Reichling's Blog

Volksbetrug und die Ordnungswidrigkeit

Posted in Sonstiges by reichling on 15/02/2012

Da find ich doch heute einen sehr interessanten Beitrag im Forum volksbetrug.net<blockquote>

Hier ein Schreiben aus dem schönen Städtchen Sarstedt, südlich von Hannover.

Ich soll zahlen, werde aber alles andere tun….
Einige rechtliche Satzbausteine habe ich aus dem Forum entnommen und erweitert…

——————————-

Stadt Sarstedt
Frau xxxxx
Steintsr. 22
31157 Sarstedt

Hannover den 14.2.2012

Betr, Ihr Schreiben vom 9.2.2012 betr: Aktz. 000xxxxx, mein Widerspruch.

Hallo Frau xxxxx,
nach Erhalt und rechtlicher Prüfung des in dem o.g. Schreibens aufgeführten Sachverhaltes, bin ich auf verscheidene Ungereimtheiten gestoßen, die mich an einer rechtlichen Wirksamkeit ihres Verwaltungsaktes erheblich zweifeln lassen.

1.Sie werfen mir eine Ordnungswidrigkeit vor als Führer des im Schreiben genannten Fahrzeuges. Wie können sie oder die angegebene Zeugin herleiten, dass ich zu diesem Zeitpunkt der Führer des Fahrzeuges gewesen sein sollte?
2.Nach Prüfung der Rechtsgrundlage ihres Verwaltungsaktes muss ich ihnen mitteilen, dass das von ihnen angegebene OWiG leider keinen Geltungsbereich mehr hat und somit für mich als Bürger jegliche Rechtssicherheit fehlt , denn jedermann haben muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, jeder muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mehr. Damit ist dieses Gesetz wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) d.h., ein Gesetz ohne Geltungsbereich hat keine Gültigkeit und ist unwirksam. Ich kann mich natürlich auch irren und bitte sie ebenfalls mir den Geltungsbereich des von ihnen erlassenden Verwaltungsaktes vorzulegen. Ich verweise parallel auf den vorhanden Geltungsbereich für Schiffe und Flugzeuge nach §5 OWiG hin. Ich bitte sie aber mir in diesem Kontext, nachvollziehbare Rechtsgrundlagen zu nennen. Falls sie mit einer evtl. Argumentation belegen, der Geltungsbereich des Gesetzes beschränke sich auf das territoriale Gebiet der BRD bitte ich sie ebenfalls, mir diesen Gesetzestext, der dieses genau definiert, mit Paragraphennennung zu nennen.
3.Das von ihnen erstellte Schreiben stellt einen Verwaltungsakt dar, der seine Gültigkeit mit einer rechtsgültigen und eigenhändigen Unterschrift des Austellers, in diesem Falle ihrer, zu versehen ist. Da sie leider nicht eigenhändig unterschrieben haben, ist dieses Schreiben „rechtsungültig“ siehe § 37 Abs. 3 BVwVfG Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes.

Ich kann also als Bürger nicht nachvollziehen, wie sie auf dieser Sachgrundlage erwarten, dass ich freiwillig 5.-€ für etwas bezahle, wofür es aus meiner Perspektive keine rechtliche Grundlage gibt. Für eine entsprechende Sachantwort ihrerseits, da sie ja diesen Gesetzeshintergrund wissen müssen, als erlassende Person des Verwaltungsaktes, bedanke ich mich freundlich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx

Geschrieben wurde der Beitrag von einem gewissen „Das Patrionumicum“, wohl aus Hannover.

Damit jeder genau nachvollziehen kann, um was es genau geht, hat er auch den ersten Teil des Schreibens der Stadt Sarstedt kopiert.

Image

Er hat also geparkt und seine Parkscheibe vergessen. Und dafür wurde ihm ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5,00 EUR aufgebrummt. Aber da könnte ja jeder kommen. Er lässt sich sowas jedenfalls nicht gefallen. Mit welchem Recht darf die Stadt Sarstedt sowas überhaupt verlangen?

Jeder, der seine juristischen Beratungen bei Volksbetrug erhält, weiß doch, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz gar nicht mehr gültig ist, denn durch das Bundesbereinigungsgesetz ist doch das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz aufgehoben hoben. Denn im Ordnungswidrigkeitengesetz ist kein Geltungsbereich angegeben, außer auf  Schiffen und in Flugzeugen. Und jeder bei Volksbetrug weiß doch, dass ein Gesetz ohne Geltungsbereich nirgends gilt. Das hat doch schon das Bundesverwaltungsgericht festgestellt (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Moment mal, da war doch was. Soweit ich mich erinnere, war das Urteil auf eine Landschatzschutzverordnung gemünzt und nicht auf ein Gesetz, und das BVerwG hat festgestellt, dass bei Verordnungen, die im Gegensatz zum überwiegenden Teil der Verordnungen nicht im gesamten Zuständigkeitsbereich des Verordnungsgebers gelten, was bei Landschaftsschutzverordnungen regelmäßig der Fall ist, der Geltungsbereich genau angegeben werden muss. Von einem Gesetz war darin gar nicht die Rede gewesen. Hier bin ich mal ausführlich auf dieses Thema eingegangen.

Im Gegensatz zur Auffassung des Schreiber der obigen Zeilen gilt das Ordnungswidrigkeitengesetz immer noch in ganz Deutschland, auch ohne Angabe eines Geltungsbereiches.

Aber das ist ja nicht alles.

Er stellt auch fest, dass das Schreiben einen Verwaltungsakt darstellt und dieser rechtsgültig und eigenhändig unterschrieben sein muss. Und er kennt sich aus. Er verweist die Behörde auf § 37 Abs. 3 BVwVfG (Bundesverwaltungsverfahrensgesetz).

Dieser Absatz besagt

(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.

Sicher kann mir jemand von Volksbetrug sagen, was das bedeutet: die Unterschrift oder die Namenswiedergabe…

Muss jetzt die Unterschrift drauf oder nicht?

Dieser § 37 hat insgesamt fünf Absätze. Absatz 5 lautet

(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

Dass das Patrionumicum nicht über diesen Absatz gestolpert ist, wundert mich ein  bisschen. Er ist nämlich sehr leicht zu finden, wenn man schonmal bis Absatz 3 gekommen ist.

Vielleicht hängt es ja auch mit seiner Aussage zusammen

Einige rechtliche Satzbausteine habe ich aus dem Forum entnommen und erweitert…

Er hat also wohl gar nicht in die Gesetze hineingeschaut, sondern ungefiltert irgendwelche Satzbausteine, wohl aus den Musterschreiben, die im Forum von Volksbetrug.net zu finden sind, kopiert und allenfalls leicht ergänzt.

Da fällt mir ein, was mir ein ehemaliger Reichsdeutscher geschrieben hat, der endlich wach geworden ist:

Die Erklärungen der ganzen Reichsbewegung klingen sehr gut und machen auch durchaus Sinn. Ich bin anfangs bei Ebel gelandet und alles was er schrieb machte Sinn,er begründete es wunderbar mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts oder anderen Urteilen,die genannten Gesetze klingen schlüssig usw.
Schaut man sich das aber mal vollständig an,ergibt das doch keinen Sinn mehr. Da werden nur einzelne Fetzen aus den Urteilen gerissen, Wörter weggelassen oder welche dazu geschrieben etc. und schon ergibt das nen Sinn,aber im eigentlichen Urteil steht was ganz anderes drin, aber da kommt man in dem Moment nicht drauf.

Genau das ist auch die Vorgehensweise von volksbetrug.net. Urteile und Gesetze werden verstümmelt oder verfälscht zitiert, es werden Wörter bewusst weggelassen und dafür andere dazugeschrieben. Die eigentliche Aussage von Urteilen wird dadurch in ihr Gegenteil verkehrt.

Nicht nur dieser ehemalige Reichsdeutsche hat erkannt, dass er von seinen angeblichen Freunden an der Nase herumgeführt worden ist, dass deren Argumente auf einen Berg von Lügen zurückzuführen ist. Und er will sich jetzt nicht mehr weiter belügen lassen.

Und nicht nur ihm geht es so. Weitere werden folgen.

Nachtrag:

Ich bedanke mich an dieser Stelle sehr herzlich bei dem User Feld89 von volksbetrug.net, der so lieb war, nicht nur auf diesen Beitrag zu verlinken, sondern ihn sogar wörtlich, ohne Veränderungen vorzunehmen, im Forum von volksbetrug.net veröffentlicht hat. Durch den Link haben sich die Zugriffszahlen auf meinen Blog deutlich erhöht. Aber auch ohne den Blog anzuklicken ist durch seine Hilfe mein Text im Forum der Volksbetrüger zu lesen.

100 Antworten

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  1. HebinhoTdF said, on 15/02/2012 at 18:30

    Ui! Da hat der Herr Kuehl aber anscheinend im Fahrschulunterricht nicht allzusehr aufgepasst (vermutlich vom Deutschen Reich geträumt), denn sonst hätte er sich außer Punkt 2 seines unsinnigen Antwortschreiben auch noch den Punkt 1 sparen können.

    Denn in jeder Fahrschule wird den Führerscheinanwärtern beigebracht, dass bei Ordnungswidrigkeiten, die durch ein Fahrzeug entstehen, bei dem der Fahrer nicht vor Ort anwesend ist, immer der Fahrzeughalter angeschrieben wird. Und da steht ja bitte auch nichts vom „Führer“ im Schreiben vom Ordnungsamt. Da scheint dem Herrn Kuehl mal wieder das Deutsche Reich in Richtung „Führer“ durchgegangen zu sein…

    Wird auf jeden Fall noch spaßig werden und werde das mal mit im Forum bei denen verfolgen, wie weit der „Kuehl“ kühl bleiben wird. Vielleicht meint der ja, das ist so eine Art „Auktion“ und der mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag…

    Gibt so einige, die dieses „Auktionsspiel“ mitspielen und am Ende Haus und Hof (und Weinberg) verlieren..

    • R. Kühl said, on 17/02/2012 at 10:36

      @HebinhoTdF….mich würde sehr interssieren, mit welchen gedanklichen und monokausalen Sprüngen sie her- oder ableiten können, dass dieser Herr Kuehl….

      1. in der Fahrschule, in der seinen Führerschein gemacht haben soll, vom Deutschen Reich geträumt hat?

      2. wo in dem Schreiben steht, dass er als Fahrzeughalter angeschrieben wird? (Wer genau lesen kann,sollte eigentlich hier klar im Vorteil sein) (Als „Führer vom Fahrzeug“, steht da eindeutig)

      3. wie setzen sie logischableitend zusammen, dass er ebenfalls dabei den Führer im Kontext des 3 Reiches durchgegangen sein könnte (sie schreiben allerdings das „Deutsche Reich“ wie kommen sie auf diese automatische Kopplung Deutsches Reiches von 1871 mit Führer = drittes Reich 1933-1945 gleichzusetzen?)

      4. er nach einer gestzlichen Regelung über den geforderten Geltungsbereich nach § 5 OWiG fragt! können sie diese Frage rechtlich beantworten?

      Abschließend macht den Anschein, als wenn sie, die Leute, die sich in dem angebebene Forum aufhalten gleichsetzen mit Neonazis, Ewiggestrige, die nur im Sinn haben, ein Deutsches Reich unter den Aspekten des dritten Reiches wieder aufbauen zu wollen. Das hört sich ähnlich an, als wenn jeder Schwarzafrikaner, der hier lebt automatisch auch gleich ein Drogendealer ist???

  2. HebinhoTdF said, on 17/02/2012 at 16:50

    Wie man sieht, hat der alte Trick geklappt (den ja auch die Forenmitglieder bei Volksbetrug.net einsetzen, immer in der Hoffung, es meldet sich eine Gegenstimme):

    Man behaupte einfach etwas, das für jeden anderen eindeutig erkennbar nicht stimmt, und locke damit die entsprechenden Leute aus der Reserve.

    Scheint ja bei einer Person des Namens „R. Kühl“ – das wird doch nicht etwa der angeschriebene „Kuehl“ sein? – bestens funktioniert zu haben.

    1. Es heißt ausdrücklich „vermutlich“ und ist ein Rückschluss aus der Argumentation zum OWiG, die nur von Leuten geführt wird, die an den Fortbestand des „Deutschen Reichs“ glauben.

    2. Siehe Einleitung: alter Trick, um jemanden aus der Reserve zu locken!

    3. Bitte den Satz genau lesen, er heißt „Da scheint dem Herrn Kuehl mal wieder das Deutsche Reich in Richtung “Führer” durchgegangen zu sein…“
    Falls die Bedeutung nicht klar ist: es eine Abwandlung des Spruchs „Da sind dem xxx mal wieder die Pferde durchgegangen…“. Klappt es jetzt mit dem Verstehen?

    Da steht nichts von „3. Reich“, denn selbst im angebenen Zeitraum hießdas ganz offiziell „Deutsches Reich“. Zudem basiert das Geschichtswissen und die Forderungen des überwiegenden Großteils der unter „volksbetrug.net“ agierenden „Reichis“ auf dem Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937…

    4. Dass die Kuehlsche Auffassung eines nicht mehr vorhandenen Geltungsbereichs des OWiG den Kreis schließt und Herrn Kuehl automatisch als „Reichi“ (bitte nicht mit Neo-Nazi oder Ewiggestrigen verwechseln! Zudem stand das nirgendwo, nicht einmal zwischen den Zeilen.) identifiziert, ist wohl deutlich aus seinem Antwortschreiben zu erkennen.

    Was nun die angebliche Abschaffung des OWiGs betrifft, hier eine etwas detailliertere Erklärung, warum dem so nicht ist:

    Die Behauptung lautet immer: „Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist abgeschafft worden, indem man 2007 das dazu gehörende Einführungsgesetz aufgehoben hat (EGOWiG). Durch die Rücknahme der Einführung wurde das Gesetz ungültig. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist daher seitdem gar nicht mehr möglich.“

    Sehen wir uns das doch einmal näher an:
    Da ein angeblich gar nicht mehr existierender Staat ohnehin keine Gesetze beschließen, also auch nicht aufheben kann, geht das Argument für einen richtigen „Reichsideologen“ von vornherein nach hinten los. Denn dann war ja die Aufhebung des Einführungsgesetzes unwirksam, und das OWiG gilt nach der Logik der Behauptung nach wie vor. Eine billige Methode, ein Bußgeld zu vermeiden, ist das also nicht.
    Weiter wäre unter diesen Umständen nur schwer zu erklären, warum das OWiG seitdem geändert wurde, zuletzt mit Gesetz vom 29. Juli 2009. Ein gar nicht mehr bestehendes Gesetz kann man schlecht ändern.
    Das OWiG selbst ist natürlich nicht außer Kraft getreten. Abgeschafft wurde das Einführungsgesetz, weil es keinen Bedarf mehr dafür gab, denn alle darin enthaltenen Regelungen hatten sich erledigt. Das OWiG selbst war dann eingeführt und gilt seitdem für sich alleine. Die Abschaffung des Einführungsgesetzes bedeutet nicht, dass die Einführung rückgängig gemacht wird, sondern dass sie erledigt ist und keiner weiteren Regelung mehr bedarf. Auch die Abschaffung eines Gesetzes erfolgt ja durch ein Gesetz, und auch für dieses gilt das Rückwirkungsverbot.

    Ein Trauerspiel ist es, dass diese einfachen Zusammenhänge selbst Polizisten nicht immer klar sind.
    Erst recht abwegig ist die Behauptung in der folgenden recht regelmäßig zu findenden Form:

    „Im Übrigen wurde das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde.
    Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage.“

    Offensichtlich stammt diese Feststellung von einem ausgewiesenen Kenner der Materie.

     Der Satzbau ist derart himmelschreiend, dass sich ein wahrer „Reichsideologe“ und Wahrer der deutschen Sprache mit Schaudern davon abwenden müsste.
     Besonders hübsch ist die Aussage, die rechtliche Grundlage für Ordnungswidrigkeiten sei entfallen. So etwas gab es natürlich nie. Gemeint ist wohl eher deren Verfolgung.
     Offensichtlich war nach der Logik der Behauptung der Bundestag im Jahre 2007 immer noch arbeitsfähig, sonst hätte er ja keine Gesetze aufheben können. Auch die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes erfolgt durch ein Gesetz.
     Von einer rückwirkenden Aufhebung des Einführungsgesetzes kann keine Rede sein1. Es wurde aufgehoben, Punkt. Von einer rückwirkenden Aufhebung des OwiG kann natürlich auch keine Rede sein, oder hat jemals jemand sein auf dieser Grundlage verhängtes Bußgeld zurückbekommen?
     Das OWiG wurde zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) geändert. Das ist nur schwer mit der Behauptung zu vereinbaren, es würde nicht mehr existieren.
     Bundesgesetze werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, nicht im Bundesanzeiger.

    Zum Rückwirkungsverbot wurde schon oben mehr gesagt. Dass man diesen Text praktisch wortgleich immer wieder findet, ist ein weiterer Beleg dafür, dass er rein mechanisch abgeschrieben oder kopiert wird, ohne ihn zu überprüfen oder mal darüber nachzudenken. Selbst das hier gänzlich sinnfreie Wort „exakt“ wird getreulich mitgeschleppt.

    Immer wieder wird (von den dümmeren „Reichsideologen“) auch behauptet, die StPO, die ZPO, das GVG und andere Vorschriften seien auf diesem Wege im Jahre 2006 ebenfalls abgeschafft worden, indem man die Einführungsgesetze aufgehoben habe. Wie man sich leicht überzeugen kann, gibt es all diese Gesetze bis heute. Zu den Änderungen des Jahres 2006 zählte die Streichung von Paragraphen, in denen im 19. Jahrhundert das gesamte Reich als Geltungsbereich festgelegt wurde.

    Sollte diese Erklärung nicht ausreichen, kann Herr Kuehl ja noch nachfragen!

    Was ihren etwas seltsamen Vergleich angeht, der würde insofern passen, wenn es ein Forum gäbe, in dem sich alle Schwarzafrikaner aufhalten, die entweder Drogenhändler sind, solche werden möchten oder vorgeben, solche zu sein. Dazu kommen dann noch ein paar Weiße, die sich einschleichen, um nachzusehen, was die Schwarzafrikaner dort in dem Forum treiben. DANN würde Ihr Vergleich wirklich passen….

    Grüße aus dem Süden,
    HebinhTdF

  3. R. Kühl said, on 17/02/2012 at 19:49

    …sie haben bei allem ihrem Schreiben glatt vergessen, meine Frage inhaltlich und rechtssystematisch zu beantworten!

    § 5 OWiG
    Räumliche Geltung

    Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

    Klären sie mich bitte auf, wo und in welcher Form der im o.g Gesetz geforderte und räumliche Geltungsbereich festgelegt ist, falls dieser Geltungsbereich in höherrangiges Gesetz verankert sein sollte, bitte ich um Paragraphennennung und Quellenachweis.

    • reichling said, on 17/02/2012 at 20:28

      Zunächst mal folgendes. Was wollen Sie mit einer rechtssystematischen Antwort? Das Recht ist doch für Sie ein Buch mit sieben Siegeln.

      Der räumliche Geltungsbereich des OWiG entspricht dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers, das heißt, das OWiG gilt in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Das ist bei allen Gesetzen eine solche Selbstverständlichkeit, dass dies nicht näher erläutert wird. Im Deutschen Reich war dies nicht anders gewesen.

      Die heutigen Verfechter des Deutschen Reiches unterscheiden sich von den früher im Reich lebenden Deutschen vor allem dadurch, dass sie sehr umfangreiche Unktenntnisse in juristischen Dingen haben.

      Und noch was. Mein Weblog ist nicht unbedingt der bekannteste. Aber ich bin mit den Zugriffszahlen zufrieden. Meist sind es um die 200. Es kann aber auch mal auf 400 hochgehen, sogar 800 wurden mehrmals überschritten. Wichtig ist doch nicht, wieviele ihn lesen, sondern wer ihn liest. Ich bin überrascht, von wo aus alles auf mein Blog verlinkt wird. Und ich weiss, dass mein Blog auch von Behörden oft gelesen wird. Die Stadt Sarstedt gehört übrigens auch dazu. Noch mehr wird sich diese Stadt südlich von Hannover wohl über den betreffenden Thread im Forum von Volksbetrug.net erfreut sein.

    • ralf sommer said, on 27/05/2016 at 08:14

      Eine Knolle ist kein Verwaltungsakt und das Gesetz bezüglich des räumlichen Geltungsbereich wird durchgängig falsch zitiert. Es geht hier um ein Landschaftsschutzgebiet und eine Baugenehmigung. Das steht nicht Gesetz sondern Verordnung. Fakt ist aber, dass die Stadt xyz von sich selbst behauptet als Vollstreckungsbehörde zu fungieren. Sie ist also keine. Die Mitarbeiter handeln im Auftrag übernehmen also nicht die Verantwortung. Einen Körperschaftsnachweis bringen sie auch nicht. Es sind Firmen nichts weiter. Die Schreiben sind annonyme Angebote weil Im Auftrag und ohne Unterschrift.

      • reichling said, on 10/06/2016 at 10:45

        Eine „Knolle“ ist sehr wohl ein Verwaltungsakt, denn er ergeht von einer Verwaltungsbehörde, die hoheitliche Befugnisse hat. Eine Stadt behauptet nicht, als Vollstreckungsbehörde zu fungieren, sie ist auch Vollstreckungsbehörde. Und wenn die Bescheide der Stadt den Absender, eben die Stadt, und den Sachbearbeiter erkennen lassen, sind diese Bescheide rechtens und werden vollstreckbar, wenn nicht rechtzeitig dagegen Einspruch eingelegt wird.

        Dass die Mitarbeiter der Verwaltung im Auftrag handeln, ist eine Selbstvertändlichkeit. Das extra zu erwähnen, ist unnötig.

