Reichling's Blog

Deutsches Polizei Hilfswerk wird aktiv

Posted in Sonstiges by reichling on 04/12/2012

Ende November wurde im Internet auf verschiedenen Seiten über einen Einsatz von Mitgliedern des Deutschen Polizei Hilfswerkes (DPHW) berichtet.

So war im Weblog „dem-deutschen-volke.blogspot.de“ am 25. November 2012 zu lesen gewesen:

Festnahme eines vorgeblichen Gerichtsvollziehers

 

Soeben erreichte uns folgende Eilmeldung des DPHW:

Festnahme eines Gerichtsvollziehers !
während eines  DPHW-Einsatz am Freitag Nachmittag wurde der Gerichtsvollzieher Herr L. des AG Meissen  gem. § 127 StPO vorläufig festgenommen.

Herr L. hat folgende Straftaten begangen:
Hausfriedensbruch; Amtsanmaßung; Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen; Fälschung beweiserheblicher Daten ; Täuschung im Rechtsverkehr ; Mittelbare Falschbeurkundung; Urkundenfälschung; Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen; Nötigung; Betrug.

Der „Gerichtsvollzieher“ wurde den herbeigerufenen Bediensteten der zuständigen Polizeireviere übergeben, es wurden entsprechende Strafanzeigen/ Strafanträge gegen ihn gestellt.

Anmerkung der Volksbewegung:

Respekt! So wird unser Recht und auch unsere Pflicht nach Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes doch einmal richtig umgesetzt. Das DPHW schafft also Fakten und schwatzt nicht nur rum.  
So muß es sein! Weiter so!

 

Soweit also der Bericht des Deutschen Polizei Hilfswerkes, der auf mehreren der rechten Seite zuzurechnenden Internetseiten zu lesen ist.

Wenn man dann nachprüft, was sich an diesem Tag wirklich abgespielt hat, kommt ein bisschen was anderes dabei heraus.

Der Gerichtsvollzieher, natürlich ein echter, kein vorgeblicher, wollte bei einem säumigen Schuldner eine Zwangsvollstreckung durchführen, die er gegenüber dem Schuldner ordnungs- und fristgemäß angekündigt hatte. Gegen 14:30 Uhr traf er am Grundstück des Schuldners ein. Plötzlich wurde er von 15 bis 20 lärmenden Männern umringt, die erklärten, sie seien die Deutsche Polizei und er würde nunmehr festgenommen. Er sei gar kein Gerichtsvollzieher, da die Gesetze der BRD keinerlei Geltung hätten, es gälten vielmehr nur die Gesetze des Deutschen Reiches. Der Gerichtsvollzieher sei daher rechtswidrig auf fremden Grund und Boden, mache sich also strafbar und werde deshalb nun verhaftet.

Diese Aktion war gut vorbereitet und geplant. Die Täter führten Kabelbinder mit sich und versuchten, den Gerichtsvollzieher zu Boden zu ringen und zu fesseln. Die meisten von ihnen waren uniformiert, die Uniformen waren echten Polizeiuniformen bewusst ähnlich gestaltet.

Die Täter gingen arbeitsteilig vor. Der Gerichtsvollzieher wurde bedroht und unter Androhung von Gewalt daran gehindert, die Zwangsvollstreckung durchzuführen und dann sogar daran, wenigstens das Grundstück zu verlassen. Nur durch das Eingreifen der echten Polizei, kurz nach 15 Uhr, konnte er aus dieser Situation befreit werden.

Einige der Täter sind den Behörden namentlich bekannt. Sie gehören einer der vielen Reichsgruppen an, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ablehnen.

Bisher haben sie sich durch wirre, Schreiben mit nicht nachvollziehbaren Inhalten an Justiz und Behörden hervorgetan. Sie schreckten auch nicht davor zurück, Schreiben an die Privatadresse von Behördenmitarbeitern und Gerichtsvollziehern zu schicken. So wurden Gerichtsvollzieher aufgefordert, nicht zu vollstrecken, sondern lieber auf ihre Kinder aufzupassen.

Ziel ihrer bisherigen Aktionen war in allen Fällen die Verhinderung der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.

Hier kommen einige Straftaten zusammen, als da wären Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, Nötigung, Bedrohung und Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Endlich wurden diese Leute als das erkannt, was sie schon immer waren. Gewöhnliche Kriminelle.

Auf den Staatsanwalt wird einiges an Arbeit zukommen.

Auf den sächsischen Landtag übrigens auch. Ein Landtagsabgeordneter der Grünen will den Vorfall zu einem Thema im Landtag machen.

Jetzt fragt sich vielleicht der eine oder andere Leser, was das alles mit dem Deutschen Polizei Hilfswerk zu tun hat. Eine ganze Menge, kann ich dazu nur sagen. Aber das ist ein eigener Beitrag wert. Und der wird in Kürze folgen.

Nachtrag vom 6. Dezember 2012

Nach mir vorliegenden Informationen habe ein Pressesprecher der zuständigen Polizeidirektion erklärt, dass die Tat von 23. November keinen rechtsextremen Hintergrund habe.

Die Täter gehören offensichtlich der rechtsextremen Szene an.

59 Antworten

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  1. P.M. said, on 06/12/2012 at 16:30

    >Nach mir vorliegenden Informationen habe ein Pressesprecher der zuständigen Polizeidirektion erklärt, dass die Tat von 23. November keinen rechtsextremen Hintergrund habe.

    Kennt man ja. Ein rechtsextremer Hintergrund würde für die Polizei womöglich noch zusätzliche Arbeit bedeuten, mit Pech auch noch Besuche von Journalisten u.ä., also hat im Zweifelsfall erstmal keiner einen rechtextremen Hintergrund, egal wie viel die während ihrer Tat vom Deutschen Reich schwadronieren.

  2. felidea63 said, on 07/12/2012 at 10:52

    Was ist denn für dich das deutsche Reich.
    Offensichtlich keine guten Geschichtskenntnisse
    Du bist wohl wieder mal einer der das deutsche Reich nicht
    vom Nazi reich unterscheiden kann.

    • reichling said, on 07/12/2012 at 18:27

      Für mich ist das Deutsche Reich Teil der Geschichte meines Landes, aber keine Gegenwart. Vom 8. Mai 1945 konnte man nicht mehr vom Reich sprechen. Und ein Reich war Deutschland seit 1871 genau genommen nie gewesen. Deutschland war seit seiner Gründung als Staat ein ganz gewöhnlicher Staat, zwar ein Bundesstaat, aber ein Staat.
      Die Bezeichnung „Reich“ wählte man zur Erinnerung an das „Heilige Römische Reich deutscher Nation“, das 1806 zusammengebrochen ist.
      Ein „Reich“ vereinigt eine Mehrzahl von Völkern, Kulturen und Sprachen in sich. Das war der Fall beim Heiligen Römischen Reich wie bei seinem Vorgänger, dem Römischen Reich, das war bis 1918 der Fall bei Österreich-Ungarn. Aber Deutschland konnte diesem Anspruch schon 1871 nicht mehr genügen, es sei denn, man betrachtet Preußen und Bayern als verschiedene Völker, die unterschiedliche Kulturen und Sprachen haben. Das Deutsche Reich war ein ganz normaler Nationalstaat, wie viele andere Staaten auch. Anderssprachige Bevölkerungsteile, wie die Polen im Osten und die Franzosen im Westen des Reiches, waren marginale Randgruppen, die den Staat an sich untergeordneter Bedeutung waren.
      Die Gegenwart Deutschlands ist die Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus gibt es kein Deutschland. Daran sollte sich auch felidea63 gewöhnen.
      Das „Reich“ in den Grenzen von 1937 wieder herststellen zu wollen, ist nur durch einen neuen Krieg möglich. Aber ich fürchte, nach einem solchen, von Deutschland ausgehenden Krieg wird hinterher um die Grenze zwischen Polen und Frankreich verhandelt werden.
      Bis auf ein paar Verrückte, für die das Wort „Reich“ im Zusammenhang mit unserem Staat so eine Art geistiges Viagra ist, will niemand mehr ein Deutsches Reich. Der letzte Krieg ist 1945 zu Ende gegangen. Das war vor 67 Jahren. In Deutschland leben zum ersten Mal in der Geschichte der Deutschen Großeltern, die ihren Kindern nichts von einem Krieg erzählen können. Wir sollten dafür sorgen, dass es auch so bleibt.

      • kairo said, on 11/12/2012 at 20:33

        „Reich“ ist ganz einfach ein altes deutsches Wort für einen Staat, allgemeiner eine Ordnung. Wir reden ja immer noch von Frankreich oder Österreich, und im Laufe der Geschichte hat es „Reiche“ aller Art gegeben. Wir reden aber auch vom Reich der Musik oder vom Tierreich. Das sind keine Staaten, aber doch Ordnungen bestimmter Dinge.

        Dass der 1871 gegründete Staat „Deutsches Reich“ hieß und auch nach 1919 so hieß, hatte überhaupt nicht so viel tiefen Sinn, wie mancher sich zusammenspinnt.

  3. P.M. said, on 07/12/2012 at 13:51

    Was, meinst du mich?
    Ich kann das Deutsche Reich sehr wohl von Nazis unterscheiden.
    Aber seit wann muss man Nazi sein, um rechtsextrem zu sein?

  4. Gast said, on 08/12/2012 at 01:12

    felidea63, wolltest du nur einen dummen Spruch loswerden, oder glaubst du wirklich an deine Geschichtskenntnisse? Dein Wissen beziehst du doch sicherlich aus dem Internet, sei mal vorsichtig!
    Das was das DPHW, veranstaltet hat, darf nicht passieren!

    Wäre der Leidtragende (in diesem Fall der GV), ein Reichsdeutscher, würde es von Anzeigen nur so hageln, obwohl die BRD ja nicht existent ist und Richter nicht legitimiert sind.

    Das ist wie Fisch oder Fleisch, schwanger oder nicht schwanger, dem Verein würde ich überhaupt nichts mehr glauben.

    Gast

  5. Gast said, on 08/12/2012 at 01:16

    Herr Reichling, ich lese sehr gerne auf ihrer Seite, weiter so und danke!

  6. Dennis Norvasc said, on 09/12/2012 at 00:47

    Felidea63 ist es doch scheiß egal, wie Deutschland heißt , was es war oder wie es sein wird.Ihm geht es darum, gegen „oben “ zu querulieren, egal warum . Deshalb ist er ja auch im Volksbetrug- Forum, dem Forum, das es sich zu seiner irrwitzigen Aufgabe macht, das Volk zu betrügen ( zu desinformieren ), aus eigenen Gründen .
    Würde morgen eine neue Verfassung durch das Volk beschlossen , würde Felidea63 auf andere, ähnliche Art weitermachen. Nennt man wohl Projektion, wenn die eigenen Defizite verlagert werden.

    • reichling said, on 09/12/2012 at 11:28

      Felidea63 versteht von Deutsche Geschichte soviel wie von deutschen Gesetzen, nämlich gar nichts. Er schreibt nur unüberlegt ab, was ihm von seinen Reichsfreunden vorgesetzt wird. Selbst denken ist in diesen Kreisen nicht üblich. Und dann ist er noch einer kriminellen Vereinigung, dem DPHW, beigetreten.

      Vielleicht bringt ihm mal jemand bei, dass von seinen Freunden am 23. November in Bärwalde kein vorgeblicher Gerichtsvollzieher festgenommen worden ist, sondern ein echter Gerichtsvollzieher in der Ausübung seines Amtes massivst behindert worden ist. Da sind bei diesem Gesindel vom DPHW gleich mehrere Straftaten zusammen gekommen.

      Das DPHW ist offensichtlich als Reichspolizei gedacht und biedert sich bereits bei rechtsextremen Spinnerorganisationen, wie dem Pseudostaat „Freies Deutschland“ von Peter Frühwald an.

      Was willst du für Wissen bei Leuten wie felidea63 voraussetzen, die bei solch kriminellen Aktionen mitmachen oder ihnen Beifall zollen?

