Reichling's Blog

Diener der Lügen

Posted in Sonstiges by reichling on 14/12/2012

ist ein Kapitel in einem Buch überschrieben, das den Namen „Hinter den Kulissen“ trägt. Autor ist ein gewisser Holger Fröhner.
Es hat nichts mit Theater zu tun, oder vielleicht doch. Er will in seinem Buch hinter die Kulissen des politischen Theaters in Deutschland schauen.

Holger Fröhner hat sich schon durch sein Buch „Die Jahrhundertlüge“ hervorgetan. Also war ich gespannt, was mich in diesem neuen Werk erwartet.

Ich arbeitete mich mühsam durch bis auf Seite 572. Und da kam ich zu dem erwähnten Kapitel. Es enthält insgesamt vier Seiten. Und ich bin besonders stolz darauf, dass ich auf einer Seite sogar namentlich erwähnt bin. Stellt euch mal vor, mein Name in einem anderen Buch zu lesen, als im Telefonbuch, das heißt doch, das man etwas bedeutet in dieser Welt.

Schauen wir uns doch mal die Seite 1 an.

Seite 572

Da beschwert sich doch Herr Fröhner, dass er in Foren oder auf Weblogs aktiv war, in denen nicht jeder seine Meinung teilte, und es doch tatsächlich Menschen geben sollte, die behaupten, die BRD sein ein Staat. Na so was aber auch. Auf der Liste in seiner Seite ist mein Blog auch aufgeführt. Haben sie es gesehen?

Seite 573Zunächst folgendes. Seine Veröffentlichungen werden gr nicht angezweifelt. Sie sind ja da und zu lesen. Aber was in diesen Veröffentlichungen drin steht, ist größtenteils barer Unsinn. Sein Buch „Die Jahrhundertlüge“ ist schon in mehreren Auflagen erschienen. In der ersten Auflage erklärte er die Bedeutung der Farben der Reisepässe. Und man konnte lesen

Wissen Sie was die Farben eines Passes international bedeuten?

Blau – Souverän
Grün – Provisorisch
Rot – Abhängig

Diese „Erkenntnis“ ist heute noch auf rechtsextremen Seiten nachzulesen. Es ist doch gut zu wissen, dass die Schweiz und Russland abhängige Staaten sind. Denn auch sie haben rote Reisepässe.

Seine Teilnahme an der Disskussion im Weblog dummenfang.wordpress.com, bei der ja seine Aussagen nicht widerlegt werden konnten, führten wohl zu einer Überarbeitung seines Werkes.

In der neuesten Version steht von den Passfarben nichts mehr drin, wohl, weil der Betreiber des Blogs dummenfang.wordpress.com seine Aussagen nicht widerlegen konnte. Dies ist nur ein Beispiel der Qualität von Fröhners Recherchen. Und diese Qualität zieht sich durch das ganze Buch.  Mit anderen Worten: Die Jahrhundertlüge ist nichts anderes als eine Sammlung der abstrusesten Verschwörungstheorien über die Bundesrepublik Deutschland.

Im Kapitel „Diener der Lügen“ seines neuesten Werkes „Hinter den Kulissen“ stolperte er über die KRR-FAQ. Auf dieser Seite wird doch nur gelogen, sogar im Impressum. Er zeigt einige Fotos von dem im Impressum genannten Anwesen. Ich gebe zu, sehr wohnlich sieht es nicht gerade aus. Nur, seit 2007 steht von dieser Andresse nichts mehr im Impressum drin. Ich erinnere mich noch gut daran. Diese Fotos sind erstmals auf einer Website mit dem Namen D_eutschland.biz erschienen. Der Seitenersteller  regte sich höllisch darüber auf, dass die KRR-FAQ kein Impressum mehr hat. Ich wollte ihn deshalb anschreiben. Ging aber nicht. Auf seiner Seite fehlte das Impressum und jede Möglichkeit, ihn zu erreichen. Das Forum, das er damals betrieben hatte, war eines der Vorgängerforen von volksbetrug.net und durch und durch rechtsextremistisch.

