Reichling's Blog

Axel Stoll ist tot

Posted in Sonstiges by reichling on 13/08/2014

Doktor Axel Stoll wurde bereits am 28. Juli 2014 in seiner Wohnung in Berlin tot aufgefunden. Er ist 65 Jahre alt geworden.

Axel Stoll war Gründer der rechtsextremen „Neuschwabenland-Gruppe“ die an ein Weiterleben Hitlers in einem unterirdischen Versteck in Neuschwabenland, einer unwirtlichen Region in der Antarktis, glaubt. Er stand für all das, was ich zutiefst verabscheute. Dies Verabscheuen gilt für seine Meinungen, seine Anschauungen. Aber er brachte sie so rüber, dass man darüber schmunzeln konnte. In meinem Blog war er kein Thema gewesen. Es gibt andere, die weitaus gefährlicher sind, auch was ihre Wirkung auf andere, unbedarfte Menschen angeht.

In der letzten Zeit sind jedoch im Netz, so auch bei Facebook, Beiträge und Kommentare erschienen, denen ich nicht zustimmen kann. Nur deshalb schreibe ich diesen Blogartikel.

Egal, was man von Axel Stoll, der in der DDR als Geologe promoviert hatte, hält, wie man zu seinen Ansichten steht, er war immer noch ein Mensch. Und die im Grundgesetz Artikel 1 erwähnte Menschenwürde gilt auch für ihn. Es ist kein Grundrecht, es ist ein Naturrecht, das jedem Menschen innewohnt. Und es erlöscht nicht automatisch mit dem Tod des Menschen, sondern geht über dessen Tod hinaus.

Ein wichtiger Teil der Menschenwürde ist die Ehre, die jeder Mensch zu beanspruchen hat. Auch sie zu achten und zu schützen, ist die Verpflichtung jeder staatlichen Gewalt.

Dass die Menschenwürde kein Grundrecht ist, erkennt man schon daran, dass im Grundgesetz die Grundrechte durch Gesetz eingeschränkt werden können. Eine Einschränkung der Menschenwürde ist nicht möglich.

Ein Grundrecht ist zum Beispiel das der Meinungsfreiheit, zugesichert durch Art. 5 GG.

In Abs. 1 heißt es

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Abs. 2 wird gerne überlesen

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das Recht der persönlichen Ehre führt dazu, dass Beleidigungen und Verleumdungen strafbar sind und man sich nicht hinter dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstecken kann.

Das über den Tod hinausgehende Recht der persönlichen Ehre wird auch in § 130 des Strafgesetzbuches geschützt, wonach es strafbar ist, die unter der NS-Herrschaft begangenen Verbrechen gegen § 6 Abs. 1 Völkerstrafgesetzbuch in einer Art und Weise zu leugnen, zu verharmlosen oder gar zu billigen, dass der öffentliche Friede gestört wird.

Die von den Nazis ermordeten Menschen können sich nicht mehr zur Wehr setzen. Ihre Ehre kann nur vom Staat geschützt werden. § 130 ist kein Maulkorbparagraph. Es gibt nur Weniges in der Geschichte, dass so gut belegt ist, als diese Verbrechen.
Und es ist die Ehre, die auch einem Toten zusteht, die mir verbietet, abfällig oder spöttisch über Axel Stoll zu schreiben.

Möge er in Frieden ruhen.

27 Antworten

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  1. reichs-reste said, on 13/08/2014 at 10:10