  7. felidea63 said, on 09/12/2012 at 14:39

    Ach ihr lieben BRD – Lemminge.
    Die BRD ist ein Staat und der GV war ein Staatlicher GV.
    Das könnt ihr vielleicht eurem BRD – Personal erzählen,
    aber nicht mir. Und vielen anderen auch nicht mehr.
    Schauen wir mal, wie es mit dem DPHW weider geht.
    Vielleicht in eine ganz andere Richtung als ihr es euch wünscht.
    Und Dennis Norvasc, es ist vielleicht egal wie Deutschland genannt wird.
    Mir ist es aber nicht egal was hier geschieht.
    So wie ich 1989 auf den Straßen Leipzigs gegen das System stand.
    Werde ich gegen jede Ungerechtigkeit in diesem System stehen.
    Nach dem Motto, 1989 verjagten wir Ladendiebe“ bekommen haben wir
    Berufsverbrecher.
    Und Herr Reichling, ich bin nicht Mitglied im DPHW, jedoch Unterstützer.
    Und falls hier jemand meint, ich hätte persönliche Probleme mit dem
    BRD System, den muss ich Enttäuschen.
    Ich hatte noch nie einen Gerichtstermin,
    Ich habe keine Punkte in Flensburg.
    Ich habe seit über 20 Jahren einen über durchschnittlich bezahlten Job.
    Und davor auch.
    Nun fragt sich vielleicht mancher warum macht er das.
    Der Hauptgrund liegt in eurem am deutschen Volk vorbei eingeführten Euro.
    Und wenn dieser sich in absehbarer Zeit im nichts auflösen wird, ist es auch
    vorbei mit eurer BRD sowie mit dem gesamten Großreich Europa.
    Ich möchte dann nicht in der Haut derer stecken, die das alles zu verantworten
    haben und hatten. Den dann wird es hier unsagbar dunkel.
    In diesem Sinne allen BRD Lemmingen und anders denkenden einen schönen
    Advent.

    • reichling said, on 09/12/2012 at 14:53

      @felidea63, ich muss dich verbessern. Wir sind keine BRD-Lemminge, wir sind freie Bürger eines freien Landes und leiden nicht unter ideologisch bedingten Wahnvorstellungen.

      Das DHPW ist zum Scheitern verurteilt, es hat sich als eine kriminelle Vereinigung entpuppt, und entsprechend wird dagegen vorgegangen werden. Da könnt ihr noch so jammern und klagen wie ihr wollt.
      Was den Euro angeht, es ist nicht das erste Mal in der Geschichte, wo wir eine in fast ganz Europa gültige Währung haben. Vielleicht sind bei der Einführung Fehler gemacht worden. Diese Fehler lassen sich korrigieren.

      Ich habe nie behauptet, dass wir den Idealen Staat haben, dass bei uns alles gut ist. Es ist gewiss manches zu verbessern. Aber wenn ich meinen Staat besser machen will, darf ich ihn nicht verneinen. Wir leben nun mal in diesem Staat und haben keinen anderen.

      Der perfekte, ideale Staat wurde von Thomas Moore im 16. Jahrhundert in einem Buch beschrieben. Der Titel des Buches sagt auch aus, wo dieser Staat zu finden ist.
      UTOPIA, das ist griechisch, und heißt auf Deutsch: nirgendwo.

      Wenn man sich die Beiträge bei volksbetrug.net so durchliest, dann führten die dort gemachten Vorschläge zu einem Horrorstaat. Und wer will so was schon?

      In diesem Sinne allen Reichs-Heinis einen schönen Advent. Mögen euch heute zwei Lichter aufgehen.

      • felidea63 said, on 09/12/2012 at 20:49

        DDR Lemminge habe ich nicht geschrieben, sondern BRD Lemminge.
        Wer und was hier kriminell ist wird sich noch zeigen. Klagen und jammern, das habe ich beim
        DPHW noch nicht gehört. Und ich war dieses Jahr bestimmt bei 9 oder 10 Veranstaltungen.
        Das sich beim Euro noch was korrigieren lässt bezweifle ich sehr stark.
        Ist mir aber auch egal. Ich habe so gut wie keine Euro mehr.
        Alles in norwegischen Kronen , Gold und Silber.Sowie in Immobilien.
        Wobei ich beim letzteren auch schon bezweifel ob das richtig war hier Immobilien zu Kaufen.

      • echsedasfossil said, on 17/12/2012 at 20:42

        Hallo Reichling,
        Reich Ling ,habe viele Sachen von Dir gelesen, motivierende und demotivierende
        jetzt und hier denke ich begibst Du Dich ins REICH der Unwissenden und der Erfinder schlechter Geschichten, ich hoffe Du dich nicht zum Profilneuroticker um, es wäre Schade, denn wie gesagt
        Du bist ein heller Kopf und nachquatschen ist so nicht Dein Ding.
        In der Hoffnung mich in Deinen Ausführungen zu täuschen, viele Grüße.
        PS. das DPHW kennst Du die näher denn Deine Argumente sind nicht schlecht,
        wenn Du Kontakte dahin hast dann lass es mich wissen ,vielleicht kann man ja mal horchen ob es wirklich
        REICHS-deppen sind,
        Danke für Deine Antwort

      • reichling said, on 22/12/2012 at 11:16

        Entschuldige, wenn du auf die Antwort ein paar Tag warten musstest. Aber vor Weihnachten hat man als Familienvater noch andere Dinge zu tun als auf ein Weblog zu achten.

        Inwiefern habe ich schlechte Geschichten erfunden? Ich berichte hier nur über Dinge, die, das gebe ich zu, nicht unbedingt jedem gefallen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass meine Darstellung auch nich jedem gefällt. Aber damit muss und kann ich ganz gut leben.

        Das DPHW wurde in der ersten Hälfte dieses Jahres von Volker Schöne, einem ehemaligen Mitglied des Landesverbandes Sachsen der Gewerkschaft der Polizei, gegründet. Schöne ist Ende September vergangenen Jahres mit einem Beitrag auf der Website der Gewerkschaft aufgefallen, in denen er die in Sachsen vorgesehene Polizeireform kritisierte. Darin verstieg er sich allerdings noch zu der Behauptung, dass zahlreiche für die Polizeiarbeit wichtige Gesetze nicht mehr gelten würden, so die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das Ordnungswidrigkeitengesetz. Auf die Idee, dass diese Gesetze in Deutschland aufgehoben worden sein sollen, sind bis jetzt nur Reichsdeppen gekommen, denen es am Verständnis einfachster rechtlicher Zusammenhänge fehlt.

        Das DPHW geht von der selben Rechtsauffassung wie Volker Schöne aus. Und diese Rechtsauffassung widerspricht nun mal der juristischen Realität. Mir ist auch schon im Sommer aufgefallen, dass über das DPHW vor allem in rechtsextremistischen Weblogs und Foren berichtet worden ist, und dies sehr wohlwollend. Braucht man das DPHW wirklich in allen Einzelheiten zu kennen, wenn man seine Freunde kennt?

        Seit Mai dieses Jahres gibt es eine Republik Freies Deutschland, gegründet von Peter Frühwald, einem „Selbstverwalter“, und Leugner der Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Spaltung seiner Republik nennt er seine Hälfte nur noch „Freies Deutschland“.

        Am 10. September fand eine Kabinettsitzung seiner Pseudoregierung statt. Im Protokoll heißt es unter anderem

        7. Aufbau der Exekutive, – Stand-

        DPHW hat in ihren Statuten deutsches Recht fixiert – nicht BRD-Recht. Wir müssen jetzt die Gespräche entsprechend führen, um sichergehen zu können, nicht an BRD-Recht anzudocken.

        Das DPHW soll also ein Teil der Executive von Frühwalds „Freiem Deutschland“ werden. Dies bedeutet doch nur, dass sich das DPHW nicht an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden fühlt, diese sogar ablehnt.

        Diese Gespräche wurden nach einer weiteren Meldung in Frühwalds Blog, staseve.wordpress.com, im Oktober erfolgreich durchgeführt.

        Eine ranghohe Vertreterin des DPHW, Kerstin Krautz, hielt am 6. November 2012 einen Vortrag bei einer Gruppe, die sich Spree-Vision nennt. Dort konnte sie das DPHW eingehend vorstellen.

        Auf ihrer Website spree-vision.de sind mir im Seitenbanner folgende vier Wörter aufgefallen
        In Kooperation mit NeuDeutschland„.

        Neudeutschland ist eine andere Reichsgruppe unter Führung von Peter Fitzek, der sich im September zum König von Deutschland ausgerufen hat.

        Es besteht also offenbar auch eine Kooperation zwischen Fitzeks Königreich und dem DPHW.

        Das DPHW will neutral sein. Diese Neutralität bezieht aber wohl nur auf die unterschiedlichen Reichsspinnergruppen. Es will sich wohl jeder dieser Gruppierungen andienen. Ich warte mal ab. Irgendwann werden sie auch Schittke und Ebel ihre Dienste anbieten.

        Das Deutsche Polizeihilfswerk als Reichsspinnergruppe zu bezeichnen, führt wohl etwas an der Wahrheit vorbei. Es versteht sich vielmehr als gemeinsames Organ aller Reichsspinnerorganisationen.

      • Horst said, on 22/12/2012 at 03:12

        Du Spinner…….seit wann bist du ein freier Bürger,bei dir ist wohl ein Komma verrutscht? Ihr seit schon paar Geschichten Erzähler.

      • reichling said, on 22/12/2012 at 11:20

        Nun, mir schreibt in diesem Land keiner vor, was ich zu sagen, was ich zu denken habe. Ich darf an Wahlen teilnehmen und mit meiner Stimme über die Zusammensetzung der Parlamente (Ortsrat, Stadtrat, Kreistag, Landtag, Bundestag) mit entscheiden. Und wenn mir die Politik der von mir Gewählten nicht gefällt, kann ich bei den nächsten Wahlen meine Stimme anderweitig vergeben. Ich darf über die Regierung meckern und ihr Unfähigkeit vorwerfen, ohne dass ich Angst haben muss, dass mir etwas passiert. Und ich darf mein Land jederzeit verlassen und jederzeit wieder zurückkehren.
        Was verstehst du unter einem freien Bürger?

  8. Dennis Norvasc said, on 09/12/2012 at 17:40

    Seltsam, mir gefällt der EURO auch nicht unbedingt, aber ist die Frage, ob er mir persönlich gefallen muss.

    Jedenfalls komme ich nicht zu so abstrusen Zwangsvorstellungen a`la Amtsausweis ( ist ein Gerichtsvollzieher ein Amt ? Kann ein Mensch überhaupt ein Amt sein ??), fehlenden Geltungsbereichen, nicht geleisteten Unterschriften , Verfassungsfragen usw., sondern bezahle meine Verbindlichkeiten , falls sie gerechtfertigt sind.

    Und diese Frage läßt sich nicht immer nur aus meinem persönlichem Empfinden beantworten; hierzu sollte man dann mal seinen Kopf anschalten, was sich beim DPHW und Konsortium wohl auf die Aktivierung der emotionalen Schaltzentrale beschränkt.

    Und so neigt sich der 2. Advent dem Ende zu , die zwei Lichter haben bei mir nicht im Ansatz ein Verständnis der Gutheißung des DPHW-„Einsatzes“ durch den Beitrag von Felidea63 hervorgerufen. Aber warten wir ab, immerhin kommen noch 2 Chancen……
    Was sich allerdings verstärkt hat, ist der Eindruck, dass die Kollegen die o.a. Rechtsfragen (die keine sind) gar nicht begreifen WOLLEN . Man scheint in der Trotzphase stehen geblieben zu sein.

    • felidea63 said, on 09/12/2012 at 21:06

      Dann haben wir ja schon mal was gemeinsam was uns nicht gefällt. Den Euro.
      Gefragt hat dich wie mich dazu keiner. Und das genau ist das Problem.
      Recht muss ich euch darin geben das die BRD Verweigerer es wohl nicht so schnell schaffen
      werden das System zu kippen. Aber das macht nichts. Es wird von ganz allein geschehen.
      An dem Tag wo die Banken – Bankferien haben, der Geldautomat kein Geld mehr hergibt.
      Sich 2000 Leute im Supermarkt um das letzte 2 Pfund Brot den Schädel einschlagen.
      Dann wird man sich an die erinnern, die den Menschen das eingebrockt haben.

      Du sagst noch, Du zahlst deine Verbindlichkeiten. Falls sie gerechtfertigt sind.
      Und wenn nicht, zahlst Du dennoch. Um Ruhe zu haben.
      Ich nehme an Du hinterfragst die Dinge nicht.
      Du nimmst sie als Gott gegeben hin.
      Das ist das gleiche Verhalten wie sie meine Landsleute vor 1990 an den Tag legten.
      Zumindest zum Teil.
      Nur der glückliche Sklave ist ein guter Sklave. Und genau das unterscheidet uns.