Es sind Fotos aus den Innenräumen des Anwesens zu sehen. Wie kommt jemand, der mit dem Haus nichts zu tun hat, in ein Haus hinein, um Fotos zu machen? Das geht doch wohl nur durch illegales Eindringen in das Gebäude. Die Fotos in Holger Fröhners Buch sind wohl durch das Begehen einer Straftat entstanden. Seite 574Auf der folgenden Seite macht er sich Gedanken über den damals im Impressum angegebenen Klaus Parker und seine Frau. Sehr froh scheint er über deren Arbeit nicht gerade gewesen zu sein. Klaus Parker war Mitarbeiter bei Hagalil, einer jüdischen Organisation in Deutschland. Hagalil nimm auch Anzeigen wegen volksverhetzender Aussagen im Internet entgegen, überprüft sie und leitet sie an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Klaus Parker hat diese Anzeigen bearbeitet.  Er ist am 20. April 2006 plötzlich und für uns unerwartet verstorben. Ich hatte mich mit ihm sehr gut verstanden, und wohl deshalb geht mir das Jubelgeschrei auf Naziseiten als Reaktion auf seinen Tod nicht aus dem Sinn.  Auch der Tag seines Todes erfüllte sie mit großer Freude, ist das doch für sie der höchste Feiertag des Jahres. Aber Holger Fröhner hat wohl etwas gegen ein strafrechtliches Vorgehen wegen Volksverhetzung. Er nennt das Vorgehen der Justiz gegen Personen, die offen zum Hass gegen Minderheiten aufstacheln und die Verbrechen der Nazis bestreiten oder gar gutheißen, „Verfolgung Andersdenkender“.

 

letzte SeiteIm ersten Absatz auf dieser Seite wird mein Name genannt. Zwar nicht ganz richtig geschrieben, aber immerhin. Ich bin eindeutig erkennbar. Ich beschimpfe also Andersdenkende, während diese Andersdenkenden wohl die Höflichkeit in Person sind. Die Bezeichnungen „bezahlter Systemling, Forentroll, Gesetzesfälscher“, mit denen ich von diesen „Andersdenkenden“ bedacht werde, sind wohl Kosenamen. Aber was heißt hier „Andersdenkende“? Dieses Wort setzt doch voraus, dass der andere denkt. Dies scheint mir bei vielen dieser Leute nicht der Fall zu sein. Sie plappern nur nach, was sie sonstwo vorgesetzt bekommen, zum Beispiel in den Büchern von Holger Fröhner. Aber selbst dessen Aussagen nachprüfen, dazu sind sie nicht in der Lage. Holger Fröhner hat es so geschrieben, also ist es so. Man erinnere sich an die Bedeutung der Farben des Reisepasses.

Und er hat also herausgefunden, dass ich kein versierter Rentner bin, und Frank Schmidt, der Betreiber der KRR-FAQ, kein Jura-Student. Denn sonst könnten wir keine so speziellen Kenntnisse über die Gerichtsverfahren der denunzierten Personen besitzen.

Ich weiß nicht, ob Holger Fröhner schon mal was davon gehört hat, dass es so etwas wie Zeitungen gibt. Das sind periodisch, oft täglich, erscheinende Druckerzeugnisse auf weißem Papier (schwarz sind die Buchstaben), in denen über wichtige und interessante Ereignisse aus der Welt, aus Europa, Deutschland und auch aus der Region, in der die Zeitung erscheint, berichtet wird. Und in diesen Zeitungen steht oft einiges über Gerichtsverhandlungen, auch Verhandlungen gegen Reichsideologen. Und da gilt es halt, die Presse zu beobachten.

Offenbar gibt es außer Frank Schmidt und mir noch ein paar andere, die von der Ideologie dieser Reichsdeutschen nicht viel halten. Und so bekommen wir gelegentlich auch mal Links zu Presseveröffentlichungen zugeschickt, die wir nicht so ohne weiteres gefunden hätten. Danke an alle Informanten. Was uns auch noch weiter hilft, an Informationen über diese Leute zu kommen, ist deren Mitteilsamkeit im Internet. So habe ich einen speziellen „Freund“ im Forum volksbetrug.net, den ich schon seit etlichen Jahre aus dem Internet kenne. Spuren hat er keine im Netz hinterlassen. Es ist schon mächtiger Trampelpfad.