    Alles recht und gut mit den schönen Paragraphen, wenn da nur nicht der bittere Beigeschmack wäre das nach 1945 eben diese Mörder innerhalb der Gesetzgebung tätig waren und uns diese Maulsperren auferlegt haben – eben so wie sie zuvor den Ermordeten Maulsperren verordnet haben. Ich gebe keinen Pfifferling auf Gesetze welche von Mördern und Verbrechern erschaffen wurden um eine scheinbare Moral zu vertreten welche sie niemals ernst gemeint haben können aus den von mir genannten Gründen. Das von dir angesprochene Völkerstrafgesetzbuch ist ein deutsches Gesetz und findet International keinen großen Anklang, ganz besonders nicht von denen welche es verabschiedet haben, von daher gebe ich auch darauf keinen Pfifferling. Im übrigen braucht eine gesunde Demokratie keine derartigen Gesetze welche die Freiheit einschränken, und schon gar keine welche die Meinungsfreiheit zur Beleidigung degradieren. So etwas sollte einfach zum Verständnis und zum gesunden Menschenverstand gehören dass man verstorbene ehrt und nicht wie man es in Deutschland macht alles per Gesetz definieren. Die Justiz und den Gesetzgeber hat es nicht zur Zeit Hitlers interessiert was da an Unrecht gesprochen wurde und die Bundesdeutsche Justiz hat es danach ebenfalls nicht interessiert, man hat nur dem kleinen Mann Gesetze aufs Auge gepresst der so oder so nur aus Angst vor staatlichem Mord hinter diesem Diktator gestanden hat. Und heute ist das nicht anders jeder redet nur hinter vorgehaltener Hand über sensible Themen weil es wieder einmal die selben sind welche die kleinen Leute unterdrücken und mit Repressalien drohen.

    Dein Text in ehren aber so sinnlos wie sonst noch etwas, denn es macht gar keinen Unterschied ob der Mann nun Tod ist oder nicht, was er sagte, sagte er nun mal und er stand auch dazu so wie er es sagte.

    • reichling said, on 13/08/2014 at 10:30

      Ist Deutschland denn eine gesunde Demokratie? Es gibt immer noch Menschen, die sich einen neuen Hitler herbei sehen.
      Die Verschärfungen des § 130 StGB erfolgten übrigens zu einer Zeit, in der keine Altnazis mehr Ämter innehatten. Sie sind eben auch älter geworden.
      Für einen sinnlosen Text hast du dir aber reichlich Mühe für die Antwort gegeben. Ich wollte mit diesem Text nur ausdrücken, dass ich mich an dem Herumschlagen auf einen Toten nicht beteiligen werde.

      • reichs-reste said, on 13/08/2014 at 10:41

        Natürlich ist Deutschland keine gesunde Demokratie, dabei ist es völlig egal ob manche Menschen einen neuen Hitler wollen denn eine gesunde Demokratie verkraftet so etwas. Und was einige wenige wollen mag die große Masse noch lange nicht. Der § 130 hat eh demnächst ausgedient und wird sich internationalen Standards anpassen, denn die ganze Welt ist gar nicht mehr so überzeugt von Israel dass dort auch alles Kocher läuft. Es macht auch nichts dass irgendwann einmal der §130 StGB verschärft wurde wichtig ist nur wer ihn eingeführt hat, und das waren unumstritten die größten Verbrecher welche die Welt jemals gesehen hat.

        Weißt du man muss ein Volk per Erziehung und Verstand an eine Demokratie heran führen und nicht durch Gesetze, denn wem keine Moral beigebracht wird und wem kein Verstand vermittelt wird der wird kein einziges Gesetz verstehen können.

        Es bringt nix einem Kind zu verbieten Rattenköder zu fressen wenn man ihm nicht beibringt warum man das nicht tun sollte, eben so wenig bringt nichts es den Menschen zu verbieten zu Morden und zu hetzen wenn die Regierung den Waffenhandel blühen lässt und Panzer kauft. Es wäre einfach vernünftiger Armeen ab zu schaffen und den Weltweiten Waffenhandel zu verbieten denn mit Keulen gehen die Leute nicht mehr auf einander los. Man sollte sich doch ein Beispiel an Costa Rica nehmen. Oder anderen wie hier aufgeführt.

        http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Staaten_ohne_Milit%C3%A4r

      • reichs-reste said, on 13/08/2014 at 10:48

        Ach so ich weiß ja nicht ob sie es schon wussten, aber die Bundesregierung plant den Mord § ab zu schaffen, er ist der Ansicht das 10 Jahre Haft genug sind für derartige Delikte und dabei ist es ihm dann auch völlig egal in welcher Art und Weise ein „Mord“ ausgeführt wurde. Die Hinterbliebenen eines sogenannten Mordopfers welches es dann ja nicht mehr gibt wird diese Nachricht sicherlich freuen. Es wird auch diejenigen freuen welche dann davon kommen weil je Mord nicht mehr verjähren kann.

