es geht lediglich darum, ob Du mit dem PA eine juristische Person mit gleicher Bezeichnung also dem Familiennamen der natürlichen Person mit dem PA beantragt hast. Wenn Du mir einen Beweis liefern kannst, der juristisch ausschließt, dass der PA trotz der Urkundenfälschung gemäß Gesetzvorgabe mit Bezeichnung Name für die Bezeichnung einer juristischen Person wie Du ja lesen kannst, keine juristische Person ausweist, sondern ausschließlich den Familiennamen Deiner natürlichen Person, kann ich mir diese Erklärung tatsächlich sparen. Aber bitte nicht irgendwelche in Deinem Kopf produzierte Erklärungen, sondern eindeutige juristische Beweise oder einen blanko Antrag. Kennst Du jemanden beim „Bürgerservice“ wo Du ja als „Staatsangehöriger der BRD“ einen PA beantragen musst. Wie heißt eigentlich das Amt welches den PA Antrag bearbeitet. Ein Bürgerservice ist keim Amt.

    Also mal her mit Deinen Beweisen und dem Antrag. Bei Deiner Blauäugigkeit ist aber selbst wenn Du den Antrag vor Unterzeichnung lesen wolltest, was ich bezweifle, da Du ja alles toll findest und Du nun auch lügst, kann ich mir nicht Vorstellen, dass Du den Inhalt erfasst. Aber wie gesagt, ich denke Du lügst schlicht weg.
    Also ob so ein Depp wie Du sich den Ausweisantrag zeigen lässt. Warum hast Du ihn Dir denn zeigen lassen?

    • JDavis said, on 15/05/2015 at 13:11

      Du bist derjenige, der behauptet, man würde mit dem Personalausweis auch gleich eine „juristische Person“ (welcher Art eigentlich?) beantragen. Also bist du hier in der Beweispflicht. Zeig mir den Passus, der die Rechtsfolgen herbeiführt, die du meinst.

      Dass du nicht weißt, was juristische Begriffe wie natürlich Person, juristische Person, Urkundenfälschung, Staatsangehörigkeit, Amt usw. bedeuten, musst du nicht durch ständig neue Litaneien belegen.

  111. Horst said, on 15/05/2015 at 11:26

    @Ralf Kroke

    Wie bereits mehrfach festgestellt, hast du große Probleme verstehend lesen zu können.

    Zu „jener Zeit“ bezieht sich auf die im Intenet kursierende Falschbehauptung, daß die römischen Sklaven ihre Namen mit Großbuchstaben auf einem Zettel mitführen mussten.
    Damit ist klar, daß zu „jener Zeit“ die Zeit bis zum Untergang des „Römischen Reiches“ gemeint ist. Der Untergang des „Römischen Reiches“wird in der neueren Forschung auf das 5. Jahrhundert Westrom betreffend und auf sas frühe 7. Jahrhundert für Ostrom datiert.
    Die Kleibuchstaben in der Lateinischen Schrift wurden aber erst durch den Karolinischen Minuskel ab dem 8. Jahrhundert langsam eingefüht. Damit kann die Aussage, daß das Latein während der Zeit des Römischen Reiches auch Kleinbuchstaben kannte, nicht stimmen.

    Und niemand konnte bisher nachweisen, daß diese Aussage über den Zettel mit dem Namen der Sklaven überhaupt stimmt.
    Das scheint dich aber nicht zu interessieren, weil du jeden Schwachsinnim im Internet unreflektiert übernimmt.

    Warum der Name im Personalausweis in Großbuchstaben steht, habe ich dir doch anhand der Promärquelle nachgewiesen. Aber selbst das interessiert dich nicht, weil du gar nicht diskutieren willst, sondern nur deinen geistigen Propagandasondermüll abladen willst.

    Und damit sind wir genau hier:

    Dein Zitat:

    „Aber mit einem Holzkopf und Oberflächlichkeit, Rechthaberei, Dummschwätzerei, Faulheit und Unwissenheit stellt man sich solche Fragen ja nicht. Nur dann sollte man sich auch nicht zu Wort melden und ein Forum verseuchen.“

    Eben. Und warum tust du es dann? XD

    Stell dir mal die Frage, warum die Personen, die ein -ß- im Namen haben, die Kleinschreibung wählen können und vergleiche sie mit der „Sklaventheorie“. Aber da müsstest du ja anfangen zu denken. Und genau da klemmt es wohl gewaltig – oder?

    • ralf kroke said, on 15/05/2015 at 11:54

      Meine Quelle Wikipedia:

      Die Römer kannten nur Großbuchstaben (Majuskel). Erst in der Spätantike und im Frühmittelalter entstanden die Kleinbuchstaben (Minuskel, Gemeine). Zur Geschichte der lateinischen Schrift vergleiche den Artikel „Lateinische Paläografie“.

      Spätmittelalter wird definiert.

      Wenngleich die genaue zeitliche Abgrenzung der Spätantike in der Forschung umstritten ist, gilt als Beginn dieser Übergangsepoche meist der Regierungsantritt des römischen Kaisers Diokletian 284 n. Chr. Das Ende ist Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion. Als grober Rahmen kann gelten, dass die Spätantike im Westen des römischen Reiches mindestens bis zur Absetzung des letzten Kaisers in Italien im Jahre 476 dauert, eher aber bis zum Einfall der Langobarden in Italien 568. Im Osten des Reiches reicht die Epoche entweder bis zum Tod des oströmischen Kaisers Justinian 565 n. Chr. oder bis zur arabischen Expansion im 7. Jahrhundert.

      Es geht hier nicht um das Römische Reich sondern um das Römische Recht.

      Das mit der Groß und Kleinschreibung ist auch nicht mein Thema, weil dazu nichts in den Gesetzen des Deutschen Reich zu finden ist so viel ich weiß. Mich interessiert vielmehr ob man eine juristische Person besitzt wenn man einen PA beantragt hat.

      • JDavis said, on 15/05/2015 at 13:23

        Das mit der Groß und Kleinschreibung ist auch nicht mein Thema, weil dazu nichts in den Gesetzen des Deutschen Reich zu finden ist so viel ich weiß.

        In den Gesetzen des Römischen Reiches aber auch nicht. Zeig mir mal eine Norm, die darauf eingeht.

      • gnaddrig said, on 15/05/2015 at 14:53

        @ ralf kroke:

        In der Spätantike und im Frühmittelalter entstanden die Kleinbuchstabe.
        Als Spätantike wird die Zeit seit dem Regierungsantritt des römischen Kaisers Diokletian 284 n. Chr. bezeichnet.

        Also ab 284. n Chr. gibt es Klein und Großbuchstaben.

        Ob es um 284 bereits eine Minuskelschrift gab, weiß ich nicht. Die erste lateinische Minuskelschrift, die Unziale, entstand laut Wikipedia (Stichwort Lateinische Paläographie) im 4. Jahrhundert, war 284 also noch nicht vorhanden.

        Und dass diese Unziale aus „Kleinbuchstaben“ bestand, heißt auch gar nicht, dass man damals wie wir heute Groß- und Kleinbuchstaben parallel verwendet und etwa Eigennamen oder Satzanfänge großgeschrieben hat. Man hat eben je nach gängigem Schreibstil alles groß oder – bei der Unziale – alles klein geschrieben. Das zeigen auch die Beispieltexte bei Wikipedia (Stichwörter Unziale, Halbunzale, Minuskelschrift).

        Die Groß- und Kleinschreibung im Deutschen, wie wir sie kennen, entstand erst im Barock (Wikipedia, Stichwort Kleinschreibung). Das ganze Konzept der Groß- und Kleinschreibung war beim Untergang des Römischen Reichs noch nicht bekannt. Man hatte großenteils noch nicht einmal Satzzeichen.

        Was die juristische Person angeht: Mach eine Ich-AG auf, dann besitzt Du eine juristische Person. Der Perso hat damit nicht das Geringste zu tun.

    • ralf kroke said, on 15/05/2015 at 11:56

      Wo habe ich etwas über die Sklaventheorie geschrieben oder diese behauptet? Ich habe lediglich korrekt beschrieben wie der Name im PA geschrieben wird.

      • reichling said, on 15/05/2015 at 12:43

        „Wo habe ich etwas über die Sklaventheorie geschrieben oder diese behauptet? Ich habe lediglich korrekt beschrieben wie der Name im PA geschrieben wird.“

        Du hattest geschrieben, wir sollen doch einmal recherchieren, weshalb im Ausweis die Namen in Großbuchstaben geschrieben sind. Von reichsdeutscher Seite wird dies stets in Verbindung gebracht mit dem römischen Recht. Angeblich seien im alten Rom die Namen der Sklaven in Großbuchstaben geschrieben worden.

        Ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass mir diese These, mehr als eine Schnapsthese ist es ja nicht, schon seit langem bekannt ist.

      • JDavis said, on 15/05/2015 at 13:18

        Dann schauen wir uns doch mal an, wie unsere Besatzer die Namen von Sklaven und Nichtsklaven so schreiben: https://s-media-cache-ak0.pinimg.com/736x/17/2b/e7/172be740081137594a01e0725f1a1575.jpg

        Steht US-Sklavenrecht nicht über römischem Sklavenrecht? Wegen der HLKO oder so?

  112. Horst said, on 15/05/2015 at 11:54

    Nachtrag:; soll natürlich „Primärquelle“ heißen

    • ralf kroke said, on 15/05/2015 at 12:14

      Ein Beispiel. Bei einer Heirat nimmt der Mann oder die Frau, im Falle kein Doppelname gewünscht ist den Namen des anderen an. Aus Müller wird Meier geb. Müller. Das lässt zunächst darauf Schließen, dass es sich um die Änderung des Familiennamens der juristischen Person handelt.
      Ein Mensch kann Besitzer mehrerer juristischer Personen sein wie zb. Holzschmiede e.V. oder Holzschmiede GmbH oder was auch immer eine Stiftung ect. Diese juristischen Personen haben einen Namen dessen Treuhänder Herr Müller ist. Herr Müller kann aber nur eine natürliche Person besitzen mit Familiennamen Müller.

      Es besteht aber die Möglichkeit, bereits bis zu 8 Wochen vor der Eheschließung unter Vorlage des Heiratsantrages samt Termin seinen RA auf den dann durch die Eheschließung entstandenen neuen Namen zu beantragen.

      Somit würde die einzige natürliche Person, die ein Mensch besitzen kann bereits vor dem Ja Wort eine Namensänderung erfahren.

      Die natürliche Person muss aber im Gegensatz zur juristischen Person immer den Namen der Geburtsurkunde,
      welche ja die eigentliche natürliche Person ist ausweisen.
      Juristische Personen kann ein Mensch viele haben. Also ein Mensch kann durchaus eine juristische Person mit Namen Meier und gleichzeitig mit namen Meier haben.

      Welcher Name wird dann also bereits 8 Wochen vor Eheschließung im Ausweis vermerkt, der ja als Identitätsfestellung dient und eine Urkunde ist ?

      Kann es der Familienname der natürlichen Person sein, obwohl man noch nicht geheiratet hat ?

      Bitte jetzt kein Kauderwelsch. Fakten bitte !

      • ralf kroke said, on 15/05/2015 at 12:19

        Muss heißen: Aus Müller wird Meier geb. Müller. Das lässt zunächst darauf Schließen, dass es sich um die Änderung des Familiennamens der natürlichen Person handelt.