        Städte sind nun mal, wie jede Gemeinde und die Kreise, Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Welchen Körperschaftsnachweis soll die Stadt denn noch erbringen?

  4. R. Kühl said, on 17/02/2012 at 22:41

    …Interessant ist an ihren Aussagen Herr Reichling, dass

    1. sie mich als erstes persönlich beleidigen und mir, ohne mich und meinen Hintegrund näher zu kennen, eine Rechtsunkenntnis bei mir diagnostizieren können! welch überhebliche Anmaßung in meinen Augen.

    2. sie mir bisher auch nicht auf gültiger Rechtsebene die Quellen oder Paragraphen verweisen können oder wollen, die ihre Behauptung stützen könnte, „Der räumliche Geltungsbereich des OWiG entspricht dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers, das heißt, das OWiG gilt in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Das ist bei allen Gesetzen eine solche Selbstverständlichkeit, dass dies nicht näher erläutert wird. Im Deutschen Reich war dies nicht anders gewesen“

    3. wenn ich in juristischen Dingen eine Unkenntnis haben sollte, dann klären sie mich bitte auf, siehe 2.

    4. es schön ist, dass ihr Blog mal 200, 400 oder sogar 800 Zugriffe hat nur was wollen sie mir damit sagen, sie sind ein toller Typ und ihr Blog ebenfalls???

    5. ..ich das nicht weiß, denn ich habe keine dauerhaften Kontakt weder direkt noch indirekt zu den ortsansässigen Behörden in Sarstedt sie etwa???, vielleicht wird dort ja auch etwas von Volksbetrug.net verlinkt ach nein, die Stadt Sarstedt ist auch bei ihnen Kunde, das bekommt sie schon automatisch mit…

    In diesem Sinne Herr Reichling

    • JDavis said, on 17/02/2012 at 23:06

      sie mir bisher auch nicht auf gültiger Rechtsebene die Quellen oder Paragraphen verweisen können oder wollen, die ihre Behauptung stützen könnte

      Ich weiß nicht, was eine „gültige Rechtsebene“ sein soll, aber ich beziehe mich einfach mal auf die Rechtspraxis.

      Und wie ich hier schon einmal geschrieben habe:

      Es gibt so eine Entscheidung nicht, weil noch niemals jemand auf die Idee gekommen ist, ein Gesetz bräuchte einen Geltungsbereich. Nimm einen beliebigen Gesetzeskommentar und du wirst zu jeder noch so realitätsfernen Meinung zumindest einen kurzen Verweis darauf finden, daß es diese Meinung gibt, sie aber keine Rolle spielt. Aber bei eurer “Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich”-Idee gibt es nicht einmal das – so absurd ist sie. Jedem, der sich damit auskennt, würde das zu denken geben.

      Mal ein Versuch, der euch sicher nicht zufriedenstellen wird: In einer Entscheidung des BVerfG vom Januar ging es um das Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz) des Landes Hessen. Dieses Gesetz schreibt seinen Geltungsbereich nirgends fest. Die streitgegenständliche Verfassungsbeschwerde (die sich natürlich um völlig andere Dinge drehte) wurde zurückgewiesen, die Frage des Geltungsbereichs wurde nirgends thematisiert. Es ist schon klar, daß das natürlich als Beweis nicht anerkannt wird. Aber wiederum: Jedem, der sich damit auskennt, würde das zu denken geben.

    • reichling said, on 20/02/2012 at 14:05

      Ich habe mir mit der Antwort auf Ihren Beitrag etwas Zeit gelassen. Andere sind auf Ihren blühenden Unsinn eingegangen. Aber jetzt will ich doch etwas schreiben, weil Sie immerhin mich angesprochen haben.

      Zu 1: Ich soll Sie persönlich beleidigt haben? Wenn Sie die Wahrheit als Beleidigung ansehen, müssen Sie schon sehr tief gesunken sein.

      2. Sie haben in Ihrem Eröffnungsbeitrag bei Volksbetrug den Entwurf eines Schreibens an die Stadt Sarstedt vorgestellt. Darin schreiben Sie:

      Damit ist dieses Gesetz wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) d.h., ein Gesetz ohne Geltungsbereich hat keine Gültigkeit und ist unwirksam.

      Ein kleiner Tip von mir. Wenn Sie sich schon auf Gerichtsurteile berufen, dann lesen Sie sich diese Urteile vorher mal durch. Denn wie es aussieht, kennen Sie dieses Urteil überhaupt nicht, sonst wüssten Sie, dass das, was sie behaupten, dort gar nicht drin steht.

      Können Sie eine gesetzliche Grundlage dafür angeben, dass in einem Gesetz stets der Geltungsbereich angegeben sein muss? Von den Moderatoren von Volksbetrug.net kann es auch keiner, am wenigstens André Brandes, wohl die Hauptfigur dieses dreckigen verlogenen Forums.

      Ich fürchte, Schachmatt haben Sie sich selbst gesetzt. Und das Eigentor haben Sie sich selbst ins Netz geschossen.

      Bei den Behörden werden Sie sehr schnell als Reichsquerulant bekannt werden. Und dann wird man auch prüfen, ob aufgrund Ihrer Argumentationen in Ihren Widerspruchen oder Antwortschreiben nicht eine psychische Störung vorliegt, die Sie zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungezeignet macht. Sie wären nicht der erste Reichsdepp, der deshalb seinen Führerschein verloren hätte.

      Zu 3: Sind Sie juristischen Erklärungen überhaupt zugänglich? Wer mit Fälschungen von Gerichtsurteilen argumentiert, lässt doch große Zweifel an seiner Einsichtsfähigkeit erkennen.

      Zu 4: Wieviele Leser mein Blog hat, ist eigentlich zweitrangig. Wichtig ist, wer sie liest. Und wie ich feststellen konnte, wird er auch von Mitgliedern des Forums volksbetrug.net gelesen. Es sind wirklich ein bisschen mehr als zehn Zugriffe.

      Ich stehe auch in Verbindung mit einigen Usern des Forums, die feststellen mussten, dass VNV Nation aka André Brandes sie mit seinen Ratschlägen in den finanziellen Ruin geführt hätte, dass er sich auf Urteile beruft, die etwas ganz anderes aussagen, als er behauptet. Dies tut er in der Hoffnung, dass die Mitglieder bei Volksbetrug.net zu blöde sind, selbst nachzulesen, selbst zu recherchieren. Aber einige tun es doch, und dann bricht die schöne von André aufgebaute Argumentation zusammen. Sie hängt nämlich rechtlich in der Luft. André Brandes verfügt über ein sehr umfangreiches Unwissen in juristischen Dingen. Wollen auch Sie davon profitieren?

      Zu 5: Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich über meine Kontakte zu Behörden hier nichts verbreite. Sie können ja André fragen, wie oft ich ihm und seinen Freunden schon eine Gerichtsverhandlung vermasselt habe.

  5. HebinhoTdF said, on 18/02/2012 at 00:27

    Schon schlimm, wenn man den Leuten immer alles teelöffelweise beibringen muss!

    Ist zwar schon so oft erklärt worden, kann man es ruhig nochmals bringen (wer den ganzen Text haben möchte – sind leider etwas über 300 Seiten – kann kostenlos und ohne Anmeldung den Text hier herunterladen: http://www.reichsdeppen.pinkolatorium.com/index.php?topic=1298.msg6899#msg6899 ):

    Expliziter Geltungsbereich von Gesetzen nicht zwingend

    Es trifft zu, dass ein Gesetz einen wohldefinierten und erkennbaren sachlichen und räumlichen Geltungsbereich haben muss. Es trifft aber für den räumlichen nicht zu, dass er in jedem Gesetz gebetsmühlenartig immer wieder aufgeführt werden muss. Er muss nur genannt werden, wenn er nicht ohnehin klar erkennbar ist. Der Fall ist jedoch selten, denn ein Gesetz gilt grundsätzlich überall dort, wo die gesetzgebende Körperschaft etwas zu sagen hat (Gebietsgrundsatz). Bundesgesetze gelten somit grundsätzlich im Bundesgebiet, Landesgesetze in dem betreffenden Land. Dass das gängige Gesetzgebungspraxis ist, zeigt ein Blick in die Texte. Hier nur vier Beispiele.

     Aus dem Bundesrecht: Im Vereinsgesetz (VereinsG) wird kein räumlicher Geltungsbereich definiert, aber es gibt ihn offenbar, denn §18 (Räumlicher Geltungsbereich von Vereinsverboten) sagt:

    „Verbote von Vereinen, die ihren Sitz außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, aber Teilorganisationen innerhalb dieses Bereichs haben, erstrecken sich nur auf die Teilorganisationen innerhalb dieses Bereichs. Hat der Verein im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes keine Organisation, so richtet sich das Verbot (§ 3 Abs. 1) gegen seine Tätigkeit in diesem Bereich.“

    Es liegt auf der Hand, dass die deutsche Regierung Vereinsverbote nur im Bundesgebiet aussprechen kann, dass aber auch geregelt sein muss, wie mit internationalen Organisationen umzugehen ist, die hierzulande gegen das Gesetz verstoßen.

     Im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird in §§1,2 der Anwendungsbereich ausschließlich sachlich beschrieben, nicht örtlich. Findet man vielleicht mehr in §3 „Örtliche Zuständigkeit“? Nein, da wird auch nur geregelt, an welchem Ort die Behörde sitzt, an die man sich wenden muss, und welche von mehreren Behörden am Ort im Zweifelsfall zuständig ist.

     Das Strafgesetzbuch (StGB) sagt über seinen Geltungsbereich:

    §3 [Geltung für Inlandstaten]: Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
    §5 [Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter]: Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: ….

    Vergleichbare Regelungen enthalten auch die §§ 4, 6 und 7. Aber nirgends findet man einen Paragraphen, der dem Leser sagt, wo genau das Inland aufhört.

     Und aus den Landesgesetzen: das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) sagt im §1 (Geltungsbereich):

    „Das Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen. Für die Bundesfernstraßen gilt es nur, soweit dieses ausdrücklich bestimmt ist.“

    Also wird der Geltungsbereich nur sachlich, aber nicht räumlich definiert. Das ist auch nicht erforderlich, denn da es sich um ein niedersächsisches Gesetz handelt, geht es natürlich um die niedersächsischen
    öffentlichen Straßen, nicht um die saarländischen oder spanischen.

    Explizite Festlegungen sind dann erforderlich, wenn z. B. ein Bundesgesetz ausnahmsweise auch Handlungen außerhalb des Bundesgebietes mit umfassen soll (wie im oben angeführten §5 StGB) oder wenn es sich umgekehrt räumlich nicht auf das gesamte Gebiet bezieht.

     So sagt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nicht ausdrücklich, wo es gilt, aber dennoch heißt es in §5 (Räumliche Geltung):

    „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

    Hier kann also das Gesetz auch außerhalb des Bundesgebietes gelten, und das muss geregelt sein.

    Daher wurde auch im Bismarck-Reich und in der Weimarer Republik in der Regel nichts über den Geltungsbereich der vom Reichstag verabschiedeten Gesetze gesagt, von Ausnahmen wie den oben genannten abgesehen. In der NS-Zeit war es entsprechend.

    Auch auf diesem Gebiet stellt man immer wieder fest, wie mit falschen Behauptungen gearbeitet wird. Weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in seinem Einführungsgesetz etwa findet man ein Wort über deren räumlichen Geltungsbereich. Gelten sie also alle beide nicht? Das wäre für die „Reichsideologen“ besonders fatal, weil sie sich auf beide Gesetze vielfach berufen und das BGB offenbar als eine Art Über-Gesetz ansehen. Es wird sogar ausdrücklich wahrheitswidrig behauptet:

    „Wie Sie unschwer erkennen können, gab es früher, als es noch einen souveränen Staat (das Deutsche Reich) gab auch keine Probleme, in den Gesetzen klar zu definieren, dass diese in genau diesem Land gelten. Dies gilt im übrigen auch für das BGB von 1896, …“

    Der Leser erkennt dort überhaupt nichts, und auch der Autor verrät uns nicht, wo das steht. Es wäre wohl auch mühsam.

    Den Staat als Geltungsbereich nicht explizit zu nennen ist gängige Praxis, nicht nur in Deutschland, sondern auch völkerrechtlich. So sagt etwa die Wiener Konvention über das Recht der Verträge zwischen Staaten folgendes:

    „Sofern keine abweichende Absicht aus dem Vertrag hervorgeht oder anderweitig festgestellt ist, bindet ein Vertrag jede Vertragspartei hinsichtlich ihres gesamten Hoheitsgebiets.“

    Ein Gesetz oder ein Vertrag kann sogar dann gültig sein, wenn der Geltungsbereich bewusst weggelassen wird. So ist es geschehen im Jahre 1971 beim Vier-Mächte-Abkommen über Berlin. Während die Westalliierten der Meinung waren, der Vier-Mächte-Status gelte nach wie vor für die gesamte Stadt, also auch das geplante Abkommen, traf das nach Meinung der UdSSR nur für die Westsektoren zu, während der Ostsektor in ihren Augen Teil des Gebiets der souveränen DDR war. An diesem Widerspruch hätte das gesamte Unternehmen leicht scheitern können. Die salomonische Lösung bestand darin, dass in der Präambel und im Allgemeinen Teil des Abkommens nur vom „betreffenden Gebiet“ oder dem „Gebiet“ gesprochen wurde. Auch im Titel wurde der Gegenstand nicht genau bezeichnet (es war einfach das „Vierseitige Abkommen“). Zudem stand in der Präambel, dass die Parteien das Abkommen „unbeschadet ihrer Rechtspositionen“ schließen würden. Durch diesen leicht faulen Formelkompromiss konnte jeder den Text auslegen, wie er wollte. Konkrete Probleme rief das nicht hervor, denn der Westen versuchte nie, seine politischen Positionen im Ostsektor durchzusetzen. Praktisch relevante Regelungen für den Westen wurden in einem Besonderen Teil festgelegt, in dem dann die Westsektoren auch explizit genannt wurden (womit ja immerhin implizit die Existenz auch eines Ostsektors angedeutet wurde). Das Abkommen trat 1972 in Kraft und regelte die Verhältnisse in und um Berlin zur allgemeinen Zufriedenheit bis 1990 – trotz des ganz bewusst fehlenden Geltungsbereichs für das Abkommen insgesamt, oder vielleicht sogar gerade deswegen.

    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1963

    Das in diesem Zusammenhang oft genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1963 behandelte kein Gesetz, sondern eine Landschaftsschutzverordnung einer nordrheinwestfälischen Behörde, die erkennbar nicht für das ganze Land und auch nicht für den ganzen Zuständigkeitsbereich der Behörde gelten sollte, sondern nur für Teile davon. Aber es war nach Ansicht der Richter allein aus dem Text nicht klar genug erkennbar, welche Teile das waren. Das Urteil sagte damals:

    „Denn eine Norm, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Verbotes so ungenügend bestimmt, daß ihr nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, läßt den Rechtsunterworfenen im unklaren darüber, was Rechtens sein soll. Nach alledem ist die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs der Landschaftsschutzverordnung unerläßlich.“

    Das Urteil gründete sich gerade auf den Umstand, dass hier keine Klarheit herrschte:

    „Im Gegensatz zum räumlichen Geltungsbereich der weit überwiegenden Mehrzahl anderer Rechtsvorschriften deckt der Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung sich nicht mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Behörde. Vielmehr ist es für Landschaftsschutzverordnungen kennzeichnend, daß sie nur für bestimmte Gebietsteile mit einer besonders schutzbedürftigen Landschaft gelten, ihr Geltungsbereich also nach der Ausdehnung des Schutzobjektes bestimmt wird. Für den Inhalt
    der Landschaftsschutzverordnung ist deshalb nicht nur die Regelung wesentlich, welche Veränderungen sie verbietet, ebenso wichtig ist auch ihre Regelung, wo diese Veränderungen verboten sind.“

    Dem kann man nicht widersprechen. Aber im Fall von Gesetzen gibt es ja in der Regel überhaupt keinen Zweifel darüber, wo die Regeln gelten sollen, weil sich meistens nämlich, um das Urteil zu zitieren, der Geltungsbereich der Norm mit dem Zuständigkeitsbereich der normsetzenden Behörde (oder des Parlaments) deckt. Es wird auch ausdrücklich gesagt, dass das bei „der weit überwiegenden Mehrzahl anderer Rechtsvorschriften“ so ist.

    Ähnlich gelagert ist der ebenfalls immer wieder zitierte Beschluss des OVG Lüneburg, in dem es um den Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung ging. Dieser Bereich war den Richtern nicht klar genug abgegrenzt. Für die Deutung, jedes Gesetz und jede Verordnung müsse immer und unbedingt auch den räumlichen Geltungsbereich festlegen, geben beide Entscheidungen nichts her.

    Da die „Fachkreise“ sich in der Regel nicht durch sorgfältiges Quellenstudium und korrektes Zitieren auszeichnen, herrscht gerade hinsichtlich des BVerwG-Urteils eine sehr verwirrende und irreführende Zitierweise vor. Man gewinnt den Eindruck, das BVerwG habe folgendes geurteilt:

    „Jederman muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)“

    Aber diesen Text sucht man vergebens im Urteil des BVerwG. Fündig wird man dagegen im Urteil des OVG Lüneburg, das sich darauf beruft, wie man am Zitat erkennt. Nur ist in der Regel nicht dieses als Quelle angegeben, sondern das BVerwG-Urteil selbst.

    Zudem ist auch das OVG Lüneburg nicht korrekt zitiert, sondern der Text ist sinnwidrig, aber zweckdienlich abgewandelt, ein bei „Reichsideologen“ nicht seltenes Phänomen. Im Urteil des OVG heißt es nämlich tatsächlich:

    „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

    Erstens ist es traurig, wenn man sehen muss, dass die „Reichsideologen“ noch nicht einmal in der Lage sind, einen Satz auch nur korrekt abzuschreiben, wenn er über das Grundschulniveau hinausgeht. Zweitens ist dabei eine grob sinnentstellende Textveränderung vorgenommen worden. Im Urteil des BVerwG ging
    es um eine Verordnung, kein Gesetz. Noch dazu war es eine Verordnung, die ihrem Sinn und Zweck nach nicht für das ganze Land gelten konnte, sondern in der Tat eines wohldefinierten räumlichen Geltungsbereichs bedurfte. Schließlich sollte ja nicht das gesamte Bundesland zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden. Ähnliches gilt für Verordnungen über das Halten gefährlicher Hunde.

    Manche „Reichsideologen“ erweisen sich als lernfähig, aber nur im Detail. Nachdem in einer einschlägigen Veröffentlichung das verbreitete falsche Zitat gestanden hatte, wurde es in der nächsten Auflage korrigiert. Dann folgt aber gleich die Bemerkung:

    „Was für Satzungen und Verordnungen gilt, dass gilt umsomehr für Gesetze! Folglich können Gesetze oder Verordnungen, die keinen eindeutigen Geltungsbereich (nämlich die namentliche Nennung des Landes, in welchem sie gelten) aufweisen, nicht gelten!“

    Wie schon oben gezeigt, ist das „folglich“ eine gelinde Übertreibung. Was für eine Verordnung je nach ihrem Inhalt gilt, muss keineswegs auch für Gesetze gelten.

    Das BVerwG hätte übrigens keine Gesetze für ungültig erklären können, schon gar keine Landesgesetze.

    Geltungsbereich von Gesetzen gelöscht – Gesetz weg?

    Behauptung: die StPO, die ZPO, das GVG und andere Vorschriften sind abgeschafft worden, weil man 2006 in den Einführungsgesetzen die Paragraphen gestrichen hat, in denen 1877 das gesamte Reich als Geltungsbereich festgelegt wurde. In den genannten Gesetzen selbst und auch anderswo, etwa im OWiG3, ist kein räumlicher Geltungsbereich mehr festgelegt, und auch deswegen sind sie ungültig.

    Auch hier steht die Folgerung im Widerspruch zu der Behauptung, seit 1990 gebe es keine rechtmäßige gesetzgebende Gewalt mehr, wenn es sie nach 1949 überhaupt je gab. In diesem Fall ist die Änderung der Einführungsgesetze wirkungslos, und die oben genannten vorkonstitutionellen Gesetze gelten unverändert fort. Wer auf dieser Grundlage die Rechtmäßigkeit von Straf-, Vollstreckungs- oder anderen Verfahren bestreitet, hat sich also in den eigenen Fuß geschossen.

    Außerdem müsste jemand, der auf diesem Punkt herumreiten möchte, zunächst zu der höchst beunruhigenden Tatsache Stellung nehmen, dass auch das Bereinigungsgesetz selbst, mit dem diese Paragraphen gestrichen wurden, keinen räumlichen Geltungsbereich explizit nennt. Nach strenger Anwendung der eigenen Logik müsste er folgern, dass dieses Gesetz dann also auch ungültig ist und daher StPO usw. mitsamt altem Geltungsbereich immer noch unverändert gelten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass „Reichsideologen“ mitunter recht ungemütlich reagieren können, wenn man sie mit ihrer eigenen Logik ad absurdum führt.

    Es handelt sich bei StPO, ZPO und GVG um Gesetze aus der Kaiserzeit (1877). In ihren damaligen Einführungsgesetzen stand jeweils, dass sie im gesamten Reichsgebiet gleichzeitig in Kraft traten. Wegen der ausgeprägt föderalistischen und ziemlich heterogenen Zusammensetzung des Bismarck-Reichs war dieser Hinweis durchaus sinnvoll. Die eigentliche Aussage der Paragraphen war also nicht, dass diese Gesetze überhaupt in Kraft traten – das geschah durch den Beschluss des Reichstags, die Unterschrift des Kaisers und die Verkündung im Gesetzblatt. Es ging darum, dass sie im gesamten Reich zugleich in Kraft traten.