      • reichs-reste said, on 13/08/2014 at 10:58

        Und so ganz stimmt das nicht was du sagtest, es waren sehr wohl die von mir angesprochenen Verbrecher welche den „neuen“ §130 StGB einbrachten.

        Siehe hier Entstehung in der Bundesrepublik Deutschland.

        http://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung#Geschichte

        Und wie lange genannte Regierung an der Macht war.

        http://www.gelsenzentrum.de/deutsche_nazi_karrieren.htm

  2. Eisenfresser said, on 13/08/2014 at 12:17

    @ Heppe:
    1. Was hat das verhalten Israels mit § 130 StGB zu tun? Der gilt zum ersten nicht nur für Holocuastleugnung und zweitens ist der Holocaust doch wohl unabhängig von evtl. Schandtaten einer israelischen Regierung, oder?

    2. Wer ist „er“, der der Ansichrt ist „10 jahre Haft sind genug“? Gibt es für die Behauptung, in Deutschland solle der „Mord §“ abgeschafft werden eine seriöse Quelle?

    • reichs-reste said, on 13/08/2014 at 12:28

      1. so ist es. Die frage besteht dann aber darin mit welchem Gesetz denn die Holocaustleugnung als Illegal gerechtfertigt wird? Du als Staatsanwalt solltest das doch wissen oder nicht? Offensichtlich ist es der § 130 und der § 189 StGB oder ist das gelogen? Solltest du mich nun angelogen haben dann lügen die hier ebenfalls oder nicht?

      http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_gegen_Holocaustleugnung#Liste_nach_L.C3.A4ndern
      2. logisch der Spiegel ist die seriöse Quelle das suchen danach überlasse ich dir. Solltest du das als Staatsanwalt nicht wissen was dein Justizminister Maas so alles in der Planung hat? Grund dafür ist – wie soll es auch anders sein – die NS Vergangenheit, so schreibt der Spiegel folgendes:

      2. Woher kommt der Mord-Paragraf?

      Der 211er hat eine düstere Vergangenheit: Der Nazi-Jurist und spätere Präsident des Volksgerichtshofes, Roland Freisler, betrieb seine Änderung, seit 1941 steht der Paragraf nahezu unverändert im Strafgesetzbuch. Bis dahin galt die heutige Laien-Definition, bei der die Überlegtheit der Tat den Unterschied zwischen Totschlag und Mord macht.

      Die Suche nach einem „Typus Mörder“ atmet den Nazi-Geist: Die Einteilung in Typen wie den unverbesserlichen „Gewohnheitsverbrecher“ oder den „Volksschädling“ zog sich durch viele Gesetze des „Dritten Reiches“. Erich Schmidt-Leichner, Freislers Mitarbeiter und Autor des Paragrafen, formulierte diese Überzeugung unmissverständlich: „Man wird nicht Mörder, man ist es.“

      3. Soll der Mord-Paragraf deswegen reformiert werden?

      Nein, denn mit der aktuellen Mord-Definition gibt es immer schon praktische Probleme. Die „niedrigen Beweggründe“ etwa sind so schwammig, dass Willkür möglich wird.

      Auch das Kriterium der „Heimtücke“ führt die Justiz bei manchen Verfahren in ein Dilemma. Ein Beispiel sind die sogenannten „Haustyrannenfälle“: Ein Mann prügelt und vergewaltigt seine Frau jahrelang. Würgt er sie eines Tages zu Tode, so hat er eine gute Chance, als Totschläger davonzukommen.