      • Dennis Norvasc said, on 09/12/2012 at 21:13

        „Du sagst noch, Du zahlst deine Verbindlichkeiten. Falls sie gerechtfertigt sind.
        Und wenn nicht, zahlst Du dennoch. Um Ruhe zu haben.
        Ich nehme an Du hinterfragst die Dinge nicht.
        Du nimmst sie als Gott gegeben hin.“

        Diese Bemerkung wurde in meinem Post bereits angesprochen. Für all das gibt es andere Mittel und Wege, als jemanden, der die Forderung beitreiben will, na ja, nach § 127 STPO festzunehmen. Ohne Berücksichtigung dessen, dass dieser § nur dann überhaupt anwendbar sein könnte, wenn man sich auf nie dagewesene Amtsausweise beruft a la Pippi Langstrumpf. Und dann kommt auf der Seite „dem Deutschen Volke -Blogspot“ ein Kommantar, der wiederum beweisen will,dass die STPO ungültig ist. Sorry, das ist nur noch KRANK

  9. felidea63 said, on 09/12/2012 at 21:56

    Dennis Norvasc said, on 09/12/2012 at 21:13
    “Du sagst noch, Du zahlst deine Verbindlichkeiten. Falls sie gerechtfertigt sind.
    Und wenn nicht, zahlst Du dennoch. Um Ruhe zu haben.
    Ich nehme an Du hinterfragst die Dinge nicht.
    Du nimmst sie als Gott gegeben hin.”

    Diese Bemerkung wurde in meinem Post bereits angesprochen. Für all das gibt es andere Mittel und Wege, als jemanden, der die Forderung beitreiben will, na ja, nach § 127 STPO festzunehmen. Ohne Berücksichtigung dessen, dass dieser § nur dann überhaupt anwendbar sein könnte, wenn man sich auf nie dagewesene Amtsausweise beruft a la Pippi Langstrumpf. Und dann kommt auf der Seite “dem Deutschen Volke -Blogspot” ein Kommantar, der wiederum beweisen will,dass die STPO ungültig ist. Sorry, das ist nur noch KRANK

    Ja,ja Dennis Norvasc , im Mittelalter wurde die Erde der Bevölkerung auch als Scheibe verkauft.
    Und jeder der anderer Meinung war, war Krank.

    • reichling said, on 09/12/2012 at 23:48

      Ach felidea63, deine Geschichtskenntnisse sind bewunderswert dünn. Im Mittelalter hatte kein Gelehrter, kein Geistlicher, behauptet, die Erde sei eine Scheibe. Seit 2500 Jahren ist bekannt, dass sie eine Kugel ist. Und vor ca. 2300 Jahren wurde der Umfang dieser Kugel schon ziemlich genau ausgerechnet.
      Aber es ist wohl müßig, dir den Unterschied zwischen geozentrischem und heliozentrischem Weltbild zu erklären.

      Die Leute im Mittelalter hatten wohl mehr Grips im Kopf als du.

      • felidea63 said, on 10/12/2012 at 07:52

        Auf den Scheiterhaufen wurden die Leute aber dennoch gestellt die behaupteten die
        die Erde sei eine Kugel. Das die Gelehrten das wiederlegten ist mir bekannt.
        Jedoch hatte damals die Kirche die macht. Und was die Pfaffen sagten war Gesetz.
        Genau so wie heute. Was von oben kommt ist recht und Gesetz.
        Oder willst du behaupten es gab damals keine Inquisition.
        Heute macht man es nur etwas eleganter, wer das System infrage stellt
        wird für geistig minderbemittelt erklärt. Und wenn es ganz dick kommt findet er sich
        in der Klapse wieder.
        Übrigens, Leute die nicht der gewünschten Politischen Meinung entsprechen für nicht
        ganz geistig auf der Höhe darzustellen ist nichts neues.
        Das praktizierten schon die Nazis. Und in der DDR durfte ich die Erfahrung selber machen.
        Demnach ist der Unterschied zu den zwei vorhergegangenen Systemen= keiner.

      • reichling said, on 10/12/2012 at 09:08

        Wegen der Behauptung, die Erde sei eine Kugel, wurde niemand auf den Scheiterhaufen gestellt. Schreib bitte nichts mehr zu diesem Thema, da du keinerlei Ahnung hast, was damals wirklich passiert ist.
        Und vom geozentrischen bzw. ptolemaischen Weltbild und dem heliozentrischen bzw. kopernikanischem Weltbild hast du wohl noch nie was gehört. Jedenfalls ist das, was du geschrieben hast, Blödsinn.

        Und was heißt gewünschte politische Meinung? In der Bundesrepublik gibt es durchaus sehr verschiedene politische Meinungen. Wer aber meint, unser Staat bestehe nicht, er habe keine gültigen Gesetze und keine gesetzlichen Richter, und man dürfe sich daher alles erlauben und vor allem das Gesetz in die eigene Hände nehmen, der liegt aber auch sowas von schief, dass man an seinem Verstand aus berechtigten Gründen zweifeln kann.

        Es gibt Leute, die glauben, sie seien Caesar, andere geben sich als Napoleon oder als Bismarck aus. Und wieder andere glauben, von den Amerikanern ernannter kommissarischer Reichskanzler zu sein. Sie leiden alle unter der gleichen Krankheit.

  10. Dennis Norvasc said, on 09/12/2012 at 22:12

    Meinung ? Was ist daran eine „Meinung“, wenn man sich selbst widerspricht ? Oh Mann……….

  11. pegasus said, on 10/12/2012 at 01:20

    felidea63, wenn du Ungerechtigkeiten nicht leiden kannst und dich dagegen auflehnst, ist es doch gut. Der GV hat auch nur seinen Job gemacht, und wenn du selbst einen Job hast, möchte ich dich mal erleben, wenn jemand dein Tun infrage stellt oder dir noch mit Kabelbinder nachstellt. Um gerecht zu handeln, bedarf es wohl das man sich in sein Gegenüber hineinversetzen kann. Sicher ist mir das auch nicht immer gelungen, denn das ist nicht leicht, vor allem wenn man Hass in sich hat.

    Wäre ja für die Allgemeinheit mal interessant, zu erfahren, warum der GV überhaupt gekommen ist. Es gibt einige Zeitgenossen, die meinen sich nicht mehr an die Gesetze halten, zu müssen und das im Namen des Deutschen Reiches. Genau diese rennen dann noch zum Rechtsanwalt, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Im Fall jemand fährt im Vollrausch ein Kind tot, kann sich derjenige auch rausreden und behaupten, wir haben keine Gesetze und der Richter kann sich nicht legitimieren usw.

    Vater oder Opa, erklär mir das.

    • felidea63 said, on 10/12/2012 at 08:18

      Der GV hat auch nur seinen Job gemacht. Ach so. Rudolf Höß und Eichmann und und und,
      machten auch nur ihren Job.
      Das kennt man ja in D. Den Job an den man gestellt wird den erledigt man.
      Egal welchen. Übrigens, dem GV wurden keine Kabelbinder angelegt.
      Das ist wieder so eine Lüge. Er wurde lediglich am Verlassen des Grundstücks gehindert.
      Bis die reguläre Polizei eintraf. Der GV sprang jedoch über einen Zaun, und lief dann der
      regulären Polizei in die Arme. Die er jedoch nicht als reguläre Polizei erkannte.
      Und diese ebenfalls noch mit geballten Fäusten anging.

      Soweit ich weis ist der GV gekommen da sich der Grundstücksbesitzer seit 1996 weigert
      Kommunale Abgaben ( Abwasseranschlusskosten ) zu Zahlen.
      Das ist genau wie bei mir. Jedoch habe ich Depp diese 1994 gezahlt.
      Für eine Abwasserleitung die 1897 ( Deutsches Reich ) gelegt wurde.
      Und die bis 1997 neu gebaut werden sollte. Ich zahlte damals 12000 DM.
      Die Abwasserleitung haben wir jedoch heute noch nicht.

      Im Fall jemand fährt im Vollrausch ein Kind Tod, so ist das nach dem Recht des deutschen Reichs
      Genau so eine Straftat. Und ich denke nicht das dass DPHW so jemanden schützen würde.
      Wer jedoch berechtigt ist hier darüber ein Urteil zu Sprechen steht in den Sternen.
      Denn Staatlicher Richter gibt es ja in D nicht.
      Vielleicht käme ein Alleierten – Gericht in Frage. Wohl eher.

      Ich empfehle auch jeden der die Machtverhältnisse der BRD in Frage stellt,
      und sich zum deutschen Reich bekennt. Dennoch die Einhaltung der momentan Gesetze
      der BRD – Verwaltung. Denn die haben z.Z. noch die Macht.

      • JDavis said, on 10/12/2012 at 08:29

        Denn Staatlicher Richter gibt es ja in D nicht.

        Sagt wer? Ein paar Laien, die immer wieder zeigen, daß sie von Recht und Gesetz keinerlei Ahnung haben?

  12. felidea63 said, on 10/12/2012 at 09:00

    Hier mal das Zitat eines Laien,

    Autor: Günter Plath (Richter i.R.) | Datum: Mittwoch, 1. August 2012
    ________________________________________
    Noch 63 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland muss anlassbezogen der Frage nachgegangen werden, ob im Geltungsbereich des Bonner Grundgesetzes nichtige und / oder Nicht – Entscheidungen in Rechtskraft erwachsen, so dass sie schließlich auch gewaltsam vollstreckt werden dürfen oder bleibt in solchen Fällen der Rechtskraftvermerk wirkungslos?
    Ein Rechtsstaat westlicher Prägung besteht nur dann, wenn die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.
    Alle auf der Verfassung und den formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen beruhenden Akte der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt müssen rechtmäßig sein, d.h., sie dürfen weder der Verfassung noch den formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen widersprechen, weil sie sonst rechtswidrig sind.
    Bei den staatlichen Hoheitsakten sind Entscheidungen im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren zu unterscheiden.
    In formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig zustande gekommene Entscheidungen im Erkenntnisverfahren unterliegen grundsätzlich ihrer Vollstreckbarkeit.
    Die Vollstreckung selbst muss ebenfalls in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig sein, um rechtsstaatlichen Ansprüchen zu genügen.
    Verstößt eine Entscheidung im Erkenntnis- oder / und auch im Vollstreckungsverfahren in formeller oder materieller Hinsicht gegen geltendes Verfassungs- oder einfaches Recht, ist zu prüfen, ob der ihnen anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist. In einem solchen Fall ist die fehlerhafte Entscheidung nichtig und nicht nur im Rechtsmittelverfahren anfechtbar.
    Als Nichtigkeitsgründe fallen vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde und Gerichte sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht
    Ist ein Verwaltungsakt oder eine gerichtliche Entscheidung nichtig, so existieren sie nicht (oder nur zum Schein) und haben keinerlei Rechtswirkungen. Sie können daher auch nicht als Rechtsöffnungstitel dienen.

    Bei rechtsfehlerfreien Entscheidungen ist der Staat befugt oder ist es seine Aufgabe, ordnungsgemäß titulierte Ansprüche notfalls mit Zwang durchzusetzen.
    Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang stets einer Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten. Diese sind nicht nur subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen staatliche Maßnahmen, sondern zugleich objektive Grundentscheidungen der Verfassung, die für alle Bereiche des Rechts gelten. Sie binden die gesamte Staatsgewalt und sind nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar wirksames Recht.
    Ist die fehlerhafte Entscheidung minder schwer, unterliegt sie lediglich der Anfechtbarkeit im Rechtsmittelverfahren.
    Nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens erwächst die Entscheidung in Rechtskraft und kann vollstreckt werden.
    Allerdings erwachsen Entscheidungen, die gegen fundamentale Verfassungsgrundsätze wie die Freiheitsgrundrechte, die grundrechtsgleichen Rechte wie z.B. das prozessuale Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in Gestalt der Rechtsweggarantie, den unabhängigen gesetzlichen Richter gemäß Art. 97 und 101 GG und das Recht auf das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 GG und die zwingenden Gültigkeitsvorschriften wie z.B. das sog. Zitiergebot gemäß Art.19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, niemals in Rechtskraft, auch nicht, wenn die Entscheidung mit einem Rechtskraftvermerk versehen worden ist.
    Die betreffenden Fehlentscheidungen sind in jedem Fall nichtig oder es handelt sich sogar um „Nicht-Entscheidungen“, weil der ihnen anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist. Diese Fehlentscheidungen bilden immer Verstöße gegen Art. 1 Abs. 3 und 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und stellen gleichzeitig immer eine Grundrechteverletzung in Gestalt der Verletzung der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG dar. Solche Fehlentscheidungen existieren nicht (oder nur zum Schein) und können keinerlei Rechtswirkungen erzielen, also auch nicht vollstreckt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen sie allerdings deklaratorisch aufgehoben werden, was sich aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art 1 Abs. 3 und 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ergibt.
    Der Verursacher einer nichtigen oder „Nicht – Entscheidung“ ist gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG verpflichtet, seine die Grundrechte des Adressaten der nichtigen oder „Nicht-Entscheidung“ verletzende Entscheidung deklaratorisch aufzuheben. Die Aufhebung der nichtigen oder „Nicht-Entscheidung“ ist nicht nur geboten, um die Grundrechteverletzung im Wege der Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wieder herzustellen, sondern auch zum Zwecke der Wiederherstellung der Rechtssicherheit.
    Falls der einfache Gesetzgeber den Rechtsweg gemäß dem Rechtsbefehl gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG ausgestaltet, wäre die deklaratorische Aufhebung von nichtigen oder “Nicht-Entscheidungen” wohl auf diesem Rechtsweg zu erlangen.
    In einem Rechtsstaat westlicher Prägung muss in jedem Fall einer Rechtsverletzung ein Rechtsmittelverfahren möglich sein, d.h., ein Rechtsweg zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer belastenden Entscheidung muss bestehen.