    Im Entwurf für das entsprechende Gesetz sagte die Bundesregierung:

     Zu Artikel 14 (betr. §1 EGGVG): Die Vorschrift ist entbehrlich. Ihre sinngemäße Aussage, dass das Gerichtsverfassungsgesetz am 1. Oktober 1879 in Kraft getreten ist, ist für das geltende Recht ohne Belang.

     Zu Artikel 49 (betr. §1 EGZPO): Mit der Aufhebung der aus dem 19. Jahrhundert stammenden §§ 1 und 2 des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung – EGZPO – wird das Gesetz von überflüssigen Reichsbegriffen befreit. Die Inkrafttretensvorschrift in § 1 ist vollzogen worden und für die heutige Rechtswirklichkeit ohne Bedeutung. Die Vorschrift … [ist] damit entbehrlich.

     Zu Artikel 67 (betr. §1 EGStGB): Die Regelung in § 1 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung setzte dieselbe „im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft“; diese Regelung ist vollzogen. … Mit der Aufhebung der vorgenannten Regelungen werden zugleich überflüssige „Reichsbegriffe“ aus dem Bundesrecht entfernt.

    Diese Paragraphen wurden also gestrichen, weil sie erledigt und überflüssig waren. Es gibt kein „Reich“ mehr, die Gesetze sind seit mehr als einem Jahrhundert in ganz Deutschland in Kraft, und der Geltungsbereich ist klar: Bundesgesetze gelten im Bundesgebiet (Gebietsgrundsatz), so lange das Gesetz selbst nichts anderes sagt; so einfach ist das. Im OWiG stand eine solche Regelung ohnehin nie, auch nicht in seinem Einführungsgesetz. Siehe auch den Kommentar des damaligen brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm dazu.

    Geltungsbereich und Staatsgebiet

    Behauptung: Da Gesetze wie ZPO, StPO und GVG 1877 im gesamten damaligen Reich in Kraft traten, müssen sie auf diesem Gebiet heute noch gelten, denn der Geltungsbereich in den Einführungsgesetzen wurde nie geändert. Somit sind die genannten Gesetze auf große Teile Polens anwendbar sowie auf andere Gebiete, die damals deutsch waren.

    Wenn ein Gesetz ein ganzes Land als Geltungsbereich hat und dieses Land sein Gebiet ändert, so ändert sich auch der Geltungsbereich, ohne dass es einer expliziten Anpassung bedarf. Das folgt aus dem Gebietsgrundsatz. Gerade die in diesem Abschnitt hier genannten Gesetze haben so manche Änderung der deutschen Grenzen erlebt:

     1890 kam Helgoland zu Deutschland

     1919 musste Deutschland ansehnliche Gebiete an seine Nachbarn abtreten

     Ab 1938 erbeutete Hitler große Gebiete Europas und proklamierte schließlich das „Großdeutsche Reich“.

     Bis 1945 gingen sie alle wieder verloren.

     Der Geltungsbereich der Bundesgesetze umfasste ab 1949 auch nur einen Teil des Restes von Deutschland.

     Die letzte Änderung war 1990.

    Nie kam jemand auf den Gedanken, wegen dieser Änderungen müssten alle Gesetze umgeschrieben werden, die Gesetze würden in neu erworbenen Gebieten nicht gelten, oder sie würden in ehemaligen Gebieten immer noch gelten. Ab 1919 galt eben in Nordschleswig dänisches Recht, im Elsass und in Lothringen französisches, denn dies waren die Länder, zu denen diese Gebiete jetzt gehörten. Deutsches Recht gilt in Deutschland, wie auch immer seine Grenzen gerade sind.

  6. R. Kühl said, on 18/02/2012 at 01:51

    …..komisch, dass immer andere Bloger hier antworten….????

    ..naja, Gesetze müssen auf Gesetze aufgebaute sein und demnach auch einer gesetzlichen Überprüfung standhalten können, die genau das prüft, ob die gültige Gesetze und Rechtsanwendungen usw. auf einer gültigen Gesetzesnnorm aufgebaut sind. Das wäre für mich eine Definition zur „gültigen Rechtsebene“ ich würde aber das auf „gültiger und überprüfbarer Rechtsebene“ erweitern wollen…

    …nur weil ein Gesetz in einer Rechtspraxis angewendet wird heißt das noch lange nicht, dass es auch damit automatisch auf einer „gültigen und überprüfbaren Rechtsebene“ aufgebaut ist oder sogar sein könnte, dass es einen Rechtsbruch oder Rechtsbeugung in seiner Rechtspraxis darstellen könnte. Rechtspraxis hat also nichts mit Rechtsgültigkeit zu tun.

    „Rechtsgültigkeit deckt Rechtspraxis aber nicht Rechtspraxis die Rechtsgültigkeit“.

    …Zitat „Es gibt so eine Entscheidung nicht, weil noch niemals jemand auf die Idee gekommen ist, ein Gesetz bräuchte einen Geltungsbereich“

    Komisch, und wer oder welche Leute haben sich dann dabei etwas gedacht über einen Geltungsbereich im § 5 OWiG zu fordern, das nach einem räumlichen Geltungsbereich ausdrücklich hinweist?

    Zitat: “Aber bei eurer, Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich”-Idee gibt es nicht einmal das – so absurd ist sie. Jedem, der sich damit auskennt, würde das zu denken geben.

    Warum hatte das GG dann selbst einen Geltungsbereich im Artikel 23 GG Alte Fassung?

    Zitat: „Mal ein Versuch, der euch sicher nicht zufriedenstellen wird“

    Völlig richtig erkannt aus dem einfachen Grunde, nur weil die Frage eines Geltungsbereiches nirgends thematisiert wurde ist damit automatisch noch keine Rechtsgültigkeit festgestellt worden oder?

    Lassen sie uns jetzt mal zusammen fassen.

    1. Es gibt kein rechtliches Gesetz, dass den Geltungsbereiche selbst aller Gesetze auf dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers, der BRD gesetzlich regelt. Nicht einmal das GG hat heute (neue Fassung) einen Geltungsbereich in seinen Artikeln verfasst, der alte Artikel 23 schon. (Kommen sie mir bitte jetzt nicht mit einer Präambel)

    2. § 5 OWiG setzt zu seiner Gültigkeit aber einen räumlichen Geltungssbereich voraus

    3. Kein „Geltungsbereichgesetz“ kann dem OWiG Gültigkeit geben, selbst das Grundgesetz nicht mehr.

    4. Das OWiG wird zwar in der Rechstpraxis angewendet aber eine gängige Rechtspraxis bedeutet noch lange keine Rechtsgültigkeit eines Gesetzes.

    5. und abschließend frage ich mir jetzt, und das werden sich hoffentlich alle 800 Bloger auch tun, wenn sie denn ,mal wieder kommen sollten und ich hoffe die Stadt Sarstedt tut es auch und ließt sich sehr aufmerksam diesen Blog durch….

    …..wer hat jetzt hier keine Ahnung von rechtssystematischem Wissen??? Ich, weil ich nicht blind anerkenne, das hier Gesetze angewendet werden, die eigentlich ungültig sind und ich mich fragen muss, ob ich überhaupt noch in einem Rechtsstaat lebe, bei diesen bedenklichen Vorgehensweisen seitens der Judikative und Exekutive, die als einzige mögliche Rechtsgültigkeit nur noch eine Rechtspraxis vorweisen kann und damit einem ungültigen Gesetz, den Anschein einer Gültigkeit einhauchen möchte.

    Ich bedanke mich bei ihnen, meine Herren für diese ergebnisvolle Auseinandersetzung und ich wünsche ihnen viel Spaß, wenn sie das nächste Mal wieder einen Gelbetrag wegen eines Verwarnungsgeldes auf Grund einer begangenen Ordnungswidrigkeit auf ihr Überweisungsformular schreiben oder diesen in die Tastatur für ihr Online-Banking eingeben.

    Mit freundlichen Grüßen für ihre Zukunft.

    • JDavis said, on 18/02/2012 at 11:26

      …..komisch, dass immer andere Bloger hier antworten….????

      Ich bin kein Blogger, ich kommentiere hier nur. Das ist eben das Wesen einer öffentlichen Diskussionsplattform, daß jeder antworten kann.

      naja, Gesetze müssen auf Gesetze aufgebaute sein

      Nein. Das ist ein ganz fundamentales Mißverständnis. Kein Gesetz steht über dem anderen.

      nur weil ein Gesetz in einer Rechtspraxis angewendet wird heißt das noch lange nicht, dass es auch damit automatisch auf einer “gültigen und überprüfbaren Rechtsebene” aufgebaut ist

      Das ist richtig. Aber wenn, seit es den deutschen Staat gibt, Gesetze in aller Regel keinen räumlichen Geltungsbereich nennen und das noch nie Anlaß zu Irritationen war, dann spricht schon eine gewisse Vermutung dafür, daß das auch weiterhin so ist.

      Komisch, und wer oder welche Leute haben sich dann dabei etwas gedacht über einen Geltungsbereich im § 5 OWiG zu fordern, das nach einem räumlichen Geltungsbereich ausdrücklich hinweist?

      Ahnunglose. Leute, denen nicht einmal aufgefallen ist, daß das Bereinigungsgesetz, das das EGOWiG aufgehoben hat, selbst keinen Geltungsbereich nennt. Wenn man eure Theorie also ernstnimmt, dann ist das Bereinigungsgesetz ungültig, die Aufhebung des EGOWiG damit nicht erfolgt, der Geltungsbereich weiterhin gesetzlich festgelegt und damit das OWiG gültig.

      Warum hatte das GG dann selbst einen Geltungsbereich im Artikel 23 GG Alte Fassung?

      Weil der westdeutsche Staat das Selbstverständnis hatte, für ganz Deutschland zu stehen. Man hat aber in Anerkennung der tatsächlichen Verhältnisse den Geltungsbereich der eigenen Verfassung in Art. 23 GG beschränkt – und das nicht einmal korrekt, schließlich war ganz Berlin umfaßt, das Saarland dagegen nie und die drei Südweststaaten gab es nicht mehr lang.

      Völlig richtig erkannt aus dem einfachen Grunde, nur weil die Frage eines Geltungsbereiches nirgends thematisiert wurde ist damit automatisch noch keine Rechtsgültigkeit festgestellt worden oder?

      Aber selbstverständlich. Das beanstandete Gesetz wird in jeder Hinsicht auf seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft.

      Nicht einmal das GG hat heute (neue Fassung) einen Geltungsbereich in seinen Artikeln verfasst, der alte Artikel 23 schon. (Kommen sie mir bitte jetzt nicht mit einer Präambel)

      Wozu auch? Jeder weiß, was „Deutschland“ ist. Wer es auf den Zentimeter genau wissen will, muß ggf. auf Grenzverträge zurückgreifen. Wer die genauen Länder wissen will, schaut in die Präambel. Es ist zwar eigentlich egal, aber weil Sie es schon extra erwähnen: Warum darf man Ihnen denn mit der „nicht kommen“?

      § 5 OWiG setzt zu seiner Gültigkeit aber einen räumlichen Geltungssbereich voraus

      Richtig. Und diese räumliche Geltungsbereich ist der Einflußbereich des Gesetzgebers des OWiG.

      Kein “Geltungsbereichgesetz” kann dem OWiG Gültigkeit geben, selbst das Grundgesetz nicht mehr.

      Das versteh ich jetzt nicht ganz.

      Das OWiG wird zwar in der Rechstpraxis angewendet aber eine gängige Rechtspraxis bedeutet noch lange keine Rechtsgültigkeit eines Gesetzes.

      Das nicht. Aber es gibt auch kein nachvollziehbares Argument gegen die Rechtsgültigkeit des OWiG.

      Ich, weil ich nicht blind anerkenne, das hier Gesetze angewendet werden, die eigentlich ungültig sind

      Das ist das schöne an einem Rechtsstaat: Man muß sich nicht fragen, ob ein Gesetz „eigentlich ungültig“ ist. Es gibt dafür festgelegte gerichtliche Verfahren. Aber wenn man sich seine eigenen Gedanken dazu macht, dann sollte man wenigstens überblicksartige juristische Kenntnisse haben.

      • HebinhoTdF said, on 18/02/2012 at 12:49

        Um es klarzustellen: Ich bin auch kein Blogger, ein Blog wäre mir einfach zu hinderlich, darum habe ich ein Forum gegründet, dessen Admin ich bin!

        Was den immer wieder von den Reichis (Kurzbegriff für „Reichsideologen und deren Anhänger, die der Auffassung sind, dass das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 auch heute noch bestehen würde“) geforderten „räumliche Geltungsbereich“ angeht, ist dies am besten vergleichbar mit einer Forderung der gesetzlichen Regelung des Begriffs „nachts“. Wenn man sich beispielsweise ansieht, dass im Straßenverkehrsgesetz (StVG) immer wieder der Begriff „nachts“ auftaucht, aber nirgendwo eine Definition steht, wann den nun „nachts “ ist, muss man sich fragen, warum schreibt denn da keiner dazu „… nachts (d.h. wenn die Sonne nicht mehr über dem Horizont steht) …“ oder ähnlich.

        Um aber wieder zum OWiG zurückzukommen:
        Es gibt von gescheiten Leuten, ein gescheites Werk, in dem ist das alles bis ins letzte Fitzelchen erklärt. Die gescheiten Leute und deren Zielgruppe sind:

        „Dr. Helmut Seitz, Ministerialdirigent im Bayerischen Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, und Dr. Franz Gürtler, Ministerialrat im Bayerischen Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, haben die Fortführung des Werkes übernommen. Mit ihrer Qualifikation und beruflichen Erfahrung bieten sie die Gewähr, dass dieses von Dr. Erich Göhler begründete Standardwerk auch in den kommenden Jahren ein für die Praxis unentbehrliches Arbeitsmittel für jeden mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten befassten Praktiker bleiben wird.

        Zielgruppe:
        Für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.

        Erläutert von Dr. Erich Göhler, Ministerialrat a.D. (1. bis 12. Auflage). Fortgeführt von Dr. Franz Gürtler, Ministerialrat im Bayerischen Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, und Dr. Helmut Seitz, Ministerialdirigent“

        Es handelt sich dabei um: „Göhler – Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: OWiG, Kommentar
        16. Auflage 2012. Buch. Rund 1850 S. In Leinen – C.H.BECK ISBN 978-3-406-63309-6“
        Allerdings kommt die Neuauflage erst im Mai heraus, wer sich also kurzfristig einlesen will, muss die 15. Auflage von 2009 nehmen: 1722 S. In Leinen – C.H.BECK ISBN 978-3-406-58490-9

        Man achte darauf, dass es nur ein fast 2.000 Seiten umfassendes Werk mit KOMMENTAREN zum OWiG ist, insbesondere darauf ausgelegt, um der genannten Zielgruppe fundierteste Argumente gegen auch solche Behauptungen zu geben, wie die der Nichtexistenz des OWiG wegen nicht angegebenem räumlichen Geltungsbereich.

        Und wie bei der Tatsache, dass jedes Kind weiß, was „nachts“ bedeutet, heißt es dort u.a. zu § 5, Rdnr.2:

        „Gemäß § 5 OWiG gilt im Ordnungsidrigkeitenrecht grundsätzlich das Territorialprinzip. Danach können Ordnungswidrigkeiten nur geahndet wreden, wenn Sie im räumlichen Geltungsbereich des OWiG begangen werden. Räumlicher Geltungsbereich ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Küstengewässer mindestens bis zu zwölf Seemeilen und des Luftraums.“
        Neben dem Territorialprinzip ist der Flaggengrundsatz maßgebend, wonach auch alle Handlungen nußgeldrechtlich verfolgt werden können, die auf einem Schiff oder Luftfahrzeug der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.

        Aha! Da taucht wieder das so gern von den Reichis zitierte Schiff/Flugzeug auf!

        Dass die Reichis immer dann, wenn sie sich argumentativ in die Ecke gepinselt haben, mit dem Art 23 GG kommen, war vorauszusehen, ich gehe aber da nicht mehr näher drauf ein, denn das hat schon ein anderer Kommentator getan.

        Es bleibt anzumerken, dass es nicht hilft , seine rechtliche Unkenntnis durch dumme Behauptungen zu untermauern, man sollte sich schon eingehender informieren, bervor man den Weg beschreitet, der im Forum von Volksbetrug.net so gepriesen wird und vielleicht auch mal im Forum bei mir vorbeisehen, weil da so ziemlich alles „entzaubert“ wird, was von den Reichis oder den Selbstauslösern (staatliche Selbstverwalter) so alles produziert wird. Dass dieses Verhalten sich letzten Endes als Schuss ins eigene Knie herausstellt, wird man immer wieder erfahren. Dann allerdings nicht mehr in den einschlägigen Blos und Foren der Reichis & Co., denn so eine Schmach wird dann einfach der „Reichi-Ordnung“ halber heruntergeschluckt, auch wenn es dadurch zu geistigen Koliken und den indirekt immer wieder geäußerten Hilferufen kommt „Hätte ich doch früher“.

        Die eigene NIederlage dann in gleicher Weise offen einzugestehen, wie man es mit der Veröffentlichung eines Bußgeldbescheides tut, dazu fehlt dann 99,9% der Reichis & Co. der so genannte „Schneid“.

    • Norens said, on 19/02/2012 at 17:11

      Ergänzend zu dem, was JDavis gesagt hat:

      Warum hatte das GG dann selbst einen Geltungsbereich im Artikel 23 GG Alte Fassung?

      Niemand von euch hat Artikel 23 a. F. genau gelesen. Ihr überseht im ersten Satz immer das Wörtchen „zunächst“. Daraus geht hervor, dass Artikel 23 lediglich eine Beschreibung ist, dass das GG eben am Anfang nur in den dort aufgezählten Bundesländern gilt. Satz 2 beschreibt, dass das GG dann bei Bedarf „in anderen Teilen Deutschlands“ in Kraft gesetzt werden kann. Durch das Streichen des Artikel 23 fiel nicht der Geltungsbereich weg – man wollte dadurch lediglich ausdrücken, dass man keinen Anspruch mehr auf weitere Gebiete erhebt.

      • JDavis said, on 19/02/2012 at 18:01

        Doch, doch, das hatten wir vor einer halben Ewigkeit auch mal. Die Entgegnung der Reichsseite war sinngemäß so, daß „zunächst“ immer noch andauert und damit eben sehr wohl den aktuellen Geltungsbereich beschreibt. Warum der Artikel dann nie angepaßt wurde, konnte aber keiner beantworten.

      • HebinhoTdF said, on 19/02/2012 at 22:32

        Das Überlesen, Auslassen und Verbiegen von Aussagen ist bei den Reichis & Co. so eine Art „Volkssport“. Auch Tina Wendt ist davor nicht gefeit:
        http://die-schwarze-sonne-kommt.blogspot.com/2012/02/amtsgericht-konigstein-bestatigt-nicht.html
        Im Anti-Reichsdeppen-Forum wurde schon gezeigt, warum sie da wieder dem „Volkssport“ erlegen ist.

        Es ist auch lustig, dass weder hier noch im Forum bei Volksbetrug.net sich jetzt noch einer von der Seite „OWiG ist ungültig“-Seite meldet, nachdem aufgedeckt und geklärt ist, WO der Dekodierfehler gelegen hatte!

      • Norens said, on 19/02/2012 at 21:59

        @JDavis:

        Warum der Artikel dann nie angepaßt wurde, konnte aber keiner beantworten.

        Meinst du, dass bspw. das Saarland und Baden-Württemberg nicht ergänzt wurden? Ja, das können die mir auch nie erklären 😉

  7. waldläufer said, on 18/02/2012 at 02:06

    R. Kühl, es ist für mich als Außenstehenden und juristisch unbewanderten Menschen nicht nach zu vollziehen warum Sie sich weigern 5€ zu bezahlen.

    Sicherlich bin ich auch sehr unzufrieden mit unserer Politik und werde immer kritisch sein und bleiben.

    Doch ich stell mir gerade vor Jemand klaut Ihr Auto oder irgendwas was Ihnen lieb ist.

    Ich wette Sie wenden sich an die Polizei dann wird Anzeige aufgegeben gegen Unbekannt. Der Straftäter wird gefasst und wehrt sich mit Ihren Mitteln!

    Sie haben eine lange Nase weil Ihnen niemand helfen kann.

    Ob das was Sie da anstreben die feine Art ist oder eine Art Kampf darstellt mag ich zu bezweifeln.

    Wenn Sie unzufrieden sind schauen Sie sich in Ihren nahen Umfeld um und helfen dort wo Hilfe benötigt wird.

    Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.
    Tacitus

    waldläufer

    • ANTI KORRUPTION said, on 27/12/2012 at 21:13

      Es geht hier einfach um die skrupelose Abzocke und Lobby die die Politik macht weil Sie sie finanziert,
      ( was über 10.000€ ist ist keine Spende mehr sondern wird als SPONSORING deklariert-
      108e ( UN Konvention wird seit 9 Jahren nicht ratifiziert, und wir sind auf dem Level der Schurkenstaaten wie Syrien Iran Irak

  8. HebinhoTdF said, on 18/02/2012 at 17:08

    Es scheint sich um eine Art von „kollektivem Querulantentum“ zu handeln, bei dem ein paar wenige „Schlauköpfe“ sich eine Neuauslegung der Gesetze ausdenken und diese dann als Basis für eine Verhaltensweise propagieren, mit der möglichst viele Gefolgsleute versuchen sollen, das juristische System der Bundesrepublik „auszuhebeln“ (zumindest stellen die sich das so vor).