      Die Frau, die dagegen etwa den Giftmord an ihrem Mann als einzigen Ausweg sieht, muss eigentlich als Mörderin verurteilt werden. Schließlich war ihr Mann im Moment der Tötung arglos und wehrlos, der Mord deswegen heimtückisch.

      „Es ist das Verdienst der Gerichte, dass sie dieses schlechte Gesetz überhaupt anwendbar gemacht haben“, sagt Justizminister Maas. Immer wieder haben Juristen Wege gefunden, um das unklar formulierte Gesetz mit dem Rechtsempfinden vieler Menschen in Einklang zu bringen.

      Das führte jedoch zu „juristischen Eiertänzen“, wie es der Anwalt Stefan König formuliert. Der DAV, für den König in der Kommission des Justizministeriums sitzt, fordert deshalb einen einheitlichen Paragrafen für alle Tötungsdelikte. Wie bei anderen Straftaten soll allein die Tathandlung maßgeblich für die Strafe sein, nicht das Wesen des Täters. Die zwingende lebenslange Freiheitsstrafe soll damit auch abgeschafft werden

      Man äußert allerdings folgende Bedenken die dagegen sprechen.

      4. Was spricht gegen eine Reform?

      Dass die Juristen die Klippen des Paragrafen bislang erfolgreich umschiffen, sehen manche als Beweis, dass eine Änderung gar nicht nötig ist. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback lehnt eine Reform „nur um der Systematik willen“ ab.

      Gegner der Reform wie Bausback fürchten, dass eine Abschaffung des Mordes allgemein zu milderen Strafen führt. Der CSU-Politiker befürchtet, mit der Reform könnte auch die lebenslange Freiheitsstrafe ganz wegfallen.

      Gerhard Altvater, Abteilungsleiter beim Generalbundesanwalt, warnt davor, im Zuge einer Reform auch die Verjährung des Mordes anzugehen und abzuschaffen. Denn in einem sind sich Kritiker und Befürworter von Maas‘ Vorstoß einig: Mehr Verständnis für Mörder soll es nicht geben.

      • Eisenfresser said, on 13/08/2014 at 13:11

        Also was dein Problem mim 130er versteh ich nicht.
        Und was den Mord angeht, war mir das in der Tat neu. Aber deine Schlussfolgerung, dass damit die lebenslange Freiheitsstrafe abgeschafft wird ist falsch, ganz davon abgesehen, dass erstmal eine Expertenkommission eingesetzt wird…

      • reichs-reste said, on 13/08/2014 at 14:16

        Das steht da ausführlich was mein Problem mit diesem geänderten § 130 ist.
        Zweitens das ist nicht meine Schlussfolgerung sondern die nachfolgend genannter Herren welche dir aus Recht und Politik bekannt sein dürften, ich zitiere noch einmal.

        <<<<<>>>>>>

        Und ansonsten empfehle ich Herrn Staatsanwalt doch noch mal zur Schule zu gehen vielleicht überliest er dann nicht wesentliche Bestandteile eines öffentlich geschriebenen Textes.

        PS: Ich möchte nicht beleidigend sein, aber wenn ihr Juristen des Lesens mächtig wärt, und darüber hinaus auch noch Texte verstehen würdet, dann würden solche Dinge erst gar nicht passieren wie hier geschildert.

        http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/HINTERGRUND-650-Fehlurteile-an-einem-Tag;art4319,2417546

      • reichs-reste said, on 13/08/2014 at 14:31

        Wie eure Experten aussehen wissen wir ja, der mir bekannteste dümmste Justizirrtum welcher bis heute nicht aus der Welt geschafft ist, ist der dass man eine Frau in Niedersachsen geschieden hat welche nie in ihrem Leben verheiratet war. Das Dubiose daran ist sie wurde von einem Heiratsschwindler aus dem Bodenseekreis geschieden der bereits zwei mal Vorbestraft war wegen ähnlichen Straftaten. Bis zum heutigen Tage lassen die Experten dieser Frau keine ruhe und sie soll den Prozess auch noch bezahlen. Soviel dann zum Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.