Dank seiner Recherchen hat er einiges über Frank Schmidt und mich herausgefunden.
„Die Netzseiten besitzen bei den Providern einen speziellen Status, den „normale“ Kunden nicht erreichen können: Sie können beispielsweise nicht abgeschaltet werden! Recherchiert man die tatsächlichen Vertragspartner, stößt man schnell auf die „Lennéstraße“ in Berlin:

Einen schönen Gruß an BND und Staatsschutz! Jetzt wird vieles klarer.“

Ich weiss jetzt immer noch noch nicht, wo Frank Schmidt und ich gelogen haben sollen. Wir werden ja „Diener der Lügen“ genannt, aber außer der Sache mit dem Impressum, die sich schon 2007 erledigt hat, findet er nichts. Und das war noch nicht mal eine echte Lüge. Die dorthin adressierte Post ist zugestellt worden, allerdings war dort niemand, den man verprügeln konnte.

Inhaltlich konnte er der KRR-FAQ nichts Falsches vorwerfen. Es ist nie gelungen, der KRR-FAQ Fehler nachzuweisen. Holger Fröhner hat es in seinem Buch auch nicht versucht. Mit dem Inhalt der KRR-FAQ hat er sich gar nicht erst auseinander gesetzt. Er wusste wohl, dass er dabei den Kürzeren ziehen würde.

Bei Holger Fröhner dürfte allerdings feststehen, dass er kein normaler Lügner ist, er ist ein Jahrhundertlügner. Er ist kein Diener der Lüge, so wie Frank und ich.
Er ist der Vater der Lügen.

So wie er zu diesem Kapitel recherchiert hat, hat er auch die anderen Recherchen seines Buches durchgeführt. Es wimmelt von Falschdarstellungen, von falschen Interprätationen, von Lügen.

Aber ich muss doch mal, mit Verweis auf dieses Buch, den Innensenator von Berlin anschreiben und ihn fragen, weshalb er mir die mir zustehende Besoldung noch nicht überwiesen hat.

Holger Fröhner hat übrigens auch eine Website, http://jahrhundertlüge.de (es ist eine Umlaut-Domain, also bitte nicht jahrhundertluege eintippen).

Die Seite,die sich öffnet, ist überschrieben mit „Initiative für Demokratie und Rechsstaatlichkeit“.
Abgekürzt wird dies IDR.

Unter den Links findet man auch Forum IDR, also sein Forum. Klickt man es an, öffnet sich das Forum volksbetrug.net, eines der so ziemlich verlogenstens Foren im deutschsprachigen Netz.

Holger Fröhner ist offenbar der ideologische Vordenker dieser Lügenbande.

In Abwandlung des Titels seines ersten Buches kann man getrost sagen

Holger Fröhner, der Jahrhundertlügner.

Nachtrag
Nach der Abfassung dieses Artikels wurde ich darauf hingewiesen, dass der selbe Text auch in Holger Fröhners Buch „Nacht“ zu finden ist, ebenfalls unter der Überschrift „Diener der Lügen“. Dieses Buch wird auf der Seite http://www.jahrhundertlüge.de als PDF-Datei zum Download angeboten, ebenso das Buch „Die Jahrhundertlüge“. Sein neuestes Werk „Hinter den Kulissen“ scheint eine Zusammenfassung der beiden anderen genannten Bücher zu sein.

9 Antworten

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  1. Uriso said, on 15/12/2012 at 16:47

    @ Holger Fröhners
    Welchen Besonderen Status hat diese/r Webseite/Blog denn, das man sie/ihn nicht löschen kann?????
    Um Antwort wird gebeten?
    @ Willi Meier vllt können sie über diesen „Besonderen“ Status bei Providern, Auskunft geben!!!

    Mmmmh, es mag ja solche speziellen Statusse geben aber dann auch nur nach Datenverkehr, welche Dienstleitung etc pp die Blog-/Webseitenbetreiber, die Rechenzentren und andere benötigen, mehr denke ich mal nicht.