    Im bundesdeutschen Rechtssystem sind bisher (nur) sieben Rechtswege geregelt, nämlich
    • in § 13 GVG die bürgerliche Streitigkeiten
    • in § 13 GVG die Strafsachen
    • in § 13 GVG die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
    • in § 40 VwGO die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art
    • in § 33 FGO die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten u. ä.
    • in § 51 SGG die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten im sozialen Bereich
    • in § 2 ArbGG die bürgerliche Streitigkeiten im arbeitsrechtlichen Bereich
    Es fehlt der achte Rechtsweg entsprechend dem Rechtsbefehl gemäß Art.19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG.
    Da in Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG der achte Rechtsweg zwar grundgesetzlich garantiert, aber vom einfachen Gesetzgeber seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes immer noch nicht durch ein Gesetz mit den erforderlichen Organisations- und Ausführungsbestimmungen ausgestaltet worden ist, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht als Rechtsstaat westlicher Prägung angesehen werden.
    Zum besseren Verständnis sollen hier einige Beispiele für gesetzgeberische, behördliche und gerichtliche Fehlentscheidungen, in denen der anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist, aufgeführt werden:
    Von den untergegangenen Gesetzen aus der Zeit des NS-Terrorregimes zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 werden z. B. immer noch angewandt
    • die Justizbeitreibungsordnung vom11.03.1937
    • das Einkommensteuergesetz vom16.10.1934
    Diese beiden Kodifikationen aus der NS-Zeit sind mit dem Ableben des Diktators Adolf Hitler am 30.04.1945 und der bedingungslosen Kapitulation des Dritten Reiches am 08.05.1945 ersatzlos untergegangen. Das ist ausdrücklich durch die für allgemeingültig erklärte Entscheidung des von den Alliierten in Ratsatt eingerichteten Tribunal Général vom 06.01.1947 deklaratorisch verbindlich für alle deutschen Gerichte und Behörden entschieden worden. Die Verbindlichkeit dieser Entscheidung des Tribunal Général gilt gemäß Art. 139 GG für sowohl den einfachen Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung bis heute fort. Zur Vertiefung wird auf die Expertisen des Unterzeichnenden vom 19.10.2011 und 29.12.2011 zu den Fragen
    „Ist Adolf Hitler legal an die Macht gekommen oder war er ein Usurpator ?“ (link)
    „Konnte die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten vom 20.09.1945 ersatzlos aufgehobene Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 wieder aufleben?“ (link)
    verwiesen.
    Ein Beispiel für einen Verstoß gegen eine zwingende Gültigkeitsvorschrift des Bonner Grundgesetzes ist die Unterlassung der namentlichen Nennung des einzuschränkenden Grundrechtes unter Angabe seines Artikels gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (sog. Zitiergebot). Z. B. folgende olgende einfache Gesetze weisen diesen nachträglich unheilbaren Mangel auf:
    • GVG (Gerichtsverfassungsgesetz)
    • StPO (Strafprozessordnung)
    • ZPO (Zivilprozessordnung)
    • FamFG als Nachfolger des FGG

    • SGB II (Sozialgesetzbuch)
    • Abgabenordnung als Nachfolger der Reichs-AO
    • FGO (Finanzgerichtsordnung)
    • UStG (Umsatzsteuergesetz)
    • GBO (Grundbuchordnung)
    • Seeschiffsregisterordnung
    • RPflG (Rechtspflegergesetz)
    • Nds. SOG
    • Nds. VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz)
    • BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz)
    Da all diesen einfachen Gesetzen ein besonders schwerer, offensichtlicher oder zumindest leicht erkennbarer unheilbarer Mangel anhaftet, sind sie ungültig, d.h., sie existieren nicht. Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 11.06.2012 zu den Fragen
    • Was ist vorkonstitutionelles Recht?
    • Werden mit der falschen Anwendung des Begriffes „vorkonstitutionelles Recht“ die unverletzlich garantierten Freiheitsgrundrechte ausgehöhlt?
    • Welche Wirkung hat das vorkonstitutionelle Recht auf die Grundrechtsgarantie des Art. 1 Abs. 3 GG ?
    verwiesen.
    Ein Beispiel für einen Verstoß gegen ein grundrechtsgleiches Recht des Bonner Grundgesetzes ist das Strafbefehlsverfahren gemäß §§ 407 ff StPO. Das Strafbefehlsverfahren verstößt nicht nur gegen Art. 103 GG, sondern auch gegen Art. 6 EMRK.
    Bei dem Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein sog. summarisches Verfahren, das heißt, es ermöglicht eine einseitige Straffestsetzung auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne vorherige Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht, ohne Hauptverhandlung und ohne Urteil. Dabei muss die Schuld des Täters nicht zur Überzeugung des Gerichtes feststehen; es genügt hinreichender Tatverdacht.
    Dieses sog. summarische Verfahren verstößt mehrfach so schwerwiegend gegen tragende Verfassungsgrundsätze, dass es als unzulässig angesehen werden muss. In der Folge bedeutet das, dass alle im Strafbefehlsverfahren ergangenen richterlichen Entscheidungen nichtig sind. Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 01.09.2011 zu der Frage
    „Ist das bundesdeutsche Strafbefehlsverfahren gemäß § 407 StPO zulässig?“
    verwiesen.
    Ein weiteres Beispiel für einen Verstoß gegen ein grundrechtsgleiches Recht des Bonner Grundgesetzes sind Entscheidungen von funktional und sachlich unzuständigen Gerichten als nichtgesetzliche Richter gemäß Art. 101 GG. Funktional und sachlich unzuständig ist ein Gericht, wenn
    • auf dem falschem Rechtsweg entschieden wird
    • nach dem Geschäftsverteilungsplan ein anderes Gericht des Gerichtes zuständig ist
    • ein Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter entschieden bzw. mit entschieden hat
    • ein Hilfsrichter als Einzelrichter entschieden hat, da er nicht die grundgesetzlich geforderte Unabhängigkeit gemäß Art. 97 GG besitzt
    • ein richterlicher Geschäftsverteilungsplan ungültig ist
    Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 21.02.2012 zu den Fragen

    • Wie wird der „gesetzliche Richter“ gemäß Art. 101 GG im Einzelfall bestimmt?
    • Können die vom „nicht gesetzlichen Richter“ getroffenen Entscheidungen Bestand haben?
    verwiesen.

    Ein Beispiel für einen Verstoß gegen ein absolutes Freiheitsgrundrecht des Bonner Grundgesetzes ist die Anwendung des § 18.1.1 EStG in seiner kollidierenden Formulierung „wissenschaftliche, künstlerische“ zum absoluten Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 5.3.1 GG (Kunstfreiheitsgarantie) durch die bundesdeutsche Finanzverwaltung und die bundesdeutsche Finanzgerichtsbarkeit. Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 10.02.2011 zu der Frage
    „Hat der anerkannte freischaffende Künstler Anspruch auf Steuerfreiheit wegen seiner aus künstlerischer Tätigkeit erzielten Einnahmen ( hier: ESt / USt ) ?“
    verwiesen.

    Zum Schluss sollen noch vier krasse Fehlentscheidungen bundesdeutscher Gerichte wie folgt zitiert werden:
    Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind. ( BFH v. 01.10.1981, IV B 13/81)

    Ein Finanzbeamter, der Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. (BGH 1972 gegen RGSt.71, 315)

    Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist. (OLG Celle 3 Ws 176/86 v.17.04.1986)

    Auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen können vollstreckt werden. (LG Stade in NZS 11c Qs 65/11 v.08.04.2011)

    Nach allem ist abschließend festzustellen:
    In all den behördlichen und gerichtlichen Fehlentscheidungen, in denen der anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist, so dass sie als nichtig oder als Nicht – Entscheidungen einzustufen sind, ist eine Vollstreckung unzulässig, auch wenn die Entscheidung mit einem Rechtskraftvermerk versehen worden ist.

    In diesem Zusammenhang soll die Entscheidung des BverfG vom 27. September 1978 in BverfGE 49, 220 auszugsweise zitiert werden:
    „Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten. Diese sind nicht nur subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen staatliche Maßnahmen, sondern zugleich objektive Grundentscheidungen der Verfassung, die für alle Bereiche des Rechts gelten (BVerfGE 21, 362 [371 f.] m.w.N.). Sie binden die gesamte Staatsgewalt und sind nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar wirksames Recht und damit Gesetz.“

    Außerdem hat der Präsident des nds. Staatsgerichtshofes in Bückeburg Prof. Dr. Jörn Ipsen zutreffend dazu folgendes in seinem Lehrbuch Staatsrecht II,13. Auflage, Rn 72+76 ausgeführt:
    „Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“

    Im Ergebnis ist einvernehmlich mit dem Bundesverfassungsgericht folgendes festzustellen:
    „Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.“ (BVerfGE23,98v.14.02.1968)

    Günter Plath (Richter i.R.)
    Richter i.R.

    • Patrick Lassan said, on 10/12/2012 at 10:38

      Zumindest bei der Abgabenordnung liegt der Herr Richter daneben, wenn er meint, Artikel 19 GG wäre nicht beachtet worden, Siehe § 413 AO: „Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“

      • felidea63 said, on 10/12/2012 at 13:01

        Teilweise liegt er daneben, ja und. Was ist mit dem Rest.
        Da hat er wohl doch nichts so Unrecht.

    • JDavis said, on 11/12/2012 at 10:15

      Zum einen sollte jedem auffallen, daß der hier schreibende Richter sich auf einem ganz anderen Niveau bewegt als die üblichen Reichsdeppen. Als nächstes muß man festhalten, daß er (sogar, wenn er recht hat) allenfalls einzelne Gesetze (bzw. deren Inhalt) rügt und nicht etwa die komplette Bundesrepublik in Frage stellt. Daraus könnt ihr also für eure Argumentation wirklich kaum etwas herauslesen.

      Und im übrigen hat er auch in der Sache einfach Unrecht:

      Zur Vertiefung wird auf die Expertise des Unterzeichnenden vom 11.06.2012 zu den Fragen
      • Was ist vorkonstitutionelles Recht?
      • Werden mit der falschen Anwendung des Begriffes „vorkonstitutionelles Recht“ die unverletzlich garantierten Freiheitsgrundrechte ausgehöhlt?
      • Welche Wirkung hat das vorkonstitutionelle Recht auf die Grundrechtsgarantie des Art. 1 Abs. 3 GG ?
      verwiesen.

      Die Expertise ist sicher eine willkommene Lektüre für alle, die sich für öffentliches Recht interessieren, aber der Zug ist ganz einfach abgefahren. Es gibt zahllose BVerfGE zu der Frage des vorkonstitutionellen Rechts und keine davon hat je irgendeine Tendenz erkennen lassen, den Gesetzgeber schärfer an die Kandarre zu nehmen. Jeder Jurist darf Mindermeinungen vertreten, aber er sollte nicht empört aufschreien, wenn andere sich nicht mit fliegenden Fahnen seiner Ansicht anschließen.

      Ein Beispiel für einen Verstoß gegen eine zwingende Gültigkeitsvorschrift des Bonner Grundgesetzes ist die Unterlassung der namentlichen Nennung des einzuschränkenden Grundrechtes unter Angabe seines Artikels gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (sog. Zitiergebot).

      Der Meinung kann er, wie gesagt, sein. Ich würde dem Zitiergebot aber ohnehin keine so große Bedeutung zumessen, denn die Warn-, Besinnungs- und Transparenzfunktion, die man sich ursprünglich erhofft hat, hat es nicht einmal ansatzweise erfüllt. Nehmen wir einfach mal an, ab morgen wäre die gesamte juristische Welt der Meinung von Herrn Plath: Was würde sich ändern? Der Bundestag würde im Eilverfahren sämtliche von ihm bemängelten Gesetze inhaltsgleich und nur mit einer nachgebesserten/ergänzten Grundrechtseinschränkungsklausel beschließen. Und was wäre dann besser? Ich sehe es mit großer Sorge, daß der Staat unsere Rechte und Freiheiten immer mehr einschränkt. Aber wenn der Staat in Zukunft einfach offener schreibt, daß er unsere Rechte und Freiheiten einschränkt, dann ist das doch um keinen Deut besser.

      Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind. ( BFH v. 01.10.1981, IV B 13/81)

      Stimmt, ein solcher Verwaltungsakt ist nicht nichtig (also von vornherein nicht existent), sondern nur rechtswidrig (und muß daher vom Betroffenen angefochten werden).

      Ein Finanzbeamter, der Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. (BGH 1972 gegen RGSt.71, 315)

      Weil er nur Rechtsanwender und kein Rechtsfeststeller ist.

      Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung.

      Dito. Auch im Einspruchsverfahren, da dies nur ein dem gerichtlichen Prozeß vorgelagertes Verwaltungsverfahren ist.

      Auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen können vollstreckt werden. (LG Stade in NZS 11c Qs 65/11 v.08.04.2011)

      Darum gibt es ja Rechtsbehelfe. Wenn man in jeder rechtlichen Angelegenheit sämtliche Fristen verstreichen und alle Einspruchsmöglichkeiten ungenutzt lassen könnte, um dann erst bei der Vollstreckung „Rechtswidrig, rechtswidrig!“ zu schreien, wäre jedes geordnete Verfahren völlig für die Katz‘.

      „Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.“

      Absolut richtig. Und allgemein herrschende und ziemlich unbestrittene Meinung seit ungefähr 200 Jahren.

  13. […] Leider verbreiten diese Reichsidioten ihren Schwachsinn weiterhin mit viel Überzeugungskraft. Auch wenn ihnen nur die Allerdümmsten auf den Leim gehen ist der Schaden, den sie anrichten, doch immens. Vielleicht nicht hier im Forum, aber z.B. überall dort, wo sie als selbsternannte "reichsrechtliche Rechtsbeistände" andere Menschen in den Ruin treiben. Mittlerweile bilden sie sogar schon Banden, die offen kriminell in Erscheinung treten. […]

  14. felidea63 said, on 10/12/2012 at 13:06

    Leider verbreiten diese Reichsidioten ihren Schwachsinn weiterhin mit viel Überzeugungskraft. Auch wenn ihnen nur die Allerdümmsten auf den Leim gehen.
    —————————————————————

    Du stellst doch nicht im Ernst deine Kenntnisse über das Wissen eines Richters.
    Was unterscheidet dich dann von uns !!!!
    Die einzigen die hier Menschen in den Ruin treiben sind bedienstete der BRD.

  15. felidea63 said, on 10/12/2012 at 18:12

    reichling said, on 10/12/2012 at 09:08
    Wegen der Behauptung, die Erde sei eine Kugel, wurde niemand auf den Scheiterhaufen gestellt. Schreib bitte nichts mehr zu diesem Thema, da du keinerlei Ahnung hast, was damals wirklich passiert ist.
    —————————————————————————————–
    Dann fahr mal in das Inquisition – Museum nach Rüdesheim.
    . Wer aber meint, unser Staat bestehe nicht, er habe keine gültigen Gesetze und keine gesetzlichen Richter, und man dürfe sich daher alles erlauben und vor allem das Gesetz in die eigene Hände nehmen, der liegt aber auch sowas von schief, dass man an seinem Verstand aus berechtigten Gründen zweifeln kann.
    Du hast doch nur Angst das irgendwann dein Geldgeber wegfällt.
    Denn Geld müssen die meisten Verdienen. Wie ist egal.
    Um den gewohnten Lebensstandard , finanziert auf Pump “ zu halten.
    Du hast nur das Glück der späten Geburt.
    Sonst würdest du vielleicht ganz andere Lieder Trällern.

  16. pegasus said, on 11/12/2012 at 01:10

    felidea63, danke für deine Antwort, mich interessiert es immer, warum sich Leute so auflehnen und wie sie den Weg in diese reichsdeutsche Szene gefunden haben. Manche mühen sich dabei in bestimmten Themen, wie Kinderklau oder die Schornsteinfegerverweigerer. Die Sache mit dem Abwasser ist mir auch bekannt. Vor einem Jahr war ich dir ziemlich ähnlich und habe um mich gebissen, nur gefällt mir dieser Weg nicht mehr. Du siehst hier sind nicht nur BRD-Beamte und schreiben Kommentare. Niemand wird bezahlt, nur weil er seine Meinung vertritt. Du solltest nicht alles glauben, was man auf bestimmten Seiten im Internet oder in bestimmten Büchern lesen kann.
    Im Deutschen Reich gab es noch die Todesstrafe und Zuchthaus, viele Gesetze waren ähnlich, wie die heutigen. Lies mal hier rein „Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871)“ http://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)#.C2.A7._219.
    Für mich existiert die BRD, mit Ecken und Kanten und wir haben noch das Mitspracherecht, nur wer die BRD ablehnt, hat auch die letzte Möglichkeit verwirkt, vielleicht ist das eine alte Ossikrankheit, zu meinen, wir können nichts verändern.
    Nicht aufregen, bin auch Exossi!
    Was die EU betrifft, kann ich wenig mitreden, doch mal abgesehen, von Verschwörungstheorien sieht das echt gut aus. http://home.arcor.de/kanedark/Hinrichtung.htm
    Ich liebe eben das Leben und Tod kommt und holt, kein Lebendiger darf darüber richten.
    Ja felidea63, meinst du das ewige Gefasel um Gesetze, bringt die Lösung, nein wir leben jetzt und wir sind Teil dieser Gesellschaft.
    Unrecht wird es immer geben und hat es immer gegeben, doch hat es auch immer Menschen gegeben, die helfen konnten, mittels Gesetz.
    pegasus

    • felidea63 said, on 11/12/2012 at 12:05

      Nun ja, pegasus. Im großen und ganzen hast Du ja recht mit deinen Ausführungen.
      Aber weist Du, 1990 dachte ich jetzt haben wir es geschafft. Jetzt wird alles besser.
      Ich angeschirrte mich ab 1990 aktiv am politischen Leben in meiner Gemeinde.
      War Mittglied der CDU und von 1994 bis 1998 Bürgermeister ( Ehrenamt ) in meiner Gemeinde.
      Im Laufe der Zeit bemerkte ich jedoch, trotz so genannter freier Wahlen.
      Das es nicht viel anders ist als in der DDR. Jedoch muss ich sagen, die Jahre 1990 bis ca. 1995
      empfand ich als die Besten. Von da ab ging es Bergab.
      Und als dann noch der geliebte Euro kam, war es ganz vorbei.
      Warum ich mich von der BRD abgewannt habe, nun ja.
      Mansche werden das jetzt anders sehen, aber mein ganz persönlicher Grund ist:
      Mangelnde Mittbestimmung des Volks. Z.B. in speziellen Angelegenheiten wie Euro und der Mitgliedschaft
      in der EU. Ich muss wohl nicht nochmal betonen das ich diesen Euro und alles was damit zusammenhängt
      abgrundtief Hasse.
      Zur Gesetzgebung der BRD und dem deutschen Reich.
      Ich weis das ein Großteil der §der Weimarer Verfassung in das GG eingeflossen sind.
      Zur Todesstrafe nun ja, da bin ich geteilter Meinung.
      Im Falle von Mord, Kindesmissbrauch und Vergewaltigung befürworte ich sie.
      Ansonsten nicht.
      Wie ich zu der reichsdeutschen Ideologie kam, eigentlich durch Zufall.
      Bei einem Besuch 2008 in der Schweiz.
      Dort wurde ich sehr freundlich empfangen, und mit dem Worten ein herzliches Willkommen ihr
      Staatenlosen . Daraufhin fragte , fragte und fragte ich.
      Mir wurden so einige Bucher, Gesetzestexte usw. zum Lesen hingelegt.
      Auch die vielen Dinge die man jetzt im Netz lesen kann.
      Zuerst dachte ich man will mich Verarschen. Ich hab mir alles aber auch alles zu diesem Thema
      reingezogen. War seit 2008 zu hunderten von Treffen und Veranstaltungen.
      Und ab 2010 bin ich zu dem Entschluss gekommen, das ich alles außer nazistische Ideologie
      unterstütze. Was mich von diesem Euro befreit. Da ich nicht annehme das dass die BRD selbst macht,
      besteht meine Hoffnung eben in der Bekämpfung des jetzigen Systems.
      Wobei ich aber ausdrücklich darauf hinweisen möchte, das diese Bekämpfung meinerseits gegen die
      BRD durch mich ausschließlich mit friedlichen Mitteln erfolgt.
      Gewalt ist das Ende von allem.
      Nun wird so mancher Sagen, das DPHW = alles Nazis.
      Ich sage dazu, das sind sie nicht. Ich war zu Veranstaltungen so genannter Nazis ( NPD )
      Das ist nicht mein Ding. Die Veranstaltungen des DPHW sind offen für jeden.
      Jeder kann dahin gehen. Schau es Dir an. Im Übrigen sind auch einige beim DPHW
      dabei, die im aktiven Polizeidienst der BRD sind.

      felidea63

      • JDavis said, on 11/12/2012 at 23:35

        Mangelnde Mittbestimmung des Volks. Z.B. in speziellen Angelegenheiten wie Euro und der Mitgliedschaft in der EU.

        Wer hat denn im guten alten Reich das Volk gefragt, als 1871 die Mark eingeführt wurde?

    • michael said, on 03/03/2013 at 00:16

      hi
      man darf NICHT alle Selbstverwalter in eine Schublade, bzw in den Register Reichsdeutsche schieben!
      Es gibt hier sehr sehr große Unterschiede.
      Wie kommt man darauf sich gegen die BRD aufzulehen? Bei uns war es so…. Ich, verheiratet mit 4 Kinder.
      vor 4 Jahren sind wir in den Raum Günzburg gezogen und haben ein Antiquariat eröffnet. Lief hervorragend.
      Nach einem Jahr bekahm meine Frau ein Schreiben vom Finanzamt, sie solle die Steuer für ihr Auto, dass sie vor über einem Jahr als Schrott verschenkte nachzahlen. Das KFZ wurde damals ordnungsgemäß abgemeldet. Kein hin und her funktionierte. Die Unterlagen der Abmeldung wurden ignoriert, da es ja anders im Computer des Landratsamtes steht. Da meine Frau kein Konto hat, wurde mein Knto gepfändet und alle 6 wochen Zwangsgelder in Höhe von 200 euro verhängt. Begründung: Das KFZ wäre nicht abgemeldet. auch die Polizei war 3 mal da um das nicht mehr vorhandene KFZ zwangs zu entstempeln. Was auch wieder Geld kostete. als wir persöhnlich auf das Landratsamt gingen, wurde erklärt dass sich alles geregelt hätte. Seit diesem Tage dürfen wir kein KFZ mehr zulassen um oder abmelden. Aber es hagelt Zwangsgelder da wir unsere Fahrzeuge nicht auf den neuen wohnsitz ummelden.
      Konten gepfändet—-Kein Geld—wie Miete zahlen—–>Laden dicht! bin vor 2 wochen aus dem Knast gekommen…. toll…. das ist das System der BRD. Und ich bin KEIN Einzelfall hier im Landkreis.

      Wie kommt man darauf dass in der BRD was nicht stimmt? Ich habe über 2 Jahre Gesetze studiert und mich mit internationalen Anwälten beraten. Es stimmt! Ein Großteil unserer Gesetze habe KEINEN Geltungsbereich und sind somit NICHT gültig. allerdings gelten die Handelsgesetze. Da die BRD eine Firma ist und KEIN Staat und jeder der den PERSONALausweis hat sich automatisch der BRD unterwirft, wird automatisch dazu gezwungen diese Willkühr mitzuspielen.
      Die finanzamtpfändung haben wir mittlerer Weile weg. Wir haben anzeige gegen Das Finanzamt und den GV erstattet. Durch Spenden und liebevoller Unterstützung die ihr Reichdeppen nennt konnten wir überleben (seltsam??? wenn das alles Nazis sind…hmmm…warum sind dann so viele Ausländer dabei?). An dieser Stelle nochmals vielen herzlichen Dank an alle. Besonderen Dank auch noch dass meine kleine Tochter wieder in den Kindergarten kann.

      Fazit. wer nicht die Augen verschließt, der weis was Sache ist. Wer es nicht sieht, will es nicht sehen. Es passiert jeden Tag. Bei Dir, Mir und bei Jedem den Du kennst.

      grüße
      Michael

      • JDavis said, on 04/03/2013 at 10:24

        Das zeigt aber sehr gut, wie es funktioniert: Man hat einen (vielleicht durchaus berechtigten) Groll gegen Behörden und gegen den Staat an sich. Deshalb flüchtet man sich in eine Traumwelt voll juristischer Pseudo-Argumentation und krudem Geheimwissen.