        Das Urteil habe ich übrigens in Augenschein genommen es ist also nicht nur ein bloße Behauptung, es wurden noch nicht einmal Heiratsurkunden zu Rate gezogen da es ja keine gibt, wann die Ehe geschlossen worden sein soll und vor allem wo lies das Gericht ebenfalls offen.

  3. Patrick Lassan said, on 15/08/2014 at 11:04

    „Wie eure Experten aussehen wissen wir ja, der mir bekannteste dümmste Justizirrtum welcher bis heute nicht aus der Welt geschafft ist, ist der dass man eine Frau in Niedersachsen geschieden hat welche nie in ihrem Leben verheiratet war.“

    Das konnte man schon mal bei einer etwas verwirrt wirkenden Bloggerin lesen. Gibt es dafür eine Quelle außer deinen und den Behauptungen dieser Dame?

    • reichs-reste said, on 15/08/2014 at 16:44

      @Patrick Lassan Wer bist du eigentlich dass du hier seriösere Quellen benötigst als die Aussagen von zwei Personen die dieses Urteil eingesehen haben? Was bildest du dir eigentlich ein wer du bist, dass du sämtliche Aussagen die getätigt werden von Betroffenen in Zweifel ziehen musst? Dir muss gar niemand irgendwelche Quellen benennen denn die Quelle ist das Urteil selbst welches demnächst vor dem EMRK zur Diskussion stehen wird, und bis dahin wird aus Prozesstaktischen Gründen gar nichts an die Öffentlichkeit gelangen. Ich selbst bin Opfer der Justiz und bin zwei Jahre unschuldig gesessen, bis zum heutigen Tage ohne jegliches Einsehen von Seiten der Justiz. Ihr Juristen oder Juristenvertreter seid wie die Idioten im sog. 3. Reich oder in der DDR, ihr zieh nicht einmal einen Moment lang in Betracht das hier schwerwiegende Fehler gemacht werden wurden und weiter gemacht werden. Was seid ihr für ein Haufen von Deppen und Duckmäusern und Rechthabern?

      • reichs-reste said, on 15/08/2014 at 16:53

        Und vor allem Herr Lassan was bildest du dir ein Menschen die du gar nicht kennst als verwirrt dar zu stellen, ist dir auch nur einen Augenblick lang in den Sinn gekommen das es gerade die Justiz ist welche mit Absurden und Abstrusen Urteilen Menschen verwirren, psychiatrisieren und vernichten? Gerade so ein Hornochse wie du sollte wissen zu was Gerichte und staatliche Willkür alles fähig ist und bewirkt.

      • Eisenfresser said, on 16/08/2014 at 12:10

        Wenn aus prozesstaktischen Gründen nichts in die Öffentlichkeit soll, dann red doch nicht drüber

      • reichs-reste said, on 16/08/2014 at 13:12

        Doch denn es ist schon ein Unterschied ob man Prozessdetails preis gibt oder ob man euren Berufsstand mal in der Öffentlichkeit als das darstellt was er ist, und die Personen (also wie du eine bist) als das darstellt was sie sind. Die Kriminellste korrupteste nicht Rechtsprechende staatliche Organisation.

        Fazit der § 130 StGB wurde von nationalsozialistischen Verbrechern in der jungen BRD geändert und auf den kleinen Mann übertragen welcher zuvor schon von den selben Verbrechern gepiesackt wurde und dem durch staatliche Willkür zuvor genau das Gegenteil dieses § verordnet wurde. Und die Nachkommen dieser nationalsozialistischen Verbrecher beugen das Recht wieder mit völlig absurden und abstrusen Urteilen welche vor keinem Rechtsstaatlichen Gericht jemals Bestand haben könnten. So einfach ist das, und genau deswegen spreche ich darüber. Und weißt du was mich daran ganz besonders freut? Das du lieber Herr Staatsanwalt mich noch nicht einmal als Reichsdeppen bezeichnen kannst. , weil ich ein astreiner Demokrat bin. DU NICHT!