    Dass sie jedoch im Endeffekt den „schwarzen Reiter auf die Karteikarte“ bekommen, sickert in diese versteinerte Gedankenhaltung nicht mehr ein, zumindest anfangs nicht. Sobald es dann aber ans „Eingemachte“ geht, d.h. wenn die Familie und der Privatbesitz plötzlich auf dem Spiel stehen, kommt – zumindest bei einigen – so eine Art Einsicht und dann ist das Geschrei groß.

    Aufzuzeigen, dass man derartiges von vornherein vermeiden kann, indem man sich nicht durch ein paar querdenkende Reichis & Co. auf den Holzweg leiten lässt, hat sich das Forum http://www.reichsdeppen.pinkolatorium.com zur Aufgabe gemacht. Wir werden weder vom Staat noch von irgendeiner anderen – selbst nichtstaatlichen – Organisation weder gesponsert noch bezahlt, sondern setzen ganz einfach unsere Freizeit dafür ein, wenigstens ein paar Fehlgeleitete zum Nachdenken zu bringen!

    Auch das ist ein Dienst an der Gemeinschaft.

  9. Danny said, on 08/03/2012 at 14:37

    @ Reichling + HebinhoTdF: Großer Dank an euch für den Beweis, dass es doch noch vernünftige Menschen gibt, die (juristische) Texte lesen und vor allem verstehen können.

    Ich bin bei privaten Recherchen zum Themenkomplex „Souveranität“ auf dieses Blog gestossen. Nach all den Seiten von den ganzen Reichsdeppen (die Bezeichnung ist absolut zutreffend), ist es geradezu eine Wohltat, hier Stimmen der Vernunft zu lesen.

    Würde mich freuen mit euch in einen Dialog treten zu können. Wenn es eure Zeit erlaubt, natürlich. EMail-Adresse ist ja bekannt.

    Weiterhin gutes Gelingen!

  10. Paul Krämer said, on 25/07/2012 at 09:58

    wow, es ist hochinteressant hier mitzulesen .ich gehöre keiner Seite an (wenn man von Seiten reden mag).Ich bezeichne mich eher als besorgter Bürger der Republik in der ich lebe (auch hier rede ich nicht von BRD oder BRD GmbH) .Ich lebe in einem Land in dem Ich als Bürger mehr als verunsichert bin welche Form der Gesetzte an Richtigkeit dienen oder welche nicht .Wir haben leider das große Problem das Gesetzte oder Erlasse oder Entwürfe ect ect.. hinter geschlossenen Türen verhandelt werden und dann dem Bürger zum fraße vorgeworfen werden,ob nun dienlich oder nicht,aber ich denke das grade in der Form einer Gemeinschaft in der wir ja alle Leben,vernünftige nachvollziehbare Gesetzte die jeder mann versteht, existieren müssten,daran sollte gearbeitet werden.Ich blicke in keinster Weise mehr in diesem Jungle durch ,aber es kann auch nicht sein das ich wegen jedem OWIG bescheid einen Anwalt konsultieren muss um zu fragen ob dieser Bescheid Bestand hat oder nicht.Ein Ziel wäre es Gesetzte so zu formulieren das jeder Sie versteht Gesetzte so zu erlassen das sie Bestand haben und nicht verdreht werden können (wunschdenken)so das es zu solchen diskussionen nicht kommen muss und ich als normaler Mensch wieder ins Schleudern komme und nicht weis was richtig und falsch ist.
    Mein Sachbearbeiter(aufgrund eines OWIG Bescheides der Stadt Ludwigshafen sagt zu diesem Thema ,sicherlich haben wir viele Anfragen zum Thema Gültigkeit des OWIG oder nicht ,sicher gibt es Gerichte die so oder so entscheiden,im Endefekt ist es wie ein Glückspiel ob sie mit Ihrer beschwerde durchkommen oder nicht ,letztendlich hatte er aber auch keine Möglichkeit mir genau zu erklären was der derzeitige Stand im Trubel der Gesetze/OWIGS ect ist , weil er selber nichts genaues weis .Diese Verwaltungsmenschen habe ich erkannt werden, genauso Dumm gehalten wie wir Bürger und das erschreckt mich zunehmends..Wer weis denn noch Bescheid ..wen kann ich denn Fragen der mir erklärt was richtig ist was Gesetzteskonform ,auf was kann ich mich denn noch Verlassen in diesem Lande ……Ich bin mehr als besorgt!!!!!!!!

    • reichling said, on 09/08/2012 at 12:27

      Bußgeldbescheide werden in aller Regel von Verwaltungsbehörden erlassen, nicht von Juristen. Jeder, der mit solch einem Bescheid konfrontiert wird, hat allerdings das Recht, diesen Bescheid von einem Richter überprüfen zu lassen. Es gibt nicht wenige Fälle, in denen die Amtsrichter Bußgelder reduziert oder gar aufgehoben haben.

      Die Sachbarbeiter bei den Bußgeldbehörden sind Verwaltungsbeamte oder Angestellte und sie benutzen zur Festlegung der Höhe des Bußgeldes Bußgeldkataloge. Und sie gehen von der Gültigkeit des OWiG aus, wie sollte es auch anders sein. Übrigens hat in Deutschland noch kein Gericht die Gültigkeit des OWiG in Zweifel gezogen.

      Und jetzt zum dumm halten der Bürger. Gesetze werden im Bundestag beschlossen. Die Sitzungen des Bundestages sind in aller Regel öffentlich.

      Rechtsverordnungen der Bundesregierung werden in den Amtsstuben erlassen, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Aber diesen Rechtsverordnungen muss der Bundesrat zustimmen. Und der widerum tagt öffentlich. Woran liegt es denn, dass die Öffentlichkeit so wenig von der Gesetzgebung mitbekommt? Es liegt wohl in erster Linie an einer großen Interessenlosigkeit. Geheim beschlossene Gesetze und Verordnungen gibt es schlicht nicht.

  11. kaphorn said, on 29/09/2012 at 14:16

    hallo lieber blockbetreiber…im juli 2012 erreichte mich ein schreiben vom präsidenten des lg detmold mit sinngemäß fogender aussage:…im übrigen besteht ein breiter konsens in der rechtsprechung, dass urteile nicht wie in der zpo gefordert unterschrieben und den prozessbeteiligten zugesendet werden sondern nur noch als beglaubigte abschrift zugestellt werden“. nun, klarer geht es nicht mehr. die rechtsprechung hat sich ihr eigenes recht geschaffen…zu den ganzen diskussionen wegen dem owig: die dame brauch doch garnix bezahlen, denn im §132 owig (zitiergebot) wird das recht auf eigentum (geld) garnicht eingeschränkt (art.14gg eigentum wird gewährleistet). dieser umstand allein macht das gesetz nichtig….darum ist diese diskussion überflüssig wie ein kropf. grundsätzlich finde ich es gut, das auch hier intensiv meinungen ausgetauscht werden, bitte aber immer sachlich bleiben, dieses rechtssystem hat genug macken um sich darüber auszulassen. ach ja änderungen vom owig können rechtskräftig nicht vorgenommen werden, wenn die protagonisten verfassungswidrig gewählt wurden….(urteil bundesverf. 25.07.12)..das nur am rande…

    • reichling said, on 07/10/2012 at 14:04

      Das hat der Präsident des LG Detmold also sinngemäß gesagt? Und was hat er wörtlich gesagt? Bei sinngemäßer Wiedergabe einer Äußerung besteht nämlich immer die Gefahr, dass ein großer Teil der sinngemäß wiedergegebenen Aussage aus der Interprätation dessen besteht, der die Aussage sinngemäß wiedergibt. Hat er „beglaubigte Abschrift“ oder „Ausfertigung“ gesagt? Den Prozessparteien steht nämlich eine Ausfertigung zu. Sie ist auch nicht vom Richter unterschrieben, sondern von einem Urkundsbeamten, und ist als Ausfertigung gekennzeichnet. Konsenz besteht übrigens in der Rechtsprechung schon seit Zeiten von Kaiser Wilhelm und schon vorher, dass nicht das Urteil, sondern die Ausferitigung des Urteils herausgegeben wird. Diese Ausfertigung hat die volle Beweiskraft des Urteils. Wenn du irgendwo zu Beweiszwecken ein Urteil vorzulegen hast, dann ist damit stets die Urteilsausfertigung gemeint. Denn das Urteil verbleibt bei den Gerichtsakten. Du brauchst vielleicht zehn Jahre später wieder eine Ausfertigung. Wie soll das gehen, wenn du das Urteil zu Hause herumliegen und möglicherweise verschlampt hast?
      Was das Zitiergebot im OWiG angeht, so sind für dich 5 Euro Verwarnungsgeld schon ein Eingriff in deine Grundrechte? Bußgelder werden in einer Höhe verhängt, bei der von einem Eingriff in das Vermögen nicht betroffen ist. Aber du kannst gerne mal versuchen, beim nächsten Falschparken mit dieser Begründung durchzukommen.
      Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2012 hast du wohl auch falsch verstanden. Oder glaubst du, das Bundesverfassungsgericht fällt Urteile, die es unmöglich machen, dass der Gesetzgeber den verfassungswidrigen Zustand beseitigen kann?

  12. Dennis Wicht said, on 23/10/2012 at 23:24

    @HebinhoTdF … Wenn ein Gesetz eingeführt wurde und man danach das Einführungsgestz nicht mehr benötigt warum wurde dann der ZPO im 1. Bereinigungsgesetz Artikel 49 „nur“ der Geltundsbereich mit Aufhebung des §1 entzogen? Warum hat man nicht nach ihrer Behauptung wie bei der OWIG gehandelt und hat das Einführungsgesetz komplett aufgehoben, da man es ja angeblich nun nicht mehr benötigt!?

    Warum wurde erst 2007 das Einführungsgesetz der OwiG aufgehoben und nicht nach der Einführung (meines Wissens 1968)? Benötigt ein Gesetz über 40 Jahre um eingeführt zu werden?
    Gleiches gilt für GVG und StPo.

    Hier -> https://www.facebook.com/photo.php?fbid=451657948212147 …habe ich das Finanzamt auf die ungültige AO hingewiesen wegen Verstoß gegen Zitiergebot! Warum antwortet mir das Finanzamt seit über 2 Monaten nicht mehr auf Briefe, kein Telefonat wird angenommen und die jeweiligen Ansprechpartner sind bei persönlichen Besuch jedesmal nicht im Haus, ich solle doch jedesmal ein Termin per Telefon vereinbaren!? Wie soll das gehen?

    Ihre Aussagen sind totaler Nonsens! Ich bin kein Rechter und kein Linker aber ich habe Augen im Kopf!!!

    Ich tippe eher darauf das sie hier Gegen-Propaganda im Auftrag der BRD betreiben und die Leute nur noch mehr verunsichern … Ein Gesetz was rückwirkend nicht eingeführt wurde, wurde genau: nicht eingeführt und ist ungültig! Oder verbrennt hier jemand seine Geburtsurkunde weil er sie jetzt nicht mehr braucht da er nun einen Ausweis bekommen hat?

    Und allgemein frage ich mich warum sie hier soviel Energie und unbezahlte Zeit reinstecken wenn die „Reichsdeppen“ doch eh unrecht haben. Dann ist es Aufgabe der Regierung bzw. Wozu das ganze? Ist ein sehr fragwürdiges Hobby was sie hier betreiben!

    Zudem verliert die Bundesregierung jegliche Legitimation schon auf Grund des ungültigen Wahlgesetzes was vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde!

    Leute lasst euch nicht verarschen!!! Das kann man dazu nur noch sagen! …

    • reichling said, on 01/11/2012 at 12:57

      Ich will nicht auf alles eingehen. Es gibt hier kompetentere Personen.

      Aber etwas zum Ordnungswidrigkeitengesetz. Bevor das Ordnungswidrigkeitengesetz in Kraft getreten ist, wurden diese Delikte nach dem Stafrecht behandelt. Es waren Straftaten, und zwar Übertretungen.
      Mit dem OwiG sollten solche Dinge entkriminilasiert werden.

      Im Einführungsgesetz sind sind etliche Gesetze geändert und dem OWiG angepasst worden. Außerdem enthielt das Einführungsgsetz Regelungen, wie zu verfahren ist, wenn ein fall vor Inkrafttreten des OWiG entstanden, aber erst nachher abschließend bearbeitet wird.

      Das Einführungsgesetz hat sich im Laufe der Zeit selbst erledigt. Die geänderten Gesetze sind und bleiben geändert, und Altfälle aus der Zeit vor 1968 stehen auch nicht mehr an. Ob es jetzt 2007 aufgehoben worden ist oder ob man es hätte schon früher aufheben können, spielt eigentlich keine Rolle. Vor seiner Aufhebung war es zwar noch gültig, aber praktisch nicht mehr anwendbar.

      Ein Geltungsbereich war im Einführungsgesetz dem OWiG nicht zugewiesen worden. Der eribt sich aus dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers, entsprach also voll und ganz dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

      Ihre Aussage: Ein Gesetz, das rückwirkend nicht eingeführt wurde, wurde genau nicht eingeführt und ist ungültig!“ ist Blödsinn. Zu fast keinem Gesetz gab und gibt es ein Einführugsgesetz. Die Einführungsgesetze zur ZPO, StPO und zum GVG waren im 19.Jahrhundert notwendig, weil sie das Recht, das bisher in den einzelnen Bundesstaaten galt, vereinheitlichten. Aber auch in der Kaiserzeit sind die allermeisten Gesetze ohne Einführungsgesetz und ohne Angabe eines Geltungsbereiches ausgegangen, weil es eben unstrittig ist, dass ein Gesetz im gesamten Hohheitsgebiet des Gesetzgebers gilt, ohne das dies im Gesetz eigens erwähnt wird.

      HebinhoTDF kann dir leider nicht mehr antworten. Er ist am 6. Juni 2012 plötzlich verstorben.

      Nochwas zu Ihrer Frage, warum wir hier soviel Energie und Zeit reinstecken, so doch die „Reichsdeppen“ eh unrecht haben. Viele Leute sind in rechtlichen Dingen eher unbewandert und können so leicht Opfer der Argumente von Reichsdeutschen werden, die mit Paragraphen, Verträgen und anderen Dingen nur so um sich werfen und sich den Anschein großer Rechtskenntnisse geben. Juristische Laien haben es oft schwer, die Pferdefüße dieser Argumentation zu erkennen und fallen dann leicht auf diese Aussagen herein. Dieses Blog und auch das von HebinhoTDF gegründete Forum sind erforderlich, um jeden davor zu warnen, auf die hirnrissigen Argumente der Reichsdeppen hereinzufallen. Und es ist schon wiederholt gelungen.

      Zu Ihrem Streit mit dem Finanzamt kann ich nichts sagen. Ein Gesetz ist übrigens in Deutschland dann verfassungswidrig, wenn das Bundesverfassungsgericht diese Verfassungswidrigkeit feststellt. Und was das Zitiergebot angeht, so bitte ich Sie auch die Abgabenordnung nicht zu vergessen. Sie enthält nämlich den Hinweis auf die Einschränkung von Grundrechten. Und die AO gilt für alle Steuern und Abgaben gleichermaßen. Wenn in einem einzelnen Steuergesetz die Grundrechte nicht eingeschränkt werden, so kann sich das Finanzamt immer noch auf die AO berufen.

  13. ANTI KORRUPTION said, on 27/12/2012 at 21:37

    Es ist auf alle Fälle milde ausgedrückt etwas faul im Staat wenn das Verfassungsgericht die Politiker immer wieder ausbremsen muß wegen der betrügerischen (Wahl) Gesetzgebung ,
    die nur benützt wird um die Machtposition, also das Einkommen zu sichern das sicher mehr als 7.50€ pro Stunde ist.
    17.000.00€ pro Monat Rente ab 48 bis zum Lebensende, Peter Hartz, verurteilte Verbrecher machen Politik, Strom Energie Benzin wird immer teurer, wer stielt betrügt und spekuliert ist besser dran als jeder Idiot,der Kinder hochzieht und glaubt das man mit Arbeit noch reich werden kann.
    Deutschland ist das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, sozial und finanziell abzusteigen.
    Ich bin kein Rechter oder Linker oder Querolant, sondern nur ein Vater von 4 Kindern der 40 Jahre bis hin zum Schlaganfall gearbeitet hat.
    Natürlich arbeiten auch hier im Blogg bezahlte Werbeagenten-Agenturen die alles zurechtbiegen.

    lobbycontrol transparency international etc sind noch glaubhaft, ansonsten ….Gute Nacht Demokratie

    • reichling said, on 27/12/2012 at 22:24

      Sie wissen ja wohl, wie man reich wird. Ehrlich währt’s am längsten.

      Aber jetzt mal zu Ihrem Beitrag. Dass das Verfassungsgericht unsere Politiker immer wieder ausbremst, heißt doch auch, dass unser Verfassungsgericht seine Kontrollfunktion durchaus wahrnimmt. Zur Zeit der Weimarer Verfassung konnte man sich wesentlich einfacher über die Verfassung hinwegsetzen, als heutzutage über das Grundgesetz.

      Dass viele unserer Politiker den Kontakt zum Volk verloren haben, will ich nicht in Abrede stellen. Aber es sind die von uns gewählten Politiker.
      Wir haben Medien, die über bestimmte Fälle berichten, und die schon oft Politiker zum Aufgeben gezwungen haben. Es gibt also noch wirksame Kontrollfunktionen. Und es ist nun mal Angelegenheit der Wähler, Politiker, die ständig Mist bauen und gegen die Verfassung verstoßen, abzuwählen. Sollen wir uns erst mal neue Wähler wählen, damit dies auch geschieht?

      Sie dürfen bei uns noch über die Regierung meckern, sie beschimpfen, der Unfähigkeit bezichtigen. Das ist Ihr gutes Recht. Aber es geht hier in meinem Blog um Gruppen, welche sich bewusst außerhalb unserer Gesellschaft stellen, die unsere Gesetze bewusst ablehnen und dies mit Begründungen, die ausschließlich auf Lügen aufgebaut sind. Sollen wir denen die Herrschaft über Deutschland anvertrauen?

  14. Dennis Wicht said, on 04/03/2013 at 02:26

    Selbst im Juraforum redet man darüber!!! … Das Ordnungswidrigkeitengesetz besitzt keinen räumlichen Geltungsbereich, so erfüllt es den Tatbestand des Verstoßes gegen das Gebot zur Rechtsicherheit.

    Konsequenzen auf eine laufende Rechtsprechung sind, dass diese Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

    „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

    Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

    „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)

    http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-diskussionen-und-themen/a-aufhebung-von-zpo-stpo-gvg-und-owig-aus-dem-bgbl-357777

    ############################################################################

    PS: Die aktuelle Regierung, gewählt auf Basis eines ungültigem Wahlgesetzes (Beschluß BVG 2012) , also ohne jegliche Legitimation Gesetze zu erlassen, hat jetzt ein neues Wahlgesetz verabschiedet!?! AHJA! … GAME OVER!

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    PPS: Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG)

    Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

    Das Gesetz über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

    Siehe http://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm

    *HUST*

    • reichling said, on 04/03/2013 at 12:02

      Ich nehme an, dass Sie meinen Blog nicht gründlich genug gelesen haben. Sonst wäre Ihnen aufgefallen, dass Ihre Aussage

      Konsequenzen auf eine laufende Rechtsprechung sind, dass diese Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

      „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

      Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

      „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)

      vom Bundesverwaltungsgericht in seinem angegebenen Urteil an keiner Stelle gesagt hat. Sie und etliche andere sind auf die Fälschung eines Urteils hereingefallen, falls Sie nicht selbst an dieser Fälschung beteiligt waren.

      Sie können sich gerne selbst davonUrteil BVerwG überzeugen.

      Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich auf Ihre anderen Punkte nicht eingehen. Wer sich, wie Sie, auf längst entlarvte Fälschungen und Lügen beruht, mit dem ist nicht zu diskutieren. Diese anderen Punkte zeigen auch deutlich, dass Ihr juristisches Verständnis gegen Null tendiert.

  15. btonk@web.de said, on 16/06/2013 at 17:44

    Last euch nicht verarschen fordert einfach mal Notariel bestätigt den Geltungsbereich und die Legitimation der sogenanten Behörden ein die was von euch einfordern

    • reichling said, on 17/06/2013 at 14:32

      Staatliches Handeln braucht keine notarielle Bestätigung.

      • Antony said, on 26/01/2016 at 21:19

        Welcher Staat? BRD GmbH

      • reichling said, on 27/01/2016 at 10:54

        Eine BRD GmbH gibt es ausschließlich in der Phantasie unterblichtetet Reichsdeppen. Jeder normaldenkende Deutsche weiß, dass unser Staat Deutschland ist, das sich seiner Staatsform entsprechend Bundesrepublik Deutschland nennt.

        Deutsches Reich war eigentlich die Bezeichnung für eine Monarchie. Seit 1918 war „Deutsches Reich“ jedoch nichts als reine Angeberei. Deutschland war kein Reich mehr gewesen, sondern nur noch ein stinknormaler Staat. Und dass ist Deutschland auch heute noch.

    • JDavis said, on 17/06/2013 at 19:15

      Notarielle Bestätigung ist was für Anfänger. Bei mir muß alles vom Papst höchstpersönlich gesiegelt sein. Bzw. mittlerweile von zwei Päpsten.

  16. tobser85 said, on 13/08/2013 at 16:57

    Ich habe jetzt nach der 4. diskutieren Antwort aufgehört zu lesen und frage einfach mal in die Runde; War der Widerspruch (so nenne ich ihn einfach mal), den Herr Kühl verfasste, von Erfolg gekrönt? Was war die Antwort der entsprechenden Behörde?
    Wenn diese Fragen beantworten werden, müssen Hobbyanwärte (mit gefährlichem Halbwissen) und berufstätige Anwälte o.ä. (meist gefangen im System) sich nicht streiten, welcher Paragraph was bedeutet und wie was wo noch gültig ist.