      • Comsubpac said, on 15/05/2015 at 15:24

        Ralf Kroke said: „Muss heißen: Aus Müller wird Meier geb. Müller. Das lässt zunächst darauf Schließen, dass es sich um die Änderung des Familiennamens der natürlichen Person handelt.“

        Ja, der Name ändert sich, die Person bleibt die gleiche.
        Das ist wieder das gleiche was mit Deutschland passiert ist. Das Deutsche Reich heißt jetzt Bundesrepublik Deutschland. Es ist aber völkerrechtlich der gleiche/identische Staat.

  113. Horst said, on 15/05/2015 at 12:07

    Nochmal, ich hatte diese Sklaventheorie nicht dir, sondern Reichling geschrieben. Und du warst dann der Meinung, deinen Senf abgeben zu müssen.

    Wie der Name im Personalausweis geschrieben wird, ist im von mir geposteten Gemeinsamen Ministerialblatt festgelegt. Mehr gibt es dazu nicht zu schrei´ben.

  114. Horst said, on 15/05/2015 at 12:54

    @ Ralf Kroke
    Dein Zitat:

    „Ein Beispiel. Bei einer Heirat nimmt der Mann oder die Frau, im Falle kein Doppelname gewünscht ist den Namen des anderen an. Aus Müller wird Meier geb. Müller. Das lässt zunächst darauf Schließen, dass es sich um die Änderung des Familiennamens der juristischen Person handelt“

    Nein, denn Herr/Frau Müller sind natürliche Personen und keine juristische Personen.

    „Ein Mensch kann Besitzer mehrerer juristischer Personen sein wie zb. Holzschmiede e.V. oder Holzschmiede GmbH oder was auch immer eine Stiftung ect. Diese juristischen Personen haben einen Namen dessen Treuhänder Herr Müller ist. Herr Müller kann aber nur eine natürliche Person besitzen mit Familiennamen Müller.“

    Nein. Herr Müller ist als Besitzer nicht Treuhänder sondern entweder ein Organ dieser juristischen Person bzw.
    er besitzt die Mehrheit der Anteile.
    Herr Müller besitzt auch keine natürliche Person, sondern er ist eine natürliche Person.

    „Die natürliche Person muss aber im Gegensatz zur juristischen Person immer den Namen der Geburtsurkunde,
    welche ja die eigentliche natürliche Person ist ausweisen.“

    Wieso muss eine natürliche Person immer den Namen der Geburtsurkunde ausweisen? Du selbst schreibst doch von Namensänderung durch Heirat. Auch durch Adoption kann sich der Name ändern oider auf Antrag, weil der Name anstößig oder lächerlich klingt. Geschiedene können auch ihren ursprünglichen Namen wieder annehmen.

    „Welcher Name wird dann also bereits 8 Wochen vor Eheschließung im Ausweis vermerkt, der ja als Identitätsfestellung dient und eine Urkunde ist ?
    Kann es der Familienname der natürlichen Person sein, obwohl man noch nicht geheiratet hat ?“

    Die Möglichkeit bereits 8 Wochen vor Heirat die Namensänderung im Ausweis durchführen zu lassen, ist eine Ausnahme, die nur dann gemacht wird, wenn sofort nach der Hochzeit die Hochzeitreise ins Ausland gemacht werden soll. Die Reise ist nachzuweisen.
    Selbstverständlich ist es der Familianname der natürlichen Person.
    Anscheinend verstehst du nicht, daß durch Änderung des Namens sich ja an der Identität nichts ändert. Die Person bleibt dieselbe, wie vor der Namensänderung. Sonst könnte ja z.B. ein säumiger Schuldner auf die Idee komen, daß sich durch Änderung seines Namens auch seine Idendität geändert hat, und so er nicht mehr die Person ist, die den säumigen Kredit beantragt hat.

    Jetzt mal ganz erntshaft: Was soll dieser ganze Blödsinn eigentlich?
    Was willst du damit erreichen?

    • ralfkroke said, on 15/05/2015 at 14:33

      Die Geburtsurkunde ist die natürliche Person eines Menschen. Mir reicht es jetzt.

      • Comsubpac said, on 15/05/2015 at 14:48

        Was soll das überhaupt heißen?

        Die Tatsachen sehen einmal mehr anders aus:

        Du bist per Geburt eine natürliche Person, da im BGB steht: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“ Es gibt sogar ausnahmen in denen die Rechtsfähigkeit vor der Geburt beginnt, so können ungeborene Kinder erben. Du wirst automatisch zu einer natürlichen Person und bleibst dies bis zu deinem natürlichen Lebensende.

        Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Name, Geschlecht, Datum und Ort. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern. In Deutschland muss eine solche Urkunde innerhalb einer Woche nach der Geburt beantragt werden.
        Selbst wenn das nicht gemacht wurde oder deine Geburtsurkunde verloren gegangen ist, ändert das doch nichts an der Tatsache das du geboren worden bist. Somit bist du auch ohne eine Geburtsurkunde eine natürliche Person.

  115. Horst said, on 15/05/2015 at 15:14

    @Ralf Kroke

    Dein Zitat:
    „Die Geburtsurkunde ist die natürliche Person eines Menschen.“

    Aha, seit wann kann eine Geburtsurkunde denn eine natürliche Person sein????

    Du schreibst wirklich nur erfundenen Blödsinn. Da kommt doch tatsächlich der Verdacht auf, daß du diesen Schwachsinn direkt aus der Klapse schreibst.
    Sprich mit deinem Psychotherapeuten und nimm artig deine Tabletten. Sonst wird das nie besser… XD

    • ralfkroke said, on 15/05/2015 at 17:00

      Na ich hoffe Du machst es bald. Mit der Erstellung der Geburtsurkunde entsteht die natürliche Person. Der Mensch hat dann eine natürliche Person. Aber Ihr Haubentaucher mit Euch werde ich mich nicht m

      • ralfkroke said, on 15/05/2015 at 17:03

        mehr beschäftigen. Schade um die Zeit. Und Horst ich hoffe Du nimmst Dir nicht das Leben wenn Du bemerkst was wirklich auf der Welt vor sich geht. Gute Besserung und halt erstmal Deinen Sabbel, ist besser 😉

      • reichling said, on 15/05/2015 at 17:11

        Mit der Beurkundung der Geburt beim Standesamt entsteht keine natürliche Person. Wie kommst du auf diese Schnapsidee? Natürliche Person und Mensch sind ein und dasselbe. Jeder Mensch ist durch seine Geburt eine natürliche Person.

        Irgendwie tut es mir leid, dass du dich in deinen Wahn so sehr hinein versteift hast, dass die die Wirklichkeit überhaupt nicht mehr wahr nimmst.

      • JDavis said, on 15/05/2015 at 17:14

        Müssten wir denn diese ganzen massiven Dinge, die du behauptest, nicht täglich auf’s Allerschlimmste merken?

        Nehmen wir nur mal diese ganzen Theorien zur natürlichen Person: Wann ist denn jemals irgendein juristischer Sachverhalt (ein Prozess o.ä.) genau deswegen so ausgegangen, weil deine Theorien Wirkung gezeigt haben? Es ergibt doch keinen Sinn, uns alle zu versklaven, ohne dass wir es jemals merken.

      • Comsubpac said, on 15/05/2015 at 17:16

        Nein Ralph, natürliche Personen „entstehen“ mit der Geburt (manchmal auch schon vor der Geburt) und Enden mit dem Tod. Geburtsurkunden haben damit nichts zu tun.

        „Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 1, Allgemeiner Teil, Abschnitt 1, Personen, Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
        §1 Beginn der Rechtsfähigkeit
        Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“

        Geburtsurkunden dienen nur dazu deine Geburt auch amtlich zu erfassen und sind wichtig für deinen Personenstand.
        Geboren worden bist du auch ohne Geburtsurkunde, oder nicht? Genauso wie du auch deutscher Staatsangehöriger sein kannst ohne einen Staatsangehörigkeitsausweis zu besitzen.
        Ohne Geburtsurkunde kann es schwierig sein gewisse Dinge zu Beweisen – nicht so sehr die Tatsache das du geboren wurdest, da diese Tatsache offensichtlich ist – zum Beispiel das Datum, Ort, deinen vollen Namen und wer deine Eltern sind.

    • Horst said, on 15/05/2015 at 17:19

      Ach Ralf Kroke, der Mensch hat noch nie eine natürliche Person gehabt, sondern der Mensch ist eine natürliche Person in seiner Rolle als Rechtssubjekt.
      Aber ich weiß ja, daß dich solch einfache Ausführungen intellektuell überfordern und so beenden wir das jetzt bevor auch der letzte Depp erkennt, daß du von nix gaaaanz viel weißt. XD

      Und du hast vollkommen recht, wenn du dich mit uns nicht mehr beschäftigen willst.
      Sonst könnte es ja noch passieren, daß du deine bipolare Störung mit ausgeprägten Derealisationserleben selbst erkennst. XD

      Also pack jetzt schön dein Propagandamüllköfferchen wieder ein und schmeiß ihn in auf die Müllkippe.
      Da gehört er schließlich hin, ja?

      Und vergiß deine Tabletten nicht…. XD

  116. Patrick Lassan said, on 15/05/2015 at 17:11

    „Mit der Erstellung der Geburtsurkunde entsteht die natürliche Person. “

    Nein,die ‚entsteht‘ mit der Geburt -siehe § 1 BGB.

    „Der Mensch hat dann eine natürliche Person. “

    Der Mensch ist eine natürliche Person.

    Es ist schon erstaunlich, dass jemand, dessen juristischen und geschichtlichen Kenntnisse bei nahezu Null liegen, behauptet, er würde auch nur irgendein Gesetz verstehen. Ralf, du verstehst gar nichts.

    • ralfkroke said, on 15/05/2015 at 18:27

      Genau das sollt Ihr auch glauben. Eine natürliche Person ist ein juristischer Begriff. Nur Deppen wie Ihr wissen nicht, das ein Mensch sozusagen Treuhänder einer natürlichen Person sein kann. Ohne Geburtsurkunde hast Du keine natürliche Person und nur einen Vornamen. Ach ja jetzt versteh ich was hier los ist. Leider wird der Link nicht viel nützen. Wer schon bei 5 Sätzen nichts versteht aber Ihr dürft danke sagen wenns Klick macht. Wenn ! Schaut mal ins BGB in Bezug auf Mensch und natürliche Person. Ist nicht identisch. Haha ich lache mich tot so viel geballte Blödheit und Arroganz ist erstaunlich. Waren eigentlich die Menschen vor 3000 Jahren auch natürliche Personen ???? Hahaha ich lache Tränen.

      https://hopifrei.wordpress.com/2014/07/29/was-ist-eine-geburtsurkunde

      • ralfkroke said, on 15/05/2015 at 18:35

        oder von den Reichsdeppen der Piratenpartei haha
        https://wiki.piratenpartei.de/AG_V%C3%B6lkerrecht/Themen

      • reichling said, on 15/05/2015 at 18:50

        Auf der verlinkten Seite lese ich über die Bundeskanzlerin Angela Merkel

        „Und das ihr Vater, Markus Merkel, der Außenminister der ehem. DDR war, hätte man uns doch eigentlich sagen können. “

        Wer diesen Blödsinn schreibt, soll man dem den Rest noch glauben können?

        Ralf, du schaffst es, stets die schwachsinnigsten Seiten im Internet herauszufinden, um deine Wahnvortellungen bestätigt zu sehen. Das soll dir mal jemand nachmachen.