      • Eisenfresser said, on 16/08/2014 at 16:01

        Stimmt, du bist kein Reichsdepp! Du bist ein armer Depp…

      • reichs-reste said, on 16/08/2014 at 16:08

        Jo Herr Staatsanwalt, dass das eine Straftat ist was du da gerade gemacht hast ist dir schon klar oder? Aber von eurer Gilde ist man ja nichts anderes gewohnt, da kommt es auf diesen kleinen Ausrutscher nun auch nicht an. Ach so ja noch was Mollath und die andere die er aus der Klapse geholt hat sind natürlich auch alles Deppen oder?

      • Eisenfresser said, on 16/08/2014 at 16:11

        Nun, wenn, dann handelt es sich ja um eine wechselseitige Beleidigung. Und so, wie du in den Wald hineinrülpst, musst du mit dem Echo leben. ..
        Ich bin dann mal raus hier, genug Heppe für 2014.

      • reichs-reste said, on 16/08/2014 at 16:17

        An welcher Stelle siehst du denn eine Wechselseitige Beleidigung? Bist du denn „Diese Verbrecher“ oder nannte ich dich persönlich einen solchen? ‚Du solltest dich doch auskennen in deinem Job ob du jemals eine Anklage durch bringen würdest bei Feststellungen die schon lange bewiesen sind? Das Adenauer Kabinett bestand nun mal nachweislich aus 80% Altnazis. Und das 25% aller Urteile fehlerhaft sind bezweifeln noch nicht einmal eure eigenen Fachkräfte.

      • reichs-reste said, on 16/08/2014 at 16:42

        PS: Über deinen Artikel welcher das Besatzungsrecht behandelt kann sogar Reichling herzlich lachen. In dem erklärst du der Gesamtstaat wäre der Bund und somit die Bundesrepublik Deutschland, ich darf dich als von dir geprüfter Depp darauf hinweisen das dies falsch ist! Der Bund ist die staatliche Gesamtorganisation der Bundesrepublik Deutschland aber nun mal nicht die Bundesrepublik Deutschland. Sprich wenn der Bund Besatzungskosten übernimmt dann heißt das lediglich das nur er die Gesetze für deren juristische Abwicklung erlassen darf und die Länder sich dem fügen zu haben bzw. nicht in der Haftung sind sondern eben die Gesamtstaatliche Organisation der Bundesrepublik Deutschland. Also sprechen wir hier von der Bundesebene und nicht vom Staat. An deiner Stelle würde ich deinen Beitrag dazu verbessern und nicht noch auf SSL nach Lorbeeren haschen, denn bei einem derartigen Hirnfi.. stehen die dir gar nicht zu.

      • reichs-reste said, on 16/08/2014 at 16:13

        Und die anderen psychiatrisierten welche auch Teilweise deinem wirren Urteilsvermögen unterlegen sind, sind auch alle Doof nur Herr Staatsanwalt nicht? Also ich kann dir versichern ich bin weder arm noch ein Depp. Du würdest dich doch nicht herunter lassen einem Deppen zu antworten oder, das stünde doch einem solchen Intelligenzbolzen wie dir gar nicht der die Bundesrepublik mit dem Bund gleich stellt. ( Siehe dein Blog )

      • Patrick Lassan. said, on 19/08/2014 at 13:04

        “ Dir muss gar niemand irgendwelche Quellen benennen denn die Quelle ist das Urteil selbst welches demnächst vor dem EMRK zur Diskussion stehen wird,“

        Genau, das muss niemand, aber dann wundere dich bitte nicht, wenn ich dir nicht glaube.