        Das ist menschlich und an sich nichts schlimmes. Problematisch wird es nur, wenn man deswegen echte Rechtsbehelfe nicht mehr ergreift und wichtige Fristen verstreichen läßt. Dann kommen die meisten (leider!) erst in der Erzwingungshaft o.ä. zu der Erkenntnis, daß das Reich vielleicht doch nicht mehr existiert.

      • N. N. said, on 24/04/2016 at 08:49

        „Nach einem Jahr bekahm meine Frau ein Schreiben vom Finanzamt, sie solle die Steuer für ihr Auto, dass sie vor über einem Jahr als Schrott verschenkte nachzahlen. Das KFZ wurde damals ordnungsgemäß abgemeldet. Kein hin und her funktionierte. Die Unterlagen der Abmeldung wurden ignoriert, da es ja anders im Computer des Landratsamtes steht.“

        Die Situation kann ich gut nachvollziehen. Man glaubt, es in einer jeden Behörde mit Menschen zu tun haben. Und daraus entstehen dann sehr nachteilige Mißverständnisse.

        Tatsächlich bevorzugt man aber bei der Besetzung der Stellen ausführender Beamter Leute, die ihren Vorgesetzten keinen Ärger dergestalt machen werden, daß sie nicht tun, was man ihnen sagt. Im Ergebnis kannst Du den Laden mit einem Getränkeautomaten vergleichen. Du wirfst eine Münze rein und der gibt, nachdem er die vereinnahmt hat, eine Sperre am Fach der Colaflaschen frei. Solange in dem Fach noch etwas drin ist, fällt anschließend eine Flasche ins Ausgabefach. Wenn ein Ladenbesitzer auf Bezahlung nicht liefert, ist das Betrug. Weil er sich in dem Fall vornimmt, Dir trotz Zahlung nichts zu geben. Der Automatenfirma kannst Du nicht vorhalten, daß sie wußte, daß Du der zwölfte sein wirst und deshalb nur elf Flaschen in den Automaten gepackt hat. Die betrügt erst, wenn sie Dir auf Deine Reklamation den Schaden nicht auf Dein Konto erstattet.

        Bei der Behörde ist das so ähnlich. Die Fehleintragung im Computer des Landratsamtes ist in aller Regel nicht darauf zurückzuführen, daß man Euch ärgern wollte, sondern auf einen Datenbank- oder Übertragungsfehler oder vielleicht Unfähigkeit des Bearbeiters, das Programm zu bedienen.
        Leider hat der Bearbeiter, der die Zahlungen beitreiben soll nicht die Berechtigung, die Datenbestände zu verändern. Ganz unabhängig davon, ob sie falsch oder richtig sind. Will man also die Vollstreckung zum Halten bringen, so muß man sich stets bei den Vorgesetzten derhjenigen Leute beschweren, die sie veranlaßt haben. Die sitzen in der Zulassungsstelle des Landratsamtes und nicht beim Zoll (bzw. damals im Finanzamt).

  17. pegasus said, on 11/12/2012 at 23:47

    felidea63, sicherlich ist nach der Wende einiges schief gelaufen, da hast du recht. Mitbestimmung, wer wollte das denn, wer interessiert sich schon, nur wenn der eigene Arsch auf Grundeis geht, werden einige aktiv. Das erlebe ich fast jeden Tag, ist das Problem behoben, hört man nichts mehr von den Leuten. Wie viele ganz ehrlich haben gar kein Bock zum Arbeiten, da kommt noch was auf uns zu, wenn ich einige Jugendliche sehe. Wir hätten so viele Baustellen und du hättest bestimmt auch gute Ideen, deshalb ist dein Weg verkehrt. Du wirst es sicher irgendwann verstehen.
    Was wird im angestrebten Deutschen Reich besser werden? Wer wird es regieren? Wer garantiert, dass dann nicht alles noch schlimmer wird? Ist es nicht egal, wie ein Land heißt, funktionieren muss es und im Gegensatz zu anderen Ländern, stehen wir nicht so schlecht da.

    Ich denke auch das DPHW sind keine Nazis, doch es tummeln sich auch Rechtsgesinnte unter den Reichsdeutschen und eine Uniform verträgt nicht jeder.
    Die Macht wird irgendwann ausgenutzt, wir werden davon hören und lesen. Hoffentlich tut es dir nicht irgendwann mal leid, dabei zu sein.
    Wenn echte Polizisten dabei sind, sollten sie ihren Job an den Nagel hängen, sie bekommen Geld von der BRD und nicht, zu wenig.
    Die Politiker sollten endlich aufwachen und Gespräche führen und vor allem sollte auf die vielen Schreiben mal geantwortet werden. Mal darüber reden hat schon immer geholfen.

    pegasus

    • Dennis Norvasc said, on 12/12/2012 at 00:37

      „….nur wenn der eigene Arsch auf Grundeis geht, werden einige aktiv. Das erlebe ich fast jeden Tag, ist das Problem behoben, hört man nichts mehr von den Leuten. “

      – Vollkommene Zustimmung, betonen sollte man die Wörter “ der eigene“.

      „Was wird im angestrebten Deutschen Reich besser werden?“

      – Richtig, auch hier würde die Regierung des x-ten Deutschen Reiches einsehen müsen, dass es ohne Regulierungen /Regeln ( die im Fall des Falles auch einen Einzelnen
      mal härter treffen können ) nicht weiter gehen kann, ausser in Form einer Diktatur (und die haben wir NICHT)

      Ich möchte nicht über jedes einzelne Gesetztesvorhaben abstimmen oder entscheiden müssen. Weil ich es nicht kann. Aber aus eben diesem Grund kann ich auch nicht mit irren Begründungen Vollzugsorgane behindern, weil ich meine, dass ich dann für mich gerne einzenle andere Entscheidungen hätte, die das Vollzugsorgan gar nicht mehr beeinflussen kann.

      “ Mal darüber reden hat schon immer geholfen“

      – das ist ja auch richtig, nur, das DPHW- um dabei zu bleiben- läßt seine Wut an Menschen aus, die auf der Leiter ganz unten stehen. Aber auch die Justiz an sich steht da ziemlich unten.Sollen die Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher nun die Leute belehren müssen, die im Kopf haben, dass alles ungültig ist, weil VOLKSBETRUG & Co. das so verbreiten ? Sehe ich nicht ein und bringt zu 99 % ja auch nichts, weil die Ursache woanders liegt.

      „Wie viele ganz ehrlich haben gar kein Bock zum Arbeiten, da kommt noch was auf uns zu, wenn ich einige Jugendliche sehe. “

      – Oh ja, da kann in der Tat noch etwas auf uns zu kommen, und daher machen es die Eltern, die es den Kindern in der Form a la :
      http://www.ovb-online.de/stadt/manche-eltern-kein-segen-2658000.html

      ….nur noch schlimmer . Und weiter dreht sich der Kreisel.

  18. Reichhard said, on 13/12/2012 at 14:39

    Schöne war in dieser „Pressekonferenz“ im live-stream schon erheblich defensiver, die „Rechtslage“ hat er nur dezent angedeutet.

    http://www.livestream.com/kulturstudio/video?clipId=pla_02353217-96d5-4740-8708-74dde6e4a2ec

    Distanziert sich verbal von „rechts“ und spielt die Freund-und-Helfer-Rolle. Hat natürlich auch leichtes Spiel bei dem „Journalisten“ der ihn befragt und der aus seiner Vorstellungswelt heraus sich Sorgen macht ob das DPHW eventuell unterwandert würde…

    Über seine Rolle und Kontakte und Unterstützung zur Polizeigewerkschaft war er wenig auskunftsfreudig. Derzeit ruhe die Zusammenarbeit, hmm… Gibt alle möglichen Reaktionen, hmm…
    Klang wie Jan Ullrich, befragt zu doping, oder Kohl zur Spendenaffäre.

    Auf die Frage nach dem Zweck von Uniformen antwortet er ziemlich reflektiert, gab zu dass es auch psychologische Gründe hätte. Die Uniform Sicherheit verschaffe und eine gewisse Selbstverpflichtung auch aktiv zu werden. Von den 15 beteiligten DPHWlern sei ein Drittel uniformiert gewesen, das spiegele auch das Verhältnis in der Gruppe wider. Da gibts also doch eine Menge Zuschauer, die in der ersten Reihe sitzen möchten aber nicht auf der Bühne, im Kostüm. Mal sehen wie die sich verhalten wenn der Druck wächst.

    Dass diese Aktion anscheinend vorbereitet war, man wohl wusste das ein Gerichtsvollzieher vorbeikomme würde und damit auch warum – all das kam nicht zur Sprache, oder ich habe es überhört.

    Jedenfalls ist der Schöne offenbar von seinen Ideen so überzeugt, dass er sich scheinbar ehrlich darüber wundert nicht mit dieser Geschichte durchzukommen.

    Leider wurde er nicht gefragt was er denn erwartet habe. Dachte er wirklich, die echte Polizei bedankt sich bei ihm für die Hilfe – einen Gerichtsvollzieher wohl mit Hilfe von Gewalt bzw. Drohung von seiner Arbeit abzuhalten?
    Hat hier jemand eine Ahnung was diese Leute erwartet haben?

    Schöne erscheint schon eingeschüchtert, auch wenn er (sich?) vorspielt keine Ahnung zu haben wieso die Reaktionen nun so heftig ausfallen.

    Bin sehr gespannt wie der Freistaat diesen Leuten die Bedeutung des Gewaltmonopols verdeutlichen will.
    Ob die DPHW vor Gericht ihre Show weiterspielt.

    „Befürchte“ nur zwei Dingen:
    a) die Strafe wird keine Signalfunktion haben. Je nach Vorgeschichte der Beteiligten wird es relativ gimpflich abgehen.
    b) sollte ein Gerichtsvollzieher in diesem Bezirk es mit einem Reichsbürger zu tun bekommen wird es vielleicht regelmässig dazu kommen, dass er seinen Besuch nicht mehr ohne Begleitung durchführt.

    Bin auch sehr gespannt wie der nächste Versuch aussehen wird in dieser Sache zu vollstrecken…
    Ob die DPHW ihren „Schutz“ noch einmal anbieten wird? Auf Konfrontation geht?
    Oder ob sie ihren „Schützling“ fallen lässt, sich raushält und damit signalisiert: Wenn es wirklich eng (für uns) wird kann niemand mit uns rechnen.

    Da werden die sicher ein wenig Diskussionsstoff haben, mal sehen wie weit die gehen und wo ihnen die Grenzen gesetzt werden.

    Jedenfalls darf man der DPHW dankbar sein die Aufmerksamkeit darauf gelenkt zu haben was „harmlose Spinner“ so anrichten können wenn man sie nicht ernst nimmt. Jetzt ist vieles möglich, selbst staatliche Überreaktion die sich im Kampf gegen die radikale Linke in den 70ern so wenig bewährt hat.

    • Reichhard said, on 13/12/2012 at 14:52

      Gemeint ist natürlich „das“ DPHW und nicht „die“… (assoziiere mit DP… sofort „die Deppen“, das mag daher kommen. Danke schön, Herr Freud!).

  19. felidea63 said, on 13/12/2012 at 21:28

    JDavis said, on 11/12/2012 at 23:35
    Mangelnde Mittbestimmung des Volks. Z.B. in speziellen Angelegenheiten wie Euro und der Mitgliedschaft in der EU.
    Wer hat denn im guten alten Reich das Volk gefragt, als 1871 die Mark eingeführt wurde?

    Och ne, wer hat denn im guten alten Reich das Volk gefragt, als 1871 die Mark eingeführt wurde?
    Das deutsche Reich von 1871 war eine Monarchie,
    Die BRD gibt vor eine Demokratie zu sein.
    Was unterscheidet dann das Kaiserreich von der BRD – Scheindemokratie.
    Wenn in beiden Systemen die nicht gefragt werden die es auszulöffeln haben.

    • Reichhard said, on 14/12/2012 at 16:40

      Gibt es denn auf der Erde irgendeinen Staat, der so „demokratisch“ ist, dass immer diejenigen gefragt werden die es auszulöffeln haben?

      Ich kenne keinen einzigen.

      Selbst wenn ich zurück in die Geschicht schaue – es wird nicht besser.

      Wo auf der Welt werden oder wurden die Dinge denn so geregelt wie Du es für richtig hälst?

  20. Churchill said, on 14/12/2012 at 20:14

    Wenn ich mir die letzten Beiträge so durchlese fallen mir spontan ein paar großartige Handlungen ein, für die es keinerlei „Gegenmaßnahmen“ gibt, die auch nie zur Debatte stehen werden.