        Tatsache ist, dass du mit dem Verständnis einfachster juristischer Grundbegriffe Probleme hast und deine Argumentation ausschließlich auf Scharlatane stützt, die genau wissen, dass die Leser ihrer Texte zu blöde sind, selbst zu recherchieren und jeden Blödsinn nachplappern.

      • Comsubpac said, on 15/05/2015 at 18:56

        Wo steht denn im BGB was von Geburtsurkunden? Wo steht im Personenstandsgesetz etwas von Geburtsurkunden?
        Natürlich ist „natürliche Person“ ein juristischer Begriff – schließlich steht er auch in einem Gesetz…

        Natürlich bist du auch ohne Geburturkunde eine natürliche Person, da du ja trotzdem Geboren wurdest. Ja, schau wirklich mal ins BGB. Natürliche Personen werden geboren, Menschen werden geboren… Wo steht im BGB das es einen unterschied gibt?
        Du hast auch ohne Geburtsurkunde einen Nachnamen. Es wird halt schwierig den ohne Geburtsurkunde nachzuweisen – deswegen gibt es die Geburtsurkunde ja.

        Dein Link ist mal wieder gaaanz toll. Derjenige der den Text verbrochen hat gehört zu denen die den BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) nicht vom Bund, der obersten Bundesebene unterscheiden kann… Wenn es schon daran scheitert… Da lache ich keine Tränen das ist zu dumm um lustig zu sein…

        Ralph, kannst du mir erklären warum, laut deinem, von dir überprüften Link, englisches, amerikanisches und französisches Recht – teilweise Jahrhunderte alt – in Deutschland irgendeine Bedeutung haben soll? Warum sollen Menschen erst nach drei Generationen ihre Staatsangehörigkeit verlieren können? Von welchen ’26 Völkern‘ spricht der da bitte?
        Abstammungsurkunden waren also viel besser als Geburtsurkunden? Warum? Abstammungsurkunden wurden erst 2009 abgeschafft und da stand das gleich drin wie in Geburtsurkunden außer das dort zwingend die leiblichen Eltern angegeben werden mussten. So sollte verhindert werden das adoptierte Geschwister heiraten. Da das nie eine Rolle gespielt hat spart man sich das heutzutage… Ralf, überprüfst du die Fakten wirklich?

      • gnaddrig said, on 15/05/2015 at 22:59

        Dieser Vogtländer aus dem Bundesstaat Sachsen ist ja wirklich ein ganz besonderes Kaliber. Das Niveau muss man erstmal hinkriegen, Herrschaftzeiten! Ich habe ja nun auch schon einigen Quark gelesen, aber das ist um Größenordnungen besser, das läuft völlig außer Konkurrenz, da komme ich einfach nicht mehr mit…

  117. Horst said, on 15/05/2015 at 18:52

    Sag mal Ralf, wie oft willst du dich noch verabschieden?
    Und nimm deine Verdummungsseiten gleich wieder mit.

    Und danke für den weiteren Beweis, daß Reichsdeppen sämtlich inkompetente Vollnaive sind, die von nix eine Ahnung haben, weil sie zu dumm sind, Verdummungsseiten zu erkennen.

    • ralfkroke said, on 16/05/2015 at 22:13

      Ach Horst, ich habe doch nur Mitleid. ich weiß ja nun, dass Du auf dem Baum schläfst. Wenn ich etwas sende, nicht für Dich. Du glaubst doch es sind Verdummungsseiten.

      https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&ei=zbBXVfXSMoGcsAGrvYEo&url=http://www.orfeu-marketing.com/attachments/File/GermanStrawman.pdf&ved=0CDEQFjAG&usg=AFQjCNHn53_2bn4dQvWHMDHU_velWbY7Ig&sig2=T5KOfIAB8k966QHnufXIuA

      • Comsubpac said, on 17/05/2015 at 00:31

        Meine Güte, der Text ist ja selbst für dich bescheuert…

        Schon die Fehler beim „Quiz“…

        Wer trifft sich dort?
        Die Mitglieder des Ober- und des Unterhauses, also der brittischen Parlamente. Die sind genauso wenig Firmen wie der Bundestag.

        Was machen die da?
        Hauptsächlich beraten und beschließen die Gesetze.

        Helfen sie Ihnen auf irgendeiner weise?
        Das brittische Parlament? Nein, warum sollten die auch?

        Wann wurde die Sklaverei abgeschaft?
        Die Bauernbefreiung auf den Brittischen Inseln fand bereits anfang des 15. Jahrhunderts statt. Die Sklaverei wurde 1833 mit dem „Slavery Abolition Act“ im gesamten brittischen Empire abgschafft (mit einer Übergangsphase).

        War Sklaverei gesetzlich?
        Nicht überall.

        Sind Sie bei einem Kreditinstitut verschuldet?
        Nein.

        Übrigens, Ralf – wie dir beim überprüfen der Fakten sicher aufgefallen ist – es handelt sich auf dem Bild um den „Palace of Westminster“ und nicht den „The Houses of Parliament“…

        Der Rest des Textes enthält sogar noch mehr Fehler…

  118. Horst said, on 16/05/2015 at 22:34

    Nein, Ralf, ich glaube das nicht, sondern ich weiß es. So wie es jeder halbweg gebildete Mensch auch weiß.

    Und weil die Masse des „deutschen Volkes“ noch einigermaßen gebildet ist, werden deine Thesen
    gemeinhin als Spinnereien erkannt und „Bewegungen“, die diesen Schwachsinn propagieren
    werden Splittergruppen bleiben, weil sie eben nur Dumme anziehen.

    Nur inkompetente Vollnaive, die jeden Mist im Internet unreflektiert übernehmen, glauben sie würden
    irgendwas wissen.
    Dabei wissen sie eben nur Blödsinn. Und weil sie selbst nicht glauben können, daß sie eben nur Blödsinn wissen, posten sie einfach weiter die nächsten Verdummungsseiten. XD

  119. ralf kroke said, on 17/05/2015 at 11:49

    Deine Einschätzung und Feststellung teile ich. Du weist es wie ein halbwegs gebildeter Mensch.
    Ein halbwegs gebildeter Mensch eben.
    Gebildete Menschen sind gebildet, weil sie vorurteilsfrei, offen, analytisch und sorgfältig die sich stellenden Fragen im Laufe des Lebens zu beantworten versuchen.
    Die kognitive Dissonanz ist bei halbwegs gebildeten Menschen sehr ausgeprägt. Die Entwicklung der Weltanschauung die sich Menschen wie Du zurechtgelegt haben endet spätestens dann, wenn subjektiv ein Gefühl der Sicherheit eingetreten ist. Diese Weltanschauung wird verteidigt. Neue Informationen und Fragen, die diese Sicht der Dinge und damit die Sicherheit beeinträchtigen könnten werden abgelehnt. Um sich selbst allerdings nicht in Zweifel zu bringen nutzen halbwegs gebildete Menschen dankend Begriffe wie Verschwörungstheoretiker, Reichsdeppen, Nazi, Neurechte. Diese Worte zu erfinden sind diese menschen nicht in der Lage. Diese Begriffe werden von gebildeten Menschen kreiert um Menschen wie Du es bist eine für Dich akzeptable Antwort zu verschaffen. Du hast somit eine Begründung, Dich nicht weiter mit diesen fragen beschäftigen zu müssen. Du wirst allerdings immer nur halbwegs gebildet bleiben, weil Du immer nur die Wissens Konserven konsumierst, die Dir gebildete Menschen, die Dich dumm halten und die an Dir verdienen zu fressen gegeben. Du bist sogar so dumm, Deine faule Suppe zu verteidigen. Sicherheit des Kleingeist ist eben wichtiger als Erkenntnis.

    Zum Thema

    Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person.

    Es ist also etwas amtliches, was die Geburt einer Person bescheinigt.

    Die Geburt eines Menschen wird durch eine Geburtsbescheinigung der Hebamme zb. bestätigt.

    Der Mensch allerdings wird definiert als beseeltes Wesen, lebend geboren aus der Mutter.

    Die Person ( lat. Maske ) erhält der Mensch, er ist es nicht. Aus diesem Grund gibt es auch Menschenrechte die über allem stehen.

    Die dem Menschen zuzuordnende Person hat wiederum Rechte, die sich auf die Gesetze des jeweiligen Staates beziehen. Die Person des Menschen ist Träger von Rechten und Pflichten.
    Die natürliche Person des Menschen ist Träger von Rechten und Pflichten der jeweiligen zivil Gesetze, sowie juristische Person/en des Menschen dem Handelsrecht unterliegen.

    Ich möchte eben im Gegensatz zu Dir Klarheit darüber erlangen, ob ich als Mensch über meine natürliche Person Anspruch auf Durchsetzung der zivilen Gesetze habe, die BRD eben ein Staat ist oder mir über verdeckte juristische Spitzfindigkeiten eine juristische Person zugeordnet wurde, die eine ähnliche Bezeichnung
    hat wie meine natürliche Person. Mit allen Konsequenzen. Das Du diese Frage gar nicht erst stellt habe ich ja begründet und akzeptiere es. Spätestens wenn Du als braver und folgsamer BRD Bürger evl. mal ohne eigenes verschulden mit der Justiz zu tun hast wirst Du Zweifel bekommen und Dich ungerecht behandelt fühlen. Erst Dann ist Deine Sicherheit im Eimer und Du rennst rum und verstehst die Welt nicht mehr. Um dann wieder Sicherheit zu erlangen empfehle ich Dir die von mir hier im Forum geschriebenen Texte und Verlinkungen zu kopieren und auf zu heben. Alles Gute

    • JDavis said, on 17/05/2015 at 11:58

      Die Person ( lat. Maske ) erhält der Mensch, er ist es nicht.

      Nenn doch mal einen Paragraphen, der das so anordnet. Das wäre doch, zusammen mit diesem Juristische-Person-Theorem, ein ganz fundamentaler Teil unserer Rechtsordnung. Also müsste es aus der juristischen Fachwelt Monographien, Aufsätze, Dissertationen, Lehrbücher, Kommentarfundstellen, Vorlesungsunterlagen und Urteile geben, die genau das so aussagen. Erklär mir doch bitte einfach, wo ich die finden kann.

      • ralf kroke said, on 20/05/2015 at 10:17

        Schau z.B. in den § 28 Abs. 1 des Personalausweisgesetz Antrag.

        http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

        „Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;“

      • reichling said, on 20/05/2015 at 12:22

        Ralf Kroke,

        ich muss dir danken. Du hast ein wunderschönes Beispiel deiner Recherchierfähigkeiten gezeigt. du schreibst

        >>Schau z.B. in den § 28 Abs. 1 des Personalausweisgesetz Antrag.
        http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html
        “Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;”<<

        In meiner Fassung des Personalausweisgesetzes steht unter § 28 Abs. 1

        §28
        Ungültigkeit
        (1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn
        1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist,
        2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder– mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe– unzutreffend sind oder
        3. die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.

        Aber dankenswerter Weise hast du ja einen Link eingefügt, nur dieser Link führt nicht zum Personalausweisgesetz, sondern zur

        „Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PAuswV),

        also nicht zu einem Gesetz, sondern zu einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung.

        Schauen wir uns dort einmal den § 28 Abs. 1 an, mit der Überschrift

        Kapitel 8
        Beantragung von Berechtigungen

        § 28 Antrag

        (1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:
        1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;
        2. Kontaktdaten, insbesondere die Telefon- und Faxnummer sowie die E-Mail-Adresse;

        Ich kann mich nicht erinnern, bei der Beantragung meines Personalausweises nach Telefon- und Faxnummer sowie meiner E-Mail-Adresse gefragt worden zu sein. Und welche Berechtigung sollte jemand, der einen Personalausweis beantragt, denn noch beantragen? Etwa die Berechtigung zur Beantragung eines Personalausweises.