      • reichs-reste said, on 21/08/2014 at 05:48

        Der Glaube versetzt Berge.
        Ich habe dich nun schon einmal darauf hingewiesen dass dieses Verfahren in der Schwebe ist, und von dieser Seite betrachtet wäre jede Veröffentlichung der Originalschriften eine Straftat.

        Und niemand will sich in einem Staat der seine Bürger so systematisch in den Abgrund drängt noch zusätzlich einer Straftat schuldig machen.

        Das machen Reichsbürger, ich kann dich beruhigen das ist sie nun mal nicht, auch dann nicht wenn sie wohl von deren blödsinnigen Lehren beeinflusst wurde.

        Trotzdem kannst du nicht wissen ob ich gerade sie meine und nur darum geht es und um sonst gar nichts. Ich kann auch jemanden ganz anderen meinen, denn bei einer Fehlerquote von 25% kann es durchaus mehrere solcher Fälle geben. Von der 25%igen Fehlerquote gehen übrigens Juristen aus, das sind also keine Hirngespinnste die in irgend welchen wirren Hirnen entstanden sind.

        Es wäre also von Nöten dass du dich nicht darüber irgendwo äußerst wenn du doch nur die Hintergründe kennst aber nicht den genauen Verfahrensablauf. Denn das entspräche typisch deutscher Überheblichkeit eines Nichtswissers, der sich eben nur irgendwo auf einem deutschen Forum wichtig machen möchte.

    • reichs-reste said, on 19/08/2014 at 14:08

      Du redest einen ganz schönen Müll an die Nation das kann ich dir schon mal sagen. Auf deinen dämlichen Beitrag der so oder so noch völlig verlogen ist möchte ich dir aber hier wie folgt antworten.

      http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,601.msg16353.html#msg16353

      Und damit du es nicht abstreiten kannst, ich habe dich an keiner Stelle beleidigt sondern die Frage gestellt für was du dich eigentlich hältst? Also für was hältst du dich dass man gerade dir irgendwelche seriöseren Quellen benennen muss als ein Urteil welches sich in der Schwebe befindet und immer noch zur rechtlichen Diskussion steht? Ich verweise dich hier auf zwei Dinge.

      Erstens § 353d StGB
      Zweitens es geht dich einfach nichts an was wann wo an welcher Stelle geschrieben wurde von Seitens des Gerichts.

      Und entschuldige dass ich EMRK geschrieben habe und nicht EGMR oh großer Rechtswissenschaftler und Guru aller deutschen Juristen, offensichtlich ist es dir wie Schuppen von den Augen gefallen und du hast in deiner unbestechlichen Scharfsinnigkeit sofort erkannt was ich meine.

      Heppe scheint Chrisamar ja richtig ins Herz geschlossen zu haben, wenn man liest, wie er sie in Reichlings Blog verteidigt.

      Da liegst du völlig richtig, ich liebe diese Frau .. und ob nun körperlich oder nur Platonisch geht dich ebenfalls nicht das geringste an. Im übrigen liebe ich alle Opfer der Justiz völlig Wurscht ob sie der deutschen Justiz zum Opfer gefallen sind oder einer Ausländischen. Und stell dich nicht besser denn die deutsche Justiz war schon immer Menschenverachtend, und da nutzen ihr auch keine Lippenbekenntnisse denn es sind eben nur dumme Sprüche und Heucheleien. Ich sage es gerne noch einmal, die deutsche Justiz wurde noch nie für ihre Verbrechen ihrer Verbrechensherrschaft zur Rechenschaft gezogen, weder im Mittelalter noch in der Neuzeit, sie hat sich immer selbst rehabilitiert in dem sie einfach rotzfrech behauptet Recht wäre das was Gesetz ist und somit das Recht Adolf Hitlers rechtfertigte als Staatsrecht welches immer unantastbar bleiben soll, und somit bestimmt sie selbst ihren moralischen Ver – und Zerfall. Die einzige Institution welche niemals ihr Unrecht und ihre Verbrechen eingesehen hat und niemals einsehen wird ist und bleibt die deutsche Justiz. Warum sollte sie ausgerechnet bei „Chrisamar“ damit anfangen sich ihr Unrecht ein zu gestehen?(wobei du gar nicht wissen kannst ob ich sie meine da ich nie einen Namen nannte, und dich auch nachfolgend einfach dumm da stehen lasse damit deine Äußerungen dazu nur Behauptungen sind) Im Namen der Justiz und des Gesetzes sind ganz andere Verbrechen von statten gegangen, da ist sie nur ein ganz kleines Licht aber tausend mal Wertvoller als jeder „Rechtsstaatliche“ Richterspruch. In einem Land in der die Justiz nie zu ihrem Totalversagen steht gibt es keine Gerechtigkeit und nichts aber auch gar nichts ist hier richtig. Und deswegen werden nun andere Gerichte darüber entscheiden müssen was richtig oder falsch ist auch wenn dir das so gar nicht passt dass man dienen Rechtsstaat in Zweifel zieht.