    • reichling said, on 15/12/2012 at 17:49

      @Uriso, ich denke, du sprichst mich direkt an. Wie ich schon sagte, mein Name ist nicht ganz korrekt. So weit ist die Recherche von Holger Fröhner wieder auch nicht gediehen.
      Von meinem besonderen Status bei Providern habe ich erst durch dieses Buch erfahren. Ich sollte vielleicht vor einer Antwort erst mal Erkundigungem beim Provider einholen, über welchen Status ich eigentlich verfüge. Aber zuerst steht mal ne Anfrage beim Berliner Innensenator aus wegen meiner ebenfalls noch ausstehenden Besoldung. Ich meine, wenn ich schon in der Lennéstraße sitze und mit anderen Leuten des Staatsschutzes die Aufgabe habe, die Bundesepublik Deutschland im Internet zu verteidigen, soll dies sich doch für mich irgendwie bezahlt machen. Bisher habe ich davon noch nichts gemerkt.
      Vielleicht hilft mir Holger Fröhner, mein Einkommen aufzubessern.

  2. Uriso said, on 16/12/2012 at 14:45

    Also wenn ich hier auch schreibe dann frage ich gleich mal auch in Hannoer beim LKA und Herrn Schunemann, den dann schuldet der mir auch noch Kohle, dafür das ich hier dir und deinen angeblichen „Defammierungen“ in vollem Umfang zustimme.

    • reichling said, on 16/12/2012 at 15:19

      Teil mir bitte mit,wie es ausgegangen ist. Dann hab ich vielleicht auch ne Chance in Berlin.

  3. HCL said, on 15/01/2013 at 17:23

    sehr ausfürchlier Artikel, danke

  4. annai ortel said, on 07/02/2013 at 12:38

    Ich verstehe den Krach überhaupt nicht, bzw. dieses raue Klima, dass zwischen Fröhner und Ihnen, Herr Reichling herrscht. Ich als neutraler Beobachter, der mich genauer über den Zustand Deutschlands informieren möchte, selbst mir fällt auf, dass es gewisse Ungereimtheiten gibt, die es wissenschaftlich zu hinterfragen gilt. Ich bin der Auffassung, jeder, der selbst recherchiert, findet auch etwas, dass ihn oder sie ein Stück der Wahrheit näher bringt. Es hilft doch nichts, Sie oder Ihn als Meister der Lügen zu beschimpfen. Oder als Rechtsradikal. Was auch nicht besonders freundlich ist, nur weil jemand sich für die Geschichte des Volks interessiert, direkt mit den Vöklermördern auch einen Level zu stellen. Das die östlichen Länder bspw. immernoch von Deutschland umkämpft sind, ist sehr öffentlich und auch von Theo Waigel bestätigt. Man sollte sachlich bleiben und wirklich recherchieren, ob gewisse Dinge wirklich wahr oder falsch sind. http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=9V1Gdu_5L4E

    • reichling said, on 07/02/2013 at 14:59

      Was heißt hier, rauhes Klima zwischen Fröhner und mir? Fröhner hat sich noch nicht dazu geäußert, jedenfalls nicht in einer Art und Weise, die mir aufgefallen wäre. Tatsache ist, dass Fröhner die graue Eminenz ist, die hinter dem Forum volksbetrug.net steht. Auf seiner eigenen Website hat er auf dieses Forum als das Forum der von ihm gegründeten IDR verlinkt. Und dort tummeln sich Rechtsextremisten, Judenfeinde und etliche Spinner, die vom Deutschen Reich träumen.

      Wie Fröhner recherchiert, kann man gut an seinen Aussagen über die Passfarben und den Geltungsbereich von Gesetzen erkennen. Während er in den ersten Auflagen seines Machwerkes „Die Jahrhundertlüge“ noch über die Bedeutung der Passfarben schwadroniert und nachzuweisen versucht, dass anhand der roten Farbe des Einbandes deutscher Reichepässe zu erkennen ist, dass Deutschland nicht souverän ist, hat er sich in seinen neuesten Auflagen dazu nicht mehr geäußert. Sie wurden ihm als Lügen nachgewiesen.

      Wegen des Geltungsbereichs eines Gesetzes verweist er auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1963. Er zitiert daraus:

      „Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
      (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

      In einer späteren Auflage heißt es an der gleichen Stelle

      Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres feststellen zu können. Eine Verordnung, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
      (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

      Was stimmt jetzt? Heißt es im Urteil „Gesetz“ oder „Satzung“ und „Verordnung“? An dem Passus „Eine Verordnung, das hierüber Zweifel aufkommen lässt“ merkt man deutlich, dass er seine Vorlage am Computer berichtigt, aber ein Wörtchen übersehen hat.