        Aber in diesem § 28 Abs. 1 wird an erster Stelle auf § 21 Abs. 2 Satz 1 der Personalausweisgesetzes verwiesen. Was steht dort drin?

        § 21 Personalausweisgesetz
        Erteilung und Aufhebung von Berechtigungen für Diensteanbieter
        (1) Diensteanbieter erhalten unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 auf schriftlichen Antrag die Berechtigung, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben oder Geschäftszwecke erforderlichen Daten im Wege des elektronischen Identitätsnachweises beim Inhaber des Personalausweises mittels eines Berechtigungszertifikats anzufragen. Die zuständige Stelle nach § 7 Abs. 4 Satz 1 stellt hierzu den Diensteanbietern Berechtigungen nach den nachstehenden Bestimmungen aus und stellt den Diensteanbietern entsprechende Berechtigungszertifikate über jederzeit öffentlich erreichbare Kommunikationsverbindungen zur Verfügung. In dem Antragsind die Daten nach § 18 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 4 anzugeben.
        (2) Die Berechtigung nach Absatz 1 ist zu erteilen, wenn
        1. der angegebene Zweck nicht rechtswidrig ist,
        2. der Zweck nicht in der geschäftsmäßigen Übermittlung der Daten besteht und keine Anhaltspunkte für die geschäftsmäßige oder unberechtigte Übermittlung der Daten vorliegen,
        3. der antragstellende Diensteanbieter die Erforderlichkeit der zu übermittelnden Angaben für den beschriebenen Zweck nachgewiesen hat,
        4. die Anforderungen, insbesondere an Datenschutz und Datensicherheit, gemäß der Rechtsverordnung nach § 34 Nr. 7 erfüllt sind und
        5. keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung vorliegen.

        Aha, es geht also gar nicht um die Beantragung eines Personalausweises, der nach wie vor ausschließlich von natürlichen Personen beantragt werden kann, sondern um die Übermittlung von im Zusammenhang mit der Ausstellung des Personalausweises erhobenen Daten des Ausweisinhabers an Dienstleistungsanbieter. Und dies können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
        Schöner konntest du nicht dokumentieren, dass du nicht in der Lage bist, mit juristischen Texten umzugehen. Du verwechselst eine Verordnung mit dem Gesetz und verstehst den dort geschriebenen Test auch noch völlig falsch.

        Wie oft willst du dich hier noch blamieren?

      • JDavis said, on 20/05/2015 at 12:35

        Und wo steht da nun ein Wort dazu, dass der Mensch keine natürliche Person ist?

    • Horst said, on 17/05/2015 at 12:43

      Ach RAlf Kroke, du bist echt der Knaller XD

      „Neue Informationen und Fragen, die diese Sicht der Dinge und damit die Sicherheit beeinträchtigen könnten werden abgelehnt.“

      Nö, abgelehnt wird erfundener Blödsinn. Das also, was du da von dir gibst, bzw. verlinkst.

      „Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person“

      Richtig. Und?

      „Es ist also etwas amtliches, was die Geburt einer Person bescheinigt.“

      Auch richtig. und jetzt?

      „Die Geburt eines Menschen wird durch eine Geburtsbescheinigung der Hebamme zb. bestätigt.“
      Auch das ist richtig. Und?

      „Der Mensch allerdings wird definiert als beseeltes Wesen, lebend geboren aus der Mutter.“

      Ähem, wer definiert dies? Aber gut, wenn du Seele als ein Synonym für Psyche benutzt, dann ist auch dies richtig. Und?

      „Die Person ( lat. Maske ) erhält der Mensch, er ist es nicht. Aus diesem Grund gibt es auch Menschenrechte die über allem stehen“

      Falsch,denn die Rechtswissenschaft unterscheidet bei den Rechtssubjekten zwischen natürlicher und juristischer Person: Natürliche Person als abstrakter Rechtsbegriff umfasst die lebenden Menschen.
      Und damit kennt die Rechtswissenschaft keinen Unterschied zwischen einem Menschen und einer natürlichen Person in ihrer Eigenschaft als Rechtssubjekt.
      Und damit sind deine weiteren Ausführungen irrelevant und haben allenfalls den wissenschaftlichen Wert von Studentenwitzen.

      „Ich möchte eben im Gegensatz zu Dir Klarheit darüber erlangen…“

      Wie du siehst, habe ich im Gegensatz zu dir Klarhaeit erlangt.

      „Das Du diese Frage gar nicht erst stellt habe ich ja begründet und akzeptiere es.“

      Da ich die (richtigen) Antworten kenne, brauche ich ja logischerweise nicht mehr zu fragen.

      „Spätestens wenn Du als braver und folgsamer BRD Bürger evl. mal ohne eigenes verschulden mit der Justiz zu tun hast wirst Du Zweifel bekommen und Dich ungerecht behandelt fühlen“

      Habe ich bereits mehrach und fühle mich nicht ungerecht behandelt. Und jetzt?

      “ Um dann wieder Sicherheit zu erlangen empfehle ich Dir die von mir hier im Forum geschriebenen Texte und Verlinkungen zu kopieren und auf zu heben.“

      Ähem, lieber nicht. Schließlich habe ich keine Lust vor Gericht als inkompetenter Vollnaiver aufzutreten, der von nix viiieeeel Ahnung hat. Das verstehst du sicher. XD

      Alles Gute auch für Dich.

  120. ralf kroke said, on 18/05/2015 at 16:07

    Zur Thematik Person vs. Mensch möchte ich das hier empfehlen.

    Zur Souveränität der BRD möchte ich als Quelle Frau Merkel (2013) präsentieren. Sie bestätigt, in Bezug auf ein G10 Gesetz, dass die BRD „noch“ nicht voll souverän war, es jetzt aber ist.
    Sie hat gelogen wie wir heute und aktuell wissen. Ein entsprechendes „No Spy Abkommen“ war zum Zeitpunkt der Aussage im Video nicht abgeschlossen, war zudem auch nie seitens der US Regierung vorgesehen.

    Ups ! Dazu möchte ich die Sendung von Anne Will am 13.05.2015 empfehlen.

    http://www.ardmediathek.de/tv/Anne-Will/Aussp%C3%A4hen-unter-Freunden-geht-doch-Wie-/Das-Erste/Video?documentId=28308884&bcastId=328454

    Dort wird der Sachverhalt von aktuellen und ehemaligen Regierungsmitgliedern erläutert.

    Alle anderen noch in Kraft gehaltenen bereits von mir gezeigten Artikel und Verträge lassen abgesehen von der eindeutigen Lüge der Kanzlerin doch zumindest bei jedem informierten Menschen nicht nur Zweifel aufkommen, dass die BRD nach wie vor nicht souverän und damit kein Staat sein kann, sondern es ist Gewissheit.

    Hört Euch an was die BRD Bundeskanzlerin von sich gibt. Viel Spaß )

    • Comsubpac said, on 18/05/2015 at 16:37

      Ach ja, Alexander Wagrandt ein brauner Esoteriker der glaubt der Klimawandel sei erfunden und das HI-Virus würde nicht existieren… Da hast du die Fakten aber mal wieder klasse überprüft, Ralph.

      Bisher konntest du nur Verträge vorzeigen, die entweder nicht mehr in Kraft sind oder das genaue gegenteil beweisen. Auch die gegenüber Merkel erwähnten Verträge sind nicht mehr in Kraft und wurden seit der Wiedervereinigung auch nicht verwendet. Was genau willst du uns also damit sagen?

      • ralf kroke said, on 18/05/2015 at 21:50

        ach ja es tut mir echt leid für Dich. genau um diese G10 verträge geht es aktuell

      • ralf kroke said, on 18/05/2015 at 23:53

        Ein brauner Esoteriker? Braun sagt, der der die Faschisten in der Ukraine nicht sehen will. Sagt der der die BRD für Deutschland hält und Steuergelder der Deutschen in ein faschistisch regiertes Land verschenkt, um Russen zu töten. Du Brotvogel.

      • Comsubpac said, on 19/05/2015 at 00:25

        Und was soll mit den G10 Gesetz sein? Das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ wurde 1968 erlassen und regelt auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten. Wie man den Berichten entnehmen kann wird in den meisten Jahren aber nichts weitergegeben,
        Die Verträge auf die Merkel angesprochen wurde existieren nicht mehr oder taten es nie.

      • Comsubpac said, on 19/05/2015 at 00:27

        Welche Faschisten? Was hat die Ukraine mit deinen unsinnigen Behauptungen zu tun? Selbst wenn das in der Ukraine alles Faschisten wären und die tatsächlich Geld bekommen würden (beides stimmt so nicht) wären deine restlichen Behauptungen noch immer falsch, geschichtsrevisionistisch und würden aus der Ecke der rechtsesoterik stammen.

    • JDavis said, on 18/05/2015 at 16:59

      Das Video ist herrlich:

      Die ordentliche Gericht haben keine Zuständigkeit für Dopingsachen, weil es dafür Sportgerichte gibt. Das ist genauso wie bei der Kirche.

      In § 1 BGB wird also nicht von der Person, sondern vom Menschen gesprochen – er sollte vielleicht mal in die Titelüberschrift schauen.

      Schön zu sehen, wie die Reichsdeppen auf einmal ehrfürchtig die Wikipedia zitieren, nur, weil ihresgleichen es mal geschafft hat, für kurze Zeit das eigene Unwissen dort abzubilden.

      Rührend, wie die beiden gemeinsam rausfinden, dass das BGB schon ziemlich alt ist und öfters mal geändert wurde.

      Lustig auch, wie Conrad immer einzelne Begriffe wiederholt und so tut, als würde er verstehen, was sein Gast so sagt.

      Einfach der übliche Unsinn. Warum man etwas blind glaubt, nur weil es in Videoform präsentiert wird, bleibt mir rätselhaft.

    • gnaddrig said, on 19/05/2015 at 10:41

      Also, Conrad und Wagandt zeigen gleich am Anfang, auf welchem geistigen Niveau ihr Gespräch abläuft. Man lese den folgenden Auszug (im Video ab 1:50):

      Alexander Wagandt: Ich möchte also gerne ganz vorsichtig an dieses Thema herangehen und überhaupt mal darüber sprechen, was ist eigentlich eine Person und wie kann man das definieren und warum gibt es überhaupt eine Unterscheidung zwischen einem Menschen und einer Person.

      Jo Conrad: Als Mensch erkennen wir uns ja so, ich hab dich noch nie nach nem Ausweis gefragt, oder dass du dich identifizierst über irgendetwas, sondern ich seh dich als Menschen, so ganz selbstverständlich. Und die meisten Menschen sehen, erkennen sich auch als Menschen, aber wenn ich von der Polizei angehalten werde, dann erkennt der mich offenbar nicht so als Mensch, sondern will, dass ich mich ausweise.

      Glaubt Conrad wirklich, der Polizist will überprüfen, ob er ein Mensch ist? Hat der irgendeine Vorstellung, was der Polizist wissen will, wenn er sich ein Ausweispapier zeigen lässt? Will Conrad uns verarschen oder ist der wirklich so verpeilt? Und Wagandt nimmt das ohne mit der Wimper zu zucken auf.

      Wagandt (5:15): Es gibt ganz große Bewegungen auf der Welt von Menschen die sagen, ich will keine Person mehr sein, ich will wieder ein Mensch sein.