      • reichs-reste said, on 19/08/2014 at 14:21

        Und für dich zum mitschreiben @ Müllmann. Lies erst mal einen Text den jemand schreibt bevor du dich dazu äußerst, denn sonst kann es passieren dass du dich zum Obst machst. Ich zitiere dich.

        Scheidung verstößt gegen die Menschenrechte? In welchem Jahrhundert lebt der denn?

        Im selben wie du und deswegen ist mir auch bekannt dass es ohne Hochzeit keine Scheidung gibt, weder nach jetzigem Recht noch nach Mittelalterlichem. Und genau darum geht es es wurde Geschieden ohne Hochzeit gefeiert zu haben, sprich die beiden waren nie mit einander verheiratet und das Gericht hat gefälschte Heiratsurkunden als richtige anerkannt ohne diese auf ihre überhaupt zu überprüfen ob es sich um echte Dokumente handelt. die Dokumente sind nachweislich gefälscht das ergeht aus dem nachträglich bei gebrachten Standesamtsauszug es wurde nie eine Ehe zwischen den beiden geschlossen vor diesem Standesamt und trotz dem soll sie 485,13 € Verfahrenskosten bezahlen. Ein Irrsinn Sondersgleichen.

        Deinen dummen Kommentar kann man hier bewundern.

        http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,601.msg16357.html#msg16357

        Und das nächste mal liest du gefälligst was ein anderer dazu schreibt bevor du dich zu Wort meldest, also aus erster Hand in diesem Fall mein Text dazu du Wichtigtuer.

  4. MSF said, on 23/01/2015 at 20:04

    Du schreibst:
    „Dass die Menschenwürde *kein* Grundrecht ist, erkennt man schon daran, dass im Grundgesetz die Grundrechte durch Gesetz eingeschränkt werden können. Eine Einschränkung der Menschenwürde ist nicht möglich.“

    Soll das KEIN am Anfang nicht ein „ein“ sein? So macht das doch keinen Sinn! Mehr Sinn würde machen: „Dass die Menschenwürde *ein* Grundrecht ist, erkennt man schon daran…“

    • JDavis said, on 23/01/2015 at 20:29

      Nein, die Menschenwürde ist nach herrschender Meinung kein (normales) Grundrecht, sondern eine Art „Super-Grundrecht“ oder eine ganz eigene Kategorie. Normale Grundrechte können miteinander kollidieren und dann muß sich der Gesetzgeber für einen Kompromiß entscheiden und bspw. die Meinungsfreiheit des einen beschneiden, um die Religionsfreiheit des anderen zu schützen. Das nennt man praktische Konkordanz und ist ein anerkanntes Motiv, um Grundrechte einzuschränken. Bei der Menschenwürde soll das anders sein, die ist niemals abwägungsfähig und darf nie eingeschränkt werden, um andere Ziele zu erreichen.

      Wobei diese kompromißlose Ansicht in den letzten Jahren etwas ins Wanken geraten ist. In der Praxis spielt das eine ziemlich geringe Rolle.


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