    Ich wäre für eine schnelle Antwort echt dankbar 🙂

  17. reichling said, on 13/08/2013 at 18:18

    Da Herr Kühl über den Fortgang des Verfahrens nicht berichtet hat, kann ich auch nichts dazu sagen. Offenbar ist er um die Zahlung der Verwaltungsgebühren zuzüglich Gerichtskosten nicht herumgekommen. Und in diesem Fall entscheidet das Amtsgericht in letzter Intanz. Eine Berufung ist nicht möglich.

    Immerhin hat es dieser Fall in ein belgisch-niederländisches Forum geschafft. Auch in den Niederlanden scheint es Selbstverwalter zu geben, wie bei uns, und da beobachtet man natürlich auch die entsprechende Szene in Deutschland. Einer der Foristen dort hat auf meinen Beitrag verlinkt um zu zeigen, welch seltsame Irren sich in Deutschland herumtreiben.

    • tobser85 said, on 13/08/2013 at 21:11

      Naja da nix weiter berichtet wurde, würde ich gern von Vermutungen absehen. Des Weiteren finde ich auch unangemessen, Menschen, die durch eine Selbstverwaltung, so manch „Missstand“ (was wir wohl nicht leugnen können, oder?) aus dem Weg gehen wollen, als Irre zu bezeichnen. Denn eine andere Sichtweise bringt meist eine andere Schlussfolgerung.
      Wenn es sich ergibt, werde ich es auch mal probieren und berichten wie es ausging, denn nichts lehrt mehr als die eigene Erfahrung 🙂

      • reichling said, on 13/08/2013 at 21:34

        Menschen, die sich in die Staatliche Selbstverwaltung begeben, bekommen damit nur Probleme. Es kann sich keiner unserem Staat entziehen, es sei denn, er wandert aus. Sich in die Selbstverwaltung begeben, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Und wer auf deutschen Straßen, die vom Geld der Steuerzahler gebaut und unterhalten werden, unterwegs ist, hat sich gefälligst an die in Deutschland geltenden Vorschriften zu halten.

        Das Verwarnungsgeld wurde übrigens nicht erhoben. In dem Fall wurde das Verfahren eingestellt, weil nicht feststand, wer das Fahrzeug verbotswidrig abgestellt hat.

        Die 15 Euro plus Kosten sind Verwaltungsgebühren. Dies ist durch das Straßenverkehrsgesetz so festgelegt worden. Man war es nämlich leid, dass plötzlich kein Fahrzeughalter mehr wusste, wer an einem bestimmten Tag sein Auto benutzt und falsch geparkt hatte. Jetzt haben sie Alternative, entweder 5 oder 10 Euro Verwarnungsgeld, oder 15 Euro + Verwaltungskosten Gebühren für die Verfahrenseinstellung. Im letzten Fall kann ja wenigstens sagen, dass er noch nie ein Verwarnungsgeld hatte zahlen müssen. Ist doch auch was wert.

        Missstände in unserem Staat können auf andere Weise angegangen werden,als sich in die nicht existierende Selbstverwaltung zu begeben. Und wer es dennoch tut, der hat für mich und viele andere auch zumindest ein Porzellansyndrom.

      • tobser85 said, on 13/08/2013 at 23:43

        Also stört Sie nur daran, Selbstverwaltung (die es ja nicht gibt) zu betreiben, dass Menschen auf Ihre Kosten leben bzw. von Sachen profitieren, die Sie bezahlt haben. Sehe ich das richtig? Aber wenn es diese Selbstverwaltung gar nicht gibt, was stört Sie daran? Da müssten Sie ja eher Menschen wie Boris Becker oder Franz Beckenbauer (Angabe ohne Gewähr) stören, welche bekanntlich ausländische Staatsbürgerschaften haben aber in Deutschland verkehren?

        Was mich interessieren würde, was können wir gegen die Missstände in Deutschland tun. Wie Sie leide ich ja auch darunter.

      • reichling said, on 14/08/2013 at 23:15

        Mich stört an den Selbstverwaltungen, dass hier einige Personen mit abenteuerlichen Vorstellungen anderen Menschen, die sich rechtlich nicht so gut auskennen, belügen und betrügen und in den finanziellen Ruin treiben.

        Gegen Missstände in Deutschland kann man nicht dadurch vorgehen, dass man noch mehr Missstände schafft. Und genau das tun die Selbstverwalter, vor allem ihre Propagandisten, wie zum Beispiel Peter Frühwald.

        Boris Becker und Franz Beckenbauer sind nach wie vor deutsche Staatsangehörige, also Deutsche. Ob sie darüber hinaus noch weitere Staatsangehörigkeiten haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

        Aber weshalb sollten Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht in Deutschland verkehren können? Leiden Sie unter Xenophobie?

      • tobser85 said, on 16/08/2013 at 15:02

        Nun würde mich interessieren, wie diese Selbstverwalter andere Menschen in den Ruin treiben und für mehr Missstände sorgen. Wenn ich das richtig sehe, dann ist das doch vergleichbar mit einer Art Glaube. Im Endeffekt ist jedem Menschen doch selbst überlassen, was er glaubt, oder? Wenn er sich „überreden“ lässt so etwas zutun, dann sind diese doch selbst Schuld?

        Was die Prominenz von meinem letzten Kommentar angeht, habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Diese und andere oben genannte Personen haben nach wie vor eine Staatsbürgerschaft, ihr Hauptwohnsitz befindet sich nur aus steuerrechtlichen Gründen im Ausland, was dazu führt, dass sie keine Steuern mehr in Deutschland zahlen müssen. Dennoch benutzen sie die Straßen, die von deutschen Steuerzahlern gebaut und unterhalten wurden.

        Ist das vergleichsweise nicht schlimmer (rein finanziell gesehen), als das oben Genannte?

        Sie scheinen viel in Aussagen von Anderen hereinzuinterpretieren? Davon abgesehen, dass Sie mit diesem Fremdwörter jonglieren. Ich musste erstmal nachschauen, was das bedeutet. Sowas benutzt ja kein Mensch :). Wenn Sie mich fragen wollen, ob ich fremdenfeindlich bin, dann tun sie das doch ;). Was ist den Fremdenfeindlichkeit in Ihren Augen? Was Ihre Frage dazu angeht, würden mir spontan ein paar Punkte einfallen, Ihnen nicht?

        Als ich zum Abschluss unser bisheriges Gespräch nochmals durchlas, musste ich an einer Stelle kurz schmunzeln. Und zwar bei dem Satz: „Es kann sich keiner unserem Staat entziehen,…“. Davon mal abgesehen, dass das nicht grad demokratisch klingt, sind Sie sicher, dass es unser Staat ist? Also ich zweifle das an, solang sogar hochrangige Politiker wie Gregor Gysi, Siegmar Gabriel und seiner Zeit Theo Weigel von einem Besatzungsstaat reden. Das wäre ja genauso, wie wenn man daran glaubt, dass bei 9/11 Flugzeuge in Türme geflogen sind oder dass Dr. Mahmud Ahmadinedschad ein Terrorist wäre.

      • reichling said, on 16/08/2013 at 16:10

        Dann fragen Sie doch einfach mal eine Kathrin Kuhn als Saalfeld. Sie gehörte zu den Selbstverwaltern. Ein gewisser Peter Frühwald, Vorsitzender einer Selbstverwaler-Organisation, hat sie durch seine Helfershelfer aus ihrer Wohnung verjagt, er hat alles kurz und klein schlagen lassen und ließ ihr auch physische Gewalt androhen.

        In einem anderen Fall wurde ein Gerichtsvollzieher, der nichts anderes machen wollte, als real bestehende Schulden einzutreiben, von einer Horde von Banditen empfangen und an der Ausübung seiner Tätigkeit unter Gewaltanwandung gehindert. Ich könnte zahllose andere Beispiele bringen, in denen Leute versucht haben, sich durch Selbstverwaltung ihrer Schulden oder der Zahlung geringfügiger Bußgelder zu entziehen. Bei den Bußgeldern hat es gelegentlich geklappt, da in der Vergangenheit Richter Verfahren gerne eingestellt haben, wenn es um Bußgelder in sehr geringer Höhe gegangen war. Welcher Richter will sich wegen 20 Euro Bußgeld gerne durch eine 15-seitige rechtliche Argmentation durcharbeiten, die durch und durch verworren ist? Neuerdings greift man auch in diesen Dingen schärfer durch, um zu verhindert, dass es überhand nimmt.

        Es kann auch mal vorkommen, dass man das Bußgeldverfahren bei Verkehrssachen einstellt, den Betreffenden jedoch zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung einbestellt,von deren Ausgang der Weiterbesitz des Führerscheins abhängt.

        Es stimmt,dass superreiche Deutsche,aber auch welche aus anderen Ländern, aus steuerlichen Gründen in der Schweiz leben. Wenn sie in der Schweiz leben und arbeiten, dann geht es in Ordnung, wenn sie keine Steuern in Deutschland bezahlen. Sie unterliegen dann dem schweizerischen Steuerrecht. Wenn sie aber ihr Geld bei uns verdienen, sollte sich der Staat schon überlegen, wie er sie steuerlich heranzieht. Ich kenne jetzt die Einzelheiten des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht. Steuerrecht ist nicht mein Thema.

        Jetzt hab ich mal EIN Fremdwort benutzt. Fremdenfeindlichkeit habe ich Ihnen nicht vorgeworfen. Ich fragte nur, ob Sie eventuellan Xenophobie leiden. Inzwischen haben Sie ja wohl herausgefunden, was das bedeutet.

        Die BRD ist wirklich unser Staat. Wir haben sonst keinen. Und so schlecht ist er auch nicht. Können Sie mir auf Anhieb bessere Staaten nennen?

        Und jetzt zu den erwähnten Poltikern. Aber zunächst mal eine Frage. Sind Sie Reichsdeutscher? Denn Reichsdeutsche zeichnen sich dadurch aus, Ironie nicht zu erkennen. Ich habe schon erlebt, dass auf reichsdeutschen Seiten auf Beiträge bei Postillon.com verlinkt worden ist, um irgendwelche Behauptungen zu belegen.

        Gregor Gysi hat das mit dem noch geltenden Besatzungsstatut ironisch gemeint, das ist seinen Gesichtszügen durchaus anzumerken. Hätte er gewusst, was Reichsdeutsche daraus machen, hätte er sich sicher anders ausgedrückt.

        Sigmar Gabriel hatte auf einer Wahlkampfrede für die SPD in NRW der Bundeskanzlerin Untätigkeit vorgeworfen. Er wollte mit seiner Aussage ausdrücken, dass unsere Bundesregierung nicht das macht, für das sie gewählt worden ist, nämlich regieren. Er hat mit keinem Wort die BRD als NGO bezeichnet.

        Von Theo Waigel ist mir eine Rede auf einem Schlesiertreffen bekannt, das er vor der Wende in der DDR gehalten hat. Die Frage der Anerkennung der polnischen Westgrenze stellte sich damals gar nicht, weil die BRD zum damaligen Zeitpunkt noch weit weg von Polen war. Waigel hatte damals wohl nicht die Lage im geteilten Deutschland im Blick,sondern die Wählerstimmen der Heimatvertriebenen und Aussiedler. Nach der Wende sah man manches anders, und durch den 2+4-Vertrag, den Vertrag über die endgültige Regelung in Bezug auf Deutschland, ist die Sache mit der Grenze zu Polen auch geklärt. Als Waigel diese Rede gehalten hatte, wurde die Frage die Ostgebiet noch kontrovers diskutiert. Aber bereits Adenauer wusste schon 1951, dass eine Wiedervereinigung nur ohne diese Gebiete möglich sein wird.

        Was ist an dem Satz „Es kann sich niemand seinem Staat entziehen“ undemokratisch? Wir leben nun mal in diesem Staat und sind deshalb auch an die von diesem Staat durch seine vom Volk gewählten Organe (Bundestag und Landtage) erlassenen Gesetze gebunden.

      • tobser85 said, on 16/08/2013 at 22:49

        Nun wie schon gesagt, jeder ist doch selbst Schuld, wenn er sich auf Sachen blindlinks einlässt, von denen er selbst nix versteht. Entsprechende Konsequenzen muss er eben tragen, man kann dann davon ausgehen, dass man sich das nächste Mal mit Sicherheit mehr kundig macht.
        Davon abgesehen mag ich die Mentalität „Alle Deutschen trinken nur Bier, jeder Russe nur Vodka und jeder Schwarze mit Dreadlocks is‘ nur am kiffen!“ nicht. Alle über einen Kamm scheren, ist nie gut. Ist es nicht normal, dass jeder seine Weltanschauung so gut es geht, verteidigt? Sie belesen sich ja auch und argumentieren mit Ihrem Wissen, um anderen Ihre Sicht der Dinge klar zu machen, oder nicht?

        Was den Richter angeht, würde ich das als Frechheit bezeichnen. Denn egal, ob 20, 200 oder 2000 Euro, hat der Mann seine Arbeit zu machen. Das wäre ja wie wenn ein Arzt nen Patienten nach Hause schickt, nur weil er keine Ahnung von den Symptomen hat. Außerdem arbeitet man sich das einmal aus und kann dann entsprechend immer gleich widerlegen, weil die Argumente der Drückeberger ja immer dieselben sind.

        Ich denke auch nicht, dass jeder Selbstverwalter oder ähnliche, das nur macht, um sich um Schulden zu drücken. Also wenn ich die Wahl hätte keine Steuern mehr zahlen zu müssen, würde ich es tun. Wissen ’se auch warum? Weil ich nicht entscheiden darf wohin meine Abgaben gehen. Wenn die nur mal in das riesen Schlagloch in meiner Zufahrtsstraße gehen würden, dann wäre ich ja schon zufrieden (soviel zum Thema „Straßen und Steuerzahler“ 😉 ). Ich wette, wenn meine Nachbarn und ich um die Steuer herum kommen könnten, würde jeder sehr gern 200€ locker machen um eine Baufirma zu bestellen, die die Straße komplett neu macht. Und 200€ sind nur ein Bruchteil von dem was ein Normalverdienter (sagen wir 1500€) an Steuern zahlt. Aber Steuerrecht ist ja nicht Ihr Ding, meins auch nicht, also lassen wir das.

        Was aber wiederum das Thema der reichen Deutschen angeht, wieso geht das in Ordnung? Z.B Beckenbauer arbeitete (oder arbeitet vll sogar noch) in Deutschland und zahlte trotzdem keine Steuern. Wüsste nicht, wieso das in Ordnung geht. Das Land und die Menschen haben solche Prominenten erfolgreich und prominent gemacht, da kann man gern was zurückgeben…ganz schön geizig, diesejenigen welchen. Jeder Amerikaner zahlt mit Stolz seine Steuern, weil er einfach nur so patriotisch und stolz auf sein Land ist.

        Ja sehen Sie, ein Fremdwort und schon gibt es Missverständnisse. Ich habe nicht geschrieben, dass Sie mir das vorgeworfen hätten, fremdenfeindlich zu sein. Sie interpretieren schon wieder mein Lieber ;). Da ich ja nicht ganz so gebildet bin, habe ich erstmal im Pschyremble geschaut aber nix gefunden. Klingt ja halt wie eine Krankheit, war’s glücklicherweise aber nicht. Also hab ich bei Google gesucht und das spuckte nun mal Fremdenfeindlichkeit als Synonym aus. Aber wenn Sie mich nicht fragen wollten, ob ich xenophob (fremdenfeindlich) bin, was dann? Haben Sie sich vll im Fremdwort geirrt? Wissen Sie, genau deswegen mag ich das mit den Fremdwörtern nicht, kommt nur Mist raus! 😉

        Ja das ist das Traurige daran, mehr als die BRD haben wir nicht und laut Handelsregister isses ja wirklich ne Firma. Wenn ich da USA, Frankreich oder Russland eingebe (vereinfacht ausgedrückt) kommt da nüscht mit GmbH oder sonstiges. Dazu gibt’s in unserem Staat, in dem ja Meinungsfreiheit herrscht, Pressezensur und strafrechtliche Verfolgung bei Kritik an gewissen geschichtlichen Hintergründen.
        Welcher Staat besser ist? Schwierig zu sagen, bei derzeitiger Lage – würde ich auf den Mond ziehen, keine Ahnung zu wem der gehört, aber da hat man wenigstens seine Ruhe 😉

        Zu Ihrer Frage, ob ich ein Reichsdeutscher bin, nun ja – in erster Linie müsste ich ein Nazi sein, weil in meinem Personalausweis „deutsch“ und nicht „BRD“ steht, was, wie ich es im Geschichtsunterricht anno dazemal gelernt habe, von Adolf Hitler eingeführt wurde. Trotz dieser Tatsache ist mir Ironie völlig fremd.

        Gut, mit Theo Weigel nehme ich jetzt mal so hin, ich war ja zu diesem Zeitpunkt, aufgrund meines Zustandes, des „Fast noch Quark im Schaufenster“, nicht ganz so politisch interessiert.
        Jedoch muss Gregor Gysi ein echter Spaßvogel sein. Meiner Kenntnis nach, spricht er mehrmals in verschiedenen Zusammenhängen über das Thema. Erst letztens – 13.August – auf Phoenix. Der Mann gefällt mir, macht sich echt nen Spaß aus allem ;).
        Was den guten Sigmar anbelangt, Sie haben Recht, er hat niemals etwas von NGO, ich nehme doch an, dass damit non-govermental organisation gemeint ist, gesprochen. Meiner Kenntnis nach hat er nur wortwörtlich Frau Merkel als Geschäftsführer einer Nichtregierungsorganisation bezeichnet.

        Also eigentlich hatte Sie „[…] unserem Staat […]“ geschrieben, was auf mich schon wieder anderes wirkt als „[…] seinem Staat […]“. Undemokratisch deswegen, weil wenn ich an etwas gebunden bin, klingt das für mich nach etwas, was ich eigentlich nicht will, aber trotzdem machen muss. Das würde entweder heißen, meine gewählten Vertreten machen nicht das, was ich will oder ich gehöre zu der Minderheit, dessen Interessen nicht vertreten werden. Und wehe ich mache dann nicht, was ich eigentlich gar nicht möchte, dann geht’s mir an den Kragen. Da ich mir aber ziemlich sicher bin, dass einige meiner Interessen, auch Interessen Anderen sind, würde das ja auf eine Mehrheit hindeuten, was ja dann ein demokratischer Entscheid wäre, was wiederum bedeutet, dass die Interessen der Mehrheit nicht berücksichtigt wären, was schlussendlich undemokratisch wäre. Also rein hypothetisch natürlich.

      • reichling said, on 17/08/2013 at 08:49

        Ich will jetzt nicht auf alles eingehen. Aber dieser Absatz ist mir sofort ins Auge gesprungen.

        „Ja das ist das Traurige daran, mehr als die BRD haben wir nicht und laut Handelsregister isses ja wirklich ne Firma. Wenn ich da USA, Frankreich oder Russland eingebe (vereinfacht ausgedrückt) kommt da nüscht mit GmbH oder sonstiges. Dazu gibt’s in unserem Staat, in dem ja Meinungsfreiheit herrscht, Pressezensur und strafrechtliche Verfolgung bei Kritik an gewissen geschichtlichen Hintergründen.
        Welcher Staat besser ist? Schwierig zu sagen, bei derzeitiger Lage – würde ich auf den Mond ziehen, keine Ahnung zu wem der gehört, aber da hat man wenigstens seine Ruhe ;)“

        Die BRD ist in keinem Handelsregister eingetragen. Sie sind wohl auf den Handelsregistereintrag der „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ beim AG Frankfurt (Main) gestoßen.
        Das ist NICHT die Bundesrepublik, sondern eine im Eigentum der BRD stehende privatrechtlich organisierte Institution, die die Vermögen und die Schulden der BRD verwaltet. Eine GmbH kann nun man schneller auf die Erfordernisse des Finanzmarktes reagieren, als eine Behörde. In Österreich erledigt dies eine „österreichische Finanzagentur GmbH“ mit Sitz in Wien.

        Vielleicht werden Sie mir darauf entgegnen, die Bundesrepublik Deutschland sei nur eine Kunsthalle in Bonn.

        Noch was

        Was den Richter angeht, würde ich das als Frechheit bezeichnen. Denn egal, ob 20, 200 oder 2000 Euro, hat der Mann seine Arbeit zu machen. Das wäre ja wie wenn ein Arzt nen Patienten nach Hause schickt, nur weil er keine Ahnung von den Symptomen hat. Außerdem arbeitet man sich das einmal aus und kann dann entsprechend immer gleich widerlegen, weil die Argumente der Drückeberger ja immer dieselben sind.

        Ist es so unverständlich, dass ein Richter ein Verfahren in einer Bußgeldsache lieber einswtellt, anstatt jemandem, der sich wegen 10 oder 20 Euro Verwarnungsgeld wehrt, noch 200 Euro Gerichtskosten aufzudrücken? So würden Sie es sicher machen, wären Sie Richter.

        Die Einstellungen, die mir bekannt sind, liegen alle schon einige Jahre zurück. Es ist gut möglich, dass heute die Richter anders reagieren und auf die 10 Euro Verwarnungsgeld gerne noch die 200 Euro Gerichtskosten draufschlagen. Und wenn er sich weigert, zu zahlen, wird es schnell noch mehr.

  18. Malkom said, on 05/06/2014 at 20:29

    meine fresse, was für ne Zeitverschwendung… Keiner von euch hat einen Plan ob oder ob es nicht so ist.
    Beide seiten argumentieren völlig hinrissig. Wenn hier nicht einer einen Juristischen Hintergrund mit schwerpunk staatsrecht hat. Habt ihr alle schön eure und meine Zeit verschwendet.