    -Abgabe der Finanz und Wirtschaftshoheit an die EU
    -Abgabe des 110KV Netzes an einen Ausländischen Energieversorger
    -erneute Rettungsroutine für Griechenland über 44 Mrd. „Zwangs- und Ausbeutungswährung“ während hier Kindergarten und Lehrer Mangelware sind
    -Abgabe der Ausbaufinanzierung an ausländische Investoren zum Ausbau der Autobahn Richtung Augsburg in Höhe von 250 Mio. € und die Garantie zur Einnahme von Mautgebühren in Höhe von 530Mio. € auf 30 Jahre
    -geplante Erhöhung der Leuchtenkapazität im Bundestag auf 700 Abgeordnete wo schon 624 große Probleme haben ein Volk demokratisch zu organisieren

    Die Liste ist scheinbar endlos, das mit den Finanzbeamten stößt mir auch massivst auf. Es ist mir völlig egal, ob er Rechtanwender oder Rechtpfesteller, fakt bleibt jedoch: Jeder hat sich an geltendes Recht zu halten wie Davis ja mitunter meint.

    Der Bürger ist Rechtgeknechteter aber auch er hat alle Gesetze zu verstehen und sich daran zu halten.

    Es ist immerwieder erstaunlich wie man sich aus Juristenkreisen Recht und Gesetz so dreht wie man es gerne hätte.

    Es ist auch eine verdammte Schweinerei, das man überhaupt Rechtsbeistand braucht, wenn sowieso alles auf Vergleiche rausläuft obwohl man im Recht ist.

    gerade erst erlebt beim Kauf einer Firma: Kaufvertrag gültig 2 mal Gerichtlich bestätigt und im entscheidenden Prozess droht die Richterin „Meine Herren wenn Sie sich nicht vergleichen, dann warten wir noch 4 Monate“

    Ende vom Lied man musste aus Zeitgründen (längere Wartezeit hätte den Ruin bedeutet Softwarefirma), man vergleichte sich trotz dem man im Recht war und muss nun noch mal schnell statt 0€ + Firmenbesitz 100tsd €+ Firmenbesitz in Kauf nehmen.

    es ist aber auch ganz klar, das nicht jede Handlung mit Volksentscheid abgestimmt werden kann, dennoch bei Abgabe der Finanz und Wirtschaftshoheit in ein ungewähltes Parlament würde ich als Bürger gerne gefragt werden. Denn eines ist klar, kann das Finanzamt einer Sitzung nicht beiwohnen gibts auch kein Veto!!!

    Oben genannte Handlungen betreffen unmittelbar die Infrastruktur des Landes und es gilt immernoch der Staat sind die Bürger, (dies jedoch nur auf dem Papier), also hätte man sie fragen müssen.

    Ebenso kann es in meinen Augen nicht sein, das Wählerminderheiten Regierungen bestimmen. Wenn eine Wahl mit weniger als 50% Wahlbeteiligung ausgetragen wird und das ist die letzten Jahre der Fall, dann wird solange gewählt bis 50% dabei waren. Was hat das mit Demokratie zu tun?

    Aber Churchill hats ja passend formuliert mit der Demokratie.
    Und Oscar wilde hat es auf den Punkt gebracht.

    Und zur Todestrafe gibts noch eines zu sagen: Verfahrensfehler können passieren blöd wenn man selbst vor Gericht steht und wer sich Lissabon durchliest wird sichtlich nicht erfreut sein, das die Obrigen den Sturz fürchten und demenstprechend handeln werden.

    • echsedasfossil said, on 17/12/2012 at 20:33

      das was Du hier beschreibst ist alles schon eingetreten
      Ihr zerreißt Euch hier über Sachen das Maul,keiner von Euch war dabei oder kennt einen der dabei war, aber alle fallen wie schon immer auf Gelaber rein und fühlen sich als große Weltkenner ,
      der echte Churchill hat mal gesagt, „Wenn unser Denken und Handeln in den Köpfen der Besigten einzug gefunden hat dann haben wir die Deutschen besiegt“
      Willkommen in der Realität

  21. Churchill said, on 14/12/2012 at 20:31

    Ach ja und zum Thema der Staat darf alles frage ich mich eines, wie kann eine Gemeinde oder gar ein Staat eine GmbH gründen.

    Fällt doch die GmbH in Zivilrecht wobei Gemeinden und Staat öffentlichen Rechts (…Trägern der öffentlichen Gewalt) unterstehen.

    Wie kann man einen Inhaber der GmbH verklagen, der gar nicht an diese Rechtsform gebunden ist sondern unter eine ganz andere fällt? Oder begibt er sich automatisch ins Zivilrecht?

    Auch hier nimmt sich der Staat viel Freiheit raus, die ihm nicht zusteht, denn eines ist klar wer in einer kleinen Gemeinde dem Bürgermeister ans Bein „pinkelt“ der kann gleich umziehen.

    • Reichhard said, on 15/12/2012 at 16:01

      wie kann eine Gemeinde oder gar ein Staat eine GmbH gründen
      Wie jede andere „Person“ auch. Die Voraussetzungen bestimmen sich nach den Vorschriften zB. des Gesellschaftstyps, nicht danach wer Gesellschafter ist

      Fällt doch die GmbH in Zivilrecht wobei Gemeinden und Staat öffentlichen Rechts (…Trägern der öffentlichen Gewalt) unterstehen
      Trotzdem kann auch die öffentliche Gewalt privatrechtlich organsieren bzw. handeln. Kauft zB. die Gemeindeverwaltung eine neue Computeranlage schliesst sie einen ganz normalen Kaufvertrag mit dem entsprechenden Unternehmen. Das ist kein Verwaltungsakt sondern ein privatrechtliches Rechtsgeschäft.

      Oder begibt er sich automatisch ins Zivilrecht?
      Handelt er zivilrechtlich (zB. als GmbH) kommt natürlich Zivilrecht zur Anwendung.
      Einschränkung kann es allerdings dann für die öffentliche Gewalt geben wenn sie zu „Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe“ handelt. Dann kann sie sich nicht der Grundrechtsbindung entziehen indem sie privatrechtlich handelt.

      Vielleicht helfen Dir ein paar links?

      Handlungsformen der Verwaltung
      http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Verwaltungshandeln.svg&page=1&filetimestamp=20100817200050

      mit den Formen
      http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsprivatrecht
      http://www.juraforum.de/lexikon/verwaltungsprivatrecht

      und

      Fiskalisches Handeln
      http://www.juraforum.de/lexikon/fiskalisches-handeln
      (Abgrenzungskriterium: „Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe“)

      Allgemein zur Abgrenzung „Öffentliches Recht“ vom „Privatrecht“
      http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Recht

      Auch hier nimmt sich der Staat viel Freiheit raus
      Das Gegenteil ist wahr. Du hast bei in einem privatrechtlichen Rechtsverhältnis ganz andere Rechte und eine andere Position als zB. gegenüber einem Verwaltungsakt.

      Übrigens ist die Idee, dass die öffentliche Hand auch privatwirtschaftlich handeln bzw. sich privatwirtschaftlich organisieren kann weder neu noch auf Deutschland beschränkt – das gab es schon zu Kaisers Zeiten, und das gibt es heute fast überall auf der Welt.
      In der DDR war das wohl anders, deren Verhältnis zu Obrigkeit bzw. Privatwirtschaft scheint heute noch das Bild bei manchen zu prägen.

      Es ist wirklich kein Nachteil für Dich, wenn Du zB. den Stadtwerken als privatrechtlicher Vertragspartner gegenüber stehst anstatt als „Untertan“.

      wer in einer kleinen Gemeinde dem Bürgermeister ans Bein “pinkelt” der kann gleich umziehen
      Das ist nun etwas anders, und lustigerweise haben wir unter den Kommentatoren hier einen ehemaligen Bürgermeister, heutigen Reichsbürger. Vielleicht kann der etwas aus seiner Erfahrung dazu beisteuern.

      Natürlich kommen die meisten Menschen gut durchs Leben ohne anderen ans Bein zu pinkeln (es eine Menge andere Möglichkeiten Konflikte zu lösen, die möglicherweise auch wirksamer sind),
      und ein Bürgermeister der sich mit der Mehrheit seiner Bürger schlecht versteht und sich richtig unbeliebt macht wird wahrscheinlich nicht wieder gewählt. Das ist alles keine Einbahnstrasse.

      Hallo Reichhard, ich musste deinen Kommentar erst freischalten. Das ist immer so, wenn jemand zum ersten Mal einen Kommentar postet, oder, wie in deinem Fall, wenn der Kommentar mehr als einen Link auf andere Seite enthält. Dies liegt an der Blogsoftware von WordPress, nicht an mir. Ich habe darauf keinen Einfluss.
      Willi, Blogbetreiber

      • Churchill said, on 15/12/2012 at 19:22

        Also nach deiner Auführung, will eine Gemeinde z.B. eine GmbH gründen (Abwasser GmbH ist das öffentliches Recht während die und jetzt wird es schwierig…. Bürgermeister Villa Renovierungs GmbH (eigentlich auch öffentlich) Privatrechtlich angesiedelt ist) sorry aber mir fällt kein Beispiel ein das eine Gemeinde nicht öffentlich handelt (das würde ich von einer Gemeinde immer erwarten für alle zu handeln). Alles andere würde ich mit sowas wie Vorteilsnahme oder Spetzlwirtschaft bezeichnen.

        SO sagen wir sie hat eine Private GmbH, sind doch verscheidene gesetze so gestaltet, das man eben nicht in jeder Situation dem Staat oder der Gemeinde eine Auswischen kann. Nen bisschen mehr Rechte muss er ja haben da er sonst keinen verhaften dürfte oder Ordnungwidrigkeiten etc. verhängen dürfte.

        Was also, wenn das Privatrecht durch das öffentliche Recht übergangen wird? Ich kann doch keinem etwas auferlegen, das er sich Kraft Gesetzes gar nicht auferlegen kann, weil mehr Recht oder gar nicht vorgesehen.

        Als Beispiel:

        Die Gemeinde hängt ein Logo kunterbunt (Abwasser GmbH) und in einer Größe von 2 mal 2m auf unbestimmte Dauer auf. (festinstalliert)

        Schreibt aber dem Bürger vor, wenn du ein Logo aufhängen willst muss dies schwarz weiß sein und die Größe ist 35x75cm maximal.

        Wo ist das denn demokratisch?

        Ist ein realer Fall die Ausführung würde mich nur interessieren. Damit wären wir wieder beim Gleicher als der Bürger.

      • Churchill said, on 15/12/2012 at 19:29

        Hm er macht sich nicht unbeliebt, Hintergrund ist der, das er als „Privatmann“ eine Fimra hat und es in seiner Gemeinde noch 3 andere gibt, wovon 2 sich so still halten und nicht größer werden wollen. Die sind gut, aber einer der greift an und will expandieren, da wird dann mal die Zufahrt nicht geräumt ( Begründung Randgebiet und heftiger Schneefall) oder es wird ein Grundstück mit ner Veränderungsperre verhängt damit es für ihn unattraktiv wird usw.

        Jetzt sag mir mal einen Richter, der dagegen entscheiden wird…..das gibts nicht denn der Landrat und der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts (Zufälle gibts und die sind alle nicht an der 55 Pensionsgrenze) waren seine Schulfreunde und hängen auch im gleichen Verein rum.

  22. Reichhard said, on 16/12/2012 at 12:54

    Hallo Churchill,

    ich habe hier sehr knapp und einfach zeigen wollen, dass und wie auch die öffentliche Gewalt privatrechtlich handeln, bzw. sich organisieren kann und dass dann eben auch Privatrecht zur Anwendung kommt.

    Das anzuwendende Recht bemisst sich nach der Art der Gesellschaft nicht danach wer Gesellschafter ist. Das ist heute so wie vor hundert Jahren, in Deutschland nicht anders als in vielen anderen Staaten dieser Erde. Prüfe das ruhig mal nach und lass es sacken – so merkwürdig ist es nicht. Es ist angewandte Praxis seit vielen, vielen Jahren auf der ganzen Welt. Ganz verrückt wird die Idee also nicht sein, auch wenn man sie selbst vielleicht nicht nachvollziehen mag oder kann.

    Das war schon sehr OT in einem Faden über die Verwirrungen eines DPHW, die ihre vielleicht sogar gutgläubigen Mitglieder wohl vor einem deutschen Gericht auszubaden haben, dem es vollkommen egal sein wird ob die Herrschaften begreifen warum es sie dann eventuell verurteilt.

    Aber da ich weiss wieviel Probleme manche zB. mit der simplen Tatsache haben, dass das Bundesfinanzministerium Gesellschafter der Bundesfinanzagentur GmbH ist und daraus ableiten, die Bundesrepublik sei eine Gesellschaft und kein Staat bin ich mal darauf eingegangen.