      Im weiteren zitiert er die Wikipedia-Definition der natürlichen Person und behauptet, der Klostertod sei heute noch möglich. Das ist Unsinn, den Klostertod gibt es seit dem frühen 19. Jahrhundert nicht mehr. Weiter behauptet er, die Frau von Dutroux habe diesen Weg gewählt. Das ist auch Unsinn. Sie ist verurteilt und eingesperrt worden, nach 16 Jahren wegen guter Führung unter der Bedingung freigekommen, dass sie anschließend in ein Kloster geht (ohne Nonne zu werden). Wenn sie den Platz im Kloster verliert, entfallen die Voraussetzungen für ihre vorzeitige Entlassung und sie muss entweder ein anderes Kloster finden oder u.U. wieder in Haft. Sie untersteht nach wie vor ohne Abstriche der „weltlichen“ Justiz.

      Jetzt hat Conrad in der 2. Minute den intellektuellen Offenbarungseid geleistet und Wagandt in den Minuten 5 bis 7 durch dummdreiste Lügen jede Glaubwürdigkeit verspielt. Finde ich gut, dann muss ich mir die restlichen 80 Minuten gar nicht mehr anschauen. Auch gut. Und sowas, Ralf, nehmen Sie als „Beweis“? Das sind ja nicht einmal Diskussionsbeiträge, das ist von vorn bis hinten geistiger Sondermüll.

      Wagandt, 9:35: Hier steht aber noch etwas anderes, das von Bedeutung ist.hier steht, es gab auch Menschen, die waren keine Personen, und die waren sowas wie Sklaven. Also hier wird uns schon gesagt, du kannst eigentlich froh sein, dass du ne Person bist, denn sonst hättest du diese ganzen tollen Rechte nicht. Und das ist ein Hinweis, der von großer Bedeutung ist, den wir gleich noch betrachten können

      Wagandt, 12:18: Ich tue das übrigens auch deswegen, weil um dieses Thema herum enorm viele Missverständnisse entstehen.

      Ja, wo mögen die Missverständnisse nur herkommen, Ralf? Würde Herr Wagandt Stiefmütterchen züchten, statt dummes Zeug zu äußern, gäbe es sicher erheblich weniger solche Missverständnisse und Sie müssten Ihre Zeit nicht mit dem Breitwalzen solcher Bräsigkeiten verbringen, sondern könnten was Sinnvolles tun.

  121. philmuc said, on 18/05/2015 at 18:11

    Ich habe mich für ein Seminar an meiner Uni mit dem Thema „Reichsbürger“ oder allgemeiner (wie es auch mein Prof formulierte) mit falscher laienhafter Rechtsauslegung beschäftigt. Dass das Ganze so viel hergibt hätte ich erst nicht gedacht, wurde aber bald eines anderen belehrt – aber die Strohmann-Geschichte war mir dann doch sehr neu!

    Ich würde ja nie auf die Idee kommen, zu einem medizinischen Thema ein paar Internetseiten zu lesen und YouTube-Videos anzuschauen um dann einen Menschen zu operieren. Bei Jura soll das aber funktionieren…

    • ralf kroke said, on 18/05/2015 at 21:47

      wer weiß wer weiß, ich will es genau wissen )

      • reichling said, on 19/05/2015 at 08:00

        wer weiß wer weiß, ich will es genau wissen )

        Du willst es also genau wissen? Um etwas genau zu wissen, solltest du aber ein Mindestmaß an Verständnis für die Thematik haben. Und genau das hast du eben nicht.

        Du könntest dir auch alles über die Photosynthese oder Quantentheorie erklären lassen. Aber würdest du dann etwas mehr davon verstehen? Ich glaube, eher nicht. So ist aber auch dein Verhältnis zum Recht. Du willst alles genau wissen, hast aber keine Ahnung von der Bedeutung einfachster juristischer Grundbegriffe. Du bist absolut diskussionsunfähig, da eine gemeinsame Grundlage völlig fehlt.

        Was verstehst du unter der Souveränität eines Staates? Gibt es überhaupt noch voll souveräne Staaten auf der Erde? Deutschland hat sich entschlossen, im Rahmen der EU gewisse Souveränitätsrechte gemeinsam mit den anderen EU – Staaten auszuüben. Schau mal in Artikel 8-1 der französischen Verfassung. Dann wirst du sehen, dass auch Frankreich auf Teile seiner Souveränität verzichtet hat. Und wie ist es mit Russland? Russland ist Mitglied des Europarates und musste deshalb die Todesstrafe abschaffen Und die russischen Reisepässe müssen europäischen Normen entsprechen.
        Und wie sieht es mit China aus? China will am weltweiten Handel teilnehmen und musste daher für die Produktion internationale Normen erfüllen, sonst wären sie Ladenhüter.
        Dass Deutschland einen Teil seiner Souveränität auf die EU übertragen hat, ist in der Verfassung auch so vorgesehen. Ein Blick in die Präambel des Grundgesetzes. wird es dir zeigen.
        Deutschland will danach gar nicht mehr voll souverän sein. Du bist wohl Anhänger des Deutschen Reiches. Hat es dies jemals gegeben? Denn 1871 ist nichts anderes als ein Bundesstaat entstanden, der sich zwar Reich nannte, aber keines war.
        Die Bezeichnung „Deutsches Reich“ sollte an da Heilige Römische Reich erinnern, das 1806 aufgehört hat zu bestehen. Und dieses Reich betrachtete sich als Fortsetzung des Römischen Reiches.
        Mit der EU haben wir die Möglichkeit, dass wieder ein Reich in Europa entsteht, eine Gemeinschaft, in der viele Völker mit unterschiedlichen Sprachen und Kulturen einträchtig zusammen leben und gemeinsam für Menschenrechte und die Bewahrung des Friedens eintreten.
        Oder bedeutet Souveränität für dich vor allem, dass ein Staat in der Lage ist, seine Nachbarstaaten mit Krieg zu überziehen?

      • ralf kroke said, on 19/05/2015 at 08:16

        „Oder bedeutet Souveränität für dich vor allem, dass ein Staat in der Lage ist, seine Nachbarstaaten mit Krieg zu überziehen?“

        Sag mal wo lebst Du eigentlich ? Wer überzieht denn Jahr für Jahr in allen Regionen der Welt die Völker mit Krieg und Elend? Wer unterstützt mit Lügen und Verleumdungen und Geld und Waffen diesen Massenmord?
        Kein Giftgas im Irak ohne UN Mandat, Gadaffi hat nicht auf die Demonstranten geschossen, trotzdem Chaos in dem Land, Der Kosovo eine Lügen Geschichte und und und. Die Ukraine ist der Gipfel. Faschisten putschen eine gewählte regierung mit Hilfe von in Polen und Litauen ausgebildeter Faschisten weg, greifen die Bevölkerung, die diesen Putsch nicht hinnehmen will mit Grad Raketen und Streubomben an, Odessa, Marinupol tausende Tote und Flüchtlinge, alles mit Unterstützung der EU und Beifall von den Medien. Und Du stellst mir so eine Frage. Träumst Du oder seit Ihr hier alle in der Klapsmühle. Die EU ein großes einträchtiges europäisches Reich ? Mit Euro, EZB und diesen Pfeifen im Parlament ist Europa innerhalb von 10 Jahren ins Chaos gestürzt. Die Mais reiben sich die Hände. Russland ist der Feind. Also Ihr habt wirklich den Knall nicht gehört. Ihr seit ja vollkommen Gez Medien verseucht.

    • reichling said, on 18/05/2015 at 21:48

      Wenn im Fall des Falles ein Richter der Rechtsauffassung eines Reichsbürgers nicht Folge leistet, heißt das doch nur, dass der Richter nicht unabhängig ist, sondern Befehlsempfänger des Systems.
      Außerdem wird an Universitäten nicht die Wahrheit gelehrt, sondern nur, was dem System nützt. Dies gilt für Rechtswissenschaft, aber auch für Medizin und die naturwissenschaftflichen Disziplinen.
      Die Wahrheit erfährt man ausschließlich auf Youtube und anderen Internetseiten, speziell von der der ganz rechten oder einer esoterischen Ecke.

      • ralf kroke said, on 18/05/2015 at 22:02

        warum immer Reichsbürger ? Hilft Dir das Dir selbst etwas zu beweisen ? Es geht doch faktisch um die Frage ist die BRD ein Staat mit allen Konsequenzen. Ein Staat, der nunmehr nachweislich nicht souverän ist ist kein Staat. Was wollt Ihr an beweisen haben wenn selbst die Kanzlerin diesbezüglich lügt, und es sogar in dem MSM Medien für Euch zugänglich ist zu erkennen. Diese Begriffe sind doch armseelig. Ich bezeichne Dich doch auch nicht als Idiot nur weil Du an die Rechtmäßigkeit des Schauspiel glaubst. Alle Indizien werden von Euch positiv ausgelegt. Ich hinterfrage alles. Ich bin skeptisch. ganz einfach. Im übrigen ist das Deutsche reich nicht das Dritte Reich. Darf man seiner Nation nicht treu sein. Seit Ihr Amerikaner ?

      • JDavis said, on 18/05/2015 at 22:24

        Red doch keinen Unsinn. Du bist überhaupt nicht kritisch und hinterfragst gar nichts, sofern es dir nur in den Kram passt. Ob du etwas für richtig oder falsch hältst, entscheidest du nicht empirisch, sondern allein danach, was du glauben willst. Du willst uns doch nicht ernsthaft erzählen, dass du z.B. deine „Die BRD ist das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“-These jemals an der Realität gemessen hast. Es gab hier zahllose fundierte Gegenargumente zu deinen Ansichten – bei nicht einer davon hast du erkennen lassen, dass du dich vorher schon mit naheliegenden Gegenargumenten auseinandergesetzt hast. Hast du dich hier jemals auf ein anerkanntes juristisches Fachbuch bezogen?

    • JDavis said, on 20/05/2015 at 07:06

      Ich würde ja nie auf die Idee kommen, zu einem medizinischen Thema ein paar Internetseiten zu lesen und YouTube-Videos anzuschauen um dann einen Menschen zu operieren. Bei Jura soll das aber funktionieren…

      Bei Naturwissenschaften ist das ja sogar noch irgendwie theoretisch denkbar. Ich kann in meiner Küche das Universal-Krebsheilungsmittel aus Sesam und Blattspinat zusammenmischen. Wenn genau das wirkt, dann hab ich gewonnen. Und vielleicht ist bisher einfach noch niemand sonst auf die Idee gekommen, haben bisher alle bei der Forschung daran Fehler gemacht oder die Ergebnisse falsch betrachtet. Das mag wahnsinnig unwahrscheinlich sein, aber es kann vorkommen.

      Die Rechtswissenschaft dagegen ist eine völlig autistische Disziplin: Juristen in Brüssel und im Bundestag erarbeiten Gesetze, Juristen in den Universitäten analysieren sie und Juristen in den Behörden und Gerichten wenden sie an. Das Recht ist eben nichts, was objektiv vorliegt und dann ergebnisoffen erforscht werden kann. Denn im Gegensatz zum Schöpfer des Universums kann ich mit dem Schöpfer des Rechts ohne Weiteres reden. Und wenn der Bundestag damit, wie seine Gesetze so umgesetzt werden, wahnsinnig unzufrieden wäre, müsste er sie nur anders formulieren. Insofern ist es auch völlig albern, zu behaupten, man selbst wisse viel besser als die Fachwelt, was Gesetze bedeuten. Denn die Gesetze erhalten ihren Wortlaut ja gerade deswegen, damit sie so wirken wie der Gesetzgeber das will. Er übersetzt die Normbefehle, die er geben will, in die Fachsprache. Wäre diese Fachsprache – wie die Reichsdeppen behaupten – an vielerlei Stellen ganz anders auszulegen, dann würden die Gesetze ganz einfach anders lauten.