    Kümmert euch lieber darum DAS SICH WAS ÄNDERT anstatt heiße luft in den Ballon zu blasen und ungewollten Mächten auftrieb zu verleihen…

    • JDavis said, on 05/06/2014 at 22:13

      Wenn hier nicht einer einen Juristischen Hintergrund mit schwerpunk staatsrecht hat. Habt ihr alle schön eure und meine Zeit verschwendet.

      Staatsrecht? Was hat das damit zu tun…?

      Kümmert euch lieber darum DAS SICH WAS ÄNDERT

      Also daß sich am geschriebenen Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes etwas ändert, hat für mich nicht gerade die allerhöchste Priorität.

    • reichling said, on 06/06/2014 at 10:14

      Man muss nicht unbedingt umfassende Kenntnisse in Staatsrecht haben, um zu erkennen, dass die Argumentation von Volksbetrug und ähnlich gestrickten Seiten und Personen völlig daneben ist. Bereits geringe Kenntnisse auf diesem Gebiet sind angesicht dessen, was Volksbetrug & Co zu bieten haben, bereits sehr viel.

      Und was heißt hier Zeitverschwendung? Ist es Zeitverschwendung, wenn man andere davor warnt, auf Volksbetrüger und andere Schwindler hereinzufallen?

  19. Holperbald said, on 17/07/2014 at 17:46

    Mal eine bescheidene Frage:

    Wir (also die Reichsbürger und die „normalen“ Menschen) sind uns einig, dass die Schweiz ein Staat ist? Also ein richtiger, nicht wie die BRD? Schliesslich hört man ja immer so tolle Dinge, die es angeblich in der Schweiz gibt, wie eine Zertifizierungsstelle, welche Reichsdokumenten internationale Gültigkeit verleihen soll, und dass sie angeblich eine Botschaft für Fitzeks (oder Frühwalds?) Staat aufgemacht hätten?

    Gut. Also die Schweiz ist ein richtiger, echter, Staat – von Reichsbürgern geprüft und für gut befunden.

    Zur Sache: Das Schweizer Ordnungswidrikeitenrecht hat keinen Geltungsbereich. Bekanntermassen sind die Schweizer Tarife für zu schnelles Fahren recht gesalzen, auch das Fahrzeug kann ggf. eingezogen werden.

    Das ist jetzt ungeschickt… Es kann sich ja niemand auf den Geltungsbereich einstellen. Müssen Reichsbürger jetzt Hunderte von Euro zahlen, wenn sie in Deutschland (also halt dem weissen Fleck auf der Landkarte nördlich der Schweiz) geblitzt werden? Wer sollte sonst verfügen. Deutschland hat ja seine Rechtsgültigkeit nicht bewiesen.

    In interessierter Erwartung einer Erläuterung,

    Holperbald.

    • reichling said, on 17/07/2014 at 22:59

      Und jetzt meine bescheidende Antwort dazu.

      Selbstverständlich ist die Schweiz ein Staat. Aber auch die BRD ist ein richtiger Staat, mit allem was dazu gehört.

      Es werden gelegentlich tolle Dinge erzählt. Aber ob die der Wahrheit entsprechen? Tatsache ist, dass in der Schweiz keine Behörde irgendwelche Reichsdokumente anerkannt oder ihnen internationale Gültigkeit verschafft hat. Im Gegenteil. Die Schweizer Behörden betrachten die Reichsausweise und Reichsführerscheine als Scherzartikel und akzeptieren sie nicht. Gelegentlich kann man in Schweizer Zeitungen auch einiges darüber lesen. Zum Beispiel hier.

      Fitzek und / oder Frühwald haben auch keine Botschaft in der Schweiz aufgemacht. Ich will nicht ausschließen, dass sie einen in der Schweiz lebenden Anhänger kurzerhand zum Botschafter ernannt haben, der sein Wohnhaus jetzt zum Botschaftsgebäude umdeklariert hat. Diese Umdeklarierung, wenn sie denn stattgefunden hat, ist allerdings ohne rechtlichen Belang. Der „Botschafter“ ist nicht durch die schweizerische Regierung akkredidiert. Er gilt für die Schweiz als Privatperson, und nicht als Vertreter eines fremden Staates.

      Ordnungswidrigkeiten sind in der Schweiz etwas anders geregelt als bei uns. Es gilt das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht, das von der Bundesversammlung beschlossen worden ist. Daraus folgt, dass das Gesetz in der gesamten Schweiz gilt, also in allen Kantonen, so zum Beispiel auch in Kreuzlingen, nicht aber in Konstanz. Beide Städte grenzen ja unmittelbar aneinander. Aber Konstanz liegt in Baden-Württemberg.

      Das deutsche Ordnungswidrigkeitengesetz gilt in ganz Deutschland. Denn es ist ein alter Rechtsgrundsatz, dass Gesetze im gesamten Hoheitsbereich des Gesetzgebers gelten. Wenn also der Bundestag ein Gesetz beschlossen hat, gilt dies automatisch im ganz Deutschland, auch wenn es nicht eigens erwähnt wird. Genau so verhält es sich mit Schweizer Gesetzen. Sie gelten in der Schweiz, und sonst nirgends.

      Die Behauptung, das OWiG wurde nicht mehr gelten, ist reichsdeutscher Blödsinn, sonst nichts.

  20. Holperbald said, on 19/07/2014 at 17:19

    Hallo Reichling,

    Vielen Dank. Ich hoffe, es war jetzt verständlich, dass mein Beitrag schwer ironisch gemeint war und sich an Hr. Kuehl richten sollte. Natürlich ist mir klar, dass es sich hier um Schwachfug handelt (was vielleicht beim nochmaligen Lesen deutlich wird :))

    Ich wollte damit den Aspekt verdeutlichen, dass jeder Reichsbürger, der konsequent ist (also keiner!) in arge Probleme gerät, wenn er sämtliche Gesetze der ganzen Welt, die keinen Geltungsbereich haben, auf sich bezieht. Denn es steht ja nirgends, wo sie gelten, dementsprechend müssen sie auch für ihn gelten.

    Das mit der Schweiz hatte ich vorab als Beispiel gewählt, da diese in der blühenden Fantasie der Reichsbürger das souveräne Paradies auf Erden ist und m.W. noch nie als „Unstaat“ für ungültig erklärt wurde.

    Sonst wäre gleich wieder das nächste Schlupfloch offen gewesen, um einer unbequemen Frage auszuweichen.

    Ich denke, wir verstehn uns jetzt 🙂

  21. Holperbald said, on 19/07/2014 at 17:29

    Noch was: Der Erkläronkel, der Nation, Harald Lesch, äußert sich zu Verschwörungstheorien.

    http://www.youtube.com/?hl=de&gl=DE

    Ich finde den Beitrag sehr interessant, weil er mit seinem Kameramann (am Beispiel der Mondlandung, aber das ist ja übertragbar auf reichschemtrail9/11haarpreptioloiden eine Argumentation durchspielt.

    Kernaussage: Eine Verschwörungstheorie hebelt man am besten aus, indem man sie für den Moment ernst nimmt und logische weiterführende Fragen (wie am Beispiel der Schweiz) stellt.

    Gerhard Schumacher hat das ja auch in seinem Buch „Vorwärts in die Vergangenheit“ sehr schön dargelegt (Beispiel „Wir sind noch im Krieg bzw. besetzt“) – Wann hatte der letzte Deutsche seinen Auslandsurlaub bei der allierten Militärkommandantur genehmigen lassen?) usw.

    • JDavis said, on 19/07/2014 at 21:31

      Eine Verschwörungstheorie hebelt man am besten aus, indem man sie für den Moment ernst nimmt und logische weiterführende Fragen (wie am Beispiel der Schweiz) stellt.

      Das Blöde ist nur, daß die Reichsdeppen niemals auf logische weiterführende Fragen antworten, sondern statt dessen einfach zu einer anderen Theorie weiterspringen und dazu die allseits bekannten Textblöcke reinkopieren.

  22. daonilier said, on 04/02/2015 at 00:34

    die frage ist doch,von welchem verfassungsgemäßen gesetzgeber das owig stammen soll und ob es
    gültig ist.

    • JDavis said, on 04/02/2015 at 02:06

      Das OWiG wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und es hat die Vermutung der Gültigkeit für sich, da es nicht vom BVerfG aufgehoben wurde.

  23. AliasA said, on 20/02/2015 at 13:11

    oh oh oh…Unwissenheit in reinster Form…zusammenhänge auch hier nur in Fetzen und Interpretationen von Gesetzen und Verordnungen ohne ende… :Kopfschüttel:

    @Holperbald und Schweiz ist ein Staat, Schau mal bei UPIK ( Weltweit größte Datenbank von Ausschließlich eingetragenen Firmen) nach da findest du dann auch deine Staaten und alle weiteren Unternehmen, egal ob BRD mit sog. Finanzämtern etc.
    Ämter gibt es in der BRD daher faktisch nicht. Das ist Tatsache und belegbar. Geben sie dort ruhig mal in der Firmensuche ihr Finanzamt ein… und Überraschung…!!! Firma. Eine Firma hat keine Staatsrechtlichen Befugnisse.
    Übrigens ist der Geschäftsführer der BRD ein Herr Joachim Gauck.

    Staatenlehre bzw. 3 Elementen Lehre von Jellinek:
    In der BRD fehlen die drei Staatsrechtlichen Grundbelange (3 Elementen Lehre)
    Staatsgebiet gilt gemäß Alliierten vom 31.12.1937.
    Staatsvolk kann dann ja auch nur als gesamtes gemeint sein
    Gesetzgebende Gewalt, die haben wir, aber wo ist die Legitimation?
    Achja im übrigen dürfen gemäß Grundgesetz keine 2 Staaten auf dem Selben Territorium existieren.
    Schon daher ist die BRD nur ein Verwaltungskonstrukt, was auch Präsident Obahma in seiner Ansprache in Ramstein bekräftigte.
    Es wird Augenwischerei betrieben….
    Diese Dinge sind gemäß der Staatenlehre nicht vorhanden, also gibt es auch keine Souveränität.
    Erklären sie mir bitte die Saatsangehörigkeit: DEUTSCH.
    Entweder bin ich Deutscher, Österreicher, Schweizer etc. Aber eigentlich geht die Staatsangehörigkeit gemäß RuStag wohl eher auf eine Staatenlosigkeit hin. Nachzuvollziehen von 1912 bis 2010 von RuStAG zu RStAG zu StAG…
    Es werden auch keine Beamten mehr eingestellt. Eine BESTALLUNG nicht zu verwechseln mit Bestellung, kann niemand mehr vollziehen, da es keine Beamten in Firmen gibt da diese ja staatlich sein müssten.
    Alles im privat bzw. Handelsrecht. Auch Ihre Urkundsbeamtin ist keine Beamte und macht sich durch Amtsanmaßung strafbar!!!
    Womit wir nun beim UCC wären. Seit dem 25.12.2012 sind alle Unternehmen Weltweit de jure gemäß des UCC (Uniform Commercial Code) Zwangsvollstreckt.
    Wenn sie hier nun behaupten das die Polizeistationen Finanzämter sogar der Bundesrat keine eingetragenen Firmen sind, dann kann man sie nur Schlichtweg als Lügner bezeichnen und alle weiteren Diskussionen sind zwecklos.
    Im übrigen verweise ich mal auf den Artikel 146 im Grundgesetz (Stand 23.12.2014). Ich glaube den Brauche ich hier nicht weiter zu zitieren um Ihre Ausführungen stellenweise der Lächerlichkeit Preiszugeben.

    Aber nochmal zur Schweizer Verfassung…welch ein schönes Wort: VERFASSUNG, auch im Artikel 146 zu finden, nicht zu verwechseln mit Grundgesetz!!! Die Deutsche Sprache ist schon sehr genau.
    Schauen wir einfach mal in die Schweizer BUNDESVERFASSUNG, da findest man im §1 einen Geltungsbereich, somit ist alles weitere überflüssig zu diskutieren…
    Geltungsbereich im Höchsten Gesetz erlaubt niederen Gesetzen das Weglassen eines Geltungsbereiches bzw. ein verweis darauf ist ausreichend.

    Für euch mal der Auszug MIT Präambel…

    Übrigens: Ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern 1990 einer Verfassung der BRD mit Volksentscheid abgestimmt zu haben. Sie etwa?? Diese wurde auf diktiert, auch die Bürger der DDR hatten diesbezüglich keine Wahl. Daher war das kein Beitritt sondern eine Annektierung, Gesetzeswidrig und somit nichtig. Das nur mal am Rande…

    Auszug Anfang:

    Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    vom 18. April 1999 (Stand am 18. Mai 2014)
    Präambel

    Im Namen Gottes des Allmächtigen!
    Das Schweizervolk und die Kantone,
    in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
    im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
    im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
    im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
    gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
    geben sich folgende Verfassung1:
    ________________________________________
    1 Angenommen in der Volksabstimmung vom 18. April 1999 (BB vom 18. Dez. 1998, BRB vom 11. Aug. 1999 – AS 1999 2556; BBl 1997 I 1, 1999 162 5986).

    1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
    Art. 1 Schweizerische Eidgenossenschaft

    Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.

    :Auszug Ende

    …na wird hier mal der Unterschied zu einem bzw. unserem GRUNDGESETZ klar??
    Noch Fragen???

    Vielen dank und noch einen Schönen Tag

    • reichling said, on 04/03/2015 at 09:24

      „Schweiz ist ein Staat, Schau mal bei UPIK ( Weltweit größte Datenbank von Ausschließlich eingetragenen Firmen) nach da findest du dann auch deine Staaten und alle weiteren Unternehmen, egal ob BRD mit sog. Finanzämtern etc.“

      Schön, dass wenigstens die Schweiz ein Staat ist. Denn die Bundesrepublik Deutschland ist ja in der UPIK-Liste aufgeführt, und in der sind ausschließlich Firmen enthalten.

      Und selbstverständlich sind aus der Schweiz nur Firmen in der Upikliste eingetragen, zum Beispiel diese

      Schweizerisches Innenministerium

      Übrigens, Departement ist die schweizerische Bezeichnung für Ministerium. Und alle anderen Schweizer Ministerien (Departements) sowie sonstige Schweizer Behörden sind in der UPIK-Liste zu finden.

      In dieser UPIK-Liste findet man noch andere interessante Firmen, so zum Beispiel ein White House in Washington, DC, USA. Und aus New York, State New York, USA, ist eine Firme namens UNO eingetragen.

      Und in Den Haag, Niederlande, gibt es sogar eine Firma mit dem Namen „Internationaler Strafgerichtshof“. Wenn man in der UPIK-Liste weiter sucht, findet man, dass alle Ministerien in Russland Firmen sind. Und auch fast alle anderen Staaten werden von Firmen regiert und verwaltet.

      Aber die Schweiz ist ja ein Staat, nicht wie Deutschland.

    • reichling said, on 04/03/2015 at 10:28

      „Aber nochmal zur Schweizer Verfassung…welch ein schönes Wort: VERFASSUNG, auch im Artikel 146 zu finden, nicht zu verwechseln mit Grundgesetz!!! Die Deutsche Sprache ist schon sehr genau.“

      Oh ja, die Deutsche Sprache ist wirklich sehr genau. Und früher nahm man die Worte noch viel genauer als heute.

      Schauen wir mal nach, was Meyers Lexikon aus dem Jahre 1905 über das Grundgesetz wusste.

      Grundgesetz, Meyers Lexikon 1905

      Damals war also jedem klar gewesen, Grundgesetz und Verfassung sind identisch. Aber in der heutigen PISA geprägten Zeit ist dieses Wissen wohl bei vielen verloren gegangen.

      „Übrigens: Ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern 1990 einer Verfassung der BRD mit Volksentscheid abgestimmt zu haben. Sie etwa??“

      Wenn Sie so viel wissen, dann wissen Sie sicherlich auch, wann ein Volksentscheid über die Verfassung von 1919 (Weimarer Verfassung) stattgefunden hat, oder über die Verfassung von 1871 („Bismarcksche Reichsverfassung“). Oder waren das gar keine Verfassungen?

      „Staatenlehre bzw. 3 Elementen Lehre von Jellinek:
      In der BRD fehlen die drei Staatsrechtlichen Grundbelange (3 Elementen Lehre)
      Staatsgebiet gilt gemäß Alliierten vom 31.12.1937.
      Staatsvolk kann dann ja auch nur als gesamtes gemeint sein
      Gesetzgebende Gewalt, die haben wir, aber wo ist die Legitimation?
      Achja im übrigen dürfen gemäß Grundgesetz keine 2 Staaten auf dem Selben Territorium existieren.
      Schon daher ist die BRD nur ein Verwaltungskonstrukt, was auch Präsident Obahma in seiner Ansprache in Ramstein bekräftigte.
      Es wird Augenwischerei betrieben….“

      Nach Ansicht aller führenden Staatsrechtler erfüllt die Bundesrepublik Deutchland alle Kriterien eines Staates nach Jellinek. Wenn sie jetzt das Gegenteil behaupten, weisen Sie bitte nach, wo Sie Staatsrecht studiert haben. Oder babbeln Sie nur irgendwelchen Blödsinn, der von verlogenen Subjekten in die Welt gesetzt worden ist, unüberlegt nach?

      Die Alliierten hatten weder während noch nach des Krieges die Grenzen von 1937 als unabänderlich erklärt. Im Gegenteil. Sie waren sich von Anfang an darüber einig, dass Deutschland aus diesem Krieg nicht ohne beträchtliche Gebietsverluste im Osten herauskommen würde. Wenn sie SHAEF 52 heranziehen sollen, dann sollten Sie bedenken, dass dort Deutschland für die Zwecke des Gesetzes definiert worden ist. Das heißt nichts anderes, als dass das Gesetz nur auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 angewendet werden konnte, nicht aber n Österreich oder im Sudetenland anderen, von Deutschland nach Kriegsbeginn annektierte Gebiete. Ein Bestandsschutz ist damit nicht ausgedrückt worden.

      Die Rede von Obama in Ramstein, die Sie erwähnten, hat Obama übrigens nie gehalten. Sie ist von vorne bis hinten eine Fälschung, eine Lüge.

      Und was hat die Schweizer Verfassung mit der Bundesrepublik Deutschland zu tun? Die Bundesrepublik Deutschland ist derselbe Staat, der 1871 als Deutsches Reich geghründet worden ist und schon in der Reichsverfassung von 1871 meistens Deutschland genannt worden ist. Und dieses Deutschland hat die zwei Kriege überdauert, wenn auch nicht ohne Gebietsverluste.

      Nach dem letzten Krieg waren die Strukturen des Deutschen Reiches zerstört, das Reich existierte nicht mehr, aber Deutschland existierte noch. Und diese Deutschland musste neu verfasst werden. Dies geschah mit dem Grundgesetz. Bei den Bundestagswahlen bis 1987 erreichten die Parteien, die für das Grundgesetz als unsere Verfassung eintraten, jeweils über 90 Prozent der Stimmen, 1987 waren es sogar bei einer Wahlbeteiligung von 84 Prozent rund 98 Prozent der Stimmen gewesen.

      Und bei der ersten Bundestagswahl nach der Wiedervereinigung, am 2. Dezember 1990, entschieden sich auch über 90 Prozent der Wähler für die hinter dem Grundgesetz stehenden Parteien.

      Daraus kann sehr wohl geschlossen werden, dass das Deutsche Volk dieses Grundgesetz als seine Verfassung ansieht. Was dann einige Nostalgiker dazu meinen, ist irrelevant.

      Sie haben mit Ihrem Kommentar in hervorragender Weise Ihre Ahnungslosigkeit in juristischen und historischen Dingen bewiesen, und vom dem, was die UPIK-Liste eigentlich bezweckt, haen Sie auch keine Ahnung.

      Ihre Aussagen beruhen laut Urteil des Amtsgerichts Duisburg auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen, die nur von Psychopathen oder rechtsextremen Agigatoren verbreitet werden. Zu welcher dieser beiden Gruppen darf ich Sie zählen?

    • Horst said, on 07/03/2015 at 01:41

      @AliasA

      Dein Zitat:
      „Schau mal bei UPIK ( Weltweit größte Datenbank von Ausschließlich eingetragenen Firmen) nach da findest du dann auch deine Staaten und alle weiteren Unternehmen, egal ob BRD mit sog. Finanzämtern etc.
      Ämter gibt es in der BRD daher faktisch nicht. Das ist Tatsache und belegbar.“

      Aber gerne schauen wir mal bei UPIK nach. Und was findet man dort:

      Eine einmalige D&B D-U-N-S® Nummer wird z.B. folgenden Wirtschaftssubjekten zugeordnet:

      (…)
      Öffentlichen Entitäten, z.B. Zweigstellen, Agenturen, Ministerien, Militäreinrichtungen, usw.

      Quelle:
      https://www.upik.de/faq.html#dunsnumber1

      Von wegen, es werden ausschließlich Firmen eingetragen!
      Tja, so einfach ist es also, deine Behauptung als das zu entlarven was sie ist, nämlich ein Lüge.
      Und das ist Tatsache und belegt!

      Den Rest deiner „Ausführungen“ braucht ja nicht weiter kommentiert zu werden, da dieser Blödsinn schon an anderer Stelle entsprechend behandelt wurde.

      Vielen Dank und einen schönen Tag

  24. Stimmtvielleicht34 said, on 19/03/2015 at 21:44

    Mag ja sein, dass sich der Geltungsbereich der Gesetze, wie ständig behauptet wird, immer automatisch auf die Bundesrepublik Deutschland bezieht. Schön! Nur ist die Bundesrepublik Deutschland kein Territorium, sondern eine Verwaltung und Firma. Oder nicht? Und was wäre das eigentlich! deutsche Territorium? Es wäre die Grenzen von…

    • reichling said, on 20/03/2015 at 14:10

      Der Geltungsbereich von Gesetzen bezieht sich IMMER auf das Hoheitsgebiet des Gesetzgebers. Also, vom Bundestag beschlossene Gesetze gelten in ganz Deutschland, vom Landtag eines Bundeslandes beschlossene Gesetze gelten im betreffenden Bundesland.