    Aber wenn ich lese, dass Du schreibst…

    will eine Gemeinde z.B. eine GmbH gründen (Abwasser GmbH ist das öffentliches Recht während die und jetzt wird es schwierig…. Bürgermeister Villa Renovierungs GmbH (eigentlich auch öffentlich) Privatrechtlich angesiedelt ist) sorry aber mir fällt kein Beispiel ein das eine Gemeinde nicht öffentlich handelt

    …dann sehe ich auch, dass Du es noch nicht verstanden hast. Das ist kein Problem, bitte lies Dir einfach vor allem die verlinkten Beiträge aufmerksam durch. Das sind übrigens keine Sachen der „Auffassung“, das ist die Darstellung der Verhältnisse. Das lernen nicht nur Juristen, das lernen Betriebswirtschaftler, Volkswirte, Verwaltungswissenschaftler, Kaufleute usw. usf.

    Es ist also nicht sehr kompliziert, aber man muss sich damit beschäftigen. Bitte, wenn es Dich interessiert, mach das – lerne es.
    Mit sich-selbst-denken-wie-es-sein-könnte-oder-müsste kommt man hier nicht weit.
    Aber das gilt genauso für Dachdecken oder Mauern oder Fliessenlegen.

    Ich zitiere hier mal einen Abschnitt aus der wikipedia zum Thema „Kommunales Unternehmen“, einfacher kann ich es auch nicht ausdrücken (Hervorhebungen von mir):

    Die Rechts- und Organisationsformen der kommunalen Unternehmen sind sehr vielgestaltig. Sie können in den öffentlich-rechtlichen Rechtsformen eines Regiebetriebs, Eigenbetriebs oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts (siehe auch Kommunalunternehmen), aber auch in den privatrechtlichen Rechtsformen einer GmbH, einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) organisiert sein. (…) Die Wahl der Rechtsform ist eine originär kommunalpolitische Entscheidung im Rahmen der Gemeindeautonomie

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunales_Unternehmen

    Das anzuwenden Recht bestimmt sich eben nach der Art der Rechtsform.

    Mehr kann ich dazu einfach nicht sagen. Wenn da Fragen offen sind bitte mache es so wie jeder andere es tut und getan hat – lesen, lernen, verstehen. Es gibt keinen anderen Weg. Entsprechenden Literaturhinweise findest Du schon in den verlinkten Beiträgen, aber eigentlich wird das Thema schon auf den ersten Seiten eines Einführungswerkes zum Zivil- oder Öffentlichen Recht abgehandelt. Mit Sicherheit hat eine Bibliothek in Deiner Nähe gleich mehrere Bücher vorrätig die das erläutern, falls das Netz nicht weiter hilft. Aber ohne die Verhältnisse erst einmal wirklich begriffen zu haben ist es unmöglich darüber im Detail zu sprechen.

    Deine weiteren Ausführungen sind für mich schon inhaltlich nicht zu verstehen. Ich habe keine Ahnung wovon Du da schreibst, und wenn Du unmittelbar betroffen bist und Dich benachteiligt siehst (was ich nicht herauslesen kann) gehe bitte zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Falls Du, wie es durchdringt, davon ausgehst das letztlich alles ein abgekartetes Spiel ist und alle unter einer Decke stecken wegen gemeinsamen Vereinsmitgliedschaften oä. hat das vielleicht wenig Sinn (in Deinen Augen). Aber es gibt hierzulanden den sog. „Rechtsweg“. Wenn man nur oberflächlich durch die Rechtssprechung befasst wird man auch erkennen, dass und wie sich hier Bürger durchsetzen. Jeden Tag, Stunde für Stunde, für Zivilgerichten, vor Verwaltungsgerichten, vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Das ist rechtsstaatliche Routine, in aller Öffentlichkeit.

    Ja, auch Gemeinden machen Fehler und werden von den Gerichten immer wieder korrigiert. Natürlich! Hat jeder schon erlebt, der die Kommunalpolitik vor Ort verfolgt. Um so wichtiger ist, dass die Massnahmen gerichtlich überprüfbar sind, wenn nötig bis nach Karlsruhe. Nicht jeder Staat bietet seinen Bürger diese Möglichkeit.

    Sollte dies in dem von Dir angesprochenen (für mich nicht nachvollziehbaren) „Fall“ so sein, und bist Du davon unmittelbar betroffen prüfe bitte mit Hilfe eines Anwalts Deine rechtlichen Möglichkeiten!
    Verzichte nicht auf eventuell vorhandene Rechte bloss weil Du meinst es würde sowieso alles auf dem Golfplatz oä. ausgekungelt!

    Abre bitte lass Dich von Fachleuten (= Rechtsanwälten, als Rechtsanwalt zugelassene Volljuristen) beraten, die auch tatsächlich ihren Beruf gelernt haben und deren tägliches Geschäft diese Art von Auseinandersetzung ist.

    Abgesehen davon denke ich, dass Du verstehen wirst dass dies hier nicht der Ort ist um konkrete Fälle erschöpfend besprechen zu können.
    Noch einmal: Wenn Du betroffen bist und Dich benachteiligt siehst lass es bitte prüfen und Dir konkret am Einzelfall erläutern.
    Nimm Deine Rechte wahr, verzichte nicht auf Grund von Gerüchten und Vorurteilen!

    Und: Lerne ruhig mal systematisch das System kennen in dem Du lebst, wie hier die Dinge organisiert sind, was „Privatautonomie“ für Dich bedeutet und wo die Grenzen liegen. Der Staat kommt hier nicht an die Türe und erklärt sich einem, man muss nichts über ihn wissen und muss nichts vom ihm halten um hierzulanden privat oder geschäftlich sein Glück zu machen.
    Aber ich persönlich denke, je mehr man über unser „System“ weiss umso weiss man warum man stolz auf unser Land sein kann. Denn den internationalen Vergleich halten „wir“ ganz locker aus, da sind wir immer im Spitzenfeld, ganz gleich in welcher Kategorie. Im Vergleich zu einer ideal-utopischen, imaginären Gesellschaft sieht das sicher anders aus – aber darunter versteht erstens jeder etwas anderes (siehe felidea63 mit seiner nicht ohne Grund nirgendwo auf der Welt etablierten totalen direkten Demokratie) und zweitens versagt jede Gesellschaftsform daran. Denn die vielschichtigkeit der Menschen an sich verlangt immer wieder Kompromisse.
    Ohne die geht es nicht, und das bedeutet letztlich: Keiner bekommt alles so wie er es will. In 1.000 Jahren mag die Menschheit „weiter“ sein, vielleicht bist Du es heute schon.
    Aber wir müssen mit den Unzulänglichkeiten dieser Umwelt leben, es gibt keine andere.

    Auch wenn ich mir fast sicher bin Dir nicht weitergeholfen haben zu können – ich habe es (an einem Sonntag morgen mit einer ungeduldigen Familie im Rücken…) zumindest versucht. Ich kann Dich bei weiteren Fragen nur konkret an die Fachleute bzw. die Fachliteratur verweisen.
    Jeden Tag lernen ein paar tausend Leute in Deutschland diese Dinge, das kannst Du auch.

    @ willi: Danke, kein Problem! Schönen Sonntag und bis bald!

    • Churchill said, on 17/12/2012 at 14:03

      @Reichhard

      ich wollte hier keinen Fall entscheiden lassen, geht ja auch gar nicht. Wollte dich auch nicht nötigen ewige Texte und Zeit zu investieren.

      Die Problematik stand im Vordergrund, nämlich das was der „Bürgermeister“ ansprach. Der Bürger ist schon lange der Meinung das er kein Mitspracherecht mehr hat.

      Und ich bin der Meinung, das auch Anwälte nur bedingt Recht von Unrecht unterscheiden können, denn am Ende steht im Zweifel Herr Vosskuhle und entscheidet sonst niemand.

      Bis dahin können die meisten gar nichtmehr gehen oder haben ein gänzlich anderes Rechtsempfinden als es das System hat. Da liegt der Hund begraben, es gibt sicherlich Fälle die man durch nen Richter entscheiden lassen muss, nur wie angesprochen geht man schon nicht zum Anwalt, weil der nur zu 50% Recht hat, und das ist ganz einfach zu wenig.

      Deswegen kein Recht zu bekommen ist dann das nächste Ding.(Anwalt unfähig etc. wer sagt mir das dieser Anwalt gut ist?Soll man sich 5 aussuchen und befragen? Die meisten haben gar nicht das Geld und das ist eine Sauerrei.Wir eriinern uns „Ein Stundenlohn von 500€ ist legitim“?!!! für ne Rechtsberatung dafür gehen Menschen fast nen halben, manche auch nen ganzen Monat arbeiten wie soll das gehen?)

      Wie man es auch will der Bürger hat auf dieses System keine Lust mehr, denn es ist alles andere als demokratisch (die ganze Welt ist nicht demokratisch keine Frage), das ist einfach nur traurig mehr nicht.

  23. sepp said, on 13/01/2013 at 08:40

    An die Expertenhier.
    Was ist nun von dieser Truppe Ebel zu halten?
    Da liest man gar nischt bei eych.

    • reichling said, on 13/01/2013 at 10:02

      Was sollen wir viel Worte über Ebel verlieren? 1980 mag er sich beim Streik der Westberliner Reichsbahner noch seine Verdienste erworben haben. Aber danach ist er wohl geistig abgedriftet. Vor Gericht kann er nicht gestellt werden, da Sachverständige ihm eine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB attestierten. Aber man sollte ihm vielleicht mehr Aufmerksamkeit schenken. Denn so gut wie alle Reichsdeutschen Gruppen sind Abspaltungen seiner 1986 gebildeten Kommissarischen Reichsregierung.

      • Bowgard said, on 12/05/2016 at 22:55

        Warum wird so viel von Gesetzen und Gültigkeit geredet?
        Wenn ich mich als mensch bekenne und die Person und den damit verbundenen Personalausweis nur behalte um an dem Gesellschaftsleben teilzuhaben, bin ich aus der ganzen Nummer dich schon raus?
        Sind unsere Gerichte dazu befugt über Menschen zu urteilen?
        Und kann ein Mensch überhaupt geladen werden oder nur die Person?

        Wer dazu Erfahrungswerte hat oder an einen Austausch interessiert ist meldet sich doch bitte! bowgard27@googlemail.com

      • reichling said, on 14/05/2016 at 18:45

        Mensch und Person sind bei uns synonyme Begriffe. Sie haben dieselbe Bedeutung. Dass wir beide Begriffe benutzen, hängt auch mit der lang zurückliegenden Vergangenheit zusammen. Bis ins 18. Jahrhundert galt noch lange nicht jeder Mensch auch als Person. Personen waren Menschen, denen bestimmte Rechte zustanden, die am öffentlichen Leben teilnehmen konnten. Sklaven galten nicht als Personen, aber sehr wohl als Menschen Auch Menschen, die nicht in der Lage waren, ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen, waren keine Personen. Dazu gehörten Geisteskranke, aber auch schwer Kranke, die sich nicht mehr artikulieren konnten. Irgendwann galten auch Schlafende nicht als Person, da sie keinen Willen bekunden konnte, und Kleinkinder ebenfalls nicht.

        Im 19. Jahrhundert wurde die Sklaverei in den zivilisierten Staaten abgeschafft, und es setzte sich die Ansicht durch, dass auch Säuglinge, Geisteskranke und im Koma liegende Kranken Personen sind, da sie ein Recht auf Leben und auf Pflege haben.

        In den dreißiger und der ersten Hälfte der 40er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden diese Rechte für verschiedene Gruppen praktisch aufgehoben. Juden waren Menschen, aber die einer Person zustehenden Rechte wurde ihnen entzogen.

        Sie brauchen sich nicht als Mensch zu bekennen, dass sie Mensch sind, kann ihnen jeder bestätigen. Allein die Tatsache, dass Sie leben, reicht für eine Bestätigung aus. Der Personalausweis ist Ihr Identitätsnachweis, mit dem Sie sich gegenüber Behörden, Banken, und anderen Institutionen ausweisen können. Außerdem befugt er sie zur Einreise in die meisten europäischen Länder, auch außerhalb des Schengen-Abkommens.

        Solange sie in unserem Staat leben, kommen Sie aus der Nummer nicht raus. Jeder hier lebende Mensch ist verpflichtet, sich an die deutschen Gesetze zuhalten, und über wen als über Menschen können Gerichte sonst urteilen? Im Zivilprozeß sind auch Urteile gegen juristische Personen denkbar, also gegen Vereine, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Firmen u. ä.

        Im Strafprozess kann allerdings nur der Mensch zur Verantwortung gezogen und über ihn geurteilt werden.


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