      Dann hatte er zumindest in der früheren Auflage seines Buches ein höchstrichterliches Urteil verfälscht.

      Schaut man im Urteil selbst nach, stellt man fest, dass der von ihm zitierte Text an keiner einzigen Stelle vorkommt.

      Statt dessen heißt es im Urteil:

      Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

      und an anderer Stelle

      Im Gegensatz zum räumlichen Geltungsbereich der weit überwiegenden Mehrzahl anderer Rechtsvorschriften deckt der Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung sich nicht mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Behörde. Vielmehr ist es für Landschaftsschutzverordnungen kennzeichnend, daß sie nur für bestimmte Gebietsteile mit einer besonders schutzbedürftigen Landschaft gelten, ihr Geltungsbereich also nach der Ausdehnung des Schutzobjektes bestimmt wird. Für den Inhalt der Landschaftsschutzverordnung ist deshalb nicht nur die Regelung wesentlich, welche Veränderungen sie verbietet; ebenso wichtig ist auch ihre Regelung, wo diese Veränderungen verboten sind. Ohne die Bestimmung der Fläche, auf der dieses Verbot gilt, hat somit die Landschaftsschutzverordnung keinen vollständigen Inhalt (zur Frage der Bezeichnung des örtlichen Geltungsbereichs in einer Polizeiverordnung: OLG Schleswig, NJW 1952 S. 317; Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl., S. 405). Ebenso wie die Landschaftsschutzverordnung die verbotenen Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet so deutlich bezeichnen muß, daß die hiermit verbundene Beschränkung von Freiheit und Eigentum einwandfrei erkennbar ist und jedermann auf Grund der Vorschrift in ihrem Geltungsbereich sein Verhalten nach ihr einrichten kann, ohne sich strafbar zu machen (Bay. VerfGH, E. vom 8. Juni 1951, VGHE n.F. Bd. 4 II S.90 (103)), muß sie auch den räumlichen Geltungsbereich dieses Verbots genau umschreiben. Eine Landschaftsschutzverordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im unklaren darüber, was Rechtens sein soll. Nach alledem ist die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereiches der Landschaftsschutzverordnung unerläßlich.

      Der von Fröhner zitierte Text ist allerdings auch in einem Urteil zu finden, und zwar in einem Urteil des Oberverwaltungserichts Lüneburg von 1990, das sich auf das Urteil des BVerwG von 1963 stützt. Hier heißt es:

      Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natürliche Gegenstände innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis. Der wesentliche Inhalt einer derartigen Verordnung oder Satzung besteht daher nicht nur in Regelungen über Art und Umfang von Handlungsbeschränkungen innerhalb des Schutzgebiets, sondern auch und gerade darin, wo derartige Beschränkungen in räumlicher Hinsicht enden oder – je nach Standpunkt – beginnen. Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

      Der von mir hier fett dargestellt Teil des Absatzes, aus dem zitiert wird, wird in den Zitaten regelmäßig unterschlagen. Und warum? Dieser Teil des Urteils beweist, dass eine der argumentativen Säulen Fröhners und auch des Forums volksbetrug.net, ein Gesetz, in dem der räumliche Geltungsbereich nicht angegeben ist, sei nichtig, nicht stimmt. Vielmehr ist es so, dass sich der Geltungsbereich eines Gesetzes, einer Verordnung oder Satzung in der Regel mit dem Hohheits- bzw. Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers bzw. des Verordnungs- oder Satzungsgebers deckt. Ein räumlicher Geltungsbereich muss nur dann angegeben werden, wenn sich der Geltungsbereich nur auf Teile des Hohheits- bzw. Zuständigkeitsbereiches erstreckt. Und das ist bei den allerwenigsten Gesetzen usw. der Fall.
      Fröhner ist hier kein Irrtum unterlaufen. Er hat bewusst falsch zitiert, er hat bewusst gelogen, weil er seine übrigen Argumente auf dieser Lüge aufbaut.

      Aber in meinem Beitrag ging es um ein Kapitel in seinem Buch „Hinter den Kulissen“, das er mit „Diener der Lügen“ überschrieben hat.