      Es ist klar, dass die Bundesrepublik Deutschland Territorium ist, sie ist ein Staat und hat ein Territorum. Sie ist keine Verwaltung und sie ist keine Firma,egal, welcher Ansicht Sie sind.

      Und wenn Sie auf ältere Grenzen anspielen, Neapel mag mal im 13. Jahrhundert zum Heiligen Römischen Reich deutscher Nation gezählt haben, aber dies ist heute ohne Belang. Heute besteht Deutschland in den Grenzen von 1990. Völkerrechtlich ist dies eindeutig. Was früher mal zu Deutschland gehört hatte, das hat ein gewisser A. H. verspielt.

  25. Stimmtvielleicht34 said, on 19/03/2015 at 21:51

    Zusammenfassung

    Spätestens seit dem Jahre 1990 ist die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ nur noch eine Personengesellschaft und keine Gebietskörperschaft. Die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ hat kein Territorium, weshalb auch dieses völkerrechtlich notwendige Merkmal eines Staates nach der Drei-Elemente-Lehre nicht erfüllt ist.

    • Horst said, on 20/03/2015 at 17:29

      @Stimmtvielleicht34

      Aha, die BRD hat also seit 1990 kein Territorium mehr.
      Wohin ist denn 1990 das Territorium verschwunden?

      Und wenn die BRD eine Personengesellschaft ist, dann ist das doch prima.
      Denn bei einer Personengesellschaft haftet für Verbindlichkeiten
      jeder Gesellschafter unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
      Fragt sich jetzt nur noch, wer denn die Gesellschafter sind.
      Weißt du das ?

  26. Stimmtvielleicht34 said, on 27/03/2015 at 02:33

    Die BRD ist eine Verwaltung und Firma und hat kein Territorium. Das Territorium ist nicht verschwunden, es ist da und wird von der BRD verwaltet. Gesellschafterin ist die BRD selbst, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen und ist mit einem Eigenkapital von 25000 Euro in der Haftung. Prima! Ein Staat hat Territorium, nicht eine Verwaltung, die eine eingetragene Firma ist. Wolfgang Schäuble hat doch selbst gesagt, dass Deutschland seit 1990 zu keinem Zeitpunkt mehr souverän gewesen ist. Mit souverän meint er souveräner Staat! Deswegen gibt es ja Staaten, weil es irgendwie Sinn macht, oder? Nochmal, eine Firma/GmbH etc. hat KEIN Territorium!
    Es funktioniert aber trotzdem, weil alle mitmachen und dran glauben. Wenn doch alles eindeutig Gesetz ist, warum fährt dann dieser Peter Fitzek, vom eigens gegründeten Königreich Deutschland, immer noch mit seinem selbstgebastelten Fantasieführerschein herum? Und wenn er es mal nicht mehr tut, dann nicht weil das Gericht zufällig das Gesetz gefunden hat, welchen ihm das Fahren untersagt, sondern weil es es ihm rechtwidrig verbietet, bis es ihm eine höhere Instanz dann wieder erlaubt! Du kennst den Unterschied zwischen Staat und Firma nicht, das ist dein Problem!

    • JDavis said, on 27/03/2015 at 02:48

      Gesellschafterin ist die BRD selbst

      Wow. Also das ist wirklich ein juristischer Quantensprung. Eine GmbH, die ihr eigener Gesellschafter ist. Wenn Sie einen Hauch von Ahnung hätten, dann würde Sie selbst einsehen, wie absurd so eine Konstruktion ist.

      warum fährt dann dieser Peter Fitzek, vom eigens gegründeten Königreich Deutschland, immer noch mit seinem selbstgebastelten Fantasieführerschein herum?

      Über die Frage reden wir weiter, sobald er seine Freiheitsstrafe angetreten hat.

  27. Stimmtvielleicht34 said, on 27/03/2015 at 09:26

    Gehen sie doch mal auf http://www.deutsche-finanzagentur.de/de/impressum/ Seite. Und sagen sie mir dann bitte auch gleich, warum das nicht stimmt!
    Selbst wenn Fitzek letzten endes ins Gefängnis muß, heißt das noch lange nicht, das es rechtens ist. Also ist das kein Beweis, höchstens für sie vielleicht! Sie argumentieren mit der „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“ – Keule. Völlig bestandslos, was sie da behaupten!

    • JDavis said, on 27/03/2015 at 10:02

      Wer nicht einmal versteht, warum sich diese Argumentation selbst in den Schwanz beißt, sollte nicht davon ausgehen, er sei schlauer als alle Rechtwissenschaftler dieser Erde.

      Selbst wenn Fitzek letzten endes ins Gefängnis muß, heißt das noch lange nicht, das es rechtens ist.

      Es bringt aber Ihre Behauptung, er „dürfe“ mit seinem Spielzeugausweis Auto fahren, erheblich ins Wanken.

  28. Stimmtvielleicht34 said, on 27/03/2015 at 10:53

    Also, sie haben offenbar ein Problem damit, Fakten anzuerkennen. Ausserdem habe ich nicht behauptet er „dürfe“ mit seinem FS rumfahren, sondern dass er es tut. Sie verwechseln Begriffe mit völlig unterschiedlicher Bedeutung. Was meinen sie mit „Argumentation in den Schwanz beisst“? Die Tatsache das der Gesellschafter der BRD die BRD selbst ist? Es muss übrigens heissen Recht(s)wissenschaftler und nach „dieser Erde“ kommt noch ein „ist“. Mal abgesehen davon ist der ganze Satz Nonsens!

    • JDavis said, on 27/03/2015 at 11:20

      Ausserdem habe ich nicht behauptet er “dürfe” mit seinem FS rumfahren, sondern dass er es tut.

      Und weiter? Menschen begehen Straftaten. Auch Menschen, die sich für einen König halten. Davon kann man sie nicht immer abhalten. Das „Warum“ müssen Sie Herrn Fitzek selbst fragen.

      Was meinen sie mit “Argumentation in den Schwanz beisst”? Die Tatsache das der Gesellschafter der BRD die BRD selbst ist?

      Ja, natürlich. Wie kann sich eine GmbH selbst gründen? Wie soll eine GmbH eine Einlage an sich selbst leisten? Wie soll der Vorstand einer solchen GmbH bestellt werden? Und warum soll diese GmbH überhaupt mit dem Bund identisch sein?

  29. Stimmtvielleicht34 said, on 27/03/2015 at 18:37

    Ihre Argumentation ist absurd und soll wohl ausschließlich der Desinformation dienen. Ich beende hiermit die Diskussion!

    • JDavis said, on 27/03/2015 at 18:42

      Die Worte kenn ich doch. Das ist reichsdeutsch für „Ich hab keine Ahnung von dem Zeug, bete nur unreflektiert Thesen aus dem Internet nach und hab sachlichen Argumenten nichts entgegenzusetzen“.

      • reichling said, on 27/03/2015 at 19:03

        An Stimmtvielleicht34 ist sehr gut der zunehmende Grad der Verblödung der Reichsdeutschen festzustellen.

        Wenn sie sachlichen Argumenten nichts mehr entgegensetzen können, ziehen sie sich beleidigt zurück. Was ein echter Reichsdeutscher ist, der bleibt lieber in seinem Sumpf der Desinformationen stecken, anstatt die Hand dessen zu ergreifen, der ihn herausziehen könnte.

        Aber man lebt halt so schön in seinen Wahnvorstellungen.

  30. Stimmtvielleicht34 said, on 27/03/2015 at 19:29

    Ignorantibus non est disputandum

    • Horst said, on 28/03/2015 at 00:19

      Das Territorium ist also da und wird von der BRD verwaltet.

      Na dann ist doch alles wunderbar. Genau das ist das Wesen eines Staates.

      Wo ist jetzt das Problem?

      Und was den Fitzek betrift, vielleicht hat der neben seinem selbstgebastelten Phantasieführerschein noch einen echten? Wer weiß….wer weiß….

    • Holperbald said, on 12/06/2015 at 15:32

      Ach ja, und lateinische Zitate, die jeder googeln kann, lassen Sie auch nicht gebildeter wirken. Schreiben Sie doch auf Deutsch, was Sie zu sagen haben.. Aber stimmt: Über Ignoranz lässt sich wirklich nicht streiten. Und ehe Sie Gallileo Galilei bemühen (Das berühmte Argument „G.G. hat man auch nicht geglaubt“), nehme ich die Antwort schon mal vorneweg: Die Argumente des Hr. Galilei waren selbsttragend. Er benötigte keine fremde Instanz, die „auch irgendwann mal“ Recht hatte.

      Nur vorab, um das Thema vllt. abzukürzen 🙂

  31. Stimmtvielleicht34 said, on 28/03/2015 at 10:17

    Naja, ich würde dir einfach mal empfehlen, dich mit den Begrifflichkeiten Verwaltung bzw. Zwangsverwaltung zu beschäftigen. Natürlich kann man sich an die BRD- Gesetze halten, nichts einfacher als das. Fakt ist, das Deutschland bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Siegermächten abgeschlossen hat. Mittlerweile werden sogar aus Haftungsgründen bereits bestehende, nichtige Gesetze in noch abstrusere Formen von Nichtgesetzen umgewandelt, Die USA beispielsweise wird so aus der Haftung genommen, weil sie faktischer Verwalter der BRD ist. Aber wie gesagt, das entspringt alles nur meiner Fantasie. Deine Erklärung über das Wesen eines Staates find ich übrigens besonders originell!

    • JDavis said, on 28/03/2015 at 18:38

      Mittlerweile werden sogar aus Haftungsgründen bereits bestehende, nichtige Gesetze in noch abstrusere Formen von Nichtgesetzen umgewandelt

      Ein Beispiel dafür würde mich wirklich brennend interessieren.

    • Horst said, on 28/03/2015 at 21:07

      Hmh, Stimmtvielleicht34,

      wenn bestehende nichtige Gesetze in noch abstrusere Formen von Nichtgesetzen umgewandelt werden,
      dann bleiben nichtige Gesetze aber totzdem nichtige Gesetze. Oder etwa nicht, hmh?

      Dein These ist eine Irrthese, denn wenn etwas Nichtiges in etwas noch Nichtigeres umgwandelt wird, dann bleibt es trotzdem nichtig. Nichtig läßt sich mal nun nicht steigern.

      Übrigens wenn Deutschland bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag hat und du daraus irgendwelche Schlüsse ziehst, dann haben aber die ehemaligen Kriegsgegner dasselbe Problem. Schließlich haben die ja auch
      keinen Friednsvertrag. Wo ist dann also das Problem?

      Meine Definition vom Staat ist die vereinfachte Definition aus der Politikwissenschaft. Wo soll jetzt eigentlich Zwangsverwaltung herrschen?

      Aber du hast ja selbst geschrieben, daß das alles nur deiner Phantasie entspringt.
      Nun, in diesem Punkt kann ich dir voll und ganz zustimmen.

  32. Stimmtvielleicht34 said, on 29/03/2015 at 13:09

    JDavis, in der Gerichtsvollzieherverordnung wurden beispielsweise viele Wichtige Paragraphen einfach aufgehoben, das ganze funktioniert aber trotzdem einwandfrei, wenn man eben freiwillig mitmacht. In Deutschland gibt es die sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit. Man unterwirft sich freiwillig der Willkür der Richter. Wenn man das gerne mitmacht, ist das gar kein Problem! Es kann auch gefährlich werden. Manchmal ist es sogar schlauer, sich der Willkür zu unterwerfen! Man sollte es ihnen nur nicht zu einfach machen und wach bleiben!

    Horst, richtig, nichtige Gesetze bleiben nichtig. Ich habe auch nicht versucht zu steigern, sondern die Umgestaltung bereits nichtiger Gesetze in erweiterte Formen von Nichtgesetzen angesprochen. Einfach genauer lesen! Von nichtigeren Gesetzen war nicht die Rede, so schlau bin ich auch. Deutschland soll keinen Friedenvertrag bekommen, bzw. unsere Politiker und die „Kriegsgegner“ wollen das auch, aus nachvollziehbaren Gründen gar nicht. Der Satz: „meine Definition vom Staat ist die vereinfachte Definition aus der Politikwissenschaft“ ist wieder ein von dir erfundener Nonsensblödsinn- Satz. Nenn mir doch die Stelle, dann schaue ich selbst nach, dann nehme ich alles zurück. Du bist einer , der eine Meinung hat, den Kopf in den Sand steckt, Realitäten verweigert, keine Beweise liefern kann und durch Desinformation und Nonsenssprüche versucht, andere zu irritieren! Die Blöden kannst du damit beeindrucken, nur interessieren sich die dummerweise nicht für solche Themen! Also bring deinen nächsten Spruch!

    • Horst said, on 29/03/2015 at 17:41

      @Stimmtvielleicht34

      Ich lese sehr genau, was du schreibst. Und was anderes in der deutschen Sprache, als eine Steigerung soll das hier sein, was du geschrieben hast:

      Zitat: „Mittlerweile werden sogar aus Haftungsgründen bereits bestehende, nichtige Gesetze in noch abstrusere Formen von Nichtgesetzen umgewandelt“.

      Entweder hältst du mich für dumm – oder du bist der Dumme. Soll sich der Leser sene Meinung selber bilden.

      Zum Thema Freiwillige Gerichtsbarkeit:

      Definition der freiwilligen Gerichtsbarkeit:

      Ein Teil der Aufgaben, die den Gerichten übertragen sind, wird im juristischen Sprachgebrauch „Freiwillige Gerichtsbarkeit“ genannt. Dabei handelt es sich gewöhnlich – aber nicht ausschließlich – um Bereiche, in denen sich nicht mehrere Parteien mit gegensätzlichen Interessen gegenüberstehen (wie z. B. im Zivilprozess). Vielmehr wenden sich oft die Beteiligten einverständlich an das Gericht, um etwa die Erteilung eines Erbscheins zu beantragen, die Einrichtung einer Betreuung anzuregen oder Eintragungen in das Grundbuch vornehmen zu lassen.

      Vorschriften über das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit:

      Die wichtigsten Verfahrensregelungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind in einem besonderen Gesetz, dem FamFG, zusammengefasst. Neben allgemeinen Regelungen enthält dieses Gesetz auch besondere Bestimmungen vor allem für die Verfahren in Betreuungssachen, in Nachlasssachen und bei der Führung des Vereinsregisters und des Handelsregisters.
      Daneben gibt es für einzelne Bereiche spezielle Vorschriften, so für das Verfahren in Grundbuchsachen die Grundbuchordnung (GBO).
      Welche Gerichtskosten in den entsprechenden Verfahren entstehen, ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
      (siehe hierzu: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Grundsaetze_FGG/index.php)

      Mit einer „freiwilligen Unterwerfung“ unter der Willkür eines Richters hat die freiwillige Gerichtsbarkeit also nicht das geringste zu tun. Du solltest nicht glauben, daß in diesem Blog hier ungebildete Vollnaive zu finden sind, mit denen du es wohl sonst zu tun hast.

      Aber sicher fusst die von dir als „Nonsensblödsinn“ bezeichnete Deinition von „Staat“ auf recherchierbare Quellen, nämlich auf die Werke von Max Weber, vgl. hierzu auch „Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011“
      Siehe hierzu
      http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18256/staat

      „Die engere Staatsdefinition versteht „Staat“ als politische Einrichtung (Institutionen und Personen), die mit der Ausübung allgemein verbindlicher Steuerungs-, Regulierungs- und Koordinierungsfunktionen betraut ist, sich (als moderner Verfassungs-S.) dabei demokratischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse bedient und zur Durchsetzung dieser Entscheidungen mit Sanktionsmitteln ausgestattet ist“

      Und jetzt?
      Wie anders als in Form einer Verwaltung begegnet also der Staat dem einfachem Bürger? Außer natürlich den Kriminellen, die dürfen sich dann von der hoheitlichen Staatsgewalt des Staates zusätzlich überzeugen. XD

      Wie du siehst, ist es für mich kein Problem deien Ergüsse problemlos als das zu entlarven, was sie sind, nämlich verfrühte Aprilscherze.
      Oder, um es mit deinen Worten zu schreiben:

      Zitat:
      Du bist einer , der eine Meinung hat, den Kopf in den Sand steckt, Realitäten verweigert, keine Beweise liefern kann und durch Desinformation und Nonsenssprüche versucht, andere zu irritieren! Die Blöden kannst du damit beeindrucken, nur interessieren sich die dummerweise nicht für solche Themen! Also bring deinen nächsten Spruch!

      Dem ist wirklich nichts mehr hinzuzufügen. Gehab dich wohl in deiner „Welt der ungebildeten Vollnaiven“. Wenn dir diese Phantasiewelt in deinem Leben irgendwie weiter hilft und du dich dort wohler fühlst – so soll es mir recht sein. XD

      Außer du willst wirklich ernsthaft diskutieren. Dann bring faktenbezogene Argumente und keine selbstgebastelte Definitionen über freiwillige Gerichtsbarkeit usw. , die, außer in deiner Phantasie, nicht existieren.

      Kleine Ergänzung meinerseits. Dein Beitrag war nicht sofort freigeschaltet. Dies hängt daran, dass er mehrere Verlinkungen enthält. Und ab zwei Verlinkungen muss ich ihn erst von Hand freischalten. Dies soll Spam verhindern oder wenigstens erschweren.
      Reichling

  33. Stimmtvielleicht34 said, on 30/03/2015 at 10:38

    Die freiwillige Gerichtsbarkeit, die ich meine, steht ganz sicher nirgends geschrieben! ^^

    • JDavis said, on 30/03/2015 at 11:48

      Dann ist es aber sicher nicht die „sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit“. Denn die ist ja geschrieben…

  34. Stimmtvielleicht34 said, on 30/03/2015 at 19:26

    Stimmt, zum verwechseln! Ich meinte das Themenbezogen!

    • reichling said, on 31/03/2015 at 09:42

      Mein werter Stimmtvielleicht34, Sie sollten sich allmählich daran gewöhnen, dass in unserer Sprache bestimmte Begriffe eine genau festgelegte Bedeutung haben,vor allem im Rechtswesen.

  35. ralfsommer08 said, on 22/05/2016 at 12:32

    Die Zusendung einer „Knolle“ ist kein Verwaltungsakt. Aus diesem Grund muss ein Unterschrift des jenigen vorhanden sein, der die Stadt xy vertritt. Im Auftrag unterschriebene Schreiben entwickeln keine Rechtskraft, setzen auch keine Fristen in Gang, sind bestenfalls ein annonyme Spendenaufruf.
    Erklärungwille und Erklärungsbewustsein des Erklärenden bilden eine Einheit und können durch eone Boten nicht transportiert werden. Eine Untetschrift ist ein Wirksamkeitserfordernis. Also bevor man sich überhaupt mit Schreiben beschäftigt genau hinschauen ob jemand die Verantwortung übernimmt mit seiner Unterschrift. Da steht dann Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde oder Justitzangestellte als Urkundsbeamtin. Ich ging als kleiner Junge zum Fasching auch als Polizist. Dazu gibt es Urteile.

    • reichling said, on 25/05/2016 at 13:22

      Das Problem dabei ist aber, dass alle Richter dies anders sehen. Und wenn man sein „Knöllchen“ nicht bezahlen will, dann wird man halt irgendwie zur Kasse gebeten.

      Was und wie zu unterschreiben ist, ergibt sich übrigens aus den Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder. Und man kann von einer Bußgeldstelle, die täglich eine dreistellige Anzahl von Ordnungswidrigkeitsanzeigen bearbeitet, nicht verlangen, dass sie jeden der Bußgeldbescheide auch noch unterschreibt.

      Der Empfänger hat ja das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Rechsmittel einzulegen, also Widerspruch. Sein Fall geht dann zum zuständigen Amtsgericht, das die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes überprüft.

      Wer sich eine eigene Rechtslage ausdenkt, die nicht mit der Wirklichkeit gedeckt ist, darf sich nicht wundern, wenn er Fristen versäumt und sein Bußgeldbescheid unanfechtbar wird. Und dann darf er sich auch nicht wundern, wenn die Behörde vollstreckt.

      • ralf sommer said, on 27/05/2016 at 08:07

        Vollkommen richtig, dass die Bediensteten nicht jede „Knolle“ unterschreiben können. Ein elektronische Signatur
        wäre eine Möglichkeit. Das Problem ist es wird durchgehend mit Zusatz „Im Auftrag“ also als Erklärungsbote und ohne die Benennung des Auftraggebers eine Forderung verschickt. Wer vertritt denn die Behörde ? Wer ist denn verantwortlich ? Somit sind alle Forderungen lediglich Spam und nicht rechtswirksam, entfalten keine Fristen. Im übrigen schaut man sich die Knollen aus Holland an, da ist eine Unterschrift aufgedruckt mit Zusatz im Auftrag des Königs. Einspruch oder Rechtsmittel lege ich nur gegen rechtmäßige und rechtswirksame Vorgänge ein. Sowas weise ich wenn überhaupt zurück oder bitte um Benennung des Verantwortlichen.

      • reichling said, on 10/06/2016 at 10:12

        Bußgeldbescheide, oder wie Sie sich ausdrücken, „Knöllchen“, sind Verwaltungsakte. Für sie gelten die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder.

        Und diese Verwaltungsverfahrensgesetze schreiben eine Unterschrift auf maschinell erstellten Bußgeldbescheiden nicht vor. Aus dem Bescheid muss aber die ausstellende Behörde erkennbar sein, ansonsten ist der nichtig.
        In den Knöllchen aus Holland ist also ein Knöllchen aufgedruckt mit dem Zusatz „Im Auftrag des Königs“. Nun, da wir keinen König haben, greift das bei uns mal gar nicht. Und was ist eine aufgedruckte Unterschrift? Sie beweist nicht, dass der Unterschreibende Kenntnis vom dem Schriftstück erlangt hat.