      • gnaddrig said, on 20/05/2015 at 08:09

        Wäre diese Fachsprache – wie die Reichsdeppen behaupten – an vielerlei Stellen ganz anders auszulegen, dann würden die Gesetze ganz einfach anders lauten.

        Stimmt. Und dem vorausgehen würde eine Phase, wo irgendjemand die Missverständlichkeiten und Mehrdeutigkeiten in den Gesetzestexten entdecken und darauf hinweisen würde. Es gäbe eine fachliche Diskussion unter Juristen, die mittelfristig zu einer anderen juristischen Fachsprache führen würde, zu einem neuen Fundus an Definitionen juristischer Fachbegriffe und schließlich zu anders formulierten Gesetzen.

        Und wo Gesetze tatsächlich missverständlich oder ungenau formuliert sind (was ja durchaus vorkommt), passiert oft genug genau das. Oder die zuständigen obersten Gerichte prüfen, welche Intention der Gesetzgeber mit einer strittigen Formulierung verfolgt hat und machen dann entweder Vorgaben, wie diese oder jene Bestimmung auszulegen sei, oder sie verweisen das Gesetz zurück an den Gesetzgeber zur Nachbesserung.

        Wie gut das jeweils funktioniert, mag dahingestellt sein, aber dass dieser Mechanismus angewendet wird, ist unstrittig. Aber in Bezug auf reichsideologische Themen und Begrifflichkeiten gibt es auch nicht den Ansatz einer fachlichen Diskussion. Da sieht offensichtlich kein ernstzunehmender Jurist Probleme oder auch nur Diskussionsbedarf, und das ist sicher ein Indiz dafür, dass diese reichsideologischen Behauptungen und Ideen keinerlei Grundlage haben. (Wenn diskutiert wird, dann über die Frage Ignorieren oder bekämpfen – sind die doof oder gefährlich?)

        Wenn man mal unterstellt, dass Reichsideologen mit ihren Gedankengängen recht haben, kann man das Fehlen einer echten juristischen Diskussion darüber kaum ohne weitreichende Verschwörungstheorien erklären, und daran zeigt sich, dass das ganze endgültig unter „Unsinn“ abgelegt gehört. Die sonstigen Äußerungen von Reichsideologen (von denen ja viele sehr verschwörungstheoretisch orientiert sind) und ihre weitgehende Unfähigkeit oder Unwilligkeit, Argumente zur Kenntnis zu nehmen, zu verstehen und darauf einzugehen, deuten ebenfalls in diese Richtung.

      • philmuc said, on 20/05/2015 at 10:55

        Das Recht ist eben nichts, was objektiv vorliegt und dann ergebnisoffen erforscht werden kann.

        Völlig richtig. Und selbst wenn der Gesetzgeber Begriffe verwendet, die uneindeutig oder zumindest mehrdeutig sind, gibt es (juristische) Techniken dieses Problem zu lösen. Anders als viele Reichsdeppen meinen, kann ein Gesetz nicht immer „aus sich heraus verständlich, klar und eindeutig“ sein. Manchmal bedarf es einer Auslegung. Und daran scheitern dann alle Reichsdeppen: Zunächst die grammatikalische Auslegung, also der Wortsinn – hier verharren so manche dann stur. Kommt man mit dem Wortsinn alleine aber nicht weiter, dann versucht man eine systematische Auslegung (In welchem Kontext steht eine Norm? Paradebeispiel der § 1 BGB, der sich im Titel 1 „natürliche Personen“ befindet). Häufig greift man auf die teleologische Auslegung zurück, die nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift fragt. Damit einher geht die historische Auslegung, also die Frage nach dem gesetzgeberischen Willen bzgl. dieser Norm.

        Ein Gesetzbuch zu lesen ist also keine bloße Lektüre, sondern ein Prozess. Sonst müsste man auch nicht jahrelang studieren…

      • ralf kroke said, on 20/05/2015 at 12:01

        Ich bin ganz Deiner Ansicht. Es ist unsinnig davon auszugehen, dass bei der Formulierung der Gesetze, insbesondere der Wahl der Begriffe, Bezeichnungen und verwendetem Satzbau Irrtümer vorkommen.
        Aus diesem Grund sollte man tatsächlich jedes Wort, unterschiedliche Worte für „anscheinend“ das Gleiche genau beachten und werten. So besteht eben ein Unterschied zwischen Deutschland und Bundesrepublik Deutschland, Groß Berlin und Berlin, wird und ist. Genau aus diesem Grund sind die gesamt hier in diesem Block geposteten Artikel und § ja auch so kontrovers diskutiert. Und aus diesem Grund verstehe ich auch die Auslegungsversuche nicht, deren Subjektives Ergebnis hier ständig als offenkundige Tatsache postuliert wird.

        Jetzt stellt sich doch die Frage warum man nicht einfach, um Klarheit zu schaffen gemäß § 28 Personalausweisgesetz einen Familiennamen bezeichnet oder die Staatsangehörigkeit mit Bundesrepublik Deutschland. Eine Staatsangehörigkeit kann man nur zu einem Staat haben der klar benannt wird.
        Den Staat DEUTSCH gibt es nicht.

        Aber gut das hatten wir ja. Ich gründe meine Auffassung der Rechtslage hier auf dem Gebiet der Bizone auf die tatsächlich verfassten und schriftlich vorliegenden Dokumente und interpretiere da nichts rein. Aussagen, das ist doch logisch oder schlussfolgernd oder was auch immer für Kopfstände hier gemacht werden etwas im Sinne des Verfassers zu begründen ist juristisch inakzeptabel und dummes Zeug. Es steht alles schwarz auf weiß geschrieben. So auch Artikel 133 GG Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes ein. Also der Bund tritt ein und auch nicht in die Rechte der Verwaltung der neu hinzu gekommenen 5 Länder ein. Das gibt der 2+4 Verarschungs Vertrag auch nicht her. Ganz abgesehen davon, dass hier der Inhaber der eigenen Verwaltung mit dem Eigentümer einen Vertrag schließt. Ein klassisches In Sich Geschäft also. Genau wie der „Rundfunkstaatsvertrag“. Der Bund, die BRD ist nicht autorisiert Staatsverträge im Auftrag des Deutschen Reich zu schließen. Also auch keine Gebiete abzutreten. Hoheitsrechte an die EU kann die BRD auch nicht für das Deutsche reich abtreten, weil sie diese gar nicht besitzt. Die BRD hat erst gar keine Hoheitsrechte da sie eben kein Staat ist sondern eben ein Rechteinhaber einer Verwaltung eines besetzten Gebietes. Mit allen Konsequenzen. Und wenn man es ungeschminkt betrachtet werden aus den Irrtümern in diesem Kontext dann logische Formulierungen die so wie Sie verfasst sind eindeutig und unzweifelhaft formuliert sind. „Deutsch – Amerikanische“ Gründlichkeit eben.

      • Comsubpac said, on 20/05/2015 at 12:55

        Ralf said: „Ich bin ganz Deiner Ansicht. Es ist unsinnig davon auszugehen, dass bei der Formulierung der Gesetze, insbesondere der Wahl der Begriffe, Bezeichnungen und verwendetem Satzbau Irrtümer vorkommen.“

        Ja, nur bleibt die Frage wer es ist der sich irrt. Alle deutschen und internationalen Gerichte, Juristen, Politiker usw oder die Hand voll Verschwörungstheoretiker die sich das deutsche Reich zurückwünschen? Bis jetzt konntest du noch keinen Irrtum nennen.

        Ralf said: „Aus diesem Grund sollte man tatsächlich jedes Wort, unterschiedliche Worte für “anscheinend” das Gleiche genau beachten und werten. So besteht eben ein Unterschied zwischen Deutschland und Bundesrepublik Deutschland, Groß Berlin und Berlin, wird und ist. Genau aus diesem Grund sind die gesamt hier in diesem Block geposteten Artikel und § ja auch so kontrovers diskutiert. Und aus diesem Grund verstehe ich auch die Auslegungsversuche nicht, deren Subjektives Ergebnis hier ständig als offenkundige Tatsache postuliert wird.“

        Ja, das sollte man aber man sollte nicht versuchen Dinge zu sehen die nicht da sind. Besteht wirklich ein Unterschied zwischen Deutschland und Bundesrepublik Deutschland? Deutschland bezeichnet den deutschen Staat. Bundesrepublik Deutschland ist die amtliche Langfassung des Namens. Es gibt nur einen deutschen Staat. Es gibt ja auch keinen Unterschied zwischen Republik Frankreich und Frankreich, oder Ralf?
        Berlin ist wenig präzise. Berlin kann das Land meinen, das ursprüngliche Stadtgebiet, die Stadt Berlin usw. Groß-Berlin war/ist die Bezeichnung für das 1920 durch Eingemeindungen entstanden Stadtgebiet. Heute bezeichnet man das Gebiet meist nur noch als Berlin. Vor 1990 hätte man sich auch Fragen müssen, ob Ost- oder Westberlin gemeint ist oder doch ganz Berlin… Wo soll jetzt das Problem sein?
        Das die Bundesrepublik Deutschland der deutsche Staat und völkerrechtlich identisch mit dem deutschen Reich ist, ist nun einmal eine Tatsache.

        Ralf said: „Jetzt stellt sich doch die Frage warum man nicht einfach, um Klarheit zu schaffen gemäß § 28 Personalausweisgesetz einen Familiennamen bezeichnet oder die Staatsangehörigkeit mit Bundesrepublik Deutschland. Eine Staatsangehörigkeit kann man nur zu einem Staat haben der klar benannt wird.
        Den Staat DEUTSCH gibt es nicht.“

        Du siehst Probleme wo gar keine sind. Es muss keine Klarheit geschaffen werden wo diese bereits besteht.
        Im Personalausweis steht dein Familienname und natürlich gibt es einen deutschen Staat: die Bundesrepublik Deutschland. Auf die Frage: „Was ist deine Staatsangehörigkeit“ lautet die Antwort nun einmal „deutsch“, schließlich wird auch die „deutsche Staatsangehörigkeit“ verliehen. Antworten wie „Bundesrepublikanisch Deutschländisch“ ergeben ja auch recht wenig Sinn. Einen Staat „Francaise“ gibt es ja auch nicht trotzdem steht das in französischen Ausweisen so drin. Ist Frankreich also auch kein Staat, oder all die anderen Länder die das genauso machen? Der Staat steht übrigens trotzdem auf deinem Personalausweis. Oben links: Bundesrepublik Deutschland.
        Niemand behauptet das es einen Staat DEUTSCH gibt. Warum auch?

        Ralf said: „Aber gut das hatten wir ja. Ich gründe meine Auffassung der Rechtslage hier auf dem Gebiet der Bizone auf die tatsächlich verfassten und schriftlich vorliegenden Dokumente und interpretiere da nichts rein.“

        Doch, genau das machst du bzw deine „Quellen“…

        Ralf said: „Aussagen, das ist doch logisch oder schlussfolgernd oder was auch immer für Kopfstände hier gemacht werden etwas im Sinne des Verfassers zu begründen ist juristisch inakzeptabel und dummes Zeug. Es steht alles schwarz auf weiß geschrieben. So auch Artikel 133 GG Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes ein.“

        Ich versteht wirklich nicht wie man den Artikel so falsch verstehen kann… „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“ Die Bizone hat sich mit Gründung der Bundesrepublik aufgelöst und der Bund, die oberste Ebene des deutschen Staates, ist Rechtsnachfolger geworden, hat also die Verträge, Gerichte, Beamten usw übernommen. Wo ist das Problem?