      Er schreibt unter anderem

      Dann gab es auch einzelne, die mich in verschiedenen Foren angriffen und Behauptungen aufstellten, die mit der Wahrheit nichts zu tun hatten. Meist waren das auch Menschen, die mein Buch gar nicht gelesen hatten und einfach nur nachplapperten, was auf speziellen Webseiten an Propaganda ausgegeben wurde.

      Es kam sogar vor, dass ich mich in Foren auf Diskussionen einließ. Bezeichnenderweise auch in einem Forum, welches sich "Dummenfang" nennt. Diese Seite verzeichnete bisher 32.516 Besucher, die die dort dargestellten Diffamierungen sicher zur Kenntnis genommen haben.

      Dummenfang ist kein Forum, sondern ein Weblog. Das sei ihm aber nachgesehen. Die Diskussion, auf die sich Fröhner eingelassen und den Kürzeren gezogen hat, können Sie hier nachlesen.

      Es ist wohl so, wenn man Fröhner Fehler nachweist, diffamiert man ihn.

      Weiter heißt es:

      Nebenstehend finden Sie eine kleine Auswahl weiterer Netzseiten, die ebenfalls eine bestimmte Funktion erfüllen. Speziell herausnehmen aus dieser Gruppe möchte ich noch „Reichsling’s Blog“ und vor allem „Die KRR-FAQ“.

      Wer die KRR-FAQ und Frank Schmidt angreift, der greift auch mich an.

      Es folgen dann mehrere Seiten, in denen er sich über die KRR-FAQ. Er kann jedoch keine einzige Stelle zeigen, wo bei der KRR-FAQ gelogen worden sein sollte. Er weiß nur zu gut, dass es bis heute noch nicht gelungen ist, der KRR-FAQ eine bewusste Falschdarstellung nachzuweisen. An Frank Schmidt kann er sich ein Beispiel nehmen, wie seriös recherchiert wird. Ich habe es von Frank gelernt.

      Was Fröhner in seinen Büchern von sich gibt, ist eine Ansammlung von Lügen, Fälschungen, aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten und völliges Unverständnis juristischer Texte.

      Fröhner ist übrigens seit einiger Zeit auch „Pressprecher“ des Deutschen Polizeihilfswerks (DPHW), gegen dessen Gründer und Führer ermittelt wird, u. a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

      Er ist nichts als ein Scharlatan, der den finanziellen Ruin der Leute, die sich auf ihn verlassen, billigend in Kauf nimmt.

      Auch interessiert er sich nicht für die Geschichte unseres Volkes, er verzerrt sie nach seinen Gutdünken.

      Dass die östlichen Länder von Deutschland umkämpft sind, ist mir neu. Ich habe noch nie etwas davon gehört. Wenn vor der Wende in der DDR Theo Waigel etwas in einer sudetendeutschen Versammlung sagt, ist dies nicht eine Beschreibung der Rechtslage dieser Gebiete gewesen, sondern den Bemühungen, möglichst viele Wählerstimmen der sudetendeutsche Gemeinde in Deutschland für sich zu gewinnen. Bereits 1945 im Potsdamer Abkommen wurden diese Gebiete als die „früher Deutschen“ Gebiete bezeichnet und unter Polen behandelt. Und von der Oder-Neiße-Linie war die Rede im Zusammenhang mit der polnischen Westgrenze.

      Nicht alles, was Sie in unserem Staat nicht verstehen, sind juristische Ungereimtheiten. Staatsrecht ist nicht immer einfach. Ich darf Sie trösten. Theo Bracht hatte auch keine Ahnung davon.

      Ein Staat, der von seiner Bevölkerung als Staat angesehen wird, der funktionierende Organe hat, der von allen Staaten dieser Erde als Staat anerkannt wird, der existiert. Und der hat keine Staatsaufbaumängel. Solche gibt es bei bestehenden Staaten nicht. Und dass die BRD als Staat existiert, darüber sind sich alle Staaten dieser Erde einig. Das heißt, die BRD ist völkerrechtlich anerkannt.

  5. S. E. said, on 16/10/2013 at 20:45

    Vielen dank für die Antwort.

    • S. E. said, on 16/10/2013 at 20:46

      Korrektion: Vielen dank für den Beitrag.


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