        Die Bußgeldbescheide sind also auch ohne Unterschrift gültig, wenn zweifelsfrei feststeht, welche ihn erlassen hat.

      • ralf sommer said, on 01/06/2016 at 12:45

        Nachtrag, die beschriebene Kontopfändung wurde ohne Urteil oder Verhandlung durchgezogen.
        Eben nicht wie Sie sagen „Sein Fall geht dann zum zuständigen Amtsgericht, das die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes überprüft.“ Sondern wie Sie sagen „wird man halt irgendwie zur Kasse gebeten.“ Ja Irgendwie wird man zur Kasse gebeten. So irgendwie wird man auch zur Kasse gebeten wenn man zufällig während eines Überfall in einer Bank steht oder zufällig in einer Parklücke sein Auto abgestellt hat. Man kann es ja schlecht in seinem Flur parken, die meisten jedenfalls.

      • reichling said, on 10/06/2016 at 16:11

        Ein Gericht kann nun mal nicht mehr verhandeln, wenn der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt. Es gibt bei Bußgeldern ja die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Sie haben wohl den Bescheid zurückgewiesen und sich dagegen verwehrt, ihre Zurückweisung als Widerspruch zu betrachten.

        Dann ist die Sache klar. Eine Zurückweisung von Bußgeldern gibt es in unserer Rechtsordnung nicht. Sie haben dann wohl die Einspruchsfrist versäumt und der Bescheid ist unanfechtbar geworden. Ihre Zurückweisung war ein wertloses Stück Papier.

  36. ralf sommer said, on 01/06/2016 at 12:19

    1. Gibt es in der BRD keine Behörden, es sind Firmen. Siehe z.B. bayrische Verfassung Artikel 178 – Artikel 180 oder hessische Verfassung Artikel 159.
    Hessische Verfassung
    Artikel 159
    Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre
    Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser
    Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem
    deutschen Recht bleibt unberührt.

    Auszug Artikel 179 bayrische Verfassung

    Körperschaften,
    Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft und Organisationen der
    Erzeuger, Verteiler und Verbraucher (Artikel 154, 155, 164) sind
    keine öffentlichen Behörden und dürfen keine staatlichen
    Machtbefugnisse ausüben.

    AHA SIND ALSO KEINE BEHÖRDEN UND DÜRFEN KEINE STAATLICHEN MACHTBEFUGNISSE AUSÜBEN.

    Also was sind dann diese nicht unterschriebenen angeblichen Forderungen ? Es sind Täuschungen im Rechtsverkehr die nicht rechtskräftig sind, annonym und dagegen muss man auch keinen Widerspruch einlegen. Auch wenn trotzdem gepfändet wird. Nur weil etwas kriminell ist muss man es nicht anerkennen.

    2. Sind alle sogenannten Forderungen also Knollen mit“ dieses Schreiben ist maschinell erstellt und deshalb ohne Unterschrift gültig “ Ihre Stadtkasse gekennzeichnet. Also nicht mal ein Angebot, eben Spam Post. Wenn Sie jetzt das Verwaltungsverfahrensgesetz anbringen wollen in dem die Möglichkeit der digitalen Signatur beschrieben wird, so gilt dies nur von Behörde zu Behörde. Eine Knolle ist eben kein Verwaltungsakt.
    3. Kontopfändungen werden in der PFÜ mit „Im Auftrag“ unterschrieben. Bei mir zumindest. Im Auftrag bedeutet das ein Erklärungsbote unterschrieben hat der nicht die Verantwortung übernimmt. Also Betrug und Täuschung im Rechtsverkehr, Nötigung.
    4. Sie arbeiten sich ja seit Jahren mit viel Zeit und Energie daran ab sogenannte Reichsbürger zu entlarven und
    predigen gebetsmühlenartig, dass das Grundgesetz schwupps die wupps ab 1990 mit Streichung des Geltungsbereich also Erlöschen der Gebietskörperschaft zu einer Verfassung mutierte.
    Das Reichsbürgergesetz ist von 1935 genau wie der Fortfall der Staatsangehörigkeiten der Bundesstaaten Preußen, Bayern, Sachsen ect. zu der einheitlichen Deutschen Staatsangehörigkeit.
    Wer ist jetzt eigentlich Reichsbürger ? Die die die Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG von 1913, (also 20 Jahre vor dem Reichsbürgergesetz) in einem Bundestaat feststellen lassen oder Sie Herr Reichling mit Ihrem Personalausweis „DEUTSCH“ oder nach 116 GG Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt?
    Was ist mit denen die keine Staatsangehörigkeitsurkunde besitzen ? Besitz bedeutet die Sachherschaft über eine Sache also den besitz den „Gelben Schein“ wie ihn Politiker und Richter alle haben. Ca. 3 Mio. besitzen diesen Staatsangehörigkeitsausweis. Eigentlich dürfen doch auch nur diese Menschen wählen ?
    5. Verdienen Sie sich doch 500.000 US $ mit dem juristisch einwandfreien nachweis, dass die BRD nach Völkerrecht ein Staat ist. Hier

    http://www.legal-services-international.com/13501.html

    Herr Reichling ich kann mir im Beimerk nicht vorstellen, dass Sie aus tatsächlicher Überzeugung jahrelang diesen Unsinn verbreiten obwohl Ihnen hunderte Menschen in den letzten Jahren Hinweise geben konnten, dass wir immer noch unter Besatzung stehen und deshalb eben wie in Artikel 179 bay. Verfassung keine staatlichen Machbefugnisse bestehen.

    • reichling said, on 10/06/2016 at 16:07

      1. Gibt es in der BRD keine Behörden, es sind Firmen. Siehe z.B. bayrische Verfassung Artikel 178 – Artikel 180 oder hessische Verfassung Artikel 159.
      Hessische Verfassung
      Artikel 159
      Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre
      Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser
      Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem
      deutschen Recht bleibt unberührt.

      Natürlich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Behörden. Die hessische Landesverfassung ist von 1947 und sie enthält noch mehr Altlasten, zum Beispiel in Art. 21 die Todesstrafe, die heute gegenstandslos sind. Wir haben schon lange keine Militärregierung mehr, ihre Anordnungen sind in deutsches Recht übergegangen und inzwischen aufgehoben worden.
      Ich darf auch auf Art. 31 GG hinweisen. Er enthält nur drei Wörter.
      „Art 31
      Bundesrecht bricht Landesrecht.“
      Das heißt, dass Gesetze des Bundes auch über den Verfassungen der Länder stehen.

      Auszug Artikel 179 bayrische Verfassung

      Körperschaften,
      Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft und Organisationen der
      Erzeuger, Verteiler und Verbraucher (Artikel 154, 155, 164) sind
      keine öffentlichen Behörden und dürfen keine staatlichen
      Machtbefugnisse ausüben.

      AHA SIND ALSO KEINE BEHÖRDEN UND DÜRFEN KEINE STAATLICHEN MACHTBEFUGNISSE AUSÜBEN.

      Artikel 154. Die auf demokratischer Grundlage aus den Kreisen der Berufsverbände gewählten Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft nehmen an den wirtschaftlichen Gestaltungsaufgaben teil. Das Nähere bestimmt ein Gesetz.

      Artikel 155. Zum Zwecke einer möglichst gleichmäßigen Befriedigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse aller Bewohner können unter Berücksichtigung der Lebensinteressen der selbständigen, produktiv tätigen Kräfte der Wirtschaft durch Gesetz besondere Bedarfsdeckungsgebiete gebildet und dafür Körperschaften des öffentlichen Rechts auf genossenschaftlicher Grundlage errichtet werden. Sie haben im Rahmen der Gesetze das Recht auf Selbstverwaltung.

      Artikel 155. Zum Zwecke einer möglichst gleichmäßigen Befriedigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse aller Bewohner können unter Berücksichtigung der Lebensinteressen der selbständigen, produktiv tätigen Kräfte der Wirtschaft durch Gesetz besondere Bedarfsdeckungsgebiete gebildet und dafür Körperschaften des öffentlichen Rechts auf genossenschaftlicher Grundlage errichtet werden. Sie haben im Rahmen der Gesetze das Recht auf Selbstverwaltung.

      Artikel 164. (1) Der landwirtschaftlichen Bevölkerung wird durch Anwendung des technischen Fortschritts auf ihren Lebensbereich, Verbesserung der Berufsausbildung, Pflege des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens und Förderung der Erzeugung und des Absatzes ein menschenwürdiges Auskommen auf der ererbten Heimatscholle gewährleistet.

      (2) Ein angemessenes landwirtschaftliches Einkommen wird durch eine den allgemeinen Wirtschaftsverhältnissen entsprechende Preis- und Lohngestaltung sowie durch Marktordnungen sichergestellt. Diesen werden Vereinbarungen zwischen den Organisationen der Erzeuger, Verteiler und Verbraucher zugrunde gelegt.

      Wo steht hier etwas von Städten, Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke? Es handelt sich um Organisationen wie die Industrie- und Handelskammer, die Innungen, die Landwirtschaftskammer, Ärztekammer u. ä., nicht aber um Gebietskörperschaften.

      Interessant in diesem Zusammenhang ist auch Art. 11.

      Artikel 11. (1) Jeder Teil des Staatsgebiets ist einer Gemeinde zugewiesen. Eine Ausnahme hiervon machen bestimmte unbewohnte Flächen (ausmärkische Gebiete).

      (2) Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten, insbesonder ihre Bürgermeister und Vertretungskörper zu wählen.

      (3) Durch Gesetz können den Gemeinden Aufgaben übertragen werden, die sie namens des Staates zu erfüllen haben.

      (4) Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben.

      (5) Für die Selbstverwaltung in der Gemeinde gilt der Grundsatz der Gleichheit der politischen Rechte und Pflichten aller in der Gemeinde wohnenden Staatsbürger.

      Achten Sie auf Absatz 3. Den Gemeinden können durch Gesetz staatliche Aufgaben übertragen werden, die sie namens des Staates zu erfüllen haben. Daraus ergibt sich zwangsweise, dass die Gemeinden auch Behörden sind. Insofern haben sie auch staatliche Machtbefugnisse.

      Es reicht eben nicht nur aus, die Gesetze zu finden und zu lesen, man sollte sie auch verstehen, und Sie verstehen sie eben nicht.

      Also was sind dann diese nicht unterschriebenen angeblichen Forderungen ? Es sind Täuschungen im Rechtsverkehr die nicht rechtskräftig sind, annonym und dagegen muss man auch keinen Widerspruch einlegen. Auch wenn trotzdem gepfändet wird. Nur weil etwas kriminell ist muss man es nicht anerkennen.

      2. Sind alle sogenannten Forderungen also Knollen mit“ dieses Schreiben ist maschinell erstellt und deshalb ohne Unterschrift gültig “ Ihre Stadtkasse gekennzeichnet. Also nicht mal ein Angebot, eben Spam Post. Wenn Sie jetzt das Verwaltungsverfahrensgesetz anbringen wollen in dem die Möglichkeit der digitalen Signatur beschrieben wird, so gilt dies nur von Behörde zu Behörde. Eine Knolle ist eben kein Verwaltungsakt.
      3. Kontopfändungen werden in der PFÜ mit „Im Auftrag“ unterschrieben. Bei mir zumindest. Im Auftrag bedeutet das ein Erklärungsbote unterschrieben hat der nicht die Verantwortung übernimmt. Also Betrug und Täuschung im Rechtsverkehr, Nötigung.

      Ihre Phantasie ist wohl unerschöpflich.

      Diese nicht unterschriebenen angeblichen Forderungen sind Bußgeldbescheide, und Bußgeldbescheide werden nicht rechtskräftig, sondern, wenn Sie keinen Widerspruch dagegen einlegen, unanfechtbar und damit vollstreckbar.

      Rechtskräftig werden nur Gerichtsurteile.

      Wenn Kontopfändungen mit „Im Auftrag“ unterschrieben werden, heißt das, dass nicht der Leiter der Behörde (bei Städten wäre das der Bürgermeister oder Oberbürgermeister), sondern der Leiter der entsprechenden Abteilung unterschrieben hat. Sie scheinen mir sehr viel Erfahrung damit zu haben. Sie versuchen es wohl immer wieder, und erleiden ständig Schiffbruch damit. Weil Sie eben mit ihren rechtlichen Ansichten total daneben liegen. Aber da Sie sich ja nicht irren können, sind eben die illegalen Verwaltungen an Ihrem Dilemma Schuld.

      4. Sie arbeiten sich ja seit Jahren mit viel Zeit und Energie daran ab sogenannte Reichsbürger zu entlarven und
      predigen gebetsmühlenartig, dass das Grundgesetz schwupps die wupps ab 1990 mit Streichung des Geltungsbereich also Erlöschen der Gebietskörperschaft zu einer Verfassung mutierte.
      Das Reichsbürgergesetz ist von 1935 genau wie der Fortfall der Staatsangehörigkeiten der Bundesstaaten Preußen, Bayern, Sachsen ect. zu der einheitlichen Deutschen Staatsangehörigkeit.
      Wer ist jetzt eigentlich Reichsbürger ? Die die die Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG von 1913, (also 20 Jahre vor dem Reichsbürgergesetz) in einem Bundestaat feststellen lassen oder Sie Herr Reichling mit Ihrem Personalausweis „DEUTSCH“ oder nach 116 GG Deutscher ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt?
      Was ist mit denen die keine Staatsangehörigkeitsurkunde besitzen ? Besitz bedeutet die Sachherschaft über eine Sache also den besitz den „Gelben Schein“ wie ihn Politiker und Richter alle haben. Ca. 3 Mio. besitzen diesen Staatsangehörigkeitsausweis. Eigentlich dürfen doch auch nur diese Menschen wählen ?

      Ich habe nie behauptet, dass das Grundgesetz mit Streichung des Art. 23 zu einer Verfassung mutiert sei. Es ist seit 1949 Verfassung, denn es erfüllt alle Bedingungen, die an eine Verfassung zu stellen sind. Zunächst war es allerdings nur die Verfassung eines Teils von Deutschland, vom 3.10.1990 an ist es die Verfassung Gesamtdeutschlands.

      Das Reichsbürgergesetz führte eine Art qualifizierter Staatsangehörigkeit kein. So konnte man Juden, die deutsche Staatsangehörige waren, von öffentlichen Ämtern ausschließen und ihnen alle staatsbürgerlichen Rechte vorenthalten. Es wurde 1945 von den Alliierten abgeschafft.

      Die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gibt es eigentlich schon seit 1871. Durch das Gesetz über den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit konnte kein deutscher Bundesstaat mehr über die Bedingungen, wie er seine Staatsangehörigkeit vergibt, entscheiden.

      Dass die deutsche Staatsangehörigkeit in 26 Variationen vergeben wurde, war ein Treppenwitz der Geschichte. Denn die Staatsangehörigkeit ist das rechtliche Band, dass eine Person mit seinem Staat verbindet. Jeder Preuße, jeder Sachse, der sich in Bayern niederließ, hatte nach der Reichsverfassung von 1871 alle Rechte, die auch ein Bayer in Bayern hat. Er musste nicht die bayrische Staatsangehörigkeit erwerben, auch als Preuße, als Sachse, konnte er ohne weiteres in den bayrischen Staatsdienst. Wichtig ist doch, dass der Staatsangehörige weiß, welches Konsulat ihn im Ausland vertritt. Und seit 1871 gab es im Ausland nur noch Konsulate des Deutschen Reiches.

      Die Vereinheitlichung der Angabe der Staatsangehörigkeit 1934 war eigentlich schon lange überfällig, wenn auch die Begleitumstände etwas merkwürdig waren. Denn zuvor wurde die staatliche Eigenschaft der Länder aufgehoben, sie wurden zu Provinzen des Reiches degradiert.

      Meine Staatsangehörigkeit it nicht „DEUTCH“. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit. Und sie wird im Ausweis, grammatikalisch richtig, mit DEUTSCH angegeben.

      Art. 116 Abs. 1 umfasst auch Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, jetzt muss man sagen besaßen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte nach dem Krieg viele Flüchtlinge aus ost- und südosteuropäischen Staaten zu integrieren, Polen, Weißrussland, Ukraine, Russland, Jugoslawien, Rumänien, die deutsche Vorfahren hatten, deren Familien aber schon seit Generationen in den Gastgeberländern lebten. Sie hatten meist nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, waren aber Deutsche, die sich der deutschen Kultur zugehörig fühlten und miteinander deutsch sprachen.

      Sie mussten hier rasch integriert werden. Sobald ihre Flüchtlings- oder Vertriebeneneigenschaft anerkannt war, galten sie als Deutsche und hatten die selben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wie ein Deutscher.

      Im Perso stand auch damals nicht „Staatsangehörigkeit DEUTSCH“, sondern, der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher. Damit waren auch die Deutschen Volkszugehörigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit umfasst.

      Durch eine Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahre 1999 wurde nicht nur der Name in Staatsangehörigkeitsgesetz geändert. Den deutschen Volksgehörigen, die hier Aufnahme gefunden haben, wurde die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen. Und jeder, der jetzt noch aus Russland, Kasachstan oder sonstwo zu uns kommt und als Vertriebener bzw. Aussiedler anerkannt wird, erhält mit dieser Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit.

      Ob jeder Politiker und jeder Richter einen „Gelben Schein“ besitzt, weiß ich jetzt nicht. Ich werde mal einen Richter bei Gelegenheit fragen.

      Der Besitz eines Reisepasses oder Personalausweises ist allerdings ein starkes Indiz, dass der Inhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Für die allermeisten Fälle reicht dies aus. Wer nachweisen kann, dass er von den Deutschen Behörden seit 12 Jahren und mehr als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde, hat auch Anspruch auf diesen Gelben Schein. Dazu zählt auch, dass jemand 12 Jahre einen bundesdeutschen Personalausweis oder Reisepass besitzt.

      5. Verdienen Sie sich doch 500.000 US $ mit dem juristisch einwandfreien nachweis, dass die BRD nach Völkerrecht ein Staat ist. Hier

      http://www.legal-services-international.com/13501.html

      Herr Reichling ich kann mir im Beimerk nicht vorstellen, dass Sie aus tatsächlicher Überzeugung jahrelang diesen Unsinn verbreiten obwohl Ihnen hunderte Menschen in den letzten Jahren Hinweise geben konnten, dass wir immer noch unter Besatzung stehen und deshalb eben wie in Artikel 179 bay. Verfassung keine staatlichen Machbefugnisse bestehen.

      Glauben Sie ernstlich, dass diese 500.000 Dollar zur Verfügung stehen? Sie verlinken nämlich ausgerechnet auf die Seite, die hier vorgestellt wird.

      Und dass die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, ist zweifelsfrei der Fall. Erinnern Sie sich noch an der Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in Sachen Italien und Griechenland gegen die Bundesrepublik Deutschland? Der IGH hat die Klage abgewiesen und dies mit der Staatenimmunität begründet, die jeden Staat davor schützt, von einem ausländischen Gericht wegen hoheitlicher Handlungen, dazu zählen auch Kriegshandlungen, belangt zu werden.

      Wäre die BRD kein Staat, hätte der IGH das Verfahren gar nicht erst eröffnen dürfen, denn er darf nur dann über etwas verhandeln, wenn sowohl Kläger als auch Beklagte völkerrechtliche Staaten sind.

      • ralfsommer08 said, on 10/06/2016 at 21:59

        Besatzungsrecht ist in deutsches Recht übergegangen. Genau so ist es. Und wenn Du Deine Staatsangehörigkeit nicht feststellen lässt besitzt Du keine. Die Deutsche Staazsangehörigkeit hat Hitler verordnet und das war Deiner Meinung nach “ längst überfällig „. Na dann hast Du ja richtig Glück, dass A. Hitler das auch so gesehen hat. Machs gut und gute Besserung.

  37. Anetta Kahane said, on 03/07/2016 at 02:43

    Reichling halt deine verlogene Fresse du bezahlter Prophaganda Arsch wenn du was von dir gibst ist alles eine Lüge !!! Das deutsche Reich existiert heute noch !!! Leute lasst euch nicht verwirren !!!! Wir haben keinen suveränen Staat nur eine Verwaltung !!! So ein Lügen Maul !!!

  38. Anetta Kahane said, on 03/07/2016 at 02:46

    Reichling der bezahlte Prophaganda Lügen Baron !!! lasst euch von dem nicht beinflusssen der lügt wenn er das Maul aufmacht !!!

    • reichling said, on 06/07/2016 at 16:28

      Ich lüge also, wenn ich das Maul aufmache?

      Ich habe noch keine Gesetze, keine Gerichtsurteile, keine Schreiben in- und ausländischer Behörden fälschen müssen, um meine Argumente zu untermauern. Aber ich habe schon eltiche Lügen und Fälschungen von reichsdeutscher Seite aufdecken können, was mich bei deinen Kumpanen nicht unbedingt beliebt gemacht hat.

      Ein gutes Beispiel, wie verlogen du und deine Bande sind, ist dieses Posting von dir. Du hast sogar bei deinem Namen gelogen. Oder bist du so wütend auf mich, dass du dich selbst nicht mehr kennst?

      Ich bin mal gespannt, wie die wahre Namensträgerin auf deine Postings reagiert. Unbd denk daran, gewisse Dinge sind auch in Österreich strafbar.

  39. Shifty said, on 02/05/2017 at 21:28

    Das OWiG gilt noch, nur das Einführungsgesetz ist dahin!

    LG

    Shifty

  40. Shifty said, on 02/05/2017 at 21:30

    http://www.buzer.de/gesetz/5827/b15645.htm

    Noch Fragen?

    LG

    Shifty


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