        Ralf said: „Also der Bund tritt ein und auch nicht in die Rechte der Verwaltung der neu hinzu gekommenen 5 Länder ein. Das gibt der 2+4 Verarschungs Vertrag auch nicht her. Ganz abgesehen davon, dass hier der Inhaber der eigenen Verwaltung mit dem Eigentümer einen Vertrag schließt.“

        Warum sollte der Bund auch die Rechtsnachfolge der Verwaltung der 5 Länder übernehmen? Die Länder und ihre Verwaltungen existieren ja noch heute. Die Bundesrepublik ist allerdings Rechtsnachfolger der DDR.
        Auch wenn es durchaus möglich ist das ein Eigentümer mit der eigenen Verwaltung einen Vertrag schließt, so ist das hier nicht der Fall. Wer soll denn hier mit wem einen Vertrag geschlossen haben? Die Alliierten mit der Bundesrepublik? Dabei handelt es sich um Staaten und nicht um Verwaltungen. Die Bundesrepublik gehörte – im Gegensatz zur Bizone – nie den Alliierten.

        Ralf said: “ Ein klassisches In Sich Geschäft also. Genau wie der “Rundfunkstaatsvertrag”. Der Bund, die BRD ist nicht autorisiert Staatsverträge im Auftrag des Deutschen Reich zu schließen. Also auch keine Gebiete abzutreten. Hoheitsrechte an die EU kann die BRD auch nicht für das Deutsche reich abtreten, weil sie diese gar nicht besitzt. Die BRD hat erst gar keine Hoheitsrechte da sie eben kein Staat ist sondern eben ein Rechteinhaber einer Verwaltung eines besetzten Gebietes. “

        Nein, ein klassischer Staatsvertrag zwischen Staaten. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde zwischen den Bundesländern geschlossen. Der Bund hatte nichts damit zu tun. Was den Rundfunk angeht haben die Länder, weitestgehend, freie Hand. Willkommen in der Welt des Föderalismus.
        Es gibt kein deutsches Reich mehr also kann auch niemand Verträge für das deutsche Reich schließen. Es gibt allerdings einen Rechtsnachfolger – die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik kann Verträge abschließen wie jeder andere Staat auch und in diesen auch Hoheitsrechte abtreten, wie es auch in der Verfassung, dem Grundgesetz, festgelegt ist. Genauso, wie die Bundesrepublik ihre eigenen Grenzen festlegen kann.
        Nochmal, die Bundesrepublik ist und war ein Staat und seit 1955 auch nicht mehr besetzt.

        Ralf said: “ Mit allen Konsequenzen. Und wenn man es ungeschminkt betrachtet werden aus den Irrtümern in diesem Kontext dann logische Formulierungen die so wie Sie verfasst sind eindeutig und unzweifelhaft formuliert sind. “Deutsch – Amerikanische” Gründlichkeit eben.“

        Welche Konsequenzen?
        Ja, in der Tat sehr Gründlich: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Gründlicher kann man es nicht formulieren, oder Ralf?

      • philmuc said, on 21/05/2015 at 13:43

        @ ralf kroke

        Ich glaube, meine Aussage ist nicht ganz so angekommen, wie es sollte.

        Ich bin ganz Deiner Ansicht. Es ist unsinnig davon auszugehen, dass bei der Formulierung der Gesetze, insbesondere der Wahl der Begriffe, Bezeichnungen und verwendetem Satzbau Irrtümer vorkommen.

        Es geht nicht um Irrtümer. Es geht darum, dass Wörter nunmal nicht immer dasselbe bedeuten, sondern je nach Kontext, systematischer Stellung und Entstehungsgeschichte eine andere Bedeutung haben.

        Ein Beispiel: Das Wort „Geschäft“. Aus Art. 65 S. 2 GG wird ja von Reichsbürgern gerne herausgelesen, die Bundesministerien seien Firmen, denn dort steht Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.

        Geschäftsbereich meint hier einfach nur das Ressort, den Amtsbereich. Das ergibt sich daraus, dass die Vorschriften im Kapitel über die Aufgaben der Bundesregierung steht. Etwas anderes bedeutet „Geschäft“ z.B. in den §§ 677 ff. BGB (Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt (…)). Hier regelt das Gesetz ein ganz bestimmtes Schuldverhältnis, bei dem es um Geschäfte, also hier Angelegenheiten einer Person geht. Hier hat der Begriff weder etwas mit „Amtsbereich“ noch mit „Ladengeschäft“ zu tun.

        Aus diesem Grund sollte man tatsächlich jedes Wort, unterschiedliche Worte für “anscheinend” das Gleiche genau beachten und werten. So besteht eben ein Unterschied zwischen Deutschland und Bundesrepublik Deutschland, Groß Berlin und Berlin, wird und ist. Genau aus diesem Grund sind die gesamt hier in diesem Block geposteten Artikel und § ja auch so kontrovers diskutiert. Und aus diesem Grund verstehe ich auch die Auslegungsversuche nicht, deren Subjektives Ergebnis hier ständig als offenkundige Tatsache postuliert wird.

        Die Auslegung ist, wie sich gerade gezeigt hat, notwendig, um die Bedeutung eines Begriffes zu erfassen. Will heißen: Nur weil zwei Wörter grammatikalisch identisch sind, müssen sie im jeweiligen Kontext nicht dieselbe Bedeutung haben.

      • reichling said, on 22/05/2015 at 12:36

        Ralf ist wohl noch am verkraften seines Rohrkrepieres § 28 Personalausweisgesetz. Besser hatte er nicht zeigen können, dass er keine Ahnung davon hat, wie man Gesetze liest.

  122. ralf kroke said, on 19/05/2015 at 00:00

    Es gab hier zahllose fundierte Gegenargumente zu deinen Ansichten ? Du behauptest dauernd ? dadurch ändern sich die Tatsachen nicht. Schick mal Deine Gegenargumente nur 2 bitte ich will mal lachen.

    • Comsubpac said, on 19/05/2015 at 00:20

      Ja, zu Beispiel hat man dir Mehrfach erklärt was es mit Rechtsnachfolge auf sich hat, was der Bund ist und was die Bizone war. Kannst du denn entzwischen warum erklären warum in Artikel 20 steht das die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist?

      • ralf kroke said, on 19/05/2015 at 08:17

        Damit Du Waffel es glaubst. Hahaha

    • ralf kroke said, on 20/05/2015 at 12:09

      Ein Beispiel, es steht alles exakt beschrieben in den Verträgen: Z.B. Koblenzer Beschlüsse 1948

      Die Koblenzer Beschlüsse wurden am 10. Juli 1948 von den zwölf Regierungschefs der Länder der westlichen Besatzungszonen und des Landes Berlin veröffentlicht. Darin wurde festgestellt, dass die Gründung der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein Provisorium sein sollte, um einen gesamtdeutschen Staat anzustreben – ein neuer westdeutscher Staat als Nachfolger des Deutschen Reiches werde ausdrücklich nicht gegründet.

      • Comsubpac said, on 20/05/2015 at 12:21

        Es wurde ja auch kein neuer Staat gegründet. Die Bundesrepublik ist ausdrücklich kein neuer Staat sondern identisch mit dem Staat der sich deutsches Reich nannte. Abgesehen davon ist es relativ unerheblich was 1948 geplant wurde da letztlich nur das Ergebnis zählt: Die Bundesrepublik ist und war immer ein Staat und zwar der deutsche Staat.

  123. Horst said, on 19/05/2015 at 11:59

    @ Ralf Kroke

    Interessant zu lesen, wie Putins Toll-Fakriken bei dir Früchte tragen. XD
    Oder arbeitest du gar selbst dort?

    Also, der Lenin betitelte solche Zeitgenossen wie dich einst als „Nützliche Idioten“.
    Und da hast du einen der Spitzenplätze in der Idiotenrangliste jetzt schon sicher. XD

    http://www.focus.de/politik/ausland/propaganda-auf-bestellung-so-funktionieren-putins-troll-fabriken_id_4592188.html

    • ralf kroke said, on 20/05/2015 at 10:07

      Und auch mal die Kommentare zu dieser lächerlich zusammengezimmerten Story von Athai gelesen. Auch alles Putin Trolle ?
      Sorry aber lächerlicher gehts nicht mehr. Kommst Du Dir nicht selbst langsam blöd vor ?

      Was sagst Du zu der Lüge von Merkel in Bezug auf die angeblich kurz vor der Wahl hergestellte Souveränität der BRD, die ja wie wir heute wissen nie von der US Regierung beabsichtigt war in Bezug auf ein Abkommen zu den G10 Gesetzen. Das sollte doch zumindest eindeutig auch für Dich zu verstehen sein.

      Das zu Deinem Begriff “Nützliche Idioten”.

  124. Patrick Lassan said, on 20/05/2015 at 13:24

    „Jetzt stellt sich doch die Frage warum man nicht einfach, um Klarheit zu schaffen gemäß § 28 Personalausweisgesetz einen Familiennamen bezeichnet

    @ RalfKroke: § 28 Personalausweisgesetz behandelt die Ungültigkeit von Personalausweisen. Du meinst aber wahrscheinlich (mal wieder) § 28 der Personalausweisverordnung, der wiederum auf § 21 Personalausweisgesetz verweist. Offensichtlich hast du aber immer noch nicht verstanden, warum dort überhaupt etwas von juristischen Personen steht.

    „Eine Staatsangehörigkeit kann man nur zu einem Staat haben der klar benannt wird.Den Staat DEUTSCH gibt es nicht.“

    Ebensowenig wie einen Staat ‚française‘ oder ‚British Citizen‘. Dass Staaten die Staatsangehörigkeit ihrer Bürger mehrheitlich mit einem Adjektiv angeben, ist eine Tatsache. Falls du Probleme mit der Bezeichnung des Staats hast, der den Reisepass oder den Personalausweis austellt, solltest du vielleicht mal einen Augenarzt aufsuchen: Die Bezeichnung steht nämlich ganz groß drüber.

    Kurz gesagt: Du hast keine Ahnung und plapperst nur etwas nach.

    • reichling said, on 20/05/2015 at 13:40

      Die meisten Staaten geben ihre Staatsangehörigkeit im Auweis als Adjektiv an. Denn die Staatsangehörigkeit ist die Antwort auf die Frage: „Welche Staatsangehörigkeit hast du“, und nicht: „Welchem Staat gehörst du an“.
      Dies ist übrigens auch sehr schlechtes Deutsch. Aber unsere Reichsdeutschen meinen halt, dass nur schlechtes Deutsch gutes Amtsdeutsch sein kann.

  125. ralf kroke said, on 20/05/2015 at 16:04

    Reichling wie kannst Du nur so maßlos lügen und behaupten das die „meisten“ Staaten ihre Staatsangehörigkeit als Adjektiv angeben ? Sogar die meisten ! Wo zeig es ! Unfassbar .

    Wenn wir einen Staat Deutschland hätten würde Deutsch ja noch irgendwie passen wenn es nicht eine Nazi Verordnung wäre. Das Deutsche Reich war ein Staatenbund, bestehend aus Bundesstaaten. Also Preussen, Sachsen, Baden ect. bis Hitler per Verordnung die Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten aufgehoben hat.
    Das führen wir jetzt weiter und es wurde noch absurder. Aber bei Dir ist ja trotzdem alles bestens. Mich aber als Reichsbürger betiteln. Nur Gehirn gewaschene Vollidioten, die sich vollständig durch die Glotze verblöden lassen haben sabbeln so einen stuss und benutzen das Deutsche Reich bzw. deren Angehörige als Schimpfwort.

    Also in welchem Reisepass außer in dem der BRD wird ein Adjektiv benutzt um die Staatsangehörigkeit zu bezeichnen ?

    Litauen

    Österreich

    3. Reich

    Deutsches Reich, 1930 – Deutschland

    Belgierin mit Geburtsort Neustand Staatsangehörigkeit Deutschland

    Republik Moldavien

    USA

    Canada

    Italien

    • reichling said, on 20/05/2015 at 16:42

      Du hast jetzt einige Staaten zusammengesucht, die im Pass als Staatsangehörigkeit den Staatsnamen angeben. Aber du hast auch dankenswerter Weise die Pässe von Kanada und Italien vorgestellt.
      Im kanadichen Pass ist die Staatsangehörigkeit mit „canadian“, „canadienne“ angegeben, und das ist englisch und französisch und heißt „kanadisch“. Der Staat heißt ja Canada.
      Im italienischen Pass ist als Staatsangehörigkeit „Italiana“ angegeben, und das heißt auf deutsch „Italienisch“. Du kannst auch gerne noch andere Staaten überprüfen. Da wären zum Beispiel: Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, Irland, Polen, Spanien, Mexiko, Argentinien, Australien, Indien, Nigera, Marokko, um nur einige zu nennen.
      Und wer interessiert sich schon dafür, wie Moldawien oder Littauen ihre Staatsangehörigkeit angeben? Wie man die Staatsangehörigkeit bezeichnet, ist international nicht genormt, jeder Staat kann dies machen, wie er will. Und ich habe nun mal weit mehr Staaten gefunden, die die Staatsangehörigkeit als Adjektiv angeben, als andere.

      Auf deinen Rohrkrepier mit § 28 Personalausweisgesetz gehst du wohl nicht ein. Das ist dir zu peinlich.

      Und was ist mit Südafrika?

      http://www.google.de/url?source=imgres&ct=tbn&q=https://howtospotafraud.files.wordpress.com/2011/11/susan-passport11-11.jpg&sa=X&ei=DK1cVZupDIfuyQPyu4GoDg&ved=0CAUQ8wc&usg=AFQjCNGpgM8n1pGuCu2j83cfJh4aWFx-Fg

      • gnaddrig said, on 20/05/2015 at 17:05

        Und selbst wenn die Mehrheit der Länder in den Ausweisdokumenten die Staatsangehörigkeit nicht mit Adjektiv sondern durch Nennung des offiziellen Namens des Landes (oder des Staates – Deutschland vs. Bundesrepublik Deutschland) angäben, wäre die Verwendung des Adjektivs immer noch gängig genug und es gäbe immer noch keinen Grund, das zu beanstanden oder daraus irgendwelche komischen Schlüsse zu ziehen. Sogar wenn nur ein einzelnes Land das so handhaben würde, wäre es in Ordnung – geht ja außerhalb des betreffenden Landes niemanden was an, und intern interessiert allenfalls, ob das zufriedenstellend geregelt ist.

      • reichling said, on 20/05/2015 at 17:08

        Genaugenommen kommt es auf die Angabe der Staatsangehörigkeit gar nicht an. Die Österreicher haben in ihren Personalausweisen überhaupt keine Staatsangehörigkeit angegeben. Und in den Reisepässen steht oben eine Zeile, in der taucht bei Deutschen der Buchstabe D auf, bei Franzosen ein FR, bei Österreichern ein AUT usw. Ein Grenzbeamter irgendwo in Afrika oder Asien wird mit deutsch, italiana, française, österreich, wohl sehr wenig bis gar nichts anfangen können. Aber das Länderkürzel in der obersten Zeile ist ihm bekannt.

      • Patrick Lassan said, on 20/05/2015 at 18:13

        „Sogar die meisten ! Wo zeig es ! Unfassbar .“

        @ Ralf Kroke: Hast du dir die Bilder der Pässe überhaupt angesehen? Da sind einige dabei, in denen die Staatsangehörigkeit mit einem Adjektiv angegeben wir – übrigens sogar der erste – die Staatsangehörigkeit von Litauen wird dort mit ‚lietuva‘ bezeichnet. Das ist ein Adjektiv, was man z.B. auch an der offiziellen Staatsbezeichnung ‚Lietuvos Respublika‘ sehen kann.

        „Wenn wir einen Staat Deutschland hätten würde Deutsch ja noch irgendwie passen wenn es nicht eine Nazi Verordnung wäre. “

        Der Staat heißt bekanntlich Bundesrepublik Deutschland, wobei ‚Bundesrepublik‘ die Staatsform bezeichnet.

        Das Deutsche Reich als ‚Staatenbund‘ zu bezeichnen zeugt übrigens mal wieder davon, dass du wirklich keine Ahnung hast, In einem Staatenbund hätten die Gliedstaaten wesentlich mehr Rechte gehabt.

      • gnaddrig said, on 20/05/2015 at 18:41

        @ Patrick: Naja, aber das Land heißt auf Litauisch aber Lietuva, das kann kein Adjektiv sein (oder Adjektiv und Substantiv klingen gleich, das weiß ich aber nicht; ich kann kein Litauisch).

      • reichling said, on 20/05/2015 at 20:24

        Wir sollten jetzt nicht an Litauen hängen bleiben. Es gibt genug Staaten, in denen die Staatsangehörigkeit mit einem vom Staatsnamen abgeleiteten Adjektiv bezeichnet wird.

      • gnaddrig said, on 20/05/2015 at 20:31

        Hast recht, reichling, Litauen ist eigentlich wurscht, es gibt genug Adjektivländer und wie Du schon festgestellt hast, ist das auch sowieso egal. Da ist der Klugscheißgaul mit mir durchgegangen 🙂

    • JDavis said, on 20/05/2015 at 16:48

      Und ist Italien jetzt auch kein Staat oder wie?

      • Comsubpac said, on 20/05/2015 at 19:22

        Nein, die simulieren nur. Muss man wissen!

  126. ralf kroke said, on 20/05/2015 at 16:09

    oder steht bei allen Russen, Ukrainern, Usbeken, Georgiern, Weissrussen ect. Staatsangehörigkeit slawisch ?

    • JDavis said, on 20/05/2015 at 16:24

      Ist „slawisch“ das Adjektiv zu Russland, Ukraine, Usbekistan, Georgien, Weißrussland etc.?

    • Comsubpac said, on 20/05/2015 at 16:27

      Heißen die Länder heimlich Bundesrepublik Slawien?

    • gnaddrig said, on 20/05/2015 at 16:35

      Natürlich nicht. Aber es gibt ja auch kein Land, das „Slawien“ heißt. Die Staatsangehörigkeit „slawisch“ wäre uneindeutig, weil es viele slawische Länder gibt (deren Bewohner sich übrigens nicht als Teil eines Volkes empfinden, genauso wie die Angehörigen der verschiedenen germanischen Völker sich nicht als gemeinsames Volk sehen, darum gibt es auch keine übergreifende Staatsangehörigkeit „germanisch“ für Deutsche, Niederländer, Schweden, Norweger, Dänen usw.)

      Dagegen gibt es genau ein Land, das „deutsch“ im Namen trägt, Deutschland nämlich, derzeit organisiert als Bundesrepublik Deutschland. Deshalb ist die Staatsangehörigkeit „deutsch“ eindeutig – die Staatsangehörigkeit Deutschlands. Ich sehe wirklich das Problem nicht.

    • gnaddrig said, on 20/05/2015 at 19:43

      Außerdem sind Georgier und Usbeken auch gar keine Slawen. Ist zwar egal, sollte aber trotzdem nicht unerwähnt bleiben. Als Ersatz biete ich Polen, Tschechen, Slowaken, Serben, Kroaten, Slowenen und Sorben. Die gründen demnächst alle miteinander die Panslawische Föderation oder so…

  127. Fonzo said, on 22/08/2018 at 17:16

    „Das Deutsche Reich als ‚Staatenbund‘ zu bezeichnen zeugt übrigens mal wieder davon, dass du wirklich keine Ahnung hast, In einem Staatenbund hätten die Gliedstaaten wesentlich mehr Rechte gehabt.“

    Ahnung hast Du keine, denn eine Staatsangehörigkeit zu vergeben, ist u. a. ein Merkmal für einen Staat, abgesehen von Schulwesen etc. 1871 wurden die Staaten Württemberg, Bayern, Baden und Hessen in den Norddeutschen Bund aufgenommen. Bismarck musste bei den deutschen Fürsten betteln gehen, wenn er mal mehr Geld brauchte, bis 1918 war das Deutsche Reich weniger zentralistisch als die Bonner Republik. 1919 ist durch den Versailler Vertrag ein zentraler Bundesstaat entstanden, die Staaten wurden in Länder umgewandelt, dazu kam eine „neue Staatsangehörigkeit“ (Art. 278) und eine zentralere, straffere Finanzverwaltung. Der Grund ist naheliegend: Schnellere Erfassung der Steuern wegen Reparationszahlungen.

  128. Fonzo said, on 22/08/2018 at 17:47

    „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“ Woher kommt der Name „Bund“ nur?

    Aus der Reichsverfassung von 1871:

    § 1 An die Stelle der zwischen dem Norddeutschen Bunde und den Großherzogthümern Baden und Hessen vereinbarten Verfassung des Deutschen Bundes (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1870. S. 627ff.), sowie der mit den Königreichen Bayern und Württemberg über den Beitritt zu dieser Verfassung geschlossenen Verträge vom 23. und 25. November 1870. (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1871. S. 9ff. und vom Jahre 1870. S. 654ff.) tritt die beigefügte Verfassungs-Urkunde für das Deutsche Reich.

    => „Norddeutscher Bund“, „Bundesgesetzblatt“

    „Verfassung des Deutschen Reichs

    Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.“

    => „Bund“ -> „Reich“ -> „Bund“.

    Dass die BRD für sich in Anspruch nahm, ganz Deutschland zu vertreten und „mit dem Deutschen Reich identisch zu sein“ (Bundesverfassungsgericht), die Staatsgewalt sich jedoch nur auf das in Artikel 23 genannte Gebiet erstreckte, und die BRD deshalb die DDR nicht anerkannte, geht vollkommen konform mit jenem Besatzer-Artikel aus dem GG: „Das Deutsche Reich geht in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. Völkerrechtlich gesehen waren BRD und Deutschland immer zwei paar Stiefel, und das merkt man auch daran, dass sowohl Brandt als auch Kohl die Grenze der DDR zu Polen nicht vertraglich festlegen konnten. Das ist auch heute noch so, der 2+4-Vertrag enthält nur eine Erklärung für eine Grenzgarantie, was nicht dasselbe ist wie eine Gebietsabtretung. Deswegen gibt es jene Fussnote 354 Anhang 2 b: es wird lediglich erklärt, dass es zu keinem solchen „Ereignis“ (Grenzverletzung) kommt. Eine Friedensvertrag, der diese frage endgültig regelt, ist das nicht, Sonst gäbe es wohl den Artikel 146 nicht nach wie vor.

    Nichts lebt länger als ein Provisorium …


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